*
8 4 Aö .
7
“
Damals unter der Zustimmung vieler Herren vom höchsten Adel. Er citire nur den Fürsten Reuß; derselbe habe gesagt: „Wenn die Idee der Freiheit einmal in die Brust eines Volkes gepflanzt sei, so könne sie demselben nie wieder ent⸗ rissen werden.“ So hätten die hervorragendsten Männer auch aus den Reihen der konservativen Partei geurtheilt. Die rechte Seite dieses Hauses wolle konservativ sein, also das Bewährte und Bestehende bestehen lassen, hier sei es jedoch nicht zweifelhaft, welchen Weg man zu gehen habe. Er bekenne, daß er ein gläubiger Christ sei, und deshalb werde er nie seine Hand zur Unterdrückung seiner Mitmenschen reichen. Das Recht dieser Bewegung, sich „christlich“ zu nennen, bestreite er also, man habe aber dann noch das Beiwort „sozial“ hinzugefügt. Diese Bezeichnung sei richtig, aber man betreibe diese Bewegungen auf falschem sozialem Gebiete. Auch er stimme dem Abg. Virchow bei, daß der Neid vielfach die Triebfeder zur Agitation sei. Es sei dasselbe, was in Ungarn und Böhmen die Deutschenhetzen erregt hätte. Der Abg. Reichensperger habe so gethan, als ob man den Juden nur unter Vorbehalt Rechte einge⸗ räumt hätte. Davon sei ihm nichts bekannt. Habe man denn den Juden nicht ebenso zu danken für die Vertheidigung des Vaterlandes, wie den Christen? Habe man ein eisernes Kreuz mit Konfessionsunterschied verliehen? Aber nicht blos mit dem Schwerte, sondern auch mit dem Beutel in der Hand hätten die Juden stets thatkräftige Hülse geleistet und sogar auch jeder Wohlthätigkeit, welche er die spezifisch christliche nennen möchte, die sich eigentlich im Gegen⸗ satz zu der allgemeinen Wohlthätigkeit stelle, zuweilen einen recht offensiven Charakter trage. Bereits im vereinigten Landtag habe der Minister Camphausen geäußert, daß die Existenz des preußischen Staates an die politische Gleichberechti⸗ gung der verschiedenen Konfessionen geknüpft sei, und daß die Monarchie gefährdet werde, wenn dieser Grundsatz nachhaltig und wesentlich verlassen werden sollte. Schon das Allgemeine Land⸗
recht, das bis heute unübertroffene Muster eines Gesetzbuches,
verlange nur, daß jede Kirchengesellschaft ihren Mitgliedern Ehrfurcht gegen die Gottheit, Gehorsam gegen die Gesetze, Treue gegen den Staat und sittlich gute Gesinnung gegen ihre Mitbürger einflöße; und in keiner dieser Beziehungen ständen die Juden den Christen nach. Es sei traurig, daß man heute, 23 Jahre nach der Begründung des preußischen Konstitutionalismus hier diese Debatte habe, in der nichts vorgebracht sei, was nicht schon damals vorgebracht und an⸗ erkannt oder widerlegt worden sei. Damals habe aber das Volk und seine Vertreter noch ein gewisser Idealismus be⸗ lebt, und man sei damals noch nicht so weit gekommen, ge⸗ wesen, freiheitliche und humane Bestrebungen mit der Bezeich⸗ nung Doktrinarismus zu belegen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die verschiedenen An⸗ schauungen, die über diese Frage zum Ausdruck kämen, lägen so nahe an einander, daß er Veranlassung nähme, zu erklären, daß das, was er sagen werde, nur seine persönliche Ansicht sei. Die Interpellation sei nach seiner Ansicht durchaus nicht motivirt, dieselbe werde das Gegentheil dessen erreichen, was die Interpellanten beabsichtigt hätten, dieselben hätten sich nur durch die Hitze des Moments hinreißen lassen. Die Inter⸗ pellation sei nach seiner Meinung zutreffend und erschöpfend für Jedermann von der Regierung beantwortet worden; nach des Abg. Virchow Meinung etwas kühl. Die Katholiken hätten in ähnlichen Fällen eine solche Antwort für höchst dankenswerth gehalten! Es sei allerdings ein Zeichen der Zeit, daß man die Katholiken kühl behandele und andere weniger kühl. Da nun der Minister und alle Parteien unzweideutig er⸗ klärt hätten, daß sie den verfassungsmäßigen Zustand bewahren wollten, begreife er nicht, warum dem Hause der Abg. Träger alte Geschichten ins Gedächtniß zurückgerufen habe, es sei denn, um seinen Fraktionsgenossen zu zeigen, wie sie beim Kulturkampf das Gegentheil von Allem gethan hätten, wozu der Abg. Träger sie heute aufgefordert habe. Die soziale Stellung der jüdischen Mitbürger im christlichen Staate sei äußerst schwierig; man könne diese Frage eigentlich nur an den Stätten wahrer Wissenschaft und in deren Formen be⸗ handeln; sie in das Tagesleben hineinzuwerfen, halte er bei der Stimmung der Massen im höchsten Grade bedenklich, sein Standpunkt sei der: keine Judenhetze, aber auch keine Christenhetze, besonders auch keine Katholikenhetze! Moralische und religiöse Duldung sei man allen Mitbürgern schuldig, besonders aber den Juden, weil sie in der Minorität seien. Aber diese Duldung solle nicht einseitig, sondern gegenseitig sein. Die Frage sei in der Presse nicht immer in der rich⸗ tigen Weise behandelt, die jüdischen Bürger seien oft verletzt worden. Das müsse er entschieden mißbilligen. Jedenfalls gehöre die Angelegenheit nicht in Volksversammlungen, so lange nicht bestimmte Resultate auf wissenschaftlichem Gebiete erzielt seien. Aber alle diese Erörterungen wären nicht ein⸗ getreten, wenn nicht ein Theil der Juden selbst Veranlassung dazu gegeben hätte. Einer der Hauptpunkte sei nach seinem Da⸗ fürhalten der, daß wenn ein Einzelner oder eine Mehrzahl von Juden etwas gethan habe, was mit Recht getadelt werden müßte, man das verallgemeinere und generell hinstelle. Es sei richtig, daß ein Theil der Juden eine Weise angeschlagen habe, die für die Gesellschaft höchst bedenklich sei; die ruhig Denkenden unter den Juden sollten ihre Genossen auf den rechten Weg bringen. Namentlich habe in den kirchenpolitischen Kämpfen die überwiegende Mehrzahl der jüdischen Literaten eine falsche Stellung eingenommen, sie hätten den Christen ihre Ange⸗ legenheiten überlassen sollen, da die Christen sich um ihre (der
Juden) Angelegenheiten auch nicht kümmerten.
Der Abg
Virchow sei über die katholische Frage leicht hinweggeschlüpft.
So wenig ihn gefreut habe,
auch die Interpellation und ihre Besprechung so sei sie doch die beste Gelegenheit,
zu zeigen, wie inkonsequent die Kulturkämpfer seien. Er
billige die Erklärung von Notabeln, gestanden
Zeitungen
in den aber es müsse
die neulich
hätte, vollkommen,
immer heißen „den jüdischen und katholischen Mitbürgern“. Es sei ihm auch eine gewisse Genugthuung, den Namen des Abg. Gneist unter derselben zu finden; derselbe werde nun hoffentlich als Jurist die Konsequenz daraus ziehen und seine Vergehen von der Moabiter Affaire ab wieder gründlich gut
machen.
Er wolle auch nicht ganz verzweifeln und hoffe, daß
die Logik langsame Fortschritte machen werde, auch anderwärts. Sei man tolerant nach allen Seiten hin, dann werde es auch gelingen, die Bewegung aus den Gemüthern zurückzudrängen. Man könne es den Juden nicht verdenken, wenn sie von ihren Rechten Gebrauch machten, aber dieselben dürften nicht allzu
weit gehen. werde, aufsichtsgesetze volle
verdanke man
Wendung in Die Entwickelung des
Daß das christliche Prinzip zurückgedrängt der Aera, die mi dem Schul⸗
habe, die eine verhängniß⸗ der preußischen Geschichte bedeute. Schulwesens führe dahin, daß der
begonnen
Glaube der Väter in den Kindern verwischt werde. Die Juden könnten nicht mit Unrecht sagen, was sie thäten, hätten sie auf
den preußischen Schulen gelernt.
Diejenigen, die am Glauben
ihrer Väter festhielten, verfielen in diese Fehler niemals. Aber derjenige Theil, der ungläubig geworden sei, reiche dem un⸗ gläubigen Christen die Hand und falle mit demselben gemein⸗
schaftlich über das positive Christenthum her. über Klage erhebe, dann Elementen, sondern der Der christliche Sinn könne nur aufrecht erhalten
legen.
Wenn man dar⸗ solle man es nicht den jüdischen ungläubigen Gesellschaft zur Last
werden durch die freie Bewegung der christlichen Kirche. Die
Juden
hätten
die christliche Kirche geknechtet. Habe
die Regierung etwas gethan, um dieses Unglück abzuwenden? Thue sie jetzt etwas? Sie bleibe in ihrer unerschütterlichen
Haltung der Kirche gegenüber.
Wenn etwas vom Christen⸗
thum verloren gehe, so sei die Regierung schuld daran. Er flehe die Regierung an, dafür zu sorgen, daß den jüdischen Kindern der Glaube der Väter nicht verkümmert werde, um sie vor dem Materialismus und Unglauben zu bewahren. Immer sollte man sich des Spruches bewußt bleiben: „Was du nicht willst, das man dir thu, das füg' auch keinem an⸗
dern zu.“
Auf Antra sich hierauf das
g des Abg. Frhr. von Minnigerode vertagte
Haus um 4 Uhr auf Montag 10 Uhr.
Smerxan-
N X* Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
Industrielle Etablissements, Fabrik
Deffentlicher Anzeiger.. —
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich
Preußischen Staats-Anzeigergs: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32. E.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen.
& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
5. 6.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 8 Literarische Anzeigen. 9.
Theater-Anzeigen. 8 der Börsen-
Annoncen⸗Bureaus. 5 A8
Familien-Nachrichten. beilage.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
128868] Oeffentliche Zustellung.
Die Bierbrauereibesitzer Koebl und Conrad zu Kaiserslautern, vertreten durch L. Müller zu Metz, klagen gegen den Gastwirth Franz Hartmann, früher zu Metz, jetzt ohne bekannten Aufenthalts⸗ ort, wegen einer Forderung von 78,66 ℳ für ge⸗ liefertes Bier mit dem Antrage auf Verurtheilung des Letzteren zur Zahlung obiger Summe, sowie der Kosten, und laden den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kai⸗
serliche Amtsgericht zu Metz, in dessen Sitzungs⸗
saal, auf den 3. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Clundt, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerich
SSSSox Ansgebut. Auf Antrag des Wilhelm Roth und der Paul
Zulaufs Ehefrau von Leusel wird die in Amerika,
unbekannt wo? abwesende Ehefrau des N. Scheuer⸗ mann, geb. Roth, aufgefordert, etwaige Erbansprüche an den Nachlaß des Georg Roth von Leusel, unter
Anfechtung dessen Testamentes, im Termin:
Freitag, den 14. Morgens
anuar 1881, Uhr,
anzumelden, widrigenfalls Verzicht darauf unterstellt 1158 der Nachlaß den Antragstellern überwiesen werde. 8
Alsfeld, den 16. November 1880. Großherzogliches Amtsgericht Alsfeld. Schnittspahn.
““
Dem Amtsgerichtssekretär Barlen in Bochum,
welcher in seiner Eigenschaft als Salarienkassen⸗
Rendant des früheren Kreisgerichts Bochum eine
Kaution von 3000 ℳ in Staatsobligationen bestellt
hat, soll diese Amtskaution zurückgegeben werden. Es werden daher alle Diejenigen, welche aus der
Amtsführung des Amtsgerichtssekretärs Barlen als Salarienkassen⸗Rendant Ansprüche an die gedachte Kaution erheben wollen, hiermit öffentlich auf⸗
efordert, dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte, spätestens in dem auf
den 20. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 30, vor Amtsrichter Hense angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen lediglich an die Person des Kautionsbestellers verwiesen werden, und die Kaution dem ꝛc. Barlen zurückgezahlt wird. Bochum, den 18. November 1880. 3
Königliches Amtsgericht. 8
[28863] Auszug. „ Durch Beschluß der I. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Metz vom 13. November 1880 wurde die Götertrennung zwischen Eheleuten Fried⸗ rich Wilhelm Schmitt, Ackerer, und Demutha lein, beisammen auf dem Hofgute Léonvillers, Gemeinde Wiblingen, wohnhaft, mit Wirkung vom 25. Okto⸗
ber dieses Jahres ausgesprochen und Parteien behufs
Auseinandersetzung ihrer Ansprüche vor Notar Henry in Kurzel verwiesen. Gemäß §. 6 Ausf.⸗Ges. vom 8./7. 1879 wird die⸗ ser Auszug bekannt gemacht. Metz, den 20. November 1880. 1 Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.
[28780] Auszug.
Durch Klageschrift vom 30. September 1880 hat der zum Armenrecht belassene, zu Düren wohnende Wirth Anton Gallont unter Bestellung d. Rechts⸗ anwalts Thissen zu Aachen
gegen den Peter Fellig, früher Eisenbahn⸗Assistent zu Wanne, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Anuf⸗ enthaltsort und Konsorten, Klage zum Kgl. Land⸗ gerichte zu Aachen mit folgen dem Antrage erhoben
Kgl. Landgericht wolle die Theilung und Ausein⸗
andersetzung folgender Massen verordnen:
1) der zwischen dem 1842 zu Düren verlebten Joseph Gallont und seiner im August 1879 gleichfalls zu Düren verlebten Ehefrau Cäcilia, geb. Maubach, bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft in der Art, daß davon die eine Hälfte auf den Nachlaß des Joseph Gallont, die andere Hälfte auf den Nachlaß der Cäcilia Maubach falle;
2) des Nachlasses des Joseph Gallont in der Art, daß davon Kläger die eine Hälfte und die sieben minderjährigen Kinder des inzwischen verstorbenen Joseph Gallont, zeitlebens Brief⸗ träger zu Düren, die andere Häͤlfte erhalte; einen Richter zum Kommissar ernennen, hin⸗ sichtlich der Immobilien die gesetzliche Expertise verordnen und die Kosten der Masse resp. dem Widersprechenden zur Last legen.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist Termin auf den 24. Dezember 1880, Vor⸗ mittags 9 Uhr, beim Königlichen Landgericht II. Civilkammer dahier anberaumt und wird der Verklagte zu diesem Termine mit der Aufforderung geladen, einen bei diesem Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Aachen, den 15. November 1880.
Der Rechtsanwalt des Klägers: 8 Thissen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.
Aachen, den 18. November 1880.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts:
Bewer. In Sachen, betreffend die Theilung einer Weide⸗ fläche, genannt „in den Hofen, krummen Stücken und Schulterkamp“, vor Hemelingen, Amts Achim (Kreis Verden, Provinz Hannover), werden alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegen⸗ stände zu machen haben, namentlich auch die Grund⸗ herrn, Gutsherrn, Zehntherrn, Pfandgläubiger, Hütungsfischerei⸗ oder sonstigen Servitut⸗Berech⸗ tigten hierdurch öffentlich aufgefordert, ihre Rechte, Ansprüche oder Widersprüche in dem auf Donnerstag, den 23. Dezember d. J.,
Morgens 9 ½ Uhr, im Schierholz'schen Wirthshause zu Hemelingen anstehenden Ediktaltermine anzu⸗ melden und klar zu machen, überhaupt ihr Interesse bei dem Geschäfte, soweit sie es für nöthig halten, zu beachten, unter der Verwarnung, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach An⸗ gabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen werden sollen, auch daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. Achim und Verden, den 15. November 1880. Die verordnete Theilungs⸗Commission. Wellenkamp, E. A. Kemmelmann, Amtshauptmann. Oek.⸗Commissair.
[28875]
Aufgebot eines Verschollenen.
Gegen den Schuhmacher Friedrich Wilhelm Temme, verheirathet gewesen mit der am 6. Sep⸗ tember 1872 verstorbenen Caroline Müller, im Jahre 1861 von seinem Wohnort Daseburg, Kreis Warburg, aus nach Amerika ausgewandert und seit länger als 10 Jahren verschollen, ist Seitens seiner Kinder: Wilhelmine, verehelichte Lokomotivführer Johann Gerken zu Bestwig⸗Nuttlar, und Joseph, letzterer vertreten durch seinen Vormund, Ackerwirth Fosaen Nutt in Daseburg, die Todeserklärung be⸗ antragt.
Es ergeht daher an den Friedrich Wilhelm Temme, sowie an dessen etwaige unbekannte Erben und Erb⸗ nehmer hiermit die Aufforderung, sich spätestens in dem auf
den 25. Mai 1881, Vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder persönlich bei Gericht zu melden, widrigenfalls der Verschollene selbst für todt erklärt und das Vermögen den sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird. 8 Warburg, 24. September 1880. Koönigliches Amtsgericht.
.
[28871]
Nr. 19 791. In der Klagesache des Josef Köhler in Baden gegen den Schlosser Max Krieg und dessen sammtverbindliche Ehefrau Theresia, geb. Greß von da, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, hat das Gr. Amtsgericht Baden auf die am 5. v. Mts. in Nr. 234 dieses Blattes veröffentlichte Klage unter Festsetzung einer dreiwöchigen Einlassungsfrist ander⸗ weiten Termin bestimmt auf Montag, den 31. Ja⸗ nuar 1881, Vorm. 9 Uhr, was zum Zwecke der öffentlichen Zustellung anmit bekannt gegeben wird.
Baden, den 18. November 1880.
Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. “ 8 [28777]
In dem von Nathan Spier zu Alsfeld eingelei⸗ teten Zwangsversteigerungsverfahren über das Grundeigenthum der Anna Catherine Mühling von Röllshausen hat die Königliche Steuerkasse hier behufs Befriedigung aus dem Erlöse 611⁄12 Pfennige rückständige Steuern aus dem Jahre 1880 gegen die genannte ꝛc. Mühling angemeldet und ist Ter⸗
min zur Erklärung und mündlichen Verhandlung auf den 4. Janunar 1881, Vormittags 11 Uhr, bei Meidung des Eingeständnisses und Ausschlusses vor das unterzeichnete Gericht anberaumt. 1 Neukirchen, am 12. November 1880. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Lucas, Gerichtsschreiber.
[28787] Gütertrennung.
Durch rechtskräftig gewordenes Ürtheil der I. Civi kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vo 4. Oktober 1880 ist die zwischen den Eheleuten, Schreiner und Bauunternehmer Friedrich Bieber⸗ stein und Näherin Maria, gebornen Wienandt, beide zu Bonn, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.
Der Gerichtsschreiber:
Teusch.
[28798] 1
Durch unseren Beschluß vom 16. d. M. ist das auf die Ortsarmenkasse zu Oberwasungen als Gläu⸗
bigerin lautende Schuldbuch der Kreditkasse des
Spar⸗ und Hülfe⸗Vereins dahier Nr. 1923, ausge⸗ stellt am 2. April 1859 und am 1. März 1879 auf 326 ℳ 25 ₰ lautend, für kraftlos erklärt worden. ööe e 18 C“ bth Herzogl. S. Amtsgericht. V. h. Schiepnitz. 8 1 1“ “ “ [28879] Behufs Todeserklärung nachstehender Personen: 1) Hans Hinrich Pehrs aus der Blome schen Wildniß, 2) Jelene Kruse aus Neuendorf bei Elmshorn, 3) Peter Witt aus Glückstadt, 4) Hinrich Bahlmann aus Kollmar be Glückstadt
ist Termin im hiesigen Amtsgericht auf
Dienstag, den 22. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, angesetzt.
Glückstadt, den 15. November 1880. Königliches Amtsgericht. (gez) A. Burchardi. Veröffentlicht: “ Becker, Gerichtsschreiber.
[28872]
Nr. 19 790. In der Klagsache des Dienstmädchens 1 hier gegen den unbekannt wo sich anfhaltenden Schlosser Max Krieg von Forbach, früher in Baden, hat das Gr. Amtsgericht Baden
Magdalena Zeitvogel
auf die am 1. v. Mts. in Nr. 231 dieses Blattes veröffentlichte Klage unter Festsetzung einer drei wöchigen Einlassungsfrift anderweiten Termin be stimmt auf Montag, 31. Januar 1881. Vorm.
9 Uhr, was zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
anmit bekannt gemacht wird. Baden, 18. November 1880. 1 Der Feeh Gr. Amtsgerichts
Aufgebot.
Das Königliche Haupt⸗Steueramt für die Gerichts⸗ kosten⸗Erhebung hat das Aufgebot des vom biesigen Magistrats⸗Depositorium ausgestellten, angeblich ab⸗ handen gekommenen Rekognitionsscheins Nr. 703. vom 30. Mai 1865, lautend über die von dem Bau⸗ unternehmer August Bernhard Schmidt hier zur Sicherstellung der Kosten des Straßenpflasters an seinem in der verlängerten Bendlerstraße belegenen, im Grundbuche von Alt⸗Schöneberg Band 11 Nr. 500 verzeichneten Grundstücke beim hiesigen Magistrat mit:
a. der Obligation der Staatsanleihe de 1855 A.
ICgNV260
nebst Coupons seit 1. Oktober 1865,
b. dem Sparkassenbuch Nr. 60 444 über 10 „
bestellten Kaution beantragt. Der Inhaber der vor⸗
bezeichneten Urlunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 22. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 21, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗
kunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde für
kraftlos erklärt werden wird. Berlin, den 8. November 1880. . Beyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 62.
[22998] Aufgebot.
Der Gutsbesitzer Christian Lohmann zu Gerbitz hat das Aufgebot der ihm angeblich verloren ge⸗ gangenen Schuld⸗ und Hypothekverschreibung des Häuslers August Hohmann aus Wulfen, d. d. et conf. Coethen, 22./25. April 1863 in Verbindung mit einer Nachricht von dem Kaufkontrakte des Schuhmachermeisters Christian Prautsch daselbst, d. d. 10. Februar 1866, über 400 Thlr. = 1200 ℳ im Grundbuche von Wulfen B. III. Bl. 46 auf des genannten ꝛc. Prautsch zu Wulfen Hausgrundstück P. Non K. 81 eingetragene Hypothekforderung be⸗ antragt.
Der Inhaber der beiden Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf 1
Mittwoch, den 30. März 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Zahl 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Coethen, den 16. September 1880.
Herzogliches Amtegericht. II. (. S.) Gust. Holzmann.
Anufgebot.
Nr. 27645. Herr Rechtsanwalt B. Baumstark dahier hat Namens der Wittwe des Kaufmanns Moebius, Mina, geb. Borbeck, von Dresden, unter Glaubhaftmachung des Verlustes des badischen 35 Fl.⸗Looses Serie 2774 Nr. 138,697 das Aufgebot dieses Werthpapiers beantragt.
Der Inhaber dieses Werthpapiers wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf
Montag, den 19. Dezember 1881, Vormittags 11 Uhr,
vor dem Großh. Amtsgerichte Karlsruhe angeord⸗ neten Termin seine Rechte anzumelden und das
Werthpapier vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.
Karlsruhe, den 11. Oktober 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Gerichtsschreiberei.
C11I11“
127888 Aufgebot.
Der Brauergeselle Carl Elste, zur Zeit in Eisers⸗ dorf, hat das des ihm über eine Spar⸗ einlage von 400, in Worten: Vierhundert Thalern von dem Vorschußvereine zu Habelschwerdt, Einge⸗ tragene Genossenschaft, ertheilten Depositenscheines vom 15. Dezember 1869 unter Nr. 630 des Kassen⸗ Journals eingetragen, welcher ihm in der Brauer⸗
Herberge zu Rybnik entwendet worden sein soll, be⸗
antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf
den 5. April 1881, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Habelschwerdt, den 15. September 1880.
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
[23007]
Aunuf dem Anwesen des Bauern Georg Gschwend
von Marienberg ist im Hypoth. Buche für St. Lo⸗
renz Band VIII. Seite 563 seit 31. Dezember 1846 für den im Jahre 1823 geborenen Bauerssohn Jo⸗
seph Anton Beißer von Marienberg das Winkel⸗ echt versichert.
Gemäß Art. 123 des b. Ausf.⸗Gesetzes zur R. C. Pr. O. wird der Forderungsberechtigte auf Antrag des Hypothekenobjektsbesitzers aufgefordert, sein Recht innerhalb 6 Monaten und spätestens im Aufgebots⸗ termine vom
Dienstag, den 29. März 1881, Vormittags 9 Uhr,
dahier anzumelden, widrigenfalls die Forderung für
erloschen erklärt und im Hyp.⸗Buche gelöscht würde.
Kempten, 15. September 1880. Königl. bayr. Fst. Schuster, A.⸗R. Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung: Der geschäftsl. K. Gerichtsschreiber: 8 Simon Heide.
. Aufgebot.
Die am 19. April 1880 zu Dieburg verstorbene Juliane, geb. Andrich, von da, Wittwe des am 19. Oktober 1878 verstorbenen Kutschers Johann Georg Born daselbst, hat mit diesem am 29. März 1870 ein Testament errichtet, wonach der Längstlebende der Ehegatten den früher Verstorbenen beerben, die Hinterlassenschaft jenes aber in zwei gleichen Theilen auf die beiderseitigen, nach dem Gesetze zur Erb⸗ schaft berufenen Seitenverwandten übergehen soll. Zu diesen gehört der mit unbekanntem Aufenthalts⸗
. ort in Amerika abwesende Bruder der Wittwe Born, Andreas Andrich von Dieburg. Auf den Antrag seiner Miterben wird derselbe bezw. werden dessen Rechtsnachfolger aufgefordert, in dem auf: Donnerstag, den 27. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermin sich um so gewisser über Antretung oder Ausschlagung der Erbschaft zu erklären, als sonst Verzicht auf das Erbrecht unterstellt und die Erbschaft den Miterben überlassen werden wird. Groß⸗Umstadt, den 16. November 1880. Großherzoglich hessisches Amtsgericht Groß⸗Umstadt. Zimmermann, vüt. Paul, Amtsrichter. Gerichtsschreiber.
8
—— 8
[23013] Aufforderung.
Auf dem Grundbesitze des Söldners Josef Haugg in Inningen ist für den Klosterbeichtvater Josef Maria Heiß von Oberschoenenfeld seit 12. April 1836 ein zu vier Prozent verzinsliches Darlehen von 75 Fl. im Hypothekenbuche für Inningen Band IV. Seite 554 eingetragen.
Nachdem die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber dieser Forderung fruchtlos ge⸗ blieben und von dem Tage der letzten auf dieselbe sich beziehenden Handlung an gerechnet mehr als 30 Jahre verstrichen sind, so wird hiermit auf An⸗ trag des Josef Haugg Derjenige, welcher auf die Forderung ein Recht zu haben glaubt, zur Anmel⸗ dung binnen 6 Monaten oder spätestens in dem auf Montag, den 1. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr,
Geschäftszimmer Nr. 12, rechts, festgesetzten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnach⸗ theile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht wird.
Augsburg, den 14. September 188
.“ Der Kgl. Amtsrichter.
v. Wachter.
[28714] Aufgebot.
Nachdem in Sachen, das Schuldenwesen des Schauspieldirektors Friedrich August Lyncker auf dem Ferdinandsbade zu Helmstedt betreffend, zufolge der Verfügungen vom 26. Februar und 6. März 1847, die an die Gläubiger nach Verhältniß ihrer For⸗ derungen zu vertheilenden Beträge für:
1) den Schauspieler Oskar Kramer aus Her⸗ mannstadt auf 5 Thlr. 4 Ggr. 6 Pf., 2) die Schauspielerin Frau Pallesen, Caroline, geborene Delpendahl, aus Schleswig auf 8 Thlr. — Gar. 7 Pf., 3) den Schauspieler Bruno Neumann auf 7 Thlr. — Ggr. 7 Pf., “ festgesetzt, und weil die oben genannten Gläubiger in dem Zahlungstermine vom 20. Mai 1847 sich nicht eingefunden hatten, im Gesammtbetrage von 20 Thlr. 5 Ggr. 8 Pf., zum gerichtlichen Depositum genommen waren, in denselben aber bis jetzt unab⸗ gefordert verblieben und Ungewißheiten über die Be⸗ rechtigten entstanden sind, so werden auf Antrag des Herzoglichen Finanz⸗Kollegiums zu Braunschweig die genannten drei Gläubiger, erentuell alle sonstigen Berechtigten aufgefordert, ihre etwaigen Rechts⸗ ansprüche an die Werthdepositen in dem auf den 11. Januar 1881, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichte angesetzten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnach⸗ theile anzumelden, daß die sich nicht Meldenden aus⸗ geschlossen und über die Werthdepositen verfügt werde.
Helmstedt, den 16. November 1880.
Herzogliches Amtsgericht. 1 Hassel. 1
[28764 Bekanutmachung.
In Folge des am 10. d. Mts. erfolgten Ab⸗ lebens des zum Rechtsanwalte am k. b. Landgerichte Kempten zugelassenen k. Advokaten Dr. Joh. Gg. Bogl ist dessen Eintragung in der Rechtsanwalts⸗ liste unterm 11. ds. gelöscht worden.
Kempten, den 11. November 1880.
KgKggl. bayer. Landgericht Kempten.
v. Stubeurauch, Präsident.
[28771] effentliche Bekanntmachung.
[„¶Die zum Armenrechte zugelassene Elisabeth, geb.
Maurer, ohne Geschäft zu Kirn wohnend, Ehefrau des daselbst wohnenden Tischlers Heinrich Leid, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Triarra, hat gegen ihren genannten Ehemann die Gütertrennungsklage erhoben und ist zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz Termin auf
den 20. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumt.
Coblenz, den 16. November 1880.
2879 [28791¹1 Bekanntmachung.
Das K. Landgericht München I. hat mit Beschluß vom 31. August I. J. die öffentliche Zustellung der Klage des Baumeisters Xaver Aumüller hier, ver⸗ treten vom K. Advokaten und Rechtsanwalt Aub dahier gegen Josefine Aumüller, Baumeistersfrau, gegenwärtig unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung bewilligt und war zur Verhandlung der Klage die Sitzung vom 12. d. Mts. bestimmt. In dieser Sitzung, zu der Beklagte durch öffentliche Ausschreibung geladen war, wurde die Verhandlung der Sache auf I“
Freitag, den 14. Jannar 1881,
Vormittags 9 Uhr, “““ in die Sitzung der I. Civilkammer vertagt und ergeht an die Beklagte hiemit abermals die Auf⸗ forderung, rechtzeitig einen Anwalt aus der Zahl der bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwälte zu bestellen und sich von demselben am obigen Termine vertreten zu lassen.
München, den 14. November 1880.
Die Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts München I.
Der Königl. Obergerichtsschreiber Rodler
8
1 [28767] — Auszug. v““ .
Die zu Mülhausen wohnende Clementine Laura Thierry⸗Mieg, Ehefrau des zu Roppenzweiler sich auf⸗ haltenden Fabrikanten Julius Victor Schlumberger, hat am Kais. Landgerichte Mülhausen i. Els. durch Herrn Rechtsanwalt Bertele eine Klage auf Güter⸗ trennung gegen ihren Ehemann, den genannten Ju⸗ lius Victor Schlumberger und dessen gerichtlichen Beistand Eduard Thierry⸗Mieg, Rentner zu Mäl⸗ hausen, eingereicht.
Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 18. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, in dem Civilsitzungssaale des genannten Gerichts anberaumt. ꝗb FH s
Mülhausen i. Els., den 17. November 1880.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Stahl.
[28765) Auszug aus einer Klage.
Emilie, genannt Moely Deutsch, Ehefrau von Victor Daltroff, Pferdehändler, zu Liocourt wohn⸗ haft, vertreten durch Rechtsanwalt Dourt, klagt gegen ihren genannten Ehemann Victor Daltroff, wegen Ueberschuldung des Letztern, mit dem An⸗ trag, die Gütertrennung zwischen Parteien auszu⸗ sprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer An⸗ sprüche vor Notar Lange in Metz zu verweisen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.
Zur Verhandluhg des Rechtsstreits ist die Sitzung der I. Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Metz vom 5. Jannar 1881, Morgens 9 Uhr, bestimmt.
Gemäß §. 4 Ausf. G. z. C. P. O. v. 8./7. 79 wird dieser Auszug bekannt gemacht.
Metz, den 17. November 1850.
8 Der Landgerichts⸗Sekretär.
8 Metzger.
[28751] In Sachen des Partikuliers August Pabst?7 in Wolfenbüttel, jetzt dessen Erben, als: 1) dessen Wittwe, Dorette, geb. Volkwein, in Wolfenbüttel, 2) der Ehefrau des Schmiedemeisters Andreas b Meyer, Johanne, geb. Pabst, in Berklingen, äger,
gegen den Viehhändler Eduard Willecke und dessen Ehefrau, Marie, geb. Dörrie, hierselbst, 8 Beklagte, wegen 1 Darlehns resp. Zinsen, ist zur Verhandlung über den gerichtsseits auf⸗ gestellten, vom 27. Dezember d. IJs. an zur Einsicht hier bereit liegenden Theilungsplan, sowie Ver⸗ theilung der infolge der Subhastation einzuzahlen⸗ den Kaufgelder, Termin auf den 4. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichnetem Amtsgerichte angesetzt, zu welchem die betheiligten Gläubiger damit geladen werden. Schögpenstedt, den 15. November 1880. Herzogliches Amtsgericht. v
Auszug aus einem Ausschlußurtheil.
Auf Antrag des Schuhmachers Johann Strunz und Buchbinders Carl Pache von hier hat das Königliche Amtsgericht zu Delbrück durch den Amts⸗ richter Grasso unterm 16. September 1880
für Recht erkannt, die am 12. März 1849 für den Buchbinder Carl Pache zu Delbrück ausgefertigte Schuld⸗ urkunde über ein dem Johann Strunz aus Delbrück hingegebenes Darlehen ad 70 Thaler nebst 5 % Zinsen und Kosten, welches Band 15 Blatt 186 des Grundbuchs für Delbrück ein⸗ getragen, wird für kraftlos erklärt. Für richtigen Auszug: Delbrück, den 16. November 1880.
[287452
[28776] Nachstehender Auszug: Liguidation der Landeskreditkasse zu Cassel, Liquidant gegen
die Anna Catharine Mühling. Johann Heinrich’s
Tochter zu Röllshausen, Liquidatin,
wegen hypothekarischer Forderung zzur Zwangsversteigerungssache IESpier gegen Mühling K. 8/80. Auf dem zum Verkaufe stehenden Grundeigenthum der Verklagten und Liquidatin haftet eine Dar⸗ lehnsforderung der Liquidantin von 215 ℳ 86 ₰ nebst 4 ½ Prozent Zinsen davon seit 1. Januar 1879 aus Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 18. Ja⸗ nvar 1856 über ursprünglich 400 Thaler.
Es wird beantragt:
Diese pfandrechtliche Forderung nebst 7 ℳ 60 ₰ entstandenen Kosten behufs Befriedigung aus dem Erlöse des Grundeigenthums liquid zu sprechen und die Liquidatin in die Prozeß⸗ kosten zu verurtheilen,
wird mit dem Bemerken, daß Termin zur Erklä⸗ rung und mündlichen Verhandlung auf den 4. Ja⸗ nuar 1881, Vormittags 11 Uhr, bei Meidung des Eingeständnisses und Ausschlusses bei König⸗ lichem Amtsgericht zu Neukirchen angesetzt ist, der Liquidatin Anna Catharine Mühling, deren Auf⸗ enthalt unbekannt ist, hiermit öffentlich zugestellt.
Neukirchen, am 12. November 1880.
Lucas,
Gerichtsschreiber. [287911
Nr. 20557. Die Ehefrau des Karl Theodor Jahn in Mannheim, Frieda, geborene Gräf, ver⸗ treten durch Rechteanwalt Faas, klagt gegen ihren an unbekannten Orten abwesenden Ehemann mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Ehe wegen grober Verunglimpfung und harter Mißhand⸗ lung für geschieden zu erklären, und ladet den⸗ selben zur Verhandlung des Rechtsstreits vor Großh. Landgericht Mannheim — Civilkammer I. — in den Termin vom
Mittwoch, den 16. Februar 1881, Vorm. 9 Uhr,
mit der Aufforderung, sich durch einen beim ge⸗ nannten Gerichtshofe zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Zum Zwecke der bewilligten
öffentlichen Zustellung wird dieser
bekannt gemacht. Mannheim, den 15. November 1880. Die Gerichtsschreiberei des Großh. Landgerichtes: Jung, Sekretär.
[28778]
Nachstehender Auszug: “
Liquidation des Handelsmannes Nathan Spier zu Alsfeld, Li quidanten b gegen die Anna Catharine Mühling von Röllshausen, Liquidaten
6 wegen Forderung aus Hypothek. 18 Zur Sache
Spier gegen Mühling. K. 8/80.
Auf dem zum Verkaufe stehenden, im Grundbuch⸗ artikel 74 von Rölshausen verzeichneten Grund⸗ eigenthum der Liquidatin haften nach Abtheilung III. Nr. 1 und 2 dieses Artikels pfandrechtliche Forderungen im Betrage von 8873 ℳ 70 Pfennige, wovon noch der Rest mit 8250 ℳ nebst 6 Prozent Zinsen seit 22. Februar 1877 besteht, zu Gunsten des Liquidanten Nathan Spier.
Es wird von demselben beantragt:
Diese pfandrechtliche Forderung von 8250 ℳ nebst 6 Prozent Zinsen seit 22. Februar 1877 behufs Befriedigung aus dem Erlöse des be⸗ zeichneten in Artikel 74 eingetragenen Grund⸗ eigenthums liquid zu erkennen und die Liquida⸗ tin in die Prozeßkosten zu verurtheilen,
wird mit dem Bemerken, das Termin zur Erklä⸗
rung und mündlichen Verhandlung auf
den 4. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, bei Meidung des Eingeständnisses und Ausschlusses bei Königlichem Amtsgericht zu Neukirchen angesetzt ist, der Liquidatin Anna Catharine Mühling, deren unbekannt ist, hiermit öffentlich zuge⸗
ellt.
Neukirchen, am 12. November 1880.
Lucas, Gerichtsschreiber. [28768858 “
Im Verfahren betr. die Zwangsversteigerung des Hauses c. p. Nr. 356. 357. am Markte hier⸗ selbst ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie Vornahme der Vertheilung Termin
auf Montag, den 24. Jannar 1881, Vorm. 10 Uhr, anberaumt.
Kröpelin, den 12. November 1880. Großh. Meckl. Schwer. Amtsgericht.
[28766] In Sachen der Wittwe des Fabrikanten Baach, Josephine, geb. Cassel, hieselbst, Klägerin,
wider den Kohlenhändler Christian Wilhelm Keitel und dessen Ehefrau, Johanne, geb. Schilling, allhier, Betlagt.,,
wege Zinsen, wird auf Antrag der Klägerin der auf den 25. d. Mts. Morgens 10 Uhr, zur Zwangsversteigerung des den Beklagten gehöri⸗ gen vor dem Wilhelmithore hieselbst in den tiefen Höfen und an der Goslar’schen Straße belegenen Theilgrundstücks zu 4 a 69 qm sammt Zubehör anberaumte Termin damit wieder aufgehoben. 2¼ Braunschweig, den 17. November 1880. Großherzogliches Amtsgericht. VI. Rhamm.
[28763” Bekanntmachung.
Der Rechtsanwalt Justizrath Raht ist auf seinen Antrag in der Rechtsanwaltsliste des unterzeichneten Landgerichts gelöscht.
Frankfurt a. M., den 15. November 1880.
Königliches Landgericht.
128762]2 Bekanntmachung. Der Eintrag des bei dem Kgl. Landgerichte
München I. zugelassenen Rechtsanwaltes Dr. Bern⸗
hard Bonk wurde in Folge des heute erklärten Aufgebens dieser Zulassung in der diesgerichtlichen Rechtsanwaltsliste gelöscht. . München, den 17. November 1880. Der Präsident 1 des Kgl. Bayer. Landgerichts München I. Frhr. v. Harsdorf.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Bekanntmachung. “
Die Königliche Domäne Forhlch, im Kreise Schroda, ca. 31 km von der Kreisstadt und ca. 1 km von der Eisenbahnstation Pudewitz entfernt, soll auf 18 Jahre und zwar für die Zeit von Jo⸗ hannis 1881 bis dahin 1899 im Wege des öffent⸗ lichen Meistgebots anderweit verpachtet werden, zu welchem Behufe wir
auf Donnerstag, den 2. Dezember d. J.,
Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungs⸗
zimmer, — Termin anberaumt haben.
Die Domäne besteht aus dem Vorwerke Forbach mit ca. 415,904 ha Flächeninhalt.
Das festgestellte Pachtgelder⸗Minimum beträgt 8000 ℳ, die Pachtkaution ist auf 2700 ℳ und der Werth des Vieh⸗ und Wirthschafts⸗Inventariums, mit welchem die Pachtstücke besetzt zu halten sind, auf 36 000 ℳ festgesetzt. 1
Jeder, der sich beim Bieten betheiligen will, hat ich vor dem Termin bei dem Lizitations⸗Kommis⸗ arius, Regierungs⸗Assessor Buck, über den eigen⸗ Feeedcher Besitz eines disponiblen Vermögens von
0 000 ℳ, sowie über seine landwirthschaftliche und 6
sonstige Qualifikation auszuweisen.
Die übrigen Pachtbedingungen und die Lizita⸗ tionsregeln, sowie die Karten, Register, Auszüge aus der Grundsteuer⸗Mutterrolle, das Gebäude⸗Inven⸗ tarium, der Kostenanschlag zum Neubau eines Stalles nebst Kohlenschuppens ꝛc., können vor dem Termine sowohl in unserer Domänen⸗Registratur während der Dienststunden, als auch in Forbach selbst, bei dem gegenwärtigen Pächter Herrn Ober⸗ Amtmann Doellen eingesehen werden, welcher nach