1880 / 259 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

bereits eingetretenen großen Bauten und mit der Erledigung vieler der Zwecke, welche bis jetzt im Extraordinarium Aufnahme gefunden haben, eine wesentliche Herabminderung dieses Extraordinariums würde stattfinden können. Ich wenigstens kann nur den Wunsch haben, daß das Extraordinarium ganz aus unserem Etat verschwinde, und daß baldmöglichst die Mittel vorhanden sein möchten, auch diese Ausgaben in das Ordinarium zu übertragen. Ich glaube nicht, daß diese Ansicht eine sehr sanguinische ist, denn es handelt sich beispielsweise in diesem Jahre nur um 13 000 000. Es ist das doch jedenfalls eine geringe Summe, die zu sehr großen Bedenken nicht würde Veranlassung geben können. Ueber solche Beträge würden wir wohl fortkommen.

Außer den hier angegebenen Bauwerken wird noch der Bau des ethnologischen Museums in Berlin seinen Anfang nehmen, nachdem die bisher entgegenstehenden Schwierigkeiten beseitigt find. Die erste Baurate, welche in diesem Etat nicht erscheint, von 500 000 ℳ, ist bereits im Jahre 1879 bewilligt worden.

Hiermit würden diejenigen Bemerkungen im Wesentlichen erledigt sein, welche ich zum vorliegenden Etat zu machen habe. Daß den letzten Jahren gegenüber sich eine erhebliche Wendung zum Besseren herausgestellt hat, wird kaum zweifelhaft sein. Ein verdecktes oder verschleiertes Defizit, wie es jetzt so vielfach als vorhanden bezeichnet wird, liegt nicht vor. Ich glaube, die Finanzlage, wie sie sich aus den Zahlen des Etats ergeben wird, Ihnen ganz rückhaltlos und offen dargestellt zu haben und ich glaube nicht, daß irgend ein Zweifel über die Richtigkeit der Ansätze und der Aeuße⸗ rungen, die ich gethan habe, kaum wird stattfinden können. Ich darf hinzufügen, daß dieser Etat in Einnahme und Ausgabe mit der größten Vorsicht aufgestellt ist, und daß ins⸗ besondere in den Betriebsverwaltungen des Staats, welche ja in den letzten Jahren eine stark herabfallende Tendenz gezeigt haben und jetzt erst wieder anfangen besseren Erträgen sich zuzuneigen, mit der größten Vorsicht und Aufmerksamkeit zu Werke gegangen ist.

Ich bemerke ferner, daß es zwar nicht überall möglich gewesen ist, allen Anforderungen zu entsprechen, welche an die Finanzen des kommenden Jahres herangetreten sind und als sehr erwünschte hätten bezeichnet werden können, und daß es insbesondere, was wir sehr leb⸗ haft bedauern, noch nicht möglich war, eine dauernde, mehrere Mil⸗ lionen Mark in Anspruch nehmende Mehrausgabe, nämlich für die sehr dringende Verbesserung der Beamtengehalte aufzunehmen, wobei insbesondere die Gleichstellung der Gehaltsbezüge der Ver⸗ waltungsbeamten mit denen der Justizbeamten in Betracht zu ziehen ist. Indessen ist allen wirklich dringenden Bedürfnissen Rechnung getragen worden und überhaupt sind Lücken im Fortschritt der Verwaltungsentwickelung, so weit sie die Finanzverwaltung betrifft, nicht vorhanden. Ich darf hierbei wiederholt wohl die Ueberzeugung aussprechen, daß diese Wendung zum Besseren, welche ich doch konstatirt zu haben glaube, sich ferner bewähren wird. Es liegen keine Anzeichen vor, aus denen wir schließen könnten, daß die späteren Erträge der Staats⸗ und Finanzverwaltung schlechtere sein würden, als bisher. Im Gegentheil, ich rechne wese tlich auf deren Besserung. Im hohen Grade würde es natürlich dazu beitragen, allen Verhältnissen gerecht werden zu kön⸗ nen, wenn, was herbeizuführen ja leider nicht in unserer Macht liegt, günstigere Witterungsverhältnisse nach den schweren Elementarereig⸗ nissen der letzten Jahre dem Lande und seinen Bewohnern in einer gesegneten Ernte reschlichere Mittel freudiger Arbeit und ange trengter, aber erfolgreicher Thätigkeit bieten wollten.

Gestatten Sie mir nun noch einige Bemerkungen, die sich an die Etatserörterungen des vorigen Jahres anknüpfen. Ich sehe davon ab, über die Erfolge des Ankaufs der Privatbahnen zum Staatsbetriebe Näheres hier anzuführen. Es wird sich ja im Laufe der Session im reichen

Maße Gelegenheit zu Auseinandersetzungen über diese Fragen bieten.

Im Allgemeinen kann ich nur sagen, daß die Resultate des Eisen⸗ bahnankaufs, soweit sie finanzieller Natur sind, sich bewährt, und daß alles das, was wir an volkswirthschaftlichen Vortheilen davon haben, in vollster Entwickelung begriffen ist. Ich kann dies eben um so mehr betonen, ols die Einleitungen zu dieser Entwickelung ja noch nicht ein volles Jahr im Gange sind, und man also fertige Verhältnisse noch unmöglich vor sich haben kann. 1

Schwieriger als die Eisenbahnfrage gestaltet sich die Frage der Steuerreform, über welche ich jetzt einige meine Stellung zur Sache klar machende Aeußerungen machen möchte.

Es handelt sich um eine gesetzgeberische Thätigkeit von ganz unge⸗ wöhnlichen Dimensionen, um eine gesetzgeberische Thätigkeit, die in alle Lebens⸗ und Verkehrsverhältnisse des Landes und der Einwohner eingreift, und die auch in die eigentlichen Regierungsinteressen einschneidet. Diese Steue reform zerfällt in zwei große Hauptabtheilungen. Die eine dieser Abtheilungen behandelt die Reform der direkten Steuern in Preußen, nämlich der Klassen⸗, Einkommen⸗ und Gewerbesteuer. Die andere behandelt die Verwendung derjenigen Ueberschüsse aus Reichskassen, welche in Folge von Steuererträgen aus dem Reiche an Preußen überwiesen werden sollen. Was die innere Steuerreform in Preußen anbetrifft, so sind die Grundzüge derselben in einer sehr mühseligen Arbeit festgestellt. Bei der großen technischen und ad⸗ ministrativen Wichtigkeit dieser Reformen, sowie bei der außerordent⸗ lichen Tragweite derselten für das Land und seine Bewohner, sowie für die Regierung selbst ist es mir nicht, wie ich im vorigen Jahre versprechen zu können geglaubt habe, möglich gewesen, die bezüglichen Reformgesetze jetzt schon vorzulegen. Ich habe es vielmehr für nothwendig gehalten, daß zunächst die Provinzialbehörden über die aufgestellten Entwürfe gehört werden und muß mich daher über diesen Theil der Steuerreform zur Zeit weiterer Aeußerungen enthalten, da ich nicht in der Lage bin, übersehen zu können, ob ich nicht genöthigt sein werde, bei dem in Aussicht ge⸗ nommenen System Aenderungen eintreten zu lassen und sich auch das Staats⸗Ministerium mit dieser Frage noch nicht beschäftigt hat; ich hoffe aber bestimmt, den Gesetzentwurf baldmöglichst dem hohen Hause vorlegen zu können, es werden aber die umfangreichsten und schwierigsten Fragen sein, die hierbei an Sie herantreten, und ich möchte nicht gern ohne die allervollste Vorbereitung nach allen Seiten hin für mich sowohl als für das Land in die schwierigen Finanzfragen eintreten. Anders steht es mit demjenigen Theil der Steuerreform, die die Ueberschüsse hehandeln, welche aus der Reichskasse an Preußen fleßen sollen. Sie wissen, meine Herren, daß über diejenigen Ueberschüsse disponirt ist, welche in Folge der Zollgesetzgebung des vorigen Jahres vom Reich an Preußen abgeführt worden. Diese scheiden bei der vorliegenden Betrachtung ganz aus. Es ist die Ansicht

der Staatsregierung, daß dos Verwendungsgesetz vom 16. Juli in

seiner vollen Geltung wester bestehen bleiben soll. Die an Preußen aus diesen Ueberschüssen fallenden Mittel reichen aber nicht aus, um eine Steuerreform in dem Maßstabe möglich zu machen, wie die Staatsregierung es wünschen muß, und die insbesondere dazu bei⸗ tragen könnte, nicht nur weiter gehende Entlastung der unteren Volkstlassen herbeizuführen, sondern auch eine Entlastung der Kom⸗ munalverbände in Aussicht nehmen zu lassen. Die Regierung bleibt in der letzten Beziehung bei dem von mir im vorigen Jahre aus⸗ gesprochenen Grundsatz stehen, daß nur, wenn eine erhebliche Ueber⸗ weisung in regelmäßiger Sicherheit erfolgen kann, eine derartige Entlastung herbeizuführen ist, so daß die Kommunalverbände in den Stand gesetzt werden, nicht nur mit voller Bestimmtheit, sondern auch mit angemessenen Mitteln ihren Kommunalhaushalt regeln können. Wir sind der Meinung, daß, wenn dies nicht der Fall wäre, in eine so goße und weittragende Operation nicht eingetreten werden könne.

uf der anderen Seite liegt es auf der Hand, daß diese Frage eine lediglich theoretische, wenn Sie mir den Ausdruck gestatten wollen eine vollkommen müßige sein würde, wenn man der Regierung nicht bereite Mittel geben will, um die Steuerreform auszuführen, denn ohne sehr erhebliche Mittel kann überhaupt von einer Steuer⸗ resorm gar nicht die Rede sein.

Nun könnte man ja verlangen, daß die Mittel aus dem einen Staatsverbande von Preußen genommen werden sollten, in diesen Fällen wuüͤrden wir uns kein anderes Bild von dieser Angelegenheit machen können, als wir dem hohen Hause mit einer Menge von

* 11“

Ich rechne aber meinerseits darauf, daß mit der Vollendung der

Steuergesetzen kommen müßten, die das preußische Volk direkt zu belasten hätten. Die Regierung nimmt von diesem Wege vollständig Abstand. Sie ist der Meinung, daß die Mittel zur Steuerreform nur durch weitere Ueberweisungen vom Reich genommen werden können. Wenn wir aber die Verhältnisse im Reichstage richtig beurtheilen, so wird man dort, ehe man sich entschließt, weitere Steuerquellen für die einzelnen Staaten zu eröffnen, nicht blos die Ueberzeugung haben wollen, daß dieselben an sich und in sich gerechtfertigt sind und von der Bevölkerung ohne Ueberlastung getragen werden können, sondern man wird auch verlangen, daß diese Erträge nicht etwa zu Verwal⸗ tungszwecken des Reichs oder der Einzelstaaten, zur Entlastung der Einzelstaaten verwendet werden, sondern daß dieselben nur zu Steuer⸗ reformen, d. h. zur Entlastung der Einwohner von direkten Steuern ihre Verwendung finden sollen. In diesem Sinne habe ich zunächst um eine gemeinschaftliche Basis für die deutschen Einzelregierungen zu finden im Laufe des Juli mit den Finanz⸗Ministern deutscher Staaten mich dahin verständigt, daß die Ueberschüsse von gewissen neuen Reichssteuern, welche den Einzelstaaten zu Gute kommen möchten, in diesem Sinne überall zur Entlastung von direkten Steuern, und zwar unverkürzt, verwendet werden sollten. Ich kann bei dieser Gelegen⸗ heit das entgegenkommende Verhalten der Herren, mit denen ich in Coburg zusammengetroffen bin, nicht dankend genug anerkennen. Unsere Verständigungen haben zu vollständigen übereinstimmenden Resolutionen geführt, und es hat sich dabei gezeigt, daß die deutschen Regierungen nicht blos in den äußeren Verhä tnissen der großen Politik sich einig zeigen, sondern auch in Bezug auf die Bestätigung der Volkslasten vollkommen in sich einig sind und demselben Ziel⸗ punkte zustimmen. Ein zweiter Schritt aber, der geschehen muß, ist der, daß für uns in Preußen schon jetzt ganz klar und bestimmt die⸗ jenigen Ziele bezeichnet und durch Gesetz festgestellt werden, welche in Bezug auf die Steuerreform erreicht werden sollen, und zwar soll das nach unserer Meinung so geschehen, daß Jeder, der die Zahlen kennt, die aus dem Reiche an Preußen überwiesen werden möchten, bei einiger Kenntniß der Verhäͤltnisse sich selbst ein Bild machen kann, in welcher Weise im Ganzen und Einzelnen er oder der be treffende Kommunalkörper an den Ueberschüssen des Reiches zu partizi⸗ piren habe. (Zuruf links.) Ich habe Ihre Bemerkungen nicht verstan⸗ den (Zuruf: Kreuzzeitungsartikel!) Mankönnte ja von vornherein hier⸗ gegen einwenden, daß ein derartiges Vorgehen der preußischen Regie⸗ rung die Sache umkehre, daß vielmehr zunächst das Reich die Steuern zu votiren habe und man dann erst über die votirten Summen ver⸗ fügen dürfe. Ein solches Verfahren würde aber nur dahin führen, die ganze Steuerreform geradezu unmöglich zu machen. Ob der Reichstag gewisse Steuern bewilligen wird oder nicht, ist eine Sache, die wir hier nicht übersehen können und über die wir hier auch keine Disposition haben; wohl aber wissen wir bestimmt, daß der Reichs⸗ tag neue Steuern nicht bewilligen wird, wenn er nicht gewiß ist, daß die Erträge derselben zu Steuererleichterungen in den Einzelstaaten verwendet werden sollen. Sollen wir uns also nicht in einem ver⸗ derblichen und meiner Meinung nach ganz unfruchtbarem Zirkel hin und her bewegen hier im Hause wie im Reiche, so muß der Anfang mit diesen Fragen an einer Stelle gemacht werden und die preußische Staatsregierung ist der Meinung, daß das nicht blos hier geschehen könne, sondern auch geschehen müsse.

Man hat bei der Steuerreform darauf hingewiesen, daß das Land dadurch beunruhigt werde, daß es nicht wisse, wie weit die Regierung in Bezug auf die Steuervorlagen gehen wolle und es ist wiederholt ausgesprochen worden, daß man auch hier die Zielpunkte, denen die Regierung zustrebe, genau kennen müsse. Ich bin meiner⸗ seits nicht der Ansicht, daß diesen Anschauungen die Berechtigung fehle. So nothwendig und unabwendbar ja die Steuern an sich sind, und so thöricht es ist, immer nur von Steuererleichterungen, Erlassen und Abschaffungen zu sprechen, nicht aber von Steuer⸗ bewilligungen und von Steuerzahlen, so glaube ich doch, daß die Landesvertretung das Recht hat, zu wissen und zu erfahren, wohin die Ziele der Regierung gehen, und ich werde mich später noch dar⸗ über auszusprechen haben.

Das, meine Herren, sind die Gründe, welche es der Königlichen Staatsregierung nöthig erscheinen ließen, ihrerseits die Initiative zu ergreifen und in positiven Gesetzesvorlagen dem hohen Hause die entsprechenden Vorschläge zu machen. Diese Vorlage wird, wie ich hoffe, in nicht zu langer Zeit, etwa in 10, spätestens wohl in 14 Tagen dem hohen Hause zugehen. Es wird hierbei beabsichtigt, in diesem Gesetz für die Verwendung etwaiger Erträge aus dem Reiche von den neuen oder durch Erhöhung bestehender Steuern unbeschadet der Fortdauer des Gesetzes vom 16. Juli d. J. Vorsorge dahin zu treffen, daß von jenen zu erwartenden Ueberschüssen sozusagen Zug um Zug mit der Feststellung derselben ein Drittel auf die Personal⸗ steuern und zwei Drittel auf die Ueberweisung von Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer an die Kommunen derart vertheilt werden sollen, daß, soweit sie nach dem zu berechnenden Verhältniß reichen, die untersten vier Klassensteuerstufen außer Erhebung gesetzt werden.

Es wird ferner zu erwägen sein, inwieweit bei der Steuerreform eine Verwendung der übrigen Theile der Klassensteuerstufen stattzu⸗ finden haben wird. Es soll ebenso die Geund⸗ und Gebäudesteuer bis zur Hälfte des etatsmäßigen Betrages an die Kreise, und in der Provinz Hannover selbstverständlich an die Amtsverbände und die größeren selbständigen Städte gezahlt werden. Die bezüglichen Summen würden sich ihre völlige Ueberweisung an das Reich vorausgesetzt und im Verhältniß von ein Drittel der Personalsteuern, zu zwei Drittel der Realsteuern dahin herausstellen, daß, nachdem an Klassensteuern nach dem Verwendungsgesetz vom 16. VWIII1“ vorweg drei Monate mit rund 10 500 000 in Abrechnung gebracht sein werden, demnächst die Außerhebungssetzung der untersten vier Stufen der Klassensteuer für die übrigen 9 Monate mit 15 Millionen Mark einzutreten haben werden, wobei ich bemerke, daß die übrig⸗ bleibenden Stufen der Klassensteuer für 9 Monate etwa 16 Mil⸗ lionen betragen werden. Es würden endlich an Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer 33 ½ Millionen zu überweisen sein, so daß der Gesammt⸗ betrag aller dieser Ueberweisungen und Außerhebungssetzungen in runder Summe 64 ½ Millionen Mark betragen würde.

Die Staatsregierung glaubt, daß, wenn es möglich sein sollte, durch die Ueberschüsse des Reiches die Mittel zu dieser Steuer⸗ reform herbeizuführen, hierdurch allen dringenden Bedürf⸗ nissen sowohl an Personal⸗ als an Realsteuern Abhülfe geschafft sein würde. Die Staatsregierung setzt dabei ferner voraus, daß bei der nothwendigen Ordnung und Sparsamkeit auch in dem Gemeindehaushalt die Gemeinden sich wohl einrichten und allen ihren selbst weitgehenden kommunalen Bedürfnissen umsomehr würden genügen können als es durchaus erwünscht gehalten werden muß, daß die Einwohner des Staats auch in ihren eigenen und kom⸗ munalen Ausgaben durch die ihnen verbleibenden Steuerzahlungen genöthigt sein werden, mit Aufmerksamkeit für die richtige Verwal⸗ tung und Verwendung dieser Summen zu sorgen.

Weas die Klassensteuer anbetrifft, so wird ihre Abschaffunz auch in den unteren Stufen nicht für rathsam gehalten. Der Gesammt⸗ apparat der Steuer und ihre Einschätzung soll für jetzt nicht auf⸗ gegeben werden und auch in den höheren Stufen wollen wir die Er⸗ hebung in unserer Hand behalten. Die vier unteren Stufen reprä⸗ sentiren für das volle Steuerjahr ein Staatseinkommen von mehr als 20 000 000 ℳ, an sich wird man diese Steuer, welche sich auf nahezu 4 400 000 Steuerzahler vertheilt, nicht für übermächtig drückend halten, auf dem Lande ist sie es nur ausnahmsweise. Drückend wird die Staatssteuer überhaupt nur durch die Zuschläge der Kom⸗ munalsteuer und diese Zuschläge setzen sich ja aus einer Menge von verschiedenen Quoten zusammen ich nenne Ihnen hierbei blos die Provinzialsteuer, die Kreiskommunalsteuer, die eigentlich städtischen, die eigentlich ländlichen Steuern, die Kirchen⸗ steuer, die Schulsteuer und die Steuern der einzelnen Verbände, der Deichverbände, Wegeverbände u. s. w. Dies erzielt unter Umständen eine solche Summe von Steuerdruck, daß es in der That sehr er⸗ 2,. ist, hierin eine Aenderung und Besserung herbeiführen zu nnen.

Abgesehen hiervon, möchte ich zu der Außerhebungssetzung der

untersten Steuerstufen bemerken, daß in den Städten mit fluktutren⸗

der Bevölkerung, und insbesondere mit Arbeiter⸗ und Fabrik⸗ bevölkerung die Erhebung eine ganz unverhältnißmäßige Mühe und Zeit mit sich führt, daß es die größten Schwierigkeiten macht, bei dem vielen Umherziehen der Arbeiterbevölkerung die einzelnen Per⸗ sonen festzuhalten und die Steuern von ihnen einzuziehen, und daß in diesen Klassen vor allem die Exekutionen fort und fort hren traurigen Gang nehmen. Finanziell würde das Aufgeben einer Einnahmequelle von rund 15 Millionen für 9 Monate aus den vier untersten Steuerstufen, wie sie ohne gleichmäßige und gleichzeitige Erstattung durch das Reich eintreten sollte, sehr schwer sein; volkswirthschaftlich aber ist der Steuererlaß von hervorragend nütz⸗

licher Bedeutung und diese nützliche Bedeutung überwiegt derart,

daß, wenn vorausgesetzt wird, daß diese für Preußen ausfallende Summe vom Reich voll gedeckt wird, unserer Ansicht nach kein Be⸗ denken gegen diese Außerhebungssetzung stattfinden kann.

Aehnlich, wenn auch nicht ganz so, liegt es bei den übrigen Klassensteuerstufen mit ihrem Aufkommen für 9 Monate. Man wird ja hier behaupten können, daß die Ueherweisung der Klassen⸗ steuer nicht erforderlich, nicht erwünscht sei. Man dürfe dem Staat diese Steuer nicht rauben, das System nicht an sich in Frage stellen. Dieser letzteren Auffassungsweise möchte ich mich anschließen, aber das Spstem soll keineswegs in Frage gestellt werden. Es wird vor⸗ ausgesetzt, daß, insofern überhaupt diese Steuer überwiesen werden sollte, unter allen Umständen diese Ueberweisung nicht eher eintreten kann, als bis die Deckung von dem Reich ganz und voll vorhanden ist, und wenn dies der Fall ist, dann würde diese Deckung ohne Weiteres an Stelle des etatsmäßigen Einnahmepostens in den preußischen Etat eintreten müssen. Ich würde dies um so mehr für erwünscht halten, wenn erwogen wird, daß diese Steuern ja eben zu dem Zwecke überwiesen wird, um die kommunalen Bedürfnisse der größeren Verbände besser zu gestalten, und wenn dies der Fall ist, und wenn die Verwendung in richtiger und angemessener Weise erfolgt, es ein Hauptinteresse des Staats und ein Hauptzielpunkt seiner Bestrebun⸗ gen sein muß, die Blüthe der Kommune auch auf diesem Wege zu begründen oder wenigstens ihr so nahe als möglich zu treten. Auf diese Weise also, meine Herren, glaubt die Staatsregierung den be⸗ rechtigten Interessen volle Rechnung tragen zu können, vorausgesetzt, daß dasjenige, was etwa hier im preußischen Landtage beschlossen werden sollte, seine Erwiderung im Reichstage erhielte. Wäre dies nicht der Fall, dann würde ja die ganze Frage eine müßige sein, wie ich es vorher anzudeuten mich beehrt habe. Die finanziellen Grund⸗ lagen der preußischen Steuerverfassung werden durch diese Ueber⸗ weisung nicht in Frage gestellt.

Wenn man nun mich fragt, auf welche Weise der Ausfall ge⸗ deckt werden sollte, würde ich eben nur auf den Reichstag verweisen können. Ich würde dies aber nicht für erwünscht halten, sondern ich bin in der Lage, Ihnen diejenigen Zielpunkte mittheilen zu können, welche von Seiten der Reichsregierung in dieser Beziehung im Auge be⸗ halten werden. Es ist die Absicht dort, in Vervollständigung des Finanz⸗ programms der preußischen Regierung zunächst die dem vorigen Reichs⸗ tag vorgelegten drei Steuergesetze dem Reichstage von neuem vorzu⸗ legen; es sind dies die Gesetze über die Erhöͤhung der Brausteuer, stetr die Wehrsteuer und über die sogenannte Börsen⸗ und Bank⸗

euer.

Es wird, so weit ich weiß, dafür Vorsorge getroffen werden, daß wenigstens von Seiten der Regierungsvorlage dahin gesetzliche Bestimmung aufgenommen werde, daß die Erträge dieser Steuern mit Ausschluß der Hebungskosten voll und ganz den einzelnen Staaten überwiesen werden sollen; und wenn in den einzelnen Staaten dieselben Erträge zur Steuer⸗ entlastung verwendet werden, so wird der Reichstag sich wenigstens davon überzeugen, daß Zweck und Aussicht, welche die Regierung, sowohl die preußische, als auch die Reichsregierung, dabei im Auge gehabt haben, nach allen Seiten kann und erreicht werden wird. Außer diesen Steuern ist eine Erhöhung der Branntweinsteuer in Aussicht genommen. Es haben Erwägungen stattgefunden über die nöthigen Vorarbeiten und des Näheren darüber wird ja wohl mitge⸗ theilt werden, wenn der Reichstag zusammentritt. Ich habe hi

nur das Recht, die allgemeinen Zielpunkte auszusprechen und habe

dies hiermit gethan. Ich gehe noch weiter und erkläre, über di

Frage, ob eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer in Antrag gebracht

werden soll, die Erhebungen noch nicht abgeschlossen Für meine Person stehe ich nicht an, meine nung dahin auszusprechen, weil dies eine so große Aufmerksam

keit bei Ihnen erregt, daß die Tabaksteuer eine solche ist, welche ohne

Zweifel ein sehr steuerfähiges Objekt ist.

Meine Herren, wenn für Preußen zur vollen Erreichung der

Ziele und Zwecke, welche die Staatsregierung in Autsicht hat, eine Summe von 64 ½, vielleicht 70 Millionen in Anspruch genommen

werden muß, dann wird ja im Reich natürlich eine viel höhere

Summe gefordert und als Bruttoertrag aufgebracht werden müsse

Ich will die Summe nicht bestimmt bezeichnen, die nöthig sein wird. Indessen es handelt sich hierbei um große Ziele und Zwecke, und so weit es irgend absehbar, werden diese mit den Mitteln, die ich an⸗ zugeben die Ehre gehabt habe, wenn nicht ganz, doch nahezu voll⸗ ständig erreicht werden. b das der Fall sein wird, das wird sich ja zunächst finden, wenn das Gesetz vorgelegt und Ihrer Prüfung unterzogen worden sein wird, wenn das geschehen ist, dann werden Sie ja darüber zu beschließen haben, ob das Gesetz angenommen oder

verworfen werden soll. Die Regierung glaubt, wenn sie das Gese

vorgelegt und vertheidigt haben wird, ihrerseits das mögliche gethan zu haben, um in den Gang, den die Verhältnisse genommen haben, das ihrige zur Erfüllung dieser großen Ziele und Zwecke, und zur Erleichterung des Landes gethan zu haben; sie glaubt, daß, wenn den

Ciawohnern des Staats die Erleichterungen zu Theil werden, die wir dabei im Auge haben, daß dann dem Vaterlande und seiner inneren Entwickelung die nütz⸗

Kommunalverbänden und den einzelnen

lichsten und besten Dienste geleistet sein werden.

Ich habe hiernach die Ehre, außer dem Etat selbst, den Entwurf

des Gesetzes über die Deckung der 5 Millionen Defizit des Vorjahres vorzulegen und die Uebersicht von den Staatseinnahmen und Aus⸗

gaben des Jahres 1879/80, welche die Zahlen für alles das giebt 2s. 8 vorhin über dieses Etatsjahr die Ehre gehabt habe, aus⸗ zusprechen.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das Antiquariat von Otto Harrassowitz in Leip⸗ zig hat vor Kurzem Bücherkatalog 68 ausgegeben. Derselbe

enthält ein Verzeichniß von 1465 Schriften über Völke rpsychologie

und Kulturgeschichte und zerfällt in folgende 4 Abtheilungen 1) Allgemeine Schriften (vermischte Schriften zur Kulturgeschichte,

chriften über Urgeschichte der Menschheit, über Alterthümer der vorhistörischen Zeit ꝛc., Anthropologie, Fenosrahbe Psychologie, sowie insbesondere über Indianer); 2) Geistesleben des Volkes (allge⸗ meine Schriften, Schriften über Rechtsanschauung und olks⸗

recht; über Religions⸗ und Glaubensanschauung, wie über

vergleichende Mythologie, Religionsalterthümer, Aber laube, Dämonen⸗ und Hexenwesen, Zauberei, Magie ꝛc. über Volks⸗

leben in Wort, Lied, Spruch und Bild, wie Schriften enth. Sagen und Legenden, Märchen, Fabeln, Reineke Fuchs, Robinsonaden,

Todtentänze, Volkslieder, Sprichwörter und Räthsel, Volksschau⸗

spiele, Mysterienspiele ꝛc.); 3) das materielle Leben des Volkes

Schriften über Mode und Siltte, Lustbarkeiten, Essen und Trinken.

piele, Handel und Wandel ꝛc.); 4) Kurjosa, satirische Literatur,

Schriften über geheime Gesellschaften, Gaunerleben. Aus den vielen wichtigen Werken, welche in dem vorstehenden Kataloge aufgeführt

werden, begnügen wir uns folgende selteneren zu erwähnen. Münsters

Cosmographia universalis. asel 1550, Fol.; Schedels Chronica-

rum liber. Nuremb 1493. gr. Fol.; Theuerdancks Ausgabe vom Jahre 1596; Ausgaben von Reineke Fuchs von 1650 und 1660; das

Speculam vitae aulicae auct. Schoppero. 1584; Tunnicii Monaster.

Monasticha vom Jahre 1514, die älteste plattdeutsche Sprichwörter⸗ 8

sammlung; Theophrasti Paracelsi Bücher, Thl. 1 5 vom Jahre 1603 2c

Urrußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

N

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.]

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Deffentlicher Anzeiger.

.Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

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u. s. w. von öffentlichen Papieren.

9. Familien-Nachrichten.

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Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des 5. Industrielle Etablissements, Fabriten „Juvalidendank⸗, Rudolf Mosse, Haasenstein

und Grosshandel. à Bogler, 3 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

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beilage. N*

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

[27016] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung Wallmann & Blach hier, Gr. Präsidentenstr. 10, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Salomon hier, klagt gegen den Conrad Schulz, dem Aufenthalte nach unbekannt, früher zu Goldberg i. M., aus dem Wechsel vom 18. Juli 1880 über 338 90 ₰, zahlbar am 15. Oktober 1880, mit dem Antrage auf Zahlung von 338 90 nebst 6 % Zinsen seit dem 15. Oktober 1880 und 7 65 Wechselunkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 7. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 75, auf den 17. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 29. Oktober 1880.

Klutsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

127082] Oeffentliche Zustellung.

Der Ackerbürger Gottlieb Wegner zu Friedeberg N./M., vertreten durch den Justizrath Deves daselbst, klagt gegen die Ehefrau des Eigenthümers Heinrich Christoph Gottlieb Liefke, Wilhelmine Henriette, geb. Haase, im Beistande ihres Ehemannes aus Gott⸗ schimmerbruch, zur Zeit in Rußland, wegen 300 und Zinsen mit dem Antrage auf Zahlung einer Theilpost von 300 nebst 5 % Zinsen seit 9. Sep⸗ tember 1879 von der für ihn auf dem Grundstücke der Beklagten Gottschimmerbruch Band III. Blatt⸗ Nr 23cangeblich subingrossirten fälligen Hypotheken, forderung von 1200 und auf vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urtels und ladet die Be klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg N./M. auf den 12. Januar 1881, Mittags 12 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemäacht.

Friedeberg N./MN., den 27. Oktober 1880.

Brix, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

127033] BOeffentliche Zustellung.

Die 22 Jahre alte ledige Anna Marie Ziegler von Schlattstall u. Gen. klagen gegen den 24 Jahre alten Dienstknecht Jakob Rapp von Unterlenningen, derzeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, aus unehelicher Schwängerung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zu Bezahlung von

a. 40 Tauf⸗ und Entbindungskosten, b. 20 Entschädigung für das Kränzchen und c. 90 jährlichen Alimenten vom Geburtstag des von der Klägerin außerehelich geborenen Kindes, dem 29. Juli I. Js. bis zum zurück⸗ 8 gelegten 14. Lebensjahre des Kindes und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung

b des Rechtestreits vor das Königliche Amtsgericht zu

Kirchheim auf den 13. Januar 1881, Vormittags 9 ¼ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

M2708“2] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Große, Marie Auguste, geb. Hille, zu Wittenberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Steltzer zu Torgau, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehe⸗ mann, Schuhmacher 1 . Hermann Große, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende

Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten hr mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor

ie II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Torgau

auf den 11. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht

Torgau, den 1. November 1880.

Dralle, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 127086]

Oeffentliche Zustellung mit Vorladnng.

acob Oster, Lehrer, in Ludwigshafen

wohnhaft, die Rechte seiner Schuldner, der nach⸗

enannten Beklagten, Heinrich Bauer L. und Karl auer, ausübend, Kläger, durch Rechtsanwalt

Kärcher dahier vertreten, hat gegen I. Heinrich Beauer I, Ackerer, in Kriegsfeld wohnhaft, sowie II. die Kinder und Erben der in Kriegsfeld ver⸗ lebten Ehefrau des vorgenannten Beklagten, Hein⸗ rich Bauer I., Namens Katharina, geborene Deu⸗

bert, als: a. Magdalena Bauer, gewerblose Ehefrau von Friedrich Maurer, Müller in St. Alban, sie eben⸗

falls daselbst wohnhaft, sowie Letzteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen,

b. Friederike Bauer, gewerblose Ehefrau von Georg Euler III., Ackerer, Beide in Kriegsfeld

wohnhaft und Letzteren selbst der ehelichen Ermach⸗

igung und Gütergemeinschaft wegen, c. Karl Bauer, früher Bierbrauer, in Niederhausen

FBebahaft gewesen, dermalen ohne bekannten

Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, d. *— Bauer, Ackersmann, in Kriegsfeld wohnhaft

Beklagte, Theilungsklage zur Civilkammer des K. Landgerichts Kaiserslautern erhoben mit dem An⸗

auf den 20. Jannar 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

die Theilun Gütergemeinschaft,

Bauer I., Ackerer, in Kriegsfeld wohnhaft, und dessen daselbst verlebten Ehefrau Katharina, Deubert, bestanden hat, zu verordnen, Geschäfte, sowie mit der Versteigerung der etwa für untheilbar erklärt werdenden Mo⸗ und Immobilien einen K. Notar zu beauftragen, einen oder drei Experten zu ernennen und denselben aufzugeben, nach vorheriger Beeidigung vor dem damit zu rogirenden Amtsgerichte Kirchheimbolanden die zur und Immobilien abzuschätzen, keit dieselben in Loose zu zer⸗ legen, im andern Falle aber sich über deren Untheil⸗ barkeit zu erklären, über alle ihre Operationen einen umfassenden Bericht aufzunehmen und solchen bei dem Notarkommissär zu hinterlegen oder ihn diesem zu Protokoll zu geben, auch für den Fall sich er⸗ hebender Streitigkeiten einen der Herren Räthe als Referenten zu ernennen und die Kosten der Masse zur Last zu legen.

Zur öffentlichen mündlichen Verhandlung dieses streites ist Termin bestimmt auf 19. Jannar 881, Morgens 9 Uhr, bei dem Kgl. Landgericht dahier Civilkammer, und wird der genannte Beklagte Karl Bauer zu diesem Termine hierdurch in Gemäßheit Gerichtsbeschlusses öffentlich geladen mit der dem Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Kaiserslautern, den 30. Oktober 1880. Die Gerichtsschreiberei des K. Waltz, Kgl. Gerichts

17¹46] Oeffentliche Zustellung.

Die Volksbank e./G., hierselbst, vertreten durch

g und Auseinandersetzung der

mit diesem

Masse gehörigen Mo⸗ im Falle der Theilbar

vom Heutigen Aufforderung, einen bei

I. Landgerichts.

kl. Johannisstraße 10/12 den Rechtsanwalt Dr. Perl, klagt gegen den Kaufmann W. R. Hartung jr., früher in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus vier Wechseln vom 10. und 20. April, bezw. und 29. Iuni d. S.

8 resp. 492,50 ℳ, dae ℳ, 346,45 und 283 ℳ,

mit dem Antrage

Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1506,95 nebst 6 % Zinsen für 492 50 seit dem 26. Juli, für 385 seit dem 10. August, für 346,45 seit dem 5. September seit dem 28. September 1880, Protestkosten und 5 Pro⸗

gten zur mündlichen Verhand⸗ mmer II. für Han⸗

und für 283 sowie 15,20

si und ladet den Bekla lung des Rechtsst delssachen des Landgerichts zu H g anf Dienstag, den 21. Dezember 1880, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. öffentlichen Zustellung w e bekannt gemacht. 8 Oktober 1880.

H Gerichtsschreiber des Landgerichts.

reits vor die Ka

dieser Auszug der Klag Hamburg, den 30.

Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Klageschrift.

Zum Kgl. bayer. Landgerichte Landau in der Pfalz, Civilkammer, in Sachen Lazarus Kahn II. in Rülzheim wohnhaft, Kläger durch

1) Maria Theresia ) Johann Georg Flick, hnhaft, z. Z. unbekannt Beklagte, Theilung antrage: „die Beklagten läger, als Gläubiger der Abtheilung folgen⸗

Handelsmann, Rechtsanwalt Keller, Flick, ledige Krämerin und 2 Metzger, Beide in Hoerdt wo wo, abwesend, und Genossen, betreffend, mit dem Schlu zu verurtheilen, mit dem obigen Maria Theresia Flick, zur im gemeinschaftlichen ungetheilten Besitze der Beklagten befindlichen, aus dem mütterlichen Nach⸗ lasse herrührender Immobilien, als: 1) Plan⸗Nr. 237 Fläche, worauf ein Wo Einfahrt, Scheuer, Stallung, S bahn; 2) Plan⸗Nr. 238 3) Plan⸗Nr. 367 30 Aren 20 Qm. Acker und Gar⸗ ten, alles im Orte und Banne von Hoerdt, zu dieses Geschäftes inkl. Licitation und Aufnahme des Expertenberichtes den Kgl. Notar Keller in Germersheim zu kommittiren, zur Abschätzung der Immöbel Experten zu ernennen, mit ihrer Beeidigung das Kgl. Amtsgericht Germers⸗ und demselben aufzugeben, ihren Bericht dem Notärkommissär zu Protoko geben, schließlich die Prozeßkosten den Bekl event. mit den Theilungskosten der Masse wird mit dem Bemerken, daß Termin zur Eund zum Erscheinen der Beklagten chtsanwalt auf den 5. Januar 1881, Morgens 9 Uhr, im Sitzungssaale besagten Land⸗ gerichtes angesetzt ist, den beiden o Maria Theresia Flick und deren Aufenthalt unbekannt richtsbeschlusses vom 28 Oktober 1880 hiermit öffentlich zugestellt. Landau, den 30. Oktober 1880. Pfi

hnhaus mit Anbau, choppen, Hof und Kegel⸗ 9 Aren 70 Q

mit Vornahme

zur Last zu

Verhandlun durch einen

bigen Beklagten

Johann Georg Flick, ist, auf Grund Ge⸗

bergerichtsschreiber

[27023] Oeffentliche Zustellung.

Die Maurerfrau Bertha Gatter, zu Neu⸗Beelitz bei Bromberg, vertret Rechtsanwalt Schultz hier, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Maurer Eduard Gatter, früher zu N Beelitz, jetziger Aufenthalt unbekannt, wegen bös⸗ assens, mit dem Antrage auf Trennung arteien, Verklagten ferner für den schuldigen Theil zu erklären und ihn zu verurtheilen, nach Wahl der Klägerin, dieser den vierten Theil eines Vermögens herauszugeben, oder sie bis an ihr ebensende standesgemäß zu unterhalten, auch die Kosten zu tragen, mündlichen Verhandlung des Rechts erste Civilkammer des

geb. Fröhlich, teen durch den

willigen Verl der Ehe der

und ladet den Beklagten zur

streits vor die

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗

ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Bromberg, den 28. Oktober 1880.

Gerichtsschreiberei Abtheilung I. des Königlichen

Landgerichts.

[27074] Oeffentliche Zustellung.

Die Margaretha Scholleck, Ehefrau von Leon⸗

hard Fohrmann, Tagnerin, zu Albesdorf, Klägerin im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vohsen, klagt gegen den Leonhard Fohrmann, Taglöhner, früher in Albesdorf, dermalen unbekannt wo abwesend, mit dem Antrage:

die Ehe zwischen den Parteien für aufgelöst zu erklären und Beklagten die Kosten zu belasten,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen,

auf den 12. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Saargemünd, den 28. Oktober 1880. Der Ober⸗Sekretär: Erren.

[27073] Oeffentliche Zustellung.

Die D rektion der Mecklenburgischen Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank zu Schwerin, vertreten

durch den Rechtsanwalt Schiplak in Neustadt W./Pr.,

klagt gegen den ehemaligen Eigenthümer Johann Hewelt, früher in Przetoczyn, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, aus dem notariellen Kaufvertrage vom 20. Dezember 1879 über ein Trennstück mit

dem Antrag, den vorgedachten Vertrag für aufge⸗

hoben zu erachten und die vom Beklagten auf das Kaufgeld gezahlten 270 zu Gunsten der Klägerin als Konventionalstrafe fär verfallen zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 12. Februar 1881, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 29. Oktober 1880.

9

Wolff,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [27028] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Helbig, Louise, geb. Kleinwächter, zu Sprottau, vertreten durch den Rechtsanwalt Friedmann zu Glogau, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Helbig aus Sprottau, jetziger Aufenthalt unbekannt, wegen Versagung des Lebensunterhalts mit dem Antrage, die zwischen den Parteien be⸗ stehende Ehe zu trennen und den Beklagten unter Auferlegung der Prozeßkosten für den allein schuldi⸗ gen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glogau auf den 18. Janunar 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wir dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

chmerder, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

127084] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Johanne Maria Therese Schaefer, geb. Schroeder, zu Hamburg, Paulstr. 29 III., Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wex, ladet ihren Ehemann Johann Friedrich August Schaefer, Aufenthalt unbekannt, Beklagten, wegen Ehescheidung, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Landgerichts zu Ham⸗ burg auf den 29. Dezember 1880, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Hamburg, den 1. November 1880.

A. W. Wegener, 1AX Gerichtsschreiber des Landgerichts zu Hamburg, Civilkammer II. 1

1269872 Aufgebot.

Für die nachgenannten Personen wird bei dem unterfertigten Gerichte Vermögen pflegschaftlich ver⸗ waltet, nämlich:

1) Für den Kreuzwirthssohn Friedrich Ringler von Dillingen, geboren am 21. August 1815, im Jahre 1848 nach Amerika ausgewandert, 2016,07

2) Für den led. Söldnerssohn Martin Keller von Holzheim, geboren am 18. November 1832, welcher im Jahre 1855 sich nach Ungarn begeben hat und seit 1860 verschollen ist, 1570,60

3) Für den Schäffler Josef Lipp von Holzheim, geboren am 16. Januar 1813, seit mehr als 10 Jahren vermißt, 560,14

4) Für den Gastwirthssohn Josef Schropp von Dillivgen, geboren am 25. Dezember 1821, vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert, 447,34

5) Für den Söldnerssohn Sebastian Stegmaier von Mödingen, geboren am 10. Oktober 1823, im Jahre 1853 nach Amerika auesgewandert,

6) Für den Söldnerssohn Josef Stegmaier von Mödingen, geboren am 24 Febr. 1827, im Jahre 1866 nach Amerika ausgewandert, je 111,62 =

233,24

7) Für den illeg. Anton Leidl (Lacher) von Berg⸗

heim, geboren am 1. September 1836 in Kriegs⸗ haber, bereits vor 1860 von seiner Heimath ab⸗ gereist, 223 34 8) Für Josef Beck, Pflasterer von Wittislingen, geboren am 13. Februar 1821, seit vielen Jahren von Wittislingen abwesend, 116,97 9) Für dessen Bruder Johann Evangelist Beck von Wittislingen, Metzger, geboreu am 20. Dezbr. 1826, schon seit vielen Jahren abwesend, 336,23 10) Für den ledigen Josef Hauff von Aislingen, geboren am 13. Januar 1821, im Jahre 1854 nach Amerika ausgewandert, 145,71 11) Für den Getreidemesserssohn Franz Josef Britzelmaier von Glött, geboren am 12. März 1805, seit mehr als 40 Jahren von Glött ab⸗ wesend, 165,11 12) Für den Säcklerssohn Sebastian Wolf von Dillingen, geb. am 3. Mai 1813, vor ungefähr 50 Jahren auf die Wanderschaft gegangen, 457,38 13) Für den Gerbermeister Josef Müller von Wittislingen, geboren am 15. Juli 1827, vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert, 104,50 14) Für den Gerberssohn Friedrich Müller von Wittislingen, geboren am 10. Mai 1837, im Jahre 1870 nach Amerika ausgewandert, 1728,88 15) Für die Privatierstochter Josefa Curtius in Dillingen, geboren am 8. Febr. 1847, im Jahre 1860 nach Nordamerika ausgewandert, 609,25 16) Für den Söldnerssohn Josef Schmid von Wittislingen seit 30 Jahren von da entfernt, 93,54 17) Für den illeg. Carl Schmid von Dlllingen, welcher im Jahre 1854 in der bayr. Armee als Soldat diente, im Monat Mai 1854 aber desertirte und seit dieser Zeit verschollen ist, 230,49 Da über das Leben und den Aufenthalt der Vor⸗ genannten seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht vorhanden, ergeht hiermit auf Antrag die öffentliche Aufforderung: a. an die Verschollenen spätestens in dem hier⸗ mit auf Donnerstag, den 11. August 1881,

Vormittags 9 Uhr, im Geschäftszimmer des unterfertigten Amts⸗ richters angesetzten Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigen⸗ falls sie für todt erklärt werden;

an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im

Aufgebotsverfahren wahrzunehmen; an alle Diejenigen, welche über das Leben

der Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗

theilung hierüber bei Gericht zu machen.

Dillingen, den 20. Oktober 1880.

Kgl. bayr. Amtsgericht. Desch, K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: Der K. Gerichtsschreiber: Wenninger.

arrag; Aufgebot.

Die Erben des am 24. Oktober 1866 zu Rein⸗ stedt verstorbenen Oeconomen Gottlieb Mühlen⸗ berg haben das Aufgebot zweier ihnen angeblich abhanden gekommenen Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ bungen ihres Erblassers:

a. vom 4. August 1837 über 200 Thaler zwei Hundert Thaler Gold Forderung an

den Einwohner Christian Kelterer und dessen Ehefrau, Wilhelmine, geb. Zange, in Rein⸗ stedt, jetzt deren Erben,

b. vom 27. März 1850 über ebenfalls 200 Thaler zwei Hundert Thaler Gold Se. an den Leinewebermeister Heinrich

Finecke und dessen Ehefrau, Christiane, geb. Bauermeister, in Reinstedt,

dem unterzeichneten Amtsgerichte beantragt. Die derzeitigen Inhaber dieser Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibungen werden hiermit aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf

den 7. April 1881, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 11, bestimmten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden und die Urkuden vorzulegen, widrigenfalls auf Antrag die Kraftloserklärung der obigen Urkunden erfolgen wird. 1 Ballenstedt, den 30. August 1880.

erzogliches Amtsgericht. 2 I 1

Hamaunt.

[27027]) Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache Nr. 351 Brzezie ist in der öffentlichen Sitzung vom 26. Oktober d. J. er⸗ kannt und verkündet worden:

1) Der Anastasia Sikora, der Johanna Jen⸗ dreyczik und der Barbara Droszczok zu Brzezie werden ihre Ansprüche an die auf die Bl. 351 Brzezie, Abthl. III. Nr. 12, für Mathus Demiter eingetragen gewesenen Post in Höhe von 31,72 als Hebung entfallenen und zu einer Spezialmasse hinterlegten Kaufgelder, vorbehalten,

und

2) alle unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen an dieser Masse ausgeschlossen. Ratibor, den 26. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. IX. 1

[27076] Bekanntmachung.

Das auf Antrag des Kaufmanns Samuel Man⸗ kiewicz eingeleitete Verfahren, betreffend das Auf⸗ gebot der unbekannten Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des verstorbenen Impresario und Agenten Louis Mankiewichz, ist nach Verkündigung des Ausschlußurtels in dem Termin am 6. Oktober 1880 beendet.

Berlin, den 29. Oktober 1880.

Beyer, Gerichtsschreiber öniglichen Amtsgerichts I. Abtheilung 62.