Uebel befreien würde, und dann möge die Lotterie bald folgen. Nur die Wohlthätigkeitslotterien wünsche er aufrecht erhalten zu sehen und empfehle dieselben dem Wohlwollen der Regierung. “
Der Abg. Dr. Seelig glaubte, daß das Lotteriespiel nicht eher zu beseitigen sein werde, als bis jeder volkswirthschaftlich ge⸗ bildet genug sei, um sich zu berechnen, daß das Lotteriespiel unter allen Umständen ein schlechtes Geschäft sei. Leider habe sich daz Volk während der Schwindelperiode daran gewöhnt, seinen Lrwerb mehr durch Glück als durch Arbeit zu suchen. Dieser Umstand sowie die Aufhebung der Staatsprämien⸗ anleihen, sei der Hauptgrund der starken Nachfrage nach Lotterieloosen. Das beste Mittel, den zahlreichen Uebertretun⸗ gen des Verbots, in auswärtigen Lotterien zu spielen, ein Ende zu machen, bestände darin, daß die Regierung mit den anderen Staaten ein Kartell abschlösse und die ““ feststellte, nach denen die Lotterie gemeinsam gehandhabt werden solle. “
1. Abg. Dr. Löwe (Bochum) hielt diesen Weg für zu langwierig, um dadurch dem augenblicklichen Uebel abzuhelfen. Dies sei nur möglich durch Vermehrung der preußischen Loose. Wenn der Abg. Strosser alle Lotterien als unmoralisch ver⸗ damme, die Wohlthätigkeitslotterien aber dem Wohlwollen der Regierung empfehle, so lasse derselbe sich von dem Grundsatze leiten: der Zweck heilige die Mittel. 3
Der Abg. Strosser verwahrte sich hsgen diese Insinua⸗ tion. Unter Wohlthätigkeitslotterien verstehe er solche, in denen kleine Stickereien und sonstige Damenarbeiten zu einem wohl⸗ thätigen Zwecke ausgespielt würden. Hierbei falle der Trieb des Spielers, sich zu bereichern, gänzlich hinweg. Diese Art der Lotterie könne also mit den Geldlotterien gar nicht ver⸗
lichen werden.
8 “ Abg. Dr. Windthorst erklärte, daß er und seine politischen Freunde jede Gelegenheit benutzen würden, der Staatslotterie ein Ende zu machen, da er es nicht für erlaubt halte, daß der Staat sich durch unmoralische Mittel Geld schaffe.
Der Abg. von Uechtritz⸗Steinkirch erwiderte dem Abg. Strosser, daß er die Staatslotterie ebenfalls als eine Wohl⸗ thätigkeitslotterie betrachte, da es für den Staat sicher sehr wohlthätig sei, aus derselben Geld zu beziehen. 1
Der Etat der Lotterieverwaltung wurde hierauf bewilligt.
Die Einnahmen des Seehandlungs⸗Instituts sind auf 3 Millionen veranschlagt, die Ausgaben auf 237 711 ℳ
enehmigte den Etat ohne Diskussion; desgl. den
kerwaltung, Einnahmen 234 700 ℳ, Ausgaben 234 330 ℳ; desgl. den Etat der Staats⸗ schuldenverwaltung, Verzinsung, Renten und Ver⸗ waltungskosten 100 361 000 ℳ; desgl. den Etat des Ministeriums des Auswärtigen, Einnahmen 4500 ℳ, Ausgaben 410 570 ℳ, und die Einnahmen des Kriegs⸗ Ministeriums 330 000 ℳ
Bei dem Ordinarium Verwaltung des Zeughauses in Berlin, 87 000 ℳ, sprach der Abg. Frhr. von Heereman sein Erstaunen darüber aus, daß trotz der bisherigen großen Bewilligungen für das Zeughaus die ordentlichen Ausgaben noch Se würden. Das Kriegs⸗Ministerium habe mit außerordentlicher taktischer Geschicklichkeit, wie sie wohl zur Okkupirung eines feindlichen Terrains, aber nicht dem Land⸗ tage gegenüber am Platze sei, eine dieser Ausgaben nach der andern dem Landtage plausibel gemacht. Die Regierung
möge in Fhkuüce sorgfältig prüfen, inwiefern angesichts der
chlechten Finanzlage solche Ausgaben unbedingt nothwendig eien. Auch wünsche er eine Uebersicht dessen, was mit den bewilligten 4 ⅛6 Millionen Mark zum Ausbau des Zeughauses geschehen sei und dem jetzt bewilligten Reste noch geschehen werde; er hoffe, daß mit jener Summe der Bedarf vollkommen gedeckt sein werde.
Hierauf nahm der Kriegs⸗Minister von Kameke das Wort:
Meine Herren! Ich könnte das Lob, welches der Herr Vorredner in Bezug auf die Taktik mir gespendet hat, annehmen, aber leider darf ich es nicht. Bei Vorlage des Gesetzes ist den Herren sofort mitgetheilt worden, daß eine Verwaltung für das neuausgebaute Zeughaus erforderlich und dafür eine Summe von jährlich 180 000 ℳ nöthig wäre. Es besteht also nicht die Taktik, daß wir alle Jahre etwas Neues verlangen, sondern wir fordern nur etwas, was Ihnen von vornherein offen gesagt ist. Wenn wir in den jetzigen Etat noch nicht diese volle Summe von 180 000 ℳ 8 haben, so ist das auf direktes Verlangen des Hrn. Finanz⸗Ministers geschehen, der einige Sachen herausge⸗ strichen hat, und glauben wir, uns noch eine Zeit lang ohne diesen weiteren Zuschuß behelfen zu können. Ich sage das gleich im Vor⸗ aus, denn mit der Zeit werden die 180 000 ℳ gefordert werden müssen, und da möchte ich nicht, daß das als eine neue Art der Taktik angesehen wird.
Das Weitere, was ich zu sagen habe über den Stand der Bau⸗ ten ist Folgendes: Ich kann mich hier auf die ästhetische Seite der Sache nicht einlassen. Hätte ich gewußt, daß diese noch einmal hier zur Sprache käme, so würde ich den Mann, in dessen Händen der Bau sich befindet, hier gehabt haben, um Ihnen Auseinandersetzungen machen
u können. Ich will mich aber über den finanziellen Stand aus⸗ Peren und zwar dahin, daß alle diejenigen Sachen, die spezifizirt in der Vorlage des Gesetzentwurfs angegeben worden sind, mit Hülfe des Geldes, welches Sie bewilligt haben, ausgeführt worden sind resp. ausgeführt werden werden, so daß für Dasjenige, was ver⸗ sprochen ist, zu leisten, eine Nachforderung nicht stattfinden wird.
Da der Herr Vorredner eine Uebersicht über den Stand des Baues in diesem Augenblick vermißt, so erlaube ich mir, darüber das Nachfolgende mitzutheilen. Der wirkliche architektonische Bau ist im Wesentlichen vollendet, es sind nur Kleinigkeiten, die ausgeführt wer⸗ den müssen, es beschränkt sich dies vorzugrweise auf Färbungen und dergleichen. Das Uebrige ist im Wesentlichen vollendet, und man ist an die künstliche Ausstattung herangegangen. Diese be⸗ schränkt sich zunächst auf die Deckengemälde in der Kuppel, auf 4 große Wandgemälde und eine Anzahl von Statuen, für die Gelder bewilligt sind. Für diese sind Konkurrenzarbeiten unter den Künst⸗ lern ausgeschrieben gewesen, und über die Konkurrenz hat diejenige Kommission des Kultus⸗Ministeriums, die immer für Kunstzwecke als Prüfungskommission eingesetzt ist, entschieden. Die Werke sind in der Arbeit. Sie können sich aber denken, daß Kunstwerke nicht so rasch gefertigt werden, es werden bis zur Vollendung noch 2 bis 3 Jahre vergehen, diese Sachen werden aber sämmtlich bezahlt werden aus den bereits bewilligten Mitteln; daß noch Wände da sind, die noch später eines Schmuckes bedürfen, liegt auf der Hand. Ich habe die Absicht, Ende dieses oder Anfang des nächsten Jahres den Herrn Praͤsidenten zu bitten, die Herren Abgeordneten einzuladen zum Besuche des Zeughauses, nachdem Se. Majestät der Kaiser es gesehen hat. Sie werden dann sehen, wie weit die Arbeit gediehen ist, und ich würde meine Bitte dahin stellen, daß an zu bestimmenden Tagen nur eine gewisse Zahl von Abgeordneten zum Besuche erscheint, damit ich die Möglichkeit habe, die Herren herumführen und ihnen genaue Auskunft über Alles geben zu lassen. 1 “
Das Ordinarium wurde bewilligt, be seen das Extra⸗ ordinarium 330 000 ℳ, sowie der Zuschuß zur Rente des Kronfideikommißfonds 4 500 000 ℳ “
8
Es folgte die Spezialberathung des Etats des Mini⸗ steriums des Innern. Die Einnahmen, 3 674 240 ℳ, wurden ohne Debatte genehmigt. “
Zu Kap. 83 der dauernden Ausgaben, Ministerium 386 683 ℳ, Tit. 1, Minister 36 000 ℳ, hatte der Abg. Rickert folgenden Antrag gestellt:
„Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die Erwartung auszusprechen, daß die Staatsregierung bei der Zuwendung von Inseraten an Zeitungen nur die Zweckmäßigkeit der Verbreitung und nicht die politische Parteirichtung der Zeitungen in Be⸗ tracht ziehe.“ —
Der Abg. Ricert befürwortete seinen Antrag. Er müsse wieder wie in der vorigen Session auf das Zuwenden von offiziellen Annoncen an Zeitungen zurückkommen; seine Hoffnungen, die dort herrschenden Mißstände nach seinen vor⸗ jährigen A sführungen abgeschafft zu sehen, hätten sich nicht erfüllt, ja jetzt würden sogar z. B. der „Posener Zeitung Annoncen vorenthalten, die vom Kommunalsäckel bezahlt würden, nachdem der Posener Magistrat die Nothwendigkeit dieser Annoncen nachgewiesen habe. Das Blatt habe sich darüber beschwert, aber vergebens. Durch die direkte Ein⸗ wirkung der Polizeibehörde hätten Regierungen, Baumeistereien, Königliche Rentenbank, Garnisonverwaltung, Amtsgericht u. s. w. dem Blatt ihre Annoncen entzogen; sogar dringend wichtige Annoncen würden dem wenig gelesenen Tageblatt zugewiesen, so z. B. die Bekanntmachung einer dro⸗ henden Ueberschwemmung. Er enthalte sich jeder weiteren Beleuchtung dieses Verfahrens: er glaube, das ganze Haus müsse das Bedürfniß nach einer Abhülfe einsehen. Der Reichstag habe bereits am 18. März mit einer, um sich eines Ausdrucks des Abg. von Minningerode zu bedienen, erdrücken⸗ den Majorität die Erwartung ausgesprochen, daß die Reichs⸗ behörden bei Zuwendung von Inseraten für Zeitungen nur die Zweckmäßigkeit der Verbreitung und nicht die politische Parteirichtung in Betracht ziehen würden. Da er wisse, daß hier dieselben Elemente einer Majorität vorhanden seien, so habe er seinen Antrag gestellt. Er hoffe, daß das Centrum und die Liberalen wie im Reichstage auch hier für diesen Antrag stimmen würden. Er bitte zugleich, daß der Staats⸗ Ministerial⸗Beschluß vom Jahre 1874, welchen der Minister des Innern dem Hause im vorigen Jahre mitgetheilt habe, einer Revision unterzogen werde, weil der letzte Punkt des⸗ selben nicht den Intentionen des Reichstages und seines An⸗ trages entspreche.
Hierauf ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg das Wort: 1
Meine Herren! Was zunächst die Angelegenheit der „Posener Zeitung“ anbetrifft, welche von dem Herrn Vorredner von neuem an⸗ geregt worden ist, so kann ich im Allgemeinen nur sagen, daß die Beschwerde, aus welcher er Ihnen eine Anzahl von Thatsachen an⸗ geführt hat, vor nicht langer Zeit bei mir eingegangen ist, und daß ich eine Berichterstattung darüber erfordert babe, die mir noch nicht vorliegt, so daß ich über die einzelnen Behauptungen Auskunft zu geben nicht in der Lage bin — bis auf einge, über die ich Ihnen Folgendes sagen kann. Es betrifft die Angabe, daß binsichtlich einer Ueberschwemmungsgefahr die Anzeige der Polizeidirektion in Posen nicht in die „Posener Zei⸗ tung“ aufgenommen ist. Die Thatsache ist richtig. Ich habe aber hinzuzufügen, daß die Polizeidircktion in Posen außer der Bekannt⸗ machung dieser Ueberschwemmungsgefahr in einem anderen Posener Blatte die speziell Betheiligten durch besondere Benachrichtigung auf dieselbe aufmerksam gemacht hat. Im Uebrigen, meine Herren, kann ich, was die „Posener Zeitung“ anbetrifft, nur auf dasjenige hinweisen, was ich am meiner bezüglichen Auseinandersetzung in der vorigen Session ge agt habe und was hente gilt, wie damals. Ich habe damals gesagt, ich habe veranlaßt:
daß die Behörden in dem Sinne mit Anweisungen versehen wer⸗ den, daß sie, soweit es nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen im Interesse der Sache und der Verbreitung der Bekanntmachung nothwendig erscheint, bis auf Weiteres befugt sein sollen, amtliche Bekanntmachungen auch in der „Posener Zeitung“ erscheinen zu
lassen. Diese Bestimmung besteht heute noch.
Wenn nun von diesem speziellen Fall zur Begründung eines allgemeinen Antrages vom Abg. Rickert übergegangen ist, so kann ich im Wesentlichen auch nur auf das Bezug nehmen, was ich in umfänglicher Weise in voriger Session hier ausgeführt habe und daran die Bitte knüpfen, dem Antrage Ihre Zustimmung zu ver⸗ sagen. Der Antrag geht zuweit. Ich erkenne die Berecht gung des Antrags insoweit an, wie ich das bereits gesagt babe, daß bei der Verbreitung amtlicher Bekanntmachungen der Gesichtspunkt nicht aus den Augen verloren werden darf, daß sie eine dem Zwecke ent⸗ sprechende Verbreitung finden. Er geht aber insoweit zu weit, daß er unbedingt dieses als den alleinigen Gesichtspunkt auf⸗ gestellt wissen will. Meine Herren! Der Staats⸗Ministerialbeschluß, der hier von Neuem angeführt worden ist, geht dahin, daß im Uebrigen das Ermessen der Behörden nach den von mir angedeuteten Rich⸗ tungen frei sein soll, nur mit der Einschränkung, daß amtliche Be⸗ kanntmachungen in Privatzeitungen von offenkundig deutsch-, reichs⸗ und vtestenseinel her Richtung oder von entschieden oppositioneller Tendenz nicht zugehen sollen. Ich bin der Meinung, daß der Grund⸗ satz, auf welchem der Staatsministerialbeschluß beruht, ein vollkom⸗ men richtiger ist. Es giebt ebensowohl in dem Maß und noch weit öfter in der Form eine Art von Opposition in den öffentlichen Blät⸗ tern, welche in der That den Staatsbehörden nicht gestattet, mit dergleichen Organen in irgend eine Verbindung zu treten, und es wird in weiten Kreisen absolut nicht verstanden, wenn ein Organ, welches nichts Anderes zum Zweck hat, als die Regierung und ihre Maßregeln täglich dem Haß und der Verachtung auszusetzen oder lächerlich zu machen, in ihren weiteren Spalten amtliche Bekanntmachungen der Regierung bringt. 1
Ich glaube, daß diese weitverbreitete Meinung im Lande auf richtigen und gesunden Anschauungen beruht. Soweit also, als der Antrag Rickert dahin geht, daß man nur das Maß der Verbreitung der betreffenden Organe berücksichtigen solle und nicht auch die soeben von mir angedeuteten Gesichtspunkte, halte ich ihn nicht für an⸗ nehmbar und bitte Sie ihn abzulehnen. 8 “
Der Abg. Kantak beschwerte sich darüber, daß in einer Versammlung polnischer Landwirthe von der Polizeibehörde der Gebrauch der deutschen Sprache verlangt und der der pol⸗ nischen verboten worden sei. 8
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg erkannte das Ungesetzliche eines solchen Verbots an und versprach für den Fall, daß die Beschwerde auf Wahrheit beruhe, den Be⸗ amten rektifiziren zu lassen. 1
Der Abg. Dr. Windthorst hielt die Zurücknahme des obenerwähnten Ministerialbeschlusses und Reskripts für abso⸗ lut erforderlich. Was sei denn eigentlich deutsch⸗, reichs⸗ und preußenfeindlich oder entschieden oppositionell? Selbst Regie⸗ rungsmänner variirten außerordentlich in ihren bezüglichen Anschauungen. Männer, die eifrige Anhänger der Regierung gewesen seien, würden plötzlich Reichsfeinde; die „Kreuz⸗Zeitung“ sei einstmals vervehmt und die „National⸗Zeitung“ das Lieb⸗ lingsblatt der Regierung gewesen; jetzt hätten sich die Dinge umgedreht, obschon sich auch die „National⸗Zeitung“ zu drehen pflege. Der Antrag Rickert sei also mit Anerkennung zu begrüßen. Seit Jahren bekomme kein
ultramontanes Blatt die amtlichen Inserate, dagegen habe
man ganz lebensunfähige Blätter gegründet und diesen die Annoncen zugewendet, obgleich kein Mensch sie lese. Wolle die Regierung auf den Antrag Rickert nicht eingehen, so bleibe derselben, da sie doch gerecht sein müsse, nichts übrig, als besondere Blätter lediglich zum Zwecke ihrer Publikationen zu halten. Diese Blätter dürften dann aber auch nichts Anderes bringen und müßten möglichst billig eingerichtet werden. Dann sei allenthalben gleiche Sonne und gleicher Wind. Das Ver⸗ fahren, wie es jetzt bestehe, sei ganz intolerabel. Er hoffe, daß das Haus den Antrag Rickert mit großer Majorität an⸗ nehmen werde.
Der Abg. Dr. Virchow stimmte dem Abg. Windthorst darin bei, daß die Regierung selbst nicht so konsequent sei bei Eintheilung der Presse in regierungsfreundliche und feind⸗ liche; die liberale Presse habe man aber offiziell für eine republikanische erklärt; vor diesem Wege warne er die Regie⸗ rung. Wolle der Minister nur das für richtig halten, was mit der Regierungsansicht übereinstimme, dann müsse man jede Opposition massakriren, nicht blos Fortschritt und Na⸗ tionalliberale wie Sozialisten behandeln, sondern auch die⸗ jenigen 1““ die ehrlich bei ihrer An⸗ sicht geblieben seien, denn dieselben würden dann natürlich äußerste Linke werden. Aber das sei doch nicht konstitutionell. Das Entziehen von Annoncen sei ein administratives Strafverfahren gegen die oppositionellen Zei⸗ tungen; wie weit solle denn das gehen? Es gebe ja auch Ministerwechsel, es kämen andere Minister ins Ministerium und damit werde eine andere Presse regierungsfreundlich werden! wie weit man damit komme, habe man kürzlich an dem Falle des Abg. Stumm mit der Saarbrückener Feitung gesehen. Die Regierung müsse die Auffassung des Volkes, die sich darin kundgebe, daß es sich einem bestimmten Organ vorzugsweise zuwende, so weit anerkennen, daß sie sich dieses Organs zu ihren Anzeigen bediene. Um die Frage der materiellen Unterstützung handele es sich hier gar nicht. Wozu brauche denn sonst die Regierung die Summen des Reptilienfonds? Was den Ton der Zeitungen betreffe, so klinge doch Manches sehr verschieden, je nachdem es von dem Einen oder dem Andern gehört werde. Alles Oppositio⸗ nelle klinge immer weniger gut als das, was schmeichlerischer Weise die Wünsche des Einzelnen befriedige. Was aber Ver⸗ unglimpfung von Persönlichkeiten betreffe, so sei sicherlich in neuerer Zeit auf keiner Seite mehr geleistet worden, als Seitens der Regierungspresse. In dieser Beziehung werde die Regierung durch diese ihre Einwirkung kaum etwas bessern. Seiner Meinung nach trage es hierzu mehr bei, wenn man die Presse frei gewähren lasse. Vor Allem müsse das Haus darauf achten, daß, was einmal in der Form der Majorität zu Tage trete, auch als solche respektirt werde. Er könne sonst nicht mehr anerkennen, daß eine gerechte Regierung auf diesen Stühlen sitze. Er bitte, den Antrag Rickert anzunehmen.
Der Abg. von Bennigsen ersuchte seine politischen Freunde, für den Antrag Rickert zu stimmen. Allerdings könnten extreme Fälle von Gemeinheit vorkommen, auf welche er die Norm des Antrags nicht angewendet sehen möchte. Der Posener Fall sei in der That auffällig, weil die „Posener Zeitung“ kein extremes Blatt sei und das Staats⸗ und fis⸗ kalische Interesse durch das Verfahren der Regierung direkt
eschädigt werde. Im Uebrigen wäre zu wünschen, daß die
Rarvosilät der Personen und Parteien gegen einander bezüg⸗ lich der Presse und der Regierung etwas abnähme; die jetzige Erregung sei ein Zeichen der der politischen Zustände in Preußen. Ein wenig mehr „dickes Fell“ der Amerikaner und Engländer sei allen Parteien sehr zu wünschen. Wenn er nun die Parteien mustere, wie sie hier im Hause vertreten seien, so könne er ohne Widerspruch dreist behaupten: hier sei keine Partei vorhanden, welche nicht unter Umständen in gewissen Zeiten einmal eine Regierung entschieden unterstützt oder be⸗ kämpft habe, und wenn die jetzige Regierung eute bei dieser Partei eine Stütze finde und bei der andern ziderstand, so könne vielleicht in nicht zu langer Zeit das Verhältniß gerade umgekehrt sein, und die Partei, die augenblicklich angegriffen werde, könne diejenige werden, auf deren Unterstützung die Regierung einmal vorzugsweise angewiesen sei. Er bitte wirk⸗ lich, daß alle Parteien untereinander — die Regierung ein⸗ geschlossen — in den politischen Kämpfen gerecht seien. Wenn man sich nicht daran gewöhne, die Parteien, die in jedem Lande berechtigt seien, von rechts nach links zu respek⸗ tiren, dann werde man niemals zu gesunden und sicheren Zuständen kommen. Die Regierung wisse nicht, auf welche Partei sie morgen angewiesen sein werde, und deshalb sollte sie sich hüten, jede Opposition gleich als den Ausfluß grund⸗ stürzender, mit der öffentlichen Ordnung unverträglicher An⸗ schauungen zu behandeln und dagegen mit so kleinlichen und gehässigen Maßregeln aufzutreten, wie sie von den Behörden einzelner Provinzen erfolgt seien. Seiner eigenen Partei, die gewiß nicht zu den extremen gerechnet werden könne, sei es schon oft passirt, daß man gesagt habe, die Liberalen seien die Vorgänger der Radikalen, der Radikalismus führe zum Sozialismus und Kommunismus, und also seien die Liberalen ebenso zu behandeln, wie die Radikalen, Republikaner und Kommunisten. Etwas Aehnliches habe vor Kurzem auch die Regierungspresse in Bezug auf den Abg. Rickert ausgeführt, und wenn er mit dem letzteren auch ver⸗ schiedener Meinung sei, so stehe der Abg. Rickert ihm doch nicht so fern, daß ein fundamentaler Unterschied zwischen ihm und dem Abg. Rickert vorhanden wäre. Er müsse sich in der That wundern, daß man den Abg. Nickert in der offiziösen Presse zu einem Reichsfeinde und einem radikalen Gegner der Regierung gestempelt habe. Solchen Dingen entgegenzutreten, hätten alle Parteien ein gemeinsames Interesse, und es er⸗ scheine deshalb angemessen, ebenso wie im Reichstage, einen Ausspruch zu thun, der die Regierung bestimme, in anderer Weise, als es in Posen geschehen sei, dafür zu sorgen, daß die amtlichen Veröffentlichungen in den Blättern nur nach Maßgabe ihrer Verbreitung erfolgen dürften. 8
Der Abg. von Rauchhaupt führte aus, er halte sich an den Antrag und könne denselben nicht so interpretiren, wie der Abg. von Bennigsen. Denn wenn diese Interpretation gelten sollte, dann wäre der Antrag überhaupt überflüssig. Wenn die linke Seite dieses Hauses im Regimente wäre, würde sie von dem Staatsministerialbeschluß ebenfalls und vielleicht noch viel schärferen Gebrauch machen. Es sei auch zu bedenken, daß der Beschluß aus dem Jahre 1874 datire, als noch die Sozialdemokratie in vollster Blüthe gestanden habe. Den Kulturkampf bedauere er lebhaft und wünsche ihn aus der Welt; aber so lange die Herren im Centrum und ihre Presse nicht selbst dazu beitrügen, würde derselbe nicht aufhören. Wenn der Kulturkampf beendet sei, werde die Presse
1 .8.
Antrag nicht annehme sichtige, dann müßte eine andere Publikationsmethode einge⸗ führt werden. Der Abg. Stengel acceptirte die Interpretation, welche
der Abg. von Bennigsen dem Antrage gegeben habe, folgerte us, - 1 Es gebe eine
die in gemeiner Weise täglich Haß und Verachtung gegen die Regierung zu erregen suche, mit der die Behörden nicht in Berührung kommen dürften. Die allgemeine Fassung
Presse,
Abg. von B
serate nicht blos gierung
fortschrittlichen Presse. Seite des Haufes eigentlich wolle. tionell auch die nationalliberale Presse. daß man die Annoncen, welche zur Pferdegestellung zum Manöver aufforderten, nicht in der „Königsberger Hartungschen Zeitung“ daß Niemand erschienen sei und die e zwangsweise stellen müssen. Wenn artei gewarnt habe, sie würde
habe inseriren lassen, so Kommune die Pferde hab der Abg. von Rauchhaupt seine
ebenso verfahren, wenn sie am Regimente sei, so scheine der⸗ 8 doch diese Eventualität für näber zu halten, Thatsächlich seien liberale Männer Kommunal⸗ Partei doch nur da ein Bei⸗ Wenn dies vorge⸗
mehrfach im Regiment, verwaltung. Man weise seiner b rnn nach, daß so verfahren worden sei. ommen sein sollte, so müßte seine Partei jede Verantwortung
Ausfüh
des Centrums sich nicht mehr In dem Staatsministerialbeschluß brauch,
liege Maßregeln keinen Gebrauch machen Minister trotz eines sehr freien Preßgesetzes
sabt Die Regierung sollte nicht in Bllbenn scheinen.
redners nicht dazu angethan, sie zu erhöhen.
und die Regierung ihn
aber daraus, daß der Antrag überflüssig sei.
des Antrages lasse ihn als schädlich erscheinen. Der A
Presse gemeint.
unterstützenden Schmutzblättern
eine politischen Freunde.
in der Provinzial⸗ und
blehnen.
beklagen
sondern nur ein Gebrauch der Staatsgewalt. nach Der Abg. Dr. Windthorst versicherte, daß er von Ere. 1 5 würde, wenn er Einfluß auf die Regierung hätte; er habe es als hannoverischer Staats⸗ nicht nöthig ge⸗ 1 als Partei er⸗ Die Aussicht, daß der Kulturkampf aufhören werde, sei noch nicht vorhanden, namentlich sei die Haltung des Vor⸗ Wenn man den
bg. Dr. Majunke protestirte gegen die Auffassung, welche der Vorredner von dem Antrage Sags. die däflagsung dürfe sich nicht etwa bei der Nichtausführung des Antrages hinter der Aeußerung des Abg. von Bennigsen zurückziehen; denn derselbe habe nur die extrem gemeine Presse bezeichnet. Er müsse auch seine Verwunderung darüber aus die Regierung den Staats⸗Mi aufrecht erhalten wolle.
Der Abg. Richter erklärte, nach seiner Meinung habe der in ennigfen nur die contra bonos mores
prechen, daß
nisterialbeschluß überhaupt noch
Das sei selbstverständlich, da müßten die In⸗ den oppositionellen, sondern auch den die Re⸗ tz b entzogen werden. Entschieden oppositionell sei jedenfalls eine Bezeichnung der 1 Nun wisse man doch, was die rechte Unter Umständen sei opposi⸗ Redner verwies darauf,
Er und seine politischen Freunde brauchten solche künstlichen Mittel nicht. ch
8 Demnächst ergriff der Minister des Innern Graf zu Eulenburg das Wort:
Meine Herren! Ich bin genöthigt, gegenüber den verschiedenen rungen noch Einiges zur Begründung der von aufgestellten Ansicht hinzuzufüger.
Beiläufig will ich in Bezug auf das, was der Herr Vorredner gesagt hat, eines bemerken.
können. Miß⸗
kein dem
im Reichstage sache zur
Beschwerde
mitbenutzt wird.
sicht bekämpft worden nicht berück⸗
eine genügende Verbreitung geführt werden können.
macht. gen,
ganz unmöglich, daß die
allen verbreiteten denn also die
verstoßende ohne Insertionskosten. genügt werden. erkenne, zwei: idealeren Sinne der
Publikums gerecht
als er und dürfniß nicht anerkennen.
„ Mieine Herren! übrig, auf den es ankommt.
mir vorher
Er hat
gesprochen von dem Fall der „Königsberg Ich will ihn darauf aufmerksam machen,
Dies beiläufig. Nun, meine Herren, aus welchen der Fafra vertheidigt and die st, sehr verschieden.
gewiesen worden, von dem, Hrn. Abg. nicht dem Antrage des Hrn. Abg. Rickert beistimmen wolle, dann bleibe nur übrig, die amtlichen Anzeigen zu beschränken auf beson⸗ ders dafür eingerichtete, lediglich amtliche Blätter. ist, wie ich früher bereits auseinandergesetzt habe, er hat sich aber als durchaus unzuträglich erwiesen. der Bekanntmachungen nicht berbei⸗ So weit aber dennoch der Hr. Abg. Windt⸗ horst den Weg für praktikabel halten sollte, ist er ja seinem Wesen und nach vorhanden, denn alle diese amtlichen Bekanntmachungen der Be⸗ hörden werden zunächst in lediglich amtlichen Blättern bekannt ge⸗ Wer also nichts weiter lesen will als diese Bekanntmachun⸗ der hat es in der Hand, diese amtlichen Dann, meine Herren, ist weiter Maßregel — auf ihren Umfang
kommen — wesentlich das Publikum geschädigt.
Niun, meine Herren, es ist keinem Blatt irgendwie verwehrt, die amtlichen Bekanntmachungen später!) — Ja, meine Herren, der Hand der betreffenden Blätt Meine Herren, lassen Sie mich doch vollenden; es Regierung Blättern anderen Blätter, die sie und die sich gar nicht darüber beschweren? Mittel, was ich Ihnen sage: sie drucken die Bekanntmachungen nach 7. Also die Schädigung des Publikums zu ver⸗ meiden, liegt ausschließlich in der Hand der betreffenden Zeitungen. Sobald dieses das bewegende Moment ist, so kann ihm vollständig
Also die Gründe, die gegen die Maßregel angeführt werden, sind, wenn man von dem äußeren Beiwerk absieht, wenn ich recht erstens, man wünscht die der betreffenden Zeitungen zu vermeiden, man wünscht ihnen also das zuzuwenden, oder ich will es in dem Vertheidiger des Antrages ausdrücken: man wünscht es ihnen leichter zu machen, dem Bedürfniß ihres lesenden zu werden. Ebenso aber muß ich mit voller Ent⸗ schiedenheit nach der anderen Seite hin die Unterstellung, als ob die Absicht zu Grunde liege, die Zeitungen zu strafen für ihre Haltung, abweisen; das liegt ja vollständig fern. der Fall wäre, dann würden Sie sagen dürfen: Mittel, von deren Erfolglosigkeit ich so überzeugt bin, wie irgend Einer unter Ihnen; darum handelt es sich in keiner Weise. Ich muß die Unterstellung auf das Entschiedenste abweisen, daß dies die Gesichtepunkte sind, aus denen es geschieht.
Es bleibt nun noch der andere Gesichtspunkt (Unterbrechung) Wenn Sie den Fort⸗ gang meiner Erörterungen angehört sich überzeugt haben, daß zu d in der That kein Grund vorlieg
Ich glaube also, daß der wirkliche Grund, aus dem der Antrag
hervorgegangen und von Ihnen vertheidigt wird, der ist, daß Sie sagen: 12 Uhr
Benefiz der Insertionsgebühren
angenommenen Antrage gewesen „Königsberger Hartungsche Zeitung“ Königsberg, sondern ein anderes, welches den berger Allgemeine Zeitung“, und welches zu den amtlichen Annoncen
iesen verwunderten Unterbrechungen
artungschen Zeitung“. daß dort gerade r keine Ur⸗ wäre, denn nicht die ist das verbreitetste Blatt in Titel führt „Königs⸗
sind die Gesichtspunkte, von mir vertretene An⸗ Zunächst ist darauf hin⸗ Windthorst, wenn man
. derungsgrund Dieser Versuch gemacht worden;
Es hat dadurch messen ist,
beschluß nicht
lätter zu halten. gesagt worden, es würde durch diese
werde ich gleich noch einmal zurück⸗ halten,
ebenfalls abzudrucken. (Zuruf: es liegt also in der That allein in er, dies zu thun. “ — ist ja ihre Bekanntmachungen darf, publizirt. Was machen nicht bekommen, Die wählen eben das
in der
dafür eine
Dinge, die weiteren
angeblichen Schädigungen a 1 sich verhielten.
unterstützen. Ich kann dazu, wie gesagt, ein Be⸗ Dasjenige,
Meine Herren, wenn das
das sind kleinliche
ein liberaler
haben würden, würden Sie
Hierauf hr.
es entspricht, wie hat, den Anschauungen des konstitutionellen anderer Seite gesagt worden ist:
keit, daß man bei der Vertheilung keinen Unterschied in Bezug auf die politische Haltung der öffent⸗ lichen Blätter macht. getroffen und nun bitte ich Sie, zuhalten, die Art und W ist in Beziehung auf dies ich erkenne an, daß d die zweckmäßige Verbreitung der betreffenden machungen ist, und
als in der Haltung d
finde ihn fortdauernd d artige ist, daß ode; zur Verwirrung der Bevö wenn die Regierung ihre Bekanntmachungen in einem solchen Blatte verbreitet. Ich sollte meinen, in einem anderen Sinne
Empfindlichkeit in die in der That nicht die Rede ist.
fahrung anführen;
weite Auseinandersetzung in dieser Beziehung noch Eins hinzufügen: sowohl, wie der Hr. Abg. von Bennigsen und dann auch der Abg Windthorst haben bei der Eroörterung, wieweit die Polemitk entschie den oppositioneller Organe über das Maß hinausginge, auf die Art und Weise, wie die offizielle Presse und Regierungsorgan
orm und Inhalt von Artikeln, welche in rt enthalten sind, von der Regierung abweisen. Meine Herren, für „ was in der offiziellen Presse jederzeit die Verantwortlichkeit übernehmen und bereit sein, Ihnen Rede zu stehen; sie muß lassen die Verantwortlichkeit nicht unter ihrer Verantwortlichkeit ergehen. Abg. von Ludwig führte einen Fall an
Blatt die Annoncen entzogen haben solle zu G wenig verbreiteten liberalen Blattes. trag Rickert stimmen. d* Damit schloß die Debatte. Der Titel wurde genehmigt und der Antrag Rickert angenommen.
1““
bezeichnet Systems oder, wie von den Anforderungen der Gerechtig⸗
der amtlichen Bekanntmachungen
“
ter Abg. Dr. Virchow es wiederholt
Ich glaube, damit ist der Kern der Sache b meine Herren, damit zusammen⸗ eise, wie meine Anschauung begründet worden en Punkt. Ich habe in Beziehung darauf gesagt: er wesentliche und voranstehende Gesichtspunkt amtlichen Bekannt⸗ darvon soll und wird nur insoweit abgewichen, — er betreffenden Blätter ein entschiedener Hin⸗ liegt. Diesen Hinderungsgrund habe ich gefunden und arin, wenn die Haltung des Blattes eine der⸗ es entweder der Würde der Regierung nicht ange⸗ lkerung führen muß,
meine Herren, in diesem Umfange fasse ich den Staats⸗Ministerial⸗ auf — kommt derselbe im Wesentlichen darauf herau
asse Ha ses 9 “ als eine noth- vendige und selbstverständliche Beschränkung des ntrags des Hr Abg. Rickert angeführt haben .
Nun hat der Hr. Abg. Vir
chow es namentlich für nöthig ge⸗
mich darauf aufmerksam zu machen, daß es nicht gut sei, sehr empfindlich zu sein gegen andere Meinungen und die eigene Meinung allein für richtig zu halten. Nachdem, was ich eben gesagt habe, b durfte es dieser Belehrung in der That nicht, und wenn Sie die Presse, die im Lande erscheint, ansehen wollen, die Freiheit in der Kritik der Regierung und in dem, was man so wohl ihrer Gesammtheit als den einzelnen Personen gegenüber sage
so werden Sie sich überzeugen, daß
That eine sehr weitgehende ist, und daß von einer ser Beziehung, die über das Maß hinausginge Meine Herren, große Menge Beispiele aus eigener Er ich halte das nicht für nöthig, es sind vor Aller Augen liegen, und die eine nicht bedürfen. Ich muß abe der Hr. Abg. Virchow
sehr
hingewiese
Meine Herren, ich muß konstatiren, daß da offenbar
eine Verwechslung vorliegt zwischen offiziellen und Regierunasorganen und andererseits solchen,
welche die Maßregeln
elch der Regierung entschieden eize
Verantwortlichkeit für Blättern dieser letzteren
Ich muß
steht, wird die Regierung
es aber ablehnen, sich unterschieben zu für Preßerzeugnisse und Artikel, die
1 „ in welchem Amtsrichter einem verbreiteten
Er werde für den An⸗
vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Freitag
;
— .
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Drutschen Reichs⸗Anzeigers nud Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.
28&. MR
c I Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
De
u. dergl.
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
entlicher Anzeiger.
82 Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. 8 der Börsen-
—2
Annoncen⸗Bureaus.
*.
9. Familien-Nachrichten. beilage. X
—
Steckbriefe und Untersuchungs Sachen. [28547]
Fron, 39 Jahre alt, faes zu Dammratschhammer⸗ Kolonie, jetzt unbekannten
Joseph Stodolka, 41 Jahre alt, zuletzt zu Damm⸗ ratschhammer, 3) Diener Wilhelm Norbert, 39 Jahre alt, zuletzt zu Dammratsch, jetzt unbekannten Aufenthaltgorts, 4) Oekonom Louis Carl Adolph Gasda, 39 Jahre alt, zuletzt zu Carlsruhe O./S., jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, 5) Schuhmacher 38 Jahre alt, zuletzt zu Fulkowitz, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, 41 Jahre alt, zuletzt zu Carlsruhe O./S., zur Zeit in Amerika, 7) Haushälter Martin Polloczek, 40 Jahre alt, zuletzt in Carlsruhe O./S., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthaltsorts,
wandert zu sein. — Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. — Diesel auf den 9. Februar 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Carlsruhe O./S. entschuldigtem Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Oppeln ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. den 10. November 1880. Kubinski, für den Ge⸗ richtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[29728] 8
Aureliano aus Lucca in Italien, zuletzt in Posen, wegen Gewerbesteuerkontravention f Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst, unter der Anklage, im August d. J. in Kreuz Gyps⸗ figuren verkauft zu Gewerbelegitimationsscheins Uebertretung gegen §§. 1, 9, 18 und 26 des Ge⸗ setzes vom 3. Juli 1876 —, für welche als Be⸗ weismittel dient: Zugeständniß des Angeklagten, zur Hauptverhandlung auf den 13. Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht zu Filehne, Zimmer Nr. 13, 1 Treppe eladen. ann auch bei 1 handlung geschritten werden; das Gericht ist jedoch befugt, Ihr persönliches Erscheinen anzuordnen und durch erzwingen. Gapezynski, Amtsgerichts. liano aus Lucca in Italien, wohnhaft in Posen.
Nachstehend bezeichnete Personen: 1) Knecht Peter ufenthaltsorts, 2) Tischler 9 jetzt unbekannten Aufenthaltsorts,
icolaus Palluch,
6) Oekonom Hermann Schmidt,
werden beschuldigt, als ehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß ausge⸗ Uebertretung gegen §. 360
en werden
Bei un⸗
zur Hauptverhandlung geladen. Ausbleiben werden dieselben auf
Carlsruhe O./S.,
In der Strafsache gegen den Händler Damiani
werden Sie auf
haben, ohne im Besitze eines
gewesen zu sein —
och, 231 der Strafprozeßordnung Ihrem Ausbleiben zur
Na ch Hauptver⸗
einen Vorführungs⸗ oder Haftbefehl zu Filehne, den 29. November 1880. Gerichtsschreiber des Königlichen An den Händler Damiani Aurr⸗
559 2 . 8 128552] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Hugo Wolff, Henriette, gebor erz, zu Dierdorf, vertreten durch Rechts⸗Anwalt Zimmermann zu Neuwied, kla mann, den Metzgermeister Hugo haft in Dierdorf, jeßiger Aufenthaltsort unbekannt, wegen böslicher Ver Ehe der Klägerin mit dem Beklagten aufzulösen, den Beklagten für den schuldigen demselben auch die Kosten de zu legen
[298847) In Sachen,
ner und unbek⸗
den 20. Se geladen:
Jauuar 1881, und
Vallentin Bauergutzbesitzers Gottlieb Ende zu mannsdorf und des Justizrath Groeger zu Schweid⸗ nitz.
Die Geladenen haben spätestens im Aufgebots⸗ termine oder doch noch vor Erlaß des Ausschluß⸗ Urtheils sich zu melden, bezw. ihre Ansprüche an das Vermögen des Rudolf mann'schen Eheleute und der Auszüglerin Lindner anzumelden, widrigenfalls der Verschollene zu 1 für todt erklärt und sein Nachlaß den nächsten bekann⸗ ten Erben mit “ “
Subhastationen, Feeh veeen Vor⸗ ladungen und dergl.
assung mit
Alufgebot. 1
nach Amerika
Teichmann'schen Eheleute zu Leutmannsdorf, b. der am 4. November 1879 zu Schönfeld verstorbenen Auszüglerin Lindner, Anna Ro⸗ sina, geb. Kühnel, zwar zu 1 auf Antrag des Gärtners Adolf zu Schweidnitz, zu 2 auf Antrag des Ober⸗Leut⸗
Vallentin, der Teich⸗
n Folgen der §§. 834 ff., Theil II.
betreffend das Aufgebot Verscholle⸗ 8 annter Erben werden zu dem im Ge⸗ richtsgebäude, Zimmer 4, vor dem Amtsrichter Pre⸗ dari anberaumten Termine ptember 1881, Vormittags 11 Uhr,
1) Der Gärtner Rudolf Vall dorf, geboren den 25. Septen Jahre 1848
entin aus Säͤbisch⸗
mber 1827, der im
auswanderte und seit
1869 verschollen ist, sowie seine Rechtsnachfolger.
2) Die unbekannten Rechtsnachfolger:
a. der für todt erklärten Schmiedemeister Jo⸗ hann Heinrich und Christiane Dorothea
ene
gt gegen ihren Ehe⸗ Wolff, zuletzt wohn⸗
dem Antrage, die
eil zu erklären, s Verfahrens zur Last und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechsstreits kammer des Königlichen Landgerichts zu Neuwied auf den 25. Inni 1881, Vormittags mit der Aufforderung, einen richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
obes, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
vor die erste Civil⸗
9 Uhr, bei dem gedachten Ge⸗
Titel 18 Allgemeinen Landrechts ausgehändigt, die Nachlässe der zu 2 gedachten Personen aber dem Fiskus, der für den rechtmäßigen Erben erachtet werden wird, zur freien Verfügung verabfolgt wer⸗ den werden, so daß die nach der Ausschließung sich erst meldenden Erben alle Handlungen und Dispo⸗ sitionen des Fiskus anzuerkennen und zu überneh⸗ men schuldig, von ihm weder Rechnunge legung noch Erlaß der gehobenen Nutzungen zu fordern berech⸗ tigt, sondern sich lediglich mit dem, was alsdann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnü⸗
gen verbunden sein sollen. Schweidnitz, den 26. November 1880. Königliches Amtsgericht. III.
gez. Predari.
208,xx ANufgebat.
I. In dem Grundbuche des Grundstücks August⸗ walde Blatt 53, dem Einsassen Carl Zander ge⸗ hörig, stehen eingetragen:
a. Abtheilung III. Nr. 6: 100 Thaler väterliches
Erbtheil der Eva Regine Jankowski, b. Abtheilung III. Nr. 7: 100 Thaler väterliches Erbtheil des Andreas Johann Jankowski.
Die beiden Dokumente hierüber sind gebildet aus je einer Ausfertigung des Erbvergleiches nach Michael Jankowski vom 6. Februar 1844, aus je einer Aus⸗ fertigung des Pupillarkonsenses vom 12. Mai 1844 nebst Eintragungsvermerken und Hypothekenscheinen vom 14. Juni 1844.
II. In dem Grundbuche des Grundstücks Crons⸗ nest Blatt 48 B., dem Einsassen David Martens ebörig, stehen eingetragen Abtheilung Nr. 1 in der Rubrik „Cessionen“ 60 Thlr. 17 Sgr. großmütter⸗ liche Erb'heile für die Geschwister Samuel, Justine, Hermann und Catharina Hahn.
Das Dokument hierüber ist gebildet aus einer Ansfertigung des Kaufvertrages zwischen der Wittwe Catharina Elisabeth Hahn und den David und Elisabeth, geb. Hahn, Martensschen Eheleuten vom 28. Januar 1819, einer Ausfertigung der Verhand⸗ lung vom 27. Oktober 1821, betreffend die Mitvoll⸗ ziehung des Erbvergleiches nach Jacob Hahn vom 12. Juni 1809 von Seiten des Daniel Hahn, Ein⸗ tragungsvermerk und Hypothekenschein vom 4. No⸗ vember 1821, sowie einer Ausfertigung der Ver⸗ handlung, betreffend den Erlaß von 100 Thlr. Kauf⸗ gelder von der Wittwe Hahn an die Martensschen Eheleute, und Eintragungsvermerk und Hypotheken⸗ schein über den Theilbetrag von 60 Thlr. 17 Sgr. vom 5. September 1832.
Die ad I. a. und b. aufgeführten Dokumente sollen angeblich zerrissen, während das ad I1I. ge⸗
nannte Dokument durch Feuer zerstört sein soll.
und ad II. des Einfassen David Martens zu Cronsnest werden Alle, welche an diesen Doku⸗ menten resp. Posten ad I. a. und b., sowie ad II. als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefinhaber Ansprüche oder Rechte haben könnten, zum Termine den 15. Mäürz 1881, Vorm. 11 Uhr,
an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, vorgeladen. Im Falle dergleichen Ansprüche nicht angemeldet werden, erfolgt unter Ausschließung derselben die Kraftlogerklärung der Dokumente.
Marienburg, den 25. November 188
Königliches Amtsgericht. I.
124133]8° Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Rathsbrunnenbaumeisters F. Adler zu Berlin, Bergstraße 18 wohnhaft, wird der von dem Antragsteller auf Herrn A und Ida Gemeinhardt in Treptow bei Berlin gezogene und von diesen akzeptirte Wechsel an eigene Ordre vom 23. November 1877, fällig am 23. Februar 1878, über 1200 ℳ hiermit aufgeboten.
Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens seine Rechte aus demselben in dem auf den 27. April 1881, Mittags 12 ¼ Uhr, in unserm Gerichtsgebäude, Zimmerstraße 25, Zim⸗ mer Nr. 12, anberaumten Aufgebots termine anzu⸗ melden und den Wechsel, vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Berlin, den 28. September 1880. Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 11.
[29894] 8
In Sachen des Partikuliers Carl Giebel hier⸗ selbst, Klägers, wider den Kaufmann Otto Hoff⸗ mann hierselbst, Beklagten, wegen Zinsen, ist, nach⸗ dem gauf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten zugehörigen, unter Nr. ass. 2294 an der Langedammstraße Nr. ord. 18 belegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung unterm 23. d. M. verfügt, auch die Eintragung dieser Verfügung im Grundbuche am 25. d. M. erfolgt ist, durch Bescheid vom heutigen Tage Termin zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des gedachten Grundstücks auf ö“ den 4. März 1881,
⸗S 11 Uhr,
vor Herzoglichem Amtsgerichte,
“ Zimmer Nr. 28, anberaumt. Zugleich werden die Hypothekgläubiger aufgefor⸗- dert, ihre Obligationen und Hypothekenbriefe im Verkaufstermin zu überreichen.
Braunschweig, den 27. November 1880.
Auf den Antrag der 88 Berechtigten, und zwar ad I. des Einsassen Carl Zander zu Augustwalde
Herzogliches Amtsgericht. VII
Pini. “
ich könnte Ihnen
konservativen unsten eines