1881 / 67 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

2 Le evwarr 8 2 r. .

rportgeschäft auf und zwar für die deutschen Industriserzeug⸗ nisse so gut wie für die anderen, wolle man das aber, so werde durch den Anschluß der Hansestädte in Beziehung auf en Bezug inländischer Erzeugnisse für den Export nichts eändert. Es werde alsdann wie jetzt darauf ankommen, daß die inländische Industrie immer weiter fortschreite, sich be⸗ mühe, den konkurrirenden Nationen in Beziehung auf Güte und Preise ebenbürtig zu sein. Nun wisse er, daß man vel⸗ ach die Vorstellung habe, wenn die Hansestädte in das Zoll⸗ gebiet hineingezogen würden, so würden sich große Lager deutscher Manufakturwaaren bilden und die ausländischen äufer würden sich aus diesen Lagern assortiren. Im Großen

und Ganzen sei das schon geschehen; in den Zollvereins⸗

niederlagen, sowohl in Bremen wie in Hamburg, könne dies Geschäft betrieben werden, werde auch betrieben, aber die Vor⸗ stellung, die man sich mache, entspreche den heutigen Verkehrs⸗ verhältnissen überhaupt nicht mehr. Er wisse sehr gut, daß ausländische transatlantische Käufer nach Europa kämen, die großen Handelsplätze besuchten und da ihre Bestellungen machten. Diese Käufer gingen aber nicht nach den Export⸗ häfen, weder nach den deutschen, noch nach den französischen, sondern nach den großen Centren der Manufakturwaaren⸗ geschäfte, und das seien die Hauptstädte. Man habe ja in Berlin Agenten großer New⸗Yorker Manufakturwaarenhäuser, die hier beständig wohnten und nichts weiter thäten, als für ihre Kommittenten in New⸗York Manufakturwaaren einzu⸗ kaufen; dieselben Geschäfte hätten aber auch ihre Agenten n Paris, denn mit deutschen Waaren allein kämen sie nicht aus. Die Vorstellung also, daß dadurch eine beson⸗ ere Hebung des deutschen Exports eintreten würde, halte er ür durchaus unrichtig, die beruhe auf einer nicht zutreffenden Vorstellung von den realen Verhältnissen. Er habe nun noch eins zu erörtern. Wenn die beiden Hansestädte in die Zoll⸗ linie eingeschlossen würden, so werde der Absatz der deutschen Mannufakturenerzeugnisse für den Verbrauch der Städte selbst zunehmen, das sehe er auch als ein legitimes Interesse der Hansestädte an. Man werde sich indeß davon keine übertriebenen Vorstellungen machen dürfen. Als vor ca. 2 Jahren die Ver⸗ handlungen über eine neue Regulirung des Aversums statt⸗ gefunden hätten, sei mit aller möglichen Sicherheit fest⸗ gestellt worden, daß an Fabrikaten und Manufakten, die in Hamburg verkauft würden, etwa aus dem Zollverein kämen. Es bleibe also ½¼ etwa noch übrig, was Deutschland noch weiter liefern könne, und davon müsse natürlich as abgezogen werden, was eine große und reiche Stadt unter allen Umständen aus dem Auslande beziehe. Er möchte also warnen, sich davon übertriebene Vorstellungen zu machen. Die Pflicht, welche die Abgg. von Treitschke und von Kardorff den Häfen auferlegt hätten, für den deutschen Export zu sorgen, habe er schon berührt. Man könne von einem Kaufmann, es sei innerhalb oder außerhalb der Zoll⸗ linie, nichts weiter verlangen, als daß derselbe in seinem wohlverstandenen Interesse handele; weiter gingen seine Pflichten nicht, und indem derselbe ersteres thue, würde der⸗ selbe in den bei weitem meisten Fällen auch im wohlverstan⸗ denen Interesse seines Landes handeln. Der Abg. von Treitschke meine, die deutsche Nation sei handelspolitisch ver⸗ stümmelt, weil die beiden mächtigen Organe, mit denen sie mit dem Weltverkehr zusammenhänge ihr fremd seien. Er laube, daß das Ausland von dieser Lage eine sehr viel richtigere Vorstellung habe, als der Abg. Dr. von Treitschke. Er erinnere sich lebhaft der Empfindungen, die sich ihm immer wieder aufgedrängt hätten, als er in früheren Jahren die englischen und französischen Kommerzialstatistiken angesehen habe und da hanse-towns mit sehr viel größeren Zahlen als den Zollverein gesunden habe, während er sich ge⸗ sagt habe: es sei das doch sehr unrecht, denn was im Ver⸗ kehr der hanse-towns erscheine, das sei eigentlich der deutsche zerkehr. Damals sei auch im Auslande durchaus nicht die richtige Auffassung der Dinge verbreitet. Er habe in Eng⸗ land wiederholt gehört: ja der Zollverein müsse vor allen Dingen Hamburg und Bremen anschließen. Das sei in früheren Jahren gewesen. Er habe darauf gesagt: was wolle man thun? Wenn man sie heute anschließe, wür⸗ en sie doch nothwendiger Weise morgen wieder ausge⸗ schlossen werden. Darauf sei gesagt: das sei einerlei, es omme nur auf die Firma an, die Firma „Hansestädte“ müsse ufhören, und es müsse dafür „Zollverein“ stehen, dann be⸗ reife erst der Engländer, was Zollverein sei. Das sei jetzt esorgt, eine Rubrik „hanséatiques“ oder „hause-towns* xistire nicht mehr, es heiße jetzt „allemand“ und er glaube, daß den Engländern nun erkennbar geworden sei, daß die beiden großen Hansestädte Deutschland gehörten. Endlich müsse er noch ein Wort sagen über eine Redewendung des Abg. von Treitschke, die ihm aus dem Munde eines so be⸗ rühmten Historikers auffällig sei: „Die hanseatische Handels⸗ politik sei dieselbe wie die Herrschaft der Dänen in Schles⸗ wig⸗Holstein, der Franzosen im Elsaß, und von diesem remdländischen Wesen müsse man Deutschland befreien.“ Er habe sich darauf gefragt, wer herrsche denn in den Hansestädten? Und er habe keine andere Antwort arauf finden können, als die, die er vorhin schon gesagt habe; es herrsche in den nsestädten, was in allen ndern Handelsstädten des In⸗ und Auslands herriche, ämlich das Bestreben, wohlfeil zu kaufen und theuer zu ver⸗ kaufen. Das sei die Herrschaft, die das Deutsche Reich, wie es scheine, aus den Hansestädten vertreiben solle. Er glaube, enn das gelingen sollte, würde man damit das allerschlechteste Geschäft machen. Er glaube überhaupt, es sei nicht gut, in ine sehr nüchterne, große materielle Interessen schwer berüh⸗ rende Frage Pathos hineinzutragen, das für solche Dinge nicht passe. Er wolle, um nicht mißverstanden zu werden, nochmals wiederholen: er plaidire keineswegs und habe nicht plaidirt fuüͤr die ewige Ausschließung der Hansestädte vom Zollgebiet. Wofür er allein plaidire, sei, daß, wenn die Einschließung der Hansestädte in das Zollgebiet ernstlich in Angriff genom⸗ men würde und er meeinsche, daß dies geschehe dann allerdings man sich vergegenwärtigen möge, in wie eminemtem Grade die hanseatischen Interessen kongruent seien mit den nteressen des Reichs, und daß eine Schädigung der hansea⸗ tischen Interessen nicht besser sei, als eine Schädigung der Reichsinteressen. „Der Abg. Dr. Braun erklärte, nach den sachlichen Aus⸗ ührungen des Abg. Delbrück sei “es schwer, noch wesentlich eue Argumente geltend zu machen; er müsse sich deshalb arauf beschränken, dem Vorredner zu solgen wie der Aehren⸗ leser dem Schnitter, und da er in den Reden der A von Kardorff und von Treitschke noch so ein paar Aehren in den Stoppeln gefunden habe, so möchte er dieselben ctwas näher beleuchten. Er wende sich zunächst gegen die Acußerung des

Abg. von Kardorff, als ob die Reichstagsmitglieder durch die

gestrige Rede des Vertreters für Hamburg „abgekanzelt“ seien.

Der Abg. von Kardorff habe gesagt, die Fabrikanten verträten Deutschland. Das sei nicht der Fall! Deutschland habe eine

lebensfähige exportfähige Industrie und eine andere immer nach Unterstützung schreiende. Die letztere wisse nichts vom Ex⸗ port und wolle durch den Anschluß Hamburgs eine

könne. Dieser Gedanke sei nicht des Schweißes der Edeln werth, sondern ein Produkt der Krämerpolitik, derselbe ent⸗

gangenheit des Deutschen Reiches. auf einem höheren Standpunkt stehen, derselbe müsse nicht fragen, was sei gut für Hambura, Bremen, oder für einzelne Fabriken, sondern derselbe müsse fragen: was sei gut für Deutschland? Die Fabrikanten vom Centralverband hätten eine Deputation nach Hamburg geschickt und erklärt, auf den Anschluß verzichten zu wollen, wenn die Stadt für Erhaltung der Schutzzölle arbeiten würde. Diesem Vorschlag hätten die Hamburger sich nicht anschließen können. Solche Tauschgeschäfte seien leider in letzter Zeit Regel geworden. Der Abg. von Kardorff sage nun, daß in den beiden Freihäfen ausländische Artikel verkauft würden; aber das geschehe in allen europäi⸗ schen Häfen und Docks. Der Abg. von Kardorff habe sich auf eine Leipziger Petition berufen, aber jedenfalls sei die Leip⸗ ziger Handelskammer ganz anderer Meinung. Was nun den Sprit betreffe, er (Redner) sei kein Feind des Sprits, aber er könne aus der Idiosynkrasie für Sprit nicht die verlangte Maßregel herleiten. Den deutschen Sprit Leuten aufzuzwingen, die ihn nicht haben wollten, würde der Abg. von Kardorff nicht verlangen. Was die Auswanderung be⸗ treffe, so sei statistisch nachgewiesen, daß die Houptmasse der⸗ selben nicht über Hamburg gehe. Der Abg. von Kardorff sage: alle Auswanderer seufzten. Ja, warum seufzten sie denn noch nach Einführung der Alles beglückenden Wirthschafts⸗ politik des Abg. von Kardorff? Er dächte, sie müßten nun alle im Glücke schwimmen. Die Auswanderung sei seit der Einführung der neuen fälschlich Schutzzölle genannten Zölle

Niemanden. Er wolle jetzt den Abg. von Kardorff verlassen und zum Abg. von Treitschke übergehen, der vom Abg. Del⸗ brück zwar hinlänglich widerlegt sei. Was den vom Abg. von Treitschke angezogenen Artikel 34 betreffe, so laute derselbe nicht so, wie der Abg. von Treitschke denselben interpretire. Der Beweis dafür, daß die Nothwendigkeit des Zollanschlusses da sei, könne nur geführt werden durch den Antrag Hamburgs selbst; der Wortlaut der Verfassung sei also sehr weise und patriotisch. Nun sage der Abg. von Treitschke: schon im Jahre 1829 habe der Minister Motz gesagt, Bremen und Hamburg müßten herein. Ja wohinein denn? Einen Zollverein habe es doch im Jahre 1829 noch gar nicht gegeben; es habe nur eine Konvention zwischen Darmstadt und Preußen einerseits und Bayern und Württemberg andererseits existirt. Er möchte doch einmal die authentischen Worte des Hrn. von Motz hören, denn zu den Thatsachen passe die citirte Aeuße⸗ rung durchaus nicht. Es sei damals ein Streit darüber gewesen, ob Preußen den Vertrag mit Darmstadt hätte schließen sollen, weil man davon für Preußen kleine pekuniäre Verluste ge⸗ fürchtet habe. Diesen Bedenken sei Motz entgegengetreten und habe den Abschluß des Vertrages befürwortet, selbst wenn Preußen dabei finanziell verliere. Er habe eben wie es in seiner von seinem Sohne geschriebenen Biographie heiße nicht zu den Leuten gehört, die ein an sich wichtiges und erfolgreiches Unternehmen nur nach sei⸗ ner augenblicklichen finanziellen Wirkung zu würdigen pfleg⸗ ten, und deshalb habe derselbe die Gründung des Zollvereins gefordert, jener so segensreichen und jetzt so geschmahten In⸗ stitution, welche Deutschland zuerst wirthschaftlich geeinigt habe und dadurch der Vorläufer des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches geworden sei. Der Abg. von Treitschke spreche von der Lammsgeduld, mit der Preußen auf den Eintritt der Hansestädte gewartet habe; so lange ihm nicht der ganz klare Beweis für die Nothwendigkeit und Nützlich⸗ keit dieses Eintritts geliefert worden sei, könne er dieses Ungestüm durchaus nicht theilen. Wenn der Abg. von Treitschke sich darauf berufe, daß derselbe obgleich er für alle Schutzzölle gestimmm habe „eigentlich“ kein Schutzzöllner sei, ebenso wie derselbe eigentlich kein Gegner der Hansestädte und eigentlich kein Judenfresser sei, so müsse er (Redner) sagen, daß ihm die eigentlichen Gegner, wie Herr von Kardorff, viel lieber seien als die uneigentlichen. Der Abg. von Treitschke sage, Deutschland bedürfe der Hanse⸗ städte im Zollverbande, weil eine große Nation Exporkplätze haben müsse. Nun leisteten aber, wie die Statistik nachweise, diese Städte schon jetzt in fortwährend steigendem Maße diesen Export. Der Abg. v. Treitschke scheine sich vorzustellen, daß es dazu besonderer Lager in den Exportplätzen bedürfe, wo der ausländische Käufer wie der reiche Mexikaner bei der Handschuhmacherin sich die Waare aussuche. Heute verkaufe man nicht mehr vom Lager, sondern nach Probe. Die eigent⸗ lichen Lager seien nicht in den Hafenorten, sondern im Binnen⸗ lande; für Deutschland in Berlin und Leipzig, für Eng⸗ land in Sheffield und Manchester, für Frankreich in Paris. Der Abg. von Treitsche habe erklart, das jetzige Verhältniß der Hansestädte zu Deutschland erinnere an eine Fremdherr⸗ schaft. Das letzte Mal, als eine Fremdherrschaft in Hamburg existirt habe, sei im Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts gewesen. Damals sei es Napoleon gewesen, der Hamburg vom Meere abgesperrt habe, indem derselbe es der Kontinental⸗ sperre unterworfen habe; damals sei es der Marschall Davoust gewesen, der Altona von Hamburg durch eine Zolllinie ge⸗ trennt habe. Trotz seiner bekannten Rücksichtslosigkeit habe der Marschall diese Zolllinie nicht aufrecht zu erhalten vermocht. In einer alten Geschichte der Stadt Ham⸗ burg werde der Schmuggel und die unerträg⸗ lichen Zustände, die sich daraus entwickelt hätten, in drastischer Weise geschildert, obwohl dieses Buch weder eine freihändlerische noch was nach der Ansicht der offiziösen Presse dasselbe sei eine nihilistische Tendenz habe. Und das sei die Zolllinie, deren Errichtung dem Hause der Abg. von Treitschte so warm empfehle. Er möchte den Abg. von Treitschke schließlich eine Bitte an das legen: da derselbe eigentlich kein Schutzzöllner sei, möge derselbe mit seiner (des Redners) Partei dahin wirken, daß der jetzige Zolltarif baldmöglichst im freihändlerischen Sinne reformirt werde. Derselbe schlage

dann zwei Fliegen mit einer Klappe, indem er einerseits sein Freihandelsprinzip rette und andererseits einer Beseitigung

Abnahme gewinnen, die sie mittels der Zölle ausnutzen

springe aus Neid, und wenn derselbe in Deutschland mehr herrsche, als anderswo, so sei das ein Rest der traurigen Ver⸗ Der Reichstag aber müsse

gestiegen fälschlich Schutzzölle genannt, denn sie schützten

zwei Herren für die Interessen Hamburgs eingetreten seien, möchte er keinen Zweifel darüber lassen, daß die Stellung,

die der Abg. von Kardorff heute hier betont habe, nicht ver⸗ einzelt sei und auf der rechten Seite dieses Hauses auch Unter⸗ stützung finde. Es sei nicht zu verkennen, daß durch die Lebhaftigkeit des Abg. von Treitschke die das Haus heute in ungewöhnlichem Umfange beschäftigende Frage angeregt sei; indessen die Antwort des Hamburgischen Bundeskommissars habe nicht unwesentlich zu dieser Erweiterung der Diskussion beigetragen. Es sei gewissermaßen ein Hamburger

Monolog aus dem Bundesrath heraus an den Reichstag in einer Angelegenheit gewesen, die lediglich der Bundesrath zu entscheiden habe. Die heutige Stellung der Hansestädte sei eine durchaus bevorzugte; gerade sie hätten sich durch die neue Macht⸗ stellung des Reiches nicht unwesentlich gehoben. Sei nicht deshalb der Wunsch gerechtfertigt, dieselben möchten sich inner⸗ (halb gewisser Grenzen bereit finden lassen, nun auch der Ge⸗ meinsamkeit ihren Tribut zu zollen? Gewiß solle der Welt⸗ handel, den die deut chen Schiffe vermittelt hätten, in vollem Umfange aufrecht erhalten bleiben, aber unbeschadet des Zu⸗ sammenhangs mit dem Vaterlande und der Pflege der eigenen lokalen und wirthschaftlichen Interessen. Bei der gegenwärti⸗ gen Isolirung und dem rein kaufmännischen Prinzip, mit dem der Hamburger Handel geführt werde, liege die Gefahr nahe, daß derselbe nicht dieses lebhafte Interesse für die inländische Produktion bege, das man im Interesse des Reiches wünschen müsse. Daß die in der Verfassung begründete anderweite Lösung des Verhältnisses mit Rücksicht auf die da⸗ mals herrschende Handelspolitik erfolgt sei, die eine baldige Erreichung dieses Zieles nicht habe als wahrscheinlich erscheinen lassen, könne er nicht zugeben. Man könne doch Verfassungs⸗ bestimmungen nicht einseitig nach der jeweilig herrschenden Handelspolitik aufbauen. Die Verfassung sei erhaben über die wechselnden Strömungen in der Handelspolitik. Die ein⸗ heitlichen Zölle drängten darauf hin, auch die anderen Städte einverleibt zu sehen, und es sei doch etwas kühn, die neue Wirthschaftspolitik dafür verantwortlich zu machen, wenn die Konsequenzen der Verfassung nicht gezogen würden. Der Abg. Delbrück habe es bedauert, daß das Haus in diesem Umfange mit diesem delikaten Thema befaßt werde. Auch er könne das zugeben. Die Herren von der Linken hätten aber im Vorjahr wiederholt in dieser Frage die Initiative ergriffen, so in der Interpellation Wolffson und bei der Elbschiffahrtsakte, und selbst in der kurzen Sommersession des preußischen Landtags habe man die Dinge nicht zur Ruhe kommen lassen freilich bei allen diesen Gelegenheiten ohne Erfolg. Heute scheine den Herren die

420929

Frage unbequem geworden zu sein, zumal auch innerhalb der

Hansestädte eine nicht unbeträchtliche Partei die Interessen des Inlandes gegen die internationalen Interessen sich geltend zu machen anfange. Es handele sich in dieser Angelegenheit um zwei Hauptfragen. Einmal um die Frage, die einen mehr sekundären Charakter habe: Wie würden sich Ver⸗ änderungen der Zollgrenzen im Kleinen vollziehen? Wie voll⸗ ziehe sich der Anschluß von Altona an das Reichszollgebiet und seine Ausschließung von der Freihafenstellung? Nach seiner Meinung verfassungsmäßig nur durch Votum des Bun⸗ desraths und man habe auch den Vorgang, daß noch 1868 der Bundesrath die Verlegung der Elbgrenze von Wittenberge nach Norden ohne Betheiligung des Reichstags hinaufgerückt habe. Diesen Grundsatz halte er für incontestable. Die zweite Frage sei: Wie vollziehe sich der Eintritt von Hamburg und Bremen eventuell in das gemeinschaftliche Zollgebiet. Darüber sei auch kein Zweifel; nur auf Antrag der Betheiligten. Er wisse nicht, weshalb demgemäß, wenn darüber Einverständniß bestehe, solche groß, Debatte überhaupt am Platze sei. Auch er könne sich insofern den Ausführungen des Abg. Delbrück anschließen, als derselbe ausdrücklich her⸗ vorgehoben habe, daß die augenblickliche Lage der Zollgesetz⸗ gebung gewissermaßen den Anschluß erleichtere. Daneben müsse er aber aussprechen, wenn er auch jederzeit das Recht der Hansestädte nach Artikel 34 anerkenne, daß sich auch dieses Recht nur innerhalb der eng gezogenen Grenzen der Ver⸗ fassungsbestimmung bewege, daß sie sich also nicht beschweren könnten, daß aus der großen Latitüde heraus diese Grenzen etwas knapp gezogen würden. Er meine aber, daß das An⸗ knüpfen des Abg. von Treitschke an die Frage der Aversen doch nicht ein so zufälliges sei, und daß demgemäß die Debatte ihren natürlichen Ausgangspunkt habe. Denn es sei nicht zu verkennen, daß diese eximirte Sonderstellung der Hansestädte neben den großen wirthschaftlichen Schwierigkeiten, die sie füͤr das Binnenland bilde, auch durch die Aversen immer etwas Kurioses behalten werde.

Der Abg. Meier (Schaumburg⸗Lippe) erklärte, was die Bemerkungen des Abgeordneten für Kreuznach betreffe, so würde es ihm nicht zustehen, den Beweis zu führen, daß Bremen stets so gut deutsch gewesen sei, wie irgend ein an⸗ derer Staat im Deutschen Reich, sei es 1813 oder 1866 oder 1870. Er glaube aber, die Hansestädte hätten in allen Be⸗ ziehungen ihre Pflichten gegen das Vaterland erfüllt. Und die Bremer würden sie stets erfüllen, würden als Bremer gute Deutsche bleiben, selbst wenn man durch einen zwangs⸗ weisen Anschluß, durch Einführung des Monopols die Blüthe des Bremer Handels zerstören sollte. Bezüglich des Art. 34 stehe er heute noch ganz auf demselben Standpunkte. Er sei bereit, für den Anschluß einzutreten, wenn man ihm nach⸗ weise, daß die jetzige Stellung der Hansestädte dem Vaterlande zum Nachtheil gereiche. Dieser Nachweis sei aber in keiner Weise geführt. Er habe, obwohl das vielleicht unparla⸗ mentarisch sei, den Abg. von Kardorff ausgelacht, als derselbe behauptet habe, die Bremer Schiffe würden dann nicht mehr mit französischen oder englischen Waaren beladen nach den trans⸗ atlantischen Häfen gehen. Kein Mensch werde daran denken, seine Waaren aus England oder Frankreich erst nach Bremen kommen zu lassen, um sie von da über den Ocean zu schaffen. Die Läger hätten keine Existenzberechtigung mehr und die Behauptung, daß das Interesse der Fabrikanten geschädigt würde, sei daher unrichtig. Vertraue man nur, daß die Bre⸗ mer ihre Interessen verständen. Nirgendwo könne ein so großes direktes Interesse an einer blühenden deut⸗ schen Industrie bestehen, wie in den Hansestädten; denn je blühender die deutsche Industrie, je mehr könnten die Hansestädte importiren und erxportiren. Was die Auswanderungsfrage betreffe, so habe er schon 1879 scherzweise eine verstärkte Auswanderung prophezeit: er habe gewußt, daß Verhältnisse existirten, die zweifellos eine bedeutend größere Auswanderung voraussehen ließen. Sie

der Freihafenstellung, die ihn so sehr genire, den Boden ebne. Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, nachdem hier!

sei durch die Slgesebo⸗dan allerdings befördert worden; daß es aber doch nicht ganz so schlimm sei, gehe daraus her⸗ vor, daß von den 82 000 Menschen, die sich im Vorjahr in

Bremen eingeschifft hätten, ungefähr 50 000 Deutsche gewesen seien und 32 000 anderer Nationen, wie Oesterreicher, Dänen, Schweden, Norweger. Der Grund liege darin, daß die Verhältnisse in den Vereinigten Staaten sehr günstig und blühend seien, und daß die früher Ausgewanderten ihren zurückgebliebenen Verwandten das Geld zur Ueberfahrt schickten. Gegenüber den Bemerkungen des Abg. von Treitschke über den Artikel 34 müsse er doch bemerken, daß ihm der Reichskanzler in einem Privatgespräch das volle Recht der Hansestädte zugegeben habe, wenn derselbe dabei auch den dringenden Wunsch ausgesprochen habe, daß die Hansestädte dem Zollverband sich anschließen möchten. Er sehe auch das Recht Bremens nicht als Reservatrecht an; Bremen werde es aufgeben, sobald die Verhältnisse es zuließen und das Inter⸗ esse des ganzen Vaterlandes es erheische. Ob der Zeitpunkt jetzt schon gekommen sei, wisse er nicht; es sei allerdings be⸗ denklich, daß von allen Seiten ohne weitere Gründe das Ver⸗ langen aufgestellt werde. Immer hänge es aber für die Hansestädte von der Bedingung ab, daß sie ihren Welthandel nach wie vor fortsetzen könnten. Ohne diese Bedingung schä⸗ dige man nicht allein die Hansestädte, sondern ganz Deutschland.

Damit schloß die Debatte.

Der Abg. von Treitschke bemerkte persönlich, er könne auf die gegen ihn gerichteten Angriffe nicht in einer persön⸗ lichen Bemerkung antworten. Er müsse nur sagen, daß er nicht begreife, wie der Bundesbevollmächtigte für Hamburg Dr. Versmann sich durch seine (des Redners) Aeußerungen habe verletzt fühlen können. Dem Abg. Braun erwidere er, daß es außer den von ihm citirten Worten noch andere Aus⸗ lassungen in Werken gebe, auf die sich die historische Kennt⸗ niß des Abg. Braun nicht erstrecke.

Die Aversen wurden bewilligt. 1 8

Kap. 18 stellt als Ueberschüsse aus früheren Jahren 6 579 730 an Einnahmen in den Etat für 1881/82 ein. Ohne Debatte genehmigte das Haus dieses Kapitel.

Von dem Militäretat war Kap. 5, Tit. 26 für Er⸗ werbung neuer Schieß⸗ und Exerzierplätze ꝛc. aus Anlaß der erhöhten Friedenspräsenz 715 518 ℳ, in die Budgetkommis⸗ sion zurück verwiesen worden, und zwar mit dem Antrage des Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst, 139 000 für einen neuen Exerzierplatz in Trier abzusetzen. Zu diesem Antrage lag ein Unterantrag des Abg. Dr. Majunke vor, die Petition der Gemeinde Euren, welche bei dem zur Erwerbung des Exerzier⸗ platzes nöthigen Expropriationsverfahren ihre besonderen ört⸗ lichen Verhältnisse zu berücksichtigen bitte, der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. b

Der Abg. Graf von Frankenberg als Referent führte aus, daß der Kommission Gutachten verschiedener Personen mit⸗ getheilt seien, welche die Nothwendigkeit des neuen Exerzier⸗ platzes darthäten. Der andere zum Ankauf vorgeschlagene

„Platz sei nach den Berichten der Militärverwaltung ungeeignet. Es bleibe also nichts übrig, als dem Voranschlag der Regie⸗ rung beizutreten.

Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erklärte, nachdem die Kommission den Ankauf beschlossen habe, würde er es für unbescheiden halten, dagegen zu remonstriren. Er möchte nur betonen, daß der alte Exerzierplatz 60, der neue nur 40 Hek⸗ taren umfasse. Dem erwähnten Gutachten gegenüber wieder⸗ hole er, daß auf dem alten Exerzierplatz 20 Jahre lang mit gutem Erfolg geübt sei.

Der Abg. Stumm bemerkte, was die Nothwendigkeit des Ankaufs betreffe, so scheine ihm das Gutachten der Militär⸗ verwaltung ausschlaggebend zu sein. Der Einwand, daß der neue Platz kleiner sei als der alte, werde dadurch widerlegt, daß auf dem alten ja die Infanterie mit exerziert habe, er würde indeß nichts dagegen haben, wenn das Haus den Majunkeschen

24₰

Antrag erwägen wolle.

Der Abg. Graf von Frankenberg hob als Referent noch einmal hervor, daß der alte Exerzierplatz für das Kavallerie⸗ Regiment und die Infanterie⸗Brigade nicht genügen würde.

Darauf wurde die ursprüngliche Etatsforderung unver⸗ ändert angenommen. 1

Der Abm⸗ Dr. Majunke änderte seinen Antrag dahin ab, daß in demselben statt „zur Berücksichtigung“ die Worte „zur Erwägung“ stehen sollten. 8

Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit vom Hause angenommen. 1 8

Zum Neubau und zur Ausstattung eines Kasernements ür ein Regiment Kavallerie in Lübben beantragte die Regie⸗ rung eine erste Rate von 300 000 Der Abg. Dr. Braun hatte die Absetzung dieser Summe beantragt, der Titel war aber der Budgetkommission überwiesen, welche nunmehr be⸗ antragte, die Garnison in Polkwitz zu belassen und in Luͤbben nur für 4 Escadrons zu bauen. Der Abg. Dr. Braun zog darauf zu Gunsten dieses Antrages mit dem sich auch die Kriegsverwaltung einverstanden erklärt hatte seinen Antrag auf Streichung zurück. b

Der Abg Freiherr zu Franckenstein beantragte die Po⸗ sition abzusetzen, einmal, weil es bisher nicht Sitte gewesen sei, eine erste Rate zu bewilligen, ehe der Anschlag der ge⸗ sammten Baukosten vorliege, und dann weil die Stadt Beu⸗ hen nachweislich dasselbe Interesse und denselben berechtigten Anspruch habe, ihre Garnison zu behalten, wie Poltwitz. Außerdem sei ihm die Nachricht zugegangen, daß die Stadt Lübben gerade in dem 8 wo die Kaserne erbaut werden olle, Mangel an Wasser habe.

Der Nög. v. Puttkamer (Lübben) erklärte sich für den Antrag der Budgetkommission, er glaube aber, daß die in demfelben enthaliene Bemerkung, die 5. Eskadron des Regi⸗ ments bleibe in Polkwitz, einen Eingriff in das Dislokations⸗ recht des Kaisers enthalte. 8 88

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er müsse heute gegen

Ansicht des Abg. von Puttkamer, die derselbe schon neu⸗ lich ausgesprochen habe, Verwahrung einlegen. Das Dislo⸗ kationsrecht der Militärverwaltung um diese handele es sich, er wisse nicht, wozu man den Kaiser in die Debatte

ziehe gehe, wie das jeder anderen vgn nur so weit, bis die Bewilligung von Geldmitteln durch die Aus⸗

übung desselben 35“ werde. Erfordere es Mittel, so sei

es begrenzt durch das Budgetrecht des Reichstages. Der übg. von Puttjamer scheine noch nicht lange an den Verhan lungen der Budgetkommission theilzunehmen, sonst müßte der⸗

selbe wissen, daß über diese Auffassung auch seine eigene Partei einig sei. Die Militärverwaltung sei nur so weit un⸗ beschränkt, daß sie bestimmen könne, dieses oder jenes Regi⸗ ment komme in die Kaserne, sie könne die Nummer desselben bestimmen, aber schon nicht die Truppengattung, ob z B.

Infanterie oder Fußartillerie. Die Militärverwaltung habe dieses Recht des Reichstages auch nie angezweifelt; der Abg.

Kaiserliche Regierung. 8

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Königlich preußische Kriegs⸗Minister von Kameke entgegnete, er möchte doch ein Paar Worte anführen über das Recht, das die Regierung in Anspruch nehmen könne. Sie habe das Recht der Dislokation, das heiße, sie könne Truppen disloziren, soweit als dadurch keine Geldforderungen hervorgerufen würden. Würden Geld⸗ forderungen nöthig, so komme die Regierung zum Reichstage und beantrage die Geldbewilligung, weiter habe dieser kein Recht. Das Recht, über die bewilligten Räume zu disponiren, sei ein Recht der Kasernements⸗Verwaltung.

Der Abg. Dr. Braun erklärte, er möchte auch den neuen konstitutionellen Theorien des Abg. von Puttkamer wider⸗ sprechen, denn dieselben griffen in das Budgetrecht des Reichs⸗ tages ein, und der Abg. von Puttkamer dürfte mit denselben bei seiner eigenen Partei wenig Freunde finden. Die erste Rate von 300 000 ℳͤ könne man heute ja im Voraus be⸗ willigen und dem Reichstage die Feststellung der später vor⸗ zulegenden Gesammtbaukosten vorbehalten. 11

Der Abg. von Puttkamer (Lübben) bemerkte, scheine mißverstanden worden zu sein, seine Aeußerung habe sich in derselben Anschauung wie die Erklärung des Kriegs⸗Ministers bewegt. 1

Der Abg. Stumm bat, den Antrag der Budgetkommission anzunehmen. Wenn der Abg. von Puttkamer auf dem Stand⸗ punkte stände, den der Kriegs⸗Minister kundgegeben habe, so würde derselbe nicht den rein finanziellen Antrag des Abg. Braun als einen das Kaiserliche Dispositionsrecht beschränken⸗ den hingestellt haben. Die Ansicht des Abg. Richter sei aber auch unzutreffend, daß die Militärverwaltung in der Wahl der Truppengattung, die sie in eine Kaserne lege, be⸗ schränkt sei. 3

Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, über die generellen Ausführungen des Abg. Richter seien ja alle Par⸗ teien einig, daß die Militärverwaltung in ihrem Dislokations⸗ recht durch die Geldbewilligung des Reichstages beschränkt sei. In der Ausnutzung der Kasernengebäude habe die Verwaltung aber freie Hand. .

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man habe hier kein staatsrechtliches Kolleg, sondern einen praktischen Fall, es sei immer mißlich, allgemeine konstitutionelle Grundsätze zu ent⸗ wickeln. Er habe den Kollegen Richter gar nicht so verstanden, als ob derselbe etwas Anderes habe sagen wollen, wie der Kriegs⸗Minister. So weit als bei der Einrichtung einer Kaserne die Wahl des Truppentheils einen Einfluß auf die Geldbewilligung habe, habe der Reichstag allerdings auch einen indirekten Einfluß auf das Dislokationsrecht. Er bitte, den Antrag Franckenstein anzunehmen. 1 8

Nachdem der Abg. Richter nochmals seinen Standpunkt präzisirt hatte, und der Bundeskommissar Major Schulz Namens der Militärverwaltung erklärt hatte, daß nach ein⸗ gehenden Untersuchungen Wassermangel auf dem Terrain der projektirten Kaserne in Lübben nicht zu befürchten sei, wurde die Debatte geschlossen.

Die Position wurde darauf nach dem Antrage der Kom⸗ mission angenommen. - 1

Ohne Diskussion wurden hierauf die außerordentlichen Zuschüsse (Kap. 20 bis 23) und die Matrikularbeiträge (vorbehaltlich der definitiven Feststellung der Ziffern) (Kap. 24) dem Antrage der Kommission entsprechend bewilligt.

Es folgte die zweite Berathung des Entwurss eines Gesetzes, betr. die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphie, der Marine und des Reichsheeres, und zwar beantragte die Kommission in Konsequenz der vom Hause beschlossenen Ab⸗ striche die für die Militärverwaltung bestimmte Summe von 37 868 163 um 942 000 zu ermäßigen und demgemäß die Schlußsumme nicht auf 53 369 221, sondern auf 52 427 221 zu normiren.

Der Kommissionsantrag wurde ohne Diskussion ange⸗ nommen; dasselbe war der Fall mit dem Etatsgesetz, wel⸗ ches in seinen einzelnen Theilen und darauf im Ganzen ohne Debatte genehmigt wurde, und war die zweite Berathung des Etats damit erledigt. 1

Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Küstenfrachtfahrt. Die Kommission bean⸗ tragte, die Regierungsvorlage unverändert zu genehmigen. Dieselbe lautet in den ersten beiden Paragraphen:

§. 1. Das Recht, Güter in einem deut chen Seehafen zu laden und nach einem anderen deutschen Seehafen zu besördern, um sie daselbst auszuladen (Küstenfrachtfahrt), steht ausschl eßlich

schen Schiffen zu. 2.fin. vncc,n Schiffen kann dieses Recht durch Staats⸗ vertrag oder durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths eingeräumt werden.

Hierzu hatten die Abgg. Dr. Noggemann, Schlutow, Meier (Schaumburg⸗Lippe) und Genossen folgenden Antrag gestellt:

Der Reichstag wolle beschließen:

I. die §§. 1 und 2 der Vorlage zu streichen und als §. 1 zu sehens, einem deutschen Seehafen geladene Eüter nach einem anderen dentschen Seehafen zu befördern, um sie daselbst auszu⸗ laden (Küsten frachtfahrt), ist ausländischen Schiffen gleich den

c stattet. 88 11““ durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesraths für Scheffe derjenigen Staaten, welche die deut⸗

schen Schiffe von der Küstenfrachtfahrt ganz oder theilweise aus⸗ schließen oder ihnen dieselbe nur unter erschwerenden Bevingungen zugestehen, die Kuüsteufrachtfahrt ganz oder theilweise untersagt v die §§. 3, 4 und 5 der Vorlage als 8§§. 2, 3 und 4 zu enechmigen. 1 8 A ferent Abg. Staudy empfahl die Annahme des Gesetzentwurfes und beantragte, die zu diesem Gesetzentwurfe eingegangenen Petitionen durch die Beschlüsse für erledigt zu

n. 2

ne.. Abg. Dr. Noggemann bemerkte, sein Antraa vertrete den prinzipiellen Standpunkt, daß auf dem Gebiete des Ver⸗ kehrslebens alle Schranken beseitigt werden müßten, der An⸗ trag sei aber auch prakt scher als die Regierungsvorlage, weil derselbe dem deutschen Handel ein größeres Gebiet er chließe. Bekanntlich sei die Betheiligung der deutschen Flagge an der auswärtigen Küstenfrachtfahrt bedeutender als die der aus⸗ ländischen Flagge an der deutschen Küstenfrachtfahrt, 5. betrage nur 7 Proz. Die Abschließung sei in neuerer Zeit, sei es im Wege der Gesetzgebung oder des Vertrages, von anderen Staaten aufgegeben worden und dadurch der Thätigkeit der deutschen Rhederei ein großes Feld eröffnet. Die Regierungs⸗

vorlage würde diese Thätigkeit einschränken und Uberdies Staaten veranlassen, den Deutschen auf diesem Wege

von Puttkamer sei in diesem Falle nur Kaiserlicher als die

zu solgen und diejenige Küstenfrachtfahrt, welche die deutschen

Schiffe dort trieben, durch Repressalien abzusperren, wenig⸗ stens herrsche in den interessirten Kreisen vor solchen die leb⸗ hafteste Besorgniß. Durch Verträge werde dem Uebel nicht gesteuert, weil diejenigen Staaten, bei denen die Deutschen Küstenfrachtfahrt trieben, in Deutschland nur eine ge⸗ ringe Wirksamkeit hätten, und Deutschland ihnen somit nichts als Kompensation für die ihnen erwachsenden Schädi⸗ gungen bieten könne. Der Vertreter der Regierungen habe nun gemeint, es wäre ein gesetzgeberischer Vorgang ohne Gleichen, Ausländern solche Rechte einzuräumen. Nun bezwecke sein Antrag gar nicht, Ausländern materielle Rechte zu geben, der⸗ selbe enthalte weiter nichts als eine polizeiliche Vorschrift. Der Antrag gewähre außerdem auch die Befugniß, in Aus⸗ nahmefällen, wo ausländische Staaten Deutschland die Küsten⸗ frachtfahrt abschnitten, im Wege Kaiserlicher Verordnung die freie Küstenschiffahrt aufzuheben. Als Prinzip wünsche er eine materielle Reziprozität aufgestellt zu sehen, welche allen Theilen gerecht werde. Er empfehle dem Hause sonach seinen Antrag, für den sich alle wirklich Sachverständigen erklärt hätten. 8 8 Der Abg. Graf von Holstein resumirte die Gesichtspunkte, die ihn und seine politischen Freunde bestimmten, für die Re⸗ gierungsvorlage einzutreten. Das Recht der Einschränkung der Küstenfrachtfahrt, wie sie die Regierungsvorlage statuire, stelle sich dar als ein angeborener unveräußerlicher Besitz des Landes. Seine Partei wolle wohl ein gastliches Haus eröffnen aber Herr im Hause bleiben, seine Partei wolle den Schlüsse verleihen, aber nicht verschenken. Die Regierung wolle auch anderen Ländern die Küstenfrachtfahrt an den deutscher

22

Küsten nicht unmöglich machen, sondern sich nur freie Hand halten. Außerdem sei ja auch der Weg des Vertrages nicht ausgeschlossen. Ein Moment möchte er noch hervorheben. Mehr und mehr gravitire der Verkehr von Norden nach Süden, also der Andrang von Schweden und Dänemark werde immer schwerer und größer werden. Die Erfahrung werde man auch an der mecklenburgischen, an der pommerschen Küste allmählich machen. Nun sei neulich von dem Abg. Dr. Karsten gesagt worden, das Schicksal dieser kleinen Schiffer würde wohl besiegelt sein, man sollte ihnen unter die Arme greifen durch Förderung der Hochseefischerei. Er sei gewiß gern bereit, sich mit dem Abg. Karsten hier zu begegnen, er möchte aber darauf hinweisen, daß derselbe sich bei seiner Voraussetzung in einem Irrthum befinden dürfte. Wenn der Stand der kleinen Schiffer auf den Aussterbeetat gesetzt werde, erleide damit die Küsten⸗ fischerei zugleich einen schweren Stoß, denn alle überflüssige Arbeitskraft von der kleinen Küstenfahrt falle erfahrungsmäßig der Fischerei zu, und wenn der Küstenfahrer gezwungen werde, seine Beschäftigung aufzugeben man könne das in der Petition finden —, bleibe der Fischer nicht bei der Fischerei, sondern derselbe kehre dem Salzwasser den Rücken. Mit dürren Worten sage die eine Petition: „Dann müßten die Schiffer ihren Unterhalt auf dem Lande suchen.“ Nach dem Gesagten könne man vielleicht glauben, daß er in der Lage wäre, dem Hause irgendwelche Vorschläge zu unterbreiten, wie diesen Leuten zu helfen sei. Man könne glauben, daß er dem Hause anempfehlen würde, von vornherein diesen Küstensahrern einen Vorzug vor Fremden zu geben. Das liege ihm dure aus fern. Es liege ihm das Material nicht vor, woraus er irgend einen der⸗ artigen Vorschlag begründen könne. Eins sei ihm allerdings klar: wenn das Amendement Roggemann durchgehe, so sei diese Klasse von Leuten hoffnungslos auf den Aussterbeetat gesetzt. Dann könne ihnen keine Hülfe mehr entgegengebracht werden, wogegen, wenn die Vorlage der Reichsregierung angenommen würde, immer eine Möglichkeit bleibe, je nachdem die Umstände es wünschenswerth erscheinen ließen, daß dies geschehe. Er bitte daher dringend, das Amendement abzulehnen, und für die Regierungsvorlage zu stimmen, dadurch mache man es möglich, daß den deutschen Küsten und der deutschen Marine der kleine Schiffer erhalten bleibe.

Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Rösing entgegnete, der Antrag stelle an die Spitze eines Ge⸗ setzes, welches bestimmt sei, nationales Recht zu schaffen, einen kosmopolitischen Grundsatz, der Antrag begründe ein Recht für Ausländer, ein Vorgang, welcher in der Gesetzgebung aller Länder ohne Beispiel sei. England habe zwar die Küstenfrachtfahrt auch anderen Staaten gegenüber freigegeben, sich aber wohl gehütet, dies als ein gesetzliches Recht hinzu⸗ stellen, es sei lediglich eine thatsächliche Konzession, an welche es den Vorbehalt knüpfe, im Falle denkbarer Beein⸗ trächtigungen der britischen Küstenfrachtfahrt dieselben zurück⸗ zunehmen und Repressalien zu ergreifen. Dasselbe gelte in den Niederlanden. Die Furcht vor Repressalien sei unbe⸗ gründet. Man solle doch erst abwarten, wie die Verhältnisse sich gestalteten, und man werde doch zu der Leitung der auswar⸗ tigen Politik Deutschlands das Vertrauen haben, daß sie nicht die deutschen Schiffahrtsinteressen aufs Spiel setze. 1

Der Abg. Meier (Schaumburg -Lippe) glaudte, daß auch durch Annahme des Gesetzes für die deutsche Küstenschiffahrt nichts geändert werde, da sie durch die Eisenbahnen und Dampfschiffahrt so gelitten habe, daß wenig Hülfe für sie da sei. Gegen den Regierungsantrag aber stimme er hauptsächlich deswegen, weil, wenn dieses Gesetz zu Stande käme, auch andere Staaten dasselbe nachahmen würden, somit die deutsche Schiffahrt an . Küsten verbieten und dadurch letztere in höchstem Maße schädigen würden. in ne der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Boetticher das Wort. (Wir werden am Montage diese Rede im Wortlaut bringen.) 29

Damit schloß die Debatte. Bei der Abstimmung über den Antrag Roggemann ergab sich die Beschlußunfahigkeit des Reichstages; es stimmten für den Antrag Roggemann 85, gegen Fgee S- enein⸗ zusammen 197, während zur Beschlußfähigkeit 19 ersor erlich sind.

1.eu2 vertagte sich das Haus um 44 Uhr auf Mon⸗ tag 12 Uhr.

Nr. 11 des Centralblatts für das Deutsche Reich, berausgegeben im Reichzamt des Innern, hat folgenden Inbalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Erscheinen des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1881. Konsulatwesen: Eeneran gen, Todessall. Bankwesen: Status der Deutschen Notenbanken Ende Februar 1881. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchzsteuern, sowie anderer Einnahmen des Reichs vom 1. April 1880 bis Ende Februar 1881.— Statistik: Nacherag zum Verzeichniß der Massengüter, auf welche §. 11 Ziffer 3 des Gesezer, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs, Anwendung findet. bhag⸗ und Gewichtswesen: Bekanntmachung, berreffend die Abände⸗ rung der Vorschriften über die im Verkehr zulätsigen Feblergreazen bei Alkoholometern und zugehörigen Thermometern, sowie bei Waagen.

„*†

Polizeiwesen: Aukweisung von Ausländern and dem Reichsgebiete.