Stettin, 7. April. (W. P. B.)
8 Getreidemarkt. Pr. Herbst 253,00. Hecbst 55,20.
Spiritus loce 52,00, pr. Frübjahr 53,30, Juni 53,90.
Petroleum pr. April 9,00. 1 Posen, 7. 4pril. (V. T. B.) — Spiritus per april 51,60. pr. August 53,70. Gek. 15 000 Liter. Cöin, 7. Ap il. (W. T. B.) Getreldomarkt. Weizen hiesiger loco 23,00, fremder 2 50, pr. Mai 22 45, pr. Juvli 22,50. Boggen loco 22,00 pr. 0 90, per Juli 19,85 Hafer loco 17,00. Rüböl loco 29,00, pr. EMai 28 00, pr. Oktober 28,70. Bremen, 7. April. (W. T. B.) Petroleum. (Schlussbericht.) Höher. Standard white loco 7,90 à 8,05 bez., pr. April 7,80 à 7,85 bez., pr. Mai 7,70 à 7,75 8 pr. Juni 7,90 bez., pr. August-Dezember 8,30 bez. Hamberrg, 7. April. (W. T. B.) Getreidemzrkt. Weizen loco unverändert, aut Termine Keggen loco unverändert, auf Termine fest Weizen pr. April - Mai 211,00 Br., 210,00 Gd., pr. Juli- August 213 Br., 211 Gd. Roggen pr. April-Mai 194 Br., 193 Gd., pr. Juni-Juli 182 00 Br., 180,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl behauptet, loco 54,00, pr. Mai 54,00. Spiritus ruhig, pr. April 46 PBr., pr. Mai-Juni 46 Br., pr. Juni-Juli 46 ½ Br., Tr. Juli-August 46 ½ Br. Kaffee fest, Umsatz 2500 Sack. Petroleum höher, Standard white loco 7.90 Br., 7,75 Gd., pr. April 7.50 Gd., pr. August-Dezember 8,25 Gd. — Wetter: Sehr schön. Pest, 7. April. (W. T. B.) Pro duktenmarkt. Weizen loco fest, auf Termine ruhig, pr. Frühjahr 11,55 Gd., 11,60 Br., pr. Herbst 10,35 Gd., 10,40 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,50 Gd., 6,55 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,88 Gd., 5,92 Br. — Wetter: Regen. Amsgterdamna, 7. April. (W. P. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Roggen pr. Mai 245, pr. October 209. Antwerpen, 7. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) steigend. Hafer fest. Gerste gefragt. Antwerpemn, 7. April. (W. T. B.) Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Raffinirtes Type weiss,
Matt.
Weizen pr. Nov. 293,
Weizen fest, Roggen
1 Weizen pr. Fräbjahr 214,50, pr. Mai-Juni 214,50. Roggzen pr. Frühjahr 202,00, pr. Mai-Juni 197,00. Rübsen Rüböl 100 Kilogr. pr. Frühjahr 52,50, pr. pr. Mai-
pr. Mai 52,20, pr. Juli 53,30,
loco Mai
London, 7. April. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 2 Weizenladungen. Wetter: Schön.
Havannazucker Nr. 12, 24 ½. Tendenz steigend.
Liverpool, 7. April. (W. T. B.)
Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Unverändert. Middl. ameri- kanische April-Mai-Lieferung 6 3⁄312, Mai-Juni-Lieferung 6 ⁄2 d.
Liverpool, 7. April. (W. T. B.) (Offizielle Notirungen.)
Upland good ordinary 5 ½, do. low middling 513⁄16, do. middl. 6 ¼1 6, Mobile middling 6 ½⅛, Orzleans good ordinary 5 ½, do. low middl. 5 ⅞, do. middl. 6 ½, do. middling fair 7 x¾, Pernam fair 6 ⅜, Maceio fair 6 ½, Maranham fair 6 ½, Egyptian brown middl. 5 ½8, do. do. fair 6 ⅛, do. do. good fair 7 ½⅛8, do. white fair 6 ¼, do. do. good fair 7 ⅛8, Dhollerah middl. 3 ¼, do. good miaddl. 3 ¾, do. middl. fair 4 ½, do. fair 4 7/⁄16, do. good fair 41¹8⁄16. do. good 57⁄16, Oomra fair 4 ⁄1⁶, do. good fair 4 ⅛, do. good 5 ⁄16, Scinde fair 4 ⅛S, Bengal fair 4 ½¼, Bengal good fair 4 ½,
Madras Tinnevelly good fair 5 ½, do. Western fair 4 ⅞, do. do. good fair 4 ¼. 6
Bradford, 7. April. (W. T. B.)
Wolle, wollene Garne und Stoffe ruhig und unverändert.
Paris, 7. April. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Mai 29,30, pr. Mai-August 28,80, pr. September-Dezember 27,75. Mehl still, pr. April 63,60, pr. Mai 63 30, pr. Mai- August 62,80, per September-Dezember —,—. Rüböl ruhig, pr. April 70,25, pr. Mai 70,75, pr. Mai-August 71,75, pr. September- Dezember 73 50. Spiritus still, pr. April 60.00, pr. Mai 60,00, pr. Mai-August 60,00, pr. September-Dezember 58,00.
Paris, 7. April. (W. T. B.) 8
Rohzucker 880 loco fest, 58,50. Weisser 2Zueker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. v- April 68,50, pr. Mai 69,10, pr. Mai-August 69,75, pr. Oktober-Januar 62,50.
New-YNork, 7. April. (W. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in New-York 10¹8⁄16, do. in New-Orleans 10 ⅝. Petreleum in New-York 7 ⅛ Gd., do. in Phila- delphia 7 ½⅛ Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pipe line Certificats — D. 85 C. Mehl 4 D. 60 C. Rother Winterweizen 1 D. 25 C. Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 23 C., do. pr. Mai 1 D. 21 ¾ C, do. pr. Juni 1 D. 20 ¼ C. Mais (old mixed) 59 C. Zucker
April 29,60. pr.
11—“ ½
Berlin, 7. April. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gerichtlichem Tarxutor.) (Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier.) Bei ruhigen Umsätzen in dieser Woche sind die Preise meist naverändert aber fest geblisben. Roheisen: der Glasgower Markt hatte in letzter Woche zute Haltung. Warrants notiren 48/9 Cassa pro Ton. Die Verschiffungen der vergangenen Woche betrugen 10 421 Tons, immerhin noch 5401 Tons weniger als in der corre- spondirenden Woche vorigen Jahres. Middlesbro-Eisen ist sehr fest es sind im Monat März d. J. von dort 81 617 Tons Eisen verschifft worden. Hier zeigt sich mehr und mehr Begehr für Roheisen, loco Weare ist knapp, und es gelten auf Lieferung gute und beste Marken schottisches 7.60 à 8,30 und englisches 6,25 à 6,65 Eisenbahnschienen zu Bauten in ganzen Längen 8,00 à 8,50. Walz- oisen 13,00 à 13,50 und Bleche 18,00 à 22,00. Kupfer unverändert, englisches und amerikanisches 133,00 à 135,00, Mans- felder 139,50 à 140,00. Zinn stetig, Banca 188,00 à 188,50 prima engl. Lammzinn 185,00 à 186,00. Zink fest, schlesischer Hüttenzink 33,00 à 33,50. Blei ruhig, harzer, sächsisches und schlesisches 30,75 à 31,00. Kohlen und Koks ruhig, Schmiede-
kohlen nach Qualität bis 66,00 pro 40 Hekt., Schmelz-Koks 2,00 8 2.20 pro 100 kg.
Berlin, 7. April. Die Karktpreise des Kartoftel-Sgiritas per 10,00 % nach Tralles (100 Liter à 100 %), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 1. April 1881 ℳ 53,4 “ „ „ 53,6 8 54,1 3 53,8 8 53 6 „ „ 5 53,6 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
ohne Fass.
9
SGeneral-VYersansmlungemn. Schlesische Gas-Aktlen-Gesellschaft. Ord. Gen.- Vers. zu Breslau. Hallesche Mascbinenfabrik und Elisengiesserel. Ord. Gen.-Vers. zu Halle a. S. Steinkohlenbauverein Deutschland zu (Oelsuitz. Ord. Gen.-Vers. zu Zwickau. Berlinische Lebens-Versicherungs-Gesellschaft und Berlinlsche Renten- und Kapitals-Versicherungs-
123. Axril. 28. . 30. „ 30. „
oco 20 ¾ vez. u. Br., pr. Mai 20 Br., pr. 21 bez., 21 ¼ Br. Steigend.
September-Dezember
(short alear) 8 ½ C.
(Fair refining Muscovados) 7 ¼. Kaffee (Rio) 12.
Wilcox) 112⁄16. do. Fairbanks 11 ½, do. Rohe & Brothers 11 ⅛. Speck 5. Getreidefracht 4 ¼¾.
Schmalz (Marke Mai.
Bank. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. Bergbau-Aktlen-Gesellschaft Pluto zu Essen. Ord.
Gen.-Vers. zu Essen.
xhkamnrmsaFummnns
Tbheater.
KRßbnigliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus: 91. Vorstellung. Zweite Vorstellung des Signor Ernesto Rossi mit seiner Gesellschaft. In italienischer Sprache: Amleto, Principe di Da- nimarca. Tragedia in 6 atti di W. Shakespeare, ridotta per le scene italiane da C. Rusconi. An⸗
fang 7 Uhr. Schauspielhaus. 95. Vorstellung. Tasso. Schauspiel in 5 Akten von Wolfgang von Goethe. Anfang halb 7 Uhr. Sponntag: Opernhaus. 92. Vorstellung. Die Königin von Saba. Oper in 4 Akten, nach einem Text von Mosenthal, von Carl Goldmark. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lehmann, Fr. v. Voggen⸗
huber, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst.) Anfang
7 Uhr.
Schauspielhaus. 96. Vorstellung. Die Waise von Lowood. Schauspiel in 2 Abtheilungen und 4 Akten, mit freier Benutzung des Romans von Fafte Bell, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang 7 Uhr.
Wallner-Theater. Sonnabend: Zum 57. M.:
Der Compagnon. Lustspiel in 4 Akten von A. L'Arronge.
Victoria-Theater. irektion: Emil Hahn.
Sonnabend: Zum ersten Male: Die Schwestern. Freße⸗ Ausstattungsstück mit Ballets in 9 Bildern, nach dem gleichnamigen Roman von G. Ebers. Musik von G. Lehnhardt. Ballets, komponirt und arrangirt vom Ballet⸗ meister Brus. Dekorationen gemalt von Hartwig. Die Maschinerien nach Angabe und geleitet vom Maschinenmeister H. Geisler. Die Costüme ent⸗ worfen und angefertigt unter Leitung des Ober⸗ garderobiers Happel. Die Requisiten nach Origi⸗ nalen des Königlichen Museums und anderen Vor⸗ lagen. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Scene gesetzt von Emil Hahn.
Residenz-Theater. Sonnabend: Wegen Er⸗
krankung der Frou Ernst kann die für heute ange⸗ kündigte erste Anfführung von Große Kinder nicht
stattfinden. Dafür: Cuyprienne. Lustspiel i 3 Akten von V. Sardou. 8 stspiel in
Krolls Theater. Sonntag: Ensemble⸗Gast⸗
spiel der Mitglieder des Ostend⸗Theaters: Der Strike der Schmiede. — Sie hat ihr Herz entdeckt. — Zum Schluß: Er ist nicht eifersüchtig.
Stadt-Theater. Sonnabend: Nach Wieder⸗
genesung des Frl. Mejo findet heute die Vorstellung nébé (Hänschen), Schwank in 3 Akten von Hennequin u. Najac. bestimmt statt. Vorher: Der Champagnerpfropfen.
National-Thenter. Sonnabend: Gastspiel der
Mitglieder des Friedrich⸗Wilhelmstädt. Theaters: Fatinizta.
Germania-Theater. (um Weinbergsweg.)
Sonnabend: Gastspiel der Damen Marie Berg und
Clara Bonné sowie des Hrn. Louis Timm. Von
Stufe zu Stufe. Lebensbild mit Gesang in
5 Bildern von Dr. Hugo Müller. Musik von Bial. Sonntag: Eine Nacht in Berlin.
Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: En⸗
semble⸗Gastspiel der Mitgaglieder des Wallner⸗ Theatert. Zum 11. Male: Hopfenrath’s Exben. Novität.) Volksstück mit Gesang in 5 Akteh von „Wilken. Musik von G. Michaelis. (Fr. Adelma lumberg: Frl. Marie Schwarz.) Anfang 7 Uhr. Erstes Parqurt 1,50 ℳ u. s. w. Sonntag u. solg. Tage: Hopfenrath’s Erben. Sonntag: 20 Nachmittags⸗Vorstellung. In der —ö Schauspiel in 5 Alten von Cbarlotte irch⸗Pfeiffer. Anfang 4 Uhr. Ende 6 Uhr.
Torqnato
Concert-Haus. Concert des Kgl. Bilse Hof⸗Musildirektors Herrn 82+q Schluß der Saison am 30. April.
Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Sinfonie⸗Concert. I. Theil. Ouverture zu „König Lear“ von Hector Berlioz. Andante für Streich⸗Quartett von Tschai⸗ kowsky, ausgef. von 34 Personen. Rondo capriccioso f. d. Violine von Camille Saint⸗Saëns, vorgetr. von Herrn Concertmeister Eugene Ysaye. Tasso, Lamento e trionfo, Sinfonische Dichtung von Franz Liszt. — II. Theil. Sinfonie Pastorale, L. van Beethoven. 1. Abtheilung: Allegro ma nen troppo, Erwachen heiterer Empfindungen bei der Ankunft auf dem Lande. 2. Abthei⸗ lung: Andante con moto, Scene am Bach. 3. Ab⸗ theilung: Allegro. Lustiges Zusammensein der Landleute. Gewitter. Sturm. Allegretto (Hirten⸗ gesang). Frohe und dankbare Gefühle nach dem Sturm. — III. Theil. Ouserture z. Op. „Dimitri Dinskoi“ von Anton Rubinstein. Notturno für das Cello mit Harfenbegleitung von Chopin, vorgetr. von Herrn Antoine Hekking. Entre⸗Act (Gavotte) a. d. Op. „Mignon“ von Ambr. Thomas. Schiller⸗ Festmarsch von G. Meyerbeer.
Familien⸗Nachrichten⸗
Verlobt: Frl. Marie Kuhlow mit Hrn. Ober⸗ Steuer⸗Controleur Hugo Schuchard (Groß⸗Rade — Inowrazlaw). — Frl. Elise Gastell mit Hrn. Ober⸗Landesgerichts⸗Referendar Arno van Rlesen (Lötzen). — Frl. Hedwig Arlt mit Hrn. Premier⸗ Lieutenant Wolff (Stettin).
Verehelicht: Hr. Gymnasiallehrer Paul Mal⸗ berg mit Frl. Agnes Böttcher (Breslau).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ober⸗Roßarzt Uhde (Guhrau). — Hrn. Dr. W. Heyden (Ham⸗ burg). — Hrn. Hauptmann und Compagniechef v. Barton, gen. v. Stedmann II. (Immenburg).
Gestorben: Hr. Landschaftsrath Gottlieb Müh⸗ lenbruch (Groß Nipkau bei Rosenberg). — Frau Syndicus Raven, geb. Krome (Einbeck). — Frau Adaschka v. Lepel, geb. Freiin v. Mengen (Neuen⸗ dorff). — Frau Julie v. Bülow, geb. Gräfin von Wartensleben (Barkow bei Plathe).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen die unten hbeschriebene ver⸗ ehelichte Arbeiter alitz, Louise, geb. Perkun, welche sich verborgen hält, soll eine durch voll⸗ streckbares Urtheil des Königlichen Landgerichs I. der Strafkammer 4 zu Berlin vom 6. Januar 1881 erkannte Geldstrafe von 30 ℳ eingezogen, event. die substitnirte Gefängnißstrafe von 6 Tagen voll⸗ streckt werden. Es wird ersucht, dieselbe zu ver⸗ haften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzu⸗ liefern, welches um Vollstreckung der substituirten Gefängnißstrafe ersucht wird, sofern die Malitz nicht die Zahlung der prinzipaliter erkannten Geldstrafe nachweist oder diese sofort leistet. Berlin, den 31. März 1881. Königliche Staatsanwaltschaft
beim Landgericht I. Beschreibung: Alter: 25. April 1844 geboren.
Steckhrief. Gegen den unten beschriebenen Koppelknecht Albert Hermann Jonich, am 3. April 1859 zu Filehne geboren, evangelisch, zuletzt Elbingerstraße 10 bei Jänicke wohnhaft, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungs⸗ baft wegen Bestechung — Vergehen gegen §. 333 des Reichs⸗Strafgesetzbuchs — verhängt. Eo wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Stadt⸗ voigteigefängniß zu Berlin abzuliesern. Berlin, den 26. März 1881. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. 7n Alter 22 Jahre, Größe 1 m 70 bis 74 em, katur untersetzt, — dunkelblond, Stirn hoch, Bart fehlt, Augen⸗ brauen dunkel, Nase etwas stark, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig, Kinn spitz, Gesicht oval, Ge⸗ sichtsfarbe gesund, Sprache dentsch und polnisch. Kleirung: graues Jaquet, dunkle Hose, graue Mütze. Besondere Kennzeichen: vor der Stirn eine 3—4 em lange Narbe.
[10016] Steckbrief.
in die Arbeiter: 1) Martin
Wolziechowski, geb. am 1. Oktober 1856 zu Huta,
Kreis Adelnau, 2) Friedrich Melchert, geb. am 26. Januar 1837 zu Glienick bei Cöpenick, 3) Eri⸗ kus Scholtz, geb. am 18. Mai 1855 zu Bomst, 4) Wilhelm Haune, geb. am 11. April 1850 zu Predikow, — welche sich verborgen halten, ist die Untersuchungshaft wegen Verbrechen gegen §§. 242, 243, 47 des Strafgesetzbuchs verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu verhaften und in das Gerichts⸗ gefängniß zu Mittenwalde abzuliefern. Mitten⸗ walde, den 30. März 1881. Königliches Amtsgericht.
[9970]
Der gegen den Auktions⸗Kommissarius und Cigarrenmacher Wilhelm Morgenstern von hier am 8. Juli 1880 erlassene Steckbrief ist erledigt. Halberstadt, den 5. April 1881. Königliches Land⸗ gericht. Der Untersuchungsrichter.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ lläadungen u. dergl.
[9980) Anfgebot.
Als Eigenthümer des Grundstücks Schrimm Nr. 114 sind im Grundbuche eingetragen:
1) Moses Nathan Neuseld und seine Ehefrau
Eva, geb. Lißaer,
2) Juda Feuerstein und seine Ehefrau Chaje, geb. Joseph,
3) der Handelsmann Louis Becher, bezüglich des früher dem David Reisner und seiner Ehe⸗ frau Rosalie, geb. Lewy, gehörigen Antheils,
4) der David Feuerstein.
Der Mose; Neufeld ist am 13. November 1840 verstorben, seine Wittwe Eva, geb. Lißner und seine angeblichen Erben:
a. die Scheine, geb. Neufeld, verehelichte Wresch⸗ ner und deren Ehemann Rabbiner Abraham Wreschner aus Zerkow,
. die verehelichte Zirel Neufeld, geb. Neufeld und deren Ehemann Handelsmann Juda Neufeld zu Schrimm,
c. die verehelichte Ida Berne, geb. Neufeld “ Ehemann Schneider Meyer Berne zu Posen,
d. der Klempnermeister Alexander Neufeld zu Schrimm,
haben durch notariellen Vertrag vom 5. Mai 1842 den Antheil der Moses Nathan und Eva Neufeld⸗ schen Eheleute an dem erwähnten Grundstücke an den Kaufmann David Reisner zu Schrimm verkauft. Die Wittwe Eva Neufeld ist demnächst am 19. Fe⸗ bruar 1848 und der Kaufmann David Reisner ist am 14. Januar 1854 verstorben. Nach dem Tode des David Reisner hat dessen Wittwe Rosalie Reisner, geb. Lewy, angeblich auf Grund des Testa⸗ ments ihres Chemannes vom 10. Februar 1851, die ihr und ihrem Ehemann gehörigen Antheile an dem Grundstücke Schrimm Nr. 114 durch den in Aus⸗ fertigung vorgelegten notariellen Vertrag vom 30. Dezember 1867 an den Handelsmann Louis Becher in Schrimm verkauft, latzterer befindet sich nach dem Atteste des hiesigen Magistrats seit länger als 10 Jahren im Besitze des Antheils der Moses Na⸗ than Neufeld’'schen Eheleute an diesem Grundstücke, kann aber als Eigenthümer dieses Antbeils in das Grundbuch nicht eingetragen werden, weil die Erben
des Moses Nathan Neufeld 8 als solche nicht ausgewiesen haben. Diese Er sollen theils be⸗
reits verstorben, theils ihrem Aufenthaltsorte nach
unbekannt sein.
Auf Antrag des Handelsmanns Louis Becher werden die unbekannten Moses Nathan Neufeldschen Erben und alle diejenigen onen, welche an dem ideellen Antheil der Moses Nathan und Eva Neu⸗ feldschen Eheleute an dem Grundstücke Schrimm Nr. 114 Realrechte geltend machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 12. Inli 1881, 10 Uhr Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 12 vor dem Herrn Amtzrichter Stephan anberaumten Termine auzumelden, widrigenfalls sie derselben werden ver⸗ lustig erklärt werden und die Eintragung des Louiz Becher als Eigenthümer in das Grundbuch des er⸗ wähnten Grundstücksantheils erfolgen wird. Schrimm, den 2. April 1881. 8
Königliches Amtsgericht.
[8826] Verschollenheitsverfahren. Nr. 1706. Von Gr. Amtsgerichte Emmendingen wurde heute folgende Aufforderung erlassen: Landwirth Johann Georg Bick von Bottingen hat sich vor 16 Jahren nach Amerika begeben und seit 15 Jahren ist keinerlei Nachricht über ihn eingetroffen. Auf Antrag seiner nächsten Verwandten wird derselbe daher aufge⸗ fordert, sich biunen Jahresfrist zu melden, andernfalls er für verschollen erklärt und sein zurückgelassenes Vermögen seinen muthmaßlichen Erben gegen Sicherheitsleistung in fürsorglichen Besitz gegeben würde. Emmendingen, 23. Fe⸗ bruar 1881. Der Gerichtsschreiber des Gr gerichts: Jäger. 8
—
[9949] Bekauntmachung. Am 8. März 1881 ist hierselbst der Hauptmann a. D. Johann Joseph Dupré verstorben. Derselbe ist am 30. November 1791 in Chur in der Schweiz Feüfren und war zuletzt Hauptmann im Bremischen Infanterie⸗Bataillon. Auf Antrag des Nachlaß⸗ kurators, Rechtsanwalts Meyer hierselbst, werden alle Diejenigen, welche Erbansprüche machen zu können glauben, aufgefordert, sich unter Einreichung der erforderlichen Legitimationspapiere bei dem be⸗ reits genannten Nachlaßkurator oder dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht zu melden. Gleichzeltig wer⸗ den alle Diejenigen, welche Forderungen an den Verstorbenen haben, aufgefordert, dieselben anzu⸗ melden. wird Termin auf Montag, den 11. Juli 1881, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht angesetzt und werden alle Erbberechtigten und Gläubiger aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche späteftens in diesem Termine anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß ohne Be⸗
handelt werden wird. 8 Lauenburg a. Elbe, den 2. April 1881. Königliches Amtsgericht. “ Roth.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 27. Dezember 1879, nach welcher in Ausfüh⸗ rung des §. 7 des Vertrages vom 8. Juli 1879, betreffend den Uebergang des Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn⸗Unternehmens auf den Staat (8. etz⸗ Sammlung pro 1879 pag. 658 flg.) den Aktionären der genannten Gesellschaft gegen Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen Einlieferung ihrer Aktien nebst zugehörigen Dividendenscheinen und Talons ein Kaufpreis von 54 ℳ für je eine Stammaktie à 300 ℳ und von 216 ℳ für je eine Stammprio⸗ ritätsaktie à 000 ℳ 25 und vom 20,. Ja⸗ nuar 1880 ab gezahlt ist, setzen wir hiermit in Gemäßheit des §. 7 al. 2 Satz 2 des zitirten Ver⸗ trags den Zeitpunkt, bis zu welchem die Einlösung der Aktien erfolgen kann, auf den 10. April 1882 mit der Maßgabe fest, daß die Jahaber der bis zu diesem Zeitpunkte nicht präsentirten Aktien den An⸗ spruch auf Einlösung derselben durch den Staat verlieren. Berlin, den 5. April 1881. Der Minister der öffentlichen Arbeiten: 8 Manhbach. II. P. 4233. M. d. 5. A. I. 4868. F. M.
Unter Bezugrahme auf die vorstehende Bekannt⸗ machung fordern wir die Inhaber der noch nicht eingelö Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn⸗ Stammaltien und Stammprioritätsaktien auf, ihre Aktien innerhalb der gestellten Frist bei der König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkasse bierselbst einzureichen. Bei der Einreichung der Aktien ist ein arith⸗ metisch geordneses Nummerverzeichniß derselben ge⸗ trennt nach Stammaktien und Stammprioritätt⸗ aktien nach einem Formulare, welches von der Ein⸗ lösungskasse auf Grefordern unentgeltlich verabfolgt wird, mit einzureichen. agdeburg, den 7. April 1831.
er Finanz⸗Minister: Bitter.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
Zur Prüfung der Erbansprüche und Forderungen
rücksichtigung ihrer Rechte als herrenloses Gut be⸗
für das Vierteljahr. 8
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister in Japan, Kapitän à la suite des See⸗ Offizier⸗Corps von Eisendecher den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Landgerichts⸗Rath⸗ Müller I. zu Cöln und dem Regierungs⸗Sekretär a. D. Kern zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Bürgermeister a. D. Becker zu Eupen den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Polizei⸗Sekretär Keil zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Stadt⸗Bankrendanten Krause zu Breslau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Syndikus der Mittel⸗ märkischen Ritterschafts⸗Direktion, Geheimen Justiz⸗Rath, und Universitätsrichter Schulz zu Berlin den Königlichen Kronen⸗ Orden dritter Klasse; dem Premier⸗Lieutenant von Garnier, à la suite des 5. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) und Adjutant der Inspektion der militärischen Strafanstalten, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Gerichtsdiener Lummer zu Del⸗ brück im Kreise Paderborn, dem Gefangnenwärter Raczynskj zu Gnesen, dem Braumeister Heinrich Schwarzburg zu Mühlhausen i. Th. und dem Färberei⸗Arbeiter Johann Wolf ebendaselbst das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
1 tsches Reich. Denutsch cy
8 8 Bekanntmachung.
Postdampfschiffverbindung zwischen Bremerhaven und Havanna.
Die Postdampfschiffahrten auf der Linie Bremer⸗ haven⸗Havanna sind für die Dauer der Sommermonate eingestellt worden. 1
Berlin W., den 8. April 1881.
Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts.
In Vertretung: Wiebe.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Strafgefängniß⸗Direktor Wirth in Plötzensee den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. med. Kimpen ist mit Belassung des Wohnsitzes in Neunkirchen zum Kreis⸗Physikus des Kreises Ottweiler ernannt worden.
1 Bekanntmachung.
Im 1. Quartal 1881 haben nach abgelegter Prüfung nachbenannte praktische Aerzte das Fähigkeits⸗Zeugniß zur Verwaltung einer Physikats⸗Stelle erhalten:
Dr. Rudolf Füi-hn Berthold in Mehlauken, Re⸗ gierungsbezirk Königsberg; 1
— Frievric⸗ August Bierbaum in Münster, Re⸗
gierungsbezirk Münster; G 8 Johannes Camillo Hahn, Stabsarzt in Glatz,
Regierungsbezirk Breslau; Dr. Fermann Otto Günther Ritscher in Lauter⸗
berg a. Harz, Landdrosteibezirk Hildesheim;
Dr. Anton Settegast in Bergen a. Rügen, Regierungs⸗
bezirk Stralsund. b Berlin, den 6. April 1881.
“] IW“ Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗
Angelegenheiten Im Auftrage: de la Croix
Ministerium des Innern.
Mit dem 1. April d. Js. treten außer dem Gesetze über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 (Ges. S. S. 291) und dem Gesetze zur Ab⸗ aänderung und Ergänzung des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 2. August 1880 (bes S. S. 315) auch die Gesetze vom 19. und 22. d. Mts., betreffend die Abänderung und Ergaͤnzung von Bestimmungen der Kreisordnung vom 1 Dezember 1872, sehungsweise der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 ˙S. S. 155 und S. 176) in Kraft. Ein neues Gesetz über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Ver⸗ waltungegerichte, welches die vorgedachten Gesetze ergänzen sollte und dessen Entwurf dem Landtage der Monarchie in seiner letzten Session vorgelegen hat, ist nicht zum Ab⸗ schlusse gelangt. Die hiernach für die Provinzen, in welchen
F Ie 8 8 Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 gilt, her⸗ beigeführte Lage der Verwaltungsgesetzgebung giebt zu nach⸗ stehenden Bemerkungen Anlaß.
I. Das Zuständigkeitsgesetz vom 26. Juli 1876 (Ges. S. S. 297) bleibt bis auf Weiteres, jedoch nur theil⸗ weise, in Geltung. Nach §. 91, Abs. 1 des Organisations⸗ gesetzes vom 26. Juli 1880 treten die Titel I. bis IV., sowie die §§. 168, 169, 170 Nr. 2, 4 und 5, und 174 des Zustän⸗ digkeitsgesetzes mit dem 1. April d. Js. außer Kraft. Die §§. 10 und 37 sind in die Novelle zur Kreisordnung vom 19. März d. J., die §§. 13, 14, 168, 169, 170 Nr. 5, und 174 in die Novelle zum Verwaltungsgerichtsgesetze vom 2. August 1880 übernommen, bezw. durch entsprechende Bestimmungen dieser Gesetze ersetzt worden. Die §8.4, 23 und 29 kommen ganz in Wegfall. An die Stelle der übrigen durch §. 91 des Organisa⸗ tionsgesetzes aufgehobene Paragraphen des Zuständigkeits⸗ gesetzes treten entsprechende, zum Theil abweichende Bestim⸗ mungen des Organisationsgesetzes, insbesondere des dritten bis fünften Titels desselben.
Durch Artikel VI. der Novelle zur Kreisordnung werden ferner aufgehoben die dem V. Titel des Zuständigkeitsgesetzes angehörenden §§. 44, 46 bis 48, 52 bis 59, 62 bis 73 und 115. Die in diesen Paragraphen enthaltenen, auf die Ange⸗ legenheiten der Amtsverbände und Kreise bezüglichen Vor⸗ schriften sind, mit Ausnahme der Absätze 2 bis 5 des 8. 115, welche durch §. 74 in Verbindung mit den 88. 75 und 81 des Organisationsgesetzes ersetzt werden, mit verschievenen Aende⸗ rungen in die Kreisordnung (Neue Fassung) übernommen worden. 1
Außerdem sind mehrere Paragraphen des Zuständigkeits⸗ gesetzes durch neuere Spezialgesetze sü seitigt zu erachten; so der §. 83 durch das Gesetz, betrefsend die asführung des Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen, vom 12. März 1881 (Ges. S. S. 128), die 8§. 85 und 86 durch das Feld⸗ und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 (Ges. S. S. 230), und der §. 95 durch das Gesetz vom 15. April 1878, betreffend den Forstdiebstahl (Ges. S. S. 222). Der §. 162 ist durch die neue Gerichtsorganisation bezw. die Strafprozeßordnung obsolet geworden. “
Hiernach bleiben vom 1. April d. Js. ab nur die 88. 40 bis 43, 45, 49 bis 51, 60 und 61, 74 bis 82, 84, 87 bis 94, 96 bis 114, 116 bis 161, 163 und 164 des V. Titels, sowie die §§. 165 bis 167, 170 Nr. 1 und 3, 172, 173 und 175 des VI. Titels des Zuständigkeitsgesetzes in Geltung. Bezüglich der §8. 60 und 61 ist dabei zu beachten, daß die⸗ selben, was die Aufsicht über die Kommunalangelegenheiten der Amtsverbände, bezw. die Dienstvergehen der Amtsvorsteher betrifft, durch die Vorschriften der §§. 55c. und 68 der Kreis⸗ ordnung (Neue Fassung) ersetzt werden. (Vergl. auch IV., 2 unten.
II. die Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 betreffend, so sind der fünfte Abschnitt des zweiten Titels derselben (§§. 62 bis 85), sowie der §. 2, Abs. 2 und der §. 126 durch §. 91, Abs. 1 des Organisationsgesetzes aufgehoben. Die Bestimmungen der §8. 64 bis 66 sind in die Kreisord⸗ nung (Neue Fassung), die übrigen Bestimmungen mit Aus⸗ nahme der §§. 2, Absatz 2, 63 und 68, welche ganz in Weg⸗ fall kommen, mit verschiedenen Aenderungen in das Organi⸗ sationsgesetz (insbesondere §§. 10 bis 14 und 26 sowie Ab⸗ schnitt II. des dritten Titels und sechster Titel) über⸗
egangen. 8 4 h Ver durch die Novelle vom 22. März d. J. veränderte Tert der Provinzialordnung ergiebt sich aus der Bekannt⸗ machung vom gleichen Datum (Ges. Samml. S. 233). Be⸗ züglich der gegenwärtigen Fassung des §. 112 a. a. O. ist zu bemerken, daß der in dem dritten Absatz enthaltene inweis auf die Vorschriften des §. 146 des Gesetzes über die Zu⸗ ständigkeit der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungs⸗ gerichte sich auf das neue Zuständigkeitsgesetz bezieht, dessen Entwurf gleichzeitig mit der Novelle im Landtage der Mon⸗ archte berathen wurde, welches schließlich aber nicht zu Stande kam. Die Fassung jenes Satzes konnte nicht mehr abgeändert werden, weil sich erst in letzter Stunde er gab, daß das Zu⸗ ständigkeitsgesetz nicht mehr zum Abschlusse gelangen würde, überdies die Fassung bereits 2 üͤber⸗ einstimmende Beschlüsse beider Häuser des ndtages festgestellt war. Der angezogene 146 des neuen ne tändigkeitsgesetzes Uerfe A129b,3 n bean⸗ andeten Fassung der Regierungsv -
8 den Fällen der 8§. 10, 26, 34, 8 37 und 43 des gegenwärtigen Gesetzes ist die Zuständigkeit der Ver⸗ waltungsgerichte auch insoweit begründet, als bisher durch
79, Titel 14, Theil II. Allgemeinen Landrechts, bezw.
8. 9, 10 des Gesetzes über d Erweiterung des Rechts⸗
weges vom 24. Mai 1861 (Ges. Samml. S. 241) oder
sonstige bestehende Vorschriften der ordentliche Rechtsweg
für zulässig erklärt war.“ 8
sir. na Kreisordnun vom 13. Dezember 1872
t durch die Novelle vom 19. Marz d. J. wieder eine über⸗ seenar⸗ in sich geschlossene Gestalt erhalten, wobei die Be⸗ stimmungen derselben zugleich einer Revision unterzogen und
auf diese Abänderungen erge besondere Verfügung.
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gegenwärtig geltende Text der Kreisordnung ergiebt sich aus der Bekanntmachung vom 19. März d. J. (Ges. Samml. S. 179). Zu beachten ist, daß die Bestimmungen über Wege⸗ polizei und über das Verfahren in Wegebaustreitigkeiten, welche der bisherige §. 61 und der §. 135II. 1 der Kreis⸗ ordnung enthielt, aus dem Texte der Kreisordnung selbst ent⸗ fernt und durch die Bestimmungen im Artikel IV. der Novelle vom 19. März d. J. ersetzt worden sind.
IV. Unter den materiellen Aenderungen, welche der bis⸗ herige Rechtszustand durch die im Eingange bezeichneten Ge⸗ setze erleidet, sind nachstehende wegen ihrer allgemeineren prak⸗ tischen Bedeutung hervorzuheben.
1) Zu den durch §. 91 des Organisationsgesetzes auf⸗ Vorschriften gehört auch der §. 4 des Zuständigkeits⸗ gesetzes. Die beiden ersten Absätze jenes Paragraphen be⸗ stimmten, daß die Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges durch die Vorschriften des Zuständigkeitsgesetzes weder ein⸗ geschränkt noch erweitert werden, und daß, soweit gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Kreisausschusses oder des Be⸗ zirksverwaltungsgerichtes der ordentliche Rechtsweg zulässig ist, ein weiteres Rechtsmittel im Verwaltungsstreitverfahren nicht stattfinden solle. Nach Wegfall dieser Bestimmungen wird der regelmäßige Instanzenzug im Verwaltungsstreitver⸗ fahren überall Platz greifen, außer in denjenigen Fällen, in welchen er durch ausdrückliche Spezialbestim⸗ mungen der Gesetze beschränkt ist. Was aber die Frage nach der Zulässigkeit des ordentlichen Rechtsweges gegen End⸗ urtheile der Verwaltungsgerichte betrifft, so kommt einerseits die neue Fassung des §. 1 des Verwaltungsgerichtsgesetzes, wonach die Verwaltungsgerichte „unbeschadet aller pripatrecht⸗ lichen Verhältnisse“ entscheiden, andererseits die Bestimmung des §. 13 des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes in Betracht,
wonach vor die ordentlichen Gerichte alle bürgerlichen Recht streitigkeiten und Strafsachen gehören, für welche nicht en weder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder waltungsgerichten begründet ist ao 1— Gerichte bestellt oder zugelassen sind. Gegen die Endurtheile der Verwaltungsgerichte wird daher, unbeschadet der erwähnten Bestimmung des §. 1 des Verwaltungsgerichtsgesetzes, der ordentliche Rechtsweg sortan nur in solchen Fällen stattfinden, in welchen er, wie z. B. in §. 78, Absatz 2 des Zuständigkeits⸗ gesetzes, in den Gesrten ausdrücklich vorbehalten ist.
2) Nach §. 42 des Organisationsgesetzes vom 26. Juli 1880 beträgt in allen Fällen, in welchen die Gesetze für die Anbringung der Beschwerde gegen Beschlüsse des Provinzial⸗ rathes, des Bezirksrathes oder des Kreis⸗ (Stadt⸗)ausschusses, oder die Klage, bezw. des Antrages (Einspruches) auf münd liche Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren eine andere als eine zweiwöchentliche Frist vorschreiben, die Frist fortan zwei Wochen. Diese Bestimmung findet insbesondere auch auf die in Geltung verbliebenen Theile des Zuständigkeits⸗ gesetzes Anwendung. In dem —öF und in den neuen Fassungen des Verwaltungsgerichtsgesetzes, der Provinzialordnung und der Kreisoronung ist der Grundsatz einer “ Normalfrist fast ausnahmslos zur Durchführung gelangt. “
8 - venns v2 des §. 29 des Zuständigkeitsgesetzes ist die Verpflichtung der Beschlußbehörden und der Verwal⸗ tungsgerichte, bei Eröffnung der Verfügungen und Beschlüsse bezw. der Bescheide und Endurtheile die Betheiligten über die Rechtsmittel, die Fristen zur Einlegung derselben und üͤber die Folgen der Versäumniß derselben zu belehren, in Wegfall gekommen. Dagegen findet nunmehr in Fällen unverschulde⸗ ter Fristversäumniß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt, und zwar bezüglich der Beschwerde nach Maßgabe der Vorschristen des §. 43 Abs. 2 des Organisationsgesetzes, für
mehrfach abgeändert bezw. ergänzt worden sind. In er b
das Verwaltungsstreitverfahren nach Maßgabe der Vorschriften des §. 82 des Verwaltungsgerichtsgesetzes. (Neue esng 4) Die Vorschriften der 8§. 30 bis 32 des Zuständigkeits⸗ gesetzes über die allgemeinen Rechtsmittel gegen polizeiliche Verfügungen der Orts⸗ und Kreispolizeibehorden sind im Wesentlichen in die §8. 63 bis 65 des Organisationsgesetzes übergegangen. B findet die Beschwerde gegen die Ver⸗ fügungen der Ortspolizeibehörde einer zu einem Landkreise gehörigen Stadt, deren Einwohnerzahl bis zu 10 000 Ein⸗ wohnern beträgt, von jetzt ab nicht mehr an den Regierun 6⸗ Präsidenten, sondern an den Landrath, und erst gegen dessen Bescheid an den Regierungs „Präsi enten statt. Es ist ferner in den g. 65 die neue Bestimmung aufgenommen, 8 die Schrift, mattels deren das Rechtsmittel (Beschwerde oder Klage) gegen eine polizeiliche Verfügung angebracht wird, en sie nicht als Klage bezeichnet ist oder ausdrücklich den * nn auf Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren entvält, als werde gilt. 848— sind ferner die Bestimmungen des 8. 66 des — anisationsgesetzes, wonach 28 poltzeiliche 5ö gierungs⸗Präsidenten inner ib zwei Wochen die 1— an den Ober⸗Präsidenten, und gegen den von dem 8 Präsidenten auf die Beschwerde erlassenen Bescheid innerhalb gleicher st die Klage dei dem Ober Verwaltungsgerichte nach Maßgabe der Bestimmungen des §. 63 Abs. 3 und 4, d. h. mit der gleichen Beschränkung, wie bei orts⸗ oder kreis⸗
polizeilichen Verfügungen, stattfind
Ver⸗ 8 oder reichegesetzlich besondere