1881 / 7 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.

E

FZaferate für den Den. schen Reichs⸗ und Könlgl.)

Preuß. Staats⸗Anzeager und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expeditisn des Zentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

2ℳ u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentlicher Anzeig

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. Verschiedene Bekanntmachungen .Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen. der Börsen- Familien-Nachrichten. beilage. N

Inserate nehmen ant die En „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlorte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoneen⸗Bureaus.

*

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

1654] Zustellung mit Ladung.

Ludwig Vögeli der Dritte, Schiffer, in Speier wohnhaft, hat durch Rechtsanwalt Hecht in Franken⸗ thal gegen I. Johann Daniel Vögeli I., Ackerer, wegen der zwischen ihm und seiner verlebten ersten Ehefrau Anna Barbara Klähr, bestandenen Güter⸗ gemeinschaft, II die Kinder des Johann Daniel Vögeli I. und der Anna Barbara Klähr, als: 1) Johann Vögeli, Schiffer, 2) Konrad Vögeli, Tagner, 3) Ludwig Vögeli, Schiffer, 4) Maria Jo⸗ hanna Vögeli Cigarrenarbeiterin, in Speier wohn⸗ haft, Ehefrau von Friedrich Höhl, Tüncher aus Speier, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthalteort abwesend, 5) den genannten Friedrich Höhl der Gütergemeinschaft wegen, 6) Anna Maria Vögeli, Cigarrenarbeiterin, Ehefrau von Carl Vogel, Schreiner, Beide in Speier wohnhaft, 7) Carl Vogel selbst der Gütergemeinschaft wegen, 8) Ka⸗ tharina Vögeli, Cigarrenarbeiterin, Alle, wo nicht anders gesagt, in Speier wohnhaft, zum kgl. Land⸗ gerichte Frankenthal, Cioilkammer, Theilungsklage mit dem Antrage erhoben:

Es gefalle dem Kgl. Landgerichte, Kammer für Civilsachen, die Theilung der zwischen den Beklagten Johann Daniel Vögeli dem Ersten und seiner verlebten ersten Ehefrau Anna Barbara Klähr bestandenen Gütergemeinschaft und des Nachlasses dieser Letzteren zu rerordnen, den kgl. Notär Bastian in Speier mit diesem Geschäfte und das kgl. Amts⸗ gericht daselbst mit Ernennung, Becidigung und Ein⸗ weisung eines Sachverständigen zu beauftragen, dem Experten aufzugeben, die Masse abzuschätzen, die Basis der Abschätzung anzugeben, überhaupt sämmt⸗ liche durch die betreffenden Gesetze vorgeschriebenen Operationen in Gegenwart der Parteien oder nach deren gehöriger Beirufung zu verrichten und den über Alles anfzunehmenden Bericht dem genannten Notär zu Protokoll zu geben oder bei demselben zu hinterlegen, den genannten Notär zur Lizitation und Looseziehung eintretenden Falles zu ermächtigen, einen Notär als Repräsentanten der Abwesenden zu ernennen, für den Fall sich ergebender Streitig⸗ keiten ein Gerichtsmitglied als Berichterstatter zu ernennen und den kgl. Landgerichtspräsidenten ein⸗ tretenden Falles zur Ernennung eines anderen Be⸗ richterstatters an dessen Stelle zu ermächtigen, end⸗ lich die Vorwegnahme der Kosten aus der Masse zu verordnen, und die einstweilige Verfügung des kgl. Amtegerichts Speier vom ersten September 1880 für rechtmäßig zu erklären und die Vorweg⸗ nahme auch dieser Kosten aus der Masse zu ver⸗ ordnen.

Der Kläger ladet die Beklagten zugleich zur mündlichen Verhandlung dieser Klage in die Sitzung des kgl. Landgerichts Franken⸗ thal, Civilikammer, vom Mittwoch, den drei⸗ undzwanzigsten März nächsthin, des Vormit⸗

tags neun Uhr, mit der Aufforderung, sich einen an diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der bewilligten öffenrlichen Zustel⸗

lung an den abwesenden obgenannten Beklagten

Friedrich Höhl wird Vorstehendes veröffentlicht. Frankenthal, den 4. Jannar 1881. Der kgl. Ober⸗Gerichtsschreiber am kgl. Landaerichte daselbst. H. Denig.

1654] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Töpfer Carl Ludwig Smo⸗ lineki, Anna Maria Dorothta, geb. Meyer, zu Lub ck

hat ihren Ehemann verklaagt, weil derselbe sie bös⸗ Betse. i.

Agnete Margaretha Heins,

lich verlassen habe und beantragt: rincipahter: den Beklagten schuldig zu erkennen

der Klägerin seinen gegenwe rtigen Auf⸗ enthalt anzuzeigen, ihr den zu ihrer jetzigen Geldbetrag

Uebersiedelung nach seinem Wohnorte erforderlichen zu zahlen und sie in seine Wohnung behuf Fortsetzu g des ehelichen Lebens aufzunehmen;

2 9 8 ventualiter: den Beklagten für einen böslichen Ver⸗!

lasser zu erklären, die zwischen den

Parteien bestehende Ehe dem Bande „„gerde⸗. den Beklagten sür verkündet: den Sethion Theil zu erklären, die Agnete in der Ehe erzeugten f leben⸗ g dr Neuenwalde, vertreten durch den Landwirth Jobann und Beklagten zur Zahlung des vierten

Theils seines Vermögers an Klägerin zember 1874, Serie IV., Latt. D., Nr. 4941, 4942,

nach zu scheiden,

zu verurtheilen. Zur Verhandlung des Rechtsstreits ist Termin vor der Civilkammer I. des Landgerichts auf Dienstag, den 1. März 1881, Morgens 11 Uhr, anberaumt. Der Bekl gte, dessen Aufenthalt unbekaennt ist,

wird zu diesem Termine geladen, auch aufgefordert, Land⸗ (L. S.)

u seiner Vertrefung einen bei dem hiesiger gericht zagelassenen Anwalt zu bestellen. Lübeck, den 31. Dezember 1880. Schweliss Gerichtsschreiber des Landgerichts.

11122 Spezial⸗Konkurs⸗Proklam.

Da über dat dem Johann Jacob Meier in Ot⸗

tensen gehörige, daf lbst an der Donnerstraße sub Nr. 11 belegene und im Ottensener Schuld⸗ und Pfand⸗ Protokoll Vol. XI. Fol. 43 45 beschriebene Erbe auf Grund des vollstreckbaren Zahlungsbesehls des

Kör iglichen Amtsgerichts, Abtheilung IIIb hierselbst vom 17. November 1880 und in Folge Antrages des;

klägerischen Mandatars Rechteanwalts Jessen hier die Zwangsvollstreckung im Wege des Spezial⸗Kon⸗ kurses erkannt ist, so werden Alle und Jede, welche an diesem Erbe aus irgend einem rechtlichen Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protocollirten Gläubiger, hierdurch bei Vermeidung

der Ausschließung von dieser Masse aufgefordert, solche binnen 6 Wochen nach der letzten Bekannt⸗ machung dieses Proklams und spätestens am 7. März d. J., Mittags 12 Uhr,

als dem peremtorischen Angabeter min, im unter⸗ zeichneten Amtsgerichte, Bureau Nr. 5, Auswär⸗ tige unter gehöriger Prokuraturbestellung, anzu⸗ und eine Abschrift der Anmeldung beizu⸗ ügen.

Zum öffentlichen Verkaufe des beregten Erbes ist Termin

auf den 28. Februar 1881

anberaumt worden, an welchem Tage, Nachmittags 5 Uhr, die Kaufliebhaber sich im hiesigen Amts⸗ gerichte, Zimmer Nr. 10, einfinden wollen. Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Ter⸗ mine in der Gerichteschreiberei V. des unterzeich⸗ neten Amtsgerichts eingesehen werden.

Altona, den 5. Januar 1881.

Koͤnigliches Amtsgericht. Abtheilung V

6640] Aufgebot.

Nachdem das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des angeblich im Jahre 1854 nach Amerika ausgewanderten Albert von Hommer, eines Sohnes des zu Zerbst verstorbenen Appellations⸗ gerichts⸗Präsidenten Franz ron Hommer, Seitens der Brüder des p. Albert von Hommer beantragt, diesem Antrage auch efügt worden ist, so wird

der p. Albert von Hommer hierdurch öffentlich aufgerufen, spätestens in dem auf den

14. Inli 1881,

Boremhtaess 11 vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichte anstehenden Termine zu crscheinen, widrigenfalls der⸗ selbe durch das nach Schluß des Aufgebotstermins auf Antrag zu erlassende Ausschlußurtheil für todt erklärt werden und die Ausantwortung seines Ver⸗ mögens an die berechtigten Erben erfolgen wird.

Zugleich werden etwaige unbekannte Erben oder Vermächtnißnehmer hierdurch geladen, spätestens in dem Termine vom 14. Juli 1881 ihre Ansprüche vor hiesigem Herzoglichen Amtsgerichte geltend zu machen und zwar unter der Werwarnung, daß die Nachlaßregultrung und die Ausantwortung der Erb⸗ schaft be;w. des Vermächtnisses, sowie die Erthei⸗ lung des Erblegitimationsattestes an die bekannten legitimirten Erben bezw. Vermächtnißnehmer ohne Rücksicht auf Diejenigen, welche sich nicht melden, erfolgen wird. 1

Zerbst, den 5. Januar 1881.

Herzoglich Anbaltisches Amtsgericht. gez. Morgenroth. Beglaubigt:

Zerbst, den 7. Januar 1881.

Steinmüller, Bur.⸗Assistent, erichtsschreiber i. V.

58 1

1198. Vekanntmachung.

Auf Antrag des Goldarbeiters G. Weiß von hier ist durch das Ausschlußurtheil vom 10. d. M. der von dem Antragsteller angenommene und am 20. Juli cr. fällige Privatwechsel d. d. Berlin, den

Frankfurt a./O., den 30. Dezember 1880. Königliches Amtsgericht. II.

auf heute a beraumten Anmeldungstermine Inhaber dieser Obligationen nicht gemeldet haben,

[642]

Geschehen Amtsgericht Lehe II am 29. Dezember 1880 in öffentlicher Sitzung. Gegenwärtig:

Amtsrichter Rodewyk,

Sekretär Thiele.

April 1880 über 250 für kraftlos erklärt worden.

haben, werden damit, dem neuen Erwerber gegen“ über, ihrer Ansprüche für verlustig erklärt. gez. Oeltzen. Schulze. Pro extractn: Oeltzen, mtsrichter.

Vorladung.

gelegt wird: .— „Im Jahre 1880 zu Bonn im Unmnherziehen das Gewerbe als Korbmacher ausgeübt zu haben.

zu sein,“ Uebertretung gegen das Gesetz vom 3. Juli 1876,

hierselbst auf Samstag, den 5. Mürz 1881, Vormittags 9 Uhr,

Hauptverhandlung geladen.

Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.

Bonn, den 4. Dezember 1880.

8 Eikena,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amlsgerichts

Aufgebot. 8 Der Landwirth Gottlieb Geitner in Bahren und der Rentier Leberecht Wölfel hier haben das Auf⸗ gebot folgender Urkunden, zweier sog. Sparkassen⸗ bücher beantragt, und zwar Ersterer: eines auf seinen Namen lautenden, über ein an jeden Inhaber rückzahlbares Guthaben von 663 ausgestellten Schuldbuchs der städtischen Sparkasse hier, Nr. 4939, und Letzterer: eines auf den Namen seines Mündels Franz Richard Dienemann hier lautenden, über ein dgl. Guthaben von 330 95 ausgestellten Schuldbuchs derselben Sparkasse, Nr. 5734. Der Inhaber dieser Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 1. März 1881 Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗

der Urkunden erfolgen wird. Pößneck, den 3. Januar 1881. Das Herzogliche Amtsgericht. Schaller.

Bekanntmachung. In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin I. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Joseph Johannes Prerauer, wohnhaft zu Berlin, eingetragen wordev. Berlin, den 7. Januar 1881. Königliches Landgericht Berlin I.

-—

615]

Der Rechtsanwalt Dr. Rudolph Georg Büsing zu Eutin hat die Zulassung als Rechtsanwalt bei dem unterzeichneten Amtsgerichte aufgegecen. Eutin 1881, Dezember 29.

Großherzogliches Oldeaburgisches Amtsgericht.

Die Eintragung des Rechts anwaltes Dr. Büsing

In Sachen, den Erben der Wittwe Catharina geb. Meinecke, in Neuenwalde, beantragte Ediktalladung wegen Mor⸗ tifikation der au porteur Obligationen der Provinz Hannover vom 31. Dezember 1874, Serie IV., Litt. D., Nr. 4941, 4942 und 4943 über je 100 Thlr.

oder 300 ℳ, 1 erschien

von

. Vorgelesen⸗ genehmigt, ist folgendes 8 Ausschlußurtheil

Auf Antrag der Erben Wittwe Catharina geb. Meinecke, zu

ben der Margaretha Heins,

Diedrich Heins daselbst, werden die Obligationen der Provinz Hannover, au gefertigt am 31. De⸗

4943, über je 100 Thlr. = 300 ℳ, nachdem sich in dem durch die Ediktalladung vom 30. September 1879

für ur- gültig und wirkungslos erklä t. Zur Beglaubigung: gez. Rodewyk. Thiele. Pro extractu:

Rodewnyk, Amterichter.

Geschehen Königliches Amtkgericht Osten II, [720] dden 27. Dezember 1880. Anwesend: Nesens r Oeltzen, Sekretär Schulze. -

In Sachen des J. H. H. Goldbeck in Neuhof und Genossen, Gläubiger,

gegen. den Schiffer Claus Heinrich Kröndee zu Basbeck, Schuldner,

nen Rechts nwälte ist gelöscht.

10 Rmtr. Böttcherholz;

hölzer und 15 Rmtr.

in der Liste der beim hiesigen Landgerichte zugslasse⸗

Lübeck, den 3. Januar 1881. Der Präsident des Landgerschis. Hoppenstedt. Schweiß.

Berkaufe, Verpachtungen, Dunbmissionen ꝛc.

Holzverkauf. Es soll den 24. d. M., Montags, in hiesiger Brauerei nachstehendes Holz us den, dem Bahnhofe Neu⸗Cunersdorf der Märkisch⸗Pose⸗ ner Bahn anliege den Reviertheilen: Coritten, Jag. 143 = 200 Stck. Eichen⸗Nutzenden und 150 Rmtr. je 1,1 M. langes Böttcherholz I, II., III. und Pfablholz, 10 Stck. Buchen⸗Nutzenden und 3 Mtr. Nutzbolz; Jag. 181 = 160 Stck. Elchen⸗ Nutzenten u. 250 Rmtr. je 1,1 M langes Böttcher⸗ bolz I., II., III. u. Pfahlbolz, 450 Stück Kiefern⸗ Langhölzer u 45 Mtr. Böttcherholz. Diete,

Der Johann Arnold Schmitz IV., Korbmacher, srüher zu Stotzheim wohnhaft, dessen Wohn⸗ und Aufenthaltsort unbekannt ist, und welchen zur Last

ohne im Besitze eines Gewerbescheines gewesen wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts

vor das Königliche Schöffengericht zu Bonn zur

gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, wierigenfalls die Kraftloserklärung

und mit der Aufschrift „Offerte für die gußeiser⸗ nen Säulen Modell 2“ versehen bis Montag, den 24. Jannar 1881, Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen, zu welcher Zeit sie in Gegenwan der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden Berlin, den 7. Januar 1881. Königliche Direk. tion der Berliner Stadteisenbahn.

Nachbenannte für unsere Bahnzwecke nicht mehr geeignete Oberbaumaterialien, als: 19 000 kg alte Stahlschienen verschiedener Profile, 158 000 kg alte Eisenschienen verschiedener Profile in Längen unter 4 m, 1 032 000 kg alte Eisenschienen wie vor in Längen über 4 m, 1 688 000 kg noch theilweise gute 9 zöllige eiserne Hartwich⸗Schienen, 228 000 kg Schrott in Schweißeisen von Kleineisenzeug ꝛe. 103 000 kg Schrott in Gußeisen von Herzstücken,

18 000 kg Schrott in Schweißstahl von Weichen⸗ zungen, 18 000 kg Schrott in Flußstahl von Weichenzungen, 160 000 kg alte Weichen und Weichentheile, 27 000 kg alte Hartgußherzstücke, 6000 kg alte Guaßstahlherzstüce, 18 000 kg alte Drehscheiben und Tbeile vavon, 18 000 kg alte Schiebebühnen, 143 000 kz Seitenlaschen verschie⸗ dener Profile, sollen im Submissionswege verkauft

werden und sind die bezüglichen Offerten versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift: „Submission auf alte Oberbaumaterialien“ versehen, spätestens bis zum 20. ds. Mts., Vormittags 9 Uhr, an

uns einzureichen. Die Eröffnung derselben erfolgt

an demselben Tage Vormittags 10 Uhr, in unserem Materialienbureau, Trankgasse Nr. 23 in Cöln, in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten. Die Formulare zu den Su missionsofferten nebst Ver⸗ kaufsbedingungen und dem speziellen Verzeichnisse der Materialien, woraus die einzelnen Quantitäten, Kaliber und Lagerorte ersichtlich sind, können gegen Erstattung von 1 von unserem Materialien⸗ bureaun (Trankgasse 23) bezogen werden.

Cöln, den 4. Januar 1881.

Königliche Direktion der Rheinischen Eisenbahn.

1750]

Donnerstag, den 27. Januar 1881, Vormit⸗ tags 10 Uhr, sollen in der Königlichen Artlllerie⸗ Werkstatt zu Deutz circa 5000 kg Abfälle von ge⸗ schwärztem Blankleder im Wege der öffentlichen Submission an den Bestbietenden rkauft werden.

Postmäßig verschlossene und mit der Aufschrift: „Submission auf Lederabfälle“ versehene Offerten sind bis zum genannten Termin der unterzeichneten Direktion portofrei einzusenden.

Die Bedingungen können hier eingesehen resp. von hier bezogen werden.

Deutz, den 4. Januar 1881.

Königliche Direktion der Artillerie⸗Werkstatt.

—öp

Verschiedene Bekanntmachnngen. 1eel. Bekauntmachung.

An Stelle des aus der Direktion geschiedenen (Herrn Senator Dr. Kulenkamp ist Herr Senator Dr. Wilhelm Brehmer zum Mitgliede der Di⸗ rektion erwählt worden. Die Direktion besteht demnach aus den Herren: Anton Ferdinand Benda, Vorsitzender, Ernst Walther Brecht, Heinrich August Carl Krohn, Gottlieb Johannes Ferdinand Dahlberg, Senator Dr. Wilhelm Brehmer. Lübseck, den 6. Januar 1881. Der Ausschuß der Lübeck⸗Büchener Eisenbahn⸗Gesellschaft

(730] Allgemeine Deutsche Hagel⸗ Versicherungs⸗Gesellstaft in Berlin.

Die Mitglieder unserer Gesellschaft werden hier⸗ mit gemäß §. 14 des Statuts zu der ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag, den 25. Ja⸗ nnuar 1881, nach Berlin, Wilhelmstraße 9, Vor⸗ mittags 10 Uhr, eingeladen.

Tagesordnung:

1) Berichterstattung. Vorlage des Rechnungs⸗ abschlu es und der Bilanz des Jahres 1880 behufs Ertheilung der Decharge.

2) Beschlußfassung über folgenden Antrag:

„Um Mißverständnissen vorzubeugen, wird hier⸗ mit beschlossen, daß alle diejenigen Mitglieder, welche vor dem im Versicherungs⸗Antrage von 1880 verzeichneten Kündigungs⸗Termine die

Jag. 123 = 100 Stck. Eichen⸗Nuͤtzenden und Jag. 159 = 200 Stck.

Eichen Nutzenden und 150 Rmtr. Böttcherhol; Grunow, Jag. 85 = 300 Stck. Kiefern⸗Lang⸗ der;

Böttcherholz, Totalität dieser Reviertheile verschiedene Kiefern⸗ Brennhölzer aus vor⸗ und diesjährigem Ein⸗ schlage im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung ver⸗ kauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage Vor⸗ mittags um 10 Uhr biermit eingeladen werden. Lagow, den 8. Januar 1881. Der Königl. Ober⸗ förster Ewald.

——

und aus

Berliner Stadteisenbahn. Die Lieferung von 324 Stüͤck ornamentirter gußeiser⸗ ner Säulen nebst zugehörigen Consolen und Sockeln im Ge⸗ sammtgewicht von rot 481 Tonnen soll ungetheilt im Wege der Submission

rergeben werden. Die Zeichnungen und Bedingungen

wegen Forderung resp. Zwangsverkauf des liegen vom 13. d. Mis. an in unserem Central-

„Besahnevers „Hinrich“, erschienen im heutigen Verkaufstermine:

it Vorgelesen, genehmigt, eröffnet:

sicht ars und können ebendaselbst von dem Bureau⸗ Vorsteher Neugebauer Abschrift der Bedingungen für 2 ℳ, sowie Copie der Zeichnungen gegen Ent⸗ richtung von 8 bezogen werden.

Burcau hierselbst, Beethovenstraße Nr. 1, zur Ein⸗

Dieselben wer⸗

Alle Diejenigen, welche der öffentlichen Ladung’ den jedoch nur an solche Unternehmer abgegeben,

vom 2. November dies. Js. zuwider ihre dinglichen

deren Qualifikation uns bekannt ist resp. genügend

Ansprüche im heutigen Termine nicht angemeldet nachgewiesen wird. Offerten sind versiegelt, portofrei

Wiederversicherungs⸗Verpflichtung pro 1881 nicht aufgekündigt haben, verpflichtet sind, wenn sie bis 1. Juni 1881 die Feldfrüchte nicht deklarirt haben sollten, bis spätestens 1. Juli 1881 eine Konventioxnalstrafe in Höhe des pro 1880 ge⸗ zahlten, einfachen B.itrages zu zahlen.“

3) Wahl von Verwaltungeraths⸗Mitgliedern ge⸗

mäß §. 5 des Statnts. Verlin, den 10. Januar 1881. 1 Der Verwaltangsrath. Gün her, Vorsitzender.

[752]

Die ordentliche Generalversammlung der Hanno⸗ verschen Vich⸗Versichernugs⸗Gesellschaft findet statt am

Donnerstag, den 3. Februar d. J.

Nachmittags 3 Uhr, im Direktionklokale, Calen⸗

bergerstr. 18.

Hannover, den 10. Januar 1881 * Die Direktion. B. Rulsen.

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Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel.) Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

zum Deutschen Reichs⸗Anzeig

er und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

8

1881.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (32.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Verwendung der Jahresüber⸗ schüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegen⸗ heiten, fort. Der Abg. Büchtemann erkannte an, daß die Staatsregierung mit dieser Vorlage ihre Zusage loyal erfüllt habe, aber die Staatsregierung sage selbst in den Motiven der Vorlage, daß wesentliche Bedenken von der strengen Auf⸗ fassung des Etatsrechts aus sich gegen die Vorlage geltend machen ließen, und er bedauere, daß diese Bedenken nicht weiter berücksichtigt seien; denn je mehr man sich in die Vorlage vertiefe, desto größer würden diese Bedenken. Eine Reihe von Voraussetzungen, von denen die Kommission im vorigen Jahre ausgegangen sei, treffe in diesem Jahre schon nicht mehr zu. Die Vorlage übertrage die Grundsätze der Privatwirthschaft auf den Staatshaushalts⸗ Etat, während doch die Differenz zwischen Privat⸗ und Staats⸗ haushalt diese Uebertragung nicht gestatte. Jener sei nur darauf gerichtet, einen Gewinn zu machen, während der Staat, soweit derselbe die Ausgaben nicht aus eigenen Quellen be⸗ streiten könne, sich stets an die Steuerkraft des Landes halten müsse. Für den Staat seien die Eisenbahnen und alle der⸗ artige Privatinstitute ein Theil seiner Gesammtwirthschaft, das Fehlende müsse ihnen durch Steuern gedeckt werden. Es sei deshalb ganz unrichtig anzunehmen, daß sich die finanziellen Resultate der Eisenbahnen mit denen des Staatshaushaltes im Ganzen decken müßten, daß man, wenn man Eisenbahnüberschüsse habe, auch Ueberschüsse im Staatshaushalt habe, und umge⸗ kehrt. Vielmehr bewegten sich in überwiegender Mehrzahl die finanziellen Resultate ganz abweichend von dem Gesammt⸗ resultat des Staatshaushaltes. Die Eisenbahnen wiesen z. B. für den gegenwärtigen Etat Ueberschüsse auf, neben einem Defizit von 30 Millionen. Ihr Ueberschuß betrage rund 89 ½ Millionen, dem ständen gegenüber rund 60 Millionen Zinsen aus dem Anlagekapital, 12 ½ Millionen Zinsen von Staatsschulden für gekündigte Prioritätsobligationen und für Aktien, die zur Zurückzahlung gelangten, 6 800 000 für bereits gekündigte Prioritäten und endlich 2 Millionen für schon vorher begonnene Bauten, für die in diesem resp. im nächsten Jahre noch bedeutende Summen aus den früheren Kreditgesetzen entnommen werden müßten. Rechne man endlich noch die 2 200 000 hinzu, die nach dem Gesetz für die Deckung eines Defizits in Anspruch genommen werden könnten, so ständen 81 Millionen dem Ueberschuß von 89 ½ oder 90 Millionen gegenüber, eine Differenz von rund 8 ½ oder 9 Millionen Mark. Sobald also im laufenden Jahre nach dem Gesetzentwurf verfahren werde, so würde man das Defizit um diese Summe ver⸗ größern und statt einer Anleihe von 30 Millionen eine An⸗ leihe von 38 oder 39 Millionen aufnehmen müssen ohne Rück⸗ sicht auf etwaige Vermehrung der Matreikularbeiträge. Im vorigen Jahre habe die Summe nur 2 200 000 betragen, um die es sich gehandelt habe, und damals habe der Finanz⸗ Minister erklärt, sich entschieden dagegen verwahren zu müssen, daß für 1879 80 2 200 000 zur Deckung des Defizits ver⸗ wendet werden könnten. Dagegen habeder Minister für die Zukunst erklärt, daß er kein Bedenken habe. Nun liege doch in diesem Jahre die Sache insofern bedenklich schlimmer, daß wenn schon im vorigen Jahre 2 200 000 nicht hätten zugenommen werden können, doch jetzt noch viel weniger 8 ½ Millionen zu dem Desizit hin⸗ zutreten könnten. Möglicherweise würden die Ueberschüsse der Staatsbahnen noch erheblich größer, er glaube sogar, daß man sie verdoppeln, also auf 17 statt auf 8 ½ Millionen festsetzen könnte, wenn man die Resultate des laufenden Jahres auch für das nächste als wahrscheinlich an⸗ nehme. Es würden dann für 1881— 82 vielleicht 16—17 Mil⸗ lionen gelegt werden können und man würde dabei doch eine erhebliche Anleihe aufnehmen müssen für die Deckung des Defizits. Nun sei es doch ein ganz nutzloses Experiment, wenn man jetzt einen Fonds für die Eisenbahnüberschüsse ge⸗ winnen wolle, 8 Millionen mehr in den Etat einste lle, das Defizit um diesen Beitrag erhöhe und demnächst Mittel ge⸗ winnen wolle, um ein etwaiges Defizit der Staatsbahnen zu decken. Das heiße doch im Wesentlichen nur Schulden, die man vielleicht später machen müsse, schon jetzt vorweg nehmen und die schlechteste Maßregel unter allen, die ergriffen werden könnten, sei doch jedenfalls die, Schulden vorweg zu nehmen, um etwaige Löcher für die Zukunft zu decken. Eine Garantie in den Vorschlägen der Regierung sei nicht zu finden, vielmehr werde unter Umständen in schlechten Zeiten ein Fonds gebildet werden, um in guten Zeiten aus diesem Fonds überflüssige Gelder herauszunehmen. Es sei von der größten Wichtigkeit die Frage, zu welchem Betrage des Kapitale die Eisenbahnschulden des Staats angenommen werden sollten, und es hätten ja auch seit Jahren behufs Fest⸗ stellung dieser Frage Versuche stattgefunden. Daß dieselben nicht gelungen seien, liege daran, daß man von Anfang an nicht dasjenige gethan habe, was jede private Wirth⸗ schaft thue, daß man nicht Bilanzen über das Vermögen aufstelle und nach diesen zu ermitteln versucht habe, mit welchen Mitteln, mit welchem Ersolg die Wirthschaft betrieben werde, und welche Ueberschüsse im Verhältniß zum Kapital blieben. Dieser Mangel treffe nicht nur das Eisenbahnwesen, sondern ebenso gut den Bergbau, die Hüttenwerke u. A. Ganz un⸗ richtig sei es, daß man diejenigen Ueberschüsse über einen be⸗ stimmten Zinssatz abrechne, welche man im Laufe der Jahre etwa gewonnen habe. Die Staatsregierung habe sich ausge⸗ rechnet, daß etwa 200 Millionen als zurückgezahlt anzusehen seien. Hätte man stets eine Bilanz aufgestellt, so würde man nimmer Ueberschüsse aus früheren Jahren auf das Anlagekapital anrechnen. Wenn man wissen wolle, wie sich die Eisenbahnen oder andere Institute verzinsten, so könne man doch nur das dasjenige Anlage⸗ kapital in Berechnung stellen, wie es sich für das laufende

ahr gestaltet habe. Wenn dieses geschehe, würde sich die Berechnung wesentlich ändern, und das Haus habe dringende Veranlassung, die Rechnung in dieser Beziehung zu revidiren, damit man nicht wieder einen Ueberschuß von mindestens 8 ½

Millionen Mark in Jahren in Rechnung stelle, die nicht zu den guten gerechnet werden könnten. Die Kommission müsse ihre Aufmerksamkeit auf diesen Punkt besonders richten, weil auch danach die Frage sich entscheide, in welchem Maße die Eisenbahneinnahmen schwankten. Nach einer Erklärung des Ministers in der Kommission habe man für das frühere Staats⸗ bahnnetz Schwankungen von 5—6 Mill. Mark annehmen können, mit Rücksicht indessen auf die Vermerrung desselben die rhei⸗ nische und Potsdamer Bahn seien damals noch nicht mit ein⸗ geschlossen würde man bis auf 10—11 Millionen Mark gehen müssen, und es sei berechnet worden, daß ein Reserve⸗ fonds, der etwa 1 Proz. des Anlagekapitals betragen und 24 Millionen ergeben habe, die Sicherheit für zwei Jahre bieten würde. Nach den Resultaten für die preußischen Staatsbahnen des letzten Jahrzehnts seien die Schwankungen allerdings er⸗ heblich größer, und er wisse nicht, woher die vom Minister in der Kommission genannte Zahl herrühre. Die Schwankungen in den Ueberschüssen der Staatseisenbahnen seien seit 1872 fol⸗ gende gewesen: Im Jahre 1872 hätten sie 5,75 Proz. betragen, 1873 4,72, 1874 3,65, also 2 Proz. weniger als im Jahre 1872, im Jahre 1876 5,17 Proz., 1877 5,01 Proz., 1878/79 4,52 Proz. Man müsse natürlich von Prozenten des Anlage⸗ kapitals reden. Bei den übrigen Staatsbahnen, z. B. bei der sächsischen habe er ermittelt, daß von den Jahren 1875—1877 ein Sprung nach abwärts von 2 Proz. gemacht sei, daß sich das Anlagekapital 1875 mit 6 Proz., 1877 mit 4,13 verzinst habe. Ebenso sei bei den babdischen Staatsbahnen von 1874 bis 1877 das Erträgniß um ein volles Prozent gefallen, und zwar so, daß die Schwankung nach unten sich wieder durch eine Steigerung nach oben ausgeglichen habe. Es werde also, wenn man wirklich einen Eisenbahnreserve⸗ fonds schaffen wolle, davon auszugehen sein, daß die Schwan⸗ kungen äußersten Falles viel erheblicher sein könnten, als in der Kommission angenommen sei. Man habe bei allen Staats⸗ bahnen gesehen, daß die Verschlechterungen der Erträgnisse, auch bei den Privatbahnen eine ziemliche Zeit gedauert hätten, ehe sie wie⸗ der nach oben gestiegen seien. Wolle man also in Wirklichkeit einen sicheren Eisenhahnreservefonds haben, so müsse man ihn erheb⸗ lich stärker dotiren, und man müsse die Summe von 34 Mill. Mark verdoppeln. Je größer die Summe werde, die auf diese Weise in den Eisenbahnreservefonds gelegt werde, um so größer sei der Einfluß, der auf den Etat ausgeübt werde, und um so bedenklicher werde die Frage vom Standpunkt des Etatsrechts überhaupt. Das Abgeordneten⸗ haus müsse doch jeder Zeit das Recht haben, mit der Staats⸗ regierung zu erwägen, ob es nicht besser sei, die Ueberschüsse mit zu dem laufenden Etat zu ziehen, zu Steuererlässen zu verwenden und auf diese Weise die Reineinnahmen in den Händen des Landes selbst zu belassen. Das Haus werde ja selbst gesehen haben, daß die Vorschläge aus ganz ephemeren Thatsachen entstanden seien. Das Anlagekapital sei nicht mit Rücksicht auf die Schwankungen der Erträge festgestellt. Der zu Grunde liegende Gedanke, Preußens Staatsschuld durch den Staatseisenbahnbesitz zu decken, sei an sich vielleicht sehr schön, aber für die Frage der Schwankungen der Ueberschüsse ganz unerheblich. Man habe ferner eine Summe von 2 200 000 als diejenige be⸗ zeichnet, die zur Deckung eines Defizits im Staatshaushalt übernommen werden könnte; auch das sei auf Grund der da⸗ maligen Verhältnisse geschehen. Heute habe auch diese Summe keine Bedeutung mehr, da man für 1881/82 8 ½ Millionen von den Einnahmen des Staates absetzen und dem Reserve⸗ fonds zuführen wolle. Er möchte, daß die Kommission erwäge, ob dieser Eisenbahnreservefonds die Schwankungen verhindern könne, und ob derselbe nicht in Wirklichkeit die Verausgabung von Staatsobligationen auf einen späteren Zeitpunkt verlege, nicht aber die anderweitige Regelung der Ueberschüsse in besserer und wirthschaftlicher Weise zur Folge haben könne.

Der Abg. Stengel bemerkte, man müsse nicht außer Acht lassen, daß das Haus zu der vorliegenden Frage im vorigen Jahre bereits Stellung genommen habe, und daß derjenige Theil der Kommissionsvorschläge, der die finanziellen Garantien be⸗ treffe, damals mit ganz überwiegender Majorität vom Hause angenommen worden sei. Der Gesetzentwurf sei nichts an⸗ deres, als die strikte Ausführung der vorjährigen Be⸗ schlüsse des Hauses, und weise eigentlich nur redak⸗ tionelle Veränderungen auf. Er glaube, die Ausfüh⸗ rungen des Vorredners seien nicht im Stande, die Gründe abzuschwächen, die für die finanziellen Garantien sprächen. Aehnliche Einwendungen hätten ja schon in der Kom⸗ mission des rorigen Jahres sorgfältige Erwägung gefunden, ohne aber einen besonderen Eindruck zu machen. Das Haus werde sich wohl auch in diesem Jahre über dieselben hinweg⸗ setzen. Seitdem der Staat seinen Eisenbahnbesitz nahezu ver⸗ doppelt habe, sei es unumgänglich nothwendig, die Bedenken gegen einen solchen Staatsbahnbetrieb durch entsprechende Gesetze abzuschwächen. Was wolle denn der Entwurf eigent⸗ lich? Derselbe wolle einmal den Einfluß abmindern, den die Schwankungen in den Erträgen der Staatsbahnen auf den gesammten Etat haben würden, und derselbe wolle zweitens die durch den Erwerb eines so großen Be⸗ sitzes koͤntrahirte Schuld amortisiren.é Betreffs des Reserve⸗ fonds stimme er mit dem Abg. von Benda nicht überein, er halte denselben für sehr nothwendig und erst wenn dieser Fonds die Höhe von 1 Prozent der Eisenbahnkapitalschuld erreicht habe, möge man an die Amortisation gehen. Für die Nothwendigkeit dieser letzteren spreche auch der Umstand, daß eine Anzahl von Nachbarstaaten durch gesetzliche Be⸗ stimmungen mit der Zeit in den Besitz von Eisenbahnen kommen würden, ohne dafür Geldaufwendungen machen zu müssen. Es sei nothwendig, daß bis dahin das Anlage⸗ kapital amortisirt sei, damit Preußen dann konkurrenz⸗ fähig sei. Er glaube, es sei die Pflicht der Volksvertretung, die die Verstaatlichung bewilligt habe, auch alle Garantien zu be⸗ willigen, die zur Abschwächung etwaiger Gefahren des Staats⸗ bahnsystems dienen könnten. Der Vorredner habe bei seiner Be⸗ trachtung auf den gegenwärtigen Etat Bezug genommen; seine (des Vorredners) Berechnung des Defizits auf 30 Millionen Mark sei aber doch nicht richtig, da man doch nicht alle extra⸗

ordinären Ausgaben zum Defizit rechnen könne. Sehe man von

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dem Steuererlaß ab, über den doch auch noch nicht das letzte Wort gesprochen sei, so könnte selbst in diesem Jahre etwas in den Reservefonds gelegt werden. Aber wenn auch nicht, dann doch sicher in den nächsten Jahren, da man doch begrün⸗ dete Aussicht auf eine dauernde Besserung der Finanzen habe. Betreffs der geschäftlichen Behandlung hätten seine politischen Freunde den Wunsch, daß die Vorlage an die Budgetkommis⸗ sion verwiesen werde, da doch hauptsächlich finanzielle Gesichts⸗ punkte bei derselben in Frage kämen.

Hierauf ergriff der Finanz⸗Minister Bitter das Wort:

Der Herr Vorredner hat bereits den Standpunkt dargelegt, von dem aus die jetzige Gesetzesvorlage betrachtet werden muf, d. h. den Zusammenhang, in welchem dieselbe mit den Resolutionen des hohen Hauses vom vorigen Jabre steht. Es wird erinnerlich sein, daß die wirthschaftlichen und finanziellen Garantien, die damals hier berathen und angenommen worden sind, gewissermaßen als ein Kompromiß zwischen der Regierung und dem hoben Hause be⸗ trachtet worden sind, um die Vorlage der Eisenbahnankäufe für die Privatbahnen möglich zu machen. Es wird auch wohl erinnerlich sein, daß der ganze Charakter dieser Verhandlungen dahin ging, der Staatsregirrung gewissermaßen eine bindende Verpflichtung für diese Garantien aufzuerlegen, während sich das hohe Haus wenigstens nach einer sehr präzise ausgesprochenen Bemerkung des Abg. Miquel vor⸗ behalten wollte, aaf einzelne Modalitäten der Frage nöthigenfalls zurückkommen zu können. Von diesem Gesichtspunkte aus, der ja kaum in Frage gestellt werden wired, ist das Gesetz aufgestellt worden, und die Staatsregierung hat es für ibre Pflicht gehalten, es so auf⸗ zustellen, daß eine Abweichung des Gesetzentwurfes selbst von den Resolutionen darin nicht gefunden werden könne. Nun sind ja bei der Berathung des Gesetzentwurfs auch alle die Fragen, welche die finanzielle Seite derselben betreffen, zur Sprache gekommen. Es hat deshalb in den Motiven eine Stelle ihren Platz gefunden, welche dahin geht, daß die Staatsregierung „die von ihr gegebene Zusage erfüllt, indem sie unter Beiseitelassung derjenigen Bedenken finanzieller Natur, welche bei strenger Auffassung des Etats⸗ wesens im Staate würden erhoben werden koöͤnnen, sich darauf beschränkt bat. die in der Resolution des Abgeord eten⸗ hauses erhaltenen Grundsätze in die Form des Gesetzes zu bringen“ Der Hr. Abg. Büchtemann bat ausgesprochen, es hätte die Regie⸗ rung diese Bedenken finanzieller Natur in die Motive aufnehmen sollrn. Sie sind mit Absicht fortgeblieben, eben weil die Regierung sich nicht in die Lage setzen wonte, den Anschein zu gewinnen, als wollte sie auf diesem Wege gegen die von ihr angenommene Resolu⸗ tion des Hauses eine Bresche legen. Die Regierung hat die Be⸗

denken finanzieller Natur auch schon im vorigen Jahre gehabt, aber gegen⸗

über den Anforderungen des Hauses, vor allem aber gegenüber der großen Wi btigkeit, welche sie der Frage beilegte, daß das Schwanken der Einnahmen der Staatseisenbahnverwaltung nicht dazu beitragen möchte, das Staatsbudget in eintretenden Fällen zu derangiren, hat sie sich dahin schlüssig gemacht, daß diesen Gesichtspunkten gegenüber die finanziellen Bedenken nur von untergeordneter Bedeutung seien, wenigstens nicht in erster Linie ihren Platz finden koͤnnen. Das ist der Grund, aus welchem in den Motiven nichts weiter über die finanziellen Bedenken aufgenommen worden ist. Im Allge⸗ meinen glaube ich, daß die Staatsregierung auf dem Standpunkte bleiben muß, dem sie im Vorjahre dieser Frage gegenüber und gegenüber der von allen Seiten des Hauses sehr bestimmt ausgesprochenen Forderung eingenommen hat, daß ge⸗ wisse Garantien gereben werden möchten, welche die Staatsverwal⸗ tung den schwankenden Eisenbahnerträgen gegenüber höher stellen könnten. Die Staatsregierung hat von diesem Standpunkt aus keine Veranlassung, in dieser Frage eine anderweitige Stellung einzu⸗ nehmen. Sollten von Seiten der Kommission oder von Seiten des hohen Hauses gegenüber dem Vorbehalt, der damals wenigstens von einer Seite gemacht worden ist, anderweitige Anträge an die Staats⸗ regierung herantreten, so wird sie dieselben natürlich mit Aufmerk⸗ samkeit in Erwägung zieben. Vorläufig kann sie nur eben auf dem Standpunkt bleiben, den sie bei Einbringung diese 8 Gesetzes und bei Annahme der Resolution des hohen Hauses im vorigen Jahre ein⸗ genommen hat. M““ Der Abg. Kieschke erklärte, der Entwurf schließe sich zwar genau an die vorjährige Resolution an, er könne sich aber dadurch, daß er damals für finanzielle Garantien ge⸗ stimmt habe, nicht für verpflichtet erachten, den jetzigen Gesetz⸗ entwurf für etwas besonders Zweckmäßiges zu halten. Der Abg. Stengel führe als Grund für die Nothwendigkeit der Amortisation an, daß einzelne Nachbarstaaten nach längerer Zeit von selbst in den Besitz von Staatsbahnen kommen würden, und Preußen diesen gegenüber dann konkurrenzsähig sein müßte. Diese Argumentation setze voraus, daß man nach Abstoßung des Anlagekapitals die Tarife so weit herabsetzen könne, daß durch die Erträge der Bahnen nur noch die Ver⸗ waltungskosten gedeckt würden. Dieses Ziel erscheine natür⸗ lich auch ihm als sehr wünschenswerth, erreicht werde es wohl aber niemals werden. Er glaube auch nicht, daß man auf dem vorgeschlagenen Wege bald zu einer Amortisation ge⸗ langen werde, es werde wohl sehr langsam gehen, und es würde auch dazu gehören, daß die nächsten 50 Jahre für Preußen so ruhig verliefen, daß man in der Amortisation ununterbrochen fortfahren könne. Was die geschäftliche Behan lung der Vorlage betreffe, so glaube er, daß dieselbe der Budgetkommission zur Vorberathung überwiesen werden müsse, weil es sich doch um Finanzfragen handele. Es sei wenigstens nach seiner Ansicht gleichbedeutend, ob die Staatsschuld im Allgemeinen oder die Eisenbahnschuld amortisirt werden solle. Die vom Abg. Büchtemann angeführten Zahlen halte er im Allgemeinen für richtig, nur müsse er bemerken, daß es sich hier nicht wie im vorigen Jahre um eine Rentabilitäts⸗ berechnung handele, sondern um den Modus der Amortisation und um diesen festzusetzen, komme es nicht darauf an, ob man die Eisenbahnkapitalschuld um ein paar Millionen höher oder niedriger annehme. Die Hauptschwierigkeit liege nach seiner Meinung in der gegenwärtigen Berechnungsweise, durch welche man gezwungen sei, die Rücklagen in den Reservefonds zu einer Zeit festzusetzen, wo die Schlußrechnung noch nicht be kannt sei. Dadurch komme es, daß man auf der einen Seite amortisire, auf der anderen sofort wieder Schulden mache; richtig sei das gewiß nicht. Er hoffe, daß manche Punkte der Vorlage in der kommissarischen Berathung noch eine nähere Beleuchtung finden würden. Demnächst nahm der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach das Wort: 1 en aneführlichen Erörtervagen gegenüber, welche über diesen Gegenstand im vorigen Jahre in Ihrer Kommission und arch hier im Plenum gepflogen wurden, würde es überflüͤssig sein, beute noch materiell auf die Sache mefer einzugeken. Ich bin indessen durch einige Bemerkungen der Herren Vorredner genöthigt, einige Punkte