1880 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Nov 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ selben die erforderlichen Zuschüfse in leisten.

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dezember 1875 (Reichsgesetzblatt für 1875 Seite 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichte⸗ rung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Konzessionsertheilung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Bestimmungen treten. 1

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver⸗ hältnissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Grün⸗ den eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entschei⸗ dung der obersten Reichsaufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisen⸗ bahn⸗Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.

Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen Bestimmungen zu unterwerfen. 16.

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt sind oder später für dieselben ““ werden mögen.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öf⸗ fentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor⸗ behalten.

Der Konzessionar ist verpflichtet, den Betrieb seiner Bahn der Verwaltung einer anschließenden Bahn gegen Gewährung einer jähr⸗ lichen 7 welche der im Durchschnitte der letzten fünf Jahre er⸗ zielten Reineinnahme gleichkommt und mindestens jährlich 4 ½ Pro⸗ zent ihres Anlagekapitals (efr. II.) beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsüberlassung im öf⸗ fentlichen Verkehrsinteresse für erforderlich erachtet. Als Reinein⸗ nahme ist diejenige Summe anzusehen, um welche die Betriebsroh⸗ einnahme die in dem betreffenden Rechnungsjahre aufgewendeten Verwaltungs⸗, Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten einschließlich der vorgeschriebenen Rücklagen in den Erneuerungs⸗ und Reservefonds, jedoch ausschließlich der aus diesen Fonds zu bestreitenden Ausgaben

übersteigt. B XVIII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten resp. der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord⸗ neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (ecfr. Artikel XIII. in fine), so muß der Konzessionar auf Erfordern des bezeichneten Ministers sich bereit finden lassen, nach seiner Wahl entweder selbst die bau⸗ lichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen umzuändern, falls die finanziellen Verhältnisse des Unternehmers ihm diese Umwandlung nach dem Ermessen des Ministers gestatten, oder zu diesem Zwecke einem etwaigen anderen Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn gegen Erstattung des Anlagekaäpitals oder blos den Betrieb der Bahn gegen Gewährung der vorhin am Schlusse des Artikels XVII. bezeichneten Fetate abzutreten.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde an das Eingangs bezeichnete Bankhaus erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung beglaubig⸗ ter Zeichenscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachge⸗ wiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt befunden ist und nachdem ferner der Staats⸗ regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstim⸗ mung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt ist.

Binnen einer von heute ab zu berechnenden viermpnatlichen Prä⸗ klusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staateregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zwecke dem Han⸗ delsgerichte die Ausfertigung der Konzessionsurkunde und die Erklä⸗ rung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung von dem Ein⸗ gangs bezeichneten Bankhause vorzulegen sind.

Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Bei⸗ fügung von 6 Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrages nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden.

Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenmwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Bad Gastein, den 23. Juli 1880.

(L. S.) Wilhelm. Graf zu Stolberg. Maybach. Bitter. Graf zu Eulenburg. Dr. Lucius. Dr. Friedberg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Kapellmeister Carl Hürse zu Magdeburg ist das Prädikat Musik⸗Direktor beigelegt worden.

Ministerium des Innern.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Kommunal⸗Landtag der Hohenzollernschen Lande zum 12. De⸗ zember d. Is. nach der Stadt Sigmaringen zu berufen.

Angekommen: Der Direktor im Ministerium der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche

Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Greiff von Minden.

15. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Freitag, den 26. November 1880, Vormittags 11 Uhr.

Tagesordnung:

Dritte Berathung des Entwurfs eines Geseses, betreffend die Erweiterung des Unternehmens der We shossteinis hen Eisenbahngesellschaft durch den käuflichen Erwerb der Eisen⸗ bahn von Wesselburen nach Heide und die Kontrahirung einer Anleihe von 700 000 zu Lasten der genannten Ge⸗ sellschaft. Dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Wiederzulassung der Vermittelung der Renten⸗ banken zur Ablösung der Reallasten. Wahl eines Schrift⸗ führers an Stelle des Abg. von Watzdorff. Zweite Be⸗ rathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für 1881/82, und zwar: Landwirthschastliche Verwaltung, Gestüt⸗ Feiangg Ministerium für Handel und Gewerbe, Verwal⸗ tung für Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen.

Nichtaumtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. November. Der Schluß⸗ bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

Amtlicher Nachricht aus Lagos zufolge ist die Anord⸗ nung des Kommandanten der britischen Flottenstation an der Westküste Afrikas vom 9. August d. J., durch welche der Braß⸗River im Niger⸗Delta vom 27. September d. J. ab in Blokadezustand erklärt worden war, von dem gedachten Kommandanten unterm 22. September d. J. wieder aufge⸗ hoben worden. s

eu. Wider deutsche Eisenbahnverwaltungen sind beim Reichs⸗Eisenbahnamt in der Zeit vom 1. Juli bis Ende September d. Is. im Ganzen 118 Beschwerden gegen 54 im Vorquartal aus dem Publikum eingelaufen. Von diesen beziehen sich 27 auf den Personenverkehr, 52 auf den Güterverkehr und 39 auf andere Gegenstände.

Das Reichs⸗Eisenbahnamt hat von diesen Beschwerden als begründet erachtet 18, als unbegründet zurückgewiesen 12, auf den Rechtsweg verwiesen 7, wegen mangelnder Zustän⸗ digkeit der Reichsgewalt nicht zur Kognition gezogen 34. Von den übrigen 47 Beschwerden wurden 25 mit Rücksicht auf die darin behandelten Gegenstände zur direkten Erledigung an die zuständigen Eisenbahnverwaltungen abgegeben.

Betroffen von Beschwerden sind überhaupt 29 Eisenbahn⸗ verwaltungen. Unter diesen sind 10 mit je 1 Beschwerde be⸗ theiligt, während die Zahl der auf jede der übrigen Bahnen entfallenden Beschwerden sich zwischen 2 und 12 bewegt. EEEERcgemRer aaa EHeeesageExe xAaeedernegas. eeseeen

Die im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellte, in der Zweiten Beilage veröffentlichte UMebersicht der Beriebs⸗ Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Ok⸗ tober d. J. ergiebt für die 83 Bahnen, welche auch schon im ent⸗ sprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende theil⸗ weise auf provisorischen Ermittelungen beruhende Daten: die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Monat Oktober d. J. bei 45 Bahnen = 54,21 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 38 Bahnen = 45,79 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monate des Vorjahres, und pro Kilometer bei 39 Bahnen = 47 Proc. der Gesammtzahl höher, und bei 44 Bahnen = 53 Proc. der Gesammtzahl (darunter 11 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer als in dem⸗ selben Monat des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Ver⸗ kehrszweigen vom 1. Januar bis Ende Oktober d. J. war bei 61 Bahnen = 73,49 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 22 Bahnen = 26,51 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres, und pro Kilometer bei 50 Bahnen = 60,24 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 33 Bahnen = 39,76 Proc. der Gesammtzahl (darunter 9 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem⸗ selben Zeitraum des Vorjahres. Bei den unter Staats⸗ verwaltung stehenden Privatbahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene Rechnung verwalteten, betrug Ende Oktober d. J. das gesammte kopzassionirte Ankagekapital 1 201 606 500 (409 350 990 Stgammaktien, 45 450 000 Prioritäts⸗ Stammaktien und 746 805 600 Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 4090,87 km, so daß auf je 1 km 293 729 ent⸗ fallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen betrug Ende Oktober d. J. das gesammte kon⸗ zessionirte Anlagekapital 1 400 301 657 (547 319 950 Stammaktien, 225 876 900 Prioritäts⸗Stammaktien und 627 104 807 Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge der⸗ jenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 6916,77 km, so daß auf je 1 km 202 450 entfallen.

In der Strassache wider den Verleger einer Druck⸗ schrift wegen Verbreitung derselben aus §. 166 des Strafgesetzbuchs hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 28. September d. J., ausgesprochen, daß in der Aushändigung einer Anzahl von Exemplaren einer Druckschrift an den Verfasser auf Grund eines Verlags⸗ abkommens oder als freiwilliges Geschenk eine Verbreitung der Druckschrist zu finden ist. gedachten Druckschrift ein Exemplar bei der Polizei hinter⸗ legt und eine Anzahl Exemplare dem Verfasser zugestellt. Ehe ein weiterer Vertrieb der Druckschrift bewirkt war, wurden die vorhandenen Exemplare konfiszirt und ward gegen den Verleger strafgerichtlich eingeschritten. Der Instanzrichter sprach den Angeklagten frei, weil eine tung der Schrift noch nicht stattgefunden. die Revision des Staatsanwalts wurde vom Reichsgericht das Urtheil der Strafkammer aufgehoben, indem das Reichs⸗ gericht die Aushändigung einer Anzahl Exemplare an den Verfasser für eine Verbreitung der Druckschrift in jedem Falle erachtete. „Mag diese Aushändigung auch auf einer Verab⸗ redung und vor dem Drucke getroffenen vertragsmäßigen Ver⸗ pflichtung beruhen, so wird dadurch der Erfolg nicht beseitigt, daß in Ermangelung besonderer Nebenberedungen sich darin der Wille des Angeklagten offenbart, daß durch Vermittelung

des Verfassers auch Dritte, unbestimmt wie viele Personen von

dem Inhalt der Schrift Kenntniß nehmen.“

Der Unter⸗Staatssekretär im Kaiserlichen Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, Dr. von Mayr ist von Straßburg hier eingetroffen.

Bayern. München, 22. November. (Allg. Ztg.) Der Steuerausschuß der Abgeordnetenkammer begann heute mit der Berathung des Gesetzentwurfs, die Kapital⸗ rentensteuer betreffend. Zum Art. 2 des beeh;- welcher die Steuerskala des Gesetzes vom 31. Mai 1856 be⸗ seitigt und einfach den Satz von drei Prozent der Renten als Steuermaßstab in Vorschlag bringt, wurden von einigen Ab⸗ geordneten Modifikationen eingebracht, welche einen höheren Steuermaßstab bezielen, und von dem Abg. Dr. von Langlois eine Besteuerung nach Klassen, eine Steuerskala, in Vorschlag gebracht. Die Debatte hierüber gestaltete sich so umfangreich, daß sie heute nicht beendet wurde und morgen fortgesetzt wird. Das Staats⸗Ministerium des Innern hat vom Generalcomité des landwirthschaftlichen Vereins in Bayern ein Gutachten über den Entwurf einer „Instruktion zum Vollzuge des Reichgesetzes vom 30. Juni 1880, be⸗ treffend die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen“, verlangt; das Generalcomité wird unter Zuziehung seiner außerordentlichen Mitglieder in einer auf heute anberaumten Sitzung darüber berathen

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Der Angeklagte hatte von der

Verbrei⸗ Auf

Ab Baden. Karlsruhe, 23. November. Der Groß⸗

herzog und die Großherzogin, sowie die Prinzessin Vic⸗ toria sind gestern Abend in der Residenz eingetroffen.

Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 23. November. (Lpz. Ztg.) Der Landtag des Fürstenthums ist, nachdem er die Vorlagen des Fürstlichen Ministeriums einstimmig genehmigt, bis zum Januar des nächsten Jahres vertagt worden. Aus den Verhandlungen ist zu ersehen, daß die Fürstliche Regierung in ihren Bestrebungen vom Landtage in erfreulichster Weise unterstützt wird. Für die nächste Ses⸗ sion sind schon wichtige Vorlagen angekündigt; u. A. handelt es sich um die Herstellung einer Eisenbahn von Ilmenau nach Gehren, durch welche man den bedrängten Walbdortschaften neue Hülfsquellen zu erschließen hofft.

Reuß ä. L. Greiz, 23. November. Der Landtag des Fürstenthums ist zu einer außerordentlichen Session auf nächsten Montag (29. d.) einberufen worden.

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Oesterreich⸗-Ungarn. Wien, 23. November. Der „Pest. L.“ läßt sich von hier melden: Die Verhandlungen mit den serbischen Delegirten in Betreff des Abschlusses eines Handelsvertrages werden erst zu Beginn der näch⸗ sten Woche eröffnet werden. Der Aufschub ist deshalb noth⸗ wendig geworden, weil bezüglich der Persönlichkeiten der ser⸗ bischen Delegirten gewisse Veränderungen platzgegriffen haben. Nunmehr ist feststehend, daß Kosta Jovanovics als erster Delegirter fungirten und daß Zolldirektor Stefanovics ihm zur Seite stehen wird.

Schweiz. Bern, 24. November. (Bund.) In der gestrigen Sitzung des Bundesraths wurde der Bericht über die Volksabstimmung vom 31. Oktober über die Frage, ob eine Revision der Bundesverfassung stattfinden solle, vorgelegt. Danach haben von 641 576 Stimmberechtigten an derselben Theil genommen 386 530. Von diesen sind, abzüglich von 5305 ungültigen Zetteln, 260 126 Stimmen im Sinne der Verwerfung und 121 099 im Sinne der Vornahme der Revision abgegeben worden.

Großbritannien und Irland. London, 23. No⸗ vember. (Allg. Corr.) Die Zahl der unter speziellem polizei⸗ lichen Schutze stehenden Personen in Irland ist, dem Ver⸗ nehmen nach, auf 78 gestiegen.

In Chatham ist der Befehl eingelaufen, das zweite Bataillon des 25. Infanterie⸗Regiments (the Kings own borderers) nach Irland zu dirigiren. Die Mannschaft wird am nächsten Sonnabend in Devonport eingeschifft werden.

Die zum Schutze Kapitän Boycocks in Longh Mash liegenden Truppen haben viel von der ungünstigen Witte⸗ rung zu leiden. Die Hülfsarbeiter aus dem Norden hoffen übermorgen abziehen zu können; ihr erstes Nachtquartier nahmen sie in der Kaserne in Ballinrobe. Selbstverständlich werden die Leute bei it rem Abzug gleichfalls vom Militär be⸗ gleitet werden. Die Bauernschaft des Distrikts Ballinrobe giebt sich den Anschein, von der Hülfsexpedition gar keine Notiz zu nehmen.

Dubliner Blätter melden weitere Ausschreitungen. Am Freitag Abend wurde auf einen Pächter in Castleconnell geschossen. Die Kugel fehlte aber. Am Donnerstag Abend ward in Fearmore (Grafschaft Meath) das Haus eines kleinen Pächters niedergebrannt, welcher das Gut eines kürzlich Ex⸗ mittirten gepachtet hatte. Am Sonnabend wurde ein junger Arbeiter eines Pächters, der sich des gleichen Vergehens gegen die Prinzipien der Landliga schuldig gemacht hatte, in der Nähe von Ballymore mörderisch überfallen und übel zuge⸗ richtet. An seinem Aufkommen wird gezweifelt.

Ueber den Basutokrieg meldet eine Depesche des „Reuterschen Büreaus“ aus der Kapstadt vom 15. d.:

„Oberst Carrington griff den Feind unweit Golah am 13. d. an. Die Basutos machten mehrere verzweifelte Angriffe, die indeß zurückgeschlagen wurden, wobei sie schwere Verluste erlitten. Der Verlust auf britischer Seite beschränkte sich auf drei Todte und zwei Verwundete. Kapitän Landrey griff am 14. d einen Haufen auf⸗ ständischer Tembus an und besiegte sie völlig. In dem Kampfe blieben Kapitän von Hinsingen, dessen Sohn und drei berittene Kolonialschützen.“

Ein vom 19. d. datirtes Telegramm desselben Bureaus

aus Kapstadt meldet:

„Oberst Carrington ist mit der unter seinem Befehle stehenden Streitmacht nach Mafeteng zurückgekehrt. Die Basutos unter dem Häuptling Jonathan Molappo, der, wie man glaubte, den Britten freundlich gesinnt war, haben sich empört und zweimal das Residenz⸗ gebäude in Lerite angegriffen. Sie wurden indeß jedesmal zurück⸗ geworfen. Major Bell, der Resident, hat die Kolonialregierung dringend um Verstärkungen ersucht, die ihm bewilligt wurden. Meh⸗ rere kleine Eefechte haben in Tembuland stattgefunden, in denen die Kolonialstreitkräfte stets erfolgreich waren. Einer der Führer der Tambukis, ist gestorben.“

Dem „Standard“ wird vom Kap der Ausbruch von Feindseligkeiten zwischen den Demaras und Namaquas

gemeldet:

Die britischen Behörden flüchteten nach Wolwich Bay. Ein Handelsmann ward getödtet, und die Magazine mehrerer anderer wurden von den Eingeborenen geplündert. Die Boers in Potchef⸗ stoom setzen ihren Widerstand gegen das Gesetz fort. Truppen aus Pretoria sind im Anmarsche gegen dieselben.

Aus Kandahar wird der „Times“ unter dem 18. d. geschrieben:

Die Lage hat sich nicht geändert. Alles ist ruhig, allein die Zukunft Kandahars und die Art und Weise, wie die Regierung wäh⸗ rend des Winters geführt werden soll, sind noch immer unentschieden da Mr. Lyells Besuch bislang keine sichtbaren Früchte getragen hat. Der Wali mweiß noch immer nicht, was ihm bevorsteht, und ehe diese Frage gelöst ist, können keine Schritte zur Verwaltung der entfern⸗ teren Distrikte getroffen werden. Das ungeheuere Prestige, welches das rasche Zusammenziehen einer größeren englischen Armee, als Kandahar sie je erblickt, verliehen hat, nebst der hierauf folgenden erdrückenden Niederlage Ayubs, ermöglicht es jetzt dem Oberst St. John, ansehnliche Beträge von Einkünften und Getreide in den entfernteren Distrikten einzusammeln, ohne daß er dazu der Truppen benöthigt ist; allein diese Zustände können nicht lange andauern. Wir müssen das Land entweder selbst regieren, oder durch Jemand regieren lassen. Abdurrahman wird nicht in der Lage sein, dies vor Monaten, wenn überhaupt, zu thun'; wir können kaum Ayub ersuchen, Kandahar zu übernehmen; es bleibt uns somit nur die Wahl zwischen unserer eigenen Herrschaft und der des Walis. Der Hanyptnachtheil des ersteren Falles, vom Stand⸗ punkte zeitweiliger Räthlichkeit betrachtet, ist, daß derselbe ins Un⸗ bestimmte verlängert werden kann. Falls die Regierung entschlossen ist, Kandahar nicht gänzlich zu annektiren, dürfte es gefährlich sein, dies nur temporär zu thun. Aus Herat vernimmt man, daß Ayub Gouverneure fuͤr alle seine Distrikte ernannt hat, ein Schritt, welchen er vordem nicht unternommen und der beweist, daß er jetzt größere

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Aktionsfreiheit besitzt als zur Zeit da er thatsächlich in den Händen der

Kabuler Truppen gewesen. Seine Umgebung besteht nunmehr meist aus Duranis, und falls er sich ruhig verhält und das Volk nicht allzusehr unterdrückt, so hat er alle Aussicht, seine Macht zu be⸗ festigen. Sehr zu Statten kommt es ihm, daß die Führer der ihm feindlichen Partei, ein Sohn und ein Enkel des alten Veziers Yar Mahomed und Faizu, der General, welcher die Meuterei der Herater Truppen im vorigen Jahre anstiftete, sich hier befinden, um ihre Hülfe für den Marsch auf Herat anzubieten, welcher der Meinung Aller gemäß dem Sieg vom 1. September auf dem Fuße folgen mußte.

24. November. (W. T. B.) Der Privatsekretär Parnells und Mitglied der Landliga, Healy, ist ohne Oppo⸗ sition zum Mitgliede des Parlaments für Wexford gewählt worden.

Italien. Rom, 24. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde für die Berathung des Handelsvertrages zwischen Italien und Rumä⸗ nien die Dringlichkeit beschlossen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung kam die Interpellation über die auswärtige Politik der Regierung zur Berathung. Maurigi äußerte sich miß⸗ billigend über die Flottendemonstration, welche nicht ernst zu nehmen sei, sowie über die in Bezug auf Tunis von der Regierung befolgte Potitik. Massari sprach sein Bedauern über die Demonstration aus, welche sich gegen eine ihre Nationalität vertheidigende Bevölkerung richte und verlangte Auskunft darüber, ob es wahr sei, daß Frankreich das ausschließliche Protektorat über die Christen im Orient beanspruche. Savini wünschte Aufklärung über die von der italienischen Regierung gegenüber Egypten befolgte Politik und sagte, Italien dürfe in Tunis keine Er⸗ oberungen suchen, daselbst aber auch nicht die Herrschaft einer fremden Macht dulden. Camiani richtete die Anfrage an die Regierung, ob sie alle ihr zu Gebote stehenden Mittel ange⸗ wendet habe, um den Einfluß Italiens in Tunis zu erhalten und zu erhöhen. Giovagnole fragte an, ob die Regierung die Absicht habe, den aus Frankreich ausgewiesenen Jesuiten den Aufenthalt in Italien zu gestatten. Capo verlangte, daß das Gesetz, betreffend die Ueberwachung von In⸗ dividuen, aus politischen Gründen einer Reform unter⸗ zogen werde. Bartolucci interpellirte die Regierung über das Rundschreiben des Ministeriums, welches den französischen Jesuiten verbiete, sich nach Italien zu flüchten und verlangte, daß die Jesuiten dieselben Freiheiten wie alle Staatsbürger genössen. Der Deputirte führte an, daß er ein Schreiben des Jesuitengenerals Bekx erhalten habe, worin versichert wurde, daß nicht ein einziger ausländischer Jesuit sich nach Italien geflüchtet habe. Der Deputirte Mussi endlich bestritt, daß in Mailand anläßlich der Enthüllung des Mentana⸗Monuments republikanische Demonstrationen stattgefunden hätten.

Türkei. Konstantinopel, 24. November. Dem „Reuterschen Bureau“ wird von hier gemeldet: Der Einmarsch Derwisch Paschas in Dulcigno erfolgte nach einem leichten Zusammenstoß mit den Albanesen. Die Montenegriner werden die Konvention unterzeichnen und Dulcigno nach dem Abmarsche Derwisch Paschas ohne den Schutz der internationalen Flotte besetzen.

Der deutsche Botschafter, Graf Hatzfeldt, hat bei dem Sultan eine Abschiedsaudienz nachgesucht. Der⸗ selbe wird sich auf Urlaub nach Deutschland begeben.

Aus Ragusa, 24. Nopember, meldet ein Telegramm

der „Agence Havas: Derwisch Pascha ist in Dulcigno

eingerückt; derselbe hatte einen Kampf mit den Albanesen,

wpobei beide Theile beträchtliche Verluste erlitten.

Rumänien. Bukarest, 24. November. (W. T. B.) Der „Romanul“ weist darauf hin, daß er nicht ein Organ der Regierung, sondern ein Organ der liberalen Partei sei. Bei einer abermaligen Besprechung der Donaufrage hebt das Blatt hervor, daß weder das jetzige, noch irgend ein an⸗ deres Ministerium sich die Rechte auf die Donau, deren Ufer in einer Länge von 400 km rumänisch sei, nehmen lassen könne. Wenn Rumänien Oesterreich keine präponderirende Stellung auf der unteren Donau zugestehen könne, werde es einer anderen Macht, welche Rumänien mehr fürchte, diese Stellung noch weniger einräumen. Den Wiener Blättern gegenüber bemerkt der „Romanul“, daß es ein sonderbarer Freundschaftsbeweis sein würde, wenn Oesterreich Rumänien in seinen theuersten Rechten und Interessen schädigen wollte.

Galatz, 25. November. Wie das Journal Vocea Covurluiului“ meldet, wird die Donaukommission An⸗ fangs nächster Woche die Berathung des Strompolizeiprojektes beginnen. Der bulgarische Delegirte ist bereits eingetroffen, die Delegirten der Türkei und Serbiens werden in zwei Tagen erwartet.

Montenegro. Cettinje, 24. Novemher. Die, Polit. Corresp.“ berichtet von hier: Derwisch Pascha hat gestern Dulcigno besetzt und sofort an Montenegro die offtzielle Einladung erlassen, Delegirte zum Abschluß einer Militär⸗ konvention nach Kunja zu entsenden. Der montenegrinische Delegirte Matanovich ist in vergangener Nacht nach Kunja abgegangen, wo sich als türkischer Delegirter Bedri Bey einfinden wird.

Amerika. Washington, 22. November. (Allg. Corr.) Der soeben veröffentliche Jahresbericht des Kriegs⸗ sekretärs ersucht den Kongreß dringend, hinreichende Sum⸗ men zur Aufrechterhaltung der Stärke des Heeres auf 30 000 M. zu bewilligen, und empfiehlt die Assimilirung der Miliz mit der regulären Armee. Der Bericht verlangt ferner die Reparatur und Verbesserung der Befestigungen und Ver⸗ theidigungswerke, insbesondere der an der Seeküste, welche, wie es heißt, außer Stande seien, den Panzerflotten der Jetzt⸗ zeit Widerstand zu leisten. Der Bericht des Indianer⸗ Bureaus weeiist einen stetigen Fortschritt der Indianer auf dem Pfade der Civilisation auf. Außer den in Alaska an⸗ gesiedelten stellt sich ihre Anzahl auf 256 000. Alle derselben, mit Ausnahme von 18 000, stehen mehr oder weniger unter der Aussicht der Regierungsagenten. Größere Geldbewilli⸗ gungen werden zur Erziehung der Indianer, die in befriedi⸗ gender Weise fortschreitet, nachgesucht.

24. November. (W. T. B.) Das Cirkular des Staatsdepartements, betreffend die als Bürger der Ver⸗ einigten Staaten naturalisirten Deutschen, hat hier zu Miß⸗ vhasteätfsen geführt und ist in Folge dessen zurü gezogen worden.

Asien. Persien. (Allg. Corr.) Aus Teheran wird dem Reuterschen Bureau unterm 22. ds. gemeldet:

Die persischen Truppen haben, den Befehlen ihres Ober⸗ befehlshabers zuwider, in der Umrunde von Charvaran 25 Kurden⸗ dörfer zerstört. Eine Abtheilung von 1500 Mann persischer Reiterei

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griff den Scheich Abdul Kade 8 in das Gebirge. Sipa Salar Azem, der persische Oberbefehlshaber, ist in Sudschbulak eingetroffen. 1

Den „Daily News“ wird aus Teheran, vom 22. ds., gemeldet:

„Die Perser bereiten sich zum Bombardement des Dorfes In⸗ derghaj vor, wo sich Menagha mit 2000 Kurden verschanzt hat. 700 Schachsevanen und 800 Karapackchesen haben Ushnu angegriffen, wo Abdul Gadir verschanzt ist. Beide Theile erlitten schwere Verluste. 1500 Kurden aus Ahmedvand greifen die persischen Re⸗ kenfen in der Umgegend von Zohab an; die Perser verhalten sich efensiv.“

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Italienische Gypsfiguren, von Woldemar Kaden. Oldenburg 1881. Schulze'sche Hofbuchhandlung (C. Berndt und A. Schwartz). Pr. 5 60 ₰. Der als fruchtbarer, wenn auch nicht immer gleichwerthiger Schilderer italienischen Lebens, als Essayist über italienische Literatur und Kultur wohl bekannte Ver⸗ fasser veröffentlicht in dem vorliegenden Bande eine Anzahl verschieden⸗ artigster Aufsätze, welche gewandt geschrieben find und den Leser fesseln. Es sind die mannigfachsten Themen, welche darin behandelt werden, wie schon die nachstehenden Ueberschriften ergeben: Italienische Aus⸗ wanderung und Feldarbeit, Ostertalogisches aus Süditalien (das Wirthshausleben schildernd), Die Camorra, Der wahre Mas' Aniello, Italienische Frauentypen, Italienische Sprüchwörter über Kleidung und Schönhelt, Calabrien, Calabreser und Calabresinnen, Unser „Faust“ bei den Italienern, Faustlektionen in der italtenischen Kritikerschule, Eine süditalische „Lenore“, Nero in der zeitgenössischen Kunst, Heine's Rateliff in Neapel. Auch eine hübsche poetische Kollektion unter dem Titel „Kleine Waare“ ist eingestreut. Dieselbe enthält eigene Dichtungen von dem Herausgeber sowie Uebertragungen aus dem Italienischen; besonders beachtenswerth sind die dem Stecchetti nachgedichteten Beiträge. Den Schluß des sehr sauber ausgestatteten Bandes bilden eine No⸗ velle nach dem Italienischen des de Amicis: In verzagter Stim⸗ mung, und eine „Dramatische Legende“ in 1 Akt: „Eine Partie Schach“, nach dem Italienischen des G. Giacosa.

Joseph Baer & Co. in Frankfurt a. M. und Paris haben vor Kurzem ein Supplement zu ihrem Lager⸗ Katalog 65 „Hassiaca“ ausgegeben. Dasselbe enthält ein Verzeich⸗ niß von 303 Schriften über die jetzige preußische Provinz Hessen (einschl. Nassau, Frankfurt a. M., Mainz) und das Großherzagthum Hessen. Ein Theil derselben betrifft die Geschichte Hessens überhaupt sowie einzelner Landschaften, Städte und Burgen, ferner einzelner Fürsten und Fürstinnen, Bischöfe und Adelsfamilien Hessens; andere ent⸗ halten Staatsschriften, Verträge und andere Urkunden oder beziehen sich auf das hessische Rechtswesen, wieder andere auf das Münzwesen, Alterthümer, die Geographie, Geologie, Flora u. s. w. Hessens. Sie gehören dem 16., 17., 18. oder dem 19. Jahrh. an; unter ihnen befinden sich ziemlich viele seltene Werke, wie z. B. Gottfrieds Histor. Chronik (1743 ffl.), Hortleders Handlungen und Ausschreiben (1617 bis 18), Fasti Limpurgenses (1617), verschiedene seltene Schriften aus dem Schmalkaldischen Kriege u. s. w.

Die antiquarische Buchhandlung von Otto Har⸗ rassowitz in Leipzig veröffentlicht soeben Katalog Nr. 69: „Kriegs⸗ wesen und Kriegsgeschichte“. Derselbe enthält ein Verzeichniß von 361 Schriften, und zwar unter folgenden 3 Rubriken: Kriegs⸗ alterthümer, Geschichte des Kriegswesens, Bibliographie; Taktkik, Theorie des Krieges, moderne Waffenkunde, Fortifikation; Kriegs⸗ geschichte. Am ergiebigsten ist die letzte Rubrik, die Kriegsgeschichte, vertreten; hier werden 262 Schriften aufgeführt. Dieselbe beziehen sich auf die verschiedensten Zeiten, die älteste und die neueste, sowie auf die verschiedensten Völker der Erde, viele darunter auf den deutsch⸗französischen Krieg 1870 71, andere auf die Befreiungskriege 1813 14, Napoleon I., Prinz Eugen, Erzherzog Karl von Oester⸗ reich, Wallenstein, Gustav Adolf, Gr. Moritz von Sachsen, Graf York von Wartenburg u. s. w. Der vorstehende Katalog umfaßt u. A. die Bibliothek des verstorbenen General⸗Lieutenants K. von Specht und bietet viele werthvolle und interessanse Werke.

Ueber eine großartige Schenkung berichten nordische Bläͤtter.

Der Grossist L. O. Smith in Stockholm hat nämlich in

inem Schreiben an die Akademie der Wissenschaft versprochen,

zu meteorologischen, erdmagnetischen und anderen terrestris chen

Observationen auf der Inselgruppe Spitzbergen 60 000 Kr.

zu geben, und zwar 40 000 im J. 1882 und 20 000 im J. 1883. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat den Regierungen ꝛc. folgendes Cirkularreskript zugehen

lassen: Berlin, den 10. November 1880.

Bei der nicht zu verkennenden Bedeutung, welche die von den Herren Oberforstmeistern Grunert und Borggreve gemeinschaftlich her⸗ ausgegebene, im Verlage von E'’reßner und Schramm zu Leipzig er⸗ scheinende Zeitschrift: „Forstliche Blätter“ speziell für die preu⸗ ßische Staatsforstverwaltung hat, muß es ganz besonders erwünscht erscheinen, dieselbe den Mitgliedern des dortigen Kollegiums dadurch zugänglich zu machen, daß dieselbe wenigstens in einem Exemplare für die dortige Bibliothek beschafft wird. Ich nehme daher Veran⸗ lassung, dem Königlichen Regierungs⸗Präsidium (Präsidium der Königlichen Finanz⸗Direktion) hinfort das Halten dieser Zeitschrift für die dortige Bibliothek, sofern solches nicht bisher bereits geschehen sein sollte, auf das Dringendste zu empsehlen.

8 Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.

„— Bezüglich der seit einiger Zeit in der Vorbereitung begriffenen Gründung eines elsässischen Fischereivereins vernimmt die „Els.⸗Lothr. Ztg.“, daß diese Angelegenheit so weit gedieben ift, daß sich eine nicht unbedeutende Anzahl hervorragender Männer des Unter⸗ und Ober.Elsaß zur Bildung eines Initiativcomités bereit erklärt hat. Dasselbe ist gegenwärtig mit dem Statutenentwurf be⸗ schäftigt und wird voraussichtlich zu Anfang des nächsten Monats an die Oeffentlichkeit treten.

Gewerbe und Handel.

Nach amtlicher Mittheilung aus Konstantinopel ist die Aus⸗ fuhr von Gerste aus dem Sandschak Trikala neuerdings wieder verboten worden. Das Verbot der Getreideausfuhr aus dem Vilayet Aidin (Smyrna) ist aufgehoben.

Nr. 48 der „Chemiker⸗Zeitung (Cöthen) veröffentlicht die von der Kommission zur Revision der Pharmacopoea germanica in der Zeit vom 15. bis 25. Oktober d. J. gefaßten Beschlüsse

Die Liquidatoren der Makler⸗Vereinsbank in Liqu. benachrichtigen die Aktionäre, daß die sechste Rate auf die Aktien mit 3 pro Stück vom 26. d. Mts. ab bei der Gesellschaftskasse hierselbst zur Ausschüttung gelangt. Bisher waren auf die mit 40 % eingezahlten Aktien, insgesammt 25 ½ % zurückbezahlt; durch die jetzt zur Vertheilung kommende Quote erhöht sich der Betrag der ge⸗ leisteten Rückzahlungen auf 26 ¾ %.

Die Sachverständigenkommission der Effektenbörse in Ham⸗ burg hat in Folge eines bei ihr eingebrachten Antrags nunmehr einstimmig beschlossen, daß vom 1. Dezember ab an Sonn⸗ und Fest⸗ tagen kein Privat⸗Börsenverkehr mehr abgehalten werden soll.

Breslau, 24. November. (W. T. B.) In der heutigen Generalversammlung der Aktionäre der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft wurden die auf der Tagesordnung stehenden Anträge ohne Debatte angenommen.

Nürnberg, 22. November. (Hopfenmarktbericht von Lec⸗ pold Held.) Obwohl der Verkehr in den letzten Tagen keine beson⸗ dere Entwickelung zeigte und das Eeschäft keine größeren Dimensionen

Folge der hohen Forder

anzunehmen vermochte, blieben die Preise in allen Sorten fest. In ungen und Zurückhaltung der Eigner be⸗

11.“

Die Kurden flüchteten

schränkte sich die Nachfrage nur auf den laufenden Bedarf; es fehlt jetzt an spekulativer Kauflust, die einer weiter steigenden Konjunktur Vorschub leisten könnte. Die Laadzufuhren haben fast ganz aufge⸗ hört; dagegen kamen per Bahn und von hiesigen Lagern noch immer größere Posten in die Kommissionshäuser, wodurch die Auswahl und das Angebot wieder vergrößert wurde. Notirungen lauten: Markt⸗ waare, prima 75 85 ℳ, mittel 60 70 ℳ, sekunda 45 50 ℳ; Gebirgshopfen, prima 90 115 ℳ, Hallertauer, Siegelgut 85 120 ℳ, Hallertauer ohne Siegel, prima 90 115 ℳ, mittel 70 80 ℳ; Aischgründer, prima 85 100 ℳ, mittel 70 75 ℳ; Württemberger, prima 95 120 ℳ, mittel 70 85 ℳ; Polnischer, prima 115 140 ℳ, mittel 70 88 ℳ; Elsässer, prima 100 115 ℳ, mittel 70 75 ℳ, gering 60 65

Havre, 24. November. (W. T. B.) Wollauktion. Ange

boten 21.96 B., verkauft 779 B. Preise wie in letzter Auktion.

Verkehrs⸗Anstalten. 8 Der „Grenzpost“ wird aus Luzern geschrieben, daß die seit vielen Monaten gepflogenen Unterhandlungen zwischen der Post⸗ verwaltung und der Unternehmung des Gotthard⸗Tunnel endlich zu einer Verständigung geführt haben, wonach bei schlechtem Wetter die Briefpost (Fahrpoststücke und Reisende nicht) von nu an durch den Tunnel befördert werden soll, um dann von Airolo nach Süden und von Göschenen nach Norden weiter zu gehen. Die Beförderung geschieht entweder auf einem Rollwagen oder durch einen Fußboten. Daß ein Vertrag nicht so schnell zum Abschlusse kam, lag in dem Umstande, daß die Unternehmung des Gotthard⸗ Tunnels mit der von Beorn gebotenen Entschädigung nicht zufrieden war; denn eine kleine Störung des Baubetriebes wird dieser Trans⸗ port immerhin verursachen, da die Beendigung der Arbeiten im Innern des Tunnels so bald noch nicht bevorsteht.

Nach dem von dem Belgischen Ministerium für öffent liche Arbeiten gegebenen Rechenschaftsbericht über die belgischen Eisenbahnen im Jahre 1879 beziffert sich die Totallänge der durch den Staat exploitirten Linien auf 2 585 980 m, von denen 48,29 % in Poppelgeleisen und 51,71 % in einfachen Geleisen laufen. Das Material, das auf diesen Strecken rollte, ist zusammen⸗ gesetzt aus 1149 Lokomotiven, 790 Tendern, 13 Dampfwagen und 35 524 Waggons, von welchen 2558 zur Beförderung von Reisenden und 31 527 zum Transport von Waaren dienten. Gegen das Jahr 1878 verglichen, ergiebt dies Beförderungsmaterial eine Vermehrung um 56 Lokomotiven, 3 Tender, 1126 Waggons. Die Zahl der Züge, die im Jahre 1879 auf den Linien des Staates befördert wurden, stellt sich auf 637 543. Gegen das vorhergehende Jahr verglichen, ergiebt die Zahl der beförderten Züge ein Mehr von 58 038. Die gesammten Eisenbahnzüge durch⸗ liefen im ganzen Jahre eine Strecke von 25 258 606 ka. Nach einer Rekapitulation der für Beförderungen erzielten Ein⸗ nahmen stellt sich deren Gesammtziffer auf 99 544 695 Frs., von der auf die Beförderung von Personen 30 490 572 Frs., auf die Be⸗ förderung von Waaren 64 705 641 Frs. fallen. Gegen das vorher⸗ gehende Jahr ergiebt obige Totalsumme ein Plus von 4 349 811 Frs. Der Bericht legt auch mit vieler Genauigkeit Rechenschaft ab über die Zahl der auf den Strecken stattgehabten Unglücksfälle; danach sind im Jahre 1879 41 Personen zu Schaden gekommen, von denen eine den Tod erlitten hat, 20 verwundet und 17 kontusionirt wurden. 1878 kamen nur 9 Unglücksfälle vor.

DTriest, 25. November. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Ettore“ ist aus Konstantinopel hier eingetroffen.

Berlin, 25. November 1880.

Unter Vorsitz des Fabrikbesitzers Dr. Burg fand am 23. d. M. in einem Zimmer des Rathhauses die Jahresversammlung des Vereins für Volksbäder slatt. Dem vom Dr. med. Kalischer erstatteten Geschäftsberichte zufolge badeten 1879 in der Vereinsbade⸗ anstalt (Höchstestraße 15) 23 020 Personen. Im Laufe des verzan⸗ genen Jahres wurde eine Einrichtung zur zweckmäßigen Verabfolgung von Soolbädern getroffen. Vom 1. November 1879 bis dahin 188) sind 668 solcher Bäder und seit der Begründung der Badeanstalt überhaupt circa 180 000 Bäder genommen worden. Da Aussicht vorhanden, daß die Badeanstalt sich durch ihre regelmäßigen Einnahmen selbständig wird erhalten können, so hat der tungsrath den Antrag gestellt, eine zweite Badeanstalt und zwar in der Köpnicker Vorstadt ins Leben zu rufen. Die Versammlung be⸗ schloß diesen Antrag zu genehmigen, sobald durch Zeichnungen von Seitens der Bürgerschaft die Einrichtungskosten gedeckt sind. Die Ein- nahmen des Vereins betrugen im letztverflossenen Geschäftsjahre 4326 72 ₰, darunter für Bademarken 5836 75 ₰, die Ausgaben 6706 69 ₰, der gegenwärtige Kassenbestand 619

Die 6. Ausstellung des „Deutschen Vereins für Vogelzucht und Akklimatisation“ ist heute in den Garten⸗ sälen des Etablissements Buggenhagen eröffnet worden. Die Aus⸗ stattung ist wieder überreich und mit vielen seltenen Exemplaren be⸗ schickt; in 2110 Nummern haben 90 Züchter die Resultate ihrer Zuchtversuche zur Ausstellung gebracht.

Teplitz, 22. November. (M. Ztg.) Wie heute dem Bürger⸗ meister mitgetheilt worden, hat das K. K. Ministerium des Innern nachstehendes Erkenntniß gefällt: „Auf die von den Bergwerksbe⸗ sitzern (Dux⸗Ossegger Kohlenschachte) angeregte Einleitung einer Ent⸗ eignungsverhandlung kann nicht eingegangen werden, weil die Be⸗ dingungen dazu nicht vorhanden sind. Die Gesuche der Stadt Teplitz um Schutz der Rechte der Quellenbesitzer gegen die von den Bergwerksbesitzern ihnen drohenden Eingriffe können keines⸗ wegs als ein Expropriationsansuchen aufgefaßt werden und die Ein⸗ gabe der Bergwerksbesitzer kann eben auch die Einleitung der Expro⸗ priationsverhandlung gegen sie selbst nicht begründen. Was die Beschwerden gegen die von der K. K. Statthalterei am 20. Juni, 2. und 10. Juli und mit der Entscheidung vom 11. August 1. N Z. 49750 getroffenen provisorischen Verfügungen in Bezug auf die Wasser⸗ hebung in den Dux⸗Ossegger Kohlenschächten anbelangt, findet das Mini⸗ sterium des Innern denselben keine Folge zu geben, weil diese im Zuge der Verhandlung getroffenen Maßnahmen Angesichts der herangekretenen drohenden Gefahr für die Benutzung der Teplitzer Thermen noth⸗ wendig waren und durch die Dringlichkeit der jeweilig obwaltenden Verhältnisse gerechtfertigt erscheinen. Hiervon wird die Stadtver⸗ tretung über herabgelangten hohen Statthaltereierlaß vom 13. l. M. 2Z. 69895 mit der Aufforderung in die Kenntniß gesetzt, die zur Sicherung des stetigen Bestandes der Teplitzer Thermalquellen erforderlichen Arbeiten nun mit aller Energie thatkräftigst fortzu⸗ setzen, wobei der Stadtgemeindevertretung unter Hinweis auf den hohen Statthaltereierlaß vom 28. Oktober l. J. Z. 66233 (intimirt am 2. l. M. Z. 13470) nahe gelegt wird, daß weiterhin mit allen Mitteln und mit umsichtiger Ausnutzung der bis zum Beginne der nächsten Saison zu Gebote stehenden Zeit dahin gearbeitet werden müsse, daß die bleibende, von der Entfaltung der Bergbauthätigkeit unabhängige Erhaltung der Quellen schleunigst erreicht werde.“

Paris, 22. November. Der Sturm vom verwichenen Freitage hat auch im nördlichen Frankreich starke Ver⸗ wüstungen angerichtet, besonders in den Departements der unteren Seine und des Aermelmeeres. In Havre waren am Morgen des Sonnabends die Straßen von Trümmern zerfetzter Häuser bedeckt. Auch die Schiffe und Fahrzeuge in den Häfen von Habre und Brest viel gelitten. Auf der Insel Batanec wurden vier Leichen ge⸗ unden.

Livorno, 24. November. (W. T. B.) Der Dampfer „Or⸗ tigia“ hatte einen Zusammenstoß mit dem französischen Dampfer „Joseph“. wurde in den Grund gebohrt. An Bord desselben befanden sich gegen 300 Personen, von denen 50 gerettet wurden. Der Dampfer „Ortigia“ ist stark beschädigt hier eingelaufen.

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Verwal-