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die er aber um deshalb doch mit Freuden begrüße, als sie die Bildung einer liberalkonservativen Partei als eine Un⸗ möglichkeit erscheinen lasse. Der Bundesrath habe von seinem Recht der Initiative zu Verfassungsänderungen seit dem Be⸗ stehen des Deutschen Reichs zweimal Gebrauch gemacht; das erste Mal habe es sich um die Einschränkung der Rede⸗ freiheit der Abgeordneten gehandelt, das zweite Mal sei dem Reichstage diese Vorlage gebracht worden. Sei das blos Zufall, daß die einzige Verfassungsinitiative, die die Re⸗ gierungen ergriffen hätten, gerade darauf ausgegangen sei, die verfassungsmäßigen Rechte des Reichstags zu verkürzen? Habe doch der Reichskanzler selber mit seiner bekannten Offenheit gesagt, daß zu gewissen Zeiten liberal, zu gewissen diktatorisch regiert werden müsse. Die Vorlage entspreche nicht der nationalen Politik, von der sich der Reichskanzler bisher habe leiten lassen. Das Deutsche Kaiserthum allein sei zu schwach konstituirt, um diejenige sammelnde und konzentrirende Ge⸗ walt mit Sicherheit zu üben, die man in einem so großen
eiche nicht entbehren könne. Es müsse sein Ansehen, seine
ewalt wesentlich darauf basiren, daß es durch den Reichstag,
ls das zweite Centralorgan des Reiches, unterstützt werde. Eine Schmälerung der Rechte des Reichstages brächte daher die nationale Entwickelung in Gefahr. Er bitte deshalb, die Vorlage abzulehnen.
Hierauf ergriff der Staatssekretär Scholz das Wort:
Den allgemeinen politischen Ausführungen des Herrn Vorredners
wird von anderer Seite, von berufener Seite denke ich, ausführlich
noch begegnet werden, ich muß mich aber gleich wenden gegen einige
der Vorwürfe, die der Herr Vorredner im Eingang seiner Rede, wo er die Güte hatte, sich den Bemerkungen zuzuwenden, die ich ge⸗ macht habe, gegen mich erhoben hat.
Der Herr Vorredner hat gesagt, ich hätte mir ein thema pro- baudum gewissermaßen willkürlich aufgestellt, ich hätte nicht nöthig gehabt, gegen den Scheinkonstitutionalismus, der in dieser Vorlage gefunden wurde, zu sprechen, es gäbe Niemand, der die Geschichte und die Zustände der deutschen Staaten, wo bereits zweijährige Etats⸗ perioden beständen, kennte, und nicht zugeben sollte, daß mit solcher Einrichtung auch ein wirklicher Konstitutionalismus vereinbar sei. Ja, meine Herreag, wenn der Herr Vorredner die Güte gehabt hätte, mich ganz anzuhören und zu hören, was ich von dem Herrn Abg. Dr. Lasker citirt habe, der gestern gerade diese Autführungen
gemacht hat, dann würde er mir nicht diesen Vorwurf machen können,
daß ich mir ein thema probandom willkürlich gesucht hätte. Ich geceptire den Herrn Vorredner aber gern als Bundesgenossen gegen
8 be Abg. Lasker, den er mit diesen Ausführungen auch wider⸗ egt hat.
Der Herr Vorredyer hat dann gesagt, ich hätte füglich mir die Aufgabe zu stellen gehabt, nachzuweisen, daß zweijährige Etatsperio⸗ den besser seien als einjährige. Bei aller Bereitwilligkeit, bei solcher Gelegenheit den Belehrungen mich zugänglich zu beweisen, die der Herr Vorredner gemacht hat, kann ich das nicht, denn die Vorlage, meine Herren, führt nirgends aus, daß zweijährige Etatsperioden besser seien wie einjährige, sondern der Vorschlag der zweijährigen Etatsperioden ist ein Folgesatz des Entschlusses, der in der Vor⸗ lage zum Ausdruck kommt, der konkurrirenden Thätigkeit des Reichs⸗ tags und der Landtage und den Uebelständen, die sich daraus ergeben, ein Ende zu machen. Dieses Motiv erkennt der Herr Vorredner vielleicht nicht an, ich habe seine Ausführungen so verstanden, daß er dieses Motiv als wahr und erschöpfend für die Vorlage nicht gelten lassen will; ich kann ihm das nicht nehmen, aber das auspesprochene Motiv der Vorlage ist es gewesen und ich glaube, es ist Niemand bercchtigt, andere Motive derselben zu substituiren, ich habe mich daran zu halten gehabt
Der Herr Vorredner hat dann gesagt, ich hätte versucht nachzuweisen, zweijährige und einjährige Etatsperioden seien im Wesentlichen gleich gut, und er hat dabei die Bemerkung gemacht, Jemand, der nicht logisch und psychologisch anders als normale Menschen eingerichtet sei, könne solchen Satz nicht ausführen, jeder normale Mensch müsse vielmehr anerkennen, daß zweijährige Perioden eo ipso übler seien wie einjährige. Ja, das Kompliment, was darin liegt, kann ich auf mich nicht be⸗ ziehen, denn ich habe gar nicht den Versuch gemacht, nachzuweisen, daß einjährige und zweijährige Perioden gleich gut seien; ich habe, wie Sie sich erinnern werden, anerkannt, daß, wie jedes Ding zwei Seiten habe, so auch die zweijährigen vr irg nicht von allen Nachtheilen freizusprechen stien; ich habe nur gegenüber den Einwendungen, die gestern erhoben waren und die fundamental dahin gingen, daß mit zweijährigen Perioden ein wirkliches Etatsrecht vicht denkbar sei, diesen gegenüber habe ich versucht zu widerlegen, daß eine zweijährige Etatsperiode den Begriff des Etats, das wahre Wesen des Etats vernichte, und ich habe außerdem mich nicht darauf Aüsatt⸗ sondern hinzugefügt, gewisse Vortheile seien mit der zwei⸗ jährigen Periode verbunden; von denen hat der Vorredner nicht die Eüte gehabt, Notiz zu nehmen. G
Hierauf ergriff der Bewollmächtigte zum Bundesrath 83 giic⸗ württembergische Ober⸗ Finanzrath von Schmid as Wort.
Meine Herren! Die württembergische Regierung, welche ich hier iu vertreten die Ehre habe, steht im Prinzip auf dem Standpunkt des Gesetzesentwurss; sie erachtet es Angesichts der bis zu einer Art Nothlage hervorgetretenen Mißstände in hohem Grade für angezeigt und an der Zeit, daß diesen Mißsländen, soweit immer thunlich, gründlich abgeholfen werde; als angemessenes und richtiges Mittel zu diesem Zweck aber erkennt sie die Einfüdrung zweijähriger Etatsperioden im Reich und, wo mehrjährige Etatsperioden noch nicht bestehen, auch in den einzelnen Bundesstaaten.
Was nun die Berathung und Feststellung der Gesetzesvorlage im Bundekrathe anbelangt, so möchte ich zu meinem Theil kon⸗ statiren, daß die verbündeten Regierungen von den lediglich in der Sache selbst gelegenen Erwägungen ausgegangen sind, daß ibnen die politischen Nebenrücksichten, von denen in diesem hohen Hause an mehreren Stellen die Rede war, ganz fern gelegen haben. Es hat sich in keiner Weise bei irgend einer verbündeten Regierung auch nur in irgend welcher Ferm die Absicht kundgeseben, mit dieser Gesetzee vorlage den Rechten und der Autorität des Reichstags zu nahe zu treten, geschmweige denn, daß, wie der letzte Herr Redner eigentlich durch⸗ biicen ließ, ein Attentat auf diese Rechte und auf diese Autorität des Reichstags versucht werden sollte. Meine Herren, eine solche Auf⸗ fassung muß schon im Hinblick auf die Levalität, welche doch die ver⸗ kündeten Regierungen auch für ihren Standpunkt beanspruchen müssen, a Umine zusückgewiesen werden. 88 Wenn aber der gerhrte Herr Vorredner am Schlusse seiner Rede die hahben naticnalen Gesichtepunkte ins Feld führte, welche nach einem Standpunkte eben in der Situation des Dertschen Reicht und seiner Entwickelung begründet seien, so möchte ich demgegentber —2,* daß auch der Bundeszrath wahrlich un⸗ verbröchlich und treu fes halten wird an den Grundlagen und Grund⸗ bestimmungen unserer Verfassung, das es aber eine andere Frage ist, ocb man die köuftige Entwickeiung des Deutschen Reichs oder die Fortbilvdung, wie der Herr Vortedner sie gerannt hat, sich vor⸗ selt im Sinae einet unitarischen Ausgostaltung oder im Sinne der föͤderativen Grundlage, auf welcher unsere Verfassung ruht. Das ist der Kernpunkt der Fraze, und alles, was Sie dagegen sager, das ist, wenn mir den Auedruck gestatten, eigentlich mehr Schlag⸗ wort, so verhält ets sich.
Demnächst aber, meine ren, moͤchte ich, indem ich der Vor⸗ lage selbst näber trete, vor alem betonen, daß der Schwerpunkt des Gesetentmurte, das caput et fandamentam dieser Borlage, die Ein⸗
fütbrung ber zwe jätrigen Bu ioten, der Art. 69 jst und daß gegenübet bissem Artikel die n Bestimmungen der Porlage sich Iweder verhalten in einem direkien logischen Zusammenhange wie
z. B. der Art. 24 derselben, wonach, wenn zweijährige Budgetperioden eingeführt werden, mit Nothwendigkeit sich auch ergiebt eire Ver⸗ mebrung der Legislaturperioden der Zeit nach, odir daß sie in einem nur nebensächlichen Zusammenhange stehen, nicht in einem so noth⸗ wendig logischen, wie z. B. der Art. 13. Ich betone das ganz eigens, weil in der gestrigen Verhandlung hier im hohen Hause die Meinung hervorgetreten ist, daß im Sinne der verbündeten Regierungen gerade dieser Art. 13 der Schwer⸗ punkt der Vorlage sei. Meine Herren, in einem gewissen Zusam⸗ menhange steht er mit dem Grundgedanken der Vorlage, aber er er⸗ giebt sich nicht mit einer solchen Nothwendigkeit, wie der Art. 24 der Vorlage.
Meine Herren, der Hr. Abg. Dr. Lasker hat gestern dem Bun⸗ des ath den Vorwurf gemacht, es wäre eine solche Auffassung dieser Frage nur deshalb eigentlich möglich gewesen, weil die Geschichte der Entstehung dieser Artikel eben nicht bekannt sei. Der Herr Abgeord⸗ nete irrt sich in dieser Beziehung. Wenn sich das nämlich auch so verhalten sollte, wie der Herr Abgeordnete sagt, dann, meine Herren, ist der Gesichtspunkt ihm entgegenzuhalten, von welchem er selbst ausgegangen ist, nämlich, daß sich historisch und thatsächlich an das Budgetrecht und an die Budgetberathung eben auch die Berufung der parlamentarischen Körper zu knüpfen pflegt. In diesem Sinne also und mit dieser Maßgabe ist es vollständig richtig, wenn von Seiten des Bundesrathstisches gestern, sowie auch in den Motiven ein gewisser ursächlicher Zusammenhang zwischen Art. 69 und dem Art. 13 geltend gemacht worden ist. In der Frage der historischen Entstehung dieser Artikel trete ich dem hern. Abg. Lasker nicht ent⸗ gegen, in diesem Sinne habe ich nicht gesagt, er babe sich geirrt.
Meine Herren, die Frage nun, um welche es sich hier eigentlich handelt, ist doch die, zu untersuchen, ob die pessimistische Auffassung, in welche auf so manchen Seiten des Reichstags dieser Vorlage gegenüber sich vertieft wird, wirklich begründet ist, und zweitens, ob — und in diesem Sinne trete ich in einem gewissen Betracht der diesbezüglichen Aufstellung des Hrn. Vorredners bei — ob für die vorgeschlagene Maßnahme das Uebergewicht der praktischen Gründe sich wirklich geltend macht, oder nicht. Gestatten Sie mir nun, daß ich diese Kardinalfrage ac ö objektiven Gesichtspunkten kurz zu beantworten mir erlaube.
Meine Herren! Man ist von Seiten der verbündeten Regierun⸗ gen in der That davon ausgegangen, daß dieses Monate lange und gleichzeitige Tagen des Reichstages und der Einzellandtage ein wie
nach Ansicht der verbündeten Resierungen, so auch in dem Bewußt⸗
sein des Reichstages und der Nation zu einer solchen Nothlage aus⸗ gewachsener Mißstand sei, daß hier eine gründliche Abhülfe geschaffen werden müsse. Unterschätzen Sie nicht die Gründe, welche gerade in dieser Richtung zu der Vorlage geführt haben. Es handelt sich in der That auch hier auf diesem Gebiet um die Herstellung eines modus vivendi zwischen dem parlamentarischen Leben des Reichs und der Einzelstaaten. Das ist der maßgebende Gesichtspunkt, und wenn Sie unter diesem Gesichtspunkt die ganze Vorlage auffassen, dann werden Sie nicht mehr sagen können, es sind bloße Bequemlichkeitsrücksichten, es sind blos Zweckmäßigkeits⸗ gründe! Nein, meive Herren, es ist in gewissem Betracht eine Lebensfrage, welche an den Parlamentarismus selbst herantritt. Nun hat Ihnen der Hr. Staatssekretär Scholz auf Grund statisti⸗ scher Erhebungen solche ziffernmäßige Thatsachen vorgetragen, und ich könnte dieselben hier ergänzen, aus denen doch hexrrorgeht, daß diese Konkurrenz zwischen Reichstag und Landtagen diese ungemessene Inanspruchnahme von Zeit und Kraft doch auf die Dauer sich nicht so forttragen läßt. Meine Herren, dazu kommt nun aber noch ein überaus wichtiges Moment, welches ich wohl zum ersten Mal jetzt in diesem Hause zur Geltung bringe. In Deutschland stehen die Dinge, sei es zufällig — ich glaube es nicht — sei es aber nach einer gewissen inneren Lage so, daß sie für die verschiedenen parla⸗ mentarischen Körper des Reichs und der einzelnen Länder nicht eine solche Anzahl von Männern finden, daß Kollisionen in den Personen nicht auch mit Nothwendigkeit eintreten werden. Ein erheblicher Theil der Herren Abgeordneten ist, wie Ihnen so gut bekannt ist wie mir, in beide Vertretungskörper berufen. Hiermit tritt aber eine Kollision der Pflichten und auch eine Friktion der Kräfte ein, welche auf die Dauer kaum erträglich erscheinen wird. Können Sie nun aber, meine Herren, die in Deutschland so geartete Sachlage durch ein bloßes Nein umgestalten? Das wird Ihnen wohl nie möglich werden. Wenn das aber so liegt, so werden wir auch recht wohl die Rufe verstehen, welche eigentlich in den Beschlüssen des Reichstags, des Norddeutschen schon im Jahre 1868, dann des Deutschen Reiche tags im Jahre 1872 und endlich 1873 ergangen sind. Meine Herren, diese Beschlüsse des Reichetags sind die beste Signatur der ganzen Si⸗ tuation, und wenn der geehrte Herr Vorredner vorhin sesägt hat, diese Apathie des Volkes erkläre sich aus ganz anderen Motiven als aus denen, welche etwa die Vorlage unterstellen wolle, so antworte ich hierauf ganz einfach: lesen Sie Ihre eigene Resolution, die Sie im Jahre 1873 gefaßt haben. Dort steht: unter den maßgebenden Gesichtspunkten, welche in dieser Beziehun eine Aenderung nothwendig erheischen, sei auch der, da bei den bisherigen Zuständen eine Zersplitterung der Kräfte und des Interesses der Nation an den parlamentarischen Verhand⸗ lungen einträte. Meine Herren! Mit diesem Ihren eigenen Zeug⸗ nisse sind alle jene großen Worte, die wir in dieser Beziehung gehört haben, thatsächlich entkräftet. Und dann frage ich Sie: sind denn die Dinge besser geworden A 18737 Haben sie sich nicht in- pejus gestaltet? Meine Herren! Nicht durch die Motive, welche Sie angeführt haben, sondern durch eine in der Natur der Dinge selbst gelegene Nothwendigkeit ist das so eingetreten und dieser That⸗ sache gegenüber kann man mit bloßen Ausführungen, welche die all⸗ gemeine Politik betreffen, nicht aufkommen. eine Herren! Kein Mensch wird Ihnen glauben draußen in der Nation, daß der Reichskanzler eigentlich in dieser Beziehung und mit dieser Vorlage eine Politik treiben will, welche gegen das nationale Interesse sei. Da finden Sie keinen Glauben! Sie werden tauben Ohren predigen! (Widerspruch links. — Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, ich moͤchte also darauf zurück⸗ kommen, wie diese Nothlage und die Herstellung eines modus vivendi eigentlich die Grundursache der Vorlage ist und wie hier die Lebenswurzel oder doch wenigstens eine Lebenswurzel des Parlamentarismus selbst getroffen wird, wenn der Parlamen⸗ tariemus unter diesem Gesichtspunkte die Vorlage nicht betrachtet. Demnaͤchst aber, meine Herren, v. ich auf die Frage eingehen: Sind dean die bisher vorgeschlagenen Nittel geeignet, diesem Noth⸗ stand ein Ende zu machen? Aus den Verhandlungen vom Jahre 1868 ab bis heute ersehen wir, daß hauptsächlich drei Mittel in Vorschlag gebracht worden sind. Die erste Kategorie ist, daß ein kestimmter Anfangstermin für die Sitzungen des Reichstages festgesetzt weide. Dieser Gedanke ist schon 1868 aufgetaucht, hat aber zu den ver chiedensten Zeiten im Reichstag selbst eine ganz verschiedene Beantwortung erfahren. Lesen Sie diese
Verhandlungen nach und Sie werden sich überzeugen, mit welchen grohen Schwierigkeiten in dieser Beziehung zu kämfen ist, wie sehr die Meinungen in diesem Betreff auseinander gegangen sind, und was den neuen Vorschlag des Hrn. Abg. Rickert betrifft, so war der⸗ selbe auch schon früher gemacht worden. Der Hr. c Lasker hat, wenn ich recht unterrichtet bin, diesem edanken zuerst Ausdruck gegeben und hat auch einen diesbezüglichen Antrag an den Reichstag gebracht. Nun aber ist gegen diesen Vorschlag — man mwürde es ja gern auf eine Probe ankommen lassen — vor Allem einzuwenden, daß nach den gemachten Erfaßrungen vnd für eine nicht absehbare Zeit der Zeitraum, welchen Sie hser in Aus⸗ sicht nehmen, für Ihre patlamentarische Thätigkeit in Budgetsachen und in leeeetires Hebeee ein wohl zu eng bemessener ist. Meine Herren, von Mitte Oktober bis Weihnachten werden Sie mit Ihren Arhei⸗ ten urmäglich fertig werden, undwenn gestern von einem hervorragenden Redner das Gegentheil behauptet worden ist, so steht eben die That⸗ sache der bisherigen Erfahrungen dieser Anschauung entgezen. Dem⸗
nächst aber kommt in Betracht, daß, wenn dieser Vorschlag acceptirt
“ “
Bundesstaaten — in nenne Bayern z. B. — in einem direkten Konflikt treten würde. Ja, meine Herren, in diesem Sinne können Sie doch wohl diesen Vorschlag nicht verstanden und auch nicht ausgestattet haben. Man hat zwargestern gesagt, man solle hier gewissermaßen radikal verfahren und einfach ein Verbot aussprechen, wonach, wenn der Reichstag tagt, die einzelnen Landtage nicht tagen sollen. Ja, meine Herren, das ist wohl nicht recht durchführbar. Einmal würden wir hiermit in das Verfassungsleben der einzelnen Staaten direkt ein⸗ greifen, demnächst aber mit einem solchen Verbote auf ein Gebiet gerathen, wo es sich um allgemein organische Einrichtungen und gerade deshalb auch um anorganische Aenderungen handelt. Ich will
die weiteren Gründe gegen den Antrag des Herrn Abg. Rickert die gestern zum Theil vorgebracht worden sind, nicht entwickeln. Zh
Es erscheint mir überaus fraglich, ob wir nicht mit diesem Antrage auch vom Standpunkte
möchte nur auf eins aufmerksam machen.
des einjährigen Budgets aus einen sehr bedenklichen Weg betreten. Ich enthalte mich aber vorerst, hierüber nähere Ausführungen zu geben. Meine Herren, berufen Sie sich nicht auf Preußen in dieser Richtung.
Es fragt sich sehr und wäre der Untersuchung werth, ob
die Zustände, welche in dieser Beziehung eingeführt worden sind, seit
Einführung des neuen Etatsjahrs gerade von Seiten Preußens wün⸗
schenswerth sind, wie dieser Antrag unterstellen lassen könnte.
Die zweite Art von Remedurmittel war sodann die, daß man
die Verlegung des
r Rechnungsjahres vorgeschlagen und au durchgeführt hat.
Meine Herren, dieser Gedanke rührt ursprüngli
von einem Fortschrittsmanne her, vom Abg. Twesten, der ihn 1868
zuerst aufgestellt hat. In dieser Beziehung sind die verbündeten Re⸗ gierungen den Wünschen des Reichstags nachgekommen. Aber was ist dann eingetreten? das direkte Gegentheil von dem, was eigentlich erreicht werden sollte. Damit, daß in Preußen das Rechnungsjahr auf denselben Termin verlegt worden ist und einzelne andere Bundesstaaten nachgefolgt sind, ist die Friktion statt sich zu vermindern, gesteigert worden. Nun bleibt noch ein dritter Weg übrig, und das ist derjenige, wel⸗ chen ein hocherfahrener und hervorragender Mann schon kei den Be⸗ rathungen im Jahre 1873 angedeutet hat, nämlich der Weg, die Geschäfte zeitlich zu scheiden, in dem einen Jahre das Budget des Reiches und auch die anderen gesetzgeberischen Verhandlungen und in dem anderen die Einzel⸗Landtage zu insceniren und abzuhalten. Meine Herren, das scheint mir doch sehr nahe zu liegen, daß eine solche durchgreifende zeitliche Trennung der Geschäfte die Wege besser ebnet als jeder andere Vorschlag, denn je weiter der Zeit nach die Thätig⸗ keit der parlamentarischen Körper auseinander liegt, um so weniger ist die Gefahr einer Friktion. Das scheint mir auch einer jener Sätze zu sein, von denen der geehrte Herr Vorredner gesagt hat, sie stehen eigentlich im Wörterbuch einer naturgemäßen Logik.
Nun ist auf einem anderen Wege nach der bestimmten Ansicht der verbündeten Regierungen eigentlich nicht recht zu helfen, denn wir befinden uns in einer ganz anderen Lage, als es in anderen großen Reichen und Staaten der Fall ist. Das Deutsche Reich ist in seiner Eigenschaft als Bundesstaat mit einem so kompli⸗ zirten parlamentarischen Räderwerk versehen, daß es nur möglich ist, Kollisionen dann zu vermeiden, wenn man der Zeit nach die Arbeit dieser Organismen auseinander⸗ hält und so weit es überhaupt moͤglich ist, trennt. Das ist der Grund⸗Gesichtspunkt, von welchem hier die verbündeten Regierungen ausgegangen sind, eine trennende organische Einrichtung gegenüber⸗ zusetzen der parlamentarischen Gesammtthätigkeit, welche sich im Reiche und in den einzelnen Ländern eben auf Grund der That⸗ sache, daß wir es mit einem fördernden Reiche zu thun haben, ent⸗ wickelt und ausgestaltet hat.
Wenn aber die Gründe so liegen, so möchte ich doch glauben, daß man nicht davon sprechen kann, die verbündeten Regierungen hätten gewissermaßen nur von politischen Nebenrücksichten sich bei dieser Vorlage leiten lassen. Meine Herren, ich verstehe recht gut Ihre Gründe, ich weiß sie auch zu würdigen, ich verkenne es nicht, wenn solche Gründe geltend gemacht werden, aber darum muß ich doch bitten, daß Sie auch dem Standpunkt der verbündeten Regierungen, welcher nicht die Tendenz hat, den Parlamentarismus zu schwächen, sondern ich behaupte, in richtigem Geleise sogar die Autorität desselben zu stärken, ich sage, daß sie auch diesem Standpunkte Ihre loyale Anerkennung nicht versagen.
Meine Herren! Nun koͤnnte man ja sagen, sind denn diese Zustände im Reiche nicht blos vorübergehender Art, ist es nicht die Arbeit, welche in den gesetzgebenden Körpern dadurch entstanden ist, doß große neue geschichtliche Bildungen sich in Reich und Staat vollzogen haben? und daß diese Arbeit gewissermaßen übergroß ge⸗ worden ist? Meine Herren, in gewisser Beziehung liegt auch in diesem Umstande ein Grund zu Friktiogen und Kollisionen, aber er ist nicht der entscheidende, nicht der maßgebende, sondern dieser liegt vielmehr in dem von mir vorhin angeführten organischen Verhältniß.
Das aber muß ich zugeben, und in dieser Beziehung vermag ich das.
nicht zu bestreiten, was von anderer Seite geltend gemacht worden ist, es ist die folgerichtige Wirkung dieses Geltges, wenn es zu Stande kommen sollte, im Wesentlichen davon abhängig, daß in den einzelnen Bundesstaaten ebenfalls mehrjährige, resp. zweijährige Budgetperioden eingeführt werden. Hier handelt es sich aber haupt⸗ sächlich um Preußen, denn außer Preußen haben nur noch einjährige Budgetperioden die Hanseaten, Sachsen⸗Meiningen, Schaumburg⸗ Lippe und Elsaß⸗Lothringen. Es wird also davon abhängen, wie in Preußen die Frage entschieden wird, ob dann wirklich dieses Reichs⸗ gesetz, wenn es zu Stande kommt, in dem Sinne, mit der Tendenz und mit dem Erfolge arbeitet, wie es die verbündeten Regierungen sich eigentlich gedacht haben. 1 as nun die so viel ventilirte Frage anbelangt, ob die Mög⸗ lichkeit vorliege, zweijährige Budgetperioden im Reiche einzuführen, o haben bereits mehrere Herren vom Bundebrathstische aus diese rage mit vollem Rechte beiaht. Ich gehe aber noch weiter und ehaupte, ich kenne gar kein Budget, in welchem die Einführung seenhabssae Budgetperioden leichter wäre, als in dem des Deut⸗
1. 8 Reichs und hierfür bin ich jederzeit den Beweis anzutreten ereit.
Meine Herren!
Was haben Sie denn für ein Ausgabebudget im Deutschen Reiche? Sie haben im Wesentlichen einen Rödhesat, gestützt auf die Thatsache der Trennung der staatlichen 2
zwischen Reich und Staat. Im Wesentlichen haben Sie betreffs der
Beamtenorganisation, die sich im Deutschen Reiche mehr zu konsoli⸗
diren anfängt, bereits ziemlich feste traditionelle Ziffern; Sie haben in einer großen Mehrheit von Positionen des Milifäretats keine veränderlichen Ziffern. Veränderliche Ziffern treten eigent⸗ lich blos hervor bei dem Etat der Nakuralverpflegung und dem Etat der Indienststellung der Schiffe im Narine⸗ etat. Wollen Sie glauben, daß es schwerer la diese Fragen für zwei Jahre mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu beantworten? Die Senesehan der Schiffe, — kommen hier auch bei dem einjährigen Etat nicht Verhältnisse in Betracht, die Sie nicht in Rechnung nehmen können! und was hat es für eine Bewandtniß bei der 113566 der Armee? Es handel: sich hier um Posten von 70 bis 80 Millionen, meine Herren. Eine Ernte können Sie nie berechnen, auch wenn Sie einen einjährigen Etat haben. Es kommt noch ein Zweites in Betracht; das gebe ich zu, eben wenn es sich um Plus oder Minus, 2, 3 Millionen han⸗ delt; allein kommt denn ein solcher Betrag so wesentlich in Betracht, daß damit einem Etat von 600 Millionen gegenüber ein entscheiden⸗
des Faktum aufgestellt werden könnte? Das wird Niemand im Ernste gla köͤnnen.
Demnächst aber, meine Herren, möchte ich doch der Meinung sein,
daß auch nach dem Standpunkt des jetzigen, des einjährigen Etats die 8
Nachtheile der Nachtragetats, von denen zu vermeiden sind. Nachtragekats werden Sie auch stetz bei ein äh⸗ rigem Etat haben. Auch bei wesfäbriger werden sie natürlich unter Umständen nicht ausbleiben (Hört! höri! links), ja Höͤrt! liegt die Sache ascng:; ich will nicht abstreiten, was wirklich ist. Nun ist aber der Schwerpunkt gestern und namentlich von dem ersten Herrn Redner auf den Einnahmeetat geworfen worden.
n würde, man mit den verfassungemäßigen Zuständen gewisser einzelner dieser Beziehung hat der Herr Staatssekretär Scholz schon das de
öe——
ENPTEEEEEEEqPqqVbVvVV1“
8
e gestern gesprochen, nicht 588 b
ferderliche gesagt. Gestatten Sie mir nun aber, diesem Gedanken noch etwas näher zu treten. Meine Herren! Die Einnahmeetats des Deutschen Reichs fest⸗
Tabakssteuer. Hrn. Abg. daß das
Etat der Antrag des festgestellt ist,
Haben Sie Franckenstein Reich 130
nicht den angenommen, wonach Millionen im
hier aber
in der Richtung des Antheils der einzelnen Staaten, ob hier die⸗ jenige Summe eingestellt ist, welche wirklich ungefähr erreicht werden kann, oder nicht. Alles fällt dann ex lege über die Summe von 130 Millionen hinaus den Einzelstaaten zu.
und deshalb mit Vorsicht gerechnet wird; aber es handelt sich nie um Summen, welche maßgebend sein werden für die Bilanzirung des Budgets der Einzelstaaten. Es hat z. B. keine maßgebende Bedeutung für das preußische Budget, ob der Zolletat um 6, 7 oder sogar um 10, Millionen höher ist, oder
ist gut, wenn es richtig gemacht wird, aber es nicht
jahrige Budgelperiode im Reiche einführbar ist, ohne daß die Schwie⸗
rigkeiten und Verwirruag.en eintreten würden, welche in dieser Be⸗
ziehung vorausgesagt sind.
Herr Abgeordnete wird mir verzeihen, wenn ich die Analogie, welche
er gezogen hat, als eine durchaus nicht zutreffende zurückweisen muß. England werden doch auch zwei Budgets festgestellt, eins für England, eins für Indien. Das
Der Herr Abgeordnete hat gesagt: in ist zutreffend, aber es geschieht durch dasselbe Parlament. Meine Herren, damit ist ja schon diese Auffassung des Herrn Abgeordneten widerlegt. 88 1
Damnäͤchst aber hat der Herr, Abgeordnete exemplifizirt auf Oesterreich. Meine Herren, hier ist es richtig, daß Cis⸗ uand Trans⸗ leithanien zwei verschiedene parlamentarische Körper und verschiedene Budgets haben und daß obendrein die Delegationen noch das Reichs⸗ budgit feststellen. Nun, auch das Exempel trifft noch nicht; denn es trifft ein ganz anderes Verhältniß zu, als es im Deutschen Reiche der Fall ist; denn die Abgeordneten, welche in Cisleithanien im Parlamente sitzen, sitzen nicht in Transleithanien darin, und die Zahl der Deputirten in den Delegationen ist sehr beschränkt, so daß gerade die Kollisionen und die Friktionen, welche im Deutschen Reiche stattfinden, dort nicht vorkommen. Meine Herren, eben deshalb trifft auch dieses Exempel nicht zu. und ich halte es aufrecht, daß die Lage Deutschlands in dieser Beziehung ein Unikum bildet und mit diesem Unikum, meine Herren, haben Sie zu rechnen, Sie werden mit demselben in Zukunft zu rechnen haben, auch wenn Sie den Gesetzentwurf diesmal ablehnen würden. (Zuruf: Nord⸗ amerika!) „Nordamerika“ ruft man mir entgegen — ich würde glau⸗ ben, wir würden besser daran thun, wenn wir die nordamerikanische Republik mit ihren etwas ferngelegenen Einrichtungen bei
Seite ließen! 1 eite ließer So viel zu diesem Punkt. Dem aber steht
Meine Herren! 1 gegenüber, daß wir in den einzelnen Bundesstaaten, und zwar nicht
1 8 24 8 s † vößere e inen Staaten, meine Herren, sondern auch in größeren hab le d — blos in den kleinen St 2 . diesem Gesetzentwurf Ihre Genehmigung zu ertheilen.
Mittelstaaten mit den mehrjährigen beziehungsweise zweijährigen Bud⸗ getperioden seit mehr als einem halben Jahrhundert recht gute Er⸗ fahrungen gemacht haben, in einzelnen Bundesstaaten sogar seit meh⸗ reren Jahrhunderten. Ja, meine Herren, da sagen Sie, diese Staaten haben ja nur kleine Budgets, diese Staaten haben ja entfernt nicht die Summen an Ausgaben und Einnahmen, welche das Deutsche Reich hat. Darauf antworte ich: das Gegen⸗ theil ist der Fall, soweit es sich nicht um die Größe der Zahlen handelt. Meine Herren, ein Staat wie Bayern, welcher vor dem Jahre 1870, wo er in das Deutsche Reich eingetreten ist, die Ge⸗ sammtsumme der staatlichen Funktionen in seinem Budget darzustellen und zu befriedigen hatte, hat bei der Aufstellung und Feststellung des Budgets viel größere Schwierigkeiten zu überwinden, als dies bei dem Deutschen Reiche der Fall ist. Gerade wegen der ungleich größeren Mannigfaltigkeit, wegen der ungleich größeren Zahl von veränderlichen, dem Wechsel unterworfenen Positionen, als es im Budget des Deutschen Reichs der Fall ist; da möchte ich fragen, ob dies bestritten werden kann? Darauf, meine Herren, kommt es aber nicht an, ob die Gesammtziffer des Budaets 600 Millionen oder ob sie blos 60 Millionen beträgt, sondern die maßgebenden Thatsachen sind die von mir angeführten. Nun hat man in Bayern, nun hat man in Württemberg, in Sachsen, in Baden, in Hessen, die Erfahrung gemacht, daß ssch diese Budgetperioden, theils zweijährige, theils dreilährige, vollständig bewährt haben. Ich begreife nun recht gut, daß, wenn man an ein solches Institut sich gewissermaßen nicht hineinzulehen hat, wenn man mit demselben nicht aufgewachsen ist, wenn man, seit man überhaupt ein verfassungsmäßiges Leben kennt — und erst seit dem Jahre 1848 sich an emlährige Budgets gewöhnt hat, — daß man dann sich nicht recht hineindenken kann, wie sich das bei zweijährigen gestaltet. Aber damit schaffen Sie die Thatsache nicht aus der Welt, daß dessenungeachtet in diesen einzelnen Bundesstaaten, die die aältesten Kulturstätten des konstitutionellen Lebens sind, sich diese Einrichtung bewährt hat, und ich muß auf Grund der geschichtlichen Thatsachen, nach Maßgabe der Wahrheit der Anführung des Hrn. Abg. Hänel entgegentreten, welcher ausgerufen, ja, es ist so gewesen, die That⸗ fache besteht ja, daß in den einzelven Bundesstaaten solche mehrjährige Perioden waren und ihr Verfassungsleben ist daran grade nicht zu Grunde gegangen. Nein, meine Herren, es ist nicht blos daran nicht zu Grunde ge⸗ gangen, sondern hat sich zu einer konstitutionellen Blüthe ent⸗ wickelt, so daß man auf jene Staaten als die wirklichen Kultur⸗ stätten des Konstitutionalismus mit Recht hinweisen darf. Meine Herren, soviel zu diesem Punkt. G Nlun gestatten Sie mir noch die ositiven Vortheile der zwei⸗ jährigen Budgetperioden in nur kurzen Jögen zu behandeln. Es ist für jeden Finanzmann, der in der Praxis sieht und das Budgete esen unmittelbar verfolgt hat, eine unbestreitbare Thatsache, daß jede Budgetberathung und Feftstellung eine Erhöhung der Ausgaben zur olge zu haben pflegt. Beweisen Sie mir das Gegentheil, meine erren, beweisen 89” mir, daß eine —8 je eingetreten ist! enn Sie nun aber das anerkennen müssen, so sage ich folgerichtig, daß es eben eine gewisse Stetigkeit in die ganze Finanzverwaltung und Finanzgebahrung hineinbringt, wenn sich die Finanzperioden in einem längeren Zwischenraum wiederholen. Das hat man in jenen Ländern, die mehrjährige Budgetperioden haben, sattsam und zur höchsten Befriedigung erfahren. Meine Herren, die Stetigkeit in dem Finanzwesen, die Verhinderung, auch die äußerliche, eines Nach⸗ wachsens des Budgets, das sind Punkte, welche nicht so leicht wiegen, wie das von anderer Seite dargestellt worden ist. Dann aber kommt in Betracht, daß bei einer so rationellen Trennung der Geschäfte der Zeit nach unter Anwendung einer weisen Selbstbeschränkung bei minder wichtigen Fragen es möglich wird, dem Budget größere Sorgfalt und Aufmerksamkeit zuzuwenden, als wenn man vom preußischen Landtag herein sofort in den Reichstag kommt, Eum dann die großen und wichtigen Geschäfte in einem gewissen tempo citissimo zu erledigen. Meine Herren! Es handelt sich nicht blos um die Zeit, welche hier im Reichstag zur Erledigung der Budgetfragen nothwendig ist, es handelt sich — und das ist sehr wesentlich — auch um die Zeit, welche in den einzelnen Landtagen Fücfans mit Erledigung des Budgets zugebracht wird, und daß im Zesentlichen es vielfach dieselben Personen sind, welche hier und dort die Geschäfte zu besorgen haben. Das ist für mich ein sehr maßgebender
en C Das ist für die Einzel⸗ staaten von Werth, daß hier nach der Wahrscheinlichkeit .“ etablirnt hat.
nicht. Es maß. gebend für die Finanzgebahrung der einzelnen Staaten. Also, meine Herren, damit scheint es mir gute Wege zu haben, daß eine zwei⸗
und zu definiren mir erlaubt habe. Her ige Nun wurde auch noch sich darauf berufen, es habe ja kein anderer nicht — verzeihen Sie mir den Ausdruck — in einer gewissen Art größerer Staat, kein anderes großes Reich zweijährige Budgetperioden. aber gläubischen Kultus an der geschlossenen Ziffer von 365 In dieser Beziehung hat der Hr. Abg. Lasker geglaubt, er könne durch Exemplifikation auf England und Oesterreich die Behauptung welcher hier das ma widerlegen, daß eben das Deutsche Reich, weil es ein Bundesstaat sei, sich in dieser Beziehung in einer wesentlich anderen Lage befinde. Ich bin
der diesbezüglichen Argumentation sehr aufmerksam gefolgt, aber der
Gesichtspunkt, und auch, meine Herren, auf Seite der verbündeten Regterungen wurde schon das Bedürfniß empfunden, in diesen Budget⸗
F fragen mit größerem Bedacht zu Werke zu gehen, was nur dann mög⸗ zustellen, wäre blos etwas schwieriger bei dem Zolletat und bei dem
lich ist, wenn man eine entsprechende Zeit dazu hat. . Demnächst kommt aber noch ein Hauptpunkt zur Sprache,
nämlich der, daß sich die Entfaltung der Gesetzgebung, wenn Sie den voraus bekommt? Hier mit ist der Reichsetat wesentlich in Absicht der Zoll⸗
einnahmen vereinfacht, und es kann sich nur um die Frage handeln füge bei,
von den verbündeten Regierungen vorgeschlagenen Weg betreten, auf viel geeignetere, der Sache und dem Wesen der Lezislative, und ich der Autorität derselben, entsprechenderer Weise vollziehen läßt, als im Falle des Gegentheils. Wenn auch das alte Wort:
nonnum in abnum für unsere Zeit und unsere Verhältnisse
nicht mehr paßt, so steht doch andererseits fest, daß in unserer Zeit
— und zu meinem großen Bedauern — ein zu starkes, zu eiliges
Tempo in der Entfaltung der gesetzgeberischen Thätigkeit sich (Hört, hört!)
Meine Herren, das hängt nicht so fest ab von den verbündeten Regierungen, sondern es ist auch durch die Initiative des Reichs⸗ tags in dieser Beziehung so viel geschehen, daß Ihr „Hört, hört!“ jach dieser Seite hin keine Bedeutung hat.
Meine Herren, ich kehre zu dem Grundgedanken zurück. Die Frage, welche wir hier behandeln, ist eine für den Parlamentarismus und seine künftige Gestaltung außerordentlich wichtige, sie trifft eine Lebenswurzel des Parlamentarismus, nicht in dem Sinn, wie Sie es verstehen, sondern in der Richtung, wie ich es näher zu bestimmen
Meine Herren, hängen Si
Sie
Tagen! Das macht es nicht aus, da liegt kein innerer Grund,
sgebende und entscheidende Moment bieten wird. Um das aber möchte ich Sie, meine Herren, noch bitten, betrachten Sie die Vorlage unter diesen objektiven Gesichtspunkten, durch welche sich die verbündeten Regierungen wenigstens im Wesentlichen haben leiten lassen und ich möchte Sie jedenfalls bitten, der Vorlage das⸗ jenige Maß der Prüfung und Erwägung zuwenden zu wollen, welche die Wichtigkeit des Gegenstandes erheischt.
Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath
Königlich bayerische außerordentliche Gesandte Graf von Lerchenfeld⸗Köfering das Wort:
Gestatten Sie mir, Ihnen in einigen Worten den Standpunkt darzulegen, welchen die Königlich bayerische Regierung zu dem heut zur Tagesordnung stehenden Gesetzentwurf einnimmt. Dieser Stand⸗ punkt ist ein zustimmender. Durch das Gesetz vom 10. Juli 1865 sind auf die Initiative der damaligen Regierung zweijährige Etatsperioden in Bayern eing führtworden. Dieses System hat sich während der ganzen Zeit seines Bestehens, also jetzt seit fünfzehn Jahren, vollständig bewährt. Die bayerische Regierung ist schon aus dieser Erwägung zu der Ueberzeugung gelangt, daß auch für den Reichstag zweijährige Etats⸗ perioden nur Vortheile und keine Nachthei le im Gefolge haben wür⸗ den. Abgesehen aber von den günstigen Erfahrungen, welche in Bavern mit den zweijährigen Etatsperioden gemacht worden sind, waren für die baverische Regierung dieselben Motive maßgebend, welche bereits von anderer Seite Ihnen erschöpfend dargelegt wurden. Die kayerische Regierung gelangte zu dieser Ansicht, weil die jähr⸗ liche Aufstellung des Reichsetats nicht nur für die Volksver⸗ tretung, sondern auch für die Regierungen mit einem unverhältniß⸗ mäßigen Aufwand von Arbeit und Zeit verbunden ist. Ferner kann sich die bayerische Regierung nicht verhehlen, daß diejenigen Uebel⸗ stände, welche aus dem gleichzeitigen Tagen des Reichstags und der einzelnen Landtage enlspringen, auf einem anderen Weg als durch die Annahme dieses Gesetzentwurfs nicht besertigt werden können. Ich habe Sie darum auch Namens der bayerischen Regierung zu bitten,
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, liche Apparat, den die verbündeten theidigung der Vorlage entwickelten, — Meinung nicht sehr förderlich sei. Nicht, als ob die Herren nicht sehr schätzenwerthe Gründe beigebracht hätten, — aber die große Kraft, welche auf die Vertheidigung des Entwurfs ver⸗ wendet werde, erwecke den Glauben, daß derselbe doch nicht so harmloser Natur sei, wie man ihn darzustellen suche. Der bisherigen Debatte sei er mit großer Befriedigung gefolgt. Die Herren Liberalen seien mit einem olchen Eifer und solcher Wärme fürdie Aufrechterhaltung der Ver⸗ solchen eingetreten, daß man kaum glauben sollte, daß dieselben Männer im preußischen Landtage nicht das geringste Bedenken etragen hätten, die wichtigsten Bestimmungen, welche die Rechte der Kirche schützten, aus der Verfassung zu beseitigen. Es sei ja sehr gut, wenn der Mensch sich bessere, sollten aber die Abgg. von Bennigsen, Lasker und Hänel jemals wieder ihr früheres Verhalten wiederholen, so werde er in der glück⸗ lichen Lage sein, sie an den heutigen Tag zu erinnern. Der Abg. Laster habe gestern behauptet, das Centrum sei stets ge⸗ neigt, mit Rücksicht auf andere, außerhalb der Sache liegende Verhältnisse wesentliche Prinzipien aufzugeben. Das Centrum werde an seinen Prinzipien stets festhalten; er müsse dem Abg. Lasker aber doch bemerken, daß eine Fraktion naturgemäß eine ganz andere Stellung einnehme, je nachdem sie sich einer Regierun gegenüber sehe, zu der sie Vertrauen be oder nicht. Un er müsse erklären, daß er zu der Regierung kein Vertrauen habe, so lange sie dem jetzigen Kulturkampf nicht ein Ende mache. Es sei interessant, zu sehen, wie die liberale Presse sich in allen möglichen Kombinationen über die Haltung des Centrums der jetzigen Vorlage gegenüber ergehe. Man for⸗ dere von seiner Fraktion, daß sie mit einer Energie auftrete, die man selbst nicht besitze, und die zu entwickeln die liberale Partei das Centrum verhindere, indem sie dasselbe an Händen und Füßen gebunden 58 Trotz aller Sezession sei in dieser Beziehung noch Alles beim Alten. Die Herren von der Linken stellten sich hin und deklamirten von Freiheit und parlamen⸗ tarischen Rechten und dabei seien sie es gewesen, die einen großen Bruchtheil der Bevölkerung von eder Freiheit und jedem Rechte ausgeschlossen hätten. Man habe darauf hingewiesen, daß kein anderes großes Land eine zweijährige Budgetperiode kenne; aber alle solche Vergleiche seien unvollkommen, weil die Verhältnisse überall andere seien. Es gebe kein anderes Land, in welchem, wie in Deutschland, neben dem Reichstage so bedeutende repräsentative Versammlungen beständen. Er trage ar kein Bedenken zu behaupten, daß die Be⸗ schluüͤsse des preußischen Landtages in vieler Beziehung erhebli. wichtiger seien, als die des Reichstages. Es müsse ein Zusammentagen die Erledigung der Geschäfte nothwendig beeinflussen. Deshalb sei er dafür, daß die Vor⸗ lage von einer Kommission geprüft werde. Es müsse unter⸗ sucht werden, wie das Verhältniß der im Reich zusammen⸗ wirkenden Kräfte sich nach dem Gesetze gestalten werde. Das Recht der Regierung, den Reichstag zu berufen, zu öffnen und zu schließen, sei bisher nur das einer Terminsfestsetzung. Nach Annahme des Gesetzes werde diese Besugniß erweitert, indem es in ihr Ermessen gestellt sei, den Reichstag in dem Zwischen⸗ jahre zu berufen oder nicht. Es liege hierin ein wichtiger Schritt zur Förderung der unitarischen Bestrebungen, und man würde zu erwägen haben, ob nicht den verbündeten Re⸗ gierungen die Befugniß einzuräumen ei, daß der Reichstag einberufen werden müsse, wenn ein Drittel des Bundesrathes es verlange. Die Meinung, die er im Jahre 1876 ausgesprochen habe, daß es zur Vermeidung aller
daß der ungewöhn⸗ Regierungen zur Ver⸗
der letzteren nach seiner
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Schwierigkeiten günstig wäre, ein Jahr den Landtag und das andere den Reichstag zu berufen, halte er auch heut noch fest. Aber fast alle Vorredner verlangten trotz der zweijährigen Budgetperioden eine jährliche Zusammenberufung, das sei gerade das Gegentheil von dem, was er wolle. Dann tagten ja wieder die Körperschaften nebeneinander und er sehe dann nicht die Nothwendigkeit zweijähriger Perioden ein. Den Reichstag zu nöthigen, jährlich zusammenzukommen, wäre ein Zwang, wie derselbe nirgends in der Welt existire, wäre dann kein Budget da, so wären die Vorlagen wie ein Menu ohne pieèce de résistance Daß der Voranschlag ebenso gut, wie auf ein Jahr auch auf zwei Jahre gemacht werden könne, sei klar. Die Erfahrungen in den Staaten, wo eine zweijährige Etatsperiode bestehe, seien recht günstig; er selbst könne dies aus Hannover be⸗ stätigen, und man werde schwerlich behaupten können, daß in einem großen Staate die Verhältnisse wesentlich anders lägen 8 als in einem kleinen. Es sei von liberaler Seite ein beson⸗ deres Gewicht auf die unifizirende Wirksamkeit des Reichs⸗ tages gelegt worden. In der That könne man behaupten daß keine Session des Reichstages vorübergegangen sei ohne ein Stück von der Selbständigkeit der Einzel staaten abzubröckeln, und die Vorlage, welche die jährlich Berufung des Reichstages aufheben wolle, sei deshalb in fö derativem Interesse gut gedacht. Dieses Moment sei durch die Erklärung des Ministers von Bötticher, daß der Bundes rath bereit sei, den Artikel 13 unverändert bestehen zu lassen, wesentlich beseitigt. Wenn man von liberaler Seite zu Gunsten der unitarischen Bestrebungen immer an das nationale Gefühl appellire, so müsse er bemerken, da die Partikularisten im Reichstage mindestens denselbe Patriotismus für sich in Anspruch nähmen, wie jene Herren. Die nationale Frage werde durch diese Vorlage gar nicht berührt und er nöchte der linken Seite des⸗ halb empfehlen, solche Schlagworte nicht zu gebrauchen, wenn man nicht zu dem Glauben veranlaßt werden solle, daß es ihnen an realen Gründen überhaupt fehle. Er halte es für dringend nöthig, den Bundesrath zur Wahrung des föderativen Charakters des Reiches mehr als bisher zur Kontrole der Centralgewalt zu befähigen und deshalb hätte er gewünscht, von den Vertretern der Mittelstaaten zu hören, daß sie unter allen Umständen forderten, daß der Bundesrath wenigstens alle Jahre zusammentrete. Der Fehler im Deutschen Reiche sei, daß man zuviel Gesetze mache. Ein Gesetz, welches be⸗ stimme, daß eine Reihe von Jahren gar keine Gesetze gemacht und verschiedene sehr schlechte Gesetze außer Kraft gesetzt würden, würde er mit Freuden begrüßen. Ein bis zwei tüchtige Gesetze für jede Session reichten vollkommen aus, und er würde gern auf weitere legislatorische Arbeiten einen starken Schutz⸗ zoll legen. Und dies gelte nicht blos für den Reichstag, sondern auch für den Landtag. In diesem Sinne würde eine Beschränkung der Sessionen von segensreichem Einflusse sein. Was die Frage der Verlängerung der Legislaturperioden be⸗ treffe, so sei dieselbe in der Vorlage nur als eine Konsequenz der zweijährigen Budgetperioden behandelt worden; nach seiner Ansicht könnte dieselbe ganz unabhängig davon ins Auge ge⸗ faßt werden. Eine solche Verlängerung habe Vieles für sich. Es brauchte dann zunächst nicht so oft gewählt zu werden, und durch das viele Wählen mache man das Volk nicht blos überdrüssig, sondern erwecke auch eine be⸗ ständige Unruhe, die jede konservative Gesinnung in Gefahr bringe. Ueberdies würde eine Verlängerung der Legislaturperiode der parlamentarischen Arbeit selbst zu Gute kommen. In der ersten Session lernten die neuen Mit⸗ glieder, die noch stark unter dem Wahlprogramm ständen, sich erst gegenseitig kennen, in der zweiten beginne das gemein⸗ schaftliche Zusammenarbeiten und in der dritten müsse man schon wieder nach den Wahlen sehen. Der Abg. Lasker selbst bestätige dies, und derselbe habe darin ja Erfahrung. Mithin scheine es ihm wohl der Erwägung werth zu sein, ob eine Verlängerung der Legislaturperioden sich nicht auch ganz un⸗ abhängig von der Frage der Budgetperioden empfehle. Viele Schwierigkeiten würden auch schon beseitigt werden, wenn ein destimmter Termin der Berufung des Reichstages — viel⸗ leicht der 15. Oktober — von vorn herein festgestellt würde; daß der Reichstag besser vor als nach Neu⸗ jahr zusammentrete, scheine ihm trotz der Bedenken des Abg. Stumm unzweifelhaft. Man habe seine Er⸗ klärung, daß er eine zweijährige Budgetperiode nicht billigen würde, so lange der Kulturkampf dauere, dahin umgekehrt, daß er mit dem Aufhören dieses Kampfes gegen die Kultur auch bereit sei, der Vorlage der Regierung zuzustimmen. Jenes von ihm gebrauchte Wort habe den Sinn gehabt, daß er unter den jetzigen Umständen der unterdrückten Minorität möglichst häufig Gelegenheit geben wolle, ihre Beschwerden bffentlich laut werden zu lassen. Wuürden diese Beschwerden beseitigt, so stände er, wie er bereits im Anfange seiner Aus führungen bemerkt habe, der Regierung vi ganz an ders gegenüber, ohne jedoch hieraus schon eine Verpflichtung zur Annahme der Vorlage herzuleiten. Er bitte, den Gesetz⸗ entwurf an eine Kommission zu verweisen, auf Grund des Kommissionsberichtes werde das Centrum dann seine Ent⸗ scheidung fällen.
Darauf ergriff der Bevollmächtigte zum Staats⸗Minister von Bötticher das Wort:
Meine HPerren!. Auf die Gefahr hin, den Herrn Vorredner in seiner Annahme zu bestärken, daß die Vorlage, welche mit einem ganz besonderen Apparat Seitens des Bundeßsraths vertreten werde. einen Haken haben müsse, habe ich seinen Ausführungen doch noch einige Bemerkungen entgegenzuhalten. Ich werde mich dabei aber sehr kurz fassen und kann das um so mehr, als er zu meiner Freude dem Antrag des Hrn. Abg. Stumm zugestimmt hat, und ich danach annehmen darf, daß die Vorlage einer kommissarischen Berathung überwiesen werden wird, bei der ja dann alle die Momente, die außer den bereits ausführlich hervorgehobenen Gründen noch für die Vorlage sprechen, des Weitern zu entwickeln Gelegenheit sein wird.
Meine Herren! Was mich jetzt benimmt hat, nochmals um das Wort zu bitten, das ist die Auffassung, welche der Herr Vor⸗ redner meiner gestrigen Erklärung über den Art. 13 gegeben hat und die Stellung, die er der Vorlage gegenüber auf Grund dieser Er⸗ klärung einnehmen zu müssen glaubt. Meine Herren, ich habe gestern ungefähr wörtlich gesagt: der chwerpunkt der Vorlage liege nicht in dem §. 13, der Schwerpunkt sei und das ist aktenmäßig nachzu⸗ weisen, die Frage der Aenderung der Budgetperioden. Ich darf hier gleich mit Bezugnahme auf eine Bemerkung det Hrn. Abg. Lasker mir gegenüber auführen, daß mir die ntstehungsgeschichte der Art. 13 und 69 sehr wohl bekannt gewesen ist und daß ich gestern nur gesagt habe, das man, wenn man entgegen dem bisher geltenden Art. 69 eine zweijährige Budgetperiode ekablire, sehr wohl dazu übergehen koͤnne, auch die zweitährige Berufung des Reichstags zur Vorschrift zu machen. Meine Herren, ich habe weiter gestern gesagt, daß, wenn die Majorität dieses hohen Hauses eatgegen dem Vorschlage der Regierung sich dafür entscheiden sollte, daß es nicht opportan set, den Art. 13I in der jetzt geltenden erfassung abzuändern,
Bundesrath,