1880 / 295 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Bremen, 13. Dezember. (W. T. B.) 8 Petroleum (Schlussbericht). Fest. 9.35

Hamhburg, 13. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt.

213 Gd. Roggen pr. Dezember 200 Br.,

56, pr. Mai 56. Spiritus still, pr. 47 ½ Br. Kaffee matt, Umsatz 1500 Sack. Adard white loco 9,40 Br., 9,30 Gd., Januar-März 8 50 Gd. Wetter: Regen. 8 Pest, 13. Dezember. (W. T. B.) Produktenmarkt. pr. Frühjahr 11,57 ½ Gd., 10,80 Br. Juni 6,08 Gd., 6,12 Br. Kohlraps 12 ⅜. Amgsterduaomnz, 13. Dezember. (W. T. 28.) Getreidemarkt (Schlussbericht). unverändert, pr. März 297. Roggen nverändert, pr. März 236, pr. Mai r. Mai 32 ⅞, pr. Herbst —. Amsterdam, 13. Dezember. Bancazinn 55.

NIIöp

228. (W. T. B.)

Standard white Br., pr. Januar-März 9,50 Br., pr. August-Dezember 10,10 Br. Weizen loco unverändert, uhig. Reggen loco unverändert, auf Termine ruhig. Weizen pr. Dezember 207 Br., 205 Gd., pr. April-Mai 214 Br., 199 Gd. pr. April Mai 192 Br., 191 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rünöl still, loco 8 Dezeraber 47 ½¼ Januar-Februar 47 ½ Br., pr. Februar-März 47 ½ Br., pr. April-Mai Petroleum fest, Stan- pr. Dezember 9 25 Gd., pr.

Weizen loco und auf Termine flau, Herbst 10,50 Gd., Hafer pr. Frübjahr 6,30 Gd., 6,35 Br. Wetter: Milde.

Weizen auf Termine loco flau, Rüböl

loco Fest. auf Termine

Hafer fest.

London, 13. Dezember. Getreidemarkt. fester,

flau.

Br., pr.

Lomndomn, 13. Dezember.

Mais pr. Mai- Sack und 3223 Fass.

auf Termine Havannazucker Nr. 12, 23 ⅛. loco 32 ⅛,

Baumwolle.

ntwerpen, 13 Dezember. Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Baffinirtes Typ loco 25 ½ bez., 25 ¾8 Br., pr. Januar 25 ¾ Br., pr. Januar-März 24 ½ Br.

Antwerpen, 13. Dezember. 8 Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen steigend. Roggen Gerste weichend.

(W. T. B.)

(Schlussbericht.) Fremder Weizen etwas aber noch 1 sh. niedriger als vergangenen Montag, ange- kommene Ladungen stetiger. Mehl ½ bis 1, Malzgerste 1, Mais ½ und Hafer ½ sh. niedriger als vergangenen Montag. (W. T. B.)

Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 4. bis zum 10. Dezember: Engl. Weizen 4682, fremder 48 099, engl. Gerste 2686. fremde 13 936, engl. Malzgerste 18 072, engl. Hafer 2278, fremder 44 020 Qrts. Englisches Mehl 20 888 Sack, 6 Fass, fremdes 9781

London, 13. Dezember. (W. T. B.) An der Küste angeboten 4 W att.

Liverpool, 13. Dezember. (Schlussbericht.) Spekulation und Export 2000 B. Middl. amerikanische Februar-März-Lieferung 6 ¾ d.

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vxien. Roheisen. 3 d (NZ. T. B.)

Paris, 13

pr. Januar-April Paria, 13

pr. März-Juni Januar 74,75,

April 61,50, pr.

Aehl

(W. T. B.) Umsatz 12 000 B., davon für ] Fest. Middl. Upland 611/16 d. & Brochers 9 ⅛.

Glas gow, 13. Dezember.

Spiritus fest, pr.

New-Nork, 13. Dezember.

Wsvaren bericht. New-Orleans 11 ½, 9 Gd., rohes Petrolenm 6 ¼, do. Pipe line Certificats D. 91 C. 4 D. 85 OC. Mais (eld mirod) 59 C. Eucker (Fair refning HMuacovndos) 12, Schmsals (Marke Wilcorz] 93/16, do.

MBired numbres

Bradford, 13. Dezember. (W. T. B.)

wolle schwach, feine fest, wollene Garne sehr unregelmüssig,

für wollene Stoffe bessere Nachfrage für den Export. 8

. Dezember. Rohzucker 880 loco behauptet

steigend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Dezbr. 63,00, pr. Januar 63,25

(W. K. b.

63,75.

Dezember. (W. T. B.)

60,10. Rüböl ruhig. pr. Dezember 74,00. pr. pr. Januar-April 75,00, pr. Mai-August 75,25. Dezemben 61,25, pr. Januar 61,25, pr. Januar- Mai-August 61,00.

(W. T. B.)

Bnumwolle in Now-Xork 11 2, do. in Fstrolsum in New-York 10 Gd., do. in Philadelphia

Rother Winterweizen 1 D. 22 C. 79⁄16. Kaffee (Rie-) Fsirbanks 9 ⅛, do. Rohe

4

Fweak fshort los.r, 7 ½ C. Getreidefracht 5

Petroleum auf sofortige Lieferu

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DREXSveee.

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 241. Vorstellung. Der Prophet. in

Akten, nach dem Französischen des Scribe, deutsch vearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Brandt, Frl. Hehemenri⸗ Hr. Niemann, Hr. Schmidt.) Anfang

al b.

Schauspielhaus. 265. Vorstellung. Uriel Acosta. Trauerspiel in 5 Akten von Carl Gutzkow. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Opernhaus. 242. Vorstellung. Sar⸗ danapal. Große Ballet in 4 Akten und 7 Bil⸗ dern von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 266. Vorstellung. Das Ge⸗

ängniß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Anfang 7 Uhr.

Wallner-Thester. Mittwoch: Letzte Woche der Aufführungen und zum 95. M.: Krieg im Frirden.

sicteria-Theater. Direktion: Emil Hakr. Mittwoch: Kleine Preise: Parquet 2 50 ₰, Gallerie 50 ₰. Zum letzten und 73. Male: Der wilde Baron. Großes Ausstattungsstück mit Ballets.

Donnerstag, den 16. bis incl. Mittwoch, den 22. Dezember wegen Vorbereitung geschlossen.

Donnerstag, den 23. Dezember: Zum ersten Male: Die Schatzgräber oder Der Weihnachts⸗ baum. Große Feerie in 4 Akten und 20 Bildern.

Residenz-Theater. Mittwoch: 17. Gastspiel er Frau Hedwig Niemann⸗Raabe. Frou⸗Frou. Schauspiel in 5 Akten von H. Meilhac und L. Halévy.

Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Mittwoch. Weihnachts⸗

Dazu: Vom Märchenland ins

Erdeureich. Zauberposse mit Gesang und Tanz in

3 Akten und einem Vorspiel von Jacobson und L. Stinde. Anfang des Concerts 6 Uhr.

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Stadt-Theater. Mittwoch: Letztes Auftreten

des Frl. Clara Horn vom Thalia⸗Theater zu Ham⸗ burg. Aschenbrödel. Lustspiel in 4 Akten von R. Benedix. (Elfriede: Frl. Clara Heorn.)

National-Theater. Mittwo⸗ Hrn. Mittell: Fourchambault.

: Gastspiel des

Germania-Theater. (Am Weinbergsweg.) Mittwoch: Gastspiel des Frl. Bonné und des Hrn. Fischbach. Zum letzten Male: Der Aktienbudiker. Bilder aus dem Volksleben mit Gesang in 3 Ab⸗

heilungen von D. Kalisch. Musik von A. Conradi.

Donnerstag: Zum 1. Male: Novität! Ein poli⸗ tischer Berbrecher. Lustspiel in 3 Akten von J. W. Braun.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Vor⸗ letztes Gastspiel des Hrn. Direktor Theodor Lebrun, der Frau Carlsen und Frl. Schwarz, drittletztes Gaft⸗ spiel des Hrn. Kadelburg, Gastspiel der Frls. Mejo und Goernemann, Hrn. Meißner u. s. w. vom Wallner⸗Theater. Größenwahn. Schwank in 4 Akten von J. Rosen. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Gastspiel des Frl. Ernestine Wegner, der Herren Kadelburg und Meißner. Zum letzten Male: Der jüngste Lieutenant.

Kaisergalerie. (Passage.) Mittwoch: 2 Vor⸗

stellungen, um 4 Uhr (halbe Preise) und um 7 ½ Uhr.

8 Circus Renz. Markthallen Carlstraße. Mittwoch: Abends 7 Uhr: Napoli. Außerdem Erstes Debut der berühmten, bis jetzt unübertroffe⸗ nen Künstlerin, der Amerikanerin Miß Emma Jutau, deren Produktionen die größte Sensation erregen. Die Springfahrschule, ger. v. Herrn J. W. Hager. Das Springpferd D. B., ger. v. Frau A. Hager⸗Renz.

Donnerstag: Vorstellung. Alles Nähere die Plakate. . Ernst Renz, Direktor.

Bilse.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Hof⸗Musikoirektors Herrn

Mittwoch: Anfang 7 Uhr. Sinfonie⸗Concert. 1. Theil: Ouverture z. Op. „Genofeva“ von Ro⸗ bert Schumann. Marsch (Einzug der Gäste auf der Wartburg) a. d. Op. „Tannhäuser“ von Richard Wagner. Serenade Nr. III. in D-moll für Streich⸗Orchester mit oblig. Cello von Robert Volkmann. Cello⸗Solo: Herr Antoine Hekking:

9 .

Oper in

Ungarische Rhapsodie in D. (an Jos. Joachim) von Franz Liszt (instr. von Doppler und vom Kompo⸗ nisten). 2. Theil: Eine Faust⸗Sinfonie in drei Charakterbildern (nach Goethe) von Franz Liszt. I. Faust. II. Gretchen. III. Mephistopheles.

Sonnabend, den 18. Dezember: Beethoven⸗Feier. Zur Aufführung kommen u. A.: Septett mit mehr⸗ facher Besetzung der Streich⸗Instrumente. Sinfonie Nr. 5 in C⸗-moll.

Am Freitag, den 31. Dezember, Sylvester, findet in den Gesammträumen des Concerthaufes der erste Subseriptions⸗Ball statt, zu welchem Billets à 3 nur gegen vorherige Zeichnung in die im Bureau des Hauses ausliegende Liste, welche bei einer bestimmten Anzahl von Theilnehmern ge⸗ schlossen wird, ausgegeben werden. Logen und Nischen im großen Saale werden von 5 resp. 10 Personen ab gratis reservirt und Bestellungen darauf entgegengenommen. Am Ball⸗Abend selbst findet ein Billet⸗Verkauf nicht mehr statt.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Sophie Fürstenberg mit Hrn. Apotheker Georg Fischer (Magdeburg Bernburg). Frl. Gertrud v. Meding mit Hrn. Amtsrichter F. v. Oldenburg (Kägsdorf— Doberan).

Verehelicht: Hr. Pastor Rudolf Schmieding mit Frl. Theodora Gräfin v. Reventlow (Siek Farve in Holstein).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Kämmereikassen⸗ Buchhalter Georg Woitala (Königshütte). Hrn. Apotheker Ehrenberg (Gnadenfrei). Eine Tochter: Hrn. Dr. Ellinger (Stuttgart).

Gestorben: Frau Justiz⸗Rath Johanna Seiffert (Groß⸗Strehlitz). Hr. Major a. D. Heinrich Eickholt (Warendorf). Hr. Baumeister Otto Pardow (Berlin). Hr. Major a. D. Ulrich v. Dieskau (Wiesbaden). Hr. Oberst und Landstallmeister a. D. Ernst v. Mangoldt (Dres⸗ den). Frau Eveline Baronin Behr⸗Edwahlen, geb. Gräfin Keyserling⸗Rautenburg (Schloß Ed⸗ wahlen in Kurland).

Subbhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Subhastationspatent und Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Kaufmanns Emil Biengräber in Lauenburg a. Elbe, Gläubigers,

[30993]

a. Elbe, Schuldners, wegen Forderung, soll auf Antrag des Gläubigers die zu Hohnstorf sub Haus Nr. 38 belegene Kothstelle des Schuldners öffent⸗ lich meistbietend verkauft werden und ist zu dem Ende Termin auf Freitag, den 28. Jannar 188 Morgens 10 Uhr,

auf hiesiger Gerichtsstube anberaumt.

Die Gätcke'sche Kothstelle liegt in Hohnstorf am Elbdeich. Auf derselben befindet sich ein einstöckiges Wohnhans und 1 Stallgebäude, beide von Fach⸗ werk mit Steinbedachung. In dem Wohnhause befinden sich 2 Stuben, 3 Kammern, 1 Laden, 1 Küche und Bodenraum.

Zu der Stelle gehört ein Hofplatz und 1 Garten, 8 beide zusammen 8 Ar 84 Qu.⸗Meter groß

nd. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an dem Verkaufsobjekt Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufge⸗ fordert, solche in dem gedachten Termine anzumelden, und zwar unter dem Rechtsnachtheile, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Er⸗ werber der Stelle das Recht verloren geht.

Der demnächstige Ausschlußbescheid soll nur durch 5. an hiesiger Gerichtsstelle veröffentlicht werden.

Lüneburg, den 10. Dezember 1880. 8 8 Königliches Amtsgericht. III.

A. Keuffel.

Aufgebot.

Nr. 11162. Seiler Gustav Rehn Ehefrau in Haslach besitzt dort 70 Meter Garten im Ge⸗ wann Grün, einerseits Alexander Neumaier, ander⸗ seits August Giesler, ohne Erwerbsurkunde.

Auf Antrag werden Diejenigen, welche an dieser Liegenschaft in den Grund⸗ und Pfandbüchern nicht eingetragene dingliche oder auf Stammguts⸗ oder Familiengutsverband beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche bei Vermeiden des Er⸗ löschens bis zum Termine,

Donnerstag, 10. Februar 1881,

Vormitt. 8 ½ Uhr, anzumelden.

Wolfach, 7. Dezember 1880. LSESroßh. Amtsgericht. er Gerichtsschreiber:

Hässig.

gegen den Köthner J. F. G. Gätcke in Hohnstorf

Se Aufgebot.

Die unverehelichte Ida Caroline Henriette Ilse zu Erfurt,

Pauline Emma Amalie Ilse zu Erfurt,

der Tapezier Wilhelm Julius Hugo Ilse Dresden,

die Frau Goldarbeiter Agnes Julie Mathilde Bögershausen, geb. Ilse, zu Halle an der Saale, haben beantragt,

den Kaufmann Franz Wilhelm Ferdinand Ilse, früher zu Magdeburg wohnhaft, für todt zu erklären.

Der Franz Wilhelm Ferdinand Ilse ist als ehelicher Sohn des Kreiseinnehmers Carl Leopold Christian Ilse und dessen Ehefrau Marie Luise Henriette, geb.3 Kleemann, am 6. Februar 1816 zu Nordhausen geboren und angeblich etwa im Jahre 1868 von hier nach Rio de Janeiro ausge⸗ wandert und soll seit dem 1. April 1869 angeblich verschollen sein. b b

Es werden daher der Franz Wilhelm Ferdinand Ilse resp. die unbekannten Erben desselben aufge⸗ fordert, sich bei dem hiesigen Amtsgerichte bis spätestens zum Termine

am 25. Oktober 1881, Vormittags 11 Uhr,

Domplatz Nr. 6, Zimmer Nr. 10, zu melden. Nach fruchtlosem Ablaufe dieser Frist wird auf Antrag der Franz Wilhelm Ferdinand Ilse für todt erklärt werden.

Magdeburg, den 2. Dezember 1880.

zu

Königliches Amtsgericht VB.

[310100 Aufgebot.

Der von der Oberschlesischen Fürstenthumsland⸗ schaft zu Ratibor ausgefertigte 3 % prozentige schle⸗ sische altlandschaftliche Pfandbrief Dirschelwitz O. S. Nr. 41 über 20 Thlr. ist für den Weihnachtstermin 1849 zur Ablösung gekündigt, aber weder im Fällig⸗ keitstermine noch bis heute eingeliefert worden und daher die auf denselben entfallende Baarvaluta zum landschaftlichen Depositorium genommen worden.

Nachdem der Pfandbrief mit der Spezialhypothek bereits präkludirt worden, wird nunmehr auf Antrag der schlesischen General⸗Landschafts⸗Direktion zu Breslau die auf vorgenannten Pfandbrief gezahlte Baarvaluta hiermit aufgeboten und der Inhaber desselben aufgefordert, seine Ansprüche aus dem Pfandbriefe insbesondere auf Erhebung der Baar⸗ valuta nebst den aufgekommenen Depositalzinsen spätestens in dem

am 9. Febrnar 1881, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Terminszimmer 2, anstehenden Termine geltend zu machen, widrigen⸗ falls er mit diesen Ansprüchen ausgeschlossen und die Baarvaluta nebst Zinsen dem eigenthümlichen Fond der Landschaft überwiesen werden wird.

Ober⸗Glogau, den 8. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.

1.1001Il

Zur mündlichen Verhandlung der Sache Termin auf den 3. Februar 1881, Morgens 9 Uhr, vor der II. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts bestimmt. Cöln, den 10. Dezember 1880. Dr. Eugen Bock Rechtsanwalt. Veröffentlicht : Cöln, 11. Dezember 1880. Lüdemann, Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Landgerichts.

[3101602 Kgl. Amtsgericht Wangen.

Aufgebot.

Das der irrsinnigen Waise Maria Antonia Maier von Sommersbach, Gemeinde Beuren, von der Ober⸗Amtssparkasse Wangen über eine Einlage von 200 ausgestellte und mit der Bezeichnung: „Büchle Nr. 1120“ versehene Sparkassenbüchlein ist angeblich verloren gegangen. Auf den Antrag des Pflegers der Maier ergeht an den Inhaber die⸗ ser Urkunde die Aufforderung, spätestens in dem auf

Montag, den 4. Juli 1881, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Den 2. Dezember 1880.

Amtsrichter Stv.: Hoepfel. Zur Beglaubigung: Kgl. Amtsgerichtsschreiberei: Fricker.

[31002] Auszug.

Durch nunmehr rechtskräftiges Urtheil vom 8. November l. J. hat das hiesige Kgl. Land⸗ gericht die zwischen den hierselbst wohnenden Ehe⸗ leuten Elise Steinhauer, ohne Geschäft, und Johann Mathias Hubert Jacobi, Schlosser und Eisenwaarenhändler bestehende Errungenschafts⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, verordnet, daß fortan zwischen besagten Eheleuten vollständige Gütertrennung bestehen soll, und dieselben zur Feststellung ihrer Ansprüche und zur Auseinander⸗ seßnng vor den Kgl. Notar Giesen hierselbst ver⸗ wiesen.

Aachen, den 11. Dezember 1880.

J. Lürken, Rechtsanwalt.

Vorstehender Auszug wird gemäß §, 11 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeß⸗Ord⸗ nung vom 24. März 1879 hiermit bekannt ge⸗ macht.

Aachen, den 11. Dezember 1880. 8

Rosbach, 8 Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

181009] Spezialkonkurs⸗Proklam.

Auszug

In Sachen der zu Cöln wohnenden geschäftslosen Catharina, geb. Steinhauer, Ehefrau des daselbst wohnenden, jetzt im Konkurszustande befindlichen Kaufmanns Carl Altenkirchen, gegen 1) ihren genannten Ehemann Canl Altenkirchen, 2) den zu Cöln wohnenden Rechtsanwalt Hein⸗ rich Bulich in seiner Eigenschaft als Ver⸗ walter des Konkurses von Carl Altenkirchen, hat das K. Landgericht zu Cöln II., Civilkammer, durch Urtheil vom 28. Oktober 1880 die zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne, dem Beklagten Carl Altenkirchen, bestehende gesetzliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Par⸗ teien zum Zwecke der Auseinandersetzung vor den K. Notar Koch in Cöln verwiesen. 8 Cöln, 9. Dezember 1880. 1X Rudolph Klein II., b Rechtsanwalt. 8 Veröffentlicht: 8 Cöln, 11. Dezember 1880. Lüdemann. Gerichtsschreibergehülfe des Kgl. Landger

8

Die durch Beschluß des Königlichen Landgerichts zu Cöln vom 9. November 1880 zum Armenrechte zugelassene Anna Maria, geb. Schick, Ehefrau des Kohlenhändlers Heinrich Schnelting zu Cöln, ohne besonderes Geschäft ebenda wohnend, hat durch den unterzeichneten Rechtsanwalt gegen ihren genannten Ehemann die Gütertrennungsklage zum biesigen Königlichen Landgerichte mit dem Antrage erhoben: 8 Die zwischen ihr und ihrem verklagten Ehe⸗

manne bestehende Gütergemeinschaft für aufge⸗

öst zu erklären, die völlige Gütertrennung aus⸗ zusprechen und die Parteien zum Zwecke der

Ueber das dem abwesenden Gastwirth Wilh. Petersen in Flensburg gehörige Gewese Nr. 1058, genannt „Muͤhlenpavillon“, in Flens⸗ burg ist auf Antrag des Tischlermeisters Ludwig Matthiesen in Flensburg die Zwangs⸗ vollstreckung im Wege des Spezialkonkurses erkannt.

Demnach werden mit Ausnahme der protokollir⸗ ten Gläubiger alle Diejenigen, welche Ansprüche und Forderungen an das bezeichnete Gewese zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der Ausschließung von der Masse binnen 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams und spätestens am 2. Februar 1881, als dem peremtorischen Angabetermin im unterzeich⸗ neten Amtsgerichte anzumelden.

Zugleich wird Termin zum öffentlich meistbieten⸗ den Verkauf des bezeichneten Geweses auf

Mittwoch, den 9. Februar 1881, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichte angesetzt. Die Verkaufsbedingungen sind hierselbst ausgelegt.

Flensburg, den 7. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. 2. Abth. Brinkmann.

1

„Berichtigung. In der in Nr. 281 d. Bl. publi⸗ zirten Bekanntmachung der Königl. General⸗Land⸗ schafts⸗Direktion zu Stettin vom 26. November d. J., betreffend die Kündigung Pommerscher Pfandbriefe pro 1. Juli 1881, sind folgende Fehler enthalten: Es muß heißen bei den digten Pfandbriefen Stargard’'schen Departements, 8 à 600 hinter Nr. 23385 nicht 23386, sondern 23388, hinter 28122 nicht 18124, sondern 28124, Treptow'schen Departements, à 1500 1 hinter Nr. 13697 nicht 14450, sondern 14550, hinter 29250 nicht 29400, sondern 29404

Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Bessenich zu Eun⸗ zu verweisen. 8

à 300 statt Nr. 20097 Nr. 22097.

warrants 51 sh. bis 51 ch

54,50. Weisser Zucker

Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Dezember 29,00, br. Januar 28,50, pr. Januar April 28,25, gr. März-Juni 28 10. Mehi ruhig, pr. Dezbr. 64,30, pr. Januar (2,40, pr. Januar-April 61,10,

5

8

zur Baarzahlung gekün⸗

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1

Das Abonnement brträgt 4 50 8

für das Vierteljahr.

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Alle Sost⸗-Anstalten nehmen Hesellung au;

für Berlin anßer den Host-Anstalten auch die Expr⸗

dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 82. 1

˙˙˙˙˙ 15 8 1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Major Burchard, à la suite des Pommerschen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 2, Unter⸗Direktor der Artillerie⸗ werkstatt zu Deutz, dem Landes⸗Syndikus der Provinz Branden⸗

burg, Gerhardt zu Berlin, und dem Kreissekretär Hein⸗-

rich zu Graudenz den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Forstmeister Freiherrn von der Reck zu Düssel⸗ dorf den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Steuererheber Gomoll zu Klein⸗Boschpol im Kreise Lauen⸗ burg und dem Wirthschaftsvogt Joseph Stein zu Ditters⸗ bach im Kreise Sagan das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rittmeister Grafen von Lüttichau im Garde⸗ Kürassier⸗Regiment und dem Seconde⸗Lieutenant von Cranach im 5. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), kommandirt als Ordonnanz⸗Offizier . Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen⸗ eimar, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien, beziehungsweise des Offizierkreuzes des Königlich griechischen Erlöser⸗Ordens und des Ritterkreuzes des Groß⸗ herzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone, zu ertheilen.

8 Deutsches Neich.

Das zweite Heft des zweiten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober⸗ Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen & Co. in Hamburg er⸗ schienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2,10 für das Exemplar zu beziehen.

Eine Preisermäßigung, welche den Reichs⸗ und Staats⸗ behörden für die bisher erschienenen Hefte des Werkes bei direktem Bezuge gewährt worden ist, findet für das vorliegende Heft und für die später erscheinenden Hefte nicht mehr statt.

Berlin, den 13. Dezember 1880.

Der Reichskanzler. In Vertretung:

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Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Aachen ernannten bisherigen amerikanischen Handelsagenten James F. Du Bois daselbst ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. v“ . 1“ 8

Dem zum Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Stettin ernannten Herrn George F. Lincoln ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den im Ministerium der öffentlichen Arbeiten angestellten Geheimen Registratoren Degeler, Kröger und Böttcher den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Auf den Bericht vom 8. d. Mts. ertheile Ich den in notarieller Ausfertigung beiliegenden Beschlüssen der General⸗ versammlung der Mitglieder des landschaftlichen Kreditver⸗ bandes für die Provinz Sachsen in der anliegenden Zusam⸗ menstellung und Fassung eines dritten Nachtrages zu dem Statute vom 30. Mai 1864 hierdurch Meine landesherrliche Genehmigung mit der Maßgabe, daß die zu §. 6 beschlossene „Vereidigung der Mitglieder der Direktion und ihrer Stell⸗ vertreter nach der für den Diensteid mittelbarer Staatsbeamten vorgeschriebenen Eidesnorm durch die Königliche Staatsregie⸗ rung, resp. deren Kommissar“ von der Genehmigung aus⸗ zuschließen, und daß die nach §. 22 Nr. 4 zu bestellende Hypo⸗ thek eine Hypothek zur ersten Stelle sein muß. Dieser Mein Erlaß und der dritte Nachtrag zum Statute sind im gesetz⸗ lichen Wege zu veröffentlichen. 8 8.

Berlin, den 27. Oktober 1880. 1

Wilhelm.

von Bismarck. Grf. zu Eulenburg. Bitte Lucius. Friedberg. 8

An die Minister für Handel, des Innern, der Finanzen, für Landwirthschaft, Domänen unnd Forsten und der Justiz.

Dritter Nachtrag zu dem 4 Statute 2 des landschaftlichen Kredit verbandes der Provinz Sachse

vom 30. Mai 1864 (G. S. S. 353). FL.

Die §§. 2, 4 Litt. b, 6, 7, 8 Alinea 1, 9, 10, 16 Alinea 1, 22 und 24 des Statuts für den landschaftlichen Kreditverband der Pro⸗ vinz Sachsen vom 30. Mai 1864, sowie die §§. 22 Nr. 4 und

22ea

Nr. 31 des durch den Allerhöchsten Erlaß vom 7. September 1872 genehmigten zweiten Nachtrages zum Statut werden aufgehoben. An ihre Stelle treten fortan die nachstehend angegebenen Bestimmungen, feee na dem §. 13 des Statuts der nachstehend angegebene Zusatz: der Provinz Sachsen belegenen landwirthschaftlich oder forstwirth⸗ schaftlich benvtzten Grundstuͤcks aufgenommnen werden, welches nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regulirung der Grundsteuer, einen Reinertrag von min⸗ destens 150 gewährt.

Die Meldung zum Beitritt geschieht bei der Direktion des Ver⸗ bandes unter Einreichung einer vollständigen beglaubigten Abschrift des Grundhuchblattes über die zu bate enden Grundstücke, Bei⸗ fügung einer gehörig bescheinigten Nachweisung über die auf denselben ruhenden öffentlichen Lasten und Einsendung eines Eintrittsgeldes von einer Mark für jedes angefangene Tausend der verlangten Dar⸗ lehnssumme.

Dem Anmeldungsgesuche ist ein amtliches Attest über den Rein⸗ ertrag des Grundstücks, dessen Beleihung verlangt wird, beizufügen, sofern der Reinertrag sich nicht schon aus der eingereichten Grund⸗ buchblatts⸗Abschrift ergiebt.

Zieht der Anmeldende seinen Antrag zurück, oder wird derselbe von der Direktion zurückgewiesen, so wird das Eintrittsgeld nach Abzug der durch die Prüfung erwachsenen Kosten zurückgezahlt.

Der Erwerber eines mit Pfandbriefen nach den Bestimmungen dieses Statuts beliehenen Grundstücks ist verpflichtet, dem Verbande sofort beim Erwerbe des Grundstücks in einer gerichtlich oder notariell vollzogenen Urkunde beizutreten und die persönliche Verbindlichkeit für die Pfandbriefschuld zu übernehmen.

Diese Urkunde ist binnen 14 Tagen nach dem Erwerb des Grundstücks der Direktion des Verbandes einzureichen. Die Zahlung eines Eintrittsgeldes kann in diesem Falle nicht verlangt werden.

§. 4. Litt. b. Die Direktion kaunn die Ausschließung eines Mitgliedes verfügen, enn dasselbe die ihen „lliegenden statutenmäßi⸗ gen Verpflichtungen nicht erfüllt. . 1

Mit dem Austritt, resp. der Ausschließung sind alle Rechte an dem Vermögen des Verbandes erloschen.

§. 6. Die Direktion hat ihren Sitz in Halle. Sie besteht aus 3 besoldeten, von dem Verwaltungsrathe als erstes, zweites, drittes Mitglied gewählten und ernannten Personen.

Dieselben werden für Fälle der Verhinderung durch, vom Ver⸗ waltungsrathe gewählte Stebvertreter zeitweilig ersetzt. Ein Mit⸗ glied der Direktion muß gleichzeitig Mitglied des Verbandes sein und ein anderes die Befähigung zum Richteramte besitzen.

Das erste Mitglied der Direktion führt in den Sitzungen der⸗ selben den Vorsitz, in Fällen der Verhinderung wird es durch das zweite Mitglied vertreten.

Die Höhe des Gehalts der Direktoren, die Zeitdauer und die Bedingungen ihrer Anstellung bestimmt der Verwaltungsrath.

Die Direktoren können vom Verwaltungsrathe in allen den.

Fällen aus ihrer Stellung entlassen werden, in denen die Staatsre⸗ gierung zur Entlassung eines Beamten aus seinem Amte befugt ist. Die Namen der Direktoren resp. ihrer Stellvertreter 7) werden vom Verwaltungsrathe durch Inserat in die, für die Veröffentlichungen des Verbandes bestimmten Blätter bekannt gemacht.

§. 7. Die Direktion verwaltet und leitet die Angelegenheiten des Verbandes und vertritt denselben auch in denjenigen Fällen, in denen die Gesetze eine Spezialvollmacht fordern.

Die Legitimation der Direktoren und ihrer Stellvertreser wird durch ein, auf Grund der Wahlprotokolle ausgestelltes gerichtliches oder notarielles Attest geführt.

Die Direktion ist beschlußfähig nur bei Anweserheit aller Mit⸗ glieder, beziehentlich im Falle der Verhinderung eines derselben bei Anwesenheit eines Stellvertreters.

asdie Beschlüsse der Direktion werden nach Stimmenmehrheit gefaßt.

Bei ihrer Geschäftsführung hat die Direktion die ihr vom Ver⸗ waltungsrathe ertheilten Instruktionen zu beobachten und den Be⸗ schlüssen desselben Folge zu leisten.

Gegen dritte Personen hat jedoch eine solche Beschränkung der efe der Direktion den Verband zu vertreten, keine rechtliche

irkung.

Schriftliche Erklärungen der Direktion bedürfen, um für den Verband verbindlich zu sein, entweder der Unterschrift zweier Direk⸗ toren öoder nur eines solchen und eines stellvertretenden Direktors.

§. 8. Alinea 1. Der Verwaltungsrath besteht aus 9 Mit⸗ gliedern. Jedes Mitglied des Verwaltungsrathes muß zugleich Mit⸗ glied des Verbandes oder gesetzlicher Stellvertreter eines solchen sein und einen Grundbesitz vertreten, der einen jährlichen Grundsteuer⸗ Reinertrag von mindestens 1500 gewährt.

§. 9. Der Verwaltungsrath kontrollirt die Geschäftsführung der Direktion und die gesammte Verwaltung des Verbandes.

Er ist namentlich verpflichtet: W

1) jährlich mindestens einmal die Kassenführung des Vereins extraordinär durch zwei seiner Mitglieder revidiren zu lassen, die Rechnung der Direktion abzunehmen und dieser nach Erledigung der gezogenen Monita Decharge zu ertheilen;

2) der Generalversammlung jährlich einen Rechenschaftsbericht zu erstatten und diesen in den für die Bekanntmachungen des Ver⸗ bandes bestimmten Zeitungen zu veröffentlichen;

3) alle Anordnungen zur Ausführung dieses Statuts zu treffen;

8 f die Geschäftsinstruktionen für die Beamten des Verbandes zu erlassen;

5) die Tax⸗Grundsätze festzusetzen, und

6) über die, gegen die Direktion oder andere Beamte des Ver⸗ bandes eingehenden Beschwerden zu entscheiden. Er hat das Recht:

das Gebiet des Verbandes in Bezirke einzutheilen, sowie einzelne seiner Befugnisse durch Kommissarien (Landschafts⸗ räthe) ausüben zu lassen.

§. 10. Der Verwaltungsrath versammelt sich jedes Jahr mindestens zweimal regelmäßig, und außerordentlich, so oft der Vorsitzende, drei seiner Mitglieder oder die Direktion es verlangt.

Die Einladungen zur Versammlung erfolgen von dem Vor⸗ sitzenden durch besondere Einladungsschreiben.

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Als Mitglied des Verbandes kann jeder Besitzer eines in,

gewiesen werden kann, auf 8 Jahre angen

Die Stellvertreter werden in

RNeihenfolge einberufen. 8

„Der Verwaltungsrath ist beschlußfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, und unter diesen der Vorsitzende, oder im Fall seiner Verhinderung dessen Stellvertreter anwesend sind. 8

fuhen den Sitzungen des Verwaltungsraths wird ein Protokoll geführt.

Das Protokoll in denjenigen Sitzungen, in welchen über Ertheilung der Decharge und Wahl der Direktoren resp deren Stellvertreter Beschluß gefaßt wird, muß von einer Gerichts⸗ person oder einem Notar geführt werden.

Die Protokolle müssen von drei Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vollzogen werden. 8

„§. 13. Zufatz: Das Protokoll muß von dem Vorsitzenden und zwei anderen Mitgliedern des Verbandes vollzogen werden, welche die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden bei Beginn der Sitzung ernennt. 4

Dem Protokolle ist behufs Nachweises der Theilnahme an der Generalversammlung ein, von dem Vorsitzenden durch feine Unter schrift zu beglaubigendes Verzeichniß der anwesend gewesenen Ver bandsmitglieder beizufügen. G

§. 16 Alinea 1. Die Pfandbriefe werden in Abschnitten zu 3000, 1500, 300, 150 und 75 ausgegeben und ihnen zur Er- hebung der halbjährlich zahlbaren Zinsen Coupons nach Formular B., die mit Talons auf 10 Jahre versehen sind, beigefügt.

§. 22. Darlehne.

„Der Verband gewährt seinen Mitgliedern Darlehne in den von ihm ausgegebenen Pfandbriefen nach dem Nennwerthe unter folgen⸗ den Bedingungen:

1) von Gütern resp. Grundstücken, deren Eigenthum Mehreren zusteht, können ideelle Antheile nicht beliehen werden; 8

2) insoweit das Eigenthum eines Guts resp. Grundstücks durch Lehn oder Familienstiftung beschränkt ist, müssen bei einer vom Be⸗ sitzer beabsichtigten Verschulvung des Grundbesitzes diejenigen Formen erfüllt, resp. deren Erfüllung nachgewiesen werden, welche die betreffenden Stiftungsurkunden, Statuten ꝛc vorschreiben; 1

3) sämmtliche Kosten der Vorbereitung, Vollziehung des Dar⸗ lehnsgeschäfts und Eintragung des Darlehns trägt Darlehnssucher, und kann zur Deckung derselben ein angemessener Kostenvorschuß ein⸗ gefordert werden; 1

4) für das Darlehnskapital die nach Nr. 6 zu entrichtende jährlich 5 % betragende Annuität, Verzugszinsen, Einklagungs⸗ und Beitreibungskosten und alle sonstigen aus dem Darlehnsgeschäfte er⸗ wachsenden Kosten, sowie die sonstigen statutenmäßigen Beiträge muß innerhalb der ersten zwei Drittheile des Werths des zu beleihenden 1 Objekts Hypothek bestellt werden;

5) der Darlehnsempfänger ist verpflichtet, bis zur gänzlichen Tilgung der Schuld die auf dem beliehenen Grundstücke vorhandenen oder zu errichtenden Gebäude, Inventarienstücke und Vorräthe mit der höchsten zulässigen Summe gegen Brandschaden zu versichern, und sich hierbei allem Dem zu unterwerfen, was ihm die Direktion zur Sicherung des V 8

Verbandes vorzuschreiben für gut hält;

6) für das Darlehnskapital vom ersten Tage desjenigen Ka⸗ lenderhalbjahres ab, in welchem er dasselbe empfangen, ohne Rücksicht auf die allmähliche Amortisation des Dahrlehns bis zur Beendi⸗ gung derselben jährlich 5 % vom Nominalbetrage des Darlehnskapi⸗ tals, von welchem 4 % auf die Zinsen, ¾ % als Tilgungsbeitrag und ½¼ % als Beitrag zu den Verwaltungskosten zur Verrechnung kommen, in halbjährlichen Raten pränumerando und franko zu ent⸗ richten. Die Zahlung der halbjährlichen Raten muß bis zum 10. Ja- 1 resp. 10. Juli jeden Jahres an die Kasse des Verbandes er⸗ 4 olgen;

7) den Mitgliedern der Direktion und des Verwaltungsraths, sowie den von letzteren ernannten Bezirkskommissarien steht jederzeit frei, von der Wirthschaftsführung des Schuldners Einsicht zu nehmen und ist derselbe verpflichtet, zu diesem Behufe seine Wirthschafts⸗ bücher und Rechnungen vorzulegen;

8) dem Schuldner steht jederzeit frei, das Pfandbriefskavital ganz oder theilweise an den Verband zurückzugewähren; jedoch müssen die statutenmäßigen Zahlungen für das laufende Halbjahr entrichtet werden.

Die Zahlung erfolgt in Pfandbriefen des Verbandes nach dem unter Beifügung der laufenden Coupons und der

galons.

Abgezahlte Beträge werden auf Antrag des Schuldners und auf Kosten desselben im Grundbuche zur Löschung gebracht, und kann er über die von ihm bezahlte Darlehnsforderung des Verbandes mit Vorbehalt des Vorzugsrechts für die dem Verbande auf dem Grund⸗ stücke verbleibenden Forderungen verfügen.

9) Der Verband hat das Recht: 3

A. das Pfandbriefskapital mit 6monatlicher Frist zu kündigen:

a. wenn der Erwerber eines mit Pfandbriefen beliehenen Grund- stücks die ihm nach §. 2 ad 7 des Statutes obliegende Verpflichtung innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht erfüllt; 8

b. wenn der Schuldner seinen statuten⸗ und vertragsmäßigen Verpflichtungen nicht nachkommt;

c. wenn das verpfändete Objekt unter Sequestration oder Sub⸗ hastation gestellt wird;

B. eine angemessene theilweise Abzahlung der Schuld in gleicher Frist zu verlangen, wenn das verpfändete Objekt sich in seinem Werthe verringert;

10) kann Darlehnssucher die Priorität (ckr. ad 4 gegenwärt. 5 vor bereits eingetragenen Forderungen nicht sofort ver⸗ schaffen, so ist die Bewilligung eines Darlehns dennoch zulässig, wenn derselbe sich verpflichtet, die eingetragenen Forderungen zur Löschung zu bringen und wegen der Ansprüche aus denselben dem Verbande eine Kaution in der Art bestellt, daß er für je 75 der Forderung 100 in Pfandbriefen des Verbandes bei demselben de⸗- ponirt. 8 Bei der Berechnung des Betrages der Forderungen wird der Zinssatz derselben, wenn sich kein höherer ergiebt, auf 5 %, und der Rückstand der Zinsen, wenn dessen Berichtigung nicht glaubhaft nach⸗ en.