1881 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

stützten, kämen 15 auf Preußen, 2 auf Elsaß⸗Lothringen und 1 auf Mecklenburg. Das Ergebniß für Preußen wäre noch ungünstiger bei Zurechnung der in den Abtheilungen geblie⸗ benen Wahlen. Sei es zufällig, daß Süddeutschland hier gar nicht betheiligt sei? Seien die Süddeutschen gutmüthiger und die Preußen mehr zum Protestiren geneigt? Solle er auf die Statistik der Beweise und Rügen eingehen, die der Reichstag im Laufe der Sessionen gegen Landräthe und Be⸗ amte wegen Beeinflussung beschlossen habe? Als „taktlos und geschmacklos“ habe die Rechte dieses Hauses in einer Anzahl von Fällen auch das Vorgehen der Landräthe bezeichnet. Mißbilligung hätten überall jene Wahlreden der Land⸗ räthe, Wahlagitationen der Kreissekretäre, jener Mißbrauch der Kreisblätter zu Wahlagitationen, die Verwendung von Gensd'armen und Polizisten zu Wahlzwecken gefunden. Es diene auch nicht der Würde der Beamten, daß sie sich in die erbitterten Wahlkämpfe hineinmischten. Daß die Wahlkämpfe immer erbitterter geworden seien, werde zum Theil durch die preußische offizielle Presse verschuldet. Wenn der Reichskanzler neulich eine größere Urbanität des Tons gewünscht habe, so möge derselbe auch jenen Federn eine größere Urbanität des Tons zudiktiren. Es wäre sehr beklagenswerth, wenn jene Presse wieder mit Ausdrücken, wie „Reichsfeinde“, „Repu⸗ blikaner“ und „Umsturzpartei“ bei den Wahlen vor⸗ ginge. Er wolle auf die erregten Diskussionen im preußischen Abgeordnetenhaus und im Reichstage nach den letzten Wahlen nicht näher eingehen. Er wünsche, daß der nächste Reichstag keine Ursache haben werde, über die nächsten Wahlen wieder in derselben Weise zu diskutiren, und daß sich die nächsten Wahlen so vollzögen, daß die Sitze in diesem Hause zum Segen des Vaterlandes nur besetzt würden durch den freien und unverfälschten Willen des deutschen Volkes.

Hierauf ergriff der das Wort:

Der Herr Vorredner hat zwar einen besonderen Antrag nicht gestellt, aber ich erlaube mir doch, einige Worte zu antworten, weil renn ich es nicht thäte, seine Rede vielleicht im Publikum die Ver⸗ nuthung erregen könnte, daß ich, der ich als Reichsbeamter vorzugs⸗ weise zur Ueberwachung der Ausführung der Reichsgesetze berufen bin, dieser Frage gleichgültig gegenüberstände. Es ist dies durchaus nicht der Fall. So viel an der Reichsregierung und namentlich an mir als Kanzler liegt, bin ich den Einwirkungen von Beamten stets entgegengetreten, nicht immer mit Erfolg. Ich theile die Meinung des Herrn Vorredners, daß es der Würde des Beamten nicht ent⸗ srricht, sich in die Wahlkämpfe zu mischen, namentlich in öffent⸗ lichen Reden. Aber ich möchte das noch erweitern, ich glaube, daß es auch der Würde der Richter nicht entspricht, sich unmittelbar an den Wahlagitationen zu betheiligen, weil von deren Rechtsprechung schließlich doch wesentliche Interessen dee Wähler oft abhängen davon, daß zum Beispiel Richter dem Kandidaten. den sie befürworten, bei der Wahl gewissermaßen als Schwurztugen öffentlich zur Seite stehen, und aus demselben Bezirke sind mir Beispiele gemeldet worden. Ich habe d gebeten, Ermittelungen darüber anzustellen, bin

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ie Lokalbehörden aber auf keine große A. illfährigkeit Seitens der Betheiligten, um eugniß zu listen, gest⸗ßen. Ich habe einen andern Fall kennen ge⸗ ernt, über den mir berichtet worden ist, daß ein Wahlkandidat in inem Wahlkreise bei dem Landrath in dessen Dienstgebäude abge⸗ stiegen war und im Hause dort gewohnt hat, daß er von dem Land⸗ rath in dessen Equipage nach verschiedenen Wahlplätzen hingefahren wurde, und daß der Landrath dort zwar nicht gerade den Eingesesse⸗ den zugemuthet hat, diesen von ihm präsentirten Herrn zu wählen aber doch durch seine Anwesenheit einen Druck auf die Wäͤhler ohne Zweifel ausgeült hat, den ich nicht fär billig halte; es hat sich das mehrere Tage wiederbolt, und der Wahlkandidat war stets der Gast des Landratts im Dienstachäude geblieben; der Landrath hat ihn begleitet auf verschiedene Wahlrersammlungen. Es war das nicht in Preußen. Ich habe darauf an die ketreffende Regierung geschrie⸗ ben und sie gefragt, ob sie mit diesem Verhalten einverstanden wäre, und ich habe darauf zunächst eine ausweichende Antwort erhalten, die son oh auf die Frage der Berechtigung des Landraths, seine eigene politische Meinung zum Ausdruck zu bringen, wie auf seine Stellung zur Staatsbehörde in Bezug auf disziplinarisches Einschreiten über⸗ baupt sich bezog. Ich bin so weit gegangen, mich an den betreffen⸗ den Landesherrn zu wenden, der mich wiederum an sein Ministerium verwitsen hat. Sie sehen also, daß ich so gleichgültig der Sache nicht gegenüberstehe, urd ich bitte Sie, auch anzunehmen, daß ich da mit vollstem gleichen Maße messe. Der Fall, von ‚em ich sprach, betraf keinen konservatiren Abgeordneten; derselbe hat sich, wie ich trotz meiner Kurzsichtigkeit schon bemerkt zu haben glaube, bereits zum Worte gemeldet; aber ich bitte Sie, davon fest überzeugt zu sein, daß ich nach keiner Seite hin eine gesetzwidrige Beeinflußung dulden würde, soweit ich eine solche hindern kann. Sie werden sich erinnern, daß nach der ersten Vorlage der Reicksverfassung Beamte überhaupt nicht wählbar sein sollten. In magchen Ländern bestehen ähnliche Bestimmungen, und namentlich in Bzuz auf die Richter. In dem freien Amerika ist die Ausübung des Richteramtes mit der Autübung der Funktionen eines Abgeord⸗ neten upvereinbar. Ich glaube, es wäre sehr nützlich, wenn das bei uns auch so wäre, denn ich bin sehr zweifelhaft, ob bei dem besten Willen ein Richter, bei der Lebhaftigkeit unseres Parteitreibens und I kann sagen bel der Parteileidenschaft, mit der nament⸗ lich die Füͤhrer der einzelnen Parteien ihre politischen Fraktiontaufgaben verfolgen, ob es ihm da bei dem besten Wellen dem Gegner gegenüber immer möglich sein wird, unparteiisch zu sein. Ich habe scon öfter die Anspielung gemacht, daß ich als Minister mitunter in meinem Leben die Erahrung gemacht habe daß ich vor Gericht nicht mit vollkommen gleichem Maße bemessen werde. Aus anderen Gründer, als aus politischer Partetabneigung karn diese von mir bemerkte Parteilichkeit nicht hervorgehen. Mir ist cs rdaher sehr ecrwünscht, wenn diese Frage der Stellung der Beamten zu den Wablen weiter urzirt wird, und ich würde das als einen Segen für unsere Richtergewalt und für das Ansehen unserer Rickter betrachten, wenn es möglich wäre, zu erreichen, daß sie von dem Treiben der Parteien gesetzlich ausgeschlossen werden. „Der Abg. Dr. Lasker bemerlte, der Fall, welchen der Neichskanzler erwähnt habe, betreffe ihn selbst. Zur Richtig⸗ stellung des Sachverhaltnisses müsse er bemerken, daß er mit dem betreffenden Landrath, dem Abg. Baumbach, seit sehr langer Zeit befreundet sei. Vielleicht habe hiervon der Reichskanzler beine Kenntniß gehabt. (Fürst von Bismark: Doch!) Als er sich bei den letzten Wahlen seinen Wählern habe vor⸗ stellen wollen, habe ihn sein Freund Baumbach eingeladen, bei ihm Wohnung zu nehmen. Anfangs habe er keine Lust gehabt, darauf einzugehen, weil er befürchtet habe, daß daraus ein großes Gerede entstehen würde; da sich jedoch seine Freunde hierüber beruhigt hätten, und da der Abg. Baumbach sich persönlich absolut jeder Beeinflussung enthalten habe, so habe er schließlich der Einladung Folge gegeben. Alles Weitere, inebesondere die Behauptung, bdaß er mit dem Landrath in dessen Wagen zu den Wahlversammlungen umhergefahren sei, sei die reine Unwahrheit. Daß das Gedächtniß des Reichs⸗ kanzlers nicht ganz zuverlässig sei, beweise auch der Umstand, daß die Remonstration desselben bei der meiningenschen Re⸗ gierung wie er zufällig wisse bereits lange vor der Wahl ergangen sei, um seine Wahl zu Gunsten des Gegen⸗

wie folgt, das Wort:

Ich muß zunächst konstatiren, daß die Angabe des Hrn. Vor⸗ redners, als wäre von mir aus eine Reklamation an die Herzoglich meiningische Regierung ergangen, ebe er gewählt wurde, so wie er vorhin sich des Ausdrucks bediente, eine „reine Unwahrheit“ ist, auch ich kenne keinen anderen Ausdruck dafür, es ist eben eine Erfindung, die dem Hra. Vorredner er sagte, aus sehr glaubwürdiger Quelle ich sage, aus einer unreinen Quelle gekommen ist. Ich habe von der Sache früher keine Notiz genommen. Wenn mein hier nicht an⸗ wesender älterer Sohn sich gleichzetig mit dem Hrn. Abgeordneten in dem Kreise beworben bat, so ist das auf besondere Aufforderung von dort geschehen, aber von Hause aus ohne jede Aussicht auf Er⸗ folg. Ich bin gefragt worden, ob ich nicht meine Zustimmung dazu geben wollte, daß er genannt würde lediglich zu dem Zweck, um damit Zeugniß abzulegen, wie ich zu der Politik des Hrn. Lasker stände, und da, zu diesem Zweck, habe ich „ja“ gesagt, aber mein Sohn hat nie⸗ mals die mindeste Aussicht gehabt, es dort über ich weiß nicht 30 oder 100 Stimmen zu bringen von einigen Herren, die ich nennen könnte, die ihn besonders eiageladen haben. Darauf habe ich durch dieselben Herren gehört, nachdem die Wahl gewesen war, daß der Hr. Abg. Lasker, was er im Wesentlichen hier bestätigt hat, in dem Diensthause des Hrn. Landraths und Abg. Baumbach abgestiegen war. Sollte sich das nicht bestätigen⸗ daß er mit dem landräthlichen Fuhrwerk und in Begleitung des Hrn. Landraths auch nur auf eine einzige Wahlversammlung gefahren wäre? Es wäre das ja überflüssig gewesen, jeder dem landräthlichen Einfluß Zugängliche konnte ja wissen, dies ist der alte Freund des Landraths, der immer bei ihm absteigt, der bei ihm wohnt; das ist so gut, als ob der Landrath anwesend wäre, er schwebt im Geiste über dem Kandidaten mit schützenden Flügeln. Ich muß aber sehr bezweifeln, ob e8 nicht wenigstens in einem einzigen Falle so vorge⸗ kommen sein sollte, wie mir berichtet, denn ich habe nachher in dem Exposé, in der Beschwerde, die ich an die Herzoglich meiningische Re⸗ gierung gerichtet habe, diese Behauptung aufgestellt und sie ist nicht bestritten worden. Ich habe sie in meiner Beschwerde an Se. Hoheit den Herzog wieder aufgestellt, und sie ist mir unbestritten und unkritisirt von den Herzoglichen Behörden zurück⸗ gekommen; dieselben haben nur mit einem non possumus geantwortet, und ich glaube auch nicht, daß den Herzoglichen Behörden, damals wenigstens, die Wahl des Hrn. Lasker unwillkommen gewesen ist. Ich sehe also gor nicht ein, was den Herrn Abgeordneten bewegt hat, seiner vollen Bestäͤtigung meiner Anfuhrung hier den Anschein zu geben, als ob er mir widerspräche oder mich widerlegte. DOb da ein casus pro amic) vorgelegen hat oder nicht, ist ja ganz gleichgültig; jeder unter uns wird wohl einen Landrath zum Freunde haben, bei dem er einmal abgestiegen ist, und wenn der Landrath eine Dienstwohnung hat und er steigt in der Dienstwoh⸗ nung ab, so wird das im ganzen Kreise geflissentlich verbreitet. In den kleineren Staaten haben die Landräthe ja viel größere Macht⸗ vollkommenheit, zu schonen und nicht zu schonen, als in Preußen, sie haben noch viele der alten Rechte der Bureaukratie; also der land⸗ räthliche Einfluß ist dort stärker als irgendwo in Preußen, macht sich nur dort nach einer anderen Richtung geltend, als bei uns in der Regel der Fall ist. Ob also dabei ein casus pro amieco vorliegt, ob eine Einwirkuang durch passide Assistenz geübt ist, oder eine aus⸗ drückliche, ist ganz gleichgültig. Ich bin nur durch die Spitzen und Anspielungen des ersten Redners auf die preußischen Verhältnisse, als ob die Kritik nur Konservative träfe, veranlaßt worden, das Wort zu ergreifen. Ich bitte auch zu erwägen, daß ich keinen Namen ge⸗ nannt habe. Ich habe nicht einmal das Land genannt, in dem das passirt ist, und kaum hatte ich den Fall dunkel angedeutet, so sah ich, daß mein verehrter Gegner ron alter Zeit sich erhob, als ob er sich getroffen fühlte. Konnte der Vorfall, den ich anführte, nicht ebenso gut in jedem anderen Staat, ja selbst in Preußen geschehen sein? Er muß also doch so sehr häufig nicht vorkommen und er muß

nicht so unausfällig sein, wenn Jemand bei einer anonymen Andeu⸗ tung gleich sagt: Das bin ich, das kann kein Anderer sein. Ich glaube, daß der Herr Vorredner mich nicht widerlegt hat, son⸗ dern Peeccatur intra muros et extra, und ich glaube, daß er besser gethan hätte, mich nicht zu einer so genauen und detaillirten Erzäh⸗ lung der Sache zu nöthigen.

1 Der Abg. Baumbach erklärte, er könne nur bestätigen, daß er von dem Abg. Lasker schon lange vor dem erwähnten Vorfall wiederholt besucht worden sei, und bei der Auflösung des Reichstages von ihm eingeladen sei, wenn derselbe sich den Wählern vorstellen wolle, wieder sein Gast zu sein. Dies sei geschehen, es sei aber völlig unrichtig, daß der Abg. Lasker mit ihm in seiner Equipage zu den Wahlversammlungen um⸗ hergefahren sei. Es sei dies schon aus dem einfachen Grunde nicht möglich, weil er gar keine eigene Equipage besitze. Allerdings sei er mit dem Abg. Lasker einmal zu⸗ sammen in einem Wagen zu einem Wahlort gefahren. Diese Thatsache habe zu einem großen Gerede Veranlassung gegeben, so daß er endlich genöthigt gewesen sei, gegen den Haupt⸗ urheber der Behauptung, daß er sich einer Wahlbeeinflussung schuldig gemacht hätte, mit einer Beleidigungsklage vorzugehen. Das Ergebniß derselben sei die Verurtheilung des Verklagten zu 150 Das Urtheil der letzten Instanz stehe allerdings noch aus. Er nehme für sich das Recht in Anspruch, liebe Freunde auch in einer Dienstwohnung bei sich aufzunehmen und seine politische Meinung auch mächtigen Einflüssen gegen⸗ über offen und ehrlich zu bekennen.

Demnächst ergriff der Reichskanzler Fürst das Wort: vetiäait glch zler Fürst von Bismarck

Der Herr Abgeordnete hat vorhin mit großer Entschiedenhei es für eine „reine Unwahrheit“ erklärt, daß ich in meiner Uaemneen nach den mir gewordenen Mittkeilungen, konstatirt habe, daß er jemals mit dem lard äthlichen Wagen, mit dem Herrn Landrath usammen zu einer Wahlversammlung gefahren oder je bei einer Wahlversammlung gewesen wäre. Die Herren werden gehört haben, daß der betheiligte Herr Landrath selbst dies Faktum einräumt: einmal, mit der alleinigen Ausnahme in Bezug auf das igenthumsrecht der Equipage; dad wird so gtnau nicht unter⸗ sucht. (Unruhe in der Näte des Redners.) Haben die Herren nettege zu szatn will ich warten.

e Equipage hatte also nicht dem Herrn Landrath zu eige gehört. Wenn das der Fall ist, wird es dann densefüb; ob di Einführung des Kandidalen durch den Landrath, das Kommen in demselben Wagen mit ihm, das Dabeistehen in der Wahlver⸗ sammlung irgend einen Einfluß hat? nicht wahr, meine Herren, da ist die Frage, wem die Eqnipage gehört, ob der Wagen ein Mieths⸗ wagen ist oder landräthliches Eigenthum, allein entscheidend nach

hrer Meinung? Ich möchte doch nach dieser Berschtigung, der der

r. Abg. Lasker durch seinen langjährigen und intimen Freund, den

orn. Aba. Baumbach, ausgesetzt worden ist, ihn bitten, wenn er fünftig mir eine „reine Unwahrheit“ schuld giebt, daß er das etwas vorsichtiger und nicht in so pathetischem Ton aus pricht. Wir können und glle 12— ohl

Waz ferner den Einfluß betrifft ja die Thatsache, daß ei Abgeordneter als der intime Freund des Landraths bekannt . scorft la den Eirfluß, den die Anwesenbeit des Landraths und das Wohnen bei ihm aueüben muß. Der Landrath hätte also meinen Sohn z. B. ohne Gesahr aufnehmen koͤnnen in seinem Diensthause, das würde nicht so aufgefallen sein, da er nicht als intimer Freund desselben bekannt war. Aber wenn die Thatsache der Freundschaft zwischen dem regierenden Beamten dort und dem Kandidaten so unterstrichen wird durch das Wohnen bei einander, durch das Kom⸗ men in demselben Wagen ich wiederhole also meine „reine Un⸗

kandidaten, des Grafen Herbert von Bismarck, zu verhindern.

Darauf nahm der Reichskanzler Fürst von Bismarck,

hat. Nun, ich kenne die bureauk⸗atischen Verhältnisse in den Klein⸗ einem Kreise den Landrath zum Feinde baben soll, dann kann ich es in Preußen noch eber aushalten, als in einem Kleinstaat, da ist der Landrath stark in kleinen Unannehmlichkeiten, die er Jedermann zu⸗ fügen kann. 8 Ich hätte ja den Fall nicht zur Sprache gebracht, wenn nicht gegen die preußische Regierung eine Beschuldigung will ich nicht sagen, aber doch eine Kritik ausgesprochen wäre und zwar eine, die so gedeutet wurde, als fänden nur von einer Seite solche kleinen Ein⸗ wirkungen statt. Ob die Thatsache des Wohnens beim Landrath nicht einen gewissen Einfluß geübt hat, nun, wer kennt denn die Ge⸗ müther der Wähler genau? Warum soll denn in anderen Kreisen der etwa ausgedrückte Wunsch des Landraths: ich kann euch den und den als geeigneten Kandidaten empfehlen, oder: wenn ihr mir einen Gefallen thun wollt, wählt den und den genügen zur Beeinflussung der Wahl, während das oft genügt hat, eine Wahl zu kassiren, daß der Landrath den Wunsch ausgesprochen hat? Hier ist derselbe Wunsch nicht expressis verbis, aber doch mit großem Nachdruck nur durch die Umstände, durch die passive Assistenz ausgesprochen worden, und bei dem feinen Zartgefühl, welches sonst den Hrn. Abg. Lasker charakterisirt, hätte ich wohl erwartet, daß er bei dieser Gelegenhei seine Unterkunftzanderswo genommen hätte, als bei seinem Freunde dem Dr. Hänel 8 der Abg. Dr. Hänel bemerkte, daß die Details, welche der letzte Theil der Debatte zu Tage gefördert, die SIe unsh schaft der Abgg. Lasker und Baumbach, der Umstand, daß der Abg. Baumbach keinen Wagen habe, sowie der Umstand, daß der Reichskanzler in dem bloßen Vorhandensein jener Freund schaft schon eine Wahlbeeinflussung sehe, ja sehr interessant seien; allein er möchte doch den Blick von diesen kleinen Dingen auf die hochbedeutsame Thatsache lenken, daß der Reichskanzler sich zu seiner lebhasten Freude als einen entschiedenen Feind alle Wahlbeeinslussungen durch Beamte bezeichnet habe. Von diese Gegnerschaft sei allerdings bisher in Preußen nichts bekannt geworden, allein man wisse jetzt, daß der Reichskanzler, dessen Wille ja in jeder Beziehung in Preußen maßgebend sei, der⸗ artige Wahlbeeinflussungen, wie sie in Preußen vorgekommen seien und deren Möglichkeit bei den süddeutschen Abgeordneten 1 das allergrößte Aufsehen erregt habe, künftig verhindern werde. Wenn dergleichen früher habe vorkommen können, so sei es klar, daß die Zügel der Verwaltung in Preußen nicht genug angezogen worden und daß lediglich die unteren Organe sich gesetzwidriger Wahlbeeinflussungen schuldig gemacht hätten; dieselben würden sich aber nach den Worten des Reichskanz⸗ lers künftig ganz neutral verhalten, da sie andernfalls dis⸗ ziplinarisches Einschreiten zu gewärtigen haben würden. Man dürfe ferner auch wohl annehmen, daß hinfort die Wahlbeein⸗ flussung, wie sie die „Prov.⸗Corr.“ übe, und in welcher die letzterer von der Regie rung gestellte Aufgabe hauptsächlich be⸗ standen habe, gleichfalls aufhören werde. Hinsichtlich des zweiten Theiles der Rede des Neichskanzlers, in welcher der⸗ selbe von der Stellung der Richter zur Frage der Wahl⸗ beeinflussung gesprochen habe, müsse er erklären, daß nach seiner Meinung die Richter in dieser Angelegenheit keineswegs anders ständen, wie alle übrigen Beamten. Für ihn sei einzig und allein das von der Wahlprüfungskommission befolgte Prinzip maßgebend, und da der Reichskanzler schlechterdings nicht alle Berichte der Kommission lesen könne, so wolle er anführen, daß die Kommission die Wahlbeeinflussung eines Beamten von dem Momente anals unerlaubt betrachte, in welchem der Beamte seine amtliche Stellung zu Agitationszwecken benutze, jedoch die Wahlthätigkeit, welche ein Beamter in seiner Eigenschaft als Bürger ausübe, für straflos halte. Dieser Grundsatz sei von diesem Hause gebilligt worden, und wenn er einerseits konstatire, daß in demselben von einer Unterscheidung zwischen Richtern und Verwaltungsbeamten nicht die Rede sei, so wolle er andererseits bei dieser Gelegen⸗ heit der Inkompatibilitätsfrage in leiner Weise präjudiziren, denn dieselbe sei eine namentlich in Bezug auf die historische Entwickelung der einschlägigen Verhältnisse außerordentlich schwierige. Er glaube aber, daß man hinsichtlich der Unpar⸗ teilichkeit an die Richter keine anderen Anforderungen stellen könne, als an alle übrigen Beamten und daß diese ganze Frage mit einer eventuellen Ausschließung nichts zu thun habe.

Wiederum nahm der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:

Ich kann den Herrn Vorredner nur beglückwünschen wegen der oratorischen Geschicklichkeit, mit der er die Diskussion von einem für ihn und die Sache unbequemen Felde auf ein allgemeineres üͤbergeschoben hat; ich mache ihm mein Kompliment hierüber und werde mir das für ähnliche Fälle merken; aber ich möchte ihn doch bitten, mir die Schuld nicht aufzubürden, wenn hier die Debatte kleinliche Verhältnisse angenommen hat, man könnte eher sagen, eine überflüssige war. Ich habe das Motiv, welches den Hrn. Abg. De. Mendel trieb, hier diese generellen Ausführungen zu machen, nicht recht verstanden, und ich dächte, so gut, wie er, köͤnnte auch ich die des Reichstags in Anspruch nehmen, wenn auch der Reichstag se vielleicht, ohne uns Beiden seine Mißachtung zu erkennen zu geben, nützlicher verwerthen könnte; das gebe ich zu. Aber ich möchte den Heren Vorredner bitten, nicht ganz dieselben Sachen, die wenn sie auf der preußischen Regierungsseite passiren, mit hoher sittlicher Entrüstung gekennzeichnet werden, als im höchsten Grade tadelnswerth und strasbar, die nicht, wenn sie der Opposition ein⸗ mal zur Last fallen, nun so ganz als Kleinigkeiten zu behandeln. Ich kann versichern so feierlich auch seine Prinzivpiendarlegungen, die Darlezungen der hier gar nicht in Frage stehenden Prinzipien der Wahlkommission, waren, so sehr sie auch im Augenblick die Auf⸗ merksamkeit des Hauses auf ein anderes Thema gezogen haben, so bitte ich ihn doch, morgen, übermorgen die Presse zu lesen, wie die, „Kleinigkeiten“, von den Herren Lasker, Baumbach viel mehr Ein⸗ druck machen werden in der ganzen Welt, als die Darlegungen der ganz unzweifelhaft richtigen, aber uns allen bekannten Prinzipien, die der Hr. Abg. Hänel daran knüpfte. So guuz klein halte ich diese Sache doch nicht, ich wollte nur damit einmal beweisen, daß bei den Wahlreklamationen die Parteien nicht von keiden Seiten mit gleicher Schärfe verfahren. Aber ich will nicht weiter rekriminiten.

(Fortsetzung i

wahrbeil“ von vorhin —, dann kann es doch nicht ohne Wi auf den Regierten bleiben, wenn ein Landrath Fassrn ee

8 staaten und in Preußen einigermaßen und muß sagen, wenn ich in

und die Wahlfreiheit dieser Wähler durch ihr Stillschweigen zu ver⸗

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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich

Berli

n, Freitag den 4.

1881.

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Der Herr Vorredner hat sodann den Versuch wiederholt, mir, dem Reichskanzler, die Verantwortlichkeit für alle möglichen Wahl⸗ umtriebe, die nicht in der Geburt erstickt werden, zuzuschreiben, mir einen Einfluß auf die Presse beigelegt, welchen ich nicht habe, auch gar nicht beanspruche, und einen Einfluß auf preußische Lokal⸗ verhältnisse, der mir gar nicht zusteht. Ich wüßte auch gar nicht, wie ich ihn ausüben sollte. Ich erfahre die Fälle, die begangen sind, doch erst, wenn nur noch eine Repression, aber keine Präventivmaß⸗ regel möglich ist, und ich bitte ihn, zu glauben, daß ich nach dieser Richtung hin nicht so mächtig bin, wie er mich schildert, aber viel tugendhafter. Ich habe mich nie in dergleichen Sachen gemischt, ich habe nie Andeutungen gegeben, die Wahl zu beeinflussen. Ich kann nicht sagen, daß ich die Neigung dazu nicht hätte, aber ich unterlasse es aus Vorsicht, und Vorsicht ist die Mutter der Weisheit.

Mich für die Redaktion der „Provinzial⸗Correspondenz“ verant⸗ wortlich zu machen, halte ich für unrichtig, die geht mich gar nichts an. Aber ich glaube, daß es der preußischen Regierung als solcher doch auch nicht verargt werden kann, eine Ansicht bei Wahl⸗ angelegenheiten zu haben, und daß sogar die Wähler ein Recht darauf haben, die Ansicht ihrer Regierung zu kennen.

Es giebt manchmal Wähler, die wollen gerade so stimmen wie die Regierung, die halten die Regierung für weiser, als sich selbst gewiß sehr mit Unrecht, aber es giebt solche, die sagen: wir wünschen den Kandidaten der Regierung zu kennen und wollen für den stim⸗ men. Hat nun die Regierung das Recht, sich darüber auszuschweigen

kümmern? Ich weiß das nicht, das ist eine Frage, die diskutabel ist. Aber es sind doch auch Menschen, die die Regierung bilden, es sind Preußen, Urwähler, und haben das Recht, ihre Meinung rurch die Presse kundzugeben, so gut wie ein Anderer. 8 Wenn die „Provinzial⸗Correspondenz“ sagt: wir müssen Den⸗ jenigen, in dem und dem Kreise, z. B. Hrn. Lasker, empfehlen und alle seine Gegner mit dem Zorn der preußischen Regierung bedrohen so wäre das ein Versuch, Einfluß zu üben, der allerdings der Repression bedarf; wenn sie aber blos im Allgemeinen ihre Meinung über die Richtung der Regierung äußert, über das ihrer Meinung nach Gefährliche, was in der Richtung einer Partei liegen kann, so kann ihr das nicht verargt werden, und selbst wenn ich das könnte, so bin ich nicht der berufene Mann dazu. Der Herr Vorredner kennt ja die Kompetenzverhältnisse; warum wendet er sich nicht an die preußischen Minister, denen ich ferner getreten bin? 1 Wenn der Herr Vorredner sagt, in Preußen wäre die Zahl der Fälle größer als anderzwo das bringt einmal die Bevölkerungs⸗ zahl mit sich. Ex; wäre unnatürlich, wenn unter 25 Millionen Preußen nicht mehr Fälle vorkommen sollten, wie unter 15 Millionen Nichtpreußen. Außerdem sind die Parteiverhältnisse in Süddeutsch⸗ land anders gebildet. Die Parteien sind in Süddeutschland, mit Ausnahme von Mitteldeutschland, viel geschlossener als in Preußen. In Preußen balanziren sich die Parteien oft, und heute gewinnt diese den Sieg, bei einer anderen Wahl eine andere. In Süd⸗ deutschland werden Sie finden, daß gewisse Wahlkreise ganz konstant wählen, da sind diese vielen Nuancen gar nicht vorhanden. In Süd⸗ deutschland gehört der Wahlkreis entweder dem Centrum oder den Liberalen. In sehr seltenen Fällen kommt die Minderheit dort überhaupt nur zu einem wirklich ernstlichen Kampfe. Daraus geht ganz natür⸗ lich hervor, daß gegen das Stimmverhältniß von 500 gegen 14 000 keine Reklamationen vorkommen, und so stellt es sich in den reig⸗ katholischen Gegenden sehr häufig. Diesen Punkt bitte ich doch auch zu erwägen, die Angabe der preußischen Bevölkerungszahlen, und nicht einen Stein auf die preußische Verwaltung zu werfen, als ob sie nachlässiger in ihrem Dienste wäre oder weniger Gerechtigkeits⸗ gefühl hätte wie andere. Wenn der Herr Vorredner nachher die Richter mit den Beamten auf gleiche Linie stellt, so muß ich doch bemerken, daß er mich richtig verstanden hat, wenn ich die Meinung habe aussprechen wollen, daß ich vom Richter noch ein höheres Maß von Unparteilichkeit erwarte, wie von Administrativ⸗ und Regierungsbeamten. Administrativ⸗-x und Regieruugsbeamte haben einer bestimmten Regierung zu dienen und deren Weisungen bis zu einem gewissen Grade zu vollziehen. Ein solcher Beamter kann ganz parteilos nicht sein, und mir ist es immer eine peinliche und nicht ganz würdige Erscheinung gewesen, wenn ich Jemand in einer höheren Regierungestelle sehe, der mit der Politik der Regierung in diametralem Widerspruch steht und im Amte bleibt. Die Stellung in der Verwaltung bedingt ein gewisses Maß von Parteinahme für die Regierung, die Stellung eines Rich⸗ ters bedingt aber eine absolute, unantastbare, makellose Unparteilich⸗ keit. Ich verlange von dem Richter ein höheres Maß von Unpartei⸗ ichkeit als von Verwaltungsbeamten. Wenn Sie nicht der Mei⸗ ung sind, dann sind wir über einen staatsrechtlichen Grundsatz und ber eine Nothwendigkeit unseres Staats⸗ und Rechtslebens verschie⸗ ener Ansicht, da bilft kein Diskutiren. Ich stelle an den Richter das Verlargen und halte es für seine Ehrenpflicht, sich parteilos zu halten, während die Ehre eines Regierungsbeamten nicht arunter leidet, wenn er unter Umständen etwas schärfer Partei nimmt, als mit dem guten Gesa macke verträglich ist, und deshalb bestätigt es sich vollkommen, daß meiner Ueberzeugung nach die Repression unberechtigter Einflüsse nach beiden Seiten Bedürfniß ist. Der Richter kommt nicht in die Lage, da er Wahlen nicht leitet, bestimmte Aeußerungen, die ihm durch Zeugen b stätigt werden und angegriffen werden können, vor der Wahlkommission zu thun, er fommt aber wohl in die Lage, gewissermaßen als Eideshelfer Kan⸗ didaten zur Wahl zu begleiten, so un esähr, wie der Herr Landrath Baumbach als Schatten oder Geist über dem Wahlkandidaten Lasker chwebte. 2 Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, der Darstel⸗ lung des Abg. Hänel, als seien durch die preußische Verwal⸗ tung Wahlbeeinflussungen der allerschlimmsten Art geübt wor⸗ den, müsse er aus seiner persönlichen Ersahrung entschieden als ungerecht zurückweisen. Wenn der Abg. Hänel sogar be⸗ hauptet habe, derartige Vorgänge seien in Süddeutschland unerhört, so genüge es, an den Fall Eisenlohr zu erinnern. Weiter müsse er dem Reichskanzler sehr dankbar sein, daß derselbe von dieser hervorragenden Stelle aus einen Theil der erkreise sich

Wahlausschreitungen, welche einzelne preußische Ri erlaubt hätten, hier offen zur Sprache gebracht habe. Besonders im Osten der Monarchie sei es sehr bedauerlich, daß das Auf⸗ treten eines Theiles der Richter dort bei den Wahlen mehr als verwirrend wirke. Das verstehe sich von selbst, daß Nie⸗ mand allgemein beschränkt sein solle, seiner politischen Mei⸗ nung Ausdruck zu geben; aber wenn preußische Richter, Nün lich —3-. richterliche Beamte bei den Wahlen agita⸗ torisch aufträten zu Gunsten von Wahlkandidaten extremer Parteien, so verursache das und das werde die linke Seite dieses Hauses auch zugeben müssen nur schwere Verwir⸗ rung zwar nicht bei Personen, die schar unterscheiden könnten, aber der kleine Mann, das einfache ublikum werde dem⸗ gegenüber sehr geneigt sein, mit einer gewissen Sorge daran

sehen. Das seien

Der Abg. Reichskanzler a

Wenn

geschehen.

Demnächst marck folgende

reichen lassen. nehmen.

organisirt, schaft hält. Ich

ters ob Kreise, die er

empfunden.

Ich fühle keinen

damals keine folge, nämlich stellung des die ich habe.

Freude an bei der 1—

der Hr. Abg.

zu nehmen, und machte, der Hr.

gekommen.

Lasker sagt, ich

rechnen kann, Aber warum de Ein

das Wort:

und

ärfe

Schutzleute nisse, als die

zu denken, als Richter entgegenzutreten, den man noch eben als ausgesprochenen politischen Gegner habe agitiren

berechtigt, hier wenn di

man überhaupt die Ans

Alters her nenne, so erwid lange Jahre mit so Jemand im Hause. Erst seitdem vollständig geändert habe, ten, ihm gegenüber zu treten. Reichskanzler Fürst von Bis⸗ Wort:

Wenn ich an die letzte Bemerkung anknüpfen kann, so muß ich allerdings bekennen, daß, wenn der Hr. Abg. Lasker Recht hat, ich ein undankbares Gedächtniß habe, d Anfang an, von der Verfassunggrundlegung an die Empfindung ge⸗ habt, daß mir grade ein so ausgezei Lasker, meine Aufgaben wesentlich Richtungen das Ziel nicht früh genug oder unvollkommen hat er⸗ Ich kann meine B Der Herr Abgeordnete

ich will nicht

kein Recht zu einer p der Herr Vorredner auf * nach seiner Meinung gewiß unterstützt hat, ob immer als Unterstützung empfunden ich weiß es nicht, aber ich habe seine Tbatigkeit von Anfang an als eine wesentlich gegen m thalsächlich immer angebrachtermaßen bei jedem Vorschlag gerichtete t ein Amendement Lasker angenommen war,

sie seine Thätigkeit

Ehe nich hatte ich wenig Aussicht auf Unterstützung,

meine Tendenzen empfindlich. die Illusionen des Herrn Abgeordneten zerstören. Dank für eine mir von ihm abe auch meine Ansicht nicht geändert. verfolgt, als

Lasker kreuzte oft mit ranher Hand

Unterstützung, ich h andere

nicht Ueber die Art, Lasker sehr häufig anderer mir bald die eine, bald die andere eigene Gewissen ihnen eingab, den Stiche gelassen hat, im schwierigsten Moment genöthigt worden, mit anderen Parteien zu gehen, vielleicht mit meinem Willen aber so lange das Gebäude nicht fertig war, rückzutreten, und ich konnte ohne

bäudes nicht fortsetzen. Abg. Lasker gehabt, so m ziemlich theuer verkauft.

daß ich drei Jahre geschw für meine diplomatische 8 derartigen Diskussionen,

ersten besten Wahlprüfung ganz daruͤber zu schweigen, Mendel nicht dieses mir gewiß nicht beigekommen, meinerseits das Wort wenn nun nach den anonymen Andeutungen, die ich nicht gleich das Wort ergriffen und

Es war meine

hätte, so wäre es

lassen, wie die Herren

Aufsehen machen wür das bestreitet, so glaube flagrantere, ich möchte sagen: vorgekommen, die n un Es handelte sich damals nicht um Hrn. Lasker. Lasker betrifft, wird sicher Aufsehen machen.

all, der Hrn. gce aus, wer einen

er Abg. Dr. Dreyer liere, und wäre es schelten, derselbe dür Unparteilichkeit des Richterstandes anzutasten. Daß die sich vge Wahlagitationen fern halten sollten, darin sei er mit

Ich habe nur habe in dem Sinne, rozesse über wenigstens nicht mit Initiative äußerst selten un rechtlicher Beziehung die —— nrürces. eine Feifc

essen, die sich gegen die &. 18 a beamten angen

Thatsachen, die sich nicht widerlegen ließen, wenn chauungen und Empfindungen des Volkes kenne. Wenn also der Abg. Hänel die Auffassungen des Reichs⸗ kanzlers in Bezug auf die Be konstatirt habe, so bitte er, daß vergesse, und in das, was derselb der Rede des Reichskanzlers vorgeführt habe, ausdrücklich auch das Verdikt aufnehme, was von gegen die extremen Agitationen von richterlicher Seite gefallen sei. Im Uebrigen bemerke er noch, daß er sich nicht veranlaßt gesehen hätte, so lebhaft zu antworten, Seite dieses Hauses von vornherein diesen Ton angeschlagen hätte, denn bei den Wahlen pflegten von beiden stöße und Ausschreitungen vorz keinen Grund zu gegenseitigen überhaupt sich im Allgemeinen über diese Frage der Wahlbeein⸗ flussung sich hier auseinandersetzen wollte, so hätte man auf der rechten Seite aber doch Grund genug, sich mehr zu beklagen, denn die Rührigkeit in sol stets bedeutender gewesen, als auf der rechten leider! Lasker bemerkte, er wisse nicht, us den Worten seines Freundes Baumbach

Wn.

Hierin

ergriff der rmaßen das

1

Absicht,

Abg. Lasker

sich dazu gemeldet hätte, so Aber jetzt kann ich dies versuchen. irrte mich, wenn ich glaubte, den und mit Interesse gelesen würden, wenn er ich, irrt er sich. Es sind andere, ja viel rohere Fälle,

meine Ansicht

den Juristen,

Politik die Politik der Deutschen Reiches, wiederholen wie dies zu erreichen ist, Meinung gewesen. Ich Partei plötzlich aus Gründen, die das

auch der? 1 fe deshalb aber niemals versuchen

chen Dingen

eine Rektifikation seiner vorigen Eine Deputation ort abgeholt, und in diesem Wagen mit ihm gefahren. heiße in der That: der Reichskanzler ihn (den ere er demselben, daß er den Kanzler gutem Willen unterstützt habe, wie irgend Vielleicht sei es nicht immer mit Geschick der Fürst Bismarck seine habe er sich für verpflichtet gehal⸗

habe ihn in einem Wagen nach

ein

Kameele verschlucken und Mücken seihen.“

ich und meine Pläne,

Wenn ich dabei die Zustimmung des Hrn. ich sagen, er hat sie mir immer sachlich Wenn er sagt, daß es verwunderlich wäre, iegen hätte, ja, das

Diskretion.

lau

ch mir die Sache nicht so verschieben

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Reichskanzler vollkommen einverstanden. ierauf nahm der Reichskanzler Fürst von Bismarck

zu erwähnen, daß wie der Herr Abgeordnete es vorher Mein und Dein kaum jemals meiner Initiative und mir d nicht verloren. Einwirkung der

burtheilung von Exzessen, die von werden, ind wohlfeiler der übrigen Leute.

in den

die Erfahrungen, die ich gemacht

ke

einflussungen bei den Wahlen derselbe auch dieses Kapitel nicht e dem Hause als Blumenlese aus

ukommen, und er habe deshalb

ist vielleicht in seinem Gemüth so daß er für Wohlthat hält, was der Empfänger für eine agen Kränkung, aber für einen Akt der Gegner⸗ weiß nicht, ob der Herr Vorredner ich habe gar sychologischen Kritik und Analyse seines Charak⸗

dieser hervorragenden Stelle

wenn nicht die linke Seiten Ver⸗ Rekriminationen. Wenn man auf der Linken sei wie der Erklärung folgern könne. dem Wahl⸗

Baumbach zu sehen,

sei der Abg. e Wahlbeeinflussung

Redner) seinen Gegner von

Ansichten

es kann ja sein. Ich habe von eichneter Redner, wie der Hr. Abg. erschwert hat und mich in vielen

ezeichnung von vorher nicht zurück⸗

die ihm näberstehenden haben;

nicht im Prinzip aber

und dieses Amendement Ich muß darin

zu Theil gewordene Ich habe ich sie jetzt ver⸗ Konsolidirung und Sicher⸗ wie ich das mit Worten, will, neulich ausgesprochen ist der Hr. Abg. bin dadurch, daß

Rücken gedreht und mich im

hatte ich nicht die Absicht zu⸗ Zustimmung den Bau des Ge⸗

ist doch ein Beweis Hätte ich eine besondere warum hätte ich nicht gleich diesen Fall nennen sollen? und wenn

Faß gewissermaßen angestochen

be ich, wäre es mir auch nicht bei⸗

Und wenn der Hr. Abg. daß diese Kleinigkeiten

wozu ich diesen nicht

weniger Aufsehen gemacht haben.

Prozeß ver⸗ möge das Urtheil die Daß die Richter

eichskanzler,

ich gar keinen Prozeß verloren bemerkte, eführt habe, einer anderen Ich habe mehr in straf⸗ Parteistellung auf den Nachsicht in Beurtheilung von olizeibeamten richten, eine gewisse Polizet⸗ gewissermaßen die Knochen der Augen unserer Erkennt⸗ Ich berufe mich einfach auf habe in Berlin; ich bin doch auch

rar ma⸗ 2 2

so finde ich das ganz begreiflich und es wundert das mich auch gar nicht. Wenn ich von eigenen Erfahrungen gesprochen habe, so bin ich dazu namentlich veranlaßt worden durch das Verfahren von Ge⸗ richten in Verleumdungsprozessen, die von mir angeregt waren, und die sich in der Hand von Richtern, deren Parteistellung scharf aus⸗ gesprochen war, zu einem Inquisitorium gegen mich entwickelten, ob man mir nicht irgend eine Schlechtigkeit, die mich in den Augen meiner Mitmenschen herabsetzen würde, nachweisen könnte. Das ist eines der Beispiele, die ich in neuerer Zeit erlebt habe. Ich bin auch hier wieder so diskret, keinen Namen zu nennen (Unruhe) ich begreife, daß die Sache unwillkommen ist, aber Sie werden mich nicht mundtodt machen, und wenn ich bis 8 Uhr hier aushalten und Rede stehen sollte.

Der Abg. Kayser konstatirte mit Befriedigung, daß der Reichskanzler sich gegen jede Agitation des Richterstandes er⸗ klärt habe. Es sei unbestreitbar, daß der Richter, wenn der⸗ selbe einmal in die Wahlagitation gestellt worden, bei seinen Strafurtheilen ins Schwanken gerathe, aber nicht nach der milden, sondern nach der schroffen Seite hin. Seine (des Redners) Partei sei in h hem Grade der Willkür der Ver⸗ waltungsbehörden ausgesetz bezüglich deren er nur an jenes Wolffsche Telegramm mit der lügenhaften Darstellung über die Parteistellung Nobilings u. s. w. erinnere. Unverantwortlich seien die Wahlbeeinflussungen, deren sich die Leiter der Staats⸗Fabrikationsbetriebe schuldig machten: unter Anführung von Werkmeistern seien die Leute, wie Soldaten, zur Wahl geführt und dort genau in Bezug auf die von ihnen abgege benen Stimmzettel überwacht worden. Daß die große Privat industrie hinter diesem Vorbilde nicht zurückbleibe, zeige de Vorfall Stumm. Er hoffe, daß der Reichskanzler den Wahl beeinflussungen, namentlich der Behörden, energisch entgegen treten werde, damit auch seine (des Redners) Partei einmal ihre Zufriedenheit mit dem Reichskanzler aussprechen könne. Der Abg. Stumm erklärte, er habe nicht erwartet, daß er in Bezug auf seine sozialistenfeindlichen Maßregeln heute provozir werden würde, da er sich sonst mit dem nöthigen Beweismaterial versehen hätte. Seine Maßregeln seien demselben Gedanken entsprungen, dem er bereits im vorigen Jahre hier Ausdruck gegeben habe, nämlich dem, daß es nöthig sei, der Sozial⸗ demokratie im Wege der Selbsthülfe entgegenzutreten. Er habe wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß das Sozialisten⸗ gesetz allein in keiner Weise genüge, um den Arbeiter vor den Einwirkungen des Giftes dieser Agitation zu schützen, daß daher an der Saar sich Fabrikantenverbände gebildet hätten, die nach dieser Richtung hin thätig seien. Das im „Neunkircher Tageblatt“ abgedruckte Gedicht werde Niemand als nicht sozialistisch aufreizend ansehen können. Wenn die „Wahrheit“ jenes Gedicht vielleicht unbedachtsamer Weise aufgenommen habe, so habe sich doch im vorliegenden Falle die aufreizende Absicht dadurch besonders dokumentirt, daß ein von dem Ge⸗ dicht veranstalteter Separatabdruck in drei Auflagen unter die dortigen Arbeiter vertheilt worden sei.

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete, die Ausführungen des Abg. Stumm entbehrten zur Zeit jeder objektiven Grundlage und bewiesen zur Zeit garnichts. Den Entscheidungen der Oberbehörde müsse bis auf Weiteres Recht gegeben werden. Für den Antrag Mendel werde er stimmen. Er wolle da⸗ durch dem Volke sagen, daß das Centrum, wenn es hier nicht weiter in die Verhandlung eingreife, doch die Unbill nicht vergesse, die demselben bei den Wahlen angethan⸗ sei. Die Anschauungen des Reichskanzlers in Bezug auf die Wahl seien so wohlthuend, daß er hoffe, man werde auch bei Besetzung der Richterstellen und Verwaltungsämter nicht konfessionellen Rücksichten folgen, und daß der Reichskanzler dem künftigen Minister des Innern Instruktion in dieser Richtung ertheilen werde

Ein Schlußantrag wurde angenommen. 8

Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Rickert, Kayser, Stumm wurde der Antrag Mendel mit großer Majorität angenommen, worauf sich das Haus um 5 ½ Uhr auf Freitag 12 Uhr vertagte.

Zur Richtigstellung der Bemerkung des Bevollmäch⸗ tigten zum Bundesrath, Königlich sächsischen Gesandten von Nostitz⸗Wallwitz gegen den Abg. Sonnemann, in der Sitzung des Reichstages am 2. d. M., geben wir dieselbe heute im Wortlaute wieder. Dieselbe lautete: b

Der Abg. Sonnemann glaubte gehört zu haben, daß auch die sächsische Staatsbahnverwaltung in Nachahmung des von der König⸗ lich preußischen Staatsbahnverwaltung nach seinem Anführen ge⸗

ebenen Beispiels in neuerer Zeit sich bestrebe, den Verkehr von

achsen nach Süddeutschland auf einem Umweg über Hof zu leiten. Soviel wie mir bekannt ist, liegt die Sache ganz anders. Es be⸗ stand bisher ein Verkehr von Sachsen nach Frankfurt über Hof in Konkurrenz mit der Thüringischen Bahn und den anschließenden Bahnen. Dieser Verkehr ist, wenn ich recht berichtet worden bin, im Verfolg der zwischen der preußischen Staatsbahnverwaltung und den süddeutschen Anschlußbahnen getroffenen Vereinbarung von den letz- teren der sächsischen Bonfshahnverwaltung gekündigt worden

sagen und die Eindrücke zu nennen; anwesend sind, nicht getheilt wird,