1881 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Mar 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Seminarlehrer Dr. Roesler aus Posen als erster Lehrer angestellt worden.

Am Schullehrerseminar zu Koschmin ist der Lehrer Ernst Stietz zu Meseritz als Hülfslehrer angestellt.

An dem Schullehrerseminar zu Zülz ist der Hülfslehrer Heinrich Werner zum ordentlichen Lehrer befördert.

Der ordentliche Seminarlehrer Roemer zu Hilchenbach ist an das Schullehrerseminar in Kyritz versetzt.

Am Schullehrerseminar zu Soest ist der Rektor Scheuermann aus Freudenberg, Kreis Siegen, als ordent⸗ licher Lehrer angestellt.

Der Seminar⸗Hülfslehrer Heintz zu Dillenburg ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schullehrer⸗ Seminar in Usingen versetzt, und der Präparandenlehrer Schröter aus Delitzsch als Hülfslehrer an derselben Anstalt angestellt 1

b

Bekanntmachung 1 Die Immatrikulation bei der hiesigen Universität für das bevorstehende Sommer⸗Semester, welches mit dem 19. April cr. anfängt, beginnt am 20. April und schließt mit dem 10. Mai cr.; sie findet jedesmal um 12 Uhr Mittags im Senats⸗ saale statt.

Die einzelnen Immatrikulationstage werden am schwarzen Brett der Universität bekannt gemacht werden.

Jeder, der immatrikulirt zu werden wünscht, hat sich zuvor auf dem Amtszimmer des Rektors und Richters mit einer Zulassungskarte zu versehen.

Behbufs der Immatrikulation haben 1) die Studirenden, welche von einer anderen Uni⸗ versität kommen, ein vollständiges Abgangszeugniß von jeder der früher besuchten Universitäten und, in⸗ sofern sie Inländer sind, ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium oder einer preußischen Realschule I. Ordnung, diejenigen, welche die Universitätsstudien erst be⸗ ginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschrifts⸗ mäßiges Reifezeugniß und, falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere, .“ zwar sämmtliche Zeugnisse im Original, vor⸗ zulegen.

In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vor⸗ schriftsmäßige Zeugniß der Reife zu besitzen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Universitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage

Bezug genommen.

Berlin, den 28. März 1881. „—

Die Immatrikulations⸗Kommission der Königlichen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität. A. W. Hofmann. Schulz.

8 Bekanntmachuna.

Nach §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Lan⸗ desuniversitäten vom 1. Oktober 1879 können Preußen, welche ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium oder einer preußischen Realschule I. Ordnung nicht erworben haben, jedoch anderweitig den Besitz einer für die Anhörung von Universitätsvorlesungen genuͤgenden Bildung nachweisen, auf der hiesigen Universität auf vier Semester immatrikulirt werden, ohne daß die Betreffenden jedoch durch die Aufnahme auf der Universität den Anspruch auf künstige Zulassung zur Anstellung im inländischen gelehrten Staats⸗ oder Kirchen⸗ dienst erwerben.

Die Gesuche um Immatrikulation sind schriftlich unter Beifügung von Zeugnissen über die erworbene wissenschaft⸗ liche Ausbildung und die bisherige sittliche Führung an das unterzeichnete Kuratorium zu richten.

Die Verlängerung des Studiums um zwei Semester kann gestattet werden. Die bezüglichen Gesuche sind vor Ablauf des vierten Semesters bei dem unterzeichneten Kura⸗

torium schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des

Anmeldungsbuches und der Erkennungskarte einzureichen. Berlin, den 28. März 1881. 8 FKönigliches Universitäts⸗Kuratorium. In Vertretung: A. W. Hofmann. Schulz.

Ministerium für Landwirthschaft, Domän und Forsten.

Der Oberförster Tidow zu Mollenfelde ist auf die durch Pensionirung des Oberförsters Busse erledigte Oberförsterstelle Scharnebeck mit dem Amtssitze zu Lüneburg in der Provinz Hannover, der Oberförster Dieterichs zu Wendhausen auf die Oberförsterstelle zu Mollenfelde in der Provinz Hannover, der Oberförster Oetzel zu Sprakensehl auf die Oberförsterstele zu Wendhausen in der Provinz Hannover, der Oberförster Clausius zu Weilburg auf die Oberförsterstelle zu Sprakensehl in der Provinz Hannover, und der Vberförfter Hölzerkopf zu Neuweilnau auf die Oberförsterstelle Meremberg mit dem Amtssitze zu Weilburg im RNegierungsbezirk Wiesbaden versetzt worden.

Der Oberförster⸗Kandidat Steinau ist zum Oberförster ernannt, und es ist ihm die Oberförsterstelle zu Neuweilnau im Regierungsbezirk Wiesbaden übertragen worden.

Der Oberförster Buchhold zu Straß⸗Ebersbach ist auf die durch eean Oberförsters Schraudebach er⸗ ledigte Oberförsterstelle Weilburg mit dem Amtssitze zu Forst⸗ —. Windhof im Regierungsbezirk Wiesbaden versetzt worden.

Der Oberförster⸗Kandidat Lade ist zum Oberförster er⸗ nannt und es ist ihm die Oberförsterstelle Ebersbach mit dem Amtssitze zu Straß⸗Ebersbach im Regierungsbezirk Wiesbaden übertragen worden.

Ministerium der öͤffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗Baumeister Lünzner ist als Königlicher Kreis⸗Bauinspektor zu Winzig, Regierungsbezirk Breslau, an⸗ gestellt worden.

8 Der Bergassessor und bisherige Berginspektor zu Ibben⸗ büren, Hermann Boltze, ist unter Beilegung des Charak⸗ ters als Bergmeister zum Bergrevierbeamten ernannt und mit der Verwaltung des Vergreviers Recklinghausen betraut; dem Revierbeamten, Bergmeister Boegehold bisher in Rechklinghausen, ist die Verwaltung des neugebildeten Berg⸗

reviers Herne, mit dem Wohnsitze in Bochum, übertragen worden.

Angekommen: Se. Erxcellenz der kommandirende General des VI. Armee⸗Corps, General der Kavallerie von Tümpling, von Breslau.

.“ Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das auf die Münchener Verhältnisse sich beziehende, zwei Druck⸗ seiten umfassende und in der schweizerischen Vereinsbuchdruckerei diee e g gedruckte Flugblatt mit den Eingangs⸗ worten:

„Reichstagswähler! Wenige Monate noch und wir

werden wieder an die Urne gerufen ꝛc.“ nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden iit. 1

München, den 29. März 1881.

Königliche Regierung von Oberbayern, Freiherr von Feilitzsch, Präsident.

Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗ gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von Th. Kramer in Hamburg verlegte und redigirte Probenummer: „Allgemeine Nachrichten für Ham⸗ burg, Altona und Umgebung“ und das angekündigte fernere Erscheinen dieser periodischen Druckschrift nach §. 11 des gedachten Gesetzes Seitens der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden ist.

Hamburg, den 30. März 1881. Die Polizeibehörde. Senator Kunhardt.

Michtamtliches. ͤ

Preußen. Berlin, 31. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute in Gegenwart des Gou⸗ verneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen, hörten die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, Generals der Infanterie von Kameke, und des Chefs des Militär⸗ Kabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll, empfingen die Besuche Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen, Ihrer Hoheiten des Fürsten Alexander von Bul⸗ garien und des Prinzen Alexander von Hessen, welche auf der Rückreise von St. Petersburg hier eingetroffen sind, und nahmen die Meldung des gleichfalls von dort zurückgekehrten Lieutenants im Königs⸗Husaren⸗Regiment, Prinzen Heinrich von Battenberg, entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin begab Sich gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden nach Potsdam und stattete daselbst im Königlichen Schlosse, nach der militärischen Besichtigung, Ihren König⸗ lichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm den ersten Besuch ab.

Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar traf gestern, von St. Petersburg kommend, zum Besuch im Königlichen Palais ein. b Heute empfing Ihre Majestät den Besuch des Großherzogs von Sachsen, Königliche Hoheit, des Prinzen Alexander von Hessen und des Fürsten von Bulgarien, Hoheiten.

Se. Königliche Hoheit der L f Fried⸗ rich von Hessen traf heute Morgen von den Beisetzungs⸗ Feierlichkeiten aus St. Petersburg hier ein und setzte vom Potsdamer Bahnhofe aus die Reise nach Schloß Philipps⸗ ruhe fort.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (26.) Sitzung des Reichstages, der mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissa⸗ rien desselben beiwohnten, erfolgte zunächst die Fortsetzung der Berathung der Denkschrift über die Anordnungen, welche von der Königlich preußischen und von der hamburgischen Regierung auf Grund des ersten Absatzes des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemo⸗ kratie vom 21. Oktober 1878 unter dem 28. Oktober 1880 mit Genehmigung des Bundesrathes getroffen worden sind, in Verbindung mit den Bemerkungen der Abgeordneten Auer, Bebel, Hartmann, Kayser, Hasenclever, Vahlteich und Wiemer zur Uebersicht der vom Bundesrath gefaßten Ent⸗ schließungen auf Beschlüsse des Reichstags aus der II. Session (1880) der 4. Legislaturperiode und aus früheren Sessionen gemäß §. 34 der Geschäftsordnung, und zwar: zur Ent⸗ schließung des Bundesraths auf die Resolution des Neichstags, betreffend die Petitionen von Julius Hahn, Rudolph Tiedt und Genossen.

Der Abg. Dr. Wolffson führte aus, daß die Hand⸗ habung des Sozialistengesetzes keine korrelte gewesen sei, nament⸗ lich bezuglich des §. 16, welcher Sammlungen für Ausgewiesene verbieie. Wenn der Minister von eigem speziellen Falle bezüglich Hamburgs betont habe, daß es sich in demselben um eine Sammlung für die Ausgewiesenen selber gehandelt habe, so hätte in dem Verbot mindestens zum Aus⸗ druck gebracht werden müssen, daß die Angehörigen Ausgewiesener nicht dem unterlägen. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath für Hamburg, Senator Dr. Versmann wies zwei Aeußerungen

des Abg. Auer gegenüber darauf hin, daß der „Hamburger auf den sich derselbe für seine Ausführungen keineswegs Organ des Hamburger Senats Autorität sei ein sozialdemokra⸗

Correspondent“, berusen habe, sei. Auch die „Gerichtszeitung“ nicht angeführt werden; diesel tisches Blatt, und wenn der Abg. Auer be darin übrigens durchaus sachli die Frei

könne als

upte, daß die i Artikel über senstellung von einem konservativen Beamten her⸗

rührten, so müsse er konstatiren, daß nach seinen eigenen zu⸗ verlässigen Informationen der verstorbene sozialdemokratische Führer, Buchhändler Geib der Verfasser jener k9 88

ie

Der Abg. Payer bestritt dem Minister,

Sammlungen für Verbote

Voraussetzungen für die Verhängung des Belage⸗ rungszustandes in Hamburg und Umgegend vorhanden gewesen seien. Für die Extravaganzen eines Most und Hasselmann, die der Minister selber als „Produkte eines Halb⸗ verrückten“ bezeichne, könnte doch die Sozialdemo⸗ kratie nicht verantwortlich gemacht werden. Wenn die Denkschrift selber habe zugeben müssen, wie wenig der Belagerungszustand die Verbreitung sozialdemokratischer Schriften gehindert habe, so sehe er nicht ein, worin der Er⸗ folg jener Maßregel liegen solle.

Bei Schluß des Blattes nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister Maybach das Wort.

Die neuen preußischen Stempelmarken zu ½

bis 6 haben dieselbe Ie. Zeichnung und Grundfarbe

(braunroth) wie die bisherigen Stempelmarken zu 1 ½ bis 6 und unterscheiden sich von letzteren nur dadurch, daß der

Aufdruck der Werthzahl nicht mehr in schwarzer, sondern in

karminrother Farbe, und zwar in größeren Ziffern als bishe und mit der Bezeichnung M zu beiden Seiten der Werthzah ausgeführt ist.

Ein seit Jahren schwebender Streit zwischen den Landständen des deutschen Bundesstaates Waldeck un dem Fürsten von Waldeck wegen angebliche unregelmäßiger Verwendung des vermögens zur Bestreitung der Amortisationsbeträge der Rothschildschen Schuld in den Jahren 1868 bis 1877 Seitens der Fürstlichen Domänenkammer, welcher sich schließlich zu einer Civilklage der waldeckschen Landes⸗

verwaltung gegen den Fürsten von Waldeck auf Erstattung

der unrechtmäßig dem Domanialvermögen entzogenen Summe aus der Fürstlichen Privatkasse zugespitzt hatte, hat durch Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, III. Civilsenats, vom 15. Fe⸗ bruar d. J., eine endgültige Erledigung erhalten. Das Reichs⸗ gericht hat, das erstinstanzliche Urtheil des Appellationsgerichts zu Cassel bestätigend, die gegen den Fürsten von Waldeck er⸗ hobene Klage als u nzulässig zurückgewiesen, weil die den Gegenstand derselben bildenden Streitfragen dem öffentlichen und Verfassungsrechte angehören, also innere Verfassungsstreitig⸗ keiten sind, welche nicht im Wege des Civilprozesses zum Austrag gebracht werden können.

„Nach den Grundsätzen des geltenden Deutschen Staats⸗ rechts,“ führt das Reichsgericht aus, „gehören in den monarchischen deutschen Staaten Streitigkeiten zwischen dem Landesherrn und den Ständen über die Auslegung und An⸗ wendung der Verfassung und deren Verletzung nicht zur Zuständigkeit der Landesgerichte, sofern nicht die Verfassung selbst ihnen die Entscheidung dieser Streitigkeiten überwiesen hat. Letzteres ist in dem Verfassungsgesetze für die Fürsten⸗ thümer Waldeck und Pyrmont nicht geschehen. Im vor⸗ liegenden Prozesse handelt es sich aber um eine solche Streitig⸗ keit. Denn der Streit dreht sich lediglich darum, ob und in wie weit der Fürst von Waldeck als Landesherr, nach der Verfassung der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont vom 17. August 1852 und dem als integrirenden Bestandtheil derselben anzusehenden Rezesse vom 16. Juli 1853, die Ver⸗ hältnisse des Domanialvermögens betreffend, befugt war, wäh⸗ rend der Dauer des Accessionsvertrages vom 18. Juli 1867 in der Art über das Domanialvermögen zu verfügen, wie ge⸗ schehen, also um die verfassungsmäßigen Befugnisse des Landesherrn bei der Verwaltung des Domanialvermögens. Es handelt sich nicht um eine gegen Se. Durchlaucht den Fürsten von Waldeck als Privatperson gerichtete Klage, son⸗ dern um Abwendung der Folgen der von dem Fürsten als Landesherrn bei Verwaltung und Nutzung des Domaniums nach Ansicht der Klägerin unrechtmäßig und in Widerspruch mit der Verfassung und dem Rezesse vom 16. Juli 1853 vor⸗ genommenen, die Rechte des Landes verletzenden Handlungen. Das Rechtsverhältniß, welches die Verfassung von 1852 und der Rezeß von 1853 bezüglich des Domanialvermögens ge⸗ schaffen haben, ist lediglich ein öffentlich rechtliches und ist auch dadurch nicht zu einem privatrechtlichen geworden, daß es durch Vertrag zwischen dem Landesherrn und den Ständen geregelt ist. Denn auch Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechts können vertragsmäßig normirt werden.“

Die Frage, ob die Thüringische Eisenbahn⸗ gesellschaft auf Grund des Staatsvertrages vom 19. April 1844 von der Zahlung der Kommunalsteuer in Preußen zu befreien ist, welche bereits Gegenstand der Entscheidung Seitens des Reichs⸗Oberhandelsgerichts und des preußischen Ober⸗Tri⸗ bunals gewesen und vom Reichs⸗Oberhandelsgericht bejaht, vom preußischen Ober⸗Tribunal dagegen verneint worden ist, hat von Neuem in einer Klagesache der Thüringer Eisenbahn⸗ gesellschaft wider die Stadtgemeinde Weißenfels (wegen Be⸗ freiung der von dieser Stadtgemeinde der Eisenbahngesellschaft auferlegten Kommunalsteuer für die innerhalb des tädtischen Gebiets befindlichen Bahnanlagen) das Reichsgericht, IV. Civil⸗ senat, beschäftigt, welches sich durch Erkenntniß vom 24. Fe⸗ bruar d. J. der vom preußischen Ober⸗Tribunal gefällten Ent⸗ scheidung angeschlossen und ebenfalls die Befreiung der Eisen⸗ bahngesellschaft von den Kommunalsteuern in Preußen ver⸗ neint hat.

Der General der Kavallerie, Frhr. von Schlot⸗ heim, kommandirender General des XI. rmee⸗Corps, welcher auf der Rückreise von St. Petersburg hier eingetroffen war, hat sich nach Cassel zurückbegeben.

Anhalt. Dessau, 26. März. (Magdeb. Ztg.) Das gestern ausgegebene neueste Stück der Gesetzsammlung betrifft die Besteuerung des Wanderlagerbetriebes. In verschiedenen Städten des Landes wurden schon seit einiger Zeit auf Grund ortsstatutarischer Bestimmungen Extraabgaben von den sogenannten Wanderlagern zur Stadtkasse erhoben; das neue Gesetz dehnt nun diese Einrichtung unter Fest⸗ setzung allgemeiner Normen auf das ganze Land aus. Findet der Vertrieb durch Versteigerung statt, so sollen für den Tag 50 ℳ, geschieht es aus freier Hand, so sollen für die Woche 50 Ertrasteuer zur Gemeindekasse erlegt werden; daneben bleibt die Staatssteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen und die gewöhnliche Gewerbe⸗Einkommensteuer bestehen. Der Landtag hatte das Gesetz ohne Debatte ange⸗ nommen. 1

Wie die

OesterreichꝛUungarn. Wien, 29. März. 2 „Wiener Z.“ meldet, ist der Kronprinz Erzherzog Rudolf nach einer äußerst gluüͤcklichen Ueberfahrt gestern wohlbehalten in Jaffa gelandet und heute in Jerusalem eingetroffen.

Domanialstamm⸗

zur Reduktion der Sterlingschuld.

von 3 000 000 Pfd. Sterl. au

General Carteret⸗Trécourt, Befehlehaber des Corps in Amiens, wurde zum Gouverneur von Lben die

Kber die Sicherheit von Paris antworten wollte.

Aus Paris, 29. März, meldet die „W

ischen Botschaft im „Hotel Bristol“ empfangen. 30. März. (W. T. B.) Erzherzog Karl Lud⸗

wig ist heute aus St. Petersburg hier wieder eingetroffen.

Großbritannien und Irland. London, 30. März. (W. T. B.) Nach einer amtlichen Meldung aus Simla, vom heutigen Tage, wird Ajub Khan von aufständischen

Truppen von Herat und Kandahar und von dem Aimak⸗ stamme in Herat belagert. sei zum Gefangenen gemacht worden.

Gerüchtweise verlautet, Ajub Khan

31. März. (W. T. B.) Lord Beaconsfield hatte

im Laufe des gestrigen Tages mehrere Paroxysmen; sein Be⸗ finden war am Abend nicht so gut als am Morgen, so daß der Arzt es für nöthig hielt, während der Nacht bei dem

Kranken zu bleiben. 1 Der deutsche Sozialdemokrat Most ist gestern

verhaftet und die Druckerei der „Freiheit“ polizeilich

geschlossen worden. Heute findet das erste Verhör vor dem Polizeirichter statt. Die Anklage lautet auf Aufwiegelung des Volkes eines fremden Staates zur Empörung und Rebellion. Die deutschen Sozialdemokraten beabsichtigen eine Versamm⸗ lung abzuhalten, um gegen die Verhaftung Most's und die Unterdrückung der ‚Freiheit“ zu protestiren.

Nach einer Meldung aus Newcastle, vom 30. d., hat sich der Präsident Krüger mit seiner Begleitung nach dem Transvaallande zurückbegeben. Man glaubt, daß General Wood im Laufe dieser Woche nach Pretoria gehen werde. Aus Capetown, vom 30. d., wird gemeldet, daß General Roberts dort eingetroffen sei und die Rückreise nach England angetreten habe.

(Allg. Corr.) General Wood hat die den Boern zu⸗ gestandenen Friedensbedingungen veröffentlicht. Trans⸗ vwaal erkennt danach den Souverän des britischen Reichs als Suze⸗ rän an. Transvaal erlangt vollständige Selbstregierung in inneren Angelegenheiten und überläßt alle Rechte bezüglich äußerer Angelegenheiten seinem Suzerän. Das Prinzip der Suhzerä⸗ nitat schließt das Recht, Reichstruppen durch das Land zu dirigiren, ein. Die Uebertragung der Regierung wird inner⸗ halb sechs Monaten durchgeführt sein. Behufs der Trennung Transvaals von den großen eingeborenen Staaten an seiner östlichen Grenze ist die Kommission bevollmächtigt, die künfti⸗ gen Grenzen nach jener Richtung hin festzustellen. Bis zur endgültigen Annahme des Berichts der Kommission verbleibt Transvaal unter englischer Regierung, und der britische Resident bleibt in der Hauptstadt Transvaals. Die britische Regierung sichert die Boern vor allen Civilentschädigungsklagen für Hand⸗ lungen, welche begangen wurden, während die Boern unter Waffen standen. Bis zur Gewährung der Selbstregierung wird beiderseits die Frage der Entschädigung für Akte, welche durch die Gebräuche civilisirter Kriegführung nicht gerechtfertigt sind, durch die Kommission entschieden werden, welche auch darüber zu entscheiden hat, welche Akte als „gerechtfertigt“ zu verstehen sind. Dem Uebereinkommen gemaß sollen beider⸗ seits keine Belästigungen für während des Krieges begangene Handlungen oder ausgesprochene Meinungen stattfinden. Die Boernführer verpflichten sich, den britischen Behörden behülf⸗ lich zu sein, um diejenigen der Justiz auszuliefern, welche sich Handlungen gegen die Regeln civilisirter Kriegführung haben zu Schulden kommen lassen.

Die „Indische Amtszeitung“ vom 25. d. veröffent⸗ licht das neue indische Budget. Im Jahre 1879/,80 betrugen die Einkünfte 68 485 000 Pfd. Sterl., die Ausgaben 69 668 000 Pfd. Sterl. Es verblieb sonach, einschließlich der Ausgaben für die Grenzeisenbahnen und die Nordbahn in Punjab, ein Defizit von 1 183 000 Pfd. Sterl. Die Aus⸗ gaben für den Krieg sind bis Ende von 1880/81 auf 16 605 000 Pfd. Sterl. veranschlagt, und in dem Budget für 1881/82 ist Fürsorge für eine weitere Ausgabe von 2 210 000 Pfd. Sterl. auf der Basis getroffen, daß die Näumung des südlichen Afghanistans gegen Ende Mai vollendet sein werde. Die Nettokosten des afghanischen Krieges sind jetzt mit Ausschluß der 3 730 000 Pfd. Sterl. betragenden Ausgaben für die Grenzeisenbahnen auf

15 680 000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Für das Finanzjahr 1880/81. sind die Einnahmen auf 70 768 000 Pfd. Sterl., einschließlich der von England beigesteuerten 2 000 000 Pfd. Sterl., und

die Ausgaben auf 77 037 000 Pfd. Sterl. veranschlagt. Es verbleibt sonach ein Deficit von 6 269 000 Pfd. Sterl. In den Voranschlag sind 11 665 000 Pfd. Sterl. der Nettokosten des afghanischen Krieges mit eingerechnet, so daß ausschließlich der Kriegsausgaben anstatt des Desicits ein Ueberschuß von 5 396 000 Pfd. Sterl. pro 1880,81 erscheint. Das Budget für 1881/82 veranschlagt die Einkünfte auf 70 981 000 Pfd. Sterl., und die Ausgaben auf 70 126 000 Pfd. Sterl., was einen Ueberschuß von 855 000 Pfd. Sterl. ergiebt. Die Einkünfte umfassen die von der britischen Regierung beigesteuerte Summe

von 3 000 000 Pfd. Sterl., und die Ausgaben schließen

2 210 000 Pfd. Sterl. für reine Kriegsausgaben und 790 000 Pfd. Sterl. für die Grenzeisenbahnen in sich. Ferner um⸗

fassen die Voranschläge der Ausgaben 1 500 000 Pfd. Sterl.

auf Rechnung des Hun ersnothversicherungssonds, nämlich 750 000 Pfd. Sterl. für Nothbauten und 750 000 Pfd. Sterl. Der Finanz⸗Minister Ba⸗ ring beabsichtigt im Laufe des Finanzjahres 1881/82 17 200 000 Pfd. Sterl. an England abzuführen und eine indische Anleihe

zunehmen. Die Finanzlage Indiens wird als gedeihlich bezeichnet, und Mr. Baring hebt hervor, daß, wenn Indien von der Kriegsschuldenlast befreit ist, keine Ursache mehr für finanzielle Besorgnisse vorhanden sein werde.

Frankreich. Paris, 29. März. (Cöln. Ztg.) Der Ministerrath beschloß heute, den Senat um Herstellung des religiösen Unterrichts in dem Gesetz über den Unter⸗ richt zu ersuchen. Die Deputirtenkammer hat diese Frage in der Schwebe gelassen. Gambetta empfing heite den Bürgermeister von Cahors und sagte demselben eine

Gastrede bei dem landwirthschaftlichen Kongresse . II. Armee⸗

ernannt. In der heutigen Sitzung des Pariser meinderaths wurde das Dekret verlesen, wodurch de Tagesordnung für nichtig erklärt wird, in welcher der Poli⸗ zeipräfekt getadelt wurde, weil er nicht auf die Anfrage Nach einer langen Berathung nahm der Gemeinderath eine Tagesordnung an, in welcher bedauert wird, daß die Beziehungen des Ge⸗ meinderaths mit dem Polizeipräfekten so schwierig geworden

8 lus; Färz, ien. Abpst.“: Die Kaiserin von Oesterreich ist in bestem Woylsein heute früh hier eingetroffen und wurde von der österreichisch⸗unga⸗

seien, daß das Wohl von Paris darunter leide, weshalb der Gemeinderath unmöglich eine so beklagenswerthe Lage länger bestehen lassen könne.

Portugal. Lissabon, 30. März. (W. T. B.) Die Kammern haben sich bis zum 30. Mai cr. vertagt.

Italien. Rom, 30. März. (W. T. B.) Der russische Staatsratb Mossoloff ist hier eingetroffen, um die Ver⸗ handlungen mit dem Vatikan über die Regelung der Verhältnisse der katholischen Kirche in Rußland zu führen.

Türkei. Konstantinopel, 29. März. (W. T. B.) Der englische Botschafter Göschen hatte heute eine mehrstündige e ug mit dem Minister des Auswärtigen, Assim

ascha.

30. März. Dem „Reuterschen Bureau“ wird von hier gemeldet, die Botschafter der Mächte hätten ein Protokoll unterzeichnet, in welchem sie anerkennen, daß die von der Pforte vorgeschlagene Grenzlinie das aufrichtige Verlangen derselben nach Frieden bekunde. Die Botschafter erkennen in demselben ferner an, daß die Abtretung von Epirus fast un⸗ möglich sei, und rathen ihren Regierungen, die Annahme der von der Pforte vorgeschlagenen Linie Griechenland anzu⸗ empfehlen.

Rumänien. Bukarest, 30. März. (W. T. B.) Im Senate theilte der Minister des Auswärtigen, Boerescu, mit, daß die Proklamirung zum Königreiche bei den europäischen Mächten eine gute Aufnahme gefunden habe.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 30. März. (W. T. B.) Der Papst hat einen eigenhändigen, sehr sympathischen Brief an den Kaiser gerichtet. Die Krankheit des Staatssekretärs Pobedonostscheff scheint einen bedenklicheren Verlauf zu nehmen. Die in Aussicht genom⸗ mene Ausstellung in Moskau wird, wie ursprünglich bestimmt war, im Fruhjahre stattfinden.

30. März, Abends. (W. T. B.) Die preu ßischen und die niederländischen Deputationen, welche an⸗ läßlich der Beisetzungsfeierlichkeiten hier eingetroffen waren, haben heute die Rückreise angetreten. Groß⸗ fürst Paul Alexandrowitsch ist heute nach dem Aus⸗ lande abgereist.

31. März. (W. T. B.) Der „Regierungsboten“ meldet: Ein gestern erlassener Kaiserlicher Ukas befiehlt zur Wiederherstellung vollständiger Sicherheit in der Re⸗ sidenz die Einsetzung eines zeitweiligen Rathes aus gewähl⸗ ten Mitgliedern der gesammten Bevölkerung. Dieser Rath soll dem Stadthauptmann zur Seite stehen und an den Be⸗ rathungen behufs Ergreifung der nothwendigen Maßregeln Theil nehmen. Jeder von den 228 Stadtbezirken wählt einen Vertreter in denselben. Die erforderlichen Geldmittel werden von der Reichsschatzkammer angewiesen.

Danemark. Kopenhagen, 31. März. (W. T. B.) Die gegen die sozialistische Zeitung „Herolden“ er⸗ hobene Anklage stützt sich außer auf Beleidigungen gegen den Kaiser von Rußland auch auf Beleidigungen, welche gegen den Deutschen Kaiser gerichtet waren.

Aus dem Wolffschen Telegraphen⸗Bureau.

St. Petersburg, Donnerstag, 31. März. Die „Agence Russe“ theilt bezüglich des durch den gestrigen Kaiserlichen Ukas eingesetzten zeitweiligen Raths noch mit: Der Rath, wel⸗ cher bekanntlich aus gewählten Mitgliedern der ganzen Bevöl⸗ kerung der Residenz hervorgehen und dem Stadthauptmann zur Seite stehen solle, werde über jede Maßregel nach Majorität zu be⸗ schließen haben, welche der Stadthauptmann zur Vorlage bringe. Eine solche durch Majorität beschlossene Maßregel werde zur Ausführung gelangen, nachdem sie die Sanktion des Kaisers erhalten hätte. Vorgeschlagene Maßregeln, welche nicht die Majo⸗ rität des Raths erhielten, würden nicht ausgeführt werden. Jeder Hausbesitzer und selbständige Miether im eigenen Namen solle Wähler und wählbar sein. Diese Kaiserliche Entscheidung sei ein Theil des für das ganze Reich in Aussicht genommenen Planes, dessen Entwurf der verstorbene Kaiser bereits unter⸗ zeichnet hatte. Der Stadthauptmann macht bekannt, daß die Wahlen für den Rath bereits heute Nachmittag 3 Uhr statt finden sollen. 8 1

St. Petersburg, Mittwoch, 30. März. Der Prinz von Wales hat heute Nachmittag die Rückreise nach England angetreten.

2 Statistische Nachrichten.

Nach der dem Bundesrath vorliegenden Zusammenstellung über die Geschäfte des Reichsgerichts im Jahre 1880 waren im Berichtsjahre in bürgerlichen Rechtestreitigkeiten 450 Be⸗ rufungen, und zwar 420 ordentliche Prozesse, 15 Wechselprozesse, 2 andere Urkundenprozesse und 13 Ehe⸗ und Entmündigungesachen bei dem höchsten Gerichtshof anhängig geworden. Mündliche Ver⸗ handlungen fanden 245 statt (daven 1 in einer schon in früheren Jahren anhängig geworden n Sache), darunter 238 kontradiktorische. Von den ergangenen Urtheilen lauteten 193 auf Zurückweisung oder Verwerfung des Rechtsmittels, event. Bestätigung des angefochtenen Ürtbeils, auf Aufhebung des letzteren 22 unter Zurückverweisung der Sache in die frübere Iitanz, 29 unter Entscheidung in der Sache selbst. An Patentsachen waren 11 überjährige und 20 neue, zu⸗ sammen 31 anhängig, ron denen 20. (18 durch Urtbeil, und zwar 12 durch Bestätigung der angefochtenen Entscheidung) erledigt wurden.

An Strafsachen waren 161 überjährige und 2885 neue, zu⸗ sammen 3046 anhängig. Davon wurden erledigt: durch Verzicht oder sonst ohne schtsbeschluß 1018, durch Beschluß, in welchem das Rechtsmittel sür unz⸗lässig erachtet ist, 482; durch Beschluß welcher die Unzuständigkeit des Reichsgerichts ausspricht, 8 durch Urtheil 2236, zusammen 2761; unerledigt blieben 285. Re⸗ visionssachen fanden 2234 Hauptverhandlungen statt und ergingen ebensoviel Urtheile; von diesen lauteten auf Verwerfung der Revifion 1699, auf Aufbebung des angefochtenen Urtheils unter Zurückverwei⸗ sung der Sache 513, unter Entscheidung in der Sache selbst 22. In Berusungssachen fanden 2 Haupiverhandlungen statt; in der einen wurde die Berufung verworfen, in der anderen das angefochtene Urtheil aufgehoben und in der Sache selbst erkannt.

Von Strafsachen, fär welche cr dn839 ech⸗ in —„: und letzter Instanz zuständig ist, waren 7 (neue) anhängig, von denen Pdecerevigt blieben. 1 wurde durch 2152 Seitens des Ober⸗Reichtanwalts und 4 durch Beschluß des Reichsgerichts (durch Außerverfolgungsevung des Angeklagten) erledigt.

120 ohne Entscheidung erledigt; 46 wurden durch Entscheidung für begründet, 431 für unbegründet erklärt; 11 blieben unerledigt. „Die Rechtsanwaltschaft hatte zu bearbeiten: 1) Strafsachen 3533, 2) Diesziplinarsachen 22, 3) Ehrengerichtliche Sachen gegen Rechtsanwälte 14, 4) Ehesachen 28, 5) Entmündigungssachen —, 6) Sonstige Civilsachen 4, 7) Beschwerden 80, 8) Anträge auf Ent⸗ scheidung des Revisionsgerichts (§. 386 Abs. 2 St. P. O.) 109, 9) Gesuche um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 20, 10) Vor⸗ tragsstücke überhaupt 4983, Verhandlungen haben stattgefunden 2776, darunter in Strafsachen 2725.

In 186 Sachen gegen Rechtsanwälte waren 18 Berufungen zu erledigen; 5 klieben unerledist, 3 erledig⸗ ten sich ohne Urtheil, 10 durch Urtheil (6 bestätigende, 4 ab⸗ ändernde).

8 An Berufungen, Revisionen ꝛc., die nach den vor dem 1. Ok⸗ tober 1879 in Geltung gewesenen Prozeßgesetzen zu behandeln sind, waren 1583 aus den Vorjahren und 4070 aus dem Jahre 1881, zu⸗ sammen 5653 zu erledigen; 1724 blieben unerledigt. An Injarien⸗ und Strafsachen, in denen das Endurtheil erster Instanz vor dem 1. Oktober 1879 ergangen ist, lagen 156 vorjährige und 625 neue vor, zusammen 781, von denen nur 28 unerledigt blieben.

Kunst, Wissenschaft und Piteratur.

„Die Hohenzollern und das deutsche Vaterland von Dr. R. Graf Stillfried⸗Alcäntara und Professor Dr. Bernhard Kugler. Mit etwa 350 Illustrationen, darunter gegen 60 Vollbilder von Camphausen, Menzel, Thumann, A. von Werner und vielen Anderen. Vollständig in 25 Lieferungen (FoliofPrmat) zu je 2 Friedr. Bruckmanns Verlag in München. Die soeben er⸗ schienene zweite Lieferung dieses neuen vaterländischen Prachtwerks beftätigt in reichem Maße unsere bei Erscheinen der ersten Lieferung ausgesprochenen Erwartungen. Der von warmem patrio⸗ tischen Geiste durchdrungene Text entrollt, unter steter Berück⸗ sichtigung der kulturhistorischen Momente, ein lebendiges und treues Bild von dem segensreichen Wirken der ersten hobenzollernschen Kur-⸗ fürsten in der Mark Brandenburg, und eine von ersten künstlerischen Kräften herrührende Illustration führt uns in vollendeter Holzschnitt⸗ reproduktion interessante Porträts, Architekturen und bistorische Scenen anschaulich vor die Augen. Zwei reizvoll komponirre Vollbilder, von Prof. L. Braun: „Festzug in Berlin unter Joachim II. bei der Mitbelehnung in Preußen“ und Prof. L. Thiersch: „Ueber⸗ tritt Joachims II. zum Lutherthum in der Kirche zu Spandau“, schmücken diese zweite Lieferung. Aus der großen Zahl der Textbilder heben wir hervor: zwei malerische Aansichten des Spandauer Thors und des ältesten Kurfürsten⸗ schlosses zu Berlin von P. Graeb; „Albrecht Achilles im Kampfe mit den Nürnbergern von Prof. K. Steffeck (Direktor der Akademie in Königsberg), ein prächtiges Porträt Joachims I. nach einem erst in diesem Jahrhundert von dem Hofmaler Jarwart ent⸗ 8 deckten Originale L. Cranachs, das diesen Meister auf der Höbe seines Schaffens zeigt, ferner treffliche Kompositionen von W Räuber: „Im Hinterhalt“, und A. Treidler: „Kurfürstin Elisabeth nimmt heimlich das Abendmahl in beiderlei Gestalt“ ꝛc. Das Unternehmen hält sonach in seinem Fortschreiten vollauf, was der Prospekt versprach: ein nationales Prachtwerk im edelsten Sinne des Wortes zu werden, das den großen und erhabenen Stoff in eine Form kleidet, die seiner wahrhaft würdig ist. 8

Geschichte von Ost⸗ und Westpreußen. Von Dr. Karl Lohmeyer, Professor an der K. Albertus⸗Unirersität zu Könige berg. Erste Abtheilung. 2. Auflage. Gotha, Friedr. Andr Perthes. 1881. (VIII u. 290 S.) Preis 3 10 ₰. Seitdem Ludwig von Baczko und Johannes Vcigt die prer ßische Previnzial- geschichte nach dem ihnen damals zugänglichen Quellenmaterial aus⸗ führlich behandelt und Heinel einen nicht ganz ungesch ck en Auszug aus ihren Werken gegeben, ist während der seitdem verflossene 40 Jahre auf diesem Gebiete der Geschichte wissenschaftlich so vie und mit solchem Erfolge gearbeitet worden, daß die Geschichte Alt preußens fast auf allen Punkten ein ganz anderes Anseh n ge vonnen hat. Um nun diese Resultate der neueren Forschung, die zum aröß ten Theil in einer Unzahl kleinerer Arbeiten zersreut liegen, zu einem größeren Bilde insammenzufassen und auch weitere Kreisen in lesbarer Form zugänglich zu machen, hat Professor Loh merxer, dem Fachagenossen längst durch seine vielen Monogrophier über Preußen als ein gewissenhafter Forscher bekannt, in der oben an geführten Schrift eine populäre und doch zugleich alle neueren Resul tale geschichtlicher Forschung enthaltende, kurze und präzise Dar stellung der Geschichte Altpreußens geliefert und dadurch eine scho

ängst gefühlte Lücke in unserer geschichtlichen Literatur in genügender Weise ausgefüllt. Lohmevers Werk zerfällt in 2 Abtheilungen; die 1. Abtheilung, die soeben bereits in einer 2. Auslage vorliegt, be⸗ handelt die Geschichte Preußens unter der Ordensherrschaft bis zu Jahre 1407; die 2. und Schluß⸗Abtheilung soll die Darstellung bi zur Erhebung des Herzogthums Preußen zu einem Königreiche (1701) fortführen und dabel auch die Geschichte des volnischen Theiles von Preußen möglichst anschließend bringen. Hinsichtlich der 1. Ab theilung, deren Darstellung auf der gründlichsten und allseitigsten Kenn niß der Quellen sowohl, wie der Geschichtsliteratur Preußens beruh berichfen wir namentlich noch Folgendes: In dem ersten Buche, „Di Vorgeschichte“ bis zur Ankunst des deutschen Ordens, werden die an geblichen Fahrten der Phbönizier nach Preußen, die Religion und Sitten der Pruzen und ihre Beziehungen zu den Nachbarländern nur auf Grund möglichst gleichzeitiger Quellen und nach den Ar⸗ beiten der unbefangensten neueren Forscher behandelt; ebenso wichtig ist die Darstellung der Verfassung des Ordensstaates und der Kultu verhältnisse des aus einer eigenthümlichen Mischung verschiedene Stämme sich bildenden Volkes (im 2. Buche). Die Beziehungen ¹ Polen und Littanen sind zum guten Theile im Anschlusse an d Forschungen Caro's entwickelt; von günstigem Einflusse auf die Be handlung der handelsvpolitischen Beziehungen, die dem Orden so grosen Ruhm gedracht haben (im 3 Buchr), waren auch die Arbeiten und Quellenpublikationen des Hansischen Geschichtsvereins. Eine kurze literarische Uebersicht der wichtigsten Quellen und späteren Forschungen soll am Schlusse des ganzen Werkes folgen.

Der historische Verein fur Heimathkunde in Frankfurta. O. hat wiederum 2 Hefte, Heft 13 und 14, jeiner „Mittbeilungen“ veröffentlicht. Heft 13 enthält das zweile Verzeichniß der Münzsammlung des Vereiak, verfaßt vom Amts gerichts⸗Rath 3 Bardt. Das erste Verzeichniß wurde im Jahre 1867 in Hest 6 u. 7 der „Mittbeilungen“ des genannten Pereins aufgestellt. Seitdem hat sich aber die Münzsammlung desselben, namentlich durch Erwerbung der interessanten Reibe der Fran furter Universitäts⸗Medaillen, dergestalt vermehrt, daß die Anfertigun eines zweiten Verzeichnisses nothwendig wurde, welche jetzt in Heft 13 vorliegt. Diese Beschrelbung schließt sich unter fortlaufenden Num⸗ mern an die Eintheilung des ersten Verzeichnisses an und bringt zu demselben noch einige erläuternde Bemerkungen. Es ergiebt sich übrigens ans den beiden Verzeichnissen, daß der Frankfunter bistorische Verein bereits im Besitze einer ansehnlichen Münzsammlung (332 St.) ist. in der sich werthrolle und interessante Stücke befinden. Die Samm⸗ lung entkält Münzen dir Markgrafen aus dem Askanischen und aus dem Baverischen Hause sowie ang der Zeit der Hobenzollern, von Jobann Gscero an bis auf Se. Maiestät ö1ö I., ferner Münzen vieler Städte der Mark, endlich Denkmünzen auf verschie⸗ dene Prlratpersonen, auf das Frankfurter Universitäts⸗Jabiläum von 1706 und auf verschiedene andere Begebenbeiten (die Schlachten bei Zorndorf 1758 und bei Kunertdorf 17509, den Tod der Koöͤnigin Luise, die Grundsteinlegung des Denkmals auf dem Kreuzber e in Berlin 1818, das 26 jäbrige Re eerungs⸗Jubiläum des Königs Friedrich Wil⸗ helm III. 1822, das 30lährige Jubiläum der Einführang der Re⸗ sormation in die Mark 1839 u. s. w.). Im Anhange zu Hest 13 wird über cinen Münzfund in der Feorst bei Lagow im Jahre 1874 berichtet.

Leer weltem wichtiger als Heft 13 ist Heft 14 der „Mittbeilun⸗ .

An Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Strafsachen und Konkurtverfahren sind 608 anhängig ge n. rden

gen“. Hest 14 enthält nämlich, wenn allerdings nicht eine aubge⸗