1881 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

märker, K

lange treu gedient hat, als wir überhaupt des Glück haben, dasselbe als Landetzherrschaft zu besitzen. Wenn der Herr Vorredner das Glück haben wird, das von sich sagen zu können, dann wird er auch geger solche Insinvationen empfineätch sein.

Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf sprach sich für Aufrechterhaltung der früheren Beschlüsse des Herrenhauses aus, nach welchen die Aufsichtsbefugniß dem Landrath als Vor⸗ sitzenden des Kreisausschusses übertragen werden sollte. Er knüpfte an die Erklärung des Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums vom Sonnabend die Hoffnung, daß es bald ge⸗ lingen werde, wieder zum alten Zustande zurückzukommen und die Aufsichtsbesugnisse des Kreisausschusses, wie sie jetzt bestände und die zu manchen Unzuträglichkeiten geführt hätten, zu beseitigen. Dieser Fehler müsse wieder korrigirt werden. In den 6 östlichen Provinzen bestehe allerdings noch der rocher de pronce, aber unsere Eroberungen hätten einen Alluvionsboden zu dem festen Kern hinzugefügt, der, wenn auch fruchtbarer, doch unsicherer sei, und auf dem man sich nicht so gut verlassen könne. Er bitte deshalb, den Antrag des Herrn von Kleist⸗Retzow anzunehmen, denn es sei die schönste Pflicht des Hauses, einzutreten für die Aufrechterhal⸗ tung der Königlichen Prärogative.

Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Brauchitsch plaidirte für die Beschlüsse des Abgeordneten⸗ hauses und wies unter Citirung der einzelnen Paragraphen nach, daß die materiellen Unterschiede zwischen dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses und der ursprünglichen Reg'erungs⸗ vorlage keine so bedeutenden seien. Das Organisationsgesetz habe dem Landrath gewisse Befugnisse in schleunigen Sachen gegeben, außerdem sei der Landrath Vorsitzender des Kreisausschusses und als solcher berufen, die Geschäfte zu leiten und vorzubereiten. Das jetzt vorliegende Zuständigkeitsgesetz gebe ihm außerdem noch ein weitgehendes Beanstandungsrecht. Außerdem seien in der Vorlage selbst noch manche Bestimmungen enthalten, welche dem Kreisausschusse gewisse Befugnisse übertrügen. Es sei daher ziemlich indifferent, ob man hier an der Spitze des neuen Titels sage, der Kreisausschuß hat die Aufsichtsbefug⸗ nisse insbesondere in den folgenden Punkten, oder man sage, der Landrath habe die Aufsicht, müsse jedoch in den folgenden Punkten den Kreisausschuß anhören.

Graf von Brühl erklärte in einer thatsächlichen Bemerkung, der Präsident des Staats⸗Ministeriums glaube, daß in dem von ihm (Redner) gebrauchten Ausdruck „Kanzlerbotschaft“ eine ungerechtfertigte Insinuation liege. Er glaube, die Vor⸗ lesung jener Erklärung habe einen Eindruck gemacht, welcher den von ihm gebrauchten Ausdruck rechtfertige. Die heutigen Worte des Präsidenten des Staats⸗Ministeriums hätten den⸗ selben abgeschwächt und aufgehoben; das glaube er auch in seiner Rede zum Ausdruck gebracht zu haben, wenn nicht, so bedauere er das. Ferner bemerke er, daß er unabhängig sei von der Partei des Centrums. Wenn der Präsident des Staats⸗Ministeriums ferner einen Unterschied gemacht zwischen seiner Treue und seiner (des Redners) und darauf verwie⸗ sen habe, daß seine Vorfahren dem Könige von Preußen noch nicht so lange gedient hätten, so bemerke er, daß seine Vorfahren ihren Königen stets in voller Treue unterthänig gewesen seien.

Herr Hasselbach bemerkte, die Aeußerungen des Präsiden⸗ ten des Staats⸗Ministeriums seien ihm in hohem Grade er⸗ freulich, um so mehr, als sie den Eindruck bestätigten, den er in der letzten Sitzung bei der Verlesung der Erklärung gleich gehabt habe. Für ihn hätte es der Ausführung des Ministers und des Herrn Adams nicht bedurft, daß der Staat das Aussichtsrecht haben müsse. Er habe diese Ansicht stets ver⸗ treten und erinnere an die Berathung der Provinzialordnung, wo er dagegen Front gemacht habe, daß Staatsangelegenheiten von kommunalen Instanzen erledigt werden könnten./Damals sei er mit seiner Meinung nicht durchgedrungen. Daß gerade Herr Adams für das Amendement Kleist⸗Retzow eintrete, in Folge dessen das Gesetz wahrscheinlich scheitern würde, begreife er, denn ihn am Rhein träfen die Nachtheile nicht. Er habe aber vergessen, daß, wenn das Gesetz wirklich scheitere, nach der be⸗ stehenden Kreisordnung der Kreisausschuß doch die Aufsicht über die Landgemeinden behalte. Die Rheinländer dächten aber, je schlechter die Gesetze würden, desto eher blieben sie von ihnen verschont. Wenn drei Faktoren sich einigen sollten, müsse einer doch nachgeben, und er bitte dringend, den Vor⸗ schlag der Kommission anzunehmen, damit das Gesetz zu Stande komme.

Graf zur Lippe äußerte sich dahin, daß, auf Prinzipien zu beharren, zu keinem Resultat führe, und wenn er auch im Prinzip für die Regierungsvorlage sei, so wolle er doch nach⸗ geben, damit das Gesetz im Interesse des Landes zu Stande komme. Es handele sich ja nicht um ein Aufgeben König⸗ licher Prärogative. Bei der Berathung des ersten Kompetenz⸗ gesetzes im Jahre 1876 sei die Situation eine ganz ähnliche gewesen; damals habe sich das Herrenhaus den Beschlüssen des andern Hauses angeschlossen; er bitte dasselbe, in dieser Kontinuität zu bleiben.

Der Referent Herr von Winterfeld empfahl nochmals den Antrag der Kommission, hauptsächlich, weil der Minister er⸗ klärt habe, daß dann das Gesetz vom andern Hause angenom⸗ men werden würde und weil das Abgeordnetenhaus sich un⸗ streitig mit seinen Beschlüssen zu §. 17 auf der gesetzlichen Basis befinde. Ebenso stehe das Herrenhaus mit seinen Be⸗ schlüssen zu §. 7 auf dem gesetzlichen Boden und deshalb werde das andere Haus in diesem Punkte gewiß nachgeben.

In der hierauf folgenden namentlichen Abstimmung wurde das Amendement des Herrn von Kleist⸗Retzow mit 50 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

Darauf wurde §. 17 mit großer Mehrheit nach den Be⸗ schlüssen des Abgeordnetenhauses angenommen, ebenso die noch restirenden Paragraphen des Zuständigkeitsgesetzes. Eine Meinungsverschiedenheit besteht also nur bezüglich des gestri⸗ chenen §. 7 wegen der Bestätigungssrage. Die Vorlage muß deshalb nochmals an das Abgeordnetenhaus zurück.

Hierauf wurde der Gesetzentwurf, betreffend das Fidei⸗ kommißvermögen des vormals Kurfürstlich hessi⸗ schen Hauses und die dazu gehörigen beiden Verträge in einmaliger Schlußberathung unverändert genehmigt, ebenso der Gesetzentwurf zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, und der Gesetzentwurf über gemeinschaftliche Holzungen. Schluß 4 Uhr.

Die gestrige (65.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher mehrere Regierungskommissarien bei⸗ wohnten, wurde um 1 ½¼ Uhr von dem Präsidenten mit der Mittheilung eröffnet, daß vom Herrenhause die Novelle zur Kreisordnung in abgeänderter Form zurückgekommen sei, und

als Mitglied ciner Familie, die dem regierenden Hause so

daß an Stelle des aus der Kommission zur Vorberathung des sog. Verwendungsgesetzes ausgeschiedenen Abg. Richter der Abg. Büchtemann gewählt worden sei. Vor Eintritt in die Tagesordnung erklärte der Abg. Rickert, er habe in der

Sitzung vom 31. Januar bei Gelegenheit der Besprechung

des „Neunkirchener Tageblattes“ mitgetheilt, daß ein höherer Eisenbahnbeamter der Frau eines Unterbeamten das Austragen des „Neunkirchener Tageblattes“ verboten habe. Der Betriebsdirekter Mohrmann bei der Saarbrücker Bahn habe sich durch diese Mittheilung verletzt gefühlt und eine Untersuchung angestellt, welche die Unrichtigkeit seiner (des Redners) Angabe ergeben habe. Derselbe habe darüber an den Minister für öffentliche Arbeiten Mittheilung gemacht und dieser habe gewünscht, daß er (Redner) dem Hause hiervon Kenntniß gebe. Er thue dies hiermit, indem er zugebe, daß ihm auerdings ein Irrthum begegnet sei. Der betreffende Beamte sei allerdings kein Eisenbahnbeamter, sondern ein Bergbeamter gewesen.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht der Geschäftsordnungs⸗Kommission über die Frage der Fortdauer des Mandats des Abg. Filbry. Derselbe ist als Landrichter vom Landgericht zu Limburg a. d. Lahn mit einer Gehaltserhöhung von 900 an das Landgericht in Coblenz versetzt worden. Die Kommission beantragte durch den Referenten Abg. Kletschke das Mandat des Abg. Filbry für erloschen zu erklären.

Die Abgg. Sarrazin, Dr. Windthorst und Dr. Lieber widersprachen diesem Antrage, da der Fall des Art. 78 der Verfassung Eintritt in ein neues Amt hier nicht vor⸗ liege; der Abg. Filbry sei vielmehr in seinem bisherigen Amt als Landrichter geblieben. In diesem Sinne sei diese Fraße auch in analogen Fällen im Reichstage entschieden worden.

Die Abgg. Kropp und Klotz befürworteten den Kom⸗ missionsantrag unter Hinweis auf ein Präjudiz dieses Hauses; auch unter dem Gesichtspunkt der richterlichen Unabhängigkeit und Inamovibilität müsse die Versetzung mit als Eintritt in ein neues Amt angesehen werden.

Der Abg. von Quast führte aus, daß im §. 78 der Ver⸗ fassung, welcher die einschlägigen Bestimmungen enthalte, nicht von dem Eintritt in neues Amt die Rede sei, sondern nur von dem Eintritt in ein Amt, mit dem eine Gehalts⸗ erhöhung verbunden sei, daß daher der Artikel §. 78 auf diesen Fall anzuwenden sei.

Der Kommissionsantrag wurde darauf angenommen.

Es folgten Petitionsberichte.

Eine Petition pflugzähliger Grundbesitzer der Augusten⸗ burger Harde auf Alsen, welche behaupteten, ihre Harde habe im Jahre 1864 der dänischen Regierung für 18 934 6 mehr an Kriegsfuhren geleistet, als ihr Fuhrsoll betragen habe und demgemäß Bewilligung der erforderlichen Summen aus Staatsmitteln beantragten, wurde auf Antrag der Kom⸗ mission, trotz des Widerspruchs des Regierungskommissars Landraths Dr. Heyer, der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Ebenso wurden die Petitionen der katholischen Haus⸗ väter, Kaufmann Berger und Genossen in Pleß, betreffend die von der Regierung zu Oppeln verfügte Einschulung meh⸗ rerer Hausväter anderer Gemeinden in die Schulsocietät Pleß, auf Antrag der Unterrichtskommission (Referent Abg. Dr. Franz), sowie diejenigen des Magistrats zu Steinau um Be⸗ seitigung des Oderbrückenzolles, auf Antrag der Budget⸗ kommission (Referent Abg. Tiedemann [Bomst]) der Staats⸗ regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Die Stadtgemeinde Ehrenfeld, vor den Thoren von Cöln⸗ belegen, und die Bürgermeisterei der Vororte von Trier be⸗ schwerten sich über mehrere Punkte der Kommunalbesteuerung, die nicht genügende Rücksicht auf die Außen⸗Gemeinden grö⸗ ßerer Städte nehme und beantragten: 1) die Privatbahnen nach der Verstaatlichung in gleicher Weise, wie bisher, zu den Kommunallasten heranzuziehen, 2) die Staatsbeamten mit Kommunalsteuern an ihren Wohnsitzen zu besteuern, 3) die Kommanditgesellschaften ebenso wie die Aktiengesellschaften mit Kommunalsteuern zu belegen.

Die Kommission für das Gemeindewesen beantragte beide Petitionen der Staatsregierung für die als nothwendig an⸗ erkannte Neuregulirung des Kommunalsteuerwesens als Ma⸗ terial zu überweisen.

Der Referent Abg. Knebel und die Abgg. Berger und Sello befürworteten diesen Antrag, besonders wegen der Forderung zu 1, da bei dem jetzigen Zustande im Wege einer einfachen Verwaltungsmaßregel Eisenbahnen durch Zusammen⸗ legung mit anderen Bahnen einer veränderten Kommunal⸗ besteuerung unterworfen werden könnten.

Der Abg. Hammacher führte aus, daß eine gesetzliche Re⸗ gelung der Materie nöthig sei, jedoch nicht im Sinne der Petenten, sondern in der Art, daß man die gesammten Staats⸗ eisenbahnen des Landes als einen einheitlichen Finanzkörper betrachte, dessen Erträgnisse den einzelnen Gemeinden ratirlich zu gute kämen. Bis jetzt sei übrigens das Besteuerungsrecht der Kommunen an den zu verstaatlichenden Bahnen nicht alterirt, da dieselben in dieser Hinsicht noch als Privatbahnen anzusehen seien.

Das Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission.

Der Verein zur Förderung städtischer Interessen zu Char⸗ lottenburg bat, bei der Staatsregierung die Einrichtung einer Haltestelle der Berliner Stadteisenbahn am Kreuzungspunkte der Charlottenburger Chaussee zu befürworten. Der Referent Abg. Hobrecht empfahl den Kommissionsantrag, die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Der Abg. Prinz Handjery beantragte die Ueberweisung der Petition an die Staatsregierung zur Berücksichtigung und begründete diesen Antrag durch Hinweis qpf die große Wich⸗ tigkeit einer Haltestelle grade an der deanh Stelle. Redner führte aus, daß an der Stelle, wo die Stadtbahn die Charlottenburger Chaussee kreuze, sie allein den großen, nach Tausenden, ja Zehntausenden zählenden Verkehr zwischen Berlin und Charlottenburg berühre und aufzunehmen im Stande sei, während sie im Uebrigen rings um Charlottenburg herumgehe. Die jetzt angelegten Stationen befänden sich an Stellen, wo noch wenig gebaut werde; hinter dem Zoologischen Garten sei neuer⸗ dings nur die Artillerie⸗ und Ingenieurschule gebaut. Und wenn der Bahnhof am Zoologischen Garten allerdings nicht weiter von Charlottenburg entfernt sei, so müsse man zu dem⸗ selben doch, um nach Berlin zu gelangen, einen ungewohnten Umweg machen, was Niemand thun werde. Der Hauptverkehr werde die große Chaussee nicht verlassen und gerade der Um⸗ stand, daß auf dieser schon die Pferdebahn bestehe, spreche für

die Wahl der geforderten Haltestelle.

„Der Abg. Dr. Weber bezeichnete cs als einen Mißgriff, wenn die Staatsregierung die Stadtbahn eröffnen würde, ohne an dem einzigen Punkte, wo die Bahn außer⸗ halb Berlins Charlottenburg berühre, eine Haltestelle zu er⸗ richten. Redner verwies auf den außerordentlich starken Ver⸗ kehr mit Charlottenburg. Die angelegten Haltestellen in Belleyvue und am Zoologischen Garten seien fast zwei Kilo⸗ meter von einander entfernt; von dem Mitttelpunkt zwischen beiden, von dem hier die Rede sei, be⸗ trage die Entfernung zur nächsten Station daher etwa einen Kilometer und bei den Verkehrsverhältnissen großer Hauptstädte passe für diese Entfernung nicht mehr der Begriff erreichbarer Nähe. Unmittelbar an der gefordeten Haltestelle befinde sich das große, schon völlig aptirte Bauterrain der Hamburger Immobiliengesellschaft, die Königliche Porzellan⸗ manufaktur und ältere bereits bebaute Theile Charlottenburgs. Er empfehle deshalb dringend die Annahme des Antrages des Fendserz⸗ 1

Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rat Frölich ertheilte die Versicherung, daß die veeeg 8 weiter in Erwägung nehmen werde, erklärte indessen, daß die Regierung bisher ein Bedürfniß für diese Haltestelle nicht habe anerkennen können. Der Kommissar erklärte sich mit dem Kommissionsantrage einverstanden, aber entschieden gegen den Antrag Handjery.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen und der An⸗ trag des Abg. Prinz Handjery mit großer Majorität ange⸗ nommen.

Die Petitionen verschiedener Grundbesitzer aus Schleswig⸗ Holstein auf Anerkennung der auf ihren Grundstücken lasten⸗ den ‚„stehenden Gefälle“ als Grundsteuer und dementsprechen⸗ den Wegfall derselben vom 1. Januar 1878 ab wurden auf Antrag der Agrarkommission der Regierung zur Erwägung Utderh. 8 1

Bezüglich einer Petition der Gemeinde Christophswal (Kreis Landsberg a. W.) um Abhülfe gegen di dsaeec 88 fahr der Versandung durch entstandene Sandwehen, beantragte die Agrarkommission: „In Erwägung, daß die Petenten den Instanzenzug nicht eingehalten hätten, zwar über die Petition zur Tagesordnung überzugehen; in Erwägung jedoch, daß die Beschwerden der Petenten dringend der Abhülfe bedürften, die Regierung zu ersuchen, ernstlich ins Auge zu fassen, wie Ka⸗ lamitäten der beregten Art dauernd zu beseitigen seien“.

„Auch dieser Antrag wurde angenommen. Nachdem der Präsident mitgetheilt hatte, daß er soeben die Nachricht er⸗ halten habe, daß das sog. Zuständigkeitsgesetz vom Herren⸗ hause mit Ausnahme des §. 7 angenommen sei, vertagte sich das Haus um 4 ¼ Uhr auf Dienstag 1 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Die „Statistischen Mittheilungen über das Großherzogthum Baden“ enthalten einen Artikel: „Die badische Schuljugend nach Farbe der Augen, der Haare und der Haut“, in welchem die Ergebnisse einer im Jahre 1875 auf Antrag der deut⸗ schen Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte vom Großherzoglichen Oberschulrath angeordnete Erhebung über die Frage der Augen, der Haare und der Haut der Schüler der Volks⸗ und Mittelschulen niedergelegt sind. Die Erhebung bezog sich auf 249 002 Knaben und Mädchen (etwa 85 % der Zahl aller Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 15 Jahre). Von diesen hatten blaue Augen 81 855 oder 32,87 % (einschließl. 1 rothäugiges), graue Augen 76 416 oder 30,69 % braune Augen 90 731 oder 36,44 % (einschließl. 14 schwarzäugige); blonde Haare 145 564 oder 58,46 % (ein⸗ schliehl. 7 weiß: 471 rothhaarige), braune Haare 96 751 oder 38,87 % (einschließl. 2.0 rothhaarige), schwarze Haare 6687 oder 2,67 %; weiße Haut 216 858 oder 87,09 %, braune Haut 32 144 oder 12,91 %. Nach der Farbe der Augen und der Haare fanden sich folgende Kombinationen: blonde Haare 60 989 oder 74,51 % blaue Augen, 46 986 oder 61,49 % graue Augen, 37 589 oder 41,43 % braune Augen; braune Haare 20 843 oder 25,46 % blaue Augen, 27 338 oder 35,77 % graue Augen, 48 570 oder 53,53 % braune Augen; schwarze Haare 23 oder 0,03 % blaue Augen, 2092 oder 2,74 % graue Augen, 4572 oder 5,04 % braune Augen; oder blaue Augen 60 989 oder 41,90 % blonde Haare; 20 843 oder 21,54 % braune Haare, 23 oder 0,34 % schwarze Haare; graue Augen 46 986 oder 32,28 % blonde Haare; 27 338 oder 28,26 %, braune Haare; 2092 oder 31,29 % schwarze Haare; braune Augen 37 589 oder 25,82 % blonde Haare; 48 570 oder 50,20 % braune Haare, 4572 oder 68,37 % schwarze Haare. Nach der Farbe der Augen, der Haare und der Haut ergeben sich folgende Kombi⸗ nationen (wobei die 158 271 Blau⸗ und S als hell⸗ farbige zusammengefaßt sind): weiße Haut: 107 538 blondes, 36 997 braunes, 84 schwarzes Haar und helle Augen; 37 403 blondes, 34 643 braunes, 193 schwarzes Haar und braune Augen; braune Haut: 437 blondes, 11 184 braunes, 2031 schwarzes Haar und helle Augen; 186 blondes, 13 927 braunes, 4379 schwarzes Haar und braune Augen. In Prozenten aller Kinder: weiße Haut: 43,19 % blondes, 14,86 % brauncs, 0,03 % schwarzes Haar und belle Augen; 15,02 % blondes, 13,91 % braunes, 0,08 % schwarzes Haar und braune Augen; braune Haut: 0,18 % blondes, 4,49 % brauncs, 0,82 % schwarzes Haar und helle Augen, 0,07 % blondes, 5,59 % braunes, 1,76 % schwarzes Haar und braune Augen. Vorherrschend sind hiernach die Typen mit hellen Farben und stebt der reine helle Typus (helle Augen, Haare und

aut) in erster Linie. Die dunklen Typen zusammen, näͤmlich alle raunhäutigen und die braunäugigen mit duntlem Haar zusammen machen nur 26,90 % aus. Es sei anzunehmen, daß das bei der Schuljugend vorgefundene Verhältniß nicht nur für die ganze Jugend, sondern auch für die ganze Bevölkerung gelte. .

Kunst, Wissenschaft und Literatur

Kopenbagen, 14. Februar. Die große Königliche Bibliothek hat im Finanzjahre 1879/80 für die Abtheilung für dänische Literatur von 164 Buchdruckern 148 Zeitungen, 201 Zeitschriften, 2006 Bücher, 575 Gesänge und von 4 Theatern die Zettel erhalten. Antiquarisch wurden 583 Werke und 12 Gesänge erworben. Vom Generalstabe und 16 Lithographen wurden 506 Nummern, bestehend aus Karten, Plänen, Büchern, Porträts ꝛc., eingeliefert. Die Abtheilung für ausländische Literatur wurde um 2030 Bände vermehrt. Einem früher getroffenen Uebereinkommen gemäß fand im Jahre 1879 zwischen der großen Königl. Bibliothek und dem Smithsontan In⸗ stitution in Washington der erste Austausch von offiztellen dänischen und nordamerikanischen Drucksachen statt. Die ganze Vermehrung der Bibliothek betrug 7585 Bände, 991 Lieder und Gesänge und 4 Theaterzettel. Die Handschriftensammlung ist durch mehrere interessante Sachen bereichert worden, u. A. durch einige Exemplare von den heiligen Büchera der Buddhisten, ein Pali⸗Fragment aus Bangkok ꝛc. Von den Handschristen sind seit 1872 durch Vermitte⸗ lung fremder Bibliotheken und Archive sehr viele an ausländische, namentlich deutsche, Gelehrte ausgeliehen worden; es erhielten u. A. zwei Papierhandschriften aus dem 15. Jahrhundert mit deutschen Chroniken Dr. L. Weiland in Berlin, ältere Handschriften Professor Frensdorff in Göttingen, Dr. Hille in Schleswig, Dr. Foerster in Breslau, Professor Mommsen in Berlin, Prosefser Usinger und Professor Weinhold in Kiel, Archivar Bencke in Hamburg, Dr. Köͤl⸗ bing in Breslau, Dr. Cardanus in Bonn, Dr. Val. Rose und Geheimrath Wattz in Verlin ꝛc. Die Auesgaben der Bibliothek be⸗

trugen im gedachten Finanzjahre 52 393 Kronen.

schweren

den Zeutschrn Keichs⸗-Anzeigers und Köbaiglich Preußischen Staats⸗Anzeigers: Berlin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nre. 32.

8 Fgnser ate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt ant die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Sabhaststionen, Aufgebote, Vorladungen

3. Verkäufe, Verpschthngez, Submissionen eto. 4. Verloesung, Amortisatien, Zinszahlung

Deffentlicher

u. dergl.

u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

5. Industrielle Etzblisssments, Fabriken und

Grosshandel. 1

6. Verschiedens Bekanatmachungen.

7. Litezarische Anzeigez.

8. Theater-Anzeigen. In der Börzen- beilage.

Anzeiger.

„Invalideudank“, RNindolf Moßsse, Haasenstein & Vogler, Büttnes & Winter, sowit alle übeigen gräßeren

—z ratt vebmen ant die Annoncen⸗Expeditionen des G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Annonzen⸗Sureaus.

Handelsmann Wilhelm Wilsnack wegen Unter⸗

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den

schlagung in den Akten U. R. II. Nr. 971. de 1880 unter dem 29. Januar d. Is. erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 18. Februar 1881. Königl. Landgericht I. Der Untersuchungsrichter. Johl.

Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Restaurateur Ferdinand Hunds⸗ dörfer wegen Betruges unter dem 14. Januar 1881 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 16. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht I. 94. Abtheilung.

5113

181. z.s. Gegen den früheren Restaurateur Anton Schley, zuletzt Inspektor in Karnewko und Ambach bei Nakel, geboren den 12. Mai 1837 zu Blankwitt bei Flatow, welcher Anfangs Januar d. J. von Krojanke flüchtig geworden ist und sich in früheren Jahren in Bromberg und zu Groß⸗ Born bei Ratzebuhr aufgehalten hat, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen wissentlichen Meineides rer⸗ hängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Central⸗Gefängniß zu Cöslin abzuliefern. Cöslin, den 17. Februar 1881. Der Untersuchungs⸗ richter bei dem Koͤniglichen Landgerichte.

Durch Beschluß vom 16. November 1880 ist jeder der Cigarrenarbeiter Phylipp Fiech und Hermann Grewe, früher hier, deren Aufenthalt unbekannt ist, weil sie in der Strafsache gegen Heider & Kons. D. 89. 80. trotz ordnungsmäßiger Ladung als Zeugen in einem Termine ausgeblieben sind, zu einer Gelestrafe von 20 ℳ, im Unvermögensfalle zu vier Tagen Hast, bestraft, und ist die öffent⸗ liche Zustellung dieses Beschlusses in Gemäßheit des H§. 40 der Strafprozeß⸗Ordnung erfolgt. Die Polizei⸗ behörden ꝛc. werden ergebenst ersucht, uns Mit⸗ theilung zu machen, falls der Aufenthalt des ꝛc. Fiech oder Grewe bekannt sein sollte. Goldberg, den 16. Februar 1881. Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

[5147) Aufgebot.

Die nachbezeichneter Gegenstände: ““ 1) des von dem Klempnersehn Fritz Vieweg am

21. Juni 1877 auf der Gartenstraße in Rybnik gefundenen Betrages von 7 70 ₰,

2) des von der Arbeiterfrau Franziska Zimon am

7. Januar 1880 auf der Bahnhofspromenade hierselbst gefundenen Betrages von 5 ℳ, 1 3) des von der Friedericke Schaeffer am 24. Juni 1880 vor dem Kaufmann Hoenigerschen Hause bierselbst gefundenen Betrages von 3 und 1 österreichischen Guldenstücks, 4) eines am 26. November 1879 zu Rybnick einer Frauensperson, welche sich als die Wittwe Caroline Urbanek aus Zawodzie ausgab, abge⸗ nommenen Korbes, enthaltend: eine weiße Ober⸗ tasse, zwei weiße Obertassen mit kraunen Streifen von Steingut, ein Portemonnaie mit 6 IJInhalt, zwei schwarze Frisirkämme mit zinnerner Einfassung, ein Paar grüne Man⸗ schettenknöpfe und drei dergleiche Hemdknöpfe, ein Paar schwarze Manschettenknöpfe und zwei dergleiche Hemdknöpfe, iwei Stück schwarzen Zwirn, ein Packet weiße Bändchen, sieben Packete Besatzspitzen, zwei weiße Taschentücher, darunter eins mit H. L. 1. gezeichnet, ein Packet Haar⸗ nadeln, ein Paar Handschuh, 8 - 5) eines am 26. November 1879 zu Rybnik einer legitimationslosen Frau, welche sich als die Frau des Invaliden Franz Langer, Johanna, geborene Dombrowski, aus Nr. 14 bei Zaborze ausgab, abgenommenen Korbes, enthaltend: ein Paar lederne Damenstiefeletten mit Glanzleder⸗ kappea, . 8

6) zweier Röcke, welche dem Tagelöbner Bienek und dem Häusler Scheffezyk im August 1879 als muthmaßlich gestohlen abgenommen wor⸗ den sind,

) eines dem Schmiedegesellen Joseph Zogalla aus Gleiwitz am 18. November 1880 auf der Glei⸗ witzer Straße in Rybnik von dem Kutscher August Bonk abgenommenen Zaumzeugs, über dessen redlichen Erwerb Zogalla sich nicht aus⸗ zuweisen vermocht hat, 8

werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem

auf den 25. April cr., Vorm. 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 48, unseres Gerichtsgehäudes anstehenden Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht aber aus⸗ geschlossen wird.

Rybnik, den 10. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

881719] Aufgebot.

Die legitimirten Erben der am 11. April 1851 verstorbenen Frau Eleonore Sophie Börnecke (Bernecke), geb. Börnecke (Bernecke), und deren am 3. Juni 1856 verstorbenen Ehemanns, gewesenen Auszügers Andreas Friedrich Börnecke (Bernecke) sen. zu Freuz, zugleich die zu ihnen gebörige Wittwe Wilhelmine Mansfeld, geb. Börnecke (Bernecke), zu Gr. Wülknitz für sich, haben das Aufgebot folgender, ihnen angeblich verloren ge⸗ aangener Urkunde: 8 b 18 dem Auszüger Andreas Friedrich Börneche

sen. zu Frenz als Verkäufer, für ich, seine Ehefrau und Kinder ertheilten beglaubigten Abschrift des vom vormaligen Herzogl. Justiz⸗ amte Cöthen hierselbst unterm 6. und 12. Sep⸗

oder Eigenthümer

[5150] 1 Verkaufsproklam und Aufgehot. In Zwangevollstreckungssachen des Magistrats zu Harburg, als Vertreters der dortigen Kämmerei, wider den Maurergesellen Friedrich Wilhelm Scheel

dige

liche

vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer anberaumten Aufgebotstermine melden und die Urkunde vorzulegen, 1t die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Cöthen,

(L. S.)

[5151] Bekanntmachung und Aufgebot. In Sachen betreffend die Zwangsrersteigerung der dem Abbauer Heinrich Büsch gehörigen, zu Kl.⸗ Gußborn d Termin zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der gedachten Abbauerei, mutterrolle aufgeführten, 1 ba 04 a qm großen Grundstücken, vebst darauf befindlichen Gebäuden, als:

auf

an hiesiger Gerichtsstelle angesetzt, wozu Kauflustige

it gel den damit gic⸗ werden alle Diejenigen, welche an den Verkaufsobjekten Eigenthums⸗,

tliche, de un kichilche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben dung solcher Änsprüche zu unter dem Verwarnen . den, Nichtanmeldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der fraglichen Grundstücke verloren geht. Dannenberg,

wesens,

rische,

[5110]

[5144]

lassen:

tember 1848 ausgefertigten Kaufbriefs seines

welche

ältesten Sohns, Börnecke jun. zu Frenz, über l väterlichen, aus zwei zusammengelegten Kossathen⸗ gütern bestandenen Grundstücke woraus dem Verkäufer und dessen Ehefrau, Eleonore 250 Thlr. =

Tochter, Wilhelmine Börnecke, später verehel. Mansfeld, zu Gr. Wülknitz, 1 1200 ebenfalls mit vier Prozent verzins⸗

nannten Eltern ein Auszug hypothekarisch zu⸗ gestanden beantragt. fordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den

Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.

hörigen, an der Feldstraße zu Harburg unter Nr. 9 n mit der Hyp.⸗Nr. 1241 versehenen Bürger⸗ wesens allhier angeordnet und wird zum meistbie⸗ tenden Verkaufe des Bürgerwesens die Sitzung am

Morgens 11 Uhr, im beraumt. Die Bedingungen

erbautey, massiven Wohnhause besteht, können vor dem Termin auf

der Gerichtsschreiberei allhier eingesehen werden. Zugleich werden gesetzliche die, we Eigenthums⸗, Näber⸗,

Hintergebäude

besondere auch zu besitzen glauben, zu deren im anberaumten Verkaufsterm warnen geladen, daß die nicht ihren Rechten,

Behufs der ersten werden auf den Antrag des Schi Lange zu Prerow alle zur . 48 hüe etan 25 ½/60 Parten in dem Brigg Unterscheidungssignal Realgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mittwoch,

den 1. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiser Gerichtsstelle, raumten Termine anzume n widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden sollen.

Barth, den 14. Februar 1881.

schiff „Harmonie“ I

Das k. b. Amtsgericht Kitzingen hat am bruar 1881 folgende öffenkliche Aufforderung er⸗

nna Regina Eger, geboren am 29. August 14. Fe⸗

Susa Wilhelm August Eger, geboren am den Bauerseheleuten Wil⸗

Cossath Andreas Friedrich die Hälfte der

zu Frenz,

Sopbie Börnecke, geb. Börnecke, 750 vierprozentige rückstäu⸗ Kanf⸗ (Tagezeit⸗) Gelder, und deren

400 Thlr. =

elterliche Beihülfe, sowie den vorge⸗

Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ 1881, Vormittags 9 Uhr 8 immer Zahl 15, seine Rechte anzu⸗ widrigenfalls den 18. Dezember 18890. Herzogliches Amtsgericht. II. Gust. Holzmann.

unter der Nr. 29 belegenen Abbauerei bestehend aus dem Karten⸗

2 See der Grundsteuer⸗

Wohnhaus, Stall und Anbau,

Dienstag, 12. April 1881, 12 Uhr Miittags,

lichen Sitzung vom

9. Familien-Nachrichten. helm und Eva Maria Eger in Buchbrunn, im Jahre 1840 nach Nordamerika ausgewandert sind und seitdem vermißt werden, werden auf Antrag ihres Pflegers, des Oekonomen Georg Kordwig von Buchbrunn, aufgefordert, bis spätester s Freitag, den 16. Dezember 1881,

früh 9 Uhr, G bei dem k. b. Amtsgerichte Kitzingen sich perfönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls sie fär todt erklärt werden würden. Innerhalb dieses Termines oder ambezeichneten Tare sind Erbansprüche an die Verscholleaen um so siche⸗ rer geltend zu machen, als außerdem das für Letztere vormundschaftlich verwaltete Vermögen im Betrage von beiläufig 450 nach Maßgabe des fränkischen Landrechts den bekannten nächsten Anverwandten überlassen würde. 3 Zugleich werden alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde zu geben vermögen, aufgefordert, dem k. b. Amtsgerichte Kitzingen hier⸗ über Mittheilung zu machen. Kitzingen, den 17. Februar 1881. Gerichtsschreiber des k. b. Amtsgerichts Unger.

[8157) VBekanntmachung.

Das k. b. Amtsgericht Memmingen hat unterm Heutigen nachstehendes

Aufgebot

Kitzingen.

rlassen:

Auf Antrag des Webers Florian Wölfle von Grub, Gem. Legau, den am 27. Aug. 1792 ge⸗ borenen Ludwig Müller, ohne Gewerbe, von Legau, welcher im Jahre 1816 als Soldat nach Frankreich marschirt sein soll und seitdem verschollen ist, für todt zu erklären, ergeht an den genannten Ludwig Müller die Aufforderung, spätestens in der öffent⸗

Freitag, den 16. Dezember l. Irs., Vormittags 19 Uhr, bei dem k. Amtsgerichte Memmingen sich persön⸗ lich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt würde.

werden.

Näher⸗, lehn⸗ fideikommissarische, Pfand⸗ und andere

vermeinen, zur Anmel⸗ dem obigen Termine

hiermit geladen, daß für den

16. Februar 1881.

Königliches Amtsgerscht. I. gez. Sander.

Brehm, A.⸗G.⸗Sekretär,

ist die Subhastation des dem Letzteren ge⸗

Freitage, den 22. April d. J., 8 9 hiesigen Gerichtslokale an⸗ für den Verkauf des Bürger⸗ welches wesentlich aus dem erst 1879 reu und dem massiven

lche an das zu

Pfand⸗

den 18. Febeuar 1881. Königliches Amtsgericht. I. Bornemaun. Lüsse, A. G. Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Aufgebot.

von hier, berechtigten

F.,

Zimmer Nr.

Königliches

Oeffentliche Aufforderung.

Amtsgericht. I.

1833, und

r Vorschrift gemäß alle verkaufende Bürgerwesen lehnrechtliche, fideikommissa⸗ oder andere dingliche Rechte, ins⸗ Servituten oder Realberechtigungen Anmeldung spätestens ine unter dem Ver⸗ sich Meldenden mit dem neuen Erwerber des Bürger⸗ wesens gegenüber, ausgeschlossen werden.

Harburg,

Eintragung einer Verpfändung ffers Joachim

Eintragung auf die dem

4, anbe⸗ lden und zu bescheinigen,

17. Fe⸗

Ferners werden alle Personen, welche dem Ludwig

Müller gegenüber erbberechtigt sind, aufgefordert,

ihre Interessen bei Vermeidung der Nichtberücksich⸗

tiguns im Aufgebotsverfahren zu wahren. .

Wer über das Leben des vorerwähnten Ludwis

Müller Kunde geben kann, hat hierüber so bald als

möglich dem k. Amtsgericht allhier Mittheilung zu machen. 4 18

Memmingen, 17. Februar 1881.

Gerichtsschreiberei

des Königlichen Amtsgerichts

Preu. 8

[5148]

chstehender Auszug: A

n das Königliche Amtsgericht III. Schweidnitz. Klage

des Hausbesitzers und Kaufmann? E. mann zu Schweidnitz, Klägers,

wider

Nesse if Beklagten

den Messerschmied August Reichelt, Beklagten,

früher zu Schweidnitz wohr haft, dessen Aufenthalt

jetzt unbekannt. 8 Objekt: 75

Ich lade den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor Ein Königliches Amtsgericht in Schweidnitz, und werde bean⸗

en: 1 1 Zahlung von 75 nebst

den Beklagten zur 5 % Zinsen seit der Klagezustellung zu verur⸗

theilen; auch das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. wird dem Bemerken, boß Termin zum Erschei⸗ nen für den Beklaaten auf den 2. Mai 1881, 10 Uhr Vormittags. angesetzt ist, dem Beklagten, Messerschmied August Reichelt, dessen Aufentbalt. unbekannt ist, hiermit öffentlich zugestellt. 1 Schweidnitz, den 11. Februar 1881. 8, In Gerichts schreiber des Königlichen Amtsgerichts. III. Brendel.

. Berg⸗

orderungen und Ansprüche an den Nachlaß 9. Justiz⸗Raths Johann Splpester Huwald zu Uetersen sind bei Vermeidung des Verlustes der⸗ selben, binnen 12 Wochen und spätestens im Auf⸗ ebotstermin am: 1 G Sonnabend, den 18. Juni 18 Morgens 10 Uhr, 8 rechtebehörig hier anzumelden. Uetersen, den 18. Februar 1881. Köaigliches Amtsgericht. 8 gez. Echte. . Veröffentlicht: Schödensack, Gerichtsschreiber des Königlichen Am sgerichts. 5112] m Namen des Königs! b In 8969 betreffend das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger des zu Ober⸗Glogau vertorbenen Handels⸗ mannes Emanvel Dienstfertig hat da⸗ Königliche Amtsgericht zu Ober⸗Glogau am 19. Januar 1881 ür Recht erkannt: b 8 65 die unbekannten Gläubiger mit ihren Ansprüchen an den Nachlag des Handele mannes Emanuel Dienstfertig zu Ober. Glogau mit der Maßgabe auszuschli ßen, daß dieselben nur be⸗ rechtigt sind, ihre Ansprüche gegen die Bene⸗ fizialerben insoweit geltend zu machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird und die Kosten des Verfahrens aus der Masse zu entnehmen.

W“

bruar 1838, mit ihren Eltern,

[5131]

Bekanntmachung.

Die Hypothekenurkunde über das mit 5 % jährlich verzinsliche, auf der dem Franz Nitschke gehörigen Gärtnerstelle Nr. 28 Peisterwitz in Abtheilung III. des Grundbuches unter Nr. 15 für den Häusler Daniel Schaar zu Peisterwitz eingetragene Darlehn von Einhundert Thalern, ist durch Urtheil vom 15. Februar 1881 für kraftlos erklärt worden. Ohlan, den 15. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht.

1.“ Bekanntmachung.

Der am 14. März 1826 zu Senne vitz geborene Oekonom Johann Gottlieb Wilhelm Haedicke, Sohn des Anspänners David Wilhelm Haedicke und dessen Ehefrau Johanne Caroline Henriette, geb. Weber,

[16835]

dess

131393]

seit dem 5. Februar 1852 Haedicke verheirathet, später in Wahren, Halle a./S. wohnhaft, hat sich am 4. von heer entfernt und seit dieser Zeit keine Nachricht von sich gegeben. Haedicke, Johann bekannte Erben aufgefordert, am 14. Oktober 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts raumten Termine zu melden, widrigenfalls der Jo⸗ hann Gottlieb Wilhelm Haedicke für todt erklärt wird.

Gottlieb W

Halle a./S., den

Der am 2. März

Der Carl Wilhe dem unterzeichneten

auf 8 den 22. April 1 anberaumten

Wilhelm Kunze für

Loewen, den 22.

Der

ein ehelicher Sohn Chiruraus

verschollen. Leben befände, sei

beiden Schwestern

Johanna 1 hierselbst, hierdurch binnen sich hier

Aufenthalte todt wird erklärt

Rechten gemäß wir Zugleich werden

demzufolge für tod jenigen, welche ein recht, als die Extr selben zu haben v geladen,

ihre Erbansprüche

den angenommen,

Dispositionen Der getreten, anzuerken sein sollen.

zember 1880.

[1847] Das auf den

sparkasse in Neuste loren gegangen.

sowie Alle, welche

ten Termine anzu

wird. Amtsgericht. III.

Von Rechts Wegen.

Königliches Amtsgericht,

kannte Erben werden daher aufgefordert,

Erben mit ihren Ansprüchen auf dessen 33 bestehenden Vermögen ausgeschlossen, letzteres 8 ber dem Fiskus wird zugesprochen werden.

Johann rich Gr hierselbst und dessen am 30. August 1850 verstor⸗ benen zweiten Chefrau Maria Catharina, ge⸗ borenen Starck, hat sich im Jahre 1836 nach Amerika begeben, hat aber seit dem v 1 Galveston unterm 23. April 1840 an seine genannt Mutter gerichteten Briefe keine weiteren Nachrichter von sich hierher gelangen lassen Da derselbe, wenn

zu gestellen hierher Kunde zu geben, unter dem ein⸗ für allemal angedroheten Nachtheile,

zur Wa sengerichts⸗Registratur anzumelden, dem ein⸗ für allemal angedroheten Nachtheile, daß die genannten Extrahentinnen oder die sich Melden⸗ den und Legitimirenden

Gegeben im Waisengertichte.

Friedri G d Friredrich Friedrich Wilhelm und Fritd Eduar Lucht lautende Sparkassenbuch Nr. 1351 der Kreit⸗

haben, aufgesordert, dieselben 30. September 1881,] Uhr Gerichtsstelle, im Geschäftsraume Nr. 5, anberaum⸗

legen, widrigenfalls sie für kraftlos Neustettin, den 9. Januar

mit Dorothee Auguste zuletzt in sich am 4. Mai 1864

Auf Antrag der verehelichten

Auguste, geborene Hatdicke, werden der

ilhelm Haedicke oder dessen un⸗ sich spät stens in dem

stelle, Zimmer Nr. 31, anbe⸗

12. Dezember 1880. Abtheilung VI

Bekanntmachung.

1845 geborene Häuslersohn

Carl Wilhelm Kunze aus Groß⸗Jeukwitz, über en Aufenthaltsort seit 10 Jahren nnt geworden ist; soll auf den Antrag des Abwesenheits⸗ pflegers für todt erklärt werden.

nichts bekannt

Im Kunze, sowie dessen unbe⸗ sich bei

Amtsgericht spätestens in dem

881, Vormittags 10 Uhr,

Termin zu melden, widrigenfalls Carl

die unbekannten

todt erklärt, in 87

Juni 1880.

Königliches Amtsgercht. I.

Chirurg Friedrich Christian Carl [Daniel Gradhandt, geboren den 7. Juli 1806

des im Jahre 1827 verstorbenen Friedrich Gradhand:

von ihm aus

und ist seitden er sich noch an überschritter

n 70. Lebensjahr

haben würde, so wird derselbe auf den Antrag sein

der unverehelichten Louis

Friedrike Helene Gradhandt und der Lehrerir Henr

iette Lisette Gradhand peremtorisch geladen,

sechs Monaten a dato

oder von seinem Leben und

daß er für

und über sein Vermögen den d verfügt werden.

auf weiteren Antrag der vorge⸗

nannten beiden Schwestern des verschollenen F. Chr. E. D. Gradhandt für den Fall, auf die an ihn erlassene Ladung nicht melden und

daß dieser sich

t würde erklärt werden, alle Die⸗ näheres oder gleich nahes Erb⸗

ahentinnen, an den Nachlaß des⸗

ermeinen, hierdurch peremtorisch

binnen sechs Monaten a dato

gehörig begründet und bescheinigt unter

für die rechten Erben wer⸗

ihnen als solchen der Nachlaß

überlassen und das Erbenzeuzniß ausgestellt werden soll, die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber

alle Handlungen und jenigen, welche in die Erbschaft nen und zu übernehmen schuldig

Rosteck, den 10. De⸗

Anton Moeller, Sc

16“ Namen der Geschwister Jobann Eduard Emil

Auf Antrag des Vormundes der⸗

selben, werden die Inhaber dieses Sparkassenbuchs,

aus ihm geltend zu machen spätestens in dem am Vorm. 11 Uhr, an unserer

Rechte

Urlunde vorzu⸗ erklärt werden 1881. Königl.

melden und die