1881 / 14 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Jan 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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zum Jahre 1878 hat die Einfuhr im Jahre 1879 der Menge nach

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Handelswerth 551,4 Mill. Fl. Es ist sonach die Einfuhr der Menge

nach um 5,9 Mill. Mectr. gestiegen, während der Handelswerth einen

scheinungen. „Magazin“. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Der Deutsche Landwirthschaftsrath nahm in seiner estrigen Sitzung noch folgende, von dem Professor Richter (Tharand) beantragte Resolution an: Der Deutsche Landwirthschaftsrath wolle be⸗ schließen: I. Der Abschluß rvon Handelsverträgen unter Wah⸗ rung des Prinzips der e“ Nation liegt im dringenden Interesse der Landwirthschaft, und ist ganz besonders der Abschluß eines derartigen Handelsvertrages mit Oesterreich⸗Ungarn wünschens⸗ werth. II. Die zur Herbeiführung solcher Abschlüsse stattfindenden Verhandlungen sind mit dazu zu benutzen, um sowohl den deutschen Ex⸗ port, einschließlich desjenigen der landwirthschaftlichen Produkte, als auch die Beseitigung aller unsere Ausfuhr schädigenden direkten und indirekten Exportprämien, namentlich für Spiritus und Zucker, sowie die den deutschen Markt schädigenden Differantialtarife und Refaktien in allen mit urs Handelsverträge abschließenden Ländern in wirksamster Weise sicher zu stellen. III. Gleichzeitig ist gesetzlich zu bestimmen, daß bei der Beförderung von ausländischen Produkten auf inländi⸗ schen Bahnen Zeiten der Noth ausgenommen jede Bevor⸗ zugung des ausländischen Frachtgutes gegen das gleichartige inlän⸗ dische durch Ausnahmetarife (Differentialfrachtsätze) oder Refaktien verboten werde. In seiner heutigen Sitzung, welcher der Staats⸗Minister Dr. Lucius beiwohnte, beschäftigte sich der Deutsche Landwirthschafts⸗ ath m Regelung des Abdeckereiwesens.

Gewerbe und Handel.

Der Einlösungscours für die in Silber zahlbaren Cou⸗ pons österreichischer Werthe ist auf 172 per 100 Fl. bis auf We teres festgesetzt worden.

Es liegt nunmehr auch das zweite Heft der Ausweise über den ausnärtigen Handel der österreichisch⸗ungarischen Mon⸗ archie im Jahre 1879 vor. Dasselbe behandelt die Waaren⸗ einfuhr, bearbeitet vom Rechnungs⸗Rathe Joseph Pizzala, und

enthält außer den allgemeinen Bemerkungen und der vergleichenden VZabelle der Ergebnisse des Jahres 1879 mit jenen der früheren Jahre die Menge der Waareneinfuhr nach einzelnen Waarengattun⸗ gen, nach Tarifklassen, ferner den Handelswerth der Waareneinfuhr nach den einzelnen Waarengattungen und nach Tarifklassen und den Zollertrag der Waareneinfuhr nach Tarifklassen. Im Vergleiche

erheblich zue, der Handelswerth dagegen abgenommen, wie folgende Zahlen zeigen: Es betrug im Jahre 1875 die Menge 31,0 Mill. Metr. der Handelswerth 549,39 Millionen Fl., i. J. 1876: die Menge 30 9 Mill. Mctr., der Handelswerth 534,3 Mill. Fl., im Jahre 1877: die Menge 33,0 Miill. Metr., der Handelswerth 555,3 Mill. Fl., im Jahre 1878: die Menge 34,2 Mill. Metr., der Handelswerth 552,1 Mill. Fl. urd im Jahre 1879: die Menge 40,1 Mctr., der

Räückgang von 0,7 Mill. ausweist. Die Ursache dieser Erscheinung wird darauf zurückgeführt, daß die meisten Importartikel einen erhebrichen Preisrückgang zu erleiden gehabt bätten. Diese Werthverminderung habe übrigens ber its im Jahre 1878 Platz gegriffen. Das Jahr 1876 war für den österreichisch⸗ungarischen Außenhandel minder günstig und hat die fortschreiten de Entwickelung der Einfuhr eine Unterbrechung erfahren. Im Jahre 1877 aber ist die Einfuhr der Menge nach von 30,9 auf 33 Mill. Metr. und dem Wertbe nach ron 534,3 auf 555,3 Mill. Fl. gestiegen. Seitdem hat die Menge der Einfuhr noch weiter um 7,1 Mill. Metr. zugenommen, während sich der Werth um 3,9 Mill. Fl. vermindert hat, Die Handelsbilanz hat sich in den letzten 5 Jahren folgendermaßen gestaltet: Es betrug im Jahre 1875 die Einfuhr 549,3, die Ausfuhr 550,9 Mill. Fl., die Mebrausfuhr mithin 1,6 Mill. Fl., im Jahre 1876 die Einfuhr 534,3, die Ausfuhr 595,2 Mill. Fl., die Mehrausfuhr betrug demnach hier 60,9 Mill. Fl. Im Jahre 1877 betrug die Einfuhr 555,3, die Ausfuhr 666,6 Mill. Fl, die Mehrausfuhr 111,3 Mill. Fl., im Jahre 1878 die Einfuhr 552,1, die Ausfuhr 654,7 Mill. Fl., die Mehrausfuhr 102,6 Mill. Fl. und im Jahre 1879 bezifferte sich die Einfuhr auf 555,4, die Ausfuhr auf 675,1 Mill. Fl., die Mehrausfuhr betrug demnach hier 119,7 Mill. Fl. Wie aus dieser Zusammenstellung hervorgeht, hat der Export nicht blos der Menge, sondern auch dem Werthe nach einen namhaften Auf⸗ schwung genemmen, da die Zunahme der Ausfuhr bei vielen Artikeln, wie bei Zucker, bei Häuten und Fellen und bei vielen Industrie⸗ Artikeln, mit einer Steigerung der Preise verbunden war.

Verkehrs⸗Anstalten.

Triest. 17. Januar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Venus ist mit der ostindischen Ueberlandpost heute Morgen aus eingetroffen.

ew⸗York, 17. Januar. (W. T. B.) Der Dampfe des ETET „Oder“ und der Dampfer mbsa.⸗ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Mefsi Linie) sind hier eingetroffen. ““

Berlin, 18. Januar 1881.

Witterungsverhältnisse im nördlichen und mitt⸗ leren Deutschland während des Dezember 1880

Der Dezember des Jahres 1880 hatte nach den Beobachtu der Stationen des preußischen meteorologischer Institutes 59 888 nahmsweise und nur immer ein paar Tage hintereinander die Witterung eines Wintermonates. Die Winde des warmen und feuchten Aequatorialstromes waren überall die vorherrschenden, und airgends wucden sie auf längere Zeit von der polaren Strömung zurück⸗ edrängt; daher denn die verhältnißmäßighohe Temperatur, die bedeutende immelsbedeckung und der Reichthum an Nitderschlägen. Die mittlere Monatewärme übertraf den langjährigen Durchschnitt im Osten und 1 bis 2 Grade, weiter nach Westen zu immer mehr, an einigen Rheinischen Stationen um 5 Grade. Der Dezember des Jahres 1879 war 6 bis 10 Grade tälter als der des Jahres 1880. Unter 10 Grad fiel das Thermometer, wie die unten folgende Uebersicht nur im Nordosten des Beobachtungsgebietes; weiter den bochgelegenen Stationen so tief e, in der Ebene aber nur ein Paar Grade zum Theil selbst nicht bis zu demselben. 8 Ulgen und . Menge der letztern een Stationen überstieg die Reg 2 den durchschnittlichen Werth um das 153 8 4n—s Tbeil an den im Westen und den hoch gelegenen Stationen. Auch ehlte es bei der oft sehr intensiven Wärmeentwickelung nicht an Gewittern, an Graupelwetter und Hagel. Der Monat begann n den mittlern Provinzen mit einem heitern, in den öftlichsten und einigen Gegenden der westlichen Provinzen einem trüben Tage. Die Temperatur dieses Tages im Allgemeinen hier höher, dort tiefer, als ker re Durchschnitt beträgt. Mit dem 2. Dezember stellte im Osten rauhe winterliche Witterung ein. Das Baro. meter stieg in ein Paar Tagen um 20 m. Es erhob sich ein hef⸗ uiger Westwind, der sich überall am Abend des 2. Dezember zu einem Orkan steigerte. Den Tag darauf ging derselbe in Nordwest und Nord über, und der Himmel heiterte sich am 4. Dezember auf. Je weiter nach Westen, desto geringer waren die barometrischen Schwan⸗ ungen, desto schwäͤcher war auch die unausgesetzt aus West wehende Windesströmung so daß im äußersten Westen Luftdruck und schwache tmo phärische Schwankung unverandert blieh, zum Theil selbst völ⸗ ige Windstille eintrat. Dem entspreckhend gestalteten sich auch die Wärmeverhältnisse im Osten und Westen sehr verschieden. In Koönigeberg nahm vom 1. bis 6. Dezember die Tages⸗

Glückwunschschreiben der deutschen Kaiserin

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a6 8 8 während in Breslau beide Tage etwa gleich warm waren. In Berlin übertraf dagegen die Temperatur des 6. Dezembers die des 1. Dezembers um 6 Grad, in Münster um 7 Grad, am Rhein um 4 bis 5 Grad. Es gab daher zu Anfang des Monats östlich der Oder starke Schneefälle, zwischen Oder und Elbe wechselten Regen mit Schnee, während westlich der Elbe die Niederschläge fast nur in Form von Regen fielen. Nachdem das Barometer an den östlichen Stationen bereits am 4., an allen übrigen am 7. Dezember seinen höchsten Stand erreicht hatte, fing es an jenen rasch, an diesen lang⸗ sam zu fallen an. Der West⸗ und Nordwest⸗Wind erhob sich überall nach dieser Zeit mit großer Lebhaftigkeit und steigerte sich zu ver⸗ schiedenen Malen zu Sturm. Es fielen reichliche Niederschläge meist als Regen, hier und da gemischt mit Schnee, mit Graupeln und Hagel, nicht selten unter elektrischen Eat⸗ ladungen. Reich an Gewittern war besonders der 12. De⸗ zember. Gleichzeitig entluden sich solche am Nachmittage an mehreren Stationen der östlichen Provinzen, so in Bromberg, auf Wang, in Görlitz, Berlin und Putbus. In Berlin folgten in einem Zwischenraume von einer Stunde zwei Gewitter aufeinander und bei heftigem aus West wehenden Sturme fielen Hagel und zu großen Flocken zusammengeballte Schneemassen. Ganz besonders bewegt war in dieser Zeit, sowie überhaupt in der ersten Hälfte des Dezember die Atmosphäre an den hochgelegenen Stationen. Auf der Schnee⸗ koppe, wo bis zum 14. Dezember der Wind fast ununterbrochen aus Nardwest wehte, während in Wang und Eichberg oft West⸗ und Südwestwind auftrat, wurde 15mal in dieser Zeit die Windstärke durch 4, 14mal durch 5 und 5mal durch 6, den höchsten Stärke⸗ grad, bezeichnet. Zu Anfang der zweiten Monatshälfte trat in den Witterungsverbältnissen der einzelnen Laudestheile ein wesentlicher Unterschied ein. Im äußersten Westen behielt auch in der Zeit vom 15. bis 21. Dezember das Wetter seinen mil⸗ den Charakter. Selbst in den Nächten siel das Thermometer oft nicht bis 3 Grad und hob sich am Tage öfters bis 10 Grad. Die Tage hatten eine mittlere Wärme von 4 bis 6 Grad. Dabei war der Himmel immer bedeckt und Niederschläge fielen nur als Regen wiederholt und oft in großer Menge. Wie die unten folgende Ta⸗ belle ausweist, waren namentlich der 20. und 21. Dezember die Tage mit dem Maximum der Niederschläge. In den Provinzen Westfalen und Hannover gestaltete sich das Wetter etwas rauher. Das Ther⸗ mometer sank zuweilen bis zum Nullpunkte und die Tage hatten nur einen geringen Wärmeüberschuß; auch fiel etwas Schnee. Aehnlich war die Witterung, „wenn auch im Allgemeinen etwas rauher und häufiger wechselnd, in den mittleren Gegenden Norddeutschlands. Anders aber gestaltete sie sich in den Provinzen Ost⸗ und Westpreußen Posen und in dem nordöstlichen Theile von Pommern. Mit dem 16. Dezember trat hier, wenn auch nur vor⸗ übergehend, der Polarstrom auf und mit ihm strenges Winterwetter. Kältegrade von 10 Grad bis 12 Grad wurden am Thermometer oft hbeobachtet. Es hatte z. B. um den Unterschied in den Wärme⸗ verhältnissen von Osten vach Westen hin zu zeigen, der 18. Dezem⸗ ber in Königsberg eine mittlere Temperatur von 8,8 Grad, in Bromberg 3,6 Erad, in Breslau 2,7 Grad, in Berlin 1,7 Grad in Hannover 3,6 Grad, in Münster 4,5 Grad, in Cöln 7 Grad. Zwei Tage darauf hatte sich dieser Unterschied in der Wärmeverthei⸗ lung schon wesentlich geminderf, denn der 20. Dezember hatte in den genannten 7 Orten folgende Temperatur: 1,3, 3,7, 9,8, 5,0, 3,2, 4,9, 10,0 Grod. Die auffallende Wärmeentwickelung fand statt, wie wohl in diesen Tagen häufige zum Theil reichliche Niederschläge sielen. Die Menge der letzteren war, durch lokale Umstände bedingt, an nicht weit von einander entfernten Orten oft sehr verschieden. So ergaben in den Tagen vom 20. bis 26. Dezember die Messungen am Regenmesser in Breslau eine Wasserhöhe von 8,3 mm, in Eichberg von nur 3,5 mm, auf der nahe, aber höher gelegenen Station „Kirche Wang“ dagegen 112,4 mm, auf der darüber liegenden Koppenstation 41,0 mm. In dem letzten Monatsdrittheile blieb östlich der Oder die Witte⸗ rung ziemlich gleichmäßig, die Wärme hielt sich zwischen 0 und 2 Grad, und Nebel, Regen und Schnee wechselten mit einander ab. Zwischen Oder und Elbe stellte sich, obwohl im Ganzen die Witte⸗ rung mild war, doch ein scharfer Wechsel ein. Vom 24. Dezember der etwa 7 Grad Wärme⸗Ueberschuß hatte, sank bis zum 27. De⸗ zember die Temperatur um 8 Grad, hob sich aber in zwei Tagen wieder auf die frühere Höhe. Die Niederschläge waren nur mäßig, Schneefälle selten. Aehnlich war es westlich der Elbe, nur daß hier das Thermometer kaum einmal bis zum Gefrierpunkte herabfiel. Mittlerer Barometerstand im Dezember 1880 nebst den Extremen, ausgedrückt in Millimetern. Seehöhe, Mittl. Baro⸗- Maximum Minimum 1 in Metern. meterstand. Tag Stand. Tag Stand Königsberg 22,6 752,2 CbI“ Lauenburg 29,4 ET“ Conitz 157 579 14 21,0 Bromberg 47 11 33,9 Breslau 147,4 g Eichberg 348 439 14 13,3 Schneekoppe 1599 6362 14 605,7 Görlitz 217 756,9 25 724,9 Torgau 102 68,4 24 34,3 Breitenbach 630,5 21,7 25 6897 —§ℛ£3366695 68,6 25 32,8 75 8 1˙1ͤ21875 73,2 24 36,1 1 38,8 E868 Aachen 24 888 Trier 54 24 312 Wiesbaden 111 b727886ö111““ Hechingen 506 167 8338,2 25 7000 In der folgenden, die Temperatur betreffenden Tabelle ist außer der Anzahl der Frosttage (Tage, an denen das Minimum unter den Gefrierpunkt sinkt) auch die Anzahl der Eistage (Tage, bei denen dos Maximum unter dem Gefrierpunkt bleibt) angegeben. Mittlere Temperatur in Graden nach C. nebst den ab⸗ soluten EF im ““ 1880. aximum: inimum: Mittlere 9 2. 8 . 8

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Höhe der Niederschläge in Millim t s ““ b im Dezember 1880 erers Höhe der Groößte Höhe Tage mit Tge. m. Trübe

8 Niederschläge T 5 s S Claußen. . 68,3 (430,8) AIa Höhe Niederschl. Schnee Tage.

Königsberg 86,4 (41,3 7 8 e. (KIe) 27 28 Lauenburg 112,8 (48,3) 27 28 Conitz. 103,2 (34,5) 11 24 15 Bromberg 70,2 (35,1) 21 25 1 17 Breslau. 55,7 (302) 3 23 14 Eichberg. 56,6 (42,1) 12 23 14 Wang 208,0 (107,0) 20 25 20 Schneekoppe 126,7 20 24 26 Görlitz 89,9 (43,3) 13 29 17 Torgau 72,0 (38,1) 1 9 Breitenbach 288,8 (122,7) 21 24 Berlin 110,6 (47,3) 20 Putbus . 60,4 (42,4) 18 Hamburg .149,0 (67,3) ( b 18 Hannover .154,1 (48,5) 20, 5 20 Clausthal . 335,0 (108,6) 30 Emden. . . 10(1 19 Münster. 134,7 (60,9) 20 Cöln 135,1 (46,5) 1 19 Aachen. 204,4 (71,1) .“ 23 ö1ö“ 24 Wiesbaden. 114,0 G Neö (40,5 19 eitere Tage gab es nur in Lauenburg 4, in Görlitz, Torg: E1 2, Eröügen. Breslau, Eichberg, Cörlid. Cergac . nster, bb; ei adern h Wiesbaden einen, an allen andern m Folgenden werden noch, um über die Jahresresu üe 1 Ues. 58 im 1 2 ev2 uh . ete gisch rscheinungen., Wärme u . h Einiges anzuschließen, von db Shieteschrae, e. 1) die mittlere Jahreswärme, 2) die Temperatur⸗Extreme, Ibestaghin 1A14“ Millimeterr.. üb 5 zusammengestellt, der Jahreswärme und Niederschlags⸗ höhe das langjährige Mittel in Klammern den Wär ia die Tage, auf welche sie fielen, hinzugefügt. Jahres⸗ Maximum Minimum Niederschlags⸗ 1 wärme Tag Stand Tag Stand höhe Königsberg 6,8 (6,6) 17. VII. 30,0 20. I. 18,4 812,4 (600 2) Bromberg 7,7 (7,5) 28. v. 30,2 28 I.— 16,1 637,3 (496 ²) Breslau 87 (8,3) 10. VII 33,0 27. I. - 123 690,2 (519,6) Berlin 9,8 (9,1) 17. VII 32 5 19. I. 14,4 587,5 (593,7) Hannover 9,5 (9,1¹) 27. V. 30,2 19.1. 11,0 609,0 (589.4) Münster 92 (9.3) 27. V. 30,6 19. 1. 16,5 857,0 (687.5) d 07 06,0. 2. N. d81,1), 18.,1. 15,6 784,0 (590,0 ie römische Zahl ist der : = Ja⸗ nuar, V. = Mai, VII. = Juli. üsgiet Agi 6 2 A b

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Das 60. Stiftungs fest des Vereins zur Beförd 1 98 s 2 8 2. er u des Gewerbfleißes findet nicht, wie in der Eifürbe: 89 ä. am Donnerstag, sondern am Montag, den 24. Januar,

Der Plan, im Jahre 1882 in Berlin eine internation heraldische Ausstellung zu veranstalten, rückt seiner onen lichung näher. In der letzten, unter Vorsitz des Ehren⸗Präsidenten Grafen Stillfried abgehaltenen Kommissionssitzung wurde nicht nur die Mittheilung gemacht, daß das Ausstellungsgebäude am Cantian⸗ platz vom Kultus⸗Ministerium zur Benutzung für besagten Zweck be⸗ willigt ist, sondern auch konstatirt, daß voe läufige Anfragen bei in Betracht kommenden Ausstellern von günstigem Erfolge gewesen sind. In einer im Januar stattfindenden Sitzung soll das Pro⸗ gramm festgestellt und sodann mit Versendung desselben vorgegangen werden. Es handelt sich nicht allein um Vorführung mustergültiger alter Sachen, sondern besonders auch um Ausstellung moderner kunstgewerblicher Arbeiten (Möbel, Glasmalereien, Sticckereien, Schnitzereien in Holz, Elfenbein ꝛc., Tapeten, Lederwaaren u. Brben I irgendwie mit heraldischen Figuren stylgerecht ver⸗

rt sind. 1

zember statt. gende: 1) Welche Be träge sind durch die sogenannte Kurtaxe zu er⸗

zu bestimmen. 2) Fortgesetztes Referat in der Quellenschutzfra 3) Aenderungen in den Schemas zu den ärztlichen und deeahs berichten; Druck und Versendung derselben. 4) Theilnahme der schlesischen Bäder an der balneologischen Ausstellung zu Frankfurt a./ M. im Jahre 1881. ,5) Konsultation der Bade⸗Aerzte auf den Promenaden. 6) Beschränkung des Hausirgewerbebetriebes in Bäder’1. 7) Mittheilungen über Moor und Moorbäder. 8) Erweiterunge der meteorologischen Beobachtung. 9) Repartitionsart der Koste des Bädertages. 10) Rechnungslegung.

„Nach einer Bekanntmachung des Vereins der Berliner Gast wirthe vom 14. Januar ist das „Berliner Fremdenblatt“ zum offiziellen Organ des Vereins gewählt worden und wird nun eine korrekte und vollständige liste (so weit dies eben möglich denn nur ein Theil der hier ankommenden Fremden läßt sich melden, alie in Privatquartieren absteigenden, nicht) bringen. ine der wich⸗ tigsten Besprechungen des Vereins wird die Haftpflicht der Hotel⸗- besitzer für Gegenstände bilden, die Reisenden im Hotel abhanden gekommen sind.

Die erste Subscriptions⸗Redoute in der Char⸗ lotten burger Flora hatte am Sonnabend trotz —10 Grad Reaumur in den glänzend erleuchteten Räumen des Prachtbaues ein jahlreiches Publikum (wohl gegen 700 Paare) versammelt. Im Gegensatze zu früheren Bällen war die Zahl der Charakter⸗ und Fan⸗ tasiemasken eine sehr bedeutende. Viele Kostüme zeichneten sich sogar durch Pracht aus. Im Palmenhause wogte die heitere, lachende, plaudernde Menge auf und ab, während der Zwischenpausen sich in den Nischen und auf dem Plateau vertheilend, um dort das Souper einzunehmen. Hatte schon die musterhaste Ordnung in der Garderobe angenehm beröührt, so gab die vortreffliche Küche des Hrn. E. Lindener aufs Neue Anlaß zu Vergleichen, welche für das Flora⸗Etablissement äußerst vortheilhaft auefallen mußten. Zwei Militär⸗Musikcorpe, des 4. Garderegiments und der Gardeschützen, führten in treff⸗ licher Weise abwechselnd die Ballmusik aus. Zwei tüchtige Tänzer leiteten die Tanzaufführungen. Erst zu früher Stunde ver⸗ ließen die g Gäste die außerordentlich heiter und festlich ver⸗ laufene Redoute.

Redacteur: Riedel. Verlag der Ewedition (Kessel). Druck; W. Elsner Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

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Der IX. schlesische Bädertag fand in Breslau im De⸗

Die auf demselben verhandelten Themata waren fol⸗

hehen und wie ist es möglich, dieselbe auf den niedriasten Betrag

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

Berlin, Dienstag den 18. Januar

„Anzeiger.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 18. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (38.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes über die öö der Ver⸗ waltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte mit §. 93 fort. Tit. XIII. (§§. 93 98) handeln von der Jagd⸗ polizei. Nach denselben soll der Kreisausschuß, in Stadtkreisen der Bezirksrath, über die Bildung gemeinschaftlicher Jagd⸗ bezirke beschließen. §. 94 wurde mit einer redaktionellen Aenderung des Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch angenom⸗ men, die übrigen §§. 93 98 nach der Fassung der Kommission genehmigt.

Tit. XIV. Gewerbepolizei umfaßt die §§. 99 120. §. 99, der in der Regierungsvorlage lautet: 8

Der Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschuß, in den einem Landkreise an⸗ gehörigen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern der Ma⸗ gistrat (kollegialische Gemeindevorstand), beschließt über Anträge auf Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung gewerblicher Anlagen (§§. 16 bis 25 der Reichs⸗Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869, Reichsgesetz vom 2. März 1874, Reichsgesetzbl. S. 19), so⸗ weit konzessionspflichtige Anlagen der nachbezeichneten Art in Frage stehen: Gasbereitungs⸗ und Gasbewahrungsanstalten, Anstalten zur Destillation von Erdöl, Anlagen zur Bereitung von Braun⸗ kohlentheer, Steinkohlentheer und Koks, Asphaltkochereien und Pechstedereien, Glas⸗- und Rußhütten, Kalk⸗, Ziegel⸗ und Gipsöfen, Metallgießereien, Hammerwerke, Schnellbleichen, Firnißsiedereien, Stärkefabriken, Stärkesyrupfabriken, Wachs⸗ tuch⸗, Darmsaiten⸗, Dachpappen⸗ und Dachfilzfabriken, Darm⸗ zubereitungsanstalten, Leim“⸗, Thran⸗ und Seifensiedereien, Knochen⸗ brennereien, Knochendarren, Knochenkochereien und Kvochenbleichen, Hopfen, Schwefeldarren, Zubereitungsanstalten für Thierhaare, Talgschmelzen, Schlächtereien, Gerbereien, Abdeckereien, Stroh⸗ papierstofffabriken, Stauanlagen für Wassertriebwerke, Fabriken, in welchen Dampfkessel oder andere Blechgefäße durch Vernieten hergestellt werden, endlich Dampfkessel mit Ausnahme der für den Gebrauch auf Eisenbahnen bestimmten Lokomotiven und der zum Betriebe auf Bergwerken und Aufbereitungsanstalten bestimmten Dampfkessel. Im Falle fernerer Ergänzung des Verzeichnisses der konzessionspflichtigen Anlagen gemäß §. 16, letzter Absatz der Reichs⸗ Gewerbeordnung bleibt die Bestimmung darüber, für welche der in das Verzeichniß nachträglich aufgenommenen Anlagen deh Kreisausschuß (Stadtausschuß, Magistrat) zuständig ist, Königlicher Verordnung vorbehalten.

wurde ohne Debatte unverändert angenommen.

§. 100 lautet nach der Regierungsvorlage:

Der Bezirksrath, in dem Stadtkreise Berlin die erste Abthei⸗ lung des Polizei⸗Präsidiums, beschließt über Anträge auf Genehmi⸗ gung zur Errichtung oder Veränderung gewerblicher Anlagen, soweit die Beschlußnahme darüber nicht nach §. 99 dem Kreis⸗ (Stadt⸗) Ausschusse (Magistrat) überwiesen ist. b

Der Bezirksrath beschließt ferner im Einvernehmen mit dem zuständigen Ober⸗Bergamte über die Zulässigkeit von Wassertrieb⸗ werken, welche zum Betriebe von Bergwerken oder Aufbereitungs⸗ anstalten dienen (§. 59 Abs. 3 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, Gesetz⸗Samml. S. 705).

Die Kommission hatte folgende Fassung beschlossen:

Der Bezirksrath, in dem Stadtkreise Berlin der Stadtaus⸗ schuß, beschließt über Anträge auf Genehmigung zur Errichtung oder Veränderung gewerblicher Anlagen, soweit die Sesselnß⸗ nahme darüber nicht nach §. 99 dem Kreis⸗(Stadt⸗) Ausschusse (Magistrat) überwiesen ist. b b

Der Bezirksrath beschließt ferner im Einvernehmen mit dem zuständigen Ober⸗Bergamte über die Zulässigkeit von Wassertrieb⸗ werken, welche zum Betriebe von Bergwerken oder Aufbereitungs⸗ anstalten dienen (§. 59 Abs. 3 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865, Gesetz⸗Samml. S. 705).

Hierzu beantragte der Abg. Dr. von Bitter zu Alinea 1. folgenden Zusatz: „Gegen die Beschlüsse des Stadtausschusses zu Berlin steht auch dem Polizei⸗Präsidenten die Beschwerde zu“; und der Abg. von Heppe: die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Der Abg. Zelle erklärte, es handele sich hier wiederum um die Schmerzen der Stadt Berlin, welche beim Organisations⸗ gesetz hätten zurückgesetzt werden müssen, da es nicht möglich gewesen sei, den Bezirks⸗ und Provinzialrath für sie einzu⸗ führen. Er bitte auch hier wieder, die Besugnisse des Poli⸗ zei⸗Präsidiums möglichst auf das polizeiliche Gebiet zu be⸗ schränken. Er sei überzeugt, daß der Stadtausschuß mindestens eben so gut in der Lage sei, als die Beamten des Polizei⸗ Präsidiums, alle Umstände bei der Konzessionirung von Fa⸗ briken zu beurtheilen, ja derselbe werde durch seine genauere Kenntniß der lokalen Verhältnisse alle Gründe genauer zu er⸗ wägen in der Lage sein. Er bitte, das Amendement von Heppe abzulehnen.

vpder zü9. Dr. von Bitter betonte, er habe zu §. 100 sein Amendement gestellt, weil ohne dasselbe eine Ausnahmestellung für Berlin geschaffen sei, überall stehe nämlich an der Spitze des Kreisausschusses ein ernannter Beamter, an der des Stadtausschusses dagegen nicht. Schon in der Kommission hätte man das Amendement wohl angenommen, wenn nicht zufällig die Debatte vor seiner Einbringung geschlossen wor⸗ den wäre; jedenfalls sei sein Amendement der bequemste unter mehrtem vorhandenen Wegen, und er bitte um Annahme esselben.

1 Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Reg.⸗Nath Rom⸗ mel erwiderte, dem Wunsche der Stadt Berlin ständen Gründe der Zweckmäßigkeit und die Reichs⸗Gewerbeordnung entgegen. „Es empfehle sich, diese wichtigen Anlagen dem Polizei⸗Präsidium zur Konzessionirung zu überweisen, welches die Gewerbe⸗ und Baukonzession schon zu ertheilen habe und in dem Fabrik⸗ inspektor den besten Sachverständigen besitze. Auf das Amen⸗ dement Bitter lege die Regierung keinen Werth, der Zweck desselben könne auch im Verwaltungswege erreicht werden. Er bitte prinzipaliter, den Antrag von Heppe anzunehmen.

Der Abg. Freiherr von Huene erklärte, bei vielen Ge⸗ legenheiten habe er Anträgen, die im Interesse der Selbst⸗ verwaltung der Stadt Berlin gestellt seien, nicht beistimmen können. Im vorliegenden Falle aber müsse er sich für den

Kommissionsantrag erklären. Es handele sich bei der Kon⸗ essi onirung lediglich um die Frage der Zweckmäßigkeit, und er Stadtausschuß sei besser in der Lage, uͤber alle diese Ver⸗

2

zurück, der Antrag von Heppe wurde abgelehnt und §. 100 in der Kommissionsvorlage angenommen.

§. 101 lautet nach der Regierungsvorlage, der sich die Kommission angeschlossen hatte:

Der Bezirksrath, in dem Stadtkreise Berlin die erste Abthei⸗ lung des Polizei⸗Präsidiums, beschließt auf Antrag der Orts⸗ polizeibehörde darüber, ob die Ausübung eines Gewerbes in An⸗ lagen, deren Betrieb mit ungewöhnlichem Geräusch verbunden ist, an der gewählten Betriebsstätte zu untersagen oder nur unter Bedingungen zu gestatten ist (F. 27 der Reichsgewerbe⸗ ordnung). B

Hierzu hatten die Abgg. Zelle und Hobrecht folgenden Abänderungsantrag eingebracht: „anstatt der Worte: „die erste Abtheüluns des Polizei⸗Präsidiums“ zu setzen: „der Stadt⸗ ausschuß“.

Der Abg. Zelle sprach für die Annahme dieses Antrages, der eine mit den vorhergehenden Paragraphen ganz verwandte Angelegenheit behandele. 8 Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath. Rommel erklärte sich gegen den Antrag Hobrecht⸗Zelle. Die Abgg. Dr. Langerhans und Hobrecht vertheidigten den Antrag von dem Gesichtspunkte aus, daß die meisten ähnlichen Konzessionirungen bereits im §. 99 vem Stadtausschusse über⸗ tragen seien. Der Abg. von Heppe erklärte, bei der unerwarteten Schnelligkeit der heutigen Berathung sei er zu spät gekommen, um sein zum vorhergehenden Paragraphen gestelltes Amende⸗ ment zu vertheidigen. Er behalte sich das für die 3. Lesung vor. Er müsse aber hierbei erklären, daß der hiesige Stadt⸗ ausschuß absolut nicht geeignet sei, demselben noch andere Funktionen zu übertragen, als derselbe schon habe. Die Schuld des Mißerfolges dieser Einrichtung liege nicht in den betheiligten Personen, sondern in den Berliner Verhält⸗ nissen. Er habe den sehr zweiselhaften Vorzug, die Entscheidungen des Stadtausschusses lesen zu müssen, und er müsse sagen, es mangele denselben das noth⸗ wendigste Erforderniß jeder Rechtsprechung, die Gleichmäßig⸗ keit, namentlich bei der Ertheilung von Schankkonzessionen. Mit souveräner Nichtachtung der gesetzlichen Vorschriften setze der Stadtausschuß sich über die Prüfung der Bedürfnißfrage hinweg. Das sei demselben natürlich im Wege der Berufung elegt worden. Ein Beispiel für viele. In dem Hause Fürbringerstraße Nr. 18 wohne ein gewisser Schmidt, welcher eine Schankkonzession nachgesucht habe, die ihm unter der Angabe, daß ein Bedürfniß nicht vorliege, verweigert sei. Nach vier Wochen habe derselbe das Gesuch wieder⸗ holt, und da derselbe inzwischen die nöthigen Wege gegangen sei, um sich die Gewährung des Gesuches zu sichern, habe diesmal der Stadtausschuß für ihn entschieden. Welche Einflüsse geltend gemacht worden seien, gehe allerdings aus den Akten nicht hervor. Unter Anderem sei auch der außergewöhnliche Durst der Garde⸗Dragoner ange⸗ führt, die in der Nähe dort ihre Kaserne hätten. Ein merk⸗ würdiges Spiel des Zufalls werfe ein helles Schlaglicht auf das Verfahren des Stadtausschusses. In demselben Hause Fürbringerstraße Nr. 18 wohne auch ein gewisser Schulz, zwar nicht im Keller, aber im Parterre, der sich auch um eine Schankkonzession beworben habe. Beide Konzessionsgesuche seien an demselben Tage und zu derselben Stunde zur Ent⸗ scheidung gekommen und innerhalb ¾ Stunden habe derselbe Stadtausschuß im Falle Schmidt für die Korzession in Erwägung, daß der Verkehr auf der Fürbringer⸗ straße ein lebhafter sei, gestimmt und Schulz sei gaͤb⸗ gewiesen in Erwägung, daß bei der Verkehrslosigkeit der Für⸗ bringerstraße das Bedürfniß nicht nachgewiesen sei. Was dem Einen recht sei, sei dem Andern billig. Ganz ähn⸗ lich wie bei der Prüfung der Bedürfnißfrage, werde auch be⸗ züglich der Anforderungen, die an die Lokale gemacht würden, verfahren. Es sei durchaus nicht möglich gewesen, zu irgend einem festen Grundsatze in dieser Richtung zu kommen. Die Entscheidungen des Stadtausschusses seien völlig unberechenbar und die Polizeibehörde sei hierdurch in die unangenehme Noth⸗ wendigkeit versetzt worden, auf Grund des §. 30 der Gewerbe⸗ ordnung durch eine Polizeiverordnung die Anforderungen fest⸗ zusetzen, welche aus polizeilicher Rücksicht an die Schanklokale zu machen sein würden. Damit habe natürlich das Polizei⸗ präsidium einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Die Verwaltungsgerichte hätten an einem angeblich formellen Mangel der Polizeiverordnung ansetzen zu können ge⸗ glaubt, und hätten sie für rechtsungültig erklärt. Obwohl nun das Ober⸗Verwaltungsgericht diese Ansicht als un⸗ utreffend nachgewiesen habe, finde sich noch heutigen Tags b Bezirks⸗Verwaltungsgericht nicht in der Lage, das Er⸗ kenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichtes zu respektiren und es entscheide noch immer in einer Reihe von Fällen direkt gegen das, was das Ober⸗Verwaltungsgericht festgestellt habe. Der Stadtausschuß habe sich dagegen gefügt und man habe jetzt das erbauliche e en daß der Stadtausschuß auf Grund der fraglichen Polizeiverordnung Konzessionen versage. Be⸗ schwere sich der Betheiligte hiergegen, so gebe das Bezirks⸗ Verwaltungsgericht die Konzession und das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht würde sie nachher wieder versagen. Er glaube die Wirksamkeit des hiesigen Stadtausschusses, wie er sie bezüglich seiner Hauptthätigkeit, die mindestens 10 seiner ganzen Ge⸗ schäfte umfassen dürfte, geschildert habe, könne doch keine Ver⸗ anlassung sein, demselben nur irgend etwas noch zuzuweisen. Deswegen bitte er, das gestellte Amendement abzulehnen.

Der Abg. Zelle bemerkte, er habe das vorige Mal, als das Haus über die Verhältnisse des Berliner Polizeipräsidiums und Stadtausschusses verhandelt habe, allen Personen, die bei beiden Behörden beschäftigt worden, die höchste Achtung ent⸗ gegengebracht. Dieselbe Achtung lasse er allen Organen an⸗ gedeihen, die mit dem Polizeipräsidium in Verbindung ständen. Wenn man über solche Behörden diskutire, müsse man sich seiner Meinung nach solcher Aeußerungen enthalten, wie sier der Abg. von Heppe heute gethan habe. Wenn man von einer Behörde sage: „Sie setze sich mit souveräner Nichtachtung über gesetzliche Vorschriften hinweg K „ihre Entscheidungen seien nicht unparteiisch“, „das Handwerk werde ihr aber gelegt“, so spreche man in einem

diesen Ausdruck als nicht parlamentarisch.) Wenn solche Fälle vorkämen, wie sie der Abg. von Heppe erzählt habe, so müßten dieselben dort angebracht werden, wo Remedur geschafft wer⸗ den könnte, nämlich, wo die Personenfrage entschieden werde. Der Abg. von Heppe habe nicht gegen das Institut des Stadt⸗ ausschusses, sondern gegen die Personen gesprochen, die darin säßen. Auf den Fall Schulze und Schmidt gehe er nicht ein, so sehr er die Ansichten des Vorredners achte, so erinnere er denselben doch daran: audiatur et altera pars. Er könne sich nicht denken, daß wenn der Stadtausschuß in dieser Sache gehört werde, es sich so herausstellen würde, wie es hier vor⸗ getragen sei. 1u“

Der Abg. Dirichlet bemerkte, jeder, der jemals in einer Behörde gesessen habe, die Recht spreche, wisse, daß Diejenigen, welche vor dieser Behörde „verloren“ hätten, sehr schlecht auf sie zu sprechen seien und alle möglichen unverständlichen Gründe für die zu ihren Ungunsten ausgefallenen Entschei⸗ dungen anführten.

Schmidt und in derselben Stunde so entschieden hätten? Es werde doch zwischen der mündlichen Publikation des Tenors und dessen Gründe und dem wirklichen Absetzen der Entschei⸗ dungsgründe unterschieden werden müssen. Er wundere sich, daß ein Beamter, wie der Abg. von Heppe, sich so in Un⸗ kenntniß befinde. Charakteristisch sei aber seine Art der Be⸗ weisführung für den Geist, mit welchem die Regierung Ent⸗ scheidungen der Beschlußbehörden achte. Der konservativen Par⸗ tei und den sachlichen Verhandlungen des Hauses habe der⸗ selbe hierdurch keinen guten Dienst erwiesen.

gungen des Stadtausschusses. erst kurze Zeit im Dienste der Polizei sei, kenne die Berliner Verhältnisse sicher weniger, als die Männer, die seit langen Jahren in den Gemeindebehörden säßen.

Der Abg. von Heppe erklärte, er müsse einen sehr wunden Punkt getroffen haben, da man ihn persönlich angreife, wäh⸗ rend er nur zur Sache gesprochen habe. Den Vorwurf der Unkenntniß, den ihm der Abg. Dirichlet mache, weise er zurück und protestire dagegen, daß man seine sachlichen Erwägungen auf das persönliche Gebiet hinüberspiele. Er habe be⸗ sonders betont, daß nicht die Personen, sondern die Ver⸗ hältnisse an den Mißständen des Stadtausschusses schuld seien. Durch alle Verhandlungen der städtischen Behörden ziehe sich derselbe rothe Faden, die übertriebene Rücksichtnahme auf die Interessen der Hausbesitzer! Er erinnere nur an die Polizeiverordnung, betreffend die Ofenklappen, an den Erlaß einer allgemeinen Bauordnung, an das Schlafgängerwesen, um zu zeigen, daß selbst die Durchführung von Maßregeln,

rücksichtslosen Ausbeutung ihrer Häuser gehindert würden.

ewerbeordnung eine höhere Behörde über diese Konzession entscheiden solle. Er konstatire aber diesen Grund ausdrücklich damit es nicht scheine, als ob seine Abstimmung auf den Aus⸗ führungen des Abg. von Heppe basire. Der Abg. Dirichlet bemerkte, der Abg. von Heppe scheine nicht zu wissen, daß die Gründe für die Entscheidungen des Stadtausschusses publizirt würden. Sei der Abg. von Heppe denn bei dieser Publikation zugegen gewesen? Derselbe

dungen des Stadtausschusses lesen zu müssen; er (Redner) glaube aber, daß der Abg. von Heppe aus denselben unter allen Umständen etwas lernen könne, daß es also kein zweifel⸗ hafter Vorzug, sondern eine Ehre für ihn sei. b

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen, und nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. von Heppe, welcher der Ausdruck „zweifelhafter Vorzug“ harmlos gemeint wollte, wurde das Amendement Hobrecht⸗Zelle abgelehnt und §. 101 in der Fassung der Kommission angenommen.

angenommen. 8 Nach §. 112 soll über die Genehmigung von Innungs statuten der Bezirksrath beschließen. Da für die Stadt Berlin

die Stelle des Bezirksraths der Ober⸗Präsident.

Der Abg. von Heppe bedauerte sehr, daß man das Polizei Präsidium nicht mit dieser Angelegenheit betraut habe. Der Ober⸗Präsident werde, da derselbe selbst den Dingen zu fern stehe, in Gemeinschaft mit den städtischen Organen die be treffenden Bestimmungen treffen. Es sei dies um so bedenk licher, als notorisch die Berliner städtischen Behörden der Bestrebungen auf Wiederbelebung der Innungen durchaus unfreundlich gegenüberständen.

Der Abg. Zelle erkannte an, daß in der städtischen Ver waltung wenig Sympathie dafür vorhanden sei, dem Berline Handwerker den glücklich beseitigten Zopf des Zunstzwange wieder anzuhängen. Trotzdem könne es keinem Zweifel unter liegen, daß das Polizei⸗Präsidium für die vorliegenden Fragen die wie auch das Landrecht anerkenne vornehmlich kommunaler Natur seien, durchaus nicht als die geeignete In stanz gelten könne. §. 112 wurde hierauf unverändert ange nommen, ebenso die §§. 113—118.

1.1 8 442 †8 hn (& 3 4 14 or H 6 Polizei Veränderung der Kehrbezirke für Schornsteinfeger das Poliz Präsidium entscheiden solle. Die Abgg. Hobrecht und Zell beantragten, die Entscheidung von der Zustimmung des Ge⸗ meindevorstandes abhängig zu machen.

Der Regierungskommissar Geh. Ober.⸗Reg.⸗Rath Romme machte darauf aufmerksam, daß das Amendement mit den Bestim mungen der Gewerbeordnung im Widerspruch stehe. Dasselb wurde hierauf abgelehnt und §. 119 nach der Kommissions⸗ fassung angenommen, ebenso bis 125. I 1 1ea

Zu §. 126, welcher die Bildung von Spritzenverbänden regelt, beantragten n hhau Heydebrand und der Lasa eine veränderte Fassung, wonach der

hältnisse zu entscheiden, als das Polizei⸗Präsidium. Drauf zog der Abg. Dr. von Bitter seinen Antrag

Jargon, den er für unzulässig halte. (Der Präsident rügte

Kreisausschuß über die Bildung, Veränderung oder Aufhebung

Könne der Abg. von Heppe wirklich be⸗ haupten, daß dieselben Menschen in den Fällen Schulze und

bezeichne es als einen sehr zweifelhaften Vorzug, die Entschei⸗

eine besondere Bestimmung nicht getroffen ist, so tritt hier an

Dasselbe

Der Abg. Dr. Langerhans protestirte gegen die Verdächti⸗ Der Abg. von Heppe, welcher

die von Einfluß auf Leben und Gesundheit von Bürgern seien, an dem Widerstand der Stadtverordnetenversammlung gescheitert sei, sobald man geglaubt habe, daß die Hausbesitzer an der

Der Abg. Frhr. von Huene erklärte, er könne in diesem alle nicht für den Antrag Zelle stimmen, da nach der Reichs⸗

haben

Die 8§. 101 111 wurden ohne Debatte unverändert

§. 119 bestimmt, daß in Berlin über die Einrichtung oder

ohne Debatte die §8. 120

die Abgg. von Rauchhaupt und Dr. von