1880 / 253 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Oct 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Angekommen: Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angele⸗ genheiten, von Puttkamer, aus der Provinz Hannover.

86 Die Nr. 33 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. 8739 den Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Hafens bei Tetenbüllspiecker im Kreise Eider⸗ stedt, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu er⸗ heben sind. Vom 19. September 1880. Berlin, den 28. Oktober 1880. 9 8 Königliches I eree ünihn Didden.

Bekannimachunng.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Ges. Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 16. August 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Provinzialverband von Ostpreußen bezüglich der zum Bau der Chausseen von Hohenstein nach Biessellen und von Osterode nach Löbau erforderlichen Grund⸗ stücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königs⸗ berg Nr. 38 S. 242, ausgegeben den 16. September 1880;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 16. August 1880, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Berlin auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Mai 1878 auszugebenden An⸗ leihescheine von vier und einhalb auf vier Prozent, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 39 S. 357, ausgegeben den 24. September 1880;

3) der Allerhöchste Erlaß vom 18. August 1880, betreffend die Verleihung des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes in Höhe des 1 ½ fachen Betrages der Sätze des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 an die Gemeinden Dorstfeld und Oespel im Landkreise Dort⸗ mund auf der von denselben erbauten Chaussee von Dortmund über Dorstfeld und Oespel bis zur Dortmund⸗Wittener Provinzialstraße, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 39 S. 283, ausgegeben den 25. September 1880;

4) das Allerhöchste Privilegium vom 18. August 1880 wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihe⸗ scheine des Kreises Schildberg bis zum Betrage von 90 000 Reichs⸗ währung III. Ausgabe durch das Amtsblatt der Königlichen Regie⸗ rung zu Posen Nr. 38 S. 301 bis 303, ausgegeben den 21. Sep⸗ tember 1880;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 23. August 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Staatsbauverwaltung be⸗ züglich der zur Errichtung einer Leuchtbaake an der Mündung der Este im Landdrosteibezirk Stade erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt für Hannover Nr. 37 S. 385, ausgegeben den 10. September 1880.

Nichtamtliches Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Generals von Albedyll und einen Spezialvortrag des Gouverneurs Generals von Fransecky über die Einweihung des Wrangel⸗ Denkmals entgegen, wohnten dem Eröffnungs⸗Gottesdienst für den Landtag im Dome bei und nahmen hierauf die Mel⸗ dungen Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs von Ba⸗ den, des Herzogs von Ratibor und des Generals Roerdansz entgegen.

Miitags 1 Uhr begaben Se. Majestät der Kaiser Sich mittels Extrazuges nach Ludwigslust zu den dortigen Jagden.

In der am 27. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde in erster und zweiter Berathung, einem von Preußen und Hamburg gemeinschaftlich gestellten Antrage entsprechend, einstimmig genehmigt, daß die im §. 28 des Gesetzes segen die gemeingefähr⸗ lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 vorgesehenen Anordnungen für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausschluß des Amtes Ritzebüttel, und für die benachbarten preußischen Gebietstheile (nämlich den Stadt⸗ kreis Altong, die Kirchspielvogteibezirke Blankenese und Pinne⸗

berg, die Städte Pinneberg und Wedel, die Kirchspielvogtei⸗ bezirke Reinbeck und Bargteheide, die Stadt Wandsbeck, die Landvogteibezirke Schwarzenbeck und Lauenburg und die Stadt Fanenburg) auf die Dauer eines Jahres getroffen werden ürfen.

Die heutige (1.) Sitzung des Herrenhauses, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode und der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg beiwohnten, eröffnete der Präsident, Herzog von Ratibor, nachdem er die Herren von Schöning und Theune zu provi⸗ sorischen Schriftführern berufen, mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Ver⸗ sammlung begeistert drei Mal einstimmte. Der hierauf vor⸗ genommene Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 60 Mit⸗ gliedern, das Haus war also beschlußfähig. 3 Auf Vorschlag des Grafen zur Lippe wählte sodann das b Hauß⸗ durch Akklamation die Herren Herzog von Ratibor zum räsidenten, Graf Arnim⸗Boitzenburg zum ersten und Ober⸗ Bürgermeister Hasselbach zum zweiten Vize⸗Präsidenten. Die Gewählten nahmen die Wahl an. In gleicher Weise wurden auf Vorschlag des Dr. Beseler die Herren Dr. Dernburg, Dietze, Graf von Königsmarck⸗Plaue, von Neumann, von Schöning, von der Osten, Theune und Graf Ziethen⸗Schwerin zu Schrift⸗ ührern wiedergewählt. Schluß der Sitzung 1 ¾ Uhr, nachste Sitzung: Freitag 12 Uhr.

Die heutige (1.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten eröffnete der provisorische Präsident desselben, von Köller, um 1 ½ Uhr mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König. Das Haus stimmte mit Begeisterung dreimal in diesen Ruf ein.

Der Präsident ernannte demnächst provisorisch zu Schrift⸗ führern die Abgg. Delius, Graf von Schmising⸗Kerssen brock, Sachse und Quadt und theilte mit, daß 244 Mitglieder angemeldet seien. Das Haus war also beschlußfähig.

Die Verloosung in die Abtheilungen wird wie üblich nach der heutigen Plenarsitzung stattfinden. Schluß der Sitzung 1 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Freitag: 1 Uhr. Wahl der Präsi⸗

enten und Schriftführer 1 .

Die Bestimmungen der Allerhöchsten Ordre vom 31. Mai d. J., nach welchen eine Superrevision der Projekte und Kostenanschläge nur für solche fiskalische Neu⸗ und Reparaturbauten, deren Kosten die Summe von 30 000 übersteigen, bei geringerem Kostenaufwande aber nur un er gewissen Bedingungen ausnahmsweise stattfinden soll, finden, nach einem Cirkularerlaß des Ministers für Land⸗ wirthschaft ꝛc., vom 20. August ds. Is., auf alle Bau⸗ angelegenheiten im Bereiche der Domänen⸗ und Forst⸗ verwaltung gleichmäßige Anwendung. Fur Kontrole über die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit sämmtlicher bedeutenderen Domänen⸗ und Forstbauten sowie über die Art und Weise der Ausführung derselben und um nöthigenfalls eine Aenderung der Bauprojekte herbeiführen zu können, haben die Bezirksregierungen vor Ausführung der betreffenden Bauten die 1““ nebst Zeichnungen und Situationsplänen in solgenden Fällen im Originale dem Minister zur Einsicht, resp. Genehmigung und Ueberweisung der etwa nicht bereits disponiblen Geldmittel einzureichen: I. für Domänenbauten in allen denjenigen Fällen, in welchen nach den durch die Geschäftsanweisung für die Königlichen Regierungen vom 31. Dezember 1825 im Abschnitt II. sub Littr. D. „Neue Anlagen“ und „Bau⸗Angelegenheiten“ gegebenen Vorschriften die Ministerialgenehmigung einzuholen ist; II. für Forstbauten, a. bei Neubauten bisher nicht vorhanden gewesener oder in Folge von Brand⸗, Sturm⸗ oder Wasserschäden neu zu errich⸗ tender Gebäude, b. bei allen Erweiterungsbauten (ad a. und b. ohne Unterschied des erforderlichen Kostenbetrages), c. bei andern Neu⸗ und Reparaturbauten, insofern sie die Kosten⸗ summe von 3000 überschreiten. In den bestehenden Be⸗ stimmungen wegen Aufstellung der Domänen⸗ und Forst⸗ baupläne, wegen Disposition über die betreffenden Fonds, Ankaufs superinventarischer Baugegenstände ec. wird nichts geändert. Diejenigen Verfügungen, durch welche den Lokalbaubeamten Austräge wegen Domänen⸗ oder Forst⸗ bauten ertheilt werden, sind in der Regel der Regierungs⸗ abtheilung des Innern zur Mitzeichnung vorzulegen. Sollte dies in Ausnahmefällen, weil Gefahr im Verzuge vorhanden, nicht geschehen können, so sind die betreffenden Verfügungen entweder nach dem Abgange der bezeichneten Regierungsab⸗ theilung zur Kenntnißnahme mitzutheilen, oder es ist dieser gleichzeitig mit den bezüglichen Requisitionen eine ausführliche, die Beurtheilung des Gegenstandes und des Umfanges des⸗ selben ermöglichende Benachrichtigung zu geben.

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 28. September d. J., macht sich ein Zeitungsspediteur in einem Orte mit Postanstalt, welcher unter Umgehung der Postbestellung sich durch einen besonderen Boten die in einem anderen großen Orte erschei⸗ nenden Zeitungen in den verschiedenen Zeitungsexpeditionen sammeln und überbringen läßt und sodann die Zeitungen seinen Abonnenten zuschickt, keiner Postkontravention schuldig. Ebenso ist die Weiterbeförderung eines Theils der Zeitungen von Seiten dieses Spediteurs durch einen Expressen an Spediteure anderer Ortschaften unter Umgehung der Post⸗ beförderung eine erlaubte.

Württemberg. Schloß Friedrichshafen, 25. Ok⸗ tober. Der Großfürst und die Großfürstin Wladimir von Rußland sind heute wieder von hier abgereist.

„Beaden. Karlsruhe, 26. Oktober. Heute Nachmittag ist der Erbgroßherzog nach Potsdam abgereist. Der Großherzog und die Großherzogin sowie die Prinzessin Victoria geleiteten den Erbgroßherzog zum Bahnhof, wo der Prinz sich von seinen hohen Angehörigen verabschiedete.

Waldeck. Arolsen, 26. Oktober. Die diesjährige verfassungsmäßige Session des Landtags der Fürsten⸗ thümer Waldeck und Pyrmont ist heute von dem Landes⸗Direktor v. Sommerfeld mit stehender Rede er⸗ öffnet worden:

Meine Herren! 19 8

Nachdem Sie auf Grund Allerhöchst ächtigung Sr. Majestät des Königs von Preußen zur diesjährigen Landtagssitzung berufen worden sind, entledige ich mich zunächst eines von Seiner Durchlaucht dem Fürsten mir gnädigst ertheilten Auftrages, indem ich Sie in Höchstseinem Namen von der am 20. vorigen Monats stattgehabten Verlobung Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Pauline mit Sr. Durch⸗ laucht dem Erbprinzen Alexis zu Bentheim⸗Bentheim und Bentheim⸗ Steinfurt in Kenntniß setze. Der innige Antheil, welchen dieses frohe Ereigniß in allen Kreisen der Bevölkerung gefunden hat, wird sich auch bei Ihnen in den aufrichtigsten Wuünschen für ein reiches Lebensglück der Prinzessin kundgeben.

Was die geschäftlichen Aufgaben für die diesjährige Landtags⸗ itzung betrifft, so bedingt der mit dem Jahresschlusse bevorstehende Ablauf der gegenwärtigen Finanzperiode der Fürstenthümer die Fest⸗ stellung eines neuen Staatshaushalts⸗Etats für die Jahre 1881 bis 1883. Ein Gleiches ist der Fall bezüglich des Etats für die Im⸗ mobiliar⸗Feuersozietät.

Als Vorlage von hervorragender Bedeutung für das Land wird Ihnen ferner der Entwurf einer Grundbuch⸗Ordnung zugehen, welcher sich im Wesentlichen dem bereits im Jahre 1876 vorgelegten Ent⸗ wurfe anschließt. Hoffentlich führt die erneuerte Berathung desselben zu einer definitiven Regelung dieser Angelegenheit und damit zu der im Lande allgemein als Bedürfniß gefühlten Hebung des Realkredits.

Als weitere Gesetzesvorlagen habe ich anzukündigen: einen Gesetz⸗ entwurf, welcher die von Ihnen gewünschte Beseitigung einiger Här⸗ ten des Dacheindeckungsgesetzes vom 13. Janvar 1875 bezweckt, einen Gesetzentwurf wegen des Wanderlagerbetriebes und einen Gesetz⸗ entwurf wegen des Waffengebrauchs der Forst⸗ und Jagdbeamten.

Endlich wird Ihnen die Staatskassen⸗Rechnung von 1878 zur Wahrnehmung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vorgelegt werden.

Im Namen Sr. Majestät des Königs von Preußen erkläre ich hiermit den Landtag der Fürstenthümer für eröffnet.

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Oesterreich⸗Ungarn. Pest, 27. Oktober. (W. T. B.) Der Budgetausschuß der Reichsrathsdelegation genehmigte das Ordinarium des Budgets des Kriegs⸗ Ministeriums. Eine bemerkenswerthe Debatte fand nur bei der Berathung des Pensionsetats statt. Der Referent Schrom sprach den Wunsch aus, bei den Pensionirungen mit größter Strenge vorzugehen. Der Abg. Sturm beantragte eine hierauf bezügliche Resolution, zog aber seinen Antrag zurück, nachdem der Kriegs⸗Minister erklärt hatte, daß er bei den Pensioni⸗ rungen mit aller Rigorosität vorgehe.

Im Finanzausschusse des Unterhauses be⸗ antragte der Abg. Rakowsky energische Maßregeln zur Til⸗ gung des Defizits, darunter Ersparungen bei der Armee. Demgegenüber forderte der Minister⸗Präsident Tisza den Ausschuß auf, auf die Idee einer Reduzirung der Ausgaben

für die Armee unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht

einzugehen, weil dadurch die vitalen Interessen der Monarchie gefährdet werden könnten. 28. Oktober. Das amtliche Blatt veröffentlicht ein chreiben des Kaisers an den Minister⸗Präsidenten isza, durch welches demselben in Anerkennung seiner opfer⸗ willig geleisteten hervorragenden Dienste als Zeichen des unwandelbaren Kaiserlichen Vertrauens das Großkreuz des St. Stefans⸗Ordens verliehen wird.

Großbritannien und Irland. London, 26. Ok⸗ tober. (Allg. Corr.) Die „Times“ schreibt: Es ist länger keinem Zweifel unterworfen, welches sofortige Verfahren die Regierung in Bezug auf Irland einschlagen wird. Die Verfolgung der Führer der Landliga ist beschlossene Sache und wird rasch und energisch durchgeführt werden; allein es ist nicht für nothwendig erachtet worden, die Vollmachten der irischen Exekutive zur Unterdrückung der agrarischen Ver⸗ brechen auszudehnen, und dürfte das Parlament daher kaum vor der gewöhnlichen Zeit einberufen werden. Unterdessen wird die Regierung fortfahren, die versprochene Maßregel der Landreform für Irland auszuarbeiten, ohne Rücksicht auf die Allarmrufe der Gutsherren oder die Drohungen der Agi⸗ tatoren.

27. Oktober. (W. T. B.) Eine Depesche des Vizekönigs von Indien, Lord Ripon, vom 26. d. M., meldet gleichfalls, daß in Peschawur seit einigen Tagen Ge⸗ rüchte von in Kabul ausgebrochenen Unruhen und selbst von dem Tode des Emirs umliefen. Seit dem 21. Oktober habe er weder eine Post noch irgend eine Botschaft aus Kabul erhalten.

Cork, 28. Oktober. (W. T. B.) Die Polizei ver⸗ haftete gestern einen gewissen Wolsh, welcher beschuldigt ist, gemeinschaftlich mit Healy den Pächter Manning eingeschüch⸗ 8 fin haben. Derselbe wurde gegen Kaution wieder frei⸗ gelassen.

Italien. Rom, 28. Oktober. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer ist auf den 15. November cr. ein⸗ berufen worden.

Griechenland. Athen, 26. Oktober. (W. „Pr.“) Ein Königlicher Erlaß ordnet die Bildung von 50 Batail⸗ lonen Infanterie zu 960 Mann an. Wie in Abgeord⸗ netenkreisen verlaute, wird Kommunduros eine Note an die Pforte richten und bei ihr anfragen, wann und wie sie die Beschlüsse der Berliner Konferenz zur Ausführung zu bringen gedenke. Ein Regierungserlaß beauftragt sämmt⸗ liche Rekrutirungsämter, die Einberufungsordres für die Mannschaften der außerordentlichen Reserve bereitzuhalten, um sie bei Eintreffen des zu erwartenden Dekrets sogleich abzusenden. Die außerordentliche Reserve be⸗ steht aus jenen gegenwärtig noch beurlaubten Soldaten, die bereits eine achtzehnmonatliche Dienstzeit zurückgelegt haben und zählt über 10 000 Mann.

Türkei. Konstantinopel, 26. Oktober. Die „Pol. Corr.“ meldet von hier: Die Pforte hat Derwisch Pascha an⸗ gewiesen, sich in Salonichi unverweilt mit 4 Bataillonen regulärer Truppen nach Skutari einzuschiffen, um die Aktion Riza Paschas zu unterstützen. Letzterer ist von der Pforte beauftragt worden, die Uebergabe Dul⸗ cignos acht Tage nach der Unterzeichnung der Konvention zu bewerkstelligen.

Serbien. Belgrad, 26. Oktober. Wie der „Pol. Corr.“ von hier berichtet wird, ist Marinovic, nachdem er eine Konferenz mit Ristic gehabt hatte, vom Fürsten Milan empfangen worden. Man bezweifelt, daß Marinovic, Pi⸗ rotschanac und Bogiesevic die Bildung eines neuen Kabinets übernehmen werden.

Rumänien. Bukarest, 27. Oktober. (W. T. B.) Das Journal „Pressa“ bezeichnet die Gerüchte von einer angeblichen Uneinigkeit im Kabinet als unbegründet.

Montenegro. Cettinje, 26. Oktoher. Die „Pol. C.“ läßt sich berichten: Man erachtet in montenegrinischen Regie⸗ rungskreisen, allen bisherigen Konstantinopler Nachrichten ent⸗ gegen, die Uebergabe von Dulcigno noch immer nicht für unmittelbar bevorstehend. Ueber Einwirkung der Mächte willigte Montenegro neuerlich ein, mit dem türkischen Unter⸗ händler Bedri Bey abermals und zwar auf dessen Vorschlag am 28. Oktober in Kunja in Verhandlung zu treten. Die eventuellen dortigen Verhandlungen müßten aber wieder resul⸗ tatlos bleiben, wenn Riza Pascha die Forderung Montenegros, daß vor der Uebergabe Dulcignos die Räumung dieser Stadt und ihres Territoriums von sämmtlichen irregulären Streit⸗ kräften der Türken zu erfolgen hätte, abweislich bescheiden sollte. In der Bucht von Teodo sind das englische Thurm⸗ schiff „Monarch“ mit Proviant und Instruktionen für den Vize⸗Admiral Sir B. Seymour und der Kriegsdampfer „Iris“ aus Malta eingetroffen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 23. Oktober. (H. Corr.) Die beiden von der Regierung niedergesetzten Kommissionen, welche Vorschläge in Betreff der Reor⸗ ganisation des Heer⸗ und Marinewesens machen sollen, sind zum 30. d. M. einberufen worden.

Amerika. New⸗York, 25. Oktober. Der Präsident Hayes besucht gegenwärtig und Arizona.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 25. Oktober. (W. „Pr.“) Der Großscherif von Mekka empfängt am 5. November die bosnischen Pilger, welche ihm Geschenke und eine Adresse überreichen.

(Allg. Corr.) Neu⸗Mexiko

Die Nr. 27 des Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blattes, herausgegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat folgenden Inhalt: Allerhöchstes Privilegium wegen Emission von 11 Millionen Mark 4 ½8 % Prioritäts⸗Obligationen X. Serie der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Erlasse des Mi⸗ nisters der öffentlichen Arbeiten: vom 8. Oktober 1880, II. b. 10 452, betr. die Gewährung von Funktionszulagen an Bahnmeister, welche neben Wahrnehmung der elgenen Dienstgeschäfte einen andern Bahn⸗ meister ihrer unmittelbaren Nachbarschaft vertreten. Vom 13. Ok⸗ tober 1880, IV. 5323, II. a. 13 288, betr. Abänderung und Ergän⸗ zung der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. Vom 13. Oktober 1880, II. T. b. 6512, betr. Ergänzung des Reglements über die unentgeltliche Henaßzung der Staats⸗ und unter Staats⸗ verwaltung siehenden Eisenbahn zur Beförderung von Personen und Gütern vom 8. Juni 1880. Vom 13. Oktober 1880, II. T. b. 6687, betr. Ergänzung der Instruktion zu dem Reglement über die unentgeltliche Benutzung der Staats⸗ und unter Staatsverwaltung

stehenden Eisenbahnen zur Beförderung von Personen und Gütern vom 8. Juni 1880. Vom 14. Oktober 1 80, II. P. b. 6636, 5 5⸗ wacge zur Ausstellung gültiger Zeug⸗ nisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilli⸗ gen Militärdienst berechtigt sind. bee

Landtags⸗Angelegenheiten.

Im 5. Arnsberger Wahlbezirk (Bochum⸗Dortmund) ist an Stelle des aus Gesundheitsrücksichten ausgeschiedenen Kommer⸗ zien⸗Raths Baare zu Bochum der Berg⸗Schul⸗Direktor, Bergrath Dr. Schultz⸗Bochum mit 916 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden. Freiherr v. Schorlemer⸗Alst er⸗ hielt 263 und Professor Dr. Virchow 71 Stimmen.

Statistische Nachrichten.

Nach der im „Centrablatt f. d. ges. Unterrichtswesen“ ver⸗ öffentlichten General⸗Uebersicht der Ergebnisse der von den wissen⸗ schaftlichen Prüfungskommissionen im Jahre vom 1. April 1878/79 abgehaltenen Prüfungen für das Lehramt an höheren Schulen bestanden in dem angegebenen Zeitraum vor den 10 Kom⸗ missionen 644 und zwar 401 die Prüfung pro facultate docendi und 243 die Nachprüfung. Von den Geprüften bestanden 32 die Voll⸗ prüfung, 19 die Nachprüfung nicht. Die Gesammtzahl der Prü⸗ fungen betrug 695, 5 weniger als im Vorjahre. Von den 401 Kan⸗ didaten, welche die Prüfung bestanden, gehörten 305 der evangelischen, 90 der katholischen Konfession an, 1 war Mennonit, 5 Juden; 213 (163 Evangelische, 47 Katholiken, 1 Mennonit, 2 Juden) waren im bistorisch⸗philologischen Fach geprüft; 85 (66 Evangelische, 18 Katho⸗ liken, 1 Jude) im mathematisch naturwissenschaftlichen Fach; 32 (27 Evangelische und 5 Katholiken) in Religion und Hebräisch; 71 (49 Ervangelische, 20 Katholiken, 2 Juden) im Fach der neueren Sprachen. Der Heimath nach waren von den Bestandenen 364 Inländer und 37 Ausländer (32 Deutsche, 5 aus außerdeutschen Staaten). Auf die Kommission zu Königsberg fielen 55 Prüfungen, auf Berlin 113, Greifswald 53, Breslau 85, Halle 83, Kiel 38, Göttingen 85, Münster 77, Marburg 45, Bonn 61.

Nach der in demselben Blatt enthaltenen Uebersicht über die Zahl der bei dem Landheere und bei der Marine in dem Ersatzjahre 1879/80 eingestellten preußischen Mannschaften mit Bezug auf ihre Schulbildung waren in diesem Zeitraum 84 915 Mann eingestellt, davon 1951 (2,30 %) ohne Schulbildung, 77 652 mit Schulbildung in der deutschen Sprache und 5312 mit Schulbildung nur in der deutschen Mutter⸗ sprache. Von den eingestellten Mannschaften waren 2073 bei der Marine eingestellt. Von diesen hatten 35 (1,69 %) keine Schul⸗ bildung, während 2013 in der deutschen Sprache und 25 nur in der deutschen Muttersprache schulgebildet waren. Von den bei dem Landheere eingestellten 82 842 Mann waren 1916 oder 2,31 % ohne Schulbildung. In den einzelnen Provinzen war das Prozentverhält⸗ niß der ohne Schulbildung Eingestellten folgendes: Ostpreußen 5,50, Westpreußen 8,26, Brandenburg 0,53, Pommern 0,63, Posen 10,99, Schlesien 2,30, Sachsen 0,27, Schleswig⸗Holstein 0,20, Hannover 0,34, Westfalen 0,34, Hessen⸗Nassau 0,34, Rheinprovinz 0,36, Hehen⸗ zollern 0,00 %.

Dem von dem Bureau für Bremische Statistik herausgege⸗ benen sehr reichhaltigen „Jahrbuche für Bremische Statistik“ ent⸗ nebmen wir über den Stand und die Bewegung der Bevöl⸗ kerung Bremens im Jahre 1879 folgende Angaben: Die letzte der allgemeinen Zählungen, welche vom Bundesrath für das ganze Deutsche Reich angeordnet worden, vom 1. Dezember 1875, lieferte für den Bremischen Staat das Ergebniß, daß die orts⸗ anwesende Bevölkerung aus 69 257 männlichen und 72 943 weiblichen Einwohnern, die Wohnbevölkerung (dauernd Anwesende und Abwesende) aus 69 958 bez. 72 595 Einwohnern bestand. Außer diesen allgemeinen Zählungen werden in Folge des bremischen Ge⸗ setzes über die Einkommensteuer vom 17. Dezember 1874 seit 1875 jährlich besondere Zählungen der Wohnbevölkerung vorgenommen. Nach beiden Zählungen hat die Wohnbevölkerung im Staate Bre⸗ men betragen: am 1. Dezember 1874 137 198, 1875 142 553, 1876 144 417, 1877 145 171, 1878 147 227, 1879 150 700. Nach Haupt⸗ altersklassen gesondert, befanden sich darunter im Jahre 1879, geboren im Jahre 1879: 3976, in den Jahren 1878—1875 17 641, 1874 1865 31 951, 1864 1850 41 755, 1849 1830 37 759, 1829 und früher 17 618 oder im Alter bis zu einem Jahre 4723 gegen 4690 im Jahre 1878, über 1—5 Jahre 17 541 gegen 17 262, uͤber 5 15 Jahre 31 755 grgen 30 314, über 15 30 Jahre 41 752 gegen 41 435, über 30 bis 50 Jahre 37 475 gegen 36 387; über 50 Jahre 17.454 gegen 17 139. Geboren wurden a) unter der Wohn⸗ bevölkerung im Jahre 1875 6128, 42,99 %0 der Bevölkerung, so daß 1 Geburt auf 23,26 Einw. kam; im Jahre 1876 6198, 42,92 %9 der Bevölkerung, 1 Geburt auf 23,30 Einw., im Jahre 1877 6092, 41,96 00o der Bevölkerung, 1 Geburt auf 23,83 Einw., im Jahre 1878 6088, 41,35 %o der Bevölkerung, 1 Geburt auf 24,18 Einw., im Jahre 1879 5888, 39,07 % der Bevölkerung, 1 Geburt auf 25,59 Einw. Von den geborenen Kindern waren im Jahre 1875 uneheliche 302 oder 4,93 %, todtgeboren 208 oder 3,39 ℳ%, im Jahre 1876 307 oder 4,95 % bez. 206 oder 3,32 %, im Jahre 1877 284 oder 4,63 % bez. 200 oder 3,28 %, im Jahre 1878 311 oder 5,11 % bez. 198 oder 3,25 %, im Jahre 1879 270 oder 4,59 % bez. 216 oder 3,67 %. Unter den Geburten im ganzen Staat waren ferner im Jahre 1875 50,44 % männl., im Jahre 1876 50,97 %, 1877 50,44 %, 1878 51,35 %, 1879 51,24 %, weibliche 48,78 % bez. 49,03 %, 49,56 %, 48,65 % und 48,76 %; auf 100 weibliche kamen 105,02 männl. bez. 103,95, 101,79, 105,54 und 105,09. Todtgeborene waren von 100 Geborenen 3,66 männl., 3,11 weibl. Geschlechts bez. 3,45 und 3,19, 3,58 und 2,98, 3,45 und 3,04, und 4,01 und 3,31. Von 100 Geborenen waren 3,38 ehel. und 3,64 unehel., bez. 3,19 und 3,86, 3,24 und 4,23, 3,12 und 5,79 und 3,61 und 4,81. Mehrgeburten waren von allen Geburten 1875 1,26 %, 1876 1,03 %, 1877 1,30 %, 1878 1,57 % und 1879 1,19 %. b) Unter der ortsanwesenden Bevölkerung kamen Geburten vor: im Jahre 1878 6108 oder 41,65 %0 der Bevölkerung, auf 24,01 Einwohner kam eine Geburt, 1879 5912 oder 39,38 %0 der Bev., auf 25,39 Einw. kam 1 Geb. Unter den Geburten waren 5,27 % bez. 4,84 % unehel. und 3,27 % bez. 3,65 % Todt⸗ geborene. Die Zahl der Sterbefälle bezifferte sich im Jahre 1875 auf 3650, 24,97 % der Bev., 1 Gestorbener auf 39,06 Lebende, 1876 3409, 23,06 %o der Bev., 1 Gest. auf 42,36 Lbde., 1877 3526, 23,71 % der Bev., 1 Gest. auf 41,17 Lbde., 1878 3247, 21,58 %o der Bev., 1 Gest. auf 45,34 Lbde., 1879 3509, 22,75 % der Bev., 1 Gest. auf 42,95 Lbde. Von je 100 Gestorbenen männlichen und weiblichen Geschlechts, ohne die Todtgeborenen, starben im Alter bis zu 1 Jahr 1878 32,55 männl., 29,67 weibl., 1879 30,38 bez. 26,72, über 1—5 Jahre 13,97 und 15,01 bez. 15,93 und 17,27, über 5 15 Jahre 5,37 und 5,05 bez. 5,37 und 4,01, über 15 30 Jahre 8,03 und 9,62 bez. 7,73 und 9,51, über 30 50 Jahre 16,12 und 13,03 bez. 17,29 und 14,08, über 50 Jahre 23,96 und 27,62 bez. 23,30 und 28,41. Die am meisten vorkommenden Krankheiten waren Lungenschwindsucht, Lungenentzün⸗ dung, Bronchitis, Gehirnentzündung, Altersschwäche, Atrophie. Es starben an Lungenschwindsucht von 100 Gestorbenen im Jahre 1878 16,90, 1879 17,01, an Lungenentzündung 5,81 bez. 7,17, an Bronchitis 5,38 bez. 6,32, Gehirn⸗ und Hirnhautentzündung 6,00 bez. 7,23, Alters⸗ schwäche, Erschöpfung 6,99 bez. 6,50, Atrophie 6,20 bez. 5,19. Eheschließungen kamen vor im Jahre 1875 1528 oder 1 Trauung auf 93,3 Einw., 1876 1387, d. h. 1 auf 104,1 Einw., 1877 1363, d. b. 1 auf 106,5 Einw., 1878 1270, d h. 1 auf 115,9 Einw., 1879 1196, d. h. 1 auf 126,0 Einw. Unter den Eheschließenden waren dem Civilstande nach im Jahre 1878 bisher ÜUnver⸗

eirathete 81,57 %, ledige Männer und Wittwen bez. 9— Frauen 5,04 %, Wittwen bez. geschiedene Männer und Jung⸗ frauen 9,53 %, Verwittwete bez. Geschiedene 3,68 %, unter 100 Ge⸗ trauten waren bisher Ledige 86,61 männl., 91,10 weibl., im Jahre 1879 waren diese Zahlen 77,93 % bez. 4,43 % und 13,88 %, 3,76 % und 82,36 männl. und 91,81 weibl. Was die Fruchtbarkeit der Ehen anlangt, so kommen auf 1 Eheschließung ehelich Geborene im Jahre 1878 4,55, im Jahre 1879 4,70. Die Zahl der in den bremischen Staatsverband aufgenommen Angehörigen anderer Staaten hat betragen im Jahre 1878 439, im Jahre 1879 444. Unter diesen waren einzeln Lebende 94 bez. 80, in Familien Lebende 323 bez. 326, im Alter von unter 10 Jahren 109 bez. 122, von 10 17 Jahren 18 bez. 14, von 17 25 Jahren 50 bez. 30, von 25 bis 50 Jahren 234 bez. 236, von 50 und mehr Jahren 6 bez. 4; aus Preußen 287 bez. 331, Oldenburg 58 bez. 37, Braunschweig 1 bez. 3, andere Bundesstaaten 56 bez. 35. Entlassen wurden aus dem bremischen Staatsverbande 48 bez. 49 Personen. Es sind aus⸗ gewandert nach: europäischen Staaten 22 bez. 14, den Vereinigten Staaten von Nordamerika 24 bez. 28. Die Zunahme der Bevöl⸗ kerung des Staates Bremen betrug: im Jahre 1875: 1864 oder 1,308 % der Bevölkerung, 1876: 754 oder 0,522 %, 1877: 2056 oder 1,416 %, 1878: 3473 oder 2,359 %,

Stockholm, 15. Oktober. Im Finanzdepartement ist eine Tabelle ausgearbeitet worden, betreffend die während der Jahre 1869 1879 in der Staatskasse, den Banken und im öffentlichen Ver⸗ kehr befindlichen Beträge an Gold und Silber und an Bankscheinen, ferner ausweisend die Quantität des aus den schwe⸗ dischen Bergwerken erhaltenen Goldes und Silbers, sowie die Quanti⸗ täten, welche von diesen Metallen alljährlich ausgeprägt, ein⸗ und aus⸗ geführt und zu Kunst⸗ und Industriegegenständen verarbeitet worden sind. Aus dieser Tabelle geben wir in Nachstehendem folgende summarische Ziffern: an Gold wurden in dem genannten Zeit⸗ raum aus den schwedischen Bergwerken 65 kg gewonnen, eingeführt wurden in gemünztem Gelde und in Barren 27 589 kg, ausgeführt 3172 kg, ausgeprägt 14 686 kg und anderweit verarbeitet 2706 kg. Ende 1879 befanden sich in der Staatskasse und in den Banken 8552 kg (gegen nur 386 kg in 1870), und im öffentlichen Verkehr war gleichzeitig ein Betrag von ca. 5 500 000 Kronen in Goldgeld. An Silber ergaben die schwedischen Bergwerke in der erwähnten Zeit 10 738 kg, eingeführt wurden 121 660 kg, ausgeführt 109 846 kg, gemünzt 94 058 kg, verarbeitet 29 144 kg; die Staats⸗ kasse und die Banken besaßen Ende 1879 35 275 kg (gegen 97 290 kg im Jahre 1872), und das gleichzeitig im öffent⸗ lichen Verkehr befindliche Silbergeld belief sich auf ca. 11 000 000 Kronen. An Bankscheinen hatten im Jahre 1869 sämmtliche schwedische Zettelbanken 61 868 000 Kronen in Umlauf gesetzt. Diese Summe stieg in den nächsten vier Jahren sprungweise und erreichte ihren höchsten Stand mit 111 938 000 Kronen im Jahre 1873, fiel dann aber wieder successive in den folgenden fünf Jahren bis auf 18 785 000 Kronen in 1878 und betrug im Vorjahre 80 811 000

ronen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Die juristische Frage vom Zwischenstreit unter den Parteien ist der Gegenstand einer Monographie, mit welcher der Privatdozent an der Universität Halle Dr. F. Schollmeyer einen Beitrag zur Erläuterung der Reichs⸗Civilprozeßordnung liefert. Die erste Abtheilung dieser Schrift, welche von dem Zwischenstreit unter den Parteien nach Seiten seines Inhalts handelt, ist vor Kurzem im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) hierselbst erschienen. Die deutsche Civilprozeßordnung enthält mehrfach Bestimmungen über den Zwischenstreit. Dieselben beziehen sich theils auf den Zwischen⸗ streit zwischen einer oder beiden Parteien einerseits und einem Dritten andererseits, theils auf den Zwischenstreit unter den Parteien selbst, theils endlich enthalten sie gemeinschaftliche Vorschriften für beide Arten des Zwischenstreits. Wann ein Zwischenstreit mit dritten Personen vorliegt und wann nicht, darüber ist man zwar noch nicht vollkommen einig. Aber bei weitem größere Unsicherheit und Mei⸗ nungsverschiedenheit herrscht in der Beantwortung der Frage, was Zwischenstreit unter den Parteien sei. Das Gesetz selbst bestimmt die Fälle, in denen ein Zwischenstreit unter den Parteien entstehen kann, nicht prinzipiell. Auch in den Motiven sind nur einzelne Beispiele angeführt; so namentlich die Verhandlungen über die Edition oder Echtheit von Urkunden, über die Zulässigkeit eines Beweismittels ꝛc. Gleich⸗ wohl sind praktisch wichtige Regeln über die Folgen eines Zwischen⸗ streites aufgestellt, indem bei einem solchen die Anordnung eines Eides durch Beweisbeschluß und die Erledigung des Streites durch kontradiktorisches, beziehentlich Versäumniß Zwischenurtheil für zu⸗ lässig erklärt worden ist. Man kann nun innerhalb der verschiedenen Meinungen, welche über Begriff und Gegenstand des Zwischenstreites unter den Parteien bereits zu Tage getreten sind, zwei Richtungen unterscheiden. Die eine stellt es als Frage des einzelnen Falles hin, wann man von einem Zwischenstreite unter den Parteien reden köͤnne und wann nicht. Diese Meinung wird zur Zeit wohl noch am häufigsten vertreten. Nach ihr ist der Zwi⸗ schenstreit unter den Parteien nach Seiten seines Inhalts ziemlich unbegrenzt, indem es in das Ermessen des Richters gestellt sein soll, ob er diesen oder jenen Streitpunkt für einen Zwischenstreitpunkt er⸗ klären will oder nicht. Die andere Richtung ist der Meinung, daß der Begriff des Zwischenstreites unter den Parteien nach Seiten seines Inhalts ein fest gegebener und daher vom Willen des Ge⸗ richtes unabhängiger sei. Der Verfasser beleuchtet nun diese beiden Meinungen und tritt der letzteren bei, indem er die Auffassung, welche den Zwischenstreit unter den Parteien als einen nach Seiten seines Inhaltes fest gegebenen und daher vom Willen des Gerichtes unabhängigen Begriff hinstellt, für die allein richtige er⸗ klärt. In der vorliegenden ersten Abtheilung seiner Arbeit beschäftigt er sich zunächst, wie schon oben bemerkt, mit dem Zwischen⸗ streit unter den Parteien nach Seiten seines Inhaltes oder Stoffes. In einer folgenden Abtheilung will er dann die prozessualische Be⸗ handlung des Zwischenstreites ins Auge fassen. Die Begränzung des Zwischenstreites nach seinem Inhalte führt ihn aber zugleich zur Er⸗ örterung zahlreicher anderer prozeßrechtlicher Begriffe, wie unter An⸗ deren der Abwehr unzulässiger Einschränkungen, der nothwen⸗ digen Einschränkung, der Konsequenzen der Fähigkeiten zur Er⸗ ledicgeng durch Zwischenurtheil, der Veränderungen in den Prozeß⸗ ubjekten.

The Scientific English Reader. Naturwissenschaft⸗ lich⸗technische Chrestomathie für höhere technische Lehranstalten und zum Selbststudium für Studirende, Lehrer, Techniker, Industrielle. Mit sprachlichen und sachlichen Erläuterungen, Abbildungen und technologischen Wortverzeichnissen, von Dr. J. F. Wershoven. Leipzig 1880. F. A. Brockhaus. I. Theil: Physik, Chemie, chemische Technologie. Der durch mehrere Arbeiten auf sprachlich⸗technischem Gebiete („Vocabulaire technique frangais-allemand“, „Technical Nocabulary“, mit Einleitung von Geh. Reg. Rath A. von Kaven) bekannt gewordene Verfasser bietet in seinem neuen Werke den Studirenden und Lehrern der Naturwissenschaften, sowie den in der Praxis stehenden Technikern und Industriellen ein Hülfsmittel, sich in leichter und interessanter Weise mit der neueren naturwissenschaftlich⸗ technischen Sprache und Literatur Englands vertraut zu machen. Die Abhandlungen sind von hervorragenden Fachmännern verfaßt (Rosere, Lockyer, Maxwell, Crookes u. s. w.), alle sprachlichen und sachlichen Schwierigkeiten werden erläutert. Der zweite Theil behandelt in gleicher Weise die Maschinentechnik und mechanische Technologie, der dritte Theil das Bau⸗Ingenieurwesen. Theil II., enthaltend Maschi⸗ nentechnik und mechanische Technologie, wird Anfang November aus⸗ gegeben (Preis 1,50 ℳ), und Theil III., Bau⸗Ingenieurwesen, ist unter der Presse.

Gewerbe und Handel.

In der Generalversammlung der Harpener Bergbau⸗ Aktiengesellschaft waren 4729 Aktien mit 878 Stimmen durch 62 Aktionäre vertreten. Im Anschluß an den Geschäftsbericht theilte der Grubendirektor Adriani mit, daß das vor einigen Tagen statt⸗

gefundene Grubenunglück auf Schacht Arnold durch einen Bergarbeiter

veranlaßt worden sei. Dem Antrage der Revisoren gemäß dechargirte darauf die Versammlung das Rechnungswesen pro 1879/80 und beschloß auf den Antrag des Aufsichtsrathes die Vertheilung einer Dividende von 3 ½ %, die sofort zahlbar ist.

In der Generalversammlung der Hagen⸗Grünthaler Eisenwerke, Aktiengesellschaft, vom 25. d. M. wurde die Sirthettang einer Dividende von 4 % für die Prioritätsaktien be⸗ chlossen.

Die Elsaß⸗Lothringische Feuer⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft zu Straßburg hat mit Beginn dieses Monats ihren Geschäftsbetrieb eröffnet. Die Geschäfte werden vorläufig durch zwei Mitglieder des Verwaltunasraths geleitet.

Antwerpen, 27. Oktober. (W. T. B.) Wollauktion. 1931 B. angeboten, 1464 B. verkauft. Preise fest. 8

Washington, 27. Oktober. (W. T. B.) Der Schatzsekretär Sherman kaufte heute für weitere 2 500 000 Doll. Obligationen und zwar 6 proz. von 1880 zu 102,70 à 102,79, und 6 proz. von 1881 zu 104,75 à 105,06.

Verkehrs⸗Anstalten.

Plymouth, 27. Oktober. (W. T. B.) Der Hamburger

Postdampfer „Gellert“ ist heute hier eingetroffen.

Berlin, 28. Oktober 1880.

Die „Vossische Zeitung“ macht in ihrer Nummer 299 vom 27. Oktober die Mittheilung von der in Folge Eissturmes eingetretenen Zerstöbrung der Telegraphenleitung auf dem Koppenkegel und knüpft daran die tendenziöse Be⸗ merkung, daß wie der „Riesengebirgsbote“ melde, recht⸗ zeitig der Vorschlag gemacht worden sei, die Leitung mit Ein⸗ bruch des Winters einzuziehen, daß aber das General⸗Postamt dem Winke nicht Folge gegeben habe u. s. w. Wie mangel⸗ haft die „Vossische Zeitung“ bezw. deren Quelle unterrichtet gewesen ist, geht daraus hervor, daß wie uns von zuver⸗ lässiger Seite mitgetheilt wird dem Reichs⸗Postamte kein Antrag auf Einziehung der Leitung während des Winters zugegangen, daß im Gegentheil bei demselben in Anre⸗ gung gebracht worden ist, die Leitung im Interesse der auf der Schneekoppe vorhandenen meteorologischen Station auch während des Winters im Betriebe zu erhalten, daß aber Seitens des Reichs⸗Postamts rücksichtlich der großen Schwierig⸗ keiten, welche die im Winter auf dem Hochgebirge orkanartig tobenden Stürme, sowie Eis⸗ bezw. Schneeanhäufungen der Erhaltung der Betriebsfähigkeit der Linie entgegenstellen, an⸗ geordnet worden ist, den Betrieb der Leitung auf der Strecke Krummhübel-—Schneekoppe während des Winters einzustellen.

Uebrigens beschränkt sich die angebliche Zerstörung der Leitung auf das Zerreißen des Leitungsdrahtes an einigen, und der Eisbildung besonders ausgesetzt gewesenen

tellen.

In dem Emailzimmer des Kunstgewerbe⸗Museums ist soeben auf die Dauer von vierzehn Tagen eine reichhaltige Samm⸗ lung der mannigfachsten Schmucksachen zur Ausstellung ge⸗ langt, deren Anfertigung der Kunstgewerbe Verein zu Pforzheim in der Absicht veranlaßt hat, einem der hervorragendsten dortigen Gewerbebetriebe sowohl künstlerische Anregung wie materielle Förde⸗ rung zu gewähren. Für diesen doppelten Zweck ist einerseits durch vorherige fachmännische Begutachtung der auszuführenden Ent⸗ würfe, andererseits aber durch Veranstaltung einer für Preußen, Baden, Hessen, Elsaß⸗Lothringen und Hamburg genehmigten Verloosung gesorgt worden, durch die sämmtliche Gegen⸗ stände mit Ausnahme einiger wenigen besonders bezeichneten Stücke nach beendeter Schaustellung in einer Reihe größerer Städte ver⸗ werthet werden sollen. Die aus rund 160 Nummern bestehende Kollektion setzt sich aus vollständigen Garnituren, sowie aus einzelnen Colliers, Anhängern, Medaillons, ürmbändern, Ohrringen, Herren⸗ und Damenketten, Manchettenknöpfen ꝛc. von verschiedenartigster Ge⸗ stalt und technischer Behandlung zusammen und giebt in ihrer Ge⸗ sammtheit ein charakteristisches und interessantes Bild der gegenwär⸗ tigen Pforzheimer Juwelier⸗ und Goldschmiedearbeit. Neben wohl⸗ feileren Stücken, die auf den breiten Bedarf berechnet sind, fehlt es nicht an solchen, die in Komposition und Ausführung die Befriedi⸗ gung höherer Ansprüche ins Auge fassen und noch entschiedener das anerkennenswerthe Bestreben bekunden, in der Formengebung sowohl wie in der künstlerischen Ausnutzung der farbigen Effekte der ver⸗ schiedenen Goldtöne im Verein mit Email, mit Steinen und Perlen und gelegentlich auch mit Silber und Platina der allgemeinen kunst⸗ gewerblichen Bewegung zu folgen und die naturalistische Zerfahren⸗ heit der früheren Produktion zu überwinden.

Der Kongreß für Handelsgeographie und Förderung deutscher Interessen im Auslande erörterte, nachdem der Vorsitzende Dr. Jannasch den Kongreß für eröffnet erklärt hatte, am Dienstag, den 26. d. M., die Frage der deutschen Auswanderung und ihrer Organisation (Referent: Dr. Fabri). Gestern stand „die Hebung des deutschen Kommissionhandels“ auf der Tagesordnung (Referent: Dr Jannasch).

Von dem Büchelchen „Berlin im Portemonnaie“ ist die Oktober⸗November⸗Ausgabe.AFrschienen, welche sämmtliche Winterfahrpläne auf Eisen⸗ und Pferdebahnlinien in übersichtlicher Anordnung bringt. Das Büchelchen ist außer in der Verlagshand⸗ lung (H. Dolfuß, Gneisenaustr. 102) in allen Buchhandlungen für 25 zu haben.

Im Belle⸗Alliance⸗Theater geht, nachdem Hr. Direktor Th. Lebrun morgen den Rentier Morlandt in „O, diese Männer“ zur Darstellung bringt, am Sonnabend zum ersten Male „Großstädtisch“, Schwank in 4 Akten von J. B. v. Schweitzer, in Scene. Am Sonntag Nachmittag findet die 200. Aufführung des „Rattenfänger von Hameln“ statt, zu welcher neue lebende Bilder gestellt werden.

Das Aquarium hat eine sehr vortheilhafte neue Verbindung dadurch angeknüpft, daß es mit dem größten Aquarium der Welt, mit dem von Brighton in London, den Austausch von besonders interessanten Thierexemplaren angebahnt hat. Dieser Tage ist die erste Sendung von Austauschexemplaren, bestehend in hundert Stück Füschen, welche an den Küsten Englands vorkommen, hier eingetroffen.

ie Fische wurden in dem von dem Direktor des Aquariums, Hrn. Dr. Hermes, konstruirten, auf der Fischerei⸗Ausstellung mit der gol⸗ denen Medaille prämiirten Transportgefäß von London bis hierher geschafft und kamen unbeschädigt und munter an, obgleich das Schiff durch Sturm mit fünfzehn Stunden Verspätung in Hamburg ein⸗ traf. Unter den ischen befinden sich besonders schöne Eremplare von Mugil, Labrax, Cantharus und Trigla. Letztere Species zeichnet sich durch eine prächtig gezeichnete, schmetterlings⸗ farbene Brustflosse aus, deren erste Strahlen der Fisch als Beine benutzt. Auch ein Octopous vulgaris (Tintenfisch) ist in der Kollektion, der sich von dem bereits im Aquarium befindlichen Exem⸗ plar dadurch unterscheidet, daß er an den Fangarmen zwei Reihen Saugnäpfe hat, während der andere deren nur eine Reihe besitzt. Eine andere interessante Erwerbung des Aquariums ist eine junge Lumme (Uria troila), ein Tauchervogel aus der Klasse der Alken, der an den Küsten des Eismeeres und denen Nordamerikas vorkommt und hin und wieder nach England und sogar nach Helgoland ver⸗ schlagen wird. Das junge, im Aquarium befindliche Exemplar stammt von letzterer Insel.