1880 / 293 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

gezogen werden solle, der auf Staatskosten die cura über⸗ nehmen werde.

Die Diskussion über Titel 1, Bisthum Ermland 105 240 wurde geschlossen, Titel 1 genehmigt.

Zu Titel 2, Bisthum Kulm 100 038 konstatirte der Abg. Dr. Windthorst, daß auf die Klagen des Abg. Schröder keine Antwort erfolgt sei und die Wünsche des Abg. Bödiker nur ungenügend berücksichtigt seien. Er vermisse eine Aeußerung darüber, warum in der Ueber⸗ sicht die Naturalleistungen nicht in Ansatz gebracht seien und werde bei der dritten Lesung auf diesen Punkt zurückkommen. Er erkenne mit Dank an, daß die Regierung betreffs einiger Garnisonen die nöthige Seelsorge in Aussicht gestellt habe. Die Frage der Militärseelsorge müsse aber generell geordnet und dafür gesorgt werden, daß die Soldaten in der ganzen Monarchie den richtigen Gottesdienst erhielten.

Der Regierungskommissar versprach, daß die Auskunft über die Naturalleistungen demnächst beigebracht werden würde; auch die Erträge aus den vermietheten Wohnungen sollten auf den Wunsch des Abg. Bödiker in die Uebersicht aufgenommen werden.

Der Abg. Dr. Windthorst wünschte wenigstens für das nächste Etatsjahr eine ähnliche Mittheilung.

Der Abg. Bödiker erklärte, er könne sich mit der Auskunft des Regierungs⸗Kommissars nicht zufrieden geben; er wünsche allerdings eine genau spezialisirte Rechnungslegung, wie sie z. B. der Eisenbahn⸗Minister so detaillirt stets gebe. Titel 2 wurde bewilligt.

Tit. 3 wirft für das Bisthum Gnesen und Posen 209 506 aus.

Der Abg. Rozanski brachte einen besonderen Beschwerde⸗ fall zur Sprache, dessen Details er aus umfangreichen Schrift⸗ stücken verlas. In der Pfarrei Mogilno sei der Propst Suczinski zum Altkatholizismus übergetreten, habe sich ge⸗ weigert, sich vor seinem kirchlichen Oberen, dem Erzbischof Ledochowski zu verantworten und das päpstliche Schreiben, das ihn dazu aufgefordert habe, dem Staatsanwalt übergeben. Da sich in der Gemeinde kein Mensch zum Altkatholizismus bekenne, so sei derselbe seit 5 Jahren nach Königsberg über⸗ gesiedelt und Mogilno sei ohne jede Seelsorge. Trotzdem be⸗ anspruche dieser Mann seinen Gehalt und werde von der Re⸗ gierung als Propst angesehen. Mehrere Beschwerden der Ge⸗ meinde an den Minister seien ohne Erfolg geblieben, es wäre vmehih an der Zeit, diesem unerhörten Zustande ein Ende zu machen.

Der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗Rath von Zastrow entgegnete, der Staatsregierung sei ein Urtheil der kirchlichen Behörden nicht bekannt, durch welches der Propst Suczinski seines Amtes entsetzt sei. Wenn der Regierung ein solches vorläge, so würde sie zu prüfen haben, wie weit das⸗ elbe gesetzlich berechtigt sei. Die Regierung stehe also auf dem gesetzlichen Standpunkt und betrachte die Streitigkeiten zwischen dem Propst und dem Kirchenvorstand nur als vermögensrechtliche, die auf dem Rechtswege zu ordnen seien. Die administrative Exekution habe sie beiden Theilen verweigert.

Der Abg. Dr. von Jazdzewski erklärte, die Parochie von Mogilno wolle von dem Propst absolut nichts wissen, während die Regierung ihn schützen zu müssen glaube. Da der Propst, trotzbdem derselbe seit Jahren die Gemeinde verlassen habe, nach der Lage der Gesetzgebung seine Einkünfte weiter ein⸗ iehen dürfe, so müsse das Gesetz geändert werden. In Kosten sei die Gemeinde durch den Staatspfarrer Brenk gezwungen, ihre Todten noch immer außerhalb der Stadt zu begraben und dadurch erhöhte Kosten zu tragen. Auch darin müsse eine Aenderung eintreten, daß die katholischen Gefangenen nicht gezwungen würden, sich von einem altkatholischen Geistlichen pastoriren zu lassen.

Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Reg.⸗Rath Dr. Bartsch erwiderte, der letztere Punkt gehöre zur Kompetenz des Justiz⸗

der gewiß nicht ermangeln werde, der Sache näher zu treten.

Der Abg. Dr. Windthorst führte aus, der Fall von Mogilno beweise, daß die Maigesetze unhaltbar seien und die Regierung die heilige Pflicht habe, sie abzuändern. Nach dem kanonischen Recht, welches die Regierung doch kenne, genügten die Handlungen des Propstes, namentlich seine Ver⸗ heirathung, um ihn ipso jure zu exkommuniziren. Der Umstand allein, daß der Herr seine Pfarre seit fünf Jahren verlassen habe, genüge, um die Staatsregie⸗ rung gegen ihn einschreiten zu lassen. Was würde die Regierung sagen, wenn ein Landrath 5 Jahre auf Reisen

ehen wollte? Unerhört sei es auch, daß die Regierung aus

urcht vor ihrem eigenen Staatspfarrer Brenk in Kosten nicht wage, den dortigen beiden Kaplänen ein Schulzimmer zur Ertheilung des Religionsunterrichts einzuräumen. So viel Disziplinargewalt müßte die Regierung über die Staats⸗ pfarrer doch haben, daß sie sie dazu zwingen könne, wenn in der ganzen Gemeinde Niemand von ihnen selbst etwas wissen wolle. 1 Der Abg. von Stablewski (Pleschen) sprach ebenfalls über die Verhältnisse in Kosten.

Der Abg. Dr. Petri widersprach den Auffassungen des Abg. Windthorst. Die Exkommunikation des Pfarrers in Mogilno sei auf Veranlassung der römisch⸗katholischen Be⸗ hörden erfolgt. Wenn nun die Regierung Gewicht auf die Exkommunikation der römisch⸗katholischen Kirche legte, so würde sie dadurch die Ansprüche des römischen Pontifex anerkennen. Die ganze Taktik der Herren aus dem Centrum sei sehr durch⸗ sichtig. Sie suchten auf diese Weise eine Anerkennung des Vatikanums herbeizuführen.

Der Abg. Dr. Windthorst fügte seinen letzten Ausfüh⸗ rungen in Bezug auf den Pfarrer in Mogilno hinzu, dieser betreffende Mann sei exkommunizirt, weil derselbe nach kano⸗ nischem Recht als Priester ipso jure exkommunizirt sei, und daß dies der Regierung nicht unbekannt sein könne. Die Re⸗

ierung habe gesagt, daß sie dem Gesetz entsprechend darauf keine Rücksicht nehmen könne. Wenn der Abg. Dr. Petri meine, daß die Regierung durch Anerkennung dieser Exkom⸗ munikation auch das Vatikanum anerkenne, so befinde der⸗ selbe sich in einem Irrthum; die Regierung achte nur den Aus⸗ spruch einer Kirchengemeinschaft. Im Uebrigen sei er zufrieden, die Unhaltbarkeit der betreffenden Gesetzgebung und die Noth⸗ wendigkeit für die Regierung dargethan zu haben, die Initia⸗ tive zu ihrer Abänderung zu ergreifen. In Kosten würden Gefangene gezwungen, an dem Gottesdienste eines Mannes theilzunehmen, der hierzu nach den kirchlichen Seirhen nicht berechtigt sei. Das sei physischer Zwang gegen die Gewissen.

Der Abg. Dr. Petri bedauerte, daß das preußische Ab⸗ geordnetenhaus sich so oft in ein Konzil verwandle.

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Möge

1

man die Altkatholiken immerhin Ketzer nennen! Zum Beweis,

Redner einen Brief des Domherrn Küntzer, laut welchem die⸗ ser nach einer Besprechung, in der es sich um die Bildung einer neukatholischen Partei gehandelt habe, den Abg. Windt⸗ horst über seine Zweifel an der päpstlichen Unfehlbarkeit ge⸗ tröstet habe. Abg. Windthorst sei der, daß er die

habe. Er sei überzeugt, das Haus werde die digkeit in diesem häuslichen Streit innerhalb der katholi⸗ schen Kirche, da sie nur verschiedene Religionsparteien, nicht getrennte Religionsgesellschaften seien, ablehnen. Der Staat habe die eigentliche Konsequenz des Vatikanums nicht gezogen. Hätte der Staat dies thun wollen, dann hätte derselbe, da die Kirche durch das Vatikanum eine vollständige Aenderung in ihrem wesentlichen Gehalt erhalten habe, die Altkatholiken als die vollberechtigten Mitglieder der katholischen Kirche an⸗ erkennen müssen.

wären, wahrhaftig Grund zur Beschwerde hätten. Der Staat habe dem Vatikanum gegenüber eine völlig Haltung eingenommen. - katholischen Kirchen ausgestoßen habe, sogar das christliche Begräbniß verweigert habe, habe der Staat zu Hülfe kommen müssen, wenn derselbe nicht ungerecht gegen die Altkatholiken hätte sein wollen. Deshalb habe der Staat den Altkatholiken zur Erlangung eines Bischofs behülflich sein müssen. Was der Staat gethan habe, sei das Minimum dessen, was dem⸗ selben obgelegen habe. Uebrigens sei er persönlich über dieses Vorgehen froh; denn dadurch sei es möglich gewesen, daß die Altkatholiken Männer bekommen hätten, die auch für ihre religiösen Ueberzeugungen einständen. Die Altkatholiken seien zwar nur ein paar Tausend, aber entschlossen, für ihre reli⸗ giösen Ueberzeugungen zu kämpfen. Es sei von den Ultra⸗ montanen behauptet worden, die römischen Katholiken würden durch den Mitgebrauch der Kirchen Seitens der Altkatholiken von denselben ausgeschlossen. Nach kanonischen Grundsätzen werde eine katholische Kirche durch den altkatholischen Gottes⸗ dienst nicht polluirt. Aber man habe gefürchtet, daß die Ein⸗ fältigen zum Abfall gebracht würden. Aus den Verhand⸗ lungen zwischen der Regierung und den Bischöfen Förster und Namczanowski gehe hervor, daß die Herren dürften, aber ein⸗ fach nicht wollten. In Wiesbaden habe er ein Zeuge dafür sitze in diesem Hause dem römischkatholischen Kirchen⸗ vorstande vorstellen lassen, die Altkatholiken würden auf den Gebrauch der Pfarrkirche verzichten, wenn man ihnen die Nothkirche einräume. Bis jetzt habe er noch keine Antwort darauf erhalten. Wenn die römischen Katholiken auch nach Millionen zählten, die altkatholischen nur nach Tausenden, so vertraue er trotz alles Spottes auf den christlich⸗sittlichen Geist, aus dem die altkatholische Bewegung geboren sei. Der Ausgang stehe in Gottes Hand und wenn seine Hoffnungen sich auch nicht erfüllten, umsonst habe er nicht gelebt: in magnis voluisse sat est.

Der Abg. Dr. von Cuny erklärte, er sei durch eine Aeuße⸗ rung des Abg. Windthorst zu einer kurzen Erklärung veran⸗ laßt. Der Abg. Windthorst habe konstatiren zu müssen geglaubt, daß der Abg. Petri der einzige Abgeordnete sei, welcher der Regierung in diesen Fragen noch zur Seite stehe. Um ein für alle Mal den aus dieser Aeußerung zu ziehenden Konsequenzen entgegenzutreten, erkläre er im Namen seiner

horst durchaus grundlos sei. Die nationalliberale Partei stehe nach wie vor auf dem Boden der Maigesetzgebung, sie werde nach wie vor in allen den Fragen und Fällen, wo die Regierung den Standpunkt der Maigesetzgebung festhalte, und wo sie die Maigesetzgebung zur Ausführung bringe, derselben zur Seite stehen. Die nationalliberale Partei könne sich aber deshalb nicht für verpflichtet halten,“ in alle diese speziellen Debatten einzutreten, die die Herren vom Centrum seit vielen Jahren in jeder Session bei Gelegenheit der Budgetberathung in das Haus trügen. Wie könne man seiner Partei zumuthen, daß sie hier über den Fall aus Kosten orientirt sein solle. Es sei ja doch seit vielen Jahren im Lande wohl bekannt, daß bei jeder Budgetberathung eine Masse von einzelnen speziellen Thatsachen, die man nicht kenne, und die auch die Regierung ex improviso nicht kennen könne, hineingeworfen würden ins Haus, um daran Reden zu knüpfen, die nicht für dieses Haus, sondern für das Land bestimmt seien. Seine Partei glaube es dem Lande schuldig zu sein, daß sie nicht durch Eingehen auf diese Taktik der Herren vom Centrum die Erledigung der Arbeiten des Hauses aufhalte.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es läge ihm zur Er⸗ ledigung ein reiches Material vor. Daß die Herren, welche sich Nationalliberale nennten, anscheinend gleiche Ansichten, wie der Abg. Petri hätten, und der Abg. Wehr ihnen bei⸗ gestimmt habe, sei ihm bekannt, obwohl er in einiger Verlegenheit sei, wo er die politischen Freunde des Abg. von Cuny zu suchen habe. (Abg. Grumbrecht: Wir Alle!) Also der Abg. Grumbrecht halte die Herren, die zu ihm hielten, für das ganze Haus. Er wisse nicht, wie es jetzt mit der national⸗ liberalen Partei stehe, fie sei offenbar in einer Krisis, die noch nicht überstanden sei, und sei im Niedergange begriffen. Sich gegen den Abg. Petri wendend, bedaure er, daß derselbe das von ihm zitirte Dokument nicht gelesen habe; publizirt sei es. Er (Redner) habe damals erklärt, daß er mit Rücksicht auf die Verhältnisse in Deutschland die beabsichtigte Deklaration für inopportun hielte, materiell aber habe er sich jedes Urtheils enthalten; die von ihm vorhergesagten Kämpfe seien eingetreten. Was den Herrn Künzer anlange, so überlasse er es dem Urtheil des hohen Hauses, was ein Mann werth sei, der konsidentielle Mittheilungen in die Oeffentlichkeit bringe. Jeder Katholik glaube und habe an die Unfehlbarkeit der Kirche geglaubt; diesem Dogma sei bis dahin nur kein präziser Ausdruck gegeben. Der Abg. Petri meine, die Regierung hätte von vornherein eine andere Stellung einnehmen müssen. Die aussichtslosesten Bemühungen seien die des Fürsten Hohenlohe gewesen, aber sein Herr und Meister werde denselben eines Besseren be⸗ lehrt haben; denn der Reichskanzler sehe, daß ein großer Theil der Unterthanen einen gewissen Glauben habe, und die Regierung darauf Rücksicht nehmen müsse. Die katho⸗ lische Kirche sei in Preußen, so wie sie gewesen sei, aufge⸗ nommen, d. h. im Glauben an die Wahrheit des Papstes und der Konzile. Was diese kirchlichen Behörden aussprächen, sei als innere kirchliche Angelegenheit der 11eeh. der Re⸗

ierung entzogen; diese inneren kirchlichen Ange egenheiten

8

habe der Abg. Petri völlig vom Zaun gebrochen. daß der Abg. Windthorst und seine politischen Freunde frü⸗ her seine (des Redners) Ansichten getheilt hätten, verlas

Der ganze Unterschied zwischen ihm und dem

ferte Meinung, die der Abg. Windthorst damals gehabt habe, auch noch Zustän⸗

Der Staat habe das nicht gethan, sondern aus politischen Gründen die römischen Katholiken so günstig

gestellt, daß die Altkatholiken, wenn sie nicht so bescheiden d in Wiesbaden habe er mit Interesse erfahren, aber sie wür⸗

1 ignorirende Da man die Altkatholiken aus den

politischen Freunde, daß diese Behauptung des Abg. Windt⸗

Die Zahl der Altkatholiken verschwinde wie der Schnee vor der März⸗ sonne und er könne denselben nur den einen Rath geben, ihr Testament zu machen. Die Regierung möge den Altkatholiken geben, was sie wolle, nur solle

sie nicht in die Rechte der römisch⸗katholischen Kirche eingreifen. Das habe sie aber gethan, indem sie den Altkatholiken Antheil

an dem Vermögen der römischen Katholiken gegeben habe, und die Geistlichen derselben im Besitz der Kirchenpfründen lasse. Ein Bischof, zu dem die Regierung verhelfe, ein Bischof also von Staats Gnaden, existire in der katholi⸗ schen Kirche nicht; eine solche Institution müßte jede Gemein⸗ schaft, wenn eine solche noch bestanden hätte, auflösen. Wie ängstlich die Altkatholiken selbst seien, hätte sich bei der Volks⸗

zählung Füjeigt, bei der sie hätten angewiesen werden müssen, sich katholi

ch zu nennen, damit ihre geringe Zahl nicht be⸗ merkt würde. Der Abg. Petri unterscheide sich von den römischen Katholiken nicht blos durch die Ver⸗ werfung der Unfehlbarkeit, sondern dessen hier ab⸗ gegebenes Bekenntniß enthalte immer nur Humanität und Aehnliches, aber nicht den Glauben an den Erlöser und den eingeborenen Sohn Gottes. Die Bemühungen des Abg. Petri

den bald überflüssig sein, da es in kurzer Frist in Wiesbaden keine Altkatholiken mehr geben werde, und dann falle den wirklichen Katholiken wieder Alles zu, was ihnen jetzt entzogen sei. Wenn der Abg. Petri meine, daß die Frage, ob die Pfarrei einer römisch⸗katholischen Gemeinde erledigt sei, zur Kognition des Bischofs Reinkens gehöre, so sei das eine Rechts⸗ verwirrung, die er von einem Ober⸗Gerichts⸗Rath kaum be⸗ greife; das habe die Regierung gewiß selbst nicht gemeint. Die Regierung stelle sich auf den Standpunkt des Gesetzes, sie sollte aber das Gesetz abzuändern suchen.

Der Abg. Schmidt (Sagan) erkklärte, er habe die Erklärung des Abg. von Cuny eigentlich für überflüssig gehalten, da die Stellung der Parteien des Hauses in der kirchenpolitischen Frage allgemein bekannt sei. Nachdem jene Erklärung aber abgegeben worden sei, scheine es ihm doch nothwendig, um aus dem Stillschweigen seiner Partei keine Mißdeutung auf⸗ kommen zu lassen, ebenfalls zu erklären, daß die freikonser⸗ vative Partei nach wie vor gewillt sei, die Regierung in die⸗ ser Frage zu unterstützen, die im Wesentlichen bis jetzt mit seiner Partei auf demselben Standpunkt stehe.

Der Abg. Kantak konstatirte, daß in der ganzen Debatte den Pfründenbesitzer von Mogilno Niemand in Schutz ge⸗ nommen habe.

Der Abg. von Bennigsen bemerkte, der Abg. Windthorst habe sich für berechtigt gehalten, den Werth der Erklärung, welche der Abg. von Cuny mit vollem Recht, dürfe er sagen, im Namen der nationalliberalen Partei abgegeben habe, her⸗ unterzusetzen und abzuschwächen durch die Bemerkung, daß die nationalliberale Partei in einer Krisis begriffen sei und daß der Abg. Windthorst deshalb nicht wisse, welchen Werth ein solches Zeugniß des Abg. von Cuny habe. Der Abg. Windthorst möge sich beruhigen; wie auch diese Krisis in der nationalliberalen Partei verlaufen möge, darüber seien alle Mitalieder einig und seien es immer gewesen, daß in dem großen Streit zwischen Staat und Kirche die nationalliberale Partei noch heute auf dem Programm stehe, welches dieselbe vor dem Eintritt der letzten Wahlen ver⸗ öffentlicht habe. Seine Partei werde die Rechte des Staates, wo sie durch unberechtigte Forderungen Seitens der Kurie und der Bischöfe, Forderungen, wie sie vertreten würden durch das Centrum namentlich auch konsequent wieder bei dieser Etatsdebatte, nach ihren Kräften aufrecht zu erhalten suchen. Nach den Erfahrungen des letzten und dieses Jahre werde das Centrum allmählich auch die Ueberzeugung g winnen müssen, daß diese Rechte des Staats so leicht nich zu erschüttern seien. Meinungsverschiedenheiten seien aller dings bei der Berathung des letzten Jahres über Nebenpunkt unter seinen Freunden und ihm unter den Mitgliedern der nationalliberalen Partei und unter denjenigen, die ausgeschieden seien, hervorgetreten, den Kern der Sach in diesem Streit habe keine Meinungsverschiedenhei berührt, sie habe allein Nebenpunkte und Zweck mäßigkeitsfragen betroffen. Und man habe erleben müsse bei Berathung des damaligen Gesetzes und jetzt wieder be⸗ Berathung des Kultusetats, daß der jetzige Minister de Kultus, welcher von ganz anderem Standpunkte an dies Frage heran und in sein Amt eingetreten sei als dessen Vorgänge und welcher nach seinen ursprünglichen politischen An schauungen vielleicht gar nicht abgeneigt gewesen wäre, in ein besseres politisches Verhältniß zu dem Centrum zu treten, als es seinem Vorgänger passend erschienen sei, in der vorigen und in dieser Session in steigendem Maße dazu genöthigt sei mit immer größerer Schärfe und Entschiedenheit den Stand punkt Namens des Staats⸗Ministeriums zu vertreten, der kein preußischer Staats⸗Minister solchen unberechtigten An⸗

forderungen der Kurie und dem Centrum gegenüber ver⸗

leugnen dürfe. Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, es befremde

ihn, daß der Abg. von Bennigsen es für nöthig gehalten

habe, den Kultus⸗Minister in seinem Widerstand gegen die berechtigten Forderungen der Katholiken zu bestärken. Einer solchen Unterstützung hätte es durchaus nicht bedurst. Der Minister wisse sehr wohl selbst, was derselbe zu thun und zu lassen habe. Weshalb die Nationalliberalen und Freikonservativen ihre Erklärungen abgegeben hätten, wisse er eigentlich nicht. Der Abg. Windthorst habe doch, wenn derselbe von der vereinsamten Stellung des Abg. Petri gesprochen habe, nur andeuten wollen, daß derselbe der einzige Altkatholik in diesem Hause sei. Er glaube deshalb schon, die Herren von der nationalliberalen und frei⸗ haee n Partei wollten ihren Beitritt zum Alkatholizis⸗ mus erklären, denn darüber, daß sie für die Maigesese ewermthn, sei doch Niemand in Zweifel gewesen. Der Abg.

etri habe das vatikanische Konzil für ein illegitimes erklärt

und hieraus alle weiteren Folgerungen abgeleitet; seit wann sei aber je in der Kirchengeschichte eine Gesellschaft von Laien berechtigt gewesen, ihr Urtheil über die Legitimität eines Konzils als maßgebend hinzustellen. Der Abg. Petri habe behauptet, der Altkatholizismus rcprasentire die alte katholische Kirche. Die letztere sei stets in der preußischen Verfassung als die römisch⸗katho⸗ lische Kirche bezeichnet worden, wolle der Abg. Petri behaup⸗ ten, daß 'er ein römisch⸗katholischer Christ sei? Der Abg. Petri bekämpfe den Summepiskopat des Papstes; habe je die katholische Kirche ein Gleiches gethan? und könne hiernach der Abg. Petri der ganzen katholischen Welt gegenüber be⸗ fanpten daß er und seine Gesinnungsgenossen die Reprä⸗ tanten des wirklichen Katholizismus seien?

haupte hier immer, die Maigesetzgebung sei der katholischen

Kirche gegenüber im Interesse der Würde

nothwendig; aber sei denn in Holland oder in England ein ß e Der Grundgedanke, der die Regierung bei ihren Kämpfen gegen die katholische Kirche eleitet habe, sei der gewesen, dieselbe zu nationalisiren. Wäre hr dies geglückt, so hätte die katholische Kirche sich selbst auf⸗ Er bitte das Haus, den Katholiken wenigstens

gleiches Bedürfniß hervorgetreten?

seben müssen.

o viel Freiheit zu gewähren, wie man für die Juden in An⸗ spruch nehme. b

Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Lieber und Dr. von Jazdzewski wurde Titel 3 und der Rest des Kapitels 115 bewilligt, desgleichen Titel 1 des Kapitels 116, katholische Geistliche und Kirchen, Besoldungen und Zuschüsse

des Staates

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Ueber Titel 2: „Für einen altkatholischen Bischof 48 000 bat der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst um eine gesonderte Abstimmung.

Der Abg. Dr. Röckerath machte auf den Widerspruch auf⸗ merksam, daß in Cöln die Altkatholiken sich geweigert hätten, zu den Reparaturkosten der Kirche St. Gereon beizutragen, trotzdem aber später ein Recht auf die Mitbenutzung dieser Kirche erlangt hätten. Ein ähnlicher 5 liege jetzt bezüglich der Kirche St. Severin vor. Die Altkatholiken hätten sich, als außerhalb des Parochialverbandes stehend, geweigert, an den ziemlich bedeutenden Kirchensteuern theilzunehmen, welche erforderlich seien, um die Kirche wieder in einen baulichen Zustand zu versetzen. Die katholische Gemeinde sei hiermit ganz einverstanden, wolle aber wenigstens sicher sein, daß die

Altkatholiken nicht später Ansprüche an die Mitbenutzung der Kirche erhöben. 8

Der Regierungskommissar, Geheime Reg.⸗Rath von Zastrow erwiderte, daß bei der St. Gereonskirche die Altkatholiken sich darauf gestützt hätten, daß das Aktkatholikengesetz ihnen das Recht der Mitbenutzung der Kirche zusichere, sie aber nicht ver⸗ pflichte, zu den Kirchensteuern des Parochialverbandes, aus dem sie ausgeschieden seien, beizutragen. Ueber die Verhält⸗ nisse der Kirche St. Severin könne die Regierung sich um so weniger äußern, als ein Antrag der Altkatholiken mit Bezug auf diese Kirche gar nicht gestellt sei.

Die Diskussion wurde geschlossen und Titel 2 bewilligt. Frernef vertagte sich das Haus um 3 ³¾ Uhr auf Montag

8.

IrCe.ner

a ARnaüne

des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.

EF.

8 * Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expeditien

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung . u. s. w. von öffentlichen Papieren.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

Oeffentlicher Anzeiger.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

5. Industrielle Etablissements, und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

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9. Familien-Nachrichten.

Fabriken

8—

UIn der Börsen- beilage.

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Annoneen⸗Bureaus.

Man be⸗

ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Klageschrift zum Kgl. bayr. Landgerichte Landau i. d. Pfalz Civilkammer, in Sachen Fanny Süß, gewerblos, in Oberlustadt wohnhaft, Wittwe des allda verlebten Handelsmannes Jacob Haber, Klägerin durch Rechts⸗ anwalt Keller in Landau, gegen Franz Weidner, Winzer, in Diedesfeld wohnhaft, zur Zeit unbekannt wo, abwesend, Beklagten, Forderung betreffend, mit dem Schlußantrage: „den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin für 3 Darlehen zu bezahlen: 1) 100 mit 6 % Zinsen vom 10. August 1880 an, 2) 100 mit 6 % Zinsen vom 8. September 1880 an, 3) 300 nebst 6 % Zinsen vom 22. Oktober 1880 an und 4) die Prozeßkosten,“ [30790] wird mit dem Bemerken, daß unter Abkürzung der Einlassungsfrist auf 8 Tage Termin zur Verhand⸗ lung und zum Erscheinen des Beklagten durch einen Rechtsanwalt auf den 26. Janunar 1881, Vormit⸗ tags 9 Uhr, im Sitzungssaale besagten Gerichts angesetzt ist, dem obigen Beklagten Franz Weidner, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf Grund Ge⸗ richtsbeschlusses vom 9. Dezember 1880 hiermit öffentlich zugestellt. Landau, den 9. Dezember 1880. Der Kgl. Obergerichtsschreiber. Pfirmann.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. [30768] Oberschlesische Eisenbahn.

Die Lieferung der für die Fettgasanstalten auf den Bahnhöfen Breslau und Obernigk für das Jahr 1881 erforderlichen 62000 kg Braunkohlen⸗ theeröl soll im Wege der öffentlichen Submisston verdungen werden.

Termin hierzu steht am

Dienstag, den 4. Jannar Tut., 18

Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer unserer Central⸗Betriebsmate⸗ rialien⸗Verwaltung auf hiesigem Bahnhofe an. Bis zu diesem Termine müssen die Offerten frankirt und mit der Aufschrift: „Submission auf Lehn von Braunkohlen⸗ theeröl“

an unsere Central⸗Betriebsmaterialien⸗Verwaltung hierselbst eingesandt sein, wo dieselben in Gegen⸗ wart der etwa persönlich erschienenen Submittenten geöffnet werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen vom 20. d. M. ab an der Börfe zu Halle a /S. und im Geschäfts⸗ zimmer der vorbezeichneten Verwaltung zur Ein⸗ sicht aus und können von letzterer auch Abschriften derselben gegen Zahlung von 30 in Empfang ge⸗ nommen werden.

Breslau, den 7. Dezember 1880.

Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.

Oberschlesische Eisenbahn. krschleßsch 1 Ueberbaues der

auf Bahnhof

[30758] Die Ausführung des eisernen Ueberführung der Schmalspurbahn

Morgenroth im Gewicht von 64 900 kg Schmiedeeisen, 2 718 kg Gußeisen, 128 kg Gußstahl, soll im Wege der öffentlichen Aus schreibung vergeben werden. Wir haben hierzu einen Termin auf Montag 1

den 20. Dezember d. J., Vormittags 9 Uhr, in unserem Amtsgebäude anberaumt.

Bedingungen werden gegen Franco⸗Zusendung von 50 verabfolgt werden. Zeichnungen liegen in unserem technischen Bureau und der Bahnmeisterei in Morgenroth zur Einsicht aus. Offerten, ver⸗ siegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen, werden bis zur Stunde des Termins entgegen⸗ genommen.

Kattowitz, den 3. Dezember 1880.

Königliches Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amt.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung. Von den zufolge des Allerhöchsten Privilegii vom 14. Mai resp. 12. November 1866 ausgefertigten

Die Auszahlung der Valuta erfolgt gegen Ein⸗

Stadt⸗Hauptkasse. Demmin, den 7. Dezember 1880. Der Magistrat. Hauptner. Künning.

Poc

Gesellschaft am 7. Dezember 1880 wurden nach Maßgabe des §. 33 des Statuts vor Notar und Zeugen von den noch nicht amortisirten Partial⸗ Obligationen des Westfälischen Gruben⸗ Vereins 61 Stück ausgeloost und zwar folgende

Nummern: 68 152 279 397 521 571 655 739 778 922 931

lieferung der Obligationen mit den vom 1. Juli; 1881 ab lautenden Zinscoupons im Lokal unserer

In der ordentlichen Generalversammlung unserer

1026 1183 1232 1238 1399 1486 1545 1748 1769

3129 3160 3257 3266 3316 3544 3553 3638 3710 3712 3728 3805 3841 3973 4525 4646 4697 4764 4972 5112 5126 5297 5423 5425 5456 5506 5522 5566 5647 5766 5966.

Die Auszahlung erfolgt am 2. Januar 1881 gegen Aushändigung der Partial⸗Obligation und der noch nicht verfallenen Zins⸗Coupons bei d Gesellschaftskasse zu Zeche Hansa bei Huckarde.

Zeche Hausa, den 8. Dezember 1880.

Westfälischer Gruben⸗Verein. Der Vorstand.

Rheinische Eisenbahn.ß Rentenzahlung auf die Stamm⸗Alktien, Prioritäts⸗Stamm⸗Aktien und vormaligen Bonn⸗Cölner Altien.

Die Zablung der am 2. Januar 1881 fälligen zweiten halbjährlichen Rate der festen Rente für das Betriebsjahr 1880 auf die abgestempelten volleinge⸗ zahlten Stammaktien, Prioritäts⸗Stammaktien und vormaligen Bonn⸗Cölner Aktien der Rheinischen Eisenbahngesellschaft erfolgt gegen Auslieferung des Zinscoupons Serie I. Nr. 2 der bei der Abstem⸗ pelung ausgereichten neuen Zinscouponbogen mit 24 38 vom 2. Januar 1881 ab in den ge⸗ wöhnlichen Geschäftsstunden:

in Cöln: bei unserer Hauptkasse, b

in Aachen: bei unserer Eisenbahnkasse (Rhei⸗ nischer Bahnhof),

in Berliu: bei der Königlichen Haupt⸗See⸗ handlungskasse und

in Frankfurt a. M. (Sachsenhausen): bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse.

Außerdem wird diese halbjährliche Rente im Laufe des Monats Januar 1881 noch zur Auszahlung ge⸗ langen: in Bonn, Crefeld und Elberfeld: bei unseren

Stationskassen und

in Hamburg: bei der Norddeutschen Bank. Auf die bis zum zweiten Januar 1881 noch nicht

1946 2019 2055 2074 2135 2228 2606 2690 8328

Zins⸗Coupons II. Serie Nr. 1 bis 10 über die

ritäts⸗Stammaktien wird zufolge der Bestimmung des H. 5 des Vertrages vom 13./18. Dezember 1879, betreffend den Uebergang des Rheinischen Eisenbahn⸗ Unternehmens auf den Staat, die ganze jährliche Rente von 6 ½ % für das Betriebsjahr 1880 mit 48 75 von jenem Tage ab gegen Cinliefe⸗ rung der früher ausgereichten Dividendenscheine Serie III. Nr. 4 der Stammaktien, resp. Zins⸗ coupons und Dividendenscheine Serie V., Litt. P. und Nr. 15 der Prioritäts⸗Stammaktien bei den obenbezeichneten Zahlstellen ausgezahlt werden. Nach dem 31. Januar 1881 erfolgt die Zahlung derselben nur noch bei den Einlösestellen in Coͤln, Aachen, Berlin und Frankfurt a. M. 1 Cölu, den 8. Dezember 1880. Königliche Direktion.

Ausreichung neuer Zins⸗Coupons

zu den

Obligationen der Anleihe ad 2600 000 Mk.

der Stadt Duisburg.

Zu den Obligationen der Stadt Duisburg der Anleihe ad 2 600 000 de 1876 werden die neuen

[30777]

Zinsen vom 1. Jannar 1881 bis 31. Dezember 1885 nebst Talons bei der hiesißen Stadt⸗Kasse vom 31. Dezember d. J. ab an den Empfangs⸗ tagen gegen Rückgabe des der I. Zins⸗Coupons⸗Serie beigedruckten Talons ausgehändigt. Auch wird der Umtausch vermittelt: 2. durch das Bankhaus Sal. Cppenheim jnn. & Cie. in Köln; b. durch die Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ schaftliche Darlehnskasse zu Berlin; c. durch die Duisburg⸗Ruhrorter Bank hierselbst. Duisburg, den 7. Dezember 1880.

Die städt. Anleihe⸗ n. Schuldentilgungs⸗ Commission. ““ Der Vorsitzende: Lehr, Bürgermeister.

Aufkündigung von Obligationen des [30759] Kreises Schroda. Von der unterzeichneten Kommission sind am

4. Oktober cr. die nachbenannten Obligationen des

zur Abstempelung gelangten Stamm⸗ und Prio⸗

Kreises Schroda ausgeloost worden.

III. Emission: Anleihe von 250 000 Thlr. = 750 000 zur Zeichnung von Aktien der Posen⸗Creutzburger

1) Litt. B. zu 500 Thlr. Nr. 9 und

2) Litt. C. zu 100 Thlr. Nr. 2, 38, 54, 60

und 64.

Die Kreisobligationen sind in coursfähigem Zu⸗ stande nebst den dazu gehörigen Coupons Serie II. Nr. 8 bis incl. 10 und Talons am 1. April 1881 an die Kreis⸗Kommunalkasse in Schroda gegen Bezahlung des Nennwerthes zurückzuliefern.

Von den in früheren Terminen aukegeloosten Kreisobligationen sind die nachstehend genannten der Kreis⸗Kommunalkasse in Schroda bis jetzt nicht zugegangen und sind daher mit den bezeichneten Talons und Coupons baldigst an die genannte Kasse einzusenden:

I. Aus der Verloosung vom 25. September 1873. II. Emission die Obligation Litt. D. Nr. 8 über 25 Thlr. = 75 nebst Coupons Nr. 2 bis incl 10. Serie I. und Talon.

.Von den am 1. Oktober 1874 zum 1. April 1875 gekündigten Obligationen I. Emission die Obligation Litt. D. Nr. 200 über 25 Thlr. = 75 nebst Coupons Nr. 10 und Talon.

.Aus der Verloosung vom 29. September 1879 die Obligatioͤnen III. Emission Litt. B. Nr. 1 über 500 Thlr. = 1500 und Litt. C. Nr. 48 über 100 Thlr. = 300 mit Coupons Serie II. Nr. 8 bis inel. 10

und Talon.

Schroda, den 2. Dezember 1880.

Namens der kreisständischen Eisenbahn⸗ und

Anleihekommission des Kreises Schroda dder Königliche Landrath.

Görlitzer Actien⸗Brauerei.

In der ordentlichen Generalversammlung vom heutigen Tage ist die Dividende für das Geschäfts⸗ jahr 1879/80 auf

1 ½ % = 5 pro Aktie festgesetzt worden und erfolgt die Auszahlung der⸗ selben von leßt ab gegen Rückgabe des Dividenden⸗ scheines Nr. 6 der II. Serie bei der Gesellschafts⸗ kasse oder bei der Communalständischen Bank zu Görlitz.

Bei der in vorgenannter Generalversammlung vorgenommenen planmäßigen Ausloosung von 6 Stück Prioritäts⸗Obligationen sind die Nummern

140 149 161 258 407 544 gezogen worden. Dieselben werden hiermit nach dem Tilgungsplane zur Rückzahlung zum Nominal⸗ betrage per 1. April 1881. gekündigt. Von da ab hört die Verzinsung auf. örlitz, den 9. Dezember 1880. Der Verwaltungsrath. von Wolff. Loeschbrand.

180745. Görli Activa.

tzer

Bilanz vom 30. September 1880.

Akzkztien⸗Brauerei.

Pagssiva.

ulran

Grundwerth und Gebäude⸗Conto. 1 % Ahfrribung. Grundstück⸗Konto, Consulstraße 25/26. Restaurations⸗Gebäude⸗Konto 1516 Maschinen⸗ und Geräthe⸗Konto.. 111162* Faß⸗Konto I., Lagerfässer und Gährbottiche ... 5 % A265 Faß⸗Konto II., Transportfaͤsseer. 15 % Abscctt Inventar⸗Konto . 10 % Abschreibung. Restaurations⸗Inventar⸗Konto ... 10 % Abschreibung... Handwerkzeug⸗Konto .. . 20 % Abschreibung.. Pferde⸗ und Wagen⸗Konto. 10 % Abschreibung Magazin⸗Konto, Vorräthe... Bier⸗Konto, Bestäneee.. Effekten⸗Konto, Werthpapiere .. Hypotheken⸗Konto.. Kassa⸗Konto.

Obligationen der Stadt Demmin sind nach Vorschrift des Amortisationsplans vom 4. Dezem⸗ ber cr. ausgeloost und werden hiermit zur Rück⸗ zahlung der Valuta am 30. Juni 1881 gekündigt: a. 85 Obligation über 1000 Thlr. Nr. 37, . zwei Obligationen über je 500 Thlr. Litt. B. Nr. 7 und 21, b neun und dreißig Obligationen über je 100 Thlr. Litt. C. Nr. 15 21 38 42 60 64 67 74 111 14 138 145 157 166 173 193 194 205 233

Bank⸗Guthaben

Litt. A.

Konto⸗Korrent⸗Konto.

Debitoren für Bier. 1“ 81S.,9 244—aZAZ.“

Assekuranz⸗Konto.

68 936 85 856 —30 55

5 991—

682 853 64 Aktien⸗Kapital⸗Konto..

20 895/ 45

Hypotheken⸗Konto

60 781 Kautionen⸗Konto.. Reservefond⸗Konto.. 10 % Reingewinn

61 707— 926—

5 514 85

63 4 575—

1 920 06

10 882

Dividenden⸗Konto.

695 83 6 257

64855 5 832

68 55 Gewinn⸗Saldo⸗

600 —8 5391—

28078 58 60 998— 96450 41400

1 en

55 611 16 453 V 124 72 18972 3 600

Görlitz, den 30. Oktober 1880. Der Verwaltungs

36 242 266 267 274 288 303 325 335 341 348 363 395 430 461 499 503 512 532 537.

Görlit, den 20. November 1880.

6

1243273,88

rath.

n 8 lff. Löschbrand. E. Lüders. G. Hagspihl. Otto Druschki. r Ne.e 6 Die Richtigkeit 88 TPilon. und des Gewinn⸗ und Verlust⸗Kontos wird hierdurch bescheinigt.

676 025 Prioritäts⸗Obligationen⸗Ko

1879/80

86 920 Tantième⸗Konto, 11 % Tantièmen. ꝙVAUPprioritäts⸗Oblig.⸗Zinsen⸗Konto. 18 Unerhobene und am 1. Oktober a. cr. fällige

Unerhobene Dividenden der Vorjahre. 18 % diesjährige Dividende...

Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto.

v“ 8 733 500

uh 435 000 1 168 500 8 500 1 36 150— 7 821 76 V

. 1 519 29 9341 05 1 504 10

12 830

Scherzer.

ie Revisions⸗Kommission. Müller. H. Schläger. Schreiber.