1880 / 265 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

wie der Schwiegersohn, Major von Roon, der Einladung des Comités gefolgt. Um 10 ½ Uhr nahm der Kommers, dem stud. med. von Hahn präsidirte, seinen Anfang Der erste Toast, vom Präsidenten ausgebracht, galt Sr. Majestät dem Kaiser. Nachdem das von der Mufik intonirte „Heil Dir im Siegerkranz erklungen, ergriff stud. med. Uhse das Wort, um mit kurzen Wor⸗ ten einen urkräftigen Salamander auf den Jubilar einzuleiten. Es ergriff sodann das Wort Major v. Langenbeck, um im Namen seines Vaters zu danken. Vom Geheimrath v. Langenbeck selbst war inzwischen folgendes Schreiben eingelaufen, das unter dem Jubel der Anwesenden zur Verlesung kam: „Geehrte Herren, theure Com⸗ militonen! Sie haben mir Ihre Theilnahme an meinem 70. Geburtstage in einer für mich so überaus ehrenden Weise kundgegeben, daß ich den heutigen Tag zu den schönsten meines Lebens rechnen muß und mich Ihnen zu dem lebhaftesten Dank ver⸗ pflichtet fühle. Das akademische Leben und der lebendige Geistes⸗ verkehr mit der akademischen Jugend hat für mich stets am höchsten gestanden und ist während der 43 Jahre, in welchen ich Universitäten angehört, meine eigentliche Lebensaufgabe gewesen. Ich werde dies festhalten, so lange meine Kräfte dazu ausreichen. Mit der größten Freude würde ich Ihrer Einladung zu dem heutigen Festkommers ge⸗ folgt sein, meine in den letzten Jahren schwankende Gesundheit verbietet es mir aber, mich an solchen Festlichkeiten zu berlpei⸗ ligen, und habe ich zu meinem Schmerz auch schon länger an diesem Gebrauch festhalten müssen. Wenn ich also auch heute diese Freude mir versagen muß, so werde ich doch im Geiste bei Ihnen sein und mich dadurch zu entschädigen suchen, daß ich in einsamer Klausur auf das Wohl der Berliner Studentenschaft einen kräftigen Salamander reibe. Ich rufe: „Virat floreat, crescat commilitones carissimi, Cives academici Berolinenses.“ Toaste auf Toaste folgten nun in kurzen

Zwischenräumen. 8 In stattlicher Ausstattung präsentiren sich im Kunstgewerbe⸗

Museum gegenwärrig die vier Gruppen von kunstgewerblichen die auf Grund der im April erlassenen

Ministerlum ausgesetzten acht Ehrenpreise eingegangen sind. Nament⸗ lich die erste der Aufgaben, die eine Schlafzimmergarnitur in kiehnenem Holz mit entsprechender Ornamentirung, und zwar die Bett⸗ stellen und Kommode in fertiger Ausführung, die übrigen Stücke in Zeichnungen verlangte, hat eine ebenso reiche wie durch an⸗ sprechende Leistungen erfreuliche Betheiligung hervorgerufen. Von 10 Bewerbern wurden ebensoviele Arbeiten eingesandt, unter denen kaum eine sich findet, die nicht nach dieser oder jener Seite hin der anerkennenden Beachtung werth er⸗ schien. Mit tüchtiger, stilvoller Formengebung verbindet sich fast durchweg eine Dekoration, die aus richtigem Verständniß der durch die Eigenart des schlichten Materials gegebenen Bedingungen ent⸗ springt und mehrfach gerade durch die Anwendung der einfachsten und primitivsten Techniken der Holzschnitzerei in Verbindung mit farbiger Bemalung die glücklichsten Effekte erreichte. Einen minder glücklichen Erfolg hatte die Aufgabe, die eine stattliche gußeiserne Bank, zur Aufstellung im Freien forderte. Als Lösungen der dritten Aufgabe, die einen Tafelaufsatz mit zwei Armleuchtern forderte, dabei aber die Verwendung echten Silbers ausschloß. präsentiren sich vier Arbeiten. An der Lösung der vierten Aufgabe schließlich, die einen Vorhang aus schwerem Stoff für ein öffentliches Gebäude verlangte, betheiligten sich vier

Konkurrenten.

Am 28. und 29. September tagte in Nürnberg der Verwal⸗ tungsausschuß des dortigen Germanischen Museums (aus Berlin waren Geh. Rath Waitz, Prof. Wattenbach und Maler A. v. Heyden anwesend). Die gewöhnlichen geschäftlichen Vorlagen wur⸗ den rasch erledigt. Die Prüfung des Zustandes aller Abtheilungen ergab befriedigende Resultate, und die Fortschritte der Bauten fanden freu⸗ dige Anerkennung. Zugleich aber zeigte sich noch mehr als in früheren Jahren, wie nothwendig die energische Fortsetzung derselben sei, und es wurde namentlich über die Wege berathen, auf denen Mittel zu diesem Behufe geschafft werden könnten. Die am 25. Oktober abgeschlossene Monatsckronik kann von zwei weiteren Stiftungen für gemalte Fenster berichten:

Graf v. Hagen in Möckern und Graf

Werner v. d. Schulenburg auf Burgscheidungen haben je 300 zu diesem Zwecke beigetragen. Von dem bereits erwähnten Abguß des Rolands in Bremen war der größere Theil der Stücke, einen anzen Waggon füllend und von den Königlich preußischen und Hekeilchen Eisenbahnen frachtfrei befördert, eingetroffen. Die Sammlung der Hausgeräthe hat ein glänzendes Geschenk erhalten: eine reich beschlagene gothische Truhe, welche Frhr. von Elverfeldt auf Schloß Kanstein in Westfalen dem Museum überlassen hat.

Die Oktober⸗Nummer des Museums⸗Organs, des Anzeigers für Kunde der deutschen Vorzeit, bringt 2 große Tafeln mit alten Handzeichnungen prächtiger Goldschmiedearbeiten (Pokale und Vasen) im Germanischen Museum, welche Hr. Direktor Essenwein erklärt; ferner Beiträge über Gerhard Heinrich von Amsterdam, Bildhauer in Breslau, von Alwin Schultz ebendaselbst; „Judas⸗ austreiben“ von W. Loose in Meißen; Schlesische Schreibersprüche, von Ewald Wernicke in Bunzlau; Zur Familiengeschichte des Veit Stoß, von demselben ꝛc. ꝛc.

Wien, 9. November. (W. T. B.) Heute Morgen gegen 7 ¾ Uhr fand hier ein ziemlich heftiges Erdbeben statt; man spürte wiederholt Stöße und eine aufwärts und abwärts schwingende Be⸗ wegung. Zahlreiche dem meteorologischen Institute zugegangene Te⸗ legramme konstatiren, daß das Erdbeben auch in Serajewo, Dervent, Brood, Pola, Triest, Zelli, Klagenfurt, Fünfkirchen, Oedenburg, Marburg, Laibach und Groß⸗Kanisza verspürt wurde. In Agram erfolgte außerdem ein zweiter und eine Stunde später ein dritter Erdstoß. Fast jedes Haus in Agram ist beschädigt, einige Häuser sind zusammengestürzt. Der Schaden ist sehr bedeutend; bieher sind 30 theils schwere, theils leichte Verletzungen konstatirt. Die Behör⸗ den treffen Maßnahmen, und der Magistrat nimmt Delogirungen vor.

London, 8. November. (Allg. Corr.) Es ist im Plane, dem Weltumsegler Sir Francis Drake ein Standbild in Plymouth zu errichten. Am 3. November waren es 300 Jahre, daß Drake von seiner Reise um die Welt im Sunde von Plymouth

ankam. 1 ]

Einladung zur Bewerbung um die von dem preußischen Handels⸗

Ern va deeu

58 Inf erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expeditien

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

8 Oeffentlicher Anzeiger. nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen

5. Industrielle Etablissements,

und Grosshandel.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

Fabriken & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.

xö.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

* u. s. w. von öffentlichen Papieren.

6. Verschiedene Bekanntmachungen. . 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. 8 der Börsen-

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoneen⸗Bureaus.

³8

9. Familien-Nachrichten. beilage. 8

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

177490] Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns G. Müllenhoff in Marne tut. noie. wird der am 15. Juni 1841 zu Marne geborene Kaufmann Julius Nicolaus Severin Reimers, ein Sohn des verstorbenen Schneider⸗ meisters und späteren Kirchspielsboten Adolf August Wilhelm Reimers und der gleichfalls verstorbenen Agate Wilhelmine Reimers, geb. Peters, hierselbst, welcher am 15. Juni 1860 von Hamburg nach New⸗ York ausgewandert, seitdem aber verschollen und nach den angestellten Ermittelungen aller Wahr⸗ scheinlichkeit nach im September 1860 zu Hales Eddy in Nordamerika verunglückt ist, hierdurch auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

Freitag, den 28. Januar 1881,

Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeichneten Amtsgerichte entweder in Person oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten sich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein gegen 30 000 betragendes Vermögen seinen legitimirten Erben ausgeliefert werden wird.

Gleichzeitig werden, mit alleiniger Ausnahme seiner hier wohnhaften Schwester, Alle und Jede, welche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an das Ver⸗ mögen des Verschollenen zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordert, solche Ansprüche bis zum Auf⸗ gebotstermin, bei Verlust derselben, ordnungs mäßig hierselbst verzeichnen zu lassen, und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Vertreters.

Marne, den 19. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht.

122231] Aufgebot.

Frau Pauline Antonie, verehel. Jacobi, geb. Clauß, zu Hohenstein hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung zweier Hypothekenbankscheine von der Leipziger Hypothekenbank in Leipzig Nr. 746 der Serie B. zu 50 Thlr. und Nr. 497 der Serie C. zu 100 Thlr., beide vom 30. April 1864 beantragt. Der Inhaber dieser Hypothekenbankscheine wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf

den 8. März 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 225, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und diese Scheine vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Scheine erfolgen wird.

Leipzig, den 4. September 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. II. Steinberger.

v“

leute, insbesondere an das zu demselben gehörende, an der großen Bergstraße sub Nr. 149/151 in Al⸗ tona belegene und im Altonaischen Stadtbuche Nor⸗ dertheil Vol. G. IV. Fol. 392 beschriebene Erbe zu haben vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche bei Vermeidung der Ausschließung vom Nachlasse und des ewigen Stillschweigens bis zu dem auf

den 14. Februar 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine im unterzeichneten Amtsgericht, Abtheilung V., Auswärtige unter ge⸗ höriger Prokuraturbestellung ordnunge mäßig anzu⸗ melden. Altona, den 30. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

G Aufgebot. Nachberaumte verschollene Personen, auf deren Todeserklärung angetragen ist, nämlich: 1) der Seefahrer Hermann Johann Emil Braunschweig aus Stettin, geboren am 3. Juli 1846, Sohn des Geschirrhändlers Johann Gottfried Braunschweig und dessen Ehefrau, Henriette Auguste, geborne Adolph; 2) der Seefahrer Otto Emil Hellmuth Lude⸗ wig aus Stettin, geboren am 15. September 1846, Sohn der am 30. Januar 1876 hier 18 verstorbenen Wittwe des Hutmachers Lude⸗ wig, Caroline Ulrike, gebornen Gottschalk; 3) der Seemann Albert Friedrich Wilhelm Lindner aus Klein⸗Ziegenort, geboren am 20. August 1848, ohn des früher hier wohnhaften Kahnbaumeisters Johann Lindner zu Groß⸗Ziegenort und dessen verstorbener Ehefrau Wilhelmine, geb. Schröder, werden ebenso wie die von ihnen etwa zurück⸗ gelassenen unbekannten Erben hiermit aufgefor⸗ sich bei dem unterzeichneten Gerichte vor oder in dem auf den 1. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 10 an⸗ beraumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, und daselbst weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls die Todeserklärung der Verschollenen auf Antrag durch Urtheil ausgesprochen werden wird. Das Aufgebotsverfahren ist von den nächsten Ver⸗ wandten der Verschollenen, nämlich: zu 1 von dem Bruder, Schlossermeister Ru dolph Braunschweig zu Eschwege, zu 2 von dem Bruder, Hutfabrikanten Paul Ludewig zu Swinemünde, zu 3 von dem Vater, Kahnbaumeister Johann Lindner zu Gr.⸗Ziegenort, 8 in Antrag gebracht worden. 8 Stettin, den 30. Oktober 1880.

88 Aufgebot.

Das auf den Namen von Franz Stumpfernagel! in Teutschenthal lautende Sparkassenbuch Nr. 8316. der städtischen Sparkasse zu Halle a. S. über 180 ist angeblich verloren.

Auf Antrag des Webermeisters Friedrich Stumpfernagel, Vater des Franz Stumpfernagel, wird hierdurch der Inhaber des obengedachten Sparkassenbuchs aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermine

den 9. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, anzumel⸗ den und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Halle a. S., den 15. Juli 1880.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VII.

Aufgebot.

Auf Antrag des Mechanikers Ernst Christian Böttger und des Zimmermeisters Christian Friedrich Oppermanu in Altona als Testaments⸗Exekutoren des Nachlasses der weiland Eheleute Schuhmacher⸗ meister Johann Heinrich Gottfried Ziesell, gestorben den 18. April 1872 und seiner am 8. April 1880 ge⸗ storbenen Wittwe Marie Wilhelmine, geb. Linde⸗ mann, in Altona, werden mit Ausnahme der be⸗ kannten Erben und Legatare und der protokollirten Kreditoren Alle, welche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche

Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. Das Sparkassenbuch Blatt 2045 der Sparkasse der Stadt Rheine, ausgestellt für die Theresia Gude zu Rodde, Ksp. Rheine, über zwei Einlagen von 75 und 45 ist verloren gegangen und hat dessen Eigenthümerin Behufs Ausstellung eines neuen die Kraftloserklärung desselben beantragt. Es wird daher der unbekannte gegenwärtige In⸗ haber des Sparkassenbuchs hiermit aufgefordert, seine Rechte daran, unter Vorlegung desselben spä⸗ testens in dem an hiesiger Gerichtsstelle am 28. Dezember 1880, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Rheine, 25. September 1880. Königliches Amtsgericht.

[27758] Verkaufsanzeige und Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Viehhändlers 8. J. Meyer in Vahrendorf wider den Hans

oachim Capell in Neuland, jetzt dessen Vormund, Unternehmer Juͤlius Hormann daselbst, ist die dem Capell gehörige Kleinköthnerstelle, Haus Nr. 73 zu Neuland, öffentlich meistbietend zu verkaufen.

Die Stelle ist verzeichnet in der Grundsteuer⸗ mutterrolle für Neuland, Karte 4, Parz. 38 (Aller⸗ heiligensand, Holzung, 1,68 Ar), Karte 6, Parz.

Buchholz, Kaufmann Grube und der Schule. Auf der Stelle befindet sich das Wohnhaus Nr. 73 und ein Bretterschuppen. Termin zum Verkaufe Freitag, den 7. Januar k. J. 1881, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, wozu neben den Parteien Kaufliebhaber geladen werden. Zugleich ergeht an Alle, welche an der Stelle Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnsrechtliche, Pfand⸗, fidei⸗ kommissarische oder sonstige dingliche Rechte, ins⸗ besondere auch Servituten oder Realberechtigungen zu haben vermeinen, die Aufforderung, ihre Rechte bei Meidung des Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber spätestens in obigem Termine anzumelden, unter Vorlegung der begründenden Urkunden. Harburg, 5. November 1880. Königliches Amtsgericht. III. gez. Hölscher. Rehkuh, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[26175¹¼ Exyictions⸗Proclam.

Auf Antrag des Hans Christensen hierselbst werden mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger alle Diejenigen, welche an die vor Kurzem von dem E. W. Trolle an den genannten H. Christensen verkaufte, auf dem St. Marienfeld bei Flensburg belegene Landstelle, genannt „Marienhof“, nebst Zubehör, dringliche Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung des Verlustes spätestens bis zu dem hiermit auf Mittwoch, den 29. Deebr. d. J., Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichte angesetzten Aufgebotstermin hier⸗ selbst anzumelden Flensburg, den 18. Oktbr. 1880. Königl. Amtsgericht, 2. Abth. Brinkmann.

[27749] Erbvorladung.

1“ 8

Ludwina eiman, 42 Jahre alt, von Thier⸗ garten, ist zur Erbschaft ihres Vaters, des Franz Josef Simon, Küfers von Thiergarten, berufen.

Da der Aufenthaltsort derselben unbekannt ist, so wird dieselbe hiermit zu den Theilungsverhand⸗ lungen mit Frist von

drei Monaten

mit dem Bedeuten anher vorgeladen, daß, wenn sie nicht erscheint, die Erbschaft denen werde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr a wesen wäre.

Oberkirch, den 6. November 1880.

Der Gr. Bad. Notar. Braun.

8 ““

Der in polnischer Sprache abgefaßte Wechsel d. d. Inowrazlaw, den 12. März 1880, ausgestellt von Franz Gutorski, und zahlbar am 26. März 1880 an die Ordre des Johann Kopec, in Höhe von 3000 ist, nachdem Johann Kopeec denselben dem Wirth Martin Orczyk zu Odmianowo zur Verwahrung gegeben hat, dem Letzteren angeblich im Juni 1880 auf dem Wege von Odmianowo nach Pakosch verloren gegangen.

Die unbekannten Inhaber dieses Wechsels werden daher aufgefordert, denselben spätestens bis zum 2. Juni 1881 dem unterzeichneten Gericht vor⸗ zulegen, oder hierzu in dem auf

den 2. Juni 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine sich einzufinden, widrigen⸗ falls dieser Wechsel für kraftlos wird erklärt werden.

Inowrazlaw, den 29. Oktober 1880.

Königliches Amtsgericht. V.

Durch Ausschlußurtheil von heute ist die Hypo⸗ thekenurkunde vom 1. Februar 1827 über die auf dem Grundstücke Nr. 4 Petschkendorf Abtheilung III. Nr. 7 für die uneheliche Tochter der Anna Susanna Helene Hentschel, geb. Seeliger, zu Petschkendorf Namens „Anna Rosina“ eingetragenen 20 Thaler

32 (Im Dorfe, Hofraum, 2,71 Ar) und Parz. 33 (daselbst, Hausgarten, 3,42 Ar). Sie wird vom

an den Nachlaß der obgenannten Ziesellschen Ehe⸗

Elbdeich durchschnitten und begrenzt vom Köthne

für kraftlos erklärt worden. Hanyhnau, am 30. Oktober 1880. Khönigliches Amtsgericht.

27739 Nöglgntrag der Wirth Julius und Wilhelmine Fischer'schen Eheleute in Baboröwko erkennt das Königliche Amtsgericht zu Samter für Recht: Das über die auf dem Grundstücke Baboröwko tr. 1 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen rbtheile der Geschwister Konieczny gebildete ypothekendokument wird für kraftlos erklärt nd werden die Kosten des Verfahrens dem ntragsteller auferlegt.

(277600 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist das auf den Namen der Wittwe Hornburg zu Finkenwalde lautende Gut⸗ habenbuch der Stettiner Sparkasse Nr. 204,114 über 150 Kapital und 3,33 Zinsen für kraftlos erklärt. Stettin, den 1. November 1880.

Königliches Amtsgericht.

[27763] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der verwittweten Halbbauerguts⸗ besitzer Rosine Dittrich, geb. Hirche, zu Nieder⸗ Bielau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gör⸗ litz durch den Amtsgerichts⸗Rath Schmidt

für Recht:

Das auf die verwittwete Halbbauergutsbesitzer Rosine Dittrich, geborene Hirche, zu Nieder⸗Bielau zur Zeit des Verlustes am 30. April 1879 über 231,22 ℳ, am 30. Juni 1879 über 235,07 lau⸗

tende Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu

Görlitz Nr. 27 526 wird für kraftlos erklärt. Von Rechts Wegen.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[26949] Bekanntmachung.

„Zum 1. April 1881 soll für den Kreis Schlochau ein Kreis⸗ (Communal⸗) Baumeister angestellt werden. Gehalt 3000 ℳ, Die staufwandsentschädigung 1200 ℳ, mit der Verpflichtung, sich Wagen und Pferd zu halten. Bewerber muß geprüfter König⸗ licher Feldmesser sein. Meldungen unter Beifügung der Befähigungsnachweise sind bis zum 1. Jannar 1881 an den Kreisausschuß z. H. des unterzeichneten

richten. Namens des Kreis⸗Ausschusses, dder Landrath: v. Tepper⸗Laski.

Für die Insel Röm wird ein Arzt gesucht. Derselbe hat die ihm von der Landespolizeibehörde zu übertragenden medizinal⸗ und sanitälspolizeilichen Geschäfte unentgeltlich zu besorgen und bezieht zu⸗ nächst bis zum Jahre 1886 ein Firum von 1200 Bewerber wollen sich binnen 6 Wochen bei uns melden. Schleswig, den 5. November 1880. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. v. Rosen. Eschweiler Eisenwalzwerk, Actien⸗Gesellschaft.

Generalversammlung

am 27. ds. Mts., Vormittags 11 Uhr, im Bureau auf dem Werke. Tagesordnung: 1) Vorlage des Geschäftsberichtes pro 1879/80 und der Bilanz pro 30. Juni a. c., 2) Verwendung des Reingewinns, 3) und Neuwahl des Aufsichts⸗ rathes. Eschweiler⸗Aue, 7. November 1880. Der Vorstand.

Redacteur: Riedel. 5

[27801]

Berlin:

Verlag der Expedition (Kessel. Hrud: W Elsner. 1e.

Drei Beilagen

Landraths, zur Zeit in Berlin, Mittelstraße 2, zu

davon, lizei nicht gefunden werden könnte. lizei für d

zum Deutschen Reichs⸗

NM. 265.

88

Richtamtliches. 1 Berlin, 10. November. Verlaufe der gestrigen (5.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die erste Berathung des Gesetzentwurfs einer Kreisordnung für die Provinz Hannover und des Gesetzentwurfs, betreffend die Einfüh⸗ rung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover, fort. Der Abg. von Bennigsen er⸗ klärte, daß er dem Vorschlage, die Vorlagen an die bereits gewählte Verwaltungskommission zu überweisen, welche ad hoc um 7 Mitglieder zu verstärken sein würde, zustimme. Er setze dabei voraus, daß diese 7 Mitglieder Hannoveraner sein sollten, ebenso wie ihm ein ähnlicher Beschluß bei den Ent⸗ würfen für Schleswig⸗Holstein und Posen angemessen erscheine. Er bedauere mit dem Abg. Windthorst, daß dem hannoverschen Pro⸗ vinzial⸗Landtage oder wenigstens dem Provinzialausschusse, bez. Notabeln der Provinz der Entwurf nicht zur Prüfung vor⸗ gelegt sei, wie das fruͤher auch von dem Minister Friedenthal in Aussicht gestellt sei. Die prinzipielle Gegnerschaft des Abg. Windthorst gegen die Vorlage sei ihm um so weniger ver⸗ ständlich, als gerade vom Centrum aus fortwährend die Ema⸗ nation der Kreisordnung für Rheinland und Westfalen be⸗ ehrt sei. Was den letzteren Punkt betreffe, so seien er und eine Freunde niemals der Ansicht gewesen, daß man diesen Provinzen die Kreisordnung vorenthalten solle, und seine Partei werde im nächsten Winter gern bereit sein, diese Gesetze unter Berücksichtigung der dort geltend gemachten Wünsche zum Abschluß zu bringen. Allerdings greife die jetzt vor⸗ liegende Kreisordnung und noch mehr die Pro⸗ vinzialordnung außerordentlich tief in die Verhältnisse der Provinz Hannover ein, wo die Verwaltung bisher auf ganz anderen Grundlagen geordnet gewesen sei. Alle diese Verhältnisse auf einmal zu ändern, hätte natürlich großes Bedenken gehabt, zumal unmittelbar nach der Annexion; doch jetzt, nach 14 Jahren, sei doch gewiß ein Bedürniß für Aenderung der Kreis⸗ und Provinzialordnung für Hannover um so mehr anzuerkennen, als die Kreisordnung in den alten Provinzen Preußens die allgemeine Grundlage der weiteren organischen Verwaltungsgesetzgebung geworden sei. Im Gegen⸗ satz zum Abg. Windthorst müsse er anerkennen, daß der Mi⸗ nister nach genauer Kenntniß der Verhältnisse der Provinz Han⸗ nover nach vielen Seiten hin diesen besonderen thatsächlich und historisch gewordenen Zuständen volle Rechnung getragen habe. Er wünsche, sich mit dem Minister und der Mehrheit dieses Hauses auf dieser Grundlage über diejenigen Veränderungen und Verbesserungen zu verständigen, die er nach seiner in mancher Hinsicht eingehenderen Kenntniß der dortigen Zu⸗ stände an der Vorlage gemacht zu sehen wünsche. Die Frage

Preußen. Im weiteren

der Abgrenzung der Landkreise und Stadtkreise sei darauf zu begründen, ob es möglich sei, das Institut der Amtsvor⸗ steher und die Verwaltung der Polizei durch dieselben auch

in Hannover einzuführen. Abweichend vom Abg. Windthorst müsse er sich in diesem Punkte der Vorlage anschließen, daß das Institut der Amtsvorsteher in Hannover nicht einge⸗ führt werden könne. Durch die historische Entwickelung der Polizeiverwaltung in Hannover fehlten die Grundlagen wie

in den östlichen Provinzen; man habe auf dem Lande in Han⸗

nover eine kommunale Polizei nur ausnahmsweise gekannt, seit 30 Jahren gar nicht mehr, und habe stets nur eine lan⸗ desherrliche Polizei gehabt. Unter diesen Umständen sei also die Beschäftigung mit dieser Art von Thätigkeit bei einer so großen Anzahl von Personen, wie sie nöthig wären, in Han⸗ nover nicht vorhanden gewesen, und sie neu zu schaffen, liege durchaus keine Veranlassung vor. Aus diesem Grunde sei nach seiner Ansicht die Einführung der Amtsvorsteher in Hannover nicht zu empfehlen.

Der Abg. Windthorst irre darin, wenn derselbe glaube,

daß die Einführung der Amtsvorsteher in Hannover nicht auf den allergrößten Widerspruch stoßen würde. Daraus folge aber, daß die Kreise, wenn sie eingeführt werden müßten, erheb⸗ lich kleiner sein müßten, als in den altländischen Provinzen. Aus den Motiven habe man gesehen, daß die vorgeschlagenen Kreise größer seien, als in Hessen, Rheinland und Westfalen. Allerdings sei in der Bevölkerungszahl Hannover sei ziemlich dünn bevölkert eine erhebliche Abweichung; nach dem Vorschlage kämen nur 29 000 Seelen auf den Landkreis gegenüber 33000 Seelen in der ganzen Monarchie. Aber das sei eine nothwendige Folge wenn eine solche Zwischenstufe für die Po⸗ Die Ausübung der Po⸗ e Eingesessenen des Landkreises werde auch in diesen Kreisen nicht so leicht sein. Er glaube, daß in dem Tableau, wie es die Regierung gebildet habe, sich noch Fälle snden, wo ganze Aemter, die man jetzt mit einander ver⸗ chmolzen habe, so abgelegen seien, um rathsamer Weise selbst⸗ ständige Kreise daraus zu bilden, im Ganzen aber werde man das Tableau als sehr sorgfältig an die bestehenden Verhält⸗ nisse sich anschließend anerkennen müssen. Nun habe aber die Regierung geglaubt, daß das nicht ausreiche, und habe sich eine allgemeine Ermächtigung geben lassen wollen, Di⸗ striktsbeamte, d. h. Polizeibeamte, unter den Landräthen in den Kreisen zu bilden. Dieses Institut der Distriktskommissäre halte er, wie die Abgg. Miquel und Windthorst, für durchaus ver⸗ derblich. Das Gesetz würde dann den Minister nicht hindern, diese Stellen, die er jetzt vielleicht mit fünf bis sechs einrichte, nachher auf 30 bis 40 zu erhöhen und damit dem ganzen Bilde einen anderen Charakter zu geben. Es sei schlimm ge⸗ nug, daß eine derartige Bestimmung im Gesetz zulässig sei. Was die Angelegenheiten der Städte anlange, so glaube er auch, daß diese besonderen Verhältnisse der Städte in Han⸗ nover, die bislang kommunaliter gar nicht verbunden ge⸗ wesen seien mit dem platten Lande, sehr wohl e be⸗ rücksichtigt werden müßten. Das sei ein ganz anderes Ver⸗ hältniß als in den altländischen Provinzen, wo es sich darum handele, aus dem Kreise herauszugehen. Das sei gerade der umgekehrte Fall, während es sich hier gerade darum handele, ob die Städte gezwungen werden sollten, in den Kreis hineinzugehen. Uebrigens habe er, was die Verhältnisse der Städte anlange, den Ausführungen des Abg. Miquel wenig hinzuzufügen.

1“

Berlin, Mittwoch, den 10. November

Auch er glaube, daß hierbei die besonderen Verhältnisse in der Provinz Hannover berücksichtigt werden müßten und daß den Städten im Allgemeinen die Selbständigkeit belassen werden könnte, die sie bisher besessen. Wenn man Landkreisen mit 17 18 000 Seelen eine Selbständigkeit verleihe, so sei es doch eine große Inkonsequenz, wenn man den Städten mit derselben Seelenzahl diese Selbständigkeit nehme. Die Wegeverbände anlangend, so hätten die jetzigen, welche getrennt von einander beständen, Außerordentliches geleistet. Dieselben sollten nunmehr nach bestimmten Grundsätzen vereinigt werden. Er sei aber der Ansicht, daß man in privatrechtliche Verfalgiffe durch die Gesetzgebung nicht eingreifen sollte. Die Vorschläge, welche die Vorlage in dieser Beziehung mache, paßten gar nicht in das System der jetzigen Gemeindegesetz⸗ gebung und bitte er daher, diese Vorschläge noch einmal in Erwägung zu nehmen, ob es denn nöthig sei, solche tief⸗ greifende Aenderungen herbeizuführen. Eine Nothwendigkeit dafür könne er nicht einsehen. Eine solche Aenderung würde sachlich und politisch die ganze Reform mehr erschweren, als nöthig sei. Sei die Uebergangszeit mit ihren schweren Eingriffen einmal überwunden, dann möge man an die Regelung dieser Frage gehen, eher aber nicht. Was die Provinzialverfassung anlange, so liege keine Veran⸗ lassung vor, an der kollegialen Gestaltung des Landesdirektoriums etwas zu ändern. Er könne in dieser Hinsicht auch voraussetzen, daß die Regierung keine Schwierigkeit empfinden könne, den jetzigen Zustand beizubehalten. Derselbe habe sich als gedeih⸗ lich empfohlen; es herrsche ein vollkommenes Einvernehmen mit den anderen Organen der Provinzialverwaltung, im Großen und Ganzen auch mit den Staatsbehörden. Die Kollegialität des Landesdirektoriums sei um so mehr beizube⸗ halten, als der Gedanke der kollegialischen Behandlung von Verwaltungsangelegenheiten in der Provinz auch schon in der Provinzialordnung enthalten sei, und man also kein Bedenken tragen könne, dieses Institut aufrechtzuerhalten. Aus den Motiven der damaligen Provinzialordnung habe er auch ersehen, daß man damals beabsichtigt habe, diese kollegialische Einrichtung in Hannover, wo sie vorhanden sei, nicht zu alteriren. (Redner verlas die betreffende Stelle der Motive.) Wenn man nachher auch nicht so weit gegangen sei, so habe man doch kollegialische Beschlüsse zugestanden. Wolle man jetzt also die Provinzialordnung in die Provinz Hannover ddezihalso so werde man sehr gut den jetzigen bewährten Zustand respek⸗ tiren können. Was die Frage der und der Wahl des Provinzial⸗Landtags betreffe, so sei hier, wie in den anderen Provinzen, der Provinzial⸗Landtag aufgebaut auf den Kreis und auf die drei Elemente, die bei der Wahl zum Kreise berücksichtigt werden müßten, den Großgrundbesitz, den Gemeindebesitz und die Städte. Er könne sich in dieser Hin⸗ sicht weder dem, was der Abg. Miquel, noch dem, was der Abg. Windthorst gesagt habe, anschließen. Nach seiner Ansicht werde man auf einem Gebiete, wo es sich nicht blos um po⸗ litisches, sondern auch um kommunales Zusammenarbeiten han⸗ dele, keines dieser Elemente entbehren können. Man habe die⸗ selben auch jetzt schon in den Kreisen und Amtsvertretungen, wenn auch in einem anderen Zahlenverhältniß. Der ritterschaftliche Besitz sei weder an Umfang noch an Zahl in Hannover so bedeutend wie in den altländischen Provinzen und deshalb habe Niemand daran gedacht, demselben bei der Gemeinde⸗ organisation eine ebenso starke Vertretung einzuräumen wie dem Landgemeindebesitz. Es sei darum ein richtiger Gedanke der Staatsregierung gewesen, auch im Kreise die Vertretung des Großgrundbesitzes einzuschränken und in der Kreisordnung Bestimmungen zu treffen, welche dazu führten, daß nach einem bestimmten Census unter 100 Vertretern im Kreise und in der Provinz 28 Vertreter des Großgrundbesitzes, 18 der Städte und 54 der Landgemeinden sich befinden sollten. Der Abg. Migquel halte dieses Verhältniß für die Ver⸗ tretung der Städte für ein zu ungünstiges, und er theile diese Ansicht, ohne jedoch einzusehen, wie man dem Uebelstande abhelfen solle, ohne das Steuerprinzip hineinzuziehen, was bei der früheren Feststellung der Kreis⸗ ordnung abgelehnt worden sei. Wenn der Abg. Miquel gleichzeitig behaupte, das Verhältniß sei für den Großgrund⸗ besitz zu günstig, so stimme er demselben darin nicht bei. So⸗ wohl nach dem jetzt geltenden Prinzip der Bildung der Ge⸗ meindevertretung, das auf der Verordnung vom 12. Septem⸗ ber 1867 beruhe, als nach der historischen Entwickelung in den Jahren 1852 und 1859 habe man dem Großgrundbesitz ein erhebliches Gewicht eingeräumt. In der hannoverschen Kammer sei von Vertretern der Landgemeinden oft genug an⸗ erkannt worden, daß eine wirkliche selbständige Wirksamkeit der Amtsvertretungen gegenüber dem Amtshauptmann erst ein⸗ getreten sei, nachdem man das Element des Großgrundbesitzes ausdrücklich mit Stimmrecht in dieser Versammlung aus⸗ bedacht habe. Das entspreche nun einmal den Verhältnissen auf dem platten Lande. Die Wirkung dieser Stärkung des Großgrundbesitzes in der Borriesschen Zeit sei gewesen, daß das Institut des Wegewesens sich viel reicher und selbstän⸗ diger entwickelt habe. Er sei deshalb überzeugt, daß man im Lande eine besondere Vertretung des Großgrunbdbesitzes nicht als eine unerwünschte Beigabe betrachte, wenn die Großgrund⸗ besitzer nur das Verhältniß von einem Viertel nicht überstiegen. Der Abg. Windthorst erkläre dagegen, daß er gegen die ganze Vorlage stimmen wolle, wenn das Verhältniß zu Gunsten des Großgrundbesitzes nicht so bleibe, wie es jetzt sei. Er (Redner) könnte einigermaßen bedenklich sein, sich zu äußern, weil er Mitglied des Landtages und für die Landgemeinden ge⸗ wählt sei⸗ aber er müsse doch sagen, daß dem Ser ge die Absicht und der Plan gar nicht ernst sein könne, die Vertre⸗ tung nach Ritterschaft, Stadtgemeindedeputirten und Land⸗ gemeindedeputirten, ein jeder zu einem Drittel, aufrecht zu er⸗ halten. Er glaube, die Vertreter der Ritterschaft würden auch nicht ernstlich an die Verfolgung dieses Planes denken, son⸗ dern sich seiner Ansicht anschließen und dafür sorgen, daß durch entsprechende Spezialbestimmungen, wie sie die Staatsregie⸗ rung vorschlage, eine angemessene Vertretung der drei Elemente in der Provinzialvertretung zu Stande komme. Er bitte also, daß der Abg. Windthorst seine Thätigkeit nach dieser Richtung nicht allzu schroff fortsetze, denn, was derselbe wünsche, könne

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weder die Regierung, noch der Landtag jemals genehmigen Er bitte nochmals, daß die Regierung und dieses Haus sich vergegenwärtige den außerordentlich schweren Uebergang, den die Einführung dieser Gesetze in der Provinz Hannover hervorrufen werde. Er wisse sehr wohl, daß Hannover jetzt dem Staate Preußen angehöre und was Hannover Preußen schuldig sei, bitte aber, daß die Regierung, was mit ihrer Einheit und Kraft vereinbar sei, thue, um historisch gewordene Verhältnisse zu schonen. In diesem Sinne möchte er bitten, daß die Kommission an ihre Arbeit gehe und die Regierung sich den von seiner Partei zu stellenden Anträgen nicht voll⸗ verschließe. ierauf ergriff der Minister des Innern Graf zu

Eulenburg das Wort: 56

Meine Herren! Ich denke, daß, was die Königliche Staats⸗ regierung anbetrifft, eine vollkommen ausreichende Antwort auf den Appell, mit welchem der letzte Herr Redner seinen Vortrag geschlossen hat, in der Vorlage selbst sich findet, denn ich glaube, es ist in der That auch von sämmtlichen Herren Rednern anerkannt worden, daß sich in derselben eine weitgehende Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Provinz Hannover findet, wie denn überhaupt bei dieser wie bei den übrigen Ihnen gegenwärtig vorliegenden Kreis⸗ ordnungsentwürfen die Regierung von ihrer Ansicht Zeugniß gegeben hat, daß eine unbedingte Gleichförmigkeit der Uebertragung der Kreis⸗ ordnung aus den bisher damit bedachten Provinzen auf die übrigen nicht als das Ziel betrachtet wird, sondern daß hier, wie auf anderen Gebieten der Satz zur Geltung kommen muß, daß nur im Nothwen⸗ digen die Einheit und in den übrigen Punkten ein gewisser Spiel⸗ raum für verschiedenartige Bildungen gegeben werde.

Zwei Einwendungen allgemeiner Natur gegen die Vorlage der Regierung sind von dem Hrn. Abg. Windthorst erhoben worden, und ich habe umsomehr Veranlassung, auf dieselben einzugehen, als die Gesichtspunkte bei der Berathung der übrigen Kreisordnungen ja auch in Betracht kommen und leicht von Neuem hier in Rede gebracht werden können. Zunächst ist das Bedauern ausge⸗ sprochen worden daß nicht für die sämmtlichen Provinzen, welche neue Kreis⸗ und Provinzialordnungen noch nicht besitzen, Entwürfe zu solchen bereits vorgelegt seien. Nun verkenne ich keines⸗ wegs, daß es die Berathung nach vielen Richtungen hin erleichtert, wenn man das ö Gebiet, welches eine Gesetzgebung noch zu um⸗ fassen hat, auf einmal zu übersehen in der Lage ist; indessen, meine Herren, das ist in diesem Falle auch dann der Hauptsache nach vor⸗ handen, wenn nicht alle einzelnen Kreisordnungen für die übrigen Provinzen schon vorliegen, weil im Großen und Ganzen der Rahmen und das Ziel in den bereits erlassenen Gesetzen dieser Art gegeben sind und es sich eben nur darum handeln kann, nach den eigenartigen und speziellen Bedürfnissen der einzelnen Provinzen diejenigen Ab⸗ änderungen, die sich als nothwendig ergeben, eintreten zu lassen. In diesem Sinne besteht also ein solches Bedürfniß der gleichzeitigen Vorlegung der Kreis ordnungen für alle Provinzen nicht. Ueberdies aber, meine Herren, wäre es auch ein Ding der Unmöglichkeit ge⸗ wesen, Ihnen in diesem Winter diese sämmtlichen Kreisordnun⸗ gen vorzulegen. Wenn Sie erstens das geringe Maß der Arbeitszeit bedenken, welches nach der anstrengenden Thätigkeit der vorigen Session übrig blieb, um die neuen Vorlagen für diese Ses⸗ sion zu schaffen es sind allein 9 Vorlagen in Bezug auf die Weiterführung der Verwaltungsreform meinerseits vorgelegt worden dann, glaube ich, werden Sie erkennen, daß es, wenn nicht un⸗ möglich, so doch sehr schwierig war, Ihnen alle Kreisordnungsvorlagen schon jetzt zu machen. Viel mehr aber, meine Herren, und das ist der entscheidende Grund hat mich dazu bestimmt, an dieses Un⸗ ternehmen nicht heranzugehen, weil mit völliger Sicherheit voraus⸗ zusehen war, daß der Landtag durchaus nicht im Stande ist, in einer Session noch mehr zu erledigen, als ihm bereits vorgelegt worden ist, und, meine Herren, wenn ich eine Befürchtung habe, so ist es die, daß es nicht einmal gelingen wird, das zu bewältigen, was Ihnen vorliegt; gewiß dann nicht, wenn der dilatorische Standpunkt ein⸗ genommen wird, den der Hr. Abg. Windthorst vertritt. Meine Herren, daß dieser dilatorische Standpunkt nicht berechtigt ist aus den eben von mir angeführten Gesichtspunkten, das glaube ich Ihnen nachgewiesen zu haben; er ist meines Erachtens aber auch sachlich für die Behand⸗ lung dieser ganzen Angelegenheit durchaus zu verwerfen, daß es eine unabweisliche politische Nothwendigkeit ist, mit der Neuorganisation der Verwaltung nicht stehen zu bleiben in der einen Hälfte der Monarchie, sondern dieselbe auszudehnen auch auf den übrigen Theil derselben. Das, meine Herren, ist bei den eingehenden Berathungen des Organisationsgesetzes im letzten Winter von keiner Seite be⸗ stritten, auch heute von dem Hrn. Abg. von Bennigsen mit der größten Bestimmtheit von Neuem hervorgehoben worden. Wohin also, meine Herren, soll es führen, wenn man im Sinne der Ver⸗ zögerung darauf Gewicht legen will, ob ein Jahr früher oder später die Neuorganisation eingeführt wird? Im Gegentheil, alle Gründe sprechen dafuͤr, daß wir die große Ungleichmäßigkeit in der Einrichtung der Staatsverwaltung je eher desto lieber besei⸗ tigen und die Besorgniß vor der Schwierigkeit des Ueber⸗ gangs ist in der Regel ein viel unangenehmerer Zustand als das Einleben in die Verhältnisse, wenn man sich erst von der Nothwen⸗ digkeit der Aenderung überzeugt hat. Darum, meine Herren, accep⸗ tire ich dankbar die von verschiedenen Seiten ausgesprochene Bereit⸗ willigkeit, ernst und ohne Zögern an die Arbeit heranzugehen. Meine Herren! Ich will Ihnen noch mehr sagen. Ich lege das allergrößte Gewicht darauf, daß wir einen Schritt über das bisherige Gebiet der Kreis⸗ und Provinzialordnung hinaus bereits in diesem Winter thun. Man kann, so aufrichtig es gemeint sein mag, allein dadurch, daß man immer die Absicht kundgiebt, die Ausdehnung einer Or⸗ ganisation auch auf andere Gebiete auszusprechen, nicht entfernt das⸗ jenige bewirken, was mit der Thatsache bewirkt wird, daß man über das bisherige Gebiet wirklich hinausgeht und auf das übrige noch fehlende Gebiet übertritt. So lange das nicht geschieht, wird immer ein gewisser Zweifel, der sich in manchen Gegenden mit dem Wunsche paart, darin bestehen, ob es denn überhaupt dazu kommen wird, daß die neue Organisation auch auf den übrigen Theil des Staats ausgedehnt wird, und ob es nicht vielleicht moͤglich sei, daß dies sich noch sehr lange verzögert. Ich bitte Sie, meine Herren, helfen Sie uns dazu, daß diesem Zweifel und diesen nach meiner Ansicht in falscher Richtung sich bewegenden Wünschen ein für alle Mal die Spitze abgebrochen wird.

Meine Herren! Dann haben der Hr. Abg. Windthorst sowohl als auch der Hr. Abg. von Bennigsen dem Bedauern darüber Aus⸗ druck gegeben, daß die Vorlagen über die Kreisordnung nicht den Provinzial⸗Landtagen vorgelegt seien. Der Grund, warum dies nicht geschehen, ist ein prinzipieller. Ich werde mit möglichster Kürze Ihnen den Standpunkt, den die Staatsregierung in dieser Richtung einnimmt, darzulegen suchen.

Unter den Befugnissen, welche den Provinzial⸗Landtagen in den neuen Provinzen beigelegt worden sind, befindet sich auch die, daß ihnen dieselben Rechte zustehen sollen, wie den Provinzial⸗Land⸗ tagen in den alten Provinzen, und zu den Rechten des letzteren ge⸗ hört, daß sie gehört werden sollen „über Gesetzentwürfe, welche allein die Provinz angehen.“ Nur diejenigen Gesetzentwürfe also, welche allein die Provinz angehen, sollen, vom Standpunkte des Anspruchs der Provinz aus betrachtet, dem Provinzial⸗Landtage vorgelegt werden.