1881 / 54 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Form des Schiffs agebuchs ist der materielle Inhalt des Buches in zuzuführen und damit die Erwartung begründet, daß es außerhalb

folgende neunzehn Abschnitte gegliedert: 1) Allgemeine An⸗ weisungen, 2) Vorschriften des Handels⸗Gesetzbuches, 3) Be⸗ ginn der Tagebuchführung, 4) erste Eintragungen, 5) weitere Eintragungen, welche in der Regel vor dem Einnehmen der Ladung oder des Ballastes gemacht werden, 6) Eintragungen während des Einnehmens der Ladung, 7) Eintragungen während des Einnehmens des Ballastes, 8) Eintragungen nach Beendigung des Einnehmens der Ladung oder des Ballastes, 9) Eintragungen beim Verlassen des Hafens, beim Ankern auf der Rhede oder dem Strome und beim Anlangen in See, 10) Eintragungen in See während der Reise, 11) Eintragungen beim Erreichen des Bestimmungshafens, 12) Ein⸗ tragungen beim Löschen der Ladung oder des Ballastes, 13) Ein⸗ tragungen, welche die deutsche Seemanns⸗Ordnung vorschreibt, 14) Eintragungen, welche sich auf verschiedene, in dieser Anweisung anderweit nicht erwähnte Bestimmungen des Deutschen Handels⸗Ge⸗ etzbuches beziehen, 15) Eintragungen über Veränderungen im Per⸗ onal der Schiffsbesatzung, 16) die im Schiffsrathe gefaßten Be⸗ schlüsse, 17) Eintragungen über Unfälle, welche dem Schiffe oder der Ladung zustoßen, 18) Eintragungen in Quarantänefällen, 19) An⸗ beisung in Betreff der Beurkundung von Geburten und Sterbe⸗ ällen auf Seceschiffen während der Reise. Ein längerer Anhang bringt dann noch: 1) Abkürzungen, 2) die Kaiserliche Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See, 3) die Kaiserliche Verordnung über das Verhalten der Schiffer nach einem Zusammenstoße, 4) die Kaiserliche Noth⸗ und Lootsen⸗Signal⸗ rdnung, 5) ein Auszug aus dem fünften Buche des Ugemeinen Deutschen Handels⸗Gesetzbuches, 6) einige Para⸗ raphen der deutschen Strandungsordnung, 7) ein Tagebuchschema, ein Etmal umfeassend. Hier findet der Tagebuchführer Alles, worauf ihn die Anwei ung aufmerksam macht, in knapper Form beisammen. Auch wird dieser Anfang vornehmlich für die Führer kleinerer Schiffe eine willkommene Zugabe seiu da auf diesen kleinen Fahrzeugen häufig ie betreffenden Werke und Schriften, namentlich Handelsgesetzbuch nd Strandungsordnung fehlen. Der Verfasser verspricht bei günstiger Aufnahme der vorliegenden Anweisung ein vollständig ausgefülltes Schiffetagebuch, in Format und Einrichtung denjenigen ähnlich, elche gemwöhnlich an Bord gebraucht werden, als Musterbeispiel emnächst nachfolgen zu lassen. Von der Prachtausgabe von „Ein Spaziergang um die Welt“, vom Frhrn. Alex. von Hübner, ehem. K. K. österr. Botschaf⸗ ter in Paris und am päpstlichen Hofe (Leipzig, bei Schmidt & Gün⸗ ther) ist soeben in einem Doppelheft die 11. und 12. Lieferung er⸗ schienen. Die 11. Lieferung enthält den Schluß der Beschreibung des Yosemitrthales, und wird durch folgende Illustrationen geziert: Nervalfall, Felsen im Yosemitithal, die Dünen und das Thal, auf⸗ enommen vom Fuß des Capitan. Als Vollbilder sind unter an⸗ eren beigegeben: Die Big⸗Trees von Mariposa, jene gewaltigen Bäume, die einen Durchmesser von mehr als dreißig, einen Umfang von mehr als neunzig und eine Höhe von mehr als dreihundert Fuß -. Man zählt deren über vierhundert. Einer der hohlen Stämme bildet einen Tunnel, welchen der Verfasser, ohne sich zu ücken, durchritt. Ferner ist unter den Vollbildern eine Gesammt⸗ ansicht des Yosemitithales und der Yosemitifall, hervorzuheben. In der 12. Lieferung schildert Herr von Hübner in lebhaften Farben die Fahrt über den stillen Ozean, von San Francisco nach Japan. Unter

den Veolbildern sei hervorgehoben „der stille Ozean bei Santa

Gewerbe und Handel.

Vom Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis Ende Februar 1881 8 328 300 4 %Oige, 44 305 200 4 ½ %ige und 9 181 500 5 % ige, zusammen 61 815 000 Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 8 328 300 4 % ige, 40 709 400 4 ½ %ige und 7 945 200 5 % ig, zusammen 56 982 900 Pfaadbriefe verzins⸗ ich sind. Es sind zugesichert, aber noch nicht abgehoben 1 465 800 ℳ, m Laufe des Monats Februar 1881 angemeldet: 2 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 286 700 Am 1. März hat die Kommune Berlin ihren neuerbauten großen Central⸗Viehhof für Schlacht⸗ und Handelsvieh ür den öffentlichen Verkehr eröffnet. Sämmtliche Vieh⸗Kommis⸗ sienshandlungen Berlins haben sich vertragsmäßig verpflichtet, ihren gesammten Viehauftrieb dem neuen kommunalen Central⸗Viehhof

desselben einen Schlachtviehdandel in Berlin nicht geven werde. Bei dem großen Interesse, welches die Produzenten und Händler in Stadt und Land an durchaus wahrheitsgetreuen Viehmarktberichten haben, ist eine Sachverständigen⸗Kommission unter Vorsitz cines Mitgliedes der städtischen Behörden gebildet worden mit der Aufgabe, solche Berichte über Auftrieb und Handel sowie über die für Schlacht⸗ gewicht und für Lebendgewicht gezahlten Preise auszuarbeiten. Diese Berichte sollen allen namhasten Zeitungen Deutschlande zum zugestellt werden. Der erste Markt fand heute, am 4. März, ttatt.

Die Aktionäre der Norddeuischen Gummi⸗ u. Gutta percha-Waaren⸗Fabrik, vorm. Fonrobert u. Reimann, Aktien⸗ gesellschaft, hielten gestern ihre diesjährige Generalversammlung ab. Die Gesellschaft schließt das Jahr 1880 mit einer Unterbilanz von 29 335 ab, die durch Ueberweisung auf das Reservefondskonto ausgeglichen ist. Der direkte Betriebsverlust betrug 12 521 ℳ, wird aber durch die in den Statuten vorgesehene Abschreibung auf die obige Summe erhöht. Nach Abzug dieses Betrages verblei⸗ ben dann 54 741 im Reservefonds.

Der Aufsichtsrath der Commandit⸗Gesellschaft Lud⸗ wig Loewe u. Co. hat die Dividende für das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr nach den Abschreibungen auf 6 festgesetzt.

Die „Union“, Actien⸗Gesellschaft fuͤr See⸗ und 11.“*“ in Stettin, vertheilt 6 ¾ % Dividende pro 1880.

Königsberg i. Pr., 4. März. (W. T. B.) Die Be⸗ triebseinnahme der Ostpreußischen Südbahn pro Fe⸗ bruar 1881 betrug nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 50 146 ℳ, im Güterverkehr 131 406 ℳ, an Erxtraordinarien 12 000 ℳ, zusammen 193 552 ℳ; im Monat Februar 1880 definitiv 258 474 ℳ, mithin 1881 weniger 64 922 Vom 1. Januar bis ult. Februar 1881 im Ganzen 426 318 gegen 559 873 im Jahre 1880, mithin weniger 133 555

London, 3. März. (W. T. B.) Nach einem Telegramm der „Times“ aus Paris würde sich der Betrag der neu zu emittirenden 3prozentigen amortisirbaren Rente im Ganzen auf 1 030 000 000 Frcs. belaufen. Die Emission solle am 24. d. M. stattfinden und offiziell 10 Tage zuvor angekündigt werden. Der Emissionscours würde 82 Frces. 50 Cts. betragen.

New⸗York, 3. März. (W T. B.) Das Unterschatzamt in New⸗York hat Anweisungen erhalten, aufgerufene oder nicht⸗ aufgerufene 5 prozent. und 6prozent. Obligationen zum Ankauf am 9. März bis zum Betrage von 5 Millionen Dollars anzunehmen. 8 1

Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 3. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Vesta“ ist heute Vormittag aus Konstantinopel hier eingetroffen.

Beerlin, 4. März 1881.

Bekanntmachung.

Aus Veranlassung des am 27. und 28. September v. J. zu Frankfurt a./M. stattgehabten Ver instages der deutschen Landes⸗ vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger haben Ihre Majestät die Deutsche Kaiserin und Königin von Preußen den Preis von 3000 für die Lösung einer Aufgabe auszusetzen geruht, als deren Gegenstand bezeichnet ist:

Die Ausarbeitung eines Handbuches, welches eine systematische und praktische Anleitung giebt, sowohl für die vorbereitende Thä⸗ tigkeit der deutschen Vereine vom Rothen Kreuze im Frieden als insbesondere für deren Wirken im Kriege. In letzter Beziehung soll auf Grundlage der Kriegs⸗Sanitätsordnung vom 10. Januar 1878 und unter Verwerthung der gemachten Erfahrungen für sämmtliche Organe der freiwilligen Krankenpflege (Vereine, Ge⸗ nossenschaften, Delegirte) ein lebendiges Bild ihrer Funktionen und Zuständigkeiten, sowie deren Beziehungen sowohl unterein⸗ ander als zu den Militärbehörden, dem Kaiserlichen Kommissar

und sonstigen Staatsbehörden gegeben werden.

as unterzeichnete Centralcomité der deutschen Ver vom Rothen Kreuz, welches durch den erwähnten Vereinstag mit der Aus⸗ schreibung der Preisaufgabe beauftragt worden, ersucht alle Die⸗ jenigen, welche beabsichtigen möchten, bei der Lösung dieser Preis⸗ aufgabe zu konkurriren, de Manuskripte ibrer Arbeiten bis spätestens zum 15. April 1882 bei demselben Berlin, W. Wilhelmstraße Nr. 73 anonym einzu⸗ reichen. Jedes Manuskript ist mit einem Motto zu versehen, und ihm ein versiegeltes Couvert beizufügen, welches den Namen und Wohnort des Verfassers enthält und äußerlich dass lbe Motto trägt, wie das Manufkript.

Die Zuerkennung des Preises durch eine im ebenmäßigen Auftrage des Vereinstages vom Centralcomité gewählte Jury, bestehend aus 3 Mit⸗ gliedern, von welchen eines dem Centralcomité selbst, die beiden andern 2 deutschen Landesvereinen vom Rothen Kreuz angehören, soll am 30. September 1882, dem Geburtstage Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin und Königin von Preußen, auf Grund des von den Jurymitgliedern zu ertheilenden Ansspruchs an den Ver⸗ fasser der besten für preiswürdig erachteten Preisschrift erfolgen.

Dem Verfasser der preisgekrönten Schrift steht das Recht zu, dieselbe zu veröffentlichen. Unterläßt er es aber, von diesem Rechte binnen 6 Monaten vom 30. September 1882 an Gebrauch zu machen, so geht dasselbe auf das unter eichnete Ce tralcomité über.

Berlin, den 1. März 1881.

Das Centralcomité der deutschen Vercine vom Rothen Kreuz. Holleben.

Im Wissenschaftlichen Verein in der Singakademie wird morgen, Sonnabend, Abends 6 Uhr, der Direktor der König⸗ lichen Sternwarte, Professor Dr. Foerster, einen Vortrag über die Grenzen unserer Wahrnehmungen im Himmelsraum halten.

Der große Fest kommers der Studirenden der Universität zu Ehren der Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm fand gestern Abend in dem festlich geschmückten Wintergarten des Centralhotels statt. Die Studirenden hatten an 5 Langtafeln Platz genommen. Die beiden Mitteltafeln vor dem Tische des Präsidiums waren für die Professoren und die Ehrengäste reservirt. Auf der Terrasse hatte ein zahlreiches distinguirtes Publikum Platz genommen. Gegen 10 Uhr eröffnete der Vorsitzende des Ausschusses der Studirenden, stod. theol. Benn den Kommers. Nachdem das erste Lied, das Arndtsche „Sind wir vereint“, verklungen war, wurde auf das Erlauchte Kaiser⸗ paar ein Salamander gerieben, worauf die Festversammlung und mit ihr das die Terrasse füllende Publikum „Heil Dir im Sieger⸗ kranz“ sangen. Der zweite Salamander galt dem neuvermählten Paare, der dritte Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kron⸗ prinzen und der Kronprinzessin, der vierte den Professoren. Hierauf bestieg der Rektor Prof. Hofmann die Tribüne, um zunächst im Namen seiner Kollegen für den den Dozenten ausgebrachten Trinkspruch zu danken und dann au die Verdienste hinzuweisen, welche die Hohenzollern sich um die Universitäten erworben haben. Der Urgroßvater des Prinzen habe die Freiheit des deutschen Vaterlandes dadurch vorbereitet, daß er als Rüstzeug zum Kampfe die Berliner Hochschule gestiftet und daß er nach errungenem Sieg als ein Denkzeichen des Friedens den herr⸗ lichen Musensitz am Rheinstrom errichtet habe. Sein Großvater, um den Besitz der neuen Reichslande zu sichern, habe die Univer⸗ sität Straßburg zu neuem deutschen Leben erweckt. Sein Vater habe die höchste Würde einer preußischen Hochschule em⸗ pfangen, habe so dieser Würde den Glanz Seines Namens und da⸗ durch die Anerkennung des Werthes verliehen, welchen die Hohen⸗ zollern den Unioersitäten stets beigelegt. Mit besonderer Befrie⸗ digung müsse man bei der Thatsache verweilen, daß Prinz Wilhelm, der dereinstige Erbe der Krone, nach Cassel auf das Gymnasium ge⸗ schickt, und ihm das Abiturientenexamen auferlegt worden sei. Redner schloß mit einem Trinkspruch auf das Gedeihen der Universitäten, der Pflanzstätten des nationalen Gedankens, auf die Universitas Universitatum. Im Auftrage des Prinzen Wilhelm kommandirte alsdann Stud. Benn einen Salamander speziell auf das Wohl der Berliner Universität. Weitere Trinksprüche, Gesang und das treff⸗ liche Concert der Parlowschen Kapelle bielt die frohe Festversamm⸗ lung bis zu früher Morgenstunde vereinigt. ..“

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A für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handecle⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentsczen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: verlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 85 E

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ESachen

16194) Königliche Staatsanwaltschaft Hall. Steckbrief⸗Zurücknahme.

Der am 30. September und 8. Oktober 1880 gegen Margarethe Stölzel von Düren und deren Begleiter, beziehungsweise gegen Adolf Hermann Richard Bartz von Posen und dessen angebliche Ehefrau Maria Theresia Bartz wegen Betrugs erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.

Den 2. März 1881.

St.⸗A⸗G. Hartmann.

ESubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

6181] Heffentliche Zustellung.

Die beiden minorennen Kinder des verstorbenen herrschaftlichen Försters Johann Friedrich Heinrich Malitz, nämlich: Clara Helene Elisabeth and Carl ] Richard Malitz, vertreten durch ihre

utter und Vormünderin, verehelichte Amtmann

Kropf, verwitiwet gewesene Malitz zu Groben bei Lurwigsfelde und ihren G genvormund, den Hof⸗ steinsetzmeister Knopf zu Potsdam, letztere Beide, wiederum vertreten durch die Rechtsanwälte: Justiz⸗

[6158]

posten:

Auszug der Klage Potsdam, den 24. Februar 1881.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

In der Sitzung das Kgl. Amtegericht Hoverswerda die angeblich verlorenen Dokumente über folgende Hypotheken⸗

1) im Grundbuch ron Gr. Partwitz Bd. I. Nr. 18. Abth. III. Nr. 15 von 100 Thlr., im Grundbuch rorn

Beffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, V erpachtungen, Submissionen etc

& Verlocsung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

und Grosshandel. 7. Literarische Anzeigen.

9. Familien-Nachrichten.

bekannt gemacht.

Metz, den 25. Februar 1881. Reimke,

Maaßen.

5. Industrielle Etablissemcuts, Fabriken 3. Verschiedene Bekanntmachungen. Bi

3. Theater-Anzeigeu. In -ve 5 eilage. A.

—-ö=

Zum Zwecke der össentlichen Zustellung wird dieser Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 27. April 1881, Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden.

Der Ober⸗Sekretär:

Inserate nehmen an die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseunsteiu & Vogler G. L9. Danbe & Co., E. Schlotte,

vner sowie alle üvrigen gräßeren unonae., Prre-

= —= ——

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[6303]

Civilkammer II.

am 19. Februar 1881 sind durch

+

Weißig Bd. I. Nr. 6. der Submission vergeben werden.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc. Verliner Stadteisenbahn. Die Anfertigung und Auf⸗ stellung der Eisenkonstruktic⸗ nen für 6 Straßenunterfüh⸗ rungen in der Feldmark Char⸗ m lottenburg. zusammen im Ge⸗ wichte von rund 706 t, soll ungetbeilt im Wege Die Zeichnungen

Preußische Boden⸗Credit⸗Actien⸗Bank.

In der heute stattgehabten ordentlichen General⸗ Versammlung wurde die Dividende für das Ge⸗ schäftejahr 1880 auf 6 ½ % festgesetzt.

Dieselbe gelangt gegen Einlieferung des Dividenden⸗ scheins Ne. 8. 8

vom 5. März c. ab

mit 37 pro Alkrie bei der Casse der Bank, Hinter der kathol. Kirche 2, zur Auszahlung. 8

Büreau:

Abtb. III. im Grundbuch von Neida Bd. I. Nr. 21. Abtb. III. im Grundbuch von Sabrodt Bd. I. Nr. 22 Abth. III. Nr. 3 von 400 Thlr.,

dasehbst Abtb. 1II. Nr. 5 ven 200 Thlr., im Grundbuch von Tätschwitz Bd. I. Nr. 23. Abth. III. Nr. 1 von 49 Thlr.,

im Grundbuch von Uhyst Bd. II. Nr. 68. Abtb. 111. Nr. 1 von 40 Thlr.,

Nr. 6 von 300 Thlr., Nr. 1 von 100 Thlr.,

rath Kelch und Dr. jur. Kelch daselbst klagen gegen 2 daselbst Abtheilung III. Nr. 2 von 60 Thlr., r

den dem Aufenthalte nach unbekannten Landwirth für Paul Julius Lirke, zuletzt in Breslau, vorher in Berlin woh haft, aus einem Darlehnsvertrage, mit dem Antrage,: den Beklagten zu verurtheilen, nach Ablauf von 3 Monaten von der Zustellung der Klage an gerechnet, den Klägern 21 900 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1881 die Zinsen doch in Quartalsraten ron je 273 75 an den jedesmaligen Fälligkeitstagen bei Vermei⸗ dung der gerichtlichen Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung des im Grundbuche von Pots⸗ dams Nauener Vorstadt Band IV. Blatt Nr. 156 verzeichneten Grundstücks zu zahlen, sowie das Ur⸗ dem Antrage: ꝛbeil gegen Sicherbeitebestellung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die

te Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu

eLdam die auf den 22. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen

[6162]

Frau Margaretha durch Rechtsanwalt Burger zu ihren Ehemann Nicolad Ackrer in Filsdorf, und dessen gerichtlichen Eigenthamer in Filedorf, wegen Gütertrenaung mit

aftlos erklärt worden. Hoyerswerda, 19. Februar 1881. Köaigliches Amtegericht.

agsanszug. Haaner 1 vertreten etz, klagt gegen

Beistand Johann Perrin,

Einem Kaiserlichen Landgericht möge es ge⸗ fallen, die Klägerin roa ihrem Ehemanne in Gütern getrennt zu erklären, die Parteien be⸗ hufs Liquidation veor Notar zu verweisen und Kosten des Verfahrens dem Verklagten zur Last legen. x

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites

ist die öffentliche Sitzung der I. Cirilkammer des

der Berliner Stadteisenbahn.

und Bedingungen liegen in unserem Central⸗Bureau bierselbst, Beethovenstraße Nr. 1, zur Einsicht aus und können ebendaseltst von dem Bureauvorsteher Neugebauer Abschrift der Bedingungen, sowie Kopie der Zeichnungen gegen Entrichtung von 20 be⸗ sen werden. Dieselben werden jedoch nur an olche Unternehmer abgegeben, deren Qualisikation uns bekannt ist resp. genügend nachgewiesen wird. Offerten sind versiegelt, portofrei und mit der Auf⸗ schrift „Offerte fur Eisenkonstruktionen zu 6 Straßenunterführungen“ versehen, bis Don⸗ nerstag, den 24. März 1881, Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen, zu welcher Zeit sie in Geg nwart der etwa erschienenen Submittenten er⸗ öffnet werden. Zusammenziehung des Zerreißungt⸗ Querschn tis quer zur Faser 4 % bei Stäben. Berlin, den 2. März 1881. Königliche Direktion

-—

[6251] Bekanntmachung.

Die zum Neubau eines Kasernements für die Oberfeuerwerkerschule in der Lebrterstraße hierselbst erforderlichen Pflasterunge⸗ und Befestigungsarbeiten der Exerzier⸗, Turn⸗ und Aprellplätze sollen im Wege der Submission verdungen werden. Die Be⸗ dingungen und Kostenanschläge sind in unserem Ge⸗ schäftslokale, Michaelkirchplatz 17, einzusehen und versiegelte Offerten bis zum 16. März er., Vor⸗

mittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.

Berlin, den 3. März 1881.

Konigliche Garnison⸗Berwalinng

Verlin, den 4. März 1881. Die Direktion.

6246v303 Belanntmachung. 8 Bei der am heutigen Tage erfolgten Verloosung der zur Tilgung kommenden Kreis⸗Obligationen I. Emission sind folgende Nummern dieser Obli⸗ gationen gezogen worden: I. Litt. A. über 1000 Th'r.

II. Lit“. B. über 100 Thlr. Nr. 69 167 186 198 und 199. III. Litt. C. über 50 Thlr. 8 Nr. 279 316 317 331 438 506 514 552 und 553. IV. Litt. D. über 25 Thlr. Nr. 657 712 722 727 728 736 740 818 820 860 918 922 Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Zahlung der Valuta für die gezogenen Obligatienen bei der hie⸗ sigen Kreis⸗Kmmunalkaße vom 1. Inli d. J. ab erfolagt. Ostrowo, den 28. F bruar 1881. Der Landrath.

Redacteur: Riedel.

Berlint Verlag der Grpedition (Kessel.) 1 1 W. .Helnn

Fünf Beilagen

(cinschließlich Börsen⸗Beilage).

N 54.

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W1ö111Xp““ Anzeiger und Königlich Preußischen S v

erlin, Freitag, den 4. März

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 4. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (8.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats pro 1881/82 mit dem Etat der Eisenbahnverwaltung fort. Bei dem Titel: Chef des Reichsamtes für die Verwaltung der Reichseisenbahnen (ohne Besoldung), bemerkte der Abg. Berger, er müsse in der Verbindung des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten mit der Leitung der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen einen großen Fehler erkennen. Schon in dem preußischen Arbeits⸗Minister seien drei an sich unvereinbare Kompetenzen verkörpert: die eines General⸗Direktors der Staatsbahnen, die Oberaufsicht über sämmtliche Privatbahnen, endlich die Befugniß, über Kon⸗ zessionen für neu anzulegende Bahnen zu entscheiden. Auch die enragirtesten Anhänger des exklusiven Staatsbahn⸗ systems würden zugeben, daß diese Vereinigung von Kompe⸗ tenzen nicht gut wirken könne. Man könne nicht zween Herren dienen! Wer die Interessen der Staatsbahnen energisch ver⸗ treten, ihre Rentabilität aus allen Kräften sördern wolle, könne nimmermehr mit gleichem Maße den Privatbahnen ge⸗ genüber versahren. Diese Inkompatibilität trete am schärfsten in der Person des gegenwärtigen Chefs hervor, der an Stelle des Abg. Achenbach zu dem Zweck berufen sei, um die Staats⸗ bahnidee mit allen Mitteln durchzuführen. Ihm hätte man also doch mindestens die Oberaufsicht über die Privatbahnen und die Entscheidung über das Konzessionswesen in Preußen abnehmen sollen. Ein von ihm im Abgeordnetenhause dahin gerichteter Versuch habe leider nicht die Zustimmung der Mehrheit gefunden. Nun vervollständige man aber die Aemterkumulation noch dadurch, daß man den Staats⸗Minister Maybach auch zum Chef der Reichsbahnen berusen habe. Dies würde allgemein von allen denen als großer Mißstand angesehen, die nicht, wie der Minister, die radikale Durch⸗ führung des Staatsbahnprinzips als ihre Hauptaufgabe an⸗ sähen. Man habe erklärt, daß nun die elsaß⸗lothringischen Reichseisenbahnen nur noch ein integrirender Bestandtheil des Systems der preußischen Staatsbahnen sein würden. Das sei in der That auch schon formell in die äußere Erscheinung getreten, insofern sogar die Büreaux der Reichseisenbahnen in das preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten übergeführt seien. Die Reichsbahnen sollten doch ausschließlich den Reichsinteressen dienen und von jeder Schädigung der Interessen der Bundesglieder fern ge⸗ halten werden. Dessen ungeachtet habe die gestrige Kritik des Abg. Sonnemann das Gegentheil ergeben. Ein Anhänger der ausschließlichen Staatsbahnpolitik, Graf Udo zu Stol⸗ berg, habe als schließliches Resultat der völligen Durchführung des Staatsbahnprinzips einen Kampf der großen gegen die kleinen Staatsbahnen prophezeit gewiß eine traurige Aus⸗ sicht, die geeignet sei, die Liebe zum Reiche an manchen Orten zu erschüttern und die ein völlig neutrales T erhal⸗ ten der Reichseisenbahnen in jenem Kampfe als dringendes Bedürfniß erscheinen lasse. Diese Neutralität sei aber nach seiner Ueberzeugung nicht möglich, so lange die elsaß⸗lothrin⸗ gischen Bahnen dem jetzigen preußischen Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten unterständen. Schließlich frage er die Reichs⸗ regierung, ob die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen bei den Instradirungsmaßregeln, die im Laufe der letzten Monate vorgenommen seien, betheiligt gewesen seien, ob man von Seiten derselben die früher bestandenen Verbandsverkehre ge⸗ kündigt und welche neue Verbandsverkehre eingeführt seien, endlich wie sich die am meisten interessirten Glieder, namentlich Hessen⸗Darmstadt, Baden und Württemberg zu jenen Maß⸗ regeln verhalten hätten? Diese Fragen seien von solcher Be⸗ deutung, daß er eine klare Antwort verlangen müsse.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister Maybach, wie folgt das Wort:

Das hohe Haus wird es begreiflich sinden, wenn ich auf die Frage der inneren Organisation esner preußischen Behörde, auf die Frage ob cs zweckmäßig und wohlgethan sei, die Oberaufsicht über die Privatbahnen mit der Verwaltung der Staatseisensbahnen in Preußen in einer Hand zu vereinigen, hier nicht näher eingehe; sie gehört in den preußischen Landtag, nicht in den Reichttag. Hier be⸗ schäftigt uns nach meiner Auffassung nur die von dem Herrn Vorredner angeregte Frage, ob die Kombination der Leitung der Reichseisenbahnen mit der obersten Leitung des preußi⸗ schen Eisenbahnwesens eine zweckmäßige sei. Ich könnte nun dem Herrn Vorredner dankbar dafür sein, daß er den Versuch macht, mir die Arbeitslast zu erleichtern, deren Zuwachs durch dieses Amt, ich will das ganz offen bekennen, ich nicht gerade gern übernommen habe. Ich habe mich aber derselben unterzogen, weil ich erkannt habe, daß domit dem öffenllichen Interesse gedient sei, insbesondere auch dem Reichssinanzinteresse. Die Reichkeisenbahnen stoßen, wie dem hohen Hause bekannt ist, mehrfach an preußische Staats⸗ bahnen. Die Entwickelung der Reichsbahnen in Bezug auf ihren Verkehr ist wesentlich abhängig von der Stellung, die die preu⸗ ßischen Staatt bohnen zu den Reichseisenbahnen einnehmen. Es läßt sich durch die Kombination der Verwaltung in der obersten Spitze eine Menge von Ersparvissen einführen die bis dahin bei ge⸗ trennter Leitung nicht möglich waren. So lassen sich durch Verein⸗ fachung der Kosten auf den Uebergangsstationen in Bezug auf Aus⸗ nutzung von Personal und Material zahlreiche Vortheile erzielen, die sowohl den Reichsfinanzen zugute kommen als auch insbesondere dem Verkehr der betreffenden Landestheile. Ich glaube also, daß diese Kombination, so wenig ich sie auch aus dem Gesichtspunkt einer Ar⸗ beitsrermehrung habe willkommen heißen können, mareriell eine wohl⸗ angebrachte ist.

Wenn der Herr Vorredner an mich die Frage richtet, wie ich mich stelle in Bezug auf die Leitung der Reichs⸗Eisenbahnen gegen⸗ über anderen Staaten und Privatbahnen, so will ich offen der emni⸗ satz aussprechen, daß zunächst wie auch bei den preußischen Staats⸗ bahnen mir oben anstebt das allgemeine Verkehrbinteresse, daß dann, wenn es sich um die Berücksichtigung der finanziellen Interessen han⸗ delt, ich die Interessen der Reiche⸗Eisenbahnen in den Vordergrund stelle, demräcdst aber, soweit die finanziellen Interessen anderer Bun⸗ desstaaten und anderer Eisenbahnen in Betracht kommen, eine lediglich neutrale Haltung von mir beobachtet wird. Ob der Verkehr, ob die Be⸗ ziehungen sich entwickeln nach badischen, nach württembergischen, nach hessischen, nach preußischen Bahnen, ist mir hierbei absolut gleichgültig. Ich erkenne als meine Aufgabe an, die Reichs⸗Eisenbahnverwaltung nicht zu benutzen als Hebel für spezifisch preußische Interessen, auch nicht u benutzen als Hebel sür andere Sonderinteressen. Ich glaube,

ieser Standpunkt ist ein durchaus korrekter und unanfechtbarer,

und mwenn der Herr Vorredner die einen Fall zu bezeichnen, in welchem ich von diesem Grund⸗ satz zur Ungebühr abgewichen wäre, so würde ich dafür dankbar sein und ihm das Versprechen geben, daß ich Remedur ein⸗ treten lassen werde. Auch ing dem Fall, den er vorhin erwähnt hat, in dem Fall der Instradirungen, die in neuerer Zeit eine Aenderung erlitten haben, ist dieser Grundsatz vollauf beachtet worden. Es ist ja gestern, wie ich erfahren habe, bei einem anderen Etat behauptet worden, die preußische Eisenbahnverwaltung habe die Gelegenheit wahrgenommen, sich einen Verkehr zuzueignen, der ihr nicht gebühre. Das beruht auf einer vollständig unrichtigen Auffassung. Meine Herren, als die rheinischen Bahnen noch in Privathänden waren, haben wir es erlebt, daß ein Verkehr, der von Gottes und Rechts wegen über andere kürzere, ebenso leistungsfähige Linien hätte geleitet werden sollen, geleitet worden ist über diejenigen Linien, welche den Aktionären am meisten konvenirten.

Wir haben in Folge dessen in Preußen erlebt, daß wir für die Eifelbahn, die unter Staatsgarantie steht, einen Zinszuschuß haben leisten müssen, während der ihr zuzuweisende Verkehr sich auf der Lmie über Bingen bewegte, um den Aktionären Erträge zu liefern. Auch hier hat sich gezeigt, was ich beiläufig erwähnen will, daß man nicht wohl gethan hat, eine Kombigation von zinsgarantirten Linien mit alten Stammlinien der Aktionäre, auf welche eine durchgreifende Einwirkung des Staats nicht gegeben war, zu sta⸗ tuiren. Diese Verhältnisse haben sich einfach geändert dadurch, daß diese Linien sämmtlich in den Besitz des preußischen Staats übergegangen sind, infolge dessen hat sich der Verkehr naturgemäß auf diejenigen Linien geworfen, die als die kürzesten und genügend leistungsfähige sich auswiesen. Kann ich es denn den preußischen Steuerzahlern gegenüber ich identifizire den Fiskus in diesem Falle mit den Steuerzahlern rechtfertigen, wenn ich im Interesse von Privataktionären den Verkehr von den Staatsbahnlinien, denen er von Gott und Rechts wegen gehört, auf Privatbahnen lenken würde, nur um die Erträge der Aktionäre zu erhöhen? Ich erkläre ganz offen, daß ich mich auf ein derartiges Prozedere niemals einlassen mwürde. Würde ich es rechtfertigen können den Reichsfinanzen gegenüber, wenn ich Privatbahnen, die nicht einen natur⸗ cemäß rollberechtigten Anspruch erheben können, auf Mitbe⸗ theiligung an den Verkehr, wenn ich denen den Verkehr zu⸗ wende, statt ihn den Reichsbahnen zu erhalten? Meine Herren, diese Gesichtspunkte wollte man auf der Gegenseite als berechtigt nicht anerkennen, man wollte die vollzogene Aenderung der Verhält⸗ nisse nicht als Thatsabe acceptiren, nicht zugestehen, daß eine Aende⸗ rung der Instradirung erfolgen mußte. Diesem Zustand habe ich mich verpflichtet gehalten ein Ende zu machen, und ich kann zu meiner Befriedigung sagen, daß demnächst auch das Anerkenntniß dieser brrechtigten Auffassung auf der anderen Seite eingetreten ist, so daß wir uns mit den betheiligten Verwaltungen über die Ein⸗ richtungen d.s Verkehrs nach Recht und Billigkeit einigen konnten.

Wenn man gestern ich darf darauf zurückgreifen hier ge⸗ sagt hat, wenn man den Verkehr nach Bayern und her über Elm⸗ Gemünden leite, so wäre das so, als ob man den Verkehr von Berlin nach Stettin über den Harz leiten wollte, so verstehe ich diesen unge⸗ heuerlichen Vergleich nicht. Allerdings würde die Linie über Elm⸗ Gemünden einen Umweg darstellen, indessen keineswegs in solcher Ungeheuerlichkeit, wie er in diesem Bilde angenommen wurde. Ich gebe aber zu, daß diese Kombination, wie sie von den betreffenden Provinzialvermwaltungen in Aussicht genommen war, das rechtige Maß überschritt, und hat sie deshalb bei mir Billigung nicht ge⸗ funden. .

Wenn nun darauf hiagewiesen ist, daß die Zusammenlegung der Behörden in demselben Lokal bedenklich sei, so bin ich der enr⸗ gegengesetzten Ansicht. Die Erledigung der Geschäfte erheischt eine häufigen Verkehr der Räthe, der Beamten unter sich und mit dem Chef. Es würde nicht zu rechtfertigen sein, wenn wir, sofern Lo⸗ kalien vorhanden sind, diese Lokalien nicht benutzt hätten, um das Reichsamt in die Räume des Ministeriums zu verlegen. Dafür ist das preußische Handels⸗Ministerium in die Räume des Reichs übergesiedelt, und zahlt eben so eine Miethe für diese Räume. Es tritt in diesem Falle eine Kompensation cin und zwar zum Nutzen des Reichs, iadem Preußen eine höhere Miethe zahlt als das Reich an Preußen. 1

Ich glaube also, daß ich es nicht hätte rechtfertigen können, Räume, welche zur Erleichterung der Geschäfte zur Benutzung standen, zurückzuweisen und die Rärhe und Beamten zu nöthigen, ihre dienst⸗ lichen Wege fortwährend über die Straßen zu machen, zu großen persönlichen und geschäftlichen Unbequemlichkeiten.

Wenn dann des Weiteren bezweifelt worden ist: ob es auf die Dauer möglich sein würde, die neutrale Haltung, welche ich vorhin anderen Bahnen gegenüber als die richtige anerkannt habe, durchzu⸗ führen bei Fortdauer der Kombination beider Funktionen, wie sie augenblicklich besteht und auch im vorigen Jahre vom Hause gut ge⸗ heißen worden ist so muß ich dem widersprechen. Ich mache es mir zur Aufgabe, nach allen Seiten hin gerecht zu sein, ich will nach keiner Richtung hin einen Vortheil, der naturgemäß einer anderen Linie gebührt, dieser entziehen, aber, meine Herren, den Anspruch darf ich erheben und muß ich erheben im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie der Reichsfinanzen daß, wenn der Verkehr auf den Linien, die wir ihm bieten koͤnnen, besser oder doch eben so gut, d. h. eben so billig, rasch und prompt gefuüͤhrt werden kann, er auch auf diesen Linien geführt wird. Die⸗ ser Grundsatz, der mich für die preußische Verwaltung leitet, leitet mich auch für die Reichseisenbahnverwaltung und ich habe die Zu⸗ versicht, daß, wie es gelungen ist, mit den angrenzenden Bundes⸗ staaten urd deutschen Bahnen auf solcher Basis eine Verstäadigung zu erzielen in Bezug auf die Verkehrsleitung, das auch in Zukunft gelingen wird. Die bisherigen Erfabrungen gewähren mir die Bürg⸗ schast. daß meine Zuversicht eine berechtigte ist.

Der Abg. Sonnemann erklärte, auch er habe, wie der Minister Maybach, die Ansicht, daß in den vorliegenden Sachen nur die allgemeinen Verkehrsinteressen zu entscheiden hätten. Jeden⸗ falls seien aber die Mitglieder des Reichstages verpflichtet, nicht blos über die preußischen Interessen, sondern auch über

Güte haben wollte, mir

die der anderen Staaten zu wachen, deren Eisenbahnen eben

so gut zum deutschen Eisenbahnnetz gehörten wie die preußi⸗ schen. Der Minister Maybach habe nun gesagt, daß die Vereinigung der preußischen Bahnen mit denen von Elsaß⸗ Lothringen schon dadurch begründet sei, daß Ersparnisse erzielt würden, wenn beide Verwaltungen vereinigt seien. Dem könne er nicht beipflichten. Das elsaß⸗lothringische Eisenbahn⸗ netz sei nämlich an und für sich schon groß genug, um eine selbständige Verwaltung haben zu können. Die Ausdehnung über zu große Eisenbahnnetze könne aber eben so nachtheilig sein wie die zu kleinen Direktionen. Hiernach werde die Ver⸗ einigung der beiden Verwaltungen keinen Falls erforderlich. Vor Allem werde es aber unmöglich, Differenzen und Unzuträglich⸗ keiten zwischen den preußischen und süddeutschen Bahnen zu vermeiden, wenn das vielfach mit den badischen und württem⸗ bergischen konkurrirende elsaß⸗lothringische Netz von dem Direktor der preußischen Staatsbahnverwaltung geleitet werde. Es sei wunderbar, wie man im Bundesrath hierüber hin⸗

gats⸗-Anzeiger. ““ 18284.

weg gehe, während mean doch jeden Tag Material dafür sam⸗ meln könne, daß die hadische Eisenbahnverwaltung mit dem Gang der Dinge und der Konkurrenz der elsaß⸗lothringischen Bahn absolut unzufrieden sei. Zudem sei doch bekannt, daß die Rente der badischen Bahnen von Jahr zu Jahr in Folge der Konkurrenz zurückgehe. Mit der Erklärung des Ministers, daß derselbe zu den vorgenommenen Veränderungen nur durch das Verkehrsinteresse veranlaßt sei, ständen jedenfalls die in der hessischen Kammer vorgebrachten Thatsachen in Widerspruch, die bisher noch nicht öffentlich widerlegt worden seien. Wenn man in Bingen Güter auf die andere Rheinseite bringe und über Frankfurt sende, das sehr ungünstige Bahnhöfe habe, wo sie oft mehrere Tage lang liegen bleiben müßten, so sei das jetzt ein anderes Verfahren als früher; und wer mit den Verhält⸗ nissen vertraut sei, müsse zugeben, daß früher solche Unzu⸗ träglichkeiten wie jetzt nicht vorgekommen seien. Trotzdem er im Allgemeinen Anhänger der Eisenbahnpolitik des Ministers sei, müsse er doch hervorheben, daß die hier be⸗ rührten Verhältnisse dem allgemeinen Verkehrsinteresse vom allergrößten Nachtheil seien und namentlich zu einer Schädigung der süddeutschen Bahnen führen müßten.

Der Abg. Berger erklärte, man müsse auch den Schein vermeiden; dies geschehe aber nicht, wenn der Generaldirektor der preußischen Staatsbahnen die Verwaltung der elfässischen Reichsbahnen übernehme. Der Minister Maybach habe als gewandter Dialektiker die Sache so dargestellt, als ob er (Redner) hier als Vertreter gewisser Privatbahnen und Ak⸗ tionäre aufgetreten sei, der Minister dagegen die allgemeinen Verkehrsinteressen vertreten habe. Er glaube sich auf das Urtheil des Hauses über seine langjährige parlamentarische Thätigkeit beziehen zu können, daß dafür keine Veranlassung vorliege. Er habe sich nie zum Vertreter einseitiger Privat⸗ interessen aufgeworfen, sondern ebenfalls stets in erster Linie die allgemeinen Verkehrsinteressen im Auge gehabt. Allerdings sei er von jeher ein überzeugter Anhänger des gemischten Eisen⸗ bahnsystems gewesen. Hätte der Minister nichts Ande⸗ res beabsichtigt, als dem Fiskus das zuzuführen, was demselben von Gott und Rechtswegen zukomme, so würde der Minister in ihm den energischsten Anhänger gefunden haben. Ihm scheine nur der Bundesbevollmächtigte mit dem, was dem Fiskus von Gott und Rechtswegen zukomme, einen weiteren Begriff zu verbinden, als jeder Unbefangene. Aus der Ueber⸗ führung des Verwaltungskörpers der Reichsbahnen in das preußische Arbeits⸗Ministerium mache er der Regierung keinen Vorwurf. Zu seinem Bedauern sei der Bundesbevollmäch⸗ tigte der Beantwortung seiner Fragen aus dem Wege gegan⸗ gen. Er erlaube sich deshalb, dieselben zu wiederholen.

Der Staats⸗Minister Maybach entgegnete, die Herren aus Baden würden ihm zustimmen, wenn er dem Abg. Sonnemann gegenüber behaupte, daß die abnehmende Renta⸗ bilität weniger auf die Konkurrenz der Reichsbahnen als auf kostspielige Bauanlagen zurückzuführen sei. Auch könne nach den von ihm angestellten Mittheilungen von einer Verkehrs⸗ verzögerung nicht die Rede sein. Dem Abg. Berger gegen⸗ über könne er nur wiederholen, was er bereits bezüglich der Verwaltung der Reichsbahnen gesagt habe. Dem Abg. Berger unterzuschieben, daß derselbe hier für die Aktionäre irgend einer Bahn aufgetreten sei, sei ihm nicht in den Sinn gekommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Schulz erklärte, daß Seitens der General⸗ direktion in Straßburg eine Verkehrskündigung nur in einem einzigen Falle vorgenommen sei und zwar dem badischen Ver⸗ kehr gegenüber, wozu übrigens durchaus Veranlassung vorge⸗ legen habe.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode hielt es für ein durchaus gesundes Verhältniß, wenn eine so kleine Verwal⸗ tung, wie die der Reichsbahnen den Anschluß an eine größere vollziehe, wodurch jener der nicht zu bestreitende Nutzen einer Centralstelle zu Theil werde. 1

Der Abg. Freiherr Nordeck zur Rabenau erklärte sich, auf Hessen⸗Darmstadt exemplisizirend, gegen das Vorgehen der Reichsregierung, welche damit den kleinen Staaten sörmlich Gewalt angethan habe. 1

Der Abg. Kiefer wies den Vorwurf zurück, daß die ab⸗ nehmende Rentabilität der badischen Bahnen in der Kostspie⸗ ligkeit der Bauanlagen ihren alleinigen Grund habe. Im Gegentheil sei die Konkurrenz der Neichsbahnen eine äußerst rücksichtslose, mit großem Geschick geleitete gewesen, und hier⸗ auf sei jene Erscheinung vor Allem zurückzuführen. Kein bazischer Abgeordneter könne darüber in Zweifel sein, daß durch das schonungslose Vorgehen der Reichsbahnverwaltung und das Uebergewicht der ihr Dank des Reichssäckels zu Ge⸗ bote stehenden Mittel auf die elsässischen Bahnen ein bedeu tender Verkehr übergeführt sei, der jede Konkurrenz natur⸗ gemäß ausgeschlossen habe. Mit großer Freude begrüße er es, daß jetzt ein besseres Verhältniß und ein größeres Wohl⸗ wollen auf jener Seite Platz greife. b

Der Staats⸗Minister Maybach protestirte gegen die Aeußerungen des Abg. Nordeck zur Rabenau. Die hessische Bahnverwaltung geglaubt, daß sie ihre Interessen der preußischen gegenüber ungeachtet der inzwischen eingetretenen Veränderungen in gleicher Stärke wahrzunehmen habe, wie früher. Dem Abg. Kieser könne er nur anheimgeben, seine Verwaltung nicht mit allgemeinen Bemerkungen zu kritisiren, sondern spezielle Angaben zu 252 er würde sich dann eher über das Maß der Berechtigung solcher Angriffe verständigen können. Gegenüber dem neuerdings angebahnten, auf richti⸗

er Erwägung der beiderseitigen Interessen beruhenden Ver⸗ bühan bitte er, für die Zukunft auf derartige mißliebige ekriminationen zu verzichten.

Der Titel wurde genehmigt. ]

Bei Ttitel 8 (Kosten der Züge) fragte der Abg. Freiherr von Minnigerode, ob es nicht möglich sei, durch großere Aus⸗ des sekundären Betriebes die Betriebskosten zu er⸗ mäßigen.

biger Bundeskommissar Gegeime Ober Fern er⸗ widerte, die Verwaltung sei vestrebt, diesen Wunsch thunlichst zu berücksichtigen, doch dürfe „nan die dadurch zu erzielenden Erspar⸗ nisse nicht üͤberschätzen. Der sekundare Betrieb unterscheide