1880 / 272 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

1) auf die durch das Gesetz vom 20. März 1874 (Gesetz⸗Samml.

.111) bewilligte Anleihe 1 175 637 50 ₰, 2) auf die durch 8 89. vom 77. Juni 1874 (Gesetz⸗Samml. S. 256) bewilligte Anleihe 13 757 651 48 J, 3) auf die durch das Gesetz vom 7. Juli 1876 (Gesetz⸗Samml. S. 288) bewilligte Anleihe 1 599 467 17 J, 4) auf die durch das Gesetz vom 29. März 1877 (Gesetz⸗Samml. S. 124) kewilligte Anleihe 448 964 ℳ, 5) auf die durch das Gesetz vom 26. Juni 1878 (Gesetz⸗Samml. S. 259) be⸗ willigte Anleihe 4 271 073 08 ₰, 6) auf die durch dos Gesetz vom 5. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 28) bewill’ gte Anleihe 13 418 279 85 ₰, 7) auf die durch das Gese⸗h vom 12. März 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 135) bewilligte Maleihe 3 000 000 ℳ, zu⸗ sammen 43 671 073 08 , so daß von dem flüssig gewordenen Betrage von 45 039 435 54 J, noch 1 368 362 46 zur Verrechnung auf hierzu geeignete Kredite vorhanden sind.

Der Nachweis der Nareinnahmung der vorstehend unter Nr. 1 bis 7 aufgeführten Beträge wird in den jährlichen Uebersichten von den Staatseinnahmen und Ausgaben bezw. in den Staatshaushalts⸗ rechnungen erfolgen. Betreffs der dem abgelaufenen Rechnungsjahre angehörigen Positionen Nr. 1 bis 4, 6 und 7 wird auf die Denk⸗ brift zu der Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben für 1. April 1879/80 Seite V. sub Nr. I., Seite VII. sub Nr. IV. und Seite VIII. bezw. auf die in dieser Uebersicht unter Kap. 11 Tit. 31 der etatsmäßigen Einnahmen aufgeführte Einnahmeposition Bezug genommen. 8

Was die Kontrole der Staatsschuldenverwaltung über die Ver⸗ wendung der flüssig gemachten Bestände betrifft, so ist zu diesem Zwecke der Hauptverwaltung 18. Staatsschulden in Gemäßheit einer mit derselben getrossenen Vereinbarung

1) g Uüctrefs sämmtlicher am 1. Oktober 1879 vorhanden gewesenen Bestände der in Rede stehenden Art zugestellt worden.

rner erhält dieselbe 8 8 9) ecals der einen Finalabschluß der Generalstaatskasse über die bei den qu. Beständen vorgekommenen Einnahmen und Ausgaben,

3) die jedesmalige Mittheilung, auf welche der noch unverwen⸗ deten Kredite die flüssig gemachten Bestände angerechnet worden sind, wobei hinsichtlich der flüssig gemachten Effekten die zur Justifizirung des Erlöses erforderlichen Nachweise gegeben werden,

4) in denjenigen Fällen, in welchen die gerachte Verwaltung auf Grund eines Gesetzes, durch welches die Aufnahme einer Anleihe bewilligt ist, um die Ausgabe von Schuldverschreibungen ersucht wird, die Mittheilung, daß flüssig gemachte Bestände der in Rede stehenden Art nicht mehr vorhanden sind, andernfalls, auf welche der dazu geeigneten Anleihen diese Bestände zu verrechnen sind.

Berlin, im Oktober 1880.

Der Finanz⸗Minister. Bitter.

Statistische Nachrichten.

eber den Postverkehr der österreichisch⸗ungarischen Mo mledch, e 1G 1879 lassen wir nach dem kürzlich veröffent⸗ lichten III. Heft des XX. Bandes der „Nachrichten über Industrie, Handel und Verkehr aus dem Statistischen Departement im k. k. Han⸗ dels ministerium“ folgende Mittheilungen folgen: Ind en im Reichsrathe vertretenen Ländern wurden im vorigen Jahre 302 394 750 Postnücke: Briefe, Korrespondenzkarten, Drucksachen und Waarenproben versendet; davon entfielen 81 ½ Millionen Stücke auf den internationalen Verkehr und 18 Millionen waren rekommandirt. Die Anzahl der frankirten Briefe betrug 194, die der unfrankirten 5, die der Korrespondenzkarten 38, die der Drucksachen (Zeitungen) 32, die der Waarenproben 6 Millionen, die der vortofreien Briefe 25 Millionen. Der Postverkehr von Wien und Umgebeing macht in fast allen diesen Kategorien den dritten bis sechsten Theil aus, denn auf dieses Gebiet entfielen z B. von den frankirten Briefen 48, von den Korrespondenzkarten 9, von den Drucksachen 10 Millionen, von den Waarenproben fast eine Million, von den 302 Millionen sämmtlicher Stücke des Briefpostverkehrs 72 Millionen. Packete wurden im Gesammtverkehre 5 Millionen im Gewichte von 15 Mellionen Kilogramm aufgegeben, davon in Wien und Umgebung ungefähr der achte Theil; an Geldbriefen 10,8 Millionen Stück im Betrage von 3248 Millionen Gulden, davon in Wien und Umgebung anderthalb Millionen Stück mit einem Inhalte von 608 Mill. Gulden. An Werthsendungen wurden aufgegeben 12 Mill. Stück im Wertbe ron 1296 Mill. Gulden, davon in Wien und Umgebung 1,8 Mill. Stück im Werthe von 481 Mill. Fl. In den Ländern der ungarischen Krone wurden aufgegeben 54 Mill. frankirte Briefe, davon 22 Mill. im Postdirektionsbezirke Budapest, unfrankirte Briefe 1,7 Mill., Korrespondenzkarten 12 Mill., Druck⸗ sachen 9 Mill., Waarenproben 1,8 Mill., portofreie Briefe 16 Mill., zusammen 95 Mill. Stück, also nicht ganz der dritte Theil des be⸗ treffenden Verkehrs der österreichischen Länder; an Packeten 673 675 Stück im Gesammtgewichte von 2 Mill. Kilogramm, au Geld⸗ und Werthsendungen 7 Mill. Stück im Werthe von 816 Millionen Gulden. Der Postverkehr von Wien uad Um⸗ gebung übertrifft in der Zahl der beförderten Briefe, Drucksachen und Werthsendungen den jedes österreichischen Kronlandes, denjenigen der kleineren Länder sogar um mehr als das Zwanzigfache; in Kor⸗ respondenzkarten, Waarenproben und portofreien Briefen steht jedoch Böhmen obenan. Gegenüber den 48 Millionen frankirter Briefe und 9 Millionen Korrespondenzkarten des Wiener Postbezirkes hat auch das übrige Nieder⸗Oesterreich nur 9 Millionen Briefe und fast 2 Milionen Korrespondenzkarten aufzuweisen. Der Postverkehr Böh⸗ mens fast in jeder Beziehung doppelt so stark als derjenige Galiziens, kommt in einigen Beziehungen dem der ungarischen Länder nahe, z. B. 42 Mill. frankirte Briefe und 10 Mill. Korrespondenzkarten in Böhmen, gegen 54, bezw. 12 Mill. Stück in Ungarn, übertrifft den ungarischen Verkehr in Geldbrief⸗ und Werthsendungen um mehr als die Hälfte, 1295 gegen 816 Millionen. In diesem Punkte über⸗ trifft auch der Verkehr im Postdirektions⸗Bezirke Wien und Um⸗ gebung mit 1089 Millionen den von ganz Ungarn und kommt ihm in der Zahl der Briefe, Korrespondenzkarten und Packete wenigstens nahe. Bemerkenswerth ist das Verhältniß der unfrankirten Briefe zur Zahl der frankirten; es ist in den Ländern mit schwäche⸗ rem Postverkehre viel größer, als in den Ländern mit mehr ent⸗ wickeltem Verkehre. In den österreichischen Ländern kommen auf 194 Millionen frankirter Briefe 5 Millionen unfrankirte, also auf je 38 frankirte ein unfrankirter, in den ungarischen Ländern auf 54 Millionen frankirter Briefe 1,7 unfrankirte, also auf 32 fran⸗ kirte ein unfrankirter Brief. In Dalmatien kommt auf 10, in Gali⸗ zien auf 17, in Böhmen auf 42, in Wien und Umgebung auf 50 frankirte Briefe je ein unfrankirter.

““ Kunst, Wissenschaft und Kiteratur.

Der Monatsbericht der Königlich Preußischen Aka⸗ demie der Wissenschaften zu Berlin für August 1880 (Berlin, Buchdruckerei der Königl. Akademie der Missenschaften. (G. Vogt.) NW. Universitätsstr. 8S. In Kommission in Ferd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung. Harrwitz und Goßmann) hat fol⸗ genden Inhalt: Weierstraß, Ueber einen funktionentheoretischen Satz des Hrn. G. Mittag⸗Leffler. Weierstraß, Zur Funktionenlehre. Ueber die Anlage von Blitzableitern. b

Sammlung altdeutscher Werke in neuen Bear⸗ beitungen. A. Försters Verlag in Staßfurt und Leipzig. Das Unternehmen des vorstehend genannten Verlages, ältere werthvolle Werke unserer vaterländischen Literatur, die für die Kenntniß der sittlichen, religiösen und gesellschaftlichen Zustände und die Lebensan⸗ schauungen der vergangenen Jahrhunderte von Bedeutung sind, in neuhochdeutschen Uebertragungen allen Gebildeten zugänglich zu machen, ist als ein sehr dankenswerthes zu begrüßen. Dasselbe verdient aber eine um so größere Anerkennung, als die Bearbeitungen durchaus treu und alle unnöthigen und willkürlichen Aenderungen gewissenhaft vermieden sind, während kurze literargeschichtliche Einleitungen über die betreffenden Dichter sowie erläuternde Anmerkungen das Verständniß

““

der Schriften erleichtern helfen. Bisher liegen von der Samm⸗ lung 12 Bändehen vor, nämlich: 1) Hans Sachs’ Spruchgedichte, aus⸗ gewählt und sprachlich erneuert, mit Einleitung und Anmerkungen von ¹. Engelbrecht (geheftet 1 ℳ, eleg. geb. 1 60 ₰); 2—3) Aus⸗ gewählte Schristen von Johann Fischart, neudeutsch mit Einleitung und Anmerkungen von A. Engelbrecht. I. Theil (geheftet 2 ℳ); 4) Hans Sachs Schwänke, von demselben (geheftet 1 ℳ, eleg. geb. 1. 60 J), 5 6) Johann Fischart, ausgewählte Schriften, neu⸗ deutsch mit Einleitung und Anmerkungen von Dr. Herm. Hoffmeister. II. Theil. (geh. 2 ℳ. beide Theile eleg. geb. 5 ℳ), 7) Konrad von Würzburg, kleinere Dichtungen, aus dem Mittelhochdeutschen über⸗ setzt, mit Einleitung und mwii von Karl Pannier (geheftet 1 ℳ, eleg. geb. 1 60 ₰), 8) Albrecht von Eybe’s Ehestands⸗ büchlein, sprachlich erneuert und mit Vorwort von Karl Müller (ge⸗ heftet 1 ℳ, eleg. geb. 1 60 ₰), 9) Das Lied von der Gottes⸗ minne, aus dem Mittelhochdeutschen übertragen und mit Einleitung versehen von Dr. Karl Siegen (geheftet 1 ℳ, eleg. geb. 1 60 ₰), 10 11) Ulrich Boners Edelstein, ausgewählt und sprachlich erneuert mit Einleitung und Erläuterung von Max Oberbreyer (ge⸗ hefetet 2 ℳ, eleg. geb. 2 60 ₰), 12) Jörg Wickrams Rollwagen⸗ büchlein, ausgewählt und sprachlich erneuert von Karl Müller (geheftet 1 ℳ, eleg. geb. 1 60 ₰). Die Ausstattung ist gut und die Preise so gestellt, daß sie günstige Gelegenheit bieten, für ein Billiges allmäblich eine 8” gewählte altdeutsche Bibliothek in ewande zu sammeln. Dr. v h Stinde's „Aus der Werkstatt der Natur“ (Berlin, Verlag von Louis Senf, Pr. 1,50 ℳ) ist wiederum ein Bändchen erschienen, in welchem der Verfasser in seiner in⸗ teressanten Weise Streifzüge zu den kleinsten Wesen unternimmt, unhörbaren Tönen lauscht, die Kunde der Edelgesteine bereichert, die Wunder des Lichts beschreibt, Wind und Wetter, Wissenschaft und Täuschung erörtert, die Hausfeinde an das Tageslicht zieht und endlich über Sinnestrug und Hypnotismus und was damit zusammen⸗ ängt, Aufschluß ertheilt. 8

B he v Nummer 1951 der „Illustrirten Zeitung“ (Leipzig, Verlag von J. J. Weber) enthäͤlt fol⸗ gende Abbildungen: Cardinal Jacobini, der neue papstliche Staatssekretär. Das Albertus⸗Magnus⸗ Denkmal für Lauin⸗ gen. Die neue Riesenbrücke über die Wolga bei Syzran im Gouvernement Simbirsk (Rußland). Aus Albanien: Das Kloster zum heiligen Kreuz mit dem Wunderbrunnen (Cudezna Dschesma). Nach der Natur gezeichnet von Prof. Franz Zverina⸗. Walachischer Landmann. Nach dem Leben gezeichnet von Max Flashar. Walachisches Landmädchen. Nach dem Leben gezeichnet von Max Flashar. Die restaurirte St. Gereonskirche in Cöln. Originalzeichnung von J. Scheiner. Das Innere der St. Ge⸗ reonskirche in Cöln. Originalzeichnung von 1 Scheiner. Friedrich Dettmer, Königlich sächsischer Hofschauspieler, am 24. Ok. tober. Nach einer Photographie von Hansstängl (Teich) in Dresden. Emil Palleske, am 28. Oktober. Nach einer Photographie von Gottheil und Sohn in Königsberg. Die Domkirche zu Agram, durch das Erdbeben am 9. November ar! beschädigt. Polytechnische Mittheilungen: Aus dem Gebiet der modernen Goldschmiedekunst. 17 Abbildungen. Aus der illustrirten Zeitschrift „die Perle“ (Wien, Verlag von M. Gerlach u. Co.); das Photophon; verbessertes Velociped. Illustrationsproben aus Wer⸗ ken vom Weihnachtsbüchertisch: Aus Mrs. Annie Brassey's „Sonnen⸗ schein und Sturm im Osten“ (Leipzig, F. Hirt. u. Sohn). 2 Abbil⸗ dungen: Aquädukt bei Ephesus; Straße der Ritter in Rhodus; aus Höckers Erzählung „Deutsche Treue, wäͤlsche Tücke“ (Leipzig, F. Hirt u. Sohn): Die Guillotine in Straßburg; aus der „Illu trirten Naturgeschichte der Thiere“ von Philipp Leopold Martin (Leipzig, F. A. Brockhaus), 6 Abbildungen: Eisbär, Javaner Affe, Elch, Rüsselrobbe oder See⸗Elephant, Eskimohunde, Berg⸗ oder Felsen⸗ känguru

Gewerbe und Handel)].

Amtlichen Nachrichten zufolge ist die Rinderpest in der Stadt Warschau, über deren Wiederausbruch kürzlich*) berichtet wurde, nunmehr erloschen. 1

8 sind in dem Dorfe Kolo, Kreis Warschau, neuerdings 4 an der Seuche erkrankte Stück Vieh gefallen und 3 kranke sowie 7 verdächtige Rinder getödtet worden. 8 b

Auch in Pleck, der Hauptstadt des Gouvernements gleichen Namens, ist das Auftreten derselben Krankheit amtlich konstatirt; daselbst ist eine Kuh gefallen, sowie eine kranke und eine verdächtige Kuh getödtet worden. 8

Die Direktion der Berlin⸗Kölnischen Feuerver⸗ sicherungs⸗Aktiengesellschaft versendet soeben ein Cirkular⸗ schreiben, in welchem sie die heftigen gegen das Institut gerichteten Angriffe der „Frankf. Ztg.“ zurückweist.

Der Geschäftsbericht der Dres dener Papierfabrik für das Rechnungsjahr 1879/80 weist eine Produktion von 1 286 106 kg (177 256 kg mehr als im Vorjahre) und einen Fakturenbetrag für verkauf’e Papiere von 891 643 (128 620 mehr) auf. Trotz dieser Mehrproduktion und dem wesfentlich höheren Fakturenbetrag ist der erzielte Gewinn, 93 761 ℳ, um 31. 937 gegen das Vor⸗ jahr zurückgeblieben und in Folge dessen die Dividende von 8 ½ % des Vorjahres auf 6 % zurückgegangen. Als hauptsächlicher Grund dieses Rückganges darf die zu Anfang des laufenden Ka⸗ lenderjahres plötzlich eingetretene ungünstige Konjunktur in den Preisen der Lumpen angesehen werden, die um 50 %, in einzelnen Sorten sogar um 60 und 70 % stiegen und dabei noch in sehr mangelhafter Qualität geliefert wurden. Die Abschrei⸗ bungen betragen 25 000 ℳ, Reparatuaren im Betrage von 27 870 sind aus dem Betriebe gedeckt worden, während das Maschinenconto einen Zuwachs von 16 566 durch die Beschaffung einer großen Papierschneidemaschine und mannigfache Verbesserungen und Ergän⸗ zungen an den maschinellen Einrichtungen gefunden hat.

Dem Aufsichtsrath der Nürnberger Aktien⸗Bier⸗ brauerei (vorm. Heinr. Henninger) wurde die Bilarz per 30. Sep⸗ ber d. J., welche einen Gewinn von 405 411 (ca. 10 ½ % des Aktienkapitals) nachweist, vorgelegt; derselbe beschloß, hiervon 97 072 für Abschreibungen auf Immolien und Mobilien zu ver⸗ wenden, dem Reservefonds 5 % zuzuweisen, 6 ½ % Dioidende zur Ver⸗ theilung zu bringen und den nach Abzug der Tantièmen verbleibenden Rest von 4986 auf neue Rechnung vorzutragen. Das Gesammt⸗ Abschreibungskonto der Immobilien und Mobilien umfaßt jetzt die Summe von 688 002 und der Reservefond hat die Höhe von 79 377 erreicht.

Washington, 17. November. (W. T. B.) Der Schatz⸗ Sekretär Sherman kaufte heute für 5000 Dollars Bond n 1880 zum Course von 102,75.

Verkehrs⸗Anstalten.

Wien, 14. November. (C. Ztg.) Die Arbeiten am Arl⸗ berg⸗Tunnel schreiten rüstig vorwärts. Am westlichen Tunnel⸗ ausgang bei Langen, wurde am 4. d. die Handarbeit durch die Bohrmaschine abgelöst. Der Sohlstollen war an diesem Tage auf 216 m vorgerückt. Zur Durchbrechung ist maschineller Betrieb in Aussicht genommen; vom 1. Februar 1881 an muß von jeder Tunnelmündung aus bis zum Durchschlage täglich ein Fortschritt von 3,3 m erzielt werden. In 180 Tagen nach erfolgtem Durch⸗ schlage des Richtstollens soll der Tunnel fertig hergestellt sein. Die Kosten der östlichen Tunnelhälfte nebst der 0,7 km langen Zufahrt⸗ strecke sind auf 6 444 500 Fl., die der westlichen Hälfte sammt der gedachten Bahnstrecke auf 6 587 700 Fl. veranschlagt. Die Vollen⸗ dung der Tunnelstrecke wird für Mitte August 1885 erwattet, so daß die Eröffnung der Arlbergbahn im Herbste 1885 vor sich gehen könnte.

Triest, 18. November. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Achilles“ ist heute Vormittag aus Konstantinopel hier ein⸗ getroffen.

*) conf. Nr. 258 des „Reichs⸗Anzeigers.“

In dem 11. Heft des XXVI. Bandes von Dr. A. Peter⸗ manns Mittheilungen aus Justus Perthes' geographi⸗ scher Anstalt finden wir unter Anderem interessante „Eth⸗ nographische Studien in Albanien“, von Spiridion Gopcevic. Derselbe schildert in ausführlicher Darstellung die kriegerischem Stämme der Mirediten und der Malisoren und ihre Eigenart. In Ober⸗Albanien, sagt er, steht die Herrschaft der Pforte nur auf sehr schwachen Füßen. Mit Ausnahme der Festungen Scutari, Dulcigno, Les, Kruja, Durazzo und der Stadt Tirana halten die türkischen Truppen keinen Zoll albanischen Territoriums besetzt; zudem sind die türkischen Besatzungen so schwach, daß (außer Scutari und Dulcigno) ihr Schicksal bei einer Volkserhebung keinem Zweifel unterliegen kann. Die Autorität des türkischen Vali erstreckt sich nur über die größtentheils von Mohamedanern bewohnten Städte und Ebenen; die Gebirge sind seit Jahrhunderten thatsächlich unabhängig, denn sie leisten gar keine oder nur geringe Abgaben, stellen blos Freiwillige zur Armee und kümmern sich um die Befehle der Paschas nur dann,⸗ wenn sie ihnen bequem sind. In Nordalbanien sind es die schon genannten Malisoren, welche in den Gebirgen hausen, in Mittelalbanien die Dukadzini, die Mire⸗ diten und die Matija. Unter den letzteren sind die Mirediten die vornehmsten. Sie haben in den letzten Jahrhunderten eine größere Rolle gespielt als die andern und bilden ein festeres Gemeinwesen Auch an Zahl sind sie der mächtigste aller oberalbanischen Stämme. Die Mirediten stehen seit Beginn des 18. Jahrhunderts unter erblichen Fürsten, eigentlich blos Kapitäne genannt, deren erster Dzon Marku war. Wenigstens wird die Dynastie des jetzigen Kapitäns Prenk Bib Doda vom Volke als „Dera e Dzon Markut“ bezeichnet. Das An⸗ sehen der Mirediten in Mittel⸗Albanien ist so groß, daß die beiden anderen Hauptstämme, Dukadzini und Matija, gern mit Mtredita gehen, gehen, wenn dieses zur gemeinsamen Wahrung ihrer Interessen zu den Waffen ruft. Von den Malisoren heißt es: Man kann kühn die Behauptung aufstellen, daß alle Malisorenstämme sich in fattischer Unabhängigkeit von der Pforte befinden. Kein einziger türkischer Soldat darf es wagen, sich in ihren Bergen sehen zu lassen. Kein türkischer Steuereintreiber läßt sich blicken, keine Konskrip⸗ tionskommission, kein Beamter oder sonstiger Vertreter der türkischen Regierung. Jeder Stamm thut, was ihm recht und billig dünkt, und wenn er den anderen bekriegen will, geschieht es, ohne erst um Erlaubniß zu fragen. Die Pforte be⸗ trachtet freilich die Maljsoren als ihre Unterthanen, weil sie selbst sich für solche ausgeben; das ändert aber nichts an der Thatsache, daß die Malijsoren faktisch vollkommen unabhängig sind. Der beste Beweis hierfür liegt darin, daß die Pforte vor jedem Kriege mit Montenegro bei ihnen um freien Durchzug bitten mußte. Als sie dies einmal nicht that, fühlten sie sich beleidigt, verwehrten dem türkischen Heere den Durchzug und zwangen es zur Rückkehr. Ferner enthält das Novemberheft Beiträge über des russi⸗ schen Oberst⸗Lieutenants Pjewzow Reise durch die Mongolei nach Kuku⸗choto (1878/79), über die arktische Campagne 1880 (die Fahrten im europäischen Eismeere, im amerikanischen Eismeere, und Lieutenant Schwatka's Schlittenreise nach King⸗Williams⸗Land, zur Auffindung der Reste der Franklinschen Expedition, mit Karte), ende⸗ lich Begleitworte zu der Karte von N. A. Sewerzows Reise durch das Pamir⸗Gebirge (1878), den geographischen Monatsbericht und

die Literatur⸗Uebersicht.

Agram, 16. November. Ueber die neuen Erdstöße, welche gestern telegraphisch gemeldet wurden, wird der „N. fr. Pr.“ telegra⸗ phirt: Die durch etwa fünf Stöße während der heutigen Nacht her⸗ vorgerufene Panik ist unbeschreiblich. Der erste Stoß kam um 12 Uhr 2 Minuten Nachts; diesem folgten in kurzen Intervallen

ten Morgens ein heftiges Beben erfolgte. Es war wieder eine Nacht wahnsinnigen Schreckens. Wenige Minuten nach dem ersten Stoße waten bereits Straßen und Plätze mit angsterfüll⸗ ten Männern, verzweifelnden Weibern und schreienden Kindern angefüllt. Die Kranken im Spitale der Barm herzigen Brüder wollten sich schreiend und jammernd zum Fenster hinausstürzen. Die allseitige Verzweiflung hatte den Höhepunkt erreicht. Frauen brachen in Weinkrämpfe oder Lachkrämpfe aus, andere ergriffen die Kinder und wollten sie zum Fenster hinaus⸗ werfen. Viele waren dem Wahnsinn nahe, da sich die Stöße stets erneuerten und die Erde immer ärger bebte. Es war ein furcht⸗ bares Nachtbild. Der Mond schien heiter am prachtvollen Sternen⸗ himmel, während im Innern der Erde dafür die furchtbarsten Ele⸗ mente entfesselt schienen. Fast jeder Erdstoß küadigte sich durch ein voraukgehendes unheimliches Brausen an. Vom Ge⸗ birge her waren heftige Detonationen vernehmbar. Man glaubte stets, nun müsse in der nächsten Sekunde die Ka⸗ tastrophe eintreten. So furchtbar wie die heutige war noch keine der jüngst verflossenen Nächte. Mit den Morgeazuüͤgen verließen wieder zahlreiche Bewohner die Stadt. Für den Abend steht eine weitere Massenflucht in Aussicht. Die Bevölkerung wagt nicht, in den erschütterten Häusern zu bleiben und sucht Zuflucht im Freien. Auf dem Zrinyplatze waren heute Nacht nicht blos alle Bänke besetzt, sondern auf dem bloßen Erdboden lagerten Frauen und Kinder aus den besten Klassen. Es sollen dort 5000 Menschen kampirt haben.⸗

Ueber das Kohlenzechenunglück in Nova Scotia melket ein Telegramm aus Halifax, daß sämmtliche Grubenarbeiter, die sich auf der Nordseite der Zeche Foord befanden, entkommen sind; auf der Südseite haben indeß, wie man glaubt, 46 Arbeiter ihr Leben ver⸗ loren. Reitungsmannschaften fahren fort in den Schacht hinabzu⸗ steigen, aber in Folge des Nachdampfes sind sie außer Stande weit vorzudringen. Sie haben indeß mehrere Leichen von Menschen und Pferden entdeckt. 1

Ein vom 14. d. datirtes Telegramm meldet: Die Pumpen an der Mündung der Zeche Foord in Stellarton wurden gestern außer Thätigkeit gesetzt, und man ließ das Wasser steigen und die Flam⸗ men löschen, wodurch jede weitere Gefahr aus diesem Schachte ver⸗ hindert wurde. Es können daher keine weiteren Leichen geborgen werden, bis die Zeche ausgepumpt ist. Bis jetzt sind nur zwei Leichen an die Oberfläche gebracht worden.

Ein neueres Telegramm aus Halifax meldet, daß am 14. d. Abends in der Zeche Foord in Stellarton wiederum Feuer ausbrach

Explosionen schlagender Wetter stattfand

Im Königlichen Opernhause verabschiedeten sich gestern im „Troubadour“ von Verdi Fr. Patti als Leonore und Hr. Nico⸗ lini in der Titelrolle. Das Haus war röllig ausverkauft. Se. Majestät der Kaiser und König sowie Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl und die hohenzollernschen Herrschaften wohnten der Auf⸗ führung von Anfang bis Ende bei. Die vollendeten Leistungen der Fr. Patti fanden die lebhafteste und beifälligste Aufnahme, Hr. Ni⸗ colini, der im ersten Theile der Oper das Pablikum kalt ließ, errang mit der Arie „Lodern zum Himmel“ einen dreifachen Hervorruf⸗ Die hiesigen Kräfte: Frl. Brandt, Hr. Betz und Hr. Krolop, wett⸗ eiferten mit den Gästen auf das Ecfolgreichste.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner⸗ Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

drei, nach Anderen sogar mehr Stöße, worauf um 4 Uhr 33 Minu-

In Folge dessen sind Krankheiten zu befürchten.

zu 72

Erste Beilage

u Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Berlin, Donnerstag, den 18. Novenber

nzeiger. 188o0.

Michtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. November. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (I1.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die Berathung der Interpellation der Abgg. Dr. von Cuny und Spener, betreffend die Gerichts⸗ kosten, fort. Nach dem Interpellanten Abg. Dr. von Cuny g der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg, wie folgt, das

ort:

Meine Herren! Die Interpellation, in Betreff der zu 1 gestell⸗ ten Frage, „ob die Königliche Staatsregierung Ermittelungen über die bisherige Wirkung des neuen Gerichtskostengesetzes und der Ge⸗ bührenordnung für Gerichtsvollzieher angestellt habe“, beantworte ich mit Ja! Ich würde aber glauben, weder den Intentionen der Her⸗ ren Interpellanten noch den Erwartungen, die das hohe Haus an die Interpellation in berechtigter Weise zu knüpfen hat, vor allen Dingen aber, ich möchte glauben den eigenen Interessen der Staats⸗ regierung wenig zu entsprechen, wenn ich mich auf eine knappe Be⸗ antwortung der gestellten Frage mit Ja! oder Nein! begnügen wollte, und ich nicht vielmehr die gebotene Gelegenheit ergriffe, die Frage über die Gerichtskosten, welche, wie der Herr Interpellant ja ganz mit Recht angeführt hat, die weitesten Kreise unserer Bevölkerung auf das eingehendste vielfach schmerzlich beschäftigen, um von Seiten der Regierung diejenigen Aufklärungen zu geben, die vielleicht dazu beitragen werden, manche Mißverständnisse zu beseitigen und an⸗ dererseits auch die berechtigte Hoffnung auf eine Verbesse⸗ rung des bestehenden Zustandes herbeizuführen. Der Herr In⸗ terpellant hat schon an die Entstehungsgeschichte dieser Kosten⸗ gesetze erinnert, und Sie wollen mir erlauben, auch nun meinerseits einen kurzen Rückblick darauf werfen zu dürfen, wenngleich ich dabei Neues nicht anzuführen, vielmehr nur Bekanntes zu wiederholen habe, aber es dürfte vielleicht doch von Werth sein, daß man sich das in der Vergangenheit Vorgekommene in dem Augenblick wieder vergegenwärtigt, wo Sie ein Votum in dieser allerdings schwerwiegenden Frage abzugeben im Begriffe sind. Ich erinnere daran, daß die Prozeßordnung eine ausdrückliche Bestim⸗ mung enthielt, die Prozeßordnung könnte nur gleichzeitig mit der Einführung des Bece eftesgee t ins Leben treten. Es war also den verbündeten Regierungen die, ich darf wohl sagen, desparate Aufgabe gestellt, ein Kostengesetz zur Prozeßordnung zu schaffen, die zwar in der Gesetz⸗Sammlung hübsch abgedruckt stand, über dessen praktische Wirksamkeit aber im ganzen Deutschen Reich kein Mensch ein begründetes Urtheil abgeben konnte. Es blieb also den verbün⸗ deten Regierungen nichts übrig, als ein Problem zu lösen, darauf begründet, auf der Grundlage der einzelnen theoretischen Sätze in den Prozeßg setzen die danach wahrscheinlich⸗richtigen Prozeß⸗ gebühren an die einzelnen Gesetze anzuknüpfen. Die Arbeit war nicht leicht; und wie wenig die verbündeten Regierungen geneigt waren, zu glauben, als das Werk nun fertig und dem Reichstage vor⸗ gelegt war, daß es ein vollkommenes Werk sei, das ergaben die Aeußerungen, die von Seiten der Bundesrathsmitglieder vom Re⸗ gierungstische gleich bei Einführung des Gesetzes gegeben wurden. Die verbündeten Regierungen erkannten offen an, daß der Gesetz⸗ entwurf auf Wahrscheinlichkeitsberechnungen beruhe, und wenn ich auch vielleicht den Ausdruck, daß das Gesatz ein „Experiment“ sei, für einen vielleicht nicht ganz glücklichen halte, so war doch das darin wahr, daß man eben anerkennen mußte, ob das Gesetz sich in der Praxis bewähren würde oder nicht, das kann nur erst die Erfahrung lehren. Erinnere ich mich recht, so ist von Seiten des Regierungs⸗ tisches damals der Ausdruck gebraucht: „wir machen einen Sprung ins Dunkle“, wir sind aber überzeugt, daß, wenn wir fehlgegriffen haben, jede Landesvertretung und der Reichoͤtag sehr bereit sein wird, demnächst die bessernde Hand anzulegen, namentlich wo wir zu hoch gegriffen haben, die Sätze zu vermindern. Denn, meine Herren, und daran darf ich auch hier erinnern, allerdings sind wir bei der Auf⸗ stellung des Entwurfs davon ausgegangen, die verbündeten Regierun⸗ gen müßten um jeden Preis die eine Klippe vermeiden, zu niedrige Sätze genommen zu haben, dem übereinstimmend wurde es von allen Finanz⸗Ministern der deutschen Staaten als ein Postulat aufgestellt: lassen Sie uns keine Einbuße an den Intraden der Gerichtskosten erleiden, wir können das bei der Finanzlage im Deutschen Reiche und den Einzelstaaten nicht ertragen. Und wenn der Herr Interpellant jetzt an die preußische Staatsregierung die Bitte richtet, sie möchte sich doch nicht von „fiskalischen“ Rücksichten leiten lassen, so wäre ich für meine Person sehr gern bereit, darauf einzugehen; aber der ein⸗ zelne Minister, ja, auch der einzelne Staat in Deutschland ist gar nicht in der Lage, dies zu können, wenn er nicht auch die Gewißheit hat, daß dieses Zurüdschieben der fiskalischen Gesichtspunkte nicht aus

anderen Gebieten größere Gefahren herbeiführen möchte. So kam um in der geschichtlichen Darlegung fortzufahren der sehr be⸗ scheiden eingeführte Gesetzentwurf zur Berathung des Reichstags. In sehr schwierigen und lang ausgedehnten Verhandlungen wurde der Gesetzentwurf in einer Kommission im Wesentlichen angenommen. Einzelne Theile der Sätze wurden freilich verringert, aber in anderen Theilen und das müssen Sie erlauben, daß ich es betone, ohae irgend Jemandem damit gegen irgend wen einen Vorwurf machen zu wollen sind auch sehr erhebliche Steigerungen erst durch die Beschlüsse des Reichstages in dieses Gesetz hineingebracht worden; denn das, was auf der einen Seite abgemindert wurde, ist bei ande⸗ ren Punkten oft bis zu ein Drittel erhöht worden. So ist es ge⸗ kommen, daß wir jedenfalls, wo wir fehlgegriffen haben in den Saͤtzen, uns redlich in die Fehler getheilt haben. Die verbündeten Regierungen und die Landesvertretung haben dabei beide ihren gleich⸗ gemessenen Antheil. Nun traten die Gesetze am 1. Oktober 1879 ins Leben und es dauerte gar nicht lange, als sich, namentlich in der Presse, vielfach der Ruf erhob: „Die Gerichtsgebühr ist zu theuer! Die neue Gesetzgebung verschränkt die Rechtsverfolgung, es muß Hülfe geschaffen werden.“ Erlauben Sie mir, meine Herren, daß ich hierbei aus Erfahrungen meiner Person sprechen darf. war um jene Zeit aus dem Reichs⸗ in den preußischen Dienst zurückgetreten, und bekam die Klagen über das schlechte Gerichtskostengesetz an erster Stelle zu kosten. Ich muß hinzufügen, aus den Kreisen der Gerichts⸗ eingesessenen kamen eigentlich öö“ wenige Klagen an den Justiz⸗Minister, zum Theil auch wohl, weil er nur im geringen Grade in der Lage war, selbst helfen zu können, weil meistens nur im Instanzenzuge abgeholfen werden konnte. Aber dagegen hat mit der allergrößten Lebhaftigkeit die Presse die Frage aufgenommen, und ich übertreibe vielleicht nicht, wenn ich sage, es ist wohl kaum ein Tag vergangen, an dem mir nicht ein Zeitungsausschnitt anonym oder unterschrieben, oder auch selbst amtlich zuging, in welchem diese Klage laut wurde. Wir hielten es im Justiz⸗Ministerium vom ersten Tage an für unsere Pflicht, solchen Klagen mochten sie von Parteien ausgehen oder von der Presse, und mochten sie mittelst der Presse uns anonym zugefertigt sein, nachzugehen, um erkennen zu können, ob und inwieweit jene Klagen begründet seien. Wenn nun auch diese Arbeit oft sehr wenig anmuthig war denn täͤalich mit solchen Klagen heimgesucht zu werden, ist in der That für einen Departementschef keine kleine Last, so bin ich doch weit entfernt, der Presse daraus einen Vorwurf zu machen; im Gegentheil, jch babe alle Ursache, ihr dankbar nafür zu sein. Denn ich bekenne, daß vielfach, wo wir auf solche Fereift mmen eingingen, wir gefunden haben, daß die Klagen zum Theil begründet waren. Viele solche Mittheilungen waren ver⸗

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zeihen Sie mir den etwas schlecht gegriffenen vulgären Ausdruck Räubergeschichten, darauf berechnet, einen sensationellen Eindruck zu machen. Viele aber waren in der That begründet. Worin aber lag nun der Grund derselben? Nicht immer in dem Gesetz, nicht in den Sätzen der Gebührenordnung, sondern darin, daß einmal die prozeß⸗ führenden Parteien noch nicht genügend bekannt waren mit den sehr scharf zugespitzten Bestimmungen der Prozeßordnung, ja daß auch die Gerichte vielfach noch in der Ausführung derselben fehlgriffen. Wo und in so weit da eine Remedur möglich war, haben wir sie ein⸗ treten lassen. Vor allen Dingen aber haben wir diese Erhebungen es sind ganze Berge von Akten allein darüber angehäuft dazu benutzt, um uns die Frage vorzulegen: sind wir vielleicht schon jetzt in der Lage, eine Reform der Kostengesetzes in Anregung zu bringen? Zu dieser Frage hatten wir einen doppelten und dreifachen Anlaß, einmal, waren es die Klagen, von denen ich gesprochen habe, dann war es der Beschluß des Reichstags, der gleich bei der Genehmigung des Gerichtskostengesetzes eine Reform desselben, und zwar ich darf den Herrn Interpellanten wohl an die Zahl erinnern innerhalb von 4 Jahren in Aussicht genommen hatte. Dann hatten wic eine weitere Veranlassung dazu, durch Anträge, die im preußischen Herrenhause, und endlich auch durch einen An⸗ trag, der von dem Hrn. Abg. Klotz, der ja auch Mitglied des Hauses ist, im Reichstag eingebracht worden war, und der zu dem Beschluß geführt hatte, es solle der Reichskanzler ersucht werden, prüfen zu lassen, ob die neu eingeführten Gerichtskostentarife geeignet wären, auf die Rechtspflege durch Vertheuerung störend ein⸗ zuwirken, sowie von dem Ergebniß dieser Ermittelungen dem Reichs⸗ tag Kenntniß zu geben.“ Damit war nicht nur die äußere Ver⸗ anlassung, sondern auch die verfassunge mäßige Verpflichtung für mich als Justiz⸗Minister gegeben, mit der Centralstelle der Justiz im Reich in Verbindung zu treten und zu pruüͤfen, ob wir schon jetzt zuverlässige Erhebungen zur Unterlage für eine Reform machen könn⸗ ten. Das geschah schon in der Mitte dieses Jahres. Wir kamen aber nach sorgfältigen Erwägungen übereinstimmend zu der Ueber⸗ zeugung, daß der Zeitpunkt noch nicht gekommen sei, um auf Grund eines statistischen Materials eine gesicherte Unterlage für eine Reform der Gebührengesetze zu gewinnen, sondern daß wir erst die Erfahrung eines größeren Zeitraums vor uns haben müßten, um mit einer solchen vorzugehen. Meine Herren, von allen Taäͤuschungen giebt es, glaube ich, keine schlimmere, als diejenige, die sich auf den Grund von Zahlen anscheinend sicher aufbaut, während die Zahlen selbst der richtigen Unterlagen entbehren. Wir hätten aber eine solche richtige Unterlage nicht gewinnen können, weil die Zahlen trüglich gewesen wären, die wir hätten aufstellen können. Ich erinnere daran, daß die Gebührenordnung, wenigstens in Preußen, nach dem dazu hier erlassenen Einführungsgesetz, an dem Sie ja Alle Ihren Antheil haben, im §. 21 sagt: „in allen gerichtlichen Angelegenheiten sind, soweit nicht reichs⸗ gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, baare Auslagen nach den I der §§. 79 und 80 des deutschen Gerichtskostengesetzes zu erheben.“

Diese Bestimmung hatte die Folge, daß alle diejenigen Sachen, die noch aus dem alten Verfahren vom Jahre 1879 in das neue Verfahren übergingen, zum Theil mit Liquidationen begleitet wur⸗ den, die auf dem neuen Kostengesetz beruhten. Nun erlauben Sie mir, Ihnen Zahlen anzuführen über diese aus alten Verfahren über⸗ gegangenen Sachen. Mir stehen freilich augenblicklich nur die Zah⸗ len aus den östlichen Provinzen zu Gebote. Danach gingen am 1. Oktober 1879 über an Bagatellfachen 168 019 alte Sachen, an landgerichtlichen Sachen 70 335, an Subhastationssachen 6530 und an Konkursen 19 000. So wie wir jetzt an eine Statistik zum Zwecke einer Reform hätten gehen wollen, würden wir diese alten

achen haben trennen müssen von den Sachen, die nach dem neuen Verfahren verhandelt wurden, und das wäre eine Arbeit gewesen, die die Kräfte von Hunderten in Anspruch genommen hätte und doch nicht mit dem Anspruch auf Zuverlässigkeit hätte durchgeführt wer⸗ den können. Erwägen Sie, meine Herren, wie schwer der Uebergang für die Gerichte schon in jener ersten Zeit an sich war, wie schwer sich überhaupt aus den alten eingewohnten, zum Theil ja auch lieb gewordenen Organisationen und Pro⸗ zeßordnungen i Organisation einzuleben. Es ist mir hierbei eine Pflicht und Freude, offen vor dem Lande be⸗ kennen zu dürfen, daß alle Justizbeamten, Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber, wie auch die Beamten der unteren Ordnung und endlich auch Rechtsanwälte mit einer Fingehung und mit einem Erfolg sich dieser Aufgabe gewidmet haben, der nicht hoch genug gerühmt werden kann, und welchen die Gerichtseingesessenen ihnen nicht hoch genug anrechnen können. Denn, meine Herren, wie steht es heute mit jener ganz exorbitanten Zahl von 186 000 übergegange⸗ nen alten Sachen? Davon sind heute alle bis auf 1157 erledigt! Von den Landgericht⸗sachen, die ja natürlich nicht gleichrasch erledigt werden konnten, weil sie ja nach der Natur des Prozesses länger dauern mußten, sind nur noch 12 134 unerledigt, 12 134 von 70 000, und ich sInig einen besseren Beweis für die hingebende Treue in der Arbeit der Gerichte kann man nicht finden als in diesen Zahlen. Da nun glaube ich Ihres Einverständnisses sicher zu sein, glaube, daß Sie es billigen, wenn ich die Last, die schon auf den Gerichten lag, nicht noch durch eine statistische Erhebung zweifelhaften Werthes vermehren wollte.

Aber, wie dem auch immerhin sein mochte, die Thatsache der Klagen konnte ich nicht leugnen; ich konnte auch nicht ignoriren, daß vele dieser Klagen nach den Erhebungen, die ich gemacht hatte, ge⸗ rechtfertigt waren, und darum durfte ich mich der Aufgabe nicht ent⸗ ziehen, einleitende Schritte zu thun, um eine Reform des vorhan⸗ denen Gebübrengesetzes wenigstens für die Zukunft vorzubereiten. Schon in den Berathungen des Reichstags, die auf den Antrag Klotz gepflogen sind, wurde anerkannt, und der Herr Interpellant hat es ja auch heute hier wieder anerkannt, daß es wenig angebracht sein würde, wenn ein Partikularstaat glauben wollte, mit theilweiser Reform in seinen engen Grenzen vorgehen zu können, daß vielmehr eine wirkliche zweckmäßige Reform nur von der Centralstelle im Reiche selbst au geben könne, und zu diesem Ende haben denn auch bereits eingehende Ver⸗ handlungen mit dieser Reichscentralstelle über die Frage, ob in nächster Zeit vielleicht mit einer Reform von solchen Mißständen, die am fühlbarsten hervorgetreten wären, versucht werden könnte. Zu dem Ende habe ich eine Reihe von Punkten allerdings als solche hervor⸗ gehoben, die einer Reform fähig, vielleicht als einer solchen bedürftig anzuerkennen seien. Ich brauche damit nicht zurückzuhalten, kann sie vielmehr erwähnen. So glaube ich allerdings, wie der Herr Antrag⸗ steller mit Recht gesagt hat, daß die Zustellungsgebühren der Gerichtsvollzieher nach einigen Richtungen hin werden vermindert werden können, denn rücksichtlich ihrer besteht ein Hauptgravamen. Dabei dürfen Sie mir aber wohl erlauben, hinzuzufügen, daß eine Erhöhung dieser Gebühr vom Reichstage ausgegangen ist; wir hatten für amtsgerichtliche Sachen eine kleine Gebühr vorgeschlagen, der Reichstag hat diese Gebühr erhöht und ich wiederhole, daß darin nicht etwa ein Vorwurf liegen soll. Ich glaube ferner, daß die Ge⸗ bühr für die Beglaubigung der Abschrift eines Schriftstückes, die nach vielen Erfahrungen als sehr lästig empfunden wird, wird fort⸗ fallen können; denn eine eigentliche Leistung steht dieser Gebühr nicht gegenüber. Ich glaube ferner, daß bei den Schreibgebühren eine Re⸗ form möglich sein wird, aber, und ich knüpfe hierbei an das, was

staaten die Hand an die Reform da legen, wo der Partikularstaat dam für sich allein berechtigt ist. Schwierigkeiten schwerer Art er⸗ geben sich gleich hier. Wir haben bei der Gerichtsorganisation in Preußen ca. an 800 Amtsgerichten die staatlich besoldeten Lohn⸗ schreiber abgeschafft und das ganze Schreibwerk in die Hände des Gerichtsschreibers gegeben, dieser beschafft das nothwendige Schreib⸗ werk auf seine Kosten und erhält dafür die Schreibgebühren als Entschädigung. Wenn wir nun eine Reform bei den Schreibgebühren vornehmen wollen, so treffen wir damit wieder andere Interessen, und der Weheruf von heute über die Schreibgebühren wird vielleicht dem Weberuf solcher Personen, die bei der Aenderung um ihre jetzigen Einnahmen kommen, Platz machen. Nichts desto weniger glaube ich, daß bei den Schreibgebühren ein Punkt liegt, den die verbündeten Regierungen für die Reform vorzugsweise ins Auge zu fassen haben, und ich glaube ferner, daß die Gebühr für die Voll⸗ streckungsklausel gleichfalls einer Einschränkung fähig ist. . UMeber alle diese Fragen wird mit der Centralstelle der Reichs⸗ justiz bereits verhandelt. Es würde aber voreilig sein, meine Herren, wenn ich jetzt schon irgend eine Gewähr dafür übernehmen wollte, daß die verbündeten Regierungen in ihrer Gesammtheit auf diese Vorschläge ohne Weiteres eingehen werden, und daß es möglich sein wird, diese Reform alsbald gesetzgeberisch in Angriff zu nehmen. Denn, meine Herren, und damit darf ich nicht zurückhalten es giebt auch weite Kreise im Reich und in den maßgebenden Regierungen die keineswegs davon überzeugt sind, daß schon jetzt der Zeitpunkt gekommen sei, eine Reform des Gebührengesetzes in Angriff zu nehmen. Mir liegt beispielsweise der Bericht eines Ober⸗Landes⸗ gerichts vor, eines nichtpreußischen, sondern eines mitteldeutschen, welches mehr, wie viele andere in der Lage war, die Wirkangen der Kostengesetze von heute gegen die Kostengesetze von sonst zu erkennen; ich kann es ja auch nennen, es st das Ober⸗ Landesgericht von Jena, welches sämmtliche thüringische Staaten umfaßt. In diesem Bericht wird auch die Frage über die Reform der Kostengesetze erörtert, und ich will es lieber wörtlich vorlesen, was darüber gesagt wird. Es heißt in jenem Be⸗ richt des Präsidenten, eines Mannes, der mit Recht den Ruf eines sehr hoch angesehenen Juristen in jenen Landen genießt: Es ist nicht zu verkennen, daß das Gerichtskostengesetz seit der kurzen Zeit seiner Anwendung mannigfaltigen Anfechtungen aus⸗ gesetzt ist und daß die Klage über die unverhältnißmäßige Höhe der Kosten, namentlich durch Veröffentlichung einzelner Fälle in der Presse eine Verbreitung gefunden hat, die zu der Annahme führen könnte, daß das Verlangen nach einer Aenderung, bezüglich nach einer Ermäßigung ein allgemeines sei.

„Auch ist es richtig, daß bei Vergleichung der früheren in den thüringischen Staaten, auf welche ich meine Aeußerung zunächst beschränken zu müssen glaube, geltenden Vorschriften für Prozeß⸗ sachen mit den durch das Gerichtskostengesetz eingeführten sich in vielen Fällen nach dem letzteren ein bei Weitem höherer Betrag herausstellt, als wie dies nach den bieherigen Sätzen der Fall sein würde.

„Es bedarf jedoch kaum der Erwähnung, daß dieser Umstand allein für eine Revision, bezüglich Ermäßigung des Gerichtskosten gesetzes nicht maßgebend sein kann; einestheils, weil die früheren Gerichtskostengesetze keineswegs immer auf richtigen Prinzipien basirten, und manche, namentlich die älteren, ganz unverhältniß⸗ mäͤßig niedrige Sätze enthielten, anderentheils, weil auch nach den früheren Gesetzen der Fall gar nicht selten war, daß bei unbedeu⸗ tenden Streitobjekten die Kosten den Werth des Streitobjekts er⸗ heblich überstiegen.

Nun führt der Referent dasselbe weiter aus, was ich vorhin an⸗ gedeutet habe, daß nämlich zum Theil Fehler von Seiten der Par⸗ teien, von Seiten der Anwaͤlte, aber auch Fehler von Seiten der Gerichte vorgekommen seien, die zur Steigerung der Kosten beige⸗ tragen, daß aber in Summa er dringend davon abräth, schon jetzt die Hand an eine tiefgehende Reform zu legen. Es heißt hierüber:

Für die allgemeinen Revistonen des Gerichtskostengesetzes mag man vielleicht auch gegen einzelne Bestimmungen derselben Be⸗ denken haben, ist aber meines Erachtens gegenwärtig umsoweniger Veranlassung, als die Kürze der Se während welcher es in Kraft steht, jede Erfahrung über seine Zweckmäßigkeit und Brauchbarkeit ebenso ausschließt, als die Erfahrung darüber, wie sich der Ertrag der Gerichtssporteln nach dem neuen Gesetz gegen den bisherigen Ertrag herausstellen wird, und ob nicht durch eine vorzeitige Ermäßigung der jetzigen Kostensätze gegenüber dem durch die neuen Iustizgesetze bedingten Mehraufwand das finanzielle Interesse der Staaten mehr oder weniger benachtheiligt werden wird.

Ich will, meine Herren, die ja schon zum Gemeinplatz herab⸗ gedrückte Frage, ob denn eine billige Rechtspflege eine Wohlthat für ein Land sei, nicht wiederholen; ich für mein Theil bekenne, so wenig populär auch ein solcher Ausspruch für einen Justiz⸗Minister sein mag, daß ich eine allzubillige Justizpflege nicht für ein Glück des Landes halte. Ich kann hier zwei Erfahrungen anführen, die uns schon jetzt als gute Folge der neuen Gesetze entgegengetreten sind. Die neuen erhöhten Gerichtskosten haben schon heute mit zur Folge ge⸗ habt, daß eine der schlechtesten Arten von Prozessen sich verringert hat, vielleicht zu verschwinden beginnt, nämlich die Injurienprozesse. Wenn ich mich nach den Gründen dieser Erscheinung erkundigte, dann hieß es: früher konnte man zu leicht den Prozeß anstrengen, der Kostenvor-. schuß, den man an sich zu leisten hatte, kam thatsächlich selten zur Einziehung, heutzutage ist es anders, und da besinnen sich nun die Leute um Vieles mehr, ob sie gleich zum Richter laufen und leichthin einen Injurienprozeß anstrengen sollen, den sie später vielleicht selbst bereuen. Meine Herren! Ich glaube, das ist ein recht guter Er⸗ folg der neuen Kostengesetze.

Eine andere Erfahrung, die wenigstens in einzelnen Landes⸗ theilen berichtet wird, besteht darin, daß Prozesse über ganz geringfügige Summen, die namentlich von Schankwirthen gegen solche Personen angestrengt wurden, denen b leichtsinnig einen Kredit gegeben hatten, um Vieles weniger werden. Ja, es ist mir versichert worden, und dies z. B. aus den Kreisen von Oberschlesien, daß die Klagen aus wucherischen Geschäften, die früher an der Tages⸗ ordnung waren und meistens solch kleine Objekte hatten, um Vieles weniger geworden sind. G Meine Herren! Wenn man auf der einen Seite so rasch mit der Behauptung zur Hand ist, es würde durch die Höhe der Kosten den Gerichtseingesessenen das Antreten des Richters verschränkt, so darf ich vielleicht dieser einen Klage den hier hervorgehobenen Vor⸗ theil Käta gens sen, daß durch diese Kostensätze auch eine Reihe schlechter Prozesse verhindert werden. 8 Wie aber auch die Entschließungen der verbündeten Regierungen ausfallen werden und ich wiederhole, ich glaube, wir werden zu einer Abstellung der von mir erwähnten hauptsächlichen drückenden Punkte kommen, ohne gleich die Axt an die Wurzel des ganzen Ge⸗ setzes legen zu müssen eines erlaube ich mir schließlich zu bemer⸗ ken und daran eine Bitte zu knüpfen, fast von allen Seiten dieses hohen Hauses und anderer gesetzgebenden Häuser ist der Wunsch laut geworden, man möchte doch endlich einmal der Gesetzgebung etwas Ruhe gönnen, man möchte das allzurasche Tempo der Gesetz⸗ gebung mäͤßigen. Wie sehr ich für meine Person diesen Wunsch für

egründet erachte, das, glaube ich, werden Sie daraus entnommen haben, daß ich auch nicht einen einzigen Gesetzentwurf aus dem Kreise meiner

der Herr Ehehphlete ausgeführt hat, man möge nicht alles von der Reform im Reich erwarten, sondern möge auch in den Partikular⸗

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Verwaltung Ihnen vorgelegt habe, denn wenn auf irgend einem Gebiet endlich einmal Ruhe nothwendig ist, so ist es, 8 e“ 1“ 8 6 8