1880 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Königlichen Eisenbahndirektion Magdeburg 4 Fälle, im Bezirke der Königlichen Eisenbahndirektion Hannover 2 Fälle und auf der Badischen Staatsbahn, sowie in den Bezirken der König⸗ lichen Eisenbahndirektion Frankfurt a. M. und Bromberg je 1 Fall); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 25 getödtet und 94 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 1 getödtet, 25 verletzt; von Post⸗, Steuer⸗ ꝛc. Beamten 3 verletzt, von fremden Personen (ein⸗ schließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 21 getödtet und 22 verletzt, sowie bei Selbst⸗ mordversuchen 11 Personen getödtet.

Von den sämmtlichen Verunglückungen mit Ausschluß der Selbstmorde entfallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal⸗ tung stehende Bahnen (bei zusammen 21 782 km Be⸗ triebslänge und 559 954 192 geförderten Achskilometern) 193 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bezirke der König⸗ lichen Direktion der Cöln⸗Mindener Bahn (38, davon 20 auf den Unfall bei Courl), der Königlichen Eisenbahndirektion zu Bromberg (20) und die Elsaß⸗Lothringischen Bahnen (17), auch verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der

eförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen ängen sind auf den vorgenannten Bahnen die meisten Ver⸗ unglückungen vorgekommen.

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 km Betriebslänge (bei zusammen 5848 km Betriebslänge und 105 020 646 geförderten Achskilometern) 19 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Rechte Oder⸗Ufer⸗Bahn (5); ver⸗ hältnißmäßig sind auf der Rechte Oder⸗Ufer⸗Bahn, der Posen⸗Kreuzburger und der Berlin⸗Görlitzer Bahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.

C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km Betriebslänge (bei zusammen 1048 km Betriebslänge und 7 750 103 geförderten Achskilometern) 4 Fälle, wovon 2

älle auf die Lübeck⸗Büchener und je 1 Fall auf die Marien⸗ urg⸗Mlawkaer und die Weimar⸗Geraer Bahn kommen.

In den deutschen Münzstätten sind im Monat November 1880 an Goldmünzen geprägt wor⸗ den: 815 520 Doppelkronen, 5 656 100 Kronen, hiervon auf Privatrechnung 6 471 620 Vorher waren

eprägt: 1 269 250 860 Doppelkronen, 440 162 370 27 969 925 Halbe Kronen, hiervon auf Privat⸗ rechnung 417 478 650 ; hiervon wieder eingezogen 319 220 Doppelkronen, 247 530 Kronen, 3610 Halbe Kronen. Bleiben 1 743 284 415

Nach einer Bestimmung des Finanz⸗Ministers und des Justiz⸗Ministers vom 18. v. M. sind die noch nicht 3 betragenden, von der bekannten Partei nicht abgehobenen Kostenvorschußbestände nur dann dem Unterstützungs⸗ fonds für Waisen der Justizbeamten zuzuführen, wenn durch die Uebersendung der Beträge an die Parteien unverhältniß⸗ mäßige Kosten erwachsen würden. Anderenfalls haben die Steuerhebestellen derartige Beträge vorausgesetzt, daß letztere auf anderweite Kostenforderungen nicht einzubehalten sind nach Ablauf der Abhebungsfrist im Wege des Post⸗ anweisungsverkehrs und unter vorschriftsmäßigem Abzug der T“ den Empfangsberechtigten zu über⸗ mitteln.

Die von Seiten eines Hypothekengläubigers einem anderen postlocirten Hypothekengläubiger gewährte Einräumung der Priorität vor seiner prälocirten Forderung wird, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Hülfssenats, vom 30. September d. J., dadurch wieder aufgehoben, daß die prä⸗ locirte Hypothek des die Priorität einräumenden Gläubigers, gleichviel ob mit Consens oder ohne Consens des Bevorzugten, in Folge der Schuldtilgung gelöscht wird. In Folge der Löschung rücken die unmittelbar der gelöschten Hypothek fol⸗ genden Hypotheken in die Stelle der gelöschten. Ist beispiels⸗ weise auf einem Grundstück im Grundbuch in der 3. Abthei⸗ lung eine Hypothek über 10 000 eingetragen, der eine Hypothek über 30 000 und sodann eine Hypothek über 5000 folgt, und räumt der Inhaber der Hypothek über 10 000 sein Vorrecht dem Inhaber der Hypothek über

⁊5000 ein, so ist zwar der Bevorzugte von allen Dreien zuerst zu befriedigen. Zahlt jedoch der Schuldner die Hypo⸗ thek über 10 000 und läßt er sie löschen, so wird dadurch

das Vorrecht wieder aufgehoben, und der Inhaber der Hypo⸗ thek über 5000 ist erst nach Befriedigung des Inhabers der

Hypothek über 30 000 zu befriedigen.

Der Kaiserliche Botschafter Graf von Hatzfeldt hat Constantinopel mit Urlaub verlassen.

Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Legations⸗Rath Graf von Radolinski.

Der General⸗Lieutenant von Goeben, Kommandant von Mainz, ist nach kurzem Aufenthalte hierselbst wieder ab⸗ ereist, ebenso der General⸗Lieutenant Freiherr von Branden⸗ stein, Commandeur der 8. Division, nach Abstattung persön⸗ icher Meldungen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 10. Dezember. (Weim. Ztg.) Der Landtag wird, wie verlautet, im Laufe der nächsten Woche sich vertagen und in der ersten Hälfte des

Januar seine Thätigkeit wieder aufnehmen. Unter den Neu⸗

eingängen befindet sich ein umfangreicher Gesetzentwurf über den Verkehr auf den Chausseen. Ferner hat die Staats⸗ regierung, nachdem die in Kapitel XIII. des Etats vor⸗ geschlagenen Erhöhungen der Gehalte der Landbaumeister die Zustimmung des Landtags nicht erhalten, beantragt, für die nächste Etatsperiode die Summe von 3000 aus dem all⸗ gemeinen Reservefonds zu demselben Zwecke, wie dies für die gegenwärtige Etatsperiode s. Z. vom Landtag bewilligt worden ist, zur Verfügung zu stellen.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 8. Dezember. (Els.⸗ Lothr. Ztg.) Der Landeshaushalt von Elsaß⸗Lothringen für das Etatsjahr 1880/81 schloß ab mit 34 897 655 an fortdauernden Ausgaben, 8 904 690 an einmaligen Aus⸗ gaben, zusammen 43 802 345 Der nächstjährige Etat weist eine Erhöhung der Ausgaben von rund 3 679 887 auf.

* Dieses Meh setzt⸗-sich⸗ sufumͤhen: a. ans den laufenden Aus⸗ gaben 861 391 ℳ, b. aus den einmaligen Ausgaben 2 818 496 Außerdem ist dem Landesausschuß der Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend Einrichtung der oberen Forstbehörden vorgelegt worden. Nach demselben werden die auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 30. Dezember 1871 bestehenden Forst⸗Direktionen aufgelöst und deren Befugnisse auf die Bezirks⸗Präsidenten übertragen. Die Forstaufsichte⸗ beamten werden den B Präsidenten als Räthe beigegeben

1“

und einer besonderen Forstabtheilung, an deren Spitze der Orer⸗Forstmeister steht, zugetheilt. Im Falle der Meinungs⸗ verschiedenheit zwischen dem Bezirks⸗Präsidenten und dem Ober⸗Forstmeister über Forstangelegenheiten hat der Bezirks⸗ Präsident auf Antrag des Ober⸗Forstmeisters die Entscheidung des Ministeriums einzuholen. Der Landforstmeister wird von des Ober⸗Forstmeisters in Straßburg ent⸗ unden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Dezember. Die „Presse“ meldet: Am Sonnabend werden die österreichisch⸗ ungarisch⸗serbischen Vertragsverhandlungen wie⸗ der ausgenommen werden, da die Instruktionen aus Belgrad bereits eingetroffen sind. Die Verhandlungen treten jetzt in das eigentliche entscheidende Stadium, da es sich um die Fest⸗ stellung jener Provenienzen handelt, welche im Sinne der Berliner Vorkonvention vom Juli 1878 in den beiderseitigen Grenzverkehr fallen. Der Grenzverkehr bietet nämlich die einzige Möglichkeit, der österreichich⸗ungarischen Einfuhr nach Serbien eine bevorzugte Stellung einzuraäͤumen, es ist daher begreiflich, daß Oesterreich⸗Ungarn so viele Artikel als möglich unter diesen Grenzverkehr subsumiren will, während man in Serbien den Grenzverkehr nicht in dem Sinne verstanden wissen will, da man einen Protest Seitens Englands fürchtet. Ein weiterer Differenzgrund besteht in der Tariffrage. Oesterreich⸗Ungarn wünscht die Anwendung eines detaillirten Spezialtarifs, wäh⸗ rend Serhien auf der Beibehaltung der Zollbestimmung ad va- lorem besteht, doch ist diese Differenz nicht von großem Belange.

Ueber die bulgarische Eisenbahnfrage erhält das „Fremdenblatt“ folgende Mittheilung: „Baron Hay— merle hat auf seine am 22. Oktober in der Eisenbahn⸗Ange⸗ legenheit nach Sophia gerichtete Note bisher keinerlei Antwort erhalten. Daraus ergiebt sich von selbst, daß die gestern ver⸗ öffentlichte Analyse einer ablehnenden oder ausweichenden Antwort eine bloße Kombination ist. Da jedoch die baldige Entscheidung in der bulgarischen Eisenbahnfrage, schon wegen des Baues der serbischen Bahnen dringend geboten ist, ist zu erwarten, daß die Regierung mit der Fortsetzung ihrer Mah⸗ nungen an Bulgarien nicht innehalten wird, bis Hr. Zankoff sich neue Mittel ausgedacht hat, die Austragung der Angelegen⸗ heit zu verschleppen.“

10. Dezember. (W. T. B.) Im Abgeordneten⸗ hause wurde von dem Abgeordneten Reschauer eine Inter⸗ pellation über die ungleichmäßige Behandlung der Holzstoff⸗ fabrikate an der deutschen Grenze eingebracht.

Großbritannien und Irland. London, 11. De⸗ zember. (W. . 9) Die „Times“ bespricht den Vorschlag, die griechische Frage einem europäischen Schiedsgericht zu überweisen, und glaubt, eine solche Mediation würde die nöthige Kraft besitzen, um deren Entscheidungen Nachdruck zu verleihen. Die griechische Frage dürfte nicht länger sich selbst überlassen bleiben. Das einzige Mittel, einen Krieg zwischen Griechenland und der Türkei abzu⸗ wenden, sei die Aufrechterhaltung des europäischen Konzerts.

(Allg. Ztg.) Aus Allahabad wird dem Reuter⸗ schen Bureau unterm 8. ds. gemeldet: Der Vize⸗König wird hier durch Unpäßlichkeit zurückgehalten, welche die Folge eines Anfalles von Sonnenstich ist und seine Weiterreise nach Kal⸗ kutta um zwei bis drei Tage verzögern dürfte.

Die neueste Post vom Kap der guten Hoffnung über⸗ bringt detaillirte Berichte über die Operationen gegen die auf⸗ ständischen Eingeborenenstämme bis zum 16. vorigen Monats.

Die Mafeteng⸗Kolonne unter dem Befehl des Obersten Car⸗ rington marschirte gegen die Basutos am Morgen des 10. November aus und wurde, nachdem sie das Land mehrere Tage durchstreift, am 12. unweit Golah Mountain von einer starken Streitmacht be⸗ rittener Basutos angegriffen. Letztere rückten in drei Ab⸗ theilungen vor, die gleichzeitig angriffen, aber mit großem Verlust zurückgeschlagen wurden. Die Kolonial⸗Freiwilligen zeigten sich tapfer. Sämmtliche sogenannten loyalen Ba⸗ sutos im Distrikt Leribe hatten sich gegen die Britten erhoben und griffen den dort ansässigen englischen Friedensrichter, Major Bell an. Dieser war indeß im Stande, das Residenzaebäude zu vertheidigen, obgleich er nicht verhindern konnte, daß das ihm gebörige Vieh geraubt wurde. Es wurde ihm Beistand gesandt. Auch in anderen Distrikten haben Gefechte mit den robellischen Stämmen stattgefunden, und in allen Fällen waren die Colonial⸗ streitkräfte siegreich. General Clarke organisirte zur Zeit des Ab⸗ gangs der letzten Depesche eine fliegende Colonne, die in Trans kei operiren sollte.

Aus Durban erhält die „Times“ folgende Depesche:

Die Empörung auf dieser Seite ist vollständig niedergeworfen. Die Pondomisen sind vollständig geschlagen; Strachan hat die Auf⸗ ständigen gänzlich vom Orangefluß vertrieben. Der Präsident des Freistaates glaubt, daß in sechs Monaten die Rebellion gänzlich unterdrückt sein werde.

Frankreich. Paris, 9. Dezember. (Cöln. Ztg.) Der Minister des Innern hat an die Präfekten ein Rund⸗ schreiben erlassen, worin er ihnen aufgiebt, in Zukunst keine Vorträge über religiöse oder politische Gegenstände mehr zu erlauben, ohne daß vorher darüber an das Ministerium berichtet worden. Die Präfekten sollen auch verhindern, daß die Maires Erlaubniß zu Vorträgen, gleichviel welcher Art sie sein mögen, ertheilen; dagegen soll es den Präfekten zustehen, Vorträge zu gestatten, die nicht politische und nicht religiöse Gegen⸗ stände behandeln. Diese Vorschriften bleiben in Kraft, bis die Kammern das neue Gesetz angenommen haben. Der Minister fand sich veranlaßt, diese Maßregeln anzuorden, weil in jüng⸗ ster Zeit die Vorträge über politische und religiöse Fragen eine große Ausdehnung im Lande erlangt haben und in wirk⸗ liche politische Versammlungen auszuarten drohen. Das Panzerschiff „Suffren“ und der Dampf⸗Aviso „Hiron⸗ delle“ sind heute, von Cattaro kommend, im Touloner Hafen eingetroffen. Frau Thiers ist in der Besserung; han Fieber hat nachgelassen, und die Kranke nimmt wieder

ahrung.

10. Dezember. (W. T. B.) Der Senat hat heute die noch übrigen Artikel des Gesetzentwurfs über den Sekundär⸗ Unterricht für Mädchen angenommen. Der Artikel, durch

welchen ein Kursus üher. die Moral außerhalb der Religion. in die Schulen ꝛingeführt wird, wurde vom Herzog von

Broglie lebhaft bekämpft.

Das Tribunal der Seine hat sich wegen der von den Dominikanern und anderen Ordensangehörigen zwecks Wiedereinsetzung in ihr früheres Domizil erhobenen Klagen für kompetent erklärt. Der Präfekt wird den Kom⸗ petenzkonflikt erheben.

Italien. Rom, 10. Dezember.

(W. T. B.) Der König hat heute den neuerna ten

dänischen Gesandten

von Hegermann⸗Lindencrone sowie den bayerisch Gesandten Frhrn. von Tautphöus, welche ihre Kreditive überreichten, empfangen.

In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer er⸗ klärte bei Berathung des Budgets des Ministeriums des Aus⸗ wärtigen in Beantwortung mehrerer an ihn gerichteten An⸗ fragen der Minister⸗Präsident Cairoli: er werde, wenn irgend möglich, die italienische Gesandtschaft in Madrid zum Range einer Botschaft erheben und für Belgrad demnächst einen Vertreter Italiens mit demjenigen Range ernennen, welcher den freundschaftlichen Gesinnungen Italiens für Serbien ent⸗ spreche. Der Deputirte Massari machte den Minister⸗Prä⸗ sidenten auf das Recht und die Pflicht aufmerksam, von der Pforte aus Courtoisie⸗Rücksichten die Ernennung eines Bot⸗ schafters an Stelle des bisherigen Gesandten zu fordern. Das Budget des Ministeriums des Auswärtigen wurde ange⸗ nommen.

Neapel, 10. Dezember. (W. T. B.) Schiffen „Swetljana“ und „Askold“ Geschwader ist hier eingetroffen.

Griechenland. Athen, 8. Dezember. (W. Z.) Die Kammerdebatte über die außerordentlichen Heeres⸗ auslagen schloß ohne Abstimmung über die von Trikupis lancirte politische Frage mit der Votirung aller von der griechischen Regierung beanspruchten Kredite.

Rumänien. Bukarest, 5. Dezember. Der GC schreibt man von hier: Die Versuche der von Cogalniceano inspirirten oppositionellen Presse, aus der Donaufrage auch ein verwendbares Material zu Massenkundgebungen gegen die Politik Boeresco’'s zu gewinnen, werden allem Anscheine nach mit einem Fiasko schließen. Trotz der Anstrengungen, welche insbesondere die „Independance roumaine“ und deren für die Auslandspresse bestimmter Ableger, die „Correspondance roumaine“, machten, um dem Publikum die haarsträubendsten Dinge von den staatsgefährlichen Absichten Oesterreich⸗Ungarns in der Donaufrage außzutischen, interessirt sich die große Masse der Bevölkerung sehr wenig für die betreffende Angelegenheit, die, wie die Verhältnisse heute stehen, sogar den Werth eines parteipolitischen Agitationsmittels eingebüßt hat.

Galatz, 5. Dezember. (Wien. Ztg.) In der gestrigen Sitzung der internationalen Donaukommission wurden von Seite der Delegirten der Uferstaaten große An⸗ strengungen gemacht, eine Vertagung der Berathung herbei⸗ zuführen, indem sie geltend machten, daß sie bisher nicht Zeit gehabt hätten, die in Diskussion stehenden Fragen zu studiren. Dieser Grund erscheint allerdings wenig stichhaltig. Was Rumänien betrifft, so hat dasselbe an allen Arbeiten der Kom⸗ mission Theil genommen, auf deren Tagesordnung die Aus⸗ arbeitung der Reglements seit dem Berliner Vertrage steht. Auch Serbien und Bulgarien haben seit zwei Jahren vollauf Zeit gehabt, diese Frage zu studiren. Es konnte sich daher nur um die Person der Delegirten selbst handeln, welche, erst seit we⸗ nigen Tagen eingeladen und ernannt, sich allenfalls auf un⸗ zulängliche Information berufen konnten. Um dieser Lage Rechnung zu tragen, hat die Kommission beschlossen, zunächst in ein Studinm der Reglements einzugehen und von der eigentlichen Diskussion vorläufig abzusehen. Um die volle Gleichheit zwischen den Delegirten der europäischen Donau⸗ Kommission und den Delegirten Serbiens und Bulgarien bei dem Eintritte in diese Arbeit herzustellen, hat der öster reichisch⸗ungarische Delegirte vorgeschlagen, dieses Studium zu beginnen, ohne demselben das avant-proͤjet förmlich zu Grund zu legen. Die schließliche einstimmige Annahme des Antrage wird von den Delegicten als ein Zeichen interpretirt, daß au allen Seiten versöhnliche Dispositionen herrschen und übera der Wunsch vorhanden ist, zu gelangen.

Serbien. Belgrad, 9. Dezember. Eröffnung von Verhandlungen in Budapest, welche den Ab schluß einer Vetertnär⸗Konvention zwischen Oester reich⸗Ungarn und Serbien zum Zwecke haben, steht be⸗

Das aus den bestehende russische

daß den von serbischen Importzeugnissen von der österreichisch⸗ ungarischen Re⸗ gierung die bisher nicht eingeräumte Gültigkeit zu⸗ gestanden werde. Der serbische Sanitätschef Dr. Gjorgjevics

Veterinärärzten ausgestellten

In Bezug auf die Stellung Serbiens in der Donau frage wird positiv versichert, daß ein definitiver Beschluß des

sichts des Umstandes, Radujewatz keine vitalen Interessen zu wahren hat, giebt man sich in serbischen Regierungskreisen der bestimmten Hoffnung hin, daß das Verhalten Serbiens sich mit den aus dem freundschaftlichen Verhältnisse zu Oesterreich⸗Ungarn resultiren⸗ den Rücksichten sehr wohl werde vereinbaren lassen.

Bulgarien. Sofia, 9. Dezember. (W. „Pr.“) An Stelle des hiesigen russischen diplomatischen Agenten Kumani tritt Leschin. Das Sabranije hat den Belage⸗ rungszustand in Ostbulgarien aufgehoben und verlangt die Ausarbeitung eines Wuchergesetzes.

10. Dezember. (W. T. B.) Das Ministerium ist rekonstituirt. Karaveloff ist zum Conseils⸗Präsidenten, Finanz⸗Minister und interimistischen Minister der Justiz, Zankoff zum Minister des Innern, Ehnroth zum Kriegs⸗Minister, Slareikoff zum Unterrichts⸗Minister und Stoitchef zum Mi⸗ nister der Auswärtigen Angelegenheiten ernannt worden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Dezember. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ sagt gegenüber den Auslassungen hiesiger Zeitungen, welche eine feindselige Hal⸗ tung Deutschlands gegen England accentuirten: alle Mächte seien in gleicher Weise von dem Wunsche der Auf⸗ rechterhaltung des Einvernehmens beseelt. Bezüglich der Donaufrage macht das genannte Organ darauf aufmerksam, daß die Zeitungen häufig die gemischte Kommission mit der europãäi⸗ schen Donaukommission verwechselten. Der Berliner Vertrag habe die letztere bestätigt, die erste aber keineswegs geschaffen,

mithin Aanbe dieselbe eine offene Fragco. —.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bewilligung von Staatsmit⸗ teln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in dennoth⸗ leidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln, vor⸗ gelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: 3 8—

zu einem billigen Einvernehmern B“

(Pol. Corr.) Die

vor. Es handelt sich bei denselben hauptsächlich darum,

geht zu diesem Zwecke heute von Belgrad nach Budapest ab.

Kabinets Mijatovics⸗Garaschanin bisher nicht vorliegt. Ange⸗ daß Serbien auf der Donau unterhalb

1.

Der Staatsregierung wird eine Summe bis zu 16 Millionen Mark zur Verfügung gestellt, um Behufs Hebung der wirthschaft⸗ —— Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks

ppeln 1.““

1) zur Ausfahrung von Ent⸗ und Bewässerungen,

2) zur Regulirung von Flußläufen,

3) zur Förderung der Folgeeinrichtungen bei Gemeinheitstheilun⸗ gen und Zusammenlegungen,

4) zur Förderung einzelner landwirthschaftlicher Kulturzweige, insbesondere des Flachsbaues, zur Förderung des gewerblichen Unterrichts und der Hausindustrie.

5) zur leichteren Befriedigung des Kreditbedürfnisses der kleineren Grundbesitzer,

6) zur Begründung neuer Schulstellen und zu Beihülfen für Schul⸗, Neu⸗ und Erweiterungsbauten,

7) zu Zuschüssen an die Oberschlesische und die Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗ Eisen bahn⸗Gesellschaft nach Ausführung der Eisenbahnlinien von Rybnik nach Sohrau und von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz, zur theilweisen Bestreitung der Grunderwerbskosten für die Eisenbahn von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz

die Mittel zu gewähren.

Die Kosten der Vorarbeiten für die Ent⸗ und Bewässerungen

und die Flußregulirungen werden aus der Staatskasse bestritten.

Zur Ausführung der Ent⸗ und Bewässerungen kann 8

1) eine Summe bis zu 10 Mitlionen zur Bewilligung von Darlehnen an die nach Vorschrift des Gesetzes vom 1. April 1879 Lesetz⸗Samml. S. 297) zu bildenden öffentlichen Genossenschaften und

2) ein; Summe bis zu 60 000 an einzelne Kleingrund⸗ esitzer, welche den zu bildenden öffentlichen Genossenschaften nicht ngeschlossen werden können, ohne Auflage der Rückgewähr, ver⸗ endet werden. 3

§. 4. Die Verzinsungs⸗ und Rückzahlungsbedingungen der zur Aus⸗ führung von Ent⸗ und Bewässerungsanlagen zu bewilligenden Dar⸗

lehne (§. 3 Z. 1) werden von der Staatsregierung bestimmt doch

üssen die Darlehne mindestens nach Ablauf von 5 Freijahren, an⸗ gerechnet von dem Ende des Jahres, an welchem die Darlehns⸗ bewilligung erfolgt ist, durch jährliche Zahlung von 5 % der ursprünglichen Darlehnssumme verzinst und getilgt werden, dergestalt, von jener Zahlung der Betrag von 3 % des jedesmaligen Darlehnsrestes auf Verzinsung und der Ueberschuß auf Kapital⸗ ilgung verrechnet wird. 8 5

Die zur Ausführung von Ent⸗ und Bewässerungsanlag

2

den Betrag von 40 für den Hektar nicht überschreiten

Anuflage der Rückgewähr zu bewilligenden Beihülfen (§. 3 Z. 2) dürfen

Zur Ausführung der Flußregulirungen kann eine Summe bis zu 800 000 verwendet werden.

Aus dieser Summe können die für die obere Strecke der Oder und für die Olsa aufzuwendenden Regulirungskosten, soweit es sich dabei um Abwendung der Ueberschwemmungsgefahr im allgemeinen Landesinteresse oder um die Interessen der Grenzregulirung handelt, bestritten werden.

Im Uebrigen kann dieselbe nur zu Beihülfen an die nach Vor⸗ schrift des Gesetzes vom 1. April 1879 zu bildenden öffentlichen Ge⸗ nossenschaften verwendet werden. Die Beihülfen sind in der Regel als Darlehne zu gewähren, für welche die Verzinsungs⸗ und Rück⸗ zahlungsbedingungen von der Staatsregierung festgestellt werden; die letztere ist jedoch ermächtigt, dieselben im Falle des Bedürfnisses auch ohne die Auflage der Rückgewähr zu bewilligen.

E

Die Bewilligung der Darlehne in den Fällen des §. 3 Z. des §. 6 kann an die Bedingung geknüpft werden, daß bis zur voll⸗ ständigen Tilgung derselben eine Theilung der der Genossenschaft an⸗ gehörigen Besitzungen ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde auf rechtsverbindliche Weise ausgeschlossen wird.

In der Form einmaliger Beihülfen ohne Auflage der Rück⸗ gewähr kann 1) zur Förderung der Folgeeinrichtungen bei Gemeiaheitstheilun⸗ gen und Zusammenlegungen eine Summe bis zu 300 000 ℳ, 2) zur Förderung einzelner landwirthschaftlicher Kulturzweige, insbesondere des Flachsbaues, sowie zur Förderung des gewerb⸗ lichen Unterricht er Hausindustrie eine Summe bis zu 150 000 8.9 Zur leichteren Befriedigung des Kreditbedürfnisses der kleinen Grundbesitzer und zur Förderung des Sparkassenwesens kann der Provinzialhülfskasse für die Provinz Schlesien Behufs Verstärkung der Betriebs⸗ und Deckungsmittel ein zinsfreies Darlehn von 1 Million Mark, auf die Dauer von 20 Jahren gewährt werden.

109 Zar Begründung neuer Schulstellen und zu Beihülfen für Schul⸗Neu⸗ und Erweiterungsbauten kann eine Summe bis zu 1 Million Mark ohne Auflage der Rückgewähr, verwendet werden. 11 Ueber die Subventionirung der in §. 1 Z. 7 bezeichneten Eise⸗⸗

bahnlinien bestimmt das Gesetz vom „betreffend die Betheiligung des Staates bei dem VBau einer Eisenbahn von Rybnik nach Sohrau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz.

§. 12.

Zur theilweisen Bestreitung der Grunderwerbskosten für die Eisenbahn von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz kann eine Summe bis zu 30) 000 in der Form einmaliger Beihülfen be⸗ willigt werden.

Die Beihülfen sind im Falle des Bedürfnisses ohne Auflage der Rückgewähr, sonst als Darlehn zu gewähren, für welche die Verzin⸗ sungs⸗ und Rückzahlungsbedingungen von der Staatsregierung fest⸗ gestellt werden. 1

Die nach diesem Gesetze zurückzuvereinnahmenden Beträge sind in den Staatshaushalts⸗Ekat des betreffenden Jahres aufzunehmen. §. 14.

Zur Bereitstellung der Summen für die im §. 1 gedachten Ver⸗ wendungszwecke sind Schuldverschreibungen auszugeben.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Mirister. Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen, die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197) zur Anwendung.

. E1¹ 8 15.

Die aus Anlaß dieses Gesetzes stattfindenden Akte der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, einschlieszlich der grundbuchrichterlichen Thätigkeit, erfolgen stempel⸗ und kostenfrei.

§. 16. Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zusammen· kunft über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft zu geben. Urkundlich ꝛc.

Im Uebrigen kommen wegen. Verwaltung und⸗

Kunst, Wissenschaft und Literatut. Die gestern an dieser Stelle besprochene Prachtausgabe von David Müllers Geschichte des deutschen Volks ist, wie wir nachträglich bemerken, im Verlage von Franz Vahlen hierselbst

erschienen. Gewerbe und Hanbdel⸗

Der Einlösungscours für die Oesterreichischen Siber⸗ coupons ist gestern von 172 auf 171 ½ per 100 Fl. Silber herabgesetzt worden.

London, 9. Dezember. (Allg. Corr.) Nach dem heute ver⸗ öffentlichten Ausweise des britischen Handelsamtes für November beträgt der Ausfuhrwerth des Monats 18 864 700 £ gegen 17 051 955 £ im Novemhber 1879 und 15 961 669 £ im No⸗ vember 1878. Während der ersten 11 Monate des laufenden Jahres bezifferte sich der Gesammtausfuhrwerth auf 204 595 737 £ gegen 174 927 552 £ in 1879 und 178 143 305 £ in 1878. Der Ein⸗ fuhrwerth pro November beträgt 38 429 382 £ gegen 34 343 388 £ in 1879 und 25 684 557 £ in 1878 und der Gesammteinfuhrwerth für die verflossenen 11 Monate 375 806 185 £ gegen resp. 326 806 185 und 338 982 932 Tf in den entsprechenden Zeiträumen von 1879 und 1878. Die Einfuhr an Edelmetallen wäh⸗ rend des Monats November betrug 2 073 239 £ gegen 1 176 176 £ im November 1879 und 2 359 361 £ im November 1878 und vdie Gesammteinfuhr während der abgelaufenen 11 Monate 14 670 898 £ gegen 72 696 740 T in 1879 und 28 594 172 Tf in 1878. Die Aus⸗ fuhr des Monats an Edelmetallen bezifferte sich auf 3 292 698 £ gegen 5 179 923 in 1879 und 1 722 735 £ in 1878 und die Ge⸗ sammtausfuhr während der ersten 11 Monate auf 16 001 421 f gegen 25 834 564 f in 1879 und 24 554 784 £ in 1878.

Parie, 10. Dezember. (B. T. B.) Die „Agence Havas“ meldet, die hiesigen Finanzinstitute hätten eine Betheiligung an der griechischen Anleihe abgelehnt.

Stockholm, 7. Dezember. (Hamb. Corr.) Die neuen schwedischen Zollsätze, welche am 1. Januar 1881 in Kraft treten, gehen dahin, daß für die Artikel Weizenmehl, Grütze aller Art und Bohnen eine sogenannte Registrirungsabgabe von 1 Oere per Kilogramm sowie für die bisher zollfreien Artikel Hopfen, Mais und Käse ein Einfuhrzoll von resp. 10 Oere, 1 ½ Oere und 7 Oere per Kilogramm erhoben werden soll. Ferner ist zu erwähnen, daß der Zoll auf Syrup auf 10 Oere per Kilogramm erhöht, und daß für verschiedene Luxusartikel ein etwas höherer Zoll erhoben wird,

während andere, welche bisher zollfrei waren, mit einem geringen

Einfuhrzoll belegt werden.

Verkehrs⸗Anstalten. New⸗York, 10. Dezember. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Lessing“ ist hier angekommen.

Berlin, 11. Dezember 1880. 8

Ueber die Mondfinsterniß am 16. Dezember und die Sonnenfinsterniß am 31. Dezember dieses Jahres.

Von den sechs Finsternissen dieses Jahres werden die beiden letzten, im Laufe des Monats Dezember noch bevor⸗ stehenden und zwar eine Mond⸗ und eine Sonnenfinster⸗ niß zum Theil in unseren Gegenden sichtbar sein.

Die Mondfinsterniß ereignet sich in den frühen Abendstunden des 16. Dezember und ist eine totale. Der ganze Verlauf derselben kann bei uns nicht wahr⸗ genommen werden, da der Mond schon zum Theil verfinstert aufgeht; in den Gegenden westlich von einer Linie Cuxhaven⸗ Halle⸗Chemnitz ist der Mond vor seinem Aufgange sogar schon vollständig verfinstert. In der Umgegend von Berlin be⸗ ginnt die totale Verfinsterung des Mondes um 3 Uhr 47 Min. Nachmittags; 10 Minuten vorher wird man an geeigneten Aussichtspunkten die noch erleuchtete rechte Seite des Mondes als schmale aufrechtstehende Sichel im Nord⸗ osten aufgehen sehen, während ihr gegenüber am südwestlichen Himmel die volle Sonnenscheibe noch über dem Horizonte schwebt. In Wirklichkeit liegen allerdings Sonnen⸗, Erd⸗ und Mondmittelpunkt zur Zeit der totalen Verfinsterung in einer Ebene; es ist die bekannte Wirkung der Strahlenbrechung, daß Sonne und Mond zu gleicher Zeit noch über der Ebene des Horizontes zu stehen scheinen. Um 5 Uhr 17 Minuten nimmt hier die totale Finsterniß, um 6 Uhr 27 Minuten die Finsterniß überhaupt ihr Ende.

Die Sonnenfinsterniß, welche in den Nachmittags⸗ stunden des 31. Dezember stattfindet, ist nur eine partielle,

und zwar nimmt die Größe der Verfinsterung vom Nord⸗

westen Deutschlands, wo sie etwas über ein Drittel des Son⸗ nen⸗Durchmessers beträgt, nach dem Südosten zu ab, da in letzteren Gegenden nur etwa ein Siebentel des Sonnen⸗ Durchmessers bedeckt wird. Auch die Sonnenfinsterniß kann bei uns nicht in ihrem ganzen Verlaufe ge⸗ sehen werden. Die Linie Münster⸗Marburg⸗Würzburg⸗ München bezeichnet etwa die Grenze, welcher die Sonne vor dem Ende der

scheibe, vom Scheitelpunkte anfangend, gleich dem Zifferblatt einer Uhr eingetheilt denkt, der dunkle Mondrand etwa an der Stelle der III. und bewegt sich der Mond vor der Sonnen⸗ scheibe in der Richtung von der III. nach der XII., so daß hier wenig mehr als ein Viertel des Sonnendurchmessers be⸗ deckt wird. Die Mitte der Erscheinung kann hier noch be⸗ obachtet werden, doch das Ende der Finsterniß tritt erst um 4 Uhr 18 Minuten, 25 Minuten nach dem Untergang der Sonne ein. Im Auftrage der Königlichen Sternwarte P. Lehmann.

mäßig um 6 Uhr Morgens in Berlin eintreffen soll, ist gestern erst um 10 Uhr 8 Minuten Vormittags bier eingetroffen, weil die Bahn⸗

strecke zwischen Bunzlau und Siegersdorf durch die Entgleisung eines

Wagens in einem Güterzuge unpassirbar geworden war.

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von Behr⸗im Lokal des Klubs der Landwirthe zu einer ligten neuen Viehhofe zu veranftalten.

Ueber die Entwickelung des Eisenbahnnetzes der Erde machte in der letzten Sitzung des Vereins für Eisenbahnkunde der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Engel folgende Mittheilungen: In dem Zeitraum von 1829 bis 1879 sind auf der Erde fast 350 000 km Eisenbahnen gebaut und zum Betriebe derselben 105 000 Lokomotiven, 210 000 Personen⸗ und 245 000 Güterwagen hergestellt, wofür im Ganzen 80 Milljarden Mark ausgegeben worden sind. Nach der preußischen Eisenbahnstatistik wurden in dem Jheraug von 1844— 1878 im Ganzen 87 087 549 083 Tonnen⸗Kilom. für 4 690 985 774 befördert, wobei der Transportpreis von 15 auf 4,5 herabge⸗ gangen ist.

nordöstlich von Finsterniß

untergeht. In Berlin beginnt die Finsterniß um 2 Uhr 49 Minuten, und zwar erscheint, wenn man sich die Sonnen⸗

geschieht dies, weil die nd 1 Vernehmen nach weitere, den bereits erschienenen ähnliche Pläne sich in der Ausurbeitung befinden und ans Licht treten werden. Der Vorstand der Gesellschaft zur Erhaltung der geschichtlichen Denk⸗ 8 mäler des Elsaß würde glauben seine Aufgabe zu vernachlässigen, Der Courierzug Nr. 2 von Breslau, welcher fahrplan⸗

Unter der Annahme, daß die Beförderung ohne Dampf

27 pro Tonnen⸗Kilom. kostet, wurden also in den genannten Jahren durch die Eisenbahnen ohne Rücksicht auf die dabei gewonnede Zeit 18 561 398 798 gespart. In demselben Zeitraum wurden ferner 53 074 166 920 Personen⸗Kilometer geleistet und dafür 2030 302 847 eingenommen, wobei die Einnahme pro Personen⸗Kilometer von 4,50 auf 3,59 herabgegangen ist. Unter der Annahme, daß der Trans⸗ port durch Pferdekraft pro Personen⸗Kilometer 5,33 kostet, sind also durch die Eisenbahnen 800 319 384 und etwa 1 061 4823 340 Stunden Zeit erspart worden, welche letztere bei der Annahme von nur 10 Werth pro Person und Stunde eine weitere Ersparniß von 106 148 335 repräsentiren.

Aus Burg, v. 9. d., schreibt der „Cottbuser Anzeiger“: „Der Standesherr von Lübbenau, Graf von Lynar, beabsichtigt im näcwsten Jahre ein Werk ins Leben zu rufen, welches seinen Namen in stets dankbarer Erinnerung in unserer Gegend erhalten wird. Wie bekannt, ist unser schöner Spreewald zum größten Theile abgeholzt und hat dadurch von seinen ehemaligen Reizen unendlich viel eingebüßt. Der Graf beabsichtigt nun, im nächsten Jahre ein Drittheil des Spreewaldes, namentlich die Strecken an den vielen Armen der 88 Spree, die denselben durchkreuzen, von Neuem zu bewalden. Der Plan des Grafen scheint wohl noch ein weitergehender zu sein. Inzwischen wird dieser Anfang sicherlich bei allen Freunden des Spreewaldes lebhafte Freude erregen.“

Wiesbaden, 9. Dezember. Der „Rh. Kur.“ meldet: In vergangener Nacht wurde ia fast allen Vierteln der Stadt sehr deutlich eine Erderschütterung wahrgenommen. Der Beamte der meteorologischen Station hier konstatirte sofort, daß der Stoß aus westlicher Richtung, und zwar um 11 Uhr 10 Minuten Nachts, erfolgt sei. In einzelnen Häusern (z. B. an der Oranien⸗ und Adelheidstraße) glaubten die Bewohner, im oberen Stocke des Hauses sei ein großes Möbelstück umgestürzt, die Wände bebten förmlich; in anderen Häusern (z. B. auf Mariahilf) war der Eindruck derart, als ob im unteren Stock schwere Möbel weggeräumt würden.

„.Die „Els.⸗Lothr. Ztg.“ veröffentlicht folgende Erklärung der Gesebschaft für Erhaltung der historischen Denkmäler des Elsaß, betreffend das Straßburger Münster:

Das Publitum beschäfrigt sich gegenwärtig begreiflicher Weise lebhaft mit einem Plane, welcher in gewissen Kreisen aufgetaucht ist und das bedeutendste Baudenkmal des ganzen Elsasses, das Straß⸗ burger Münster betrifft. Es handelt sich dabei erstens um den Aus⸗ bau des zweiten Thurms und weiter um eine vollständige Umgestal⸗ tung der beiden Thürme vom zweiten Stockwerke an, um sie angeb 15 mit dem von Erwin erbauten Theil der Fagade in Einklang zu 8 ringen.

Wir verweilen nicht bei dem ersten Theil des Projektes, da wir 8 die Grenzen unserer Befugniß nicht überschreiten wollen. Der Ge⸗- danke, den füdlichen Thurm zu vollenden, ist nicht neu, er ist mehr⸗ fach wieder aufgenommen und ruhig crörtert, aber auch jedesmal, als verschiedenen Gründen unausführbar, wieder aufgegeben worden.

Anders verhält es sich mit dem zweiten Theile des Projektes, welcher darauf ausgeht, die vorhandenen beiden Thürme umzugestalten und ihren Umriß durch Zusätze zu verändern, die dem Bau eine ver⸗ meintliche Uebereinstimmung mit dem Erwinschen Theile der Fagade verleihen sollen. Hier würde der Verein zur Erhaltung der geschicht⸗ lichen Denkmäler des Elsasses sich einer Pflichtversäumniß schuldig machen, wollte er Plänen gegenüber sich schweigend verhalten, welche bereits in die Oeffentlichkeit getreten sind und deren Verwirklichung, wenn sie im Grundsatz angenommen werden sollte, schlimmer sein würde, als eine noch so rohe Verstümmeluag.

Das Straßburger Münster ist das Werk mehrerer Jahrhunderte. Jedes Zeitalter hat ihm seinen Stempel aufgedrückt. Von einem Stockwerk steigt der Blick zum nächsten empor und verfolgt die schritt⸗ weise Entwickelung einer Bauweise, welche sowohl ihre Blüthezeiten wie eine Periode des Verfalls gehabt hat. Gehört nun auch der

obere Abschluß des Baues dieser letzteren an, so muß man doch aner⸗

kennen, daß kein gleichzeitiger Thurmhelm einer so vollendeten Technik, einer so wundervollen Anmuth und Leichtigkeit sich rühmen kann wie der unsrige. Als Meister Hülz den Schlußstein über dem Kreuz ein⸗ ließ, da war er besser berechtigt als der Erbauer des Berner Thurmes, die Inschrift darauf zu setzen: „Thue mir's einer nach!“*

Und sogar auf dies Kunstwerk soll sich die Umgestaltung erstrecken; man will es mit einem Gewirre von Säulchen, Phialen, Knäufen umhüllen, oder richtiger verunstalten, mit dem Anspruch, ihm ein Gewand im Stile des beginnenden vierzehnten Jahrhunderts dcer. welches zu den älteren unteren Theilen des Gebäudes paßte.

Wir wollen nicht versuchen, im Einzelnen darzulegen, wohin dies ebenso neue wie verderbliche Verfahren führen würde. Bisher hat man zwei Arten von Vandalismus unterschiꝛden: den einen, welcher zerstört und vernichtet, den andern, welcher restaurirt, ohne über die Kenntnisse zu verfügen, welche für eine gute Wiederherstellung uner⸗ läßlich sind. Wir stehen nicht an zu erklären, daß die Bestrebungen, denen die erwähnten befremdlichen Pläne entsprungen sind, eine neue Art schaffen würden, welche heutzutage unheilvoller und bedrohlicher wäre als die bisherigen Arten. Man verstümmelt nicht mehr unfere mittelalterlichen Dome; man restaurirt im Allgemeinen nur die bau⸗ fälligen Gebäude; in unserem Falle aber vergreift man sich an einem Baudenkmal, welches von unseren Baumeistern in bewundernswürdiger Weise in Stand gehalten, welches mit einem Geschmack und inem Verständniß restaurirt worden ist, denen die Sachverständigen aller Länder ihre gerechte Anerkennung gezollt haben, welches endlich für das Studium der Kunst gerade deshalb von höͤchstem Werthe ist, weil es der unveränderte architektonische Ausdruck der verschiedenen Zeiten ist, die an dem Bau mitgewirkt haben.

Wir sollten denken, daß der bloße Hinweis auf das Vorhaben schon das Urtheil über dasselbe in sich schließt. Wir sind denn auch anfänglich dieser Meinung gewesen, denn gewichtige Stimmen haben sich vernehmen lassen, um die Unmöͤglichkeit eines Projekis darzuthun, welches allen von den Meistern der Kunst ver⸗ tretenen Grundsätzen der Erhaltung und Restauration wider⸗ streitet. Wenn wir nunmehr auch unsere Stimme erheben, so Bewegung fortdauert und weil dem

wenn er es versäumte, die höchsten Behörden auf diese Projekte bi zuweisen und das Publikum darüber aufzuklären, um kostspielige und in jeder Hinsicht bedenkliche Arbeiten zu verhindern. Er hofft, daß unser Mänster, welches so viele Unglücksfälle überstanden hat, so bleiben wird, wie es im Laufe der Jahrhunderte geworden ist, und

daß es vor dem Ungalück bewahrt bleiben wird, welches ihm von der Das Centralcomité der 7. Berliner Mastviehausstel⸗

Lung. trat am vorgestrigen Tage unter Vorsitz des Kammerherrn 8 Sitzung zu⸗- sammen, in der beschlossen wurde, die Ausstellung bestimmt am 4. 1 und 5. Mai 1881 und zwar auf dem vom Magistrat wieder bewil⸗

Zugleich ist die Jury ge⸗ wählt worden.

geplanten Umwandlung droht.

Kardiff, 10. Dezember. (W. T. B.) In der Kohlen⸗ grube zu Penygraig hat heute Morgen eine Entzündung schlagender Wetter stattgefunden, wobei 88 Personen ums Leben kamen.

Unter den Raub⸗Säugethieren des Zoologischen Gartens lenkt der vor Kurzem erworbene Nebelparder (Felis macrocelis) die

Aufmerksamkeit aller Thierfreunde auf sich. Dieser aus Hinter⸗

indien stammende Parder ist so prächtig gezeichnet und hat eine so elastische Gestalt, daß er allgemein als einer der schönsten Katzen bezeichnet wird. Nach den im Earten an dem sehr seltenen Raub⸗ thiere gemachten Beobachtungen ist es ein Nachtthier. Nur unter Anwendung von Zwangsmaßregeln verläßt es sein Strohlager, in welchem es den Tag knurrend und grollend zubringt; bei einbrechender Nacht dagegen ist es voll Leben und Munterkeit und durchwandert ruhelos seinen Käfig bis zum frühen Morgen.