den, uns von dem Vorwurf zu reinigen — denn wir dürfen ja nicht Alles sagen, was wir denken —, daß wir hinter den Koulissen den Wunsch gehabt hätten, daß das Gesetz beseitigt werde. Ich spreche das hier offen aus, daß wir diesen Wunsch nicht hegen und die Unter⸗ der beiden Herren, die uns so wohlwollend angetragen ist, nach dieser Richtung hin nicht brauchen können.
.In derselben Sitzung ergriff nach der Rede des Herrn Dr. Beseler der Staats⸗Minister Bitter noch einmal das
Wort und sagte:
Meine Herren! Ich bedaure, in der vorgerückten Zeit noch einige Worte sagen zu müssen. Die letzte Apostrophe des Herrn Vor⸗ redners muß ich als eine res interna des Hauses betrachten. Ich habe keinen Beruf, mich darein zu mischen, wenn er Ihnen anempfiehlt,
daß Sie, um Ihre Selbständigkeit vor dem Lande und vor Ihnen
selbst zu zeigen, die Vorlage verwerfen möchten. Ich habe für meine Person kein Verständniß für den inneren Zusammenhang der Selbständigkeit des Hauses und der Verwerfung der Vorlage.
Was ich aber aussprechen muß und was ich auf das Bestimm⸗ teste aussprechen will gegen den Herrn Vorredner, ist das, daß er in seinen Aeußerungen so weit gegangen ist, zu sagen: die Staats⸗ regierung stehe diesem Hause nicht mit Wohlwollen gegenüber, sie suche sich mit dem andern Hause als einem mächtigeren Faktor in unmittelba er Berührung zu halten, hier werde das Haus nur dazu gebraucht — verzeihen Sie, wenn ich den Ausdruck nicht richtig
finde — um Dinge, die der Regierung nicht genehm seien, gegen das
andere Haus wieder in die rechten Geleise bringen zu lassen. Die Staatsregierung — das konstatire ich — hat die größte Hochachtung für dieses Haus in seiner vollen gefetzlichen und verfassungsmäßigen Stellung, und es ist ihr noch nie, so lange ich mich erinnere, und so lange ich Gelegenheit gehabt habe, die Verhältnisse kennen zu lernen
* Ee] mMnanmcCaAAmcnmnamoncrrnhnggsalnCeehrbenUaAmnI. —
1““ “
— es ist ihr noch nie auch entfernt in den Sinn gekommen, die Stellung des hohen Hauses nur im Geringsten zu mißachten. Ich möchte bitten, daß der Herr Vorredner sich das ernstlich merkt. Dann, meine Herren, habe ich nur noch wenige Worte hinzu⸗
zufügen. Der Herr Vorredner hat von der Genesis dieses Gesetzes gesprochen, und hat die Erklärung vorgelesen, die ich im anderen Hause abgegeben habe. Ich habe diese Erklärung abge geben, und bitte doch, daß diejenigen Worte meiner’Erklärung in der ersten Berathung des Etatsgesetzes, die ich gestern vorgelesen habe, dabei nicht außer Betracht bleiben. Ich habe im anderen Hause mit großer Bestimmt⸗ heit erklärt, daß der Antrag des Abg. Richter der Regierung im Prinzip keineswegs entgegenstände. Die Hauptbedenken, die ich da⸗ mals gehabt habe, hat der Herr Vorredner wohl nicht hinreichend hervorgehoben. Ich habe gesagt,
„die Verhältnisse sind durch das Verwendungsgesetz geordnet und
es ist unmöglich, — das ist gesperrt gedruckt, —
daß dieses Gesetz neben dem Verwendungsgesetz un⸗
vermittelt nebeneinander hergehe.“
Das ist der Grund gewesen, weshalb ich mich gegen den Antrag Richter ausgesprochen habe, und ein fergerer Grund dafür ist der gewesen, weil er nicht die geringste Rücksicht nahm auf die direkte Steuerreform für Preußen, und ich es vorbehalten müßte, daß diese Reform durch den Richterschen Vorschlag nicht präjudizirt werde. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf hat eine ganz andere Gestalt, es ist nicht blos eine andere „Toilette“, in der er erscheint, wie vorhin hier gesagt worden ist, sondern ein wesentlich anderer Entwurf, der den Hauptbedenken, die die Staatsregierung und ich vorzugsweise gegen ihn gehabt haben, vollständig Rechnung trägt, und mit dem wir für die Zukunft sowohl in Bezug auf die
können.
sprochen habe.
Wenn darauf hingewiesen worden ist, daß die Majorität des Abgeordnetenhauses oder der Kommission im Abgeordnetenhause ge⸗ wisser maßen die Thronrede in den Kreis der Wahlagitationen gezogen haben, weil sie erklärt habe, daß Mittel vorhanden seien, einen Steuer⸗ erlaß zu bewilligen, so ist die Frage einer solchen Wahlagitation von der Thronrede so weit entfernt, wie nur irgend etwas. Die Thron⸗ rede hat allerdings gesagt, es seien Mittel im Ordinarium vorhanden, das vorliegende Gesetz ist aber nicht das Ordinarium des Etats, sondern ein besonderes, nebenhergehendes Gesetz, welches mit der Thronrede nicht in dem geringsten Zusammenhange steht. Es hat weder der Kommission, noch irgend einem Menschen, am allerwenig⸗ sten der Regierung, die dies Gesetz ernstlich erwogen hat, in den Sinn kommen können, daß der Thronrede dadurch eine Wahlagitation untergeschoben werden könnte, und ich kann auch nur in diesem Punkte erklären, daß die Anschauung des Herrn Vorredners eine absolut unrichtige ist.
Ich möchte nicht gern noch viel zur Sache sprechen. Ich meine, daß das Meiste schon gesagt worden ist, was hat gesagt werden können. Wenn der Herr Vorredner aber erklärt, daß er da, wo es sich um Erfüllung seiner Pflichten als Mitglied dieses hohen Hauses und um seine Gewissenspflichten und seine Ueberzeugung handele, unbeirrt und unbeugsam sei, so nehme ich dasselbe für uns in An⸗ spruch, die wir da, wo es sich um Erfüllung unsrer Pflichten handelt, die wahrlich schwer genug sind, ebenso entschlossen und
ebenso gewissenhaft vorgehen, wie der Herr Vorredner nur irgendwie seinerseits dies thun kann.
1 nserate für den Deutschen Reichs⸗ und gebuigl. Hreuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Heutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8 Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verkäufe, V erpachtungen, Submissionen etc. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
5. Iadustrielle Etablissements, und Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen.
Fabriker 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
In der Börsen-
licher Anzeiger.
Juserate nehmen anz die Annoncen⸗Exptditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlottr, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoneen⸗Bureaus.
5
R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Ar⸗ beiter Johann Julius Ferdinand Henschke, am 7. Oktober 1850 zu Borkow bei Landsberg a./W. geboren, zuletzt in Mariendorf wobhnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholten, theils einfachen, theils schweren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhasten und in das Harsvoigtei⸗Gefängniß zu Ber⸗ lin, Hausvoigteiplatz 14, abzuliefern. Berlin, den 13. Februar 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Beschreibung: Größe ca. 5 Fuß 3 Zoll, Haare und Augenbrauen: schwarz, Bart: schwarzen Vollbart, Augen: schwarzbraun, Gesichtsfarbe roth. Besondere Kennzeichen: Kopf nach vorn überhängend und sogen. X⸗Beine.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Theodor Körner aus Bärwalde, welcher sich verborgen hält, ist die Untersachungs⸗ haft wegen Unterschlagung in den Acten Abth. 83 G. 470 de 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Stadtoigtei Ge⸗ fängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 14. Fe⸗ bruar 1881. Königliches Amtsgericht I. Abthei⸗ lung 83. Beschreibung: Alter 33 Jahre, Größe 1,75 m, Statur untersetzt, Haare braun, Stirn
niedrig, Bart Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen braun, Nase dick, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung dunkelbrauner Winterüberzieher, runder Filzhut, dunkle Beinklei⸗ der, Halbstiefel.
8. Theater-Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
beilage. *
Der hinter den Schmiedegesellen Carl Bal⸗ kowski aus Barenberg bei Prangenau unterm 14. September 1880 erlassene Steckbrief ist erledigt. Danzig, den 11. Februar 1881. Königliche Staatsanwaltschaft. Steckbriefs⸗Erneuerung.
1 1 Der hinter den früheren Hausknecht, später
immermann, Wilhelm
dem 29. Februar 1876 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Liegnitz, den 14. Februar 1881. Der Königliche Erste Staatsanwalt.
[4682] Vorladung. Ehefrau Anna Maria, geb. Esch, früher zu Coslar, Kreis Jülich, wohnend, deren Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort unbekannt ist, und welchen zur Last gelegt wird: „Am 6. Juli 1880 zu Wesseling im Umher⸗ ziehen mit Korbwaaren gehandelt zu haben, ohne im Besitze des hierzu erforderlichen Gewerbe⸗ und Legitimationsscheines gewesen zu sein.“ Uebertretung
Samstag, 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Bonn zur Hauptverhandlung geladen. schuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Bonn, den 7. Februar 1881. C. Keller, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
Der hinter der Dienstmagd Margaretha Röhm aus Frohmühl am 10. Mai 1879 erlassene Steck⸗
Gießmann aus Schönborn, Kreis Liegnitz, unter
1) Der Wilhelm Götz, 2) dessen
gegen das Gesetz vom 3. Juli 1876, wird auf An⸗ ordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 23. April 1881, Vormittags
Auch bei unent⸗
N*
bleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Sonnenburg, den 13. Januar 1881. Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts.
8 v
Der Bauersohn Christian Friedrich Schulz, am 28. Dezember 1854 zu Briest, Kreis Angermünde geboren, und zuletzt daselbst wohnhaft, wird beschul⸗ digt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 21. April 1881, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Angermünde zur Hauptverhandlung geladen. Bei nnentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Prenzlau ausgestellten Erklä⸗ rung verurtheilt werden. Angermünde, den 4. Fe⸗ bruar 1881. Sparfeld, Gerichtsschreiber des Kö⸗ niglichen Amtsgerichts.
[4035]
Der Fleischer Hermann August Friedrich Stege⸗ mann, am 13. August 1852 zu Polzin, Kreis Bel⸗ gard, geboren, zuletzt wohn haft zu Greiffenberg U./M., wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr
ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde
über 3250 ℳ mit dem Fnieag⸗ Fnf Verurtheilun des Beklagten zur Zahlung von 3277 ℳ 10 “ 6 % Zinsen von 3250 ℳ seit dem 3. Dezember 1880
üb 18g 8 ung des Rechtsstreits vor die Kammer fü ’⸗ dels sachen des Königlichen Landgerichts zu E. Han⸗ den 30. März 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ 81 c; G Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt Essen, 17. Februar 1881. Certge 1““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Berthold Nathusius zu Hamburg,
Deichstraße 14/16, vertreten durch den Justizrath
[4821]
im Wechselprozeß gegen den Hammerstein, früher in Berlin, wohnhaft, jetzt unbekannten Wechsel vom 10. Oktober 1880 mit dem Antrage auf Zahlung von 450 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 10. Januar 1881, 7 ℳ 20 ₰ Protestkosten ½ % Provision mit 3 ℳ und 1 ℳ 60 ₰ Porto, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, Zimmer 68 b., auf G
Kaufmann Moritz
Steuerreform, als auch das Verwendungsgesetz vollständig aus reichen 1 Ich habe keine Veranlassung, auch nur das Geringste von dem zu modifiziren, was ich gestern nach dieser Seite hin ausge⸗
1
und von 27 ℳ 10 ₰ seit der Klagebehändigung, Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
1
Lesse und Rechtsanwalt Kempner zu Berlin, klagt
Mohrenstraße 21/23 Aufenthaltes, aus dem
14798) Oeffentliche Zustellung. Der Nadelfabrikant Fr. Schumacher zu Burt⸗ scheid, vertreten durch den Schutzmann Graf hier⸗ selbst, klagt gegen die früher zu Aachen wohnhaft gewesene Modistin Louise Wilms, ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen rückständiger Wohnungsmiethe für die Zeit vom 15. September bis 15. Oktober 1880 in Höhe von Einhundert Mark mit dem Antrage auf Zahlung dieser Summe nebst Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und Vollstreckbarkeitserklärung des zu erlassenden Urtheils und ladet die Beklagte
zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu
Aachen auf den 12. April 1881, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aachen, den 14. Februar 1881.
8 Schumacher, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
148371 Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt C. Stengel zu Plauen klagt gegen den Seiler Franz Ludwig Schieck, zuletzt in Plauen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Be⸗ zahlung einer Kostenforderung, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 71 ℳ 80 ₰G₰ und in die neuen Kosten zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor 8 Civilkammer des Königlichen Land⸗ erichts zu Plauen auf 8 8 den 19. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Plauen, den 16. Februar 1881. Meichsner, Gerichtsschreiber des Königlichen
(4844] Oeffentliche Zustellung. Das K. baxyerische Umtsgericht Prien hat mit Be⸗ schluß vom 15. Dezember 1880 in Sachen der Gütlerstochter Katharina Baly von Hainbach und eren Kindskuratel gegen den Schlossergesellen Josef Sparrer von Altötting, z. Z. unbekannten Aufent⸗ alts, wegen Vaterschaft und Alimenten die öffent⸗ iche Zustellung der Klage vom 28. November 1880 an den Beklagten Josef Sparrer bewilligt. Die Klagsvpartei hat beantragt, Urtheil zu er⸗ en: ¹ — der Beklagte habe die Vaterschaft zu dem von der Katharina Baly am 28. Februar v. I geborenen Kinde „Walburga“ anzuerkennen,
2) derselbe habe einen monatlichen Alimentations⸗ beitrag von 15 ℳ bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes, die Hälfte des der⸗ einstigen Schulgeldes und der etwaigen Kur⸗ und Leichenkosten während der Alimentations⸗ periode zu bezahlen,
3) eine Kindbettkosten⸗Entschädigung leisten.
Zur mündlichen min auf Donnerstag, den 7. April I. J., 1G Vormittags 9 Uhr, 18 bei dem K. Amtsgerichte Prien anberaumt und wird hierzu der Beklagte Josef Sparrer geladen. Prien, den 16. Februar 1881. Der K. Gerichtsschreiber: Kapfinger.
Landgerichts.
von 30 ℳ zu
Verhandlung der Sackhe ist Ter⸗
meldung eingetragen sind, verliert.
ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Niederrodenbach beantragt ist, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im Termin, den 23. April 1881, Vormittags 9 Uhr,
bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetra⸗ gen werden wird und der die ihm obliegende An⸗ meldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen können, sondern auch ein Vorzugs⸗ recht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben eesetzten Frist erfolgten An⸗
Hanan, am 14. Februar 1881. G Königliches Amtsgericht. III. Gahn.
[4835]1 Oessentliche Zustellung. Der Fleischermeister W. Wehrkamp hier, Engel⸗ borsteleradamm 58, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Katenhausen, klagt gegen seine Ehefrau Auguste, geb. Mohrfeld, deren Anfenthaltsort un⸗ bekannt ist, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer III. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf Sonnabend, den 14. Mai 1881,
Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hanuover, 16. Februar 1881.
Schink,
148200 Oeffentliche Ladung.
In Sachen des Armenverbandes Stadt Gelsenkirchen, vertreten durch den Bürgermeister Vattmann daselbst, Kläger,
gegen die Eheleute Sattler Gerhard Wilhelm Dickerboom und Anna Sibilla, geborene Rieffeler, früher zu Gelsenkirchen wohnhaft, jetzt ohne bekannten Auf⸗ S⸗ 1— enthaltsort, Beklagte, wegen für die Fhefrau Dickerboom der Stadt Honnef gezahlte Unterstützungsgelder, werden die Beklagten vorgeladen, am Donnerstag, den 28. April 1881, Vormittags 9 ½ Uhr, in öffentlicher Sitzung des Kgl. Amtsgerichts zu Königswinter zu erscheinen, in welcher Kläger den Antrag stellen wird, die Be⸗ klagten zur Zahlung von 143 ℳ 75 ₰ nebst 5 %. Zinsen seit Zustellung kostenpflichtig zu verurtheilen. Gegenwärtiges wird zum Zwecke der öffentlichen Ladung bekannt gemacht. Königswinter, den 16. Februar 1881. J. Wagner, 11e“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[4795]3 SOefefentliche Ladung. Gegen die verehelichte Redacteur Arends, Marie, geb. Mielke, aus Neustettin, in Berlin, Tegeler Chaussee Nr. 12 wohnbaft gewesen, jetzt dem Auf⸗ enthalte nach unbekannt, ist wegen der Beschul⸗ digungen:
[4532]
Schippmann, in Krempe haben das Aufgebot eines unterm 18. Dezember 1875 zwischen dem Nagel⸗ schmied, jetzt Handelsmann Wilhelm Krüger in Krempe als Verkäufer und dem Kaufmann Claus Bestmann in Krempe, jetzt Itzehoe, als Käufer ab⸗ geschlossenen, unterm 22. Dezember 1875 protokol⸗ lirten Kaufkontrakts Hofplatz cum pert. beantragt. Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
rung der Urkunde erfolgen wird. 8
8—
selbige in diesem Termine aszumelden und die dar⸗SPenen Mutter Agathe, über lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der fraglichen
Immobilien verloren geht.
Springe, den 11. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Engelhardt. Beglaubigt: Tubbe, Sekretär, Gerichtsschreiber Königlichen Amtserichts
Aufgebot.
Die Erben der wail. Wittwe Cäcilia Mahn, geb.
ein Wohnhaus nebst Der Inhaber der
über
den 1. September 1881, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ Krempe, den 14. Februar 1881. 8 Königliches Amtsgericht. Veröͤffentlicht: Heitchen, Gerichtsschreiber.
“ Aufgebot. Die Urkunde vom 25. September 1859 über 150 Thlr. nebst 5 % Zinsen für den Agenten August Jacobs zu Barmen, eingetragen im Grund⸗ buch der Zeche Stock und Scherenberg auf der den Ehtleuten Jean Diedrich Schwiebert und Bertha, geb. Treibholz, zu Barmen gehörigen 1. Kux, ist ver⸗ loren gegangen und wird auf Antrag der Eheleute Schwiebert öffentlich aufgeboten. Der unbekannte Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, seinen Anspruch beim hiesigen Amtsgericht spätestens am 28. Mai, 10 Uhr, anzumelden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird. Schwelm, den 8. Februar 1881. 8
Königliches Amtsgericht.
4809 1a2 h. Amtsgericht München I., Abtheilg. A. für Civilsachen hat unterm 14. Februar 1881 folgendes Aufgebot Er. 8 erlassen; ☛ Am 21. August 1880 sind bei einem Brand, wel⸗ cher das Arwesen des Bauern Carl Fendt in Burg, K. Bezirksamts Krumbach, zugleich Gemeinde⸗Cassa⸗ Verwalters, betroffen hat, nachgenannte, in dessen Verwahrung befindlich gewesene 4 Bayer. Grund⸗ renten⸗Obligationen zu 4 pro Cent verzinslich, vor⸗ gemerkt in den Katastern der K. Grundrenten⸗ Ablösungskasse als Eigenthum der Gemeinde Burg * 115596 „ 100 zu Verlust gegangen: Kat.⸗Nr. 201730 über Fl. vom 1. April 1849, mit Zinstermin 1. April Kat.⸗
65337 109563 109618 L“
Nrn. 101450 185468, 186507 über je ²5 Fl⸗ vom rämlichen Datum und mit demselben Zins⸗ termin.
Auf Antrag der Gemeinde⸗Verwaltung Burg er⸗ geht daher in Gemäßheit des Art. 69 des B. Auef.
vor Gericht hier dem Bemerken hiermit in Erinnerung gebracht, daß in dem gegeben ist.
Taglöhners Josef Kimmig zu Ottenhöfen
Dieselbe oder deren Rechtsnachfolger werden auf⸗
gefordert,
ihre Erbansprüche hier geltend zu machen, widrigens die Erbschaft Denen zugetheilt wird, welchen sie zu⸗ käme, wenn die Vorgeladenen den Erbanfall nicht erlebt hätten. ““
binnen drei Monaten
8
14. Februar 1881. Großh. Notar: Ehehalt.
Achern, den
.“ [4804]
In der Sache, betreffend die Zwangsversteigerung
des dem abwesenden Bäcker C. Lißner gehörigen, in der Treptow'schen Straße hierselbst sub Nr. 355 belegenen Hauses nebst der Wiese Nr. 92 in der langen 1 gehaltenen Liquidationstermine sofort zu Protokoll das Ausschlußurtheil erlassen und verkündet worden.
Schicht, ist in dem am 14. d. Mts. ab⸗
Solches wird hierdurch gemeinkundig gemacht und
zugleich der auf
Mittwoch, den 9. März d. J., Vormittags 11 ½ Uhr, anstehende Ueberbotstermin mit Verkaufstermine ein Gebot nicht ab⸗ Neubrandenburg, den 15. Februar 1881 SFroßherzogliches Amtsgericht.
5 85 8
—
[4824] Im Namen des Königs! Auf den ÄAntrag des Eigenthümers des Bauer⸗ gutes Blatt Nr. 101 Hertwigswalde, Joseph Pach⸗ nicke, resp. des Bauergutes Blatt Nr. 25 Alt⸗ Herbsdorf, Carl Gottwald, die daselbst Abthei⸗ lung III. Nr. 12 resp. Nr. 10 für die Josef Sa⸗ lomonschen Erben aus Hertwigswalde, resp. den Bürger und Glasermeister Johann Schäfer aus Münsterberg eingetragenen Hypothekenforderungen von 117 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf. Courant und Zinsen, resp. 600 Thlr. Courant und Zinsen behufs Löschung aufzubieten, 1 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Münster⸗ berg durch den Amtsgerichts⸗Rath Hannemann, für Recht: . daß alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Ces⸗ sionarien, Pfandinhaber oder aus sonst einem Grunde Ansprüche auf folgende angeblich getilgte Posten: 1 a. 117 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf. Courant, haftend auf Blatt Nr. 101 Hertwigswalde, Abtheilung III. Nr. 12 für die Joseph Salomonschen Erben in Hertwigswalde, verzinslich von Weihnachten 825 ab jährlich mit 5 Prozent und zahlbar ach dreimonatlicher Kündigung aus der gericht⸗ lichen Verhandlung vom 28. März 1827 und Verfügung von demselben Tage, eingetragen, . 600 Thlr. Courant nebst 5 Prozent Zinsen seit Michaeli 1817 haftend auf dem Grundstücke Blatt Nr. 25 Altherbsdorf Abtheilung III. tr. 10 aus der Schuldurkunde vom 8. Oktober 817 für den Bürger und Glasermeister Johann Schäfer zu Münsterberg gegen dreimonatliche ündigung zahlbar und eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 8. Oktober 1817, zu haben vermeinen, mit ihren etwaigen Ansprüchen an diese Forderungen auszuschließen und diese For⸗ derungen für getilgt und löschungsreif zu erachten. Von Rechts Wegen. Münsterberg, den 15. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. II.
nzeige erstattet zu haben — Uebertretung gegen §. 360, Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf An⸗ ordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 21. April 1881, Vormittags 11 Uhr, vor; das Königliche Schöffengericht zu Angermünde zur
den 22. April 1881, Vormitt 14836] jche; ustellun mit der Aufforderung, einen Hben ee Ehren, Oeffentlich 3 g
zugelassenen Anwalt zu bestellen Der Kolon Heinrich Christovh Beckere 1u 58
82 . 2 tre tsanwalt Friedländer, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wi 8 ö“ 8isch ü Auszug der Klage bekannt veragf WWö klagt gegen den Kolon Franz Turhorn, früher zu
Ges. z. R. C. Pr. u. K. O. die öffentliche Auffor⸗
7 eurlie r Das Königliche Ober⸗Landesgericht zu Naumburg derung an den Inhaber dieser Obligationen, spä⸗
hat das Aufgebot der von dem jetzigen Amtsgerichts⸗ Diener Friedrich Staupenpfuhl in seiner früheren Eigenschaft als Bote und Exekutor beim ehemaligen Königlichen Kreisgericht zu Liebenwerda mit dem
1) zu dem von ihr unterm 6. Juli 1876 über 105 ℳ 1egeen 5 5. Januar s S eeee r. Flie lbar Primawechsel die vorgeschriebene testens im Aufg nine, n EE“ 19 ₰, 1 am 5. September 1881, Morgens 9 Uhr, zu dem von ihr am 27. April 1877 über beim K. Amtsgericht München I., Abth. A. f. Civil⸗
brief wird als erledigt zurückgezogen. Cassel, den 12. Februar 1881. Königliche Staatsanwalt⸗
Steckbrief. Der in dem nachstehenden Signa⸗ nar schaft. von Ditfurth.
lement näher bezeichnete Kürassier Leo der unter⸗ habenden 4. Escadron hat sich am 14. d. Mts. früh aus 1865, 9
heimlich entfernt und liegt gegen deuselben der drin⸗ gende Verdacht der Fahnenflucht vor. Alle resp. Militär⸗ und Civilbehörden werden demnach dienst⸗ ergebenst ersucht, den Genannten im Betretungsfalle anhalten, an die nächste Militärbehörde abliefern und hierher Nachricht geben zu wollen. Signa⸗ lement. Vor⸗ und Zunamen: Gustav Hermann Leo. Alter: geboren den 2. Juni 1859. Geburtsort: Belzig, Kreis Zauch⸗Belzig. Aufenthaltsort vor dem Diensteintritt: Potsdam, Kreis, Stadt Potsdam. Stand und Wohnort des Vaters: Pantinenmacher Leo in Roßlau, Kreis Zerbst, Größe: 1 70 m. Reli⸗ gion: evang. Profession: Arbeiter. Dienstzeit: seit 3. November 1880. Statur: kräflig. Kinn: gew. Nase: gew. Mund: groß. Haar: blond. Bart: im Entstehen. Besondere Kennzeichen: keine. Bekleidet ist derselbe vermuthlich mit Drillichjacke, weißer Kommismütze und Pantalons. Brandenburg an der Havel, den 17. Zebruar 1881. Königlich Bran⸗ denburgisches Kürassier⸗Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Rußland) Nr. 6. von Möllendorff, Oberst und Regiments⸗Commandeur.
[4789]
Steckbrief. Gegen den Knecht Andreas Bünder, geboren am 24. August 1856 zu Obkas bei Camin im Kreise Flatow in Westpreußen, welcher sich ver⸗ borgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schoffengerichts zu Fehrbellin vom 14. Oktober 1880 erkannte Gefängnißstrafe von einer Woche vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß ab⸗ zuliefern, dessen Vorstand wir hiermit um Voll⸗ streckung der Strafe ersuchen. Fehrbellin, den 15. Februar 1881. Königliches Amtsgericht.
Der Steckbrief hinter den Kürassier (Hülfs⸗ trompeter) Simon der 3. Escadron hat durch Er⸗ greifen desselben seine Erledigung gefunden. von Möllendorff, Oberst und Regiments⸗Commandeur. Brandenburg a. H., den 17. Februar 1881. Brandenburgisches Kürassier⸗Negiment (Kaiser
Nikolaus I. von Rußland) Nr. 6.
Steckbriefs⸗Erledigung. Die von dem maligen Königlichen Kreisgericht zu Soxau wieder⸗ holt, zuletzt unter dem 1. Augest 1870 erlassene offene Requisition um Einziehung einer Geldstrafe von 50 Thlr. event. Vollstreckung etner einmonatigen Gefängnißstrafe gegen den Schlossergesellen Carl August Julius Rente und Tuchmachergesellen Carl Paul Lebegott Schellhorn aus Sommerfeld wird
ehe⸗
[4791]
Der hinter dem Kaufmann Heinrich August Albert Thimm zu Berlin von dem Königlichen Landgericht zu Braunsberg unter dem 17. Juli 1880 erlassene Steckbrief ist erledigt. berg, den 11. Februar 1881. anwalt.
[4790] 8 In einer Untersuchungssache der Arbeiter der Waren—Malchiner Bahn gearbeitet und zu Levensdorf gewohnt hat, sowie dessen Ehefrau als Zeuge vernommen werden. Ich ersuche um Mitheilung von dem Aufenthalts⸗ ort der Wenzel Müller'schen Eheleute. Waren in Mecklenburg, am 10. Februar 1881. Der Großh. Amtsanwalt.
[3040] Ladung.
1) Der Kaufmann Radatz aus Berlin, früher daselbst Gubenerstraße 53 wohnhaft, 2) der Kellner Adolf Reigers aus Stettin, deren Aufenthalt un⸗ bekannt ist, und welchen zur Last gelegt wird, zu Steglitz am 7. Mai 1880 umherziehend Druck⸗ schriften feilgeboten und Bestellungen auf Druck⸗ schriften gesammelt zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen Gewerbe⸗ scheines gewesen zu sein, Uebertretung gegen §§. 1, 18 bezw. 23 des Ges. v. 3./7. 1876, werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst
auf
den 28. März 1881, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht, Berlin II., Hausvoigteiplatz 14, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Berlin, den 27. Januar 1881.
1“ Schreiber, 1“
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.
[3183]
Ladung. Der Wehrmann Carl Friedrich Kaduhr, 35 Jahre alt, am 30. Dezember 1845 zu Oegnitz, Kreis Ost⸗Sternberg, geboren, dessen Auf⸗ enthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, als beurlaubter Landwehrmann ohne Er⸗ laubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 ad 3 Str. G. B., wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 17. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, vor das
hiermit zurückgenommen. Guben, den 11. Februar 1881. Königliche Staatsanwaltschaft.
Königliche Schöffengericht hierselbst zur Hauptver⸗
Brauns⸗- Der Erste Staats⸗ Amtsgerichts.
Wenzel Müller, welcher bis Ende Mai v. J. an 2
Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem
Ausvleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472
der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Be⸗ zirks⸗Kommando zu Prenzlau ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Augermünde, den 4. Februar 1881. Sparfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen
[4034] Der Müller Wilhelm Friedrich Bahlow
am 29.
September 1842 zu Pinnow, Kreis Anger⸗
wird beschuldigt, als ehemaliger Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Mi⸗
litärbehörde Anzeige erstattet zu haben, — Ueber⸗
(tretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen
Amtsgerichts hierselbst auf den 21. April 1881,
Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ v zu Angermünde zur Hauptverhandlung ge⸗ aden. selbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Prenzlau ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Angermünde, den 4. Febhruar 1881. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[1640] Ladung.
Zolldefraudation zur Last gelegt wird, Uebertretung gegen §§. 135, 136 Nr. 5 a. des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869, wird auf den 6. Mai 1881, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Hauptverhandlung geladen. tem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge⸗ schritten werden. Lyck, den 29. Dezember 1880. Königliches Amtsgerich Raphael, Gerichtsschreiber.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird der⸗
Spar feld,
Der Fleischermeister Leopold Peppel aus Rasten⸗ burg, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem
Schöͤffengericht zu Lyck zur Auch bei unentschuldig⸗
Berrlin, den 11. Februar 1881.
v“ Dawid, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 3. Kammer für Handelssachen.
Ediktalladung ehuf Todeserklärung.
14792]
4. ärz 1835, als Sohn der Eheleute Colon Johann Heinrich Thesing und Catharine Maria, geb. Strodtmann, in Grothe, nach Amerika aus⸗ gewandert und seit dem Jahre 1860 verschollen, wird auf begründet befundenen Antrag seiner nächsten Vermandten aufgefordert, sich bis spätestens Sonnabend, den 25. Februar 1882, Morgens 10 Uhr,
bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls er für
todt erklärt und sein Vermögen den nächsten Erben überwiesen werden soll. Zugleich ergeht die Aufforderung
des Verschollenen Kunde haben, zur Mitthei⸗ lung derselben,
Ansprüche, letzteres unter der Verwarnung, daß bei der Ueberweisung des Vermögens des für todt Erklärten auf die nicht angemeldeten Erb⸗ ansprüche keine Rücksicht genommen werden soll. Quakenbrück, den 14. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Brandenburg.
[4840] Kgl. württb. Amtsgericht Waiblingen. Vermögensbeschlagnahmen. Durch kriegsrechtliche Urtheile vom 10. und 31.
anfallende Vermögen des 1) Rekruten Johann Heinrich Herkeler Waiblingen, 2) Füsiliers Gottlob Zoller von da und 8 3) des Rekruten Karl Christian Mödinger aus Strümpfelbach, unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag be⸗
aus
448344] Heffentliche Zustellung.
Die Firma S. Lindenbaum Söhne zu Essen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Niemeyer in Essen, klagt gegen den Hermann Westermann, früher zu
handlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Aus⸗
1“
Ellinghorsthoff bei Gladbeck, jetziger Aufenthalt unbekannt, aus dem Wechsel vom 30. Oktober 1880
legt. Gemäß §. 333 der St. P. O. werden diese Ver⸗ mö ensbtschlagnahmen hierdurch veröffentlicht Den 17. Februar 1881. 11“ Amtsrichter. Wider.
1) an alle Personen, welche über das Fortleben
an alle Erbberechtigten, zur Anmeldung ihrer
Januar 1881 wurde das gegenwärtige oder künftig
9 Johann Seorg Heinrich Thesing, geboren am münde, geboren, zuletzt wohnhaft in Angermünde, 4. Mä figg;, 1
mit dem
mshausen, wegen eines Judicatrestes 9 TAntrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 1800 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 1. Ja⸗ nuar 1881 und ladet des Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bielefeld auf den 12. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der vWäööö gemacht. 6 a 8 M Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [4833] Armensache. Oeffentliche Zustellung. Eva Müller, ohne Gewerbe in Bretzenheim bei Mainz wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oppenheim in Mainz, klagt gegen Franz Büttner, Eisenbahnbediensteter aus Saarbrücken, bieher in Mainz wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Aufent⸗ halt, wegen Alimentation ihres Kindes, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung einer monatlich vorauszahlbaren Alimentations⸗ summe von 25 ℳ, beginnend am 6. Juni 1879, und zu allen Kosten, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Großh. Landgerichts zu Mainz auf den 6. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der ü; 8. in gemacht. oyat, Gerichtsschreiber des Großberzoglichen Landgerichts.
(4810] HOeffentliche Ladung. Nachdem für: 1) Johann Peter Mook von Niederrodenbach, 2) Johann Georg Mook, genannt Georg Mook III., von dort, b 3) Conrad Mook von da, jetzt in Amerika, und
4) Ehefrau des Ackermanns Ernst Heinrich Lang, Catharine Margarethe, geb. Mook zu Alten⸗
heßlau,
die Eintragung des auf den Namen von Peter Mook, Heinrichs Sohn von Niederrodenbach ka⸗ tastrirten, in der Gemarkung von Niederrodenbach
belegenen Grundeigenthums, als: K. 337. 1 a 83 qm Wiese im Butschlich, S. 740. 4 „ 77 „ Acker am neuen Schlag,
800 ℳ ausgestellten, am 3. Juli 1877 zahl⸗ baren Primawechsel die erforderliche Stem⸗ pelmarke von 45 ₰, 3) zu dem von ihr am 3. Januar 1877 über 400 ℳ ausgestellten, am 5. April 1877 zahl⸗ baren Primawechsel die erforderliche Stem⸗ pelmarke von 30 ₰, 4) zu dem von ihr am 28. März 1877 über 1000 ℳ ausgestellten drei Monate a dato zahlbaren Primawechsel die erforderliche Stempelmarke von 60 ₰, bevor sie die Wechsel aus den Händen gab, nicht verwendet zu haben, Uebertretung der §§. 6, 7, l1, 13 u. 14 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung vom 11. Juli 1873 (Reichsgesetz⸗Blatt Seite 295) das Haupt⸗ verfahren eröffnet. Zur Verhandlung hierüber ist ein Termin vor dem Königlichen Schöffengerichte hierselbst, Termins zimmer Nr. 5, auf den 30. Mai 1881, Mittags 12 Uhr, anberaumt, zu welchem die Angeklagte auf Anord⸗ nung des hiesigen Königlichen Amtsgerichts unter der Warnung vorgeladen wird, daß bei ihrem Aus⸗ bleiben dennoch zur Hauptverhandlung wird ge⸗ schritten werden. Neustettin, den 10. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. II.
(4827] Subhastations⸗Paten
und
Aufgebot.
1 In Sachen 1“
des Maurers L. 4. in Linden, Gläubigers, wider
die Ehefrau des Arbeiters Völker in Völksen, Schuldnerin,
wegen Forderung, jetzt Subhastation,
soll die der Schuldnerin gehörige sub Nr. 202 in
Völksen belegene Anbauerstelle, bestehend aus Wohn⸗
haus, Stallung und einem kleinen Garten vor dem
Hause, im Termine
am 4. Mai 1881,
Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube öffent⸗
lich meisthietend verkauft werden. Das Wohnhaus
ist im Jahre 1874 aus Fachwerk erbaut und ent⸗
hält 2 Stuben, 4 Kammern, 1 Speisekammer,
Bodenraum und Keller. .
Zugleich werden Alle, welche an den fraglichen
Immobillen Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche,
PEVWE111W11 grube,
unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen gungen zu haben vermeinen,
ö“
Wiese auf der Schweins⸗
sachen, im Geschäftszimmer Nr. 19, seine Rechte anzumelden und die Obligationen vorzulegen, widri⸗ genfalls sie für kraftlos erklärt werden. b München, den 16. Februar 1881. Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
[4794] Nachdem: 8 1) der Müller Adam Mann, Wilhelms Sohn, dahier, 2) der Metzger Heinrich Menzler dahier, die Eintragung zu 1 des auf den Namen von 1) Compagnie Belge de mines de Frankenberg ad 1, 2) Gemeinde Frankenberg ad 2, — katastrirten, in der Gemarkung von Frankenberg be⸗ legenen Grundeigenthums, als: 8 1) Bl. 3 Nr. 14 Weide bei der alten Hütte 6 a 59 qm, 2) Bl. ”5 Nr. 28 Weide Schmelzegrund 7 a 94 dm, zu 2 des auf den Namen von Ehefrau des Post⸗ boten Heinrich Mütze katastrirten, in der Gemar⸗ kung von Frankenberg belegenen Grundeigenthums,
als:
Bl. 74 Nr. 5 Acker Hainseite 8 a 79 qm, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Frankenberg beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grundvermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 13. April 1881, Vormittags 9 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmel⸗ dung unterlassende Berechtigte nicht nur seine An⸗ sprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmel⸗ dung eingetragen sind, verliert.
Frankenberg, den 12. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. Calaminus. 8
[4716] Erbvorladung.
Sosie Kimmig von Ottenhöfen, deren Aufent⸗ haltekort unbekannt ist — sie soll sich zuletzt im
fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Nealberechti⸗ hiermit aufgefordert
preußischen Staatsschnldschein Litt. F. Nr. 134 640 über 100 Thaler bestellten Amtskaution angeordnet. Alle Diejenigen, welche an diese Amtskaution An⸗ sprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche spatestens in dem auf den 8. April dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Ge⸗ richtsstelle, Zimmer Nr. 9, anberaumten Termiue anzumelden, widrigenfalls sie aller Ansprüche an die gedachte Amtskaution werden verlustig erklärt und damit lediglich an die Person des ꝛc. Staupenpfuhl verwiesen werden. Liebenwerda, den 4. Februar 1881. Königliches Amtsgericht.
4841]
— Nachstehend aufgeführte Personen: 1) Johann Friedrich Bristin, zuletzt zu Stolpe, geboren 9. Mai 1859, 2) Carl Friedrich Wilhelm Eickert, zuletzt zu Beckow, geboren 15. Mai 1859, 3) Hermann Friedrich Johann Engelhardt, zuletzt zu Liepen, ge⸗ boren 23. Dezember 1859, 4) Wilhelm Carl Friedrich Feucht, zuletzt zu Schwerinsburg, geboren 18. Oktober 1859, 5) Wilhelm Carl Bernhard Häuptmann, zuletzt zu Liepen, geb. 6. Juni 1859, 6) Johann Carl Friedrich Lindow, zuletzt zu Kl. Below, geboren 8. Januar 1859, 7) Heinrich Ewald Martens, zuletzt zu Rebelow, geb. 14. Juni 1859, 8) Max Helmuth Reinhold Schröder, zuletzt zu Bargischow, geboren 1. Januar 1859, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehen⸗ den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er⸗ laubniß das Bundesgebiet verlassen, oder nach ec⸗ reichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben — Vergehen gegen 140 Nr. 1 R.⸗Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 6. April 1881, Vormittags 9 ¾ Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von dem Königlichen Landraths⸗ Amte zu Anclam unterm 30. September 1880 über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Frkllrung verurtheilt werden. Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Greifswald vom 1. November 1880 ist das Vermögen der Angeklagten in Gemäßheit der 80140,98⸗Ste. G.⸗B. und 88. 480, 326 Str⸗ P.⸗O. zur Deckung der die Angeklagten möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt. Greifs⸗ wald, den 8. Februar 1881. Königliche Staatsan⸗
Elsaß aufgehalten haben — ist erbbetheiligt an der „Verlassenschaft ihrer am 2. Februar 1881 verstor⸗
waltschaft.