mehr besäße, um demnächst nach vollendeter Erneuerung wieder anzu⸗ wmachsen. Bei den Staatsbahnen, welche keinen solchen Fonds ve⸗ sitzen, wirkt auf die Inanspruchnahme der in dem Etat für E⸗neue⸗ ungen angesetzten Fonds ein, ob die Voraussetzungen der Veran⸗ schlagung zutreffen, nämlich, ob wirklich die angenommene Zahl der Achskilometer aund der Nutzkilometer zurückgelegt wird, zweitens ob der Voranschlag in Bezug auf die Preise der Materialien und die Arbeitslöhne zutrifft. Ist dieses nicht der Fall, wie dies in den letzten Jahren, insbesondere bei den Preisen des Materials, welche geringer waren, so werden Sie die nöthige Erneuerung eben mit geringeren Ausgaben leisten können. Nun, meine Herren, werden Sie doch nicht verlangen, daß man eine noch brauchbare Schiene wegwerfen soll, lediglich weil in dem Etat steht, es sollen so und so viel Schienen erneuert werden und daß ein Wagen ausgestellt werden soll, weil im Etat steht, es soll so und so viel zur Erneuerung ver⸗ wendet werden. Würden Sie, wenn es sich um Ersatz handelt, die volle Summe verwenden, die auf dem Etat steht, auch ohne daß der Ersatz Bedürfniß ist, so würde das nicht ein Ersatz, sondern eine Vermehrung sein, eine Verbesserung, eine Melioration. Nun ereignete es sich ja natürlich, daß die Inanspruchnahme der Staatskasse — des Betriebsfonds — für die Erneuerung eine wech⸗ elnde ist. Sie sehen aus dem Etat — und das muß ich dem Hrn. Abg. Richter bemerken, daß eine von ihm vermißte Zusammen⸗ tellung der Differenz sich befindet — er hat es vielleicht übersehen — auf der Schlußseite der Uebersicht, welche sich über die Erneuerungen usspricht, auf Seite 214 —, daß z. B. eine Differenz sich ergiebt
iu Bezug auf die Erneuerung der Bahnanlagen. — Da sehen Sie, aß wir über den Verschleiß hinaus mehr in Anspruch nehmen Millionen. Weshalb? Weil wir bei dem Oberbau in die Er⸗ euerungsperiode getreten sind. Es wird eine Zeit geben, wo wir da ieder wegiger gebrauchen werden, zumal, weil wir Stahlschienen egen und vermöge des eisernen Oberbaues erhebliche Ver⸗ besserungen und mit längerer Dauer herbeiführen. Bei den Betriebs⸗ mitteln findet sich ein Minderbetrag von 12 234 000 ℳ, weil wir diese Betriebsmittel nicht zu erneuern haben. Ich muß daran er⸗ innern, daß in den Jahren 1873 bis 1876 die Einnahmeschüsse, die damals vorhanden waren, sehr stark in Anspruch genommen worden sind für die Verstärkung des Fuhrparks. Wenn Sie die Summen zusammenaddiren, so finden Sie, daß in jenen Jahren
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etwa 25 Millionen verwendet worden sind zur Erneuerung der Be⸗ triebsmittel, wie es damals hieß, dem Effekt nach aber wesentlich zur Verstärkung des Fuhrparks. Die Folge davon ist, daß wir nach den echnischen Mittheilungen, die mir vorliegen, gegenwärtig noch über denjenigen Betrag, den wir aus Baufonds beschafft haben, hinaus bei den alten Staatsbahnen einen Bestand von gegen 150 Lokomotiven und mehr als 1000 Wagen haben. Die Prozedur damals hat zur Folge gehabt, daß für diese Lokomotiven bei dem abnehmenden Ver⸗ hr keine Verwendung und man genöthigt war, Lokomotivschuppen zu bauen, um die überflüssigen Lokomotiven einzustellen. Die vor⸗ handenen Wagen haben natürlich von der Abnutzung auch weniger zu leiden, weil man eine solche Menge von neuen Wagen hinzugebracht hatte. Es ist also der Vorwurf, daß wir zu wenig erneuert hätten, nach allen Richtungen unbegründet. Wir ersetzen genau, was autrangirt werden muß, wir ersetzen es zur rechten Zeit, und ich gebe Ihnen die Ver⸗ sicherung, ich würde mich keinen Augenblick geniren, den Etat zu überschreiten, sobald die Nothwendigkeit sich herausftellte, mit Er⸗ neuerungen stärker vorzugehen, als im V ranschlag angenommen war. Ich gebe ferner die Versicherung, daß ich auch nicht um den Preis, das Defizit aus dem preußischen Etat für ewige Zeiten ver⸗ schwinden zu lassen, in den Erneuerungen eine pflichtwidrige Erspar⸗ niß eintreten lassen würde.
Dann hat man daran geknüpft die mir traurige und schmerz⸗ liche Angelegenheit der Eisenbahnunfälle. Man hat sie zum Theil, wenn auch nicht direkt, zurückgeführt auf die Verstaatlichung. Meine Herren! Wenn Sie mal das Verzeichniß der Unfälle durchsehen, — es sind ja einige von sehr traurigen Folgen begleitet gewesen, welche Niemand tiefer beklagen kann als ich — dann werden Sie finden, daß das Verhältniß zwischen den Staats⸗ und Privatbahnen, ich will die verstaatlichten Bahnen als Staatsbahnen bezeichnen, ziemlich gleichmäßig ist. Sie werden mir aber auch zugestehen müssen, daß der Staat, der jetzt unter seinen Bahnen die bei weitem verkehrs⸗ reichsten hat, verhältnißmäßig günstiger wegkommt. Worin liegt das? Nicht in dem Personal, nicht in dem Material, nicht in den Vor⸗ schriften; es ist ja dasselbe Personal, es ist dasselbe Material, es sind dieselben Vorschriften, die wir überkommen haben. Es liegt vielmehr in fast allen Fällen — ich habe mir eine Nachweisung darüber vorlegen lassen, — an ganz akuten Ursachen, in der Ver⸗ letzung positiver Vorschriften, Vorschriften, die deutlich und leicht zu befolgen sind. In dem einen Falle ist ein Signal vicht beachtet, in dem andern ein Signal nicht gegeben, im dritten Falle hat man trotz des bereits gegebenen Einfahrkssignals mit einer Lokomotive noch ein Rangirmanöver auszuführen versucht, das ist mißglückt, man ist zusammengefahren; im vierten Falle ist die Weiche nicht richtig ge⸗ stellt und ähnliche Dinge. Das sind nach dem vorliegenden Nochweise die Hauptursachen. Ich kann auch nicht an⸗ erkennen, daß das zu sehr angestrengt wäre; wir haben sehr positive Vorschriften aus dem Jahre 1875, die er⸗ lassen sind, als ich noch an der Spitze des Reichs⸗Eisenbahnamtes stand, und die dagegen schützen sollen, daß das Personal nicht über Gebühr angestrengt wird. Ich kann nur den Wunsch haben, daß, wenn eine vorschriftswidrige Ueberanstrengung des Personals eintreten sollte, sie zu meiner Kenntniß gebracht wird, ich würde Remedur schaffen.
Dann, meine Herren, ist in Bezug auf die Unfälle so gesprochen, als ob im Vergleich zu anderen Ländern uns der Vorwurf zu machen sei, daß sie bei uns häufiger vorkommen. Mit Unrecht. Vielleicht werden Sie eine Mittheilung, die, wie ich vermuthe, aus dem Reichs⸗Eisenbahnamt hervorgeht und sich gestern im „Staats⸗ Anzeiger“ befindet, gelesen haben, die einen Vergleich an⸗ stellt in Bezug auf die Unfälle bei uns und in Eng⸗ land. Wir können uns danach das Zeugniß geben, daß bei uns der Unfälle weniger sind. Allerdings ist es — vielleicht darf ich das zur Beruhigung des Landes anführen — unverkennbar, daß in ge⸗ wissen Perioden Unfälle häufiger vorkommen. Ich schiebe das auf die zum Theil nicht genügende Vorbereitung der Fahrpläne. Wir haben bekanntlich im Herbst und Frühjahr die großen Veränderungen der Fahrpläne. Diese Veränderungen sind, da wir ja nicht auf einer Insel leben, nur in Scene zu setzen durch Vereinbarung und Be⸗ nehenen mit sast sämmtlichen europäischen Eisenbahaverwaltungen; so frühzeitig dieselben auch in Angriff genommen werden, so wird doch sehr häufig bis in die letzte Zeit hinein geändert, und muß ge⸗ ändert werden, sei es, weil die Anschlüsse noch nicht passen, sei es, weil die Postverwaltung eine Aenderung verlangt, sei es, weil den Wünschen einzelner Ortschaften noch Rechnung zu tragen ist. Genug, Sie werden es mit mir beklagen, daß die Aenderungen der Hauptfahrpläne der Regel nach erst spät veröffent⸗ licht werden. Ebenso wie sie zu spät in die Hände des Publikums gelangen, ebenso gelangen sie auch nicht rechtzeitig genug in die Hände der Beamten. „Ein Fahrplan, der erhebliche Aenderungen
aufweist, sollte frühzeitig in den Händen der Beamten sein; sie sollen ihre Instruktionen genau kennen und wissen, welche Veränderungen eintreten in ihrem Dienst und in allen ihren Handreichungen. Wenn das geschieht — und die Einleitung ist getroffen, um zu bewirken, daß es geschieht, — dann werden auch für die Zukunft diefe Unfälle, wie ich hoffe, seltener werden.
Ich habe weiter Einleitung getroffen, um weitere Vorsichtsmaß⸗ regeln, welche den Betrieb nach Möglichkeit noch mehr sichern, geeignet sind, zur Durchführung zu bringen. Wir sind ja sehr viel angewiesen auf die guten Dienstleistungen der Beamten, auf menschliche Kräfte; Irrthum kommt auch beim besten Willen vor und es wird darauf ankommen, daß, soweit die technische Intelligenz reicht, man sich bemüht, die Betriebseinrichtungen un⸗ abhäng ger zu machen von menschlichen Irrthümern und Versehen.
b man nicht vielleicht in anderer Beziehung noch etwas leisten
“
kann, ob man nicht für das untere Personal, wie es mir beinahe
scheint, die Instruktionen, die Vorschriften in etwas populärerer und kürzerer Sprache geben kann, ist auch zu erwägen. . .
Ich gehe nun über zu dem finanziellen Ergebniß der Eisenbahn⸗ verwaltung, wie es sich darstellt für das Vorjahr, und wie es sich darstellen würde nach den vorliegenden Etats, wenn wir die finan⸗ ziellen Garantien bereits eingeführt hätten, die nach den Beschlüssen dieses hohen Hauses, denen die Regierung ja beigestimmt hat, in Kraft treten sollen. Dann gestaltet sich die Sache so, daß der Ueberschuß des Vorjahres, wie ich mir schon erlaubt habe mitzuthei⸗ len, über den Etat — denn gegen das Jahr 1878/79 war er über 5 Mill. Mark —, sich keläuft auf ca. 267 000 ℳ für die alten Bahnen resp. 1 778 000 ℳ für die Eisenbahnverwaltung und auf ca. 4 800 000 ℳ für die verstaatlichten Bahnen — ich wiederhole, daß die rheinische Bahn in dieses Ergebniß nicht begriffen ist. Dabei sind abgerechnet sämmt⸗ liche Betriebskosten, die Rücklagen in die Reserve⸗ und Erneuerungs⸗ fonds, die Amortisation, die Prioritäten, so daß die Summe, die insgesammt als Reinüberschuß für die Staatskasse sich ergiebt, sich beläuft auf über 6 ½ Miklionen Mark. Wenn man die rhei ische Bahn mit 2 548 000 ℳ zurechnet, dagegen den Ausfall an Super⸗ dividende und Eisenbahnabgaben abrechnet, so ergiebt sich eine Summe von 8 260 000 ℳ Daneben haben, wie ich mir zu bemerken gestattete, die Reserven eine dementsprechende Erhöhung erfahren, so daß die⸗ selben gegen 92 Millionen Mark betragen.
Für das Jahr 1880/81 ist im Etat angenommen, daß der Reinuͤberschuß sich belaufen wird auf 4 690 000 ℳ, immer nach Abzug der sämmtlichen Zinsen und Renten. Ich glaube aber nach den bisherigen Ergebnissen — ich habe die Ehre gehabt, Ihnen mitzutheilen, welche Mehreinnahmen bis jetzt stattgefunden haben — daß der wirkliche Ertrag ein nicht unerheblich größerer sein, vielleicht sich auf mehrere Millionen belaufen wird. Für 1881/82 ist im Etat der Ueberschuß auf 89. 722 000 ℳ angesetzt nach Abzug der Renten, auf die Aktien, die Zinsen und Amortisation für Prioritäten. Wollen Sie nun die Zinsen des Baukapitals, wie es nach Ihren Resolutionen mit 1 396 000 000 ℳ angenommen werden soll, einschließlich der weiter zutretenden Summen für Konvertirungen und Baufonds berechnen, auch die beschlossenen 2 200 000 ℳ allgemeinen Staatsfonds zuweisen, so bleiben für den he. noch 7 622 000 ℳ Ich meine, daß das ein gutes Er⸗ gebniß ist.
Nun bitte ich Sie, sich anzusehen, wie wir der Staatsschuld gegenüber stehen? Auf Seite 20 Anl. 12 der Beilagen des Etats wird nachgewiesen, daß nothwendig wären 78 345 859 ℳ zur Ver⸗ zinsung der Gesammt⸗Staatsschuld von 1 995 312 989 ℳ, darunter 53 132 931 ℳ Zinsen für 1 381 663 453 ℳ Eisenbahnschuld. Sie werden also allein aus den Eisenbahnen praeter propter einen Be⸗ trag von 11 Millionen über den Betrag haben, welcher zur Ver⸗ zinsung der sämmtlichen Staatsschulden erforderlich ist.
Endlich ist bemängelt worden, daß wir nicht eine Rentabilitäts⸗ rechnung beigegeben hätten. Das ist richtig, indessen die kann den Herren nachträglich vorgelegt werden, und ich glaube auch da Ihnen die Beruhigung geben zu können, daß Sie noch immer eine Verzin⸗ sung eines Gesammtkapitals von etwa 3400 Millionen von mehr als 4 ⅔ % haben werden, nach Abrechnung aller Ausgaben, auch für Pen⸗ sionen und Berechnung von Bauzinsen. Jadessen, meine Herren, ich habe wiederholt gesagt, nach meiner Auffassung ist die Rente nicht entscheidend; ich will lieber ein wohlhabendes Land und zufriedene Bewohner, als eine gut rentirende Staatsbahn haben; wenn sich beides vereinigen läßt, das will ich dem Abg. Richter zugeben, ist es ja um so besser.
Meine Herren! Es wird in der vorzulegenden Denkschrift Ihnen nachgewiesen werden, welche Erfolge bis jetzt bei der Verstaatlichung der Eisenbahnen, die ich nur als ein Glück für das Land ansehen kann, erreicht worden sind und welche noch erreicht werden sollen. Wir haben erst 6—8 Monate verwaltet und ist es natürlich nicht möglich gewesen, — wenn auch der Wunsch verschieden zum Ausdruck gekommen ist, — in dieser kurzen Zeit dieses kolossale Feld so zu bearbeiten und einzurichten, wie das auch unser Wunsch ist. Bedenken Sie, welche schwierigen Verhältnisse zu bewältigen waren bei den neuen, wie bei den alten Bahnsystemen. Wir haben ja 6 große Bahnsysteme dazu bekommen mit den verschiedensten Ein⸗ richtungen für Personal, wie für den Dienst, Verhältnisse, denen wir, wenn wir sie vielfach auch an und für sich nicht für sehr be⸗ rechtigt hielten, doch immerhin Rücksicht schenken mußten. Wir haben Hindernisse, die eine mehr als 30jährige Entwickelung unseres Eisenbahnwesens, insbesondere auf den einzelnen Berührungspunkten der Bahnen mit sich geführt hat, nach und nach durch andere Einrichtungen zu ersetzen. Ich bitte Sie auch zu berücksichtigen, welche Neeinrichtungen das Tarifwesen erfordert, die Wagen⸗ kontrole, der Dienst und die Einrichtung der Stationen und alles dessen, was dazu gehört. Ich kann Ihnen sagen, wir haben nach einem arbeitsvollen Sommer einen großen Schritt vorwärts gemacht, und Sie werden aus der Denkschrift sich überzeugen, daß wir in Bezug auf den Bau wie auf den Betrieb große Ersparnisse ermöglicht haben und noch ermöglichen werden, und daß in Bezug auf die Verkehrsver⸗ hältnisse nach und nach die Dinge sich so einrichten lassen werden, wie dies den berechtigten Wünschen der Bevölkerung entspricht. Ich sage, den berechtigten Wünschen, denn es werden auch sehr vfele Wünsche laut, die auf dieses Prädikat keinen Anspruch machen kön⸗ nen. Es ist bei einer solchen kolossalen Maßregel, wie wir sie seit dem 1. Februar resp. 1. April erlebt baben, nicht möglich, mit einem Male wie mit einer Coulissenverschiebung alle Dinge, die im Wege sind, zu beseitigen. Und das habe ich auch schon früher gesagt. Es ist auch, was die Beamten angeht, nicht möglich ge⸗ wesen, deren so verschieden geartete Verhältnisse überall zu ordnen und darauf zugleich die nöthige Rücksicht zu nehmen. Das kann ich allerdings sagen, daß auch jetzt noch die Zahl der Beamten hier und da eine zu große ist. Ich habe den lebhaften Wunsch, den Beamten, die wir haben, nicht zu nahe zu treten, sie zu behalten, und boffe, daß auch durch die Neubauten, die wir in Gang gesetzt haben, eine Mög⸗ lichkeit sich findet, eine Ausgleichung eintreten zu lassen. Ich hoffe ferner, auch den unteren Beamten, welche bei den früheren Privat⸗ bahnen vielfach schlechter besoldet waren, als diejenigen der Staats⸗ bahnen, diejenigen Vortheile zuwenden zu können, welche die Beam⸗ ten der alten Staatsbahnen genießen. Wir haben noch etwas zu berücksichtigen: wir sind noch belastet mit Ausgaben für Verwal⸗ tungsräthe und für alte Beamte mit höheren Gehältern, die wir mit der Zeit los werden; ich will Ihnen die Summe nennen, sie beträgt nahezu eine Million Mark.
Es ist bemängelt worden — ich muß das ausdrücklich erwähnen, um keine Mißdeutung im Lande aufkommen zu lassen — daß wir die unteren Beamten auf Kündigung anstellen. Allein diese Beamten haben immer auf Kündigung Anstellung gehabt und bis zum Jahre 1872, wo man etatsmäßige Beamte mit Staatspensionsberechtigung ausstattete, waren sie mit Pensionsberechtigung gegen eine besondere Pensionskasse ausgestattet. Die neue Einrichtung ünder auf die be⸗ reits angestellten Beamten keine Anwendung, sie bleiben in ihren Verhältnissen, für die neu anzunehmenden Beamten werden wir aber sorgen nach den früher auch in der Provinz Hannover gemachten Er⸗ fahrungen und mit bereits bewährten Einrichtungen, welche uns na⸗ mentlich auch in die Lage bringen, den Beamten Ortszulagen zu ge⸗ währen, wo dies die Verhältnisse bedingen. Für die Pension, Witt⸗ wengelder u. s. w. wird gesorgt durch eine Pensionskasse, zu welcher der Staat erhebliche Zuschüsse giebt. Es ist also einfach die Her⸗ stellung des Verhältnisses angebahnt, welches bis zum Jahre 1872 bestanden hat und womit die Beamten sehr zufrieden gewesen sind. Daß die Ansprüche weiter gehen, daß alle Wünsche sich nicht befrie⸗ digen lassen, liegt auf der Hand, meine Herren. Wo haben wir in einer großen Verwaltung leider nicht solche Erscheinungen? Darauf müssen wir gefaßt sein, und es ist bekannt, daß vielfach mit der Verbesserung der Finanzlage eines Beamten keineswegs immer die Oekonomie Hand in Hand geht, sondern daß die Ansprüche immer weiter ausgedehnt werden und daß auf diese Weise die Menschen
niemals zufrieden gestellt werden. Derartigen Bestrebungen müͤssen wir entgegentreten 1 8 8 8 11
Meine Herren! Wir haben im Laufe des vorigen Sommers 5000 kl Eisenbahnen staatlich neu übernommen, wir haben die Behörden dafür eingesetzt, wir haben diese neuen Einrichtungen mit unseren alten Einrichtungen in Einklang zu bringen gesucht; wir haben außerdem die Reorganisation der Verwaltung der Staats⸗ hahnen durchgeführt mit ihren gesammten Behörden; wir haben 290 kl. Eisenbahnen eröffnet, 630 kl Eisenbahnen neu in Angriff genommen, für 820 kl haben wir die Vorarbeiten anfertigen lassen; wir werden
die Ehre haben, das hohe Haus dieserhalb demnächst mit Vorlagen
zu beschäftigen. Dann haben wir Einrichtungen getroffen, die Tarife ohne Nachtheil für die Staatskasse vorsichtig zu vereinfachen und zu regeln, die Instradirungen neu zu ordnen, zahlreiche organische Ein
richtungen getroffen, die Betriebsmittelausnutzung reformirt, den
Geschäftsgang, das Abrechnungswesen neu organisirt u. s. w., ich kann sagen, meine Herren, eine solche Arbeit — das soll kein Lob — spricht für sich selbst — ist noch niemals, in keinem Lande ähnlich geleistet worden. Die Ueberzeugung beseelt mich, daß mit der Maßregel, welche
en Majorität der Landesvertretung gefunden hat, daß mit der Verstaatlichung der Privatbahnen, wie wir sie ist, der richtig und nach ich bin sicher, daß die,
sein für die Verwaltung oder für mich, die Sache
den Beifall der großen
vorgenommen haben, ein Weg beschritten allen Seiten heilbringend wirken wird, und wenn noch nicht die Mitwelt, so doch die Nachwelt so gerecht sein
wird, anzuerkennen, daß jene Maßregel ein Segen für das Land ge⸗
wesen ist, ich hoffe das sogar von dem Hrn. Abg. Richter.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Montag 11 ½ Uhr nach einer Reihe persönlicher Bemerkungen der Abgg. von Wedell⸗Malchow, Berger, Rickert und von Heyden⸗Cadow. Letzterer bedauerte,
daß man seine Aeußerung über den Aktienschwindel nach dem seiner Rede auf den früheren Finanz⸗Minister
Wortlaute Camphausen beziehen könne, er hätte dabei etwas vorsichtiger sein sollen; er erkläre aber ausdrücklich, es habe ihm fern gelegen, den früheren Finanz⸗Minister persönlich anzugreifen, er habe nur zurückweisen wollen, daß man die damalige Finanzperiode als spezifisch konservativ bezeichne.
Nr. 46 des Centralblatts für das Deutsche Reich herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Aus⸗ ländern aus dem Reichsgebiete. — Münz⸗ und Bankwesen: Ueber⸗ sicht über die Ausprä ung von Reichsmünzen bis Ende Oktober
1880; — Status der deutschen Notenbanken Ende Oktober 1880;
— Statistik der deutschen Banknoten Ende Oktober 1880. — Fi⸗ nanzwesen: Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer in den Monaten April bis Oktober 1880. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Befugniß einer Steuerstelle. — Eisenbahnwesen: Eröffnung einer Bahnstrecke; — desgl. einer Haltestelle. „— Nr. 33 des Deutschen Handels⸗Archivs, Wochenschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichsamt des Innern, enthält: Gesetzgebung: Schweiz: Vollziehungsverordnung zum Bun⸗ desgesetz, betreffend den Schutz der Fabrik⸗ und Handelsmarken. — Belgien und San Salvador: Kündigung des Freundschafts⸗ und Handelsvertrages zwischen beiden Staaten. — Berichte: Deutsches Reich: Siegen. Elberfeld. — Großbritannien: Handelsbericht aus Akyab für 1879. — Vereinigte Staaten von Amerika: Uebersicht der deklarirten Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten aus dem Bezirk des General⸗Konsulats zu Berlin für das mit dem 30. Sep⸗ tember 1880 beendete Jahr. — Handelsbericht aus Savannah für 1879. — Rußland: Beiträge zur Kenntniß der Industrie Rußlands, insbesondere des Moskauer Fabrikbezirks (Fortsetzung). — Spanien: Ausfuhr spanischer Weine nach Frankresch und England in den ersten 8 Monaten der Jahre 1878, 1879 und 1880. — Handels⸗ bericht aus Cadiz für 1879. — China: Statistische Aufstellungen über den Handel der dem Verkehr mit dem Auslande geöffneten Häfen im Jahre 1879. — Japan: Handelsbericht aus Yokohama für 1879.
— Nr. 42 des Justiz⸗Ministerial⸗Blatts hat folgenden Jahalt: Allgemeine Verfügung vom 9. Nov 80, bet den Erlaß einer Dolmetscherordnuag. 8
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Reise eines deutschen Landwirths durch die Ver⸗ einigten Staaten von Nordamerika. Von Friedrich Oetken. Zweite Auflage. Oldenburg. Schulze’sche Hofbuch⸗ handlung und Hof⸗Buchdruckerei (C. Berndt u. A. Schwartz.) Preis 2 ℳ — Von der vorliegenden, objektiv gehaltenen Schrift eines Fachmanns ist die erste Auflage in verhältnißmäßig kurzer Zeit ver⸗ griffen, worden, ein Arnzeichen, daß derselben das Interesse unserer Landwirthe nicht gefehlt hat. Der Verfasser hat bei seinen Ver⸗ gleichen hauptsächlich die norddeutschen Bauernhöfe im Auge, und die Besitzer oder Bewirthschafter solcher werden an der Hand des ohne Beschönigung nach irgend welcher Seite geschriebenen Werkchens ihre Ansichten über die amerikanische Landwirthschaft vielfach zu berich⸗ tigen Gelegenheit finden.
Von demselben Verfasser erschien in der nämlichen Verlagshandlung: Ueber die Schulen in den Vereinigten Staaten von Nordamerika (Preis 60 Pf.) — Der Verfasser hat, wie schon angedeutet, während eines längeren Aufenthalts in Nordamerika und zwar zum Theil durch eigene praktische Ausübung des Lehrerberufs daselbst hinreichende Gelegenheit gefunden, sich über den behandelten Gegenstand zu informiren. Seine Angaben beziehen sich allerdings vorwiegend auf die auf ziemlich gleicher Stufe stehenden Schulen in Jowa und Kalifornien, indessen glaubt er, daß dieselben auch für die gloße Mehrzahl der anderen Staaten Geltung beanspruchen dürfen.
ur der größere Theil der südlichen, sowie einige wenige der übrigen Staaten würden durch ihren mehr oder weniger niedrigen Stand⸗ punkt im Unterrichtswesen aus dem Auge zu lassen sein. Die Parallelen zu unserem Schulwesen, welche hier natürlich nicht zu umgehen waren, sind mit der gleichen, auch der oben angezeigten Schrift eigenen Sachlichkeit gezogen, so daß der Leser einen klaren öe Einblick in die amerikanischen Schulverhältnisse erhält.
— Unsere Musikklassiker. Sechs biographische Lebensbilder von Elise Polko. Mit 6 Portraits. Leipzig, Verlag von Schmidt und Günther. Preis 2 ℳ — Schlichte Lebensbilder nur bilden den Inhalt dieses Buchs, aber warme Begeisterung hat bei ihrer Zeichnung die Feder geführt. Sie sind nach der Absicht der Verfasserin für jenen Laien⸗ kreis bestimmt, der sich mehr für die Urheber musikalischer Schöpfungen, für den eigentlichen Lebensweg unserer großen Meister, eines Händel, Bach, Gluck, Haydn, Mozart, Berthoven interessirt, als für die kritische Analyse ihrer Werke; für den Musiker von Fach, den Künstler von Beruf und den Kunstforscher fehlt es ja in der That nicht an ausführlicheren Biographien, Kommentaren ꝛc. Die Verfasserin wollte gegenüber der falschen Auffassung, welche noch immer in der Beschäftigung mit der Musik nur eine angenehme Spielerei sieht, in diesen Lebensbildern zeigen, daß man die Musiker genau ebenso wie alle anderen redlich Schaffenden bei der Arbeit aufzusuchen habe. Und zwar nicht was unsere großen Musiker ge⸗ arbeitet, sondern wie sie gearbeitet, das wird hier in fesselnder Weise erzählt und damit der Beweis geliefert, daß auch die Parole des Genies immer das eine beherzigenewerthe Wörtchen „Fleiß“ sein muß. Das kleine Buch dürfte sich demnach als Lehrstoff für die Jugend und insbesondere natürlich für angehende Musiker vortrefflich eignen Dasselbe ist mit den Bildnissen der 6 Meister geschmückt und auch sonst elegant ausgestatttt. “ “
zum Deutschen Reichs⸗A
*
nzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Montag, den 15. November
reußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
I. fInser ate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt ans die Königliche Expedition
den Neutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpnehtangen, Submissionen eto.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
N* u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Litersrische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten. beilage. Kl
Annoncen⸗Bureaus.
Frhr. von Zedlitz und Neukirch,
Da der gegenwärtige Aufenthalt der mitbeklagten
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 11“
1280871] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 35715. Die Firma L. Braun zu Mannheim klagt gegen die Krämer Martin Herion Eheleute zu Mannheim. z. Zt. an unbekannten Orten, aus verschiedenen Waarenkäufen mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten, unter sammtverbind⸗ licher Haftbarkeit, zur Zahlung von 234 ℳ 76 ₰ nebst 5 % Zinsen von heute an, auch das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Mannheim auf
Dienstag, den 4. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 9. November 1880.
Stoll, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[28141] Oeffentliche Zustellung.
Der Kgl. Rechtsanwalt Rothlauf dahier hat Namens des Privatiers Franz Bieger von Pretzfeld unterm 30. vor. praes. 5. lfd. Mts. gegen 1) die minderjährige Bauerstochter Margaretha
Fuchs von Eschlipp, vertreten durch ihren , den Bauern Konrad Fuchs von da,
2) die Bauerseheleute Johann und Elisabetha Fuchs von Eschlipp, 8 beim Kgl. Landgerichte wegen Vertragserfüllung Klage eingereicht und in derselben brantragt, es
wolle erkannt werden:
1) der unterm 9. Juli Ifd. Js. zwischen den Be⸗ klagten abgeschlossene Uebergabsvertrag wird aufgehoben,
2) die Mitbeklagte Margaretha Fuchs hat die ihr durch fraglichen Uebergabsvertrag über⸗ gebenen Grundstücke als noch zu dem Ver⸗ mögen des Beklagten Johann Fuchs gehörig
„ zurückzugewähren, . 3. die Beklagten haben sämmtliche Streitskosten solidarisch zu tragen.
Bauerseheleute Johann und Elisabetha Fuchs aus Eschlipp, z. Zt. unbekannt ist, wurde auf klägerischen Antrag gemäß §§. 186 und 187 der C. P. O. die öffentliche Zustellung der Klage an dieselben durch Beschluß der I. Civilkammer des Kgl. Landgerichts dahier bewilligt und von dem Vorsitzenden dieser Kammer Verhandlungstermin auf Wstag den 21. Februar 1881, ormittags 9 Uhr, bestimmt, was hiermit zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht wird. Bamberg, den 5. November 1880. ¹ Der Kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber: Schwemmer.
[281311 Qeffentliche Zustellung
Der Zimmermann W. Ehlers in Kiel, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Brinkmann hierselbst, Kläger, klagt gegen den unbekannt abwesenden Musikus und Cigarrenhändler H. Thomsen, früher in Kiel, Beklagten, wegen seines Anspruchs aus der Obligations⸗ und Bürgschaftsacte vom 10. Novem⸗ ber 1879 und der Cessionsurkunde der Spar⸗ und Leihkasse zu Kiel vom 21. Oktober 1880 mit dem Antrage:
1) den Beklagten kostenpflichtig schuldig zu er⸗ kennen 225 ℳ nebst 5 % p. a. Zinsen seit dem 6. November 1879 zu zahlen
2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, 8
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abtheilung IV., zu Kiel auf
den 28. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Kiel, den 11. November 1880.
Hintze, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[281341 Oeffentliche Zustellung.
Nr. 24 140. Der Wirth Konrad Widmer von Albbruck klagt gegen Johann Baumgartner von Rotzingen, z. Z. an unbekannten Orten abwesend, aus Salzkauf vom 3. August 1880 mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 29 ℳ 50 ₰ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Waldshut auf
Mittwoch, den 22. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Waldshut, den 3. November 1880.
Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts: Tröndle.
[28136] Oeffentliche Zustellung. “
Der Besitzer Friedrich Gaidies zu Gr. Aulowoenen klagt gegen den Reinhold Rick — Aufenthalt unbe⸗ kannt — wegen Löschungsbewilligung, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Ertheilung einer
Gr. Aulowoenen Nr. 3 Abtheilung III. Nr. 1 für Reinhold Rick eingetragene Forderung von 13 Thlr. 1 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % Zinsen und Herausgabe des über diese Post gefertigten Dokuments und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Insterburg
auf den 4. Jannar 1881, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Insterburg, den 6. November 1880.
du Poel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[28133] Oeffentliche Zustellung.
Der Heinrich Ganß I. von Ilbeshausen als Cessionar der Johannes Bloß Erben zu Ilbeshausen klagt gegen den Sebastian Bloß I. und dessen Ehe⸗ frau, Letztere zu Ilbeshausen, Ersterer unbekannt wo? aus für die Beklagten bei der Spar⸗ und Leihkasse Lauterbach geleisteter Bürgschaft mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zah⸗ lung von 240 ℳ nebst fünf Prozent Zinsen vom 1. Oktober 1879 an und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgerichts zu Herbstein auf
den 21. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Feick, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. 16
1281351] Oeffentliche Zustellung. . Nr. 15 519. Die Bürgen Josef May jun. un Andreas Herzog zu Ettlingen, vertreten durch Rechts⸗ änwalt Dr. Horn in Karlsruhe, klagen gegen den Hauptschuldner Amandus Schlindwein von Ettlin⸗ gen, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, aus erfuͤllter Bürgschaft und hierwegen genommenen Rückgriff auf Schadloshaltung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1057 ℳ 78 ₰ nebst 5 % Zins vom 1. Juli 1880 — eventuell vom Zustellungstag — an die Kläger und Tragung der Kosten, sowie auf vorläufige Vollstreckbarerklärung des Urtheils, eventuell gegen Sicherheitsleistung und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Grohherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Montag, den 24. Januar 1881, Vormittags 8 ½ Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Karlsruhe, 8. November 1880.
Amann, 8 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
12816S Verkaufsanzeige
und Aufgebot.
In Sachen, betreffend den Konkurs der Gläu⸗ 19 des Kaufmanns J. A. Freudenberg in Uthlede, sollen auf Antrag des Konkursverwalters die zur Masse gehörigen Immobilien, bestehend aus:
1) der Wohnstelle Nr. 57 in Uthlede, Wohnhaus
nebst Hofraum, Waschküche mit Anbau,
2) den saäͤmmtlichen übrigen unter Nr. 48 der Grundsteuermutterrolle in Uthlede eingetragenen Grundbesitz von einem Flächeninhalt von 3 Hect. 43 Ar 46 Qu.⸗Meter
in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf 3
Mittwoch, den 22. Dezember 1880, 8 Morgens 10 Uhr, 1
Termine öffentlich meistbietend verkauft
werden.
Alle, welche an den Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideicommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Ser⸗ vituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, solche in dem Termine anzumelden, als sonst für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht ver⸗ loren geht.
Hagen, 29. Oktober 1880.
Königliches Amtsgericht. Schreiber.
188160] Aufgebot. Der Gärtner Franz Hiller, als Vormund, und der Gärtner Franz Heisig als Bruder des Dienst⸗ knechts und Gärtnerauszügersohns Joseph Heisig aus Schweinsdorf, welcher angeblich vor mehr als 30 Jahren nach Breslau verzogen ist und seitdem nichts mehr hat von sich hören lassen, haben die Todeserklärung des Joseph Heisig beantragt.
Es wird daher der vorgedachte Joseph Heisig und dessen unbekannte Erben bezw. Erbeserben aufgefor⸗ dert, sich spätestens in dem auf den 21. September 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht im Termins⸗ zimmer Nr. 4 anberaumten Ausschlußtermin zu melden, widrigenfalls der Joseph Heisig für todt erklärt und “ den Erben ausgeantwortet werden wird.
[28140]
Subhastationspatent Alrfgebot. -“““
In Zwangsvollstreckungssachen des Dachdeckers Ernst Meldau in Wittingen, Klägers, wider den Chausseewärter Friedrich Nack in Ohrdorf, Beklag⸗ ten, wegen Forderung, soll auf Antrag des Klägers die dem Beklagten gehörende, sovb Nr. 54 zu Ohr⸗ dorf belegene Abbauerstelle nebst Zubehör und Ge⸗ rechtigkeiten, namentlich den dazu gehörenden Grund⸗ stücken, wie solche in der Grundsteuer⸗Mutterrolle Artikel Nr. 52, Kartenblatt 2, Parzellen Nr. 282/96 mit 3 Ar 85 Qu.⸗M. Acker im Dorfe und Parzellen Nr. 286/139 mit 4 Ar 21 Qu.⸗M. Garten vor dem Busche aufgeführt sind, in dem auf:
Dienstag, 25. Januar 1881, Morgens 10 Uhr, nden Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Verkaufs⸗Bedingungen können in hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen werden. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den vorbezeichneten Immobilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnsrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und an⸗ dere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufge⸗ fordert, solche Rechte bei Vermeidung des Rechts⸗ nachtheils, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältnisse zum neuen Erwerber der Im⸗ mobilien verloren geht, in dem obigen Termine an⸗ zumelden. Isenhagen, den 24. Oktober 1880. Koönigliches Amtsgerichts. Abthl. II. Hemmerich.
[281541 Aufgebot.
Auf dem Grundstück Elbing I. 321, dem Lehrer August Silberbach gehörig, stehen Abtheilung III. Nr. 3 für Frau Amalie Saro, geborene Roßmann, 3600 ℳ, dreitausendsechshundert Mark, verzinslich zu 5 % eingetragen. Das darüber gebildete Doku⸗ ment, bestehend aus dem Kaufkontrakt vom 27. März 1872, Hypothekenauszuge vom 30. September 1872, ist verloren gegangen, die Forderung aber angeblich bezahlt, und werden auf Antrag des Schuldners alle Inhaber dieses Dokuments resp. deren Rechts⸗ nachfolger aufgefordert, sich in dem Termine:
den 15. Februar 1881, V. M. 12 Uhr, im Simmer Nr. 7 zu melden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen und die Urkunde für kraftlos erklärt wird.
Elbing, den 4. November 1880.
Königliches Amtsgericht. III
1891481 Aufgebot.
Der unverehelichte Barthold v. d. Lieth in Hecht⸗ hausen ist am 17. März d. J, ohne ein Testament errichtet zu haben, verstorben. Der zum Pfleger über seinen Nachlaß bestellte Kaufmann Heinrich Stüven in Fecbthansen hat den Erlaß eines Auf⸗ ssots behuf Ausmittelung der Erbberechtigten er⸗ eten.
Es werden demnach Alle, welche an den Nachlaß des weiland Barthold v. d. Lieth in Hechthausen e erheben, aufgefordert, solche spätestens in dem au
Sonnabend, den 29. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls die Erbsthaft, wenn sich kein Erbe meldet und legiti⸗ mirt, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender An⸗ meldung aber dem sich legitimirenden Erben ausge⸗ antwortet werden soll.
Osten, den 6. November 1880. 8
Königliches Amtgerichts. 8 Groschupf. Krome.
Aufgebot.
Auf den Antrag der verwittweten Frau Louise Wilhelmine Natschke, geborne Wiebe, zu Lobeckshof, als Besitzerin einer in dem Gemeindebezirk Troyl belegenen, im Auszuge der Grundsteuermutterrolle unter Artikel 48, Kartenblatt 1, Nummer 24, 28a., b., c. eingetragenen Wiesenparzelle von 3 Hektar 27 Ar 20 ◻ Meter, welche vor etwa 36 Jahren von dem Gutsbesitzer Wolff gekauft sein soll, — werden behufs Anlegung eines Grundbuchblatts alle unbe⸗ kannten Eigenthumeprätendenten der genannten Parzelle aufgefordert, ihre Anfprüche und Rechte an dieselbe spätestens in dem
am 15. Februar 1881, Mittags 12 Uhr, (Zimmer Nr. 6) anberaumten Aufgebotstermine zur Vermeidung der Ausschließung anzumelden.
Danzig, den 5. November 1880. 8
Königliches Amtsgericht. XII Zur Beglaubigung: 8 Grzegorzewski, Gerichtsschreiber.
—.—
128156] Aufgebot.
Auf dem Brinksitzerwesen Nr. ass. 50 zu Frell⸗ stedt sind ausweislich des Grundbuchs unter andern
nnachfolgende dingliche Belastungen eingetragen, als:
1) 10 Thlr. Conventions⸗Muͤnze Abfindung für
Neustadt O./S., den 5. November 1880,
Löschungsbewilligung über die im Grundbuche von
königliches Amtsgerich
die Ehefrau des Altvaters Mette, Dorothee Elisabeth, geb. Markmann,
2) 10 Thlr. Conventions⸗Münze sammt einem Leinewebergestelle für Christian Markmann,
3 22. Feb Beides aus der Ehestiftung vom S. Mrürer 1816,
und —
3) 100 Thlr. Conventions⸗Münze nebst 4 % Zinsen
Unden Altvater Herne dhennin dc8 8
üpplingen aus der gerichtlichen Obligation
vom 11. April 1817. 8 8 Auf Antrag des Eigenthümers des Grundstücks, welcher wahrscheinlich gemacht hat, daß die Be⸗ rechtigten unbekannt, die Forderungen auch seit län⸗ geren Jahren getilgt sind, werden alle Diejenigen, welche auf die bezeichneten Schulddokumente und die Hypotheken Ansprüche machen zu können glauben, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 27. Dezember cr.,
Morgens 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls d Urkunden dem Eigenthümer gegeaüber für kraftlos erklärt, die Hypotheken aber gelöscht werden sollen. Königslutter, den 4. November 1880.
Herzogliches Amtsgericht. Brinckmeier.
128151] Aufgebot. b Auf Antrag der Heuerling Heinrich Mathias und Marie Elisabeth, geb. Kuddes⸗Meyer'schen Eheleute aus Markendorf wird hiermit das von der Spar⸗ kasse der Sammtgemeinde Buer unter Nr. 681 für die minderjährige Marie Elisabeth Kuddes aus Markendorf am 31. Dezember 1869 ausgestellte, über 900 ℳ lautende Sparkassenbuch aufgeboten. Der Inhaber hat dasselbe spätestens in dem am Freitag, den 21. Januar 1881,
b Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, anstehen⸗ den Termine vorzulegen und seine Rechte daran an⸗ zumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird. Melle, den 4. November 1880.
Falkenberg, 8 Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. I.
11992 Aufgebot.
Die berng Ernst Troost & Cie. in Hückes⸗ wagen hat das Aufgebot eines Wechsels beantragt. Derselbe lautete den Angaben des Antragstellers gemäß wie folgt:
„Wipperfürth, den 1. Maerz 1880. Für R. Mark 300 Ultimo Mai 1880 zahlen Sie für diesen Prima Wechsel an die Ordre der Herren E. Troost & Cie. die Summe von Dreihundert R. Mark Werth in uns selbst stellen Sie solche auf Rech- nung laut Bericht.“
Unter dem Contexte befand sich rechts die Unter⸗ schrift C. & E. Hamm, links der Vermerk: „Herren Fuchs & Cie. in Cöln, zahlb. bei der Rheinischen Volksbank in Cöln“. Auch stand bei letzterem Ver⸗ merke die Chiffre: E. T. G. 14966 und in der lin⸗ ken unteren Ecke der Urkunde die Nr. 2391. Des ferneren trug der Wechsel links vom Contexte das Aeccept: angenommen „Fuchs & Cie.“ und auf der Rückseite unter der Stempelmarke den Vermerk: pp. Ernst Troost & Cie.: Ernst Troost. Endlich enthielt der Wechsel zweimal in Druck die Bezeich⸗ nung C. & E. Hamm, das eine Mal links von dem Contexte in gewöhnlichem Druck, das andere Mal im Context selbst in Lichtdruck.
Der Inhaber der vorbeschriebenen Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag,
den 1. März 1881, Vormittags 10 ÜUhr, auf Zimmer Nr. 8 des hiesigen Justizgebäudes an beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls di Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Cöln, den 27. Juli 1880.
Köͤnigliches Amtsgericht. Abtheilung X. Gerichtsschreiberei. Krause, Assistent. .
2 2 [24610 Aufgebots⸗Verfahren.
Auf den Antrag von Christoph Carl Reichenbach ist durch Beschluß des Amtsgerichts zu Bremen vom 11. September 1880 zum Zweck der Kraftloserklä⸗ rung der von dem Antragsteller laut Registratur vom 19. September 1863 gewilligten und am 16. Ok⸗ tober 1863 abgelieferten Handfeste, groß 500 Thlr., folgend nach 1000 Thlr., auf sein in hiesiger Neu⸗ stadt, an der kleinen Krankenstraße Nr. 10 belegenes Grundstück, rücksichtlich deren eine neue Eintragung in die Eintragungsbücher, nach Tilgung der frühere Eintragung, nicht erfolgt ist, das Aufgebotsverfahre angeordnet. Der Aufgebotstermin ist angesetzt au
eceeh; den 3. Dezember 1880, achmittags 4 Uhr, in der Amtsgerichtsstube unten im Stadthaufe Nr. 9.
Der Inhaber der Handfeste wird aufgefordert, seine Rechte entweder vor dem Termine bei dem Amtsgericht, und zwar an der Kanzlei des Erbe⸗ und Handfesten⸗Amts oder spätestens im Aufgebots termin anzumelden und die Handfeste vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Handfest erfolgen wird.
Bremen, den 8. Oktober 1880. 1 Das Amtsgericht Abthl. Erbe⸗ und Handfesten⸗Amt.
Zur Beglaubigung:
“
Ruete, Dr.