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erforderlich ist, und wenn nach den vorhandenen statistischen Angaben vielleicht neue Mißstände, während ein langjähriger planmäßiger Be⸗ de 1 d 2 d 2½ 2 2
für sich wenig Erwerbszweige haben, gerade geeignet ist, einen passen- rade für den Zweck der Forstvermehrung auch zacbdrückch
Ich würde daher
aus dem Jahre 1877 Deutschland noch ein Plus von etwa 47 853 052 Zentner an Holz und Waldprodukte mehr eingefährt als wie ausge⸗ führt hat, wovon etwa 27 Millionen auf Preußen kommen dürften, so ist auch aus dieser Zahl nicht unbedingt zu schließen, daß die hei⸗ mische Forst nicht in höherem Maße dem eigenen Konsum genügen könnte, als es vielleicht hiernach scheinen möchte. Sowohl in Ost. wie in Westpreußen, sogar theilweise in Pommern, Regierungsbezirk
Stettin, existiren fiskalische Waldbestände, die nicht in dem Umfange
zur Ausnutzung gelangen, wie sie gelangen könnten, wenn unsere Kommunikatioasmittel, sowohl was Land⸗, Wasserstraßen, wie Eisen⸗ bahnen anbetrifft, auf höberer Entwicklung ständen. Vielfach wird noch dort als Nutz⸗ und Bauholz verwendbares Holz zerschnitten zu Brennholz, zum Theil wird es auch überständig. Wir haben also das Maximum der Erträgnisse aus diesen Waldungen zur Zeit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erreicht; es ist vielmehr anzu⸗ nehmen, daß die Rentabilität der Forsten eine steigende sein kann und wird mit der weiteren Entwickelung von Kommunikations⸗ anlagen; daß damit auch in höherem Maße als bisher der heimische Konsum befriedigt werden kann und außerdem Export möglich wird. Aber auch abgesehen von diesen Rücksichten der allgemeinen Landes⸗ kultur und Befriedigung des Holzkonsums durch eigene Produktion giebt es doch noch außerdem wichtige allgemeine Gesichtspunkte, die auch der Hr. Abg. von Meyer schon angedeutet hat, die allerdings die Staatsverwaltung dazu führen müssen, der ganzen Wald⸗ und Forstfrage eine erhöhte Bedeutung und eingehendes Interesse zu schenken. Es braucht in dieser Beziehung blos darauf hingewiesen zu werden, daß die Entwaldung in dem Umfange, in welchem sich der Wald in Privatbesitz befindet, eine große Ausdehnung ge⸗ wonnen hat, eine größere Ausdehnung, als wir hier zahlenmäßig anzugeben und zu kontroliren vermögen. Daß aber eine Wald⸗ abnahme im Allgemeinen stattgefunden hat, das glanbe ich kaum als zweifelhaft bezeichnen zu dürfen, und in dieser Beziehung halte ich es allerdings für erwünscht, daß unsere Statistik noch weiter ent⸗ wickelt werde, nur in gewissen nicht zu knapp bemessenen Zwischen⸗ räumen, vielleicht in Zwischenräumen von fünf zu fünf, oder auch allenfalls von zehn zu zehn Jahren zu ermitteln, inwieweit eine Waldabnahme des Privatbesitzes stattfindet. Soweit Staatswal⸗ dungen in Betracht kommen, sind wir ja im Besitz von einer sehr genauen Statistik. Allein die Thatsache, daß die Privatwaldungen abgenommen haben und ständig abnehmen werden und abnehmen müssen, können wir, glaube ich, als eine feststehende hinnehmen, und diese eine Thatsache würde schon genügend sein, meines Erachtens, um dem Staat die Verpflichtung aufzuerlegen, als groͤßter Grund⸗ und Waldbesitzer nach dieser Richtung hin weitere Schritte und Maßregeln zu treffen, die geeignet sind, diesem Defizit einigermaßen abzuhelfen. 8
Ein weiterer Abgang an dem Staatswaldareal hat stattgefunden in den letzten Generationen durch die Servitutablösung, wobei große Flächen, die zur Waldkultur geeignet sind, vielleicht mehr zur Wald⸗ kultur als zu irgend einer anderen Kultur in den Privat⸗ oder Ge⸗ meindebesitz übergegangen sind. Ein ferneres Motiv und meines Erachtens das hauptsächlichste, welches dafür spricht, daß der Staat als solcher die Waldfrage aufzunehmen hat, liegt in der geringen Rentabilität, die der Wald⸗ und Forstbesitz überhaupt gewähren, sowie darin, daß wir ungeheuere Flaͤchen im Lande haben, die ihrer geringen Produktivität nach nur zum Wald benutzbar sind, und so wenigstens mit der Zeit eine höhere Rente abwerfen können. Nach den Anführungen, die auch der Hr. Abg. von Meyer berührt hat, gab es im Jahre 1878 in der Monarchie 106 364 ha Oedländereien, die zur Aufforstung geeignet waren, und es gab 2 433 017 ha Acker⸗ und Weideflächen, die einen geringeren Reinertrag als 30 ₰ pro Hektar gewährten. Daß diese sämmtlichen Länderceien geeignet sind, zur Aufforstung benutzt zu werden, darüber glaube ich kaum einen Zweifel haben zu dürfen. Auf der anderen Seite ist in der That der Staat auch der alleinige Forst⸗ besitzer, der im Stande ist — vielleicht abgesehen von einigen wenigen Kommunen, von großen Korporationen und von besonders günstig situirten Magnaten, (Ruf rechts: Fideikommißbesitzern!), Fideikommiß⸗ besitzern allerdings auch — die Aufforstungen in dem Umfang in höherem Maße stattfinden zu lassen. Wenn Sie die Erträge, die die Staatsforsten ergeben haben und die sie zur Zeit geben, übersehen, so sind sie in der That so geringfügig, daß die Rücksicht, eine Rente zu gewinnen, schwerlich zur Aufforstung im großen Maßstabe er⸗ muthigen kann. Nach unserem jetzigen Budget vom Jahre 1880/81 ist eine Reineinnahme der Forsten veranschlagt von 20 113 700 ℳ, das ist gleich 7,53 ℳ per Hektar und Jahr und auch diese kleine Rente erreichen wir blos dadurch, daß ein bedeu⸗ tendes Holzkapital angesammelt ist in dem vorhandenen bestandenen Wald und Forst. Diese Rechnung würde sich sofort verändern, und würde sich ungünstiger gestalten, sowie man zur Aufforstung im großen Maßstabe übergeht, weil eben dann das Holzkapital, das auf⸗ gesparte Kapital der früheren Generation fehlt und weil den Auf⸗ forstungskosten bei einer streng mathematischen Berechnung ja auch der “ der sich auf Menschenalter hinauserstreckt, zuzurechnen sein wird.
Ich glaube, diese Thatsachen sind vollkommen genügend, um zu beweisen, daß es in erster Linie der Staat als solcher sein wird, der sich der Aufgabe unterziehen kann, in großem Maßstabe Aufforstungen vorzunehmen. Nun ist nach der Lage des Ctats vollkommen richtig, daß die vorhandenen Mittel, die also auch in diesem Jahre wie in den zwei oder drei Vorjahren sich blos auf 3 050 000 ℳ beziffern, nicht genügend sind, um in größerem Maßstab an diese Aufgabe zu gehen. Wenn man diese eben ange⸗ führten Zahlen zu Grunde legt, so würden sich die Aufforstungskosten eines Arcals von 674 904 ha, was etwa so belegen ist, daß es in unmittelbaren Anschluß an die Königlichen Forsten allmählich er⸗ worben werden kann und aur eine allmähliche Steigerung des Auf⸗ sichts⸗ und Arbeiterpersonals erforderlich machen würde die Summe von 121 482 900 ℳ in Anspruch nehmen, wenn wir pro Hek⸗ tare den Satz annehmen, inkl. des Ankaufs, von 180 ℳ pro Hektar und es würde, wenn wir mit den jetzigen Budgetszahlen dauernd wirthschaften solten, allerdings eine Zeit von rund 115 Jahren er⸗ forderlich sein, um dieses anzustrebende Ziel zu erreichen. Faßt man die engere Zahl, die auch in den Mittheilungen, die im Jahre 1878 dem Hause zugegangen sind, bezeichnet ist mit 138 000 ha ins Auge, so würde allerdings ein Zeit⸗ raum von 24 Jahren genügen. Nun geht die Intention des früheren Antrages der Budgetkommission, sowie der heute vor⸗ liegende Antrag von Meyer dahin, daß man in einem schnelleren Tempo auf diesem Gebiet vorgehen müsse. Eine solche Anregung kann an sich nur erwünscht sein, ich glaube aber, nach den begrün⸗ deten Ansichten der Techniker auf diesem Gebiet allerdings auch zu weit gehende Anforderungen nach dieser Richtung meinerseits nicht befürworten zu können. Nach den Ermittelungen, die stattgefunden haben, würde, wenn wir keine Rücksicht auf die allgemeine Finanz⸗ lage zur Zeit zu nehmen hätten, allerdings eine Verdoppelung des jetzigen Kapitals von 3 050 000, also rund eine Erhöhung von 2 000 000 ℳ für Ankauf und Aufforstung regelmäßig in den Etat eingestellt, zu einem ziemlich erheblichen Umfang genügen, um planmäßig und im großen Maßstab vorschreiten zu können. Ich meinerseits würde mich allerdings für verpflichtet erachten, sobald es irgend wie die
aallgemeine Finanzlage des Staats zulässig erscheinen läßt, auf eine
Steigerung dieser Etatsposition hinzuwirken und würde die Unter⸗ stützung deg hohen Hauses bei dieser Forderung sehr dankbar an⸗ nehmen. Eine zu große Ausdehnung und plötzliche Inangriffnahme von Aufforstungen vorzunehmen, widerräth sich auch aus rein tech⸗ nischen Gründen, weil zu große Schonungsflächen in besonders hohem Maße auch Schäden ausgesetzt sind, Schäden einmal durch Insekten⸗ fraß und Schäden durch Brand. Außerdem ist es bedenklich, in zu großem Maßstabe Kualturen in Angriff zu nehmen in Gegenden, welche der Regel nach menschenleer sind und wo forzirte Arbeiten auch dazu führen würden, daß man eine Proletariatsbevölkerung dahin verpflanzte und erst ansiedelt. Indem man in verhältnißmäßig kur⸗ zer Zeit zu große Summen an Arbeitslose ausgiebt, schafft man
trieb solchen Aufforstungen gerade in solchen Gegenden, die an und
den und nützlichen Erwerb dorthin zu bringen. glauben, daß eine Erhöhung dieses Fonds, wie es früher einmal von Hrn. Abg. von Meyer befürwortet worden ist, auf 10 Millionen allerdinge zu hoch sein würde, daß dagegen eine Erhöhung auf
2 Millionen mit der Zeit allerdings Seitens der Forstverwaltung zu erstreben und in Aussicht zu 1 e Erhöhung von anderen Fonds würde auch hier sicher zu befürworten
nehmen sein wird. sein. Diese Erhöhung aber kann nach angestellten Ermittelungen allerdings in mäßigen Grenzen sich bewegen.
Weise stattfinden können um
kompetenter Sachverständiger und Forstleute.
Eine andere Erhöbhung, die ich meiner Meinung nach befürworten könnte, sind die Etatstitel, welche den Kummunikationswegebau sub⸗ ventioniren, der jetzt dotirt ist mit 1 243 000. Auch hier würde eine
Erhöhung von etwa 25 % höchstens mit der Zeit wohl mit Nutzen in
Aussicht zu nehmen sein. Ebenso würde eine Erhöhung der Etatstitel, die zur Förderung des Wasserstraßenbaues bestimmt sind, eine ange⸗ messene Erhöhung erfahren können, immer mit der Rücksicht und der Ein⸗ schränkung, soweit die allgemeine Finanzlage es gestattet. Ich konstatire zwar, daß von Seiten des Hrn. Finanz⸗Ministers, ich glaube ihm das schuldig zusein, die von Seiten der Forstverwaltung gemachten Ansprüche, die unter Umständen über die Etatstitel hinausgegangen sind, seinerseits immer mit einem großen Wohlwollen und Entgegenkommen behandelt worden sind, und daß ich meinerseits anerkennen muß, daß die jetzige Etatsforderung sich eben regelt nach den allgemeinen Etats⸗ und Finanz⸗ verhältnissen des Staats. Ich glaube in der That nicht berechtigt zu sein, in meinen Forderungen, auch wenn ich diese und jene Ziele hier als erstrebenswerth bezeichnet habe, vorgehen zu dürfen mit einer gewissen Rücksichtslosigkeit gegenüber der allgemeinen Finanzlage.
Neben diesen Maßregeln, die darauf gerichtet sind, allmählich den Forstbesitz des Staats weiter auszudehnen und ihn zu rergrößern, würden allerdings auch noch in Aussicht zu nehmen sein extraordinäre Bewilligungen, um den Erwerb besonders großer Waldkomplexe deren Erwerb sich gelegentlich bietet, zweckmäßigerweise in höherem Maß stattfinden zu lassen, als es mit den jetzigen beschränkten Mitteln möglich ist. Es kommt vor, und ist im Verlauf der letzten Jahre wiederholt vorgekommen, daß gerade Forst⸗ herrschaften, die 4x‚, 5 und mehr Quadratmeilen umfassen, zum Theil devastirt waren, aber immerhin in einen pfleglichen Besitz übergehend, in Zukunft einen sehr rentablen Theil der Forstverwal⸗ tung bilden können, nicht haben erworben werden können wegen Mangels an etatsmäßigen oder außeretatsmäßigen Mitteln, und ich glaube allerdings, daß es nützlich wäre, wenn die Forstverwaltung in die Lage gesetzt würde, unter Umständen mit bestimmt mottvirten Anträgen auf solche extraordinären Erwerbe hervorzutreten. Wenn außerdem, wie es schon jetzt der Fall ist, diese Etatsmittel übertra⸗ gungsfähig bleiben aus einem Jahre in das andere, so würde mit einer solchen Dotirung des Forstetats meines Erachtens ziemlich das zu leisten sein, was vernünftigerweise von der Forstverwaltung er⸗ wartet werden kann. Bei einer solchen Dotirung würde die Tendenz, die in der Forstpartei eine lebhafte Vertretung hat, daß das Expropriationsrecht des Staates ausgedehnt werden müßte, um Aufforstungszwecken zu genügen, in der zweckmäßigsten Weise beseitigt werden. An und für sich bin ich in jedem Fall bedenklich, der Expropriation irgend welche größere Aus⸗ dehnung zu geben, als unbedingt nöthig, weil damit immer tiefe Ein⸗ griffe in Privatrechte verbunden sind. Und auch, wenn man aus irgend zwingenden Gründen das Recht zur Expropriation ausdehnen kann, so würden in diesem Falle aus wirthschaftlichen Rücksichten neben diesen allgemeinen politfische dagegen sprechen, es in diesem Falle zu thun, die Eigenthumsbegriffe zu schwächen und zu ver⸗ wirren, weil in jedem Falle, wo man expropriirt, auch eine ausreichende und genügende Entschädigung doch gewährt werden muß, während, wenn der Forstetat im Ordinarium und im Extraordinarium genügend mit Finanzmitteln dotirt ist, er vollkommen in der Lage sein wird, auch ohne Expropriation die Preise den bestimmten Fällen entsprechend zu machen, d. h. billige angemessene Preise zu zahlen, keine Speku⸗ lationspreise. Sicher ist es nicht zu begünstigen, daß es zu einem Geschäft wird, Forsten zu kaufen und zu devastiren in der Aussicht, dieselben später an den Staat zu verkaufen. Diese Gefahr würde in der That vor⸗ liegen, wenn man einer weiteren Ausdehnung der Expropriationen das Wort reden wollte. Die Gefahr würde aber auch dann vorliegen, wenn ich die Pläne, welche die Forftverwaltung sich für die einzelnen Provinzen aufgestellt hat, zum Ankauf und zur Aufforstung von Oed⸗ und Forstländerei verlautbaren wollte. Man würde gerade dadurch der Spekulation Thor und Thür öffnen, denn dann wird sich der Staat gerade so in einer Zwangslage sehen, wie es bei Eisen⸗ bahnbauten der Fall ist. Sobald bekannt wird, daß eine Eisenbahn⸗ linie gebaut werden soll, sofort bemächtigt sich die Spekulation des an und für sich werthlosen Terrains und erzielt übertriebene Preise. Ich glaube also, der jetzige Zustand der Vorbereitung, wonach in jeder Provinz z. Z. vollkommen genügende Uebersichten existiren, um das Terrain zu übersehen, was als wünschenswerth für den Staat zu acquiriren zu bezeichnen ist, ist vollkommen genügend, um den Staat in die Lage zu setzen, die Acquisition zu machen, die er für noth⸗ wendig hält, auch ohne Expropriation. Einem weiteren Desiderium der Forstverwaltung wird durch eine in einem späteren Titel des Extraordinariums enthaltene Forderung Rechnung getragen, die näher zu motiviren ich meinem Herrn Kommissar vorbehalte bei dem be⸗ treffenden Titel, derselbe betrifft den versuchsweisen Anban fremder Hölzer. Ich glaube, daß auch die Vorschläge, wie sie von den Forst⸗ versuchsstationen ventilirt worden sind und wie sie zuletzt in der in Baden⸗Baden stattgefundenen Versammlung näher erörtert sind, entschiedene Beachtung verdienen, daß man nämlich in größerem Maßstabe Versuche machen soll mit der Akklimatisirung fremder Nutz⸗ und Bauhölzer. Ich glaube, daß auch dieser Vorschlag Be⸗ rücksichtigung verdient und der Staat wiederum in erster Linie be⸗ rufen ist, solche Versuche zu machen durch Anbau von fremden Hölzern. Daß dies nicht in exorbitanter Weise stattfinden soll, daß die Versuche knapp bemessen sind, das geht schon hervor aus der Geringfügigkeit der Forderung von unr 40 000 ℳ, die in diesem Etat eingestellt worden ist.
Wenn die Staatsregierung in dieser Beziehung die Unterstützung der Häuser des Landtags findet, so, glaube ich, werden die bezeich⸗ neten Aufgaben allerdings ohne Schwierigkeit zu lösen sein, die sich die Forstverwaltung gestellt hat.
Auf der anderen Seite wird die Forstverwaltung auch ins Auge zu fassen haben, inwieweit sie innerhalb des jetzigen fiskalischen Forst⸗ besitzes eine nützliche Umwandlung von Forstareal zu Acker⸗ und Wiesenanlagen vornehmen kann, sie wird zu prüfen haben, ob nicht in größerer Ausdehnung es möglich ist, daß Forstterrain zu Acker⸗ und Wiesennutzung abgetreten werden kann. Sie wird ferner in noch böherem Maße als bisher Rücksicht zu nehmen haben, daß bei Auseinandersetzungen und Aufforstungen, bei Wegeanlagen und Wasserzügen besser Rechnung getragen werden kann, daß auf Melio⸗ rationsinteressen in gebirgigen Waldterrains Rücksicht genommen auf die Erhaltung und Anlage von natürlichen und künstlichen Wasser⸗ reservolrs, daß also mit einem Wort die Forstverwaltung in allen ihren Bestrebungen nicht blos fiskalischen Interessen zu dienen, son⸗ dern auch die allgemeinen Landeskulturinteressen nach jeder Richtung hin zu fördern hat.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode dankte dem Minister für die entgegenkommende Haltung, die derselbe für den An⸗ trag des Abg. von Meyer gezeigt habe. Das Hauptverdienst des Abg. von Meyer liege eben darin, daß derselbe die Frage nicht ruhen lasse, daten dieselbe immer wieder in Anregung
bringe und das Haus so, wenn irgendwie disponible Mittel
Eine weitere
So würde eine Er⸗- höhung des Forstkulturfonds, der sich nach dem jetzigen Etat auf 3 803 700 ℳ beläuft, wovon 400 000 ℳ regelmäßig für Ver⸗ messungs⸗ und Forsteinrichtungskosten abgehen würden, zweckmäßiger
höchstens etwa 25 Prozent, um selbst recht weitgehenden Anforderungen zu genügen nach dem Urtheil sehr 1 e⸗ — ’ d. von befände sich allerdings nur ein Drittel im Besitz des
dem Widerstreben der
zur Verfügung stehen würden, daran gewöhnt habe, dann ge⸗
in den Beutel zu greifen. Wenn der Minister dabei die Be⸗ merkung gemacht habe, daß die Privatwaldungen unter den jetzigen Verhältnissen abnehmen müßten, so habe derselbe voll⸗ kommen Recht, es frage sich aber, ob es nicht möglich sei, den⸗ jenigen Grund und Boden, der absolut nur für Waldkultur geeignet sei, auch wenn sich derselbe im Privatbesitz befinde, vor der Devastation gesetzlich zu schützen. Er beantrage bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, der wohl allseitig Interesse und Anerkennung finden werde, die Ueberweisung des An⸗ trages von Meyer an die Budgetkommission.
Der Abg. Sombart hielt ein Forstareal, welches 23,2 Prozent des gesammten Staatsterriktoriums ausmache, vom Standpunkt des öffentlichen Interesses für ausreichend. Hier⸗
Staates und zwei Drittel in den Händen von Privaten. An⸗ erkanntermaßen seien die Privatforsten durchschnittlich schlecht bestanden. Um in dieser Beziehung ziffernmäßige Daten zu erlangen, habe er bereits 1876 den Wunsch ausgesprochen, daß die vom Bundesrathe beschlossene Forststatistik sich nicht allein auf das Areal, sondern auch auf die Bestände des Waldes richten solle. Leider sei die Erfüllung dieses Wunsches an
diese Statistik nicht in allen Theilen Deutschlands zur Ausführung gelangt. Er bitte den Minister, wenigstens für Preußen dieselbe durchzuführen; man werde sich dann über⸗ zeugen können, wie dringend das volkswirthschaftliche Bedürf⸗ niß sei, eine Förderung der Waldkultur zu unterstützen. Z bedauern sei es, daß der Staat bei Abtretung von Forstgrund stücken zum Zweck der Ablösung den berechtigten Gemeinden bisher meist abgeholzte Grundstücke überwiesen und dadurch zu einer Deteriorirung beigetragen habe. Er bitte, daß die Regierung künftig, wie dies in Kurhessen geschehe, bewaldete Grundstücke abtrete. Eine Devastation derselben Seitens de Kommunen sei durch die Aufsicht des Staates ausgeschlossen. Er knüpfe hieran den Wunsch, daß die Regierung die weide⸗ berechtigten kleinen Grundbesitzer mit größerer Milde behandeln möge. Er beantrage, den Antrag des Abg. von Meyer de um 7 Mitglieder verstärkten Agrarkommission, welche bereit den Gesetzentwurf, betr. die gemeinschaftlichen Holzungen berathe zu überweisen.
Der Abg. Kieschke stimmte mit dem Abg. von Meyer dahin überein, daß der Forstkultur mehr Interesse zugewandt werden müßte; aber er beziehe sich dabei weniger auf die finanzielle, als auf die Landeskulturfrage. Im Jahre 1878
seien 9150 ℳ mehr zum Ankauf von Forsten ausgegeben,
als im vorliegenden Etat; wenn so fortgefahren werden solle, so werde keine Verbesserung eintreten. Er möchte aus Rück⸗ sichten auf die Landeskulturverhältnisse vorschlagen, den An
trag an die Agrarkommission zu überweisen, nicht an die
Budgetkommission. Er richte an die Regierung die Frage, woher es komme, daß trotz der zum Ankauf neuer Grund⸗ stücke bewilligten Summen das Forstareal des Staates um
9106 Hektar niedriger erscheine als in der letzten Uebersicht?
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) dankte dem Minister für die gezeigte Bereitwilligkeit; daß ihn der Minister irn manchen Punkten habe berichtigen können, liege daran, ihm keine Zahlen zugänglich seien; er habe nicht weniger Herz für die Landeskultur als der Abg. Kieschke; sein eigentliches Motiv sei aber landschaftlich⸗poetischer Natur. 1
Der Regierungskommissar Landforstmeister Haas kon statirte, daß die vom Abg. Kieschke gerügte Minderdotirung de Forstankaufs eine nur scheinbare sei.
Nachdem der Abg. Freiherr von Minnigerode seinen An trag zu Gunsten dessen des Abg. Kieschke ze rückgezogen, Abg Sombart in Uebereinstimmung mit Abg. Kieschke die Ueber weisung an die schon um 7 Mitglieder verstärkte Agrar⸗Kom mission beantragt hatte, erklärte der Abg. von Bennigsen, da er sich bezüglich der formellen Behandlung dem Antrage de Abg. Sombart anschließe. Ein Interesse für die Wieder⸗
bewaldung verödeter Ländereien habe im Hause stets geherrscht.
hingewiesen Angriff z1 fehlen würde günstigen Cr man
Es sei
worden, nehmen, Demgegenüber fahrungen in
auch immer auf die Schwierigkeiten große Flächen auf einmal in weil es dazu an Arbeitern möchte er Nf deie Hannover hinweisen, wo
Deshalb habe die provinzialständische Verwaltung es als ein dringendes Interesse anerkannt, die Bemühungen der Re⸗
gierung im Sinne einer Wiederbewaldung verödeter Strecken Die seit 9 Jahren durch die Nicht⸗
energisch zu unterstützen. ür einführung der Kreisverwaltung aufgesammelten Summen habe
der Provinzial⸗Landtag für die Aufforstungen bestimmt, ent⸗ weder das Kapital oder die Zinsen; das Kapital in der Weise, daß man durch die Provinz selbst aufforsten lasse oder in
Höhe von ½ Million einen Aufforstungsdarlehnsfonds ein⸗ gerichtet habe, aus welchem zu billigen Zinsen mit fester Amor⸗ tisation an die Gemeinden und Private Kapitalien ausgeliehen würden. Die Aufforstungen ständen jetzt auf der Tages⸗ ordnung der landwirthschaftlichen Vereine der Provinz Han⸗ nover. Auch mehr Waldschutzgenossenschaften seien auf diese Anregung bereits entstanden. Der Provinzial⸗Landtag habe im Lüneburgischen ein geschlossenes Areal von fast 3000 ha erworben und könne jetzt bereits 4— 500 ha jährlich aufforsten. Das sei nur dadurch möglich geworden, daß man Korrigenden in größerer Zahl aus der Korrigendenanstalt Hannovers dort in Baracken angesiedelt habe, die in einem dortigen Hofe auf⸗ gestellt seien, die Korrigenden würden in der Fahl von 120 nebst 5 Aufsehern dort angesiedelt. Die Leistungen dieser Leute seien ganz erfreulich gewesen. Auch anderwärts würde sich dieses Verfahren bei Aufforstungen empfehlen; nachher könnten ja die Arbeiter wieder in ihre Heimath zurückkehren, wie es ja bei der Zuckerindustrie regelmäßig in Norddeutsch⸗ land geschehe. Der Minister habe mit Recht hervor⸗ gehotzf⸗ daß vorzugsweise der Staat dazu berufen sei. Die
ufgabe sei ja so groß, daß ohne Mitwirkung des Staats, ohne das Miesrse des Staats als Großgrundbesitzer für den Forstbesitz die Frage nicht zu lösen sein würde. Indessen der Staat allein werde diese Aufgabe nicht bewältigen können, derselbe müsse die Kommunen, Genossenschaften und die Grund⸗ besitzer heranziehen. Was der Abg. Grumbrecht in Bezug auf die Landwirthschaft gesagt habe, passe für die Gegenden der Provinz Hannover, wo der Boden ein sehr guter sei, also in der Marsch, den Lehmbodengegenden, wo Zuckerrüben ge⸗ baut würden. Aber sonst sei die Lage der Landwirthschaft keineswegs günstig. Die Landwirthe hätten mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen und mancher Landwirth im Lüne⸗
Regierung gescheitert und so sei
daß
mit der Wiederbewaldung sehr eifrig beschäftigt sei, und das Ver⸗ hältniß zwischen Wald⸗ und übrigen Landflächen sich mit am ungünstigsten stelle, namentlich in den nördlichen Theilen.
burgischen
zehrt, die schwer aufzuforsten seien.
daß ihre Vorväter Holz angepflanzt hätten.
gelöst.
Nunmehr wurde der Titel 4 angenommen und der An⸗ trag von Meyer (Arnswalde) der zur Berathung des Wald⸗ genossenschaftsgesetzes um 7 Mitglieder verstärkten Agrarkom⸗
8 “ unte seine Bedürfnisse nicht befriedigen, wenn der⸗ selbe nicht an dem Holzkapital zu zehren hätte, was seine Vor⸗ väter gesammelt hätten. Wenn man Gegenden, die sich zum Ackerbau und zur Viehzucht nicht eigneten, zur Holzzucht ver⸗ wende, dann werde sich wieder Kaäpital ansammeln. würden die zum Theil höchst werthvollen Eichengestelle aufge⸗ In Galizien, Polen, Rußland und Skandinavien gehe die Verwüstung in den Holzbeständen schon soweit, daß man bald von dorther Nutz⸗ hölzer nicht mehr werde beziehen können. Dann werde es den Kommunen und den Grundbesitzern finanziell vortheilhaft sein, ; Die Provinzen hätten gemeinsam mit der Regierung an dieses große Werk die Hand zu legen, denn nur dadurch werde die Kulturauf⸗ gabe dieser und der nächsten Generation für Deutschland
Jetzt
wendig,
mäßiger Weise stattfänden.
Die dauernden Ausgaben der Centralverwaltung der Domänen und Forsten 417 460 ℳ, desgleichen die Ein⸗ nahmen aus dem Erlös von Domänengefällen und aus dem Verkauf von Domänen⸗ und Forstgrundstücken, 3 300 000 ℳ, wurden ohne Debatte genehmigt.
Zum Extraordinarium der Forstverwaltung, 50 000 ℳ zum Ankauf fremder Hölzer, bemerkte der Abg. Kieschke, er halte es für inkorrekt, diesen Posten im Extraordinarium ein⸗ gestellt zu finden, da die Kultur der Anpflanzungen doch auch in folgenden Jahren dauernde Ausgaben nöthig machen werde. Der Staats⸗Minister Dr. Lucius entgegnete, es empfehle sich, innerhalb der Rahmen des Etats derartige Versuche mit dem Anbau fremder Hölzer zu machen, aber es sei noth⸗ daß sie in großem
wenigstens diese Versuche auf fünfzig ausgedehnt wür⸗ den, indeß sei er heute nicht in der Lage, dem Hause einen vollständigen fertigen Plan über die Sache vorzulegen. Daß es zweckmäßig sei, staatlicherseits derartige Verf
machen, hätten nicht allein preußische, sondern auch württem⸗ 11 Uhr.
sich annehmen, würden, könne.
weitere Aufsicht
Maßstabe und in plan⸗ Es sei beabsichtigt, daß
tung wurden
uche zu
bergische und bayerische Techniker auf der Versammlung in Baden⸗Baden anerkannt, und der Staat habe hierzu die beste Gelegenheit. Nach den bisher gemachten Erfahrungen lasse
daß die Versuche den besten Erfolg haben
wenngleich er keine Garantie dafür übernehmen
Der Abg. Freiherr von Heereman war der Ansicht, daß diese Ausgabe unbedingt ins Extraordinarium gehöre, weil die
über die einmal angepflanzten Hölzer weitere
dauernde Kosten nicht in Anspruch nehmen würde. Die Position wurde hierauf bewilligt, batte der Rest des Forstetats. Aus dem Etat der landwirthschaftlichen Verwal⸗
ebenso ohne De⸗
nur die Einnahmen erledigt, die weitere Be⸗
daß er die Absicht habe,
rathung aber vertagt.
„Der Abg. Richter kündigte an, beim Gehalt des landwirthschaftlichen Ministers die Frage des Volkswirthschaftsrathes zur Sprache zu bringen.
Hierauf vertagte sich das Haus um 3 ¾ Uhr auf Freitag
mission überwiesen.
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2
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Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Rrichs⸗-Anzeigers und Königlich
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2
Familien-Nachrichten. beilage. .
eemreset Lrbber Lerereh
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Pubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Me0oso, Oeffeutliche Zustellung.
Die unverehelichte Auguste Kuban zu Köpnick, Wilhelmstr. 72, im Beistande des Vormundes ihres unehelichen Kindes, des Holzhändlers Wilhelm Heinrich daselbst, klagt gegen den Schmiedegesellen Rudolf Bartel, majorenn, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist (letzte Wohnung hier, Potsdamer⸗ straße 44), 8
wegen Schwängerung und Alimentation mit dem Antrage: Beklagten zu verurtheilen, die Vater⸗ schaft des von der Klägerin am 11. Juli cr. ge⸗ borenen, auf die Namen Anna Ida Elise getauften Kindes anzuerkennen, das Letztere mit monatlich 15 ℳ, praenumerando zahlbar, zu alimentiren, 15 ℳ Tauf⸗ und Eatbindungskosten, sowie 45 ℳ sechswöchentlicher Verpflegungskosten und die bereits fälligen Alimente sofort binnen 8 Tagen an Klägerin zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 4, zu dem auf
den 1. März 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Amtsgerichts⸗Rath Höhne, Jüden⸗ straße 60 I., im Saal 82 A., anberaumten Termin.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 13. November 1880.
Tornow, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts I. Abtheilung 4.
129079] Oeffentliche Zustellung.
Die Johann und Marie, geb. Stankiewitz, Michalczyk'schen Eheleute zu Romanowen, vertreten durch den Rechtsanwalt Nickell in Lyck, klagen gegen die Wirth Ludwig und Charlotte Michalczpk'schen Eheleute, nach Polen ausgewandert, wo ihr Aufent⸗ halt unbekannt ist, aus dem zwischen den Beklagten und der klagenden Ehefrau geschlossenen Kaufver⸗ trage vom 7. Juli 1880 über das Grundstück Romanowen Band II. Blatt 23, mit dem Antrage auf Auflassung des Grundstücks Romanowen Band II. Blatt 23 an die klagende Ehefrau oder Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises von 1500 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 7. Juli 1880, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Lyck auf
den 22. Februar 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht 8
Lyck, den 17. November 1880.
Scheffler, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
vaonn Oeffentliche Ladung.
Zur Publikation und zugleich zur Vollziehung des, über die Abstellung der Weideberechtigungen in dem s. g. Junkernholze bei Thomasburg, statt Plans, entworfenen und von Königlicher General⸗Kom⸗ mission zu Hannover genehmigten, Recesses ist Ter⸗ min auf
Dienstag, den 28. Dezember d. J., Morgens 10 Uhr, in der Mühle zu Thomasburg angesetzt, in welchem zu erscheinen, außer den be⸗ kannten Interessenten und der Grundherrschaft, alle unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen aus irgend einem Grunde Ein⸗ wirkungen und Rechte in Beziehung auf die Aus⸗ führung dieser Theilung zustehen — unter Frei⸗ stellung einer vorgängigen Einsicht oder abschrift⸗ lichen Mittheilung des Planrezesses — öffentlich und zwar bei Strafe des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Aus⸗ führung und mit der Verwarnung vorgeladen werden:
daß jeder Dritte, welcher seine Rechte in dem
Termine nicht wahrnimmt, es sich selbst beizu⸗
Ressen hat, wenn deren Sicherstellung unter⸗ eibt.
Lüneburg und Uelzen, den 21. November 1880.
Die Theilungs⸗Kommission. v. Hammerstein. G. Honig.
[29086] Oeffentliche Ladung.
In der Prozeßsache der unverehelichten Auguste Winkler und ihres Kindes, Namens Auguste Emilie, Beide zu Bobersberg,
gegen
den Brauergesellen August Maeder, früher ebenda, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ansprüche aus
—y—.—.
außerehelicher Schwängerung
ist ein Termin zur Schlußverhandlung auf
den 24. Jannar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts Guben im Landgerichtsgebäude hierselbst, Zimmer Nr. 9, anberaumt.
Der Beklagte, dessen derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird hiermit zu dem Termin unter der Verwarnung geladen, daß im Falle er weder in Person erscheint, noch durch einen gehörig legitimir⸗ ten Bevollmächtigten aus der Zahl der dazu berech⸗ tigten Rechtsanwälte vertreten wird, angenommen werden wird, er habe zur Unterstützung seiner Be⸗ hauptungen und Anträge nichts mehr anzuführen. Abschrift der Beweisverhandlungen soll ihm auf Antrag alsbald zugefertigt werden.
Guben, den 12. November 1880.
Kägnigliches Landgericht.
Der Gerichtsschreiber: Weseufeld.
————y— 86 Aufgebot. Das Aufgebot folgender Urkunden: 1 a. der Schuldverschreibung vom 23. Oktober 1838 nebst Hypothekenschein resp. Cession vom 4. De⸗ zember 1850, aus welcher im Grundbuch von Salchau Band I. Blatt Nr. 27 a. in der III. Abtheilung unter Nr. 3 — 100 Thlr. nebst Zinsen für die Ehefrau des Böttchers Stute, Marie Charlotte Dorothee, geb. Sauer, in Letz⸗ lingen eingetragen stehen, der Obligation vom 23. Januar 1840 nebst Hypothekenschein resp. Cession vom 19. Mai 1859, aus welcher im Grundbuch von Berge Band I. Blatt Nr. 35 in der III. Abtheilung unter Nr. 4 — 100 Thlr. nebst Zinsen für die Kirchenkasse zu Berge subingrossirt sind,
. des Kaufvertrages vom 2. August 1847 nebst Hypothekenschein, aus welchem im Grundbuch von Gardelegen Band IX. Blatt Nr. 433 in der II. Abtheilung unter Nr. 1 ein Wohnungs⸗ recht und sonstige Berechtigungen für die Wittwe Seiffart, Catharine Dorothee Elisabeth, geb. Bennecke, zu Gardelegen eingetragen stehen,
. der Obligation vom 17. August 1831 nebst Hypothekenschein, aus welcher im Grundbuch von Algenstedt Band I. Blatt Nr. 15 in der III. Abtheilung unter Nr. 2 eine Restforde⸗ rung von 6 Thlr. 15 Sgr. für die 5 Kinder der verehelicht gewesenen Prediger Keßler, Johanne Ferdinande Wilhelmine, geb. Grünewald, in Kremkau eingetragen ist,
ist zu a. von dem Grundbesitzer Joachim Heinrichs in Salchau und dem Böttcher Christian Stute in Letzlingen, zu b. von dem Gemeindekirchenrath zu Berge, zu c. von dem Bäcker Carl Seiffart in Forst N./L. und zu d. von dem Grundsitzer Johann Hecnric Müller zu Algenstedt beantragt. Die In⸗ aber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ 1 ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ nden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Gardelegen, den 20. Oktober 1880. Königliches Amtsgericht.
1eel Aufgebot.
Der Ober⸗Inspektor Friedrich Peschau zu Hanno⸗ ver hat beantragt, den zur vier ein halb pro⸗ zentigen Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn⸗ Prioritätsobligation Nr. 17 138 über 300 ℳ ge⸗ hörigen Talon vom 2. Januar 1874 über die Be⸗ rechtigang zur Erhebung der VI. Serie Zinscoupons aufzubieten. Es werden daher alle Diejenigen auf⸗ gefordert, welhe Ansprüche auf diesen Talon er⸗ heben wollen, dieselben bis spätestens im Aufgebots⸗
termine den 28. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, Domplatz Nr. 6, Zimmer Nr. 10, zu erheben, widrigenfalls dieser Talon wird für kraftlos erklärt werden. Magdeburg. den 18. November 1880. Königliches Amtsgericht. V. B.
w Aufgebot.
Der Kaufmann August Fleischer und dessen Ehefrau Marie, geb. Gruber, zu Rhein in Ost⸗ preußen, haben das Aufgebot des von der Lebens⸗ versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft „Germania“ zu Stettin unter dem 6. Juli 1874 ausgestellten Depositalscheins, in welchem die Uebergabe der
Police der gedachten Gesellschaft Nr. 208 225 vom 5. Februar 1870 als Unterpfand für ein der ver⸗
ehelichten Fleischer gegebenes Darleha bescheinigt wird, beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 21. Mai 1881, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. 10, vor dem Herrn Amtsrichter Bergmann anheraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 18. September 1880.
Königliches Amtsgericht.
1. Aufgebot.
Der Hofbesitzer Hans Bendix Nissen, früher in Undeleff, jetzt in Alnoer per Gravenstein, hat das Aufgebot der von seinem Vorbesitzer Christen Jessen Juhler in Undeleff unterm 15. Decbr. 1795 an den Schneider Brix Christensen in Gelau über 100 Mark Cour. ausgestellten, auf des Antragstellers Folium protocollirten, verloren gegangenen Obligation,
und der Zimmermann Peter Carl Hellenbroich in Fleusburg hat das Aufgebot des von der Flens⸗ burger Spar⸗ und Leihkasse an ihn unter Nr. 21 602 ausgestellten, verloren gegangenen Guthaben⸗ buchs über ein Kapital von, nach Abzug erfolgter Abträge, noch 208 ℳ beantragt.
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert,
spätestens in dem auf Mittwoch, den 12. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr, 1 vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Flensburg, den 3. November 1880.
Königliches Amtsgericht, 2. Abth Brinkmann.
ggha⸗ 1 . Aufgebot.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kunde ge⸗ bracht, daß in der Ehe zwischen dem Premier⸗Lieute⸗ nant Johann Carl Rudolph Schackschneider im Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 9 in Neumünster und dem Fräulein Elise Bertha Johanne Putzien aus Ablenken, nach Vertrag vom 6. November d. J. keine Gütergemeinschaft stattfinden wird.
RNeumuünster, den 16. November 1880.
Königliches Amtsgericht. gez. von Stamann. Veröffentlicht: Stemann, Gerichtsschreiber.
[29096]
Verkanfsproklam und Ediktalladung.
In Zwangsvollstreckungssachen der Wittwe Leuise Windhausen, geborene Frickmann, zu
Meensen gegen den Tischler August Rabe und dessen
Ehefrau Friederike, geborene Junge, zu Siebolds⸗ hausen sollen nachfolgende den Schuldnern ge⸗ pfändete Immobilien, nämlich die in Siebolds⸗ hausen unter Nr. 30 an Ackermann Friedrich Trieselmann und Tischlermeister Junge belegene Reihestelle mit Grund und Boden, Baulichkeiten und allem Zubehör, insbesondere einen kleinen Ge⸗ müsegarten, Baumgarten und etwa 12 a Ackerland, unter den im Termine bekannt zu gebenden Bedin⸗ gungen öffentlich meistbietend verkauft werden und steht zu solchem Zwecke Termin im Amtsgerichts⸗ gebände hieselbst auf Mittwoch, den 12. Januar 1881,
BVormittags 11 Uhr, G an, zu welchem Parteien und Kaufliebhaber hier⸗ durch verabladet werden.
Im selbigen Termine haben Alle, welche an obigen Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, ihre ver⸗ meintlichen Rechte so gewiß anzumelden, als für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht für verloren erkannt werden soll.
Reinhausen, 19. November 1880.
Königliches Amtsgericht. I. v. v. Goeben.
“
Verkündet am 3. November 1880. Gelscztsscheat 8 erichtsschreiber. 88 ö“ Im Namen oes Konig!! i Sachen, betreffend das Aufgebot der bei der nothwendigen Subhastation des Grundstücks Wan⸗
[29087]
8
deläcker Nr. 235 gebildeten Herrmann Ostrodzki⸗
schen Spezialmasse erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Margonin durch den Amtsrichter Junge auf Antrag des Rechtsanwalis Gaebel zu Schneide⸗ mühl als bestellten Pflegers der unbekanten Be⸗ theiligten an der bezeichneten Masse für Recht: die unbekannten Interessenten an der vorbezeich⸗ neten Masse von 2902,77 ℳ werden mit ihren Ansprüchen an die letztere ausgeschlossen und die gerichtlichen Kosten des Aufgebotsverfahrens sowie die Gebühren und Auslagen des Pflegers, Rechtsanwalt Gaebel zu Schneidemühl, aus der Spezialmasse entnommen. gez. Junge.
[29093 In Sachen
b 1 18 G“ Obergerichts⸗Advokaten
udwig Leiste zu Wolfenbüttel Bertha, geb. He
hierselbst, Klägerin, ö wider
den Maurer Heinrich Conrad Theodor Everli hierselbst, Beklagten, 8 “ 180 hekk
ypothekkapitalszinsen, ist, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten zugehoͤrigen, an der Salz⸗ dahlumerstraße (Nr. 53) belegene, von dem Kohlen⸗ berg'schen Garten abgetrennten, auf dem Situations⸗ plane de 1873 Nr. 735 mit A. und auf dem Feld⸗ risse Altewiek Blatt V. mit Nr. 11 bezeichneten, 4 a 43 am haltenden Theilgrundstücks sammt darauf errichtetem Wohnhause Nr. 4159 und übrigem Zu⸗ behör zum Zwecke der Zwangsversteigerung unterm 16. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieser Ver⸗ fügung im Grundbuche am 18. d. M. erfolgt ist, durch Bescheid vom heutigen Tage
ermin zum oͤffentlich meistbietenden Verkaufe des Grund⸗
stücks auf den 28. Februar 1881, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte, Zimmer Ne. 28, anberaumt.
Zugleich werden die Hypothekgläubiger aufgefor⸗ dert, ihre Obligationen und Hypothekenbriefe im Versteigerungstermin zu überreichen.
Braunschweig, den 20. November 1880.
Herzogliches Amtsgericht. VII. Pini. 8 [29104 Bekanntmachung. v
Durch Beschluß der Strafkammer des Kgl. Land⸗ gerichts hierselbst vom 14. September 1880 ist auf Grund des §. 140 des Str. G.⸗B. und des §. 326 der Strafprozeßordnung das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des der Entziehung der Wehrpflicht angeschuldigten Friedrich Fürstenberg, geboren zu Nievenheim im Kreise Neuß, am 1. August 1857, zuletzt wohnhaft daselbst, mit Beschlag belegt worden, was mit dem Be⸗ merken öffentlich bekannt gemacht wird, daß Ver⸗ fügungen desselben über das Vermögen der Staats⸗ kasse gegenüber nichtig sind.
Düsseldorf, den 8. November 1880. sKgl. Staatsanwaltschaft.
Mallmann.
Erbvorladung.
[29076]
Achern. Fridolin (Friedrich) Baudendistel, zuletzt zu New⸗York, und Karolina, geb. Vanden⸗ distel, Ehefrau des Franz Josef Schott, zuletzt zu Williamsborg (Langeiland) — deren derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist, sind erbbetheiligt an der
Verlassenschaft ihres zu Mösbach Vaters Sebastian Baudendistel.
Dieselben oder deren Rechtsnachfolger werden auf⸗ gefordert,
verstorbenen
innerhalb drei Monaten ihre Erbansprüche hier geltend zu machen, widrigen. falls die Erbschaft Denjenigen zugetheilt wird, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen nicht mehr am Leben wären. Achern, den 21. November 1880. Der Gr. Bad. Notar Ehehalt.
I11“ — — Bei dem unterzeichneten Königlichen Landgerichte ist in Gemäßheit der Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich vom 1. Juli 1878 als Rechtsanwalt zugelassen —
Herr Karl Ludwig Weinhold mit dem Wohn⸗
sitze in Dresden.
Dresden, den 23. November 1880. Königliches Landgericht. Wehinger.