ission für den Osten durch g en und dieselben in einer un⸗ liebsamen Weise dort geltend zu machen suchten. Ich hoffe, daß bei der Auswahl der Beamten, die nach Ostpreußen geschickt worden sind, der Gesichtspunkt sich zeigt, der allerdings maßgebend ist, daß man besonders tüchtige und geeignete Leute für die Provinz auszu⸗ suchen sich bemüht; aber dem muß ich durchaus wider⸗ sprechen, daß die Tendenz obgewaltet habe, oder daß es auch nur in irgend einem bemerkenswerthen Maße geschehen sei, sogenannte super⸗ kluge Leute dorthin zu schicken, solche, welche meinen, im Vollbesitz der Weisheit zu sein, welche alles an dem Orte, wohin sie kommen, schlecht fiaden und demgemäß sich in ein unrichtiges Verhältniß zu den Kreisinsassen setzen. Ich glaube nicht, meine Herren, daß der Hr. Abg. Dirichlet in der Lage sein wird, diese Behauptung aufrecht zu erhalten. Beschränkt er sich auf einen einzelnen exzeptionellen Fall, den er nicht näher bezeichnet hat, so bin ich nicht im Stande, mich darüber zu äußern, weil ich ihn nicht kenne, die Behauptung in ihrer selbstbeschränkten Ausdehnung, ge⸗ schweige in ihrer Allgemeinheit, weise ich aber auf das Bestimmteste zurück. Ich nehme jedoch gleichzeitig Gelegenheit, das Wohlwollen — so will ich mich ausdruͤcken — des Hrn. Abg. Dirichlet und sei⸗
nicht jedem von auswärts kommenden Beamten mit einer gewissen Art von Mißtrauen entgegenkommen und ihm nicht die Meinung, daß er glaube, er sei klüger, als die Leute dort, unterschieben, welche zum größten Theil daraus herrorgeht, daß man selbst von dieser Meinung beherrscht ist.
Meine Herren! Nach diesen Ausführungen bleiben mir wenige Worte übrig. Ich denke, was ich in Bezug auf das Verhältniß dieser Angelegenheit zum Organisationsgesetz gesagt habe, das wird Ihnen die Ueberzeugung gewährt haben, daß meine notür⸗ lichen Bundescenossen in der Sache, die ich vertheidige. alle die sein müssen, die vor einem Jahr so entschieden und mit Bewußtsein für die Prinzipien des Organisationsgesetzes eingetreten sind; es müssen aber auch ferner von denen, die nicht so überzeugt davon waren, jetzt meine Bundesgenossen sein, welche in der Debatte von vorgestern hingewiesen haben auf die Ungleichmäßigkeit, welche entstehen würde, wenn man diese Angelegenheiten für die Städte und die Landgemeinden verschieden regeln wollt“. Auch diese müssen die Konsequenzen ihrer Deduktionen von damals ziehen, und jetzt mit mir übereinstimmen, daß wir in Konsequenz des Systems die Auf⸗ sicht über die Landgemeinden, unter voller Mitwirkung des Kreis⸗ ausschusses in den vorgesehenen Fällen und eventuell unter der Kautel, daß der Landrath als Vorsitzender des Kreisausschusses fungire, dem Landrath übertragen.
Der Abg. von Rauchhaupt wies dem Abg. Hänel gegen⸗ über unter Verlesung mehrerer Stellen aus vorjährigen, beim Organisationsgesetz gehaltenen Reden nach, daß er sowohl mit dem Abg. von Heydebrand auf demselben Boden bezüglich der Beurtheilung des Kompetenzgesetzes stehe, als auch daß zwischen seiner Partei und dem Minister des Innern in dieser Hinsicht keine Differenz bestehe. Wäre sein Vorschlag einer einheit⸗ lichen Kreisordnung für die ganze Monarchie durchgegangen, so wäre die jetzige Arbeit eine leichtere. Sein Vorschlag sei abgelehnt worden, nun müsse man auch die Konsequenz davon tragen, daß man beim Kompetenzgesetz Rücksicht auf die ver⸗ schiedenen Kreisordnungen nehmen müsse, wie sie sich in den neuen Provinzen gestalten würden. Daß für den Osten der Kreisausschuß ohne Bedenken im Besitz des Aufsichtsrechtes über die Gemeindeverwaltung bleiben könne, gebe er zu, aber die Rücksicht auf die Beschlüsse beim Orga⸗ nisationsgesetz und auf die Verhältnisse der westlichen Provinzen zwängen seine Partei jetzt, für den Antrag v. Lieber⸗ mann zu stimmen. Der Landrath müsse auf jeden Fall an der Spitze der Kommunalverwaltung bleiben, mit Ausnahme der bestimmten, dem Kreisausschuß übertragenen Geschäfte. In Wahrheit habe ja auch der Landrath bis jetzt die laufen⸗ den Geschäfte unbeanstandet geführt und nur so könne auch die Maschine der laufenden Verwaltung ordentlich im Gange bleiben, das sei die Hauptsache, um die es sich handele. Der zweite Grund, welcher ihn bestimmt habe, den Landrath an die Spitze der Aufsicht über die ländlichen Gemeinden in der angedeuteten Weise zu stellen, sei die Ausdehnung des Zuständigkeits⸗ und Organisationsgesetzes in jetziger Form auf die neuen Provinzen. In dieser Hinsicht habe sein Fraktionsgenosse, der Abg. Schreiber, heute das offene Zeug⸗ niß abgegeben, daß in seinen heimathlichen Landestheilen Hessen⸗Nassau — und dies passe vollständig zu seiner (des Redners) Deduktion vom vorigen Jahre — zwar die Personen für die Beschlußbehörden, aber nicht die Personen für die Ver⸗ waltungsgerichtsbehörden vorhanden seien. Wenn dies ein Land⸗ rath hier offen vor dem Lande bekenne, so glaube er doch wohl, es sei nicht ganz unrichtig von ihm im vorigen Jahre gewesen, wenn er das Beschlußverfahren zwar unter allen Formen der Beweiserhebung und des öffentlich mündlichen Verfahrens auf⸗ recht erhalten, aber den Zwiespalt der Instanzen, wie sie ge⸗ schaffen worden seien durch das abstrakte Verwaltungsgerichtsver⸗ fahren, habe vermeiden wollen. Dann hätte man Einfachheit in die Sache bekommen, und er glaube, man würde dann im Standesein, eine einheitlichere Kreisordnung für den ganzen Staat zu machen, als es jetzt möglich sei, wo man wesentliche Aus⸗ nahmebestimmungen für manche Provinzen haben müßte. Er bedauere dies, aber daß man daraus für seine Stellung zur Sache Widersprüche nach allen Seiten hin herleiten wolle, das weise er entschieden zurück. Er halte sich verpflichtet, dies so⸗ wohl dem Abg. Dr. Hänel, wie dem Abg. Rickert gegenüber vor dem Lande klar darzulegen.
Der Abg. Frhr. von Huene bemerkte, der Abg. von Rauchhaupt sage, er habe eine einheitliche Kreisordnung für die ganze Monarchie durchsetzen wollen; so sehr er (Redner)
wollten. Der Beweis sei aber weder in der noch hier im Hause erbracht worden. So interessant auch der Vortrag des Abg. von Meyer sein möge, so träfen dessen Ausführungen doch hier nicht zu. Wozu solle man denn einen Zustand ändern, der sich bisher bewährt habe. Die Frage der neuen Provinzen werde später zu regeln sein, wenn die Kreis⸗ ordnung für dieselben eingeführt werde. So lange das Haus aber den neuen Provinzen nicht so viel Vertrauen schenke, daß man ihnen die Kreisausschüsse gebe, werde die Kreis⸗ ordnung für dieselben überhaupt nicht zu Stande kommen. Er bitte, den Kommissionsvorschlag anzunehmen, wenn aber nicht, dann die Regierungsvorlage, denn das Mittelding, das der Antrag von Liebermann schaffen wolle, halte er für ganz ungeeignet. Die Diskussion wurde geschlossen.
Persönlich bemerkte der Abg. von Meyer (Arnswalde),
er revozire zwei Irrthümer: nicht der Kreis des Abg. Di⸗
ür Frichlet sei in Distrikte eingetheilt, wie er gesagt habe, sondern ner, wie meiner Landsleute dafür in Anspruch zu nehmen, daß sie chlet s 8 getheilt, gesagt habe, s
der, in welchem der Abg. von Bitter Landrath sei. Ferner habe er gesagt, die Fortschrittspartei bemühe sich seit 32 Jah⸗ ren das bestehende Recht umzustürzen; es sei richtig, die Fort⸗ schrittspartei bestehe noch nicht 32 Jahre, die Herren machten einen Unterschied zwischen sich und den alten Demokraten, doch seien sie genau von demselben Kaliber.
Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa erklärte, der Abg. Dirichlet frage, was der Ausdruck „obstruktionistische Tendenz“ hier bedeuten solle? Er erwidere, daß er das selbst nicht wisse, darum gerade habe er den Ausdruck gewählt. Dieser Ausdruck sei in der vorgestrigen Debatte gebraucht worden, um etwas zu bezeichnen, was man nicht genau präzi⸗ siren könne.
Der Abg. Dirichlet erwiderte, der Abg. von Heydebrand gestehe selbst zu, einen Ausdruck gebraucht zu haben, den der⸗
selbe nicht verstehe; das genüge ihm. Der Angriff ides
Ministers gegen ihn scheine ihm auf einem Mißverständniß zu beruhen. Er habe nur dem Abg. von Meyer, der das Muster eines märkischen Landraths geschildert habe, das Bild eines ostpreußisischen Landrathes entgegengestellt, wie derselbe bisweilen vorkomme, um zu zeigen, daß solche einzelne Bei⸗ spiele sachlich nichts bewiesen. Sollte der Minister ihn im Verdacht der Superklugheit gehabt haben, so gehöre das hier nicht her, denn es handele sich um die ostpreußische Bevöl⸗ kerung und diese treffe der Vorwurf nicht.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er habe nicht daran ge⸗ dacht, die konservative Partei als getheilt hinzustellen. Er habe nur gewisse Deduktionen des Abg. von Rauchhaupt verwerthet, damit derselbe nicht später einmal die Verantwortung für dieses Gesetz von sich abweise. Durch die Erklärung des Abg. von Rauchhaupt sei sein Zweck schon erreicht.
Der Abg. Schreiber erklärte, er habe der Bevölkerung von Hessen⸗Nassau kein testimonium paupertatis ausgestellt, son⸗ dern nur behauptet, es werde nur an Elementen dort fehlen, die die Aufsicht über die Gemeinde⸗Angelegenheiten führen könnten.
Hierauf wurde der Antrag von Liebermann abgelehnt und §. 16 nach dem Vorschlage der Kommission angenommen.
Die §§. 17 und 18 bestimmen die Punkte, welche beson⸗ ders der Beschlußfassung des Kreisausschusses unterliegen sollen, namentlich die Regulirung der Grenzen der Gemeinde⸗ und Gutsbezirke, Streitigkeiten darüber ꝛc. Beide wurden ohne Debatte genehmigt. Im §. 19, welcher von den Befug⸗ nissen der Gemeindevertretung resp. des Gemeindevorstandes handelt, hatte die Kommission eine neue Nr. 3 eingefügt, nach welcher diese Körperschaften auch über Einsprüche der Wahlberechtigten gegen die Gültigkeit der Wahl des Gemeinde⸗ vorstehers oder eines Mitgliedes der Gemeindevertretung be⸗ schl eßen sollten. Der Abg. von Meyer⸗Arnswalde beantragte die Streichung dieser Nummer, weil sonst die Mitglieder der Gemeindevertretung über die von ihnen selbst erhobenen Ein⸗ sprüche zu entscheiden hätten. Trotz des Widerspruches des S Abg. Dr. Gneist beschloß das Haus dem Antrage gemäß.
§. 20 wurde ohne Debatte unverändert nach dem Kom⸗ missionsbeschlusse angenommen. 8
§. 21 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Beschlüsse der Gemeindeversammlung, der Gemeindevertretung oder des kollegialischen Gemeindevorstaandes, welche deren Befug⸗ nisse überschreiten, oder die Gesetze verletzen, hat der Gemeinde⸗ vorsteher, in der Provinz Westfalen auch der Amtmann, entstehen⸗ den Falles auf Anweisung der Aufsichtsbehörde, mit aufschiebender Wirkung, unter Angabe der Gründe, zu beanstanden. Gegen die Verfügung des Gemeindevorstehers beziehungsweise Amtmannes steht der Gemeindeversammlung, Gemeindevertretung, beziehungs⸗ weise dem kollegialischen Gemeindevorstande die Klage im Ver⸗ waltungsstreitverfahren zu
Die in den Gemeindeverfassungszesetzen begründete Befugniß der Aufsichtsbehörde, aus anderen als den vorstehend angegebenen Gründen eine Beanstandung von Beschlüssen der Gemeindever⸗ tretung oder des kollegialischen Gemeindevorstandes herbeizuführen, wird aufgehoben.
Hierzu beantragte der Abg. Dirichlet:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
a. §. 21 wie folgt zu fassen:
„Beschlüsse der Gemeindeversammlurg, der Gemeindevertre⸗ tung oder des kollegialischen Gemeindevorstandes, welche deren Be⸗ fugnisse überschreiten oder die Gesetze verletzen, hat der Gemeinde⸗
Kommission,
“ 8 8 .
sprachen sowohl dem prinzipiellen wie dem eventuellen An⸗ trage; man könne diese Sache nicht in dem Gesetze regeln, sondern müsse es der Instruktion vorbehalten. Nachdem auch der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Brauchitsch sich in demselben Sinne ausgesprochen, wurde der §. 21 unter Ablehnung der Anträge nach den Kommissions⸗ büsclaften genehmigt, der Rest des Titels §§. 22 — 30 des⸗ gleichen.
Es folgte Titel III.: Armen⸗Angelegenheiten. §. 31 wurde ohne Diskussion unverändert genehmigt.
§. 32 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse:
Beschwerden von Armen gegen Verfügungen von Ortsarmen⸗ verbänden darüber, ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Armenunterstützungen zu gewähren sind (§. 63 des Gesetzes vom 5 März und §. 51 des Gesetzes vom 24. Juni 1871), unter⸗ iegen: .
1) sofern es sich um ländliche Ortsarmenverbände handelt, der Beschlußfassung des Kreisausschusses;
2) sofern es sich um städtische Ortsarmenverbände handelt, der endgültigen Beschlußfassung des Bezirksrathes.
„Desgleichen unterliegen Beschwerden von Armen gegen Ver⸗ fügungen von Landarmenverbänden über die Art und Höhe der
Unterstützung der Beschlußfassung des Bezirksrathes, sofern die
Landarmenverbände nur aus einem Kreise bestehen.
Hierzu hatte der Abg. Dr. Wehr beantragt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: „Hinter §. 32 folgenden §. 32 a. einzuschalten: Ueber Beschwerden von Ortsarmen⸗ verbänden gegen Verfügungen von Landarmenverbänden, ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Beihülfen zu gewähren sind (§. 36 des Gesetzes vom 8. März 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, Gesetz⸗Samml. S. 130) beschließt der Bezirkarath. Zuständig ist der Bezirkerath, zu dessen Sprengel der betreffende Ortsarmenverband gehört.
Der Abg. von Rauchhaupt erklärte sich gegen diesen Vor⸗ schlag; der Landarmenverband treffe keine Entscheidung, son⸗ dern dieselbe gehe vom Provinzialausschusse aus; dem könne man doch nicht den Bezirksrath als zweite Instanz vorsetzen. „Der Abg. Dr. von Bitter bemerkte, daß die Beschwerden über die Verfügungen des Provinzialausschusses jetzt an das Bezirksverwaltungsgericht gingen; die Materie eigne sich aber wenig für ein Verwaltungsstreitverfahren, sondern mehr für das Beschlußverfahren. Deshalb solle sie dem Bezirksrathe übertragen werden. Man könnte an Stelle desselben vielleicht den Provinzialrath setzen, dann müßte derselbe aber endgültig entscheiden, ein Bedenken bleibe dann immer noch, daß der Provinzialrath dem Provinzialausschuß zu nahe stehe.
Der Abg. von Rauchhaupt erkannte nach genauerer Prü⸗ fung der Sachlage an, daß hier eine Aenderung vorgenom⸗ men werden müsse; er bitte aber den Abg. Wehr, seinen An⸗ trag vorläusig zurückzuziehen.
Nachdem hierauf der Abg. Dr. Wehr seinen Antrag zu⸗ rückgezogen hatte, wurde §. 32 unverändert nach dem Kom⸗ missionsbeschlusse angenommen, ebenso die übrigen Paragra⸗ phen dieses Titels.
Titel IV., §§. 35— 38 handeln von den Schulangele⸗ genheiten.
§. 35 lautet nach dem Kommissionsvorschlage:
„Ueber die Feststellung des Geldwerthes der Naturalien und des Ertrages der Ländereien bei amtlicher Ermittelung des Ein⸗ kommens der Elementarlehrer beschließt auf Anrufen von Bethei⸗ ligten der Kreisausschuß und sofern es sich um Stadtschulen han⸗ delt, der Bezirksrath.“
Auf Antrag des Abg. Dr. von Bitter wurde im Einver⸗ ständniß mit dem Staats⸗Minister Grafen zu Eulenburg das Wort „Ermittelung“ durch ‚Festsetzung“ ersetzt.
Im §. 36 wurde bei Beschwerden und Einsprüchen, be⸗ treffend die Heranziehung zu Abgaben u. s. w. für Schulen, der Rechtsweg fortan ausgeschlossen und nur das Verwal⸗ tungsstreitversahren zugelassen.
Die Abgg. Dr. Hänel, Dr. Brüel und Dr. Petri präzisir⸗ ten ihren prinzipiell hiervon abweichenden Standpunkt, worauf §. 36 unverändert genehmigt wurde.
§. 37 lautet nach den Kommissionsbeschlüssen:
Ueber die Anordnung von Neu⸗ und Reparaturbauten, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen, und über die Vertheilung der aufzubringenden Baukosten auf Gemeinden (Gutsbezirke), Schul⸗ verbände und dritte, statt derselben oder neben denselben nach zffentlichem Rechte Verpflichtete beschließt, sofern Streit entsteht, die Schulaufsichtsbehörde.
Gegen den Beschluß findet die Klage im Verwaltungsstreit⸗ verfahren statt. Dieselbe ist, soweit der in Anspruch Genommene zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des öffentlichen Rechts statt seiner einen Anderen für verpflichtet erachtet, zugleich gegen diesen zu richten.
Auch im Uebrigen unterliegen Streitigkeiten der Betheiligten darüber, wem von ihnen die öffentlich⸗rechtliche Verbindlichkeit zum Bau oder zur Unterhaltung einer der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht dienenden Schule obliegt, der Entscheidung im Ver⸗ waltungsstreitverfahren.
Die Klage ist in den Fällen des zweiten Absatzes innerhalb zwei Wochen anzubringen. Das zuständige Verwaltungsgericht kann zur Vervollständigung der Klage eine angemessene Nachfrist ge⸗ währen. Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedoch die Klage im Verwaltungsstreitverfahren auf Erstattung des Geleisteten Patn einen aus Gründen des öffentlichen Rechtes verpflichteten
ritten nicht ausgeschlossen.
Zuständig im Verwaltungsstreitverfahren ist in erster Instanz der Kreisausschuß und, sofern es sich um Stadtschulen handelt, das Bezirksverwaltungsgericht.
ven, sehtnnn. die Schulgemeinde (die noch dazu au . 8r theilt sein könne), die Kirchengemeinde, die
Ortschaften ver — b Het che⸗ und noch mehrere Betheiligten kämen dabei
Gutsherrschaft „ Iöüer Abg. Dr. Brüel bemängelte die Unvollständigkeit des egten Paragraphen, welchen Fehler der Regierungs⸗ kommissar Geheime Reg. Rath Raffel zugab; aber eine größere Deutlichkeit habe nicht erreicht werden können, als d g. thalte, und diesen empfehle die Regierung zur
vorgel
Liebermann en Annahme.
nöthig durch die große Zahl der zu Schulbauten
Der Abg. Dirichlet hiel uf mehrere
überlassen.
ment Dirichlet anzunehmen, der Antrag
a besser, die Entscheidung über die Verpflichtung zum Schulbau einer Verwaltungs⸗, statt einer pädagogischen Behörde zu
Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg setzte aus⸗ einander, daß der Antrag Liebermann nur formelle, keine ma⸗ teriellen Abänderungen der Vorlage enthalte, das Amende⸗ sei um so weniger Grund vor⸗ handen, als die Schulaufsichtsbehörde mit der Kenntniß der Qualität der Schulräume auch das Interesse dafür vereinige. Es sei absolut nothwendig, daß in dringlichen Fällen die
praktischen Gründen für Schulbehörde die
tagte.
betreffenden Anordnungen treffe und man
könne auch nicht von einer übermäßigen Belastung auf dem Gebiete der Schulangelegenheiten reden; er bitte um Annahme der Liebermannschen Anträge. 1 1 Nach 39ö des Referenten Abg. Dr. Gneist wurde §. 37 nach der Kommissionsvorlage mit der Lieber⸗ mannschen Aenderung des dritten Absatzes angenommen. Danach wurde §. 38 unverändert angenommen, desgleichen Titel 5, §§. 39 und 40 (Einquartierungs⸗Angelegenheiten), worauf sich das Haus um 4 Uhr auf Montag 11 Uhr ver⸗
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—
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Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ zegister nimmt an: die Königliche Expedition den Heutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8 n Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
5 AM.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
—
Deffentlicher Anzeiger.
3. Verkäufe, V erpachtungen, Submissionen etc.
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6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
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Inferate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
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G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Annoneen⸗Bureaus.
9. Familien-Nachrichten. beilage. 85
——
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———: —
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Haus⸗ diener Carl Rudolph Rosentreter wegen Unter⸗ schlagung in den Akten U. R. II. No. 285 de 1880 unter dem 25. März 1880 erlassene Steck⸗ krief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 8. Januar 1881. Königliches Landgericht 18 Der Untersuchungsrichter. Pochhammer.
w
rlefs⸗Erneuerung. Der in Nr. 225 die⸗ seefe hn sas Jahre 1880 hinter den Seiler⸗ gesellen Friedrich Wilhelm Bolz aus Winkenhagen unter dem 20. September 1880 erlassene Steckbrief wird ernenert. Potsdam, den 11. Januat 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗
11271]
eckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar 1b August Redlich von hier, zu Dennewitz ge⸗ boren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchüngs⸗ haft wegen Diebstahls und Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgefängniß hierselbst abzuliefern. Jüterbog, den 12. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. Beschreibung: Alter 36 Jabre, Größe 1 m 67 cm, Statur untersetzt, Haare blond, Stirn hoch, Augen⸗ brauen blond, Augen blau, Nase dick, Mand ge⸗ wöhnlich, Zähne vollständig, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl. [1181] Zwangsversteigerungsausschreiben. In Folge des über das Vermögen des Ritt⸗ meisters a. D. Adalbert von Hackewitz eröff⸗ neten Konkurses und auf Antrag der erstberechtigten Grundbuchgläubiger soll das dem Gemeinschuldner der Substanz nach gehörige, mit dem lebensläng⸗ lichen Nießbrauche der verwittweten Frau Blanca von Hackewitz, geb. von Voigks⸗Rhetz 5 lastete, im Kreise Greifswald belegene Rittergu Waschow, 391 Hektar 38 Ar 56 am groß und mit Reinertrag von 311273⁄100 Thale;, eingetragen Band II., Blatt 21 des Grundbuchs öffentlich ver⸗ 8o im letzten Bietungstermin abgegebene Meistgebot von 120 200 ℳ ein Nachgebot erfolgt ist, so ist auf Antrag ein neuer, jedoch letzter Bie⸗ in auf den 7. Februar 1881, eeaxreg eer 4 viss 8 jesiger Gerichtsstelle anberaumt, velch an ne bäber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Kaufbedingungen in unserer Gerichtsschrei⸗ berei, sowie bei dem Gemeinanwalt Justizrath Dr. Lenz zu Greifswald, eingesehen werden können. Letzterer ist bereit, Abschrift gegen Erstattung der Schreibgebühren mitzutheilen. Gleichzeitig Se die Realgläubiger, sofern ihre Forderungen nich schon im Konkurse angemeldet sind, aufgefordert, sie bis zum Termin mit Zinsen und sonstigen Acces⸗ sionen zu spezifiziren, andernfalls sie nur in so weit, als sie aus dem Grundbuche ersichtlich sind, bei der Vertheilung der Kaufgelder berücksichtigt werden können. Hervorzuheben ist, daß der verwittweten rau Blanca von Hackewitz für Lebenszeit und 1 lange sie nicht zur zweiten Ehe schreitet, der Nießbrauch an dem zu verkaufenden Grundstücke zusteht und daß dieser Nießbrauch durch die Zwangs⸗ versteigerung nicht berührt wird.
Wolgast, den 10. Januar 1881. 1 Königliches Amtsgericht. Abth. II.
dvcex Cidictal⸗Citatison. Der Handlungeg ehülfe Carl Reinke, ebelicher
3) des Schneiders Wilhelm Joachim Hans Möller
sonst in legitimiren.
[1163]
IF 5 II 8. richtlicher Verhandlung de ühern die vormals Niebuhrsche Stätte Nr. 44 der Bauerschaft Matorf käuflich erworben bat, werden Alle, welche Eigenthums⸗ oder son stige dingliche Berechtigungen an derselben zu haben vermeinen, aufgefordert, solche im Termine
in Lübeck und
4) der verehelichten Johanna Wilhelmine Elise
Schaeper, geb. Möller, zu Sülsdorf, erden alle etwa noch vorhandenen sonstigen Erben
des obgenannten Schullehrers J. Möller hierdurch unter dem Nachtheile der Ausschließung von der Erbschaft qu. aufgefordert, in dem vom hiesigen Großherzoglichen Amtsgerichte auf
Dienstag, den 1. März 1881, Vormittags 11 Uhr,
angesetzten Termine sich als Erben des obbezeichne⸗ ten Erblassers entweder persönlich zu melden, oder
rechtsgenügender Ferm bis dahin zu
choenberg, den 10. Januar 1881. Großherzogliches Amtsgericht. gez. Dr. jux. E. Hahn. Zur Beglaubigung: G. Arndt, A.⸗G.⸗Aktuar.
Auf den Antrag des
Lemgo.
Freitag, den 1. Juli d. J., Morgens 10 Uhr,
unter dem Eö11 hier anzumelden, als für die sich Nichtmeldenden ihre t n s sc und jetzigen Besitzer der Stätte zegenüber
verloren gehen. den 4. Januar 1881. “ Fürstlich Lixpisches Amtsgericht. 8 Abtheilung I. Sterzenbacl
[1417]
damit aufgefordert, ihre Ansprüche an dem gena
ten Nachlasse in dem dazu auf
Dieustag, den 15. Februar er., Vormittags 10 Uhr,
anberaumten Termine anzumelden,
den sollen. Osterode, 8. Januar 1881. Königliches Amtsgericht. III. Schwake.
kommissar niedergelegt. Diejenigen, welche
uche über 1000 Thlr.
stens Nr. 26, auf den 10 Uhr, vor dem clever anberaumten Termine anzumelden, Us dieselben Eene nclüam, finden können. Dortmund, Dezember 1880. Königliches Amtsgericht.
—
im Geschäftszimmer der Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet. Die daselbst ausliegenden Be⸗ dingungen sind von den Submittenten zu unter⸗ schreiben den Offerten ausdrücklich als maß⸗ ebend anzuerkennen. ““ 1 Auswäörtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfäbigkeit und ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach⸗ uweisen.
zn Hotsdam, den 12. Janner 1881.
Königliches grosßes Militär⸗Waisenhaus.
1264 Bekenntmachung. 8 — 184 Bedarf an Butter in den Militär⸗Waisen⸗
Kaufmanns welcher zufolge ge⸗ Amts Hohen⸗
Rechte dem genannten
sachdem befürchteter Ueberschuldung wegen der N21cg des hier am 14. D.zember v. J. verstorbe⸗ nen Pastors Busche Seitens des Nachlaßpflegers bezw. des Vertreters der gesetzlichen Erben den un⸗ bekannten Gläubigern laut gerichtlichem Protokolle abgetreten ist, werden diese auf desfallsigen Antrag
widrigenfalls dieselben von der Nachlaßmasse ausgeschlossen wer⸗
untmachung. Der Forstverwalter August öS hier hat feigAͤmt als gerichtlicher Auktions⸗
Auf seinen Antrag werden aus seiner Banteführung 2,9 1 die von ihm mit einem Sparkassen⸗ bernc⸗ 8 b IvFööö „hiermit aufgefordert, diese Ansprüche späte⸗ Fr. an eeger Gerichtestelle, Zimmer 15. März 1881, Vormittags Herrn Amtsgerichtsrath Hasen⸗ . i Rü der Kaution keine bei Rückzahlung 7 Kühal.
äusern zu Pot dam und Pretzsch für die Zeit vom 8 April⸗ bis Ende September d. J., bestehend in
W’ Potsdam. 1900 Pfd. Kochbutter, b. für Pretzsch 750 Pfd. Kochbutter, hqee soll im Wege der öb werden. esfallsige Offerten werden bis zum “ J., Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer der Anstalt entgegengenommen und in Gegenwart der etwa erschienenen Submit⸗ tenten cröffnet. Die daselbst ausgelegten Bedingungen sind von den Suhmittenten zu unterschreiben oder; in den Offerten als maßgebend anzuerkennen. Auswärtige, hinsichtlich ihrer Lieferungsfähigkeit und ihrer Vermögensverhältnisse hier unbekannte Unternehmer haben durch eine beizufügende amtliche Bescheinigung ihre Qualifikation zur Lieferung nach⸗ uweisen. 8 den 12. Januar 1881. 1 Königliches großes Militär⸗Waisenhaus.
1398 Bemm 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment sollen: 100 Stück Czapkas mit neusilbernem Garde⸗ “ 9 45 Paar Schuppenketten, 665 Stück Nationale (Feldzeichen) 671 Paar Sporen, . 427 Stück Lanzenflaggen 128 Stück Woylachs, 187 Stück Futtersäcke, 362 Stück -Ab 357 Stück Kardätschen, 21 Stück Trompeter⸗Banderolls,
beschafft werden. wollen Proben und Preise bis
slustige 1 1b m ö“ baftig, der Bekleidungs⸗Kommission
diesseitigen Regiments cinreichen. 88— „Bedingungen liegen auf dem FPeblweistes. Bureau, Brandenburgerstraße Nr. 3, zur Einsich
offen. 1 8 den 15. Januar 1881. des 1. Garde⸗Ulanen⸗ Regimeunts
1116505) Bekanntmachung. ö b stehend verzeichnete Wirthschaftsbedürfnisse Königlichen Strafanstalt für das nungsjahr 1881/82, ale:
Rechnengesech Hammelfleisch, Schweinesleisch, Schmalz, Butter, Karioffeln, Weizenmehl, Roggenmehl, gelbe Erbsen, weiße Bohnen, Linsen, Hafergrütze, Buchgruͤtze, Gerstengrütze, Reis, Buchweizengries, feine Graupen, gLrobe Graupen, Fadennudeln, gebrannter Kaffee, Salz, Pfeffer, Kümmel, Gewürz, Katharina⸗ Vlaumean Sauerkohl, offig. Malche
übö e He zumdochte, Oe ’.
üͤböl, Petroleum, Petroleu 123
5 holz, 1 kiehnen Klobenh Elainseife,
inkohlen, weiße Stückseife, Krüänehe⸗ Soda, d koagenrichtstroh.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
ief bmission ver⸗
Ulen zur Lieferung im Wege der Su ver⸗ en Unternehmer, welche sich zur Liefe rung des einen oder andern dieser Gegenstände ver⸗ stehen wollen, haben ihre desfallsigen Gebote ver⸗
[1258]
1000 Stück Halsbinden, 190 Paar wildlederne Handschuhe, 90 complete Helme mit Eisenscheibe, 125 Helmköpfe mit Vorder⸗ und Hinter⸗ schirm. Eisenscheibe inkl. Befestigen des Beschlags (Schuppenketten, Beschlag und Kokarde werden vom 1 hergegeben), circa 454 Kardätschen, 8 8 circa 6000 Paar Absatzstiefeleisen nebst Nägeln, circa 100000 Stück sünfschlägige Sohlennägel Nr. 2 cirea 100 Kilo überzinkte Sohlenstiftchen. Die Lieferungsbedingungen, sowie besiegelte
Proben der einzelnen Artikel liegen auf dem Zahl⸗ meister⸗Bureau (Dragoner⸗Kaserne) zur Ansicht offen. 2 Preis versehene Nachproben sind
1. Februar er. hierher einzureichen.
Schriftliche Angebote, sowie mit Firma und längstens zum
Die Rücksendung der Proben von geringem Werth
erfolgt nur auf Wunsch.
Mannheim, den 14. Januar 1881. Die Bekleidungs⸗Kommission
hbes 1. Badischen Leib⸗Dragoner⸗Regts. Nr. 20.
Submission. 1 Die Lieferung der für das Jahr 1881/82 erfor⸗
derlichen Verpflegungs⸗ ꝛc. Bedürfnisse des hiesigen Strafgefänanissag:
6000 Kilogramm weiße Bohnen, 90000 Kilogramm ord. Roggenbrod 17000 Kilogramm Weißbrod, 10500 Kilogramm Erbsen, 2000 Liter Essig, 400 Kilogramm Butter, 600 Kilogramm Schmalz, 800 Kilogramm Speck, 120 Kilogramm geräucht. Speck, 2000 Kilogramm Rindertalg, 6500 Kilogramm Rindfleisch, 40 Kilogramm gehadktes Rindfleisch, 450 Kilogramm Schweinefleisch, 100 Kilogramm Hammelfleisch, 2000 Kilogramm ordinäre Graupen, 60 Kilogramm feine Graupen, 3200 Kilogramm Buchweizengrütze, 3200 Kilogramm Gerstengrütze, 2500 Kilogramm Hafergrütze, 500 Kilogramm ungebrannten Kaffee 120000 Kilogramm Kartoffeln, 30 Kilogramm Kümmel, 5000 Kilogramm Linsen, 3000 Kilogramm Weizenmehl 24000 Liter Milch, 30 Kilogramm Pfeffer, 4000 Kilogramm Reis, 50 Kilogramm Backobst, 4500 Kilogramm Salz, 500 Kilogramm Semmel. 1600 Kilogramm braune Seife, 1200 Kilogramm Soda, 100 Kilogramm Fischthran, 65 Ries Löschpapier, 16000 Kilogramm Gerstenstroh, 5000 Kilogramm Petroleum, 50 Kilogramm Rüböl, 38) 50 Dutzend Reiserbesen, sollen per 7 “ werden. Versiegelte Offerten mit der 2 “ ““ von Verpflegunas Bedürfnissen sind bis zum 5. Februar 1881 portofrei an 8 unterzeichnete Direktion einzusenden. Die 1288 mifftonsbedingangen e in dem hiesigen Sekr riat zur Einsicht aus. 1 ta Glüͤckstadt, den 13. Januar 1881. . istes Königliche Direktion des Strafgefängnisses. Plambeck.
2 enknöpfe ür die unterzeichnete Werft sollen Flag gen Bootsriemen, Bootshaken mit ö““ fässer und Kisten für Zimmerleute beschafft 8 Reflektanten wollen ihre Offerten versiegelt mit d
Aufschrift: „Submission auf Lieferung von
14 8 — 9 8
inen Submissions⸗Anzeigers“, so⸗ inzusenden und als scheinenden „Allgeme üisg.agese Ferüen den b eeesn dh dr Ffürtes theil 9 83 gkehlstrnens⸗ — konnen auf porto⸗ Can on de nsiände u deponiren. Die Lieferung the ung sm “ ies ungaacedes Bieres, des Kaffees und der -2e 59 vntragg saüennen, -dac sclche bo bame kann nur an biesige Unternehmer vergeben wii düen sind, gegen Erstattung der Herstellunze 4 128 Die Lieferungsbedisgungen, in denen die Nunmaihung der ür e . see⸗ bün 1 IFale seaenieme der Strafanstalt aus. In .. 88 T. den 2ng ercbes unsg. 85,1e mescenden Submissions⸗Offerten muß das Werft. .
4 8 eren Posten “ G Gewicht mit 100 -g, und bei geringeren P 57 Submisston 1 1257] 2 eeim va. angenommen. Für die bhiesige Strafar stalt 68. die Lieferung Beaneenber, S. Ne de. Eira ntans prs Gtatsiabr geegsiegwansvedüefniste, Königliche Direction der Strafansta . 8 128 w
vorsteher, in der Provinz Westfalen auch der Amtmann, entstehen⸗ den auf Anweisung der Aufsichtsbehörde, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden.
Die Beanstandung ist innerhalb zwei Wochen im Verwal⸗ tungsstreitverfahren zu rechtfertigen, andernfalls gilt dieselbe als nicht erfolgt.
Eine Beanstandung aus anderen Gründen ist zulässig.“
b. Im Fall der Ablehnung ad a.:
Dem §. 21 hinzuzufügen: „Die Beanstandung ist sofort, und, falls sie auf Anweisung erfolgt, unmittelbar nach Empfang der letzteren in einer ordnungsmäßig zu berufenden Gemeindeversamm⸗ lung zu publiziren. Sollte in dieser Versammlung ein gültiger Beschluß über eine Klageanstrengung nicht zu Stande kommen, so ist eine zweite Versammlung späͤtestens innerhalb zwei Wochen zu berufen. Die Frist zur Einreichung der Klage läuft eintretenden Falls erst vom Tage dieser letzten Versammlung.“
Der Abg. Dirichlet befürwortete seinen Antrag, dem Beanstandenden sei die Verp ichtuog der aufzuerlegen; auch sei die Gemeindevertretung nicht in der Lage, innerhalb
nun auch eine einheitliche Gestaltung der höheren Verwal⸗ tungskörper für erwünscht halte, so könne er sich doch bei den ganz verschieden gearteten Verhältnissen in den einzelnen Provinzen eine einheitliche Kreisordnung nicht vorstellen. Im Uebrigen sei er heute in der seltsamen Lage, die Ansichten der freikonservativen Partei — um einen beliebten Aus⸗ druck derselben zu gebrauchen — „voll und ganz“ zu unter⸗ stützen. Es sei wirklich etwas ganz Anderes um die Auf⸗ sicht über die Stadtgemeinden und über die Landgemein⸗ den und die Disparität sei in den verschiedensten Ver⸗ hältnissen begründet. Was die neuen Provinzen be⸗ treffe, so müsse er doch dem Abg. Schreiber ent⸗ gegentreten, welcher meine, es würden sich dort nicht die Elemente zu einem Kreisausschuß finden, der die Aufsicht über die Kommunalangelegenheiten führen könnte. Woher habe denn der Abg. Schreiber die Vollmacht, den westlichen Provinzen ein solches testimonium paupertatis auszustellen? Er würde die amtliche Stellung des Abg. Schreiber nicht er⸗ wähnen, wenn es der Abg. von Rauchhaupt nicht gethan hätte;
ü Hierzu hatte der Abg. von Liebermann folgenden Antrag gestellt: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Den ersten Absatz des §. 37 wie folat zu fassen: Ueber die Anordnung von Neu⸗ und Reparaturbauten bei Schulen, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen, über die Verpflichtung zur Aufbringung der Baukosten, sowie über die Vertheilung derselben unter mehrere betheiligte Gemeinden (Gutsbe lr. innerhalb eines Schulverbandes ꝛc.) und dritte statt derselben oder neben derselben nach öffentlichem Rechte Verpflichtete beschließt, sofern Streit entsteht, die Schulauf⸗ ichtsbehörde. — n 5 eütes bsat des §. 37 hinter dem Worte „Betheiligten“ einzuschalten atz 1). ber 1880. bb Sxr bo. Dirichlet dagegen beantragte folgende Fassung Osterode, . Tnseri ct. b 8Don Pans ber — wolle beschgesen: 8 . 012 8r 8 „Entsteht zwischen den zum Bau und zur Unterhaltung einer 8. 4 b Buschow Verpfli wi Sʒ . 8 Antrag des Privatkopiisten Chr. Bu⸗ e oder zwischen letzteren und der Schulaufsichts biAplbfi. 9 legitimirten Bevollmächtigten der
S verstorbenen Schmiedemeister Samuel Sebe ened⸗ 88 Schwich, Reinke'schen Eheleute, geboren am 17. Dezember 1843 zu Froedenau bei Raudnitz, der im September 1869 Osterode, seinen letzten “ Aufenthaltbort verlassen und 125 dem keine Nachricht von sich gegeben hat, wird hier⸗ mit zu dem vor dem Herrn Amtsrichter Ssesen zum 16. September 1881, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 8 1“
Termin unter der Verwarn ge⸗ der Verschollene selbst für todt erklärt und sein auf etwa 1650 ℳ sich belaufender Nach⸗ laß den nächsten bekannten Erben zuerkannt werden wird. 8
[1385] 8 Am 22. Januar sollen im Willschen Gasthofe in Snn 2n ge Morgens 10 Uhr ab aus der Ober⸗ förstererei Mirow, Begang Grünplan, Jagen..7: 200 Kiefern, Begang Canow, Jagen 23 und Tot.: 64 Kiefern, Begang Zwenzow, Jagen 204: 480 Kie⸗ fern, Begang Peetsch, Jagen 237 und 270: circa 700'Kiefern, sodann aus dem Begange Babke der örsterei Langhagen 8 “ circa 600 Kiefern igert werden. “ die Oberförster: F. Scharenberg zu Mirow.
: „Submijs au siegelt unter der Bezeichnung: „Submission f
fernerhin un⸗
R. Hahn zu Langhagen bei Neustrelitz.
1 Bekanntmachung. 8899n Bedarf an Fleisch für die unterzeichnete Anstalt für die Zeit vom 1. April d. J. bis Ende März 1882, bestehend in ungefähr:
Roggenmeh’n, 1000 kg Gerstenmehl.
aber merkwürdig scheine ihm es doch, daß man die Behaup⸗ tung eines Landrathes, er müsse nothwendig die volle Gewalt behalten, als ein maßgebendes Argument ansehe. In den sechs östlichen Provinzen sei der Kommissionsbeschluß auf jeden Fall bestehendes Recht, der Beweis für die Noth⸗ wendigkeit, eine Aenderung eintreten zu lassen, liege also nicht seiner Partei, sondern denen ob, welche ändern
der vorgeschriebenen zweiwöchentlichen Frist sich schlüssig zu machen, ob sie eine Klage anstrengen wolle oder nicht. Sollte man dem Beamten die Klage nicht auferlegen wollen, so be⸗ antrage er eventuell dem Gemeindevorsteher vorzuschreiben, daß derselbe für die Beschlußfassung über eine Klage⸗ anstrengung eine Versammlung einberufen müsse, erst vom
Tage dieser Versammlung solle die gesetzliche Frist laufen. Die Abgg. Dr. von Bitter und von Liebermann wider⸗
1) über die Nothwendigkeit und die Art der Ausführung von Neu⸗ und Reparaturbauten,
2) über die Verpflichtung, zu den Baukosten beizutragen und die Vertheilung der Kosten unter die hierzu Verpflichteten, so entscheidet im Verwaltunsasteitverfahren
a. der Kreizautschuß, sofern es sich um Landschulen handelt,
b. das Bezirkeverwaltungsgericht, sofern es sich um Stadt⸗
schulen handelt, welche der allgemeinen Schulpflicht dienen.“ Der Abg. von Liebermann vertheidigte sein Amendement;
Erben des am 30. Januar 1857 in Süledorf ver⸗
storbenen Schullehrers Johann Möller, nämlich: 1) des Möller in Reval
2) der beiden nachgelassenen Töchter des am 13. Mai
80 zu Wilbelmshaven verstorbenen Tischler I.⸗ Peter Asmus Möller, als:
Kreislehrers Cbristian Heinrich Gustav
,38 500 Pfd. Rindfleisch,
fleisch zum Braten und
zum Kochen,
Karbganlh 8 4 eräucherten Speck,
soll Lenc Submission beschafft werden.
Desfallsige Anerbietungen werden bis
b Maria Caroline Möller, 2 2 Johanna Wilhelmine Möller,
„4. Februar d. J.⸗ ctittttütchelt 1
8500 Pfd. Scpefhes. ansgg 3000 Pfd. dergleichen 8 stände. Fei 2 „und Ausrüstungsgegen 7200 Pfd. Hammelfleisch, 650 Pfd. auf eeege. n lnarn gre enenünmg.Kom.
182 di annten mission hat für das Jahr 1881/82 die -1
rüstangsstücke im Submissionewege zu vergeben,
Braten und 2000 Pfd. fettem
Submission Die
9 —
Materialien und fertigen Bekleidungs⸗
— Hafergrütze, 2500 kg
hg Weizenmehl, 1800 kg Hafergrütze, 2 8 1903,vgenerbe⸗ 4 0 52 Ferstengfüpe⸗ . be unten Kaff ee, 3000 kg Erbsen, 0 v;
54 1500 kg Linsen, ꝛ100 000 5 Kaß toffeln 1800 kg Graupen ordinäre, 150 .e. graupen, 2000 Xg Rei⸗, 2000 kg Hirse, 2¼ g
ind zwar:
Sauerkohl, 2500 kg Kohlrüben, 2500 kg Mehr⸗
v“