1881 / 73 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

triebe mit steuerfreiem Malzverbrauch und der Besitzer von Mühlen⸗ werken für wirthschaftliche Zwecke, ferner in der Schwierigkeit sichernder Kontrole gefunden.

a. Die vom Standpunkte des Müllergewerbes und der Steuer⸗ sicherheit erhobenen Bedenken verlieren im Wesentlichen ihre Bedeu⸗ tung, wenn der größte Theil des zur Bierbereitung bestimmten Malzes auf Privatmühlen gebrochen werden muß und die letzteren unter ständiger Steuerkontrole sich befinden. Aus diesem Gesichts⸗ punkte will der Entwurf alle Brauer, welche bisher im Jahre 25 000 kg Malz (die Surrogate eingerechnet) verbraucht haben oder künftig 500 hl Malz verbrauchen werden, zum Halten und zur Benutzung von Privatmalzmühlen mit Meßapparat verpflichten (§§. 12 bis 16). Nach dem Entwurf vom Jahre 1879 sollte diese Verpflichtung den zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bestehenden Brausreien nur obliegen, sofern sie bis dahin 37 500 kg Malz jährlich verbraucht hatten oder künftig 700 hl Mal; verbrauchen mwürden. Die Abänderung entspricht einem von der im Jahre 1879 mit der Vorberathung des Entwurfs beauf⸗ tragten Reichstagskommission gefaßten Beschlusse, welcher zur Er⸗ höhung der Steuersicherheit beiträgt, während ein Interesse der be⸗ treffenden Brauer nicht entgegensteht.

In Bayern werden seit dem Jahre 1868 Meßapparate im Dienste der Malzaufschlagverwaltung verwendet. Im Jahre 1879 waren im recht'rheinischen Bayern bereits 1475 Meßapparate in Thätigkeit, davon 222 in öffentlichen Mühlen, die übrigen 1253, mit Ausnahme ganz weniger auf die Brennereien entfallender, in Braue⸗ reien. In der Rheinpfalz waren während des Jahres 1879 134 Meß⸗ apparate in Thätigkeit, davon 14 in öffentlichen Mühlen, die übri⸗ gen 120 weit überwiegend in Brauereien. Von dem im Jahre 1879 im rechtsrheinischen Bayern gebrochenen Luft⸗ und Dörrmalz, welches fast nur zur Bierbereitung verwendet wird, wurden 64,3 % auf Privatmüblen gebrochen, und zwar 63,4 % auf solchen mit Meß⸗ apparat, 0,9 % auf solchen ohne Meßapparat. Die übrigen 35 7 % Braumalz sind auf öffentlichen Mühlen bearbeitet, und es entfallen auf diejenigen mit Meßapparat 18,5 %, auf diejenigen ohne Meß⸗ apparat 17,2 %.

Die Meßapparate haben sich in Bayern während 12 Jahren als zuverlässig und dauerhaft bewährt. Sie messen das zum Mühlen⸗ wert gelangende Malz völlig genau und zeigen die Ergebnisse fort⸗ laufend richtig an. Eine Maschinenfabrik in Bayern hat auch Wägeapparate konstruirt und an Malzschrotmühlen angebracht, mit welchen in zwei Berliner Brauereien unter amtlicher Aufsicht Ver⸗ suche gemacht sind. Ungeachtet der im Allgemeinen befriedigenden Ergebnisse kann jedoch die Verwendung der Wägeapparate im Steuerdienst mindestens zur Zeit nicht empfohlen werden. Vielmehr würde es zuvörderst jedenfalls noch umfassender Versuche mit einer größeren Anzahl solcher Apparate bedürfen. Die Königlich preußische technische Deputation für Gewerbe zieht die Steuer vom Maß der Steuer vom Gewicht vor, weil die erstere mehr zur Verwendung besseren Malzes veranlasse. Unbeschadet der theoretischen Ent⸗ scheidung über den Vorzug des Maß⸗ oder des Gewichtssteuersystems

während die Brausteuergemeinschaft die Wahl noch frei hat. Aus diesen Erwägungen bringt der Entwurf, um nicht dem verfassungs⸗ mäßig iu erstrebenden Ziel übereinstimmender Bierbesteuerung unnöthig Hemmnisse zu bereiten, die Besteuerung des Malzes nach dem Maß und die Einführung des Meßapparates in Vorschlag.

Im Jahre 1879/80 verbrauchten die im Betriebe befindlichen 10 460 gewerblichen Bierbrauereien der Brausteuergemeinschaft an Malz (einschließlich der auf Malz reduzirten Surrogate) 410 283 700 kg; auf die 2792 Brauereien mit größerem Verbrauch als 25 000 kg entfallen davon 358 069 400 kz (= 87,27 %). Die letztere Menge würde künftig auf Privatmalzmüblen der Brauer ge⸗ brochen werden müssen, so daß für die öͤffentlichen Muͤhlen höchstens 52 214 300 kg Braumalz verblieben. Doch würde sich dieser Betrag voraussichtlich in Folge freiwilliger Anschaffung von Meß⸗ apparaten Seitens der Brauer allmählich noch erheblich, und wohl jedenfalls um ein Drittel, also auf rund 35 000 000 kg abmindern. Hierzu tritt das zur Branntweinbereitung bestimmte Malz. Von den im Jabre 1877/78, welches annähernd als ein Durchschnittsjahr gelten kann, im Gebiete der Brausteuergemeinschaft für Brennerei⸗ zwecke verwendeten 194 540 400 kg Malz kommen 182 529 700 kg (= 93,83 %) auf die Brennereien mit eigenen Malzmühlen, 12 010 700 kg (= 6,17 %) auf die Brennereien, welche die öffent⸗ lichen Müblen benutzen; letztere Benutzung wird nach aller Wahr⸗ scheinlichkeit künftig mindestens nicht wachsen. Der Malzbedarf für andere Verwendung, als Bier⸗ und Branntweinbereitung, kann als sehr geringfsgig hicr außer Ansatz bleiben und die Menge des künftig auf die öffentlichen Muͤhlen gelangenden Malzes zu jäͤhrlich rund 47 000 000 kg veranschlagt werden. Da diese Menge auf eine große Zahl von Mühlen sich vertheilen wird, so erwächft den ein⸗ zelnen Müllern durch die Kontrole des zur Mühle gebrachten Malzes und die damit zusammenhängenden Betriebsbeschränkungen nur wenig Arbeit, Verantwortlichkeit und Unbequemlichkeit. Zudem sind die Verpflichtungen der Müller gegenüber der Steuerbehörde (§§. 19 bis 23) auf das thunlich geringste Maß beschränkt und werden vor⸗ aussichtlich bereits nach kurzer Zeit den Anfangs vielleicht bemerk⸗ baren Druck verlieren.

Auch eine finanzielle Schädigung der Müller wird durch den Zwang der Brauer zur Benutzung von Privatmalzmühlen nicht ein⸗ treten. Die gewerblichen Brauereien der Brausteuergemeinschaft ver⸗ brauchten im Jahre 1879/80 407 000 800 kg Malz, wovon 371 074 700 kg (= 91,17 %) auf den eigenen Malzschrotmühlen der Brauer, 35 926 100 kg auf öffentlichen Mühlen gebrochen wur⸗ den. Der Malzverbrauch derjenigen Brauer aber, welche künftig Prioatmalzmühlen benutzen müssen, ist nach dem Obigen nur zu 358 069 400 kg zu veranschlagen. Das neue Gesetz würde also nicht ausschließen, daß das Brechen von Braumalz auf öffentlichen Mühlen an Umfang sogar wachse.

Unter den Betrieben mit steuerfreiem Malzverbrauch ist nur die Branntweinbrennerei von Bedeutung. Nach §. 18 sollen die Brannt⸗ weinbrenner auch künftig zum Malzbrechen Privatmühlen ohne Meß⸗ apparat halten dürfen und bezüglich der Benutzung nennenswerthen

ist praktisch durch das Beispiel Baverns, desgleichen Englands, woselbst bis zum 1. Oktober 1880 die Biersteuer nach der kubischen Menge des eingeweichten Getreides erhoben wurde, genügend be⸗ daß die Bierproduktion unter der Maßbesteuerung eine nach Quantität und Qualität hohe Stufe zu erreichen und zu be⸗ wesentlicher Bedeutung aber erscheint die Thatsache, daß für Bayern, wo das beträchtliche in den Meß⸗ apparaten steckende unausgesetzt steigende Kapital durch den Ueber⸗ entwerthet würde, einem solchen Uebergang große Schwierigkeiten entgegenstehen,

wiesen,

haupten vermag. Von

garg zu Gewichtssteuer und Wägeapparaten

Beschränkungen

tragen werden (§. 20 Absatz 4).

statlfindenden zahlreichen und

werden

nicht unterliegen. Müblen Malz brechen wollen, kann zu ihrer Erleichterung den Orts⸗ behörden oder ihnen selbst die Ausstellung des Mahlscheins über⸗ Es wird daher von einer Belästi⸗ gung des Brennereigewerbes nicht füglich gesprochen werden können. Andererseits erscheinen die vorgeschlagenen milden Kontrolvorschriften ausreichend, da durch die wegen Kontrolirung der Branntweinsteuer

Schutz gegen den Mißbrauch des steuerfreien Malzes gewährt wird. Die Zahl der Privatmühlen für wirthschaftliche Zwecke, ins⸗

Sofern sie auf öffentlichen

eingehenden Brennereirevisionen

besondere der sogenannten Futterschrot⸗ und Hausmühlen, angestellten Ermittelungen für das gemeinschaft zu etwa 130 000 bis 140 000 veranschlagt werden.

Darunter sind indessen sehr viele, mittelst welcher Malz überhaupt und

nicht oder

mindestens nicht zur Bierbereitung, nur mit

unverhältnißmäßigem Aufwande von Zeit Arbeitskraft, gebrochen werden kann. Aber auch ein Mißbrauch der tauglichen Mühlen steht wenig zu be⸗ fürchten, da ein derartiger Betrieb bei Beschränkung auf geringe Malzmengen nicht lohnt, sonst aber leicht der Entdeckung ausgesetzt ist. Es dürften daher die Kontrolvorschriften des §. 11, welche den

oder

3 muß nach Gesammtgebiet der Brausteuer⸗

Besitzern der fraglichen Mühlen nicht beschwerlich fallen können, zur

Sicherung genügen.

Der Brauereibetrieb soll künftig von den durch die geltende 8

Brausteuergesetzgebung auferlegten Beschränkungen gänzlich befreit sein. Die im §. 25 vorbehaltene Anschreibung der

Brauakte engt

den Betrieb in keiner Weise ein. Die Brauer mit Privatmalzmühlen brauchen auch nicht einmal die Malzschrotung dem Steueramt vorher

anzuzeigen, während zum Malzbrechen auf öffentlichen Mühlen aller⸗

dings ein Mahlschein (§. 20) zu erwirken ist. Die Befreiung der Brauer, welche Privatmalzmühlen mit Meßapparat benutzen, von der

Erwirkung des Mahlscheins findet in Bayern nicht stakt. Dieselbe führt für die Brauer eine Erleichterung, für die Steuerverwaltung eine namhafte Arbeitsersparung mit sich und scheint bei den im Uebrigen durch den Gesetzentwurf vorgeschlagenen Einrichtungen ohne Gefährdung der Steuer zulässig.

Daß für die sofort beim Inkraftreten des Gesetzes zur An- schaffung des Meßapparats verpflichteten Brauer die Kosten nach

Maßgabe des §. 45 auf die Steuerkasse übernommen werden, ent⸗

spricht um so mehr der Billigkeit, als durch die sofortige Inbetrieb⸗ setzung einer großen Anzahl von Meßapparaten ein sonst erforder⸗

licher namhafter Aufwand von Beamtenkräften vermieden wird. Im Interesse der kleineren Brauer wie der Steuerverwaltung liegt es jedoch, daß auch die freiwillige Anschaffung des Meßapparats durch Uebernahme der Kosten in der Ark, wie im §

. 45 weiter vorge⸗

schlagen, gefördert werde. Im Jahre 1879/80 hatten im Gebiete der

Brausteuergemeinschaft 2792 Brauereien einen Malzverbrauch von

mehr als 25 000 kg (einschließlich der Surrogate), und zwar 1950

8

Brauereien in Preußen, 391 in Sachsen, 91 in Hessen, 46 in Mecklen⸗

burg, 238 in Thüringen, 11 in Oldenburg, 29 in Braunschweig, 36 in Anhalt. Die Zahl der Brauereien, zeichneten Jahres an Malz und Malzsurrogaten 15 000 bis 25 000 kg verwendet haben, ist zu etwa 1100 anzunehmen.

Die Hoͤhe der durch Anschaffung des entstehenden Ausgabe läßt sich in mit Bestimmtheit übersehen. der freiwillig mit dem Anspruche auf Kostenersatz den Meßapparat anschaffenden Branereien der Berechnung, dieselbe kann jedoch nicht

welche während des be⸗-

Meßapparates nach §. 45 mehreren Richtungen noch nicht Insbesondere entzieht sich die Zahl

gerade hoch veranschlagt werden. Die Preise der Meßapparate sind

nach dem Rauminhalt des Meßgefäßes und der sonstigen Leistungs⸗ fäbigkeit verschieden, bei großen Lieferungen darf auf eine Preis⸗ minderung gerechnet werden. Im Durchschnitt wird der Kosten betrag für jeden Meßapparat mit 1000 reichlich veranschlagt sein.

Auch in Elsaß⸗Lothringen wird nach angestellten Ermittelungen

das Braumalz schon eigenen Malzschrotmühlen der Brauer gebrochen. zur Haltung einer Privatmalzmühle mit Meßapparat würde dort ach dem Stande von 1877/78 etwa 100 gewerbliche Bierbrauereien (von 241 damals im Betrieb befindlichen) treffen, deren Verbrauch

an Malz und Malzsurrogaten mehr als 92 % des Verbrauchs aller Brauer beträgt.

e.

Inserate

Ureußischen Staats-Anzeigerg: Verlin SW., Wilhelm⸗Sraße Nr. 32.

für den Deutschen Reichs⸗ und Fönigr.)

Preußz. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition aen Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. 8s. w. von öffentlichen Papieren.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachung 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der 9. Familien-Nachrichten.

Eubhastationen, —229 Vor⸗ ladungen und dergl.

8581] Oeffentliche Zustellung. Der Ladwig Peter Caesar, Müller, zu Fischbach, lagt gegen den Taglöhner Nicolaus Gemmel, früher zu Fischdach, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, aus Lieferung von Mehl und Korn, sowie für geleistete Fuhrarbeiten und ayfgelaufene Zinsen laut Abrech⸗ nung von Ende 1877 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung des Beklagten zur Zahlung von 195,09 nebst 5 % Klagezinsen und lader denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht Oberstein, Abth. II., auf Montag, den 23. Mai 1881, Vormittags 10 Uhr. Zum Zweche der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Oberstein, den 21. März 1881. 3 Weber, Gerichtsschreiber⸗Gehülfe.

8582] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Wilbelmine Fischer, gekorene Paul, in Hohenmölsen, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Wilde in Weißenfels klagt gegen den Handarbeiter Gustav Fischer aus Hobenmeisen, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen Ebe⸗ scheidung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und Verurtheilung desselben als schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lunz des Rechtestreites vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Naumburg a/S. auf den 11. Inli 1881, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum, Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die er Auszug der Klage bekannt gemacht. Naumburg a./S., den 16. März 1881.

„Ratsch, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[8578] Aufgebot.

Die Christiana Gerecht dahier hat das Aufgebot des angeblich in Verlust gerathenen Einlagebüchleins Nr. 62519 der hiesigen Sparkasse, lautend auf die Summe von 293 78 beantragt. Der In⸗ haber dieses Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf Mittwoch, den 1. Juni 1881, Bormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗

ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urtunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloser⸗ lärung der Urkunde erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 19. März 1881.

Königlichtdb Amtegericht. Abtheilung IV.

—⁰

Weochen⸗Answeise der deutschen ZDZettelbanken. Wochen⸗Ueberstazn Fütb 8 der Neichs⸗WBan vom 23. März 1881. Activa. ¹) Metallbestand (der Bestand an coursfähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Pfund sein zu 1392 Mark herechnet).. Bestand an Reichskassenscheinen an Noten anderer Banken v355 an Lombardforderungen. an sonstigen Activen... Paunslva. Dag Grundkapitl 12),000,000 Der Reservefons 16 425,000 Der Betrag der umlaufenden Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten. .„ 29274,148,099 2,184,000

591,042,000 41,225,000 16 985,000

287,450,000 44,335,000 35,934,000 24,458,000

Io Gneee

12) Die sonstigen Passirva . Berlin, den 26. März 1881.

Reichsbank⸗Direktorium.

von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. Herrmann. Koch. von Koenen.

8 5 4£ã Uommerz-Bank in Lübeck. Btatus am 23. Mürz 1881.

[8617] Aettva. öFBFöZöbb861,499. 71 Reichskassenscheino „„ 1 2,420. Noten anderer Banken. 210.100. Sonstige Kassenbeständoe 8,007 Wechselbestancd 3,795 689. 76 Lombeardtorderungen. 111*X . Effekten des Reservefonds-. 5 000. Täglich fullige Guthnben 907,209. 57 P Ee.“ 702,694. 20 8r Paualva.

rundkapl +. 27699 009,. Reservofonds . 56,127. 15 Banknoten im Umlauf 610,300. Sonstige täglich fälligo Verbind-

. -2 . 1 6 5 8 1,227,420. 19 An eine K ngsfrist ge

dene Ferbinalch Fasten 1u5 3,011,553. 97 ööö5 115,758. 84

Weiter begebene im Inlande

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Cebersich

der

Hannoverschen

[8611]

vom 23. März 1881.

Metollbestand Reichskaesenscheine Noten anderer Banken .“] Lombardforderungen ab“ Sonstige Actirna

Paunsiva. Grundkapital... Reservefond Umlaufende Noten Sonstige täglich fällige Verbind-

2— ö““ An Kündigungsfrist gebundene Ver- bindlichkeiten 8 . Sonstige Passinrva

* 2* 2* .* *.

Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Die Directlon.

[618] Wochen⸗Uebersich:

8 der Württembergischen No 4 vom 23. März 1881.

beilage.

Instrate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlorte, en. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaus.

Börsen-

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12,000,000.

Bankk der Bacdlischen Banke

ann 23. März 1881. Aetlva.

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591.340. Reichskassenscheine

243,500. Noten anderer Banken üsenn Wechselbestand

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6 835,871. Sonstige Axtira. .

1,977,426. 5,783,240 80 55,020 138,600—

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27,08,155 57

960,242. 4,431,300.

Z11“ 4,485,994. 945,309.

Umlaufende Noten . . 8 725 061. .

Paasslva.

1,363,217 90 14 334,400 953,820 74

2 684,219 38 772,497 02

Tügüich- fällige Verbindlichkeiten! ist bund Verbindlichkeiten 28 . ves gSonstige Passira 753,833.

Die zum Incasso febenen noch nicht fülligen dentachen Wechsel 2,892,845. 92 g2

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tenbank Rückversicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft

Activa.

ͤbö Bestand an Reichskassenscheinen an Noten anderer Banken b“ an Lombard⸗Forderungen iwiututthtt. .. 5 an sonstigen Aktiven. Passlva.

Das Grundkapittaaa vibʒb Der Betrag der umlaufenden Distens taglich fälligen Ber⸗

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e an eine Küng 8 2bundenen Verbindsi eiten e Die sonstigen Passiven..

Eventuclle Verbindlichkeiten aus

weiterbegebenen, im Inlande lahlbaren Wechseln 801,041. 24.

Providentia.

Die Herren Actionäre unserer Gesellschaft werden benachrichtigt, daß der Dividenden⸗Schein pro 1880 an unserer Gesellschaftskasse, großer Hirschgraben Nr. 11, in den Vormittagsstunden von 9 bis 11 Uhr 18,858,106 72 mit 14 eingelöst wird.

402600 Fraukfurt a. M., den 23. März 1881.

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d2o] Stettin⸗Kopenhegen.

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jetzt fast ausschließlich (zu etwa 97 %) auf Die Verpflichtung

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um Deutschen Reich

Zweite Beilage

s⸗Anzeiger und Königlich Preuß

Berlin, Sonnabend den 26. Mürz

e für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuf ntral⸗Handels⸗ register nimmt anz die Königliche Expebition hers Reutschen Neichs⸗Anzeigers und Königlich

FMaats⸗Anzeiger und das

regßischen Itaats-Anzeigerz: Sern, 8. F. Wllhelm⸗Straße Nr. 82.

. Steckbriele und Untersuchungs-Sachen. . Svbhzstationen, Aufgebote, Vorlsdungen u. dergl. Verkönfe, Verpschtungen, Submissionen stc. Verlossang, Amortisstien, Zingzahlung

*

n. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

NAg

sschen Staats⸗Anzeiger 1

5. Idustrielle Etablissesments, Fsbriken: Grosshandel.

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9. Familien-Nachrichten.] beilage.

die Annonten⸗Expeditionen des „Rudolf Mofse, Haasenflein

Taube & Co., E. Schloter, er, sowie alle übrigen größeren noncgen⸗Bureaus.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

18567] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Julius Herrmann zu Wehlau klagt gegen den Böttchergesellen Friedrich Wilhelm Vogel, früber zu Labiau, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltsortes, wegen 57 Rest eines Kaufpreises für Kleidungsstücke mit dem Antrage: Beklagten zur Zahlung von 57 nebst 5 % Verzugszinsen vom Tage der Klagezustellung ab zu verurtheilen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Labiau auf

den 1. Juli 1881, Vorm. 10 Uhr.

Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Glagau, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. G 18565] Oeffentliche Zustellunz.

Der Kaafmann Herrmann Friedlaender zu Dar kehmen klagt gegen die Spinnmeister Bongy'schen Eheleute, früher zu Darkehmen, jetzt angeblich in Belgien wohnhaft, wegen 41 75 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zah⸗ lung von 41 75 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhbandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Darkehmen auf

den 19. Mai 1881, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Darkehmen, 19. März 1881.

1 Schmorell, erichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

18575] Oeffentliche Zustelung.

Die Kaufmann Louis und Rosalie, geb. Segall⸗ Rosenthalschen Eheleute zu Schwetz, vertreten durch den Rechtsanwalt Müller daselbst, klagen gegen die Besitzer August und Marie, geb. Pischke⸗Schulzschen Eheleute, früher in Ebrenthal, jetzt in Amerika, wegen einer Zinsenforderung von 144 für die Zeit vom 25. April 1879 bis dahin 1880 von einem Kapitale von 2400 ℳ, das mit 6 % verzinslich, auf ihren Grundstücken Ehrenthal Blatt 64 und 102 Abtheilung III. resp. unter Nr. 15 und 4 ein⸗ getragen steht, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Verklagten zur Zahlung von 144 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Rechtskraft des Urtels und Vollstrecbarkeitserklärung des Urtels und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schwetz auf

den 27. Juni 1881, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

v. Studzienski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[8587] Heffentliche Zustellung.

Die verehelichte Ida Schraepfer, geb. Koetschau, zu Erfurt, jetzt in Mellingen, vertreten durch den Justizrath Huschke, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäckermeister Wilhelm Schraepfer aus Erfurt, jetzt in unbekaunter Abwesenheit, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien beste⸗ hende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Be⸗ klagten für den schuldigen Theil zu erachten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 18. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 23. März 1881.

Schramm, Act zar, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, i. V.

188851] Oeffentliche Zustelung.

Der Kaufmann Hubert Wolff in Coͤln, ferner die Margaretha Wolff, Ladengehülfin in Cöͤln und die Helena Wolff, ohne Geschäft, in Dülken, alle vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Schenk in Cöln, 18

klagen gegen den Conrad Wolff, früher Gärtner zu Dortmund, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Theilung mit dem Antrage:

„Das Königliche Landgericht wolle die Theilung des Nachlasses der zu Cöln verstorbenen Christina eborene Remagen, Ehefrau Heinrich Wolff, in der

eise verordnen, daß daron jedem der Kläger so⸗ wie dem Beklagten je ein Viertel zugewiesen wird; wolle das zu diesem Nachlaß gebhörige, zu Cöln, unter Fettenhennen Nr. 2, belegenen, in Flur 30 Nr. 2 katastrirten Wohnhaus mit Zubehör, für in natura untheilbar erklären, demgemäß dessen öffent⸗ liche Versteigerung unter Zugrundelegung einer Taxe von 52 500 verordnen; mit dieser Versteigerung und der Leitung der Liqusdations⸗ und Theilungs⸗ verhandlungen einen Notar beauftragen, gestatten, daß die nöthigen Insertionen durch die Kölnische Volkszeitung, statt durch das Regierungzamtsblatt ge⸗ schehen, die Kosten den Parteien nach Verhältniß ihrer Erbbetheiligung, im Widerspruchsfalle dem widersprechenden Theile zur Last legen;“

und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗.

lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cöln auf den 11. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem. gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cöln, den 24. März 1881. Verbeeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

1SSssl Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Handelsmann Salomon Nagel in Gudensberg die Eintragung des bisher nicht katastrir⸗ ten Theils des in der Gemarkung von Guxhagen bele⸗ genen Grurdstücks, als: Ktbl. 19 Nr. 4 Hofraum 23 a 90 qm, bebaut mit Wohnhaus Nr. 93, Gips⸗ mühle, Schuppen, Stallgehäude, Scheuer mit Stallung, Stall mit Bodenraum, Schweinestall, Schmiede, Backbaus, in das Grundbuch von Gux⸗ hagen auf seinen Artikel beantragt hat, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem u“ zu haben vermeinen, aufgefordert, olche

bis zum 11. Mai 1881, Mittags 12 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls der Antragsteller als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen er⸗ wirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.

Melsungen, am 23. März 1881. 8

Königliches Amtsgericht. Bernhardi.

Aufgebot.

Die ledige Kunigunda Dauer von Siedamsdorf, geboren den 10. März 1826, welche vor 33 Jahren nach Amerika auswanderte und seit dieser Zeit ver⸗ schollen ist, soll nach Andrag der gesetzlichen Erben derselben für todt erklärt werden.

Es ergeht daher Aufgebot:

I. An die ledige Kunigunda Dauer von Siedams⸗

dorf, sich binnen neun Monaten und spätestens im Aufgebotstermine vom 18. Jannar 1882 schriftlich oder persönlich bei dem unterfertigten kgl. Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt wird.

II. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen;

III. An alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber zu machen. ““

Weismain, den 23. März 1881.

Königliches Amtsgeri (L. S.) Heßler. Zur Beglaubigung Weismain, den 23. März 1881. Der k. Gerichtsschreiber. Kuhn.

[8555] Aufgebot.

Die Verschollenen: 1) Anton Bichteler, Bauers⸗ sohn von Hiltensberg, Gemeinde Krugzell, geboren am 5. Juli 1828 und 2) Anton Hörburger, Wirths⸗ sohn von Buchenberg, später in Kempten, geboren am 12. Juni 1815 zu Waltenhofen, werden, und zwar ersterer auf Antrag seines Bruders Ludwig Bichteler und letzterer auf Antrag seiner Geschwister⸗ kinder Ludwig Hoerburger und Carolina Rahn auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

Mittwoc, den 28. Tezember I. Js., Bormittags 9 Uhr, 3 im diesgerichtlichen Sitzungssaale angesetzten Aufge⸗ botstermin persönlich oder schriftlich sich beim Amte⸗ gerichte Kempten anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden. 4

Die Erbbetheiligten haben ihre Interessen im Aufgebotsverfahren, insbesondere beim obigen Termine wahrzunehmen, und alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben kön⸗ nen, werden aufgefordert, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.

Kempten, 12. März 1881.

Schuster Zur Beglaubigung: Kempten, den 23. März 1881. Der k. Gerichtsschreiber Varga.

185842 Bekauntmachung.

Durch Autschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 9. März d. J. ist die Hypolheken⸗Urkunde über die im Grundbuche von Essen Band 15 Blatt 18 Abth. III. Nr. 6 für die Banunternehmer Friedrich Koester und August Rothe in Firma Koester & Rothe zu Essen und das Kuratorium der Gläubiger der⸗ selben, bestehend aus den Herren Carl Fluhme zu Essen, Johann Oberembt zu Essen, August Nieten zu Duisburg, Albert Maaßen zu Elberfeld, aus dem Erkenntniß vom 7. Jannar 1870 eingetragene For⸗ derung von 1146 Tblr. 22 Sgr. für kraftlos erklärt.

Esseu, den 21. März 1881.

Königliches Amtsgericht.

[8566] Aufgebot.

„Zur Erlangung von Ausschlußurtheilen behufs; ihrer Eintragung als Eigenthümer in das Grund⸗

buch haben tbeils nach den Vorschriften des Gesetzes vom 7. März 1845 und theils nach den Vorschrif⸗ ten des §. 135 Nr. 2 G. B. O. folgende Personen das Aufgebot nachstehender Grundstücke beantragt:

88 Der Ackersmann Hermann Reckers oder Räckers in Ottenstein von Flur 2 Nr. 955/90, 91, Flur 4 Nr. 585, Flur 1 Nr. 133, Flur 2 Nr. 954/90, 92, 956/403, 957/403, Fliur 2. Nr. 530a., 981/360, Flur 4 Nr. 179 und Flur 3 Nr. 127 der Steuer⸗ gemeinde Ottenstein.

Von diesen Grundstücken sind Flur 2 Nr. 955/90, 91, Flur 4 Nr. 585 und Flur 1 Nr. 133 zum Grundbuch noch nicht übernommen.

Als Eigenthümer von Flur 2 Nr. 954/90, 92, 956/403 und 957/403 ist der Weber Hermann Reckers zu Ottensteia im Grundbuch von Ottenstein Band 8 Blatt 27 eingetragen, und als Eigenthü⸗ mer von Flur 2 Nr. 530a., 981/360, Flur 4 Nr. 179 und Flur 3 Nr. 127 der Weber Heinrich Reckers zu Ottenstein im Grundbuch von Otten⸗ stein Band 3 Blatt 142.

2) Der Ackersmann Bernard Reckers oder Räckers in Ottenstein von Flur 2 Nr. 481, 213, 813, Flur 4 Nr. 343, Flur 2 Nr. 668 der Steuer⸗ gemeinde Ottenstein und Flur 31 Nr. 12/1 und 12/5 der Steuergemeinde Wuͤllen. Von diesen Grundstücken sind Flur 2 Nr. 481 und 213 zum Grundbuch noch nicht übernommen. Als Eigen⸗ thümer von Flur 2 Nr. 813 ist der Weber Hein⸗ rich Reckers zu Ottenstein im Grundbuch von Otten⸗ stein Band 3 Blatt 142 eingetragen, und als Eigen⸗ thümer von Flur 4 Nr. 343 und Flur 2 Nr. 668 (Ottenstein) und Flur 31 Nr. 12/1 und 12/5 (Wüllen) der Weber Hermann Reckers zu Otten⸗ stein im Grundbuch von Ottenstein Band 8 Blatt 27.

3) Der Krämer Heinrich Reckers oder Räckers zu

Ottenstein von Flur 1 Nr. 252, Flur 2 Nr. 11 der Stevergemeinde Ottenstein, Flur 14 Nr. 727/1/7 und 729/1/7 der Steuergemeinde Wessum, Flur 4 Nr. 4 6, Flur 2 Nr. 567, 570, Flur 3 Nr. 123, Flur 2 Nr. 224, 225, 226, 227, 517, Flur 1 Nr. 54, 107, Flur 2 Nr. 975/315 der Steuergemeinde Ottenstein und Flur 31 Nr. 12/3 der Steuer⸗ emeinde Wüllen. Von diesen Grundstücken sind Fiur 1 Nr. 252, Flur 2 Nr. 11 (Ortenstein), Flur 14 Nr. 727/1/7 und 729/1/7 (Wessum) zum Grund⸗ buch noch nicht übernommen. Altz Eigenthümer von Flur 4 Nr. 406, Flur 2 Nr. 567, 570 und Fl. 3 Nr. 123 (Ottenstein) ist der We⸗ ber Heinrich Reckers zu Ottenstein im Grund⸗ buch von Oltenstein Band 3 Blatt 142 ein⸗ getragen und als Eigenthümer von Flur 2 Nr. 224, 225, 226, 227, 517, Flur 1 Nr. 84, 107, Flur 2 Nr. 975/315 (Ottenstein) und Flur 31. Nr. 12/13 (Wüllen) der Weber Hermann Reckers zu Ottenstein im Grundbuch von Ottenstein Band 8, Blatt 27. 1

4) Der Ackeremann Hermann Reckers oder Räckers und der Krämer Heinrich Reckers oder Räckers, Beide zu Oltenstein, von Flur 2 Nr. 1045/775 und 1046/775 der Steuergemeinde Ottenstein. Beide Grundstücke sind durch Theilung der Parzelle Flur 2 Nr. 775 S7 entstanden, als deren Eigen⸗ thümer der Weber Heinrich Reckers zu Ottenstein im Erundbuch von Ottenstein Band 3, Blatt 142, eingetragen ist. 8

5) Der Ackeremann Hermann Reckers oder Räckers und der Ackersmann Bernard Reckers oder Räͤckers, Beide zu Ottenstein, von Flur 4 Nr. 620, 621/,1 und 621/2 der Steuergemeinde Ottenstein. Als Eigenthümer von Flur 4 Nr. 620 ist der Weber Hermann Reckers zu Ottenstein im Grundbuch von Ottenstein, Band 8, Blatt 27, als Eigenthümer von Flur 4 Nr. 621/1 sind die Eheleute Weber Joan Bernard Robers und Anna Margaretha Lüater⸗ busch in Ottenstein im (Srundbuch von Ottenstein Band 1, Blatt 199, und als Eigenthümer von Flur 4 Nr. 621/2 die 3 Geschwister Joseph, Anna Margaretha Elisabeth und Maria Katharina Erning in Oltenstein im Grundbuch von Ottenstein Band 4, Blatt 1 eingetragen. 1

Es werden alle Diejenigen, welche Eigenthums⸗ ansprüche oder anderweite, zur Wirksamkeit ge⸗ gen Dritte der Eintragung in das Gruadbuch be⸗ dürfende Realrechte an diesen Grundstücken geltend zu machen haben, aufgefordert, dieselben vor oder in dem auf

den 23. Juni 1881, Bormittags 9 Uhr, am hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 3, anbe⸗ raumten Termine, srätestens aber bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils anzumelden mit der War⸗ nung, daß die Ausbleibenden mit ihren etwaigen Ansprüchen auf die Grundstücke ausgeschlossen wer⸗ den, und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.

Ahaus, den 7. März 1881.

Kohnigliches Amtegericht.

e Aufgebot einehs

Bankdepositionsscheines. b

Dem Kaufmann Johann Würz von Neulirchen ist ein von der k. Hauptbank in Nürnberg am 1. Oktober 1880 ausgestellter Depositionsschein über bei derselben hinterlegte Werthpaptere im Gesammt⸗ betrage von 8000 zu Verlust gegangevr.

Auf Antrag des Johann Würz wird der Inhabe

dieses Depofitionsscheines hiemit aufgefordert, spa⸗ testens im Aufgebotstermine, nämlich: am Montag, den 3. Oktober 1881, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterfertigten Gerichte seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls

die Kraftloserklärung dieses Bankdepositionsscheines

erfolgen wird.

Neukirchen, den 19. März 1881.

Kgl. bayer. Amtsgericht. L. S. Lutz, k. Amtsrichter.

Zur Beglaubigung:

Neukirchen, den 22. März 1881. Der k. Gerichtsschreiber.

Weiß.

856 188600 Aufgebotsverfahren. Nr. 1948. Die Gemeinde Rheinweiler besitz anf ihrer Gemarkung folgende Liegenschaften:

1) Grundst. Nr. 1924 3 Hektar 60 Ar 95 Meter Rheinwald und Altwasser im Gewann Mühlegrund, eins. Rheinrorland, anders. die Aufstößer der Rießereben, unten Ge⸗ markung Bamlach;

Grundst. Nr. 92 3 Ar 42 Meter Graslan und Graben im Gewann Ottsetter (Gründ genannt), eins. Rheinvorland, anders. von Rottberas Wittwe, unten Theodor Schöchlin als Aufstößer;

3) Grundst. Nr. 171 2 Ar 50 Meter Ackerland im Gewann Huxmatten, eins. die Eisenbahn, anders. Feldweg;

4) ca. 1 Ar 35 Meter Reben, eins. die Auf⸗ stößer im Kalkofen, anders. Vizinalweg nach Kleinkembs. ven

Beim Mangel des Eintrags dieser Liegenschaften

in den betreffenden Grundbüchern, beantragt die Genannte das Aufgebotsverfahren. Etwaige Rechte sind spätestens in dem am Freitag, den 6. Mai d. J., Vormittags 8 Uhr, vor dem Großh. Amtsgerichte Müllheim stattfinden⸗ den Termin bei Ausschlußvermeiden anzumelden.

Müllheim, den 6. März 1881.

Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts. Reinhaed. .

gC.

2 Armensache.

[8557] Oeffentliche Bekanntmachung. Auszug einer Klageschrift.

Elisabetha Dick, in Konken wohnhaft, Ehefrau des früher allda wohnhaften, z. Z. ohne bekannten Aufenthalt abwesenden Schneiders Jakob Schaefer, Klägerin im Armenrechte, durch Rechtsanwalt Kär⸗ cher in Kaiserslautern vertreten, hat gegen ihren enannten Ehemann, Beklagten, bei der Civil⸗ Lammer des Königl. Landgerichts dahier mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe für aufgeloͤst zu erklären und dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen, Ehescheidungsklage erhoben, zu deren mündlichen Verhandlung in öffent⸗ licher Sitzung besagter Kammer Termin bestimmt wurde auf 15. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zu diesem Termine wird der Beklagte andurch geladen, mit der Aufforderung an denselben, einen ei dem Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. b

Zwecks öffentlicher Zustellung dieses Auszugs an den Beklagten erfolgt gegenwärtige Ladung.

Kaiserslautern, den 22. März 1881.

Die Gerichtsschreiberei des Königl. Landgerichts:

Balt, Königl. Gerichtsschreiber.

[8546] Belanntmachung. Im Namen des Königz! Auf den Antrag des Rechtsanwalte Meibauee in Konitz als Kurator der in der Suddhastationb fache von Harmsdorf Blatt 13 gebildeten Anna Rafalie Weiland’schen Spezsalmasse von 120. 8 erfennt das Königliche Amtsgericht zu Konitz, IV. Abtheilung, durch den Aumthzrichter Neu⸗ mann, für Recht: 8 Alle unbekannten Interessenten werden mit ihren Ansprüchen an diezenige Speztalmasse, welche sich aus folgenden für Anna Rosalie Weiland aus Harmsdorf auf Harmsdorf 13 eingetragenen Forderungen zufam⸗ mensetzt: 1 81 a. Erbtheil Abthl. III. Nr. 3 27 Thlr. 28 Sgr. 1½¼ Pf., B b. . vom Erbtbeile des Joseph Adalbert Weiland Abthl. III. Nr. 3 überwiesenen An⸗ theil von 2 Thlr. 2 Sgr. 10 Pf. Vatererbtheil aus Abtbl. III. Nr. 4 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. nebst 5 % Zinsen vom 22. Juni 1877 bis 10. Januar 1880 1 Thlr. 3 Sgr., in Summa 120 ℳ, ausgeschlossen. Dfe Rosten des Aufgeborobver⸗ sahrens sind nach §, 91 Subh.⸗Ordn. aus der Spezialmasse zu eninehmen. Von Fechts Wegcen. Verkünder g 17. März 1881.

och, Gerichtsschreiber.