Der Ministerialerlaß vom 17. Januar d. J. über das „Centralblatt der Bauverwaltung“, welches vom 1. April d. J. ab neben der „Zeitschrift für Bauwesen“ im Ministerium der öffentlichen Arbeiten herausgegeben werden soll und dessen Prospekt in Nr. 38 dieses Blattes mit⸗ getheilt wurde, hat in einigen Punkten eine mißver⸗ ständliche Auffassung erfahren. In dem Erlaß wird u. A. bestimmt, daß Mittheilungen der Baubeamten über fis⸗ kalische Bauausführungen und ferner Arbeiten, die unter Benutzung amtlichen Materials entstanden sind, dem neuen Blatte oder der seit dem Jahre 1851 erscheinenden Zeitschrift für Bauwesen zur Veröffent⸗ lichung zu übersenden sind, eine Bestimmung, welche bezüglich der letztgenanten Zeitschrift bereits seit dem Jahre 1854 besteht. Wenn in dem Erlaß vom 17. Januar d. J. hieran der Wunsch geknüpft wird, daß die erwähnten Fach⸗ blätter von den Baubeamten auch für Veröffentlichung von technischen oder wissenschaftlichen Aufsätzen privater Natur in erster Linie gewählt werden möchten, so ver⸗ steht es sich von selbst, daß dieser Wunsch keine Ver⸗ pflichtung begründet, und daß es den Baubeamten wie seit⸗ her freisteht, solche Abhandlungen auch in anderen ihnen ge⸗ eignet scheinenden Zeitschriften zu veröffentlichen. Die Be⸗ stimmung, daß eingereichte Aufsätze, deren Aufnahme in das Centralblatt aus irgend einem Grunde nicht für angezeigt erachtet wird, mit Genehmigung des Ministers auch auf anderem Wege veröffentlicht werden können, be⸗ zieht sich lediglich auf die oben charakterisirten, aus amt⸗ lichem Material hervorgegangenen, nicht auf private Arbeiten. Zur Beseitigung jeden Zweifels ist, wie wir hören, dieser Punkt in einem besonderen Ministerialerlaß noch ausdrücklich klar gestellt. — Soviel zur Richtigstellung des Sachverhalts gegenüber verschiedenen Versionen in einigen Organen der
Presse.
— Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: I. unter dem 12. Januar 1881 dem Kreise Anger⸗ burg im Regierungsbezirke Gumbinnen, welcher folgende 5 Kreischausseen 1) von Benkheim über Janellen bis zur Darkehmener Kreisgrenze in der Richtung auf Darkehmen, 2) von Angerburg über Thiergarten bei dem Mauersee unweit des Vorwerks Pristanien vorbei, zur Kreuzung des Weges von Engelstein nach Pristanien in der Richtung auf Drengfurth, 3) von der Angerburg-⸗Lötzener Chaussee in Possessern nach Kutten, 4) von Kruglanken über Soldahnen zum Anschlusse an die Angerburg⸗Lötzener Chaussee, 5) von Rosengarten über Langbrück bis zur Rastenburger Kreisgrenze bei Grieslack zum Anschlusse an die Rastenburg⸗Drengsfurther Chaussee, aus⸗ zubauen und chausseemäßig zu unterhalten, beschlossen hat, für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke. Auch ist Aller⸗ höchst genehmigt worden, daß die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur An⸗ wendung kommen. II. Unter dem 26. Januar 1881 dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Wies⸗ baden, welcher eine Bezirksstraße von dem Bahnhofe Nieder⸗ brechen der hessischen Ludwigsbahn an Werschau vorbei über Dauborn nach der Wiesbaden⸗Limburger Bezirksstraße bei Kirberg zu bauen beschlossen, für die Grundstücke, welche zu dieser Straße benöthigt werden. III. Unter dem 2. Februar 1881 dem Kreise Belgard, Regierungsbezirks Cöslin, welcher den Bau einer Chaussee vom Dorfe Gr. Tychow über Bahn⸗ hof Gr. Tychow bis zur Polzin⸗Neustettiner Chaussee bei Jagertow unweit Polzin beschlossen hat, für die zu dieser Chaussee nothwendigen Grundstücke.
Das Recht zur des Chausseegeldes ist dem Kreise Teltow, Regierungsbezirk Potsdam, welcher den Bau einer Chaussee von Mittenwalde nach Teupitz be⸗ schlossen hat, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße, nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗Tarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — unter dem 2. Februar 1881 Allerhöchst verliehen worden.
Das Hafengeld, welches für die Benutzung des Winterhafens bei Thorn zu entrichten ist, ist durch einen, unter dem 5. Januar 1881 Allerhöchst genehmigten, Tarif geregelt worden.
— Wird bei der Gewährung eines Darlehns dem Dar⸗ lehnsnehmer irrthümlich eine Geldrolle übergeben, welche eine höhere Summe birgt, als bei der Uebergabe beiderseits gewollt wird (z. B. es wird irrthümlich eine Rolle mit Doppelkronen an Stelle einer Rolle mit Einmarkstücken überreicht), so be⸗ geht der Darlehnsnehmer, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, I. Strafsenats, vom 23. Dezember v. J, durch die widerrechtliche Verwendung der in der Rolle ihm über⸗ gebenen Summe eine Unterschlagung.
— Der Diebstahl zur Nachtzeit in einem bewohnten Gebäude, in welches sich der Thäter in diebischer Absicht ein⸗ geschlichen hatte, ist nach §. 243 Nr. 7 des 1hcs als schwerer Diebstahl zu bestrafen. In Bezug auf diese Be⸗ stimmung hat das Reichsgericht, I. Strassenot, durch Ur⸗ theil vom 23. Dezember v. J. ausgesprochen, daß die Nacht⸗ zeit im Sinne der vorerwähnten Gesetzesbestimmung nicht mit der Zeit der Nachtruhe zusammenfällt, sondern mit dem Ein⸗ tritt der Dunkelheit beginnt und beim Beginn der Morgen⸗ dämmerung aufhört.
— Unterläßt der Obmann der Geschworenen bei Verkündung des Geschwornenspruchs die im §. 308 der deut⸗ schen Strasprozeßordnung vorgeschriebenen Worte: „Auf Ehre und Gewissen bezeuge ich als den Spruch der Geschworenen“ zu sprechen, so begründet diese Unterlassung nach einem Ur⸗ theil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 22. Dezem⸗ ber v. J., die Nichtigkeit des Verfahrens.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich württembergische Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Horion ist aus Stuttgart hier eingetroffen.
— Der General der Infanterie von Obernitz, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und kommandirender General des XIV. Armee⸗Corps, ist zu den Vermählungsfeierlichkeiten von Karlsruhe hier eingetroffen; ebenso der General⸗Lieutenant von Gottberg, Commandeur der 26. Division (1. Königlich Württembergische), welcher während der Vermählungsfeierlichkeiten zur Dienstleistung bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Preußen kommandirt worden ist, von Stuttgart.
— S. M. S. „Victoria“, 10 Geschütze, Kommandant Korvettenkapitän Valois, ist am 11. Februar cr. in Madeira eingetroffen.
Württemberg. Stuttgart, 20. Februar. (Allg. Z.) Die Abgeordnetenkammer be zandelts vorgestern die lang und viel umstrittene Frage der Zurückverlegung des forst⸗ lichen Unterrichts von der land⸗ und forstwirth⸗ schaftlichen Akademie Hohenheim (wo die Spezial⸗ schule für den zuvor in Tübingen ertheilten Forstunterricht im Jahre 1825 errichtet worden war) nach der Universität Tübingen. Bisher brachten die Studirenden der Forstwissen⸗ schaft 2 bis 3 Semester in Tübingen zu behufs Studiums der Grundwissenschaften und dann 3 bis 4 Semester in Hohen⸗ heim, um sich dort der Fachwissenschaft zu widmen. Es wird nun aber von den Forstleuten, insbesondere auch von der Forstdirektion selbst, schon seit einigen Jahren eine Konzen⸗ tration des Unterrichts an einem Ort als ein drin⸗ gendes Bedürfniß bezeichnet. Die Königliche Regierung beantragte daher die Zurückverlegung des Forstunterrichts nach Tübingen. Dieser Antrag fand zwar in der Kammer, deren Mehrheit schon vor zwei Jahren die Regierung aufgefor⸗ dert hatte, diese Zurückverlegung in Erwägung zu ziehen, von verschiedenen Seiten lebhaften Widerspruch, weil unsere Forst⸗ leute unter dem bisherigen System eine allgemein anerkannte, vorzügliche Ansbildung erhalten hätten und jede Neuorganisa⸗ tion Geld koste, allein die Kammer nahm den Antrag der Regierung mit 44 gegen 34 Stimmen an.
Baden. Karlsruhe, 20. Februar. (A. Z.) Die Vollstreckung der Todesstrafe ist durch neue Vor⸗ schriften geregelt worden. Die Hinrichtung hat an dem Orte des Schwurgerichts zu geschehen, welches das Urtheil erlassen hat, doch kann das Justiz⸗Ministerium auch einen anderen Ort bestimmen. Der Urtheilsvollzug hat in der Regel am dritten Tage nach der Verkündigung des Urtheils zu geschehen. Der Staatsanwalt hat das Ganze zu leiten.
— 21. Februar. (Cöln. Ztg.) Der Eisenbahnrath ist heute zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Seine Verhandlungen leitet im Auftrag und in Vertretung des in Berlin weilenden Staats⸗Ministers Turban der General⸗ Direktor der Staatseisenbahnen, Herr Eisenlohr. Die Haupt⸗
gegenstände der Tagesordnung bilden die Frage der Aende⸗
rung des derzeitigen Tarifsystems für den Güterverkehr und die Feststellung des Fahrplans für den Sommerdienst.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 21. Februckt.
(Goth. Ztg.) Der Landta das Herzogthum Coburg ist zvormittags 10 Uhr, einberufen
amf deir I. WMee. d. IJ.,
worden.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 22. Februar. Das Abendblatt des „Frmdbltt.“ bespricht den Lienbacherschen Schulantrag und sagt: „Hervorragende Mitglieder der Verfassungspartei können in dem Antrage auf Erleichterungen der achtjährigen Schulpflicht eine Aenderung der Staatsgrund⸗ gesetze nicht erblicken. Wenn sonst maßgebende Autoritäten, darunter Dr. Herbst, diesmal ihre Ansicht anderen Rücksichten unterordneten, so gingen sie hierbei von der Erwägung aus, daß man in der Opposition die weitergehenden Anträge vor⸗ ziehen soll.“ Das „Frmdbltt.“ weiß bestimmt, daß auch die Führer der Verfassungspartei des Herrenhauses, darunter Schmerling, ihre Meinung dahin aussprachen, daß der Lien⸗ bachersche Antrag eine Verfassungsänderung nicht involvire.
— Die „Presse“ berichtet: „Wie verlautet, soll der Kaiser an dem morgen Abends stattfindenden Ballfest bei dem deutschen Botschafter Prinzen Reuß persönlich theil⸗ nehmen. Der Kaiser wird bei diesem Anlasse zum erstenmale im deutschen Botschaftshotel erscheinen und von sämmtlichen hier anwesenden Erzherzogen und Erzherzoginnen, dem ganzen Hof⸗ staate und den Ministern umgeben sein. Da das morgige Baufest als Vorfeier der Vermählungsfestlichkeit des Prinzen Wilhelm gilt, hat der Kaiser die Einladung des Prinzen Reuß ent⸗ gegengenommen und will durch sein persönliches Erscheinen seine Theilnahme an dem Familienereigniß am deutschen Hofe in besonderer Weise kundgeben. Bei diesem Feste werden zum ersten Male alle festlichen Räume des Botschaftshotels geöffnet und benützt werden.“
— Aus Kairo, 21. Februar, wird demselben Blatte gemeldet:
„Kronprinz Rudolph stattete heute in Begleitung des Barons Schäffer dem Khedive einen offiziellen Besuch im Palaste Abedhin ab. Nach den üblichen Vorstellungen beglückwünschte der Khedive den Kronprinzen persönlich zu seiner Verlobung mit der Prinzessin Stephanie. Bei der Gegenvisite, die der Khedive dann machte, überreichte der Kronprinz ihm seine zwei veröffentlichten Jagdwerke, die in einem Sammetetui lagen, als Andenken. Für heute ist der Besuch des Kronprinzen im Bulak⸗Museum angekün⸗ digt. Die Geschenke, die der Kronprinz in Egypten erhält, werden von Baron Schäffer nach Wien expedirt. — Sonntag Abends fand das große, vom Khedive veranstaltete Fest zu Ehren des Kroaprinzen auf dem Esbekiehplatze statt. Der große Platz, ein riesiges Quadrat bildend, in dessen Mitte ein abgeschlossener Garten mit einem Pavillon sich befindet, war glänzend beleuchtet. Das Programm einer landesüblichen Phantasie: Tänzerinnen, Almehs, Gaukler, Schlangenfresser ꝛc., wurde durch die besten Repräsentanten ausgeführt. Die Beleuchtung des Gartens durch Luster und farbige Lampions war feenhaft. Mehr als 10 000 Menschen, die den Kronprinzen mit enthusiastischem Beifall be⸗ grüßten, waren anwesend. — Der Kronprinz hat gestern auch die von Saladin erbaute Citadelle, dann den von Josef angelegten Brunnen und die Insel Rodah, auf der Moses von der Tochter Pharaos gefunden worden sein soll, besucht. — Heute Mittags empfing der Kronprinz die Deputation der österreichisch⸗ungarischen Kolonie in Kairo, deren Sprecher der Freude der Oesterreicher Ausdruck gab, zwölf Jahre nach dem unvergeßlichen Besuche des Kaisers auch dessen Sohn begrüßen zu können. Der Kronprinz dankte in herzlichen und verbindlichen Worten. — Der österreichische Konsul in Alexandrien, Herr Grüner, tritt als Richter in den egyp⸗ tischen Staatsdienst.“
Schweiz. (N. Zürch. Ztg.) Die offizielle Ermittelung der ortsanwesenden und der Wohn⸗Bevölkerung er⸗ iebt folgende Zahlen: Schweiz: Ortsanwesende 2 846 105, ohnbevölkerung 2 834 787; Kantone: Zürich 317 576 (316 074); Bern 532 164 (530 411); Luzern 134 806 (134 708); Uri 23 694 (23 744); Schwyz 51 235 (51 109); Obwalden 15 356 (15 329); Nidwalden 11 992 (11 979); Glarus 34 213. 34 242); Zug 22 994 (22 829); Freiburg 115 400 (114 994); olothurn 80 424 (80 362); Baselstadt 65 101 (64 207); Baselland 59 271 (59 171); Schaffhausen 38 348 (38 241); Außerrhoden 51 958 (51 953); Innerrhoden 12 841 (12 874); St. Gallen 210 491 (209 719); Graubünden 94 991.
(93 864); Aargau 198 645 (198 357); Thurgau 99 552 (99 231); Tessin 130 777 (130 394); Waadt 238 730 (235 349); Wallis 100 216 (100 190); Neuenburg 103 732 (102 744); Genf 101 595 (99 712). — Somit erhalten (nach der Wohn⸗ bevölkerung) Zürich 2, Bern 2, Schwyz, Baselstadt, Appenzell A. Rh., Tessin, Waadt und Genf je 1 neuen National⸗ rath mehr, dessen Zahl dadurch von 135 auf 145 Mit⸗ glieder steigt.
Großbritannien und Irland. London, 22. Februar. (Allg. Corr.) Das Kolonialamt hat nachstehende, vom 18. d. datirte Depesche des Gouverneurs der Kap⸗ kolonie, Sir Hercules Robinson, erhalten: Forst berichtet Nachstehendes aus dem Tembulande: „Die Rebellen sind müde; sie haben keine Lust mehr zu kämpfen. Die Polizei hat den Rest zu besorgen.“ Carrington meldet aus dem Basutolande: „Ich nahm am 13. d. eine feste Stellung, welcher die Straße bis zur Balakahöhe, halbwegs bis Morija be⸗ herrscht, wo ich ein Lager bezogen habe. Ringsumher befinden sich große Qnantitäten Getreide, welche ich zerstören lasse“. Am 15. d. wurde eine vorgeschobene Streifkolonne von 560 Mann mit 3 Kanonen von ungefähr 3000 Rebellen in entschlossener Weise angegriffen. Die Rebellen wurden schließ⸗ lich zurückgeworfen und vollständig zerstreut. Der Waffen⸗ stillstand begann heute bei Sonnenaufgang und endet bei Sonnenuntergang am 24. ds.“
Zur Lage in Afghanistan meldet der indische Kor⸗ respondent der „Times“ in Calcutta u. d. 20. ds.:
Der Emir scheint, wenigstens vorerst, die Idee aufgegeben zu haben, Indien zu besuchen, und hat den General Mir Ahmed mit einer Mission an die Regierung betraut. Der Abgesandte ist in Peschawur eingetroffen und wird sich nach Calutta begeben. Die Nachrichten aus Kabul sind karg bemessen und von zweifelhafter Glaulwürdigkeit. Abdurrahmans Schwierigkeiten, die Einkünfte einzutreiben, bilden den Hauptgegenstand der Gerüchte, welche Indien erreichen, und obgleich diese Gerüchte im Allgemeinen geringen Glauben ve dienen, so unterliegt es doch keinem Zweifel, daß der Emir noch weit davon entfernt ist, seine Autorität über die unmittelbare Umgebung er Stadt hinaus be⸗ sfestigt zu haben. Es heißt zwar, daß ein aus 4 Jnfanterie⸗Regimentern, 1000 Reitern und 4 Kanonen bestehende Abtheilung Truppen in Ghazni eingetroffen sein soll, allein das Gerücht bedarf der Bestätigung. Viel bearündeter ist der Glaube, daß in Balkh Aeäejuks Generale allen Widerstand gebrochen haben; kurz, Abdurrahmans Stellung ist sicherlich nicht besser und wahrscheinlich viel schlimmer als zur Zeit, da unsere Truppen Kabul räumten. Wenn irgend etwas klar in der Situation ist, so ist es das, daß er schlechterdings nicht im Stande ist, Kandahar von uns zu übernehmen.
— 23. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Unter⸗ haussitzung erklärte Gladstone: er werde, falls die Dis⸗ kussion über den Bericht bezüglich der irischen Zwangs⸗ bill heute nicht beendet werde, morgen beantragen, daß, wenn die Diskussion bis Abends 7 Uhr nicht beendet sei, die noch übrigen Zusatzanträge ohne weitere Debatte zur Abstimmung gebracht würden, und daß die dritte Lesung der Bill sofort nach der Annahme des Berichtes über dieselbe erfolge. Zur Annahme des Gladstoneschen Antrages ist eine ¾¼ Majorität erforderlich. Das Haus setzte darauf die Berathung des Be⸗ richts über die irische Zwangsbill fort.
Nach einer Meldung aus Durban ist zwischen dem General Colley und den auf dem Marsche befindlichen Ver⸗ stärkungen eine heliographische Verbindung hergestellt worden. Vor der Ankunft der Verstärkungen wird keine Be⸗ wegung vorgenommen werden. — Aus Bloemfontein wird gemeldet: im Volksraad des Oranje⸗Freistaates habe eine lebhafte Diskussion über die Frage wegen der Neutralität stattgefunden, es sei indessen kein Beschluß gefaßt worden.
— 24. Februar. (W. T. B.) Die Königin hat den diesseitigen Botschafter in Berlin, Lord Odo Russel, in den Pairsstand mit dem Titel Baron Ampthill erhoben. — John Bright hat ein Schreiben an Howard, den Kandidaten der Liberalen für Ost⸗Cumberland, gerichtet, in welchem er erklärt, es sei Grund vorhanden zu der Hoffnung, daß die Boern die englischen Friedensbedingungen an⸗ nehmen würden. — Aus Cork werden mehrere ernste agrarische Ausschreitungen gemeldet. — Die „Mor⸗ ningpost“ erfährt, die peruanische Regierung habe die Vermittelung Englands, Frankreichs und Italiens bezüg⸗ lich der chilenischen Friedensbedingungen nachgesucht. — Der Prinz von Wales und der Herzog von Edinburgh sind gestern Abend über Calais nach Berlin abgereist.
Nach einem Telegramm der „Times“ aus Durban ist General Colley am 23. d. mit einem Infanterie⸗Regiment, einer Schwadron Husaren, zwei Geschützen und einer großen Pro⸗ viant⸗ und Munitionskolonne in Mount Prospekt ange⸗ langt, ohne auf Boern gestoßen zu sein.
Frankreich. Paris, 22. Februar. (Cöln. Ztg.) Die „République Française“ meldet, Dugué de la Fau⸗ connerie werde der republikanischen Disziplin gemäß seine Kandidatur für die engere Wahl zurückziehen und seine Wähler auffordern, ihre Stimmen Bausart des Bois zu geben.
Durch ein Dekret vom gestrigen Tage wurde der Divi⸗ sions⸗General Chagrin de Saint⸗Hilaire, Kommandant der 26. Infanterie⸗Division, zum kommandirenden General des XVI. Corps an Stelle des Divisions⸗Generals Renson d'Alois d'Herculais, und der Divisions⸗General Schnee⸗ gans, Mitglied des berathenden Artillerie⸗Comités, zum kom⸗ mandirenden General des VIII. Armee⸗Corps an Stelle des Divisions⸗Generals Garnier, dessen Kommando gleichfalls ab⸗
lief, ernannt.
— 24. Februar. (W. T. B.) General Ney, Herzog von Elchingen, hat sich getödtet. Man fand denselben in Chatillon todt, in der Hand noch den Revolver haltend, mit
welchem er sich durch den Kopf geschossen hatte.
Italien. Rom, 23. Februar. (W. T. B.) In der Deputirtenkammer wurde heute in Beantwortung einer Anfrage des Deputirten Mussi wegen der Erhöhung des Einfuhrzolles auf Vieh in Frankreich von Seiten der Re⸗ gierung erklärt: die Regierung hoffe, daß die französische Deputirtenkammer die vom Senate beschlossenen Zoll⸗ erhöhungen nicht genehmigen werde. Jedenfalls werde die italienische Regierung die heimische Landwirthschaft vor den ihr drohenden Nachtheilen zu schützen suchen. Das Ministerium hoffe, daß Frankreich keine wirthschaftliche Mißhelligkeit hervorrufen werde, welche für Italien wie für Frankreich gefährlich werden könnte. Mussi erklärte, daß er
durch diese Antwort nicht befriedigt sei, und kündigte die
Wiederholung seiner Anfrage in Form einer Interpel⸗ lation an. Von Seiten des Ministeriums wurde die Interpellation angenommen. Dieselbe wird nach der Erledi⸗ gung der auf der Tagesordnung stehenden Gesetzvorlagen be⸗
habe. Rede stehende Entscheidung auf die Staatsinteressen habe und welche Maßregeln die Regierung der neuen Situation gegen⸗ über ergreifen werde.
noffs zur Erlangung ei n! Serbien werden von Seiten des russischen Ministeriums des Auswärtigen nicht unterstützt.
bruar.
führung der nuar 1876, 3. Januar, 10. 8. Mai und 12. Juni 1878, 30. März, 15. Mai und 9. Juli 1879, sowie vom 26. März 1880 vorgelegt:
nuar 1880 flüssig 75 567 812,15 ℳ,
verschreibungen: a. der 2
6 680 961,90 ℳ
gründet werden. — Die Kammer hat den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung einer Kasse für Zahlung der Pensionen, mit 239
gegen 54 Stimmen und den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung des Zwangscourses mit 266 gegen 27 Stim⸗
(W. T. B.)
men genehmigt.
— 24. Februar. Prinz Amadeus ist
gestern Abend mit seinem Gefolge von Turin über München nach Berlin abgereist.
Griechenland. Athen, 23. Februar. (W. T. B.)
In der Deputirtenkammer richtete Tricupis die Anfrage an die Regierung, ob die Offiziere, welche in der grichischen
Armee zugelassen werden würden, ihren Rang auf Lebenszeit behalten würden. Der Minister⸗Präsident Kumunduros er⸗
widerte, daß dies der Fall sein würde, da diese Offiziere, um in der griechischen Armee Dienste zu nehmen, ihren früheren Rang aufgeben und ihr Leben für Griechenland aufs Spiel
etzen. Messinezi kündigte an, daß er demnächst die Regierung
über die in Thessalien begangenen Verbrechen und über die Verfolgung der griechischen Bevölkerung im Epirus inter⸗
pelliren werde.
Türkei. Konstantinopel, 20. Februar. Der „Pol.
Corr.“ wird gemeldet, daß der hiesige apostolische Delegirte, Msgr. Vannutelli, auf Grund der ihm vom Vatikan zugekommenen
Instruktionen mit der Pforte Verhandlungen eingeleitet habe,
welche eine Rangerhöhung des Vertreters der päpst⸗ lichen Kurie in der türkischen Hauptstadt bezwecken. Am päpstlichen Hofe halte man es zur Wahrung der wichtigen katholischen Interessen im Oriente für geboten, in Konstanti⸗ nopel durch einen Internuntius vertreten zu sein. laute, begegne der bezügliche Wunsch des Papstes in Pforten⸗ kreisen keinen prinzipiellen Schwierigkeiten.
Wie ver⸗
Rumänien. Bukarest, 23. Februar. (W. T. B.) Der
Senat nahm die Handels⸗ und Auslieferungskonvention mit
Italien an. Hierauf interpellirte Senator Theodor Rosettig
den Finanz⸗Minister, ob er bereits offiziell Kenntniß von der Entscheidung des Deutschen Reichsgerichts zu Leipzig in der
Prozeßsache Landau gegen die rumänische Eisenbahngesellschaft Rosetti wünschte zu wissen, welchen Einfluß die in
Rußland und Polen. St. Petersburg, 23. Februar. (W. T. B.) Die „Agence Russe“ bezeichnet es als unbe⸗
gründet, daß die Auswärtigen Angelegenheiten gegen⸗ wärtig vom Reichskanzler Fürsten Gortschakoff geleitet wür⸗
den; demselben gehe auf sein eigenes Verlangen kein einziges Schriftstück aus dem Ministerium zu. — Die Schritte Bara⸗ einer Eisenbahnkonzession in
Der Großfürst Alexis ist heute nach Berlin abgereist.
Schweden und Norwegen. Christiania, 18. Fe⸗ (Hamb. Corr.) Die außerordentlichen Forde⸗ rungen des Kriegs⸗Ministerium für das nächste
Budgetjahr sind dem Storthing nunmehr unterbreitet wor⸗
den. Der Minister fordert 1) zur Uniformirung und Aus⸗ rüstung circa 2 ½ Millionen Kronen, 2) zur Bewaffnung und
Munition circa 2 ½ Millionen Kronen, 3) zu Train, Inge⸗ nieur⸗ und Lazarethmaterialien ca. ¾¼ Millionen Kronen, 4) zu Befestigungen ꝛc. im Dröbaksund ca. 6 ½ Millionen Kronen, und 5) zu Befestigungsarbeiten im Drammen⸗ und Dront⸗ heimfjord ca. 2 Millionen Kronen, zusammen also über 14 Millionen Kronen.
Reeichstags⸗Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist folgende Denkschrift über die Aus⸗ Anleihegesetze vom 27. Januar 1875, 3. Ja⸗ 21. und 23. Mai 1877, 29. April.
Die dem Reichstage unter dem 22. Februar 1880 vorgelegte
Denkschrift über die Aus ührung der Anleihegesetze vom 27. Januar
1875 3. Januar 1876, 3. Januar, 10., 21, und 23. Mai 1877, 29. April, 8. Mai und 12. Juni 1878, sowie vom 30. März und 15. Mai 1879 umfaßt die bis Ende Januar 1880 begebenen Anleihebeträge, sowie diejenigen auf Grund der ge⸗
dachten Gesetze geleisteten Ausgaben, welche bis zum Abschluß des Etatsjabres 1878/79 definitiv verrechnet waren.
8 1 1 errech Der Bericht über die Ausführung jener Gesetze ist insbesondere durch spezifizirten Nachweis der im Etatsjahre 1879/80 aus Anleihemitteln geleisteten
Ausgaben, über welche im Februar v. J. nur summarische, den Ver⸗
brauch bis Ende Jannar 1880 beziffernde Mittheilungen erfolgen konnten, nunmehr fortzusetzen und hiermit zugleich nach §. 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875 die Rechenschaft über die Au führung
der Gesetze vom 9. Juli 1879 und 26. März 1880 zu verbinden.
Im Anschluß an die Haushalts⸗Uebersicht für das Etatsjahr 1878/79 ist über die vorbezeichneten Ausgaben während des Etats⸗
jahres 1879/80, sowie über die Beschaffung der Deckungsnittel durch die Haushalts⸗Uebersicht für das Etatsjahr 1879/80 der erforderliche Ausweis gegeben.
Die fraglichen Ausgaben und Einnahmen für die Zeit bis zum Schlusse des Etatsjahres 1879/80 sind — und zwar getrennt nach den Jahrgängen der Anleihebegebung — in einer als Anlage A. der Denkschrift beigefügten Nachweisung nochmals über⸗
sichtlich zusammengestellt.
In einer anderen Anlage B. ist eine Uebersicht über die Bethei⸗
ligung der einzelnen Finauzgemeinschaften an der Reichsschuld und der Verzinsung derselben bis zum Schlusse des Etatsjahres 1879/80.
beigefügt.
Durch die bis zum Schluß des Etatsjahres 1879/80 bei den aus Anleihemitteln zu deckenden Ausgaben gemachten Ersparnisse hat sich der aus den Anleihen von 1877, 1878 und 1879 zu deckende Bedarf
von ursprünglich 243 237 257 ℳ um 2 041 918,24 ℳ, also auf 241 195 338,76 ℳ ermäßigt.
Laut der Eingangs gedachten Denkschrift waren bis Ende Ja⸗ gemacht: a. von der Anleihe von 1877 b. von der Anleihe von 1878 76 625 192,55 ℳ,
c. von der Anleihe von 1879 45 819 845,30 ℳ, zusammen
198 012 850 ℳ, und zwar durch Begebung von Schuldverschreibungen:
a. der Anleihe von 1877 über 80 000 000 ℳ, b. der Anleihe von 1878 über 80 120 200 ℳ, c. der Anleihe von 1879 über 47 096 600 ℳ,
zusammen im Nominalbetrage von 207 216 800 ℳ
In den Monaten 1. und März 1880 sind ferner Schuld⸗
nleihe von 1878 über 2 131 100 ℳ, b. der Anleihe von 1879 über 6 709 700 ℳ, zusammen im Nominalbetrage von 8 840 800 ℳ, durch Vermittelung der Reichesbank in verschie⸗
denen Theilverkäufen zum Course von 99,50 bis 100 % freihändig veräußert worden. sich nach Abzug der Provision und Courtage: a. für die Anleihe von
Die hierdurch flüssig gemachten Beträge belaufen
1878 auf 2 118 257,85 ℳ, b. für die Anleihe von 1879 auf
zusammen auf 8 799 219,75 ℳ, so daß für diese
Verkäufe im Durchschnitt ein Cours von 99,53 % erzielt ist. Außerdem sind im Monat März 1880 noch 2 000 000 ℳ der
Anleihe von 1878 zum Course von 99,10 % an die Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds mit einem Kapitalerlöse von 1 982 000 ℳ überlassen worden.
Bis Ende März 1880 waren hiernach im Ganzen flüssig gemacht: a. von der Anleihe von 1877 75 567 812,15 ℳ, b. von der Anleihe von 1878 80 725 450,40 ℳ, c. von der Anleihe von 1879 52 500 807,20 ℳ zusammen 208 794 069,75 ℳ und zwar durch Be⸗ gebung von Schuldverschreibungen: a. der Anleihe von 1877 über 80 000 000 ℳ, der Anleihe von 1878 über 84 251 300 ℳ, c. der An⸗ leihe von 1879 über 53 806 300 ℳ, zusammen im Nominalbetrage von 218 057 600 ℳ
„Die Reichsschuld hat sich daher in der Zeit vom 1. April 1879 bis 31. März 1880 um 79 196 900 ℳ erhöht. Davon entfallen: a. auf die Anleihe von 1877 2 000 000 ℳ, b. auf die Anleihe von 1878 23 390 600 ℳ, c. auf die Anleihe von 1879 53 806 300 ℳ, zu⸗ sammen 79 196 900 ℳ
Auch während des Etatsjahres 1880/81 hat die Begebung der Reichsanleihe, abgesehen von einem Beitrage von 1 000 000 ℳ, welcher von der Anleihe von 1878 der Verwaltung des Reichs⸗In⸗ validenfonds im Juni 1880 zum Paricourse überlassen worden ist, im Wege der freihändigen Veräußerung durch Vermittelung der Reichs⸗ bank stattgefunden.
In der ersten Hälfte dieses Etatsjahres, also in der Zeit vom 1. April bis Ende September 1889, sind durch freihändigen Verkauf flüssig gemacht: a. von der Anleihe von 1877 1 997 101,70 ℳ, bv. von der Anleihꝛ von 1878 12 623 879,55 ℳ, zusammen 14 620 981,25 ℳ, und zwar durch Begebung von Schuldverschrei⸗ bungen : a. der Anleihe von 1877 über 2 000 000 ℳ, b. der Anleihe von 1878 über 12 590 500 ℳ, zusammen im Nominalbetrage von 14 590 500 ℳ
Diese Verkäufe erfolgten zum Course von 99,60 bis 100,90 %, nach Abzug der Verkaufskosten im Durchschnitt zu 100,209 %. Bis Ende September 1880 waren hiernach im Ganzen flüssig gemacht: a. von der Anleihe von 1877 77 564 913,85 ℳ, b. von der Anleibe von 1878 94 349 329,95 ℳ, c. von der Anleihe von 1879 52 500 807,20 ℳ, zusammen 224 415 051. ℳ und zwar durch Bege⸗ bung von Schuldverschreibungen: a. der Anleihe von 1877 über 82 000 000 ℳ, b. der Anleihe von 1878 über 97 841 800 ℳ, c. der Anleihe von 1879 über 53 806 300 ℳ, zusammen im Nominalbetrage von 233 648 100 ℳ.
In der Zeit vom 1. Oktober 1880 bis 31. Januar 1881 endlich sind Schuldverschreibungen: a. der Anleihe von 1878 über 3 158 200 ℳ, b. der Anleihe von 1879 über 14 193 700 ℳ, zusammen über 17 351 900 ℳ, zum Course von 100 bis 100,60 % begeben worden. Nach Abzug der Verkaufskosten stellt sich der aus diesen Verkäufen erzielte Kapitalerlös: a. für die Anleihe von 1878 auf 1eee eeineeehee büeee, ü879 auf 14 215 636 35 ℳ, zusammen auf 17 369 099,05 ℳ, was einem Durchschnittscourse von 100,099 % entspricht. Im Ganzen sind nach Vorstehendem bis Ende Januar 1881 flüssig gemacht: a. von der Anleihe von 1877 77 564 913,85 ℳ, b. von der Anleihe von 1878 97 502 792,65 ℳ, c. von der Anleihe von 1879 66 716 443,55 ℳ, zusammen 241 784 150,05 ℳ, und zwar durch Be⸗ gebung von Schuldverschreibungen: a. der Anleihe von 1877 über 82 000 000 ℳ, b. der Anleihe von 1878 über 101 000 000 ℳ, c. der Anleihe von 1879 über 68 000 000 ℳ, zusammen im Nominalbetrage von 251 000 000 ℳ
Der Cours, zu welchem diese Schuldverschreibungen im Durch⸗ schnitt begeben sind, berechnet sich hiernach auf 96,3283 % und der Zinsfuß, zu welchem die Reichskasse den aufgekommenen Erlös zu verzinsen hat, auf 4,1525 %.
Ueber die im Etatsjahre 1880/81 auf Grund der Anleihegesetze geleisteten Ausgaben wird erst nach erfolgtem Finalabschluß ein spe⸗ zifizirter Nachweis zu führen sein.
Zur Zeit liegen nur summarische Angaben über die von den be⸗ theiligten Ressorts verbrauchten Summen vor, nach welchen der Gesammtanleihedarf bis Ende Januar d. J. auf 232 948 650 ℳ zu veranschlagen ist. 1
Seit Vorlegung der Einzangs erwähnten Denkschrift ist durch Allerhöͤchsten Erlaß vom 13. Oktober 1880 angeordnet worden, daß zur Beschaffung der durch die Gesetze:
a vom 9. Juli 1879, betreffend den Bau von Eisenbahnen von Teterchen nach Diedenhofen und von Buchsweiler nach Schweig⸗ hausen, sowie den Ausbau des zweitea Geleises zwischen den Bahnböfen Teterchen und Hargarten⸗Falk,
.vom 26. März 1880, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres,
bewilligten Gesammtsumme von 37 627 203 ℳ der erforderliche Be⸗ trag von Schuldverschreibungen einer nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 zu verwaltenden Anleihe in Abschnitten von 200 ℳ, 500 ℳ, 1000 ℳ, 2000 ℳ und 5000 ℳ ausgefertigt werde und daß die Anleihe mit jährlich vier vom Hundert in halb⸗ jährlichen, auf den 1. April und 1. Oktober fallenden Terminen zu verzinsen sei. Eine Begebung der auf Grund dieses Allerhöchsten Erlasses ausgefertigten Schuldverschreibungen hat indeß bis zum Schluß des Monats Januar d. J. nocht nicht stattgefunden.
Landtags⸗Angelegenbeiten.
Uebersicht über die Geschäftsthätigkeit beider Häuser des Landtags in der Session 1880/81.
Die beiden Häuser des Landtags, welche durch Allerhöchste Ver⸗ ordnung vom 13. Oktober 1880 einberufen waren und am 28. Ok⸗ tober desselben Jahres zusammentraten, sind am 23. Februar d. J. geschlossen worden. Dieselben sind also mit Ausschluß der drei⸗ wöchentlichen Vertagung des Hauses der Abgeordneten — vom 19. De⸗ zember 1880 bis 8. Januar 1881 — 97 Tage versammelt gewesen. Den Häusern des Landtags sind, abgesehen von Denkschriften, Rech⸗ nungen und Rechenschaftsberichten, sowie Uebersichten, 38 Gesetzes⸗ vorlagen gemacht. Davon gingen direkt 8 dem Herrenhause, 30 dem Hause der Abgeordneten zu.
Sämmtliche 8 dem Herrenhause dirckt zugegangenen Gesetzen t⸗ würfe sind durch übereinstimmende Beschlüsse beider Häuser erledigt zum Theil bereits die Allerhöchste Sanktion erhalten.
s sin
1) der Ges. Entw., betr. die Aufhebung der Kommunalständischen Verbände in der Provinz Pommern, vergl. Ges. vom 18. Januar 1881 (G. S. S 7),
2) der Ges. Entw., betr. die Aufhebung des Kommunalständischen Pehg ge der Neumark, vergl. Ges. vom 19. Januar 1881 (G. S. 3) der Ges. Entw., betr. die Veränderung der Grenzen des Stadtgebietes Berlin und des Kreises Teltow, vergl. Ges. vom 15. Janvar 1881 (S. S. S. 1),
4) der Entw. eines Ergänzungsgesetzes zu dem Gesetz vom 9. März 1872 über die den Medizinalbeamten zu gewährenden Ver⸗ gütungen; vergl. Ges. vom 2. Febr. 1881 (G. S. S. 13),
5) der Ges. Entw., betr. das Höferecht im Kreise Herzogthum Lauenburg,
6) der Ges. Entw., betr. die Ausführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen,
7) der Ges. Entw., betr. das Pfandleihgewerbe und
8) der Ges. Entw., betr. die Wiederherstellung zerstörter Grund⸗ bücher des Amtsgerichts zu Colberg.
Von den 30 dem Hause der Abgeordneten direkt zugegangenen Gesetzentwürfen sind 17 durch Uebereinstimmung beider Häuser er⸗ ledigt, und zwar:
9) der Ges. Entw., betr. die Fesistellung des Staatshaushalts⸗ Etats für das Jahr vom 1. April 1881/82 und der Staatshaus⸗ halts⸗Etat für dieselbe Zeit,
10) der Ges. Entw., betr. die Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1881/82,
11) der Ges. Entw., betr. die Deckung der Ausgaben der Rech⸗ nungsjahre 1878/79 u. 1879/80,
12) der Ges. Entw., betr. die Becwilligung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln,
13) der Ges. Entw., betr. das Fideikommißvermögen des vor⸗ Kurfürstlich hessischen Hauses und zwei dazu gehörigen Ver⸗ rägen,
14) der Ges. Entw., betr. die Zahlung von Beamtgehältern u. Bestimmungen über das Gnaderquartal,
15) der Entw. eines Gesetzes zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betr. die Erweiterung, Um wandelung und Neuerrichtunz von Wittwen⸗ und Waisenkassen für Elementarlehrer, vom 22. Dezem⸗ ber 1869 (G. S. 1870 S. 1),
16) der Ges. Entw., betr. die Abänderungen des Gesetzes über die Erweiterungder Staatseisenbahnen und die Betheiligung des Staats bei mehreren Privat⸗Eisenbahnunternehmungen vom 9. März 1880 8 S. 169), vergl. Ges. vom 18. Dezember 1880 (G. S.
898.
17) der Ges. Entw., betr. die Erweiterung des Unternehmens der westholsteinischen Eisenbahngesellschaft durch den käuflichen Er⸗ werb der Eisenbahn von Wesselburen rach Heide und die Kontrahirung einer Anleihe von 700 000 ℳ zu Lasten der genannten Gesellschaft; vergl. Ges. vom 23. Dezember 1880 (G. S. S. 383),
18) der Ges. Entw., betr. die Betbeiligung des Staats bei dem Bau einer Eisenbahn von Rybnik nach Schrau, von Oppeln nach Neisse und Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Creuz⸗ burg über Lublinitz nach Tarnowitz,
19) der Ges. Entw., betr. die Herstellung mehrerer Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung,
20) der Ges. Entw., betr. die Wiederzulassung der Vermittelung der Rentenbaaken zur Ablösung der Reallasten; vergl. Ges. vom 17. Jauuar 1881 (G. S. S. 5),
21) Ges. Entw. zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes vom 18. März 1868, betr. die Errichtung öffentlicher, ausschließkich zu benutzender Schlachthäuser,
22) Ges. Entw. über gemeinschaftliche Holzungen,
235) Ges. Entw., betr. die Vereinigung der Gemeinde Oberbons⸗ feld mit der Stadtgemeinde Langenberg, sowie der Landgemeinden Oberstoppel und Unterstoppel und des fiskalischen Forstbezirks Ober⸗ försterei Burghaun, Kreises Hersfeld mit dem Kreise Hünfeld,
24) der Ges. Entw., betr. die Abänderung von Bestimmungen der Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 29. Juni 1875 und Ergän⸗ zungen,
25) der Ges. Entw., betr. die Abänderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pom⸗ mern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. Dezember 1872 und die Ergänzung derselben.
Außerdem haben die Zustimmung beider Häuser des Landtags zwei aus der Initiative des Hauses der Abgeordneten hervorgegan⸗ gene Gesetzene'würfe gefunden:
x26) der Ges. Entw., betr. den dauernden Erlaß an Klassen⸗ und klassifi, irter Einkommensteuer, sowie die Ueberweisung von Steuer⸗ beträgen an die hohenzollernsche Lande, und
27) der Ges. Entw. zur Ergänzung des Gesetzes, betr. die Unterbringung verwahrloster Kinder, vom 13. März 1878.
Bei dem H rrenhause ist kein Gesetzentwurf unerledigt geblie⸗ ben, bei dem Hause der Abgeordneten blieben unerledigt:
1) u. 2) Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Hannover und eines Gesetzes über die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover,
3) u. 4) Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Schleswig⸗ Holstein und eines Gesetzes über die Einführung der Provinzialordnung rom 29. Juli 1875 in dieser Provinz,
5) u. 6) Entwurf einer Kreisordnung für die Provinz Posen und eines Gesetzes über die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in dieser Provinz,
7) Ges. Entw., betr. die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungegerichte,
8 Ges. Entw., betr. die Einsetzung von Bezirks⸗Eisenbahnräthen und eines Landeseisenbahnraths für die Staatseisenbahaverwaltung,
9) Ges. Entw., betr. die Befugnisse der Strombauverwaltung gegenüber den Uferbesitzern an öffentlichen Flüssen und
10) Ges. Entw., betr. die Aufhebung der Ufer⸗Ward⸗ und Hegungsordnung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glatz, vom 12. Septbr. 1767,
11) Ges. Entw., betr. die Verwendung der Jahresüberschüsse der Ver waltung der Eisenbahnangelegenheiten,
12) Ges. Entw, betr. die Verwendung der in Folge weiterer Reichssteuerreformen an Preußen zu überweisenden Geldsumme,
13) Ges. Entw., betr. den Erwerb und weiteren Ausbau der Rhein⸗Nahe Eisenbahn,
14) Ges. Entw., betr. die Ausdehnung der Wirksamkeit des Nassauischen Evangelischen Central⸗Kirchenfonds und der Nassauischen Erangelischen Pfarrwittwen⸗ und Waisenkasse auf die vormals hes⸗ sischen Theile des Konsistorialbezirks Wiesbaden,
Außerdem haben den beiden Häusern des Landtages vorgelegen und sind von denselben durch Beschlußfassung erledigt:
1) Der zweiunddreißigste Bericht der Staatsschulder⸗Kommission über die Verwaltung des Staatsschuld nwesens im Rechnungejahre vom 1. April 1879 bis 1. April 1880.
2) Allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt d.s Jahres vom 1. April 1877/78 und die dazu gehörigen Anlagen, sowie über die Rechnung von den Fonds des ehemaligen Staatsschatzes für 1. April 1877/78.
3) Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres vom 1. April 1879/80 nebst ihren Anlagen und der dazu gehörigen Denkschrift.
4) Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flüssig ge⸗ machten Bestände der im §. 94 der Hinterlegungsord zung bézeich⸗ neten Foads und der im §. 95 Abs. 3 daselbst erwähnten Gelder für die Zeit vom 1. Oktober 1879/80. 8
5) Rechenschaftsbericht über die weitere Ausführung des Gesetzes vom 888 Dezember 1869, betr. die Konsolidation preuß. Staats⸗ anleihen. 1
6) Denkschrift, betr. die Ausführung des Gesetzes vom 3. Fe⸗ bruar 1880 über die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Ueberschwemmung und Mißernte herbeigeführten Nothstan⸗ des in Oberschlesien.
7) Bericht über die Verwendung des Erlöses einer verkauften Berliner Stadtbahnparzelle. 8
8) Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der Staatseisen⸗ bahnen im Etatejahre 1879/80.
9) Denkschrift, betr. die bisherigen Erfolge die im Laufe des Jahres 1880 eingetretenen Erweiterung und Konsolidation des Staatseisenbahnbesitzes.
10) Bericht über die Bauausführungen der Eisenbahnverwaltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1879 bis dahin 1880.
11) Bericht über die bisherige Ausführung des § 4 des Gesetzes, betr. den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat vom 20. Dezember 1879 (G.⸗S. S. 635) und des §. 5 des Gesetzes, betr. den Erwerb des Rheinischen und Berlin⸗Potsdam⸗Mangdeburger Eisenbahnunternehmens für den Staat vom 14. Februar 1880 (G.⸗S. S. 20).
12) Denkschrist, betr. die Regulirung der Spree und Havel, der Mosel, des Pregels nebst Deime und Alle und der Memel und ihren Mündungsarmen Raß⸗ Atmath und Gilge.
13) Denkschrift, betreffend den Oder⸗Spree⸗Kanal mit einer Abzweigung nach Schwedt.
14) Uebersicht der Verwaltung der fiskalischen Bergwerke, Hüt⸗ ten Sn Salinen im preußischen Staate während des Etatsjahres
15) Rechnungen der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Iahr vom 1. Weil 167/710l. . “ 3