1880 / 249 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Messungen und Schätzungen der Kräfte und Stofse der rFreien Luft im August 1880.

Oxydirende Kraft des electrischen Sauerstoffs.

m

er

Ablesung. Durch- urchschnittssumme in

Mittag- und Abend-

Mittag- und Abend- ablesung und in welches

8(M.), des Abends (A.). ablesung und in welchem

Pentaden-Maxrimum der Durchschnittssumme in

fünftägigen Mittel. fünftägigen Mittel.

24 Stunden aus der Mor-

24 Stunden aus der Mor-

des Nachts (N.), des Mit- Pentaden-Minimum d

schnittssumme der Grade D

den (WzZ.)“, d. h. drei- faches Mittel aus der Mittags- und Abend-Ab- lesung, summirt mit der Morgen

Werthzahl für 24 Stun-

gen-, gen-,

.32,6. III. 42

Tagesmax. 3

25.. In. 29 5. Iy.

39.

Colberg (Ostsee), Dr. H. Ziemer

8⸗0 8 2 8 62

8 1 S ö“

Pola (k. k. hydrograph. Amt u. Sternwarte) Dr. Müller Wien (Centrlst. f. Meteor. u. 27,2. III 21,1. V. Erdmagn.), Prof. Dr. Hann 8 Lemberg (Universität), Prof. N. 6,7. 26,2. II. 18. 188 Dr. Stanecky .8,1. 4.7,9. Bamberg, Prof. der Physik WZ. 18,13. N. 4, 18. W2 19,8.VI. WZ. 16. I. Dr. med. Hoh M. 4,29. A. 5,06. Werningsbausen (Thüringen) WZ. 29,18s. N. 6,4. Tagesmax. Tagesmin. Pfarrer Franz Beck M. ZI.7. 4. .. 33. 14. Stationen, welche in 24 Stunden nach der 14 Theil-Scala mit Ber- liner Papieren nur Morgens und Abends ablesen und daher die Be- rechnung der v. Friesenhof'schen Werthzahl nicht zulassen.

IT““ Prag (Sternwarte), Prof. T. 45. 8 Dr. Hornstein N11,z1. N. 6,6. 1.4,8. N. 3,5. EEE11

Budapest (Centralst. f. Met. 7,58. und Erdmagn.), Dr. G. Schenzl

T. 4, 06. II.

[ 8 1. 1. meteor. Stat. 14,6. N. 7,2. 15,8. h1

astein, Dr. T. 7,4.

med. Pröll) Dampf-Bade- 14,7. N. 6,7. 180. .12,2.

Anstalt T. 8. berdrauburg (Kärnthen), 13,84. N. 6,64. 15. III 12 Pfarr. Unterkreuter 11972

Militair-Stationen Oesterreich-Ungarns: Josefstadt, Ober-Stabsarzt 1372. N. 6,4. 14,6.IIIoIV. 10,16. T. 6

Dr. Holy .6,8.

Kaschau (Ungarn), Regts. 12,6. N. 6,1. .6,2. 1

12,3. N. 6. 14,

Arzt Dr. Sladek Olmütz (Garnisonspital 6), Stabsarzt Dr. Maschek T6,5. Stationen Galiziens. Maniéw bei Lisko, Pfarrer 17,41. N. 9, 27. 19,8. Podolinski, bb Mai. Krakau (Sternwarte), Prof. 10,27. N. 5,64. 15. Dr. Karlinski 1.4 Jodlownik bei Liwanowo, 17,77. „19. Ritter von Romer T. 8, 5s Krynica, Badeverwaltung 11.,25. V I

Pilzno, Pfarrvicar Lenarto- 20,58. wicz Maniéw bei Lisko

Lubianki bei Zbaraz, Gats- bes. Egid Wernberger

0,4. 13,2. .7,05.

N. 10,29. 23,4.

Krakau Jodlownik Krynica Pilzno Lubianki

Maniöw

Krakan N. 2,85. 9,3. VI. 2,6. I. 2,64. N. 8, 26. 16,65. III. 15,6 IV. 7,87.

N. 2,35.10. V. 7,.

.6,29. N.8, u. 183.. I./14. Iv. VI. 15,4. 1.

Jodlownik Krynica

Pilzno

.8,61.

Berlin (einmalige Ablesung in 24 Stunden (Regierungs-Rath a. D. Boekh, Direkt., des statist. Bureaus). August: Zahl der Tage: 0,5 1,0 1.5 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,9 9,0 10,0 Brandenburg- . strasse 34: öl1“ 0 Büschings- 14“ 0

strasse 8: . Irrenanstalt Daldorf: EI 8

Relative Feuchtigkeit. August. Bayern: Untsmttl. 69,9 % Aschaffenburg, bis 82,3 Hohenpeissenberg. Min. 29 % am 29. in Würzburg, Max. 100 % in Regensburg, Augsburg und öfters in Hohenpseissenberg; das höchste Min. 58 % in Hohenpeissenberg

Niederschlag. August. In Bayern wesentlich abhängig von Zahl und Intensität der Gewitter, Landau 28 mm, Rosenheim 225,2 mm, in Hof 144,8 mm, wo am 21. ein Gewitter die Hältte der Monatssumme lieferte. Oberdrauburg 171 mm.

Stadt Kissingen (Rektor Schumann). August. Temprt. Max. 26,90 C., Min. 6,5. Grösste tägliche Differenz 16,8. Mttl. tgl. Schwnkng. 11,9, Mttl. Max. 23,3, Mttl. Min. 11,4, Mttl. aus Max. und Min. 17,40 C. Niederschlg. 79,4 mm. Tage mit Regen 13, Nebel 4, Thau 6, Wetterleuchten 1, Gewitter 1, klare Tage 11, trübe 8. Windrichtung N 6.5 %, NE 50,8, E 9,4, SE 5,4, S 3,2, SW 7,9, W 10,8, NW 6,5. Keine Calmen.

Colberg. August. Mechan. Kraft 4,36 m p. Sek. (im gnen. Monat 11 785 km, grösste tglch. 864 km, mttl. tglch. 380,5. grösste stündl. 38,1, mttl. stündl. 15,8 km). Barometerstand 761,6 (49,5 bis 71) mm. Thermometerstand 17,8 (7,5 bis 270 C.). Insolation 56 bis 580 an 16 Tagen, einmal 600 C. Dunstsättigung 78. (52 bis 93), Dunstdruck 11,8 (6,5 bis 17,4) mm, Bewölkung 4,04, Niederschläge 67,3 mm an 7 Tagen (36 mm in wenigen Stunden) ein Gewitter; 5 Tage finster durch Seenebel. Unter 93 Beobach- tungen nördl. bis östl. Winde 61, südl. bis westl. 17.

Potsdam. August. (Astrophysik. Observ., Prof. Spörer). Barometer 752,1 (39,9 bis 60/7,), Temperaturmttl. 17,2 (8,2 bis 26,7) 0 C., Niede schlag 42,1 mm.

Berlin. August. Barometerstand 756,1 (43,9 bis 65) mm, Temperaturmttl. 18,7 (11 bis 27.8) 0 C., Dunstsättigung 67 (26 bis 95) ⁄%, Dunstspannung 10,5 (5,5 bis 15,8) mm, Bewölkung 5,2, Niederschlag 41,9 mm.

Triest (Akademie für Schiffahrt und Handel, Dr. Paugger). Juli. Barometerstand 761,3 (55,3 bis 64,8) ma, Temperaturmttl. 26,6 (17,1 bis 34) ° C. Mittl. Max. 30, mittl. Min. 21,70 C. Dunst- spannung Mittl. 16 (8,9 bis 22,5) mm. Dunstsättigung 62,8 (37 bis 88) %. Bewölkung 2, Niederschlag 99,4 mm, am 31. 61,9 mm. Windgeschwindigkeit im ganzen Monat 5080,8 km, höchste tglch. 600 3 km, mittl. tglch. 163,9, höchste stndlch. 35,7, mittl. stndlch. 6,8 km. In 1 Sek. 1,89 m. 40 Calmen.

Neapel (Sternwarte). März. Barometer 9 h. a. m. 752,04, 3 h. p. m. 750,5s, 9 h. p. m. 751,74 mm. Min. 738,5. Max. 758,4 mm. Temperaturmttl. 10,91; 13; 9,47; Mttl. aus Min. 7,8,72Mttl. aus Max. 14,630 C., abs. Min. 20 C., abs. Max. 18,20 C. Dunst- spannung Mttl. 6.,24; 6,33; 6,42 mm. Dunstsättigung 62,1; 53; 70,3 %. Bewölkung 4,2; 3,9; 2,4. Niederschlag 6,9; 6,1; 3,9; Summa 16,9 mm. Verdunstung 73 mm, am 14. gelo. Wind- geschwindigkeit 6 b. a. m. 1,39 m p. Sek.; 9 h. a. m. 3,89; Mittag 1,119; 3 h. p. m. 5,6; 6 h. p. m. 4,58: 9 h. p. m. 3,451 m. Mttl. 3,305 m p. Sek. 8 14 forstlich-meteorologische Stationen Preussens, Braunschweigs und der Reichslande. Juni: Barometer 2,37 mm nied’iger, als Wai; Unterschied zwischen höchsten und niedrigsten im Mttl. 15,87 mm (12,25 mm Carlsberg bis 21,2 mm. Hadersleben). Mttl. Temperatur f. d. F. St. 4,14 0 C. höher, als Mai. Max. im Schatten + 33,00 C. in Hagenau, Min. 0,30 C. in Kurwien. Niederschlag Max. f. d. F. St. 211,53 mm, f. d. W. St. 176,55 in Sonnenberg, Min. f. d. F. St. 42,48 in Hadersleben, f. d. W. St. 15,73 mm in Fritzau. Mehr Verdunstung als Nieder- schlag nur f. d. F. St. von Hadersleben (45 mm resp. 42,48 mm). Max. der Verdunstung f. d. F. St. in Eberswalde 55,25 mm, Min. 23,55 mm in Sonnenberg, Max. f. d. W. St. in Ebecswalde 24,8 mm, Min. 11,25 mm in PFriedrichsroda. Regenhöhe f. d. W. St. 182½3 d. F. St. Verdunstung f. F. u. W. St. = 14:5. Dunstsätti-

2) mittlere do. (3) 484“

3) Westküste (7) 57 8

4) Ostküste (7) 120“ 8 3 5) West-Inland (2) 167“ 2 6 6) Städte (5) 170“ .

Elektrische Kraft: Neapel (Prof. d. Astronomie Faustino Brioschi). März. Sternwarte: 6mal negativ (— bis 86), 87 mal positiv (+ 5 bis + 54), Universität: 5 mal negativ (— 0 bis 44), 88 mal positir (+ l bis + 80). August. In Bayern an 25 Tagen 65 Gewitter, alle sehr lokaler Natur, meist in Gebirgs- gegenden, z. B. in Füssen, Partenkirchen, Miesbach je 19, häufig mit verheerenden Niederschlägen, von 25 gemeldeten Blitzschlägen 2 Menschen getödtet und zündeten zwei.

Mechanische Kraft (mittl. Windgschwdgkt.). August. Wien (hohe Warte, J. Litznar) 5,2 m p. Sek., Budapest 1,4723 m, Krakau Mai 2,48, Juni 2,26, Juli 2,16 m p. Sek.

Schwerkraft. (Brmtrstnd.) August. Ein Maxrimum vom 17. bis Schluss des Monats in NW. Earopas bedingte so auffallend geringe Gradienten, dass an mehreren Tagen der gesammte Unter- schied des Luftdrucks über Europa nur 5 mm betrug. In Bayern am 8. Min. 754 mm, am 10. Max. 770 mm. FPola 746,9 bis 761,9 mm.

Thermische Kraft. (Thermometerstand) August. In Bayern Mttl. aus Max. u. Min. in Hohenpeissenberg 14 0, Hof 14,6 °, Kemp- ten 15,2, Aschaffenburg u. Grünstadt 18.70 C., die meisten Stat. 16 u. 170 C. Mttl. Schwankung meist zwischlen 10 u. 12⁰°, die bei- den Stat. am Rande des bayerischen Waldes Cham 12,3 u. Matten 12,50 C., in Lindau 7.5 u. Hohenpeissenberg 6,9 0 C. Grsst. täg- liche Differenz mässig, nur in Ingolstadt 200. Hof zeigte ein Minim. von 1,70 C. Oberdrauburg Mttl. 17,40 C. In Wien (hohe Warte) Insolationsmax. 59,40 C.

Zur auf den Menschen angewandten Met eorologie: Wenn nach dem Genuss eines neuen Trinkwassers ohne nach- weisbare schädliche Beimischungen desselben zahlreiche gastrische Beschwerden resp. Durchfälle auftreten, wenn ein Schiff oder ein in unkultivirten Ländern R isender auf verdächtiges oder ver- dorbenes Trinkwasser oder auf durch organische Bestandtheile un- reines Flusswasser angewiesen ist und Holzkohle zum Filtriren nicht vorhanden ist, auf dass bei mehrwöchentlichem Aufenthalt auf See das alkalische Salzfleisch gastrische Störungen und Scorbut nicht herbeiführt, in Dysenterie-, Malaria-, Gelbfiebergegenden ist jedes, auch das abgekochte Trinkwasser, weil nicht alle Fäul- nissorganismen durch Siedhitze zerstört werden, durch die billige, haltbare, schmackhafte Chlorsäure anzusäuern, jedoch picht so, dass durch das Gefühl von Stumpfsein der Zähne, durch eine brennende Empfindung des Zahnfleisches, durch Sodbrennen die zu starke Säurezufahr bewiesen wird. Chlorsäure (ClOs) entzieht den Fäulnissorganismen durch sein Atom Chlor den Wasserstoff unter Bildung von Chlorwasseistoffsäure und Freiwerden von 5 Atomen Sauerstoff, unter denen mindestens ein Atom electrischer ist. Oxydirendes Aetzwasser (16 Cl Os auf 100 destill. Wasser) bei brandigen, vergifteten, diphtheritischen Wunden v. Schleimhäuten, oxydirendes Wasser z. B. für einfache Wun- den, zum Gurgeln, auch als oxydirende Limonade z. B. für Fie- bernde (1 Cl Os auf 100), oxydirendes Trinkwasser (1 Cl O5 auf 200) bei Hammer, Berlin S0, Mantevnffelstrasse 283. In den bei Dr. Baeblich, Docenten der Pbysikk an der Humboldt Akademie, von Privaten und Krankenhäusern bestellbaren hydroelectrischen Bade- einrichtungen wird der constante oder Inductionsstrom mit Reguli- rung der Stromstärken, des Stromweges, der Stromrichtung und mit Hinzufügung electrischer Massage, wie die Berliner Anstalt, Hede- mannstrasse 13 u. 14, demonstrirt, angewandt. Das Spectrum des Blutes bei künstlicher Nicotinvergiftung, welches bei gesundem Blate bei G aufhört, reicht über G hinaus; die beiden Haemoglo- bulinbänder sind etwas schmaler, als beim gesu den Blute, nament- lich ist die Abnahme der Breite des zweiten Absorptionsband es (D57 E) bemerklich. Die Region C wird stärker durchgelassen, als bei gesundem Bluto. Das Reductions-Spectrum zeigt eine charak- teristische Absorption in C30 D, welche Region hier auffallend licht- schwach erscheint und den bemerkenswerthesten Uaterschied zwischen Nicotin- und Morphiumblut bildet. Das Reductionsband ist dunkler als bei gesundem Blate, aber nicht verschoben (Baeblich). Die

4 7,08 4 8

gung f. d. F. St. 75 %, f. d. W. St. unten 80,3, oben 78,17 % im Mttl. Danstdruck f. d. F. St. zwischen 8,76 bis 11,81 mm, f. d. W. St. unten 8,55 bis 11,69 mm, oben 8.48 bis 11,45 mm. Gewitter in Summa 68, Max. 7 in Kurwien. Mittl. Bewölkung, viele Ge- witter, starke Niederschläge, Temperatur meist hoch und qaher die Vegetation fördernd.

Durschnittliche Färbung 1,6 vesm. 5,1 n. 7,4.

Soolbad (Saline) Kissingen, Gradirwerk, in 24 Stun- den bei 4stündlicher Ablesung: September I. Pentade E. 45,6, W. 46, ¼; II. Pentade E. 44.8, W. 44,4; III. Pentade E. 44,4, W. 43,2; IV. Pentade E. 49,6, W. 48,8; V. Pentade E. 47,2, W. 47,4; VI. Pentade E 48,8, W. 497,2. Peters-Akademie (Petrowskoje Racumowskqqje) bei Mosbau (Prof. der Chemie Dr. Emil Schoene) August 1879: Thallium- papiere (2 proz. Lösung 36 Stunden, Skala von 11 No No) N. 1, 24, T. 2,84, Jodkaliumpapiere Basel (Skala 1 10), N. 4,84, T. 5,94, Dunst- sättigung 82,7 %, Bewölkung 6,55, Niederschlag (Tagesmttl.) 2,36 mm, Windstärke in 12 Stunden N. 112, T. 197,9, Summe 309,9 km. 28 Stationen Schottlands seit 1857 (Ozon-Comité der

15,88, N.8 9. 17,8. III. 127. Iyv.

Scala 1 10).

schottsch. mtrlgschn. Gesellschaft, H. B uchan, Moffat’s Papiere,

murraCsnacr aro. 1

spectroscopische Untersuchung des Blutes eines Nicotinkranken liegt noch nicht vor.

Dr. Lender (Berlin u. Kissingen).

BerHin, 21. Oktober. Dis Marktpreise des Kartoffel-Spiritu Per 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier 2 geliefert, waren auf hiesigem Platze t

am 15. Oktbr. 1880 60,5 60 s 16 1 59,5

2 59,5 59,1 9 59,5 1’1 8 59,4 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

n n

8

Fbeagtker.

Königliche Schauspiele. Opernhaus. 193. Vorstellung. Aida. Oper i 4, Akten von G. Verdi. Text von Antonin Ghislanzoni, für die deutsche Bühne bearbeitet von Ev 88 venl Taglioni. (Frl. Zrandt, Fr. Mallinger, Hr. Fricke, Ni Hr. Bet.) Anfang 8 he T

Vorstellung. Deborah.

Schauspielhaus. 211. Volksschauspiel in 4 Akten von S. H. von Mosen⸗ thal. In Seene gesetzt vom Direktor Deetz. An⸗

fang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 194. Vorstellung. Mignon. Oper in 3 Akten von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von F. Gumbert. Musik

von Ambroise Thomas. Ballet von Paul Taglioni.

lomon, Hr. Betz.) Anfang 7 Schauspielhaus. 212. Vorstellung. 189 C 1e in 86 Akten von Paul Lindau. In Scene gesetzt vom Direkt Deetz. Anfang 7 Uhr. 1“

Wallner-Theater. Krieg im Frieden.

eines Spielers. Zum ersten

Freitag: Zum 42. Male:

Vvictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Freitag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Fräulein Clara Qualitz, des ersten Solo⸗ tänzers Sigr. Aldo Spadalino, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 20. Male: Der wilde Baron. Großes Ausstattungsstück mit Ballets in 12 Bildern von Gustav Kadelburg. Musik von Gustav Lehahardt. Ballets von Therese v. Kilanyi. Kostüme vom Ober⸗Garderobier Happel. Maschi⸗ nerien vom Maschinenmeister H. Geisler. Elektrisches Licht vom Inspektor Krämer. Sämmtliche Dekora⸗

8,ö

199. Male: Der

Freitag: burg. In Scene gesetzt von Emil Hahn.

Residenz-Theater. Daniel Rochat. Victorien Sardou.

1 Theater. Freitag: Kosiki. Anfang h.

National-Theater. Hrn. Ludwig Barnay:

Germania-Winter-Theater. (Am Wein⸗ (Frl. Lehmann, Frl. Gabrielli, 5 Ernst, Hr. Sa⸗ bergsweg.) Freitag: Drei Tage ans dem Leben r.

3 ver 18 Meite erftel. er erwunschene Prinz, Schwank, u. 1733 Thaler 22 ½ Sgr., Posse m. Gesang in 1 Akt. h

Belle -Alliance- Thenter, Gastspiel des Herrn Theodor des Wallner⸗Theaters und Frau Carlsen, Frls. Wallberg, Böhm, Wenck, Wei⸗

land und der Herren Wilken, Gallewski und N 1 Auf allgem. Verl.: nft pfuber

5 Akten von Ad. L'Arronge. Kasseneröffnun 6 Uhr. Apfang der Vorstellung 7 Uhr. 1. Pernuer 1. 5 w.

Sonnabend: Zum 1. Male O, diese Männer! Schwank in 4 Akten von Rentier: Hr. Direktor Th. Lebrun.)

Sonntag: Vierte Nachmittags⸗Vorstellung. Zum

Anfang 4 Uhr, Ende 6 Uhr.

tionen aus dem Atelier von F. Lütkemeyer in Co⸗ bns 1 u. s. w. Billets zu diesen Vorstell ngen [125747]

heaterkasse zu haben.

Freitag: Zum 14. M.: Schauspiel in 5 Akten von

Deutsch von Laube. Hof⸗Musikdirektors Herrn

nd schon jetzt, Vormittags von 10—1 Uhr, an der

Concert-Haus. Concert des K

a. Bilse.

Aufgehot.

Die nachgenannten Forderungsberechtigten:

1) die Erben der zu Latdorf verstorbenen Wittwe Auguste Herz, geb. Waldenberg, 1

2) die Erben des hierselbst verstorbenen Fräu⸗ leins Friederike Lutze

Verlobt: Freitag: Gastspiel des

Graf Essex. Memel). Frl. E

mit Herrn Freiherrn v. hausen—Eisbergen).

Lebensbild in 3 Abthl. Verehelicht:

Parq. 50 4. D Lieutenant Alfred v. Budritzki

(Lissa). Hr. P Freitag: Lebrun, Direktor seiner Mitglieder

wege (Braunschweig). Geboren: Ein Ghehn⸗

Lieutenant Graf Recke (Dresden).

Doctor Klaus. Lustspiel in,, vom Berg (Lennep).

bingerode a. H.) Hr. Regierungsrath Dr. (Frankfurt a. O.). H

J. Rosen. (Moorlandt, Ernst Biegon v. Czudnochowsky

Rattenfänger von Hameln. Halbe Preise: I. Par⸗

88

Familien⸗Nachrichten. Frl. Hedwig Eck mit mann und Geeiggete ege Sors Emma Burgeff mit Hrn. Lieu⸗ tenant Victor Schultz v. Dratzig 1ch.k. Frankfurt a. M.). Frl. Marie Freiin v. d. Goltz Schellersheim (Oeyn⸗

Hr. Pastor Konrad Hinrichs mit Frl. Mathilde Meier (Hannover). hia Seconde⸗ mit Frl. Wall v. Schmidt (Berlin —Hirschfeldeh. 0. b Lieutenant Ritsert mit Frl. Margarethe Helwich br. Premier⸗Lieutenant und Brigade⸗ Adjutant Alfred v. Glan mit Fel.

Hrn. Hauptma und Batterie⸗Chef Schmidt p ercj Lacftn 1.

Hrn. Apo⸗ theker A. Redaker (Neustadt a. R.). 88 Cari

Gestorben: Hr. Apotheker Ernst Baring (El⸗ Geh. Medizinal⸗ und den 1 Felix Anton Gröbenschütz r. Regierungsrath a. D.

Hr. Baron Victor Wolff (Falkenstein im Taunus).

haben das Aufgebot folgender abhanden gekommener Ph hnhe e 8

ad 1. er Nebenausfertigung eines Kauf⸗ Hrn. Haupt⸗ kontrakts d. d. Nienburg, den 4./24. Suf. che (Berlin tember 1858 als Forderungsdokument der verehelichten Auguste Herz, geb. Waldenberg, zu Nienburg über 400 Thlr. Courant an den Stellmacher Wilhelm Waldenberg in Latdorf, Gutsbesitzer Wilhelm Naumann aselbst;

ad 2. Der Nebenausfertigung eines Kauf⸗

kontrakts d. d. Bernburg den 29 Deruan 1861, mit Cessionen vom 8./10. August 1861, 9./22. Juli 1863, Stückquittung vom 24./27. Februar 1865 und Cession vom gleichen Datum über eine Forderung des Fräuleins Friederike Lutze hierselbst im Be⸗ trage von 1200 an den Kurschnermeister Wilhelm Gloebke, welche gegenwärtig die verehelichte Handelsmann Selig, Caroline, geb. Hermann, verschuldet, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf 3. Mat 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine hre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird. Bernburg, den 7. Oktober 1880. Herzogliches Amtsgericht. v. Brunn.

r. Premier⸗

Anna v. Esch⸗

(Görlitz).

1) hohe Stationen (2) 1222 Seehöhe, 49 miles v. d. See, Jhrsmttl. 79uL n 5,93 3

dels für den Preis beziehen.

iger

Das Abonnement beträgt 4 50 für dus Nierteljahr.

tionspreis für den Kaum einer Uruckzeile 30 34½

Alle Post-Anstalten nehmen esiellung au;

für Herlin außer den Host⸗Austalten auch die Expr⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 82.

den 22. Oktober, Abends.

Berlin, den 22. Oktober 1880.

Se Mejestät der Kaiser und Köͤnig sind gestern

Abend von Baden⸗Baden hierher zurückgekehrt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: * dem Obersten von Strantz, à la suite des Posenschen Ulanen⸗Regiments Nr. 10, kommandirt zur Dienstleistung bei dem Statthalter in Elsaß⸗Lothringen, General⸗Feldmarschall Freiherrn von Manteuffel, und dem bisherigen Direktor der Francke’schen Stiftungen zu Halle g. S., Dr. Adler, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; den Gym⸗ nasial⸗Oberlehrern a. D., Konrektor Dr. Paschke zu Sorau, Dr. Rothe zu Eisleben und Müller zu Aachen, sowie dem Realschul⸗Oberlehrer Weberbauer zu Neisse den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Major a. D. von Wal⸗ dow zu Fraustadt den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Schloß⸗ und Domküster Helbig zu Merseburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem Hauptlehrer und Organisten Hahn zu Bösdorf im Kreise Neisse den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; dem Schullehrer Köhler zu Hüde im Kreise Diepholz, dem Kämmerei⸗Kassen⸗Rendanten und Beigeordneten Kollewe zu Punitz im Kreise Kröben, dem Gemeindevorsteher Grottke zu Chossewitz im Kreise Lübben, und dem Fabrikmeister Kirch⸗ hoff zu Iserlohn das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Kanzlisten Friedrich Hartmann zu Fingatten im Kreise Ortelsburg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

neenes

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem zur Dienstleistung als Adjutant bei des Prinzen Carl von Preußen Königlichen Hoheit kommandirten Haupt⸗ mann von Sluyterman⸗Langeweyde, à la suite des 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments, die Erlaubniß zur An⸗ legung des ihm verliehenen Kaiserlich japanischen Verdienst⸗ Ordens der aufgehenden Sonne vierter Klasse zu ertheilen.

Deutsches Reich. h. Z s 2.

Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des „Handbuch für die deutsche Handelsmarine auf das Jahr 1880“ ist im Verlage von G. Reimer in Ber⸗ lin soeben erschienen. Das Werk ist im Wege des Buchhan⸗ von fünf Mark für das Exemplar zu

Berlin, den 18. Oktober 1880. b Der Reichskanzler. In Vertretung Eck. Bekanntmachung. Postaufträge im Verkehr mit Belgien.. Vom 1. November ab sind Postaufträge nach Bel⸗ gien zulässig. Die Einziehung von Geldern im Wege des Hostauftran kann bis zum Betrage von 750 Franken er⸗ folgen. Der einzuziehende Betrag ist auf dem Formular zum Auftrage in Franken und Centimen anzugeben. Postauftrags⸗ briefe nach Belgien müssen frankirt werden. Die Taxe für dieselben beträgt wie bei Einschreibbriefen nach Belgien an Porto 20 für je 15 g und an Einschreibgebühr 20 ₰. Der eingezogene Betrag wird dem Absender nach Ab⸗ rechnung der Postanweisungstaxe mittelst Postanweisung zu⸗ estellt. Bei nicht eingelösten Postaufträgen wird auf Ver⸗ 1ö- des Absenders die Protestaufnahme durch die Bestimmungs⸗Postanstalt vermittelt. Ueber die näheren Be⸗ stimmungen ertheilen die Postanstalten auf Befragen Aus⸗ kunft. 8 ftg rlin W., den 18. Oktober 1880. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts In Vertretung: 1 Wiebe.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Geheimen Finanz⸗Räthe und vortragenden Räthe im Finanz⸗Ministerium, Dahlke und Dillenburger zu Ge⸗ heimen Ober⸗Finanz⸗Räthen zu ernennen.

Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hoya nach Eystrup enh, ghc. Hoyaer Eisenbahn⸗ ese aft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von dem Aufsichtsrathe der unter der Firma: Hoyaer Eisenbahngesellschaft zu bildenden Aktiengesellschaft darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer, für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung

von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unter⸗ geordneter Bedeutung unterworfenen Bahn von Hoya nach Eystrup zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Ent⸗ ziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hier⸗ durch ertheilen: 1 e

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Hoyaer Eisen⸗ bahngesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Ver⸗ waltung in Hoya oder unter Genehmigung des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten an einem anderen an der Bahn gelegenen Orte.

II.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Aus⸗ rüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 260 000 festgesetzt.

Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht über⸗ steigen. Es bleibt der Gesellschaft uͤberlassen, einen Theil der aus⸗ zugebenden Aktien (Stamm⸗Prioritätsaktien) ein Borzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stammaktien) hinsichtlich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 5 % des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Inhabern der übrigen Aktien eeiingeräumt werden.

Bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII. Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 5 % des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von Beth fer zugesichert werden.

Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den ge⸗ setzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Seschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist. 85

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der tech⸗ nischen Mitglieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten. 3

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten. 1

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs⸗ dirigenten Anwendung. F

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrathes müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen Reichsgebiete haben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen. 1

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechtes zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. 8

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher eeeecee verlangen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ regierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Ge⸗ sellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Staatsregierung. ““

Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse frü⸗ herer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren. 12

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (ekr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, 1 5 Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte be⸗ dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen die Gesellschaft vorbehalten.

2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗

troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb zweier Jahre nach Eintragung der Gesellschaft 8 vs Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX. erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In⸗ angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der „Bahn, können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

) Für den Fie. daß die Gesellschaft mit der der ihr bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbefondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5 % des auf 260 000 festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesellschaft bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 13 000 ℳ, in Worten: „Dreizehntausend Mark“ in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Prioritäts⸗ Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Cours⸗ werthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung derselben, bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jeweiligen Börsen⸗ course die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfall⸗ terminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile die Gesellschaft den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermäch⸗ tigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. 1 1—

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Bau⸗ fristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Kon⸗ ventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen. 8

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Gesellschaft ist verpflichtet, zur Vermittelung des Personen⸗ verkehrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben der Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend einzu⸗ richten.

Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aussichtsbehörde. Innerhalb der ersten acht Jahre nach der Betriebseröffnung soll die Gesellschaft nur dann angehalten werden können, mehr als vier der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu befördern, wenn die Bruttoeinnahme der Bahn im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 9000 pro Kilo⸗ meter betragen hat, oder wenn der Gesellschaft für die mehr einzu⸗ tellenden Züge von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird. 1 1 1]

2) Der Tarif für den Personen⸗ und Güter⸗Verkehr, sowie die Abänderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des Ministers 8 der öffentlichen Arbeiten. 1 8

In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unte Nr. 1 bezeichneten Zeitraum Maximal⸗Tarifsätze für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist der Gesellschaft (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Auf⸗ sichtsrechts) überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ resp. landesgesetz lichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marximalsätze ihre Tarife nach eigenem Ermessen festzusetzen bezw. Erhöhungen wie Er mäßigungen der Tarifsätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörd vorzunehmen. 8 1

Auch ist die Gesellschaft hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tarifsystems verpflichtet die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit solches vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Die Gesellschaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Ar beiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden

Der Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschast getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und d Be⸗ triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen: ue“

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien,

b. die Zinsen dieses Fonds, 8

c. eine den Betriebs⸗Cinnahmen alljährlich zu entnehmende

Rücklage. .

Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen, durch außer⸗ gewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen

Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit 1“

Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens entsprechen⸗

den Weise erfolgen kann.