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Nichtamtliches. Deutsches NReich.
Preußen. Berlin, 1. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen am Neujahrstage, Vor⸗
mittags 9 ¾ Uhr, die Glückwünsche der gesammten Königlichen
Familie, wohnten darauf dem Gottesdienst im Dome bei und nah⸗ men alsdann im Palais die Gratulationen entgegen, wie folgt: 1) vom Königlichen Hofe, 2) von den in Berlin anwesenden aktiven und inaktiven Generalen und den in Generalsstellungen befindlichen Obersten, 3) von den Commandeuren der Leib⸗Regi⸗ menter, 4) von den landsässigen Fürsten, 5) von dem gesammten Staats⸗Ministerium und dem Präsidenten des Ober⸗Kirchenraths, 6) von den hier akkreditirten Botschaftern. Außerdem hatte der Oberst⸗Lieutenant Brix vom Kriegs⸗Ministerium, Vor⸗ stand der Geheimen Kriegskanzlei, die Ehre, Sr. Majestät die neu erschienene Rangliste überreichen zu dürfen.
Gestern Vormittag begaben Sich Se. Majestät der Kaiser zum Gottesdienst in den Dom und empfingen nach demselben den Oberstkämmerer Grafen von Redern, alsdann den Ge⸗ neral der Infanterie von Tresckow, kommandirenden General des IX. Armee⸗Corps, und demnächst den Major Grafen von Wedell, Flügel⸗Adjutanten und Militär⸗ Bevollmächtigten in Wien. Inzwischen begrüßten Se. Majestät noch die zur Neu⸗ jahrsbeglückwünschung hier anwesenden Halloren.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte am ersten Neujahrstage nach dem Gratulations⸗ Empfange der Königlichen Familie dem Gottesdienst im Dome bei. Das Familiendiner fand bei den Kaiserlichen Majestäten statt.
Gestern begab Sich Ihre Maäjestät zum Gottesdienste nach der Kapelle des Augusta⸗Hospitals. Beide Kaiserliche Majestäten dinirten bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich am Neujahrstage mit sämmtlichen Prinzen und Prinzessinnen zur Beglückwünschung zu Ihren Majestäten und wohnten darauf dem Gottesdienst im Dome bei.
Um 12 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz in das Palais zur Gratulation der Generale und stat⸗ tete hierauf den am hiesigen Hofe akkreditirten Botschaftern und ihren Gemahlinnen Besuche ab.
Nachmittags 5 Uhr nahmen die Höchsten Herrschaften an dem Familiendiner bei Ihren Majestäten Theil.
“
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9. De⸗ zember v. J. beschlossen,
1) daß in den Fällen, in welchen bei der Erledigung eines auf Grund des §. 46 des Vereinszollgesetzes von dem urspünglichen Empfangsamt auf ein anderes Amt über⸗ wiesenen Begleitscheins I. die Bestimmungen im §. 45 Absatz 3 oder im §. 46 Absatz 2 des Begleit⸗ schein⸗Regulativs in Anwendung zu bringen sind, die Ent⸗ scheidung über die Folgen der Nichterfüllung der von den Waarendisponenten an Stelle des Begleitschein⸗Extrahent S übernommenen Verpflichtungen von der Direktivbehörde des Amtes, welches den Begleitschein überwiesen hat, zu treffen sei;
2) daß in den im §. 46 Absatz 1 des Begleitschein⸗Regu⸗ lativs bezeichneten Fällen ebenso wie in den Fällen des §. 45 Absatz 2 bei der Erledigung von Begleitscheinen I. von der Einholung der Entschließung der Direktivbehörde Abstand ge⸗ nommen werden könne, wenn bei dem Begleitschein⸗Ausferti⸗ gungsamt eine spezielle Revision der Waaren stattgefunden hat; ferner
daß es zur Erlangung der Steuervergütu ng für in⸗ ländischen Branntwein, welcher nach erfolgter Vorab⸗ fertigung bei einem dazu befugten Amte unter Raumverschluß auf Eisenbahnen und Schiffen oder in doppelten, die An⸗ legung eines Bleiverschlusses gestattenden Umschließungen (Ueberfässern, Kisten u. dergl.) nach Bayern, Württemberg oder Baden ausgeführt wird, der Bescheinigung über die er⸗ solgte Aussuhr und somit auch der Vorführung des Brannt⸗ weins bei dem Ausgangsamte nicht mehr bedürfe, dazu viel⸗ mehr die Bescheinigung über den Eingang in einem der ge⸗ nannten Bundesstaaten, welche sich jedoch auch auf die Un⸗ verletztheit des angelegten Verschlusses zu erstrecken hat, ge⸗ nügen soll; und
daß in Straßburg i. E. Transitläger von den in Nr. 9 des Waaren (Getreide u. stattet werden dürfen.
— Zur Beurtheilung der Ergebnisse, welche aus der An⸗ wendung des Deutschen Gerichtskostengesetzes hervor⸗ gehen, hat das Reichs⸗Justizamt die Beantwortung fol⸗ gender Fragen als wünschenswerth bezeichnet: 1) Wie oft kommen in denjenigen je 30 bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten a. des ordentlichen Prozesses, b. des Urkunden⸗ oder Wechsel⸗ prozesses, in welchen bei jedem Gerichte nach dem 15. Februar, 15. Mai und 15. November eines jeden Jahres zuerst die Kostenrechnungen aufgestellt werden, die Verhandlungs⸗, Be⸗ weis⸗ und Entscheidungsgebühren (§§. 18 bis 33 des Gerichtskostengesetzee) zum Ansatz und wie vertheilen sich dieselben auf die einzelnen Werthsstufen? 2) Auf welche Werthsstufen vertheilen sich a. die 30 ersten, bei jedem Ge⸗ richte nach dem 15. Februar, 15. Mai, 15. November jeden Jahres ertheilten Vollstreckungsklauseln, für welche die Gebühr auf Grund des §. 35 Nr. 1 des Gerichtskostengesetzes erhoben wird? b. die 30 ersten, bei jedem Gericht nach den bezeichneten Zeitpunkten erlassenen Zahlungsbefehle; c. die 30 ersten, bei jedem Gericht nach dem bezeichneten Zeitpunkte erlassenen Vollstreckungsbefehle?
Der Justiz⸗Minister hat unterm 27. Dezember v. J. die v Verordnungen für die preußischen Gerichte er⸗ lassen.
— Durch den zwischen dem Staate und der Magde⸗ burg Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahngesellschaft geschlossenen Vertrag vom 4. März 1876 wurde bekanntlich die ge⸗ nannte Eisenbahn nebst Zubehör und allen daran haftenden Rechten und Pflichten auf den Staat übertragen. Zugleich übernahm auch der Fiskus den Bestand der Eisenbahn⸗ E“ zur abgesonderten Verwaltung zu dem Zwecke, die Vorpflichtungen zu erfüllen, welche für die Kasse bis zur Perfektion des Vertrages vom 4. März 1876 entstanden waren. Nachdem dieser Vertrag abgeschlossen war, wurde von der Eisen⸗ vahngesellschaft denjenigen ihrer Beamten gekündigt, welche vom
gemischte Privat⸗ Zolltarifs aufgeführten s. w.) ohne amtlichen Mitverschluß ge⸗
Staat in den Staatsdienst nicht übernommen wurden. Der unter
diesen befindliche Baudirektor F. machte nunmehr die ihm nach dem Statut der Pensionskasse für die Beamten der Magdeburg⸗ Cöthen⸗Halle⸗Leipziger Eisenbahn zustehenden Pensions⸗ ansprüche gegen die Eisenbahngesellschaft und zu⸗ gleich solidarisch gegen den Eisenbahnfiskus als Rechts⸗ nachfolger der Gesellschaft im ordentlichen Rechtswege geltend. Das ehemalige Appellationsgericht zu Magdeburg verurtheilte die beklagte Gesellschaft zur Zahlung der Pension, dagegen wies es die Klage gegen den preußischen Eisenbahnfiskus ab, weil F. dem zwischen dem preußischen Staate und der Eisen⸗ bahngesellschaft abgeschlossenen Vertrage nicht beigetreten sei und deshalb aus diesem Vertrage keine Ansprüche gegen den Eisenbahnfiskus herleiten könne. Auf die Nichtigkeits⸗ beschwerde des Klägers und die Revision der be⸗ klagten Eisenbahngesellschaft wurde das zweitinstanz⸗ liche Erkenntniß vom Reichsgericht bestätigt. Das⸗ selbe erachtete in dem Erkenntniß vom 1. Dezember v. J. die Abweisung der Klage gegen den Eisenbahnfiskus für ge⸗ rechtfertigt, weil der Fiskus in dem Vertrage mit der Eisen⸗ bahngesellschaft nicht die Verpflichtung übernommen hatte, für Pensionsansprüche der vom Staat nicht übernommenen Beamten, die erst nach der Perfektion des Uebertragungs⸗ vertrages entstanden sind, aufzukommen.
— In einer schöffengerichtlichen Strafsache ist kürzlich die Frage zur Erörterung gekommen, ob es einem Zeugen bei der Leistung des Zeugeneides gestattet sei, der im Gesetz vorgeschriebenen Eidesformel noch eine weitere, seinem Glau⸗ bensbekenntniß entsprechende Betheuerung hinzuzufügen.
Auf die dem Justiz⸗Minister gewordene Kunde von dem Vorgang erließ derselbe unter dem 18. Dezember v. J. an die zuständige Staatsanwaltschaft eine Verfügung, nach welcher gegen die Zulässigkeit konfessioneller Zusätze zu der Eides⸗ norm, und zwar der Natur der Sache nach, ein Bedenken nicht herzuleiten sei. Allerdings sei die im Gesetz vorgeschriebene Eides⸗ formel in dem Sinne eine sakramentale, daß der Schwörende an ihr selbst keinerlei Aenderungen vornehmen dürfe; eine Aenderung sei aber auch in dem bloßen Hinzufügen anderer Worte nicht enthalten. Freilich werde der Richter solche Zu⸗ sätze nicht gestatten dürfen, welche mit dem Wesen des Eides nicht vereinbar seien oder auf eine Negirung der in den Eidesworten enthaltenen Betheuerung hinausliefen. Dagegen sei kein Grund ersichtlich, weshalb es unstatthaft sein sollte, solche Worte hinzuzufügen, durch welche die in der Eides⸗ formel enthaltene Betheuerung im Sinne des Schwörenden nur verstärkt werde. Die entgegengesetzte Ansicht würde in ihrer konsequenten Durchfuͤhrung geradezu zu Ab⸗ surditäten führen. Denn nach ihr dürfte der Schwö⸗ rende nach dem Aussprechen der durch das Gesetz gebotenen Bekräftigungsworte offenbar auch nicht einmal das Wort „Amen“ hinzufügen, ohne damit die Zulässigkeit des Eides zu beeinträchtigen.
Unter allen Umständen erscheine die Ansicht völlig un— haltbar: daß ein Eid, welcher mit Hinzufügung einer kon⸗ fessionellen Betheuerung geleistet worden, dieses Zusatzes wegen als nicht geleistet gelten müsse und der Schwörende zur nochmaligen Leistung des Eides verpflichtet sei. Diese Ansicht entbehre nicht nur jeder gesetzlichen Grundlage und jeder logischen Begründung, sie verletze zugleich auf das Em⸗ pfindlichste die religiösen Gefühle, welche bei dem nicht blos rechtlichen Akte der Eidesleistung in vollem Maße berück⸗ sichtigt werden müßten, wenn nicht mit der Abnahme eines Eides die Gefahr verbunden sein solle, geradezu Aergerniß zu veranlassen. Denn der Schwörende, der die im Gesetz vor⸗ geschriebenen Eidesworte ohne irgend welche Aenderung oder Einschaltung dem Richter nachgesprochen, habe damit seine gesetzliche Verpflichtung hinsichtlich der Beeidigung erfüllt. An dieser Thatsache werde durch das nachfolgende Aussprechen der hinzugefügten Worte nichts mehr geändert, und folgeweise könne durch deren Hinzusügung auch die Rechtsgültigkeit der Eidesleistung selbst nicht in Frage gestellt werden. Die ent⸗ gegengesetzte Auffassung erscheine um so unzutreffender, wenn man erwäge, daß in dem früheren Verfahren die Eidesleistung eines katholischen Zeugen unter Anwendung der für die Evan⸗ gelischen vorgeschriebenen Formel nicht als ungültig angesehen worden sei.
— Der General⸗Lieutenant von Kleist, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
— S. M. Kanonenboot „Cyclop“, 4 Geschütze, Kommdt. Kpt. Lt. von Schuckmann I., hat am 1. Januar cr. von Hong⸗ kong die Heimreise angetreten.
— Das „Mar. V. Bl.“ veröffentlicht folgende Nachrichten über Schiffsbewegungen: (das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort.) S. M. S. „Ariadne“ 6/9. Callao. — Letzte Nachricht von dort 2/11. (Poststation Panama.) S. M. Knbt. „Cyclop“ 10/10. Tientsin 23/10. — 24/10. Chefoo 28/10. — 1/11. Shanghai. — Letzte Nachricht von dort 9/11. (Poststation: Aden.) S. M. S. „Freya“ 17/9. Chefoo 28/10. — 31/10. Wusung Rhede 1/11. — 1/11. Shanghai. — Letzte Nachricht von dort 4,/11. (Post⸗ station: Hongkong.) S. 1ö“ Porto Grande 17/11. nach Capstadt. (Post⸗ station: dis 14/1. 81 Melbourne letzte Post 14/1. 81. 2 ½ Uhr Nachmittags via Brindisi — vom 15/1. 81 ab Auck⸗ land auf Neuseeland.) S. M. S. „Hertha“ 28/11. Madeira 30/11. — nach Capstadt. (Poststation: bis 14/1. 81 Mittags Melbourne — letzte Post 14/1. 81 2 ½ Uhr Nachmittags via Brindisi — vom 15/1. 81 ab Yokohama.) S. M. Knbt. „Hyäne“ 6/S8. Apia 1/10. — 20/10. Auckland. Beabsichtigte 4 Wochen in Auckland zu bleiben und dann die Rückreise nach Apia anzutreten. (Poststation: Auckland auf Neuseeland.) S. M. Knbt. „Iltis“ 6/10. Hongkong 2/11. — 2/11. Canton. 8 Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 10/11. Kon⸗ tantinopel. — Letzte Nachricht von dort 10/12. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. Av. „Möve“ 8/11. Madeira 10/11. — nach Capstadt. (Poststation: bis 14/1. 81 Melbourne — letzte Post 14,1. 81 2 ½ Uhr Nachmittags via Brindisi — vom 15/1. 81 ab Auckland auf Neuseeland.) S. M. Knbt. „Nau⸗ tilus“ 26/9. Melbourne 11/11. — über Wellington (Neuseeland) nach Apia. (Poststation: Auckland auf Neuseeland.) S. M. S. „Nymphe“ 16/11. Para 22/11. — 29/11. Georgetown 7/12. — nach Barbadoes. (Poststation: bis 4/1. 81 Puerto Cabello — letzte Post via St. Nazaire — vom 5/1. bis 19/1. 81 Curacçao — letzte Pest via St. Nazaire — vom 20/1. bis 31/1. 81
Kingston auf Jamaika — letzte Post via Southampton.) S. M. S. „Victoria“ 9/12. Malta. 18/12. — 23/12. Gibral⸗ tar. (Poststation: Gibraltar.) S. M. S. „Vineta“ 10/9.
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Sachsen⸗Weimar, des
Chefoo 28/10. — 1/11. Nagasaki. — Letzte Nachricht von dort 6/11. (Poststation: Hongkong.) S. M. Knbt. „Wols“ 22/⁄8. Chefoo 31/10. — 2/11 Tientsin. (Poststation: Hongkong.)
Württemberg. Stuttgart, 30. Dezember. Der König und die Königin sind dem „St. A. f. W.“ zufolge heute Nachmittag glücklich in Canes angekommen.
— 31. Dezember. Nachdem heute Vormittag die Ein⸗ segnung der Leiche des Prinzen Ulrich im Palais des Prin⸗ zen Wilhelm von Württemberg durch den Hber⸗ Hofprediger Präl. Dr. von Gerok in Gegenwart des hohen Elternpaares, des Fürsten und des Erh⸗ prinzen, sowie der Prinzessin Helene von Waldeck, der Prinzessinnen Katharine und Marie von Württemberg, ferner des Prinzen Hermann und der Prinzessin Auguste von Ministers des Königlichen Hauses Dr. von Mittnacht vorgenommen worden war, wurde der Sarg in einem mit vier Rappen bespannten Wagen nach Ludwigsburg gebracht, um dort beigesetzt zu werden. Die hohen Eltern und Anverwandten gaben dem Sarge das Geleite.
Hessen. Darmstadt, 3. Januar. (W. T. B.) Der Großherzog hat sich heute mit seinen Kindern zum Besuch des Großherzogs und der Großherzogi Baden nach Karl ruhe begeben. 8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 31. Dezember. Der König von Sachsen ist gestern Abends von Wien nach Dresden zurückgereist.
Prag, 30. Dezember. Einem Beschlusse des Landes⸗ ausschusses von heute zufolge begiebt sich eine Deputation desselben am 15. Februar nach Wien, um dem Kronprin⸗ zen sammt Gemahlin die Ergeben heitsadresse des Lan⸗ des zu überreichen. — Auf der Kleinseite wird auf Kosten des Landes eine glänzende Ehrenpforte zur Begrüßung des Kronprinzlichen Paares errichtet. Die Stadtvertretung er⸗ mächtigte den Bürgermeister, den Statthalter zu ersuchen, di Glückwünsche der Stadt anläßlich des Jahreswechsels der Allerhöchsten Kaiserhause darzubringen.
NWest. . Vat e. (. WWii ([iberale beglückwünschte gestern den zum Neujahrsfeste. Tisza
Partei des Reichstages Minister⸗Präsidenten Tisza
gab in seiner Erwiderung dem Wunsche Ausdruck, daß Fragen der auswärtigen Politik im neuen Jahre und für noch längere Zeit möglichst wenig einen Gegenstand der Ver⸗ handlungen und des Kampfes der Parteien bilden mögen, damit er ungestört seine ganze Thätigkeit den inneren Ange⸗ legenheiten, insbesondere der Regelung der Finanzen widme könne. Im neuen Jahre werde die Legislative auf drei Jahre erneuert werden. Er sei überzeugt, daß die Nation nicht denen glauben werde, welche fabelhafte Versprechungen machen, sondern denen, welche zu patriotischer Arbeit ermahnen. Die Antwort des Minister⸗Präsidenten wurde mit lebhaften Eljen⸗ rufen begrüßt.
Czernowitz, 29. Dezember. (Czern. Zeit.) Der Ge meinderath der Landeshauptstadt Czernowitz hat in seiner am 23. d. M. abgehaltenen Sitzung den Beschluß gefaßt, aus An laß der Vermählung des Kronprinzen Erzherzogs Rudolf mit der Prinzessin Stephanie von Belgien eine künstlerisch ausgestattete Glückwunschadresse durch den Bürgermeister und die als Reichsrathsabgeordnete in Wien weilenden Gemeinde⸗ räthe Allerhöchsten Ortes überreichen zu lassen.
Nieverlande. Utrecht, 31. Dezember. Professor Harting macht in Vorschlag, die Adresse keit des Journalen, sondern auch den Mitgliedern des Parlaments, und den Mayors und Aldermen aller größeren englischen Städte zuzusenden und in London öffentlich anschlagen zu lassen oder eine Deputation nach London zu senden, welche die Adresse im Namen des niederländischen Volks den Ver⸗ tretern des englischen Volks zu überreichen hätte. Die Unter schriften unter der Adresse mehren sich von Tag zu Tage.
Großbritannien und Irland. zember. (Allg. Corr.) heiten wird gemeldet:
(W. T. B.) dem „Utrechter Journal“ den zu Gunsten der Unabhängig
Transvaallandes nicht blos den englischen
Ueber die irischen Angelegen⸗ In Dublin hatte man am Tage des
den Ausbruch eines offenen Aufstandes gegen die Staats
gewalt erwartet. Die Thore des Dubliner Schlosses blieber
geschlossen, und der Vizekönig erwartete in der Citadelle des Schlosses, umgeben von einer ansehnlichen Truppenmacht, ruhig den Angriff; allein als gegen Mittag der Feind noch immer auf sic warten ließ, wurden die Schloßthore geöffnet, die getroffenen Vorsichtsmaßregeln contremandirt, und der vielgefürchtete Tag verlief ohne den mindesten störenden Zwischenfall. — In
Clonbur wurden gestern Abend drei Individuen, Namens
Michael und Verdacht, an der Ermordnng von Lord Mountmorris betheiligt gewesen zu sein, verhaftet.
des „Standard“ aus Durban vom 29. d.:
Clarke mit Pi eitstrow.
Fünfhundert Boers beobachten die Wasserstraße gegenüber Newcastle.
jenigen, die der Bewegung sich anzuschließen weigerten, erschossen
stroom an. Aagresichts des Infanteriefeuers der Kolonialtruppen dem Verlust von 7 Todten und 5 Verwundeten zurück. Die Land
droste von Potchefstroom und Christiana, sowie fast alle Diejenigen,
gehalten. Sämmtliche Vorräthe der englischen Kaufleute sind ge plündert worden.“
h Der ẽ „Times“ wird aus Durban unterm 29. ds. richtet:
Energie vor. in Potchefstroom ein. Fast sämmtliche Einwohner der die Gefangenen der Boere. geplündert worden. Während der Nacht beschießen die Boers das Fort. Dasselbe ist gut befestigt und verproviantirt. Ungefähr 2500 Boers befinden sich im Pretoriuslager und in Potchefstroom. — 31. Dezember. (Allg. Corr.) Ueber die Zustände in Irland liegen folgende Nachrichten vor: Aus Dublin
wird gemeldet, daß die dortigen Militärbehörden außerordent⸗ liche Vorsichtsmaßregeln treffen, woraus gefolgert wird, daß
S
London, 30. De⸗
Beginnes der Kriminalprozedur gegen Parnell und Genossen
William Burke und John Hanberry, unter dem
Zum Aufstande in Transvaal meldet eine Depesche
„Hier eingegangenen Privatnachrichten zufolge ergab sich Major 25 Mann nach 48stündigem Kampfe den Boers in Winslow war gestern noch im Besitz des Lagers. ine große Strritmacht von Insurgenten rückt auf Utrecht vor.
Derby ist von ihnen eingenommen worden. In Ütrecht sind alle Die⸗
worden. Die ganze Linie des Buffalo⸗Flusses wird von den Rebellen 8 patrouillirt. Am 20. ds. griffen 1000 Boers das Lager bei Potchef⸗
wac der Angriff indeß kein energischer, und der Feind zog sich mit
die loval zur Regierung halten, werden jetzt von cen Boers gefangen
Infolge des offeen Ausbruches von Feindseligkeiten hat die Re⸗ gierung das Standrecht proklamirt und geht nun mit lobenswerther Paul Krüger traf Sonntags Nachmittag von Pretolia Stadt sind Sämmiliche Läden sind erbrochen und
ernste Besorgnisse vor einer nahe bevorstehenden Gefahr ge⸗ hegt werden. Es ist Befehl ertheilt worden, sämmtliche Truppen der Dubliner Garnison in signiren, alle Wachen und Piquets
1 in der Stadt beträchtlich zu verstärken, und es sind Laternen,
zurückzuhalten, und daß er voraussichtlich in wenigen Tagen Kerzen und Zündhölzer ver⸗
theilt worden für den Gebrauch der Patrouillen, im Falle das Gas in einer der Kasernen abgeschnitten werden sollte. Die
Garnison Dublins besteht 1000 Pferden und 16 Kanonen. Außerdem Abtheilungen der Königlich irischen Konstablerschaft in der Stadt postirt. Die Regierung ist übrigens im Be⸗ griff, weitere Truppen nach Irland zu senden. — In Limerik wurde ein Korporal wegen gesetzwidrigen Einexerzierens von Civilisten verhaftet. Im Gefängniß erklärte er, daß er ein Fenier sei. — In der Grafschaft Clare sind die Schank⸗ wirthe von der Polizei gewarnt worden, bei Verlust ihrer Konzessionen, Personen, die von der Landliga exkommunizirt worden, die Verabfolgung von Getränken nicht zu verweigern. — In Wodnes bury wurde gestern ein Irländer, Namens Thomas Hannely, verhaftet, der dringend verdächtig ist, an der Ermordung von Lord Mountmorris betheiligt gewesen ein.
Ein Telegramm des „Standard“ aus Durban vom 30. v. M. bestätigt die Meldung, daß die Boers im Besitze von Pretoria sind. Die britischen Truppen räumten die Stadt und zogen sich nach dem Fort zurück, das mit Gewalt einzu⸗ nehmen die Boers nicht so leicht im Stande sein dürften.
Aus Kalkutta wird gemeldet, daß das 15. Husaren⸗ Regiment, das 2. Bataillon des 6. Husaren⸗Regiments und eine Batterie Artillerie aus Dinapor nach Natal beordert worden sind. Das 11. Bengalische Lanzenreiter⸗Regiment, das aus lauter Eingeborenen besteht, hat seine Dienste für den Feldzug in Südafrika angeboten.
Ein Telegramm des „Standard“ aus Sibi meldet, daß der Bau der Kandaharer Eisenbahn an einem Punkte, der 17 Meilen jenseits Sibi belegen ist, plötlich eingestellt wor⸗ den sei, und dieser Schritt als eine Andeutung betracht’t werde, daß die Regierung beschlossen habe, nicht nur Kanda⸗ har, sondern auch das Pischin⸗Thal aufzugeben und nur die Quettagrenze besetzt zu halten. Die neuesten Nachrichten aus Herat sollen darauf hindeuten, daß Ayub Khan seine Schwierigkeiten überwindet. Abdur Rahman soll einem unvorzüglichen Abzuge der britischen Truppen aus Kandahar in hohem Grade ab⸗ geneigt sein. General Phayre's Operationen gegen die Morris sind vollständig erfolgreich gewesen. Die Anführer des An⸗ riffs auf den britischen Transportzug im August dieses Fahres wurden sämmtlich gefangen genommen und der grö— ßere Theil des geraubten Baarschatzes wurde zurückerlangt.
— 1. Januar. (Allg. Corr.) Ueber den Angriff von Potchefstroom meldet ein Kapstadter Telegramm des „Daily Telegraph“ vom 28. d. weitere Einzelheiten. 6 Am 17. Dezember bildeten die Transvaalbauern zwei Lager unweit Potchefstroom. Am 18. belagerten sie das Gerichtsgebäude. Dasselbe war mit Sandbeuteln Lut verbarrikadirt, aber da es an Wasser mangelte, mußte sich die Besatzung ergeben Dies geschah indeß erst, als Capitain Falls, Mr. Wood und ein Soldat gefallen waren. Major Clarke, Kommandant Raaf und 30 Soldaten streckten die Waffen. Die Boers forderten jetzt den Kommandanten des Forts, Oberst Bellairs, gebieterisch auf, seinen Posten zu übergeben, aber er ant⸗ wortete mit Kanonenschüssen. Am 20. versuchten die Boers das von 300 Soldaten besetzt gehaltene Fort zu stürrnen. Ihre eigene Streit⸗ macht bestand aus 200 Berittenen und etwa 1000 Mann Fußrolk. Sie rückten bis auf 200 Ellen von dem Platze vor, wurden aber durch Geschützfeuer zurückgetrieben, wobei 7 Insurgenten getödtet und viele verwundet wurden. Paul Krüger, der am 19. im Lager ein⸗ getroffen, hielt am 22. einen Kriegsratb, in welchem besch lossen wurde die Besatzung durch Hunger zur Uebergabe zu zwingen. Es wurde auch der Beschluß gefaßt Kommandant Raaf und Inspek⸗ tor Collins zu erschießen. .
Das Kriegs⸗Ministerium hat vom Oberbefehlshaber der Truppen in Natal folgende Depesche erhalten:
Pietermaritzburg, 30. Dezember. Zuverlässigen Be⸗ richten zufolge ist Major Clarke, der Kommissär sowie Kom⸗ mandant Raaf und 20 Mann des 21. Regiments, welche das Gerichtsgebäude in Potchefstroom besetzt hatten, von den Boers
efangen genommen worden. Letztere bekundeten ihre Absicht, Raaf zu erschießen. Die Truppen halten das Fort, welches belagert wird. Die Meldung von der beabsichtigten Einschreibung von reiwilligen in Kimberley veranlaßte eine Streitmacht von Boers, ihren Vormarsch einzustellen. Es geht das Gerücht, daß Pre⸗ toria von den Boers besetzt worden und die Truppen sich nach dem Fort zurückzogen. — Kommandant Raaf, der, wie das amtliche Telegramm meldet, von den Boers erschossen werden soll, befehligte während des Zulukrieges ein berittenes Frei⸗ willigen⸗Corps in Oberst Woods fliegender Kolonne. Er zeich⸗ nete sich durch große Tapferkeit aus. b
Ein Offizier und 105 Mann des 37. Regiments gingen gestern von Kilkenny nach dem Kap zur Verstärkung des in Südafrika stehenden Regiments ab.
— 31. Dezember. (W. T. B.) Dem heutigen Ka⸗ binetsrathe wohnten sämmtliche Kabinetsmitglieder bei. — Der „Pallmall Gazette“ zufolge würden von den in Irland befindlichen Truppen demnächst, wie s. Z. bei der fenischen Bewegung, neun mobile Kolonnen gevildet werden, welche das Land nach allen Richtungen hin durch⸗ streifen sollten. 1
Der Vorstand der städtischen Verwaltung von Athen hat dem hiesigen Lordmayor heute folgendes Tele⸗ gramm zugehen lassen: In. dem Augenblicke, wo ganz Griechenland sich unter den Waffen befindet, haben wir die freudige Nachricht zu verkünden, daß die Statue der siegreichen Minerva, ein Meisterwerk des Phidias, vollständig wieder aufgefunden worden ist.“ .
— 1. Januar. (W. T. B.) Eine amtliche Meldung a us Pietermaritzburg von gestern besagt: Aus Pretoria und vom Potchefstrom liegen keine weiteren Nachrichten vor.
e Garnisonen von Standerton und Wakerstroom haben sich stark verschanzt, sind mit ausreichenden Lebensmitteln ver⸗ sehen und bis jetzt nicht angegriffen worden. Die Boers haben Utrecht wieder geräumt.
Nach einer Mittheilung der amtlichen „Gazette“ ist die
nsel Rotumah im Stillen Ozean 8 den Wunsch ihrer
aͤuptlinge unter britische Herrschaft gestellt und den idschiinseln einverleibt worden.
— 3. Januar. (W. T. B.) Der „Times“ zufolge würden die für Irland vorzuschlagenden Repressiv maß⸗ regeln die Aufhebung der Habeas⸗corpus⸗Akte, die zeitweilige Suspendirung des schwurgerichtlichen Verfahrens in gewissen Distrikten und bei gewissen Prozessen und die Beschränkung der Besugniß zum Verkauf und zum Tragen von Waffen umfassen. Der „Daily Telegraph“ meldet aus der Kapstadt, vom 30. v. M.: Wie aus guter Quelle verlaute,
gegenwärtig aus 6250 Mann,
sind starke
habe Präsident Brand telegraphisch angezeigt, daß er sich
außer Stande befinde, die Boers des Oranje⸗Freistaats den Kasernen zu kon⸗
von der Theilnahme an dem Aufstande im Transvaallande
genöthigt sein dürfte, seinen Posten niederzulegen. 1—
Die Staatseinnahmen für die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 1880 ergeben gegen den gleichen Zeitraum des Jahres 1879 eine Zunahme von 2 025 335 Pfd. Sterl. Die Einnahmen aus den Zöllen weisen eine Abnahme von 58 000 Pfd. Sterl. auf.
Dublin, 31. Dezember. (W. T. B.) In dem Prozesse wider Parnell und Genossen schloß der Generalproku⸗ rator heute sein Plaidoyer gegen die Angeklagten. Der amt⸗ liche Berichterstatter begann darauf mit der Verlesung der stenographischen Aufzeichnungen über die Reden, welche von den Angeklagten bei verschiedenen Meetings gehalten worden sind. Der Vertheidiger der Angeklagten beantragte, die Ver⸗ lesung der von den Letzteren seit Einleitung des Prozesses gehaltenen Reden zu beanstanden. Der Antrag wurde vom Richter zurückgewiesen und die Verhandlung sodann auf nächsten Montag vertagt.
Der Vizekönig hat
eine Bekanntmachung erlassen, durch welche alle
für Sonnabend und Sonntag anberaumten Landmeetings verboten werden. Parnell, Biggar, Dillon, Sullivan und Sexton sollen beabsichtigen, der Er⸗ öffnung des Parlaments beizuwohnen.
Frankreich. Paris, 1. Januar. (W. T. B.) Bei dem heutigen Neujahrsempfange brachte der apostolische Nuntius Czacki in seinem Namen und im Namen des diplomatischen Corps die Wünsche für das Wohl Frankreichs und des Präsidenten der Republik dar. Präsident Grévy dankte für die ihm ausgesprochenen Wünsche und richtete darauf an jedes einzelne Mitglied des diplomatischen Corps herzliche Begrüßungsworte.
— 2. Januar. (W. T. B.) Blanqui ist gestern Abend gestorben.
Portugal. Lissabon, 2. Januar. (W. T. B.) Die Kortes sind heute eröffnet worden. Die Thronrede des Königs weist auf die guten Beziehungen des Landes zu den fremden Mächten hin und dankt den auswärtigen Regierun⸗ gen, Nationen und Körperschaften für ihre Theilnahme an der Gedächtnißfeier zu Ehren des Dichters Camoëns; ferner hebt dieselbe die lebhafte Betheiligung des inländischen und des ausländischen Kapitals an der neu aufgenommenen An⸗ leihe hervor.
Italien. Rom, 31. Dezember. (W. T. B.) Der König und die Königin nahmen heute die Neujahrsglück⸗ wünsche des diplomatischen Corps entgegen. — Der „Di⸗ ritto“ erklärt die Meldung auswärtiger Blätter, der Bey von Tunis habe das Protektorat Italiens nachgesucht, die italienische Regierung aber habe ablehnend geantwortet, für unbegründet.
Griechenland. Athen, 31. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat den Gesetzentwurf, betreffend den Abschluß einer Konvention über die Aufnahme einer An⸗ leihe im Betrage von 120 Millionen, in erster Lesung genehmigt. Ministerpräsident Komunduros trat lebhaft für die Gesetzvor⸗ lage ein und legte die Nothwendigkeit dar, die Anleihe im In⸗ teresse der Landeswohlfahrt und der Größe Griechenlands aufzu⸗ nehmen. — Die Budgetkommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, daß von der Nation rasche und wirksame Vor⸗ bereitungsmaßregeln getroffen würden und daß die Kammer sich mittelst bestimmten Beschlusses für die Ausführung der Be schlüsse der Berliner Konferenz ausspreche. — Tricoupis richtete eine Interpellation an die Regierung in Betreff der griechisch⸗türkischen Grenzfrage und hob hervor, daß der Vorschlag eines Schiedsgerichts sich als eine Vernich⸗ tung des Werkes der Berliner Konferenz erweise. Europa könne sein für den Hellenismus so werthvolles Protokoll zer⸗ reißen, die Stücke würden aber in das Blut des Hellenismus getaucht werden. (Beifall.) Der Minister⸗Präsident Komun⸗ duros erwiderte: Die Regierung habe es nicht für nöthig ge⸗ halten, um eine Antwort in der Angelegenheit, betreffend das Schiedsgericht, die Kammer und die Nation zu befragen; sie habe unter ihrer Verantwortlichkeit gehandelt und wolle die ganze Verantwortlichkeit dafür auf sich nehmen; sie habe nicht die Ermächtigung dazu von der Kammer verlangen wollen, weil sie die Meinung der Kammer gekannt habe. So lange das gegenwärtige Kabinet die öffentlichen Angelegen⸗ heiten leite, werde es mit Muth die Interessen des Landes und die Ehre der Nation vertheidigen. (Beifall.) Hiernach wurde der Gesetzentwurf, betreffend den Abschluß einer Kon⸗ vention über die Aufnahme einer Anleihe im Betrage von 120 Millionen, in zweiter Lesung mit 107 gegen 84 Stimmen angenommen. 8 8
— 2. Januar. Die Deputirtenkammer hat sich heute bis zum 27. d. M. vertagt, nachdem sie vorher den Gesetzentwurf über Aufnahme der 120 Millionen⸗Anleihe in dritter Lesung genehmigt und den für den Monat Januar erforderlichen zwölften Theil der im Budget veranschlagten Ausgaben bewilligt hatte.
— In einer Meldung der „Polit. Corresp.“ aus Athen vom 31. Dezember wird die Antwort des griechischen Kabinets auf die Note der Pforte vom 14. d. M. dahin präzisirt, daß die Antwort den Vorschlag direkter Ver⸗ handlungen zwischen der Türkei und Griechenland zwar nicht zurückweise, aber betone, wie die Voraussetzung derartiger Verhandlungen die Anerkennung der Berliner Konfegenf. beschlüsse sei, und daß das griechische Kabinet, sobald diese Anerkennung türkischerseits erfolge, bereit sei, über die Einzel⸗ heiten der Abtretung und der Besetzung der bisher türkischen Gebietstheile direkt zu verhandeln. *
Türkei. Konstantinopel, 31. Dezember. (W. T. B.)
Die Pforte hat ein Rundschreiben an ihre Verte⸗ ter im Auslande erlassen, in welchem sie den Vorschlag eines Schiedsgerichts in der griechisch⸗türkischen Grenzfrage ablehnt, ohne irgend einen anderen Vorschlag in Aussicht u stellen. G he 3. Januar. (W. T. B.) Der über den Mörder des russischen Oberst Kumerau erstattete ärztliche Bericht erklärt denselben für irrsinnig. — Der Sultan hat den in das türkische Ministerium des Auswärtigen berufenen früheren deutschen Beamten Gescher in Audienz empfangen.
— Eine Depesche des „Reuterschen Bureaus“ aus Kon⸗ stantinopel vom 2. bestätigt, daß die Pforte in einer Note das Schiedsgericht abgelehnt habe, jedoch soll die tür⸗
kische Regierung gleichzeitig den Zusammentritt von Delegirten der europäischen Mächte, sowie der Türkei und Griechenlands in Konstantinopel zur Regelung
der Grenzfrage in Vorschlag gebracht haben.
Numänien. Bukarest, 31. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer hat heute mit 68 gegen 16 Stimmen den Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit Italien genehmigt, der Senat har zu der Aufhebung des 15 prozentigen Zuschlags auf die Eisenbahnfahrkarten seine Zustimmung ertheilt.
— 1. Januar. Die europäische Donaukommis⸗ sion in Galatz geht morgen auseinander, nachdem in der
Differenzfrage jede Großmacht ihre Meinung in einem Pro⸗
tokolle niedergelegt hat. Nur Deutschland und Oesterreich sollen übereinstimmender Ansicht sein; auch Italien hat das Avantprojekt nicht unterstützt. — Der italienische Gesandte, Graf Tornielli, ist heute hierher zurückgekehrt, der Minister⸗Präsident Bratiano begiebt sich morgen wieder nach Pitesti.
Serbien. Belgrad, 30. Dezember. Der „PoC6 berichtet man von hier: „Fürst Milan hat von dem ihm verfassungsmäßig zustehenden Rechte, eine bestimmte Anzahl von Skupschtinamitgliedern zu ernennen, bereits Ge⸗ brauch gemacht. Im Gegensatze zum Vorgange des Kabinets Ristic, das zu Regierungsdelegirten nur Beamte heranzog, wurden diesmal Männer aller Berufsklassen berücksichtigt. Damit dem Prinzipe der konfessionellen Gleichberechtigung zum Ausdrucke verholfen werde, wurden auch der Türke Mustafa Efendi aus Nisch und der Israelit Abraham Oser aus Belgrad zu Fürstlichen Deputirten für die Dauer der dreijährigen Session ernannt. In den zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Serbien schweben⸗ den Zollverhandlungen haben die serbischen De⸗ Veasren in der (leiten, am 28. d. M. stattgefun⸗ denen Sitzung eine schriftliche Erklärung über den Stand⸗ punkt der Fürstlichen Regierung in der Grenzverkehrsfrage überreicht, deren wesentlichster Inhalt sich, wie folgt, resu⸗ miren läßt: Serbien anerkennt in Würdigung der Bedeutung des Grenzverkehres zwischen der beiderseitigen Grenzbevölke⸗ rung die Berechtigung der österreichisch⸗ungarischen Forderung, die theils auf eine Befreiung der unter diese Rubrik fallenden Handelsartikel von allen Abgaben, theils auf thunlichste Reduzirung der Zollsätze für die⸗ selben abzielt; allein sie muß ihrerseits doch darauf drin⸗ gen, daß sich die Definition der betreffenden Artikel innerhalb jener Grenzen halte, welche durch den strikten Grenzverkehr gerechtfertigt erscheinen. Es wird serbischerseits schließlich betont, daß die Fürstliche Regierung sich auch durch den zwischen England und Serbien abgeschlossenen und auf der Clausel der Meistbegünstigung beruhenden Handelsvertrag zu diesem Ver⸗ halten genöthigt sehe. Für den Fall, daß Serbien zu einer Definition der unter den Begriff des Grenzverkehrs fallenden Artikel die Hand böte, welche einer durch Theorie und Praxis nicht gerechtfertigten Erweiterung derselben gleichkäme, würde die groß⸗ britannische Regierung Reklamationen erheben, weil dadurch der Annahme Vorschub geleistet würde, daß durch diese ungewöhn⸗ liche Definirung des Grenzverkehrbegriffes das englischerseits erworbene Meistbegünstigungsrecht umgangen werden solle. Die österreichisch⸗ungarischen Delegirten beriefen sich im Allge⸗ meinen auf die von der Monarchie bereits erworbenen dies⸗ bezüglichen Rechte und erklärten schließlich, das Memoire ad reéferendum zu nehmen. In Belgrad hält man an der Erwartung fest, daß die Handelsvertrags⸗Verhandlungen bei beiderseitigem Entgegenkommen zu einem Resultate führen werden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 31. Dezember (W. T. B.) Auch das „Journal de St. Pétersbourg“ glaubt konstatiren zu können, daß die Verhandlungen der Regierung mit dem Marquis Tseng beendet seien, und daß nunmehr die Entscheidung der chinesischen Regierung in Peking abgewartet werde, und fügt hinzu: Wir hoffen, daß keine weiteren Schwierigkeiten von Seiten unserer Nachbarn erhoben und daß zwischen beiden Reichen in kurzer Zeit Ver⸗ trauen und Freundschaft wiederhergestellt werden. — Das Journal erfährt ferner, daß die Pforte der Meldung eng⸗ lischer Blätter von massenhaften Transportirungen bulga⸗ rischer Familien von Macedonien nach Kleinasien nicht gleichgültig 8ö. die Verantwortung für diese Aus⸗ schreitungen aber den lokalen Behörden zuschiebe. Den Letz⸗ teren seien strenge Instruktionen wegen Reparirung des Uebels oder Vermeidung desselben zugegangen. 1.“
— 2. Januar. (W. T. B.) Der russische Botschafter von Oubril hat heute die Rückreise auf seinen Posten an⸗ getreten.
Amerika. New⸗York, 1. Januar. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung der „Railroad Gazette“ beträgt die Strecke der im abgelaufenen Jahre in den Unionsstaaten voll⸗ endeten Eisenbahnen 7000 Meilen, also 2400 Meilen mehr als im Jahre 1879. Die Lage aller Eisenbahnlinien sei eine günstige; der Fracht⸗ und Personenverkehr sei größer gewesen, als jemals vorher.
Asien. Persien. (Allg. Corr.) Aus Teheran wird unterm 31. v. Mts. gemeldet, daß Hamza Agha die Stadt Lerdescht geplündert und eingeäschert habe. Die Lossanse Darmay⸗Stämme haben sich ihm angeschlossen.
Nr. 53 des Centralblatts für das Deutsche Reich herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Ausweisung von Aus⸗ ländern aus dem Reichsgebiete. — Militärwesen: sestietung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge für das Jahr 1881. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Erlaͤuterungen zum Begleitschein⸗ Regulativ. — Erleichterungen bei der Abfertigung des mit dem An⸗ spruch auf Steuervergütung auszuführenden zranntweins. Er⸗ leichterung bei der Ermittelung des Nettogewichts des mit dem An⸗ spruch auf Steuervergütung in Fässern auszuführenden Zuckers. — Verlegung des amtlichen Betriebsjahres der Rübenzuckerfabriken. — Zulassung gemischter Privat⸗Transitläger von Getreide in Straß⸗ burg i. E. — Kontrole des Gewe bebetriebs mit Leinengarnen im Grenzbezirk Liebau. — Befugniß einer Zollste le. — Eisenbahnwesen: Eröffnung von Bahnstrecken. — Aufhebung einer Haltestelle. — Konsulatwesen: Aufhebung eines Konsulats. — Todesfall.
— Nr. 64 des Amtsblatts des Reichs⸗Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 27. Dezember 1880. Versen⸗ dung der Begleitadressen zu den auf der Berlin⸗Hamburger Eisen⸗ bahn zu befördernden Packeten.