London, 24. November. (W. T. B.) An der Küste angeboten 12 Weizenladungen. Havannazucker Nr. 12, 23 ½. Rauhig.
Liverpool, 24. November. (W. T. B.) Baumwolle. 1 Spekulation und Export 1000 B. Stetig.
SGlasgow, 24. November. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbres warrants 53 52 sh. 9 d. Leith, 24. November. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen 1—2. Hafer fest.
Paris, 24. November. Produktenmarkt.
(W. T. B. Weizen ruhig,
(Schlussbericht.) Umsatz 10 000 B., davon fäür Middl. Januar-Februar-Lieferung 6 ⁄16, März-Lieferung 611⁄16 d.
vr. Nov Dezember 29,10, pr. Januar-April 28,75, br. März-Juni 28,60.
pr. März - Juni 60,50. Räüböl
amerikanische Paris, 24. November. Rohzucker 880 fest,
ruhig, Waaren bericht.
8
38 mixed) 61 C. br. 29,50, pr. Mehl
& Prothers 9 ⁄¾
weichend, pr. Norbr. (2,00, pr. Dezbr. 62,00, pr. Januar-
13 8⅛. Schmalz (Marke Wilcoz) 9 ⅜ Sperk (ahort lear) 8 ½ C.
ruohig, pr. November 75,25, pr. Dezember 75,25, pr. Januar-April 76,50, pr. Mai-Augast —,—. Spiritus ruhig, pr. November 60,75, pr. Dezember 60,50, pr. Januar- April 60,50, pr. Mai-August 60,50. 8
loco 55,00. Weisser Zueber Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. 62,25, pr. Januar-April 62,87.
New-York, 24. November. 8 Baumwolle m New-York 11 ½, 4. h New-Ofleang 11 ½, Petrolsum in New-York 10 Gd., do. in Fniladelphia 10 Gd., rches Letroleam 6 ½ do. Pipe line Certificats — D. 94 C. Kehl 5 D. 10 C. Rother Winterweizen 1 D. 28 C. Zucker (Feir refining Muascovs 08) 7 ½. Kaffbe (Nle-)
pril 60.
20. 22. 23. 24. 25.
u“
2 9„ November 62,00, pr. Dezember “ 8
Berlin, 25. November. Die Marktpreise des Kartoffel-Spiritus ber 10,000 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 19. Novrbr. 1880 ℳ 58,1
eEETTTTT1““ 57,3 — 56,8 “ 56,5 — 56,4 — 56,5 8 8 56,5
„ 56,5
ohne Fass.
Di Aeitesten d'er Kaufmannschaft von Berlin.
(W. T. B.) 16. Dezember. Mais (ele
4*2. Fairbanks 9 8¾, do. Rohe Getrsidefracht 4 ½.
General-Versammlungen.
Deutsch Russische Handeis- und
Industrlebauk
in Llquidation. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin.
Usance.
Laut Beschluss der Sachverstäodigen-Kommission sind Reichen- berg-Pardabitzer-Eisenbahn-Aktlen vom 1. December cr. ab nur mit neuen Coupo
vsbogen an hiesiger Börse lieferbar.
——
eEEn
—
Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Orern⸗
haus. 225. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Hr. Nie⸗ mann.) Anfang halb 7 Uhr. Schauspielhaus. 246. Vorstellung. Torquato Tasso. Schauspiel in 5 Akten von Wolfgang von Goethe. Anfang halb 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. Keine Vorstellung. Dritte Sinfonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle. Schauspielhaus: 247. Vorstellung. Zum ersten Male: Der Sekretär. Lustspiel in 3 Akten von Ernst Wichert. In Scene gesetzt vom Direkto Deetz. Anfang 7 Uhr. 8
Wallner-Theater.
Freitag: Z. 76. M.: Krieg im Frieden.
victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Freitag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Frl. Clara Qualitz, des ersten Solotänzers Sgr. Aldo Spadalino, vom Theater della Scala in Mailand. Zum 54. Male: Der wilde Baron. Großes Aus⸗ stattungsstück mit Ballets in 12 Bildern von Gustav Kadelburg. Musik von Gustav Lehnhardt. Ballets von Therese v. Kilanyi. Kostüme vom Ober⸗Gar⸗ derobier Happel. Maschinerien vom Maschinen⸗ meister H. Geisler. Elektrisches Licht vom In⸗ spektor Krämer. Sämmtliche Dekorationen aus dem Atelier von F. Lütkemeyer in Coburg. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Eesidenz-Theater. Freitag: Zum 44. M.:
Daniel Rochat. Sonnabend: 6. Gastspiel Niemann⸗Raabe: Nora.
Krolls Theater. Sonnabend: Eröffnung der Weihnachts⸗Ausstellung, entworfen von dem Baumeister Hrn. E. Titz, ausgef. v. d. Axchitekten Hrn. Müller. Römersaal. Humoristisches Alphabet v. d. Genremaler Hrn. Fischer⸗Coeslin, die Wand⸗ malereien v. d. Dekorationsmaler Hrn. Lütkemeyer aus Coburg, die plast. Gruppe „Das geflügelte Wort“ v. d. Bildhauer Hrn. Bergmeyer, die Aus⸗ stell. künstlicher Blumen v. d. hiesigen Firmen d. Herren B. Paschke, Hoflieferant, H. Kiesel u. Wei⸗ gand Nachf., im 1. Zwischensaal „Die Weihnachts⸗ bescheerung“, plast. Gruppe von dem Bildhauer Hrn. Bissing, im 2. Zwischensaal „Die Flucht der hl. Familie nach Egypten“, plast. Gruppe vom Bildhauer Hrn. Bergmeyer. Im Rittersaal (Ueber und unter der Erde) die Landschafts⸗ und Felsen⸗ malerei v. d. Herren Gebr. Borgmann, die Trans⸗ parentbilder, darstellend das Märchen „Die Zwerge und die Riesenmaus“, ausgef. v. d. Genremaler Hrn. Fischer⸗Coeslin, die plast. Gruppen v. d. Bildhauer Hrn. Bergmeyer. Im Korbsaal „Das
nnere des Salzbergwerks von Wieliczka, ausgef. v d. Herren Gebr. Borgmann, sämmtliche dekorative Arbeiten von dem Tapezierer brn. Zahl, im Tunnel „Lachkabinet“. Im Königssaal: Vom Märchenland ins Erdenreich. Zauberposse mit Gesang und Tanz in 3 Akten und 1 Vorspiel von E. Jacobson und Stinde. Musik vom Kapellmeister C. A. Raida. In Scene gesetzt vom Direktor van Hell. Die Ballets arrangirt von Brus. Vorher: Großes Concert. Anfang 5 ½, der Vorstell. 7 Uhr. Preise der Plätze: I. Pa g. 2,50 ℳ, II. Parq. u. Tribüne 2 ℳ, Loge 1,50 ℳ, Entrée incl. Theater 1 ℳ Abonnementsbillets à Dtzd. 9 ℳ Diese, so⸗ wie Billets sind vorher an der Kasse und den Ver⸗ kaufsmellen zu haben. Freibillets haben nur für die Herren Vertreter der Presse Gültigkeit.
der Frau Hedwig
Nnational-Theater. Freitag: Gastspiel Otto Lehfeld. Cromwell (General).
Stadt-Theater. Freitag: Zum 1. Male: (Novität!) Der Mann seiner Frau. Lustspiel in 4 Akten von E. A. Mügge.
Sonnabend: Extravorstellung zu wohlthätigem Zweck. Zum 2. M.: Der Mann seiner Frau.
Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Freitag und Sonnabend: Zum 11. und 12. M.: Der Aktienbudiker. Bilder aus dem Velksleben mit Gesang in 3 Abtheilungen und 6 Bildern von D. Kalisch. Musik von A. Conradi.
Belle-Allinnce-Theater Freitag: 13. Gast⸗ spiel des Frl. Ernestine Wegner und der Herren Kadelburg und Meißner vom Wallner⸗ Theater. Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗ Theaters: Frls. Mejo, Wallberg, Goernemann und We ck, Hrn. Kriete und Neuber. Der jüngste Lieuenant. Posse mit Gesang in 3 Akten von u.“ Kassereröffnung 6 Uhr. Anfang
Pr.
Sonnabend: Der jüngste Lieutenant.
Sonntag: Neunte Nachmittags⸗Vorstellung. Zum 205. M.: Der Rattensänger von Hameln. An⸗ fang 4 Uhr. Ende 6 Uhr. Halbe Preise: Erstes Parquet 1 ℳ ꝛc. Entrée 30 ₰.
aisergalerie. (Passage.) Freitag: Vorstellung.
Die Zauberwelt, dargestellt von Bellachini, Hosf⸗
künstler Sr. Majestät des Deutschen Kaisers.
Billets vorher Passage⸗Laden 12. Anf. 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Vorstellung.
V
Circus Renz. Markthallen-—Carlstraße. Freitag, den 25. Novbr., Abends 7 Uhr: Vor⸗ stellung. — Vorführen der 8 Schimmelhengste. — Eine Schulquadrille, ger. von 8 Herren. — Auftr. d. Künstler u. Künstlerinnen I. Ranges. Großes Hurdle⸗Rennen.
Vorstellung.
Sonnabend:
Ernst Renz, Direktor. Concert-Maus. Concert des Kgl.
Hof⸗Musikdirektors Herrn
Bilse. Familien⸗Nachrichten,
Heute entschlief sanft und friedlich mein lieber Gatte und unser verehrter Vater, . der Geheime Rechnungs⸗Rath a. D. Friedrich Nobiling,
im Alter von 70 Jahren. Waltershausen, den 22. November 1880. 8 Die Hinterbliebenen.
Verlobt: Frl. Elisabeth Buneß mit Hrn. Dr. med. Hermann Dannell (Seehausen i. d. A.). — Frl. Louise Mandel mit Hrn. Eisenbahn⸗Direktor Ernst Foerster (Dresden —Hannover).
Verehelicht: Hr. Pastor Rudolph Mükke mit Frl. Hedwig Schian (Liegnitz). 6
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Professor Dr. Brie (Breslau). — Hrn. Freiherrn v. Hammer⸗ stein (Gut Loxten). — Hrn. Kataster⸗Controleur Ledon (Bublitz). — Eine Tochter: Hrn. Ritter⸗ gutsbesitzer Otto Spillner (Eckitten bei Memel).
Gestorben: Hr. Dr. Friedrich Henneberg (Gotha). — Hr. Realschul⸗Direktor a. D. Wilcke (Frank⸗ furt a. O.). — Frau Oberst⸗Lieutenant Marie v. Madai, geb. Lattorff (Halle). — Frau Majorin Anna v. Heydebrand u. d. Lasa, geb. v. Helldorf (Baden⸗Baden).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
120103] Oeffeutliche Zustellung.
Der Fuhrherr M. Henke zu Leopoldshall, ver reien durch den Rechtsanwalt Erdmann hier, klagt gegen den Arbeiter Heinrich Homann in Boernecke, jett unbekanuten Aufenthaltsorts, wegen einer Theil⸗ forderung für die Anfuhr von 2145 Raummeter Kies mit seinem Gespann in der Zeit vom Mai und Juni 1880 auf Ansuchen des Beklagten, sowie wegen Bestätigung des wegen dieser Forderung an⸗ geordneten und vollzogenen Arrestes mit dem Antrage den Beklagten zu verurtheilen:
1) an Kläger 135 ℳ 45 ₰ zu zahlen,
2) darin zu willigen, daß dem Klaͤger die in Arrestsachen Henke wider Homann hinter⸗ legten 135 ℳ 45 ₰ ausgezahlt und die ein⸗ gezahlte Kaution von 100 ℳ zurückgezahlt werde,
3) sämmtliche Kosten, auch die des Arrestver⸗ fahrens, zu tragen,
4) 1 Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗
ären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Egeln, II. Abtheilung, auf
den 14. Jannar 1881, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der oöͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schlüter, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
—
120106] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Hedwig Hoyer, geborene Elste, zu Benndorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Werner hier, klagt gegen ihren in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Oekonomen August Hoyer, früher zu Benndorf, wegen Ehetrennung mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und als solchen kostenpflichtig zu verurtheilen, der Klägerin den vierten Theil seines Vermögens heraus zugeben und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Naum⸗ burg a./S. auf den 28. Februar 1881, Vormittags 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der oöffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Naumburg a /S,, den 11. November 1880.
Natsch, Sekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Durch Urtheil der zweiten Cioilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 29. Oktober d. J. ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Albert Dickmann, Kaufmann, und Johanna, geb. Schnitzler, ohne Geschäft, Beide zu Crefeld, mit Wirkung vom 9. Juli d. J. an ausgesprochen und der Konkursmasse die Kosten zur Last gelegt worden.
8 Für richtigen Auszug. [29112]
Düsseldorf, den 23. November 1880.
Holz, Gerichtsschreiber des Koöniglichen Landgerichts. b“
v“
Zur Erlangung eines Ausschlußerkenntnisses zum Zwecke seiner Eintragung als Eigenthümer im Grundbuch hat der Tagelöhner Heinrich Gloor das öffentliche Aufgebot des zu Altenberge belegenen, Band 1 Blatt 43 des Grundbuchs
für den Weber!
ranz Heerdt eingetragenen Grundstücks Flur 4 Nr. 42 nebst Wohnhaus sub Nr. 1123 cat. be⸗ antragt.
Demnach werden alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thum oder anderweite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende Real⸗ rechte geltend zu machen haben, insbesondere die ihrem Namen und Aufenthalt nach unbekannten Erben des vorgenannten Heerdt hierdurch aufgefor⸗ dert, dieselben in dem an hiesigem Amtsgericht auf
den 5. März k. J., Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden und der Gloor als Eigenthümer des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen wird.
Burgsteinfurt, den 14. November 1880.
Königliches Amtsgericht.
[29114] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des hiesigen Kgl. Landgerichts vom 29. Oktober d. J. wurde die zwischen den Eheleu⸗ ten Weinhändler Ferdinand Arens und Helene, geb. Hülsemann, Beide zu Barmen, bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 26. August d. J. für aufgelöst erklärt.
Elberfeld, den 23. November 1880.
Der Gerichtsschreiber: An der Maͤhr.
Aufgebot. (Auszug.)
Auf Grundbesitz des Müllermeisters Konrad Hartmann von Scharthammer ist im Hypotheken⸗ buch für Buchau Bd. II. S. 63 seit 11. August 1828 für die Relikten des Gutsbesitzers Johann Adam Dollhopf von Sägmühle eine Kaution ron 600 Fl. = 1028 ℳ 57 ₰ eingetragen.
Auf Antrag des Konrad Hartmann ergeht an alle Diejenigen, welche auf diese Forderung ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Samstag, den 9. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde
Pegnitz, den 20. November 1880.
Der K. Amtsrichter: Schmidt.
8
[29118]
2910 2 Aufgebot.
Das k. b. Amtsgericht Kitzingen hat am 22. No⸗ vember I. Js. folgende öffentliche Aufforderung erlassen:
Auf Antrag des Friedrich Bär von Sickerthausen ergeht hiermit an dessen Bruder Georg Wilhelm
Alle Diejenigen, welche über das Leben des Ver⸗ mißten Kenntniß geben können, werden aufgefordert, v Amtsgerichte dahier Mittheilung darüber zu machen. Kitzingen, den 23. November 1880. 8
TDer k. Gerichtsschreiber.
u.“ Unger.
Aufgebot. Die Kupferstecherssöhne Christof Friedrich Wil⸗ helm Böhm, geb. 7. Oktober 1827, Lebküchner, und Carl Christof Gottlieb Boehm, geb. am 19. Januar 1833, Papparbeiter, Beide von hier, sind in den 50ger Jahren in die Fremde gegangen und später nach Amerika ausgewandert und ist seit dem 27. April 1868 über deren Leben keine Nachricht vorhanden.
Auf den von deren Pfleger, dem Kgl. Rechtsan walt Klotz dahier, mit Genehmigung des Vormund⸗ schaftsgerichts, zugleich auch Namens der nächsten gesetzlichen Erben der Verschollenen, gestellten An⸗ trag, letztere für todt zu erklären, ergeht hiermit Aufforderung:
1) an die Verschollenen, spätestens in dem auf Montag, den 31. Oktober 1881, Vorm. 9 Uhr, Sitzungs saal Nr. 4, dahier anberaumten Aufgebotstermine per⸗ sönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzu⸗ melden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden, an die Erbbetheiligten, ihre Juteressen im Aufgebotstermin wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben
theilung hierüber bei Gericht zu machen.
Nürnberg, den 12. November 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. I.
Der Kgl. Ober⸗Amtsrichter: L. S. Thürauf. 8 Zur Beglaubigung: Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber
Hacker.
[29111]
Durch Urtheil der 2. Civilkammer des K. Land⸗ gerichts zu Düsseldorf vom 30. Oktober d. J. ist die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Carl Johann Quack, Kaufmann, und Angelika Pauline, geb. Strommenger, Beide zu Crefeld wohnend, mit Werkung vom 15. Juli d. J. an ausgesprochen und der Konkursmasse die Kosten zur Last gelegt worden.
Für richtigen Auszug:
Düsseldorf, den 23. November 1880.
Bär, rehg von Michelfeld, geboren am 25. No⸗
vember 1822, welcher sich im Jahre 1852 nach Amerika begeben hat und seitdem vermißt wird, die Aufforderung, bis spätestens Freitag, den 9. September k. Js., Vormittags 9 Uhr, bei dem Amtsgerichte dahier sich persönlich oder
8 Holz,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [29110]
Durch Urtheil der 2. Civilkammer des Kgl. Landgerichts zu Düsseldorf vom 29. Oktober d. J.
ist die Gütertrennung zwischen der zum Arme nrechte
schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt er⸗
klärt wird.
Tage sind Erbansprüche an den Vermißten um so sicherer geltend zu machen, als außerdem das in etwa 465 ℳ bestehende Vermögen desselben nach Maßgabe des fränkischen Landrechtes den bekannten nächsten Anverwandten überlassen wird. .
zugelassenen Johanna, geb. Cremers, ohne Geschäft und ihrem Ehemanne Friedrich Pohlig, Klempner,
7 7 Beide zu M.⸗Gladbach, mit Wirkung vom 4. Sep⸗ Innerhalb dieses Termines oder am bezeichneten . .
tember d. J. ausgesprochen und der Konkursmasse
die Kosten zur Last gelegt.
Für richtigen Auszug: Tüsseldorf, den 23. November 1880.
— Holz, 8 Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
[29192]
Preisbewerbung
für kunstgewerbliche Arbeiten um Staatspreise.
Es wurden nachstehende Ehrenpreise zuerkannt: a. für die Schlafzimmer-Garnitur: I. dem Tischlermeister Joh. Pingel, Berlin.
II. dem Möbelfabrikanten Heh. Suuermann, Fiensburgv und ebenfalls II. dem Möbelfabrikanten Herma. schirmer, Berlin.
b. für die eiserne Parkbank: Kein Preis. c. für den Tafelaufsatz in Bronze etc.: I. der Bronzewaarenfabrik Arndt & Marcus, Berlin.
II. der Neusilberwaarenfabrik Henniger & Co., Berlin. III. der Hof-Silberwaarenfabrik EIunmbert &£ Heylandt, Berlin.
d. für den Thürvorhang aus schwerem Stoff:
I. Keinem Bewerber.
II. der Fabrik von Möbelstoffen A. Müller, Berlin.
Berlin, November 1880.
Für die Beurtheillungs-Commmission.
Grunovv.
Ryllnann.
[29132]
Auf Grund des §. 3 des Statuts, landesherrlich genehmigt am 27. Januar 1876, werden die Herren Aktionäre unseres Instituts zu einer außerordentlichen Generalversammlung zum
Behuf einer Beschlußfassung wegen der Fortdauer der Gesellschaft über den 16. März 1882 hinaus unter
Beibehaltung der Noten⸗Ausgabe auf
Donnerstag, den 16. Dezember dss. J, Nachmittags 4 Uhr,
iim oberen Saale der Ressource „Concordia“ hierselbst, Langenmarkt Nr. 15, 2 Trepp.,
hierdurch ergebenst eingeladen.
Die Einlaß⸗ und Stimmkarten werden am 13., 14. und 15. Dezember
der Bank an die in den Stammbüchern der Gesellschaft eingetragenen und als Aktien⸗Besitzer sich legiti⸗
mirenden Aktionäre ausgegeben. Danzig, den 24. November 1880.
Direktion der Danziger oetzel.
Privat⸗Aktien⸗Baunk. Steimmig. 8
der Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗
Vormittags im Bureau
X
X& 2 8s Das Abonnement betrügt 4 ℳ 50 ₰
für das Vierteljahr.
X Alle Post-Anstalten nehmen Beäellung an; V
für Berlin außer den Post⸗-Austalten auch die Exps⸗⸗
Insertionnpreis für den Raum einer Bruckzrile 30 ₰
dition: SW. Wilhelmstr. Rr. 82. N*.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Vize⸗Ober⸗Stallmeister von Rauch, sowie dem Schloßhauptmann von Benrath, Kammerherrn Freiherrn Roth von Schreckenstein zu Sigmaringen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien, beziehungs⸗ weise des Großkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗ Ordens und des Commandeurkreuzes des Fürstlich rumänischen Ordens „Stern von Rumänien“ zu ertheilen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Großkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens: dem General⸗Obersten der Kavallerie Prinzen August von Württemberg, Königliche Hoheit, kommandirenden General des Garde⸗Corps;
des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Leopold⸗Ordens:
Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Kavallerie Grafen von Brandenburg, à la suite der Armee; sowie des Ritterkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens:
dem Hauptmann von Hugo im Generalstabe des VI. Armee⸗Corps.
Deutsches RNReich. Bekanntmachugg,
betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist von Sr. Majestät dem König von Bayern der außerordent⸗ liche Gesandte und bevollmächtigte Minister Graf von Lerchenfeld⸗Köfering zum Bevollmächtigten zum Bundes⸗
rath ernannt worden. November 1880.
Berlin, den 26. . 8 Derr Reichskanzler. In Vertretung:
Bekanntmachung.
Verbot der Einführung von kostbaren oder zoll⸗ pflichtigen Gegenständen in Italien mittelst 8 der Briefpost. Nach einer Mittheilung der Königlich Italienischen Post⸗ verwaltung werden, zufolge einer Entscheidung des Kassations⸗ hofes in Rom, alle kostbaren, sowie alle einem Eingangs⸗ zoll unterliegenden Gegenstände, welche vom Aus⸗ land mittels der Briefpost in Italien eingeführt werden, mit Beschlag belegt. Berlin W., den 20. November 1880. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. 1 In Vertretung: 8 Wiebe.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ritterguts⸗ und Fabrikbesitzer Edmund Georg Reisner auf Heidersdorf im Kreise Nimptsch in den Adel⸗ stand zu erheben.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landgerichts⸗Rath Berckenkamp in Wiesbaden zum Direktor bei dem Landgericht daselbst,
den Landgerichts⸗Rath Dr. jur. Jung in Frankfurt a./ M. zum Ober⸗Landesgerichts⸗Rath, sowie
die Gerichts⸗Assessoren Weszkalnys und Ruffmann in Insterburg, Loerbroks in Bochum, Heyn in Ratibor und Christen in Gleiwitz zu Amtsrichtern zu ernennen; ferner
den Gerichtsschreibern, Sekretären Wisch in Baruth und Belling zu Luckau bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Berlin, den 26. November 1880.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen ist gestern Abend hier eingetroffen, im Königlichen Schlosse abgestiegen und hat Sich heute Nachmittag zur Jagd nach der Göhrde begeben.
Justiz⸗Ministerium.
Der Gerichts⸗Assessor Rohrer in Alenstein ist vom 1. Januar 1881 ab unter Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht in Lötzen zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg Pr. mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lötzen ernannt worden.
“
“
Der Rechtsanwalt Gaßmann in Wesel ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wesel ernannt worden. 8
8*
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Crefelder Eisenbahngesellschaft. Statut.
A. Allgemeine Bestimmungen.
§. 1. Name und Zweck der Geseellschaft. Unter der Firma: Crefelder Eisenbahngesellschaft wird eine Aktiengesellschaft gebildet, welche die Vollendung des Baues und den Betrieh der aus dem Fallissement der Crefeld Kreis⸗Kem⸗ pener Industrie⸗Eisenbahngesellschaft angekauften Eisenbahnen:
a. von Süchteln über Oedt nach Kempen und von da kreisförmig über Hüls, Crefeld, St. Tönis und Vorst zurück nach Süch⸗ teln, mit Abzweigungen nach Viersen und Graefrath, ““
b. von Graefrath nach Straelen und “
c. von Hüls nach Moers
zum Zweck hat. §. 2. Domizil der Gesellschafft. Die Gesellschaft nimmt ihr Domizil und den Sitz der Verwal⸗ tung in Crefeld. .3. Bahnlinie.
8
Die Bahnlinie wird in ihrer vollständigen Durchführung durch alle Zwischenpunkte von dem Minister der öffentlichen Arbeiten fest⸗ gestellt — insoweit solches bisher nicht bereits geschehen —; auch unter⸗ liegen sämmtliche spezielle Bauobjekte und Anschläge der Genehmi⸗ gung des Letzteren.
Die Bahn ist resp. wird für ein Geleise und für den Betrieb mit Lokomotiven eingerichtet.
§. 4. Höhe des Baufonds und des Grundkapitals sowie
der Aktien.
Das Grundkapital beträgt eine Million Mark deutsche Reichs⸗ währung. Dasselbe wird dur h Are sve von 2000 Stück auf den Inhaber laztender poll eingezahlter Aktlen à 500 Reichsmark auf⸗ gebracht und soll zunä ist zur Zahlung des Kaufpreises der Bahn⸗ anlagen von 660 000 ℳ nebst 5 % Zuschlag für Verkaufs⸗ und sonstige Kosten, also im Gesammtbetrage von 693 000 ℳ, ferner zur Deckung der für die Wiederinbetriebsetzung der Strecke Süchteln⸗ Vorst. Graefrath und die Herstellung eines Anschlusses an die Eisen⸗ bahnstation in Viersen, sowie für die gründliche Instandsetzung der Bahnanlage und Betriebe mittel aufzuwendenden Kosten dienen. Von dem verbleibenden Ueberschusse ist ein Betrag bis zur Höhe von 100 000 ℳ dem zu bildenden Erneuerungsfonds und der Rest dem Reservefonds zuzuweisen.
Die Feststellung und Beschaffung des zur Vollendung der im §. 1b. und c. genannten Bahnen erforderlichen Anlagekapitals bleibt vorbehalten.
§. 5. Erneuerungsfonds.
Es wird ein Erneuerungsfonds gebildet, aus welchem die Kosten der Erneuerung der Lokomotiven nebst Tendern und der Wagen, sowie einzelner Hauptbestandtheile derselben, desgleichen die Kosten der Erneuerung des Oberbaues der Bahn und zwar der Schienen, Schwellen, Weichen und sonstigen Eisentheile des Oberbaues, gedeckt w erden sollen.
Dem Erneuerungsfonds werden überwiesen:
1) eine aus dem Anlagekapitale zu entnehmende Rücklage bis zur Höhe von 100 000 ℳ,
2) die Einnahmen aus dem Verkaufe Materialien,
3) ein jährlicher Zuschuß aus den Betriebseinnahmen, der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten nach Anhörung des Gesell⸗ schaftsvorstandes festgesetzt wird,
4) die Zinsen des Erneuerungsfonds selbst.
Erachtet der Minister der öffentlichen Arbeiten eine Verstärkung dieses Fonds nicht für erforderlich, so fallen die jährlichen Zuschüsse fort und die Einnahmen aus dem Verkaufe der alten Materialien fließen in die Gesellschaftskasse.
6. Reservefonds.
Ferner wird ein Reservefonds gebildet, welcher die Mittel zur Bestreitung der außerordentlichen, durch ungewöhnliche Umstände (wie Naturereignisse und Unglücksfälle) veranlaßten größeren Aus⸗ gaben zur Justandhaltung der Bahn und der Betriebsmittel gewähren soll, und mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten auch zu den Kosten nachträglich als nothwendig oder zweckmäßig er⸗ achteter Ergänzungsbauten herangezogen werden kann.
Dieser Reservefonds wird gebildet:
1) durch Zuweisung des etwaigen Restes des Anlagekapitals (§. 4),
2) durch Ueberweisung der nicht rechtzeitig erhobenen und zu Gunsten der Gesellschaft verfallenen Zinsen und Dividenden des Grundkapitals und der Zinsen des Reservefonds selbst,
3) durch Ueberweisung eines von dem Aufsichtsrath der Gesell⸗ schaft zu bestimmenden, nicht unter dem Betrage von 1⁄½ % des An⸗ lagekapitals betragenden jährlichen Zuschusses aus den Betriebs⸗ einnahmen.
Dieser Fonds ist bis zur Höhe von 50 000 ℳ zu verstärken und auf dieser Höhe zu erhalten.
Tritt keine Verminderung ein, so fallen die Zuschüsse fort und die Einnahmen ad 2 fließen in die Betriebskasse.
.7. Verhältniß zum Staate.
Die Verhältnisse der Gesellschaft zum Staate werden durch die bestehenden und noch zu erlassenden Gesetze, durch die zu ertheilende Konzession und durch das gegenwärtige Statut be⸗
mmt.
der entsprechenden alten
§. 8. Verwaltung und Verfassung. Die Juteressen der Gesellschaft werden wahrgenommen: . 1) durch die Gesammtheit der Aktionäre in der Generalver⸗ sammlung, 2) durch den Aufsichtsrath, 3) durch die Direktion.
“
““
8 ledigt ist.
§. 9. Schlichtung von Streitigkeiten.
Rechtsstreitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Aktionären sind im Gerichtsstande der Gesellschaft anhängig zu machen, welchem sich jeder Aktienzeichner und dessen Rechtsnachfolger durch die 8 nung, beziehungsweise durch den Erwerb der Rechte aus der Zeich⸗ nung, kraft des gegenwärtigen Statuts unterwirft.
§. 10. Oeffentliche Bekanntmachungen.
Die nach diesem Statute erforderlichen öffentlichen Bekannt⸗ machungen, Zahlungsaufforderungen, Einladungen oder sonstigen Mittheilungen sind in folgenden öffentlichen Blättern abzudrucken:
1) 12 9 Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staat
nzeiger, 8
2) in der Crefelder Zeitung. 8
Ein dreimaliger Abdruck in jedem der vorgenannten Blätter ge⸗ nügt zu deren rechtsverbindlicher Publikation. Bei dem Eingehen des einen oder des anderen dieser Blätter genügt die Bekanntmachung in dem andern, bis die nächste Generalversammlung über die Wahl eines anderen Blattes Beschluß gefaßt hat.
B. Besondere Bestimmungen.
I. Von den Aktien, Zinsen und Dividenden. §. 11. Aktien und deren Ausfertigung.
Ddie Aktien der Gesellschaft werden auf jeden Inhaber lauten unter fortlaufender Nummer stempelfrei nach dem anliegenden Schema A. mit der ersten 10 jährigen Serie von Dividendenscheinen nach dem Schema B. und mit einem Talon nach dem Schema C. ausgefertigt.
Die Ausreichung einer neuen Serie von Dividendenscheinen nebst Talon erfolgt gegen Einreichung des betreffenden Talons von 10 zu
10 Jahren. §. 12. Einzahlung der Aktienbeträge.
Nachdem die zur Eintragung der Gesellschaft in das Handels⸗ register erforderlichen 10 % eingezahlt sind, findet innerhalb einer Frist von acht Tagen die Volleinzahlung des Restbetrages an der von der Direktion zu bezeichnenden Zahlstelle statt.
SK. 13. Folgen der Nichtzahlung vorgeschriebener Raten,
Haftung der Aktionäre.
In Betreff der Folgen des Verzugs der Aktionäre bei Einzahlung der ausgeschriebenen Raten bewendet es bei Art. 220 bis 222 inkl. des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und köannen säumige Aktionäre, nachdem die gesetzlichen Bekanntmachungen erfolgt sind, ihrer Anrechte aus der Zeichnung der Aktien und geleisteten Theil⸗ zahlungen zu Gunsten der Gesellschaft vom Aufsich 8rathe verlustig erklärt werden.
Derselbe setzt ig jedem Falle die Bedingungen fest, unter wel⸗ chen neue Aktienzeichner für die ausfallenden eintreten.
§. 14. Interims⸗Quittungsbogen.
Bis zur Berichtigung des Nominalbetrages und bis zur wirk⸗ lichen Ausfertigung der Aktien werden über die geschehenen Ein⸗ zahlungen Quittungsbogen unter fortlaufender Nummer nach bei⸗ liegendem Schema D. ausgefertigt, die auf den Namen des Aktien⸗ zeichners lauten und nach geschehener Vollzahlung des Nominal⸗ betrags der gezeichneten Aktien gegen diese selbst ausgetauscht werden. Diese Quittungsbogen sowohl als auch die Aktien müssen von Direk⸗ toren in facsimile unterschrieben sein. 8
§. 15. Dividenden und deren Feststellung.
Nach Ablauf des ersten vollen Betriebsjahres wird der Rein⸗ ertrag aus dem Unternehmen nach folgenden Bestimmungen vertheilt:
1) Aus dem Ertrage werden zunächst die Verwaltungs⸗, Unter⸗ haltungs⸗, Betriebs⸗ und sonstigen Ausgaben, sowie alle auf dem Unternehmen haftenden Lasten bestritten.
2) Sodann werden die nay §§. 5 und 6 nöthigen Beiträge zum Erneuerungs⸗ und Reservefonds vorweggenommen.
3) Dann werden etwaige später festzusetzende Tantièmen an die Beamten in Abzug gebracht.
4) Der dann verbleibende Reinertrag wird alljährlich bis zum 1. August des nächsten Jahres nach Beschluß des Aufsichtsrathes unter die Aktionäre als Divideade vertheilt.
§. 16. Auszahlung der Dividende und deren Verjährung.
Die Auszahlung der Dividenden erfolgt bei den von der Direktion bekannt zu machenden Zahlstellen 4 Wochen nach deren Festsetzung durch den Aufsichtsrath. Zinsen und Dividenden, welche nicht binnen 4 Jahren von dem in diesem und in §. 15 angegebenen Zeit⸗ punkte an gerechnet, erhoben worden sind, verfallen zu Gunsten der
Gesellschaft. §. 17. Mortifikation. 1
Sind Aktien, Talons und Dividendenscheine beschädigt oder unbrauchbar geworden, jedoch in ihren wesentlichen Theilen so erhalten, daß über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist die Direktion ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten auf Kosten neue gleichlautende Papiere anzufertigen und auszu⸗
ändigen.
Außer diesem Falle ist die Ausfertigung neuer Aktien nur zu⸗ lässig nach gerichtlicher Mortifizirung derselben, die bei dem zustän⸗ digen Gerichte nachzusuchen ist. *
Eine gerichtliche Mortifizirung beschädigter oder verlorener Dividendenscheine findet nicht Statt; der Betrag derselben wird jedoch demjenigen, welcher die Beschädigung oder den Verlust der⸗ selben innerhalb des oben gedachten 4 jährigen Zeitraumes bei der Direktion anzeigt und seinen Anspruch durch Einreichung des in seinen wesentlichen Theilen beschädigten Papiers oder durch Vorlegung der Aktien selbst bescheinigt hat, binnen einer von Ablauf des vierjährigen Zeitraumes zu berechnenden einjährigen Präklusivfrist ausbe ahlt — im Falle des Verlustes nur dann, wenn der betreffende ivi⸗ dendenbecra nicht anderweit an den Präsentanten des Scheins aus⸗ ezahlt ist.
Auch eine gerichtliche Mortifikation beschädigter oder verlorener Talons findet nicht Statt. Die Ausreichung neuer Dividendenscheine geschieht, wenn der Aktieninhaber den Talon nicht einreichen kann, gegen Produzirung der Aktie. Ist aber vor Ausreichung der neuen Scheine der Verlust des Talons der Direktion von einem Dritten unter Erhebung von Anspruch auf die neuen Scheine angemeldet worden, so werden letztere zurückbehalten, bis der Streit zwischen beiden Prätendenten im ege der Güte oder des Prozesses er⸗