Preußen theuren Traditionen Charakter der allgemeinen Wehrpflicht entstehen könnten. Seine Partei habe von jeher diese Erfüllung der höchsten Ehrenpflicht im Staate für inkommensurabel gegen ein Aequivalent von irgend einer Art gehalten, und er müsse wünschen, diese Tradition völlig intakt zu halten. Wenn auch die Motive diesen Gedanken abwiesen, so befürchte er dennoch, daß im Volke allmählich dieser Gedanke zum Durchbruch komme, und dann bleibe die weitere Konsequenz, die Erweiterung der Steuer zum Loskauf nur ein Schritt, welcher den Reicheren im Gegensatz zu den Aermeren Befreiung vom persönlichen Dienste gewähren würde. Seine Partei wünsche nicht, daß auf die allgemeine Wehrpflicht, die glänzendste der preußischen Institutionen, auch nur der leiseste Schatten eines Zweifels falle. Bezüglich der ausgleichenden Gerechtigkeit, von der der Vorredner gesprochen habe, so erfülle seines Erachtens jeder Wehrpflichtige, sobald derselbe sich rechtzeitig dem Staate stelle, seine gesetzliche Ver⸗ pflichtung und werde derselbe für körperlich unbrauchbar be⸗ funden, so sei er nicht Schuld daran. Er (Redner) sehe also nicht ein, wie nach dieser Richtung hin den für brauchbar Befundenen das Prinzip der Gerechtigkeit verletzt werde. Ebenso sei es mit denen, welche durch eine hohe Loosnummer oder wegen bürgerlicher Verhältnisse befreit würden, denn diese machten nur von den gesetzlichen Bestimmungen Ge⸗ brauch. Was nun die wirthschaftlichen Nachtheile betreffe, so dürfe man diese nicht übertreiben. Denn in wirthschaft⸗ licher Beziehung wirke der Dienst in der Armee sehr vor⸗ eilhaft, die davon Betroffenen würden für ihre künfti⸗ wirthschaftlichen Leistungen körperlich geeignet ge⸗ lernten die Kardinaltugenden des Mannes: „ Treue, Ehre und Tapferkeit und seien der Lage, eine günstigere wirthschaftliche Position zu finden, denn in vielen Berufszweigen nehme man vorzugsweise Leute, die gedient hätten. Nun sei noch der Modus der Besteuerung in Betracht zu ziehen. Seine Partei strebe im Wesentlichen dahin, die direkten Steuern möglichst durch indirekte zu ersetzen, während hier eine ganz neue und sehr komplizirte direkte Einkommensteuer eingeführt werde, und das mache seiner Partei besondere Schwierigkeiten, für die Vorlage einzutreten. Sollte die Vorlage abgelehnt werden, so würde er ja den Ausfall von 20 Millionen Mark sehr be⸗ dauern, jedoch könnte dieser ja durch eine Börsensteuer, bei der seiner Partei hoffentlich der Abg. Lasker behülflich sein werde, ersetzt werden. Trotz der Bedenken aber hoffe er, daß durch eine kommissarische Berathung die Schwierigkeiten über⸗ wpunden werden könnten und beantrage deshalb, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath König⸗ lich Preußische Kriegs⸗Minister von Kameke das Wort:
Meine Herren! Es ist nicht meine Absicht, ein Steuerprojekt zu vertheidigen, aber auf einzelne Bemerkungen, die gegen die projektirte Wehrsteuer gemacht sind, gebietet mir die Pflicht, eine Antwort zu geben.
Gerade von Freunden unseres Heeres, sowohl in mündlicher Rede, als in schriftlicher Darstellung hat man Bedenken gegen eine Wehr⸗ steuer gehoͤrt, und bei oberflächlicher Anschauung sind die Gründe, die man gegen das Prinzip einer solchen Steuer anführt, auch schein⸗ 5 gerechtfertigt, indessen sie zerfallen doch bei genauerer Ueber⸗ egung. 89
Die Hauptgründe, die ich gegen eine Wehrsteuer babe, sind folgende. Einmal glaubt man, daß die ideale Seite unseres Heeresdienstes eine Schmälerung erleide, wenn man neben sie eine Steuer stellt, die scheinbar ein Aequivalent für den persönlichen Heeresdienst sein soll; zweitens hat die Furcht Platz gegriffen, daß, wenn man eine solche Steuer ein⸗ führte, man dadurch gewissermaßen einen Loskauf vom persönlichen Dienst inaugurire. In einer Schrift steht, man solle sich hüten, daß nicht aus dem Worte „wer nicht dient, zahlt“ das Wort würde: „wer zahlt, dient nicht“. Erlauben Sie, daß ich beide Punkte nach einander etwas beleuchte.
Sie werden überzeugt sein, daß Jemand, der sein Leben dem Heeresdienst gewidmet hat, mit einer gewissen Eifersucht darüber wacht, daß dem idealen Standpunkt dieses Dienstes nichts geraubt wird, und wer lange Jahre in der Armee gewesen ist und weiß, wie die Armee getragen wird von der Sympathie des ganzen Volkes, weil ed in derselben seine Brüder, und zwar den kräftigsten Theil derselben sieht, von dem werden Sie kaum annehmen kürfen, daß er auch nur ein Härchen von dieser Stellung abgeben möchte. Lediglich schon vom Stand⸗ punkt des Führers aus, und wenn man persönlich nicht mitten darin stände, würde man sagen müssen, dem Selbstgefühl, welches von oben herunter bis zum Tambour herab den Soldaten beseelt, darf nicht ein Körnchen genommen werden, es ist der Quell aller Sol⸗ datentugend. Das ist der Standpunkt, den die Militärverwaltung und ich persönlich durchaus einnehmen. Wenn Ihnen aber jetzt ein Gesetz vorgelegt wird, nach welchem derjenige Mann, der nicht dient, 4 ℳ jährlich zahlen soll, so glaube ich, daß auch bis in die tiefsten Schichten der Bevölkerung hinab kein Mensch dies als ein Aequivalent für den persönlichen Dienst er⸗ achtet. Dagezen werden Sie alle nicht in Abrede stellen, daß den⸗ jenigen Männern, welche diesen persönlichen Dienst leisten, zu dem⸗ selben noch wirthschaftliche Opfer auferlegt werden, die heute schon verschiedentlich berührt worden sind, und die ich mir deswegen wohl versagen kann einzeln aufzuführen. Sie wissen, daß ein junger Mann, der im Staatsdienst fortkommen will, am Examen gehindert wird, weil er seinen einjährigen Dienst machen muß, Sie wissen, daß ein junger Mann im Kaufmannsstande, der in England bei⸗ srielsweise eine gute Stelle gefunden hat, zurückgerufen wird, da er dienen soll; Sie wissen, daß der Sohn des Büdners im Heere dient, während es auf der Büdnerstelle recht schlecht geht; er kann nicht fort, weil das Gesetz mit der Zulassung der Reklamation nicht bis an die Grenze geht, die Nachtheile trägt er und seine Familie, sein Vater, seine Angehörigen. Das sind Dinge, die einem Zweifel nicht unterliegen,
ad die wietbschafllüchen Nachtheile kann ich als erwiesen erachten.
Ein Aequivalent für diese Nachtheile zu schaffen, darauf ist diese Wehrsteuer gerichtet. Ob die Herren die Art derselben, wie sie vor⸗ geschlagen ist, zweckmäßig finden oder nicht, dat wird die Debatte zeigen, und da werden gewandtere Kräfte, als die meinen, die Ver⸗ theidigung führen koͤnnen, ich habe es nur mit der idealen Seite der Sache zu thun.
Der zweite Gedanke ist der, daß durch die Wehrsteuer die Mög⸗ lichkeit des Loskaufs inaugurirt werden könnte. Meine Herren, die Wehrsteuer tritt überhaupt für einen Mann erst ein, wenn milj⸗ tcrischerseits über ihn entschieden ist. Die Behörden, welche über seine militärische Qualifikation n entscheiden haben, sind ganz andere als Diejenigen, welche später die Einschätzung zu besorgen haben. Prattisch liegt die Sache so, daß die Ersatzbehörden ber Einfüͤhrung der Steuer ganz genau dieselben sind wie setzt, und in den Personen, in ihren Amtsfunktionen, gasz genan so zusammen⸗ gesetzt bieiben, wie jetzt. Ich wüßte also nicht, wodurch ihr Urtheil
in anderes werden könnte, als bisher. Erst etmwa sechs Monate spaͤter, wenn über das Militärverhältniß der Ein elnen entschieden ist, setzt eine völlig andere Behörde die Steuerpflicht fest. Wie da zwischen bei⸗
en ein Konnex derart stattfinden soll, daß es später heißen könnter wer zahlt, dient nicht, das vermag ich wirklich nicht zu begreifen. So meine sch, daß gerade diese beiden Punkte nicht dazu angethan sind, die Wehrstener zu verwersen. Ich beschränke mich hierauf, in⸗ dem ich glaube, dem Genüge gethan zu haben, was meine Pflicht ist.
gehört
Der Abg. Dr. von Treitschke erklärte sich mit dem Abg.
von Puttkamer darin einverstanden, daß dieser Entwurf in keiner Weise in den Rahmen
der Steuerreform des Reichs⸗ kanzlers gehöre, vielmehr in der auffälligsten und inkonsequen⸗ testen Weise daraus hervortrete. Er wolle sich damit nicht den Angriffen anschließen, die gestern der Abg. Lasker gegen diese Steuerpolitik gerichtet habe, er halte diese nicht für eine aristokratische in tadelndem Sinne, sondern ihrem Grund⸗ gedanken nach für eine demokratische, auf Erleichterung der niederen Klassen gerichtete. Die Gründe, die der Kriegs⸗Minister und die Motive der Vorlage angeführt hätten, seien sehr be⸗ stechend, sehr glänzend, aber eben darum sehr bedenklich. Weshalb seien die drei Organisatoren des preußischen Heerwesens, weder Scharnhorst, noch Wrangel, noch Roon auf den Gedanken einer Wehrsteuer gekommen? Die drei Männer hätten offen⸗ bar ihre guten Gründe dazu gehabt, sie seien der Ansicht gewesen, daß durch irgend welche Form der Geldentschädigung der große Grundsatz verdunkelt werden könnte, auf dem das ganze Heerwesen beruhe: der Dienst sei nicht blos eine Pflicht, sondern vor Allem eine Ehre. Nun sagten zwar die Motive, es solle nicht ein Aequivalent gezahlt werden, aber eine Ausgleichung erfolgen. Diese Distinktion sei für seine Logik zu fein. Wenn die Regierung sich gegen den Ausdruck „Wehrsteuer“ verwahrt und dafür einen langen Satz, den man kaum nachsprechen könne, in den Titel gesetzt habe, so könne man sich darauf verlassen, das Volk werde von Wehrsteuer reden, wie es heute bereits geredet habe und ganz unwillkürlich werde sich die Vorstellun
festsetzen, daß, wer nicht diene, zahle, und daß derselbe sic durch Geldzahlung seiner gesetzlichen Pflicht entledige. Mit dem Aufkommen dieser Vorstellung berühre man geradezu das sittliche Fundament des preußischen Heerwesens. Die Vor⸗ stellung, daß man von irgend welcher allgemeinen Bürger⸗ pflicht auch nur mittelbar, auch nur scheinbar sich loskaufen könne, sei in der Geschichte des preußischen Staates niemals aufgetaucht. So sehr er mit dem Kriegs⸗Minister darin übereinstimme, daß die preußischen Ersatzbehörden im Großen und Ganzen ihre Pflicht mit strengster Gewissenhaftig⸗ keit gethan hätten, so seien es doch Alle Menschen, und habe man einen Mann vor sich, von dem man wisse, daß derselbe einige tausend Mark Wehrsteuer werde bezahlen müssen, so liege mindestens die Versuchung vor, ein oder zwei Augen zuzudrücken, und diesen Versuchun⸗ gen möchte er die preußischen Ersatzbehörden ohne dringende Gründe nicht aussetzen. Der Art. 48 der Reichsverfassung stehe zu dieser Materie auch nicht im Entferntesten in Be⸗ ziehung. Die Worte „wo die gleiche Vertheilung der Lasten sich in natura nicht herstellen lasse“ auf die Dienstpflicht der einzelnen Soldaten anzuwenden, sei gegen allen einfachen deutschen Sprachgebrauch. Er wolle nun ferner die einzelnen Klassen der Bürger betrachten, die von der Wehrsteuer be⸗ troffen werden sollten. Hier müsse er denn sagen, daß eini⸗ gen dieser Klassen gegenüber die Wehrsteuer eine offenbare Ungerechtigkeit sein würde. Das gelte zunächst von der großen Mehrzahl der eigentlich Ausgemusterten. Die heutige Gesetzgebung gehe von dem einfachen naturgemäßen Grundsatze aus, daß, wer ganz gesund sei, sich leichter durch das Leben schlage, als Jener, der in irgend welcher Weise gebrechlich sei, auch wenn derselbe nicht geradezu zu den erwerbsunfähigen Gruppen gerechnet werden könne. Das sei der einfache na⸗ türliche Grundsatz aller kräftigen Völker, und wenn man sich von der Regierungsseite auf das subjektive Gefühl derer be⸗ rufen habe, die ins Feld zögen und den Nachbar zu Hause bleiben sähen, so antworte er erstens: auf subjektive Gefühle könne man keine Gesetze aufbauen, und zum zweiten: wolle man sich an das Gefühl halten, so sage er, Gefühl gegen Gefühl! Er stelle der Empfindung des Soldaten, der sich darüber ärgere, daß sein Nachbar nicht mitziehe, die Empfin⸗ dung des wackeren mit irgend einem körperlichen Gebrechen be⸗ hafteten jungen Mannes gegenüber, der von ganzem Herzen gern seine Haut für das Vaterland zu Markte tragen würde, aber nur mit vollkommen gerechter Bitterkeit empfinde, daß er dazu nicht im Stande sei, auch noch — so zu sagen — eine Geld⸗ strafe darbringen solle. Er (Redner) frage, welche von bei⸗ den Empfindungen sei die gesundere, die mehr vom Gesetz⸗ geber zu berücksichtigende? Die zweite Klasse der Wehrsteuer⸗ pflichtigen, denen gegenüber die Steuer eine Ungerechtigkeit wäre, sei die Klasse der Ausgeschlossenen, denen ja Niemand Sympathieen entgegentragen werde, aber auch dem Verbrecher gegenüber gelte doch der Grundsatz: ne bis in idem. Wer durch ein Verbrechen die Ausstoßung aus der Armee verwirklicht habe, der habe sein Vergehen durch die Schande der Ausstoßung und durch die darauf folgende Strafe gesühnt und es gehe nicht an, ihn ohne Weiteres nach⸗ träglich noch einer weiteren Geldstrafe u unterwerfen. So blie⸗ ben schließlich noch — da die Ersatzreserve erster Klasse eigent⸗ lich gar nicht unter diesen Gesichtspunkt falle — die Männer der Ersatzreserve zweiter Klasse übrig. Wolle man diese auch von der Wehrsteuer ausnehmen, so bemerke er, daß Aller Streben darauf gerichtet sein solle, die Idee der allgemeinen Wehrpflicht mehr und mehr zu verwirklichen. Wohl sei das ein niemals ganz zu erreichendes Ideal, er möchte aber den Militärbehörden den Stachel nicht nehmen, der sie dahin drängen müsse, die Zahl der einzustellenden Mannschaften zu vermehren. Führe man die Wehrsteuer ein, so werde dieser heilsame Sporn für die Militärbehörden unzweifelhaft sich vermindern. Außerdem stehe dieses Gesetz gar nicht im Ein⸗ klang mit der Betrachtung über direkte Steuer in der Denk⸗ schrist. Diese Steuer wäre im Wesentlichen nichts Anderes als ein Zuschlag zur Einkommensteuer; sie würde in den Einzelstaaten in dieser Form erhoben werden, was taktisch nicht ohne recht undequeme Verwickelungen abgehen würde, und würden die Einzelstaaten in der Veranlagung ihrer Ein⸗ kommensteuer sich unzweifelhaft beengt fühlen. Er sehe keinen Grund, in dieser Weise von dem Grundgedanken des neuen Steuersystems abzuweichen. Alles in Allem: der Grundgedanke des Gesetzes sei verfehlt und entspreche nicht dem guten Ge⸗ danken deutscher Rechisgleichheit, sondern jener schablonenhaf⸗ ten äußerlichen Egalité, wie sie in den Tagen des Konpents und des Bonapartismus in Frankreich verherrlicht sei. Offen gestanden, könne er nur einen stichhaltigen Grund für die —5 dieses Gesetzes entdecken. Die Necercfecannh wolle dem Reichstage und der Welt beweisen, daß sie jedes erdenk⸗ liche Mittel zur Herstellung des Gleichgewichts im Reichs⸗ Iür vergeblich versucht habe und nun nichts mehr übrig leibe als das Tabaksmonopol. Sei dies der letzte Gedanke, so müsse er offen gestehen, für ihn sei dieser Beweis schon längst nicht mehr ersorderlich. Er sei auch ohnedies davon über⸗ zeugt, daß schließlich nichts anderes als dieses Monopol übrig bleiben werde. Er stelle dem Hause anheim, ob der Entwurf an eine Kommission überge enn man dae
ben werden solle.
“
so werde dieselbe hoffentlich sinden, daß das Prinzip verfehlt
und darum schlechthin unverbesserlich sei, sie werde finden,
daß es nicht angehe, um der Geldeinnahme willen den Grund⸗ gedanken des deutschen Wehrsystems irgendwie in Frage zu
stellen oder zu verdunkeln.
Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath
Staatssekretär des Reichsschatzamtes Scholz das Wort:
Gese das Gefühl stütze. lediglich von seinem Gefühle leiten lassen. aber ich glaube, es bat ihn zu vollkommen versehlten, unberechtigten
Aeußerungen hingerissen. 8 Wenn man damit glaubt dem Gesetze Opposi⸗
Mieine Herren! tion machen zu können, daß man sagt: es ist verfehlt in seinen Grundgedanken, es ist unpreußisch, es erinnert an den Bonapartis
mus u. s. w.; wenn man sich berechtigt hält, der Reichsregierung hier den Gedanken zu unterstellen, daß sie dieses Gesetz der Nation nur vorschlage in der Absicht, den Beweis zu führen, daß sie auch die
verfehltesten Mittel nicht gescheut habe, um die Finanzen ins Gleich⸗ gewicht zu bringen, nur um sich so die Brücken zu bauen zum Tabaks
monopol, meine Herren, das scheinen mir die Grenzen eines annehm⸗ baren Kampfes weit überschritten zu sein, und es scheint nur dem
überaus erregten Gefühle des Gegners zu gute gehalten werden mu
müssen, wenn er solche Vorwürfe gegen eine Gesetzvorlage der ver⸗ bündeten Regierungen sich getraut hier zu erheben. Der Herr Vor redner ist damit auch ganz abgewichen von dem Tone, den er im Eingange seiner Rede eingeschlagen hat. Er hat die Motive, wie ich mir notirt habe, für zu gut, für zu bestechend gehalten, als daß er sich entschließen könnte, sie für zutreffend zu halten; er hat gerade wegen dieser Motivirung um so mehr Verdacht gegen das Gesetz geschöpft und hat daran die Frage geknüpft: weshalb hat denn keiner der großen Organisatoren der Armee, die doch auch übersehen haben, welche Elemente darin enthalten sind, weshalb hat keiner von denen den Gedanken des Wehrsteuergesetzes gehabt und geltend gemacht? aber die Frage hat der Herr Kriegs⸗Minister vorhin schon, wie mir däucht, vollständig genügend beantwortet. Die Organisatoren der Armee waren keine Organisatoren des Steuerwesens, sie haben damit nichts zu thun gehabt und es wäre ein ziemlich wunderbares Unter nehmen gewesen, wenn diese Herren, statt die Sache, die ihre Aufgabe war, zu lösen, sich damit befaßt hätten, über die Einführung neuer Steuern sich den Kopf zu zerbrechen.
W Herr Vorredner hat dann gesagt, die Ausgleichung, von der in den Motiven die Rede ist, wäre zu fein für seine Logik. Ich glaube, meinen Respekt vor seiner Logik wirklich doch höher stellen zu müssen als daß ich das für ein ernstes Wort nehmen kann. Meine Herren, es ist ja ganz deutlich gesagt: nicht eine Ausgleichung für den Kriegsdienst wir gesucht, sondern die Ausgleichung für wirthschaftliche Nach⸗ theile. Nun, wo ist denn die Logit zu eng, die das nicht begreifen sollte, daß jemand wirthschaftliche Nachtheile von der Erfüllung eines solchen Dienstes haben kann und daß man für diesen einen Punkt einen Ausgleich suchen kann, während man weit davon entfernt ist, für das, was das Wesen des Kriegsdienstes ist und was hauptsächlich in ihm liegt, irgend eine Ausgleichung zu suchen oder zu verlangen.
Der Herr Vorredner hat dann, indem er also wohl annnahm, daß bei verständiger, sachgemäßer Prüfung ein Einwand mit voller Wirkung ihm entgegengesetzt werden kann, sich auf das Volk berufen und gesagt: Meine Herren, im Volke, da wird man das so auffassen, da wird man zu dem Satze kommen „wer zahlt, der dient nicht“, das wird aus dem Vorke nicht herauszubringen sein. Ich bestreite ihm das auf das Entschiedenste. Was wird das Volk künstig sehen, wenn Sie das Gesetz angenommen haben? Es wird sehen, daß der Reiche, der Vornehme dient, wie er bisher ge⸗ dient bat, und das wird das Volk viel deutlicher belehren, als alle diese Reden, daß das nicht in dem Wehrsteuergesetz drin steckt, was der Herr Vorredner darin hat finden wollen. Es werden die edelsten und besten Kräfte, die bisher mit Vorliebe sich in Preußen und Deutschland dem Heeresdienste gewidmet haben, auch beim Bestehen der Wehrsteuer sich diesem Dienste widmen. Und, meine Herren, was das Volk mit seinen Augen sieht und täglich sieht, wird das Volk besser belehren, als besorgliche Ausführungen des Gegentheils.
Der Herr Vorredner hat auch den Versuch nicht gescheut, die Ersatzbehörden als solche darzustellen, welche möglicherweise künftig ihres Amtes nicht mit der Treue, nicht mit der Redlichkeit walten würden, die ihre Pflicht ist. Meine Herren, kennt der Herr Vor⸗ redner denn die Zusammensetzung der Ersatzbehörden? Ar er die Tragweite des Gedankens erwogen, daß diese Be⸗ hörden, um dem Reiche oder den Einzelstaaten Mittel zu⸗ wenden zu wollen, die minim, verschwindend sind gegen das, was diese Körperschaften brauchen, daß diese Behörden darum in Pflichtvergessenheit ausarten und die Hand dazu bieten würden, um im einzelnen Falle dem Reichen lieber die Steuer, dem Armen lieber den Dienst zu Theil werden zu lassen. Ich bedauere, daß von einem Manne, den ich wegen seines Gefühls für die Armee und die DOrd⸗ nung im Staate so hoch schätze, es unternommen worden ist, den Ersatzbehörden einen solchen Vorwurf zu insinuiren. Ich rechte mit dem Herrn Vorredner nicht über die Zulässigkeit der Anziehung des Art. 58 der Verfassung. Meine Herren, wo so viel in der Rede von Gefüblen diktirt ist, da verzichte ich auf die Auseinandersetzung über die Gedanken eines einfachen, schlichten Gesetzesartikels. Ich meine, man brauche gar nicht zu studiren die Motive zu der Ver⸗ fassung des Norddeutschen Bundes u. s. w., um das, was hier gesagt ist in der Gesetzesvorlage, daß es an einen Grundgedanken anschließt, den die Verfassung ausdrückt, anerkennen zu müssen. Und ich freue mich, daß der Hr. Abg. von Puttkamer vorher unumwunden diesem —2 8 Begründung bereits Beifall Namens seiner Freunde ge⸗ geben hat.
Es ist dann von dem Herrn Vorredner noch dem Gesetz der Vorwurf gemacht worden, daß es offenbar ungerecht sei für die von der Steuer künftig Betroffenen, und da hat er hauptsächlich die Ausgemusterten, selbst die Ausgeschlossenen ins Gefecht geführt. Ich kann aber nur dann es für möglich halten, hier von Ungerechtigkeit zu sprechen, wenn man den Grundgedanken des Gesetzes entweder nicht versteht, oder nicht zur Anwendung kommen läßt. Denn so⸗ bald man sagt, das Gesetz nimmt eben nur eine Ausgleichung vor S den Nachtheilen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit, dann ann man von Ungerechtigkeit weder gegenüber den Ausgemusterten, die die Vortheile des Nichtdienens in Bezug auf ihre v⸗ keit haben, noch gegenüber den Ausgeschlossenen, die ebenfalls diese Vortheile haben, sprechen. Ich glaube, in diesem Zusammenhang, da ich nach der Rede des Hrn. von Puttkamer zu meiner Freude annehmen darf, daß die Bedenken, welche von konservativer Seite ausgesprochen worden sind, im Wege der kommissarischen Ver⸗ handlung sich beheben lassen würden, nur noch gegenüber dem ersten Herrn Redner hervorheben zu müssen, daß die Bemängelung, die er dem Entwurf gegenüber geäußert hat, insbesondere gegen die spezielle Bestimmung des §. 5 Nr. 3: 1
Wehrpflichtige, welche in Folge geistiger oder körperliche
Gebrechen erwerbsunfäbig sind, sind von der Steuer befreit — daß das ehen nichts als eine logische und nothwendige Konsequenz des Gedankens ist, daß diese hr⸗ steuer nur eine Ausgleichung in Bezug auf die Erwerbs fähigkeit sein soll. Wer erwerbsunfähig ist, geistig oder körperlich, der hat keinen Vortheil vom Nichldienen für seine Erwerbsthätigkeit, er hat daher auch keine Ausgleichungssteuer zu übernehmen, deshalb muß er von der Steuer befreit sein. Was den Einwand dagegen anlangt, daß er durch Erbschaft u. s. w. immer noch Erwerb haben koͤnnte, meine Herren, in diesem Erwerb hindert der Militärdienst auch nicht, und deshalb ist dieser Erwerb nicht in Betracht gekommen.
Der Abg. Stellter beantragte die Verweisung der Vor⸗ lage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Seine unde würden für eine kommissarische Berathung der orlage stimmen, obwohl sie die erheblichen Bedenken, die derselben
JJJ11AA“
betreffe, doch einräumen müsse,
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat vorausgesetzt, daß das tz zum Theil, wenigstens nach seinen Motiven, sich wesentlich auf Ich glaube, in seinen Ausführungen hat er sich Ich ehre sein Gefühl,
zahlen müsse. Wehrsteuer do u 3 üöt in allen deutschen Staaten Einkommensteuern beständen, daß es also nothwendig sein würde, den ganzen Apparat zur Ein⸗ schätzung erst einzurichten. r eir direkte Steuer vorgeschlagen werde, während sonst das Prinzip der indirekten Besteuerung betont werde, Partei kein Grund sein, die Vorlage abzulehnen, denn man könne nicht ein System ausschließlich für das richtige er⸗
ären. 88 Der Abg. Dr. Boretius erklärte, nach den Ausführungen
bgg. von Puttkamer und Treitschke hätte er nicht mehr beh e. . wenn er nicht wünschte, daß die Behaup⸗ unwidersprochen Der Reichskanzler habe das Haus kürzlich wiederholt aufgefordert, man sollte doch an die Vergangenheit und an die Zustände in anderen Ländern denken,
das Wort ergriffen, tungen blieben.
um ihre Zustände benei die Vergangenheit zurückblicke, 2: Er habe diesen Standpunkt auch trotz alles Spottes und wisse dem Manne Dank, Je mehr er aber das an⸗ sich, daß dem Hause eine
leben. in seinem Wahlkreise vertreten dem man diesen 8 erkenne, desto mehr wundere er 1 Vorlage die im Widerspruch stehe mit den besten Es heiße jetzt stets, man wolle das
Traditionen Preußens. — ma die Denkschrift sage, die
indirekte Steuersystem ausbilden⸗ direkten e in erschöpfender Weise ausgenutzt, und der Wehrsteuer eine direkte
deren Ertrag auf zwanzig Millionen heiße zwei Drittel der preußischen Ein⸗ die Werthsteuer größten⸗ theils wieder die unteren Klassen belasten 1eeh die⸗
be
den größeren 2. diene die Erfüllung der Dienst⸗ ein großes persönliches lebten beim Militär besser, als in ihren tüchtigen Aus⸗ Mit der Wehrsteuer würde man mit den ruhmvollen Traditionen der allgemeinen Wehrpflicht brechen, und daß es eine Ehre sei, seiner
doch werde dem Hause
—
mit Talons, spätestens nämllich am 1ebenen 1881, Morgens 10 Uhr,
entgegenständen, nicht verkennten. Was nun die Erinnerungen bei gegen die Aus⸗ führungen des Abg. von Treitschke gemacht habe, so glaube er, daß man, ohne den Aushebungsbehörden zu nahe zu treten,
1 daß es in der menschlichen Natur liege, Zmmanden eher vom Militärdienst zu befreien, wenn man wisse, daß derselbe dafür ein Aequivalent an Geld be⸗ Man dürfe auch weiter nicht vergessen, daß die
die der Regierungskommissar
ch eine Einkommensteuer sei, daß
Der Einwurf,
des Regierungskommissars nicht
in Deutschland
jetzt in Steuer vorgeschlagen, geschätzt werde, das kommensteuer. Dazu komme, daß
jenigen, welche von der Klassensteuer In diesen unteren Klassen, die des Heeres ausmachten, e pflicht gar nicht einmal für Opfer. Die Leute n är b früheren Verhältnissen und würden mit einer bildung entlassen.
mit der Auffass ung,
daß hier eine
würde für seine
um sich zu über⸗
ei den Fahnen Bayern und Württemberg,
gewesen sei. Mehr
Beispiel der Schweiz namentlich auf dem aber nicht in die Wehrsteuer dort lediglich
wie populär sein sollte. am wenigsten durch Rücksichten
blühe. Er fürchte,
Mitglieder ihn zwungen
1 nach seinem hätten, aus
Wüns
eine Lust zu Wahlen nicht erfüllt würden.
Freunde seien einig darin,
wollten.
Vorredners sei charakteristisch genannten Mittelparteien.
seien. Theil
zu bekämpfen,
Militärpflicht
zu genügen. wo eine solche Steuer nur zwei Jahre bestanden habe, könne man sich um so weniger beziehen, wo sie als dort die allgemeine Wehrpflicht erst kurze Zeit eingebürgert Eindruck würde auf
machen, Gebiet der Nachahmungswerthes böten, wenn eine Folge des demokratischen Gleichheitsfanatismus sei. Der Reichskanzler habe gestern seine Steuervorlagen als Material für die Wahlagitation be⸗ zeichnet. Er bezweisele aber sehr, daß die Wehrsteuer irgend⸗ Gerade seine Freunde ließen sich
Partei sei nicht so eifersüchtig darauf, wieder ihre Plätze hier einzunehmen, und er wisse, daß unter dem Einfluß der gegen⸗ wärtigen Politik der Weizen mehr für die Agrarier und Fortschrittspartei, als für die Vertreter der Mittelpartei daß die jetzigen Pläne des Reichskanzlers am meisten der Partei zu Statten kommen würden,
dem Rummelsburger Kreis zu flüchten. daß von der rechten Seite seine Gegner an Macht gewönnen, zeugen, daß es in Deutschland doch noch am günstigsten und daß von links mit unverkennbarem Agitationsgenie operirt angenehmsten stände. Er theile die Meinung des Reichskanzlers, er glaube auch, Deutschland habe keinen Grund, andere Staaten zu beneiden und es sei, wenn man auf
werde, und daß mit der großen Partei des Centrums der Reichskanzler nichts ausrichten könne, che des Reichskanzlers durch das Resultat der nächsten Wenn die Mittelpartei zurück⸗ trete, so sei dann auch der Reichskanzler selbst daran schuld, denn es sei für eine solche Partei sehr schwer denselben zu unterstützen und dabei ihre Selbständigkeit zu bewahren. Seine daß sie das gute Theil von Idealismus, das noch im deutschen Volke lebe, im Widerspruch stehe mit dem jetzt immer lauter ertönenden Appell an die Interessen einzelner Klassen, nicht Preis geben ch einmüthig beschlossen, diese Vorlage unter allen Umständen abzulehnen und auch nicht in eine kommissarische Berathung derselben zu willigen.
Der Abg. Loewe (Berlin) bemerkte, der resignirte Ton des
Seine Partei habe au
Die jetzige Politik dränge allerdings darauf hin, daß jeder Stellung nehmen müsse gegenüber der Macht, die jetzt die Gewalt führe und daß für Mittelparteien bei dieser Sachlage kein Raum vorhanden sei. hätte es nicht des Aufwandes von Krast, die bei dieser Debatte hier entwickelt sei, bedurft. der von Treitschke schon dazu komme, mit einer solchen Entschieden⸗ heit diese Vorlage abzulehnen w Regierungstische in einer solchen Weise apostrophirt werde, wie es heute geschehen sei, dann müsse er sagen, daß selbst
Auf die Erfahrung in] Diejenigen, welche gegen ihre Ueberzeugung der Regierung
i ihre Dienste zu leisten suchten, von dem Moment an, nicht unbedingt jede Vorlage der rung unterstützten, von der Regierung verworfen würden. Das Motiv der ausgleichenden Gerechtigkeit, welches für die Vorlage angsührt worden, sei den thatsächlichen Ver⸗ hältnissen gegenüber hinfüllig. Von einer ausgleichenden Ge⸗ rechtigkeit könnte nur die Rede sein, wenn sich im Volke das Bewußtsein verkörperte, daß Diejenigen, die der allgemeinen Dienstpflicht genügten, damit bestraft seien, und Diejenigen, die ihrer körperlichen Verhältnisse wegen nicht zur Fahne einge⸗ zogen würden, durch diesen körperlichen Gesundheitszustand einen Vorzug sich aneigneten. So denke das deutsche Volk nicht. In dem Bewußtsein der Heiligkeit des Dienstes für das Vaterland liege die Stärke Deutschlands. Wolle man die Militärpflichtigen wirklich entlasten, wofür er gern eintrete, so verkürze man die Dienstzeit und ermögliche es dadunch, eine größere Anzahl wehrpflichtiger Mannschaften zu den Fahnen einzuziehen. In richtiger Konsequenz dieser Vorlagen müßten auch die Familien mit einer Strafsteuer belegt werden, welche die Sünde begingen, nur Mädchen zu besitzen. Er sei über⸗ zeugt, die Vorlage werde von allen Seiten als undurchführbar verurtheilt.
Die Debatte wurde geschlossen. Persönlich bemerkte der Abg. Dr. von Treitschke, es sei ihm zu seinem äußersten Erstaunen mitgetheilt worden, daß der Abg. Loewe sich erlaubt habe, ihn zu rechnen zu solchen Abgeordneten, die über ihre Ueberzeugung hinaus die Regierung unterstützten. Indem er diese Worte dem Anstandsgefühle des hohen Hauses überlasse, müsse er sich vorbehalten, persönlich den Abgeordneten darüber zur Rechenschaft zu ziehen.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) sprach seine Ver⸗ wunderung darüber aus, daß man seine Rede dahin verstan⸗ den habe, als ob er für die Vorlage gesprochen hätte. 8
Der Abg. Loewe (Berlin) erklärte, er würde selbstverständ⸗ lich dem Abg. von Treitschke entweder sachlich geantwortet oder ihn auf den stenographischen Bericht verweisen haben, um daraus zu ersehen, ob derselbe einen Anlaß gehabt habe, gegen ihn überhaupt eine persönliche Bemerkung zu machen. Nach dem Schluß seiner persönlichen Bemerkung verweigere er ausdrück⸗ lich eine derartige persönliche Erklärung und überlasse dem Abg. von Treitschke, diejenigen Maßnahmen zu nehmen, die derselbe für geboten erachte. Er werde demselben entgegen⸗ zutreten wissen. 8
Die Verweisung der Vorlage an eine Kommission wurde abgelehnt und kommt dieselbe also im Plenum zur zweiten Berathung. “ Fangn vertagte sich das Haus um 3 ¾ Uhr auf Mittwoch
ihn das deren Einrichtungen Selbstverwaltung viel er nicht wüßte, daß
auf die Wahlen leiten, seine
deren neulichen Zugeständniß ge⸗ Schlawer Kreise in den Wenn er so sehe,
so glaube er, daß die
und welches
für die Stimmung der so⸗
Dieses Gesetz Wenn der Abg.
und zum Dank dafür vom
rezußischen Stuats-Anzrigers: Beulin, 8. W. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.
8 „4 Inserate för den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Sentral⸗Handels⸗ 8 1 “
register nimmt aut die Königliche Erxpedition vE und Untorsachunge-⸗Sachen. des Reutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich
bhastationen, Aukgebote, Verladungen u. dergl. Verkufe, Vopschtangen, gubreigsionen otc. Verloosung, Amertisstien, Zinszahlang v. 8. w. von öffentliücher Papieren.
4.
Deffentlicher Anzeiger.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalibendauk“, Rudolf Mosse, Haaseastein & Vagler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttzner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoneen⸗Burcaus.
.— —
.Lndustriello Etablissomenta, Fabriken und Groeshandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anxsigen.
Thsater-Anzelgen. In der Börsen-
. Vamilien-Nachrichten. boilage.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
2554 8
. Kgl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen,
hat unterm 22. Januar 1881 folgendes “
Aufgebot erlassen:
Seit 15. Juni 1877, wo das Anwesen des Kirchen⸗ pflegers Graf in Mohrenhausen niederbrannte, sind nachbezeichnete, hierin aufbewahrt gewesene baye⸗ rische Militär⸗Anlehens⸗Obligationen zu 4 Procent von 1861, welche auf den Namen der Pfarrkirchen⸗ stiftung Mohrenhausen vinkulirt waren, Litt. C. Kat. Nrn. 31 386 und 34 963 zu je 100 Gulden mit den dazu gehörigen Couponsbogen über Zinsen pro 1. Juni 1877 bis dahin 1878 und Talons abhan⸗ den gekommen.
nesf Antrag des K. Advokaten von Schultes in München Namens der Pfarrkirchenstiftungsverwal⸗ tung Mohrenhausen ergeht daher im Hinblick auf §. 69 des b. Ausführungsgesetzes zur R. C. Pr. und K. O. die öffentliche Aufforderung an den In⸗ haber dieser beiden Obligationen und ouponsbogen im Aufgebotstermin,
bei dem Kgl. Amtsgerichte München I., Abth.
A. f. Civilsachen, im Geschäftszimmer Nr. 19,
seine Rechte anzumelden die bezeichneten
2 Obligationen sammt Couponsbogen und Talons
vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos er⸗
klärt werden. 1 München, den 25. Januar 1881.
Der eschäftsleitende Gerichtsschreiber: HSHagenauer.
Anufgebot. ic Der Büffetier Gustav Hankel zu eipzig hat da Aufgebot 19 ihm angeblich seit Anfang Juni 1880
abhanden gekommenen Sparkassenbuchs Nr. 36,233 der städtischen Sparkasse zu Zeitz, auf Gustav Hankel in Teuchern über einen Bestand von 128,24 ℳ incl. Zinsen bis 31. Dezember 1879 — 1 dem unterm 19. April 1880 100 ℳ abgehoben sind;
— hat die Wittwe Friederike Pohle zu Bornitz das Aufgebot des ihr angeblich sest 20. Mat 1880 abhanden gekommenen Sparkassenbuchs Nr. 36,347 derselben Sparkasse, auf Henriette Pohle aus Bornitz über einen Bestand von 100,94 ℳ incl. Zinsen bis 31. Dezember 1879 und 90 ℳ weitere Einlagen bis 20. Mai 1880 lautend, wovon unterm 25. März, 80. April und 15. Mas 1880 zusammen 102 ℳ abgehoben sind, beantragt.
Es werden demgemäß die Inhaber dieser Bücher
gefordert, ihre Ansprüche und Rechte an denselben testens in dem au den 27. Oktober 1881, Vormittags 10 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumten Termine unter Vorlegung der Bächer an⸗
zumelden, widrigenfalls deren Kraftloserklärung und Ausfertigung neuer für die Verlierer erfolgen wird. Zeitz, den 10. März 1881. Königliches Amtsgericht. I.
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(88900 Aufgebot.
Das Bankhaus Stahl & Federer in Stuttgart hat das Aufgebot des auf den Inhaber lautenden Würtiembergischen Staatsschuldscheins
Litt. B. B. Nr. 22,950 über — 1000 ℳ — zu 4 ½ % verzinslich (tro. 1. Juni u. 1. Dezbr.) bexatragk. Dieser Antrag ist zugelassen und Auf⸗ ebotstermin auf Pienstag, den 15. Dezbr. 1885, Vormitt. 11 Uhr, Justizgebäude Saal A. G. Nr. 33, bestimmt worden.— Gemäß Gerichtebeschlusses vom Heutigen wird
spätestens in dem Aufgebotstermine seine Rechte bei dem diesseitigen Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen würde. 8 Den 25. März 1881. “ Gerichtsschreiberei des K. Amtegerichts Stuttgart, Stadt. Schaedel, Gerichtsschreiber.
Verkäufe, Verpachtungen,
Submissionen c.
7698 1 “ 178e im Kreise Angermünde 98 Kilometer von Berlin, 11 Kilometer von Prenzlau an der Eisen⸗ bahn von Berlin nach Stralsund belegene Joachims⸗
—
thalsche Schulamtsgut Seehausen mit Breu⸗
nerei und mit dem Vorwerke Hersse en soll von Johannis 1882 auf 18 Jahre bis Johannis 1900 öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Die Pachtung enthält einschließlich der derselben beigelegien Wiesen in der Randow⸗Niederung 831,009 Hectar Länderei, darunter 532,402 Hettar Acker und 227,134 Hectar Wiesen.
Seehausen ist Station der Eisenbahn von Berlin über Prenzlau nach Stralsund.
Der Verpachtungstermin findet am Mittwoch, den 27. April d. J., Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungt saale hierselbst statt.
Has Pachtgelder⸗Minimum ist auf 30 000 Mark festgesetzt. Die Pachtbewerber haben ein disponibles Vermögen von 122 000 Mark nachzuweisen.
Die Verpachtungsbedingungen sind in unserer Registratur hierselbst. sowie auf dem Schulamtsgute Seehausen einzusehen; auch sind die speziellen Be⸗ dingungen gegen Erstattupg der Kopialien von un⸗ serer Registratur zu beziehen.
Potsdam, den 5. Mär 1881. 8
Königliche Regierung. „
Abtheilung für direkte Steueru, Domainen
4“
Jordan.
der Inhaber der aufgebotenen Urkunde aufgefordert,
Verschiedene Bekanntmachungen. [8983]
Bank für Handel und Industrie. XXVIII. ordentliche Generalversammlung
Wir beehren uns hiermit, unsere nach §. 32 der Statuten stimmberechtigten Herren Aktionäre zu der— 1 8 Dienstag, den 3. Mai c., Vormittags 1½ Uhr, in unserem Geschäftslokale dahier stattfindenden achtundzwanzigsten ordentlichen General⸗
versammlung einzuladen. In tber werden die in §. 39 der Statuten unter Nummer 1—3 genannten
* „ . 2 5 8 9 den. Gegenstände der Tagesordnung der regelmäßigen Generalversammlungen verhandelt wer —Darnmstadt, den 28. März 1881. Die Direktion.
§. 32 der Statuten.
„Die Gesammtheit der Aktionäre wird durch die Generalversammlung repräsentirt.
Die Generalversammlung vereinigt sich in dem Monat Mai eines jeden Jahres in Darm⸗
stadt. In derselben erscheinen und an den Berathungen. und Beschlüssen Theil zu nehmen b-
diejenigen Aktionäre berechtigt, welche am Tage der Generalversammlung und während e. 2
selben wenigstens zwanzig oder mehr Aktien besitzen, die seit mindestens vier Wochen vor die n 2—
ununterbrochen auf ihren Namen in de Gesellschaftsregiftern eingetragen sind. Die Besitzer der Jahaber Aktien nehmen an den Generalversammlungen nicht Theil.“
§. 39 der Statuten.
„In den regelmäßigen Generalversammlungen werden die Geschäfte in nachfolgender Ord⸗ nung verhandelt:
1) Bericht der Direktion über die L- Geschäfts im Allgemeinen und über die Resul⸗ tate des verflossenen Jahres insbesondere; 3 3 1 Bericht aber die stastgefundene Revision der Rechnung und Beschluß über Ertheilung
9) n2 vargsilieder des Aufsichtsrathet e itglieder des Au 8 hen. und Beschlußnahme 1 die Anträge der Direktion und des Aufsichtsrathes, ie über die Anträge einzelner Aktionäre. Ueber “ Vorschläge des Aufsichtsraths, der Direktion oder einzelner Aktionäre ve. in der Generalversammlung nur dann Beschluß gefaßt werden, wenn deren Anmeldung so zeitia erfolg ist, daß sie gleichzeitig mit Berufung der Generalversammlung bekannt macht werden können.
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Transatlantische Feuer⸗Versicherungs⸗ Actien⸗Gesellschaft.
Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden hierdurch zur neunten ordeutlichen
Generalversammlung auf 8 Dienstag, den 26. April d. J. Rachmittags 2 ½ Uhr, 1 in unserem Geschäftslocale, Aüsr wall Nr. 10 nnh, eisß berufen. Die lauit §. . — —us. lichen Eintrittskarten werden spätestend am 8*½ 7.—, ““ der Gesellschaft ausgegeben. age zordnung: aten Jahresrechoung und Bilanz, Decharge⸗Etbeilung. 9 — Fecoe Ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsr alhes, der
Revisoren und deren Stellvertzcter. Hamburg, 28. Män 1881. 11“ Der Director: W. Jacobsen.
Regie⸗
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