Der Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum bezweifelte die
Richtigkeit der Grundlagen der von dem Regierungskommissar aufgestellten Berechnungen und brachte gegen dieselben die nachfolgenden bei Gelegenheit der Eisenenquste offtziell fest⸗ gestellten Zahlen:
Das durchschnittliche Lohneinkommen mit Ausschluß aller und Meistergehälter habe betragen pro Kopf und
Beamten⸗ Jahr bei dem Bochumer Verein: ͤ11141“ 824 ℳ, vbbööAö1.A.A“ eeb““ 841 „ 1871,12 996 „ 1872/73 121a— 1873/74 1192 b“ 1114 1.“ öoe ͤdb3——— 1879 “ —öv1ö1ö1ö1ö..““
Die Ziffer von 900 ℳ pro Jahr angenommen, und den Prämienantheil des Unternehmers, den er zu §. 11 vorschlagen werde, also die Häste gerechnet, würde bei 2 Proz. pro anno also mit 1 Proz. zu Lasten des Bochumer Vereins, also mit 9 ℳ pro Kopf 4000 9 ℳ = 36 000 ℳ Jahresbeitrag er⸗ forderlich sein. Die Hauptsache sei, daß nach seinem Vor⸗ schlage zu §. 11 die ein höheres Lohneinkommen als 900 ℳ beziehenden Arbeiter sich auf eigene Kosten versichern sollten. Er wolle ¼ der Prämie dem Arbeiter auferlegen, der, weil fortan alle Unfälle, also 80 Proz. mehr als seither, renten⸗ pflichtig seien, das größte Interesse an dem Gesetze habe und deshalb auch kontribuiren müsse. Daneben solle der Armen⸗ verband zuschießen, dessen Beitrag indeß als Unterstützung an die Arbeiter nicht angesehen werden könne, sondern nur als eine Pflichterfüllung gegen Erwerbsunfähige, und das seien die Kinder verstorbener Arbeiter, für welche die Arbeiter Ver⸗ mögen anzusammeln nicht in der Lage seien.
Uebrigens seien statt der Landarmenverbände die Provinzial⸗ verbände in das Gesetz einzuführen. Die Berechnungen des Regierungskommissars würden dadurch erheblich alterirt, daß der für die metallurgische Industrie, anf welche derselbe exemplifizirt habe, zu zahlende Prämienbetrag unzweifelhaft mehr als 2 Proz. betragen werde.
Der Regierungskommissar konstatirte dem gegenüber, daß die Ergebnisse seiner Berechnungen, soweit dadurch die Differenz zwischen der Wirkung der Bestimmung des Entwurss und der⸗ jenigen des Antrages Henckel und Genossen klar gestellt werde, durch die Auseührungen des Vorredners nicht widerlegt seien. Im Uebrigen seien die Unfallsgefahren bei den Metall⸗ betrieben geringer als bei den Bergwerken, auch eine Prämie von 3 Proz., wie sie nach dem Gutachten für letztere zu er⸗ warten sei, werde eine Ueberbelastung der Judustrie auf die Dauer nicht in sich schließen.
Der Kommerzien⸗Rath Wolff⸗M.⸗Gladba ch sprach sich gegen den gemachten Vorschlag wegen Einsetzung von Kom⸗ missionen zur Festsetzung von Durchschnittslöhnen aus, da die Verhältnisse fast in jedem Orte verschieden seien. Arbeitern mit mehr als 900 ℳ Einkommen müsse es überlassen bleiben, über diesen Betrag hinaus sich selbst zu versichern; eine Ma⸗ ximalversicherungsgrenze sei nach dem Vorbilde sämmtlicher bestehenden Versicherungsgesellschaften anzunehmen.
theile seien theilweis durch die eingetretene Vertheuerung mancher Artikel beseitigt. Einzelnen Branchen der Textil⸗ industrie seien durch den neuen Tarif höhere Zölle überhaupt nicht bewilligt. Die Vortheile, welche auch für diese Industrie⸗ branchen durch vermehrten Absatz aus der Reform der Zoll⸗ gesetzgebung indirekt zu erwarten seien, würden erst im Laufe der Zeit hervortreten.
Der Geheime Kommerzien⸗Rath Mevissen⸗Cöln äußerte, sedes materiae sei der §. 11 der Vorlage; er sei nicht in der Lage, über den §. 6 zu votiren, ehe nicht durch §. 11 die von den Arbeitern, Arbeitgebern und den Armenverbänden zu leistenden Beiträge festständen. Es sei nicht der Natur der Dinge entsprechend, durch Bestimmung einer Maximalrente dem Arbeiter mit mehr als 900 ℳ Einkommen dieselbe Ent⸗ schädigung zu geben, als dem geringer bezahlten, schon weil der erstere größere Lebensbedürfnisse habe. Die von den
Mitgliedern Baare und Graf Henckel von Donners⸗
marck zum Ausdruck gebrachten Wünsche könnten bei Be⸗ rathung des §. 11, für den er sich Anträge vorbehält, berück⸗ sichtigt werden. Der Vorsitzende schlägt darauf zur Beseitigung der Bedenken des Vorredners vor, sich darüber schlüssig zu machen, ob die Abstimmung über den §. 6 bis nach Ahstimmung über §. 11 des Entwurfs ausgesetzt bleiben solle, oder ob jetzt Abstimmung über §. 6 erfolgen und Abänderung desselben der zweiten Lesung vorbehalten bleiben solle. Auf Antrag des Mitgliedes Grafen Henckel von Donnersmarck entschied sich die Majorität der Versamm⸗ lung dafür, die Abstimmung über den §. 6 des Entwurfs erst nach derjenigen über den §. 11 vorzunehmen. Der Vorsitzende schloß hierauf vorläufig die Diskussion über §. 6, setzte diejenige der §§. 7— 10 im Einverständniß mit der Versammlung aus und eröffnete die Diskussion uüber den §. 11. Zu diesem sind eingegangen und wurden i Debatte eingebracht die folgenden Anträge: Nr. 1. §. 11 wie folgt zu fassen:
„Die Versicherungsprämie ist aufzubringen
1) Für diejenigen Versicherten, dern Jahresarbeitsver⸗ dienst (§. 6 Nr. 2 Abs. 4) 900 ℳ und weniger beträgt zu ¼ von demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu 0 von dem Versicherten. Für diejenigen Versicherten, deren Jahresarbeits⸗ verdienst über 900 ℳ beträgt, zu 8 von demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt, zu ½ ven dem Versicherten.
eimendahl.
Unter Nr. 1 anstatt 750 zu setzen „900.“
Unter Nr. 1 Zeile 3 statt ¹ zu sagen „zu ¾˙, hiernach
anstatt „ vom Landarmenband“ ꝛc. zu sagen:
„ein Viertel vom Versicherten und“
ein Viertel vom Provinzialverbande.“
Unter Nr. 2 zu sagen: „Diejenigen Versicherten, deren Jahresverdienst über 900 ℳ beträgt, können sich darüber hinaus bis 2000 ℳ Jahrebeinkommen (vergl. §§. 1, 43 und 44) auf eigene Kosten versichern.“
Die der Industrie durch die neue Zollgesetzgebung erwachsenen Vor⸗
Nr. 3. Unter⸗Antrag zum A trag Baare Nr. 2. Statt §. 11 Nr. 2 zu setzen:
„Dierjenigen Versicherten, deren Jahresverdienst über 900 ℳ beträgt, sind nur verpflichtet, in Höhe von 900 ℳ der Zwanasversicherung sich zu unterziehen; darüber binaus bis 2000 ℳ Jahreseinkommen sind hddieselben befugt, sich (cvergl. §§. 1, 43 und 44) auf
eigene Kosten zu versichern.“ Graf Henckel von Donnersmarck.
Nr. 4. Den §. 11 zu fassen wie folgt:
„Die Versicherungspemie ist aufzubringen: 1) für diejenigen Versicherten, deren Jahres⸗Arbeits⸗ verdienst 900 ℳ und weriger beträgt zu 70 % von demjenigen, für dessen Rechnung dder Betrieb erfolgt, zu 10 % von dem Versicherten, zu 20 % vor dem Armenverbande (§. 5 des Ge⸗ setzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870), in dessen Bezirk der Betrieb belegen ist, seweit an seine Stelle nicht nach verfassungsmäßiger Regetung, welche den ein⸗ zelnen Bundessaaten überlassen bleibt, ein anderer Verband oder der Staat eintritt;
2) für diejenigen Versicherten, deren Jahres nst über 900 ℳ beträgt, bis zu 900 ℳ wie ad 1 von dem 900 ℳ übersteigenden Betrage
zu 60 % von dem Versicherten,
zu 20 % von demjenigen, für dessen Rechnung der Betrieb erfolgt,
zu 20 % von dem Landarmenverbande (§. 5 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870), in dessen Bezirk der Betrieb belegen ist, soweit an seine Stelle nicht nach rerfassungsmäßi er Regelung, welche den ein⸗ zelnen Bundesstaaten i anderer Verhand oder Staat eintritt.“
Mevissen. 5. Unterantrag zu Antrag Nr. 1. In Alinea 1 und Alinea 2 statt „900 ℳ“ zu sagen: „,750 ℳ“
von Nathusius e folgt zu fassen: rsicherungsp ämie ist aufzubringen von Demjenigen, für dessen Rechnung der Be⸗ rieb erfolgt von dem Versicherten. Neubauer.
Der Geheime Kommerzien⸗Rath Heimendahl⸗Crefeld sprach sich gegen Heranziehung der Armenverbände aus, da es sich bei der Versicherung um eine Frage des inneren Haus⸗ haltes der Industrie handle, die sich selbst überlassen bleiben und sich selbst helfen müsse. Ganz anders würde sein Votum aussallen, wenn es sich um Beiträge von Armenverbänden und ähnlichen Verbänden zu Invalidenkassen oder Altersver⸗ sorgungskassen handle. Das in seinem Antrage vorgeschlagene Verhältniß der von Arbeitern und Arbeitgebern zu leistenden Beiträge sei naturgemäß und Erfahrungssätzen entsprechend. Die Arbeiter seien zu der Tragung eines Theiles der Prämien unbedingt heranzuziehen, um in ihnen das Gefühl der Selbst⸗ hülfe zu erhalten, und weil es überhaupt, namentlich um
Simulationen vorzubeugen, wünschenswerth sei, die Arbeiter
an der Verwaltung der Kassen zu betheiligen.
Der Stadtrath Hagen⸗Königsberg erklärte sich um⸗ somehr gegen Heranziehung der Armenverbände, als hekannt⸗ lich Hauptgegenstand der Armenpflege nicht die Unterstützung von Arbeitern sei, die gewöhnlich arbeiteten, so lange es irgend gehe, sondern die Alimentirung von Wittwen und Waisen von allerhand fahrendem Volk, welches dem Ver⸗ sicherungszwang nicht unterliege. Die Industrie solle ihre eigene Last auch selbst tragen. Die Angelegenheit sei ein internum
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der Industrie.
Der Rittergutsbesitzer Freiherr von Landsberg⸗ Steinfurt äußerte, er sei durch die bisherigen Verhandlun⸗ gen nicht überzeugt, daß die durch die Vorlage erwachsenden Lasten der Industrie unerträglich seien und trat den bezüglichen Ausführungen des Regierungslommissars bei. Die An: ahme des Baare⸗Henckelschen Antrages bedeute Bestehenbleiben des Haftpflichtgesetzes bezuglich der Einkommen von 900 — 2000. , was nicht wünschenswerth sei. Daß der Arbeiter bei den bestehen⸗ den Verhaltnissen nicht in der Lage sei, für die Versorgung seiner Kinder u. s. w. zu erwerben, sei richtig, eine Heran⸗ ziehung der ohnehin durch die Industrie in manchen Gegenden über Gebühr helasteten Kommunen indeß nicht wünschens⸗ werth und deshalb die im Entwurf in Aussicht genommene Einbegreisung der Armenverbände, welche die ihnen er⸗ wachsenden Lasten wiederum insbesondere auf den Grund⸗ besit umlegen würden, zu verwerfen. Die Heranziehung der Armenverbände sei unthunlich auch mit Rücksicht auf die Ver⸗ hältnisse der Einzelstaaten, z. B. Bayern; höchstens seien die Provinzialverbände zu Leistungen zu veranlassen. Redner empfahl den Antrag Heimendahl.
Der Geheime Kommerzien⸗Rath Mevissen⸗Cöln trat für die von ihm gestellten Anträge, als den Verhältnissen ent⸗ sprechend, ein, insbesondere sei die Heranziehung der Armen⸗ verbände gerechtfertigt; daß viele Kommunen bisher durch die Industrie zur Ungebühr belastet gewesen, müsse zugestanden werden. Ebenso ungerechtfertigt, als in manchen Fällen die bisherige Ueberlastung, sei indeß die gesorderte vollständige Entlastung der Kommunen.
Graf Henckel von Donnersmarck: Die Verschieden⸗ heit der Ansichten über das Maß, in welchem die Arbeitgeber heranzuziehen, gehe hervor aus dem bei den einzelnen In⸗ dustrien sehr verschiedenen Verhältnisse der Arbeitslöhne zum Werthe der erzeugten Produkte. Dieses sei aber hei der Me⸗ tallindustrie sehr ungünstig, da Arbeitslohn und sonstige Un⸗ kosten zusammen fast dem Verkaufswerth gleichkämen. Die Befürchtung einer Mehrbelastung des Grundbesitzes durch Heranziehung der Armenverbände sei unbegründet, da nicht die Kommunen, sondern die Landarmenverbände resp. Pro vinzen beitragen sollten. Die Gewährung der Rente nach der Regiecungsvorlage bedeute eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Arbeiter gegenüber anderen Berufsklassen.
Der Freiherr von Hammerstein⸗Loxten verkannte nicht, daß der Heimendahlsche Antrag auf Nichtheranziehung der Armenverhände das Prinzip des Entwurfs erschüttere, sprach aber dessenungeachtet für denselben. Die in der Vorlage intendirte Beitragspflicht der Armenverbänd bedeute eine Be⸗ lastung des Grundbesitzes, die höchstens dann gerechtfertigt erscheinen würde, wenn die ländlichen Arbeiter in die Ver⸗ sicherung einbegriffen würden. Die Provinzen zu Versiche⸗ rungszwecken heranzuziehen, sei bedenklich, weil dieselben als⸗ dann besondere Steuern würden ausschreiben müssen, was namentlich in Hannover bisher grundsätzlich vermieden sei. Ob das in dem Heimendahlschen Antrage angenommene Verhältniß für die Leistungen der Arbeiter oder Arbeitgeber
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richtig, sei noch zu erörtern, er sei für den Antrag von Na⸗ thusius. Die Arbeiter seien zu Beiträgen heranzuziehen, weil sonst das Gefühl der Staatsangehörigkeit in ihnen er⸗ stickt würde. Die Uebertragung eines Theils der Versiche⸗ rungslast auf die Armenverbände würde die Bildung kleiner Verbände besördern, die sich alsbald leistungsunfähig zeigen würden. Eventuell würde sich eher empfehlen, den Staat einen Theil der Prämie tragen zu lassen.
Der Eisenformer Kamien⸗Berlin widersprach der Unterstellung, daß die Arbeiter kein Recht hätten, die Unter⸗ stützung der Armenverbände zurückzuweisen. Durch Einfüh⸗ rung des Versicherungszwanges würden die Arbeiter immer mehr entwöhnt, für sich selbst zu sorgen. Den Arbeitern sei es nicht gleichgültig, ob sie mehr oder weniger hohe Beiträge zahlen müßten, in den meisten Gegenden seien sie zur Leistung von Beiträgen überhaupt nicht vermögend. Die in dem Heimendahlschen Antrage angenommene Regelung der
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Beitragspflicht erscheine ihm die verhältnißmäßig zweckmäßigste,
dieser Antrag überhaupt als der der Annahme würdigste.
Der Rittergutsbesitzer von Nathusius⸗Althaldens leben führte für den von ihm gestellten Antrag an, daß fast in allen Theilen der Monarchie die Arbeiter mit einem Ein kommen von über 750 ℳ schon zu den besser situirten zu zählen seien und deshalb höher herangezogen werden könnten.
Der Kaufmann Kochhann⸗Berlin stellte sich, zumal nach der erfolgten Billigung durch einen Vertreter der Ar beiter, dem Antrage Heimendahl sympathisch gegenüber Der Antrag Mevissen sei schon deshalb zu verwerfen, wei die Armenverbände bestimmungsmäßig nur für das unbedingt Nothwendige einzutreten hätten, und deshalb behufs Vermit⸗ telung von Renten über 600 ℳ überhaupt nicht in Anspruch zu nehmen seien. Den Armenverbänden fielen überhaupt Arbeiter nur in wenigen Fällen zur Last. Die Bedeutung der Bergwerks⸗ und Eisenindustrie werde von den Vertretern derselben, wie sich aus den statistischen Erhebungen über die Zahl der bei den einzelnen Industrien beschäftigten Arbeiter nachweisen lasse, überschätzt.
Den Vorsitz übernahm nunmehr an Stelle des durch anderweitige Dienstgeschäfte verhinderten Staats⸗Ministers von Boetticher der Unter⸗Staatssekretär Dr. Jacobi.
An Stelle des Geheimen Kommerzien⸗Raths von Ruffer
Breslau trat der erste Stellvertreter Kaufmann Rosen⸗
baum⸗Breslau ein.
Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum: Wenn Iöö mendahl bemerkt habe, verschiedene Industrielle seiner Heimath hätten sich bereit erklärt, die Lasten zu tragen, die das Gesetz ihnen auferlegen wolle, so stehe dem die Erklärung großer gewerblicher Vereine, die nicht etwa blos aus Vertre⸗ tern der Metallindustrie beständen, entgegen. Diese hätten, wenn nicht einstimmig, mit großer Majorität dahin Beschluß gefaßt, daß die Industrie diesen Lasten nicht gewachsen sei. Werde der Gesetzentwurf, wie er vorliege, nicht geändert, so würden die Großindustriellen vorziehen, daß es bei dem gegen⸗ wärtigen, durch das Hastpflichtgesetz geregelten Zustande das Bewenden behalte. Sein früherer Vorschlag sei gewesen, die Prämien zu dem Arheitgeber, zu z dem Arbeiter, zu dem Armenverbande zur Last zu legen. den Arbeitgeber schon eine sehr bedeutende Konzession. Er glaube auch sodann den von anderer Seite für eine Betheiligung der Arbeiter an der Prämienleistung geltend gemachten ethischen Standpunkt betonen zu sollen und fordere im Interesse des Selbstgefühls der Arbeiter eine Heranziehung zu † der Prämie.
Webermeister Hessel⸗Berlin bat, den Antrag Hei mendahl abzulehnen. Es spreche schon gegen denselben, daß die Gegner des ganzen Gesetzes für diesen Antrag einträten, mit dessen Annahme das letztere scheitern werde. Verschiedenen der Vorredner gebe er zu, daß die Arbeiter nicht in großem Umsange der Armenunterstützung anheim fielen, hinsichtlich ihrer Wittwen und Kinder sei dies aber in hohem Maße der Fall. Die Last, die hieraus den Kommunen erwüchse, werde aber auch billig von diesen getragen, da sie aus der Thätig keit der Arbeiter den größten Vortheil zögen. Aber nur dem wirklich Hülfsbedürftigen solle der Staat beispringen. Wer sich selbst helfen könne, dem solle die Freiheit des Handelns gewahrt bleiben, weshalb es den einzelnen überlassen bleiben müsse, über ein gewisses Maß hinaus selbst für die Versiche rung zu sorgen. Hätten die gegenmwärtigen Verhandlungen nicht den Erfolg einer Modifikation des Entwurfs dahin, daß einer übermäßigen Belastung des Gewerbes vorgebeugt werde, so würden zahlreiche Petitionen an den Reichstag das Inter⸗ esse der gewerblichen Kreise zum Ausdruck bringen.
Werkmeister Spengler⸗Mettlach war der Ansicht, daß die bisherigen Verhandlungen noch nicht den Weg gezeigt hätten, wie neben dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Dritter angemessen zur Versicherungsleistung herangezogen werden könne. Er sei jedoch nicht gesonnen, den Arbeitgeber zu sehr zu belasten, behaupte vielmehr als Vertreter des Ar⸗ beiterstandes, daß dieser selbst mehr leisten könne, als bisher von ihm verlangt werde. Vielleicht empfehle sich, beim Lohn⸗ satz bis zu 900 ℳ per Jahr dem Arbeiter ¼, dem Arbeit⸗ geber ¾ aufzuerlegen, bei höherem Lohnsatz aber das Bei⸗ tragsverhältniß umzukehren. 1
Der Kommerzien⸗Rath Leyendecker⸗Cöln sprach sich für den Heimendahlschen Antrag aus, der vor dem An⸗ trage Mevissen namentlich auch den Vorzug größerer Ein⸗ fachheit habe. Der Beitrag, den der Antrag Heimendahl vom Arbeiter verlange, sei ja schon sehr klein, bei einem Lohn von jährlich 900 ℳ 6—7 Pf. die Woche, ein solcher Beitrag übrigens im Interesse der Erhaltung des Selbstbewußtseins der Arbeiter nothwendig.
Der Kaufmann Rosenbaum⸗Breslau wendete sich gegen die Limitirung der Zwangsversicherung auf eine gewisse Summe, nach dem zu §. 6 stellten Antrage. Eine solche Maßregel werde namentlich die für die Erhaltung eines tüch⸗ tigen Arbeiterstammes so höchst wichtige Kategorie der Vor⸗ arbeiter von der Wohlthat des Gesetzes ohne Grund aus⸗ schließen. Den Klagen der Eisenindustriellen gegenüber ver⸗ weise er darauf, daß die heutigen Zeiten nicht normale seien. Uebrigens erkläre sich die gegenwärtige Unrentabilität vieler Unternehmen dieser Vranche aus der zu großen finanziellen Belastung. Auch in der von ihm vertretenen Industrie, der der Chemikalien, seien die Verhältnisse gegenwärtig nicht günstig. Obwohl in den Unternehmungen, in denen er wirke, die Arbeitslöhne gleich 25 bis 30 Prozent der Produktionskosten seien, erkläre er sich mit Freuden bereit, die Lasten zu tra⸗ gen, die aus der Gesetzesvorlage erwachsen würden. Dem Ausschluß jeder Betheiligung der Armenverbände stimmte Redner zu und erklärte die Heranziehung aller Arbeiter zur Prämienzahlung für wünschenswerth.
Wenn er jetzt bereit sei, mit 50 Proz. zu belasten, so sei das doch
Wenn ein solches Werf, wie
Der Rittergutsbesitzer Freiherr von Landsberg⸗Stein⸗ furt erklärte sich wiederholt gegen die Heranziehung der Landarmenverbände. Die Industrie nutze die Kräfte der Ar⸗ beiter aus und überlasse sie dann der Fürsorge der Armen⸗ verbände. Die Berusung darauf, daß dies bisher der Fall gewesen, könne ihn nicht bewegen, dem Entwurf in dieser Beziehung zuzustimmen, da er eben eine Entlastung der Kom⸗ munen für geboten erachte. Werde die Industrie zu sehr be⸗ lastet, wenn sie allein die Prämie trage, so sei die Grenze zu suchen, bis wohin sie leistungsfähig sei, um ihr auf die eine oder andere Weise Hülfe zu bringen. Diese Grenze könne aber bei dem Widerspruch unter den Vertretern der Industrie über diese Frage nicht als nachgewiesen gelten.
Der Regierungskommissar Geheime O ber⸗Regierungs⸗ tath Lohmann wendete sich gegen die verschiedenen Abänderungs⸗ anträge. Daß zur Leistung der Prämien Zuschüsse aus öffent⸗ lichen Mitteln erfolgen sollten, sei doch wohl nicht ungerecht⸗ fertigt. Wenn man entgegne, die Industrie müsse für den Schaden, den sie verursache, selbst aufkommen, so sei das nicht ausschlaggebend. Wenn der Gesetzentwurf die Industrie nur für die Schäden verantwortlich machte, die aus der Eigen⸗ thümlichkeit des industriellen Betriebes herrührten, würde der Gesichtspunkt vielleicht zutreffend sein. Das sei aber nicht der Fall; der Entwurf schließe auch solche Unfälle ein, die im son⸗ stigen Leben ebenfalls vorkämen und hier Veranlassung gäben, die Armenverbände in Anspruch zu nehmen. — Die Staats⸗ regierung sei von der Ansicht ausgegangen, daß die niedere Schicht der Arbeiter zu den Prämien nicht herangezogen wer⸗ den könne, ohne ihre Lebenshaltung herabzudrücken. Die Annahme, daß für eine solche Heranziehung derselben durch Erhöhung der Löhne immer Ersatz werde gegeben werden, würde nicht zutreffen. Sie möchte zutrefsend sein, wenn die Maßregel sporadisch erfolge, nicht aber wenn das gesammte Gebiet der Industrie gleschmäßig von derselben erfaßt und damit dem Arbeiter die Möglichkeit entzogen werde, durch einen Wechsel der Arbeitsstelle der Heranziehung zu entgehen. Redner gab zu, daß im §. 11 Nr. 1 die Annahme des Satzes von 750 ℳ einigermaßen willkürlich erscheine, aber es sei jedenfalls hier eher gerechtfertegt, etwas zu hoch, als zu niedrig zu greifen. Durch eine höhere Normirung würden die Landarmen⸗ verbände nicht beeinträchtigt, da sie gegen den jetzigen Zustand jedenfalls erleichtert würden. Wenn einzelne Redner es wiederholt als eine Forderung der Gerechtigkeit bezeichnet hätten, daß der Arbeiler nicht erheblich günstiger gestellt werde als der Lehrer, der Gensd'arm in gleichem Falle, so sei es doch richtiger, die Verhältnisse der Arbeiter statt mit denen anderer Berufsklassen untereinander zu vergleichen. Da werde es aber als eine Ungerechtigkeit gefunden werden, wenn nach dem Antrage 2 Nr. 2 zum 8§. 6 cine ungleiche Behandlung der verschiedenen Arbeiter durch die Limitirung der Versiche⸗ rungssumme auf 600 ℳ eintrete. Der Antrag Mevissen sei schon wegen seiner großen Komplizirtheit nicht zu empfehlen. Auch der Antrag Nr. 1 zum 8§. 6 sei zurückzuweisen, indem es billig und rationellen Versicherungsgrundsäͤtzen entsprechend erscheine, den Arbeiter nach Verhältniß des Lohnes, den er zur Zeit des Unfalles bezogen habe, zu entschädigen.
Der Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum erachtet es dem gegenüber für sehr bedenklich, daß die Höhe der Entschä⸗ digung von der zufälligen Höhe des Lohnsatzes in der Woche des Unfalles abhängig sein solle. Durch einen dreijährigen Durchschnittssatz werde jedenfalls eine gerechtere Bemessung der Entschädigung herbeigeführt, wenn auch hier der Einfluß von Fluktuationen ja keineswegs ausgeschlossen sei. Die Be⸗ reitwilligkeit Einzelner, wie der Herren Rosenbaum und Kalle, die Lasten des Entwurfs auf sich zu nehmen, könne sein Urtheil über die ungenügende Leistungsfähigkeit der In⸗ dustrie im Hinblick auf die bereits erwähnten Aeußerungen der gewerblichen Gesammtvertretungen nicht erschüttern. Die Industrie sei aber ja bereit, größere Opfer zu bringen, als si nach dem Haftpflichtgesetz getragen habe. Beispielsweise sei eine Zeche in den Jahren 1872/80 gegen Unfälle, für welche nach dem Hastpflichtgesetz Ersatz zu leisten, wie folgt, versichert gewesen, bezw. sei von der Unfall versicherungsbank in 15 Fällen Entschädigung gewährt:
Bezahlte Beiträge —
» 2 927 ·SS—2—2 8S 2S82 3 8 . 8
Ent⸗
schädigungen
ien Unfälle
1
Anzahl d. als haft⸗ pflichtig anerkann⸗
669 60 229 50 103 85 1 770 57 47,25 589 76 377 37 166 05 621 35 105 30 817,09 126 90 930,09 52 65 800 70 857 22
811 20 1 029 28
3 653,70
533—
1 910,31
1 668 42 69 —
2 561 94 3 591 22 400, — 943 68 803 40 1 797,03]1 569 50
1458 66 V
2 537 61 3 996 27
‚ 16106 1 16103
1 321 55, 18 300 48 19822 0527751 505 12 1
vXX“ 6 893,50 15 Das gebe an Prämien pro Kopf durchschnittlich 21 ½ ℳ 1 der Regierungskommissar an⸗ neh me, demnächst 2 Proz. des Lohnes an Prämien zu zahlen haben würde, so gäbe das pro Kopf 15 ℳ, wenn aber, wie er annehme, 3 Proz., 22 ½ ℳ Sollten die jetzigen Berathun⸗ gen nicht bewirken, daß der Entwurf in dieser Beziehung er⸗ hetlich modifizirt würde, so würde die Industrie ein Fort⸗ bestehen des Haftpflichtgesetzes entschieden vorziehen, und ver⸗ muthlich, indem sie bezügliche Petitionen an den Reichstag richten würbe, dadurch das Gesetz zu Fall bringen.
Der Kommerzien⸗Rath Neubauer⸗Magdeburg befür⸗ wortete seinen Antrag. Redner hielt die Unterscheidung von zwei Lohnklassen nach dem Antrage Heimendahl für nicht gerechtfertigt und praktisch undurchführbar. Im Beginn des Jahres könne Niemand wissen, wesche Löhne er zahlen werde.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann wies diese Bedenken mit dem Hinweis darauf zurück, daß die Prämien postnumerando zu zahlen seien
52 30
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Der Geheime Kommerzien⸗Rath Mevis sen vertheidigte seinen Antrag gegen den Vorwurf zu großer Komplizirtheit. Auch der §. 11 der Vorlage rechne mit 3 Faktoren hinsicht⸗ lich der Betheiligung an der Prämienzahlung.
Die Debatte über §. 11 wurde geschlossen.
Der Baumwollenspinnerei⸗Besitzer Dr. Janssen als Re⸗ ferent erklärte, die angeblichen Härten des Haftpflichtgesetzes für die Industrie seien nicht so groß gewesen.; Die Textil⸗ industrie habe finanzielle Nachtheile von demselben gar nicht empfunden. Wenn die gegenwärtige Vorlage Gesetz werden solle, so sei zuvor ein erträgliches Maß der Belastung für die Industrie, namentlich die Metallindustrie, zu finden. Der Antrag Heimendahl bedeute so viel, wie daß die Industrie die ganze Last tragen solle. Dieser Antrag sei unannehm⸗ bar, und wenn derselbe die Majorität sinden solle, für ihn das ganze Gesetz. Mit dem Vorschlage des Herrn von Hammerstein, an Stelle der Landarmenverbände den Staat an der Prämienzahlung zu betheiligen, könne er sich befreun⸗ den. Redner wendete sich sodann gegen die Anträge Neu⸗ bauer und Mevissen, sowie den Antrag Baare insofern, als er es nicht billigen könne, zwei Kategorien von Arbeitern
nach der Lohnhöhe zu unterscheiden, wenn man eine Zwangs⸗ versicherung für den Lohn über 900 Mark ausschließen wolle.
Der Kommerzien⸗Rath Leyendecker⸗Cöln machte darauf aufmerksam, daß man kein Gesetz für heute, sondern für die Zukunft schaffen wolle, deshalb könne die heutige Lage der Industrie, die sich ja wieder bessern werde, nicht maßgebend sein.
Der Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum bat, ihm noch die Bemerkung zu gestatten, daß es nicht nothwendig sein werde, wie von einzelnen Seiten befürchtet, Seitens des Reichs bedeutende Vorschüsse für die Reichs⸗Versicherungs⸗ anstalt zu machen. Die Industrie werde, um das zu vermeiden, gern bereit sein, etwa in Form eines mäßigen Eintrittsgeldes der Anstalt die für den Anfang nöthigen Fonds zur Ver⸗ fügung zu stellen.
Der Regierungs⸗Assessor a. D. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten konstantirte in einer persönlichen Bemerkung: einen Zuschuß des Staates zur Aufbringung der Prämien an Stelle des Landarmen⸗Verbandes habe er nur sür den Fall angeregt, daß die Industrie ihre Unfähig⸗ keit nachweise, die Unfalls⸗ Versicherungslast allein zu tragen. Der Versuch dieses Beweises erscheine ihm mißlun⸗ gen, die betreffenden Ausführungen der Redner durch die Be⸗ merkungen des Regierungskommissars widerlegt.
Sodann wurde der Antrag Neubauer Nr. 6 zu §. 11
—
gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt.
Der Antrag von Nathusius Nr. 5 zu §. 11, Unter⸗ antrag zum Amendement Heimendahl, wurde gegen die Stimmen der Herren Mevissen, Baare, Kamien, von Born und Leyendecker angenommen. Der Webermeister Hessel enthielt sich der Abstimmung
Sodann wurde der Antrag Heimendahl Nr. 1 zum §. 11 mit der durch den Antrag Nathusius hervorgerufe⸗ nen Modifikation gegen die Stimmen der Herren Dr. Jansen, Baare, von Tiele, Wolff, Hessel, Graf Henckel, Rust, Mevissen, von Born angenommen. Der Stellmocher Fritsche enthielt sich der Abstimmung.
Damit waren die übrigen Anträge zu diesem Paragraphen abgelehnt.
Der Staats⸗Minister von Boetticher übernahm wieder den Vorsitz.
Die Debatte über §. 6 wurde geschlossen und über diesen Paragraphen zur Abstimmung geschritten.
Die Alinea 1 und 2 dieses Paragraphen wurden gegen die Stimme des Herrn Kamien angenommen.
Sodann wurde der Antrag Baare Nr. 1 zu §. 6 gegen die Stimmen der Herren Rust, Kamien, Mevi gen, de Neufville, Kiepert, von Ha: Leyendecker angenommen
Ueber den Antrag Graf Henckel von Donnersmarck Nr. 2 zum §. 6 war in 4 Theilen abzustimmen.
Der Antrag im Alinea 4a. vor 66 Prozent zu setzen die Worte: „bis zu“ wurde zurückgezogen.
Der Antrag am Schlusse des Alinea 4a. zu setzen: „jedoch nicht über 600 Mark“ wurde gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Rust, Spengler, Wolff, Dr. Jansen, von Born, Baäare abgelehnt.
Hiernach wurde das Alinea 4a. der Vorlage gegen die Stimmen der Herren Kamien, Spengler, Baare, Wolff, Graf Henckel, Rust, Dr. Jansen, von Born. angenommen.
Der Antrag Graf Henckel im Alinea 46. hinter „theil⸗ weise“ zu setzen „allgemein“ wurde gegen die Stimmen der Herren Kamien und von Hammerstein angenommen.
Sodann wurde mit diesem Zusatz das Alinea 4b. nach der Vorlage angenommen und damit der Antrag des Grafen Henckel abgelehnt: hinter „jedoch“ die Worte „nicht unter 25 Prozent und“ ausfallen zu lassen, gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Dr. Jansen, Hessel, von Born, Rust. 1
Der §. 6 mit den beschlossenenen Aenderungen wurde hiernach gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Hessel, Rust, Dr. Jansen, von Born, Kamien, Spengler angenommen.
Zum §. 7 lagen, gehörig unterstützt, folgende Anträge vor bezw. gingen während der Debatte ein: ö“
Nr. 1 Dem §. 7 felgenden Zusatz zu geben: Für Arbeiter ober Lehrlinge, welche wegen ihrer noch
ssen, Ha⸗ nmerstein,
mangelhaften Leistungen nur ein geringes oder auch
gar kein Lohn erhalten, ist bei der Versscherung eine Minimalsumme von 300 ℳ festzusetzen.
Hessel.
2. A. In der zweiten Zeile von Za an Stelle der Worte: ,20 % des Verdtensted“ zu setzen die Worte, „je nach
Bedürstigket 20 bis 30 % des Verdienstes.“
B. 3 b, folgendvermaßen zu fassen:
EFür mutterlose Waisen bi zum vollendeten fünfzehn⸗ ten Lebenejahre, je nachdem deren 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr vorhanden sind, 20, 30, 37. 45, 50 %
Verdienstes.“ Kalle. unter Nr. 1 zu sagen: Zu 60 ℳ als Ersatz der Beerdigungskosten“,
Hunter Nr. 3. anstatt „20 % des Verdienstes“ zu sagen „25 % des Arbeitsverdtenstes“,
unter 3a., b. und c. jedesmal anstalt „Verdtenstes“ zun
sagen „Arbeitsverdiensteb“. Zaare. ad a. und b. s statt „fünfzehnten Lebensjahres“
zahlten Löhne.
beiter zu
zu setzen 1 „achtzehnt⸗
KNamien. „ Die Referenten, Dr. Jansen und Kommerzien⸗Rath Leyendecker befürworteten den Antrag Nr. 2 (Kalle). Letzterer hielt es jedoch nicht für erwünscht, zu Nr. 1 des einen Spielraum zwischen 20 und 30. Prozent zu assen.
Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag befür⸗ wortet, erkannte der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Lohmann, an, daß der Antrag geeignet sei, eine Lücke des Entwurfs auszufüllen, wenn er auch in dein vorliegenden Umfange nicht annehmbar sei. Vielleicht würde es sich empfehlen, an Stelle der beantragten Be⸗ stimmung vorzuschreiben, daß solche Personen, welche keinen Lohn bek inmen, nach Maßgabe des Minimallohnes, welcher in dem betreffenden Betrieb zur Zahlung gelange, entschädigt würden.
Der Antragsteller erklärte sich eventuell mit einer solchen Bestimmung einverstanden.
Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag dahin erläutert, daß eine Entschädigung wegen Verlust der Erwerbs⸗ ähigkeit beabsichtigt sei, wurde derselbe, als zu §. 6 gehörig, von der Berathung ausgeschlossen. Der Antragsteller behielt sich einen entsprechenden Antrag für die zweite Lesung vor.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath
ohmann wendete sich gegen den Antrag Baare, die Be⸗
cigungskosten auf die feste Summe von 60 ℳ zu normiren, ls mit dem System des Gesetzes, welches durchgehend nur Prozentsätze gewähre, nicht im Einklang. Ebenso sei der An⸗ rag Kalle Nr. 1 als unzweckmäßig zu bezeichnen.
Der Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bo chum begründete seinen Antrag, betreffend die Beerdigungskosten, damit, daß ein fester Satz von 60 ℳ, zu dem regelmäßig ein Zuschuß aus Sterbe⸗ kassen kommen würde, für die Bedürfnisse der Arbeiter als ausreichend zu erachten.
„Der Eisenformer Kamien begründete seinen Antrag Nr. 4 mit der günstigeren Bestimmung des Haftpflichtgesetzes, un er Regierungs⸗
w 88 ind bat, hinsichtlich der Beerdigungskosten bei d vorlage als den Arbeitern günstiger zu bleiben.
Der Antrag Baare Nr. 3A. wurde gegen die Stimmen der Herren von Nathusius, Kamien, Fritsche, Hagen angenommen.
Sodann wurde die Nr. 1 der Vorlage mit dieser Aende rung gegen die Stimmen der Herren Kamien und Fritsche angenommen.
Die Alinea Nr. 2 und 3 der Vorlage wurden einstimmig angenommen.
8 er Antrag Kalle Nr.
5 (Kamien) gegen die Stimn He Fritsche abgelehnt.
Der Antrag Nr. 3B. (Baare), statt 20 Proz. zu sagen „25 Prozent“, wurde gegen die Stimmen der Herren Rosen⸗ baum, von Born, Neubauer, Graf Henckel an⸗ genommen.
Der Antrag Nr. 3 C. (Baare), anstatt „Verdienstes“ zu sagen „Arbeitsverdienstes“ wurde gegen die Stimme des Grafen Henckel angenommen.
Der Antrag Nr. 4 (Kamien) wurde gegen die Stimmen der Herren Fritsche, Kamien, Dietze, Cramer, von Hammerstein abgelehnt.
Das Alinea a. der Vorlage wurde sodann mit den be⸗ schlossenen Aenderungen angenommen.
u Nr. 3 Litt. b. der Anlage der Vorlage ward der Antrag Nr. 4 Kamien gegen die Stimmen der Herren Dietze, Cramer, von Hammerstein, Kamien, der Antrag Kalle Nr. 2B. einstimmig abgelehnt.
Sodann wurde Nr. 3 Litt. b. der Vorlage Stimme des Hrn. Kamien angenommen.
Nr. 3 Litt. c. der Vorlage und die beiden letzten Alinea des §. 7 wurden einstimmg angenommen.
Sodann wurde der ganze Paragraph mit den beschlosse nen Aenderungen gegen die Stimme des Hrn. Kamien an genommen. S
Der §. 8 der Vorlage wird einstimmig angenommen.
Zum §. 9 lag der folgende Antrag vor:
1) Hinter dem Worte „§ 1“ einzuschalten „Alinea 1—3“.
2) Dem §. 9 ein zweites Alinea hinzuzufüzen, lautend:
„Für die gemäß §. 1 Alinea 4 heranzuziehenden land⸗ wirthschaftlichen Acheter regelt sich die Versicherung der Zabl nach auf eine Quote der in der Gesammtwirthschaft bescästigten Acbeiter, füͤr welche der zur Berechnung der Prämte dien ude Loönsatz nach dem Jahresdurchschnitt be⸗ rechnet wird.“
von Nathusius. von Tiele⸗Winkler.
Freiherr von Landsberg.
Der Rittergutsbesitzer von Nathusius⸗Althaldens⸗ leben befürwortete seinen Antrag als eine Konsequenz des zu §. 1 gefaßten Beschlusses bezüglich der Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter. Es sei ein Versuch, die Schwierigkeiten, welche die Ausführung dieses Beschlusses be⸗ reite, zu lösen. Die Eigenthümlichkeit der Verhältnisse, die ja die Staatsregierung veranlaßt habe, die landwirthschaft⸗ lichen Arbeiter von der Vorlage auszuschließen, werde hier eine Abweichung von den Grundsätzen des Gesetzentwurfes dahin rechtfertigen, daß die beantragte Quotisirung der Ar⸗ beiter nachgelassen werde; die Schwierigkeit der Ausführung auch der vorgeschlagenen Bestimmung verkenne er nicht und sei gern bereit, besseren Vorschlägen zuzustimmen. Die Be⸗ stimmung der Löhne nach dem Jahresdurchschnitt fei hier zur Vereinfachung des Rechnungswesens auch gerechtfertigt.
Auf weitere Einwendungen des Redners gegen die Be⸗ stimmung des §. 9 erläutert der Regierungskommissar, Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann dieselbe: die Durch⸗ führung dieser Bestimmung sei ohne Schwierigkeit unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Buchsührung über die ge⸗ Nachdem auf Grund der Angaben des Be⸗ triebsunternehmers gemäß §. 15 die Gefahrenklasse für den fraglichen Betrieb festgestellt, habe der Unternehmer am Schluß des Quartals den Prozentsatz, der auf die sämmtlichen gezahlten Löhne entfalle, einfach zu berechnen und einzuzahlen. Die Abzüge, die er seinerseits dem Ar⸗ machen habe, ließen sich gleichfalls für jede
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gegen die