v“ “ “
2) auf Setzung von Aichpfählen bei vorhandenen Stauanlagen und über den Widerspruch Betheiligter, nach §. 18 der Verordnung vom 31. Dezember 1824;
3) auf Führung von Bewässerungs⸗ oder Entwässerungsgräben oder Drains durch fremde Grundstücke, auf Gestattung von Vor⸗ arbeiten für Drainsanlagen auf fremden Grundstücken, oder auf An⸗ legung von Werken zum Stauen oder zur Hebung des Wassers auf fremden Grundstücken, nach §§. 6 bis 9 des Gesetzes vom 28. Okto⸗ ber 1834 und nach dem Gesetze vom 17. Dezember 1857;
4) auf Feststellung des Beitrags, welchen Gemeinden oder Pri⸗ vate nach §. 3, Abs. 2 der Verordnung vom 31. Dezember 1824 zu den Kosten von Wasserbauten zu leisten haben, welche nach ihrem Gegenstande und Zwecke nicht nur als Staats⸗, sondern zugleich als Gemeinde⸗ oder Privatbauten erscheinen; „GSegen den Beschluß des Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschusses findet innerhalb zwei Wochen der Antrag auf mündliche Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren statt.
„VI. Vorschriften für den Geltungsbereich der Nassauischen Verordnung vom 27. Juli 1858, betreffend Ent⸗ wässerungs⸗ und Bewässerungsanlagen (Verordnungsblatt S. 100);
der Großherzoglich hessischen Gesetze vom 18. Februar 1853, be⸗ treffend die Aufräumung und Unterhaltung der Bäche (Regierungs⸗ blatt S. 65); vom 19. Februar 1853, betreffend die Regulirung der Bäche (Regierungsblatt S. 70); vom 20. Februar 1853, betreffend die Errichtung und Beaufsichtigung der Wassertriebwerke (Regierungs⸗ blatt S. 75) und vom 2. Januar 1858, betreffend die Entwässerung von Grundstücken (Regierungsblatt S. 33);
beziehungsweise der Landgräflich hessischen Gesetze vom 15. Juli
1862 über Errichtung und Beaufsichtigung der Wassertriebwerke (Archiv S. 895) und vom 15. Juli 1862, betreffend die Ertwässerung von Grundstücken (Archiv S. 889).
6665
Der Bezirksrath beschließt an Stelle der Bezirksregierung:
1) über die nach Artikel 4 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 18. Februar 1853 erforderliche Genehmigung der vertrags⸗ mäßigen Vereinigung mehrerer Gemeinden zu einem Verbande (Kon⸗ kurrenz) behufs gemeinsamer Aufbringung der Kosten für Aufbrin⸗ gung und Unterhaltung eines Baches;
2) über Widersprüche, welche Gemeinden und Einzelne gegen eine von der Bezirksregierung beschlossene Bachregulirung erheben, nach Artikel 10 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 19. Fe⸗ bruar 1853;
3) über die Genehmigung zu einer Bachregulirung, zu Ent⸗ oder Bewässerungsanlagen oder zur Anlage von Wassertriebwerken nach §§. 2, 19, 25 und 26 der nassauischen Verordnung vom 27. Juli 1858 (zu vergl. jedoch §. 79, Ziffer 1 und 4);
4) über die Genehmigung zur Anlegung oder Veränderung von
Wassertriebwerken nach §§. 1 und 15 der Großherzoglich hessischen Verordnung vom 20. Februar 1853 und des Landgräklich hessischen Gesetzes vom 15. Juli 1862 (zu 8e- jedoch §. 79, Ziffer 4).
„Der Krcisausschuß beschließt über die Anlegung von Schwellen in den Sohlen regulirter Bäche nach §. 5 der Nassauischen Verord⸗ nung vom 27. Juli 1858 und Art. 20 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 19. Februar 1853. v“
§ Der Kreisausschuß beschließt über Anträge: “ 88 1) auf Zulassung von CCe neuer Ent⸗ und ewässerungsanlagen gegen den Widerspru zzetheiligter na 2 er “ 18 Juli 1858; auf Ausführung von Entwässerungsanlagen gegen den Wider⸗ spruch Betheiligter nach §§. 1, 21 und 32 des Broßherzsgiich essischen Gesetzes vom 2. Januar 1858 und des Landgräflich “ Ftessgseeans esees won 8 Juli 1862; auf Ausführung einer Bachregulirung gegen den Widerspru von 8 B “ nlch⸗ Uetheitigken 1“ rivaten na rt. es Großherzogli essischen Gesetzes v 19. 1 b““
4) auf Genehmigung zur Errichtung, sowie zur Verände von Triebwerken an Bächen und deren Seitengräben gegen ebes Widerspruch Betheiligter nach §§. 19, 25, 26 und 27 der Nassaui⸗ schen Verordnung vom 27. Juli 1858, bezw. Art. 8 und 10 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 20. Februar 1853 und des Landgräflich hessischen Gesetzes vom 15. Juli 1862;
5) auf Se ung von Aichpfählen an bereits bestehenden Trieb⸗ werken nach §. 28 der Nassauischen Verordnung vom 27. Juli 1858, bezw. Art. 20 und 21 des Großherzoglich hessischen Gesetzes vom 20. Februar 1853 und des Landgräflich hessischen Gesetzes vom 15. Juli “
Gegen den Beschluß des Kreisausschusses findet innerhalb zwei Wochen der Antrag auf mündliche Verhandlung im Wervnekunge⸗ streitverfahren statt.
II. Vorschriften für den Geltungsbereich des Baverischen über Benutzung des Wefsers vom 28. Mai 1852 (Bayerisches Gesetzblatt S. 489).
.
Gesetzes
§. 80 Den Beltgesratt G v über die im Interesse der Erhaltung des nöthigen Wasser⸗ bedarfs für eine Ortschaft erforderlichen Beschränkun insichtli der Pl eiiang den Wassers nach §. 58 a. a. 28 ““ 2) über Anträge auf Genehmigung zur Errichtung oder Abände⸗ rung von Stauanlagen nach Art. 61 und 82 a. a. jedoch §. 81, Ziffer 4). C
Fr beschließt über Anträge: b“ auf Genehmigung zu einer Abweichung von der gesetzlichen Beschränkung der Uferanlieger in der Benutz 8 2 86 1% an- Lanli ge⸗ enutzung des Wassers nach .2) auf Vertheilung des Wassers unter die Berechtigten bei Ver⸗ n.; 88 “ Art. 60 g. a. Sec “ 3) auf Zuweisung von Wasser für Grundstücke, wel dem Flusse Uiegen nach Art. 62 und 63 a. a. O.; “ 4) auf Genehmigung zu Errichtung oder Abänderung von Stau⸗ vorrichtungen und Triebwerken oder auf Setzung eines Stauziels gegen 16“ Betheiligter nach Art. 61, 73, 76, 77, 83 und a. a. O.; „ 5) auf Zuleitung oder Alleitung des für eine Be⸗ ode . wässerung erforderlichen Wassers durch fremde Grundstücke.
““ IX. e; Bestimmungen. 8 An die Stelle des dritten Absatzes des §. 54 des Gesetzes vom 1. April 1879, betreffend die Bildung von Wassergenossenschaften (Gesetz⸗Samml. S. 297) treten folgende Bestimmungen: Gegen die Androhung des Zwangsmittels finden bezüglich der,
der Aufsicht des Regierungspräsidenten unterstellten Genossenschaften diejenigen Rechtsmittel statt, welche nach dem Gesetze, betreffend die Organisation der allgemeinen Landes verwaltung, gegen kreispolizeiliche Verfügungen zugelassen sind, bezüglich der übrigen Genossenschaften diejenigen Rechtsmittel, welche nach den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes gegen polizeiliche Verfügungen der Ortspolizeibehörden in einem Landkreise zugelassen sind. Gegen die Festsetzung und Aus⸗ führung des Zwangsmittels findet innerhalb zwei Wochen lediglich die Beschwerde im Aufsichtswege statt. In dem Verfahren zur Begründung öffentlicher Wassergenossen⸗ schaften (§§. 71 — 85 des Gesetzes vom 1. April 1879) tritt, sofern das Genossenschaftsgebiet die Grenzen eines Regierungsbezirkes nicht überschreitet, der Regierungspräsident an die Stelle des Ober⸗ präsidenten. Die §§. 53, Abs. 3, 97 und 98 des Gesetzes vom 1. April 1879, sowie der im §. 57 daselbst für den Fall einer anderweiten Or⸗ ganisation der höheren Verwaltungsbehörden gemachte Vorbehalt treten außer Kraft. Im Uebrigen werden die Bestimmungen des gedachten Gesetzes durch die Vorschriften des Titels nicht berührt.
“ die Vorschriften des gegenwärtigen Titels werden nicht erührt:
1) die Zuständigkeiten der zur Wahrnehmung Schiffahrts⸗ und Hafenpolizei berufenen Behörden;
2) die Zuständigkeiten der Auseinandersetzungsbehörden zur Rege⸗ lung der mit einer Auseinandersetzung verbundenen Wasserstau⸗, Ent⸗ und Bewässerungsanlagen; ..3) die Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung vom 21. Jani 1869 (Bundesgesetzblatt S. 245) über Stauanlagen für Wassertrieb⸗ werke und die darauf bezüglichen Zuständigkeitsvorschriften in §§. 93 ff. des gegenwärtigen Gesetzes.
b 11“ 8
der Strom⸗,
8
Der Bezirksrath beschließt, soweit es sich um Deiche handelt, welche zu keinem Deichverbande oder Deichbande gehören:
„ 1) über die Genehmigung für neue und für die Verlegung, Er⸗ höhung oder Beseitigung bestehender Deichanlagen nach: §§. 1 bis 3 des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 — Gesetz⸗ Samml. S. 54; §§. 16 und 17 der kurhessischen Verordnung vom 31. Dezember 1824, betreffend den Waässerbau — Kurhessische Gesetz⸗ Samml. S. 99; Artikel 10, 36 und 40 des bayerischen Gesetzes vom 28. Mai 1852, betreffend die Benutzung des Wassers — Gesetz⸗ Samml. für Bayern S. 489;
2) über die Herstellung ganz oder theilweise verfallener oder zerstörter Deiche und die Heranziehung der Pflichtigen zur Wieder⸗ herstellung nach §§. 4 und 5 des Gesetzes vom 28. Januar 1848;
3) über die interimistische Tragung der Deichbaulast und die Vertisilrae de Feiträge 189 §§. 6 bis 8 a. a. O.;
über die Beschränkung oder Untersagung der Nutzung eines Deichs nach §. 24 a. a. O. 1 u“ Beschwerde findet an den Minister für Landwirthschaft ꝛc.
. §. 87.
Befugnisse, welche hinsichtlich der Deichverbände den Bezirks⸗ regierungen (Landdrosteien) in Gemäßheit des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 übertragen worden sind, können durch Statut oder Statutenänderung den Kreis⸗ (Stadt⸗) Aus⸗ schüssen, den Bezirks⸗ oder Provinzialräthen oder den Verwaltungs⸗ gerichten überwiesen werden.
Auch können den vorbezeichneten Beschlußbehörden und den Ver⸗ waltungsgerichten Befugnisse hinsichtlich der Deichverbände und der Sielverbände (Schleusen⸗, Wettern⸗, Wasserlösungs⸗ u. s. w. Ver⸗ bände) durch Statuten übertragen werden, mittelst welcher die innere Organisation der Deich⸗ und Sielrerbände im Geltungsbereiche der besonderen Deichordnungen nach Artikel IV. des Gesetzes vom 11. April 1872 (Geset⸗Samml. S. 377) neu geregelt und fest⸗
gestellt wird. NXII. Titel. Sitgt e vltget
Her Betirkorath beschliefte ö über den Erlaß von Regulativen, betreffend die Beaufsichti⸗ gung und den Schutz der Laichschonreviere (§. 31 des Fis ige
vom See Gesetz⸗Samml. S. 98. v
über die Genehmigung zur? ü — ischpã
“ hmigung zur Ausführung von Fischpässen (§§. 36 3) darüber, in welchen Zeiten des Jahres der Fischpaß geschl
gehalten werden muß und in welcher Ausdehnung wee gesc ü unterhalb des Fischpasses für die Zeit, während welcher der Fischpaß gesffneh 8 jede Art des Fischfangs verboten ist (§§. 41 und 42
1 8
Der Bezirksrath beschließt ferner: 1) über die Gestattung von Ableitungen nach §. 43, Abs. 2 des Fischereigesetzes vom 30. Mai 1874 und über die Anordnungen von Vorkehrungen nach §. 43, Abs. 3 a. a. O., sofern die betreffende vnsee e aicht ge g 88 der 85 8⁸ der Reichsgewerbeordnung
m 21. Jun undesgesetzblatt S. 245) als gen 8⸗ rfüesheg⸗ “ ist. — d.ke e cas ie Schlußbestimmung des §. 43 des Fischereigesetzes wird i Betreff der im §. 16 der Reichs⸗Gewerbeordnung — An⸗ doca er 19 2) über die Gestattung von Ausnahmen von dem Verbote des 1 8 Hanfrötens in nicht geschlossenen Gewässern (F. 44
§. Der Kreis⸗ (Stadt.) Ausschuß führt die Aufsicht über die ne⸗ den §§. 9 und 10 des Fischereigesetzes vom 30. Mal 1874 gebinpench he . g zehauptet die Genossenschaft, daß eine im Aufsichtsw troffene Verfügung dem Statute oder dem Gesetze wuffchtnvege 8 steht ihr innerhalb zwei Wochen der Antrag auf mündliche Verhand⸗
8 8 *
ö11114X“
1) über die Genehmigung zur Bildung mehrerer für sich be⸗ stehelder Segdbeie aus dem Bezirke einer Gemeinde 3438 Feldmarkz.
,2) über die Anordnung der Vereinigung mehrerer Gemeinde⸗ 88 (Gemarkungen, Feldmarken) zu einem gemeinschaftlichen Jagd⸗
ezirke. “
Ueber Anordnungen wegen Abminderung des Wildsta ndes be⸗ schließt, soweit die Beschlußfassung nach bestehendem Rechte den Ver⸗ “ 85 Fehdrats, in Stadtkreisen die Orts⸗
olizeibehörde. egen den Beschlu ndet innerhalb zwei Wo die Beschwerde an den “ statt. 8 8 Stsi
1peber Anorhunngen, 8
eschränkungen in der Ausübung des Jagdrechtes auf ei
8 “ Boden, sc 8 .“ die Bildung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken, insbesondere den Anschluß von Grundstücken an einen gemeinschaftlichen “ oder den Ausschluß von Grundstücken aus einem olchen,
3) die Ausübung der Jagd auf fremden Grundstücken, welche von einem größeren Walde oder von einem oder mehreren selbst⸗ ständigen Jagdbezirken umschlossen sind, durch den Eigen⸗ thümer des Waldes oder die Inhaber der selbständigen Jagd⸗
bezirke, sowie die den Eigenthümern der Grundstücke zu ge⸗
währende Entschädigung — beschließt der Landrath, in Stadtkr eisen die Ortspolizeibehörde.
Gegen den Beschluß derselben findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirksverwaltungsgerichte statt.
Der Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren unterliegen desgleichen Streitigkeiten der Betheiligten über ihre in dem öͤffent⸗ lichen Rechte begründe en Verechtigungen und Verpflichtungen hin⸗ sichtlich der Ausuͤbung der Jagd auf eigenem oder fremdem Grund und Boden. in 18ee bie 8 1““ 8 in diesen Fällen in rster Instanz der Kreisausschuß, in Stadtkreise Bezirks⸗ Verwalkungsgericht. i 3ö“
8 §. 96.
„Auf Beschwerden und Eiasprüche, betreffend die von der Ge⸗ meindebehörde oder dem Jagdvorstande festgestellte Vertheilung der Erträge der gemeinschaftlichen Jagdnutzung, beschließt die Gemeinde⸗ behörde beziehungsweise der Jagdvorstand.
Gegen den Beschluß findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Kreisausschusse, in Stadtkreisen bei dem Bezirks⸗Verwaltungs⸗ gerichte statt.
„Die im ersten Absatze gedachte Feststellung bedarf keiner Geneh migung oder Bestätigung von der Aussichtsbehörde. 8
. .
Der Bezirksrath beschließt über die Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der gesetzlichen Schonzeit, soweit darüber nach be⸗ stehendem Rechte im Verwaltungswege Bestimmung getroffen wer⸗ den kann.
98
Der Bezirksrath beschließt über die Erneuerung der auf den Schleswigschen Westseeinseln bestehenden Konzessionen zur Errichtung von Vogelkojen, sowie über die Ertheilung neuer Konzessionen (§. 6 des Gesetzes vom 1. März 1873, Gesetz⸗Samml. S
u““
(Schluzß folgt.)
Gerwerbe und Handel.
Die „New⸗Yorker Hdls.⸗Ztg.“ äußert sich in ihrem vom 15. d. M. datirten Wochenbericht E“ S Außen⸗ hande lunseres Platzes während des letzten Monats ist von außerordentlich großem Umfange gewesen. Der Waaren⸗Import im September e. hat eine Höhe von 34 800000 Doll. erreicht, gegen 30 264 000 Doll. im Sep⸗ tember v. J., während der Import von Edelmetall, fast ausschließlich Gold, nur 18 850 000 Doll. betrug, gegen 27 482 000 im September v. J. Trotz des enormen Waaren⸗Imports im September c. ist derselbe durch den 37 477 000 Doll. betragenden Produkten⸗Export unseres Platzes allein mehr als ausgeglichen, wobei, wie in jedem Vergleiche zwischen Im⸗ port und Export, zu berücksichtigen, daß für ersteren New⸗ York maßgebend ist, für letztern aber andere Häfen den Aus⸗ schlag geben, zumal im Herbst, wo der Baumwollexport aus dem Süden in größerem Maßstabe beginnt und in diesem Jahre auch der Getreideexport aus Nex⸗Orleans sehr große Dimensionen angenom⸗ men bat. Es steht demnach außer Frage, daß selbst einschließlich des eingetroffenen Goldes der ganze Septemberimport durch den Ge⸗ sammtexport der Union vollständig gedeckt worden ist. Minder günstig erscheinen auf den ersten Blick die Import⸗ und Exportzahlen unseres Platzes für die ersten 9 Monate dieses Jahres, aber auch hier ge⸗ staltet sich das Verhältniß sehr befriedigend durch Hinzurechnung des Exports anderer Häfen, und weist im Vergleich zum Vorjahr unser Platz eine bedeutende Zunahme des Produktenexports auf, nämlich 308 000 000 Doll. in diesem Jahre, gegen 254 881 ,000 Doll. in der Parallelperiode v. J. Auch der Import von 33 ½ Millionen Dollars Gold, welcher nach den seitdem eingetroffenen und avisirten Summe
8
ist als voraussichtlich bleibender — Das Geschäft am Waaren⸗ und Produktenmark nahm 1m in der verflossenen Woche einen ruhigen Verlauf Eine Ausnahme hiervon machten Brodstoffe, in welchen zu steigenden Preisen sehr bedeutende Umsätze stattfanden. Für Getreidefrachten zeigte sich anhaltender Begehr und wurden für ganze Ladungen 47 Fahrzeuge gechartert. Baumwolle in disponibler Waare fand mäßige Beachtung. Die Tendenz des Marktes bei Schluß war eine weichende. Die Stimmung für Ri) Kaffee blieb matt, und in west⸗ und ostindischen Sorten fanden nur sehr unbedeutende Transaktionen statt. Am Markt für Rohzucker herrschte eine fest re vor. In Hopfen war das Geschäft wieder sehr flau. Schmalz und Speck gewannen einen im Laufe der Woche erlittenen Rückgang wie der, während Schweire⸗ und Rindfleisch nur wenig Beachtung fan den. Raffinirtes Petroleum ging nach einem anfänglichen Avanz von Cts. per Gall., ½ Cts. zurück. Terpentinöl und Harz haben bei lebhaften Umsätzen abermals nicht unbedeutend im Preise ange⸗ zogen. Mit Manufakturwaaren war es sehr still. Der Imvort fremder Webstoffe betrug für die heute beendete Woche
Vortheil kaum zu überschätzen
Zweite
“ 8 Berlin, Freitag,
Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
den 29. Oktober
[23929]
26652. Oeffentliche Zustellung.
bis Ende dieses Monats auf fünfzig Millionen zu steigen verspricht,
reistendenz
ders Bentichen Rrichs-Anzeigers und Aöniglich 1 Preußischen Stauts-Auzeigerg: Berlin, 8. V. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
NR
Inserare für ven Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anteiger und das Central⸗Handels⸗ register nimm: ann die Königliche Expedition 1. Steckbriofe und Untersachungs-Sachen.
2. Sabhastationen, Aufgebote, Vorladungen . 2
8 n. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtangea, Submissionen eto. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
x
R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Iadustrielle Etablissements, Fabrikes und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzcigen.
In der Börsen-
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoneen⸗Bureaus. X
9. Familien-Nachrichten. beilage. *.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Oeffentliche Vorladung. Die nachbenannten Personen: 1) Friedrich Freitag aus Dahlbruch, 21 Jahre alt, 2) Joseph Rosquinet aus Dahlbruch, 22 Jahre alt, 3) Johann Heinrich Friedrich Wil⸗ helm Trapp aus Buschhütten, 23 Jahre alt, wer⸗ den beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ weder das Bundesgebiet verlassen oder nach erreich⸗ tem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben — Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf den 7. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen zur Hauptverhandlung ge⸗ laden. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von dem Königlichen Landrath des Kreises Siegen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. Siegen, den 24. September 1880. Königliche Staatsanwaltschaft.
—. ————.— —.——
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Der Kaufmann Hermann Scheller zu Bellin, Waldemarstr. 41, vertreten durch den Rechtsanwalt Winterfeld, klagt gegen den Fouragehändler Carl Brauer, zuletzt in Berlin, jetzt in Amerika, seinem näheren Aufenthalte nach unbekannt, aus dem Wechsel vom 12. April 1880 über 662 ℳ, zahlbar am 12. Juli 1880 mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 662 ℳ nebst 6 % Zinsen seit der Klagezustellung und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 8. Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 75, auf den 20. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin den 26. Oktober 1880.
Klutsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[26649] ⁵Oeffentliche zustellung.
Die Dienstmagd Caroline Roth zu Ettenhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Lorey hier, klagt gegen den Hausburschen Eduard Vogt aus Niederrad, jetzt unbekannt wo? abwesend, mit dem Antrage auf Verurtheilung desselben zur Zahlung von 1) Alimenten für das von der Klägerin am 23.
Juli d. Is. geborene Kind, und zwar bis zu dessen 7. Lebensjahre wöchentlich ℳ 2. —. und von da ab bis zum zurückgelegten 14. Lebens⸗ jahre des Kindes wöchentlich 3 ℳ,
2) Entschädigung pro defloratione ℳ 150. —,
3) Wochenbettkosten ℳ 70. —, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abth. I., Prozeßgericht 4, zu Frankfurt a. M., auf
Samstag, den 8. Jannar 1881, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. M., den 16. Oktober 1880. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. I. 4. Sprenger.
v“ 11“
[26647] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Der Rechtsanwalt Wiedenhofer in Amberg hat Namens der Mehlhändlerin Justine Schneider von Amberg gegen deren Ehemann Eugen Schneider, Uhrmacher, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung am 14. Oktober 1880 am Königlichen Landgerichte Amberg Klage erhoben. Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage
[26643] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Heimann & Co. in Plettenberg, ver treten durch den Rechtsanwalt Bönner zu Atten⸗ dorn, klagt gegen den Theodor Schroeder aus Len⸗ hausen, zuletzt wohnhaft zu Deutmeke, aus Wechsel vom 15. Februar 1880 mit dem Antrage auf kosten⸗ fällige Verurtheilung des Theodor Schroeder zur Zahlung von 300 Mark nebst 6 % Zinsen seit 1. Mai 1880, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das
Königliche Amtsgericht zu Foerde auf
den 17. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Foerde, den 26. Oktober 1880.
Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
26641] Oeffentliche Zustellung.
v16“ 1 Des Maurers Carl Leopold Baltzer Ehefrau, Louise Dorothee Caroline, geb. Zuckerberg, in Bremen, Klägerin, ladet ihren Ehemann, dessen Aufenthalt unbekannt, Beklagten, in dem auf Montag, den 20. Dezember 1880,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem Landgericht, Civilkammer I., zu Bremen, in dessen Geschäftszimmer oben auf der alten Börse angesetzten Termine, vertreten durch einen beim Landgericht hier zugelassenen Rechtsanwalts, zu erscheinen, um über den Antrag der Klägerin zu ver⸗ handeln. Da Beklagter dem Urtheile des Land⸗ gerichts vom 14. Juni 1880, wodurch ihm auf⸗ gegeben, binnen 4 Wochen zu der Klägerin zurück⸗ zukehren, nicht nachgekommen sei, — nunmehr die Ehe der Parteien zu scheiden und ihn seines Antheils am Sammtgute für verlustig zu erklären. Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗
gerichts.
H. Lampe, Dr. ““ [26633] Oeffentliche Zustellung.
Das F Königliche Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen,
hat auf Antrag der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank dahier mit Beschluß vom 23. Oktober 1880 in Gemäßheit der §§. 186 und 187 der R. C. P. O sowie des Art. 17 des Ausf.⸗Ges. zur R. C. P. O. u. K. O. die öffentliche Zustellung des Schuld⸗ und Hypothekenbriefes vom 30. März 1874 — Urkunde des K. Notars Reinhard in Ge⸗
münden, G. R. Nr. 407 — an den Schlosser Carl
August Hartwig von Zeitlofs, Gerichts Brückenau, nun unbekannten Aufenthalts, bewilligt. Inhaltlich dieses Schuld⸗ und Hopothekenbrieses ist für den Pfandbrieffond der Bayerischen Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank zu München als Gläubi⸗ gerin zur Sicherung eines vom 1. Januar 1874 an mit 4 ½ % verzinslichen, in halbjährigen, bei sich er⸗ gebendem mehr als 14 tägigen Ausstande mit 5 % zu verzinsenden Annuitäten von je 50 Gulden heim⸗ zahlbaren Darlehnskapitals im Betrage von 2000 Gulden, sowie einer Kaution für Zinsen, Kosten, Schäden und Verzugszinsen im Betrage von 200 Gulden Hypothek ersten Ranges auf den in der er⸗ wähnten Urkunde bezeichneten Besitzungen der Schlosserseheleute Carl August und Johanna Mar⸗ garetha Hartwig von Zeitlofs im Hypothekenbuche des Kgl. Amtsgerichts Brückenau für Zeitlofs Bd. II. S. 132 eingetragen. Vorstehendes wird dem genannten Carl August Hartwig unter dem Beifügen eröffnet, daß er be⸗ glaubigte Abschrift des Schuld⸗ und Hypotheken⸗ briefs auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei in Empfang nehmen kann. München, den 26. Oktober 1880. 8 Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber: Hagenauer.
[26638] Oeffentliche Zustellung. Die Margaretha Knorr, Ehefrau des Fabrik⸗ arbeiters Peter Schäfgens, frü er zu Bovxberg bei
[26642]
Aufgebot.
Nachdem der Antrag des Rechtsanwalts Dr. jur.
Stachow bezüglich des von ihm seither verwalteten Vermögens des Kapitäns Heinrich Wilhelm Tiede⸗ mann und der Ehefrau desselben, Caroline Sophie,
geb. Resag, Beide im Jahre 1876 auf der Reise von Bangkok nach Singapore beim Untergange des englischen Schiffes „Zos“ umgekommen, zum Zweck der Ermittelung berechtigter Erben, sowie sonstiger Ansprüche, ein Aufgebotsverfahren zu eröffnen, durch Beschluß des Landgerichts vom 30. v. M. für zu⸗ lässig erklärt worden, so ergeht nunmehr an Alle, welche als Erben oder aus sonstigem Erunde an den gedachten, im Besitze des Rechtsanwalts Dr. jur. Stachow hierselbst befindlichen Nachlaß Ansprüche erheben, die Aufforderung, in dem zum weiteren Verfahren auf .“ Mittwoch, den 26. Oktober 1881, Nachmittags 4 Uhr, hier anberaumten Termine ihre Rechte bei Meidung des Ausschlusses und ewigen Stillschweigens zur Anwendung zu bringen. Bremen, den 26. Oktober 1880.
Das Amtsgericht.
Reuter. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
Aufgebotsverfahren. Es werden nun alle Diejenigen, welche an den oben beschriebenen Liegenschaften, in dem Grundbuche Oftersheim nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stamm⸗ guts⸗ oder Familiengutsverband beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, den 22. Dezember I. J., Vormittags 9 Uhr, festgesetzten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten
Ansprüche für erloschen erklärt würden.
Schwetzingen, den 19. Oktober 1880. 8Z1 Gr. Amtsgerichts. u 2.
[264533 Aufgebot.
Der inzwischen zu Wüstensachsen, Kreis Gersfeld, verstorbene Güterexpeditionsgehülfe zu Solingen, später Lehrer Friedrich Hasse hat am 10. März 1875 bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse
hierselbst die Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Prio⸗ ritäts⸗Obligationen III. Serie Litt. C. Nr. 2735
bis einschließlich Nr. 2739 über je 100 Thaler nebst Talons als Amtskaution hinterlegt. Die be⸗ treffende Kautions⸗Empfangsbescheinigung vom 10. März 1875 ist angeblich abhanden gekommen.
Auf Antrag der Erben und Rechtenachfolger des ꝛc. Hasse wird hierdurch ein Jeder, der an der vor⸗ bezeichneten Kautions⸗Empfangsbescheinigung irgend ein Anrecht zu haben glaubt, aufgefordert, bei dem
.“
668 Aufgebot.
Auf Anstehen der Wittwe und Erben des in Odernheim verlebten Ackerzsmannes Peter Bürky werden alle Diejenigen, welche Ansprüche auf fol⸗ gende Ackerparzelle, im Grundbuche der Gemarkung Odernheim beschrieben: Sect. und alt C. Nr. 702 Flur 23 neu Nr. 114 Kl. 4 R. E. 2 Fl. 1 Kr. 1087 Qu.⸗Meter Acker auf dem Haag neben Germann Peter und Zulauf, Adam, dermalen auf dem Namen Peter Steffen stehend, zu haben glauben, aufgefordert, dieselben unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersitzung seitens der Wittwe und Erben des in Odernheim verlebten Ackersmannes Peter Bürky spätestens in dem hiermit bestimmten Aufgebots⸗ termin Donnerstag, den 6. Januar 1881, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anzumelden. Alzey, den 25. Oktober 1880. Groß. Hess. Amtsgericht Alzey. Eez.: Dr. Metzler, Amtsrichter. Für richtige Abschrift:
Gerichlesheniber. Aufgebot.
[26631] ner, ein Sohn des Einwohners
dem auf den 8. Februar 1881, Mittags 12 Uhr,
termine im unterzeichneten Amtsgericht,
bestellung, ordnungsmäßig anzumelden.
Altona, den 21. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
bbvbuAX“ Nr. 22 224. In Sachen des Gr. Domänenärar
Der am 19. August 1810 in Ottensen geborene, seit etwa 31 Jahren unbekannt abwesende, zuletzt in Altona wohnhaft gewesene Christian Friedrich Kör⸗ d Franz Hinrich Körner in Othmarschen und dessen Ehefrau Magda⸗ lena Catharina, geb. Freudenberg, für welchen ein Vermögen von 1194 ℳ 34 ₰ vormundschastlich ver⸗ waltet wird, wird hierdurch aufgefordert, sich bis zu
anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Amts⸗ gericht zu erklären, widrigenfalls derselbe auf Antrag des ihm bestellten Vormunds, Rechtsanwalts Max Schmidt hier für todt erklärt und über seinen Nachlaß den Gesetzen gemäß wird verfügt werden. Ebenfalls werden die unbekannten Erben und alle Diejenigen, welche aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen an das Ver⸗ mögen des Verschollenen zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Vermei⸗ dung der Ausschließung binnen 12 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams und späte⸗ stens in dem obengedachten peremtorischen zagase. Abthei⸗ lung V., Auswärtige unter gehöriger Prokuratur⸗
unterzeichneten Amtsrichter und zwar spätestens in dem vor demselben auf den vierundzwanzigsten Mai 1881, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungs⸗ saale des Königlichen Amtsgerichts hierselbst an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Elberfeld, den 23. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. gez. Weidehase. Für die Richtigkeit: 1 Der Gerichtsschreiber Zimmer.
— Klage⸗Auszug. 1 Rosalie Mooch, Ehefrau von Joseph Levy, Metzger, in St. Frangols bei Diedenhofen wohn⸗ haft, zum Armenrechte zugelassen und vertreten durch Rechtsanwalt Heyder, klagt gegen ihren genannten Ehemann Joseph Levy wegen vollständiger Zahlungs⸗ unfähigkeit desselben mit dem Antrag, die Güter⸗ trennung zwischen Parteien auszusprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor einen Notar zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung ider I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 15. Dezember 1880, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Gemäß §. 4 Ausf.⸗G. v. 8/7. 79 wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht. Metz, den 22. Oktober 1880. u“ Der Landgerichts⸗Sekretär:
Metzger.
126645 Klageauszug. Amalie Margaretha Meyer, Ehefrau des Uhr⸗ machers Gustav Robert Brabant zu Metz, Gold⸗ schmiedstraße Nr. 78 wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Wagner, klagt gegen ihren genannten Ehemann Gustav Robert Brabant wegen Ver⸗ mögensverfall mit dem Antrage, die Gütertrennung unter Parteien auszusprechen, dieselben zur Ausein⸗ andersetzung ihrer Rechte vor einen Notar zu ver⸗ weisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 8 Dezember 1889, Morgens 9 Uhr, bestimmt. . G Gemäß des Ausf.⸗Ges. zur Civ.⸗Pr.⸗O. wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Metz, den 21. Oktober 1880. 3 Deer Landgerichts⸗Sekretär:
8 Metzger.
[26545] 4 In Sachen des Kaufmanns Haus Peter Adolph Schmüser
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Gegen den Beschluß des Kreisausschusses findet i vei - 951¾ unerhalb zwei lung im Verwaltungsstreitverfahren zu. ladet derselbe den Beklagten Eugen Schneider Daun, jetzt zu Bickern bei Wanne wohnend, ver⸗ gegen unbekannte Dritte, Aufgebot betreffend.
2 128 246 Doll. gegen 1 898 777 Doll.
Wasserenühlen nach §§. 23, II. §. 5, III. §. 8 a. a. O
Wochen der Antrag auf mündliche Verha zerw 28 streitverfahren statt. c rhandlung im Verwaltungs
VIII. Vorschriften für den Geltungsbereich der Mühl d 1 das Fürstenthum Hohenzollern vom 8. November 1845 (Eefedanng füg für Hohenzollern und Sigmaringen Band VII. S. 157). §. 82.
Der Bezieksrath beschließt üͤber die Feststellung von Instruktion für die Einrichtung und 14 ung der Mü⸗ apkeant. nes Pr, gie 1n gtnas g tzung der Mühlenhauptkanäle nach
§. 83.
Der Amtsausschuß beschließt über die Einrichtung von Fluth⸗ schleusen an Mühlenwehren zur Verhü⸗ 8 Lerve eb 8 zur Verhütung von Ueberschwemmungen
er Amtsausschuß beschließt ferner über Anträge:
¹) auf Errichtung, Veränderung oder Wiederherstellung von „2) auf Gewährung einer Entschädigung an einen Mühlenb für die Cänrichtung von Fluthschleusen 8 §. 27, Nr. 888 hr
3) auf Benutzung des Wassers für Mühlen und die Gewährung bezüglicher Entschaͤdigungen nach §. 25, Äbs. 2 a. a. O „Gegen den Beschluß des Amtsausschusses in den Fällen zu 1 bis 3 findet innerhalb zwei Wochen der Antrag auf mündliche Ver⸗
§. 91. Wird die Verpflichtung zur Theilnahme an den Lasten der den §§. 9 und 10 a. a. O. gebildeten Genossenschaften, 88 wird das Recht zur Theilnahme an den Aufkünften aus der gemeinschaftlichen Fischereinutzung (§. 10 a. a. O.) bestritten, so hat hierüber der Genossenschaftsvorstand Bescheid zu ertheilen. Gegen den Bescheid findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Kreis⸗ (Stadt.) Ausschusse statt. Die Entscheidung des Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschusses ist vorläufig hollstreckbar.
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Der Entscheidung des Bezirksverwaltungsgerichts unterliegen: 1) Streitigkeiten über die Frage, ob ein Gewä 84 88¼ schlosfee Jv Ee a. a. O.); 1
2) Klagen der Fischereiberechtigten oder Fischereigenossenschafte auf weitere Beschränkung oder gänzliche Aastsgereiaenofsen chaften berechtigungen, welche auf die Benutzung einzelner bestimmter Fang⸗ 2* ständiger Fischereivorrichtungen gerichtet sind (§. 5 Ziffer
n h Jagdpolizei. 93
Der Kreisausschuß, in Stadtkreisen der Bezirksrath, beschließt,
handlung im Verwaltungsstreitoerfahren statt.
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in d Vorsahres. er Parallelwoche des
— Die St. Petersburger Internationale andelsbank hat im ersten Semester des laufenden Jahres eine 8 von 1 281 045 Rbl. gehabt, darunter 807 093 Rbl. an Zinsen,
Wechselgeschäft, 117 554 Rbl. Gewinn aus Effekten: Kiew hat 65 162 Rbl. Gewinn gebracht. Wen; Semestralbilanz auf 132 875 Rbl. fest, 1 148 169 Rbl. verbleibt.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Sondershausen, 27. Oktober. (Lpi. Ztg.) Der so früh und so plötzlich eingetretene Schneefall hat in Pehe. und Wäfleü5 großen Schaden angerichtet; überall in Thüringen sind zahllose Bäume in den Gärten von der Schneelast zerstört worden. Noch stnn die Ernteerträge in den höher gelegenen Gebieten nicht voll⸗ tändig eingebracht; möge die nun eingetretene milde Witterung noch länger anhalten und vor allzu harten Nothständen uns
helfen! 84
1 die Filiale Die Ausgaben setzt die so daß ein Gewinn von
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soweit die Beschlußfassung nach b - behoͤrden zusteht: ßkassung nach bestehendem Rechte den Verwaltunge
128 114 Rbl. an Provisionen, 155 275 Rbl. an Gewinn aus dem
unter der Aufforderung, einen beim Königlichen Landgerichte Amberg zugelassenen Rechtsanwalt auf⸗ zustellen und in der vom Vorsitzenden der hiesigen Civilkammer auf Mittwoch, den 12. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Sitzung zu erscheinen. In dieser wird beantragt werden: Das Königl. Landgericht wolle die zwischen Justine und Eugen Schneider bestehende Ehe aus Verschulden des Eugen Schneider dem Bande nach auflösen und den Beklagten zur Tragung sämmmtlicher Kosten des Pro⸗ zesses verurtheilen. Dieser Auszug wird gemäß §. 187 der R. C. P. O. auf Grund des die öffentliche Zustellung be⸗ willigenden Beschlusses der hiesigen landge Civilkammer hiermit bekannt gegeben. Amberg, den 25. Oktober 1880.
D Ober⸗Gerichtsschreiber des Königl. La
treten durch Rechtsanwalt Dr. Görtz, klagt gegen ihren Ehemann Peter Schäfgens, Fabrikarbeiter, früher zu Borberg wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die Scheidung der am 29. September 1869 zwischen den Parteien begründeten Ehe für zulässig erklären, den Standesbeamten ermächtigen, die Ehescheidung innerhalb der gesetzlichen Frist auszusprechen, die aus der Ehe entsprossenen Kinder der Klägerin an⸗ vertrauen und dem Beklagten die Kosten zur Last legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 13. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Trier, den 18. Oktober 1880. Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oftersheim folgende Liegenschaften:
as. Gewannenweg.
stößer.
wald.
feld, es. Gewannenweg as. selbst. 7) 53.
hausen as. Gemeindewald.
Gemarkungsgrenze Beim Mangel des Eintrags d
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Das Gr. Domänenärar besitzt auf der Gemarkung
1) 8 ha 15 a 37 qm Acker in der kleinen Hardt⸗ leche, es. Aufstößer, as. Josef Hauser u. a. m. 2) 3 ha 89 à 64 qm Acker in der Fohlenweide oder See, es. Philipp Gieser und Aufstößer 3) 2 ha 66 a 67 qm Acker in dito, es. Georg Lörtsch und Oftersheimer Gemeinde as. Gemarkung Kirchheim und Auf⸗ 4) 1 ha 75 a 4 qlm Acker im Kiesloch, 88 Georg Gieser VIII. und Vizinalweg, as.
chaffnei Heidelberg. 5) 5 ha 5 a 23 qm Acker im Aschlachfeld, es Vizinalweg as. Gemeinde⸗ 6) 7 ha 2 a 33 qm Acker im Aschlach⸗
47 qm Acker im Aschlachfeld, es. selbst as. Ge⸗ meindewald. 8) 28 ba 20 a 18 qm Acker im Aschlachfeld, es. selbst und Gemarkung Bruch⸗ 9) 62 a 16 qm Güterweg von Marke Nr. 421 und 422 bis zur
eser Liegenschaften im Grundbuch beantragt das Gr. Domänenärar das
in Trittau, Klägers, gegen
den Bäcker Karl Detlev Brigel, früher in Grön⸗ wohld, z. Zt. unbekannt abwesend, wegen rückständiger Hypothekzinsen von 187 ℳ hat Kläger beantragt, daß Beklagter verurtheilt werde, das für diese beregte Zinsschuld verpfändete, zu Grönwohld belegene Gewese dem Kläger zwecks seiner Be⸗ friedigung zum öffentlichen gerichtlichen Ver⸗ kauf auszuliefern, und hat den Beklagten zur Verhandlung des Rechts streits vor das hiesige Amtegericht geladen. 1 Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf 2 Donnerstag, den 9. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, — an Gerichtsstelle anberaumt. Vorstehender Auszug wird zum Zweck der Zu stellung veröffentlicht. Trittau, den 19. Oktober 1880.
Schur, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
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