— Die brovisorischen Gesammtergebnisse der Volkszählun im Lübeckschen Staate sind: 8 (Seadt Lubeck und Vorstädtee 50 975 Städtchen Travemünde. 1 719 111ö118““ 10 754
b Total 63 448 Die vortsanwesende Berölkerung in Travemünde ist genau dieselbe geblieben, wie im Jahre 1875. Es zählte jedoch die Besatzung der daselbst befindlichen Schiffe 1875 213, 1880 nur 39 Personen. In n 115— 1-S 360 Personen. Hierunter sind 79 in der Gemeinde Israelsdorf gezählte, beim Travedurchsti beschöftiate Arbeiter. e See
— Im hamburgischen Staate wurden 454 041 Personen gezählt, 65 423 oder 16,83 % mehr als im Jahre 1875, und zwar 410 176 Personen (+ 61 729 oder 17,72 %) in der Stadt, den Vor⸗ städten und den Vororten, 43 865 (+ 3694 oder 9,20 %) im übri⸗ gen Gebiete.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Naturgeschichte des Cajus Plinius Secundus Ins Deutsche ü;bersetzt und mit Anmerkungen versehen von Prof. Dr. G. Wittstein in München. Lieferung 1 und 2. Leipzig 1880. Druck und Verlag von Greßner u. Schramm. — Die bisher vor⸗ handenen vollständigen deutschen Uebertragungen der „Naturgeschichte“ des Plinius, von Johann Daniel Denso e(erschienen in den Jahren 1764 bis 1765 zu Rostock und Greifswald) und von Gottfried Eroße (1781- 88 zu Frankfurt a. M.) entsprechen den heutigen Anforderungen in keiner Weise mehr, weder sprachlich noch sachlich, ja die erstere ist oft geradezu unrichtig und unverständlich, spätere Verdeutschungen des Werkes aber (die in Prenzlau und Leipzig erschienen) sind unvollendet geblieben. Die vorliegende Bearbeitung ist also durchaus erwünscht und dankenswerth. Plinius' „Naturgeschichte“ wird stets ihren Werth als kulturgeschichtliches Dokument vom höch⸗ sten Interesse behalten. Ist es doch mit seinem so ganz realen In⸗ halt mehr als jedes andere schrifrliche Denkmal des Alterthums geeignet, uns unmittelbar in die Denk⸗ und Erkenntnißweise der Antike zu versetzen. Zwar heißt der Autor sein Werk bescheiden: eine Naturgeschichte, man wird aber in der That mit dem Uebersetzer nicht zu viel sagen, wenn man es eine Encyklopärie des damaligen Wissens, des dama⸗ ligen Standes der Wissenschaften, Künste und Gewerbe nennt. Und es verdient wahrlich „ungeachtet des vielen darin enthaltenen Unrich⸗ tigen, Lächerlichen, Abenteuerlichen, von einem Jeden, der nur einiges Interesse an der Entwickelungsgeschichte der mensch⸗ lichen Kenntniß nimmt, gelesen zu werden. Plinius war, wie aus unzähligen Stellen seines Werkes bervorgeht, über den Aberglauben seiner Zeit weit erhaben, und wenn er alles, was sich darauf bezieht, mittheilt, so zeugt dies nur von seiner Wahr⸗ heitsliebe und seiner schriftstellerischen Genauigkeit. Im Uebrigen müssen wir wohl bedenken, daß seine eigenen Ansichten das Ergeb⸗ niß der damaligen Kulturstufe sind, und insofern haben sie. wenn auch jetzt als irrig erkannt, immerhin geschichtlichen Werth. Endlich darf nicht vergessen werden, daß sehr, sehr Vieles in seinem Werke auch noch jetzt Wahrheiten sind und bleiben werden. Unser Zeitalter, so sehr hochgebildet es auch zu sein wähnt, wird dereinst von einer späteren Exoche in eben demselben Grade bekrittelt und verspottet werden, wie wir von dem Zeitalter des Plinius zu thun uns berechtigt glauben. Es erfordert daher nicht blos die ge⸗ büͤhrende Nach sicht gegen alles menschliche Werk, sondern auch die Gerechtigteit, nicht den Maßstab unserer Civilisation an ein fast 2000 Jahre altes „Werk zu legen. Vielmehr liegt es uns ob, das darin enthaltene Nutzbare auch nutzenbrin⸗ gend zu machen, wozu das Material im Ueberflusse vorhanden ist.“ — Die Uebersetzung hält sich mit möglichster Treue an den latei⸗ nischen Text ;z, wo es nöthig sind, Anmerkungen hinzugefügt. Zur leich⸗ teren Vergleichung der häufig vorkommenden Münzen, aße und Gewichte sowohl untereinander als mit den unsrigen sind dem Werke leicht übersichtliche Tabellen vorangeschickt. — Die bisher vorliegen⸗ den beiden Lieferungen enthalten von den im Ganzen 37 Büchern die vier ersten: an der Spitze die Widmung an den Kaiser Titus dazwischen Einleitung und Biographie von dem Verfassers) und das Inhaltsverzeichniß sämmt⸗ licher folgenden, dann das 2., die Kosmo⸗ graphie und 2 Bücher der Geographie. a. — Klein und Thomé. Die Erde und ihr organisches Leben. Lieferung 28 bis 31. (W. Speemann in Stuttgart.) Mit diesen Lieferungen beginnt der II. Band des interessanten Werkes, welcher das Pflanzen⸗ und Thierleben enthalten soll. „Ein Bild der Verbreitung der Thiere und Pflanzen, sowie Skizzen aus deren Leben und von der Nutzanwendung, welche der Mensch von ihnen zu ziehen weiß“, will der Verfasser Dr. Thomé liefern. In syste⸗ matischer Form giebt er einen Abriß des gesammten organischen Lebens, zeigt er die Entwicklung und Verbreitung, die Lebensbedin⸗ gungen der Thiere und Pflanzen in ihren verschiedensten Phasen und ietet hierdurch eine Fülle belehrenden Inhalts. Der Verfasser theilt die eigenen Worte der Reisenden mit, deren Schilderungen uns die fernen Länder vor Augen geführt haben, um nicht durch Umschreibung den frischen Hauch der Begeisterung abzustreifen, mit welchem jene Berichte erstattet sind. Das Buch gewinnt dadurch auch an Zuver⸗ lässigkeit und Originalität. Das Werk, das in Bezug auf Gehalt des Textes und Schönheit der Illustrationen gleich boch steht, verdient allseitige Beachtung. Es empfiehlt sich auch als Weih⸗ nachtsgeschenk, da der I. Band gebunden vorliegt und der II. Band bis Weihnachten nächsten Jahres complet werden wird. —— Münzreform und Bankwesen“ ist der Titel eines im Verlage von Emil Schellmann in M. Gladbach und Leipzig er⸗ schienenen stattlichen Bandes, der, vom Rechnungs⸗Rath Essenberger herausgegeben, eine chronologisch und sachlich geordnete Sammlung aller Gesetze, Verordnungen und Bekannt⸗ machungen, die sich auf Münzreform und Bankwesen beziehen, und die Vorschriften über den Wechselstempel enthält. Der Herausgeber schickt seiner sorgfältigen und für weite Kreise nützlichen Arbeit eine interessante, kurz gefaßte Geschichte des Münzwesens in Deutschland seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts voran und läßt dieser in der Eiyleitung die Mo⸗ tive zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Ausprägung von Reichs⸗ goldmünzen, und eine tabellarische Uebersicht über die für Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten Landes⸗Gold⸗, Silber⸗ und Kupfermünzen folgen. .„— Im Verlage von J. F, Richter in Hamburg hat Alfred Friedmann, von dem an dieser Stelle schon fruͤher gelegentlich ichterische Arbeiten besprochen wurden, eine Novo⸗lle „Ersetzter Verlust erscheinen lassen, deren Handlung zu frivol erscheint, um wahre Sympathie zu erwecken. Nichtsdestoweniger zeigt Friedmann auch hier wieder seine dichterische Gestaltungsgabe und erweist sich als Meister in der poetischen Zeichnung landschaftlicher Bilder. — demfelben Autor ist bei Otto Lenz in Leipzig (Salon⸗ ein episches Gedicht in zwölf Gesängen: „Die erschienen, das uns in die altrömische Zeit zurückführt. Von dem allgemeinen historischen Hintergrunde, der Zeit Julius Cäsars heben sich die Gestalten der Dichtung lebensvoll ab. Die trefflich geschilderten Scenen aus dem Familien⸗ und dem öffentlichen Leben Roms in dieser großen Epoche werden — trotz des in der Wirmung (von Georg Ebers) ausgesprochenen schlechten Glaubens — . auch in unserer „Zeit aufmerksame Leser finden, und das um als die Erzählung auch inhaltlich unsere Antheilnahme — Die Verlagebuchhandlung der Gebrüder Paetel hier hat sich beeilt, das Prachtwerk Spanien (in e. Hsten lersecbft Theodor Simons, illustrirt von Professor Alex. Wagner in Mün⸗ chen, Holzschnitte von Theodor Knesing in München) noch zam Weih⸗ e fertig zu stellen. Mit den uns vorliegenden Lieferungen — 29 hat das Werk in der würdigsten Weise durch eingehende Be⸗ schreibung der Alhambra und der übrigen Prachtbauten in Granada seinen Abschluß erhalten. Der Verfasser hat in dem Werke in lebhaf⸗ ten Farben die Schönheiten Spaniens geschildert, und es ist ihm
b s;
lehrunrg des Lesers zu thun gewesen. Professor Wagner Text durch eigenartige, aus eigener Anschauung konzipirte Bilder illüustrirt die der Holzschneider vorzüglich wiedergegeben hat. Die Berlagshandlung hat in der Ausstattung des Werks, zu welchem sie auch Original-Einbanddecken zum Preise von 9 ℳ liefert, ihr Bestes gethan, um eine in jeder Beziehung für den Weihnachtstisch “ * üven
— N.⸗ der „Illustrirten Zeitung“ (Leipzig, J. J. Weber) enthält folgende Abbildungen: Graf Paul Hatzfeldt, 8 neue Staatssekretär des Deutschen Reichs. Nach einer Photographie von Abdullah Frères in Konstantinopel. — Ead's Projekt einer Schiffs⸗ eisenbahn über die Landenge von Panama. — Die kleinsten Men⸗ (ben: Lucia Zarate und General Mite in der Pieccadilly Hall zu London. — Die Frauen in Schillers Leben. Aus Heinrich Düntzers neuestem Werk „Schillers Leben“ (Leipzig, Fues' Verlag). 15 Abbildungen: Schiller. Nach dem Gemälde der Frau Simano⸗ witz. — Schillers Mutter. — Schillers älteste Schwester Christo⸗ phine. — Schillers jüngste Schwester Nanette. — Charlotte v. Lenge⸗ feld. — Karoline v. Beulwitz, geb. v. Lengefeld. — Charlotte v. Wol⸗ zogen. — Charlotte v. Kalb. — Henriette v. Wolzogen. — Anna Maria Jakobina Stock. — Margaretha Schwan. — Johanna Dorothea Stock. — Bilder aus Ungarn: Een Pferdedieb der Pußta. Originalzeichnung von Emerich Greguß. — Illustrationsproben aus Werken vom Weih⸗ nachtsbüchertisch: Aus Jakob von Falke's „Hellas und Rom“ (Stutt⸗ gart, W. Spemann): Ein Blumenmarkt im alten Athen. Gezeich⸗ net von Paul Thumann. Aus dem Prachtwerk „Spanien“ (Berlin, Gebr. Paetel): Scene aus einem Stierkampf. Aus dem Prachtwerk „Indien in Wort und Bild“ von Emil Schlagintweit (Leipzig, Schmidt und Günther): Tempel auf der Flußinsel Srirangam in Indien. Aus Kate Greenaway's „Geburtstagsbuch für Kinder“ (München, Th. Stroͤfer). Aus Julius Platzmanns Faecsimile⸗Aus⸗ gaben auf dem Gebiete der Amerikanistik. 2 Abbildungen.
Gewerbe und Handel.
Ueber die Hanauer Bijouterie ꝛc. auf der Mel⸗ bourner Ausstellung entnimmt der „Han. Anz.“ dem Mel⸗ bourner Blatt „Age“ folgenden Artikel, der gewiß in vielen Kreisen interessiren wird.
Der Kaizerliche Pavillon in der Gallerie des Seitenflügels, welcher den Platz einnimmt, auf dem der Baldachin am Tage der Eröffnung stand, übt jetzt schon eine dauernde Anziehungskraft aug, obgleich die Fertigstellung seines Inhalts noch lange nicht beendet ist.
„Der Schrank, welcher die Hanauer Gesammtausstellung birgt, glänzt von Juwelen und Edelsteinen. Es sind acht Aussteller Hanaus, welche durch die Herren Schmedes, Erbslöh u. Co. reprä⸗ sentirt werrden. Der Gesammtwerth wird auf 15 000 Pfd. Sterl. geschätzt. Die Aussteller zreigen ihre verschiedenen Spezialitäten: G. A. Korff stellt Ketten und Colliers in verschiedenen Mustern aus. Die Kollektion ist von gediegener vorzüglicher Arbeit und sehr reich⸗ haltig. Die Ketten von 18⸗ und 20 karatigem Gold, viele davon massiv, andere in leichtem orientalischen Geschmack, sind sehr schön.
.A. Voltz⸗Bier stellte Brochen, Anhänger, Armbänder und Me⸗ daillons aus. Dieselben theils mit Diamanten besetzt, theils emaillirt. Die Sachen sind von geschmackvoller Zeichnung und vorzüglicher Aus⸗ führung. C. Bissinger Söhne haben reich in Edelsteinen ausge⸗ stellt. Unter anderem ein Diamantdiadem, welches einer Fürstin wür⸗ dig ist; ein reizend eleganter Schmetterling, Brochen in Perlen, Diamanten, Saphiren und Rubinen; ein sehr schöner Anhänger stellt einen Vogel auf einem Zweig in Diamanten vor. Ein Türkis⸗ Collier mit Anhänger und Ohrringen, eine Camee mit grauen Perlen gefaßt, ein Kreuz in Brillanten, ein Ring mit großem Rabin und Diamanten und ein Bracelet mit einem Diamanten, Rubin und Smaragd von gro zem Umfang, sind alles hervorragende Gegen⸗ stände in dieser Abt eilung. Ebenso ein prachtvoller Brillant⸗ ring und eine aus einem Opal geschnittene Camee. Geissell u. Hartung haben einige sehr große Saphire in verschie⸗ dener geschmackvoller Weise gefaßt, ausgestellt. Eins ihrer schönsten Stücke ist ein Diamantenkollier abwechselnd mit Perlen verziert, letztere bis zu der Größe eines Spatzeneis. Dieser eine Gegenstand wird auf 700 Pfd. Sterl. geschätzt. Ferner ein prachtvolles Arm⸗ band mit drei sehr großen Smaragden in Brillanten gefaßt und mit Rubinen und Saphiren verziert, ein sehr schön gezeichnetes Bracelet mit in Diamanten, Rubinen und Smaragden imitirter Pfauenfeder. Eine gemalte in Perlen und Diamanten gefaßte Broche ist sehr ansprechend, ebenso eine Anzahl Ringe mit schwarzen Perlen und Diamanten. C. Hertel u. Sohn zeigen uns einige prächtige aus Amethist geschnittene Cameen, deren Ausführung eine sehr gute ist. Von künstlerischer Ausführung sind die Brochen, Schmetterlinge darstellend, deren Röcken aus Perlen und deren Flügel aus Opal gebildet ist. Von eben solchen verführerischen Ansehen sind die Topas⸗ anhänger und Amethistkreuze. Steinheuer u. Co. haben einen großen Theil glatter matter Bijouterie ausgestellt, nebst einigen hübschen Blätterbrochen in Brillanten. Diese Gegenstände sind alle von guter Zeichnung und schöner Ausführung.
Die Abtheilung von C. Colin u. Söhne strahlt in Bracelets von farbigen Steinen. Sehr schön sind die Vögel mit glänzend emalllirtem Gefieder auf Diamantzweigen sitzend. Ein imitirter Spitzenknoten in Brilaanten als Broche ist von ausgezeichneter Ar⸗ beit. Die Shawlnadeln, die Dosen aus der Zeit Ludwig XIV., die Brochen nach Originalzeichnungen, Thiere und Blumen darstellend, sind vorzüglich ausgeführt. In dem nächsten und letzten Theil ziehen die Bracelets, Anhänger und Medaillons, verziert mit Saphir und Onix, unser Auge besonders an, die C. Kurr⸗Schüttner herüber⸗ gesandt und die sich durch ihre Pracht und geschmackvolle Zeichnung auszeichnen. „Die geschnittenen Korallen und schwarz emaillirte Me⸗ daillons erhöhen die Mannigfaltigkeit dieser schönen Kollektion. „Die Hanauer Aussteller repräsentiren in vollem Maße die feinsten Bijouterie⸗ und Juwelenarbeiten Deutschlands und nehmen die volle Aufmerksamkeit der Besucher für sich in Anspruch.
In derselben Abtheilung sieht man noch Gold, Silber und Elfenbeinknöpfe von E. Peine, Hamburg. Bernsteinwaaren von H. W Sewag. E 5. Wilkens u. Dauger und
old⸗ un ilberbijouterie mit und ohne Edel 5 Sel 2asha h elsteine von Berg u. — Die Bremer Lebensversicherungsbank vergütet i F“ auch sn 88 1 eine Sec von 37 %³.9
ürnberg, 16. ezember. (Hopfenmarktbericht v Leopold Held.) Die Tendenz des Marktes ist seit Anfang dieser Woche sehr ruhig und abwartend. Es zeigt sich geringe Kauflust; in Folg; dessen konnten sich die vorwöchentlichen Preise nur schwach be⸗ aupten. Umgesetzt wurden seit torhag ca. 350 Ballen, während die Zufuhren sich auf ca. 800 Ballen beziffern. Es notiren: Markt⸗ waare 80 — 110 ℳ, Gebirgshopfen 105 — 140 ℳ, Aischgründer 75 bis 120 ℳ, Hallertauer 75 — 120 ℳ, do. Siegelgut 125 — 140 ℳ Polen 85 — 145 ℳ, Württemberger 80 — 145 ℳ; Elsässer 70 — 125 ℳ — Wie man der Sozial⸗Corr.“ aus Nürnberg berichtet, hat sich daselbst, um im gemeinsamen Zusammenwirken einen Schritt zur Besserung der soztalen Lage der unbemittelten, insbesondere der Ar⸗ beiterschichten, zu thun, ein Comité gebildet, welches behufs Be⸗ schaffung befriedigender Arbeiter⸗Wohnstätten die Konstitui⸗ rung einer Aktien⸗Gesellschaft anbahnen wird, indem es einerseits in der Presse dem Publikum den Plan zur Kenntniß bringt, andrerseits in persönlicher Rücksprache mit speziell interessirten, d. h. arbeitgeben⸗ den Mitbürgern die Beschaffung der Mittel betreibt. Da sich eine deaeefftehcoesshensen Faeger ig. Cn. gern nnachig⸗ Unterneh⸗
„ so dürfte das Zustandekomme lanng seber Zus men desselben in sicherer msterdam, 16. Dezember. (W. T. B.) Bei der heute vo 11 Lasderegeeltschaft T. dat ven urden arils Surinam zu 27 200 Boucants Surinam zu 28 à 28 ½ verkauft. “
Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 16. Dezember. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Venus“ ist heute Nachmittag aus Konstantinopel hier 18
dabei nicht allein um die Unterhaltung, sondern auch um die Be⸗
troffen.
Berlin, 17. Dezember 1880.
Eisenach. (Madbr. Ztga.) Das in Aussicht genommene Bülow⸗Concert bierselbst ist gesichert und wird am 27. De⸗ zember stattfinden. Es ist dies nach den Erfahrungen in Meiningen ein musikalisches Ereigniß. Für das letzte Concert in Meiningen 8
18. cr. Billets ausgegeben.
Konzert⸗Haus. Gelegentlich der morgen, Sonnabend, statt⸗ findenden Beethovenfeier werden das Septett (mit mehrfacher Besetzung der Streichinstrumente), die Sinfonie in C-moll, die Duver⸗ turen; „Coriolan“ und „Egmont“, die Musik aus dem Ballet: „Die Ge⸗ schoͤpfe des Prometheus“ und die Romanze in F-dur für die Violine von L. van Beethoven zur Aufführung gelangen.
Grundzjüge der praktischen Politik.
sichtigung der betreffenden Werke von Dahlmann, Waitz, Mohl, Escher, Bluntschli ꝛc. Bearbeitet und herausgegeben von Di. jur. Ludw. Heinr. Schmidt. Leipzig, Druck und Verlag der Roß⸗ bergschen Buchhandlung. 1881. Ladenpreis 1 ℳ 50 ₰. Ueber Handwerk und Innung. Ein Vortrag, gehalten in der Versammlung der Schuhmacher⸗Innung zu Wiesbaden am 15 November 1880 von Dr. jur. H. von Strauß und Torney, Königlichem Polizei⸗Direktor in Wiesbaden. Der Reinertrag ist für die Unterstützungskasse der Schuhmacher⸗Innung in Wiesbaden be⸗ stimmt. Wiesbaden. Verlag von Jurany & Hensel (C. Hensel).
Das Beiheft zum Militär⸗Wochenblatt (Jahrgang 1880), herausgegeben von v. Löbell, Oberst z. D. (Berlin, Ernst Siegfried Mittler und Sohn) hat folgenden Inhalt: Ursprung und erste Gestalt des preußischen Feldpredigeramtes. Von Erich Schild, Königlichem Divisionspfarrer der 8. Division.
Preußische Jahrbücher. Herausgegeben von H. von Treitschke, 46. Band, 6. Heft, Dezember 1880. Berlin, 1880. Druck und Verlag von G. Reimer. — Inhalt: Altösterreichische Kulturbilder. (Christian Meyer.) — Aus Türkisch⸗Asien. — Gesetz⸗ liche Maßregeln zur Bekämpfung der Trunksucht. (Dr. A. Baer.) — Julius Wolff. (Julian Schmidt.) — Zur Fortsetzung von Gneisenau's Biographie. — Parlamentarisches und konstitutionelles System. — Zur inneren Lage am Jahresschlusse. (Heinrich von Treitschke. — Von Ducigno nach Athen. (Politische Correspon⸗ denz.) — Erwiderung an Hrn. Th. Mommsen. (Heinrich von Treitschke.)
Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine. Perantwortlich redigirt von G. v. Marées, Major. Bd. XXXVII. Nr. 111. Heft 3 (Dezember 1880) Berlin. F. Schneider & Co. (Goldschmidt & Wilhelmi.) — Inhalt: Die französische Expedition nach Egypten (1798 — 1801) von Spiridion Gopcevic (Fortsetzung). 1 Charakteristische Momente der Kriegführung im nordamerika⸗ nischen Secessionskriege (Schluß). — Das Nachrichtenwesen zur Zeit des siebenjährigen und des deutsch⸗französischen Krieges 1870/71. — Die Kriegstelegraphie und deren Bedeutung für die Armee. — Die russischen und die chinesischen Streitkräfte mit Bezug auf den gegenwärtigen Konflikt zwischen Rußland und China. — Studie über die zur Ergänzung des Vertheidigungssystems der Nordostarenze Frankreichs erforderlichen Maßnahmen. — Umschau in der Militär⸗ eiteratur: Ueber Fie und die Gefechtsausbildung des In⸗ fanterie⸗Bataillons. ie Frage über die Landesbefestigung in der Schweiz, von Ludwig v. Winterfeld. Planzeichnen, theoretische und praktische Anleitung zum Terrain⸗ und Situationszeichnen, von Pila, Feuerwerks⸗Lieutenant. — Verzeichniß der bedeutenderen Aufsätze aus anderen militärischen Zeitschriften (15. Oktober bis 15. November). — Verzeichniß der bei der Redaktion eingegangenen neu erschienenen Bücher u. s. w. (15. Oktober bis 15. November).
Das Centralblatt für die gesammte Unterrichts⸗ verwaltung in Preußen (November⸗Dezember⸗Heft) hat folgenden Inhalt: Verfahren zur Vermeidung eines Rechtsstreites zwischen staatlichen Behörden. — Unzulässigkeit des Rechtsweges gegenüber der Aufsichtsbehörde in Streitigkeiten über die Verpflich⸗ tung zur Leistung von Schulbeiträgen. — Aufnahme von Zeichnungen über die bedeutenderen öffentlichen Bauten nach deren Fertigstellung. — Ergänzung der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Bau⸗ und Maschinenfach. — Einführung der Tonne zu 1000 kg als Gewichtseinheit in die statistischen Ueber⸗ sichten, Berechnungen ꝛc. — Aussetzung des Schulunterrichtes am Tage der Volkszählung, Mitwirkung der Lehrer, Ausschluß der Schüler. — Tragung der auf Pfarrländereien treffenden Deichlasten. — Zahl der Lehrer an den Universitäten ꝛc. im Winter 1879/80. —
Unter Berück⸗
Frequenz der Universitäten ꝛc. im Winter 1879/80. — Qualifikation für Assistentenstellen bei den medizinischen Universitätsinstituten. — Bestätigung der Wahlen der Abtheilungsvorsteher an den tech⸗ nischen Hochschulen zu Hannover und zu Aachen. — Verleihung gol⸗ dener Medaillen an Künstler aus Anlaß der akademischen Kunstaus⸗ stellung zu Berlin. Dsgl. aus Anlaß der Kunstausstellung zu Düsseldorf. — Rechnungsmäßige Bebandlung nicht rechtzeitig abgeho⸗ bener staatlicher Bedürfnißzuschüsse für höhere Unterrichtsanstalten. — Frequen; der Gymnasial ꝛc. Lehranstalten im Sommer 1879. — Lehr⸗ plan für den Unterricht und den Betrieb der Obstbaumzucht und des Gartenbaues in den Seminaren der Provinz Westfalen. — Nothwendig⸗ keit der Ausstellung einer Berufzurkunde für Lehrer schon bei provi⸗ sorischer Anstellung. — Termin für die Turnlehrerinnenprüfung im Herbste 1880. — Beschulung nicht getaufter Kinder christlicher Eltern. — Ausübung des Züchttaungsrechtes in der Schule. Geltung der Aller⸗ höchsten Kabinets⸗Ordre vom 14. Mai 1825 im Regierungsbezirk Wiesbaden. — Den zum Schulhausbau Verpflichteten liegt auch die Verpflichtung ob, bis zur Herstellung des Baues Schulräumlichkeiten zu stellen bezw. miethsweise zu beschaffen. — Nothwendigkeit genauer Ausführung der festgesetzten Pläne zu Schulbauten in Beziehung auf die Leistungen der Betheiligten. — Personalchronik. Nr. 99 der „Deutschen Landwirthschaftlichen Presse“ hat folgenden Inhalt: Ueber Neuerungen im Molktrelbetriebe. Von Prof. Kirchner⸗Halle a. S. — Ueber die Aufzucht von Krebsen. Von O. Micha. — Ansäen einer Wiese. Von Wiesenbaumeister Kunze. — Hufbeschlag für Ochsen. (Mit Abbildungen.) Von Prof. Zorn. — Dickbäuchigkeit eines Fohlens. Von Prof. Däammann. — Rechts⸗ verhältniß eines Gesammtarmenverbandes zum Landrathsamt und zum Kreisausschuß. Von Assessor von Oesfeld. — Butterungsver⸗ fahren. Von Prof. Kirchner. — Amerikanische Reitsäge. Von Bau⸗ rath Sae. f.CG Sozial⸗Correspondenz. Allgemeine Ausgabe eraus⸗
seceben von Dr. Victor Böhmert und Arthur des Etubber in , resden) Nr. 49. — Inhalt: Vorläufige Resultate der neuen Volkszählung im Königreich Sachsen. — Der Einfluß des Noth⸗ standes auf die Lebensversicherung. — Schutz gewerblicher Arbeiter. — Armenpfleger.Erfahrungen. — Gegen den Schnaps. — Töchter⸗ heim. — Die Einwanderung in die Vereinigten Staaten von Nord⸗ 4 58 Ce eec
r. 50. — Inhalt: Weihnachtsbescheerungen. — Bevölkerungs⸗ zunahme größerer Städte innerhalb der beiden sühsen Volkstähiungen⸗ — Wandervorträge. — Die neuen Jahresberichte der Fabrikinspek⸗ toren. — Gegen das Vagabondenthum. — Arbeitsma. k t.
28
Redacteur: Riedel.
der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
1“
am 19. d. M. waren bereits vor mehreren Tagen alle Plätze ver⸗ geben; aus London und der Schweiz sind Besucher angemeldet. Um das Publikum zu befriedigen, werden für die Generalprobe am
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften. 8
Ausdruck.
führungen des Kommissars hätten die Kommission veranlaßt,
man sich für die Kommissionsanträge, wenn nicht, dann für
zu geben:
zum Deutschen Reichs⸗An
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 17. Dezember
8 8
zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzei
1“ “ .
reußen. Berlin, 17. Dezember. Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses empfahl bei der Debatte über die §§. 7, 8 und 15 Herr Struckmann das von ihm und Herrn Bredt gestellte Amen⸗ dement, und erklärte sich gegen die Anträge der Kommission zu Alinea 2 des §.7, die juristisch unhaltbar seien und im Wider⸗ spruch mit der Reichs⸗Civilprozeßordnung ständen. Kein Richter würde sich nach §. 259 der Civilprozeßordnung an solche Bestimmungen zu binden brauchen, wie sie von der Kommission vorgeschlagen würden.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Kurl⸗ baum II., erwiderte, er theile diese Bedenken nicht. Der Kommis⸗ sionsbeschluß sage wesentlich dasselbe, wie die Regierungsvorlage. Nicht der Pfandschein, sondern die Eintragung in das Pfand⸗ buch begründe ein Pfandrecht. Um eine Härte gegen den Ver⸗ pfänder zu beseitigen, habe die Regierung im §. 7 von der Präsentation des Pfandscheins Abstand genommen; die Kom⸗ mission fordere aber in §. 15 die Rückgabe des Scheines, wie aber, wenn der Verpfänder ihn verloren habe? dann könne er nach §. 8 der Kommissionsvorschläge erst 4 Wochen nach dem Fälligkeitstermine das Psand einlösen, gehe also der vom Gesetzgeber gewollten Wohlthat verlustig. Die vierwöchent⸗ liche Frist sei ebenfalls nicht klar präzisirt. Aus allen diesen Gründen bitte er um Ablehnung der Kommissionsanträge.
Graf zur Lippe vertheidigte die Kommissionsanträge aus praklischen Gründen. Die Regierungsvorlage lasse eine ganz neue Art von Betrügerei zu, indem der Verpfänder nach der⸗ selben seinen Pfandschein verkaufen und sich dann auch ohne den Pfandschein das Pfand einlösen könne, dem Käufer aber das Nachsehen lasse. Diesem Manöver suchten die An⸗ träge der Kommission vorzubeugen.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Kurl⸗ baum II. bestritt diese Aussührungen. Das System der Regierung komme bei den Kommissionsanträgen nicht zum
Herr Dr. Beseler erklärte sich gegen die Regierungsvor⸗ lage, welche einseitigen Formalismus zeige. Gerade die Aus⸗
dem Pfandschein den Charakter eines Inhaberpapiers zu geben. Die Vorlage aber vermenge Legitimationspapiere und Inhaber⸗ papiere. Wolle manein wirksames Pfandgesetz, dann entscheide
die Regierungsvorlage. 8
Herr von Bernuth empfahl die Kommissionsanträge, wollte aber statt der vierwöchentlichen Frist in §. 8 eine dreiwöchentliche. Er beantragte in Alinea 1 des Antrages der Kommission den Schlußpassus folgendermaßen zu fassen:
„Sind seit der Fälligkeit des Darlehns drei Wochen verflossen, so kann der Verpfänder das bis dahin nicht eingelöste Pfand auch ohne Vorlegung des Pfandscheins gegen Zahlung des Darlehns⸗ kapitals und der Zinsen zurückfordern.“ 1
Herr von Schöning, der gleichfalls für die Beschlüsse der Kommission eintrat, bemerkte, er halte es für eine Forderung der Gerechtigkeit, daß der Verpfänder bei der Einlösung des Pfandes auch diejenigen Kosten trage, welche zum Zwecke des Verkaufes bereits entstanden seien und beantragte: „in dem Kommissionsantrage Zeile 2 zwischen den Worten „Zinsen“ und „jederzeit“ und am Schlusse zwischen den Worten „Zinsen“ und „zurückfordern“ einzufügen: „sowie der zum Zweck des Verkaufs bereits entstandenen Kosten“ einzufügen.
Nachdem noch die Herren von Dechend und Struckmann nochmals sich für die Kommissionsvorschläge ausgesprochen, wurde die Diskussion geschlossen und nach einem Schlußwort des Referenten der §. 7 in der Fassung der Kommission, der §. 8 gleichfalls nach den Anträgen der Kommission mit den von den Herren von Bernuth und von Schöning beantragten Unteramendements angenommen und entsprechend den Be⸗ schlüssen der Kommission der zweite Absatz des §. 15 gestrichen. Der §. 9 wurde ohne Debatte nach den Anträgen der Kom⸗ mission in folgender Fassung angenommen:
„Der Pfandleiher ist berechtigt, das Pfand zum Zwecke der Befriedigung wegen seiner Forderung an Kapital und Zinsen nach eingetretener Fälligkeit des Darlehns zu verkaufen. Die Erlangung eines vollstreckbaren Schuldtitels oder die gerichtliche Ermächtigung zum Verkauf ist nicht erforderlich.“
Hinter §. 9 beantragt die Kommission folgenden neuen §. 9a. einzufügen:
„Der Pfandleiher hat eine Liste der zu verkaufenden Pfänder nach den Nummern des Pfandbuchs unter Angabe des Tages der Verpfändung und der Fälligkeit der Forderung bei der Ortspolizei⸗ behörde vorzulegen und nach Feststelung der Richtigkeit dieses Verzeichnisses durch die Ortspoltzeibehörde die Liste dem Gecichts⸗ vollzieher als Unterlage für die Versteigerung zuzustellen.“
Die Herren Hache und Hasselbach erklärten sich gegen die⸗ sen Antrag, dessen Ausführung die Ortspolizeibehörden zu sehr belästigen würde, während Graf zur Lippe und Herr Bredt die Annahme befürworteten. Im Interesse der ärmeren Bevölkerung müßten die Ortspolizeibehörden sich dieser Mühe schon unterziehen. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗ Justiz⸗Rath Kurlbaum II. erklärte, er könne ebenfalls die Einführung solcher Bestimmungen nicht billigen. Der Justiz⸗ Minister Dr. Friedberg bat, der Regierung in dieser Beziehung freie Hand zu lassen, im Verordnungswege zu dem Erlaß einer solchen Bestimmung zu schreiten, nicht aber diese Fakultät in die starre Form des Gesetzes zu zwängen.
Bei der Abstimmung wurde §. 9a. mit geringer Majori⸗ tät angenommen. 1
Im §. 10, welcher nach der Fassung der Regierungs⸗ vorlage lautet: „Der Verkauf ist in öffentlicher Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher auszuführen. Gold⸗ und Silbersachen dürfen nicht unter ihrem durch Abschätzung festzustellenden Gold⸗ oder Silberwerthe, Werthpapiére, welche einen Boͤrsen⸗ oder Marktpreis haben, nicht unter dem Tagescourse verkauft werden. Der Pfand⸗ leiher kann selbst bieten und erstehen.“ . beantragte die Kommission, dem Absatz 2 folgende Fassung
„Gold⸗ und Silbersachen dürfen nicht unter ihrem Gold⸗ oder
der Tagescours nicht erreicht, so können dieselben von dem Ge⸗ richtsvollzieher aus freier Hand zum Tagescours verkauft werden.⸗
Herr von Dechend erklärte sich gegen diese Fassung und schlug vor, dem Alinea 2 folgende Fassung zu geben:
„Der Verkauf erfolat durch einen Gerichtsvollzieher. Werth⸗ papiere, welche einen Börsen⸗ oder Marktpreis haben, sollen aus freier Hand durch den Gerichtsvollzieher zum Tagescourse verkauft werden. Gold⸗ und Silberwaaren dürfen nicht unter ihrem Gold⸗ und Silberwerth verkauft werden. Der Pfandleiher kann selbst bieten und erstehen.“ 8 3
Bei der Abstimmung fand dieser letztere Antrag die Zu⸗ stimmung der Majorität.
Der §. 11 wurde ohne Debatte nach der Fassung der Regierungsvorlage angenommen, ebenso §. 12 nach dem An⸗ trage der Kommission in folgender Fassung: 1
„Ort und Zeit der Versteigerung sind unter allgemeiner Be⸗ zeichnnng der zu rersteigernden Sachen in einem von der Orts⸗ polizeibehörde für solche Bekanntmachungen zu bestimmenden Blatte bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist zugleich der Name des Prandleihers und die laufende Nummer des Pfand⸗ buches anzugeben. Die Bekanntmachung muß wenigstens zwei Wochen und höchstens vier Wochen vor dem Tage der Versteigerung und darf frühestens am Tage nach dir eingetretenen Fälligkeit des Darlehns erfolgen.“ HlhenNe⸗Legeee Lischa Lstass E.nBea k.ss Als §. 12 a. beantragte die Kommission folgenden neuen Paragraphen in das Gesetz einzufügen:
„Sind mehrere Gegenstände durch dasselbe Geschäst zum Pfande bestellt, so ist der Verpfänder berechtigt, die Reihenfolge zu bestimmen, in welcher dieselben zum Verkaufe auszustellen sind. Der Verkauf ist einzustellen, sobald ein Betrag erlöst ist, welcher hinreicht, die Forderung des Pfandleihers an Kapital, Zinsen und Kosten zu decken.“ M““
Auch dieser Antrag wurde ohne Diskussion angenommen. — Dem §. 13 beantragte die Kommission im Absatz 1 folgende Fassung zu geben: ¹“
„Der Pfandleiher hat unverzüglich nach erfolgtem Verkaufe des Pfandes den für den Verpfänder nach Abzug der Pfandschuld und der Kosten des Pfandverkaufs etwa verbleibenden Ueberschuß des Erlöses an den Verpfänder gegen Rückgabe des Pfandscheins zu zahlen oder für denselben nach Ablauf einer vierzehntägigen Frist die nicht abgehobenen Beträge bei der Hinterlegungsstelle des Bezirks (Gesetz vom 14. März 1879), zu hinterlegen. In gleicher Weise hat er die in Gemäßheit des vorhergehenden Paragraphen freigewordenen Pfandstücke herauszugeben oder dieselben, insofern es Werthpapiere oder Kostbarkeiten sind, bei der bezeichneten Hinter⸗ legungsstelle zu hinterlegen.“ EE““ und den Absatz unverändert in der Fassung der Regierungs⸗ vorlage anzunehmen. Hierzu beantragten die Herren Bredt und Struckmann: —
a. in Absatz 1 Zeile 5 die Worte: „gegen Rückgabe des Pfand⸗ scheins“ zu streschen; b. in Absatz 1 Zeile 6 statt der Worte: „bei der Hinterlegungsstelle des Bezirks (Gesetz vom 14. Mai 1879), zu hinterlegen“ zu setzen: „bei der Ortsarmenkasse, unter Beisügung eines betrrffenden Auszuges aus dem Pfand⸗ buche zu hinterlegen. Diejenigen Geldbeträge, welche nicht binnen Jahresfrist von den Berechtigten in Anspruch genommen sind, gehen in das Eigenthum der Ortsarmenkasse über“; c) statt des Schlußsatzes des Absatz 1: „In gleicher Weise hat u. s. w. bis hinterlegen“ zu setzen: „In gleicher Weise ist bezüglich der in Gemäßheit des vorhergehenden Paragraphen freigewordenen Pfand⸗
flücke zu verfahren.- .
Nach einer längeren Diskussion, an der sich die Herren Bredt, Struckmann, Dr. Wever, Graf zur Lippe, Hasselbach und der Regierungskommissar betheiligten, erhielt dieser Paragraph bei der Abstimmung folgende Fassung:
„Der Pfandleiher hat unverzüglich nach erfolgtem Verkauf des Pfandes den für den Verpfänder nach Abzug der Pfandschuld und der Kosten des Pfandverkaufes etwa verbleibenden Ueberschuß des Erlöses an den Verpfänder zu zahlen oder für denselben nach Ab⸗ lauf einer vierzehntägigen Frist die nicht abgehobenen Beträge bei der Ortsarmenkasse unter Beifügung eines betreffenden Auszuges aus dem Pfandbuche zu hinterlegen. Diejenigen Geldbeträge, welche nicht binnen Jahresfrist von den Berechtigten in Anspruch genommen sind, gehen in das Eigenthum der Ortsarmenkasse über. — Auf diese Hinterlegung ist in der Bekanntmachung der Ver⸗ steigerung hinzuweisen. Ist dies unterblieben, so hat der Pfand⸗ leiher die erfolgte Hinterlegung in dem nach §. 12 bestimmten Blatte auf seine Kosten bekannt zu machen.“
Ferner wurde der §. 14 nach kurzer Diskussion nach den Anträgen der Kommission und einem Unteramendement der Herren Bredt und Struckmann in folgender Fassung ange⸗ nommen:
„Sind bei dem Verkaufe des Pfandes die Vorschriften der §§. 9 bis 12 (jetzt §§. 8, 10, 11, 12) nicht befolgt worden, so hat der Pfandleiher die Kosten des Verkaufs selbst zu tragen und dem Verpfänder den durch den Verkauf verursachten Schaden zu er⸗ setzen, insbesondere denjenigen Betrag mit Zinsen zu fünf vom Hundert vom Verkaufstage ab zu zahlen, um welchen der Ver⸗ kaufspreis des Pfandes hinter dessen Werth zurückgeblieben ist. Entgegenstehende Verabredungen sind nichtig. Der Anspruch des Verpfänders verjährt in fünf Jahren. Der Lauf der Verjährung beginnt vier Wochen nach eingetretener Fälligkeit des Darlehns, oder, wenn der Verkauf des Pfandes später stattgefunden hat, mit dem Tage des Verkaufs.“
Der Rest des Gesetzes — die §§. 16 bis 22 — beschäftigt sich mit den öffentlichen Pfandleihe⸗Anstalten. Nach dem Re⸗ gierungsentwurf sollen die Vorschriften der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 28. Juni 1826 für die Kommunal⸗Leih⸗ anstalten fortan mit den Einschränkungen dieses Gesetzes auf das ganze Land angewendet werden. Die Kommission dagegen hatte die materiellen Bestimmungen dieser Allerhöchsten Kabi⸗ netsordre dem Text des Gesetzes einverleibt und die Aller⸗ höchste Ordre in dem zum §. 23 umgewandelten §. 16 für aufgehoben erklärt.
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg bat um
Ablehnung der Kommissionsvorschläge und Annahme der Re⸗ gierungsvorlage, da die neuere Gesetzessprache nicht unerheb⸗ lich von der von 1826 abweiche. — In gleichem Sinne er⸗ klärten sich auch die Herren Dr. Wever und Graf * Lippe, und baten um Verwerfung der Kommissionsvorschläge. Die Majorität des Hauses entschied sich dem Wunsche des Mini⸗ sters des Innern gemäß. 1 8
Die Schlußabstimmung konnte nicht vorgenommen werden, da es zunächst noch einer Redaktion der heutigen Beschlüsse
durch die Kommission bedurste. Die Schlußabstimmung
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (29.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die General⸗ diskussion über die drei folgenden Gesetzentwürfe fort: 1) die Berathung der Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 3. Februar 1880, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmung und Mißernte herbeigeführten Nothstandes in Oberschlesien; 2) die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Be⸗ willigung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungs⸗ bezirks Oppeln; und 3) die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von Rybnik nach Sohrau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz. Der Abg. Graf Clairon d'’Haussonville gab, wie der Vorredner, dem Gefühl freudiger Genugthuung Ausdruck über den vorliegenden Gesetzentwurf, der in allen den Landestheilen einen lauten Wiederhall finden werde, denen die Regierung ihre Aufmerksamkeit zuwende. Die Vorlage erfülle von den großartigsten Gesichtspunkten aus die Ver⸗ heißungen des vorigen Jahres, jener altfridericianischen Maxime folgend, die freie Initiative des Staates zu ergreifen, sobald die Schäden erkannt und die Mittel zur Heilung festgestellt seien. Das Bild von den oberschlesischen Verhältnissen, welches die Denkschrift entwerfe, sei nicht rosig, aber es sei zutreffend gezeichnet. Gegenüber dem ersten Redner müsse er bemerken, daß Oberschlesien doch übler daran sei als andere Landestheile. Denke man an die hermetische Absperrung gegen Osten, an die voll⸗ ständige Stockung alles merkantilen Verkehrs gegen das Nachbarland, hauptsächlich durch den niederen Stand der Valuta in Rußland herbeigeführt. Denke man ferner an die eigenthümlichen Wechselbeziehungen zwischen Landwirthschaft und Industrie in Oberschlesien, durch welche der ersteren bald die nothwendigsten Arbeitskräfte entzogen, bald in Zeiten in⸗ dustriellen Niederganges in übergroßer Masse zugeführt würden. Die mangelnde Kenntniß des Deutschen und die an sich schöne, unter den bestehenden Verhältnissen aber beklagenswerthe An⸗ hänglichkeit an die Heimath hinderten den Abfluß der über⸗ schüssigen Bevölkerung nach Deutschland. Eine Folge der großen Bedürfnißlosigkeit des Oberschlesiers sei es, daß der Arbeiter nur so lange fleißig sei, bis derselbe seine geringen materiellen Bedürfnisse befriedigt habe. Die Vorlage sei um so freudiger zu begrüßen, als sie mit der materiellen gleichzeitig die geistige Hebung der Bevölkerung verbinde. Als die Grundursachen der mißlichen Zustände des kleinen Grundbesitzes in Ober⸗ schlesien erwiesen sich unzweifelhaft die Parzellirung und die allgemeine Wechselfähigkeit. Eine Suspendirung des Parzel⸗ lirungsgesetzes halte er für dringend geboten. Betreffs der einzelnen Bestimmungen des Entwurfs theile er wegen des wichtigsten Punktes, der Drainage, ganz die Auffassung der Regierung, indeß dürften die größeren Grundbesitzer von den Wohlthaten des Gesetzes nicht absolut ausgeschl ossen werden. Was die Kreditgewährung angehe, so halte er die Verlegung des Schwerpunkts derselben in die Kreissparkassen für er⸗ sprießlich. Dankend begrüße er die für die Begründung neuer Schulstellen und Beihülfe für Schul⸗ und Erweiterungsbauten ausgesetzten Summen. Er halte es für seine Pflicht, der Ver⸗ waltung des früheren Kultus⸗Ministers das Zeugniß auszu⸗ stellen, daß in den früher sehr wenig geförderten Schulver⸗ hältnissen Oberschlesiens seit dem Jahre 1873 erhebliche Ver⸗ besserungen eingeführt worden seien. Die Denkschrift gebe die genaueren Daten über die geringe Zahl von Schulen. In Folge dieses Uebelstandes kämen viel zu viel Kinder auf einen Lehrer und die Entfernung vom Heimatsort der Kinder bis zu den Schulen sei so bedeutend, daß ein regelmäßiger Schulbesuch beinahe unmöglich werde. Er bitte also dringend, in dieser Richtung helfend einzutreten. Der letzte Punkt betreffe die Zu⸗ schüsse zu den Eisenbahnen. Die Regierung habe in dieser Beziehung nicht selbständig vorgehen können, sondern habe mit Privatbahnen in Unterhandlungen treten müssen,«hie dazu geführt hätten, daß in dem eigentlichen Nothstandsreviere Rybnik⸗Sohrau nur ein gewisses Fragment zu Stande ge⸗ kommen sei. Immerhin sei auch dies dankbar zu acceptiren, da bei der so thätigen Initiative des Ministers die Fortsetzung dieses Anfangs nicht fehlen werde. Was das Projekt Creuz⸗ burg⸗Rosenberg⸗Lublinitz⸗Tarnowitz betreffe, so sei er über⸗ zeugt, daß die davon durchschnittenen Gegenden vollständig das Material dazu besäßen, dieser Verkehrsstraße Leben zuzu⸗ führen. Er erinnere an die umfangreichen Forsten und die reichen Thoneisensteinlager der betreffenden Kreise, welche früher die Holz⸗, Kohlen⸗, Eisenindustrie dort in großen Schwung ge⸗ bracht hätte. Die Eisenbahn werde sie zu neuem Leben erwecken. Die Kreise Lublinitz und Rosenberg hätten mit den erheb⸗ lichsten Opfern Chausseen fast ohne Staatshülfe gebaut. Die beiden Kreisstädte hätten seit zehn Jahren mit hohen Kosten Etablissements zur Aufnahme von Militär errichtet; dafür solle man sie jetzt mit in das Eisenbahnnetz hineinziehen. Die Verhältnisse des Kreises gestatteten keine höhere Be⸗ lastung. Darum bitte er, das von der Regierung Verlangte zu bewilligen und auch in Zukunft keinen Zuschuß von den Kreisen zu verlangen. Prüfe das Haus die Vorlage wohl⸗ wollend, und Oberschlesien werde demselben für seine Mit⸗ wirkung danken, indem es sich bemühe, nach allmählicher wirthschaftlicher Gestaltung, aber dann auch voll einzutreten als lebensfähiges Mitglied in den Organismus des Staates. Der Abg. Parisius, der vor langer Zeit in Oberschlesien gelebt, auch ein halbes Jahr lang in der Nähe von Noth⸗ standsbezirken als Hypotheken⸗ und Vormundschaftsrichter fungirt zu haben angab, hielt goßen zu weit getriebene Zer⸗ splitterung des Grundbesitzes das Mittel der Suspendirung der Parzellirungsfreiheit für schädlich; das Erschwerungen der Parzellirung enthaltende Gesetz von 1853 sei unter Zustim⸗ mung aller Parteien aufgehoben. Die Beschränkung der Parzellirung werde nicht im Stande sein, den Eigenthümern ihren Besitz zu erhalten, da sie dieselben nicht hindern werde, Schulden zu kontrahiren. An eine Beschränkung der Wechsel⸗ fähigkeit aber sei bei der Stimmung des Reichstags nicht zu
Silberwerthe, Werthpapiere, welche einen Börsen⸗ oder Markt⸗ preis haben, nicht unter dem Tagescourse verkauft werden; wird
wird deshalb in der auf morgen anberaumten Sitzung erfolgen. Schluß der Sitzung 4 Uhr.
8 “ v“
denken. Den Grund der Mißstände erkenne er zum Theil