sei ihm noch nicht gelungen und es werde ihn freuen, wenn es ihm in Zukunft gelingen würde.
Der Abg. Dr. Franz bat den Minister dringend, mit diesen Bemühungen grtufaßren, da der Finanz⸗Minister dieses gerechte Verlangen schließlich nicht würde abschlagen können.
Hierauf wurde dieser Titel genehmigt, ebenso die Titel 4 bis 9 (Zuschüsse für die Universitäten Hall⸗, Kiel, Göttingen, Marburg, Bonn); zu Titel 10 (Zuschu Münster) brachte der Abg. Frhr. shicen⸗ Klagen über diese Akademie vor; er müsse sich ent⸗ chuldigen, daß er schon oft Vorgebrachtes wieder ausführen müßte, aber dies sei Pflicht des Centrums, es müsse die Rechte der Katholiken vertheidigen. Dadurch, daß dies eschehe, werde die Beeinträchtigung derselben beschränkt.
ei manchen Debatten könnte man sich in die Zeiten des Ministers Falk zurückversetzt denken, denn namentlich bei Angelegenheiten der evangelischen Kirche müsse man den streng kirchlichen Standpunkt des Ministers anerkennen. Es könnte ebenso gut auf dem Ministerstuhl, soweit die katholische Kirche in Frage komme, der Abg. von Bennigsen sitzen. Redner führte dann, wie schon oft in früheren Jahren an, daß die Akademie in Münster einen konfessionell katholischen Charakter habe; deshalb dürfe kein Evangelischer als Professor angestellt werden. Es sei die Akademie von einem nicht katholischen Geiste durchweht worden, deshalb habe auch der Besuch derselben erheb⸗ lich abgenommen; denn kein katholischer Theologe könne eine solche Anstalt besuchen. Diese Abnahme der Theologie Studiren⸗ den müsse auch die Regierung bedenklich machen, weil es an Geist⸗ lichen fehlen würde, wenn einmal Frieden geschlossen würde. Die Fonds, welche stiftungsmäßig der katholischen Kirche ge⸗ hörten und für diese Akademie speziell bestimmt seien, habe man erheblich alterirt; während man für alle andern Uni⸗ versitäten bedeutende Summen im Extraordinarium disponibel gemacht hätte, habe man den Neubau der Akademie in Münster aus den Mitteln der Stiftungsfonds bestritten, ganz gegen die Bestimmungen der Stiftung. Das sei ein Unrecht. Aber freilich spreche man ja der katholischen Kirche gegenüber gar nicht mehr von Recht, sondern immer nur von Politik und Würde des Staates. Er bitte um Auskunft, ob die Regie⸗ wolle und wie dessen augen⸗
von Heereman wieder ver⸗
Der Staats⸗Minister von Puttkamer bestritt, daß man der Regierungsbank bezüglich Münsters einen Mangel an Konsequenz bewiesen habe. Es sei das parlamentarische Be⸗ lieben der Parteien, die Regierung immer dann der Prinzi⸗ pienlosigkeit anzuklagen, wenn sie sich von ihnen trenne, von dieser Neigung sei auch der Abg. von Heereman und dessen Partei nicht ganz frei. Die Regierung und so auch die Unter⸗ ichtsverwaltung könne die Triebfedern zu hren Handlungen ur aus der Fülle ihres Bewußtseins und ihrer Erfahrungen ch dem Kultus⸗Minister als Beamten müsse man die Freiheit seiner Entschlüsse lassen. Er habe die Pflicht, ie Gesetze des Staats auszuführen, und den guten Willen, ie auszuführen mit derjenigen Schonung und demjenigen Wohlwollen, das mit dem Staatsinteresse vereinbar sei. Seine ganze Handlungsweise sei stets begleitet von der Bereitwilligkeit, den Frieden zu bieten, wenn es möglich sei. Er habe noch gar keine Anstellung vollzogen gehabt, als er im vorigen Jahre gesagt habe, die Regierung habe von ihrer Befugniß, auch nicht katholische Dozenten zu berufen, nur einen mäßigen Gebrauch gemacht. Seitdem habe er nur einen einzigen Professor angestellt, und zwar einen römisch⸗ katholischen. In dieser Beziehung werde er den §. 1 des Aka⸗ demie⸗Statuts im Auge behalten. Finanziell stehe die Akademie nicht schlechter als etwa Greifswald und Halle; auch diese Universitäten hätten mehrfach ihnen gehörige Fonds zu Bauten hergeben müssen. Die Lücken des Fonds sollten möglichst wieder gefüllt werden, aber eine rechtliche Verpflichtung dazu habe der Staat nicht und könne sie auch nicht übernehmen. Uebrigens sei die Alterirung der Fonds keine so bedeutende; denn während 1872 die Einnahmen des Fonds sich auf 126 000 ℳ belaufen hätten, betrügen sie jetzt 203 800 ℳ Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Erklärung des Ministers sei etwas angenehmer als die frühere; derselbe hätte aber nur noch hinzufügen sollen, daß es auch seine Aufgabe sei, die als schlecht anerkannten Gesetze abzuändern; der Mi⸗ nister sollte energischer darauf dringen und nicht eine ab⸗ wartende Stellung annehmen. Die Bestreitung der Baukosten aus dem Fonds müsse er als unzulässig bezeichnen, die ent⸗ standene Lücke müßte unter allen Umständen wieder ergänzt werden. Schließlich bat er den Minister, alle Angelegen⸗ P en der katholischen Universitäten durch einen katholischen eamten bearbeiten zu lassen.
Der Abg. Dr. Köhler erklärte, die Worte des Abg. Windt⸗ horst seien so verstanden, als ob der Minister die Gesetze als schlecht anerkannt hätte. Er bitte den Minister sich darüber zu äußern.
Der Staats⸗Minister von Puttkamer bemerkte, die Aeußerung des Abg. Windthorst so verstanden, Gesetze, die vom Abg. Windthorst abschaffen solle.
Der Abg. Dr. Windthorst bestätigte diese Auffassung, be⸗ merkte aber, daß in den Motiven zu dem Juligesetz und in der Debatte über dasselbe mehrfach koͤnstatirt sei, diese und jene Bestimmung sei zu 1h. Diese als zu weitgehend auch von der Regierung anerkannten Bestimmungen sollten geändert werden. “
Der Titel wurde bewilligt.
a Bei Titel 11 wünschte der Abg. Mooren den Bau eines Bibliothekgebäudes in Braunsberg. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Göppert erwiderte, daß eine Kommission das alte Gebäude besichtigt habe, und zu dem Resultat gelangt sei, daß dasselbe durch einen Ausbau zweckentsprechend hergestellt werden könne. Es seien auch Pläne angefertigt worden, doch hätten diese nicht die Zustimmung der maßgebenden Behörden gefunden und man sei jetzt abermals dabei einen Plan zu entwerfen. . vr. 11 und der Rest des Kapitels (119) wurden ge⸗ nehmigt. 1 Zu Kap. 120 (Gymnasien und Realschulen 4 595 196 ℳ) bemerkte der Abg. Rickert, der Gegenstand, welchen er habe besprechen wollen, sei schon zum Theil vorweg genommen bei dem Kapitel: Universitäten. Ueber den Kernpunkt der Frage aber herrsche bezüglich der Stelluug der Staatsregierung noch keine Klarheit. Im Juli d. J. sei die Nachricht durch die Zeitungen gegangen, daß der Kultus⸗Minister eine Reform der Gymnasien und Realschulen in nächster Zeit durchzuführen beabsichtige wie es den Anschein gehabt habe, auf der Grundlage, welche Minister Falk in seinem Unter⸗ richtsgesetzentmurf festgestellt gehabt habe. Danach sollte
er habe daß er als schlecht anerkannt seien,
für die Akademie in
in den Gymnasien mehr Mathematik und Natur⸗ wissenschaften und etwas weniger Grammatik, dagegen in den Realschulen I. Ordnung mehr Latein gelehrt werden. Nachher sei Alles still geworden, wie es heiße, und das sei heute zum Theil vom Regierungstische bestätigt, weil diese Reform Mehrkosten verursache, welche vorläufig nicht
zur Verfügung ständen. Die Sache sei jedoch von praktischer
edeutung und deshalb sei es erwünscht, daß der Minister über seine Stellung eine Aufklärung gebe. Der gegenwärtige Bühand sei, wie allseitig anerkannt werde, unhaltbar. In der
achverständigenkommission für die ärztliche Prüfungsordnun habe man sich dahin ausgesprochen, daß man dem Entwurf, welcher für die Mediziner eine eeecebftdumngvertange, in der Erwartung zustimme, daß die von dem ertreter des Kultus⸗Ministers ausgesprochene Absicht, dem Unterricht in der Mathemathik und Naturwissenschaften auf den Gymnasien in nächster Zeit eine höhere Entwicklung zu geben, baldigst durchgeführt werde. an wisse aber nicht, ob und wann diese Reform durchgeführt werden solle. Die berechtigte For⸗ derung der Realschulen und der Kommunen, nach einer Durch⸗ fuüͤhrung der Gleichberechtigung mit den Gymnasien, welche im Prinzip bereits durch Hrn. von Bethmann⸗Hollweg im Oktober 1859 klar und bestimmt anerkannt sei, sei zum kleinsten Theil immer noch nicht erfüllt. Wie der Reichskanzler bezüg⸗ lich der Prüfungsordnung entscheiden werde, wisse man noch nicht. (Redner verlas dann die Motive der von Bethmann⸗Holl⸗ wegschen Prüfungsordnung, worin ausgeführt sei, daß die Realschulen mit den Gymnasien sich in die Lösung der Auf⸗ gabe theilen müßten, die Grundlagen der gesammten höheren Bildung für die Hauptrichtung der verschiedenen Berufsarten zu gewähren). Diese Theilung der Arbeit sei durch die Ent⸗ wickelung der Wissenschaften und der öffentlichen Lebens⸗ verhältnisse nothwendig geworden. Seitdem sei nichts ge⸗ schehen, als die 1870 erfolgte Zulassung der Realschul⸗Abi⸗
turienten zum Studium der Mathematik, Naturwissenschaften
und neueren Sprachen. Dieser Versuch habe sich nach der offi⸗ ziellen Statistik vorzüglich bewährt. Im Jahre 1878 habe ein vorzüglicher Bericht der Unterrichtskommission von dem früheren Kollegen Hofmann, dessen Autorität in Schulsachen man hier jetzt ungern entbehre, sich auf Grund eines mit 12 gegen 2 Stimmen (also von Mitgliedern aller Parteien) gefaßten Beschlusses für die Zulassung der Realschul⸗Abiturienten zu Medizinstudien ausgesprochen. Seitdem sei in der Sache nichts geschehen. Nicht einmal die kleine Konzession, den Realschulen erster Ordnung den Namen Realgymnasien zu
geben wie in Bayern und Württemberg, habe man gemacht.
Jedenfalls wäre es erwünscht, wenn der Minister sich über seine Stellung zur Reform der höheren Unterrichtsanstalten erklären möchte.
ergriff der Staats⸗Minister von Puttkamer ort:
Meine Herren, ich glaube, der Herr Vorredner wird damit ein⸗ verstanden sein, wenn ich betone, das die von ihm gestellte generelle Frage in der That leichter zu stellen wie zu beantworten ist.
Ich gehe zunächst ein auf die ersten Worte des geehrten Herrn Vorredners, also auf die Frage danach, was denn aus den Reform⸗ plane geworden ist, der für die Gymnasien und die Realschulen in Aussicht genommen gewesen sei? Meine Herren, mit diesem etwas weitgehenden Namen möchte ich doch die vorläufigen Gedanken nicht bezeichnen, die ich über diesen Punkt Pehesh habe und aller⸗ dings noch verfolgen. Ich gehe in diesem ugenblicke nicht weiter, als mir die Frage vorzulegen ist einerseits in den Lektionsplänen der
das
Gymnasien ein Mangel, welcher aus ihrem eigenem Interesse heraus
eine Abhülfe verlangt, anderseits auch in dem Unterricht der Real⸗ schulen I. Ordnung ein solcher Mangel, welcher eine Besserung er⸗ heischt und ihre ersprießliche Wirksamkeit und die von ihnen verfolgten Bildungszwecke fortdauernd zu sichern? Ob im Wege einer durchgreifenden Organisationsveränderung die bei⸗ den verschiedenen Institute sich derart nähern zu lassen, daß schließlich sie systematisch in eins verschmelzen und daher die Frage wegen der den Realschulen beizulegenden Berechti⸗ gungen überflüssig würde. Diese überaus schwerwiegende Frage wage ich in diesem Augenblick nicht zu lösen, ich komme darauf noch mit einem Worte nachher zurück. Was meine Ideen in der zuerst ge⸗ dachten Beziehung betrifft, so ist der naturwissenschaftliche Theil des naturwissenschaftlichen Gym⸗ nasialunterrichts bekanntlich so, daß er in der Mitte abgebrochen ist, er findet in den unteren Klassen statt, bricht in den mittleren ab, um in den oberen erst wieder zu beginnen. Das ist ein offenbarer Mangel, und ich glaube, es würde gut sein — ich spreche da nicht als Auto⸗ rität, sondern ich habe mir das wesentlich kombinirt aus den mir zugegangenen sachverständigen Bemerkungen — in dieser Beziehung eine Koatinuität des ganzen Gymnasialunterrichts herzustellen. ist der eine Punkt. Bei den Realschulen liegt die Sache gewisser⸗ maßen umgekehrt. Die Realschulen I. Ordnung lehren bekanntlich Latein, aber in einer anderen Weise, welche mehr einer Verkrüppelung ähnlich sieht, als einem wirklichen Unterricht, nach oben herauf verringert sich die Zahl der wöchentlich dem Lateinischen gewidmeten Stunden in einer sehr er⸗ heblichen Weise. Was ist die Folge dieser Einrichtung? Nach übereinstimmender Beobachtung der revidirenden Herren Räthe, die, daß die Prima der Realschule sich zwar rühmt, den Livius zu lesen, aber wenn nun die Räthe des Ministeriums und die Provinzialräthe kommen und lassen sich ein Kapitel aus Livius übersetzen, dann zeigt ch nur zu häufig, daß die jungen Leute kein genügendes Verständniß von der Sache haben, sondern einfach sich auf das Rathen legen. Daß das ein Zustand ist, welcher der Besserung dringend bedarf, wird Jeder einsehen. Ich bin der Meinung, man streiche in der Real⸗ schule entweder das Latein, oder man gebe es in einer Weise, daß dieser Unterrichtszweig dort wenigstens zu einem einigermaßen befrie⸗ digenden Abschluß gelangt. Das ist nun also ein Punkt, — ich will in das Detail nicht zu weit eingehen, — der ohne eine erheb⸗ liche Vermehrung der Lehrkräfte nicht möglich wäre. Man hat nun berechnet, daß eine halbe neue Lehrkraft erforderlich sein würde, wenn die bezeichnete doppelte Reform zur Ausführung gelangen sollte. Es bringt dies ja natürlich eine finanzielle Me rbelastung mit sich, und ich habe allerdings mit dem Herrn Finanz⸗Minister mich in Verbindung gesetzt und ihm die Frage vorgelegt, ob unter der Voranssecung. daß die Reorganisation für nöthig erachtet würde, ich auf seine Unterstützung rechnen könnte. Die Unterhandlungen sind noch nicht zum Abschluß gekommen, und ich muß das Weitere der Zukunft vorbehalten.
Nun kommt der Abg. Rickert aber noch auf einen ganz anderen Punkt, nämlich darauf — und er ist in der glücklichen Lage mit seinem Urtbeil darüber schon fertig zu sein, ich bin es nicht, man solle den Realschulen doch endlich die schon lange vore thaltenen Berechtigungen einräumen. Glänzend habe sich die Realschule bewährt auf den ihr bereits ein eräumten Gebieten, nämlich dem die modernen Sprachen der Mathematit und der Naturwissen⸗ schaften. Ich bin nicht so kühn, mir hier öffentlich irgend ein Ur⸗ theil auf diesem Gebiete anzumaßen. Ich weiß sehr wohl, daß es ausgezeichnete Realschulen giebt und daß ein 1'* Theil der öffent⸗ lichen Meinung sich dahin entwickelt hat, daß e nicht nur ihren jetzigen Aufgaben vollständig genügen, sondern daß sie auch anf einer
tufe stehen, welche es unbedenklich erscheinen lassen würde, den Realschul⸗Abiturienten auch die Zulassung zum medizinischen Stu⸗ dium einzuräumen. Aber ich darf doch nicht verschwei en,
daß gegen diesen Standpunkt von sehr beachtenswerthen
Das
sind die ganz einsach folgende: heute
unmöglich mit den deutschen
Seite die erheblichsten Bedenken ausgesprochen worden sind. Ich darf nicht verschweigen, daß hervorragende Fakultäten in spontan an mich erstatteten Gutachten sich auf den krtgegengeseßten Standpunkt stellen, auf den Standpunkt, der darauf hinausgeht, daß man sich sehr zweifelhaft darüber ausspricht, ob es möglich sein würde, den Realschulen die so lebhaft gewünschte weitere Fakultät einzuräumen. Ich spreche über diese Sache mich weiter nicht aus, es ist mir offen gestanden ein zu heikles Thema, ich kann nur sagen: für mich non liquet, ich muß erst die öffentliche Meinung sich noch klären lassen, die Ansichten werden sich darüber noch mehr befestigen und läutern müssen; denn das werden Sie mir ein⸗ räumen, wenn in dieser Frag⸗ ein falscher Schritt geschieht, so würde das so unendliche Nachtheile für die ganze Bildung unserer Nation mit sich führen, daß ich wenigstens die Verantwortung dafür nicht tragen möchte. Deshalb wird es das hohe Haus würdigen, wenn ich mich einstweilen abwartend verhalte. Ich wiederhole, ich spreche mich für jetzt weder für die eine Seite noch für die andere Seite aus und kann nur historisch bemerken, das, was die Frage der Berechtigung für das Studium der Medizin betrifft, das preußische Staats⸗Ministerium, welches ja sein Votum dem Herrn Reichs⸗ kanzler gegenüber abzugeben haben würde, noch haute nach seiner letzten Meinungsäußerung auf dem Standpunkt steht, daß es an dee Forderung der Vorbildung auf einem humanistischen Gymnasium für die Medizin festhält.
Der Abg. Schmidt (Sagan) bemerkte, schon vor “ habe sich die Unterrichtskommission mit der Frage der Berech⸗ 1 der Realschulabiturienten in eingehender Weise beschäf⸗ tigt, so daß ein Zweifel wohl jetzt in dieser Angelegenheit kaum mehr obwalten könne. Auch sei die Sache keineswegs darnach angethan, in so reservirter Weise behandelt zu wer⸗ den. Wenngleich auch er die der Ertheilung der Zulassung der Realschule zur Medizin entgegenstehenden Bedenken nicht verkenne, so glaube er, daß man sich schließlich doch dazu werde entschließen müssen. Man sei dagegen, weil man auf die Herstellung einer sogenannten einheitlichen höheren Schule hoffe. Diesem Umstande werde sich aber die Ueber⸗ bürdungsfrage in durchgreifender Weise entgegensetzen. Man wolle die einheitliche höhere Schule durch Streichung einiger Stunden für die alten Sprachen und Ausfüllung derselben durch naturwissenschaftlichen Unterricht herstellen, stelle abe damit an die Schüler weit höhere Anforderungen, als bisher. Nachdem die Wichtigkeit der Naturwissenschaft so eminent gestiegen sei, sei das Ziel auf einem Wege nicht mehr zu erreichen; sondern es müsse auf zwei verschiedene Wegen erreicht werden, bei denen die alten Sprachen bez. di Naturwissenschaft vorwögen. Dazu komme, daß es erst späte erkennbar sei, zu welchem Beruf der Schüler sich eigne; soll derselbe dann erst von der einen auf die andere Schule über gehen müssen, so würde derselbe viel Zeit verlieren. Schließ⸗ lich spreche für die Zulassung der Realschulabiturienten zur Medizinstud um der gewichtige Umstand, daß dieses Studium am meisten auf den Naturwissenschaften basire und daher die gründlichste Kenntniß derselben voraussetze.
Der Abg. Kantak erklärte, die Schule solle Geist und Herz gleichmäßig entwickeln. In den polnischen Landestheilen geschehe weder das Eine, in einer fremden Sprache vorgetragen werde, biete der Jugend so große Schwierigkeiten, daß nur eine mechanische Aneignung desselben stattfinden könne. Die polnischen 8 gleichen Schritt halten, sie blie⸗ ben zurück, verlören die Lust am Lernen und gingen in Folge der Ueberbürdung meist bereits aus den mittleren Klassen
anstalten 11 gar keinen
V
ab. Noch schlimmer sehe es mit der Bildung des Herzens aus. Die Religion könne nur in der Muttersprache ge⸗ lehrt werden, wenn sie nicht dem Kinde ein todter Buch⸗ stabe bleiben solle. Dadurch, daß der Religionsunterricht in deutscher Sprache ertheilt werde, raube man den polnischen Kindern das werthvollste Gut. Keim eines religiösen Lebens gelegt werden, Mensch verwildere und je weitere Beschwerde betreffe die Simultanisirung des Marien⸗
gymnasiums und der Vorschule in Posen, welche zu einem
unleidlichen Gewissens wang führe. Erwäge man hierzu, daß
an vielen höheren Schulen ein katholischer Religionsunterricht
gar nicht mehr ertheilt werde, so werde die Bitte an den
Minister gerechtfertigt erscheinen, daß derselbe künftig nicht
mehr nach politischen, sondern lediglich nach pädagogischen
Gesichtspunkten verfahren möge.
Der Regierungskom missar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Stauder verwies den Vorredner im Allgemeinen auf seine Ausführungen bei früheren Etatsberathungen. Mit Bedauern müsse er konstatiren, daß in Folge des Verhaltens des Erz⸗ bischofs Ledochowski in der Provinz Posen von 20 höheren Lehr⸗ einen katholischen Religionsunterricht mehr gewährten. Der sittliche Zustand der Schüler leide hierunter 8* erheblich, und der Minister habe deshalb nicht allein den
Ober⸗Präsidenten aufgefordert, alle Anträge von Pfarrgeist⸗ lichen, den Unterricht zu übernehmen, auf jede Weise zu för⸗ dern, sondern die Regierung selbst habe einige Pfarrgeistliche zu bestimmen gesucht, die entstandene Lücke auszufüllen. In zwei Fällen sei ihr dies bereits gelungen und es sei Grund zur Hoffnung vorhanden, daß auch an den übrigen Schulen der Fe g onennteinth bald wieder hergestellt sein werde namentlich wenn die Abgeordneten selbst diese Bestrebungen⸗ nach Kräften unterstützten. Was die Klage über die Simul tanisirung des Marien⸗Gymnasiums betreffe, so sei dieselbe unberechtigt. Die Regierung habe allerdings in Ermangelung geeigneter katholischer Lehrkräfte in vier Fällen von ihrer Befugniß auch protestantische Lehrer anzustellen, Ge⸗ brauch gemacht, man habe aber nicht die Absicht, diese Zahl noch zu vergrößern und sei stets bemüht, in erster Linie katho⸗ lisch Lehrkräfte heranzuziehen. Die Einrichtung der Vorschule und der Unterricht in deutscher Sprach habe sich so vorzüglich bewährt, daß die polnischen Schüler bereits in den mittleren Klassen die deutsche Sprache vollkommen andhabten, so daß das Ziel, ihnen die Möglichkeit zu gewähren bezüglich ihrer Erwerbsfähigkeit mit den Deutschen zu konkurriren, mit Sicher⸗ heit werde erreicht werden. Ein Vertagungsantrag wurde an⸗ genommen.
Der Abg. von Ludwig bemerkte, infolge des estrigen Vorganges habe er sich in den Besitz eines Aktenstückes übe die Thätigkeit des Abg. Kieschke gesetzt, welches er morgen frac auf den Tisch des Hauses niederlege öchte; 1b eshalb den Präsidenten, ihm morgen vor der Tagesordnung das Wort zu einer persönlichen Bemerkung zu geben. Er wähle diesen öffentlichen Weg, damit auch der Abg. Kieschke davon Kenntniß erhalte und morgen anwesend sei.
Der Präsident von Köller erwiderte, ob er dem Abg. von Ludwig morgen das Wort vor der Tagesordnung geben werde, müsse er sich vorbehalten, bis er weitere Rücksprache mit demselben genommen habe. 19 ne. unf vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr auf Dienstag
r.
noch das Andere. Der Lehrstoff, der
Schüler könnten
Nur in der Jugend könne der 8 egt ohne welchen der lichen sittlichen Keim verliere. Eine
des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 52.
FIrsferete für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
1.““
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 8
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
X
E-
„In
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. der Börsen-
(Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
Büttner A Winter, sowie alle übrigen größeren
validendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
Annoncen⸗Bureaus
9. Familien-Nachrichten. beilage.
—Fabhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
180978] Oeffentliche Zustellung.
ie Handlung L. Regenberg et C. Droyse n Maße Ritterstraße 54, klagt gegen den Kauf⸗ mann Lonis Tigges, früher zu Berlin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen gelieferter Kleidungs⸗ stücke mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zah⸗ lung von 284 ℳ 75 ₰ nebst 6 % Zinsen vom 1. Januar 1876 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 35, Jüdenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 33 a, auf den 18. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 89 bekannt gemacht. Berlin, den 6. Dezember 1880. schreiber des. Azetblicͤen Amts ichts I erichtsschreiber des Königlichen Amtsgeri 3 Abtheilung 35.
1809600 Oeffentliche Zustellung.
Neurode, den 13. November 1880. Der Hausbesitzer E. Grün klagt gegen 1) den Weber Franz Stiller zu Neudorf, 2) die Erben der zu Neudorf verstorbenen Weber⸗ frrau Johanna Stiller, geb. Roesner, zu wel⸗ chen u. A. auch die minderjährigen Kinder der zu Volpersdorf verstorbenen Steinme Herzig, Namens: Heinrich, Agnes, Albert un Franz, Geschwister Herzig, vertreten durch ihren Vater, den Steinmetz Albert Herzig, früher zu Nieder⸗Salzbrunn, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthaltsorts, gehören, wegen einer rechtskräftigen Forderung des Fabrikanten Franz Steiner zu Silberg in Höhe 210 ℳ, übergegangen durch Cession vom 14. November 1879 auf den Kläger, mit dem Antrage, die Beklagten zur Zahlung einer Theilforderung von 105 ℳ nebst 5 % Zinsen eit dem 18. Juni 1850 an Kläger zu ver⸗ urtheilen, sowie das Urtheil für vorläufig ollstreckbar zu erklären und die Kosten des MRechtsstreits zu tragen. W Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Neurode auf den 26. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
esse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. III.
[30983] Oeffentliche Zustellung. 1
Die Tapezierfrau Agathe Krause, geb. Gruhn, zu
öni ten durch den Rechtsanwalt Beer ge. Fra cg hte hest sehn a 0 — Eigenthum der nachbezeichneten Immobilien, den
ier, klagt gegen den Tapezierer Carl Krause, unbe⸗ Augenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen Parteien be⸗ stehenden Ehe und Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg „pr⸗ Theaterplatz Nr. 3/4, Sitzungs⸗ jlimmer Nr. 49, au 1 den 29. März 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “ Königsberg, den Söbee 1880. ensel, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
180987] Oeffentliche Zustellung
Die Anna Maria Fuchs, ohne Stand, Ehefrau von Peter Pfeiffer, Wittwer der verlebten Marga⸗ retha Johann, Krämer, Wirth und Ackerer, Beide zu Ueberroth wohnend, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Leibl, klagt gegen ihren genannten Ehemann Peter Pfeiffer, Witkmer von Margaretha Johann, Krämer, Wirth und Ackerer, zu Ueberroth wohnend, auf Gütertrennung, mit dem Antrage:
„die zwischen Parteien bisher bestandene ehe⸗ liche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu er⸗ klären und deren Theilung für den Fall der Annahme durch die Klägerin in zwei Hälften zwischen dieser und dem Verklagten zu verordnen, die Parteien zur Auseinandersetzung und Liqui⸗ dation vor Notar zu verweisen und diesen zu ernennen,“ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf dem 24. Febrnar 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
5 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 2 bekannt gemacht. b
Saarbrücken, den 2 Dezember 1880.
oster, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1“
928] Oeffentliche Zustellung.
Die Karoline Bach, Büglerin, in Diemeringen wohnend, vertreten früher durch Rechtsanwalt König, Pest durch Rechtsanwalt Engelhorn, klagt gegen
ouise Constans, Ehefrau von Joseph Herbst, und diesen selbst, Maurer, früher zu Straßburg wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, und Kons. mit dem Antrage:
Es wolle dem Kais. Landgerichte gefallen, zu erkennen, daß an dem Hause à un Stage et rez-de-chaussée, droits, aisances, circonstances, appartenances et dependances, gelegen in Die⸗ meringen zwischen David Sene und Karl Kieffer und Johann Peter Wursteisen, parde- vant et parderrière le communal, die Klägerin
Etage und des Speichers, und die Beklagten sub I. zu ¼ der Etage und des Speichers, und die Beklagten sub II. des anderen Viertels der Etage und des Speichers sind, sodann gefalle es, wegen Untheilbarkeit der besagten Realität in Natur deren Verkauf durch Notar Wack in Saarunion unter Zugrundelegung eines An⸗ schlagspreises von 300 ℳ und der in Anlage I. enthaltenen Bedingungen zu verordnen, zu er⸗ kennen, daß das den Beklagten sub I. und II. zustehende Eigenthumsrecht je dem achten Theil des Werthes des ganzen Hauses gleichkommt, und daß demgemäß jedem dieser Stämme je des Steigerlöses zugewiesen werde, die übrigen ¶⁄ der Klägerin, eventuell gefalle es zu verordnen, daß sich ein Sachverständiger über den Werth der Eigenthumsantheile der Beklagten im Verhältniß zum ganzen Anwesen ausspreche, weiter gefalle es, die beklagten Ehe⸗ leute Pölger unter solidarischer Haft zu ver⸗ urtheilen, an die Klägerin für fünfjährige un⸗ berechtigte Benutzung des derselben zustehenden Eigenthumsantheils pro Jahr 40 ℳ, also in Summa 200 ℳ, mit Zinsen vom Klagetage zu bezahlen, die Kosten der Theilungsklage der Masse, die durch die Forderung der Eheleute Pölger entstandenen diesen zur Last zu legen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreites vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen
auf den 9. Februar 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Fanh Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 9. Dezember 1880
Der Ober⸗Sekretär: Erreu.
180964] Oeffentliche Zustellun.
Montag, den 24. Januar 1881, Nachmit⸗ tags 2 ½ Ühr, zu Neuhemsbach, in der Wirths⸗ behausung von Kennel, wird durch den Koͤniglichen Notar Heinrich Biffar, im zu Winnweiler, als Versteigerungsbeamten, — auf den Grund Be⸗ schlagnahmebeschlusses des Königlichen Amtsgerichts Winnweiler vom 18. November 1880, eingeschrieben zu Kaiserslautern am 20. November 1880, auf Anstehen des Jacob Rosenbaum, Handels⸗ mann, in Münchweiler an der Alsenz wohnend, gegen die Solidarschuldner: 1) Johann Wenzel, Zimmermann, 2) Wilbelm Dörr, Tagner, und dessen Ehefrau Magdalena, geborne Wenzel, alle früher zu Neuhemsbach wohnhaft, dermalen ohne bekann⸗ ten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, im Zwangswege zur öffentlichen Versteigerung auf
Schuldnern gehörig, geschritten, nämlich: Steuergemeinde Neuhemsbach: 1 1) Plan Nr. 150 und 151, 3 a 89 qm Fläche mit
hat das Königliche Landgericht zu Bonn, erste Civilkammer, durch Beweisbeschluß vom 29. No⸗ vember 1880 die Erhebung des Beweises über die der Klage zu Grunde gelegten Thatsachen verordnet und zur Vernehmung der
Zeugen: 8 1) Pfarrer Axelfeld, 2) Kaufmann Lohmann und 8 3) Schneidermeister Corbach,
zu Godesberg wohnende, die Sitzung vom 8. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, bestimmt, zu welcher der Beklagte hiermit vorgeladen wird. “ Bonn, den 9. Dezember 1880.
Teusch, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
2 1 8
1809741 Oeffentliche Zustellun. Zufolge Akts des Kgl. Notars Bolza in Landau vom 4. Oktober 1877, in vollstreckbarer Ausferti⸗ gung vorliegend, haben Adolph Döͤrrzapf, Sattler und dessen Ehefrau Christina Fischer in Hördt unter Solidarhaft aus Geldern des Friedrich und der Katharina 9 minderjährige Kinder des zu Landau verlebten Gutsbesitzers Friedrich Heitz, vertreten durch ihren Vormund, Geschäftsmann Ferdinand Herrmann in Landau, ein baares Darlehen aufge⸗ nommen von 600 ℳ, rückzahlbar mit Zinsen nach vorgängiger vierteljähriger Kündigung und drei im Banne von Hördt gelegene Item Ackerland, zusam⸗ men 1 Tagwerk 19,8 Dezimalen, verpfändet.
Nachdem die gegenwärtige Art der Zustellung be⸗ willigt ist, wird den Solidarschuldnern, genannten Eheleuten Dörrzapf, welche zur Zeit, unbekannt wo, abwesend sind, fragliche Obligation mit Hypothek⸗ bestellung in] vorstehendem Auszuge hiermit öffent⸗ lich zugestellt mit gleichzeitiger Aufforderung, das nach derselben entliehene und andurch gekündigte Kapital von 600 ℳ nebst vertragsmäßigen Zinsen zu 6 % vom 4. Oktober 1878 und Zinsen von den Jahreszinsen binnen eines Vierteljahres von gegenwärtiger Zustellung ab an genannten Vertreter der Gläubiger zu zahlen bei Vermeidung der Zwangs⸗ vollstreckung, insbesondere auch hinsichtlich der im Spezialunterpfand gegebenen Immobilien.
Landau (Pfalz), den 9. Dezember 1880. 8
Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber. Gezeichnet: Rettig.
130967] Subhastations⸗Proclam. Nachdem von dem unterzeichneten Gericht in Sachen der Administration der Friedrichsberger Spar und Leihkasse zu Schleswig wider den Kauf⸗ mann Lorenz Heinrich Clausen, früher bierselbst, jetzt in Eckernförde, wegen 900 ℳ Zinsen und Kosten, aus einer protokollirten Obligation, der Ferünsace ah des dem Beklagten gehörigen, in iesiger Stadt im II. Quartier sub Nr. 16 A. be⸗ legenen Geweses verfügt worden ist, so wird Termin zum öffentlichen Aufgebot und Verkauf des ge⸗ nannten Geweses auf ebruar 1881,
Wohnhaus, Hof, Ställchen und 2 Gärten zu
Neuhemsbach,
2) Plan Nr. 382, 15 a 84 qm Acker am Geisberg.
Die Liegenschaften kommen jede für sich einzeln — Plan Nr. 150 und 151 jedoch als Ganzes — zum Ausgebote und zur Versteigerung. Es erfolgt sogleich bei der Versteigerung der Faasrac.
Die Versteigerungsbedingungen sind die in Art. 55 der Subhastationsordnung vom 23. Februar 1879 verzeichneten.
Winnweiler, den 9. Dezember 1880. Für gleichlautende Abschrift: Der Königliche Notar und Versteigerungsbeamte. H. Biffar.
Oestentliche Zustelunng.
[30965]
Hertrampf, Anna Margaretha Gertrude, geb. Köster, zu Emden, vertreten durch Rechtsanwalt Vissering, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen gegen⸗ wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, auf Ehe⸗ scheidung, weil derselbe durch Trunk und unordent⸗ liche Lebensweise sich außer Stand gesetzt habe, ihr den nöthigen Unterhalt zu gewähren, seit 3 Jahren zur Bestreitung der Haushaltskosten nichts beige⸗ tragen, die Klägerin im letzten Jahre vor der am 11. September 1879 erfolgten Erhebung der Klage mit Sävitien verfolgt, ihr mit Messern und son⸗ stigen Waffen nach dem Leben getrachtet und Thät⸗ lichkeiten an ihr verübt habe, welche ihr Leben und ihre Gesundheit in Gefahr gesetzt haben, und weil derselbe vor nunmehr länger als einem Jahre seinen früheren Wohnsitz Emden und die Klägerin böslich verlassen habe und ohne festen Wohnsitz in der
Welt umherstreife.
Sie beantragt, 88* die zwischen ihr und dem Be⸗ klagten bestehende Ehe auf Kosten des Letzteren ge⸗ trennt und daß Beklagter für den schuldigen Theil erklärt werde und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aurich auf den 26. Februar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird ser Auszug der eg bekannt gemacht.
Aurich, den 11. Dezember 1880.
Pasch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
180971] Oeffentliche Vorladung.
In Sachen der Ehefrau Johann Wilhelm Schumacher, Sophia Anna, geb. Tamm, ohne Geschäft, früher zu Godes⸗ berg, jetzt zu Mannheim wohnhaft, Klägerin,
egen den Johann Wilhelm chumacher, Gärtner und Küster, früher zu Godesberg wohnhaft, jetzt ohne
Eigenthümerin deg ree-de-chaussée und †¼ der
bekannten Aufenthaltsort, Beklagten, 8 wegen Ehescheidung,
Die Ehefrau des Arbeiters Johann Carl Gottfried
Mittwoch, den 23. 8 Morgens 10 Uhr, “ hiesiger Gerichtsstelle anberaumt. 8 Zualeich werden die Köͤniglichen Hebungsbeamten und Einnehmer des Distrikts aufgefordert, die rück⸗ ständigen Leistungen und Gefälle des ꝛc. Clausen, binnen 6 Wochen a dato der letzten Bekanntmachung bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, Alle und Jede aber, mit Ausnahme der protokollirten Pfandgläubiger, ihre etwaigen Protestationen gegen den Verkauf binnen gleicher Frist hierselbst anzu⸗ bringen, widrigenfalls nach erfolgter Zustimmung derselben der Verkauf vollzogen und das gedachte Gewese dem Meistbietenden anspruchsfrei wird zu⸗ geschlagen werden. Die bezüglichen Verkaufsbedin⸗ gungen liegen 14 Tage vor dem Verkaufstermine auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht aus. Schleswig, den 7. Dezember 1880. u“ Königliches Amtsgericht. Abth. II. gez. Hennings. Veröffentlicht: König, Gericht sschreiber.
Subhastationspatent und Ediktalladung.
In Sachen betreffend das Konkursverfahren über das Vermöge des Bierbrauers J. Mehltretter zu Leer soll auf Antrag des Konkursverwalters das zur Masse ge⸗ hörende Immobile an der Löwenstraße in folgenden 3 Abtheilungen:
Nr. 1, die Bierbrauerei selbst mit dazu ge⸗ hörendem Garten und Ackergrund, registrirt
Vol. VI. Fol. 55 Grundbuchs der Ostergaste, mit
Einschluß von Bierbrauereigeräthen nach auf⸗
genommenem Inventar;
Nr. 2, das aus 4 Arbeiterwohnungen beste hende Haus nebst dazu gehörendem Acker, registrirt Vol. VI. Fol. 53 Grundbuchs der Ostergaste;
Nr. 3, das aus 6 Aeckern bestehende, durch die
Verkoppelung berichtigte Grundstück neben der
eh Fsgisteiut Vol. V. Fol. 20 Grundbuchs
er Ostergaste, am Montag, den 7. Februar 1881,
Morgens 11 Uhr,
auf hiesiger Gerichtsstube, Zimmer Nr. 12, dem Meistbietenden verkauft werden, wozu Käufer ge⸗ laden werden. ugleich werden Alle, welche Ansprüche irgend welcher Art an die oben bezeichneten Grundstücke
u haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens 8 dem Verkaufstermin anzumelden, widrigenfalls solche dem neuen Erwerber gegenüber für verloren erklärt werden sollen.
Die Verkaufsbedingungen sind auf dem Gerichte und beim Konkursverwalter H. Wiemann imj
fahren. Leer, den 10. Dezember 1880. 8 nterntt. veahüh II. och.
[30986]
[30975]
Aufgebot
Auf Antrag der betreffenden Masseadministratoren werden mit hmeiee⸗ der bekannten Erben Alle, welche an nachbenannten, unter gerichtliche Behand⸗ lung genommenen Nachlaßmassen 1) der am 5. Juli 1880 zu Niendorf verstorbenen Altentheilerin, Wittwe Anna Maria Elisabeth Cordes, geb. Dreyer, 1 2) des am 5. September 1880 in Altona ver⸗ storbenen Kaufmannes Ludwig Heinrich Gott⸗ fried Bruns, 3) des im April 1880 in der Elbe ertrunkenen Buchhalters Reimer Jacobs in Altona, 4) des am 27. Januar 1880 in Ottensen verstor⸗ benen Oberkontroleurs Heinrich Christian Lud- wig Pries, und 5) der am 25. April 1880 in Ottensen verstorbe⸗ nen Wittwe Anna Friederike Martens, geb. Hogrefe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche spätestens bis zu dem auf den 21. März 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumten peremtorischen Angabetermine bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses von den Massen und des ewigen Stillschweigens beim hiesigen Gericht ord⸗ nungsmäßig anzumelden. . Ferner ist von dem Vormunde des am 10. Juni 1807 in Othmarschen geborenen, seit vielen Jahren abwesenden Johann Wilhelm Craas, für welchen ein Vermögen von ca. 400 ℳ vormundschaftlich verwaltet wird, auf Todeserklärung seines abwesen⸗ den Mündels angetragen. Es werden daher resp. der abwesende Johann Wilhelm Craas und dessen hier unbekannte Erben aufgefordert, mit ihren Ansprüchen an das hier ver⸗ waltete Vermögen bis zu dem vorgedachten perem⸗ torischen Angabetermine beim hiesigen Königlichen Amtsgerichte vorschriftsmäßig sich zu melden, widri⸗ genfalls der Johann Wilhelm Craas wird für todt erklärt und mit seinem Vermögen den Gesetzen ge⸗ mäß werde verfahren werden. Altona, den 6. Dezember 1880.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.
(Ig Aufgebot. Der Förster Adolph Korbsch zu Forsthaus Klein⸗ Briesen bei Neisse hat die Todeserklärung seiner Brüder, der Schneider ure. a. Johann Julius Korbsch, geboren den 19. April 1828, 1 b. Johann Ignatz Korbsch, geboren den 31. Söhne des Revierförster Johann Korbsch zu Kroe⸗ schendorf, welche im Jahre 1850 nach Amerika aus⸗ gewandert sein sollen, beantragt. Dieselben, sowie deren etwa nachgelassene Erben werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 21. September 1881, Vormittags 11 Uhr, ““ vor dem unterzeichneten Gerichte in Zimmer Nr. 4 anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Vermögen den bekannten Erben wird verabfolgt werden. Neustadt O./S., den 2. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.
[30958] Auszug. Ladung im Urkundenprozeß.
In Sachen Johann Huber, Schuster, in Tripp⸗ stadt wohnhaft, Klägers, gegen Heinrich Huber, Schuster, früber in Trippstadt wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort ab⸗ wesend, Beklagten, wegen Ersatzforderung für einen zu des Letzteren Eatlastung bezahlten — war zur mündlichen Verhandlung vor dem Kgl. Amtsgerichte Kaiserslautern Termin bestimmt auf 18. vorigen Monats, Vormittags 9 Uhr. Da Be⸗ klagter hierzu nicht gehörig geladen war, wurde die Verhandlung in die nachbezeichnete Sitzung vertagt und die nochmalige Ladung des Beklagten an⸗ geordnet. 8
Der nunmehr durch seinen Prozeßbevollmächtig⸗ ten, Geschäftsmann Helfer dahier, vertretene Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung in die durch das Kgl. Amtsgericht Kaiserslautern bieiu bestimmte Sitzung vom 25. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des genann⸗ ten Gerichts, und wiederholt seinen bereits früher genommenen Antrag: 1
Es wolle dem Kgl. Amtsgerichte gefallen, den Beklagten zu E an Kläger für Valuta eines von diesem zu des Beklagten Entlastung an das zu Kaiserslautern unter der Firma „F. Möser“ bestehende Bank⸗ und Wechselgeschäft bezahlten Wechsels die Summe von 210 ℳ 72 ₰ nebst Zinsen hievon zu 6 % seit 29. März 1878 zu be⸗ zahlen und dem Beklagten die Kosten des Prozesse zur Last zu legen.
Kaiserslautern, den 10. Dezember 1880. —
Der Gerichtsschreiber am Kgl. Amtsgerichte:
oachim, K. — j
11“
6 (30882]2 Bekanntmachung.
Durch das in Aufgebotssachen des Rentiers Carl Medeberg (Meseberg) zu Dessau, früheren Bäcker⸗ meisters in Lausigk, am heutigen Tage verkündete Urtheil des unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichts ist die Schuld⸗ und Hppothek⸗ d. d. & conf. Herzogliches Kreisgericht Coethen 27./29. Juni 1864 über die auf dem nneernerenc. der unver⸗ ehelichten Friederike Haensch hierselbst, eee
ahl 85, für den ꝛc. Kro. eingetragenen 1
hlr. = 3600 ℳ zu 4 ½ % jährlicher Zinsen für kraftlos erklärt. 8
Coethen, 8. Dezember 1880.
Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht II.