8 Motive.
Das Gesetz, betreffend die Rechtsverbältnisse der Reichsbeamten,
rvom 31. März 1873 (Reiche⸗Gesetzblatt S. 61) bestimmt im § 19:
8 Auf die Rechtsverhältnisse der aktiven und der aus dem Dienste geschiedenen Reichsbeomten, über welche nicht durch Reichegesetz Bestimmung getroffen ist, finden diejenigen gesetz⸗ lichen Vorschriften Anwendung, welche an ihren Wohnorten för die akt ven, beziehungsweise für die aus dem Dienste ge⸗ schiedenen Staatsbeamten gelten.
Hiernach sind, da die Reichsgesetzgebung über die Heranziehung der Reichsbeamten zu den Gemeindeabgaben keine Anordnung getrof⸗ fen hat, die in Preußen wohnhaften Reichsbeamten den Verschriften des preußischen Rechts über die Kommunalbesteuerung der Staats⸗ beamten unterworfen; es finden mithin auf Diejenigen von ihnen, wel che ihren dienstlichen ohnsitz in Berlin haben, neben der Städteordnung vom 30. Mai 1853 (Gesetzsammlung S. 261) auch die für diese Stadtgemeinde über Steuerverhältnisse erlassenen beson· deren Anordnungen Anwendung. Zu den letzteren gehören unter anderen die in der Verordnung vom 26. Januar 1815 § IV. und in
dem von der Königlichen Regterung zu Potsdam am 27. Oktober
1858 genehmigten Regulativ enthaltenen Vorschriften über die Mieth⸗
steuer.
Der §. 14 Nr. 3 dieses Regulativs erklärt die Dienstwohnungen der Beamten für steuerpflichtig, insoweit das den Letzteren eingeräumte Lokal zu ihrem persönlichen Gebrauche bestimmt ist. Nach §. 11 a. a. O. ist die Miethsteuer nach Maßgabe des für den gemein⸗ gewöhnlichen Gebrauch der Wohnungen ermittelten Miethwerths zu entrichten. Auf Grund dessen wird der Miethwerth bei Dienst⸗ wohnungen ganz nach denselben Gesichtspunkten, wie bei ge⸗ mietheten Privatwohnungen von den Servisverordneten eingeschätzt (§. 22 a. a. O.).
In Berlin giebt es gegenwärtig 251 Reichsbeamte, welche Dienst⸗
wohnungen inne haben.
Der Miethwerth der letzteren ist auf Grund der angeführten Vorschrift eingeschätzt:
8 bei 21 Beamten auf 5 bis 10 %,
bei 81 Beamten auf mehr als 10 bis 20 %,
bei 94 Beamten auf mehr als 20 bis 30 %,
bei 42 Beamten auf mehr als 30 bis 40 %,
bei 10 Beamten auf mehr als 40 bie 50 %,
bei 1 Beamten auf 62,2 %,
bei 1 Beamten auf 84,2 %,
bei 1 Beamten auf 87,5 %
“
dies Diensteintommens.
Nach dem Gesetz vom 11. Juli 1822 . 2 vdar das Diensteinkommen der Beamten zur Miethsteuer nur mit der Lälfte seines Betrages herangezogen werden. Demgemäß wird in Berlin der regulatirmäßige Betrag der Miethsteuer, nämlich 6 ¾ %
(s. §. 20 des Regulativs von 1858), nur von der Hälfte des ein⸗
geschätzten Miethwerths der Dienstwohnungen erhoben.
In Folge hiervon schwankt der wirklich erhobene Miethsteuerbetrag in seinem Verhältniß zum Diensteinkommen bei den einzelnen Beamten zwischen 0,18 % und nahezu 3 %.
Diese Verschiedenheiten lassen erkennen, daß die Abschätzung des Miethwerths der Dierstwohnungen behufs Veranlagung der Mieth⸗ steuer, wie sie gegenwärtig erfolgt, nicht auf den richtigen Unterlagen beruht. Wenn der Betrag der Miethwerthe zwischen 5 und 87,5 Pro⸗ zent des Diensteinkommens in den verschiedensten Abstufungen sich bewegen kann, so weist dieses auffallende Abschätzungsergebniß auf einen Fehler des Abschätzungsprinzips mit Nothwendigkeit hin. Dieser Fehler liegt darin, daß bei der Veranschlagung des Mieth⸗ werths die Dienstwohnungen den Privatwohnungen gleichgestellt werden. Es wird dabei der wesentliche Unterschied außer Acht ge⸗ lassen, welcher zwischen beiden besteht.
Während der Privatmann seine Wohnung nach eigenem Ermessen und inebesondere unter Berücksichtigung der Mittel wählt, welche er für dieselbe nach seinen wirthschaftlichen Verhäͤltnissen aufzuwenden in der Lage ist, hat der Beamte die Pflicht, die ihm als Dienst⸗ wohnung angewiesenen Räumlichkeiten ohne Rücksicht darauf zu übernehmen, ob dieselben seinen Einkommensverhältnissen entsprechen. Eine Dienstwohnung wird aber dem Beamten angewiesen, nicht, damit ihm eine dem sachlichen Werthe der Wohnung entsprechende Vergünstigung zu Theil werde, sondern damit er die Wohnung im Interesse des Dienstes benutze; es ist deshalb offenbar unbillig, wenn er an⸗ gehalten wird, eine solche Wohnung, welche er freiwillig vielleicht niemals gewählt haben würde, nach ihrem gewöhnlichen Miethwerth zu versteuern. Namentlich erscheint es ungerechtfertigt, wenn die städtische Behörde der mehr oder weniger ornamentalen Ausstattung, welche das Reich seinen Dienstgebäuden zu geben angemessen findet, einen Einfluß auf die Höhe der von den Bewohnern derselben zu entrichtenden Miethe⸗ steuer beimißt, während die steuerliche Schätzung des Rechts dieser Beamten, miethfrei zu wohnen, von dem objektiven Werth der ihnen angewiesenen Räume nach der Natur der Sache nicht abhängig sein kann. Der Beamte darf für den Unterschied, welchen das Reich in der Ausstattung und Ausdehnung jeder einzelnen Dienstwohnung ab⸗ sichtlich macht, oder zufällig zuläßt, nicht steuerlich in Anspruch ge⸗ nommen werden. Die Besteuerung der Inhaber von Dienst⸗ wohnungen nach dem gewöhnlichen Miethwerth der letz⸗ teren belastet gerade bei deg größeren Wohnungen dieser Art die betheiligten Beamten um so empfindlicher, als sie durch die Beschaffenheit ihrer Wohnräume ohnchin nicht selten zu Ausgaben genöthigt werden, welche einen unverhältnißmäßigen Theil ihres Diensteinkommens in Anspruch nehmen. Je ausgedehnter der Um⸗ fang einer Dienstwohnung und je werthvoller ihre Ausstattung ist, desto heher steigt nicht nur der Antbeil, welcher dem Inhaber an den Kosten der Unterhaltung der Wohnung und ihres Inventars bestimmungsmäßig zur Last fällt, sondern auch die Summe der unmittelbaren wirthschaftlichen Aufwendungen. Diese Ver⸗ hältnisse müssen bei der Veranlagung der Miethsteuer Be⸗ rücksichtigung finden, wern dieselbe den Anforderungen der Gerechtigkeit Genüze leisten soll. Thatsächlich findet aber eine solche Rücksichtnahme nicht statt, weil bei der Einschätzung der Dienst⸗ wohnungen die wirthschaftliche Lage der Inhaber grundsätzlich außer Betracht gelassen wird. Auch ist bei dem jetzigen Veranlagungs⸗ verfahren keine Sicherheit gegen die Gefahr vorhanden, daß die Parteistellung der Taxatoren gegenüber den betheiligten Beamten Einfluß auf die Schätzungen gewinnt urd das pekuniäre Interesse der Beamten somit einer auf politischer Sympathie oder Antipathie beruhenden Willkür mehr oder weniger anheimgegeben wird.
Das mehrgedachte Regulativ bezeichnet es in §. 15 Ziffer 4 als einen Erfohrungssatz, daß auf die Wohnungsmielhe höchstens der fünste Theil des Einkommens verwendet werde. Diesem Erfahrungs⸗ satz widerspricht es, wenn, wie es nach der obenerwähnten Nach⸗ weisung der Fall, die Mehrzahl — etwa 1 —. der an Reichs beamte in Berlin überwiesenen Dienstwohnungen zu elnem Miethwerth ein⸗ geschätzt ist, der mehr — und zwar in sehr vielen Fällen erheblich mehr — als 20 % des Diensteinkommens beträgt. Es muß dabei be⸗ sonders hervorgehoben werden, daß die meisten Dienstwohnungen, deren Miethwerth zu einem solchen Betrage geschätzt ist, nicht etwa von höheren, sondern von Subaltern⸗ und Unterbeamten mit be⸗ schränktem Gehalt bewohnt werden. Es befinden sich nämlich von
den 149 Dienstwohnungen, deren Miethwerth auf mehr als 20 % des Diensteinkommens der Inhaber geschätzt ist, nicht weniger als
137 im Besitz von Subaltern⸗ und Unterbeamten und nur 12 im Besitz höherer Beamten.
Daß ein gerechter Maßstab für die Leistungen, welche dem In⸗ haber einer Dienstwohnung für deren Seghsung aufzuerlegen find, nicht in dem Ertrage, welcher durch die Vekmiethung derselben an eine Privatperson zu erzielen wäre, sondern nur in dem Diensteinkom⸗ men des Ivhabers gefunden werden kann, ist in Preußen seit langer Zeit insofern anerkannt worden, als die Miethen, welche die Staats⸗ beamten an die Staatskasse bis zur Einführung der Wohnungs⸗ geldzuschüsse für die ihnen überwiesenen Dienstwohnungen zu entrichten hatten, richt nach dem Werth der letzteren, sondern ledig⸗ lich nach Prozenten der Besoldungen berechnet wurden. Bis zum
Jahre 1868 betrugen diese Dienstwohnungemiethen in Berlin 10, an den übrigen Orten 5 % des Gehalts; durch Allerhöchsten Erlaß vom 6. Juni 1868 wurden sie für Städte von mehr als 50 000 Ein⸗ wohnern auf 10, für Städte mit 10 000 bis 50 000 Einwohnern auf 7 ½, für die übrigen Orte auf 5 % des Diensteinklommens festgesetzt.
Nach diesem Vorgange erscheint es gerechtfertigt, sowohl für Berlin, als auch für diejenigen Orte, in welchen etwa sonst noch eine Mietbhsteuer besteht oder neu eingeführt werden möchte, die Ein⸗ schätzung des Miethwerths der Dienstwohnungen an eine Maximal⸗ Fernse von 10 % des Diensteinkommens der Inhaber zu binden.
dieser Satz muß um so mehr für angemessen erachtet werden, als er auch den Voraussetzungen des Regulativs vom 27. Oktober 1858 entspricht. Das letztere nimmt nämlich, wie vorhin erwähnt wurde, als Regel an, daß der Inhaber einer Wohnung nicht mehr als den fünften Theil, also 20 % seines Einkommens, an Miethe aufzuwenden habe. Bei Beamten, welche Privatwohnungen inne haben, bleibt des halb der Miethwerth der Wohnung, soweit er 20 % des Dienst⸗ einkommens nicht übersteigt, zur Hälfte steuerfrei, und ecs wird nur der Ueberschuß des Miethwerths über diese 20 % mit dem vollen Betrage zur Miethsteuer herangezogen. Mit dieser, dem Regulativ zu Grunde liegenden Auffassung stebt es durchaus im Einklang, wenn allgemein vorgeschrieben wird, daß nicht mehr als der zehnte Theil des Diensteinkommens der mit Dienstwohnuagen versehenen Reichsbeamten der Miethsteuer unterworfen werden kann. Ein nennenswerthes Opfer wird der Stadt Berlin hierdurch nicht auferlegt, da der Ausfall an jährlicher Miethsteuer in Folge der vorgeschlagenen Regelung nur etwas über 1200 ℳ betragen wird.
Der Grundsatz. daß der miethsteuerpflichtige Werth der Dienst⸗ wohnungen der Reichsbeamten nicht mehr als 10 % des Dienstein⸗ kommens betragen soll, ist im §. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Ausdruck gelangt. Die Wirkung dieses §. 1 wird sein, daß die landesrechtlichen Bestimmungen über die Miethsteuer, soweit sie sich auf die Bemessung des miethsteuerpflichtigen Werths von Dienstwohnungen beziehen, nicht mebr, dem Eingangs erwähnten 8 19 des Reichsbeamtengesetzes zufolge, auf Dienstwohnungen der Reichsbeamten Anwendung finden. Dagegen bleiben im übrigen die landesrechtlichen Bestimmungen über die Heranziehung der Staatsbeamten zur Miethsteuer nach wie vor, dem §. 19 cit. gemäß, aub auf die Reichsbeamten anwendbar.
Der §. 2 des Entwurfs schließt diejenigen Bezüge, welche einem Reichtbramten ausdrücklich zu Repräsentations⸗ und Dienstaufwands⸗ Ausgaben gewährt werden, von der Einrechnung in das der Mieth⸗ steuerveranlagung zu Grunde zu legende Diensteinkommen aus, weil diese Beträge zur Verwendung für öffentliche Zwecke bestimmt sind. Aus dem gleichen Grunde werden dieselben nach dem Eingange des §. 42 des Reichsgesetzes vom 31. März 1873 bei Berechnung der Pensionen außer Betracht gelassen.
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 6. Februar bis inkl. 12. Februar d. J. zur Anmeldung ge⸗ kommen: 148 Eheschließungen, 853 Lebendgeborene, 31 Todtgeborene und 483 Sterbefälle.
Kunst, Wissenschaft und Literatur⸗
Die Nr. 7 der illustrirten Wochenschrift „Deutsches Fami⸗ lienblatt“, redigirt von Julius Lohmeyer, Verlag von J. H. Schorer in Berlin, hat folgenden Inhalt: Mehalah. Eine Er⸗ zählung aus den Marschen (Forts.) — Das Fräulein von Thoreck. Novelle von Levin Schücking. (Forts.). — Die Frauen unserer musi⸗ kalischen Meister. Von Hans Hoffmann, (Schluß.) — Ein Alter im Lichte der Neuzeit. Von Woldemar Kaden. Mit Abbildung. — Die Kurzsichtiakeit unserer Schulkinder. Von Dr. med. R. Koch in Berlin. — Auf der Bodenkammer. Gedicht von Johs. Trojan. — Morgengruß. Gedicht von Julius Lohmeyer Zu dem Gemälde von W. Schütz. — Plauderecke: Februar. Von Heinr. Seidel. Die Muskelkraft der Insekten. Die Erfindung der Strickmaschine. Hellas und Rom. (Mit Abbildung.) Eine eigenthümliche Munition. Räthsel. Ein erhabener Gedanke. (Originalzeichnung von Fed. Flinzer.) — Holzschnitte: Morgengruß, nach dem Gemälde von W. Schütze. Ein Alter im Lichte der Neuzeit: ie Vesuvbahn bei elektrischer Beleuchtung. Blick auf das heutige Athen (aus Hellas
und Rom). Gewerbe und Handel⸗
In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der Hibernia⸗ und Shamrock⸗Bergwerksgesellschaft wurde die Bilanz pro 1880 vorgelegt, genehmigt und dem Vorstande Decharge ertheilt. Der erzielte Bruttogewinn beziffert sich auf ca. 1 780 000 ℳ Nach Dotirung des Reservefonds und Abzug der statutenmäßigen Ab⸗ schreibungen und Zuweisungen an die Bergarbeiter⸗Unterstützungskasse wurde die Zahlung einer Dividende von 7 ½ % beschlossen.
— Die „New⸗Yorker Hdls.⸗Ztg.“ äußert sich in ihrem vom 4. Februar datirten Wochenbericht über die Geschäftslage folgendermaßen: Ueber die allgemeine Geschäftslage ist weig Neues zu berichten. In einzelnen Zweigen macht sich zwar größere Thätiakeit bemerkbar, aber die früher genannten Hindernisse einer Entwickelung des Handels sind noch nicht beseitigt; strenge Kälte und starker Schneefall stören den Verkehr und, was die schon seit
Monaten bestehende Stockung des Exports von Brodstoffen betrifft,
so sind die diesseitigen Preise, obwohl neuerdings gewichen, immer noch höher als die der europäischen Märkte. Wären nicht diese Störungen, so würde das Frühjahrsgeschäsft bereits in vollem Gange sein. An der Börse ist der bisherigen, fast unnnter⸗ brochenen Hausse diese Woche eine Reaktion gefolet, von welcher nur wenige Papiere unberührt geblieben sind. Wenngleich im Allgemeinen befriedigend, läßt das Geschäft am Waaren⸗ und Produkten⸗ Markt in Folge der anhaltenden Verkehrsstörungen durch Schnee und Eis noch viel zu wünschen übrig. Der Exportbegebr am Brod⸗ stoffmarkt bewegte sich in ziemlich engen Grerzen, und wurden daher für volle Getreideladungen auch nur fünf Fahrzeuge gechartert, Baumwolle in disponibler Waare und Terminen hatie bei weichen⸗ der Preistendenz sehr stillen Verkehr. In Rio Kaffee nahm das Geschäft einen schleppenden Verlauf, während für ostindische Sorten sich eine gute Bedarfsfrage geltend machte. Der Hopfenmarkt war für alle Sorten sest. Raff. Petroleum flau, aber preishal⸗ tend. Schmalz konnte die höchsten Notirungen der Woche nicht be⸗ haupten, Schweinefleisch war fest, und Rindfleisch sowie Speck haben im Preise angezegen. Harz sowie Terpentinöl ruhig; letzteres schliest zu den etwas niedrigeren Notirungen fest. Am Markte für fremde Manufakturwaaren machte sich etwas mehr Leben bemerkbar. Der Import fremder Webstoffe betrug für die heute beendete Woche 1 728 739 Doll. gegen 3128 323 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahres.
Wien, 12. Februar. Heute Nachmittag wurde die inter⸗
nationale pbotographische Ausstellung im österreichischen
Museum für Kunst und Industrie durch den Protektor Erzherzog Rainer eröffnet.
London, 16. Februar. (Allg. Corr.) Unter der Firma: „The Public Works Company of Egypt“ ist ein neues Aktien⸗ unternehmen ge ründet worden, welches in Gemäßheit eines Dekrets des Khedive zur Ausführung öffentlicher Arbeiten, wie die Herstellung und Instandhaltung von Kaxnälen, den Bau von Eisenbahnen, Märkten, Speler Deichen, Brücken, Werften, Quais u. s. w., sowie zur Durchführung aller Operationen industrieller Natur bestimmt ist. Das Kapital der Gesellschaft beträgt 400 000 £ in 20 f⸗Aktien.
London, 17. Februar. (W. T. B.) Die Bank von Eng⸗ land hat den Diskont von 3 ½ auf 3 % herabgesetzt. — In der gestrigen Wollauktion waren schneeweiße Kap⸗wollen 1—1 ½ d., gewaschene Landwollen 1 ½ 6., Vließwollen 1 d., Schweißwollen ½ d. billiger als in der Dezemberauktion. Auf australische Wollen fand ein dementsprechender Abschlag statt
Verkehrs⸗Anstalten.
Oldenburg, 18. Februar. (W. T. B.) In Folge von Eis⸗ stopfung in der Weser ist die Bahn überschwemmt und der ,e. zwischen Bremen und Delmenhorst seit gestera ein⸗ gestellt.
Triest, 17. Februar, Abends. (W. T. B.) Der Lloypd⸗ dampfer „Diana“ ist heute Nachmittag aus Konstantinopel hier eingetroffen.
8
Berlin, 18. Februar 1881. b Dem Redocleur der „Moratsschrift für deutsche Beamte, Organ
des Preußischen Beamten⸗Vereins“ ist folgendes Schreiben
aus dem Kabinet Sr. Maiestät des Kaisers und Königs zugegangen: Berlin, den 14. Februar 1881.
Se. Majestät der Kaiser und König haben von der von Ew.
Hochwohlgeboren berausgegebenen Monateschrift für deutsche Beamte
den Jahrgang 1880, sowie das erste Heft des Jahrgangs 1881 mit vielem Interesse entgegengenommen und Sich über den Charakter der Zeitschrift, in welchem sie als Organ des Preußischen Beamten⸗
Vereins vorzugsweise in dienstlicher Beziehung anregend und fördernd zu wirken sucht, mit Anerkennung ausgesprochen. Insbesondere sind Ge Majestät von dem patriotischen und loyalen Zuruf, mit welchem die Zeitschrift in das Neue Jahr eintritt, wohlthuend berührt. Ich bin beauftragt worden, denselben mit Sr. Majestät besten Wünschen für die Wohlfahrt des gesammten Deutschen Beamtenstandes danken zu erwidern.
Im Uebrigen haben Se. Majestät (s mit Befriedigung be grüßt, daß der Preußische Beamtenverein auf sicherer Grundlage i stetig fortschreitender Entwickelung begriffen ist, und daß derselbe mi seinen humanen Bestrebungen auf dem Gebiete genossenschaftliche Selbsthülfe für die Beamten immer mehr und mehr zu einer Quell wirt hschaftlichen Gedeihens wird, wie er andererseits mit seinen zahl reichen Zweigvereinen für sie auch den Mittelpunkt geistiger Regsam keit bildet. Se. Majestät können Sich solcher Erfolge im In teresse des Beamtenstandes nur freuen und wünschen daher, daß de Verein bei gesundem Wachsthum auch ferner in immer weitere Kreisen eine segensreiche Wirksamkeit entfalten möge.
Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich, Allerhöchstem Austrage zufolge, hiervon ergebenst in Kenntniß zu seven.
Der Geheime Kabinets⸗Rath, Wirkliche Geheime Rath 1 von Wilmowski. An den Königlichen Geheimen Regierungs⸗Rath und Landta abgeordneten Herrn Jacobi, Hochwohlgeboren Hieä
Unter zahlreicher Betheiligung begannen heute im großen Saale des Englischen Hauses die Verhandlungen der Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabrikanten Deutschlands. Der ständige Vereins⸗Vorsitzende, Landes⸗Oekonomie⸗Rath und Abgeordnete Kiepert (Marienfelde) eröffnete die Sitzung. Dem von Dr. M. Delbrück (Berlin) erstatteten Geschäftsbericht zufolge ist die Mitgliederzahl des Vereins seit dem verflossenen Jahre von 800 auf 900 gestiꝛgen. Der Umsatz der Glasbläserei hat sich so ziemlich auf dem Niveau des Vorjahres gehalten und beträgt 24 641 ℳ Zur Untersuchong wurden im Jahre 1880 in das Labo⸗ ratorium eingesandt 160 Proben zur Analysirung u. s. w., wofür 1162 ℳ 75 ₰ vereinnahmt wurden. Der Besuch der Brennerei⸗ schule ist als außerordentlich günstig zu bezeichnen. Der Lehrkursus für Brennereibesitzer zählte 17 Theilnehmer. Zu dem Brenn⸗ meisterkursus wurden 56 Hörer aufgenommen. Die „Zeitschrift für Spiritus⸗Industrie“ zählte 548 Abonnenten, so da inkl. der Exemplare für die Vereinsmitglieder zꝛc. die Zeitschrift eine Auflage von 2500 Exemplaren erreicht hat. Das Vereint⸗Aus⸗ kunf sbureau hat eine umfangreiche Thätigkeit entwickelt. Die Ver⸗ suchsbrennerei, in früheren Jahren wohl als das Schmerzenskind des Vereirs zu bezeichnen, hat nunmehr in ihrer Thätigkeit eine solche Sicherheit gewonnen, daß sie als unentbehrlich angesehen werden kann. Die Versuchsbrennerei ist geeignet, als Lehrbrennerei für zukünftige Prinzipale zu dienen. Dagegen ist die Ausbildung von jungen Leuten zu Brennmeistern eine Aufgabe, welche in den tüchtig und geschäftsmäßig betriebenen Brennereien sicherer und zuverlässiger erreicht wird. Es ist daher beschlossen worden, in Zukunft nur Brennereibesitzer als Eleven in die Versuchsbrennerei aufzunehmen. Als Honorar werden sie bei einem Aufenthalt von 6 Wochen 150 MNo entrichten; für einen Aufenthalt über 6 Wochen bis zu einer vollen Campagne 300 ℳ Die Versuchsbrennerei zählte im vergangenen Jahre 12 Eleven, von denen in Summa
525 ℳ entrichtet worden. Abzüglich dieser Summe betrug das wirkliche Defizit der Brenverei erwa 2400 ℳ Hiernach muß bis auf Weiteres die Unterstützurg des Staats als leider unentbehrlich bezeichnet werden. „Der erfreuliche Fortschritt, den unser Verein auf allen Gebieten seiner Wirksamkeit aufweisen kann, wird auch äußerlich repräsentirt durch die neuen Räumlichkeiten, in welche uns vermöge unesers Vertrages mit der Regierung zu Theil geworden sind, in denen wir unsere Thätigkeit in einer allen Ansprüchen auf Annehmlichkeit genügenden Weise ausüben können. Das Verhältniß zum Staate, in welchem unser Verein seit mehreren Jahren sich befindet, ist dadurch aufs Neue befestigt und in bestimmte Formen gebracht worden. Der Verein mit seinen technischen und wissenschastlichen Leistungen, mit seinen Ein⸗ richtungen zur Verbreitung der Fortschritte auf dem Ge⸗ biete der Gährungschemie durch Schule und Schrift darf als ein nicht unwürdiges Glied des Königlichen landwirthschaftlichen Lehrinsti⸗ tuts bezeschnet werden. Andererseits gewährt das letztere mit seinen Laboratorien für die der Gährungschemie verwandten Fächer, durch die Ermöglichung naher Beziehungen mit Autoritäten auf dem Ge⸗ biete der Agrikulturchemie, der Botanik, der Zuckerfabrikation ꝛc. geistige Anregung und thatkräftige Unterstützung, welche nicht ohne Einfluß auf den Werth unserer Arbeiten sein kann.“ (Leb⸗ hastes Bravo.) — Die Bilanz der Aktiva und Passiva des Vereins beziffert sich auf 29 945 ℳ 4 ₰. Im Laufe verflossenen Jahres wurde ein Netto⸗Ueberschuß von 12 (00 ℳ erzielt. Daran partizipirt allerdings der Staatszuschuß von 3000 ℳ, welchen der Staats⸗Minister Dr. Lucius bewilligt hat, sowie 2000 ℳ, welche die Magdeburger Unfallversicherungsgesellschaft gewährt hat. — Professor Dr. Maercker (Halle a/S.) sprach hierauf über Untersuchungen über die Störung der Gährung durch verschiedene Substanzen.
Königliches Opernhaus. (Berl. Fremdbl) Der Kon⸗ trakt, den die General⸗Intendanz mit Hrn. Niemann cbeeschlossen, läuft alljährlich bekanntlich Ende Februar ab. Nach mündlichem Uebereinkommen zwischen Künstler und Intendarnz bleibt der erstere noch 8 — und wenn er sich von einem abgeschlossenen Gastspiel frei machen kann, noch 14 — Tage in den März hinein hier. — Frau Lucca wird am 2. April zum ersten Male wieder auf der Buhne des Opernhauses erscheinen.
— Im Residenz⸗Theater ist der Andrang zu „Dirorgons“ oder „Cyprienne“, mit Fr. Niemann in dieser Titelrolle, ein so großer, daß das kleine Haus nicht den kleinsten Theil der gekommenen Be⸗ sucher fassen kann. Um nun wenigstens nach Möglichkeit die Zahl der ohne Eintrittskarte Umkehrenden zu verringern, hat Hr. Direktor Keppler bestimmt, daß an jedem freien Platze im Hause noch Extra⸗ plätze angebracht werden.
Redacteur: Riedel.
Berlin: — — 1 “ Berlag der Expedition (Kessel).
Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
58
(PErscheint auf Grund amtlicher Mitthei.
No. 1212. 1213. 1216 2u 5000 ℳ Lit. B. No. 3524 über 2000 ℳ Lit. C. No. 3026 über 1000 ℳ
5132 zu 1000 ℳ Lit. D. No. 18 943. 19 928 zu 500 ℳ
“
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats
Berlin, Freitag den 18. Februar
anwUmmnggaeenAe 2 *ν†
Zusammenstellung abhanden gekommener,
blatt für die gesammte innere V
No. XLV.
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zur Amortisation angemeldeter und gerichtlich zu mortifizirender Werthpapiere:
ilungen jedes Vierteljahr, s. Circular-Verfügung vom 12. November 1869, Staats-Anzeiger No. 268 Seite 4385 und Ministerial-
erwaltung 1869 No. 11 Seite 273.)
(No. XLIV. s. Reichs- u. Staats-Anzeiger von 1880 No. 266. Erste Beilage.) 1“ 8
Staatsschuldscheine: Lit. E. No. 11 339. 15 793. 18 745 zu 00 Thlr. Lit. F. No. 14 889. 37 471. 70 098. 90 089. 159 287.
177 994. 179 423. 183 618 zu 100 Thlr. Lit. G. No. 10 012 über 50 Thlr. Lit. H. No. 52 318 über 25 Thlr.
Schuldversocbrelbungen der Staatsanlelhe von 1852: Lit. D. No. 9864 über 100 Thlr.
Schuldverschretbungen der Staats-Prämien-Anlelhe von 1855: Serie 66 No. 6574, Serie 145 No. 14 484, Serie 277 No. 27 618, Serie 1269 No. 126.845, Serie 1301 No. 130 004, Serie 1428
0. 142 737, Serie 1428 No. 142 738, Lerie 1428 No. 142 739, Serie 1444 No. 144 324 z9u 100 Thlr.
Schuldverschrelbungen der oonsolldirten 4 ½ % Staats-Anlelhe: Lit. E. No. 93 987 über 100 Th’r.
gchuldverschreibungen der oopsolldirten 4 % Staats-Anlelhe:
„C. No. 88 806 zu 1000 ℳ Lit. D. No. 56 126. 95 171 28u 500 ℳ Lit. E. No. 2596. 44 146 zu 300 ℳ
Vormals Kurhessische Prämienscheine: 39 010 über 40 Thlr.
Vormals Nassauische Prämienscheine des Anlehens vom 14. August 1837: No. 82 310 über 25 Fl.
Sohuldversobreibungen der Relohsanleilhe von 1877: Lit. A.
Serie 1561 No.
Sohnläverschrelbungen der Relobsanlelhe von 1878: Lit. A. No. 946 über 5000 ℳ Lit. C. No 3678. 3679. 3680. 3681. 3682. 3683. 3684. 3685. 3686. 3687. 3688. 3689. 3690. 3691. 3692. 3693.
Sohnldverschrelibungen der Relchsanlethe von 1879: Lit. C.
0/. 11 054 über 1000 ℳ Lit. E. No. 8665. 8666. 8667 zu 200 ℳ
9 Rentenbrief der Provinz Schlesien: Lit. D. No. 549 über ℳ.
Rentenbriefe der Provinz Sachsen: Lit. A. No. 12 513 über 3000 ℳ (1000 Thlr.), Lit. B. No. 3441 über 1500 ℳ (500 Thlr.), Lit. C. No. 17 109 u. 17 110 über je 300 ℳ (100 TbTTIö No. 14 903. 14 904 u. 14 905 über je 75 ℳ (25 Tblr.).
Rentenbrief der Provinz Hannover: Lit. A. No. 177 über
3000 ℳ (1000 Thlr.). Sochuldverschrelbung der Elchsfeldschen Tilgungskasse: Lit. B. à 4 % No. 1372 über 1500 ℳ (500 Thlr.). Rheinisch-Westfällscher Rentenbrief: Lit. D. No. 8842 über
75 ℳ Pfandbrliefe der schlesisohen Landsohaft.
I. Altlandschaftlioche Pfandbriefe: à 3 ½ %.
0 1“ 08. No. 45 à 100 Thlr. Lampersdorf, Kr. Steinau 1““ 1616A111AA““ 9 8 18090) SSA 11ö1P11ö11X“X“”“ 2 8à 3500
à 4 %.
Matzdorf, Kr. Creuzburg P. No. 65 à 30 Thl
II. Andere Pfandbriefe.
Die Schlesischen 4 proz. Pfandbriefe Lit. A. Ser. III. No. 10 066 über 300 ℳ, Lit. C. Ser. III. No. 1738 über 100 Thlr., Ser. III. No. 3029 über 300 ℳ
Schuldverschreibungen der Nassauisochen Landesbank: Lit. A. a. No. 33. 145. 186. 289. 290. 423. 448. 456. 675. 760. 799. 905. 963. 976. 979. 1073. 1164. 1165. 1205. 1237. 1338. 1385. 1823. 1906. 1920. 1959. 2012. 2218. Lit. A. b. No. 40. 295. 297. 298. 501. 680. 762. 971. 1004. 1148. 1172. 1185. 1201. 1202. 1203. 1234. 1262. 1401. 1985. 2170. 2356. 2462. 2481. Lit. 4. 6. No. 71. 250. 251. 330. 331. 491. 611. 636. 637. 710. 758. 788. 1002. 1659. 1682. 1832. 1890. 1891. 1926. 2034. 2071. Lit. A. d. No. 135, 136. 137. 138. 139. 232. 323. 904. Lit. C. a. No. 284. 395. 599. 786. 1349. 2176. 2185. 2869. 2981. 3139. Lit. C. b. No. 564. 764. 1109. 1242. 1286. 1450. 1583. 1796. 1943, 2497. 2544. 5753. Lit. O. c. No. 247. 280. 653. 668. 682. 1012. 1825. 2182. 2274. 2455. 2644. 2768. 2769. 2770. 2771. 3096. 3097. 3346. 3347. 3348. 3349. 3721. 4253. 4254. Lit. C. d. No. 448. 1020. 1026. 1496. 1498. 1521. 1563. 1597. 2068. 2069. Lit. E. a. No. 3948. 4088. Lit. E. b. No. 1“ 8516. 8517. 9079. 9080. 9081. 9082. 9083. Lit F. o. No. 590.
Berliner Stadt-Obligatlonen und Anlelhescheine.
Lit. D. à 200 Thlr. à 4 ½ % No. 2107. 8421. 10 199. “ „ 12 933. 13 028. 20 352. 24 410., 26 561. 27 755. 31 781. 4458. 15 919. 22 322. 19911. 17 847. 36 772. 7337. 7121. 5630. 12 563. 16 042. 22 337. 26 003. 39 681 4257. 6924. 6941. 9358. 9512. 11 161. 77. 3583. 6927. 11 934. 15 599. Berliner Pfandbrlefoe.
1X1X à 4 ½ %.
Lit. A. No. 4430. 4712. 5724. 5938. 12 522. 12 867, 13 573. 19 960. 23 469. 34 395. 38 307. 43 024 über je 100 Thlr. oder 300 ℳ
Bergisch-Märkische Stammaktien: 100O . 32 581. 110 880. 259 743.
Berglsch-Märklsche Prioritäts-Obligatlon: III. Serie Lit. B. à 100 Thlr. No. 144 696.
Bergisch-Märklsche Prioritäts-Obligatlonen: V. Serie à 200 Thlr. No. 24 347, desgl. à 100. Thlr. No. 41 862. 42 989. 1
Bergisch-Märkische Prliorftäts- Obligatlonen: VI. Serie ³ 500 Thlr. No. 4066. 4215. 4218, desgl. à 200 Thlr. No. 15 623.
20 981. 29 469.
16 304. 16 305.
17 509. 33 252.
19 339.
17 594. 35 679.
15 515. 32 375. 42 536.
„ 9
17 891. 24 456. 35 678, desgl. à 100 Thlr. No. 56 024. 77 870. 77 871. 82 416. 97 365. 101 355. 109 498.
Bergisch-Märkische Prioritäts-Obligatlonen: VII. Serie à 500 Thlr. No. 7705. 7706, desgl. à 200 Thlr. No. 37 536. desgl. à 100 Thlr. No. 42 416. 68 650. 75 100. 77 174.
ae eass hadeiterun. Prioritäts-Obligatlon: I. Serie à 100 hlr. No. 3881.
Bergisch-Märkische Nordbahn-Prioritäts-Obligatlonen: à 500 Pl. No. 2238. 2488, desgl. à 100 Thlr No. 1080. 18 842. 18 849 is 18 860.
Ruhrort-Orefeld-Kreis Gladbacher Prioritäts-Obligatlonen: III. Em ssion No. 13 659. 13 660.
Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn: Prioritäts-Obliga- tionen Lit. E. No. 2477 und 2478.
Berlin Stettiner Eisenbahn: Aktien No. 9647. 18 268. 27 504. 70 237. 77 309. 77 310. 99 482. 99 563. 99 564. 99 565. 99 584 über je 20) Thlr. und No. 52 989 a. über 100 Thlr. Prioritäts- Obligationen IV. Emission No. 1022. 5715. 5716. 5717. 5718 und 5719 über je 200 Thlr.
Breslau-Schweidnitz-Prelburger Elsenbahn: Prioritäts-Aktien No. 179. 857 über je 200 Thlr., Stamm-Aktien No. 10 474. 10 524. 10 787. 13 965 vom 19. Argust 1854 (ohne Littera) III. Emission à 200 Thlr.
Oöln-Mindener Eisenbahn: 5 % II. Emission No. 5837 à 200 Thlr.
No. 10 302. 10 322. 10 414. 13 664.
à 100 Thlr.
4 % Prioritäts-Obligationen III. Emission Lit. A. No. 200 Thlr.
No. 9300. 10 249. 10 563. 11 609 à 100 Thlr.
4 % Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. A. No. 26 695. 32 306. 40 852 à 100 Thlr.
4 % Prioritäts-Obligationen IV. Emission Lit. B. No. 50 191. 61 948 à 100 Thlr.
Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn: Staum-Aktien No. 42 291 und 49 961, Prioritäts-Obligation Lit. B. No. 1263.
Märklsoh-Posener Elsenbahn. Stammaktien No. 23 053. 24 146. 24 196. 25 103. 42 772. 47 180. 47 184. 47 185 und 53 832 nebst Palons und Dividendenscheinen pro 1880/81.
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn. Prioritäts-Stamm-Aktien No 17 636. 20 567. 20 842. 28 381 und 28 382.
Rheinische Eisenbahn: Stammaktien abgestempelt auf 4 % feste Rente Lit. B. No. 1455 und 1456 nekst neuen Zinscoupons und Talons,
Rhein-Nahe-Eisenbahn: (oupons No. 19 u. 20 mit Talon zur Prioritäts-Obligation I. Emission No. 9683. Der Inhaber der Prioritäts-Obligation I. Emission No. 7809 besitzt einen unricht gen, den zur Obligation No. 7808 gehörigen Couponbogen, ebenso der Inhaber der Obligation II. Emission No. 4018 den zur Obligation I. Emission No. 15 468 gehörigen Cougonbogen,
Stargard-Posener Eisenbahn: Stamm-Aktie No. 5115 vom 17. Februar 1848 über 100 Thlr. (300 ℳ) mit Coupons Ser. III. (No. 3 — 10).
Prioritäts-Obligationen
16 1955. 16 996
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 18. Februar. Die gestrige (3.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher und mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Bundeskommissarien beiwohnten, wurde vom Vize⸗Präsidenten Frhrn. zu Franckenstein um 1 ½ Uhr mit der Mittheilung eröffnet, daß der in der gestrigen Sitzung zum Präsidenten erwählte Graf von Arnim⸗Boitzenburg abgelehnt habe, und deshalb eine Neuwahl für den Präsidenten nothwendig sei; er habe deshalb als Nachtrag für die heutige Tagesordnung die Wahl des Präsidenten gesetzt.
Der Vize⸗Präsident theilte mit, daß folgende Schreiben eingegangen seien: 1) vom Reichskanzler:
„In Gemäßheit des ron dem Reichstage in der Sitzung vom 5. Dezember 1874 bei der Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Feststellung des Haushalts⸗Etats des Deutschen Reiches für das Jahr 1875, zu Kapitel 4 Titel 9 gefaßten Beschlusses habe ich auch für das Jahr 1879, resp. das Etatsjahr 1879 — 80 die bei den Wahlkonsulaten des Deutschen Reiches vorgekommenen amtlichen Einnahmen und Ausgaben nach den eingereichten Ueber⸗ sichten zusammenstellen lassen. Das Präsidium des Reichstags be⸗ ehre ich mich ganz ergebenst zu ersuchen, diese nebst den dazu ge⸗ hörigen Belägen hier beigefügte Nachweisung gefälligst zur Kennt⸗ niß des Reichstags bringen und die Beläge seiner Zeit dem Aus⸗ wärtigen Amt wieder zugehen lassen zu wollen.“ Der Reichs⸗ kanzler. In Vertretung: von Limburg⸗Stirum.
2) vom Königlichen Staatsanwalt zu Leipzig:
„Dem hohen Präsidium des Reichstages gestattet man sich andurch ergebenst anzuzeigen, daß der Reichstagsabgeordnete des 19. sächsischen Wahlkreises Wilhelm Philipp Martin Christian Ludwig Liebkoecht von hier, seit dem 10. November v. J. eine ihm vom hiesigen Königlichen Landgericht wegen Amtsehrenbeleidigung zuerkannte sechsmonatliche Gefängnißstrafe in hiesiger Strafanstalt verbüßt und daß derselbe daher zur Zeit behindert ist, sein Man⸗ dat als Reichstagsabgeordneter auszuüben.“ Leipzig, den 15. Fe⸗ bruar 1881. Der Königliche Staatsanwalt.
Dearauf schritt das Haus auf Antrag des Abg. Rickert sofort zur Präsidentenwahl.
Es wurden 242 age g8r. abgegeben, darunter 89 un⸗ beschrieben; von den 153 gültigen Stimmen erhielt der Abg. von Goßler 150, außerdem die Abgg. Richter, von Ludwig und Dr. Hänel je eine Stimme.
Der Abg. von Goßler war somit gewählt und nahm die Wahl dankend an. Niemand in diesem ohen Hause könne lebhafter als er von dem Bewußtsein dur drungen sein, daß die eben vollzogene Wahl das Resultat ganz außerge⸗ wöhnlicher Uinstände und mit Schwierigkeiten verbun⸗ den gewesen sei, welche nicht allein in der Sache Ftaecen hätten; wie die Verhältnisse aber 92 beuge er sich der vollzogenen Thatsache und halte sich für verpflichtet, die auf ihm gefallene Wahl anzunehmen. Man wisse ja, daß er noch nicht die Ehre gehabt habe, einer so großen und bedeutenden Versammlung, wie die hiesige, vorzusitzen, und
wenn er deshalb bitte, ihm die Nachsicht und das ohlwollen
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des Hauses zu schenken, so geschehe dies in erster Linie im Interesse der Sache, die Allen gemeinsam sei. Im Uebrigen habe er den Willen, ein treuer Hüter der Würde des Hauses zu sein, nach Kräften die Geschäfte des Reichstages zu fördern und Gerechtigkeit nach allen Seiten zu üben. Mit diesem Gelöbniß trete er die Geschäfte des Präsidenten an.
Als Schriftführer wählte das Haus auf Antrag des Abg. Dr. Windthorst per Akklamation die Abgg. Bernards, Dr. Buhl, Eysoldt, Graf von Kleist, Möring, Richter (Meißen), Frhr. von Soden und Wichmann.
Zu Quästoren des Hauses ernannte der Präsident die Abgg. Kochann und Dr. Weber, womit der Reichstag kon⸗ stituirt war.
Der Präsident von Goßler erklärte hierauf, Se. Ma⸗ jestat den Kaiser von der erfolgten Konstituirung des Reichstags sofort in Kenntniß setzen zu wollen. 1
Der Präsident theilte mit, daß nach dem Schluß der letzten Session der Reichstag eines seiner Mitglieder, den Abg. Schwendler (Sachsen⸗Weimar), durch den Tod verloren habe. Das Haus ehrte sein Andenken in der üblichen Weise.
Eine Reihe von kürzeren und längeren Urlaubsgesuchen wurde sodann genehmigt und die allgemeine Rechnung über den Etat von 1875 auf den Antrag des Abg. Frhrn. von Minnigerode an die Rechnungskommission verwiesen.
Hierauf vertagte sich das Haus um 2 ³¾ Uhr auf Donnerstag 11 Uhr.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen (14.) Sitzung
des Herrenhausos nahm bei der Fortsetzung der Berathung
Budgetkommission, betreffend den Klassen⸗ und klassifizirter Einkommensteuer, sowie die Ueberweisung von Steuer⸗ beträgen an die hohenzollernschen, Lande zunächst das Wort Herr Camphausen: Die Anwesenheit des Präsiden ten des Staats⸗Ministeriums im Hause gebe ihm die Ge⸗ legenheit, auf zwei thatsächliche Angaben, auf ihn (Redner) bezüglich, die der Präsident des Staats⸗Ministeriums am 3. Fe⸗ bruar im Abgeordnetenhause gemacht habe, einzugehen. Zu⸗ nächst habe der Minister⸗Präsident auf eine Denkschrift über die Grundzüge der Steuerreform vom 5. Juni 1877 mit dem Bemerken hingewiesen, dieselbe rühre von ihm (dem Redner) her. Eine Denkschrift von ihm aus jenem Jahre existire nicht. Wenn er recht unterrichtet sei, so rühre das von dem Präsidenten des Staats⸗Ministeriums anhetsCn Votum von Herrn Hobrecht her. Er müsse die Ehre der Autorschaft ablehnen. Zweitens habe der Präsident in derselben Rede behauptet, die Idee, die Hälfte der Grund⸗ und Ge⸗ bäudesteuer den Kommunen zur Hälfte zu überweisen, sei zuerst von ihm (Redner) aufgestellt worden. Auch das sei ein Irrthum; er habe sich niemals über die Quote ausgesprochen. Um jetzt auf die Sache
über den Bericht der dauernden Erlaß an
selber einzugehen, knüpfe er an die, auch von ihm als richtig anzuerkennende gestrige Aeußerung des Finanz⸗
in Preußen
würden, als porderlich seien, so b b 21 bedingungen zu einem solchen Gesetze vorhanden seien. Ueber
Ministers an, daß das Gesetz vom 16. Juli 1880 nicht mit Nothwendigkeit den Steuererlaß bedinge. Gehe man aber von der entgegengesetzten Ansicht aus, dann könne er nicht umhin,
darauf aufmerksam zu machen, daß die Staatsregierung für
die Berathung des Erlasses einen ganz geeigneten Weg nicht gewählt habe, indem sie die Berathung an die Vorlage des Staatsh aushalts⸗Etats knüpfte; sie habe damit war die Inter⸗ essen des Abgeordnetenhauses gewahrt, die des Herrenhauses dagegen geschmälert, da letzteres dadurch außer Stande gesetzt werde, eventuell sein Veto einzulegen. Auch die Grenzen der Befugnisse, die das vorjährige Gesetz den anderen Hause auferlegt habe, seien von der Regie⸗ rung bei dieser Gelegenheit nicht scharf genug ins Auge gefaßt worden. Wenn es sich darum handelte, der Landesvertretung eine Sicherheit dafür anzubieten, daß nicht mehr Steuern dauernd erhoben zur Bestreitung der Staatsbedürfnisse er⸗ so müsse zunächst erwogen werden, ob die Vor⸗ die zu diesem Behufe nothwendig zu entscheidende Frage, ob zu den nothwendigen Staatsbedürfnissen das ganze Extra⸗ ordinarium oder nur ein Theil desselben zu zählen sei, sei die Regierung bei Vorlegung des Etats hinweggegangen. Er bestreite nicht, daß unter den extraordinären Ausgaben des Etats für 1881 — 82 sich eine Anzahl von Positionen ermitteln lasse, von denen man behaupten könne, daß sie die Natur von, aus den Jahreseinnahmen zu bestreitenden Ausgaben nicht haben, man Ft dieselben aber aussondern und beiden Häusern des Landtags Gelegenheit geben müssen, sich darüber zu erklären. Gehe man davon aus, daß etwa die Hälfte des Extraordina⸗ riums, also 20 Millionen, als dasjenige Quantum anzusehen sei, das nicht zu den alljährlich wiederkehrenden Ausgaben gehöre, dann müsse man doch anerkennen, daß der Etat, wie er vorliege, nur einen geringen Spielraum für einen Steuer⸗ erlaß gewähre, da derselbe nur etwa 8 Millionen zur Deckung der nothwendigen, extraordinären Ausgaben aufweise. Der Etat sei aber im Ordinarium nicht richtig aufgestellt. Die Ueberschüsse aus den Einnahmen an Zöllen und Verbrauchs⸗ steuern seien zwar vollständig eingestellt, neben diesen gehe aber der Matrikularbeitrag einher, der sich bei uns um etwa 15 ½ Millionen erhöhen würde. Wir hätten hiermit also im Ordinarium ein Defizit von etwa 7 Millionen, während zur Bestreitung des Extraordinariums nichts übrig bleibe. Bei dieser Sachlage könne er es nicht wohlgethan finden, dem Herrenhause seinen wohlbegründeten Einfluß entziehen zu wollen. Er freue sich indessen, hinzusetzen zu können, daß durch die später erfolgte Vorlage eines beson⸗ deren Gesetzentwurfs die für das Jahr 1881/82. erhobenen Bedenken wenigstens nach der formellen Seite hin ihre Er⸗ ledigung gefunden hätten. Vor der Illusion des Herrn von Kleist⸗Retzow, daß durch die Wahl der Gesetzesform für den dauernden Steuererlaß die Gefahren des vorjährigen Gesetzes vermieden würden, warne er; dieses Gesetz mit allen seinen