öniglich
Dan Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
Loersttnasshtets für den Raum einer Bruckzeile 30 2
Ake Host-Anstalten nehmen Bestellung au;
für Berlin anßer den Host-Anstalten auch die Expr⸗
Dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
“
Berlin, den 1. November 1880.
— Se. Majestät der Kaiser und König sind am Sonntag Nachmittag von Ludwigslust wieder hierher zurück⸗
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Gerichtsschreiber, Rechnungs⸗Rath Gottwald zu Habelschwerdt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Ober⸗Baurath Giersberg, vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, den Königlichen Kronen Orden zweiter Klasse; dem Major a. D. Staabs, bisher à la snite des Ostpreußischen Füsilier⸗Regiments Nr. 33 und Platzmajor in Magdeburg, und dem Oekonomie⸗Inspektor Pauly bei dem Militär⸗Waisenhause zu Potsdam den⸗ Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Hegeneeister Rollwagen zu Scaby im Kreise Beeskow⸗Storkow den
Dieselbe besteht:
1) aus dem Direktor der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungs⸗ anstalt als Vorsitzendem,
2 dem Unterrichts⸗Dirigenten,
3) dem ordentlichen Lehrer, sowie
4) dem Lehrer der Anatomie dieser Anstalt, und
5) einem anderen, von dem Minister der geistlichen ꝛc.
Angelegenheiten zu ernennenden, Mitgliede. 8
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Zu der Prüfung werden zugelassen:
„Bewerber, welche bereits die Befähigung zur Ertheilung von Schulunterricht vorschriftsmäßig erworben haben; B jedoch nicht vor vollendetem fünften Se⸗ mester; ausnahmsweise auch andere Bewerber, wenn sie eine gute Schulbildung nachweisen und das 20. Lebensjahr überschritten haben.
Diejenigen, welche dem preußischen Staatsverbande nicht
Königlichen Kronen Orden vierter Klasse; dem Schullehrer, angehören, können nur durch Vermittelung ihrer Landes⸗ Kuster Organisten Baumgarten Lavelsloh im Kreise behörden, bezw. deren diesseitigem Vertreter zugelassen werden.
Nienburg, dem Schullehrer Kremp zu Schwirgsden im Kreise Darkehmen, dem herrschaftlichen Forstaufseher Kittel
zu Neu⸗Labuhn im Kreise Regenwalde und dem bisherigen und
§. 3. Die Prüfung findet in der Regel im Monat Februar zwar in den Räumen der Königlichen Turnlehrer⸗
Kirchenältesten, Ausgedinger Pirschel zu Orlowce im Kreise Bildungsanstalt hierselbst statt. Der Termin wird durch den Birnbaum das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Seconde⸗ 11A““ und durch die Amtsblätter, sowie durch
Lieutenant von Rüts im 3. Brandenburgischen Infanterie⸗
as „Centralblatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung in
Regiment Nr. 20 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu ver⸗ Preußen“ bekannt gemacht.
leihen.
.4. Die Anmeldung muß bis zum 1. Januar jedes Jahres
bei dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten erfolgen
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: und zwar bei den im Lehramte stehenden Bewerbern durch
den Kaiserlich Königlich österreichischen Bezirks⸗Haupt⸗ die männern Nadherny zu Braunau und Ritter von Mayers bach zu Neustadt an der Mettau den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen. “
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Simar zum ordentlichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fa⸗ kultät der Universität Bonn zu ernennen; und dem Amtmann von Reichenau zu Weilburg den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, sowie dem Kreisgerichts⸗Sekretär z. D. Walchhoefer in Lyck den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
ein
vorgesetzte Dienstbehörde, bei den anderen direkt.
Der Meldung sind beizufügen:
) der Geburtsschein, “
2) der Lebenslauf,
3) ein ärztliches Gesundheitsattest, “
4) ein Zeugniß über die erworbene Lehrerbildung und über die seitherige Wirksamkeit als Lehrer,
5) ein Zeugniß über die erlangte turnerische Ausbildung.
Diejenigen Bewerber, welche kein Lehramt bekleiden,
haben ausreichende Zeugnisse über ihre Schulbildung, sowi e
amtliches Führungsattest beizubringen.
§. 5. Die Prüfung ist eine theoretische — schriftliche und
mündliche — und eine praktische.
§. 6. Die schriftliche Prüfung besteht in Anfertigung einer
Klausurarbeit aus dem Bereiche des Schulturnens und je nach
Finanz⸗Ministerium. dem Ermessen der Kommission auch in Beantwortung einzel⸗
Die Ziehung der 2. Klasse 163. Königlich preußischer 8er
Klassen⸗Lotterie wird am 9. November d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser .
Klasse sind nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 1. Klasse, bis zum 5. November d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts, einzulösen. t Berlin, den 1. November 1880. Königliche General⸗Lotterie⸗Direktion
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Kaulen ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in der katholisch⸗theologischen Fakultät der Universität Bonn ernannt worden.
Dem Oberlehrer Dr. Nikolaus Frits am Gymna⸗ sium in Trier ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Der ordentliche Lehrer Witte am Königlichen Wilhelms⸗ Gymnasium zu Krotoschin ist zum Oberlehrer befördert worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Cöpenick ist der Lehrer Her⸗ mann Bochow aus Potsdam als Hülfslehrer angestellt.
Der Seminar⸗Hülfslehrer Holzhausen in Neu⸗Ruppin ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schul⸗ lehrer⸗Seminar in Drossen versetzt.
Der praktische Arzt Dr. Lauchert zu Sigmaringen ist zum Physikus des Ober⸗Amtsbezirks Sigmaringen ernannt worden.
Fragen aus dem Gesammtgebiete der Prüfungsgegenstände.
9 7.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich
1) auf die Kenntniß der wichtigsten Erscheinungen aus
der Geschichte des Turnwesens, namentlich der neueren Zeit, auf die Aufgabe und Methode des Turnunterrichts, auf die Beschreibung und Entwickelung von Turn⸗ übungen, auf Bestimmung und Begrenzung des Uebungsstoffes für die verschiedenen Altersstusen bezw. Schulklassen, auf die Kenntniß der Turnliteratur und der Turnsprache; auf die Beschreibung der für das Schulturnen geeigneten Uebungsgeräthe und die Art ihrer Verwendung, auf die Anlage und Einrichtung der Turnräume; auf die Kenntniß des menschlichen Körpers nach seinem Bau und nach seinen Lebensäußerungen (s. Anlage a.), auf die bei dem Turnen zu beobachtenden Gesundheits⸗ regeln, sowie auf die ersten nothwendigen Hülfs⸗ leistungen bei vorkommenden Unfällen; bei denjenigen Bewerbern, welche keine Lehrerprüfung abgelegt haben, event. auf die Kenntniß der wichtigsten Erziehungs⸗ und Unterrichtsgrundsätze. 8
§. 8. Die praktische Prüfung erstreckt sich 1) auf die Darlegung der körperlichen Fertigkeit in den Uebungen des Schulturnens, 2) auf die Ablegung von Probelektionen zum Nachweis des erforderlichen st v 9
Diejenigen Bewerber, welche zugleich Fecht⸗ oder Schwim m⸗
Der seitherige Departements⸗ und Kreis⸗Thierarzt Steffen unterricht (s. Anlage b.) ertheilen wollen, werden in diesen zu Frankfurt a. O., welchem die Departements⸗Thierarztstelle Fächern besonders geprüft. 3
für den Regierungsbezirk Stettin sowie die Kreis⸗Thierarzt⸗ stelle des Stadtkreises Stettin und des Kreises Randow zum
§. 10. Jeder Bewerber hat vor dem Eintritte in die Prüfung
1. Oktober d. J. übertragen ist, ist zugleich zum Veterinär⸗ eine Gebühr von zehn Mark zu entrichten.
Assessor bei dem Königlichen Medizinal⸗Kollegium der Provinz Pommern ernannt worden. “ “
—
Prüfungsordnung für Turnlehrer.
Zur Abhaltung von Prüfungen für Turnlehrer wird zu Berlin eine Kommission gebildet.
. Die Bewerber, welche die Prüfung bestanden haben, er⸗
halten ein Befähigungszeugniß. Die Stempelgebühr für das Zeugniß beträgt 1 ℳ 50 ₰.
Berlin, den 10. September 1880.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
Angelegenheiten. von Puttkamer.
Anlage a. 8 Kenntniß des menschlichen Körpers. 1
Uebersicht über die Organe des menschlichen Körpers, über ihre Lage und ihre Funktionen (Thätigkeiten).
Das Knochengerüst als Grundlage des Bewegungsappa⸗ rates: die Schädelknochen nur im Allgemeinen, die Wirbel⸗ säule nach Form und Zusammensetzung, der Brustkorb, der Schulter⸗ und Beckengürtel, die Gliedmaßen. — Von einer ins Spezielle gehenden Beschreibung der einzelnen Knochen wird abgesehen.
Die Verbindungsweisen der Knochen, namentlich die Gelenk⸗ verbindungen.
Die Muskeln des Knochengerüstes: Bau und Thätigkeit der Muskeln im Allgemeinen, die wichtigeren oberflächlichen Muskeln bezw. Muskelgruppen, ihre Lage und die Bewegun⸗ gen, welche sie zu Stande bringen.
Die äußere Haut, ihr Bau und ihre Funktionen.
Das Herz und der Blutkreislauf, die verschiedenen Arten der Blutgefäße, der Verlauf der größeren Gefäße und Kenntniß der Stellen, wo größere Pulsadern äußerlich zu fühlen sind. Das Blut als Ernährungsflüssigkeit. Die Lymphgefäße (Saugadern) und die Lymphe.
Die Lunge und die Athmungsmuskeln, der Athmungs⸗ vorgang, die Bedeutung des Athmens für die Blutbildung.
Das Nervensystem im Allgemeinen: Gehirn, Rückenmark, Nervenknoten (Ganglien).
Bewegungs⸗ und Empfindungsnerven. Verlauf der größeren Nervenstränge.
Die Verdauungsorgane: die einzelnen Theile derselben nach Form, Lage und Thätigkeit.
. Anlage b.
18 Die Schwimmlehrer⸗Prüfung erstreckt sich:
1) auf die praktische Prüsung, umfassend das Schul⸗
.“ schwimmen als Dauerschwimmen, die Wassersprünge (Fuß⸗ und Kopfsprünge), einige Schwimmkünste, be⸗ sonders solche, welche bei Rettungsversuchen ihre An⸗ wendung finden, wie Tauchen und Wassertreten, — sowie eine Probelektion;
2) auf die theoretische Prüfung: Beschreibung und Zer⸗ gliederung der Schwimmbewegungen, Methode des Schwimmunterrichtes, Einrichtung, Ausstattung und Leitung von Schwimmanstalten.
Behandlung der im Wasser Verunglückten bis zur Ankunft des Arztes.
3. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 2. November 1880, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:
Entgegennahme von Vorlagen der Königlichen Staats⸗ regiexung. — Erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen des Gesetzes über die Erweiterung der Staatseisenbahnen und die Betheiligung des Staates bei mehreren Privateisenbahn⸗Unternehmungen vom 9. März 1880.
- Angekommen: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Lieutenant Graf von Perponcher, von Ludwigslust.
8 Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, vom 21. Oktober 1878, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 255 der von J. H. W. Dietz verlegten und von Wilhelm Blos redigirten Hiesigen „Gerichts⸗ Zeitung“, Tageblatt für Hamburg, Altona und Um egend, vom Sonnabend, den 30. Oktober 1880, nach §. 11. es ge⸗ dachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizei⸗ behörde verboten worden ist.
Hamburg, den 30. Oktober 1880. “ Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
8 Preußen. Berlin, 1. November. Se. Majestät der Kaiserund König arbeiteten heute nach dem Vortrage der Hofmarschälle mit dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Ge⸗ heimen Rath von Wilmowski, nahmen dann die Meldungen der zu der Enthüllung des Graf Wrangel⸗Denkmals eingetroffe⸗ nen Deputationen vom Infanterie⸗Regiment Nr. 35 und Kürassier⸗Regiment Graf Wrangel, des Generals der In⸗
fanterie, Freiherrn von Wrangel, à la suite des Holsteini-
schen Infanterie⸗Regiments Nr. 85, und noch einiger Anver
e vene eeensvenen nie eenee vran⸗