1880 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Dec 1880 18:00:01 GMT) scan diff

die fünf Jahre 18 ..

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Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch

.“

mit (in Buchslaben) FJb bei der Landeshauptkasse für die Provinz Ostpreußen in Königsberg. (Stempel.) Königsberg, den.. BW1 Die Kommission für den Provinzialhülfskassen⸗ und Miliorationsfonds. (Faecsimile der Unterschriften.) Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Gel⸗

zum 31. Dezember .. . .erhoben wird.

(Muster zu den Anweisu gen Provinz Ostpreußen. Anweisung g. Anleiheschein

es 8 Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen für Zwecke des Provinzialhülfskassen⸗ und Meliorationsfonds II. Ausgabe Buchstabe .. Nr... über Mark zu 4 ⅛1 Prozent Zinsen. 1sEaEfsköLFiesB848 Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem bezeichneten Anleibescheine die .. te Reihe Zinsscheine für bis 18.. bei der Landeshauptkasse für die Provinz Ostpreußen in Königsberg, sofern von dem Inhaber des erhoben ist. Königsberg, den . . ten öö Die Kommission für den Provinzialhülfskassen⸗ und Meliorationsfonds. (Faecsimile der Unterschriften.) 8 Anmerkung: b IJeder Zinsschein und jede Anweisung ist mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Controlbeamten zu versehen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Gymnasium zu Fulda ist der ordentliche Lehrer

Dr. Zilch zum Oberlehrer befördert worden.

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Der praktische Arzt ꝛec. Dr. Hillenkamp zu Lippstadt ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Lippstadt ernannt worden.

Die Nr. 37 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab

zur Versendung gelangt, enthält unter

Nr. 8743 das Gesetz, betreffend Abänderungen des Ge⸗ setzes über die Erweiterung der Staatseisenbahnen und die

Betheiligung des Staates bei mehreren Privat⸗Eisenbahn⸗

unternehmungen vom 9. März 1880 (Gesetz⸗Samml Vom 18. Dezember 1880. 8 Berlin, den 20. Dezember 1880. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden.

169).

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1 1““ Preußen. Berlin, 20. Dezember. Se. Majestät

der Kaiser und König empfingen heute Vormittag um 11 ½ Uhr den Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen

Rath von Wilmowski, zum Vortrag. Mittags 1 ½ Uhr ertheilten Se. Majestät dem Botschafter

Grafen Hatzfeld eine Audienz.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin

wohnte gestern dem Gottesdienst in der St. Matthäi⸗Kirche bei.

*

Das Familiendiner fand im Königlichen Palais statt. Heute besuchte Ihre Majestät das Augusta⸗Hospital.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ertheilte am Sonnabend, Mittags 1 Uhr, dem Professor und Mitgliede des Herrenhauses, Dr. Forchhammer

aus Kiel eine Audienz.

Gestern wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm und Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margaretha dem Gottesdienste in der Garnisonkirche bei.

Nachmittags um 5 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen

und Königlichen Hoheiten zum Familiendiner zu Ihren Ma⸗ jestäten.

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für Eisenbahnen,

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz besuchte am Abend die Vorstellung im Opernhause.

Der Bundesrath sowie der Ausschuß desselben Post und Telegraphen hielten heute

Sitzungen.

Bei der Vertheilung der Kaufgelder eines subhastirten Grundstückes kann, nach einem Erkenntniß

des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 3. November d. J., ein nacheingetragener Hypothekengläubiger im Interesse seiner eigenen Befriedigung nicht die Legitimation desjenigen, welcher eine voreingetragene Post geltend macht, ohne seine Befugniß

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8 Geltendmachung und Empfangnahme der an sich richtigen

ealforderung genügend nachweisen zu können, anfechten; viel⸗ mehr ist es dem freien Ermessen des Subhastationsrichters überlassen, zu entscheiden, ob der die voreingetragene Post Be⸗ nspruchende dazu genügend legitimirt sei oder nicht, in wel⸗

chem letzteren Falle ein Aufgebot der auf die fragliche Post

fallenden Masse zu veranlassen ist.

In demselben Erkenntniß hat das Reichsgericht auch den Rechtssatz ausgesprochen, daß ie für einen Gläubiger unter Vermittelung des Prozeß⸗

richters auf dem Grundstück seines Schuldners eingetragene Vormerkung gleichwie eine definitive Hypothekenrechts⸗Eintra⸗

gung weiter

ihn selbst gegen Zahlung beanspruchen,

ter in Konstantinopel, Goschen,

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Der Bundesrathskommissar der Landesverwaltung für Elsaß⸗Lothringen, Generalzolldirektor Fabricius, ist nach Straßburg abgereist.

S. M. S. „Vineta“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Zirzow, ist am 1. November cr. in Nagasaki eingetroffen.

S. M. S. „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Schröder, ist am 16. November cr. in Para angekommen.

Bayern. München, 16. Dezember. (Auag. Ztg.) Der Steuergesetz⸗Ausschuß der Abgeordnetenkammer hat die sehr umfangreiche zweite Berathung der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. einige Abänderungen an den Gesetzen über die allgemeine Grund⸗ und Haussteuer, in der gestrigen fünften diesfälligen Sitzung zum Abschluß ge⸗ bracht. Die Beschlüsse der ersten Berathung wurden mehrfach und zum Theil in wesentlicher Beziehung abgeändert. Der Ausschuß wird morgen in die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs bezüglich der Einkommensteuer eintreten. .

18. Dezember. Nachdem nun auch des Landrath des Kreises Oberbayern geschlossen ist, haben sämmtliche Landräthe der acht Kreise Bayerns ihre Aufgabe erledigt. Die Kreisumlagen sind für die einzelnen Kreise für das Jahr 1881 folgendermaßen festgestellt: Oberbayern bei einer Bilanz des Kreisbudgets von 1 897 728 50 auf 24,0 Proz. (1880 24,5); Niederbayern 989 914 ℳ, 23,0 Proz. (25,0), Pfalz 1 307 743 9 ₰, 57,0 Proz. (38,5), Oberpfalz (2) 24,5 Proz. (24,0), Oberfranken 1 904 638 25 ₰, 29,5 Proz. (29,8), Mittelfranken 1 454 294 75 ₰, 34,0 Proz. (34,5), Unterfranken 1 004 785 ℳ, 23 Proz. (21,0), Schwaben 1 232 108 ℳ, 26 Proz. (27,5).

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meinin⸗ gen, 17. Dezember. (Weim. Ztg.) Der Herzog Bernhard feiert heute seinen 80. Geburtstag. Die Mitglieder der Her⸗ zoglichen Familie sind aus dieser Veranlassung hier ver⸗

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Dezember. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus hat heute die von der Linken bekämpften oberösterreichischen Großgrundbesitzwahlen mit 170 gegen 155 Stimmen verifizirt. 8

Der päpstliche Nuntius Vanutelli ist gestern hier eingetroffen. Die „Montagsrevue“ bespricht die Note der Pforte vom 14. d. und meint, daß dieselbe neuerdings eine wohlwollendere und billigere Transaktion erschließe, welche sich selbstverständlich unter Berücksichtigung des europäischen Concerts und auf Grundlage der Beschlüsse der Berliner Kon⸗ ferenz vollziehen müßte. Angesichts der Schwierigkeiten, welche sich der Verwirklichung des Gedankens eines europäischen Schiedsgerichts entgegenstellten, sei es nicht ganz unwahrschein⸗ lich, daß Europa es vorziehen werde, die Kontroverse in das zwar langsamer fließende, aber gefahrlosere Gefälle der freien diplomatischen Erörterung zurückzulenken.

Belgien. Brüssel, 14. Dezember. (Cöln. Ztg.) Der König hat die Adresse der Deputirtenkammer entgegen⸗ genommen und darauf Folgendes erwidert: „Ich bin tief ge⸗ rührt von den so herzlichen und so patriotischen Gefühlen, welche die Kammer in ihrer Adresse ausdrückt; mit seltener Befrie⸗ digung sehe ich die Eintracht bestätigt, die zwischen den Staatsgewalten besteht zur Sicherung des guten Ganges der Geschäfte. Die Arbeit des Parlaments übt auf die allgemeine Lage des Landes den heilsamsten Einfluß. Dadurch, daß die Kammer meiner Regierung loyale Unterstützung gewährt, wird sie auf die zunehmende Stärkung und Besserung der ausgezeichneten Lage des Landes hinwirken.“ Nachdem die Kammer von dieser Antwort des Königs in Kenntniß gesetzt worden, ging sie heute zur allgemeinen Berathung des Budgets der Verkehrsmittel und Wege über.

Großbritannien und Irland. London, 17. Dezember. (Allg. Corr.) Das Kabinet hielt gestern wiederum eine vierstündige Sitzung, die ausschließlich der Berathung der Vorlage zur Reform der Bodengesetzgebung in Irland gewidmet war. Dem Vernehmen nach ist das Ministerium übereingekommen, eine Ausdehnung des Prinzips des bäuer⸗ lichen Grundbesitzes und ferner ein Projekt zur Urbarmachung der brachliegenden Ländereien in Irland zur Durchführung zu bringen. Ein Regierungskredit (dessen Höhe durch die Finanz⸗ beamten des Schatzamts auf Grund einer denselben vor⸗ ulegenden Statistik festgesetzt werden wird) bildet eins er Elemente der dem Parlamente vorzulegenden Maßregel. Obgleich die Regierung, wie versichert wird, bezüglich der Annahme der festen Pacht bei einem ver⸗ nünstigen Pachtzinse, nebst dem Vorkaufsrecht, im Prinzip einig ist, so ist eine Feststellung dieser Prinzipien bislang nicht erfolgt. Eine der Hauptideen der neuen Bodenmaßregel wird die klare Definition des Ulstermodus sein. In Folge dringender Vorstellungen irischer Gutsbesitzer ist die Regie⸗ rung, gutem Vernehmen nach, auch entschlossen, eine weit⸗ gehende Maßregel zu Gunsten des bäuerlichen Landbesitzes auf der Basis einer Entschädigung der Grundbesitzer dem Parlament in Vorschlag zu bringen. 20. Dezember. (W. T. B.) Der englische Botschaf⸗ und Musurus Pascha sind hier angekommen.

cedirt werden kann, daß insbesondere der Schuldner (Grundstücksbesitzer) die Uebertragung der Post auf und daß sodann

der Grundstücksbesitzer diese auf ihn übergegangene vorgemerkte Forderung weiter cediren kann.

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Der hiesige Kaiserlich russische Botschafter Herr von Sabouroff hat Berlin 9 einige Wochen mit Urlaub ver⸗

assen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimisti⸗

b scher Geschäststräger der Botschafts⸗Rath Arapoff.

Der hiesige Königlich portugiesische Gesandte Graf! de Rilvas hat einen längeren Urlaub angetreten, während

essen der Legations⸗Sekretär Chevalier de Soveral als nterimischer Gefchäftsträger fungirt.

In Folge des Todes des Königlich ürtgerussehefchf I Gesandten Freiherrn von Spitzemberg ist der Militärbevoll⸗ mächtigte General⸗Major von Faber du säus mit der

interimistischen Wahrnehmung der gesandtschaftlichen Geschäfte betraut worden.

Gestern fsand in Mullingar (Leinster) in Irland ein agrarisches Meeting statt, welchem gegen 10 000 Per⸗ sonen begägszen. Der Parlamentsdeputirte Sullivan hielt

dabei eine Rede, in welcher er u. A. äußerte: Der Kampf,

der jetzt zwischen dem Eigenthümer und dem Pächter geführt werde, sei ein Kampf auf Leben und Tod; der eine oder der andere müsse untergehen. In Bonnikoula (Irland) versuchte am Sonnabend ein aus etwa 2000 Personen beste⸗ hender Volkshaufen die Wohnung des Magistratsmitgliedes Downing zu zerstören, welcher mehreren seiner Pächter per⸗ sönlich Kusweifungsbesehle zugestellt hatte. Die Polizei war genöthigt, die Menge mit dem Bajonett von der Wohnung Downings fern zu halten, Downing selbst entfloh. Die Woh⸗ nung Downings wird von der Polizei besetzt gehalten. Dublin, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Vizekönig hat die Abhaltung von Meetings der Landliga in der Qneensgrafschaft (Leinster) verboten und zur Verhinderung etwaigen Widerstandes Truppen nach den betreffenden Orten entsandt. Ein in dem Orte Cullchill beabsichtigtes Meeting hat wegen der Anwesenheit einer Truppenabtheilung nicht stattgefunden,

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Frankreich. Paris, 18. Dezember. (Cöln. Ztg.) Der Ausschuß des Senats zur Prüfung des Zollt arifs beendigte heute seine Arbeiten; der Schutzzöllner Pouyer⸗ Quertier wurde mit 11 gegen 7 Stimmen, die der Freihändler Dauphinot erhielt, zum Berichterstatter ernannt; 3 Stimmen gingen verloren.

Essad Pascha und Musurus Pascha hatten heute eine Unterredung mit dem Minister des Auswärtigen.

Der Ausschuß für die Untersuchung gegen Cissey er⸗ nannte einen engern Ausschuß, der während der Kammer⸗ ferien die Aktenstücke durchforschen soll. Der Minister⸗ rath entschied sich dafür, den Schluß der Session auf den 23. oder 24. zu verlegen.

18. Dezember. (W. T. B.) In der Deputirten⸗ kammer richtete heute Sourigues an den Finanz⸗Minister die Anfrage, ob derselbe beabsichtige, die Zulassung der Aktien des Panamakanal⸗Unternehmens zur Cotirung an der Börse zu genehmigen, und welche Maßnahmen er hinsichtlich der im Auslande konstituirten Gesellschaften zu treffen gedenke. Der Minister erwiderte, daß weder der Regierung, noch der Kammer das Recht zustände, sich in die Bildung der Handels⸗ gesellschaften einzumischen; was die Zulassung der Aktien zur Cotirung betreffe, so würde die Syndikatskammer der agents de change hierüber gehört, nach deren Gutachten der Minister zur gelegenen Zeit verfüge. Auswärtige Gesell⸗ schaften dürften, nachdem sie sich mit dem Fiskus abgefunden, Aktien emittiren. Die Kammer fuhr hierauf in der Be⸗ rathung über den obligatorischen Elementar⸗Unter⸗ richt fort. Die in parlamentarischen Kreisen gehegten Be⸗ fürchtungen wegen eines Konflikts zwischen Senat und Kammer anläßlich des Budgets sind geschwunden. Man glaubt deshalb, daß der Schluß der Sitzungen am 23. d. M. erfolgen werde.

Algier, 20. Dezember. (W. T. B.) Die Gerüchte von Konzentrationen französischer Truppen an der tunesischen Grenze werden aufs Neue formell für un⸗ richtig erklärt; es ist nur eine Compagnie Genietruppen zur Ausführung von Kasernenarbeiten nach Souk⸗Harras gesandt worden. Ebenso wird die Nachricht von einer schweren Erkrankung des Bey von Tunis für unbegründet erklärt.

Italien. Rom, 18. Dezember. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Senats erklärte bei der Berathung des Budgets des Ministeriums des Auswärtigen der Minister⸗ Präsident Cairoli in Beantwortung mehrerer Anfragen: Die auswärtige Politik des Ministeriums sei stets eine den Interessen und der Würde der Nation, sowie den Wünschen des Parlaments konforme gewesen; an der Aus⸗ führung des Berliner Vertrags habe sich die Regierung be⸗ theiligen müssen. Der Minister⸗Präsident berührte hierauf die montenegrinische Frage und sprach dem englischen Premier Gladstone seine Anerkennung aus für die von demselben in der Aufrecht erhaltung des Einvernehmens der Großmächte be⸗ wiesene große Energie sowie für die erfolgreiche Flottendemon⸗ stration. Gleichwohl gebe er sich keinen Illusionen hin. Die Möglichkeit von Komplikationen sei noch nicht ausgeschlossen, er hoffe jedoch das Einvernehmen der Mächte sich ferner be⸗ währen zu sehen. Was Italien anbelange, so werde dasselbe niemals die traditionellen Bande der Anhänglichkeit an Griechen⸗ land vergessen. Hinsichtlich der Lösung der griechischen Grenzfrage, deren verschiedene Phasen der Minister kurz in Erinnerung brachte, sei bisher der Vorschlag zu einem Schiedsgericht nicht gemacht worden, indeß könnte dieser Fall noch eintreten. Nachdem der Minister hierauf sich noch uͤber die Arbeiten der Donaukommission und die Lage des italie⸗ nischen Handels in Bosnien ausgelassen, empfing derselbe für seine Mittheilungen den Dank der Interpellanten. Der Minister desöffentlichen Unterrichts, de Sanctis, sowie der Generalsekretär desselben, Tenerelli, haben um ihren Abschied gebeten.

20. Dezember. (W. T. B.) Menotti Garibaldi erklärt in einem Schreiben an die „Capitale“, daß er Niemand beauftragt habe, in seinem Namen mit der griechischen Re⸗ gierung in Unterhandlung zu treten.

Türkei. Konstantinopel, 19. Dezember. (W. T. B.) Die Pforte hat an die Botschafter eine Note gerichtet, in welcher sie die in deren Note vom 5. d. M. beantragte sofortige Bestimmung der türkisch⸗montenegrinischen Grenze von der Bojana⸗Mündung über den Sazsee (2) bis nach Skutari annimmt. Der französische Botschafter Tissot wird am Dienstag den Sultan ein eigenhändiges Schreiben des Präsidenten Grévy mit dem Großorden der Ehrenlegion überreichen. Der Sultan empfing die Großfürstin Nikolaus mit ihren beiden Söhnen; dieselben werden ihre Reise nach Italien wahrscheinlich morgen fortsetzen.

Die „Agence Russe“ vom 19. bezweifelt die praktische Ausführbarkeit des französischen Planes eines Schieds⸗ gerichts zwischen Griechenland und der Türkei und weist darauf hin, daß die Vorbereitungen Griechenlands, wie vor Kurzem diejenigen Montenegros, auf eine Ausführung der von Europa getroffenen Entscheidung abzielten. Nach hier vorliegenden Nachrichten sind die Kurden auf türkisches Gebiet zurückgekehrt.

Der „Temps“ vom 19. giebt ein historisches Exposé über die griechische Frage, in welchem er hervorhebt, daß Frankreich drei Mal seine freundschastliche Vermittelung zur Herbeführung der Verständigung zwischen der Türkei und Griechenland, jedoch unter Ausschluß der Anwendung von Zwangsmaßregeln, Europa angeboten habe. Frankreich Füh. dabei keine andere Sanktion gewollt, als die Evidenz einer guten Absichten und das Gewicht der Ereignisse. Gladstone habe eine Politik der Drohungen eingeführt, die zu der Flbottendemonstration geführt habe. Der „Temps“ betont, daß Freycinet, als er sich an der Flottendemonstration betheiligte, stipulirt habe, wo er später für Griechenland, wie für Montenegro eintreten würde. Die Lage habe sich indessen geändert. Die bei der Lösung der Dulcignofrage gemachten Erfahrungen hätten bewiesen, daß das europäische Konzert nicht bis zur Anwendung von Zwangs⸗ maßregeln durchgeführt werden könne. Da die französische Regierung stets die Anwendung von Gewalt ausgeschlossen habe, so könne sie nicht eine neue Demonstration vorschlagen, die auf eine Kriegsoperation hinauslaufen würde. Frankreich würde seiner Regierung nicht gestatten, eine kriegerische Politik zu verfolgen.

Bezüglich der Nachricht des „Daily Telegraph“, daß Frankreich formell die Einsetzung eines europäischen Schiedsgerichts in der griechisch⸗türkischen Frage vorgeschlagen habe, glaubt die „Agence Havas“ zu wissen, daß diese Nachricht zum Mindesten verfrüht sei. Es habe höchstens

Belästigung des Verkehres hinzustellen.

anmn die Hand zu geben geeignet wäre.

zember.

mission hat sich heute bis auf Weiteres vertagt.

Grafen G. Posse und den Herren Hörnfeldt und Key

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ein Austausch der Ansichten zwischen den Mächten über die Prinzipien eines Schiedsspruches stattgefunden, ein offizieller Vorschlag sei hingegen bisher nicht gemacht worden. Nach einer Depesche aus seien die Walachen in Epirus und Thessa ien entschlossen, jede Maßregel zur Unterwerfung unter Griechenland zurückzuweisen.

Das Rundschreiben, das die Pforte an ihre Vertreter im Auslande gerichtet hat, ist vom 14. De⸗ zember datirt und lautet nach der „Köln. Ztg“ wie folgt:

Die Abtretung Dulcignos gehört nunmehr ins Bereich der That⸗ sachen. In Uebereinstimmung mit den Oberbefehlshabern und unter Mitwirkung unserer Armee⸗Corps haben die montenegrinischen Be⸗ hörden Besitz von dieser Stadt genommen. Der Berliner Vertrag hat demnach in Betreff Montenegros infolge des versöhnlichen Geistes der betheiligten Mächte und der redlichen Bemühung, welche die er⸗ habene Pforte bei der Erfüllung ihrer Zusagen bewiesen hat, seine vollständige Ausführug erhalten.

Ueberzeugt davon, daß die Thatsache dieser Uebergabe bei den Mächten überall eine wohlwollende und gerechte Aufnahme gefunden hat und daß die Mächte von dem aufrichtigen Wunsche erfüllt sind, jeden Vorschlag zu beseitigen, der die Stellung und das Antrags⸗ recht der hohen Pforte bezüglich aller Handlungen schädigen könnte, die sich auf die Ausführung der Bestimmungen des Berliner Kon⸗ gresses beziehen, legt die Kaiserliche Regierung doch ein nicht min⸗ deres Gewicht auf die Lösung der griechischen Grenzfrage.

Völlig beschäftigt mit der endgültigen Regelung und Berichti⸗ gung der Grenzen, welche sich, wie bekannt, in Gemäßheit eines ein⸗ fachen Wunsches rollziehen soll, den die Signatarmächte im Protokoll XIII. des erwähnten Vertrages ausgedrückt haben, hat die osmanische Regierung unterm 3. Oktober d. J. als letztes Zugeständniß den Mächten ihre Ansichten und Gründe in dieser Beziehung auseinander⸗ gesetzt, indem sie zu gleicher Zeit die Abtretung eines großen und fruchtbaren Gebietes an Griechenland ankündigte.

Stark durch ihre Rechte und ihre Gefühle, und mit Rücksicht auf den Berliner Kongreß und in vollem Vertrauen auf die Billig⸗ keit und den Wunsch der Mächte, den Frieden im Orient aufrecht zu erhalten, hat die hohe Pforte die feste Hoffnung, daß ihr guter Wille nach Gebühr von den Maͤchten gewürdigt und daß das hohe Gewicht ihrer Beistimmung auf die Regierung des Könias der Hellenea sei⸗ nen Einfluß ausüben wird. Dann wird auch dieser, wir sind davon überzeugt, dem unwiderruflichen Ausspruch Europas beitreten, da er ja selbst um die wohlverstandenen Interessen der beiden benachbarten und befreundeten Staaten in Sorge sein muß, trotz jener alten Stre⸗ bungen und der vielfachen Kundsebungen, welche sich seit einiger Zeit im Lande breit machen zum Nachtbeil der freundnachbarlichen Be⸗ zithungen und zum Nachtheil der Ruhe beider Nationen.

In der That, die Gemüther in Griechenland lassen sich immer mehr von einer allgemeinen Gährung hinreißen. Beträchtliche Vor⸗ bereitungen werden getroffen, und ihr Zweck ist niemand mehr ein Gehbeimniß: es handelt sich um einen demnächst zu führenden Krieg. Man hat bereits Anleihen gemacht und steht in Unterhandlung, um noch weitere abzuschließen; dieselben sollen dazu dienen, die außer⸗ gewöhnlichen Ausgaben zu bestreiten, welche der Ankauf von Waffen, Kriegsmaterial u. s. w. erheischt. Das ganze Land bildet gegen⸗ wärtig ein einziges großes Lager, und von allen Seitea strömen Freiwillige herbei. Die Spalten der griechischen Zeitungen sind Tag für Tag mit türkenfeindlichen Artikeln gefüllt, die in jeder Weise zu einem ungerechten und mörderischen Kriege gegen ein be⸗ nachbartes Volk aufrrizen. Im Weitern hat das Räuberwesen, welches schon seit längerer Zeit die Grenzen verwüstet, neuerlich noch größere Aus dehnung angenommen, und gut bewaffnete und organi⸗ sirte griechische Banden machen häufige Einfälle in unser Gebiet, wobei sie überall Verwüstungen ausüben und unerhörte Gewaltthaten gegen unsere wehrlose Bevölkerung begehen. 8

Wir beschränken uns darauf, diesen ganz regelwidrigen Zustand der ernstlichen Beachtung der Mächte zu empfehlen, indem wir es gleichzeitig für unsere Pflicht halten, unsererseits zu erklären, daß die Türkei bei dieser Lage der Dinge ruhig bleiben, sich nur mit Vorsichtsmaßregeln umgeben und keineswegs eine berausfordernde Stellung einnehmen, aber im Nothfalle kräftigst ihre Rechte ver⸗ theidigen und einen wirklichen Angriff zurückschlagen wird, und daß sie nichts weiter wünscht, als daß ihr Nachbar zu einer vernünf⸗ tigeren Würdigung der Lage zurückkehre und das Einvernehmen und das gute Verhältniß zwischen den beiden Staaten wieder her⸗ stellen helfe. Wir möchten gern annehmen, daß die oben ent⸗ wickelten Bemerkungen der unparteiischen Billiaung der Mächte be⸗ gegnen werden, die in ihrer Fürsorge für die allgemeinen Interessen

und für die Sache des Rechts und der Menschheit, wie wir hoffen,

gern eine nachhaltige Einwirkung auf das Athenische Kabinet aus⸗ üben werden, um dasselbe von der Schwere der von uns gekennzeich⸗ neten Sachlage, sowie von den unheilvollen Folgen, die daraus zum Schaden aller hervorgehen könnten, zu überzeugen und es zu bewegen,

daß es von seinen Kriegsrüstungen abstehe und mit der hohen Pforte in Verhandlungen zur Regelung der Grenzfrage eintrete.

(gez.) Assim. Rumänien. Bukarest, 18. Dezember. (W. T. B.) Das Befinden des Minister⸗Präsidenten Bratiano ist

heute weniger befriedigend. Derselbe wird sich morgen für kurze Zeit auf sein Gut bei Pitesti begeben, da sein Zustand absoluter Ruhe bedarf.

Galatz, 14. Dezember. Der „Pol. Corr.“ wird von

hier geschrieben: „Die Verhandlungen der Ddonau⸗Kommis⸗

sion nehmen einen recht schleppenden Verlauf. Die gestrige Sitzung wurde ausschließlich mit der Berathung der Behand⸗

lung des Transits und der Legitimation der Schiffe ausgefüllt. Es macht sich von Seite der Delegirten der Uferstaaten, na⸗

mentlich Bulgariens, das Bestreben geltend, mit Berufung auf die proklamirte unbeschränkte Freiheit der Donauschiffahrt

jede die Herstellung einer Ordnung und größeren Sicherheit

bezweckende Bestimmung des Reglements als eine Hemmung und Gerade diese Haltung trägt aber dazu bei, in den unbefangenen Kommissionsmitglie⸗ dern die Ueberzeugung von der Zweckmäßigkeit und Nothwen⸗ digkeit einer solchen Regelung der Sache zu befestigen, welche Oesterreich⸗Ungarn einen gewichtigen Einfluß auf die Admini⸗ stration der Flußpolizei auf der Strecke Eisernes Thor⸗Galatz Der sogenannte ACte additionel wurde nicht, wie die Zeitungen fälschlich be⸗

1 richteten, unterzeichnet, sondern es wurde blos eine Form für die künftige Unterzeichnung vereinbart; dieselbe steht noch nicht

einmal definitiv fest, da das Projekt den Regierungen zur

Approbirung vorgelegt worden ist“.

Rußland und Polen. Moskau, 19. Dezember. W. T. B.) Die am Freitag verhafteten Studenten sind sämmtlich bis auf sechs wieder in Freiheit gesetzt worden. Die Freilassung erfolgte auf Verwendung des Rektors.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 15. De⸗ mb⸗ (Hamb. Corr.) Der Gesundheitszustand der Kö⸗ nigin bessert sich sortdauernd. Ihre Majestät hat mit der

Eisenbahn bereits einen Ausflug nach Haarlem gemacht. Der

Kronprinz reist am Sonnabend nach Amsterdam.

Die Landesvertheidigungs⸗ EETö“ Sie hat uf Antrag Ola Anderssons eine Subkommission niedergesetzt, bestehend aus dem Chef des Generalstabes Freiherrn Raab, dem Oberst⸗Lieutenant Rappe, dem Obersten Ryding, dem

welche

die Kosten einer Reorganisation des Heerwesens unter der Vorlage von 1878 mit Reduzirung der Stammtruppen auf 25 000 Mann, sowie auf Grund des Raabschen Vorschlags, betreffend die Herstellung der Stammtruppe und die verschie⸗ dene Dauer der Uebungen der Landwehr, veranschlagen soll.

Amerika. Washington, 16. Dezember. (Allg. Corr.) Das Repräsentantenhaus hat den üblichen Kredit von 100 000 Dollars für Hafenbefestigungen bewilligt. Nach einer belebten Debatte und ungeachtet der Warnungen mehrerer Redner bezüglich des vertheidigungslosen Zustandes des Lan⸗ des verwarf das Haus das Amendement, welches 500 000 Dollars bewilligen wollte, die von der Regierung zur Verbesserung der Vertheidigungsmittel der Seeküsten verlangt wurden. Der landwirthschaftliche Ausschuß des Hauses hat den Bericht des Kommissars für Landwirthschaft betreffs der Viehseuche unter Erwägung. Die Mitglieder sind einig über die Nothwendigkeit einer Gesetzgebung, welche die Ausrottung der Seuche zum Zweck hat, sind aber über die Maßregeln, die am besten dazu geeignet sein dürften, dieses Ziel zu erreichen, ganz verschiedener Ansicht. Der Hülfssekretär des Schatzamts konstatirte vor dem Ausschuß, daß die Schweine⸗Cholera in den Vereinigten Staaten herrsche und den Handel in Schweinen und Schweinefleisch, der jährlich die Summe von 80 000 000 Dollars erreicht habe, gefährde. Das Reprä⸗ sentantenhaus nahm heute eine Bill an, welche die Zah⸗ lung der rückständigen Pensionen verfügt, und votirte zu diesem Behufe die Summe von 50 000 000 Dollars.

Aus New⸗York wird unterm 16. d. gemeldet: „Ein Telegramm aus Panama vom 6. d. enthält die von dem „Stand Herald“ veröffentlichte Mittheilung, daß die Pe⸗ ruaner dem Vordringen der Chilenen auf Pisco Wider⸗ stand leisteten und in dem Kampfe, der sich entspann, 150 Mann verloren. Der chilenische Verlust betrug 450 Todte und Verwundete“.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Dem Hause der Abgeordneten liegt folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verwendung der Jahresüber⸗ der Verwaltung der Eisenbahnangelegenhei⸗

en, vor.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen ꝛc. was folgt: 8

1

Die Jahresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegen⸗ heiten werden vom Etatsjahre 1881/82 ab für folgende Zwecke in der nachstehend angegebenen Reihenfolge veranschlagt bezw. verwendet: G 1) zur Verziasung der jeweiligen Staatseisenbahnkapitalschuld

5

²) zur Ausgleichung eines etwa vorhandenen Defizits in der Gtaatsverwaltung, welches anderenfalls durch Anleihen gedeckt wer⸗ den müßte und zwar eines Defizits, welches sich in den Einnahmen und Ausgaben des letzt abgelaufenen Rechnungsjahres, oder welches sich nach dem Voranschlage für das bevorstehende Etatsjahr heraus⸗ stellen sollte bis zur Höhe von 2 200 000 ℳ;

3) zur Bildung eines Eisenbahnreservefonds.

Unter Ueberschüssen der Verwaltung der Eisenbahnan gelegen⸗ heiten im Sinne dieses Gesetzes sind die Beträge zu verstehen, um welche die Einnahmen die ordentlichen Ausgaben übersteigen, nach⸗ dem in die letzteren die Zins⸗, Renten⸗ und Amortisationsbeträge aus den mit Prirvateisenbahngesellschaften vom Jahre 1879 ab ab⸗ geschlossenen Betriebs⸗ und Eigenthumsüberlassungsverträgen einge⸗

Der Eisenbahnreservefonds dient zur etwaigen Ergänzung der Jahresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten auf Höhe des für die Verzinsung der Staatseisenbahnkapitalschuld er⸗ forderlichen Betrages (§. 1 Nr. 1).

Zu diesem Zweck ist eintretenden Falls der bei dem Reserve⸗ fonds zu verausgabende Ergänzungsbetrag im Etat bezw. in der Rechnung der Staatseisenbahnverwaltung in Einnahme zu stellen.

Soweit der Betrag des Reservefondz 1 Prozent der jeweiligen Staatseisenbahnkapitalschuld übersteigt, ist er alljährlich bis zur Höhe von ½ Prozent der am 1. April 1880 vorhanden gewesenen Staats⸗ eisenbahnkapitalschuld und ihrer späteren Zuwüchse (§. 5) zur Til⸗ gung zu verwenden. Der alsdann noch verbleibende Betrag des Re⸗ servefonds wird ebenfals zur Tilgung der Staatseisenbahnkapital⸗ schuld verwendet, wenn und soweit nicht durch das Staatshaushalts⸗ gesetz eine anderweite Verwendung festgestellt ist.

Die disponiblen Bestände des Eisenbahnreservefsnds sind in Schuldverschreibungen des Staats des Reichs anzulegen.

§. 3. Behufs Tilgung der Staatseisenbahnkapitalschuld sollen die ver⸗ wendbaren Mittel zum Ankaufe eines entsprechenden Betrages von Schulddokumenten verwendet werden.

§ 4.

Die Verwaltung des Eisenbabnreservefonds wird der Hauptver⸗ waltung der Staatsschulden unter Kontrole der Staatsschuldenkom⸗ mission übertragen.

Die Verwendung oder Herausgabe des Reservefonds kann nur durch den Etat oder durch ein Gesetz verfügt werden.

Zum Zwecke der Verrechnung und Verwendung der Ueberschüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten wird die am 1. April 1880 vorhanden gewesene Staatseisenbahnkapitalschuld auf den Be⸗ trag von 1 498 858 100 festgestellt.

Dieselbe vermehrt sich um die Beträge der auf Grund von Eisenbahnkrediten seit diesem Zeitpunkte verausgabten Schuldver⸗ schreibungen, sowie im Falle des Eigenthumserwerbs von verstaat⸗ lichten Eisenbahnen um die Beträge der vom Staate selbstschuldne⸗ risch zu übernehmenden Prioritätsanleiheschulden derselben, und um die Beträge der für Eisenbahnzwecke durch den Etat oder besondere Gesetze außerordentlich bewilligten Staatsmittel, sofern nicht bei der Bewilligung etwas Anderes bestimmt worden ist.

Sie vermindert sich dagegen um die Beträge der in Gemäßheit des §. 2 stattgehabten Tilgungen, sowie um die in Gemäßheit des §. 1 getilgten Beträge der auf den Staat selbstschuldnerisch über⸗ gegangenen ehe von verstaatlichten Eisenbahnen.

Der für die Verzinsung der am 1. April 1880 vorhandenen Staatseisenbahnkapitalschuld erforderliche Betrag wird auf 63 914 324 festgesetzt.

Bei der Bewilligung neuer Geldmittel für Eisenbahnzwecke (§. 5) treten demselben noch die Zinsen der bewilligten Summen und zwar, sofern nicht bei der Bewilligung etwas Anderes bestimmt wor⸗ den, zu 4 % gerechnet hinzu.

8, 7 „Die Ausführung dieses Gesetzes wird dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten und dem Finanz⸗Minister übertragen. “1“

Urkundlich ꝛc.

Begründung.

Die Königliche Staatsregierung hat in der 9 des Ab⸗ geordnetenhauses vom 9. Dezember v. bei der Berathung des Gesetzes vom 20. Dezember v. J., betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat (Gesetz⸗Samml. S. 635) sich bereit erklärt, dem Landtage in dieser Session einen Gesetzentwurf über die Verwendung der Jahresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahn⸗ angelegenheiten nach Maßgabe der nachstehenden von dem Hause auf Antrag der Kommission (verol. den Generalbericht der XII- Kommission

des Abgeordnetenhauses, Drucksachen Nr. 60) in einer Resolution niedergelegten Grundsätze zugehen zu lassen.

.Die Jahresüberschüsse der Eisenbahnverwaltung nach Maß⸗ gabe des Etats im Ordinarium werden für folgende Zwecke in der nachstehend angegebenen Reihenfolge veranschlagt und verrechnet:

1) zur Deckung der Renten⸗, Zins⸗ und Amortisationsverpflich⸗ tungen aus den mit Privatbahngesellschaften geschlossenen, dem Land⸗ tage jetzt vorliegenden, sowie aus solchen in Zukunft zu schließenden Verträgen;

2) zur Verzinsung der jeweiligen Staatseisenbahnkapitalschuld (II);

3) so oft und soweit nach der Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben eines Rechnungsjahres oder bei dem Voranschlage im Staatshaushalts⸗Etat sich ein Defizit herausstellt, zu dessen Deckung andernfalls Anleihen aufgenommen werden muͤßten bis zur Höhe von 2 200 000 zur Ausgleichung des Defizits;

4) zur Bildung eines Eisenbahnreservefonds, dessen Bestände in Schuldverschreibungen des Staates oder des Reiches anzulegen sind. Derselbe dient ausschließlich zur eventuellen Ergänzung der für die Verzinsung der Staatseisenbahnkapitalschuld erforderlichen Jahres⸗ überschüsse. Der 1 % der jeweiligen Staatseisenbahnkapitalschuld übersteigende Betrag des Reservefonds ist alljährlich bis zur Höhe von ½ % der jetzt festgesetzten Staatseisenbahnkapitalschuld einschließ⸗ lich der nach II., III. hinzutretenden Beträge derselben zur Amorti⸗ sation zu verwenden.

Der alsdann noch verbleibende Betrag wird zur Amortisation der Staatseisenbahnkapitalschuld verwendet, wenn und insoweit nicht durch das Staatshaushaltsgesetz eine anderweite Verwendung fest⸗ gestellt ist.

II. Die Staatseisenbahnkapitalschuld wird zun dem Zwecke der Verrechnung und Verwendung der Eisenbahverwaltungsüberschüsse auf den nach dem Etat pro 1880/81 sich am 1. Aoril 1880 ergeben⸗ den Betrag der gesammten Staatsschuld von 1 396 000 000 fest⸗ gestellt und demgemäß die Summe der aus den Ueberschüssen der Eisenbahnverwaltung zu verwendenden Zinsen auf 59 800 000 bestimmt.

Jede Vermehrung der Staatsschuld nach dem 1. April 1880 bis zum Erlasse des im Eingang erwähnten Gesetzes in Folge bereits für Eisenbahnzwecke erlassener oder noch zu erlasseader Kreditgesetze wächst der Eisenbahnkapitalschuld hinzu. Dasselbe gilt, wenn in Folge des Ankaufs von Privatbahnen eine Vermehrung der Staatsschuld vor dem 1. April 1880 stattfindet.

„III. Nach Erlaß des Eingangs erwähnten Gesetzes soll bei Be⸗ willigung von Krediten für Eisenbahnzwecke, sowie bei außerordent⸗ licher Bewilligung von Staatsmitteln für den Bau und den Betrieb von Eisenbahnen in jedem einzelnen Falle bestimmt werden, ob und in welcher Höhe die bewilligten Summen der Staatseisenbahnkapital⸗ schuld zuwachsen. Fehlt eine solche Bestimmung, so wird angenom⸗ men, daß der Zuwachs in Höhe der ganzen bewilligten Summe er⸗ folgen und die Verzinsurg mit 4 % geschehen soll.

Jede in Gemäßheit des zu erlassenden Gesetzes stattgefundene Amortisation der Staatseisenbahn⸗Kapitalschuld wird von der letz⸗ leren abgesetzt und demgemäß der abzuführende Zinsbetrag vermindert.

IV. Die Verwaltung des Reservefonds wird der Hauptverwal⸗ tung der Staatsschulden unter Kontrole der Staatsschuldenkommis⸗ sion übertragen. Ueber die Verwendung und Herausgabe darf nur durch den Etat oder ein besonderes Gesetz verfügt werden.“

Die Königliche Staatsregierung erfüllt die von ihr gegebene Zusage, indem sie unter Beiseitelassung derjenigen Bedenken nan⸗ zieller Natur, welche bei strenger Auffassung des Etatswesens im Staate würden erhoben werden können, sich darauf beschränkt hat, die in der Resolution des Abgeordnetenhauses enthaltenen Grund⸗ sätze in die Form des Gesetzes zu bringen.

Die Resolution des Abgeordnetenhauses bezweckt, die Verwen⸗ dung der Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung der Eisenbahn⸗ angelegenheiten in der Art zu regeln, daß die Jahresüberschüsse der⸗ selben einem Reserve⸗ und Amortisationsfonds zufließen und nur noch in einem gewissen bestimmt fixirten Betrage den allgemeinen Staatsfonds verbleiben. Dieser aus den Jahresüberschüssen der Staatseisenbahnverwaltung zu sammelnde Reserve⸗ und Amortisa⸗ tionsfonds soll die Bestimmung erhalten, zur Ergänzung der für die Verzinsung der Staatseisenbahnkapitalschuld erforderlichen Beträge zu dienen und den Staatshaushalt so gegen die Schwankungen, welche mit dem Steigen und Fallen der Erträge der Staatseisen⸗ bahnverwaltung verbunden sein können, sicher zu stellen. Der Gesetz⸗ entwurf, indem er dem Prinzip der Tilgung der zu Eisenbahn⸗ zwecken verwendeten Staatskapitalien zustimmt, stellt hierfür die Ueberschüsse, welche nach erfolgter vollständiger Ansammlung eines Reservefonds sich ergeben werden, in Aussicht.

Zu diesem Bebufe wird endlich die Höhe der Eisenbahnkapital⸗ schuld und des Erfordernisses zur Verzinsung derselben für die Ver⸗ gangenheit ziffermäßig und für die Zukunft grundsätzlich festgestellt. In allen diesen Beziehungen giebt der Entwurf lediglich den Inhalt der Resolution wieder, und wird weiterer Motivirung nicht bedürfen.

Zu den einzelnen Bestimmungen desselben ist das Nachstehende zu bemerken: .

§. 1 enthält die Definition des Begriffs der Jahresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten.

1) Der Ausdruck: „Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten“ ist in dem Entwurfe im Anschluß an den Staatshaushalts⸗Etat überall gebraucht worden, um auszudrücken, daß die anzulegende Be⸗ rechnung in Einnahme und in Ausgabe die Rubriken:

A Für Rechnung des Staats verwaltete Eisenbahnen, B. Privatbahnen, bei welchen der Staat betheiligt ist, sowie ferner noch in Einnahme 8 „C. sonstige Einnahmen,“ und in Aasgabe

„C. Centralverwaltung und Eisenbahnkommissariate“

umfassen soll. Der Ausdruck: „Stäautscisenbahnverwaltung“ würde dafür zu eng sein.

2) Nach der Resolution des Abgeordnetenhauses soll die Veran⸗ schlagung und demnächst die Verrechnung der Jahresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten in der angezogenen Reihen⸗ folge stattfinden. Sobald daher die Berechnung der wirklichen Ein⸗ nahmen und Ausgaben eines Etatsjahres vorliegt, muß eine neue Be⸗ rechnung darüber aufgestellt werden, ob, beziehungsweise welcher Be⸗ trag in den Reservefonds zu legen und eventuell von demselben zur Amortisation der Eisenbahnkapitalschuld zu verwenden ist.

3) Nach der Resolution sollen die Ueberschüsse in erster Linie zur Deckung der Renten⸗, Zins⸗ und Amortisationsverpflichtungen verwendet werden. Hierbei ist zu erwähnen, daß die Ausgaben dafür sich in dem Entwurfe zum Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr 1881/82 unter Kap. 31 des Etats der Eisenbahnverwaltung vorfinden und mithin bereits in den Ausgaben stecken.

Dessen ungeachtet ist es zweckmäßig erschienen, derselben aus⸗ drücklich Erwähnung zu thun. Auch erscheint dies in Bezug auf die Amortisationsverpflichtungen nothwendig. In den durch die Gesetze vom 20. Dezember v. J. (Gesetz⸗Samml. S. 625), 14. Februar d. 8. (Gesetz⸗Samml. S. 20) und 25. Februar d. J. (Gesetz⸗Samml. S. 55) sanktionirten Verträgen mit den Berlin⸗Stettiner, Magde⸗ burg⸗Halberstädter, Cöln⸗Mindener, Rheinischen, Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger und Homburger Eisenbahngesellschaften hat sich der Staat verpflichtet, für den Fall der J der betreffenden Ge⸗ sellschalten die Prioritätsschulden derselben selbstschuldnerisch zu übernehmen. Sobald dies geschieht, scheiden dieselben aus dem Etat der Eisenbahnverwaltung aus und gehen in den der Staatsschulven⸗ verwaltung über, wie dies auch mit den Prioritätsschulden der Nie⸗ derschlesisch⸗Märkischen, Münster Hammer und Taunus⸗Eisenbahnen früher geschehen ist. Indem diese Prioritätsschulden, seben sie noch ungetilgt sind, der Eisenbahnkapitalschuld zuwachsen, sind deren Zin⸗ sen aus den Ueberschüssen der Verwaltung der Eisenbahnangelegen⸗ heiten zu decken, nicht aber die zur Tilgung planmäßig erforderlichen Beträge, da in der Resolution I. 2 einer Amortisation der Eisen⸗ bahnkapitalschuld nicht gedacht ist. Es hätte nun im §. 1Junter 1