1881 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

sainem gesammten Verhalten, weil sein politisches und sonstige effentliches Auftreten ihn nicht als einen Mann erscheinen läßt, von dem man die Zuversicht haben kann, daß er den Religionsunterricht mit der Mäßigung und in dem Geiste ertheilt, welche im Staats⸗ interesse erfordert werden müssen. Seine anderen Kollegen, die im Uekrigen eben so stehen wie er, hat man urangefochten in ihrer Stellung zur Schule gelassen, mit ihm konnte man das nicht tbun, eben im Interesse der Mäßigung und des Friedens unter den Keon⸗ fessionen. Ich muß dem Hrn. Abg. Dr. Franz allerdings zuge⸗ stehen, daß eine sehr bedauerliche Verwechselung zwischen ihm und der Person seines Kollegen Kempa stattgefunden hat und daß es allerdings einen peinlichen Eindruck macht, daß man auf eine Aublassung die angefochtene Maßregel begründet hat, welche schließ⸗ lich sich als unrichtig erwiesen; aber es ist ja auch sofort, sobald die Regierung das erfuhr, das Irrthümliche zurückgenommen worden und nur Bezug genommen worden auf die übrigen schweren gegen die Person des Hrn. Krahl obwaltenden Bedenken. Nach meiner Wissenschaft von der Sache ist der Pfarrer Krahl ein Mann, dem man weder kirchliche Pflichtwidrigkeit zumuthen, noch amtliche Inte⸗ grität absprechen kann, aber er hat sich in ratiborschen Lokalkämpfen in einer Weise immiszirt, welche entschiedene Bedenken erregen mußte in Bezug auf seine Gesammthaltung zu der Volksschule. Auch daß er es in der Mädchenschule für seine Pflicht hält, ver den Staats⸗ pfarrern zu warnen, kann ich nicht in dem Lichte betrachten, wie der Herr Vorredner. Ich glaube, es ist kein integritender Theil des katholischen Religionsunterrichts, in kritischer Weise Dinge zu beleuch⸗ ten, die namentlich aus dem Rahmen dieses Unterrichts durchaus herausfallen. Der bäufig zitirte Pfarrer Sterba zu Leschitz amtirte überdies in einer ganz andern Gegend. Die Ratiborer jungen Mädchen und Schülerinnen der Mädchenschule hatten, glaube ich, kein Interesse daran, vor diesem Herrn und den sogenannten Staatspfarrern im allgemeinen, deren es in Ratibor gar keine giebt, gewarnt zu werden. Meiner Auffassung nach ist das ein Thema, welches man sehr füglich über⸗ gehen kann in dem katholischen Religionsunterricht, ohne irgendwie seine Pflicht zu verletzen. Der betreffende Lehrer kann sich auf die Auslegung der Glaubenswahrheiten und der christlichen Heilsthat⸗ sachen beschränken, und ich glaube, er wird den Schülerinnen dadurch mehr nützen, als durch das Hineintragen derartiger pole mischer Dinge. Der Kuratus Krahl hat es ferner für nöthig gehalten, eine Agitation in Scene zu setzen gegen die in Ratibor bestehende nicht ausschließ⸗ lich katholische Töchterschule, und er hat das in einer Weise gethan,

die ich wiederum nicht füc richtig halte. Er hat nicht etwa, wie das ja an sich sein Recht gewesen wäre, einzelnen Eltern Warnungen zugehen lassen, jener Schule ihre Kinder anzuvertrauen, sondern er hat die Schülerinnen, die am Beichtunterricht theilnahmen, förmlich darüber examinirt, aus welchen Gründen ihre Eltern sie dieser Schule und nicht der katholischen anvertraut hätten. Das ist ein Verfahren, welches meiner Ansicht nach nicht geeignet ist, das Vertrauen zu erwecken, daß der Kuratus Krahl bei Leitung und Er⸗ theilung des katholischen Religionsunterrichts sich eventuell in den Grenzen halten würde, welche die Staatsregierung von ihrem Stand⸗ punkt aus festhält. Die politische Thätigkeit des Kuratus Krahl einer Prüfung und Erörterung zu unterziehen liegt mir natürlich sehr fern; notorisch ist es aber, daß er sich von seinen ihm ja sonst ganz gleich gesinnten Kollegen in Ratibor seiner ganzen Haltung nach wesentlich unterscheidet. Er steht überall im Vordertreffen des poli⸗ tischen Kampfes und muß, glaube ich, auch die Konsequenz davon ziehen, wenn es sich um andere Beziehungen des öffentlichen Lebens handelt, wie diejenige, welche hier vorliegt.

Aus allen diesen Gründen glaube ich annehmen zu müssen, daß die von dem Herrn Abg. Dr. Franz angegriffene Ver⸗ fügung der Regierung zu Oppeln eine wohl erwogene ge⸗ wesen ist. Ich selbst, der ich damals die Ehre hatte, Ober⸗ Präsident der Provinz Schlesien zu sein, babe auf eine dagegen kei mir eingelegte Beschwerde nicht anders entscheiden können, als von diesem Standpunkte aus. Nun will ich ja nicht ableugnen, daß, wenn es sich hier in der That um die Befriedigung eines dringenden lokalen Bedürfnisses handeln würde, die ganze Angelegenheit vielleicht in eintm milderen Lichte von mir beurtheilt und behandelt werden könnte. Wenn es richtig wäre, daß eine wesentliche Lüͤcke in der Er⸗ theilang des katholischen Religionsunterrichts in den Volksschulen Ratibors durch das Ausscheiden des Kuratus Krahl entstanden wäre, dann könnte man ja leicht ich glaube nicht, daß ich es thun würde, aber ich will die theoretische Möglichkeit anerkennen über diese Dinge vielleicht eher hinwegkommen. Aber dies Bedürfniß liegt und ich glanbe ziemlich orientirt zu sein meiner Meinung nach nicht vor, mindestens nicht in dem behaupteten Grade. Die lokale Ertheilung des Religionsunterrichts in den Volksschulklassen von Ratibor ist von jeher überwiegend in den Händen der Lehrer ge⸗ wesen, die Herren Geistlichen haben im Großen und Ganzen sich die Oberleitung und Ueberwachung vorbehalten. An diesem Zustande etwas zu ändern, scheint mir nicht erforderlich zu sein; es wuͤrde weit über dasjenige hinausgehen, was früher in Ratibor

üblich gewesen ist. Nun hat die, ich spreche es offen aus, mir nicht sympathische Einrichtung der Ratiborer Volksschule als paritätische Anstalt es mit sich gebracht, daß der Religionsunterricht in ver⸗ schiedene Abtheilungen, die geringer sind als die Zahl der Klassen, hat zusammengedrängt werden müssen. Es sind im Ganjzen 30 Volksschulklassen in Ratibor, und der Religionsunterricht wird in 12 Klassen ertheilt. Nun meine ich, daß eine Dreizahl von Geistlichen, selbst wenn der Hr. Pfarrer Schaffer nur in geringem Maße sich daran betheiligen kann, denen die Regierung ganz unangefochten die Leitung des Religionsunterrichtes gelassen hat, vollkommen genügt, um in 12 Klassen die Ueberwachung des Religionsunterrichtes zu übernehmen. Meine Herren, das ist um so wahrscheinlicher, als nach den mir zugegangenen Nachrichten ich will vom Hrn. Stadtpfarrer Schaffer absehen, weil er doch zum größten Pheil durch seinen leidenden Gesundheitszustand behindert ist, aber auch von den anderen beiden Herren, denen die Leitung des Religionsunterrichtes belassen ist, ein auffallend geringer Gebrauch von dieser Befugniß gemacht ist. Daraus ziehe ich die Kon⸗ sequenz, daß sie das Vertrauen haben, daß die Elementarschullehrer die ja alle in Bezug auf die Ertheilung des Religionsunterrichts ge⸗ prüft sind, im Großen und Ganzen den Anforderungen in Bezug auf Ertheilung dieses Unterrichts genügen und es in dieser Hinsicht nur einer Ueberwachung im Ganzen bedarf. Ich kann mir wenig⸗ stens nicht denken, daß durch den Hinzutritt des Kuratus Krahl in dieser Hinsicht sich etwas wesentlich ändern solle.

Aus allen diesen Gründen, meine Herren, muß ich mich gegen den Antrag des Herrn Abg. Dr. Franz aussprechen und Sie bitten, den Antrag Ihrer Kommission anzunehmen. Ich wiederhole dabei, daß ich auf dem Standpunkt, den ich ja schon öfter hier im Hause ge⸗ kennzeichnet habe, stehen bleibe, daß ich in den Zugeständnissen, welche ich auf diesem Gebiete den katholischen Geistlichen in weitem Um⸗ fange gemacht habe, gern bis an diejenige Grenze gehe, wo für mich das Staatsinteresse es gebiet t, ein Veto einzulegen. Dieser Fall liegt hier nach dem Urtheil säaͤmmtlicher zuständiger Lokal⸗, Bezirks⸗, und Prooinzialbehörden vor, und ich würde glauben, mich einer recht schweren Verletzung der Achtung, die ich vor der Autorität dieser Behörden haben muß, schuldig zu machen, wenn ich eine von ihnen getroffene wohlerwogene Verfügung ohne einen ausreichenden Grund rückgängig zu machen mich entschlösse. Aus diesen Gründen bitte ich recht sehr, daß das hobe Haus den Antrag seiner Kommission annehmen und über die Petition zur Tagesordnung übergehen wolle.

I* A Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 1

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. R T.

u. s.

[314] holz,

Der ehemalige Ulan, jetzige Knecht, Franz Ludwig Heinrich Potratz, am 18. Februar 1847 zu Treten, Kreis Rummelsburg, geboren, zuletzt in Lichtenrade,

Kreis Teltow, wohnhaft gewesen, gegenwärtig unbe⸗

Knüppel. Kiefern Kloben;

Deffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. ö Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, V erpachtungen, Submissionen ete

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

und Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.

Fabriken 8 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

1 In der Börsen-

8

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren . Annoncen⸗Bureaus.

116“

w. von öffentlichen Papieren.

Familien-Nachrichten.] beilage. NR

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Cachen. Knüppel; Schlag Jagen 58: 46 Rm. Kiefern Nutz⸗ von

h 314 Rm. Kiefern Kloben, Knüppel, 450 Rm. Birken Kloben, 61 Rm. Birken VI. Gestellholz (grün): 1 Rm. Birken Kloben, 281 Rm.

30 Rm. Kiefern Schutzbezirk Vietmannsdorf. Totalität: 2 Rm. Birken Kloben,

——

Messeausrüstungs⸗Gegenständen“ bis zu dem am 24. Januar 1881, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termine ein⸗ reichen. Die näheren Bedingungen liegen in der Expedition des vier Mal wöchentlich in Stuttgart erscheinenden „Allgemeinen Submissions⸗Anzeigers“,

sowie in der Registratur der Verwaltungs⸗Abthei⸗ lung zur Einsicht aus und können auf portofreien Antrag gegen Einsendung von 1,00 Kosten von der Registratur der Kaiserlichen Werft bezogen werden. Kiel, den 8. Januar 1881. Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.

kannten Aufenthalts, wird beschuldigt, als beurlaub⸗ ter Reservist ohne Erlaukbniß ausgewandert zu sein, und von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige nicht Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz⸗ buchs. Derselbe wird auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerschts II. hierselbst auf den 28. Fe⸗ bruar 1881. Mittags 12 Uhr, vor das König⸗ liche Schöffengericht hierselbst, Hausvoigteiplatz Nr. 14, zur Hauptverhandlung geladen. 2

der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Kö⸗ niglichen Landwehr⸗Bezirkskommando zu Schlawe ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. lin, den 23. Dezember 1880. schreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

11988 Aufforderung.

Nr. 10 412. Gegen den 78 Jahre alten Daniel Dreher, Maurer von Bonndorf, welcher seit dem Jahre 1856 unbekannt wo abwesend ist, ist Antrag auf Verschollenheitserklärung aestellt. Derselbe

wird aufgefordert, innerhalb Jahresfrist Nach-

richt von sich zu geben, widrigenfalls er verschollen erklärt und sein Vermögen seinen muthmaßlichen Erben in fürsorglichen Besitz zugewiesen würde. Bonndorf, den 16. Dezember 1880 Großh. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber Kohler.

[1¹048]

Nr. 686. Nachdem auf die diesseitige Aufferde⸗ rung vom 27. September 1879 Nr. 29 863 keinerlei Einsprachen erhoben wurden, werden nunmehr

Iguaz Falk und Josef Falk, beide von Zell⸗Wb., für rerschollen erklärt und deren einzige Schwester Johanna Falk ledig von Zell⸗Wb. in fürsorglichen Besitz und Gewähr der Verlassen⸗ schaft der Verschollenen eingesetzt.

Offenburg, den 4. Januar 1881.

Gr. Amtsgerichts.

Der Gerichtsschreibe O. Beller.

Verschollenheitsverfahren.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Holz⸗Verkauf. Am Mittwoch, den 26. Januar

cr., von Vormittags 10 Uhr ab, sollen im Bähn’schen Gasthause zu Groß⸗Väter aus dem diesjährigen Einschlage des Forstreviers Reiersdorf folgende Nutze und Brennhölzer meistbietend versteigert werden: I. Schutzbezirk Wucker. Totalität: 982 Rm. Kiefern Kloben, 154 Rm. Kiefern Knüppel. II. Schutzbezirk Döllnkrug. Totalität: 9 Rm. Birken Kloben, 989 Rm. Kiefern Kloben, 417 Rm. Kiefern Knüppel. III. Schutzbezirk Dusterlake. Totalität: 2 Rm. Eichen Kloben, 26 Rm. Buchen Kloben, 60 Rm. Birken Kloben, 23 Rm. Erlen Kloben, 32 Rm. Birken Knüppel, 45 Rm. Erlen Knüppel, 2 Rm. Aepen Kloben (runde), 1002 Rm. Kiefern Kloben, 367 Rm. Kiefern Knäppel. IV. Schutzbezirk Gollin. Totalität: 10 Rm. Birken Kloben, 525 Rm. Kiefern Kloben, 250 Rm. Kiiefern Knürxpel. V. Schutzbezirk äter. Totalität: 3 Rm. Eichen Kloben,

Kloben, 885 Rm. Kiefern Kloben, 77 Rm. Kiefern

““

Ber⸗

Schreiber, Gerichts⸗ Messingschrott, alte Radreifen, Abfälle von Leder,

9 7

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund

b

.

g

erstattet zu haben,

1

1

127 Rm. Kiefern Kloben, 199 Rm. Kiefern Knüppel; Jagen 218: 13 Rm. Kiefern Kloben, 2 Rm. Kiefern Die Verkaufs⸗Bedingungen werden im

Knnppel. Termine bekannt gemacht. Die Ablage Höpen an der Havel kann wegen Bauten auf derselben nicht benutzt werden. Reiersdorf, den 11. Januar 1881. Der Oberförster Walter.

1 . Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.

[860

Die in den diesseitigen Werkstätten, im Laufe des,

Jahres 1881 sich ergebenden Materlalien⸗Abfälle, als: Eisenguß, Schmiedeeisen, Stahl⸗, Kupfer⸗ und

Gummi und Wagentuch, Glasscheibenstücke u. a. m., sollen in öffentlicher Submission verkauft werden. Offerten hierauf sind versiegelt, frankirt und mit

der Aufschrift:

9

1

8 1

1

9 Rm. Birken werden.

„Offerte auf Ankauf alter Werkstätten⸗

Materlalien pro 1881“ bversehen, bis zum 20. Januar 1881 an unser maschinentechnisches Bürean dahier einzureichen, woselbst die Eröffnung derselben am daraunf fol⸗ genden Tage, Vormittags 11 Uhr, in Gegen⸗ wart der erschienenen Interessenten erfolgen wird.

Die Ve kaufsbedingungen nebst Massenverzeichniß sind bei dem Kanzleivorsteher Peltz hierselbst einzu⸗ sehen, können auch gegen Zahlung von 50 pro Exemplar von dem Genannten bezogen werden.

Elberfeld, den 7. Januar 1881.

Königliche Eisenbahn⸗Tirektion.

[1047] Bekauntmachung. Im Wege äkffentlicher Submission sollen am

8 4 Donnerstag, den 27. Januar 1881, Vormittags 12 Uhr, die Lieferung von:

A. 8000 kg Reis, 15 000 kg Zucker, 8600 kg Backpflaumen, 25 000 kg Erbsen, 23 500 kg Bohnen und 6400 kg Salz für die Marine⸗ Station der Ostsee, sowie

. 6500 kg Reis, 12 000 kg Zucker, 6000 kg

Backpflaumen, 20 000 kg Erbsen, 20 000 kg Bohnen, 5600 kg Salz und der erforder⸗ liche Bedarf an frischem Brod, frischer Butter, frischen Kartoffeln und Fou⸗ rage für den Zeitraum vom 1. April bis ultimo September 1881 für die Mariue⸗Station der Nordsee von der unterzeichneten Stations⸗ Intendantur vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen für Hülsenfrüchte ꝛc., sowie frischen Proviant und Fourage getre’nt, liegen sowohl in unserer Registratur, als auch in der Erx⸗ pedition des Deutschen Submissions⸗Anzeigers, Berlin S., Ritterstraße 55, zur Einsicht aus und werden von der diesseitigen Registratur auf porto⸗ freies Verlangen gegen Erstattung der Herstellungs⸗ kosten von 1,00 pro Exemplar mitgetheilt; in den bezüglichen Requisitionen muß jedoch angegeben werden, welche von den belden oben beregten Be⸗ dingungen gewünscht werden.

Wilhelmshaven, den 7. Januar 1881.

Kaiserliche Intendantur der Marine⸗Station der Nordsee.

“““

Für die unterzeichnete Werft sowie für die Kaiser⸗ liche Werft zu Wilhelmehaven soll der für das Etatsjahr 1880/81 noch vorliegende Bedarf an Porzellangeschirr J. und II. Qualität, Slgesache I. und II. Qualität und Wäͤschestücken ꝛc. beschafft Reflektanten wollen ihre Offerten versiegelt

LebensVersicherungs-Actien-GCesellschaft 2u Berlin.

“”“ Reserve-Fonds 1879. Versicherungsbestand Ende 1880 47,517, 112

3,750,000 Mark 5,712,758

2)

9)

1 Der „Nordstern“ ist eine der billigsten und zugleich sichersten Lebens-Ver- sicherungs-Anstalten. Beweise des Vertrauens, dessen sich die Anstalt erfreut, sind die vielen Verträge, welche von Staats- und Communal-Behörden, Vereinen etc. behufs Versicherung der Beamten, Lehrer, Vereinsmitglieder etc. beispielsweise von dem General-Post-Amt des Peut-

schen Reichs Kraft sind.

Der „Nordstern““ schliesst WVersiecherungen auf den Todesfall auf den Lebensfall über Summen von 1500 300,000 Mark.

und der Deutschen Reichsbank mit dem „Nordstern“ abgeschlossen und in

wie

Auch Leibrenten können beim „Nordstern“ versichert werden.

Arbeiter-Versicherung.

Die in Verbindung mit der Lebensversteherungs-Actien-Gegellscha

„Nordstern“ zu Marlk errichtete

re

Berlin, jedoch mit besonderem Grundkapital von Drei Millionen

„Nordstern, Arbeiter-Versicherungs-Actien-Gesellschaft“ gewährt Arbeitern und überhaupt allen Personen aus den gering bemittelten Klassen der Be- völkerung Kapital-Versicherung zwecks Fürsorge für Frau und Kinder in Verbindung mit Für- sorge für das eigene Alter und mit Berücksichtigung frühzeitiger Invalidität gegen jährliche halbjährliche, vierteljährliche, monatliche und wöchentliche Prämien von Beträgen bis herab zu

30 Pf. pro Woche.

Die Gesellschaft ist bereit, mit Arbeitgebern, Behörden, Korporationen, Vereinen etc. Colleetiv-Versicherungen ohne ürztilche Untersuchung zu schliessen.

Die Dividende der Actionaire ist statutgemäss bei 20 Procent Baareinzahlung und 80 Procent Deckung durch Sola-Wechsel im Maximum auf zwel Procent des Aectien- Kapitals begrenzt, wüährend aller darüber hinaus zur Vertheilung kommende Gewinn voll an die Versicherten füllt; die Gesellschaft vereinigt somit alle Vortheile der Actien- und der

Gegenseitigkeits-Gesellschaft.

Prospecte und Tarife sind kostenfrei bei den Agenten der Gesellschaft zu haben

in Berlin hei der Direction:

IV. Kaiserhofstr. 3.

[986

Ahktien-Zuckersiederei Brannschweig.

Wir laden hiermit unsere Herren Aktionäre zur

8. ordentlichen Generalversammlung auf Montag, den 24. Januar cr., Mittags 12 Uhr,

im oberen Saale des „Wilhelms⸗Gartens“ hier, ein. Eintrittskarten und Stimuzettel sind gegen Vorzeigung der Aktien und Prioritäts⸗Aktien im Bureau der Braunschweig⸗Hannoverschen Hypothekenbank hier, vom 20.— 22. Januar in Empfang

zu nehmen. Zu gleicher Zeit liegt daselbst die

Bilanz zur Einsicht aus. Riehirsöagans

1) Bericht und Beschlußfassung über die Bilanz, 2) Wahl von drei Aufsichtsraths⸗Mitgliedern, 3) Wahl von zwei Revisoren, 4) Abänderung des §. 6, Abs. 1 der Statuten Braunschweig, den 10. Januar 1881.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes der Aktien⸗Zuckersiederei

mit der Aufschrift: „Submission auf Lieferung

Braunschweig.

von sSeckendorfF.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Freitag,

Der Inhalt dieser Beitage, in welcher auch die im 9. 6 des Gesetzes über den Maugfen

Ft wellen vom 11.

Januar 1876, und dir im Patenigesetz vom 25. Mai 1877

Central⸗Handels⸗Register für d.

Das Central⸗Handels⸗Register für das Dentsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für Berlin unch durch die Königliche Exvedition des Deutschen Reichs⸗ und Könialich Preußischen Stacit⸗

Anzeigers: SW. Wilheimstraße 32, bezogen werden.

SMmna⸗

den 14. Januar

30. Norember 1874, sowie die in

Has Abzanrment Insertionspreis

———

Vom „Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Neich“ werden heut die Nru. 11 L. und 11 B.

utz, 1. ie die in dem Gesetz, beireffend vorgeschriebenen Bekangtmachungen veröffentlicht werden, erscheiat auch in einem besonderen Blatt umter dem Titel

as Deutsche Reich. & 8.

Ceutral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel taäglich. betragt 1 % 50 für das Vierteljahr. Einzeln den Raum einer Deackzeile 30 ₰.

—.—;

das Urbeberrecht an Mustern

Nommern gn

losten 20 ₰£

ausgegeben.

Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 27. Oktober v. J. ist die Versendung von Cirkularen und Zeichnungen, welche Sachkundige in Stand setzen, den Gegenstand einer Erfin⸗ dung zu benutzen, ist als eine offenkundige Be⸗ nutzung zu erachten.

Eigenschaften eines Gegenstandes, welche weder aus der zur Patentirung eingereichten Beschreibung, noch aus der Zeichnung erkennbar sind, stehen nicht unter Patentschutz. W“

Die Erweiterung des Nichtigkeitsantrages ist nach Analogie des §. 240 der Civil⸗Prozeß⸗Ordnung im Laufe des Nichtigkeitsverfahrens zulässig.

Das Versprechen, wodurch im Falle eines Ak⸗ kords zwischen dem Gemeinschuldner und seinen Gläubigern ein Dritter (nicht der Kridar selbst einen dem Akkorde beitretenden Gläubiger des Kri⸗ dars den durch die stipulirten Akkordprozente nicht gedeckten Theil seiner Forderung ganz oder zum Theil zu zahlen verspricht, so daß dieser Gläubiger um diesen ihm von dem Dritten versprochenen Be⸗ trag mehr als die anderen dem Akkord beigetretenen Gläubiger erhält, ist nach einem Crkenntniß des Reichsgerichts, 1. Civilsenat, vom 11. Dezember v. J., nach gemeinem Recht verhbindlich.

(P. A.) Die Vorbereitungen zur allgemeinen deutschen Patent⸗ und Musterschutz⸗Aus⸗ stellung schreiten ihrer Vollendung entgegen. Der Preßausschuß seinerseits hat bereits eine seiner Hauptobliegenheiten in der Weise definitiv erledigt, daß er das Budget der von ihm herauszugebenden „Ausstellungszeitung“ aufgestellt und in der Person des Herrn Ingenieur Franz Graf einen Redacteur dafür ernannt hat. leichzeitig wurden die umfassendsten Schritte gethan, um aus allen Theilen Deutschlands bewährte Namen zur Mit⸗ arbeiterschaft in dieser Zeitung heranzuziehen.

Dieselbe soll wöchentlich zweimal, also etwa in 42 Nummern erscheinen und nicht nur ein getreues Bild des ganzen äußeren Verlaufes der Ausstellung bringen, sondern in ihrem technischen Theile auch derart redigirt sein, daß sie eine vollständig unge⸗ färbte, von aller Reklame sich fernhaltende, mög⸗ lichst verständlich gehaltene Darstellung und Erklä⸗ rung der wissenswerthesten Ausstellungsobjekte ihren Lesern bringen wird. Gleichzeitig mit dieser Aus⸗ stellungszeitung wird die Herausgabe eines umfassen⸗ den, instruktiven Katalogs besorgt werden, so daß dem besuchenden Publikum alle Hülfsmittel geboten sein werden, um sich, unter den von allen Seiten

uf es einstürmenden, meistentheils neuen Erschei⸗

ungen aus allen Gebieten der Technik u. s. w.

nöglichst orientirt zu sehen.

(H. Corr.) Die Firma Kantorowicz, welche wegen Verletzung der Marke der berühmten Be⸗ ediktiner⸗Abtei in Fécamp in Frantkreich zur Löschung der nachgeahmten Marke verurtheilt wor⸗ en, hat am 14. Dezember 1880 vor dem II. Civil⸗ seunat des Reichsgerichts noch ein empfindliches kachspiel jenes ersten Prozesses erlebt, das wegen der hierbei ausgesprochenen Rechtssätze des Reichs⸗ gerichts vom allgemeinsten Interesse ist. Die In⸗ haber der Verletzten (société anonyme de la destil- erie de la liqueur bénédictine de l'abbaye de Fé- amp, Depart. Havre) klagte nämlich auf Schaden⸗ rsatz gegen die Beklagte wegen der durch die Fäl⸗ chung der französischen Marke und den Verkauf er Fabrikate der Beklagten unter dieser Marke verursachten Beeinträchtigung der Klägerin für ihren Waarenabsatz in Deutschland. Die Vorinstanz, Oberlandesgericht Posen, hatte den Beweis von der Klägerin erfordert, daß sie die von der Beklagten gemachten Geschäfte bei Nichtfälschung der kläge⸗ rischen Marke selbst gemacht haben würde. Das Reichtgericht verwarf diese Rechtsanschauung und

Hrach aus, daß umgekehrt, bei Fälschung einer

arke, nach §. 16 des Markenschutzgesetzes der durch

älschung der Marke erzielte Absatz als Schaden 2 verletzten Berechtigten zu gelten habe. Und zwar

sagt das Reichsgericht wört ich: „Durch die Be⸗ stimmung des §. 16 des Gesetzes vom 20. No⸗ vember 1874 über Markenschutz soll, wie durch die gleichen Vorschriften in Artikel 27 des Handels⸗ gesetzbuchs, in Artikel 19 des Gesetzes vom 11. Juni 1870 über das Urheberrecht der Kläger von dem in den meisten Fällen unmöglichen oder doch nur schwer zu führenden Beweise bestimmter einzelner That⸗ sachen befreit werden, aus denen sich das Dasein und die Höhe des Schadens ergiebt. Es soll schon genügen, daß im Allgemeinen eine Beschädigung an⸗ enommen werden könne, und hierüber, sowie über ge Höhe des Schadens nater Würdigung aller Um⸗ stände nach freier Ueberlegung des Richters ent⸗ sconnden werden. Ist es auch danach nicht aus⸗ geschlossen, daß über einzelne Parteibehauptungen, wie etwa über die Größe des Umsatzes, über die Produktiondkosten und Verkaufspreise Be⸗ weis erhoben wird, so steht es doch im Widerspruche mit dem Gesetze und würde dessen Zweck vereiteln, wenn die Schadensforderung von dem Nachweise abhängig gemacht würde, daß der Kläger ohne das Dazwischentreten des Beklagten mehr von seinem Fabrikate abgesetzt hätte, oder daß bisherige Kunden des Klägers sich der Beklagten zugewendet haben; gerade sosche Nachweise, wie sie im Urtheile des Berufungsgerichtes vermißt werden, sollen dem Kläger erspart bleiben, und soll an deren Stelle die Würdigung aller Umstände treten. Das Berufungsgericht verletzt also den §. 16 cit. zunächst dadurch, daß von der Klägerin ein Beweis gefordert

wird, welcher ihr nicht obliegt, es wird aber das Gefetz

noch dadurch unrichtig angewendet, daß den von der Klägerin geltend gemachten Momenten die Beachtung versagt wird, obgleich dieselben in ihrer Gesammtheit ausreichen, um nach freier richterlicher Ueberzeugung einen Schadensersatz zubilligen zu können. Die Klägerin hat die Größe ihres Umsatzes in Deutsch⸗ land nach Löschung der Marke der Beklagten, den Umsatz der letzteren angegeben, über alle diese That⸗ sachen, wie insbesondere darüber Beweise erboten, daß die Beklagten ihren Abnehmern gegenüber, ihr Fabrikat als echten Benedictiner⸗Liqueur, nämlich als aus der klägerischen Fabrik stammend, ausgegeben habe. Wenn auch die Ablehnung dieser Beweis⸗ erbieten zum Theil mit Erwägungen tbhatsächlicher Natur motivirt ist, so beruht sie doch unverkennbar auf der Anschauung, daß die Klägerin einen direkten Beweis zu führen habe, daß ihr Kunden entzogen worden, oder daß die Absatzquellen, welche die Be⸗ klagte sich eröffnet hat, ohne der letzteren Dazwischen⸗ treten ihr zugefallen sein würden“.

Bern, 4. Januar. (Cöln. Ztg.) Da die Be⸗ stimmung des Gesetzes vom 19. Dezember 1879, betreffend den Schutz der Fabrik⸗ und Han⸗ delsmarken, nach welcher Anfangsbuchstaben einer Geschäftsfirma, sowie neben die Geschäftsfirma oder an deren Stelle gesetzte Zeichen, wenn sie aus⸗ schließlich aus Zahlen, Buchstaben oder Worten be⸗ stehen, nicht genügen, um eine Marke zu bilden und Schutz für diese zu beanspruchen, von den Be⸗ theiligten verschiedenartig aufgefaßt worden ist, faßte der Bundesrath in seiner heutigen Sitzung in näherer Ausführung jener Bestimmung folgenden Beschluß:

„1) Art. 4 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1879, betreffend den Schutz der Fabrik⸗ und Han⸗ delsmarken bezieht sich nicht auf a. Personennamen, zu deren Gebrauch der Hinterleger berechtigt ist; b. Ziffern, Buchstaben und Worte, sofern dieselben durch Zeichnung oder eigenthümliche Form von an⸗ dern leicht zu unterscheiden sind. 2) Das eidgenös⸗ sische Amt für Fabrik⸗ und Handelsmarken ist er⸗ mächtigt, ausnahmsweise auch als Marken anzu⸗ nehmen: a. Benennungen, welche der Hinterleger für seine Erzeugnisse zuerst angewandt hat; b. bei ächten Bijouterieen u. s. w. sehr kleine aus Anfangsbuch⸗ staben bestehende Stempel, sofern jene Marken (2. und b.) schon vor dem 1. Oktober 1879 in einem andern Lande hinterlegt worden sind und ohne Nach⸗ theil des Berechtigten nicht geändert werden könnten.“

Handels⸗Register.

Die Handelsregistereinträage aus dem Königreich

Sachsen, dem Königreich Württemberg und

dem Großherzogthum Hessen werden Dienstags,

bezw. Sonnabends (Württemberg) unter der Rubrik

Leipzig, resp. tuttgart und Darmstadt

veröffentlicht, die beiden ersteren wöchentlich, die letzteren monatlich.

Aachen. Unter Nr. 1363 des Gesell⸗ schaftsregisters wurde vermerkt, daß Herr Jo⸗ hann Alfred Erckens, Tuchfabrikant zu Burtscheid, in die daselbst unter der Firma Johann Erckens Söhne bestehende Handelsgesellschaft als vertretungs⸗ berechtigter Gesellschafter heute eingetreten ist.

Die für diese Firma dem Herrn Friedrich Wilhelm Hammer ertheilte Prokura ist erloschen und wurde daher unter Nr. 24 des Prokuren⸗ registers gelöscht. 88

Sodann wurde unter Nr. 1031 desselben Registers eingetragen die Prokura, welche dem Herrn Carl Strebel, Kaufmann zu Aachen, für obengenannte Firma ertheilt wird.

Aachen, den 31. Dezember 1880.

Königliches Amtsgericht. V.

Aachen. Unter Nr. 3883 des Firmen⸗ registers wurde heute eingetragen die Firma

„Schroiff, welche zu Aachen ihre Niederlassung da. und deren Inhaber der zu Aachen wohnende Dampfkessel⸗Fabrikant Joseph Schroiff ist.

Aachen, den 5. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. V.

Aachen. Unter Nr. 3884 des Firmen⸗ registers wurde heute eingetragen die Firma L. von Coll, welche zu Aachen 88 Niederlassung hat, und deren Inhaber der zu Aachen wohnende Kaufmann Ludwig von Coll ist. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Aachen. Unter Nr. 3885 des Firmen⸗ registers wurde heute eingetragen die Firma Joseph Wolter, welche zu Linnich ihre Nieder⸗ lassung hat, und deren Inhaber der zu Linnich wohnende Kaufmann Jose ph Wolter ist. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V. Aachen. Unter Nr. 1578 des Gesell⸗ schaftsregisters wurde heute eingetragen die Firma Katz & Langstadt, welche ihren Sitz in Aachen hat, und deren Inhaber die Kaufleute ulius Katz und Julius Langstadt daselbst ind, von denen Jeder die genannte Firma zu ver⸗ treten berechtigt ist. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Johann

Anchen. Das zu Aachen unter der Firma J. Fellinger & Söhne bestehende Handelsgeschäft ist von dem Firmeninhaber Julius Georg Fellinger dem zu Aachen wohnenden Kaufmann Johann Jacob Fellinger mit Aktiven, Passiven und der Firma übertragen worden.

Die der Ehefrau Julius Georg Fellin⸗ ger zu Aachen und dem genannten Johann Jacob Fellinger für obige Firma ertheilten Prokuren sind erloschen.

Es wurde daher die unter Nr. 9 des Firmen⸗ registers eingetragene Firma J. Fellinger & Söhne, sowie die hierfür unter Nr. 784 und 985 des Prokurenregisters der Ehefrau Julius Georg Fellinger und dem Johann Jacob Fellinger ertheilten Prokuren gelöscht.

Sodann wurde unter Nr. 3886 des Firmen⸗ registers eingetragen die Firma J. Fellinger & Söhne, welche in Aachen ihren Sitz hat und deren Inhaber der Kaufmann Johann Jacob Fellinger daselbst ist.

Ferner unter Nr. 1032 des Prokurenregisters die Prokura, welche dem bisherigen Firmeninhaber Julius Georg Fellinger zu Aachen für ge⸗ nannte Firma ertheilt ist.

Aachen, den 5. Januar 1831.

Königliches Amtsgericht. V Anchen. Unter Nr. 1033 des Prokuren⸗ registers wurde heute eingetrages die Prokura, welche dem zu Düren wohnenden Kaufmann Bern⸗ hard Kroes für die daselbst bestehende Firma Ph. Jacobs ertheilt ist. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V

Aachemn. Das zu Aachen sub Firma Aachener Tuchwaaren⸗Expedition C. Bellefontaine be⸗ stehende Handelsgeschäft ist erloschen und wurde da⸗ her heute die unter Nr. 3791 des Fi registers eingetragene Firma gelöscht. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Aachen. Zu Nr. 1036 des Gesellschafts⸗ registers, woselbst eingetragen ist die Firma Homann & Esser, wurde heute vermerkt, daß der eine Theilhaber, Kaufmann Leopold Homann zu Aachen, aus der genannten Gesellschaft heute aus⸗ getreten und der Rentner Friedrich Lünenschloß zu Wiesbaden als vertretungsberechtigter Theilhaber in dieselbe eingetreten ist und daß die bisherige Firma unverändert beibehalten wird. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Aachen. Die zu Eynatten unter der Firma

A. J. Franßen & Cie. bestehende Handelsgesell⸗

schaft ist erloschen; Aktiva, Passiva und Firma sind auf den einen Theilhaber Andreas Joseph Franßen, Gutsbesitzer und Rentner zu Eynatten, überge⸗ gangen. Es wurde daher ha genannte Firma unter Nr. 1129 des Gesellschaftsregisters gelöscht, dagegen unter Nr. 3887 des Firmen⸗ registers eingetragen. Dieselbe beginnt mit dem heutigen Tage, hat ihren Sitz in Evnatten, und ist deren Inhaber der vorgenannte Andreas Joseph Franßen zu Eynatten. Aachen, den 5. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. V.

Allendorf. Handelsregister

des Königlichen Amtsgerichts zu Allendorf⸗

Nr. 38. Die Firma Geßner und Haubold zu Allendorf ist erloschen nach Erklärung vom 29. De⸗ zember 1880.

Eingetragen am 4. Januar 1881. 1

Nr. 32. Die Firma W. H. Oesterheld in Ellershausen ist erloschen nach Anzeige vom 3. Ja⸗ nuar 1881.

Eingetragen am 7. Januar 1881.

Veröffentlicht: Allendorf, den 8. Januar 1881. aibaum, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Arnstadt. Bekanntmachung. In das hiesige Handelsregister ist heute einge⸗ tragen worden: Fol. 317, Seite 932 und 933, unter Firma: 1) den 11. Januar 1881: Gebr. Hofmann in Arnstadt, laut Anzeige vom 11. Januar 1881. Bl. 1 der Spec.⸗Firmenakten; unter Inhaber: 1) den 11. Januar 1881. 8 Der Kausmann Hermann Hofmann und der Kausmann Max Hofmann zu Arnstadt sind In⸗ haber der Firma; 3 laut Anzeige vom 11. Januar 1881, Bl. 1 der Spec.⸗Firmenakten. Arnstadt, den 11. Januar 1881. Fuͤrstl. Schwarzb. Amtsgericht. I. Abth. Langbein.

DBarmen. Auf Anmeldung ist heute in das hiesige Handelsregister eingetragen worden:

a. Unter Nr. 824 des alten Gesellschaftsregisters zu der Firma „Christoph Vorberg Söhne“ zu Ronsdorf: daß am 31. Dezember 1880 die Handels⸗ gesellschaft sub Firma „Christoph Borberg Söhne“ in Folge Uebereinkunft aufgelöst worden und in

Liquidation getreten ist. Die letztere wird von beiden Gesellschaftern in der Weise ausgeführt, daß jeder von ihnen berechtigt ist, besagte Firma mit dem Zusatze „in Lquidation“ unter Beifügung seiner persönlichen Unterschrift zu zeichnen.

b. Unter Nr. 178 des Zeichenregisters zu der be⸗ nannten Firma „Christoph Vorberg Söhne“: daß das daselbst eingetragene Waarenzei ven an jeden der bisherigen Gesellschafter dieser Firma, die Kaufleute Friedrich August Vorberg und Julius Otto Vorberg in Ronsdorf, übergegangen und zwar so, daß jeder von ihnen berechtigt ist, jenes Zeichen zu seiner neu errichteten Firma zu führen.

c. Unter Nr. 2137 des Firmenregisters die Firma „Jul. Otto Vorberg“ zu Ronsdorf und als deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Julius Otto Vorberg.

d. Unter Nr. 2138 des Firmenregisters die Firma „Friedr. Aug. Vorberg“ zu Ronsdorf und als deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Friedrich August Vorberg.”

Barmen, den 7. Januar 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

Blomberg. Die Wittwe Kaufmanns J. F. Heringlake hierselbst hat das von ihr am hiesigen Orte unter der Firma J. F⸗ Heringlake betriebene Handelsgeschäft mit Eisen⸗ und Kolonial⸗Waaren auf ihren Sohn Heinrich Heringlake übertragen, welcher dasselbe unter der Firma J. F. Heringlake fortführen wird. Letztere ist auf geschehene Anmel⸗ dung unter der Nr. 29 des Firmenregisters einge⸗ tragen. Blomberg, den 7. Januar 1881. Fürstl. Amtsgericht, Abth. I. Brandes.

In das Handelsregister ist ein⸗ getragen: 8

am 12. Januar 1881:ñJ Fischer & Sohn, Bremeu. Am 1. Januar d. J. ist an Franz Wilhelm Osterloh Prokura er⸗ theilt. Harjes & Herklotz, Bremen. An Hermann Eduard Kurt Burdinski in Hamburg ist am 1. Januar d. J. Prokura ertheilt. .M. Hauschild, Bremen. An Hermann Victor Guido Hauschild ist am 10. Januar d. J. Prokura ertheilt. G F. Mißler, Bremen. Inhaber Johann Friedrich Mißler. 8 1 Hiuricus Fischer, Bremen. Inhaber Hinricus Jacobus Fischer. 1 Betty Gercke, Bremen. Inhaberin Caroliene Elisabeth Henriette Gercke. 8 Bremen, aus der Kanzlei der Kammer für Han⸗ delssachen, den 12. Januar 1881. C. H. Thulesius, Dr.

Bremen.

Breslau. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist bei Nr. 3818 das durch den Eintritt des Kaufmanns Robert Winkler hier in das Handelsgeschäft des Kaufmanns Carl Friedrich Wilhelm Beckelmann erfolgte Erlöschen der (Einzel⸗) Firma: W. Guck & Beckelmann hier, und in unser Gesellschaftsregister Nr. 1709 die von den Kaufleuten Carl Friedrich Wilhelm Beckelmann zu Breslau und Robert Winkler zu Breslau am 1. Januar 1881 hier unter der Firma:

W. Guck & Beckelmann errichtete offene Handelsgesellschaft heute eingetragen worden.

Breslau, den 8. Januar 1881. b

Königliches Amtsgericht.

Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist bei Nr. 49220 der Uebergang der Firma Inlius Weiß hier urch Vertrag auf den Kaufmann Reinhold Heinke zu Breslau, und unter Nr. 5615 die Firma: 1 Julius Weiß hier und als deren Mfoeber der Kaufmann Reinhold Heinke hierselbst heute eingetragen worden. Breslau, den 8. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.

Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 5616 die Firma: Credit⸗Schutz. N. Dorenberg hier und als deren Inhaber der Kaufmann Rein⸗ hard Dorenberg hier heute eingetragen worden. Breslau, den 8. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.

Breslau. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist bei Nr. 770 der Uebergang der Firma: M. Puniter hier mit der Aenderung in: M. Punitzer Nachfolger W. Schirokauer auf den Kaufmann Wilhelm Schirokauer zu Bres⸗ lau und unter Nr. 5614 die Firma: M. Punitzer Nachfolger W. Schirokauer und als deren Irhaber der Kaufmann Wilhelm Schirokauer zu Breslau heute eingetragen worden. ö Breslau, den 8. Januar 1881. W“ Königliches Amtsgericht.