3264 Bl. do. do. blass, Taxe 38 ½ — 40, Ablauf 38 ½ - 41 ¼. 3450 Bl.] Mai do. gelb, Taxe 41 ½ — 46, Ablauf 41 ½ — 48. 6373 Bl. do, blank, Taxe — . 8 Bl. do. Westindische ereitang, Taxe 45, uf 47 — 47 ½¼. 5563 o. Westind. Art April 70,50, pr. Mai 71,00, pr. Mai-August 72 00, pr. S 2 grün, Tare 39, Ablauf 39 — 39 ¾. 15 521 do. do. blassgrünlich, Taxe B 73,75. Spviritus fest, pr. G. -2 Tras 36 ½ — 37 ½, Ablauf 37 — 38 ¾. 12 986 Bl. do. Passaroean grünlich, pr. Mai-August 60,00, pr. September-Dezember 58,00. Taxe 36 ½ — 38, Ablauf 36 ½ — 37. 4348 Bl. do. blass grünlich. Taxe Paris, 6. April (W. T. B.) a 36 ½ — 37 ½, Ablauk 37 ¾ — 39. 3046 Bl. do. Solo grau, Taxe 33 ½ — 35, Rohzucker 880 loco fest, 58,00 à 58.25. Weisser Zucker Ablauf 35 — 36 ½. 1105 Bl. do. Ordinair und Triage, Taxe 18 — 35, fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. * April 68 00, Pr. Hai 68,50, pr. 21 — 36 ½. 6117 Bl. Beschädigte und Diverse, Taxe —, Mai-August 69,00, pr. Oktober-Januar 62,25. 1 b auf —. — Antwerpen, 6. April. (W. T. B.) Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Eaffinirtes Type weiss, loco 19 ½ bez. u. Br., pr. Mai 19 ½ Br., pr. September-Dezember
20 ¾ Br. Fest. London, 6. April. (W. T. B.)
v“ - 8 —„ 8 u Hamburg, 6. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco still, ruhig. Reggen loco fest, auf Termine ruhig Weizen pr. April -Mai 211,00 Br., 210,00 Gd., pr. Juli- August 213 Br., 211 Gd. Roggen pr. April-Mai 194 Br., 193 Gd., pr. Juni-Juli 182,00 Br., 180,00 Gd. Hafer fest. Gerste ruhig. Küpöl fest, 1oco 54,00 , pr. Mai 54,00. Spiritus matt. April 45 ¾ Br., pr. Mai-Juni 45 ¾ Br., pr. Juni- Juli fr. Juli-August 46 ½¼ Br. Kaffee fest, Umsatz 1500 Sack. Petroeleum fest, Standard white loco 7,75 Br., 7,60 Gd., April 7.40 Gd., pr. August-Dezember 8,00 Gd.
Sehr schön. Eest, 6. April. (W. T. B.) Weizen leco unverändert,
27,60. Mehl fest, pr. April 63,60, pr. Mai 63,30, pr. In August 62,75, per September-Dezember —,—. Rüböl ruhig, pr.
auf Termine
New-Nork, 6. Agril. (W. T. B.) Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10 ¾, do. in New-Orleans 10 ⅛. Petroleum in New-York 7 ⅞ Gd., do. in Phila- delphia 7 ⅛⅞ Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificats — D. 84 C. Mehl 4 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 25 C Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 22 ¾ C., do. 3
Prodaktenmarkt. auf Termine ruhig, pr. Frühjahr 11,55 Gd., 11,60 Br., pr. Herbst 10,37 Gd., 10,40 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,50 Gd., 6,55 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,85 Gd., 5.88 Br.
Amsterdamn, 6. April. (W. P. B.) Getreidemarkt.
ändert, pr. Mai 244.
pr. Herbst 344 Fl. Amsterdan, 6. April.
pr. Oktober 209. (W. T. B.)
Die heute von der niederländischen Handels-Gesell- schaft abgehaltene Kaffee-Auktion von 91 569 Ballen Java- und 95 Ballen Badang-Kaffee ist, wie folgt, abgelaufen.
angeboten:
10 613 Ballen Java, Preanger gelblich, Taxe 41 ½ — 47, Ablauf
41 — 47 ¼. 8089 Bl. do. do. blass, Taxe 38 ½ - 42, 10 847 Pl. do. Tjilatjsp gelblich, Taxe 36 ½ - 42,
2
Kohl’ aps 12 ⅛. — Wetter: Regen.
(Schlassbericht.) Weizen niedriger, pr. November 293. Roggen loco fest, auf Termine unver- Raps pr. Frübjahr 332, Rüböl loco 31, pr. Mai 30 ⅛, pr. Herbst 32.
auf Termine Idverpool, 6. April.
Baumwolle
ändert.
Lieferung 65⁄22 d. Leich, 6. April. Getreidemarkt.
Artikel unverändert. Glasgow, 6. April.
Es wurden
Ablauf 37 — 43.
Paris, 6. April Ablauf 38 — 42 ¼.
Produktenmarkt.
An der Küste angeboten 2 Weizenladungen.
Havannazucker Nr. 12. 24. Fest.
(W. T. B.)
(Schlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B Amerikaner fest, Su ats unver- Middl. amerikanische April-Mai-Lieferung 61⁄16, Mai-Juni-
(W. T. B.) 30. Markt matt, Weizen eher theurer, andere
1 (W. T. B.) 30. Roheisen. Mixed numbres warrants 48 sh. 9 d. bis 48 sh. 7 ⅛ d. (W. T. B.)
Weizen fest,
22 C, do. pr. Juni 1 D. 21 C. Mais (old mired) 59 C. (Fair refining Muscovados) 7 ¼. Kaffee (Rio) 12. Wilcox) 11 7⁄⁄16, do. Fairbanks 11, do. Rehe & Brothers 11 ⅛. Speck (short clear) 8 ½ C.
pr. Mai 1 D. Zucker Schmalz (Marke
Getreidefracht 4 ¼.
vr. April 29,75. vr.
General-Vergammlungen.
27. April. Geraer Bank. Ord. Gen.-Vers. zu Gera. 5 Arenberg'sche Aktien- desellschaft für Bergbau 18 “ in Essen. Ord. Gen.-Vers. zu ssen Aktien-Gesellschaft für Rheinlsch-Westfälische Industrie. Gesellschaft für Oeffentliche Wasch- und Bade- Anstalten zu Berlin. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin.
Ord. Gen.-Vers. zu Cöln.
Theater.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 90. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhac und Ludovic Halévy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. (Frl. Tagliana, Hr. Ernst, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 94. Vorstellung. Der Vetter. Lustspiel in 3 Akten von R. Benedix. Vorher: Ein Afrikareisender. Plauderei in 1 Akt von Emile Najac, deutsch von Winter. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus: 91. Vorstellung. Zweite Vorstellung des Signor Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. In italienischer Sprache: Ammleto, Principe di Danimarca. Tragedia in 6 atti di W. Shakespeare, ridotta per le scene italiane da C.
Rusconi. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 95. Vorstellung. Torquato Schauspiel in 5 Akten von Wolfgang von
Tasso. Goethe. Anfang halb 7 Uhr.
Fallner-Theater. Freitag: Zum 56. Male:
Der Compagnon. Lustspiel in 4 Akten von A. L'Arronge.
Victoria-Theater. Direktion:
Freitag: Wegen der Generalprobe geschlossen. Sonnabend: Zum ersten Male: Die Schwestern. Großes Ausstattungsstück mit Ballets in 9 Bildern, nach dem gleichnamigen Roman von G. Ebers. Musik von G. Lehnhardt. Ballets, komponirt und arrangirt vom Ballet⸗ meister Brus. Dekorationen gemalt von Hartwig. Die Maschinerien nach Angabe und geleitet vom Maschinenmeister H. Geisler. Die Costüme ent⸗ worfen und angefertigt unter Leitung des Ober⸗ garderobiers Happel. Die Requisiten nach Origi⸗ nalen des Königlichen Museums und anderen Vor⸗ lagen. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Freitag: Zum 46. Male:
Die Junggesellensteuner. Lustspiel in 4 Akten von Julius Wolff. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
“
Stadt-Theater. Freitag: Zum letzten Male: Das Mädchen ans der Fremde. Lustspiel in 4 Akten von Franz v. Schönthan. Halbe Preise.
Germania-Theater.
Freitag: Gastspiel der Damen Clara Bonné und
Marie Berg sowie des Hrn. Louis Timm. Von
Stufe zu Stufe. Lebensbild mit Gesang in
5 Bildern von Dr. Hugo Müller. Musik von Bial. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Belle-Alliance-Theater. Freitag: En⸗ semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗ Theaters. Zum 10. Male: Hopfenrath’s Erben. (Novität.) Volksstück mit Gesang in 5 Akten von
Wilken. Musik von G. Michaelis. (Fr. Adelma Blumberg: Frl. Marie Schwarz.) Anfang 7 Uhr. Erstes Parquect 1,50 ℳ u. s. w.
Sonnabend u. folg. Tage: Hopfenrath’s Erben.
Sonntag: 29. Nachmittags⸗Vorstellung. In der Heimath. Schauspiel in 5 Akten von Charlotte Birch⸗Pfeiffer. Anfang 4 Uhr. Ende 6 Uhr.
Concert-Haus. Concert des Rgl. Di Hof⸗Musikdirektors Herrn Bilse.
Familten⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene Hundrich mit Hrn. Refe⸗ rendar Georg Pleißner (Dresden). — Frl. Emilie Hausmann mit Herrn Prof. Anton Schneider (Hannover — Breslau).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Merscheim Essen). — Hrn. Königl. Oberförster Mirow
öbl, Reg.⸗Bez. Cassel). — Hrn. Stadtratb inze (Danzig). — Hrn. Pastor Berthold Ru⸗ dolph (Bromberg). — Hru. Hauptmann und Batterie⸗Chef 8 rmstadt). — E4ne Tochter: Hrn. Königl. Förster Hoffmann (Jagd⸗ schloß m.
Gestorben: Frau Königl. Oberförster Wanda Siebert, geb. Lademann (Lindenbusch, Kreis Schwetz) — Hr. Königl. Regierungs⸗Präsident Ludwig Victor Graf von Villers (Frankfurt a. D.)
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Fachen
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Lehrer Isaaec Goldenthal, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in den Akten Abth. 83 G. 864 de 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Königliche Stadt⸗ voigtei⸗Gefängniß zu Berlin abzuliefern. Berlin, den 4. April 1881. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 83. Beschreibung. Alter 23 Jahre, Statur klein, mager, Haare schwarz.
Steckbriefserneuerung. Der unterm 1. Februar
aus Mezzanego in Italien erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Potsdam, den 4. April 1881. Der Untersuchungsrichter beim Königl. Landgericht.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Metzger und Bauernfänger Josef Höpfl von München, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchunge⸗ hast wegen Meuterei und qualifizirter Sachbeschä⸗ digung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ haften und in das Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Ulm abzuliefern. Ulm, den 4. April 1881. Königliche Staatsanwaltschaft. Lödel, St. V. Beschreibung: Alter 29 Jahre, Statur schlank, Größe 1,74 m, Haare dunkelbraun, Stirn hoch, Augenbrauen dunkelbraun, Augen grau, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, Gesichtsfarbe blaß. Besondere Kennzeichen: Hat am rechten Arm einen Mann mit einer Tabakspfeife, am linken die Buchstaben J. H. eingestochen.
(Am Weinbergsweg.)
[9844] Zeugen⸗Vorladung.
Preußen zur Vernehmung als Zeuge auf Samstag, den 9. April 1881, Vormittags 10 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst geladen.
Zeugen, welche ohne genügende Entschuldigung nicht erscheinen, sind nach §. 50 der Strasprozeß⸗ Ordnung in die durch das Ausbleiben verursachten Kosten, sowie zu einer Geldstrafe bis zu 300 ℳ, und für den Fall, daß diese nicht beigetrieben wer⸗ den kann, zur Strafe der Haft bis zu 6 Wochen zu verurtheilen; auch ist deren zwangbweise Vor⸗ führung zulässig.
Sämmtliche Behörden werden ersucht, dem ꝛc. Lux die vorstehende Ladung auf Betreten zu er⸗ öffnen und Eröffnungsbescheinigung hieher mitzu⸗ theilen.
Uim, den 4. April 1881. 1
Königliche Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt:
Subhastationen, Aufgebote, Vo ladungen n. dergl.
(99400 Oeffentliche Zustellung.
Der Philipp Petri von Offenbach als Cessionar des Johannes Broeder zu Heldenbergen und des Pülcge Schmenger zu Offenbach, vertreten durch
echtsanwalt Strecker zu Offenbach, klagt gegen Christian Neidlinger und Johannes Hofmann aus Offenbach, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Liefe⸗ rung von Zimmerarbeiten, mit dem Antrage auf Verurtheilung derselben zur Zahlung von ℳ nebst Zinsen und ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogl. Amtsgericht zu Offenbach auf
den 11. Mai 1881, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Wendel, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[9850] Kgl. Amtsgericht München 1 Abtheilung à. für Civilsachen.
In Sachen des Kaufmanns Georg Barmbichler dahier, Klägers, n den binder Carl Mathias Mang, zuletzt dahier, nun unbekannten Aufenthaltes, lagten, wird letzterer zur münd⸗ lichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf kostenfälliae rtheilung des Beklagten zur Zahlung von 20 Mark 39 Pfennig für vom Kläger im Januar und 2 1880 käuflich geltefert er⸗ haltene Waaren in die öffentliche Sitzung des vor⸗ genannten Gerichtes vom Dienstag, den 31. Mai 1881, Bormittags 8 ½ Uhr — Sitzungs⸗Zimmer Nr. 18/1. — nach erfolgter Bewilligung der öffent⸗ lichen Zustellung geladen.
München, den 4. April 1881. “
Der eschestesleitende K. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
1881 hinter den Drehorgelspieler Luigi Grafsigna
In der Strafsache gegen den Vergolder Iguaz] Sturm von Reichmannsdorf wegen Diebstahls wird der Buchbinder Emannel Lux aus Lewin in
[9866] 8 Geschehen von Seiten des Königlichen Amtsgerichts Ilfeld im Pichtschen Gasthause in öffentlicher Sitzung am 28. März 1881, Nachmittags 3 Uhr. 1 Gegenwärtig: Qnuensell, Gerichtsassessor, als Richter. Dräger, Actuar, ͤ In Sachen betreffend die Subhastation der dem Fabrikanten Grüning gehörigen zu Niedersachswerfen belegenen Grundstücke war mittelst Aufgebots vom 22. Januar 1881 zur Anmeldung von Ansprüchen
heute angesetzt und hatten sich zu diesem Zwecke die nebenbezeichneten Gerichtspersonen nach hier begeben. Zu diesem Termine hatten sich eingefunden: 1) der Antragsteller, Colporteur Heinrich Otto in Nordhausen, 2) dessen Ehefrau, Auguste geb. Wagner daher,
) pp. pp.
Weitere Anmeldungen erfolgen nicht, und bean⸗ tragen daher der Gläubiger Otto nebst seiner Ehe⸗ frau den Erlaß des Ausschlußurtheils.
Vorgelesen, genehmigt.
Es ist folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
Alle Diejenigen, welche in Gemäßheit des Aufge⸗ bots vom 22. Januar 1881 Rechte der in dem frag⸗ lichen Aufgebote bezeichneten Art an die heute hier zu verkaufenden Grundstücke hätten anmelden müssen, solche aber nicht angemeldet haben, werden mit ihren etwaigen Rechten in Gemäßheit des in dem gedach⸗ ten Aufgebote angedrohten Rechtsnachtheiles dem neuen Erwerber gegenüber damit ausgeschlossen. vͥb“*“ X“
pp. Verkündet Zur Beglaubigung (gez.) Quensell. Dräger. Beglaubigt: Dräger, Actuar, Gerichtsschreiber.
[9856] Amtsgericht Hamburg. ö““
Auf Antrag des Anton Heinrich Wilhelm Mevyncke, als Curator des am 10. Februar 1831 hieselbst ge⸗ borenen, im Jahre 1855 als Matrose von Hamburg nach New⸗York an Bord des hamburgischen Schiffes „Robert Peel“ gegangenen und seitdem verschollenen Johann Martin von Somm, vertreten durch den we Dr. Fentz, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
I. daß der genannte Johann Martin von Somm —] aufgefordert wird, sich spätestens in dem au
Dienstag, den 3. Januar 1882, 10 Uhr V. M., anberaumten Aufgebotstermine im unterzeich⸗ neten Amtsgericht zu melden unter dem Rechts⸗ nachtheil, daß er für todt werde erklärt werden,
„daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiermit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem be⸗ zeichneten Aufgebotetermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, unter dem Rechts⸗ nachtheil des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens. 8 8 Hamburg, den 28. März 1881. 8 Das Amtzsgericht Hamburg, . Civil⸗Abtheilung VI. Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts⸗Sekretär.
[9816] Dekanntmachung. 8
In Sachen betreffend das Aufgebot des Hvypotheken⸗ Documents über die auf der Reststelle Nr. 29 Neu⸗ Strunz — dem Gärtner Ernst Kaupke gehörig — in Abtheilung III. Nr. 4 für den Johann Cristian und die Anna Dorothea, Geschwister Bieberstein aus dem Vertrage vom 12. März 1850 haftenden 880 Rtrhlr. nebst Zinsen ist im Termine den 2. April 1881, da Niemand Ansprüche angemeldet bat, auf — des Gärtner Kaupke und des Müllmeister Krug in Alt⸗Strunz besagte Urkunde für kraftlos erklärt worden.
Glegau, den 4. April 1881.
Königliches Amtsgericht. II.
[9832]
Erbvorladung. — Am Nachlaß der †¼ Friedrich Hauß Ehefran Mag⸗ dalena, geb. Seidel, in Neufreistett x. die zwei Kinder Magdalena und Sofie Hauß erbbe⸗ sbeiligt, deren Aufenthaltsort dahier nicht bekannt ist. Dieselben werden hiermit aufgefordert, sich inner⸗ halb der Frist von drei Monaten dabier zu melden, andernfalls die Erbschaft denjenigen Per⸗ sonen zugetheilt werden wird, welchen sie zukäme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewes
an die zu verkaufenden Grundstücke Termin auf 8
dingungen
[9859. Bekanntmachung.
Der über das auf Johann Heinrich Friedrich Bohm Namen stehende, an der Breitestraße hier⸗ selbst belegene und im Altonai'schen Stadtbuche Süder Theil Vol. D. III. Fol. 99 und Vol. D. IV. Fol. 413 — 415, 418 beschriebene Erbe erkannte Spezialkonkurs ist mit Genehmigung sämmtlicher protokollirter Kreditoren wieder aufgehoben worden.
Altona, den 2. April 1881.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung V.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
Donnerstag, den 21. d. M., V.⸗M. 10 Uhr, nach Beendigung des Brennholzlokaltermins, ge⸗ langen im Restaurationslokal des Herrn Ziebarth zu Woldenberg aus dem diesseitigen Königlichen Forstrevier, und zwar aus den Totalitätshieben der Beläufe Hochzeit, Neubrück und Jägersburg, ferner aus den Durchforstungsschlägen der Jagen 11b. und c., 22, 24a., 30, 31 und 37a. c., 38a, 114a. b. und 158 circa: 230 rm Eichen Scheit, 14 rm Birken Ast I., 2 rm Erlen Scheit, 3210 rm Kiefern Scheit; zum Verkohlen geeignet: 2483 rm Kiefern Reis I., und 746 rm Kiefern Stock I. zum öffentlich meistbietenden Verkauf. Die Listen können 8 Tage vor dem Termin hier eingesehen werden. Hochzeit, den 6. April 1881 Der Oberförster. Stubenrauch.
Berliner Stadteisenbahn.
Die A' ertigung und Auf⸗ stellung ur eisernen Ueber⸗ baue füß, ie Unterführungen
der Umeoumstraße, verlän- gerten Lͤneburger⸗, Fasanen-
und Wilmersdorferstraße, zusammen im Gewicht von
rund 475 t, soll ungetheilt im Wege der Sub:
mission vergeben werden. Die Zeichnungen und Be⸗ liegen in unserem Central⸗Bureau hierselbst, Beethovenstraße Nr. 1, zur Einsicht aus und können ebendaselbst von dem Bureauvorsteher Neugebauer Abschrift der Bedingungen, sowie Kopie der Zeichnungen gegen Entrichtung von 15 ℳ be⸗ zogen werden. Dieselben werden jedoch nur an solche Unternehmer abgegeben, deren Qualifikation uns bekannt ist resp. genügend nachgewiesen wird Offerten sind versiegelt, portofrei und mit der Aufschrifst „Osserte für die eisernen Ueberbaue der Unterbaumstraße ꝛc.“ verseben bis Dienstag den 26. April 1881, Vormittags 11 Uhr, an un einzureichen, zu welcher Zeit sie in Gegenwart de etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden Berlin, den 6. April 1881. Königliche Direktion der Berliner Stadteisenbahn.
Für die unterzeichnete Werft soll der für da Etatsjahr 1881/82 vorliegende Bedarf an 114 000 kg Coaks und 87 300 kg buchene Holz kohlen beschafft werden. Reflektanten wollen ihr Offerten versiegelt mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von „Coaks und Holzkohlen“ bis zu dem am 16. April 1881, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaum⸗ ten Termine einreichen. Die Bedingungen sind während der Dienststunden in der Regfstratur der Verwaltungs⸗Abtheilung einzusehen, und kann Ab⸗ chrift derselben auf portofreien Antrag gegen Ein⸗ endung von ℳ 1,00 Kosten von der Registratur der aiserlichen Werft bezogen werden. Kiel, den 4. April 1881. Kaiserliche Werft. Verwal⸗- tungs⸗Abtheilung. 1
Submissions⸗Anzeige. Die Herstellung und Lieferung von Eisenarbeiten im Gewicht von circa 530 Kg. Schmiede⸗ und 880 Kg. FPefe jum Bau einer Metallgießerei auf der Kaiserlichen Werft zu Kiel soll am 19. April d. J., Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission vergeben wer⸗ den. Reflektanten wollen ihre desfallsige uand mit der Aufschrift: „Submission auf Eisenarbeiten zum Bau einer Metallgieszerei“ versehene Offerte der unterzeichneten Kommissien bis zu dem voran⸗ Termine verschlossen und portofrei ein⸗ enden. Die 82222⸗q Bedingungen nebs Zeich⸗ nungen liegen in der diesseitigen Registratur zur Einsicht aus. Kiel, den 29. März 1881. Kaiser⸗ liche Marine⸗Hafenbau⸗Kommission.
[9943] Große Berliner Pferde⸗Eisenbahn. Die Einnahmen betrugen: im März 1881.. . ℳ 492 394. 50
vom 1. Jan. bis ult. Febr. 1881 . „ 897 150.25 Sa. ℳ 1 389 544. 75
en wären. eeeeübtbtthüt den 31. März 1881
r. Notar:
durchschn. pro .ℳ 15 439. 38 1880 . E pro Tag. ℳ 13 269. 34.
Wirklichen Legations⸗Rath Peyer zu nister⸗Residenten bei den Vereinigten Staaten von Venezuela zu ernennen.
733 rm Kiefern Ast II.,
2 Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰
F für das Vierteljahr.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 42
8* 8 4
Ale Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post⸗Anstalten anch die Expe⸗
dition: SW. Wllhelmstr. Nr. 32.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗
gnädigst geruht:
dem Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts, Wirklichen
Geheimen Rath Scholz die Erlaubniß zur Anlegung der Fmsigeaer des ihm verliehenen Großkomthurkreuzes des Ver⸗ dien
Ordens der bayerischen Krone zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den seitherigen vortragenden Rath im Auswärtigen Amte, Allerhöchstihrem Mi⸗
—ö—
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs Allergnädigst zu bestimmen geruht: 1 1 daß der Kaiserliche Ober⸗Forstmeister von Bodelschwingh
zu Colmar mit Gewährung des gesetzlichen Wartegeldes einst⸗
2
weilig in den Ruhestand versetzt werde.
Bei dem Kaiserlichen Patentamt ist der Kanzlei⸗Diätar Koch zum Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden.
In Elsfleth wird am 8. d. Mts. mit einer Seesteuer⸗ mannsprüfung begonnen werden.
8 Königreich Preuten.
Se, Najestät der König haben Allergnädigst geruht:
die nachbenannten vortragenden Räthe im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, und zwar: den Geheimen Bergrath Freund zum Geheimen Ober⸗Bergrath und die Geheimen Regierungs⸗Näthe Goltz und Roedenbeck zu Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Räthen, sowie den Regierungs⸗Rath Dr. Paul Micke zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortra⸗ genden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, und
den Amtsrichter Karnatz in Cottbus zum Staatsanwalt zu ernennen; s
dem Appellationsgerichts⸗Rath z. D. Lueder in Pader⸗ born den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath, und
dem Kreisgerichts⸗Sekretär z. D. Solms in Hilchenbach den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen; sowie
den Kämmerer Strippentow zu Stolp, in Folge der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung. getroffenen Wahl, als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Stolp für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professor der Theologie, Konsistorial⸗ Rath D. Meuß in Breslau zugleich zum Mitgliede des Konsistoriums der Provinz Schlesien zu ernennen.
Gesetz, betreffend das Pfandleihgewerbe. Vom 17. März 1881. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtages was folgt: 4 8 §. 1 8
Der Pfandleiher (§s§. 34, 38 der Gewerbeordnung vom 21. en.”sa6d 8. 8688ecchesetbl S. 245 — in der durch das Gesetz vom 23. Juli 1879 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 267 — restimmten Fassung) darf sich an Zinsen nicht mehr aus⸗ bedingen oder zahlen lassen als: a. zwei Pfennig für jeden Monat und jede Mark von Darlehnsketrägen bis zu Dreißig Mark, b. einen Ssennig für jeden Monat und jede den Betrag on Dreißig Mark übersteigende Mark. 8 Der Pfandleiher kann zugleich ausbedingen, daß an Zin⸗ Betrag für zwei Monate gezahlt werden
“
König von
8 Bei der Berechnung der Zinsen kommen folgende Vor⸗ schriften zur Anwendung: 1) der Tag der Hingabe des Darlehns wird nicht mit⸗ gerechnet; 8 2) die Monate werden von dem auf den Darlehnstag
(u 1) folgenden Tage bis zu dem ziffermäßig dem Darlehns⸗
tage entsprechenden Tage des letzten Darlehnsmonats, bei dem Fehlen dieses Tages bis zum letzten Tage des letzten Monats erechnet; 1 3) seder auch nur angefangene Monat wird als ein voller Monat berechnet; 4) läuft der Gesammtbetrag der Zinsen in einen Bruch⸗ pfennig aus, so wird dieser auf einen vollen Pfennig ab⸗
Berlin,
gütung für das Darlehn oder für die Aufbewahrung und
Freitag,
B’FIFREEeeAemnüsüakxnüleernsaomürmn marrmman mmmmmreremmWeeeee —N
.8. Das Ausbedingen oder Annehmen jeder weiteren Ver⸗
Erhaltung des Pfandes, sowie das Vorausnehmen der Zinsen ist verboten. “
Was von dem Schuldner oder für ihn über das erlaubte Maß geleistet ist, muß von dem Pfandleiher zurückgewährt und vom Tage des Empfangs ab verzinst werden.
Das Recht der Rückforderung verjährt in fünf Jahren seit dem Tage, an welchem die 6u¹¹ erfolgt ist.
Die Fälligkeit des von einem Pfandleiher gegebenen Darlehns kritt nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dessen Hingabe ein. Entgegenstehende Verabredungen sind nichtig.
. 0.
Der Pfandleiher erwirbt ein Pfandrecht an den ihm übergebenen Gegenständen erst dadurch, daß er das Geschäft in ein über alle solche Geschäfte nach der Zeitfolge derselben zu führendes Pfandbuch einträgt. EIn
Die Eintragung muß enthalten: 8* 1) eine laufende Nummer, 8
2) Ort und Tag des Geschäfts,
3) Vor⸗ und Zunamen des Verpfänders,
4) den Betrag des Darlehns,—
5) den Betrag der monatlichen Zinsen,
6) die Bezeichnung des Pfandes,
7) die Zeit der Feltgig. 82 Darlehns.
Der Pfandleiher ist verpflichtet, dem Verpfänder einen Pfandschein zu geben, welcher eine wörtliche Abschrist der auf das Geschäft bezüglichen Eintragung im Pfandbuch enthält und mit der Namensunterschrift des Pfandleihers versehen ist.
Weicht der Inhalt des Pfandscheins, von dem Inhalte des Psandhuchs ab, so gilt die dem Puündleicer nachtheiligene Feststellung
3. 7 Der Verpfänder ist berechtigt, das Pfand jederzeit bis zum Abschlusse des Verkaufs einzulösen. 3 Die Zinsen sind nur bis zur Einlösung zu berechnen. Entgegenstehende nis sind nichtig.
§. 8.
Bis zum Ablaufe von 3 Wochen nach der Fälligkeit des Dalehns erfolgt die Einlösung des Pfandes nur gegen Rück⸗ gabe des Pfandscheins.
Sind seit der Fälligkeit des Darlehns drei Wochen ver⸗ flossen, so kann der Verpfänder das bis dahin nicht eingelöste Pfand auch ohne Vorlegung des Pfandscheins einlösen.
6. 9
Der Pfandleiher ist berechtigt, das Pfand zum Zwecke der Befriedigung wegen seiner Forderung an Kapital und Zinsen nach eingetretener Fälligkeit des Darlehns zu verkaufen.
Die Erlangung eines vollstreckbaren Schuldtitels oder die gerichtliche Ermächtigung un Hes ist nicht erforderlich.
10.
Der Verkauf ist in öffentlicher Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher oder eine zu solchen Versteigerungen nach §. 36 der Gewerbeordnung angestellte Person auszuführen.
Gold⸗ und Silbersachen dürfen nicht unter ihrem Gold⸗ oder Silberwerthe, Werthpapiere, welche einen Börsen⸗ oder Marktpreis haben, nicht unter dem Tagescourse zugeschlagen werden. Wird ein hiernach zulässiges Gebot nicht abgegeben, so können die Pfänder durch den Versteigerer aus freier Hand
u einem dem zulässigen Gebote entsprechenden Preise ver⸗ auft werden. 5 Der Pfandleiher kann acs, bieten und kaufen.
Die Versteigerung muß in der Gemeinde, in welcher das Pfandleihgewerbe zur eit des Geschäflsabschlusses betrieben wotden ist, erfolgen. Sie darf nicht früher als vier Wochen nach eingetretener Fälligkeit des Darlehns ausgeführt werden.
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5 —
Ort und Zeit der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung der zu versteigernden Sachen in einem von der Ortspolizeibehörde für solche Bekanntmachungen zu bestim⸗ menden Blatte bekannt zu machen. 1
In der 21 ist zugleich der Name des Pfand⸗ leihers und die klaufende Nummer des Pfandbuchs anzugeben.
Die Bekanntmachung muß wenigstens zwei Wochen und höchstens vier Wochen vor dem Tage der Versteigerung und darf frühestens am Tage nach der eingetretenen Fälligkeit des Darlehns ersolgen.
6. 13. BBI“
Sind mehrere Gegenstände durch dasselbe Geschäft zum Pfande bestellt, so ist der Verpfänder berechtigt, die Reihen⸗ folge zu bestimmen, in welcher dieselben zum Verkaufe aus zustellen sind. —
Der Verkauf ist einzustellen, sobald ein Betrag erlöst ist, welcher hinreicht, die Forderung des Pfandleihers an Kapital, Zinsen und Kosien zu .
Das Pfand haftet auch für die Kosten des Verkaufs. Von 2 n aften gastlichen Kosten mehrerer Verkäufe
nummern, die der zu vertheilen. Der Pfandleiher hat unverzüglich nach erfolg e kaufe des Pfandes den für den Verpfänder nach Abzug der Pfandschuld und der Kosten des Pfandverkaufs etwa verblei⸗ benden Ueberschuß des Erlöses an den Verpfänder zu zahlen oder für denselben nach Ablauf einer vierzehntägigen Frist die nicht abgehobenen Beträge bei der Ortsarmenkasse, unter Bei⸗ fügung eines betreffenden Auszuges aus dem Pfandbuche, zu hinterlegen. Diejenigen Geldbeträge, welche nicht binnen Jahresfrist von den Berechtigten in Anspruch genommen sind, gehen in das Eigenthum der Ortsarmenkasse über. Auf die gemäß §. 13 Absatz2 freigewordenen Pfänder finden vorstehende Bestimmungen gleiche Anwendung. Auf diese Hinterlegung ist in der Bekanntmachung der Versteigerung hinzuweisen. Ist dies unterblieben, so hat der Pfandleiher die erfolgte Hinterlegung in dem nach §. 12 be⸗ stimmten Blatte auf seine Kosten bekannt zu machen. 8
§. 16. Sind bei dem Verkaufe des Pfandes die Vorschristen der §§. 9, 10, 11, 12 nicht befolgt worden, so hat der Pfandleiher die Kosten des Verkaufs selbst zu tragen und dem Verpfänder den durch den Verkauf verursachten Schaden zu ersetzen, ins⸗ besondere denjenigen Betrag mit Zinsen zu fünf vom Hundert vom Verkaufstage ab zu zahlen, um welchen der Verkaufs⸗ preis des Pfandes hinter dessen Werth zurückgeblieben ist. Entgegenstehende Verabredungen sind nichtig.
Der Anspruch des Verpfänders verjährt in fünf Jah en. Der Lauf der Verjährung beginnt vier Wochen nach eingetre⸗ tener Fälligkeit des Darlehns, oder, wenn der Verkauf des Pfandes später stattgefunden hat, mit dem Tage des Verkaufs.
8. 17.
Der Inhaber des Pfandscheins ist dritten Personen, ins⸗ besondere dem Pfandleiher gegenüber, zur Ausübung der Rechte des Verpfänders berechtigt, ohne die Uebertragun dieser Rechte nachweisen zu 5 8 8
Auf Pfandgeschäfte, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, finden die Bestimmungen dess nicht Anwendung. 8 1
Die Bestimmungen über den Betrieb des Pfandleih⸗ gewerbes Seitens staatlicher Anstalten werden durch dieses Gesetz nicht berührt. 28
Die Errichtung von Pfandleihanstalten Seitens der Ge⸗ meinden oder weiteren kommunalen Verbände bedarf der Genehmigung. Die Reglements dieser Anstalten bedürfen der Bestätigung
Ueber die Genchmigung beziehungsweise Bestätigung be⸗ schließt der Regierungs⸗Präsident, in Berlin, und so weit es sich um Pfandleihanstalten der Provinzialverbände handelt, der Ober Präsident. Im Geltungsbereiche des Organisations⸗ gesetzes vom 26. Juli 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 291) darf die Genehmigung des Regierungs⸗ beziehungsweise Ober⸗Präsi⸗ denten nur mit Zustimmung des Vezirks⸗ beziehungsweise Provinzialraths versagt werden. 8
Die betheiligten Gemeinden beziehungsweise weiteren kommunalen Verbände haften für alle Verbindli hkeiten der von ihnen errichteten Anstalten. Die bei der Verwaltung der letzteren sich ergebenden Ueberschüsse sind zu Zwecken der Armenpflege zu verwenden 6 21
Die §8. 1 bis 18 des gegenwärtigen Gesetzes gelten auch für die von Gemeinden oder von weiteren kommunalen Ver⸗ bänden zu errichtenden Anstalten. *
Dicjelben sind berechtigt, die Versteigerung der Pfänder durch einen ihrer vereidigten “ bewirken zu lassen.
Auf die bereits bestehenden Pfandleihanstalten der Ge⸗ meinden oder der weiteren kommunalen Verbände finden die Vorschriften der §§.1 bis 18 und des §. 21 Absatz 2 vorlaufig nicht Anwendung.
Der Minister des Innern wird jedoch ermächtigt, die Anwendung der §§. 1 bis 18 und des §. 21 Absatz 2 auf die bezüglichen Anstalten anzuordnen und zugleich die bestehenden Ordnungen, Reglements und Statuten, derselben zu ändern.
§. 23. 8 Alle bisherigen, den Gegenstand dieses Gesetzes betreffen⸗ den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Pfand⸗ und Leihreglement vom 13. März 1787, die Deklaration desselben vom 4. April 1803, die Allerhöchste Kabinetsorder vom 28. Juni 1826 und die Hannoversche Ministerialbekannt⸗ machung vom 15. Oktober 1847, sind aufgehoben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ae 5 Gegeben Berlin, den 17. März 1881. 8 (1. 8.) Wilhelm. von Bismarck. graf zu Stolberg.
Maybach. Bitter. von Puttkamer. Lucius
sind diejenigen der Bekanntmachung nach der Zahl der Pfand⸗
Friedberg. von Boetticher.
von Kameke.