d. J., betreffend die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik oder Orzesche nach Sohrau, von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik nach Loslau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Creuzburg uü Lublinitz nach Tarnowitz. ““ 1“ §. 29 11““
Zur theilweisen Bestreitung der Grunderwerbskosten für die Eisenbahn von Creuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz kann eine Summe bis zu 300 000 ℳ in der Form einmaliger Beihülfen bewilligt werden.
Die Beihülfen sind im Falle des Bedürfnisses ohne Auf⸗ lage der Rückgewähr, sonst als Darlehne zu gewähren, für welche die Verzinsungs⸗ und Rückzahlungsbedingungen von der Staatsregierung festgestellt werden.
13
Die nach diesem Gesetze zurückzuvereinnahmenden Beträge sind in den Staatshaushalts⸗Etat des betreffenden Jahres auf⸗ zunehmen.
8 §. 14. 3 Zur Bereitstellung der Summen für die im §. 1 gedachten Verwendungszwecke sind Schuldverschreibungen auszugeben.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister. Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Sicher⸗ heit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) ur Anwendung.
Die aus Anlaß dieses Gesetzes stattfindenden Akte der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, einschließlich der grundbuch⸗ richterlichen Thätigkeit, erfolgen stempel⸗ und kostenfrei. In gleicher Weise erfolgt die durch dieses Gesetz veranlaßte Aus⸗ gabe von Obligationen der Provinzial⸗Hülfskasse für die Pro⸗ vinz Schlesien stempelfrei.
16
Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zu⸗ vS über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft u geben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. . Gegeben Berlin, den 23. Februar 1881. Z1“ Wilhelm. v. Bismarck. Gr. zu Stolberg. v. Kameke. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Bitter. v. Puttkamer. Lucius. Friedberg. v. Boetticher.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Thierarzt Carl Hoehne zu Konitz ist zum kom⸗ missarischen Kreis⸗Thierarzt des Kreises Konitz ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Nachtrag zu dem durch Allerhöchste Urkunde vom 18. Mai 1864 (Ges. Sammlung pro 1864 S. 485) landesherrlich be⸗ stätigten Statute der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 26. Mai 1880 sind die 8. 33 und 36 des Eesellschaftsstatuts abgeändert worden. Der
ortlaut derselben ist jetzt e⸗
Legitimation der Stimmberechtigten.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nur Die⸗ jenigen berechtigt, welche mindestens drei Tage vor der Versammlung ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse oder bei einem der von dem Verwaltungsrathe in der Einladung zur General⸗ versammlung zu bezeichnenden Bankhäuser oder öffentlichen Institute deponiren. Ueber die deponirten Aktien wird ein Verzeichniß angelegt, welches unter Kontrole elnes dazu bestimmten Beamten zu führen und ron einem Mitgliede der Direkticn zu be⸗ glaubigen ist.
Gleichzeitig muß jeder Altionär ein von ihm unterschriebenes Verzeichniß der Nummern seiner Quittungsbogen oder Aktien in zwei Exemplaren übergeben, von denen das Eine zu den Akten der Gesellschaft geht, das Andere mit dem Stegel der Gesellschaft unter dem Vermerke der erfolgten Deposition, sowie mit der Stimmenzahl versehen, ihm zurückgegeben wird. Dies Exemplar dient als Einlaß⸗ karte zur Versammlung, auf Grund deren beim Eintritte in dieselbe dem Inhaber eine angemessene Anzahl von Stimmzetteln verabfolgt wird, welche mit dem Stempel der Gesellschaft und der Stimmenzahl versehen sind.
Gegen Rückgabe dieses Duplikatverzeichnisses erfolgt die Rück⸗ gabe der betreffenden Aktten.
An Stelle der Originalaktien können bei der Gesellschaftskasse oder den in der Einladung zur Generalversammlung bezeichneten anderweiten Depositionsstellen auch amtlich ausgefertigte Depositen⸗ scheine von Staats⸗ und Kommunalbehörden niedergelegt werden, in welchen die Nummern der 1 nn Aktien verzeichnet sind.
Gang der Verhandlungen.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrathes oder dessen Stellvertreter leitet die Verhandlung, bestimmt die Folgeordnung der zu verhan⸗ delnden Gegenstände, ertheilt das Wort und setzt das bei der Ab⸗ stimmung zu beobachtende Verfahren fest.
Bei schriftlicher Abstimmung sind nur die mit dem Stempel der Gesellschaft und der Stimmenzahl versehenen Stimmzettel — 5. 33 gültig.
Die Beschlüsse werden in der Regel durch absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen gefaßt, jedoch findet davon eine Aus⸗ nahme statt bei den nach §. 31 ad 1—5, 7 und 8 gedachten Gegen⸗ ständen, über welche nur eine Majorität von zwei Dritttheilen der gültig abgegebenen Stimmen entscheiden kann.
Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Aureschlag.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Ok⸗ tober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das ohne Angabe des Druckers erschienene Flugblatt mit der Ueberschrift: „Die Section New⸗York der sozia⸗ listischen Arbeiter⸗Partei an die Beväͤlkerung der Ver. Staaten“ nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.
Berlin, den 8. März 1881. 8
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
—
Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat auf Grund von §. 11 und §. 12 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 die Druckschrift:
„Protokoll des Kongresses der Deutschen Sozialdemokratie. Abgehalten auf Schloß Wyden in der Schweiz, vom 20. bis 23. August 1880. Zürich. VVerlag von A. Herter, Industriehalle, Riesbach, 1880.“ verboten. 8 8 Zwickau, den 8. März 1881. 8 “ Königlich sächsische Kreishauptmannschaft. 8 Dr. Hübel. 8
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Irnennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 1. März. v. Spalding, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 48, unter Stellung a la suite des Regts., als Comp. Führer zur Unteroff. Schule in Jülich, Pütter, Hauptm vom Inf. Regt. Nr. 60, unter Entbind. von dem Kommando zur Dienstl. bei dem Großen Generalstabe, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 48, versetzt. v. Raven, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 60, zum Pr. Lt. befördert. v. Bro⸗ zowski, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 5, in das Drag. Regt. Nr. 16, Woldering, Sec Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 4 in das Train⸗Bat. Nr. 11 versetzt. — 3. März. Ferno, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, dem Regt. aggregirt. Zeeden, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, zum Hauptm. und Battr. Chef, Gallwitz, Sec. Lt. von dems. Regt., Breiderhoff, Sec. L'. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 7, letz⸗ terer unter Versetz. in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 9, zu Pr. Lts., be⸗ fördert. v. Zawadzky, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 47, dem Regt. aggregirt. Hirschberger, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 47, zum Hauptm. urd Comp. Chef, Schulze, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ber“ lin, 3. März. Bauer, Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, als Halbinvalide mit Pens. ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. der Landw. Feld⸗Art. übengetreten.
Königlich Banyerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 2. März. Gramich, Oberst und Com⸗ mandeur des 1. Fuß⸗Arr. Regts. in gleicher Eigenschaft zum 1. Feld⸗ Art. Regt. versett. Blume, Oberst⸗Lt. urd Bats. Commandeur im 2. Fuß⸗Art. Regt., unter Versetz. zum 1. Fuß⸗Art. Regt., mit Führung dieses Regts. beauftragt.
Im Beurlaubtenstande. 28. Februar. Zeiler, Sec. Lt. des 11. Inf. Regts., auf Nachsuchen zu den Res. Offizn. dieses
Regts. zurückversetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 7. Ja⸗ n uar. Frhr. v. Bernhard, Pr. Lt. z. D., der Funktion als persönl. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Ludwig Ferdinand von Bavern enthoben. — 2. März. Kriebel, Oberst und Com⸗ mandeur des 1. Feld⸗Art. Regts, der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Februar.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Zschillee, Sec. Lt. der Res. des Karab. Regts., als Sec. Lt. beim Inf. Regt. Nr. 103, Messow, Königl. preuß. Pr. Lt. a. D., als Pr. Lt. beim Inf. Regt. Nr. 106, Frhr. v. Zedlitz und Neukirch, Königl. preuß. Sec. Lt. a. D., als Sec. Lt. beim Gren. Regt. Nr. 101, v. Pillement, Königl. bayer. Sec. Lt. a. D., als Sec. Lt. beim Inf. Regt. Nr. 107, Paur, Königl. bayer. Sec. Lt. . D., als Sec. Lt. beim Inf. Regt. Nr. 106 angestellt. Frhr. vv Rbchow, Sec. Lt. des Ulan. Regts. Nr. 17, v. Reinbardt, Sec. Lt. des Ulan. Regts. Nr. 18, zu Pr. Lts. be⸗ fordert. Strensch, Sec. Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, zum 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12 versetzt.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Frhr. v. Seebach, Sec. Lt. des Inf. Regts. Nr. 105, aus der aktiven Armee ausgeschieden und zu den Res. Offizn. seines Regts. überge⸗ treten. Mangelsdorf, Sec. Lt. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 12 der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. Menzel, Pr. Lt. der Landw. Inf. des 2. Bats Landw. Regts. Nr. 102 Hempel, Oppelt, Sec. Lts. der Landw. Juf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 101, Schmohl, Sec. Lt. der Landw. Inf. Nr. 108, der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Corps. Thierbach, Assist. Arzt 2. Kl. des Gren. Regts. Nr. 101, zum Ulan. Regt. Nr. 17 versetzt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.
Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc. Im aktiven Heere. 17. Februar. Funk, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 119, unter Stellung à la suite des Regts., als Adjut. zur 51. Inf. Brig. kommandirt. Mittnacht, Sec. Lt. in dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. — 5. März. Siegle, Zeughauptm., der Charakter als Zeugmajor, Peuerle, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 126, der Charakter als Major verliehen.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 5. März.
Veiel, Oberst z. D., der Charakter als Gen. Major,
Schill, Major a. D., zuletzt Bats. Commandeur im Inf. Regt.
v. p. Nr. 126, der Charakter als Oberst⸗Lt. verliehen.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den Generalarzt von Langenbeck, den General⸗Major von Unger, Commandeur der 22. Division, sowie den diesseitigen Gesandten in Oldenburg, Prinzen zu Isenburg, und nahmen demnächst den Vortrag des Geheimen Civil⸗Kabinets entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern in der österlichen Abendandacht des Doms an⸗ wesend und besichtigte heute die zum Besten des Vaterländischen Frauenvereins im Königlichen Schlosse ausgestellten Ehren⸗
ben, welche Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die rinzessin Wilhelm empfangen haben.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags mili⸗ tärische Meldungen entgegen, empfing den Commandeur des Ersten Garde⸗Regiments zu Fuß⸗ Obersten von Derenthall, so⸗ wie Se. Erlaucht den afen von Bentinck und ertheilte dem aus Trier hier eingetroffenen Regierungs⸗Präsidenten von Wolff eine Audienz.
Abends wohnten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprin⸗ zessin mit Ihren 22* Hoheiten der Prinzessin Christian zu Schleswig⸗Holst und der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen der Vorstellung im Wallner⸗Theater bei.
— Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen trat heute zu einer Sitzung zusammen. H
des Res. Landw. Bats.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (11.) Sitzung des Reichstages, der zahlreiche Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident von Goßler das Resultat der verschiedenen Kommissionswahlen (s. unter Reichstagsangelegenheiten) und den Eingang des Gesetzentwurfs, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, mit, worauf die gestern unterbrochene Verhandlung über die Abänderung der Artikel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfassung in Verbindung mit dem Antrage des Abg. Rickert fortgesetzt wurde. Der Abg. Frhr. von Lerchenfeld erklärte sich gegen zweijährige Budgetperioden, aber für die fünfjährige Dauer der Legis⸗ laturperioden; er bestritt die zunehmende Ermüdung der Nation durch den Parlamentarismus und speziell die wachsende Indifferenz gegen den Reichstag, auf Grund der nachgewiesenen sich steigernden Betheiligung an den Wahlen. Die Kollision zwischen Reichstag und Einzel⸗Landtagen lasse sich sehr wohl vermeiden und vermindere sich faktisch dadurch, daß die Nei⸗
gung, doppelte Mandate zu übernehmen, sichtbar im Abnehmen
begriffen sei. (Schluß des Blattes.)
— Bei Anwendung derjenigen Bestimmungen des Cirkular⸗ erlasses des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 20. Juni v. J., welche die Herbeiführung einer Geschäftserleichte⸗ rung für die Kreisbaubeamten bezwecken, sind Mei⸗ nungsverschiedenheiten darüber hervorgetreten, ob bei kleineren Reparaturen an verschiedenen Gebäuden desselben fiskalischen Dienstetablissements die nach Nr. 1 a. a. O. die Mitwirkung des betreffenden Kreisbaubeamten bedingende Grenze von über 500 ℳ nach dem Kostenaufwande für das gesammte Dienst⸗ Etablissement oder nach demjenigen für das einzelne Gebäude zu bemessen sei. Der Minister hat unterm 20. Januar d. J. die fragliche Bestimmung dahin erläutert, daß nach der der⸗ selben zu Grunde liegenden Absicht die letztere der beiden vor⸗ stehend angeführten Annahmen die zutreffende ist, und daß demgemäß in Fällen der hier gedachten Art eine Mitwirkung des Kreisbaubeamten dann nicht einzutreten hat, wenn die Kosten der an oder in je einem einzelnen Gebäude des be⸗ treffenden Dienstetablissements erforderlichen bezw. ausgeführ⸗ ten Reparaturen den Betrag von 500 ℳ nicht übersteigen.
— Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten macht die Regierungen ꝛc. durch Cirkularerlaß vom 11. v. M. dar⸗ auf aufmerksam, daß der Debit des giftigen Fliegen⸗ papiers nur den Apothekern und den zum Handel mit Giften berechtigten Kaufleuten und Gewerbetreibenden und auch diesen nur unter den beim Giftverkaufe vorgeschriebenen Vorsichtsmaßregeln, insbesondere nicht ohne Giftschein und nicht ohne die Bezeichnung desselben mittelst eines aufge⸗ drückten Stempels als „giftig“ gestattet sei.
— Die Einreichung einer Klage bei Gericht, welche als Klageanmeldung nach den Bestimmungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts eine Unterbrechung der Ver⸗ jährung des eingeklagten Anspruchs bewirkt, hat, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 9. Februar d. J., seit dem Inkrafttreten der Deutschen Civil⸗ prozeßordnung nicht mehr diese Wirkung. Vielmehr wird eine Unterbrechung der Verjährung seit dem Bestehen der neuen
Civilprozeßordnung nur durch Zustellung der Klage an den Beklagten herbeigeführt.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Großherzoglich hessischer Präsident des Finanz⸗Ministeriums Schleier⸗ macher, Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Präsident des Staats⸗Ministeriums Graf von Bassewitz, Herzoglich sachsen⸗altenburgischer Staats Minister von Leipziger und Fürstlich schaumburg⸗lippischer Geheimer Regierungs⸗Rath Spring haben Berlin wieder verlassen; der Kommissar der Landesverwaltung für Elsaß⸗Lothringen, General⸗Direktor der Zölle und indirekten Steuern, Fabricius, ist nach Straß⸗ burg zurückgekehrt.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unterstaatssekretär Dr. von Mayr ist aus Straßburg hier eingetroffen.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. E. A. Lutze in Altona, Dr. Cohaus in Vreden, Dr. Schaaf in Eltville, Dr. Nieden in Elberfeld, Dr. Ziel in Crefeld, Dr. Arnoli in Remscheid.
Banern. München, 6. März. (Allg. Ztg.) Der Aus⸗ schuß der Abgeordnetenkammer hat die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend die Gewerbesteuer, gestern beendet und hierbei mehrfache Abänderungen der Beschlüsse erster Lesung beschlossen. Der Ausschuß wird morgen in die zweite Berathung des Steuertarifs eintreten, so daß die Be⸗ rathung des Gewerbesteuergesetzes in der Kammer jedenfalls in kommender Woche wird stattfinden können. Die von dem Referenten des Ausschusses der Reichsrathskammer über, die derselben bereits vorliegenden drei Steuergesetze zu er⸗ stattenden Berichte sind dem Abschlusse nahe, doch konnte eine Ausschußsitzung zur Berathung derselben noch nicht anberaumt werden. Junchnt am nächsten Mittwoch, werden die be⸗ treffenden Ausschüsse der Reichsrathskammer die Gesetzent⸗ würfe, betreffend die Körordnung und den Vollzug des Reichs⸗Viehseuchengesetzes, berathen.
— 8. März. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer
hat heute den Gesetzentwurf über die Wahlreform in der
General⸗ und Spezialdebatte mit 147 gegen 1 Stimme an⸗ genommen.
Württemberg. Stuttgart, 7. März. (St. A. f. W.) Das Geburtsfest des Königs ist gestern in Stadt und Land allenthalben in feierlicher Weise begangen worden. Die Residenzstadt Stuttgart hatte einen reichen Fahnenschmuck an⸗ gelegt. Am Sonnabend Abend wurde von 12—2 Spielleuten und Musikcorps der hiesigen Garnison ein großer
pfenstreich ausgeführt. Am Festtag selbst fand Morgens
eveille statt und wurden von der Höhe des Kanonenwegs 50 Salutschüsse abgegeben. In sämmtlichen Kirchen der Stadt wurden Festgottesdienste veranstaltet. Wie alljährlich an seinem Geburtstage hat der König dieses Jahr wieder die unter der besonderen Fürsorge der Königin stehenden Armen⸗ und Krankenanstalten mit reichen Gaben bedacht.
Baden. Karlsruhe, 6. März. Der „Allg. Z.“ wird von hier gemeldet: „Die Frage der Innungen wird in immer weiteren Kreisen beifällig erörtert. So fand vor kurzem eine Versammlung von Handwerkern der verschiedensten poli⸗ tischen Richtungen statt, welche den betreffenden Gesetz⸗ entwurf besprach und sich dahin äußerte, daß die *. nungen obligatorisch eingeführt werden sollten. as Vorgehen des Reichskanzlers in dieser Angelegenheit sei dankbar
werden.“ nd . - 8 müsse das Institut der Heimath den veränderten Verkehrsver⸗
u begräßen, denn die Neugestaltung des Innungswesens zur Festigung des gewerblichen Mitteandes liege im Interesse der ganzen Nation. Doch müsse der Begriff des Handwerks näher bestimmt werden, und das Innungswesen sollte nicht Gemeinde⸗, sondern Staatsangelegenheit sein. In diesem Sinne werden Eingaben an Reichskanzler und Reichstag vor⸗ bereitet. Einstweilen schließen die Gewerbe in den größeren Städten sich zu Innungen zusammen, die zunächst eine gemeinsame Regelung des Lehrlings⸗ und Gesellenwesens bezwecken. In Freiburg erhalten vom 1. April an diejenigen Fleischergeselen weder Geschenk noch Ar⸗ beit, welche nicht im Besitz eines Legitimationsbuches sind, das eine deutsche Fleischerinnung ausgestellt hat. — Die aus konservativen Kreisen hervorgegangene Petition an den Reichstag um Reform des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz, für welche gegenwärtig Unter⸗ chriften gesammelt werden, führt die schlimmen Erfahrungen an, die man seit Bestehen des Gesetzes gemacht habe, und schreibt Verarmung wie Vagantenthum auf dessen Rechnung. Die frühere Heimathgesetzgebung sei besser gewesen. „Jeder⸗ mann muß eine Heimath haben, die im Falle seiner Hülfsbe⸗ dürftigkeit für ihn zu sorgen hat, und diese Gemeindeangehö⸗
rigkeit soll nur durch bestimmtes Rechtsgeschäft erworben und nicht
anders als durch Erwerb einer neuen
Landarme sollte es gar nicht geben.
verloren Uebrigens
hältnissen angepaßt werden in der Art, daß das Heimathrecht
mit der Thatsache des bleibenden Aufenthalts so sehr als
möglich übereinstimmt, und daß größere Verbände mit ange⸗ messenen Zuschüssen zur Erleichterung derjenigen Gemeinden eintreten, welche mit Armenlasten überbürdet sind oder solche Personen unterstützen müssen, die sich ihrer Heimathgemeinde durch lange Abwesenheit entfremdet haben. — Die hiesige Han⸗ delskammer hat sich mit Beziehung auf das Unfallversiche⸗
rungsgesetz für allgemeine Haftpflicht ausgesprochen, von
welcher kein Arbeiter zu befreien sei. Auch die bei landwirthschaft⸗ lichen Maschinen jeder Art beschäftigten Arbeiter seien bei⸗ zuziehen. Die Prämien sollten von Arbeitgebern und Ar⸗ beitern allein getragen werden; der Landarmenverband dürfe nicht beigezogen werden. Mit diesen Bestimmungen soll das Standesbewußtsein des Arbeiters gekräftigt und derselbe vor
Herabdrückung zum Armen bewahrt werden. — Die badischen
Thierschutzvereine sind mit ihrer Eingabe um Verbot des Taubenschießens in Baden abschlägig beschieden worden. Das Ministerium begründete seinen Bescheid mit einer Hinweisung auf §. 860 des Reichsstrafgesetzbuches. Die Vereine wollen ihren Antrag erneuern, zumal der angeführte Paragraph des Strafgesetzbuches auch auf vorliegenden Fall anzuwenden ist.“
— 7. März. Der Großherzog und die Groß⸗ herzogin sowie die Prinzessin Victoria sind heute Vor⸗ mittag von Berlin in Karlsruhe eingetroffen.
Hessen. Darmstadt, 8. März. Wie die „Darm. Z.“ meldet, begeben sich der Großherzog sowie die Prinzen Heinrich, Wilhelm und Alexander morgen Vormittag nach Schloß Rumpenheim, um der Beisetzung des weiland Prinzen Georg Karl von Hessen beizuwohnen. — Der Prinz von Wales ist gestern Nachmittag von hier über Mainz nach Paris abgereist.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 7. März. (Dr. J.) Heute Vormittag hat die erste Sitzung des neugewaählten Landtags des Herzogthums Sachsen⸗Coburg hier statt⸗ gefunden. Bon Seiten des Vertreters der Herzoglichen Staats⸗ regierung, des Geheimen Staatsraths Rose hier, wurde die Versammlung im Auftrage des Herzogs begrüßt, dann unter dem Vorsitze des Alters⸗Präsidenten, des Bürgermeisters Ronge zu Königsberg in Franken, die Ausschüsse zur Prüfung der Legitimationen der Abgeordneten durch das Loos bestimmt und darauf die Sitzung geschlossen.
Schwarzburg⸗ZSondershausen. Sondershausen, 6. März. (Mgdb. Ztg.) Der Landtag wurde gestern durch den Chef des Ministeriums, Geheim⸗Rath Reinhardt, eröffnet. In der Eröffnungsrede wird die in Aussicht genommene Ver⸗ einfachung der Landesverwaltung als das unverrückte Ziel der Regierung betont. Ferner soll die Stellung der Geist⸗ lichen gehoben werden; eine Vorlage wird das Viehseuchen⸗ gesetz und die Entschädigungsangelegenheit betreffen. Vor allen Dingen aber sei es nothwendig, die Domänen⸗ frage endgültig zu erledigen; es bewege diese Frage, mit welcher das politische und wirthschaftliche Leben des Landes verbunden sei, die Gemüther mit Recht. Der Fürst wolle die Nutzung und Verwaltung der Domänen dem Lande gern überlassen und habe diese Frage keineswegs mit kalter, geschäftsmäßiger Berechnung erwogen, sondern mit warmem Gefühl. Der Präsident, Landrath Drechsler⸗Arnstadt, gab sodann Kenntniß von den eingegange⸗ nen Vorlagen. Diese sind das Viehseuchengesetz, ein Gesetz⸗ entwurf, die eidliche Verpflichtung von Landtagsmitgliedern, des Landtagspräsidenten und des Landschaftssyndikus betref⸗ fend; Abänderung des Wahlgesetzes vom 14. Januar 1876: Abänderung der Bezirksordnung vom 10. Juli 1857; die Baupolizeiordnung; Nachträge zum Fischereigesetz vom 20. September 1876; Abgabe fuͤr gemeinnützige Zwecke im In⸗ teresse der Feuersicherheit; Vereinigung mehrerer Parochien; Aufhebung der Landesbaumschule; Aufhebung des Arnstadter
Katasteramts; die Domänenfrage ꝛc. .
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. März. (W. Z.) Heute t unter Vorsitz des Sektionschefs von Källay die zweite idung der conférence à quatre wegen der türkisch⸗
serbisch⸗bulgarischen Bahnanschlüsse stattgefunden. Die Fürstlich serbische Regierung war bei derselben nur ihren hiesigen Gesandten Christié vertreten, da Ober
dravkovis sich vor einigen Tagen in Folge eines in seiner Familie eingetretenen Todesfalles nach grad begeben hat. — Wie aus Belgrad unter dem heutigen Datum gemeldet wird, trifft der Sektionschef im Fürstlich serbischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten Steis heute in Wien ein. Derselbe wurde mit der Mission betraut, Serbien bei den Verhandlungen uber den mit Oesterreich⸗Ungarn abzuschließen⸗ den Konsular⸗ und Jurisdiktionsvertrag zu vertreten.
— Aus Kairo wird hierher gemeldet: Der Kronprinz
Rudolph wird in Oberegypten von Assuan aus auch die nahe nubische Grenzstadt Schellat und die Insel Elephantine besuchen. Die nubische Bevölkerung dieser Insel wird ver⸗ schiedene Kriegsspiele aufführen und dem Kronprinzen einige ihrer Kunsterzeugnisse als Geschenk überreichen.
rität befindlichen,
Pest, 7. März. Die „Pol. Corr.“ meldet: Wohl selten ist in Ungamm eine Wahlagitation so frühzeitig eingeleitet worden, als dies gegenwärtig der Fall ist. Weiß doch heute Niemand zu sagen, wann die Wahlen, für die man mit so regem Eifer rüstet, stattfinden werden. Ordnungs⸗ mäßig läuft das Mandat des Reichstags erst mit dem 16. Ok⸗ tober d. J. ab. Ob man nun mit der Eventualität einer früheren Auftösung vorgehen wird und in welchem Zeitpunkte dies erfolgen könnte, läßt sich aber heute noch nicht fest⸗ stellen. Nichtsdestoweniger ist es eine unleugbare Thatsache, daß sich nicht nur in der Hauptstadt, sondern auch in der Provinz eine lebhafte Wahlagitation allseitig schon jetzt gel⸗ tend macht, und zwar besonders in den Krreisen der Anhänger der liberalen Partei, ohne daß hierzu vom Zentrum ein be⸗ sonderer Impuls ausgegangen wäre. Es scheint dies die un⸗ erwartete Folge der so überaus rührigen Agitation der äußersten Linken zu sein, gegen welche die in großer Majo⸗ ruhig denkenden Wähler nun⸗ mehr aus eigenem Antriebe kräftig zu reagiren beginnen. — Die in Angelegenheit der Gewerbegesetz⸗Revision einberufene allgemeine Enquete hat ihre Berathungen nach nahezu vierzehntägigen Debatten heute geschlossen. Es wurde in denselben zwischen den Anhängern des Systems der Zwangs⸗ genossenschaften und den Verfechtern des Prinzips der völligen Gewerbefreiheit eine Verständigung angebahnt und für jetzt so viel erzielt, daß Diejenigen, welche zum Beginne der Enquete den Qualifikationsausweis als unerläßliche Bedingung zum Betriebe eines Gewerbes hinstellten, diese Forderung im Laufe der Verhandlungen fallen ließen.
Belgien. Brüssel, 8. März. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer berieth heute das Budget des Justiz-Ministeriums und lehnte mit 95 gegen 26 Stim⸗ men ein von Goblet und Genossen eingebrachtes Amendement, betreffend die Herabsetzung der Summen für die Besoldung der Erzbischöfe und Bischöfe, ab. Ein Amendement des Justiz⸗Ministers, betreffend die Aufhebung der den Semi⸗ naren zugewandten Stipendien, wurde genehmigt. Hierauf wurde das gesammte Budget des Justiz⸗Ministeriums mit 68 gegen 50 Stimmen angenommen.
Großbritannien nud Irland. London, 7. März, (Allg. Corr.) Die Prinzessin Louise, Gemahlin des Marquis von Lorne, verließ am Sonnabend London, um sich auf längere Zeit nach Italien zu begeben.
Der bisherige Gesandte und bevollmächtigte Minister in Athen, Mr. Corbett, ist in gleicher Eigenschaft nach Rio de Janeiro versetzt worden.
Die am Sonnabend erfolgte Abreise des Generals Sir Frederick Roberts von London gestaltete sich zu einem wahren Ereignisse. Im Bahnhofe in Paddington hatte sich eine nach Tausenden zählende Menschenmenge eingefunden, die den General, als er in Begleitung seiner Gemahlin und seines Stabes erschien, mit lang anhaltenden Zurufen begrüßte. Als er sich nach dem für ihn bestimmten Salonwagen begab, streuten ihm elegant gekleidete Damen Blumen auf den Weg. Auf dem Perron hatten sich der Herzog von Cambridge, der Kriegsminister Mr. Childers, Lord Chelmsford, Sir Bartle Frere und andere Personen von Auszeichnung eingefunden, um sich von dem General zu verabschieden. Ehe der Zug, der ihn nach Dartmouth, dem Einschiffungsorte, führte, abdampfte, über⸗ brachte ihm ein Feldjäger ein eigenhändiges Schreiben der Königin. Der General und sämmtliche Offiziere seines Stabes trugen Civilkleidung. In Dartmouth erfolgte die Einschif⸗ fung an Bord des „Balmoral Castle“, der Sonntag in aller Frühe die Anker lichtete. — Von Woolwich ging am Sonntag Morgen der Torpedodampfer „Thames“ nach Süd⸗ afrika ab, mit 350 Mann Infanterie und 450 Ton⸗ nen Kriegsmaterial, bestehend aus 1 500 000 Ge⸗ wehrpatronen, 500 000 Karabinerpatronen, 5 Tonnen Patronen und 12 Tonnen gefüllter Granaten für 7⸗ und 9 pfündige Kanonen, 40 Tonnen Towergewehre, einer großen Quantität Uniformstücke, 450 Zelten, 16 000 Decken, 25 000 Sandsäcken für Verschanzungen, 180 Tonnen Lager⸗ equipagen, 100 Tonuen eingepökelten Fleischs, 1000 Wasser⸗ filter, 20 Tonnen Hospitalvorräthe, 9 Feldschmieden u. s. w.
Aus Mount Prospect meldet ein Telegramm des „Standard“ vom 4. d.: 2
„Die Boern⸗ bewachen die Fartben des Buffalostromes sehr streng, und wenn sih mehrere Plänkler ihnen nahen, werden sie be⸗ schossen. Es ist hier die Meldung eingegangen, daß Standerton kapitulirt hat. Eine Pestätigung der Nachricht liegt noch nicht vor, aber es ist sicher, daß heftiges Schießen aus dieser Richtung ver⸗ nommen worden.“
Der Spezialberichterstatter des „Standard“ meldet aus Prospekt Hill unterm 5. d. Abends:
„Wir haben seit 24 Stunden ugunterbrochen Regen gehabt. Das Lager steht unter Wasser, die Flüsse sind in Ströme verwandelt worden, und für den Augenblick ist der Weg nach Nencastle durch die geschwollenen Gewässer des Ingogo und anderer Flüsse abgeschnit⸗ ten. Der Marsch des 58. Regiments nach Newenstle ist verzögert worden, und es kann vor Aufhören des Regens und dem Fallen der Flüsse keine Bewegung ausgeführt werden. Ih habe Grund zur Annahme, daß die Zahl der bei Langs Nek lagernden Boern nicht 3000 Mann übersteigt. Der Feind verläßt sich jedoch darauf, daß kein Angriff vor dem Eintreffen aller unserer Truppen au der Front erfolgen werde. Viele Boern sind daber zeitweilig nach ihrer Heimath zurückgekehrt. Am Tae des Angriffs erwartet man, daß rolle 5000 Mann die feindliche Stellung vertheidigen werden. Die Eingeborenen behaupten, daß die Angaben der Boern über ibre Verluste felsch seien und die Anzahl ihrer Todten und Verwundeten 00 betrage. Für einige Zeit dürften keine Nachritten von Interesse zu erwarten sein, da der Febler eines Angriffs mit ungenügenden Kräften vom General Wood nicht wiederholt werden wird.“
In Irland scheint man die eer der Ligisten wahr machen zu wollen, daß die Einführung des Ausnahmezustandes nur das Signal sein werde, mit den Agrarverbrechen von Neuem zu beginnen. Am letzten Freitag wurde abermals ein agrarischer Mord verübt, diesmal unweit Mullingar, in der Grasschaft Westmeath. Als Patrick Farrelly ein Pächter aus Moyvore vom Jahrmarkt in Multifarmham zurückkehrte, wurde er auf freiem Felde von zwei Männern angefallen und nieder, eschossen. Die Mörder, welche entwischten, feuerten fünf Schüsse auf ihr Opfer ab. Die Ursache des Mordes wird dem Umstande zugeschrieben, daß Farrelly vor sieben Jahren ein Gut pachtete, dessen früherer Pächter er⸗ mittirt wurde.” 8
Am Freitag Vormittag traf Mr. Forster im Dubliner Schlosse ein. Bald darauf füllte sich das Vorzimmer des Staatssekretärs mit residirenden Friedenstrich⸗ tern und Polizeioffizianten, welche am Abend zuvor durch den Telegraphen nach der Hauptstadt berufen worden waren; es fanden sich mindestens 80 besoldete Polizeirichter und etwa 100
Polizei⸗Inspektoren ein. Es wurde der Beschluß gefaßt, alle unter dem Zwangsakt Verhafteten im Gefängniß von Kilmainham, dessen Zellen hölzerne Fußböden haben, zu interniren. Sodann wurde in Berathung gezogen, in welchen Bezirken das neue Gesetz angewendet werden solle. Je zwei Friedensrichter aus jeder Grafschaft wurden vorgerufen und über den Stand des Verbrechens in ihren resp. Bezirken befragt. Die Be⸗ rathung dauerte den ganzen Tag. Abends trat der geheime Rath zu einer Sitzung im Schlosse zusammen, um zu be⸗ schließen, welche Grafschaften „proklamirt“ werden sollen. Die Zahl der ursprünglich in Aussicht genommenen Verhaftungen wird, in Anbetracht des freiwilligen Exils einer Anzahl von „Verdächtigen“, eine beträchtliche Verminderung erfahren.
Natthew Harris, einer der Angeklagten in dem jüngsten Staatsprozeß und einer der vorgeschrittensten An⸗ hänger der Landliga, hielt es für räthlich, am Freitag nach England abzureisen. Boyton, der bis wenige Tage vor An⸗ nahme des Gesetzes höchst herausfordernde Reden gehalten, ist plötzlich verschwunden, während Sheridan, ein anderer An⸗ geklagter, gegenwärtig nicht zu Hause ist. Im Verlaufe der Woche sollen 25 Verhaftungen vorgenommen werden.
Die Freitagsnummer der „Gazette“ enthält Prokla⸗ mationen des Vize⸗Königs und des Geheimen Raths in Irland, denen zufolge vom gleichen Tage ab 10 Distrikte der Grafschaft Cork, sowie die Grafschaften Clare, Galway, Kerey, Leitrim, Limerick, Mayo, Roscommon und Sligo unter die Bestimmungen des ‚Gesetzes für den besseren Schutz der Per⸗ son und des Eigenthums in Irland“ gestellt sind.
Aus Dublin wird berichtet, daß die Behörden beschlossen haben, den Homerule⸗Abgeordneten Dillon in Gemäßheit des Zwangsakts zu verhaften, weil derselbe vor Kurzem den Päch⸗ tern das „Boycottiren“ empfohlen hat. — Bei einem gestern in Mullingar abgehaltenen Landmeeting erklärte der Ab⸗ geordnete T. D. Sullivan, die Grafschaft Westmeath werde Mr. Forster beweisen, daß sie sich nicht durch den Zwangsakt ein⸗ schüchtern lasse. — Wie verlautet hat Mr. Parnell den Ge⸗ danken, eine Ansprache an seine Wähler zu halten, aufgegeben, und wird demnächst nach Paris zurückkehren. — Die irischen Parlamentsmitglieder haben beschlossen, daß die größere Anzahl derselben am nächsten Sonntag nach Irland zurück kehren und sich ihren Wählern gegenüber über den Zwangsakt aussprechen sollte, da derselbe den Fortschritt und die Fort⸗ dauer der Landliga beeinflussen dürfte.
— 8. März. (W. T. B.) Die amtliche „Gazette“ veröffentlicht die Erhebung des diesseitigen Botschafters ir Berlin, Lord Russel, in den Pairsstand mit dem Titel Baron Ampthill zu Ampthill.
Im Unterhause bestätigte heute der Staats⸗ sekretär für Indien, Hartington, auf eine Anfrage Mac Farlanes, daß Gesandte Ajub Khans in Kan⸗ dahar eingetroffen und mit gebührender Höflichkeit auf⸗ genommen worden seien. Er wisse aber nicht, ob Unterhand⸗ lungen stattgefunden hätten. Ajub Khan habe mehr als eine Mittheilung der indischen Regierung zukommen lassen und sich unschuldig an der Ermordung des Lieutenants Maclaine erklärt. — Der Premier Gladstone erklärte auf die Anfrage Northcotes: er könne für die Berathung der Motion Stanhope'sbezüglichdes Rückzuges der englischen Truppen aus dem süd⸗ lichen Afghanistan erst einen Tag festsetzen, wenn die dringenden Positionen des Budgets erledigt wären. Auf eine weitere Anfrage erwiderte der Premier Gladstone: die Regierung habe keine Instruktionen ertheilt, bei den Boern eine Waffenruhe zu beantragen, sie billige indessen das Verhalten des Generals Wood. Die Regierung könne nicht versprechen, daß das Parlament vor dem Friedensschlusse mit den Boern Gelegenheit haben solle, über die Friedensbedingungen zu debattiren. Churchill kündigte hierauf an, er werde morgen die Anfrage an die Regierung richten, ob bei der gegenwärtigen Lage der Dinge die in der Thronrede in Aussicht genommene Vindi⸗ zirung der Autorität der Königin erreicht worden sei. — Hierauf wurde die Spezialberathung der irischen Waffenbill fortgesetzt.
— 9. März, früh. (W. T. B.) Unterhaus. Bei der fortgesetzten Einzelberathung der irischen Waffenbill begab sich ein sehr lebhafter Zwischenfall, indem der irische Deputirte O' Donnell wegen Mißachtung des Vorsitzenden von der Sitzung suspendirt wurde. 8
— 9. März, Vormittags. (W. T. B.) Für die Graf⸗ schaft Westmeath ist der Ausnahmezustand proklamirt worden.
Dublin, 8. März. (W. T. B.) Heute haben die ersten Verhaftungen seit Proklamtrung des Inkrafttretens der Bestimmungen des Zwangsgesetzes stattgefunden. Ver⸗ haftet wurden ein Negociant Namens Walsh aus Castlebar, ein hervorragendes Mitglied der Landliga, und noch zwe weitere Mitglieder derselben, darunter Michael Boyton, welcher am meisten für die Organisation der Liga thätig war. Boyton legte Namens der amerikanichen Republik Ver⸗ wahrung gegen seine Verhaftung ein.
Frankreich. Paris, 7. März. (Cöln. Ztg.) Der Kriegs⸗Minister wird bereits in nächster Zeit die Rund⸗ reise durch die Befestigungen des östlichen Frank⸗ reichs antreten. Es handelt sich jetzt zuvörderst um die Schleifung einer Anzahl von Forts um Mezieres und um den Bau verschiedener Forts um Charleville, da aus Charle ville ein verschanztesLager zum Schutz der Maas gemach werden soll.
Bei der gestern in Mortagne vorgenommenen engeren Wahl wurde der republikanische Kandidat Bansart des Bois mit 6757 Stimmen gewählt. Dugue de la Fauconnerie war bekanntlich zu Gunsten des republikanischen Kandidaten urückgetreten. 1
— 8. März. (W. T. B.) Der Prinz von Wales ist heute früh hier eingetroffen. — Der Minister der Posten und Telegraphen, Cochery, hat bei den aus⸗ wärtigen Eisenbahnverwaltungen Schritte gethan, um die neuen Bestimmungen für den Postpacketdienst, deren Ausführung ursprünglich für den 1. Oktober in Aussicht ge⸗ nommen war, bereits am 1. Mai ins Leben treten zu lassen.
Die Deputirtenkammer zog heute den Gesetzentwurf, betreffend die Durchbohrung des Simplon, in Erwägung. — Der Senat genchmigte den Zoll von 6 Frcs. für Weine und von 30 Frcs. für Alkohol. Der Minister⸗Präsident Ferry erklärte der Kommission zur Vorberathung des An⸗ trages Bardour, betreffend die Wiedereinführung des Listen⸗ fkrutiniums, daß die Regierung in keiner Weise bei der Berathung interveniren werde und nicht beabsichtige, die Kabinetsfrage zu stellen.