1881 / 55 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

zugebe, seines Diensteinkommens veranlagt würde, niemals kommen. Es würde dann der Werth seiner Wohnung nicht zu 7000 ein⸗ geschätzt werden können, sondern nur zu 1800, nämlich 1 von 9000, was der Betrag seines Gehalts ist. Diese Berechnung des Herrn Vorredners, obschon ich sonst seine Sachkunde in Berliner Details anerkenne, ist eine irthümliche. Ich weiß nicht, wie das Exem pel stimmen soll mit den 6 Mehr oder weniger muß das auf einem Irrthum des Herrn Vorredners beruhen. Finanziell ist die Sache ganz gleichgültig, 6 mehr oder weniger, unser Bestreben als Beamse ist, von der Kommunalregierung und von dem Geiste, in dem sie betrieben wird, unabhängig zu sein, und wir verlangen nur Schutz und Deckung dagegen. Die Herren sagen: wir trüben kein Wasser und üben keinen Einfluß. Wir Betheiligte haben ndere Eindrücke. Die Ihrigen sind gewiß berechtigt; aber die in der Start Regierenden haben nicht immer eine ganz genaue Kontrole von den Eindrücken der Regierten. Die Steuerausschrei⸗ benden kennen nicht immer die Eindrücke der Steuerzahlenden. Ich freue mich, daß mir die Herren hier beistimmen, und ich hoffe, Sie werden mir in meinen Reklamationen gegen die allmächtige und lir mich gänzlich inappellabele Stadtverwaltung beistehen. Ich bin verwiesen worden in meiner Avppellation auf den Staat. Ich habe nicht soviel Zeit, um mich um meine Privatangelegenheiten zu bekümmern, daß ich das zur rechten Zeit hier erfabre. Ich habe ich keine Anzeige bekommen, es ist ein Irrthum. Wenn cs Vor⸗ hrift ist, daß die Betheiligten benachrichtigt werden, so ist sie mir gegenüber nicht innegehalten worden. Ich bestreite das, und es wäre mir sehr lieb gewesen; ich würde bestimmt reklamirt haͤben, wenn ich irgend eine Instanz kannte. Ich babe mich n das Ministerium des Innern gewendet; es hat sich für inkom⸗ mir gegenüber erklärt, und erkkärt, es könne mir nicht lfen, und ich habe dann den Weg der Gesetzgebung betreten. Bas der Herr Vorredner sagte von den 2 %, so ist es ganz btig, daß es darin steht, und ich selbst erwähnte es schon, die 2 % können aber bei den fiktiven hohen Werthen der Miethen, eingeschätzt werden, nie zur Anwendung kommen, denn die % können das Kapital, von dem 2 % berechnet werden, gie einholen. Es wird immer ein neuer fiktiver Miethswerth dem Ka⸗ bitale, von dem die 2 % berechnet werden, zugeschrieben, obwohl äuser, die man bewohnt, nichts einbringen, sonst auf 2 % wirklichen Diensteinkommens, abgesehen von dem angeblichen swerth z. B. die Wohnung des Geheimen Ober⸗ rungs⸗Raths Tiedemann, er bezahlt 250 Miethssteuer 2 % von seinem Gehalte von 9000 ℳ, wären erst 180 ℳ, un man ilos sein wirkliches Diensteinkommen, was er in bezieht, rechnete, bezahlt er 72 über die gesetzlich zulässi⸗ %, wenn Sie ihm aber immer ein neues Einkommen bei⸗ dadurch, daß Sie den Miethswerth der Wohnung höher un und dazu sind sie ja nach dem städtischen Gebrauche voll⸗ g berechtigt —, so hat das ja keine Grenze, und es wird die nze der 2 % dann immer von einer noch einmal so bohen umme berechnet, nicht von 100, sondern von 180, und so ist es uch bei meinem Hause. Da hat die Einschätzung keine Grenze. as Grundstück ist bekanntlich für 2 200 000 Thlr. gekauft, also könnte man als Miethswerth ebensogut und mit eben so viel Berech⸗ tigung, wie die mir angesetzten 23 000 auch 4 %, ja, was die auskäufer gewöhnlich in Berlin berechnen, 6 bis 7 % der Kauf⸗ summe anrechnen, und Sie wären gerade so gut berechtigt, mir 4 % von 2 Millionen Thaler, also vielleicht 80 00 Thaler Miethwerth anzusetzen, wie 23 000 Wenn der Herr Vorredner einige Data angeführt hat von benachbarten Häusern, so hat mich ganz außerordentlich überrascht ihm entfallen ist, daß ich nicht die Miethsteuer von dem ganzen Hause zahlen kann, sondern nur von meiner Privatwohnung, die nicht ein Viertel des ganzen Hauses in sich be⸗ ist. Das ganze Erdgeschoß ist von amtlichen Lokalen eingenom⸗ nen, es sind theils Bureaur darin, theils die nothwendigen amt⸗ lichen Portierz und Kanzleidienner, theils diejenigen Zimmer, worin die Sitzungen der Minister stattfinden und ich die fremden Gesand⸗ ten empfange, und ich habe nur ein einziges Ankleidezimmer unten. Oben habe ich 5 Zimmer; darauf beschränkt sich mein ganzer Peivatantheil. Außerdem stehen 3 oder 4 Zimmer leer, abgesehen von den nicht zu bestenernden riesigen Korridors und Trexpen. Wenn man das Gebäude von aufen abschätzt oder nach dem Kauf⸗ werth, da muß ich sagen, diese Abschätzung ist nicht gründlich und richtig. Ich kbewohne viel weniger als ein Viertel des Hauses, wel⸗ ches so verbaut ist, daß die Trepyen einen sehr unbilligen Raum eingehmen, die Flügel nur eine einfache Kette schmaler Zim⸗ mer, und ich glaube deshalb, daß es sich mit den Palais des Für⸗ sten von Pleß, Bleichröder u. a. nicht vergleichen läßt. Im Gegen⸗ theil, wenn das indstüc des Fürsten von Pleß nur zu 65,00D00 Miethrerth e vätzt ist, was im Privatbesitz berechtigt sein mag, zum vollern abgeschätzt zu werden, so kann ich immer behaupten, da b mit den 15,000 schon zu hoch

eingeschätzt war, denn ich bewohne kaum ein Viertel des ungerechtfertigt,

Grundstückes und es ist ganz außerordentlich - wenn die Schraube voch um 50 % mehr angezogen wird. Aber ich cfaßt, das ich das räbsste Jahr auf 30,000 eingeschätzt

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bin darauf gefaß werde. Ich habe keine weitere Möͤglichkeit, mich dagegen zu wehren; wir sind ganz wehrlos gegenüber der städtischen Verwaltung. Also die Einschätzungen sind in keiner Weise niedrig, sondern sie sind ungerecht hoch, und ich fordere jeden Miethverständigen heraus, crb die Zizimmer, die ich persönlich bewohne, und die geräumiger sind, als ich sie mir sonst miethin würde, auch nur um 3 00 Thaler zu vermiethen sein würden, da rufe ich jede Taxe heraus. Ich habe Wohnungen für Verwandte gesucht, und unter Umständen auch für mich angesehen und weiß, daß ich selbst „Unter den Linden“, wo die Wohnungen neoch theurer sind, für 8000 Thle. das miethen kann, was ich brauche. Also meine Behauptung von der Unrichtigkeit der Einschätzung ist durch das, was der Herr Vor⸗ redner sagte, nicht widerlegt, er kann es auch nicht widerlegen, denn Fakta schlagen, und er ist nur unbekannt mit den Faktik. Wie kann er auch in dem mriten Bereiche der Millionen, die er regiert, alles einzelne wissen, er hat ja mehr zu thun im Reichstag und in der Politik. Die Werthe, die er angegeben hat, existiren gar nicht, sie sind nicht vorbanden.

Nun der Tadel über meine Bemerkung, über politische Eindrücke, den muß ich mir ja gefallen lassen, ich tadele wiederum die Ahnungs⸗ loßgkeit, mit der man sie abstreift. Wenn der Herr Porredner sagt, die Miethe steuer ergebe eine Ziffer, die er genau angab, da rief ein Herr bier: hört, bört! wie wenn ich schlagend widerlegt worden wäre. Ich hatte gesagt. „unter 10 Millionen Mark“. Der Heir Vorredner nannte „) Millionen“ und etwas, und ich weiß nicht, welcher von den Herten daraus schlicßen wollte, als wäre ich recht widerlegt, nachdem meine Bemerkang von dem Herrn Over⸗Bärger⸗

zeister gevau bestöättet wurde. Die Ziffern, die der Herr Abgeord⸗ nete angab ich habe mich ausdrücklich auf die von 1876 be⸗ rufen, weil mir die jetzige Zählung noch nicht vorlag, seitdem sind die Miethserträge zurbckzegangen unter dem Druck der Miethssteuer, wühtend die Bevölkerung gestiegen ist. Man hätte aus dem Steigen der Bevölkerung schließen sollen, daß auch die Wohnungen im Preise steigen würden; die Wohnungen sind aber unter dem Steuerdruck im Preise gefallern, und desbalb war mein Satz ron 10 pro Kopf für das Jahr 1876 genau richtig. Ja es ist voch irne Kletnigkeit, ein geringer Bruchtheil mehr als 10 in den Daten von 1876, die mir hier gedruckt vorlieger. Die Mieths⸗ sterver ist also so koch, daß sie auf das Reich verbreitet 450 Millionen Mark Ectrag geben wrde. . Wenn der Herr VYcrredner nachher eine Berechnung arstellte

über die Vortheile, die Berlin aus der Steuer⸗ und Zollresorm

neben föante, nun so möchte sch zuerst bitten, selbst von einem Be⸗ die Stadtverwa

irage von 4 Millirnen Mark, den er als den höchsten herausrechnet, nicht so zanz gerinz zu denken. Wenn Sie 4 Millioren Mark Eirratme ron den Staatssteuern bätten, so wären Sie im Stande,

beinahe die Hälfte der Mietkesteuner nachzulassen. Das wäre eine

auFerordentliche Erleichterung, namentlich wenn Sie die geringeren

Miethen von der Steuer befreiten. Mit diesen 4 Millianen Mark, die Sie selbst hoffen aus der Steuerreform für sich abrechnen zu können, womit ich vollkommen übereinstimme, ich hoffe sogar noch mehr, da glaube ich doch, daß Sie den ärmeren Miethern eine ganz außerordentliche Wohlthat erweisen könnten.

Ich gehe aber in meinen Reformbestrebungen noch erheblich

eiter, wie diese 4 Millionen. Ich will nicht klos den Städten Zuschüsse nach Prozentsätzen von Steuern zahlen. Wir wollen in Preußen, und die Gesetzgebungen siad schon unter Falk vorbereitet und von dem jetzigen Ministerium, wir wollen die Schule in der Weise reformiren, daß den Gemeinden die Lasten des Elementarunterrichts ganz oder zum größten Theil abgenommen werden. Ist das ein so kleines Item? Mir ist die Z ffer der Schul⸗ ausgaben für Berlin nicht gegenwärtig, aber ich müßte sehr irren, wenn sie nicht 6 oder 8 Millionen erreichte. Ich kann mich darin täuschen und will nur eine Vermuthung aussprechen. Ich bin deshalb berehtigt, nach wie vor um Unterstützung der regierenden Herren der großen Städte zu bitten, wenn ich die Zoll⸗ und Steuerreform weiter ausdehne und anstrebe. Denn diesen großen Gemeinden müssen diese Massenausgaben, die eigentlich der Staat trapen sollte, wie Schule, Armenpflege zum Theil abgenommen werden. Wenn die Herren die Reform unterstützen wollten, so würden sie, glaube ich, den Dank der von ihnen regierten Gemeinden mehr als durch die Bekämpfung erwerben und sie würder der Regierung ihre Auf⸗ gabe sehr erleichtern. Bielleicht gestatten das politische Antezeden⸗ zien und Ueberzeugungen nicht, aber hier sollte doch in Bezug auf die wirthschaftliche Pflege der Städte hauptsächlich deren wirthschaft⸗ liches Bedürfniß und nicht die politische Ueberzeugung maßge⸗ in. enn der Herr Vorredner ferner zu Gunsten der Miethssteuer ne hat, sie bestände seit 1815, ja dann ist man ganz erschreckt, daß diese ungeheure Summe ron Ungerechtigkeit, die darin liegt, schon so lange dauert und über die Geduld des ärmeren Volkes. Ich will nicht noch einmal verlesen, was ich vorhin verleses habe, die außerordentlich scharfe Kritik über die Unverhältaißmäßigkeit dieser Steuer zum Einkommen. Wenn das der Berliner sei 1815 ganz ruhig ertragen und nie eine Forderung gestellt hat, so muß ich annehmen, daß die Herren Stadtverordneten mit ganz anderen Fragen als mit den wirthschaftlichen Fragen ihrer Stadt beschäftigt gewesen sind und sich um das finanzielle Wohl der Einwohner der Stadt sehr wenig bekümmert haben seit 1815; jetzt gewiß wer⸗ den sie sehr thätig sein; und ich habe meinerseits zur Verbesserung schon die Hand geboten, was zeigt, daß ich keine Ranküne hege üͤber schlechte Behandlung, die ich glaube in Berlin zu erfahren, in⸗ dem ich als Handelsminister in Preußen für eine kleine Herstellung der Schlachtsteuer, vielleicht eine recht große, eingetreten bin und ich glaube, daß das den finanziellen Verhältnissen der großen Städte schon recht viel mehr Vertrauen zuwendet, ich meine die Schlachthäuser urd das Recht, die Benutzung der Schlachthäuse unter Steuer zu legen und sie zu erzwingen und außerhalb der Schlachthäuser nicht schlachten zu lassen. Da glaube ich, wird mir die Stadt Berlin dankbar sein müssen und die anderen großen Städte, daß ich da mit Entschiedenheit im Staatsministerium dafür eingetreten bin, und in dieser Beziehung babe ich mich ja, trotz aller entgegengesetzten Prinzipien, des Beistandes der Ver⸗ treter der großen Städte erfräut. Ich gebe also auch die Hoffnung noch nicht auf, daß ich für weitere Fortschritte auf dieser Bahn der Erleichterung der direkten Steuern, die auf den besitzlosen Klassen lasten, auch ferner die Unterstützung finden werde.

Ich muß noch einen faktischen Irrthum berichtigen des Herrn Vorredners, oder den der Herr Vorredser bei mir voraussetzte, daß nämlich die Schlafleute nicht direkt zahlen. Das ändert ja an sich gar nichts, das ist wieder dieselbe streitige Frage, ob der Kon⸗ sument die Steuer trägt, wie mit dem rutsischen Zoll. Diesen russischen Zoll, der aufgelegt wurde, trägt den etwa der eingeborene Russe? Ist der betrübt darüber, daß dieser Grenzzoll erhöht ist? Ich habe nie davon etwas gehört, ich habe blos von der deutschen Kaufmannschaft die Klagen gehört, daß er aufgelegt sei. Und so ist es auch hier. Diese Miethssteuer, die muß ja natürlich der Schlafstellenvermiether oder überhaupt ich habe das auch vorhin schon angeführt, daron kämen die wenigen Ausfälle, weil die Schlafstelleninhaber nicht direkt herang⸗zogen würden, sondern die Vermiether für sie haf en müssen. Ich bin also da mit dem Herrn Vorredner in voller Uebereinstimmung.

Was die Anfechtung der Ziffer meiner Einschätzung anbelangt,

so habe ich sie hier in dem amtlichen, rvor zwei Jahren gedruckten Aktenstück. Ich zahle doch 746 Miethssteuer für einen Schätzungswerth von 22,380 ℳ, also ron dicht an 22,400 ℳ, wie ich mir vorhin zu sagen erlaubte, und ich habe hier inzwischen auf meinen Ansatz in der Versteuerung mit der Hälfte hiecron 11,191 ℳ, mit der mir politisch wohlbekannten Unterschrift des Herrn Hagen, Stener⸗ und Eirquartierungsdeputation der Magistratsabtheilung. er⸗ halten. Ich bin also da vollständig gerechtfertigt in meinen Angaben, und die des Herrn Vorredners, daß sie nur 20,000 betrüge, ist ein Irrthum. Der Abg. Stellter erklärte, nach seiner Ansicht recht⸗ fertigten es die großen Debatten, welche dies Gesetz veran⸗ laßt habe, besser als alle Gründe, welche er anführen könnte, wenn seine politischen Freunde und er dem Antrage des Abg. Frhr. von Minnigerode sich anschlössen, und beantragten, das Gesetz zur weiteren Berathung an eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen.

Der Abg. Löwe (Berlin) erklärte, der Gegenstand selbst, um den es sich hier handele, sei, wie er schon im vorigen Jahre bemerkt habe, nur von kleinlicher Bedeutung; nicht so die Vor⸗ würfe, welche der Reichskanzler daran geknüpft habe. Er (Redner) habe den Eindruck, daß der Reichskanzler bei dem uͤber die Verwaltung der Siadt Verlin abgegebenen Urtheile sich in einer großen Unkenntniß der Sache und der Personen befinde. Es sei nach der Organisation und dem Geschäftsgang der Berliner Verwaltung absolut unmöglich, daß die Beamten, speziell in der hier in Rede stehenden Ab⸗ theilung irgendwie nach politischen Tendenzen handelte. Der Reichskanzler scheine nicht daran gedacht zu haben, daß die Beamten, denen er (der Reichskanzler) ein gewisses pflicht⸗ widriges Verhalten vorwerse und die vielleicht zu einem gleichen Theil aus streng Konservativen wie Fortschrittlern beständen, in Eid und Pflicht genommene Beamte der Stadt Berlin seien. Die vielen absprechenden g gegen die Berwaltung der Stadt Berlin, welche neuerlich laut würden, kämen zu 99 Proz. aus Kreisen, welche nicht das mindeste Verständniß für die Verhältnisse der Stadt Berlin hätten und sich nie⸗ mals davon überzeugt hätten, ob die ihnen gemachten Mit⸗ theilungen auf Wahrheit beruhten oder nicht. Sie stammten aus den Kreisen, die dem Reichskanzler das Wort von dem „fortschrittlichen Ring“ in den Mund gelegt hätten, eine Ver⸗ leumdung, von der er nicht erwartet hätte, daß sie aus so hohem Munde wiederholt werden würde. Dieser Ausdruck, der aus New⸗York stamme und das verbrecherische Treiben einer ehrlosen Stadtverwaltung bezeichne, die schließlich trotz ihres mächtigen Einflusses ins Gefangniß habe wandern müssen, könne hier in Berlin von denjenigen Kreisen gebraucht wer⸗ den, die sich mit dem Namen Ruppel deckten und denen es nur darum ’2 thun sei, eine tendenziöse Opposition gegen

tung wegen der politischen Meinungen ihrer Mitglieder zu erregen. Er 8 üperzeugt, daß der Reichs⸗ kanzler, dessen große Verdienste er anerkenne, Niemandem in ungerechter Weise zu nahe treten wolle. Derselbe sollte aber grade in seiner hohen verantwortlichen Stellung davon Abstand

nehmen, Jemandem mehr als auf die Hühneraugen zu treten.

Stadtverwaltung von Berlin werde der Reichskanzler niemals rechtfertigen

Stadtverwaltung

Den erhobenen Vorwurf gegen die und entschuldigen können, und der

selbst werde dadurch nur das Leben sauer gemacht. Der Stadt⸗

verwaltung werde von den allerhöchsten Behörden bezeugt, daß 8 sie mit der größten Aufopferung die Geschäfte führe. Sie habe mit verhältnißmäßig geringen und gerechten Steuern so viel ge⸗ leistet, wie der Reichskanzler wohl mit seiner Zollpolitik nicht

für die ganze Bevölkerung, indem sie ein durchdachtes Steuer⸗ system durchgeführt habe.

Berlin schon heute das Schulgeld abgeschafft, das der Reichs⸗

kanzler überall beseitigen wolle. Wenn der Reichskanzler nun 3 sage, daß derselbe die Städte durch Abnahme der Schul⸗

last entlasten wolle, so erinnere er (Redner) an die That⸗ sache, daß die Stadt Berlin das Schulgeld schon heute für alle Einwohner abgeschafft habe, und daß sie 5 000 000

aus ihrem eigenen Steuersäckel für ihre Elementarschulen bezahle. Wenn nun der Reichskanzler eventuell aus den Steuererlassen bei der Gebäudesteuer und der Klassensteuer der Stadt unge⸗

fähr 4 ½ Millionen zuweisen wolle, so sei das nur ein Tropfen in einem großen Meere. Den Ersatz aber für diese

4 ½ Millionen würden diejenigen Kreise zu bezahlen haben, von denen der Reichskanzler behaupte, daß sie schon durch die

Kiethssteuer bedrückt würden, die müßten das Schulgeld welches die Stadt Berlin erlassen habe, nachdem der Reichs

kanzler die Haus⸗ und Gebäudesteuer der Stadt überwiesen müßten den Betrag für die erlassene

habe, die Klassensteuer und Gebäudesteuer wieder durch in⸗ direkte Steuern, durch Zölle auf die nothwendigster

Lebensmittel aufbringen. Der Reichskanzler habe von der demoralisirenden Seite der Miethssteuer gesprochen, aber ge⸗ rade die indirekten Steuern könnten ja nur massig wirken, wenn sie Kopf für Kopf träfen und jede einzelne Arbeiter⸗ familie nach der Kopfzahl träfen; so ungerecht und hart se

denn die Miethssteuer doch nicht, wenn sie auch nicht gerade das Ideal einer Steuer sei. Die Miethssteuer sei bei Wei⸗ tem nicht so schlecht, wie die Zölle auf Lebensmittel, wie die von der Stadt aufgehobene Schlacht⸗ und Mahlsteuer, denr

sie richte sich immer nach der Art der Wohnung der Ar⸗ beiter. Der Arbeiter, der auf dem Hof oder 4 Treppen wohne, bezahle doch nur im Verhältniß zu seinen Miethsverhältnissen

während, wenn man die Steuer auf Fleisch und Brod lege

es ganz gleichgültig sei, ob der Arbeiter im tiefsten Winkel,

in der äußeren Vorstadt unter dem Dache wohne, oder in der luxuriösesten Wohnung, wie sie der Reichskanzler einnähme,

derselbe müsse denselben Steuersatz bezahlen, und wenn auch die Miethssteuer nicht das Ideal einer gerechten Steuer sei, so sei sie doch noch immer besser als diejenige, durch welch der Reichskanzler sie ablösen wolle. Wenn die Dinge nun so lägen, so glaube er, daß Berlin durchaus keine . sache habe, sich nach den Fleischtöpfen von Paris sehnen. Der Reichskanzler habe vorhin konstatirt, es sei richtig, daß die Stadt Paris nur die Hälfte der die rekten Steuern bezahle, wie Berlin; aber Paris bezahle drei bis fünf Mal mehr indirekte Steuern, als Verlin, und schließ⸗ lich müsse die Bevölkerung der Stadt die indirekten Steuern ebenso gut aufbringen, wie die direkten. Nach den Ausfüh⸗ rungen des Reichskanzlers müsse er doch sagen, daß wenn der⸗ selbe diesen Standpunkt einnähme, derselbe doch zu eng sein 8 Kreise gegriffen habe, wenn er (der Reichskanzler) nur die⸗ jenigen Beamten unabhängig machen wolle, die, wie die Reichs⸗ beamten Dienstwohnungen einnähmen, er (Redner) glaube, dann würden die viel zahlreicheren Staatsbeamten mindestens dasselbe be⸗ anspruchen können. Aus allen den angeführten Gründen habe seine Partei also keine Ursache, ein derartiges Gesetz einzubringen, auch der Reichskanzler nicht, denn nach den Nachweisungen seien von den 250 Beamten nur eine ganz verschwindende Zahl veranlaßt, eine derartige gesetzliche Aenderung in Anspruch zu nehmen. Die anderen Beamten seien, wie deutlich ersichtlich, weit niedriger eingeschätzt, als ihnen möglich sein würde eine Wohnung zu miethen. Aber auch bei den höheren Sätzen könne von einer Ueberlastung nicht die Rede sein. Ein Haus, wie das des Reichskanzlers, das zwei Millionen Thaler ge⸗ kostet und noch eine Million Thaler Umbau, sei doch mit 20 000 nicht zu hoch eingeschätzt. Der Abg. von Forckenbeck habe ja die Nachbarhäuser angegeben, das sei ausschlaggebend. Wenn nun gar die zu hohe Einschätzung Folge der Ein⸗ bringung dieses Gesetzes sein solle, so möchte er den Reichs⸗ kanzler daran erinnern, daß nach seinem Wissen die Ein⸗ schätzung und Zurückweisung der Reklamation vor Einbringung dieses Gesetzes erfolgt sci. Nach diesen Ausführungen glaube er, habe das Haus keine Veranlassung, den Gesetzentwurf in nähere Erwägung zu nehmen.

8 e. ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:

Ich kann trotz der vorgerückten Zeit auf die Fortsetzung do nicht verzichten; vielleicht hätte der Herr Vorredner eher . verzichten koͤnnen, genau dieselben Argumente, die Herr ron Forcken⸗ beck vor ihm gebraucht hatte, und auf die ich schon geantwortet und die ich, glaube ich, widerlegt hatte, von dem Miethswerthe des Hauses des Fürsten Pleß, seinerseits noch einmal mit dieser Breeite wirder vorzabringen. Sie sind beide Uaberechtigt und hinsällig durch die cinfache Thatsache, daß ich durchaus nicht das ganze Haus zu versteuern habe, und ich kann nicht zugeben, daß diese Unwahrheit, diese unrichtige Vergleichung in das Publikum übergeht, als seien 23,000 gering im Vergleich mit 65,000 ℳ, wätzrend es ganz außerordentlich hoch ist im Vergleich von ein Viertel und ein Sechttel von 65 000 ℳ, wernn meine Wohnung zu der des Fürsten Pleß im Verhältniß steht. Wir können anf diese Weise die Dis⸗ kussion bis morgen fortsetzen, wenn der zweite Redner immer das wiederbolt, was der erste gesagt hat. Ich bin nicht verpflichtet, das Allis zweimal zu widerlegen vor dem Hause, aber leider und ich muß das Haus dafür um Verzeihung bitten, daß ich seine Zeit so in Anspruch nehme leider ist es der öffentlichen Meinung gegenüber wiederum mir ein Bedürfniß, daß diese Urrichtigkeiten, das objektiv unwahre Darstellungen der Sache nicht in das Publikum dringen. Es ist das eine unrich.ige Darstellung der Situalion.

(Fertsezung in der Zweiten Beilaze.)

Mit nur 100 Proz. Einkommen⸗ steuer und ohne Konsumsteuer habe die Stadtverwaltung zu

nochmals dieselbe Geschicht,

da gerade sein N verbunden ist, und

lin gegenüber anführen.

Kopf, was ich immer rung gestiegen und

Recht haben, von der

Deutschen Reich

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

daß die Pariser indirekte Steuer, das Octroi, von den und für sich bis auf den letzten Pfennig gezahlt würde. Es ist das wie mit dem russischen Zoll, als wenn der Raosse den Zoll trägt, den wir an der Grenze um 10 % höher oder früher in Gold bezahlen müssen. Sie, bedürfen dieser

da vergißt er ganz den Gegenstand, von dem wir sprechen: die Miethssteuer hat ja keine jener Städte. te erade so viel wie die Einkommensteuer, zur Zeit zwischen 9 und 10

illionen, 1876 betrug die Miethssteuer gerade so viel wie die Ein⸗ komme steuer und Klassensteuer zusammen gevommen, vämlich die Einkommensteuer 6 und die Klassensteuer 3 Millionen. Also wenn er die Güͤte haben will, diese äußerst drückende Steuer zu den 100 % zuzurechnen, dann zahlt Berlin eben 200 %, und das muß ich doch zur Rechtfertigung der westlichen Städte Ber⸗ Außerdem haben die unter Umständen mehr nutzbringendꝛ gemeinsame nützliche Einrichtungen. zahlt 200 % zur Einkommensteuer, 100 % in der n der Einkommensteuer und 100 % in der außerordentlich drückenden Form der Miethssteuer. Es zahlt gegen 10 Miethssteuer pro wiederhelen muß; auch nachdem die Bevölke⸗ ihre Wohlhabenheit gesunken ist, indem die Miethen zurückgegangen sind und die Miethéssteuer auch zurückgegangen ist, stimmt ganz, aber da suche ich die Sch und nach meiner Auffassung fehlerhaften Fir 1 die Stadt regiert wird. Dieses mein Urtheil wiederhole ich. Ich rkenne ja rvollständig an, daß die Herren, die ich angreife, ein Richtigkeit ihrer Sache überzeugt zu sein, ich habe aber auch ein Recht auf eine Ansicht und

Fiktion, daß der Konsument den Zoll bezahle, Sie halten sie also hartnäckig aufrecht und keine Thatsache und kein Raisonnement wird Sie widerlegen können. im Faust ja überall zutreffend, Du hast Recht, und wer Recht be⸗ halten will und hat nur eine Zunge, der behält es auch, und wer druck sie zu gebrauchen weiß. Ich würde außerordentlich überrascht sein, wenn der Abgeordnete Loewe mir in irgend einer Weise zustimmte, er spricht natürlich pro domo, ich gewissermaßen auch, im recht wir hatten früher in Cöln einen eigentlichen Sinne und es war wohl zu erwarten, daß er in längerer Rede den Vorwürfen der Kritik, die ich über die Berliner Finanzverwaltung ausgesprochen habe, widersprechen würde, ame auf das Engste mit dieser Finanzverwaltung meine Kritik ist recht eigentlich an seine Adresse mit, ich hatte ihn vorzugsweise nehst anderen Mitgliedern seiner Partei gemeint; er sagt selbst, er stände mitten in der Fortschritts⸗ partei; das habe ich bisher nicht gewußt, ich dachte, er stünde auf der linken Grenze der Fortschrittspartei, Umständen in einer anderen nahe verwandten, indessen ich acceptire das Bekenntniß des Vorredners, dadurch rückt er in meinen Augen viel weiter rechts, als ich ihn bisher aufgefaßt habe. Er hat ferner eine irrthümliche Ansicht zu Gunsten der Berliner Finanzverwaltung angeführt, daß Berlin im Vergleich zu den westlichen Städten der Monarchie mit 100 % Einkommensteuer auskäme. Ja,

Es ist der Ausspruch

vielleicht unter

Die Miethssteuer beträgt ja

in Folge dessen das Exempel mit 10 nicht mehr uld wesentlich in dem irrthümlichen inanzsystem, nach dem

ein Recht auf ein

Vorredner sagte,

Parisern an

meine Herren,

übelsten Ursprung zurückgesucht, zu uns Yorker Verbrecherring.

ich will ihn nicht wiederholen.

verfallen kann. Man kann ja

und ungerechte

bezeichnen. Ich bin Also Berlin richtigen Form

irre machen.

Personen zugeschoben.

einzigen Irrthum vorzuföhren;

Urtheil über die Sache, und ich halte es für mein Recht und für u““ meine Pflicht in der Stellung gerade, in der Der Vorredner hat ferner wieder den alten nationalökono⸗ der Herr 1— 1 mischen Irrthum rorgebracht, der schon so oft widerlegt worden ist, von wo aus ein Wort ein weit greifendes Echo hat, da halte ich es für meine Pflicht, der Katze die Schelle anzuhängen, die Sache offen zu besprechen, so wie ich sie auffasse, namentlich solche Dinze, die außer mir Niemand eigentlich in die Lage kommt, mit öffentlicher Wirksamkeit zu sa gegen die Farbe, die Berlin beh kommt, und die Farbe in sich hält fest zusammen.

Ich habe gesagt „der Ring“, und der Vorredner hat für den Ausdruck, um mir eine Beleidigung imputiren zu können, den

in der hochgestellten

gen, weil gegen die Korporation, errscht, nicht so leicht einer auf⸗

gekommen wäre, . An den habe ich nicht gedacht, der Ausdruck ist bei uns geläufig, es ist ein guter, richtiger Ausdruck:

die meisten Leute nicht verstehen und der etwas Aehnliches bedeutet, Bedenkt der Herr Vorredner nicht, welche Beleidigung er für alle männlichen und weiblichen Be⸗ sucher des Skating⸗Rinks ausspricht, wenn er unter Rink immer einen Verbrecherring versteht? Er kann also unmöglich der Wahr⸗ heit gemäß geglaubt haben, daß ich damit eine Insinuation habe ausdrücken wollen, ich habe damit bezeichnen wollen ein festes Conglomerat von Parteien, die unter sich gegen die ganze übrige Welt zusammenhalten und im Besitz der Stadtver nd un fest entschlossen sind, sich in dem Besitz zu erhalten. Dazu ist kein Verbrechen nöthig und keine gerichtliche Untersuchung, es ist nur eine, wie ich glaube, nicht richtige Ausbildung des Parteiwesens, daß eine Stadt in dieser Schärfe so rettungslos einer einzelnen Partei

das gekommen ist; einem Großstädter passirt so etwas viel leichter, als einem Kleinstädter, daß er auf solche Sachen verfällt; er kennat ann. die Dinge aus seiner großen Stadt, vielleicht aus großen Städten in ganz Europa, aber was hinter dem Mauerstein und dem Steinpflaster der Stadt liegt, nicht, da ist mir das Urtheil von Provinziellen unter Umständen glaubwürdiger. 1 1 Versuch also, meinen Angriff auf eine Verwaltung, die ich für un⸗ hat, nur richtig halte, als Minister in Preußen und als Reichskanzler, als etwas zu bezeichnen, was unerhört ist, und eine Verläumdung und Verdächtigung einzelner Herren wäre, vollständig in die Herren, die sich durch die Kritik, wie ich sie im Interesse des Staates und des Reiches gegenüber einer Finanz übe, von der ich glaube, daß sie auf Mißbräuchen beruht, daß die mit mir nicht einverstanden sind, daß die das empfindlich berührt, ist klar, ist nicht zu verwundern. Es ist aber mein Recht und meine Pflicht, dergleichen, wo ich es zu sehen glauk Eigenschaft als Minister glaube, hier ist Remedur zu schaffen, ganz offen und hart anzufassen, und Sie werden mich auch nicht darin

Der Herr Vorredner hat mir Unkenntniß der Sachen und Ja worin liegt die eigentlich? So etwas ist leicht hingeworfen; es macht den Eindruck, als wäre wirklich etwas Wahres daran, wenn der Herr auch nicht versucht hat, mir einen Verdächtigung nenne ich das nicht,

s⸗Anzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Sonnabend, den

taats⸗Anzeiger. 1881.

ich bin, wie Stellung,

schlecht halte?

auf welchem Wege dieser Aus⸗ nämlich von einem New⸗

spezifischen Ausdruck, den

darüber Bücher schreiben, wie

Ich kann diesen

als vollständig mißlungen meinem Recht; daß

glaube, und wo ich ign meiner

12 Uhr.

Stadt nicht, daß, für gut halte, ich nicht Remedur zu schaffen suche. Ich bestreite blos den städtischen Behörden, die seit 1815 die Miethssteuer beibehalten, sowie Savigny unserer Zeit den Beruf zur Gesetzgebung bestritt, den Beruf zur finanziellen Reglementirung der Stadtoerhältnisse. Sie haben das meines Erachtens nint Sie hundertmal von uns gesagt, und Sie haben die Gesetze, die wir vorlegten, mit viel schärferen Ausdrücken auch für erbärmlich er⸗ klärt, als wir je gebraucht haben, ohne daß wir über Verdächti⸗ gungen geklagt haben; dergleichen Ausdrücke sind sehr leicht zu finden und hinzuwerfen. kommen auf den Ausdruck, daß wir uns hier und zwar so lange mit Kleinigkeiten beschäftigen. Kleinigkeiten wären, so glaube ich nicht, daß das Haus dieser Debatte so lange mit Interesse zugehört hätte, und ich muß sagen, daß ich schon über viel kleinere Kleinigkeiten hier zweistündige Reden als geduldiger Minister mit angehört habe, ohne daß von irgend einer Seite Zeichen der Ungeduld gekommen wären, aber sowie

es sich um eine EEE11““ handelt (links), ist Alles Kleinigkeit und unbedeutend und sollte unter⸗ bleiben, sowie es auf der anderen Seite etwas zu kritisiren giebt, geht es ins Ungeheure; wie einer der Abgeordneten gestern sagte: was auf jener Seite und der Regierungsseite Tadelnswerthes passirt, das ist immer das Kameel, und was hier passirt, ist die Mücke, um die nur

wenn ich sage, der und der ist ein schlechter Finanzier. Wie oft haben die Herren uns, den Ministern, das im Landtage und im Reichstage gesagt, daß unsere Finanzgesetze schlecht sind; daß wir ein schlechtes Sesetz vorgelegt, lesen Sie doch Ihre eigenen Reden nach es hieß oft: Sollte ich nicht auch darüber urtheilen dürfen, wenn ich etwas für Soviel Respekt habe ich vor den Größen dieser

das Gesetz taugt nichte, es ist fehlerhaft.

wenn ich als Minister etwas sehe, was ich nicht

verstanden; dasselbe haben

Dann möchte ich dem Herrn gegenüber zurück⸗

Meine Herren, wenn das wirklich

Kritik dieser hier vor mir sitzenden Seite

ein ganz empfindlicher, nervöser Minister sich überhaupt kümmern

Aber ich möchte dem Herrn Vorredner gerade bei dem außer⸗ ordentlichen Einfluß, den er in der Stadtverwaltung hat, und bei der hohen Verantwortlichkeit, die er persönlich für die, wie ich glaube, unzulänglichen Ergebnisse dieser finanziellen Stadtregierung zu Gemüthe führen, daß das Schicksal des armen Mannes, die ungerechte und ungleiche Besteuerung desselben nie⸗ mals Kleinigkeiten sind, für mich wenigstens ganz gewiß nicht. Und 4 Millionen, 10 % vom Stadthaushalt wennje ein Finanz Minister davon sprechen wollte, als ob 10 % vom preußischen oder deutschen Staatshaushalt eine Kleinigkeit wäre, wie würde der Minister von den Zeitungen zugedeckt werden! Aber die Zeitungen sind eben nicht auf unserer Seite, sie haben eben auch den Ring. Darauf wurde die Diskussion geschlossen, und nachdem der Abg. Kayser die Erklärung abgegeben, daß er durch den Schluß der Diskussion verhindert worden wäre, den Aus⸗ führungen des Reichskanzlers gegenüber die Interessen des Arbeiterstandes wahrzunehmen, wurde nach einer kurzen per-⸗ sönlichen Bemerkung des Abg. Löwe (Berlin) der Antrag von Minnigerode auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kom⸗ mission von 14 Mitgliedern angenommen. 8 Hierauf vertagte sich das Haus um 5 ¾ Uhr auf Dienstag

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Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserate für der Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

vegister nimmt ann vbie Königliche Expedition des Heutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

1. Verloesung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8 SeBe⸗

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

16265] Oeffentliche Zustellung.

Der Schreiner Christian Heinrich August Rosen⸗ blath zu Spangenberg, klagt gegen den Schlosser Heinrich Nöding von da, seit 29. Jahren abwesend in unbekannter Ferne, auf Anerkennung des Eigen⸗ thums an dem Grundstück Spangenberger Ge⸗ markung

L. 367, jetzt Kartenblatt 29 Nr. 81, Garten im Unterhain, 7 a 64 qm zur ideellen Hälfte, unter der Behauptung, daß er dieses Stück als ein⸗ ziger Erbe seiner Mutter, Maria Rosenblath, geb. Röding, bezw. diese und ihre Rechtsvorgänger seit

klänger als 30 Jahren vom 1. Juli 1874 ab zurück⸗

gerechnet, im ungestörten Eigenthumsbesi gebabt, während Beklagter dasselbe in Wirklichkeit nicht besessen habe, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Anerkennung des Eigenthums an dem fraglich en Grundstücke und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Spangenberg auf den 10. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Krun, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[6270] Oeffentliche Zustellung.

Die Rosine Louise Brenner, geb. Ir.“ Stutt⸗ art, vertreten durch Rechtsanwalt A. Bacher daselbst, agt gegen ihren Ehemann, den Zimmermann Wil⸗

helm Brenner, früher in Stuttgart wohnhaft, dessen

Aufenthaltsort zur Zeit unbekannt ist, wegen

Ehescheidung, beziehungsweise zeitlicher Trennung

auf Grund der Thatsache, daß sie ihr Ehemann

ichtwidrig behandelt und mehrfach lebensgefährlich droht habe, mit dem Antrage: die am 23. Fe⸗ bruar 1878 zu Stuttgart geschlossene Ehe der Par⸗ teien dem Bande nach zu lösen, jedenfalls die zeit⸗ liche Trennung dieser Ehe auszusprechen, und ladet den Beklagten zur mündlichen —4 des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stuttgart auf Freitaß. den 17. Juni 1881, ormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte

zugelassenen Anwalt 8 bestellen

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Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Flage bekannt gemacht. Stuttgart, 28. Fehruar 1881.

Stieglitz Gerichtsschreiber des gniclichen Landgerichte.

[5418] De fentliche Zustellun

Die Pirnaer Landsparkasse zu Pirna, vertreten durch den Rechtsanwalt Förster daselbst, klagt gegen die Hausbesitzerin Emilie Henriette Adelheid, ver⸗ ehel. Richter, geb. Leonhard, früher in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen einer hypo⸗ thekarischen Darlehnsforderung von 30 000 sammt Anhang mit dem Antrage, die Beklagte, und zwar bei Vermeidung der Zwangsverwaltung und Zwangs⸗ versteigerung ihres Grundstücks Fol. 2641 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs für das vormalige Koͤnigliche Stadigericht Dresden zur Bezahlung von 30 000 Darlehn sammt Zinsen zu 5 % alljährlich von 9000 ℳ, vom 1. August 1880 an, und zu 10 % alljährlich von 21 000 vom 1. August 1880 an und zur Tragung der Hepestote zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dresden

auf den 7. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dresden, den 22. Februar 1881.

Johst, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

16287] Versteigerungs⸗Anzeige

und Aufgebot.

In Sachen der hiesigen gvrense. Gläubigerin, wider den Schmied Johann Malfler in Dorn⸗ bnsch, Schuldner, wegen Forderung, soll die dem Schuldner abgepfändfte ohnstelle Nr. 256 in Dornbusch in dem au Sonnabend, den 23. April 1881, Rachmittags 4 ½ Uhr,

im Offe’schen Gasthause zu Dornbusch anberaumten Termine öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden. Die zu verkaufende Wohnstelle (nach Art. Nr. 156 des Gemeindebezirks Drochtersen 10 a 1 qm groß) bestebt aus dem Wohnhause, einer Scheune, in welcher sich Schmiede und Stallungen

befinden, und dem beim Wohnhause b⸗legenen Obst⸗ hofe. Die Gebäude sind mit Ziegeln edeckt und in

einem guten baulichen Zustande. Alle Diejenigen, welche an dem vorbezeichneten Kaufobjekte K. enthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche,

fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden auf⸗

Deffentlicher Anzeiger.

3. Verkäufe, V erpachtungen, Submissionen etc.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

Inserate nehmen an die Annoancen⸗Expeditionen des „Invalidendauk“, Audolf Mosse, Haasenstein & Vogle: Büttner *

x

G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Sen er sowie alle üsrigen größeren

9. Familien-Nachrichten. beilage. X*

TFe diese Ansprüche in dem vorgenannten

Termine bei Meidung des Verlustes derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber des Kaufobjekts anzumelden.

Freiburg, den 28. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht. I.

—õ,Q—

[6291] Aufgebot.

Der Arbeiter Hermann Schlanke zu Schlawe hat das Aufgebot eines Leder⸗Portemonnaies mit 15 Inhalt beantragt. 4 8 3

Der unbekannte Verlierer oder Eigenthümer wird aufgefordert, sich in dem Aufgebotstermin am 3. Nai 1881, Mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. 11 des Königlichen Amtsgerichtsgebäudes zu Schlawe zu melden, widrigenfalls ihm nur der An⸗ spruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht desselben aber aus eschlossen wird. .

Schlawe, den 19. Februar 1881.

Kohnigliches Amtsgericht.

——

[6263] Nechehe⸗er Auszug: bt n Königliches Amtsgericht Hannover, Abtheilung 15. Klageschrift im Weckhselprozesse

von Seiten des Oberaufsehers Sturm hierselbst, Langestraße 36, Klägers,

gegen den er Fexzer berelet. jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten,

wegen Pechselforderung. Streitgegenstand

ꝛc. ꝛc. 1 Der Wechsel ist datirt vom 18. Dezember vp. J., fällig gewesen am 15. Februar d. J. und lautet uͤber den Betrag von 75 ₰.

c. ꝛc. ꝛc. Kläger will nur den Betrag von 300 geltend machen. 8 Es wird ꝛc.

zc. ꝛc. Wechselklage erhoben mit der Bitte, 8”- benumung eines Verhandlungstermins, die Gegenseite zu . geladen und der lußantrag angekündigt, in 88 Beaaken mittels vorläufig vollstreckbaren Urtheils kostenpflichtig schuldig zu erkennen zur

c.

Jahlung des Wechselbetrages von 300 nebst % Zinsen seit dem 15. Februar d. J. Hannover, den 26. Februar 1881.

gez. Büsch, Rechtsanwalt.

Termin: Freitag. 22. April 1881, Morgens 11 Uhr, Hannover, den 2. März 1881. 1 Königliches Amtsgericht, Abth. 1 gez. Pagenstecher. Beglaubigt: Alves, Gerichtsschreiber. wird dem Beklagten damit öffentlich zugestellt. 8 Alves, Gerichtsschreiber.

6256] In Sachen des Halbmeisters Heinrich Mülle und dessen Ehefrau Caroline, geb. Lechte, zu Span beck, Kläger, 4

wider

1) den Drellmacher Christian Klemme z Spanbeck, 2) dessen Ehefrau Henriette Klemme, geb

Schnur daselbst,

Beklagte, wegen sollen im Wege der Zwangsvollstreckung nachbe⸗ nannte, den Beklagten gehörige Immobilien, als: das sub Nr. 4 in Spanbeck belegene Wohn⸗ haus mit Stallung, dem Backhause und dem beim Hause belegenen 30 —MRuthen großen Garten öffentlich meisthietend verkauft werden, und wird zu diesem Zwecke Termin auf Montag, den 2. Mai 1881, Morgens 10 Uhr,

erichtsseitig im Keunecke’'schen Wirthebause zu

panbeck angesetzt, wozu Kaufliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß bei einem an⸗ nehmbaren Gebote schon im ersten Termine Zuschlag ertheilt werden soll.

Zugleich werden Alle welche an diesen Immo⸗ bilien Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ beumfssarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte und besonders auch Servituten und ealberechti⸗ ungen beanspruchen, aufgefordert, diese Rechte und dsprhc unter Vorlegung der sie begründenden Urkunden am

Dlenstasf den 26. April 1881, orgens 10 Uhr, auf hiesigem Amtsgerichte so gewiß anzumelden, als widrigenfalls diese Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gehen sollen. 4 Göttingen, den 23. Februar 1881. Königliches Amtsgericht. II. agemann.