§. 552 Beschlüsse der Amtsverbände, Grundstücken oder Immobiliarrechten oder die Aufnahme von An⸗ leihen, durch welche der Amtsverband mit einem Schuldenbestande belastet, oder der bereits vorhandene Schuldenbestand vergrößert werden würde, bedürfen der Bestätigung des Kreisausschusses. Ohne diese Genehmigung sind die bezeichneten Rechtsgeschäfte nichtig.
Bis zum Erlaß einer Landgemeindeordnung ist zur Aufnahme on Anleihen durch den Amtsausschuß die Zustimmung sämmtlicher xu dem Amtsbezirke gehörigen Gemeinden und Gutsbezirke noth⸗
wendig. he.
§. Der Kreisausschuß beschließt an Stelle der Aufsichtsbehörde: 1) über die Art der gerichtlichen Zwangsvollstreckung wegen eldforderungen gegen Amtsverbände (§. 15 zu 4 des Einführungs⸗ gesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877, Rrichs⸗Gesetzblatt S. 244); 929 ) über die Feststellung und den Ersatz der bei Kassen und an⸗ deren Verwaltungen der Amtsverbände vorkommenden Defekte nach E2 der Verordnung vom 24. Januar 1844 (Gesetz⸗Samml.
259). Der Beschluß zu 2. ist, vorbehaltlich des ordentlichen Rechts⸗ weges, endgültig. 8 55 55 9.
Die Aufsicht des Staates über die Verwaltung der Angelegen⸗ heiten der Amtsverbände wird in erster Instanz von dem Lan drathe, in höherer und letzter Instanz von dem Regierungs⸗Präsidenten geübt, unbeschadet der in den Gesetzen geordneten Mitwirkung des Kreis⸗ ausschusses und des Bezirksrathes.
Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden in Angelegenheiten der Amtsverbände sind in allen Instanzen innerhalb zwei Wochen anzu⸗
bringen. §. 56, Absatz 3.
Lehnt ein Kreistag die Aufforderung des Ober⸗Präsidenten zur Vervollständigung dieser Vorschläge ab, so hat der Provinzialrath auf Antrag des Ober⸗Präsidenten darüber zu beschließen, ob und welche Personen nachträglich in i ücclass ifts aufzunehmen sind.
§. 57, Zusatz.
In den Fällen der Absätze 5 und 6 ist der Beschluß des Kreis⸗ ausschusses endgültig.
§. 59, Zusatz. Unter der nach Ziffer 1 dem Amtsvorsteher übertragenen Wasser⸗ polizei ist die Strom⸗, ööö; Hafenpolizei nicht begriffen.
Der Kreisausschuß bestimmt endgültig denjenigen Amtsvorsteher, beziehungsweise Bürgermeister, welcher die in Bezug auf die öffent⸗ lichen Wege nothwendigen Anordnungen zu treffen hat, wenn die Betheiligten verschtedenen Amtsbezirken, beziehungsweise Amts⸗ und Stadtbezirken angehören.
Diese Bestimmung findet gleichmäßig Anwendung auf die in Vorfluths⸗ und anderen polizeilichen Angelegenheiten zu treffenden
Anordnungen. §. 62, Absatz 2.
Versagt der Amtsausschuß die Zustimmung, so kann dieselbe auf Antrag des Amtsvorstehers durch Beschluß des Kreisausschusses ergänzt werden. Der Beschluß 1“
Die Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher sind verbunden, den Anwei⸗ sungen und Aufträgen des Amtsvorstehers, welche derselbe in Gemäß⸗ heit seiner gesetzlichen Befugnisse in Dienstangelegenheiten an sie erläßt, nachzukommen, und können hierzu von ihm unter Anwendung der den Ortspolizeibehörden nach §. 68 des Gesetzes über die Orga⸗ nisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 (Gesetz⸗ Samml. S. 291) zust henden Zwangsmittel, mit Ausnahme der Haft⸗ strafe, angehalten werden. Ein Ordnungsstrafrecht steht dem Amts⸗ vorsteher gegen die Gemeinde⸗ und Gutsvorsteher nicht zu.
Die Gened'armen haben den Requisitionen des Amtsvorstehers in polizeilichen Angelegenheiten zu genügen. Der Dienstaufsicht des Amtsvorstehers unterliegen sie nücht⸗
Die Aufsicht über die Geschäftsführung des Amtsvorstehers führt der Landrath. Derselbe beschließt auf Beschwerden gegen Verfügungen des Amtsvorstehers, unbeschadet der Vorschriften der §§. 63 ff. des Gesetzes über die Organisation E““ Landesverwaltung.
Bezüglich der Dienstvergehen der Amtsvorsteher finden die Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienst⸗ vergehen der nicht richterlichen Beamten (Gesetz⸗Samml. S. 465), mit folgenden Maßgaben Anwendung:
1) Ueber die Verhängung von Ordnungsstrafen gegen die Amts⸗ vorsteher beschließt im Umfange des den Provinzialbehörden bei⸗ gelegten Ordnungsstrafrechtes der Kreisaueschuß und im Umfange des dem Minister beigelegten Ordnungsstrafrechts der Regierungs⸗ Präsident. Dem Landrath steht das Recht zur Verhängung von Ordnungsstrafen gegen die Amtsvorsteher nicht zu.
Gegen den Beschluß des Kreisauschusses findet innerhalb zwei Wochen die Beschwerde an den Bezirksrath, gegen die Strafverfü⸗
ungen des Regierungs⸗Präsidenten innerhalb gleicher Frist die Be⸗ sömede an den Ober⸗Präsidenten statt.
Gegen den auf die Beschwerde ergehenden Beschluß des Bezirks⸗ rathes beziehungsweise des Ober⸗Präsidenten findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte statt.
2) In dem auf Entfernung aus dem Amte gerichteten Verfahren wird die Einleitung des Disziplinarverfahrens von dem Landrathe oder von dem Regierungs⸗Praͤsidenten verfügt und von demselben der Untersuchungskommissar, sowie der Vertreter der Staatsanwaltschaft für die erste Instanz ernannt
Die entscheidende Behörde erster Instanz ist der Kreisausschuß, die entscheidende Behörde zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bei dem Ober⸗Verwaltungege⸗ richte wird von dem Minister des Innern ernannt.
§. 70 a.
Auf Beschwerden und Einsprüche, betreffend:
1) Das Recht zur Mirbenutzung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten des Amtsbezirkes,
2) die Heranziehung oder die Veranlagung zu den Kosten der Amtsverwaltung oder zu anderen Amtsabgaben beschließt — in zu⸗ sammengesetzten Amtsbezirken — der Amtsausschuß.
Beschwerden und Einsprüche der zu 2 gedachten Art sind inner⸗ halb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung der Ab⸗ gabebeiträge bei dem Amtsvorsteher anzubringen. Einsprüche gegen die Höhe von Amtszuschlägen zu den direkten Staatssteuern, welche sich gegen den Prinzipalsatz der letzteren richten, sind unzulässig.
Gegen den Beschluß des Amtsausschusses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Kreisausschusse statt. Hierbei finden die Vorschristen des §. 146 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Ver⸗ waltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte Anwendung.
Die Beschwerden und die Einsprüche, sowie die Klage, haben keine aufschiebende Wirkung. 88 (Schluß folgt.)
— Im 5. Breslauer Wahlbezirk (Breslau⸗Neumarkt) ist an Stelle des verstorbenen Präsidenten Dr. Shen der Landrath a. D. Graf Harrach mit 229 Stimmen zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden. Geheimer Regierungs⸗Reth Sette⸗ gast erhielt 97 Stimmen.
Statistische Nachrichten.
Als Auszug und Erläuterung der in Band XLIV. Abtheilung I. der Statistik des Deutschen Reiches veröffentlichten speziellen Nach⸗ weisungen und Verzeichnisse giebt das Septemberheft der vom Kaiser⸗ lichen statistischen Amte herausgegebenen Monatshefte eine Zusam⸗ menstellung der Schiffsunfälle an der deutschen Kü stie
v“ “
betreffend die Veräußerung von
während des Jahres 1879 und der Verunglückungen deutscher See⸗ schiffe in den Jahren 1879 und 1878.
Hiernach betrug die Zahl der amtlich bekannt gewordenen, an der deutschen Küste im Jahre 1879 vorgekommenen Schiffsunfälle 143, welche (bei 23 Kollisionen) 166 Schiffe betrafen.
Die Erhebungen der vorhergehenden Jahre ergeben:
1878 I Unfälle und 1 betroffene Schiffe,
11““] 8 8 152 142
147 . . “ davon waren: Von den obigen 166 Schiffen deutsche fremde sind: Segel⸗ Dampf⸗ Segel⸗ Dampf⸗ bb11ö1q“] 4 16 1 ööööbb-5— — q;; 1116 — in Kollision gerathen. 43 22 8 von sonstigen Unfällen 111ö1“ 7
Zusammen 163 101 15 31 16. Von 3 in Kollision gerathenen Segelschiffen konnte die Natio⸗ nalität nicht festgestellt werden. Von den durch Unfälle betroffenen Schiffen sind 47, darunter 37 deutsche und 10 fremde, total verloren gegangen, 92 theilweise beschädigt worden und 20 unbeschädigt geblieben, bei 7 ist der Aus⸗
gang unbekannt.
Soweit festoestellt, sind im Jahre 1879 bei den Schiffsunfällen an der deutschen Küste 42 Menschenleben verloren gegangen. Die meisten Unfälle (übrigens auch der regste Schiffsverkehr) kommen an den Küstenstrecken in der Nähe der Mündungen der Elbe und Weser, sowie auf dem Fahrwasser dieser Ströme selbst, soweit es der Seeschifffahrt dient, vor, ferner an dem den Odermündungen nächst⸗ liegenden Küstengebiet und dem Oderrevier zwischen Stettin und Swinemünde.
Was die Verunglückungen (ETotalverluste) deutscher Schiffe betrifft, so gelangten im Jahre 1879 solche von 195 registrirten Seeschiffen mit 41 254 Reg.⸗Tons zur Anzeige, von denen jedoch 29 mit 6707 Reg.⸗Tons schon in früheren Jahren verunglückt sind. Die im letzten Jahre verlorenen 166 Schiffe hatten an Bord 1213 Mann Besatzung und 36 Passagiere, von denen 119 Mann oder 9,8 % der Besatzung und 2 oder 5,6 % der Passagiere bei den Verunglückungen ihr Leben einbüßten. Die Zahlenangaben für 1879 sind jedoch nur als vorläufige zu betrachten, während für 1878 die Erhebungen über die verloren gegangenen deutschen Schiffe nunmehr als vollständig gelten können.
Der Bestand der registrirten deutschen Seeschiffe betrug am 1. Januar 1878 — 4805 Dampf⸗ und Segelschiffe, mit einer Gesammtbesatzung von 40 832 Mann, von denselben verun⸗ glückten im Laufe des Jahres 138 Schiffe = 2,9 % des Bestandes, wobei 336 Mann der Besatzung und 82 der an Bord befindlichen Passagiere das Leben verloren. Auf je 122 Seeleute, welche auf deutschen Kauffahrteischiffen dienten, kam daher 1 Mann ums Leben. Die größte Zahl der Verunglückungen fiel auf Reisen von Ostseehäfen nach Nordseehäfen und umgekehrt vor, demnächst auf Reisen zwischen Nord⸗ seehäfen und auf Reisen zwischen europäischen Häfen und Häfen des mexika⸗ nischen Golfs und des karaibischen Mͤeeres. Nur 3 von den verun⸗ glückten Schiffen waren festgestelltermaßen unve sichert, bei 9 ist das Versicherungsverhältniß nicht ermittelt worden. Bei 110 Totalver⸗ lusten haben seeamtliche Untersuchungen stattgefunden, welche in 28 Fällen menschliches Verschulden, in den übrigen 82 unverschuldete ungünstige Verhältnisse, darunter in 33 Fällen Sturm und hohen Seegang als die Ursache der Verunglückung feststellten.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ueber die Fischzucht⸗Anstalt bei Hüningen enthält der neueste Verwaltungsbericht des Bezirks Oberelsaß Folgendes:
Das Rechnungsjahr 1879/80 kann in pekuntärer Beziehung für die Anstalt kaum als ein günstiges bezeichnet werden. Trotz aller Bemühungen war die zur Befriedigung der zahlreichen Besteller nöthige Eiermenge nicht zu beschaffen, da die abnorme und an⸗ dauernde Kälte mit ihren Folgen mehrere Lieferanten, welche der Anstalt in normalen Jahren stets eine bedeutende Anzahl befruchteter Eier geliefert, zum Theil oder ganz am Fischfang verhindert hatte, so daß dieselben entweder gar nicht oder doch nur wenig zu liefern im Stande waren. Es war deshalb auch die Geldeinnahme eine ge⸗ ringere, wie bei genügenden Vorräthen.
Die im Interesse des Reichs vorgesehene Aussetzung von jungen Lachsen in den Rhein konnte während des verflossenen Rechnungs⸗ jahres nicht mehr stattfinden, da die hierfür bestimmten Eier sich in dem kalten Brutwasser nur sehr langsam entwickelten. Die davon ausgekommenen Fische, 251 000 an der Zahl, konnten deshalb erst am 20. Mai in den Rhein ausgesetzt werden. Im Frühjahr vergangenen Jahres waren 260 000 junge Lachse dorthin ausgesetzt worden, macht zusammen also über 500 000 Stück.
An befruchteten Edelfisch⸗Eiern erhielt die Anstalt 4 411 000 Stüͤck; versendet wurden 2 159 000 Stück, wovon nur 98 000 auf Elsaß⸗Lothringen fielen. Die Geldeinnahmen betrugen 14 142 ℳ
In der Aufzucht und Mästung von Fischen hatte die Anstalt sehr erfreuliche Resultate zu verzeichnen. Es ist gelungen, nicht nur sämmtliche einheimische Lachs⸗ und Forellenarten zu züchten, sondern selbst verschiedene Bastardformen und fremde Fischsorten, wie die amerikanische Forelle und der kalifornische Lachs, sind in bedeutender Anzahl soweit gediehen, daß sie zum Theil schon als Tafelfisch be⸗ trachtet werden können.
Gewerbe und Handel.
Nach Mittheilungen aus Jwanowo⸗Wosnessensk stellen die dortigen Fabriken ihre Thätigkeit mehr und mehr ein. Die Zan der Arbeiter ist bereits um ein Drittel beschränkt, und bei -2 der Krisis dürften noch weitere Arbeiterentlassungen statt⸗
nden.
Der Semestralabschluß der St. Petersburger inter⸗ nationalen Bank ergiebt einen Reingewinn von 1 148 169 Rubel auf das Kapital von 13 Millionen Rubel. An dem Bruttogewinn von 1 281 000 Rubel partizipiren die Zinsen mit 807 000 Rubel, die Cambiogewinne mit 155 200 Rubel, die Effektengewinne mit 117 500 Rubel, die Provisionen mit 128 000 Rubel, die Filiale Kiew mit 65 000 Rubel.
Königsberg i. Pr., 4. November. (W. T. B.) Die Be⸗ triebseinnahme der Fühsenßil h en Südbahn pro Okto⸗ ber 1880 betrug nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 85 974 ℳ, im Güterverkehr 210 664 ℳ, an Extraordinarien 12 000 ℳ, zusammen 308 638 ℳ; im Monat Oktbr. 1879 definitiv 371 897 ℳ, mithin weniger 63 259 ℳ; vom 1. Januar bis ult. Oktbr. 1880 im Ganzen 2 735 859 ℳ, gegen 3 836 585 ℳ im gleichen Zeit⸗ raum des Jahres 1879, mithin weniger 1 100 726 ℳ
Verkehrs⸗Anstalten. Plymouth, 3. November. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Herder“ ist hier angekommen. New⸗York, 3. November. (W. T. B.) Die Hamburger Peüranhler „Frisia“ und „Allemania“ sind hier ange⸗ ommen.
Berlin, 4. November 1880.
Cöln, 4. November, 1 Uhr 4 Minuten früh. (Tel.) Die englische Post vom 3. November früh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 21 Minuten Abends, ist ausgeblieben. Grund: Sturm im Kanal.
ur bevorstehenden Volkszählung. (Soz. Corr.) Im Leben der deutschen Nation sind wiederum nahezu fünf Jahre seit der letzten großen Volkszählung verflossen. Am 1. Dezember dieses Jahres soll diese wichtige Staatsbandlung im neuen Deutschen Reiche zum dritten Male stattfinden. Alle auf deutscher Erde wei⸗ lenden Personen werden an diesem Tage auf Millionen von Zähl⸗ karten oder Haushaltungslisten verzeichnet, um von da weiter auf die Hauptbücher der Einzelstaaten und schließlich in die tabellarischen Uebersichten des Reiches übertragen zu werden.
Wir Bürger der modernen Staaten haben es bequemer als die Bewohner des römischen Reichs zur Zeit von Christi Geburt, an welche „ein Gebot vom Kaiser Augustus erging, daß alle Welt ge⸗ schätzt würde ... und Jedermann ging, daß er sich schätzen ließe, ein Ieglicher in seine Stadt.“ Wir werden geschätzt und gezählt, ohne daß wir unsere Wohnung zu verlasser brauchen. Der Zähler bringt 1 oder 2 Tage vor dem 1. Dezember die Zählungslisten in jedes Haus und der Staat verlangt weiter nichts, als daß alle Haus⸗ haltungsvorstände die Formulare aufmerksam durchlesen und die ver⸗ schiedenen Rubriken am Morgen des 1. Dezember gewissenhaft aus⸗ süllen, damit sie an demselben oder am nächsten Tage von dem Zähler wieder abgeholt werden können.
So einfach und mühelos auch diese Aufgabe für jeden einzelnen Bewohner ist, so giebt es doch leider Viele, welche den Volkszählungen argwöhnisch gegenüberstehen und dahinter fiskalische oder militärische Zwecke vermuthen. Beides ist unbegründet. Der Fiskus und die Militärbehörden kommen auf anderen Wegen zu ihren Zielen und wiederholen alljährlich ihre Nachforschungen; aber die Volkszählun⸗ gen finden in jedem Jahrzehnt nur zwei Mal statt und dienen ledig⸗ lich zur Erkenntniß des allgemeinen Zustandes der Bevölkerung. Alter und Geschlecht, Familienstand und Religion, Beruf und Er⸗ werb, Staats⸗ und Orksangehörigkeit der Bewohner sollen in einem Gesammtbilde dargestellt werden. Staat und Reich können sich nicht um die Altersverhältnisse und Lebensschicksale jedes Einzelnen kümmern, sondern verlangen nur Klarheit über die Gesammtzahl ihrer Männer und Frauen, ihrer schulpflichtigen und wehrfähigen Jugend, ihrer Verheiratheten und Ledigen, ihrer Wittwer und Wittwen, ihrer berufsfähigen und berufslosen Volksgenossen. Wer darüber unrichtige Angaben macht, oder Personen und Thatsachen verschweigt, fälscht das Gesammtergebniß und verletzt eine wichtige öffentliche Pflicht gegen Gemeinde, Staat und Nation!
„Die Zählung soll in abgegrenzten Zählbezirken und unter Leitung der Lokalbehörden mit Beihülfe freiwilliger Zähler aus⸗ geführt werden. Das Amt der Zähler ist ein Ehrenamt und die Wahl ist daher auf solche Personen zu richten, deren Gemeinsinn und Besähigung dafür bürgen, daß sie die Zählungsgeschäfte mit Umsicht instruktionsmäßig ausführen werden. Jeder Zähler soll nur 40—50, nach Befinden noch weniger Haushaltungen übernehmen und die Mühe wird daher nicht groß sein.
Man darf wohl vertrauen, daß die hohe politis be und soziale Bedeutung des Zählungswerkes überall in deutschen Landen verstanden wird, und daß sich am 1. Dezember Millionen Deutsche mit Stolz als Glieder eines Ganzen fühlen werden. Vor 10 Jahren unterblieb die Volkszählung, weil Deutschlands wehrpflichtige Mannschaft in Feindesland stand. Am 1. Dezember 1871 zählte man 41 058 792, den 1. Dezember 1875: 42 727 360 Bewohner. Die durchschnittliche jährliche Bevölkerungszunahme von 1871 — 75 betrug 1 % der mitt⸗ leren Bevölkerung.
Welches Resultat wird das Jahrfünft 1875 — 80 ergeben? Welchen Einfluß wird der Ueberschuß der Geburten auf der einen und die zunehmende Auswanderung auf der andern Seite ausgeübt haben? Wird das männliche oder das weibliche Geschlecht, die Zahl der Verheiratheten oder Ledigen zugenommen haben? Welche Gllede⸗ rung der Altersstufen und der Berufsstände wird sich ergeben? Alle diese Fragen sind von größter praktischer Wichtigkeit für alle Staats⸗ und Gemeindebehörden, und es liegen darin zugleich tiefe Probleme der Bevölkerungs⸗ und Sozialwissenschaft verborgen. Die Zählung vom 1. Dezember 1880 wird zu ihrer Lösung neue Bausteine herbei⸗ 18 und die Kenntniß der vaterländischen Zustände erweitern und vertiefen. 8
Von Seiten der Kaiserlichen Universitäts⸗Sternwarte zu burg ist der „Els.⸗Lothr. Ztg.“ folgende Mittheilung zugegangen:
Die Beobachtungen des interessanten Kometen, welchen Hr. Dr. Hartwig am 29. September auf hiesiger Sternwarte entdeckte, sind leider hier bislang vom Wetter sehr wenig begünstigt gewesen. Immerhin haben wir einige Peositionen erhalten, welche neue Baharechnungen erlaubten. Zunächst nurde aus den Beobachtungen vom 29. Sep⸗ tember und 8. Oktober, sowie einer Berliner Beobachtung vom 17. Oktober eine Parabel gerechnet. Der mittlere, gut verbürgte Ort ließ sich aber nur auf etwa 2 ½ darstellen. Hierdurch wurde die elliptische Natur der Bahn sehr wahrscheinlich.
Die weiteren Nachforschungen in den Nachrichten über ältere Kometen hatten ferner gezeigt, daß in den. Jahren 1444 und 1569 (außer dem schon früher erwähnten Kometen von 1506) Kometen erschienen waren, von denen die Berichte völlig in Einklang stehen mit den Oertern, welche unser Komet am Himmel einnehmen kann. Daher wurde jetzt versucht, aus den Beobachtungen vom 29. Sep⸗ tember, 14. und 24. Oktober eine Ellipse mit angenommener Um⸗ laufszeit von 62 ½ Jahren zu rechnen. Durch eine solche Ellipse läßt sich nun in der That der mittlere Ort weit näher als in einer Parabel darstellen, jedoch nicht völlig. Die Art der Fehlerverschie⸗ bung, im Vergleich mit der Parabel, ist derart, daß man vielleicht anzunehmen hat, der Komet kehre in 62 ½¼ Jahren zweimal zur Sonne zurück, so daß die Umlaufszeit dann nur 31 Jahre betragen würde.
Der Komet entfernt sich seit seiner Entdeckung von Sonne und Erde und ist in Folge dessen nicht mehr mit bloßem Auge sichtbar. Seine scheinbare Bahn erlaubt aber die Beobachtungen mit Tele⸗ skopen auf der Nordhemisphäre noch einige Monate fortzusetzen, wenn nur die optische Kraft derselben genügen wird.
Es ist daher mit großer Freude die Thatsache zu begrüßen, daß die Fertigstellung der großen Kuppel der neuen Sternwarte so weit vorgeschritten ist, um in etwa zwei Wochen die Montirung des großen Refraktors, der in 14 Kisten verpackt, seit dem Monat Juli im Re⸗ fraktorbau lagert, zu erlauben. Hoffentlich gelingt es mit Anwen⸗ dung dieses mächtigen, in Deutschland unübertroffenen Meßapparates,
den Kometen so lange zu verfolgen, daß die Entscheidung der oben
berührter zweifellose wird.
A. Winnecke.
Nachdem die am 2. d. M. aus dem I., II. und III. Armee⸗Corps und die am 3., aus dem IV., V. und VI. Armee⸗Corps hier angekom⸗ menen Garde⸗Rekruten vorgestern resp. gestern den Trupentheilen überwiesen worden sind, trafen heute die Quartiermacher aus dem Bereiche des VII., VIII. und XIV. Armee⸗Corps hier ein, um für die morgen nachfolgenden Rekrutentransporte dieser Armec⸗Corps die Quartiee zu requiriren.
Der Vortragcyelus zum Besten des unter dem Protek⸗ torat Ihrer Königlichen Hoheit der Kronprinzessin stehenden Hei⸗ mathhauses für Töchter höherer Stände ist am Mittwoch in der Aula des Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasiums vor einem zahlreich erschienenen Publikum mit einem Vortrage des Prof. Lessing über Majolikamalerei eröffnet worden.
Redacteur: Riedel.
Drei Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage).
zum Deutschen Reichs⸗
No. 260.
Erste Beilage
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.
x.
*
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
8 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Anzeiger und Königlich Preußischen
Bertin, Donnerstag, den 4. November
— ⸗ℳ———-————yyUEn un 2
Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expedisionen des „Invalidendank“, „Kudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Dand e & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie abe übrigen größeren
Annoncen⸗Buren us.
der Börsen- 9. Familien-Nachrichten.
Steckbriefe nud Untersuchungs⸗Sachen.
[26162]
Der Schuhmachergeselle Albert Raatz, geb. zu Herzberg, Kreis Dramburg, den 25. März 1851, zuletzt in Friedland in Mecklenburg, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird aus §. 360 sub 3 des Strafgesetzbuchs angeklag
Es ist Termin zur Hauptverhandlung
auf den 20. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr,
vor dem Großherzoglichen Schöffengerichte hieselbst anberaumt, zu welchem der Albert Raatz unter der Warnung geladen wird, daß bei unentschuldigtem Ausbleiben zur Hauptverhandlung geschritten und er auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Großherzogl. Landwehr⸗Bezirks⸗ Kommando zu Rostock ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden wird.
Friedlaud in Mecklenburg, den 20. Okt. 1880.
Die Großherzogliche Amtsanwaltschaft: C. Schroeder. [27142]
Ladung. Nachbenannte Personen: 1) Nadel, Gabriel, geboren am 27. November 1856 in Kostrzyn, jüdischer Religion, zuletzt in Kostrzyn aufhaltsam, 2) Hoedt, Carl Eduard, Knecht, geb. am 25. Ja⸗ nuar 1856 in Briesen, evangelisch, zuletzt in Briesen aufhaltsam, 3) Waligorski, Martin, geb. am 13. Oktober 1856 in Marokwice, katholisch, letzter Auf⸗ enthalt unbekannt, 4) Imielinski, Adalbert, geb. am 24. März 1856 in Sarbinowo, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 5) Dietrich, Heinrich Otto, geb. am 28. März 1856 in Siedlec Dorf, evange⸗ lisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 6) Sokolowski, Michael, geb. am 30. August 1856 in Strumiany, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 7) Basinski, Ludwig, geb. am 8. April 1856 zu Wengierskie, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 8) Swier⸗ ezewski, Joseph, geb. am 24. Februar 1856 zu Wydzierzewice, katholisch, letter Aufenthalt unbe⸗ kannt, 9) Rohde, Eduard Ferdinand, geb. am 8. Juli 1856 zu Kaczyna, evangelisch, letzter Aufent⸗ halt unbekannt, 10) Klawiter, Augustin, geb. am 24. März 1856 zu Polska Wites, letzter Aufenthalt unbekannt, 11) Klinger, Otto Wilhelm Herrmann, Knecht, geb. am 8. November 1856 zu Glowno, evangelisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 12) Adam⸗ czewski, Vincent, geb. am 27. Mai 1856 zu Koc Gorka, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 13) Schroeder, Emil Gustav, geb. am 19. Mai 1856 zu Wronczyn Hauland, evangelisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 14) Walczak, Lucas, geb. am 19. Oktober 1856 zu Borze⸗ jewo, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 15) Matsahke, Carl Emil, geb. am 2. September 1856 zu Buchwald, erangelisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 16) Fenner, Gustav, geb. am 3. Sep⸗ tember 1856 zu Chlapowo, evangelisch, letzter Auf⸗ enthalt unbekannt, 17) Jozwiak, Carl, geb. am 3. Oktober 1856 zu Drzazgewo, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 18) Wierzejski, Casimir, Tagelöhner, geb. am 28. Februar 1856 zu Gutowy, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 19) Pie⸗ chocki, Peter, geb. am 22. Juni 1856 zu Nekla, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 20) Sobezak, Johann, geb. am 16. Dezember 1856 zu Nekla, katho⸗ lisch, letzter Aufenthalt unbekannt, EB Ignatz, geb. am 11. Januar 1856 zu Orzeszkowo, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 22) Ka⸗ minski, Joseph, geb. am 7. März 1856 zu Santo⸗ mischel, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 23) Striemer, Philipp, geb. am 22. April 1856 zu Santomischel, mosaisch, letzter Aufenthalt un⸗ bekannt, 24) Wandel, Joseph, geb. am 16. Februar 1856 zu Gr. Jeziory, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 25) Iwulski, Joseph, geb. am 27. De⸗ zember 1856 zu Krzykosy, katholisch, letzter Auf⸗ enthalt unbekannt, 26) Kröl, Stanislaus, geb. am 17. April 1856 zu Piglowice, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 27) Mieczkowski, Peter, geb. am 14. Oktober 1856 zu Schroda, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 28) Stefanski, Mi⸗ chael, geb. am 25. September 1856 zu Brzezie, letzter Aufenthalt unbekannt, 29) Antkowiak, An⸗ dreas, katholisch, letzter Wohnsitz im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Posen, 30) Siemiatkowsli, Stanislaus, geb. am 16. Oktober 1856 zu Dem⸗ bicz, zuletzt in Rozagora aufhaltsam, 31) Bo⸗ rowski, Casimir, 8 am 1. März 1856 zu Grujec, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 32) Buczkowski, Bartholomaeus, geb. am 13. August 1856 zu Koszuty, katholisch, letzter Aufent⸗ halt unbekannt, 33) Lagodzki, Stanislaus, geb. am 21. April 1856 zu Koszutp, katholisch, letzter Aufent⸗ halt unbekannt, 34) Garszezyuski, Joseph, geb. am 2. März 1856 zu Krerowo, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 35) Trojanowiez, Nicolaus, geb. am 22. November 1856 zu Olszewo, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 36) Orlik, Stanis⸗ laus, geb. am 29. Juli 1856 zu Potkowo, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 37) Walkowiak, Anton, geb. am 25. Februar 1856 zu Strzeszki, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 38) Bylski, Michael, geb. am 16. August 1856 zu Winna⸗Eöra, katholisch, letzter Aufenthalt unbekannt, 39) Majch⸗ rzycki, Joseph, Wirthssohn, geb. am 23. Februar 1856 zu Zimino, katholisch, letzter Aufenthalt un⸗ bekannt, 40) Sypuiewsli, Martin, Diener, geb. am 11. November 1854 zu Drzazgowo, katholisch, zuletzt in Zabikowo aufhaltsam, 41) Szezepanski, Franz, Schuhmacher, geb. am 4. September 1853
zu Karmin, katholisch, zuletzt in Santomischel auf⸗-I
haltsam, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver⸗ lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗ G.⸗B. Dieselben werden auf den 1. Februar 1881, Vormittags 9 ½ Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen zur Haupt⸗ verhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Aus⸗ bleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Land⸗ rathsamte zu Schroda vom 14. September 1880 und dem Königlichen Landrathsamte zu Kosten vom 23. September 1880 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen ver⸗ urtheilt werden. Posen, den 26. Oktober 1880. Königliche Staatsanwaltschaft. Mueller.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
127165] BOeffentliche Zustellung.
Der Gasthofsbesitzer Karl Schoeppe zu Eisleben, vertreten durch den Rechtsanwalt Hof zu Eisleben, klagt gegen die Ehefrau des Rentiers Julius Große, Ida, geb. Reinboth, im ehelichen Beistande, früher zu Eisleben, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Löschungsbewilligung von 400 Thlrn., mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung der Betlagten, auf Kosten des Klägers in Löschung der auf der Hausrealität des Klägers aus der Urkunde vom 5. Juni 1868 haftenden Darlehnsforderung von 400 Thlrn. nebst Zinsen — Intabulat Abth III. Nr. 14 Band III. Nr. 108 des Grundbuchs von Eisleben — zu willi⸗ gen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a/S. auf
den 31. Fee 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a./S., den 26. Oktober 1880.
Wagner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[27164] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Commissionair Charlotte Leuschner, im Beistande ihres Ehemannes A. Leuschner zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Krug hierselbst, klagt gegen den Hausbesitzer und Spe⸗ diteur Eugen Simon, dessen Aufenthalt unbekannt, aus dem Wechsel vom 31. Mai 1880 wegen 904 ℳ mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 904 ℳ an
u.“ kostenpflichtig zu verurtheilen und
ade den Beklagten, Hausbesitzer und Spediteur Eugen Simon, früher zu Breslau wohnhaft, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Erste Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf
den 8. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Ladung wird dieser Klageauszug bekannt gemacht.
Breslau, den 29. Oktober 1880.
Der Gerichtsschreiber der Ersten Kammer für Handelssachen: Reichenbach.
[27184] Oeffentliche Zustellung.
Die Schneiderfrau Wilhelmine Spannemann, geb. Krueger, zu Gallotty, vertreten durch den Justiz⸗ rath Kairies in Culm, klagt gegen ihren Ebemann, den Schneider Wilhelm Spannemann, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe zwischen den Parteien, Er⸗ klärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil und Verurtheilung desselden in die Eheschei⸗ dungsstrafe und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Thorn auf den 7. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
aen Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Thorn, den 30. Oktober 1880.
Seidenschwanz,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[27176] Oeffentliche Zustellung.
Der Mühlenmeister Albert . zu Glowitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Linhoff zu Stolp, klagt gegen den Dachdeckermeister Schneider, zuletzt in Glowitz, wegen einer Forderung für Be⸗ köstigung, mit dem Antrage auf Zohlung von 89 ℳ, und ladch den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stolp auf
den 12. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ihlenfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtegerichts
“
beilage. R
2718 — . — 1271681 Oeffentliche Zustellung.
Nr. 23 582. Thomas Schlachter und Jakob Schmiedle von Rotzingen klagen gegen den Johann Baumgartner von da, z. Z. an uabekannten Orten abwesend, aus Bürgschaft mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 52 ℳ und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Waldshut auf
Mittwoch, den 15. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Waldshut, 21. Oktober 1880.
Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts. Tröndle.
8 8 1 (27188]1 Oeffentliche Zustellung. Nr. 23 657. Johann Michael Schmid von Hart⸗ schwand klagt gegen den Johann Baumgartner von Rotzingen, z. Z. an unbekannten Orten abwesend. aus Darlehen und Bürgschaft mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 200 ℳ nebst 6 % Zins vom 24. April 1880 und 98 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
handlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche
Amtsgericht zu Waldshut auf Mittwoch, den 15. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Waldshut, 28. Oktober 1880. Der Gerichtsschreiber des Großherzegl. Amtsgerichts.
Tröndle. .
27 ; [27186] Oeffentliche Zustellung.
Der Handarbeiter Friedrich Wilhelm Bucke zu Beiersdorf bei Wahrenbrück, vertreten durch den Rechtsanwalt Köppe in Liebenwerda, klagt gegen seine in unbekannter Abwesenheit lebende Ehefrau Johanne Christiane, geb. Ballin, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Torgau auf den 11. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Torgau, den 1. November 1880.
Dralle, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
17177] Oeffentliche Zustellung
Der Gastwirth Paul Warzecha von hier klagt egen den Volksanwalt Carl Weber, zuletzt in Füefenbeen O. S. wohnhaft und dessen jetziger Auf⸗ enthaltsort unbekannt ist, wegen Zahlung von
2. 120 ℳ Miethszins aus dem Mieths vertrage vom 2. Oktober 1879, b. 32,75 ℳ für käuflich entnommene Speisen und Getränke,
mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von zusammen 152,75 ℳ, sowie das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreites vor das Königliche Amtsgericht zu Rosenberg O. S. auf den
am 8. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termin.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
R berg O. S., 26. Oktober 1880.
Wuttke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(27199] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Mühlknappe Walther, Anna Marie, geborene Hertel, aus Lonzig, jetzt zu Mark⸗ ranstaedt, vertreten durch Herrn Justizrath Nebe in Zeitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Mühlknappen Hermann Walther von Lonzig, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 85avv vor die erste Civilkammer des Königlichen
andgerichts zu Naumburg a. S. auf den 17. Januar 1881, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Naumburg a. S., den 22. Oktober 1880.
Ratsch, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Köͤniglichen Landgerichts.
[27188] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Tischlermeisters Johannes Fried⸗ rich Adolf Grimme, Dorothea, geb. Becker, zu Lüneburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Schmidt hierselbst, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslichen Verlassens mit dem Antrage die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu
(trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil
zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil⸗ “ des Königlichen Landgerichts zu Lüne⸗ urg au Donnerstag, den 24. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lüneburg, den 27. Oktober 1880. Jordan, Sekretär, 1e“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
127183] Oeffentliche Zustellung.
Der Vorschuß⸗Verein zu Schopbach, Amts Runkel, E. G., vertreten durch Rechtsanwalt Gaill zu Hadamar, klagt gegen den Maurer Johannes Schaefer von Lahr, Amts Hadamar, dermalen un⸗ bekannt wo? wegen Forderung, herrührend aus einer Bürgschaft des Beklagten zu Gunsten des Josef Schaefer I. zu Lahr, nebst Zinsen, Provision und der in dem Prozesse gegen den Josef Schaefer I. entstandenen Kosten, abzüglich einer Abschlagszahlung von 9 ℳ 99 ₰ mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 537 ℳ 60 ₰ nebst 6 % Zinsen von 393 ℳ 59 ₰ vom 20. Mai 1880, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Limburg a./Lahn auf den 21. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Limburg a./ Lahn, den 28. Oktober 1880.
Richter,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[27149] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Auguste Wilhelmine Viehhäuser, geb. Langer, zur Zeit in Dippoldiswalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. M. Crasemonn, klagt gegen ihren Ehemann Gustav Friedrich Viehhäuser, Auf⸗ enthalt unbekannt, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf gerichtsseitige Festsetzung einer Frist, binnen welcher Beklagter zu seiner CEhefrau, der Klägerin, zurückzukehren habe, widrigenfalls der⸗ selbe fuͤr einen böslichen Verlasser erklärt und die Ehe der Parteien vom Bande getrennt werde und ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Civilkammer des Landgerichts
zu Hamburg auf den 28. Januar 1881, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellun dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 2. November 1880. A. W. Wegener, Gerichtsschreiber des Landgerichts zu Hamburg, Civilkammer III. 3
wird
[25751] Amtsgericht enns.
Auf Antrag von Dr. A. H. P. Mittelstraß, als Testamentsvollstrecker von Johann Theodor Heinrich Mittelstraß, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, welche den dem Antragsteller als Testamentsvollstrecker von Johann Theodor Heinrich Mittelstraß, verstorben hieselbst am 9. Juni 1880, in dem von dem genannten Erblasser am 12. Mai 1875 errichteten, am 24. Juni 1880 hieselbst publizirten Testaments ertheilten Befugnissen zur alleinigen Vertretung des Nachlasses, insbesondere zur Umschreibung, Verklausulirung und Tilgung von auf Namen des Erblassers geschriebenen Immobilien, Staatspapieren und Hypotheken widersprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche Wider⸗ sprüche spätestens in dem auf Dienstag, den 21. Dezember 1880,
10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 29. Oktober 1880.
Das Amtsgericht Hamburg.
Civil⸗Abtheilung V.
Zur Beglaubigung: für den Gerichts⸗Sekretär, Ref. Dr. Lion. 27 2 ensaehat
Nr. 28094. Hermann Weiß, Banquier in Basel,. hat unter Glaubhaftmachung des Verlustes der badischen 35 Gulden⸗Loose Serie 6194 Nr. 309,689 und Serie 6727 Nr. 336,306 das Aufgebot diese beiden Werthpapiere beantragt. b
Der Inhaber dieser Werthpapiere wird aufgefor dert, späͤtestens in dem auf Freitag, den 1. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr
vor dem Großh. Amtsgerichte Karlsruhe angeord-
neten Termin seine Rechte geltend zu machen und die Werthpapiere vorzulegen, 2e arnn die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird. Karlsruhe, den 15. Oktober 1880. Großherzogliches Amtsgericht. ichlescdebere⸗ Frank.