1881 / 95 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

zu einem förmlichen Verwaltungsstreitverfahren ausgebildet ist, einen ausreichenden Schutz finden.

Durch diese gewerbepolizeiliche Bestimmung bleibt übrigens die Vorschrift des §. 143 Abs. 2 der Civilprozeßordnung unberührt, nach welcher das Gericht Bevollmächtigte und Beistände, welche das münd⸗ liche Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, zurückweisen kann. Das Gericht muß demnach zur Zurückweisung von Personen, welche das Gewerbe eines Winkelkonsulenten betreiben, stets befugt sein, auch wenn denselben der Betrieb des Gewerbes nicht untersagt ist. Andererseits kann mit der Untersagung nicht die Rechtsfolge ver⸗ bunden sein, daß dadurch die richterliche Zurückweisung für den ein⸗ zelnen Fall nothwendig bedingt werde. Dagegen bleibt selbstredend die Nichtzurückweisung Seitens des Gerichts ohne Einfluß auf die Strafbarkeit im Gemäßheit des §. 148 Nr. 4 der Gewerbeordnung.

Von der neuen gesetzlichen Regelung würden in zweckmäßiger Weise auch die sogenannten Patentagenten betroffen werden. Da die Aufstellung der Patentgesuche und die Führung der Verhandlungen

vor dem Patentamte einerseits technische Kenntnisse, andererseits die Vertrautheit mit manchen formellen Vorschriften erfordern, so kann das betheiligte Publikum die Vermittelung der Patentagenten nicht entbehren, bedarf aber andererseits eines Schutzes seiner Interessen durch irgend eine öffentliche Ueberwachung des Geschäftsbetriebs der⸗ selben. Uebelstände sind in dieser Beziehung bereits hervorgetreten; unter anderem hat im Jahre 1880 ein Patentagent Berlin verlassen, ohne Auskunft über sein Verbleiben oder Dispositionen zur Wahrung der durch seinen plötzlichen Fortgang gefährdeten Interessen seiner Auftraggeber zurück zu lassen. Dem Patentamt fehlt es an jeder Disziplinar⸗ befugniß, welche sich als unentbehrlich erweisen würde, wenn nicht durch eine allgemeine Regelung des hier fraglichen Gewerbebetriebes auch für diesen besonderen Zweig desselben die erforderliche Abstellung von Uebelständen ermöglicht werden sollte.

Dagegen will der Entwurf die gewerbsmäßige Vermittelung von Rechtsgeschäften nicht treffen. Soweit die Besorgung fremder Rechts⸗ angelegenheiten sich auf Rechtsgeschäfte bezieht, ist darunter im Sinne des Entwurfs nur die Wahrnehmung und Verfolgung von Ansprüchen und Rechten zu verstehen, welche aus letzteren sich ergeben.

Gleich dem Gewerbe der Winkelkonsulenten ist auch dasjenige der Auktionatoren seit Erlaß der Gewerbeordnung durch §. 38 der⸗ selben von allen bis dahin noch bestehenden Beschränkungen befreit mit dem alleinigen Vorbehalte, daß gesetzliche Bestimmungen, welche den Handlungen dieser und der übrigen in diesem Paragraphen auf⸗ geführten Gewerbtreibenden eine besondere Glaubwürdigkeit beilegen, oder an diese Handlungen besondere rechtliche Wirkungen knüpfen, nur auf diejenigen bezogen werden sollen, welche von den dazu befugten e8 und Korporationen nach wie vor öffentlich angestellt werden

nnen.

Die Ermittelungen, welche in Anlaß des unterm 13. Juni 1879 von der X. Kommission des Reichstags eingebrachten Antrages von den verbündeten Regierungen angestellt sind, haben ergeben, daß ähn⸗ liche Uebelstände, wie das Gewerbe der Winkelkonsulenten sie auf⸗ weist, auch bei dem Gewerbebetriebe der Auktionatoren, wenn auch nicht in ganz so weiter Verbreitung, hervorgetreten sind.

Neben einer Anzahl preußischer Bezirke sind es hauptsächlich das Königreich Sachsen, die Herzogthümer Braunschweig und Sachsen⸗ Altenburg, in welchen diese Uebelstände, ein solches Maß erreicht haben, daß ein Einschreiten der Gesetzgebung als Bedürfniß ange⸗ sehen wird, während ein solches in Bayern zwar nicht als unbedingt nothwendig, aber doch nicht als unerwünscht bezeichnet wird und in einer Anzahl weiterer Bundesstaaten zwar auch Mißstände vor⸗ vorhanden sind, aber bei der geringen Ausdehnung, welche der Be⸗ trieb der Privat⸗Auktionatoren gewonnen hat, ein Anlaß zu gesetzlichen Maßnahmen nicht vorliegt. Der Grund des Uebels liegt auch bei dem Auktionatorengewerbe darin. daß dasselbe nach dem Wegfall jeder öffentlichen Kontrole vielfach von unzuverlässigen, zum Theil schon be⸗ straften Personen betrieben wird, welche dasselbe lediglich zum eigenen Vortheil ausbeuten, ihre Auftraggeber durch mangelhafte und gewissen⸗ lose Ausführung der Aufträge, unredliche Manipulationen, übertrie⸗ bene Gebührenrechnungen und Unterschlagung des Auktionserlöses, das he aber durch einen schwindelhaften Geschäftsbetrieb trügerische

npreisungen, Verkauf werthloser Gegenstände von täuschendem Aus⸗ sehen, Verleitung zu sinnlosem Bieten mittelst Bestellung von Per⸗ sonen, welche in ihrem Auftrage mitbieten, sowie mittelst Verabreichung von Spirituosen und dergleichen schädigen. Insbesondere wird in ein⸗ zelnen Bezirken über die Verwendung des Auktionatorgewerbes mit dem Rückkaufs⸗ und Trödlergewerbe, sowie über die Benutzung des ersteren zur Veranstaltung von Auktionen geklagt, in denen Waaren⸗ massen, welche dem unmittelbar bevorstehenden Konkurse entzogen werden sollen, zum Nachtheil der Gläubiger und zur Schädigung des reellen Gewerbebetriebes verschleudert werden.

Auch zur Beseitigung dieser Mißstände empfiehlt sich nicht die von verschiedenen Seiten vorgeschlagene Wiedereinführung der Kon⸗ zessionspflichtigkeit des Gewerbes. Aus denselben Gründen, welche oben hinsichtlich des Gewerbes der Winkelkonsulenten dargelegt sind, wird es vielmehr vorzuziehen sein, den Behörden die Ermächtigung zur Untersagung des Gewerbebetriebes unter gewissen Voraus⸗ setzungen zu ertheilen, daneben aber eine öffentliche Kontrole des Gewerbebetriebes zu ermöglichen.

Die Wirksamkeit der ersteren Maßregel wird bei dem Auktio⸗ natorengewerbe in gleicher Weise, wie bei demjenigen der Winkelkon⸗ sulenten dadurch bedingt sein, daß die Untersagung nicht von der Voraussetzung der Verurtheilung wegen gewisser Vergehen abhängig gemacht, sondern in allen Fällen für zulässig erklärt wird, in denen Thatsachen vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Beziehung auf den Gewerbebetrieb darthun.

Eine fortlaufende Kontrole des Gewerbebetriebes der Auktionato⸗ ren wird dadurch ermöglicht werden können, daß dies Gewerbe der Bestimmung des §. 38 Absatz 2 der Gewerbeordnung unterstellt wird, was bei der Fassung dieser Bestimmung erreicht wird, wenn das Auktionatorengewerbe, wie es im Entwurf vorgesehen ist, in den dritten Absatz des §. 35 aufgenommen wird. Es bedarf keiner Aus⸗ führung, daß unter den Begriff der Auktionatoren im Sinne der Gewerbeordnung die Gerichtsvollzieher, auch insoweit sie kraft Landes⸗ gesetzes zur Vornahme von freiwilligen Versteigerungen befugt sind, nicht fallen.

Dieselben Erwägungen, welche bei dem Winkelkonsulenten⸗ und Auktionatorengewerbe dahin führen, die Untersagung des Betriebes nicht von einer Bestrafung wegen bestimmter Vergehen, sondern von der erwiesenen Unzuverlässigkeit in Beziehung auf den Gewerbebetrieb abhängig zu machen, treffen auch für die zur Zeit durch den §. 35 der Gewerbeordnung geregelten Gewerbe zu, also nach Ausscheidung des Pfandleihgewerbes (Art. 4 Gesetz vom 23. Juli 1879) für den

ewerbsmäßigen Tanz⸗, Turn⸗ und Schwimmunterricht, für den Trödel⸗ andel und für das Geschäft der Gesindevermiether.

Namentlich bei dem Betriebe der Gesindevermiether haben sich nach dem Ergebnisse einer neuerdings in Preußen angestellten allge⸗ meinen Erhebung Uebelstände herausgestellt, zu deren Beseitigung die den Behörden gegenwärtig zustehenden Befugnisse nicht ausreichen. Auch dieses Gewerbe wird vielfach und in manchen Bezirken über⸗ wiegend durch Personen von zweifelhafter Rechtschaffenheit und Moralität betrieben. Diese benachtheiligen Herrschaften und Ge⸗

sinde durch wahrheitswidrige Angaben, indem sie unzuverlässige und untaugliche Dienstboten als zuverlässig und tauglich empfehlen oder Dienstboten zur Uebernahme von Stellen veranlassen, zu deren Wahrnehmung sie sich hinterher untauglich zeigen. Um durch vermehrte Stellennachweisungen erhöhten Gewinn zu er⸗ zielen, verleiten sie das Gefinde geflissentlich zu leicht⸗ fertigem Stellenwechsel und tragen dadurch an vielen Orten wesent⸗ lich zur allgemeinen Verschlechterung des Gesindes bei. Ihre Gebüh⸗ renforderungen sind oft übertrieben und nicht selten verschaffen sie sich dadurch, baß sie sich sowohl von den Herrschaften als auch von den Dienstboten bezahlen lassen, einen unrechtmäßigen Gewinn. Die Zwangslage stellenloser Dienstboten wissen sie dadurch auszubeuten, daß sie ihnen gegen hohe Vergütung hei sich Unterkommen gewähren und ihnen erst dann einen Dienst verschaffen, wenn sie auf diese Weise ihre ganze Habe sich gebracht haben. Am

8

bedenklichsten wird dieser Gewerbebetrieb in den nen Fällen, wo er dazu benutzt wird, der Unsittlichkeit Vorschub zu leisten, entweder dadurch, daß stellensuchende weibliche Dienstboten, zum Theil unter falschen Vorspiegelungen, in Bordellen oder liederlichen Schankwirthschaften untergebracht oder während der Zeit der Stellenlosigkeit zu unzüchtigem Verkehr verleitet werden. Es liegt auf der Hand, daß die Säuberung dieses Gewer⸗ bes von unlauteren und unrechtlichen Elementen nicht möglich ist, so lange die Untersagung des Betriebes nur stattfinden darf, wenn eine Verurtheilung wegen aus Gewinnsucht begangener Verbrechen oder Vergehen gegen das Eigenthum oder wegen Verbrechen oder Vergehen gegen die Sittlichkeit ergangen ist. Die Erfahrung lehrt, daß der zur gerichtlichen Verurtheilung ausreichende Be⸗ weis eines solchen Verbrechens und Vergehens häufig in sol⸗ chen Fällen nicht geführt werden kann, wo sich die Unzuverlässig⸗ keit des Gewerbetreibenden aus notorischen Thatsachen ergiebt, und der gemeinschädlichste Betrieb findet sich nicht selten gerade bei solchen Personen, welche ihre unrechtlichen und unlauteren Geschäftsoperatio⸗ nen geschickt so einzurichten wissen, daß sie mit den Strafgesetzen nicht in Konflikt kommen. Sehr zahlreich sind namentlich auch die Fälle, in welchen eine Person, welcher der Gewerbebetrieb untersagt ist, oder wegen erfolgter Verurtheilung untersagt werden könnte, dennoch das Geschäft durch eine vorgeschobene Person, namentlich durch den nicht bestraften Ehegatten führt oder fortführt. In solchen Fällen bieten die gegenwärtigen Bestimmungen keine Handhabe zum Einschreiten, auch wenn offenkundige Thatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der eigentliche Leiter des Geschäfts eine Person ist, welcher der Gewerbe⸗ betrieb untersagt ist oder untersagt werden könnte. Fälle dieser Art sensd unter der Herrschaft der gegenwärtig geltenden Vorschriften auch bei dem Trödelhandel und bei dem gewerbsmäßigen Tanzunterricht mehr⸗ fach zur Kenntniß der Centralbehörden gelangt, und es liegt auch, ohne daß es weiterer Ermittelungen bedurfte, auf der Hand, daß bei diesen Gewerbe⸗ betrieben, welche in den Händen unlauterer und unrechtlicher Personen eine sehr gemeinschädliche Wirkung ausüben können, ebensowenig wie bei dem Gewerbe der Gesindevermiether ein ausreichendes Eingreifen der Behörden möglich ist, so lange dasselbe an die jetzt geltenden Be⸗ dingungen geknüpft ist. Hiernach erscheint es gerechtfertigt, daß hin⸗ sichtlich aller in dem §. 35 aufgeführten Gewerbe die Zulässigkeit der Untersagung lediglich davon abhängig gemacht wird, daß Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Be⸗ ziehung auf den Gewerbebetrieb darthun. Die vorgeschlagene Aende⸗ rung in der Bezeichnung des Trödlergewerbes rechtfertigt sich endlich durch den Umstand, daß der Trödelhandel sich auch auf andere Gegenstände erstreckt, als in dem bisherigen Absatz 2 des §. 35 auf⸗ geführt sind. 3

nicht selte⸗

Uebersicht der in den brrusüschen Regierungs⸗ und Landdrostei⸗Bezirken sowie im Bezirke des Polizei⸗Präsidiums zu Berlin vorhandenen Winkel⸗ konsulenten.

Verhältniß zur Einwohnerzahl.

(Zahl der Einwohner, auf welche

je ein Winkelkosulent entfällt.)

Zahl der Winkel⸗ konsulenten.

Regierung resp.

Landdrostei.

KRefch ö 350 Gumbinnen.. ... 235 Dahzig. 137 Marienwerder . . . . 346 Posfen.. 57 E E111ö1““ 267 e1“]; 120 Stralsund. 56 Breslau.. ah 340 Liegnitz. 8 .. 202 EEE111ö6“ 1 480 Potsdam. . S 192 Frankfurt a. 85— 291 Magdeburg 7 182 eeee 149 S“ 70 ler . .. 1 64 111414“*“]; 80 11““ 306 Coblenz. 5 4 155 Düsseldorf 8 333 EbE1““ 89 LWEböb-8 C1ü6 13 E“] 91 Sigmaringen.. 13 Wiesbaden I11“ 120 11““ 194 Schleswig 3 225 Hannover . 8 8 37 mmmmhbth. . . ..5 68 Lüneburg

hiehe öööe EEE“ bbbeööee.“ Polizei⸗Präsidium Berlin Summa ..

6 066 5 507

6 927

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Im Verlage von J. J. Weber in Leipzig ist als Nr. 90 der bekannten und beliebten illustrirten Katechismen soeben zur Ausgabe gelangt ein Katechismus der Stilistik, Anweisung zur Aus⸗ arbeitung schriftlicher Aufsätze, von Dr. Konrad Michelsen (Preis in eleg. Original⸗Einband 2 ℳ). Das vorliegende kleine Buch ist aus langjähriger Schulpraris erwachsen und hat sich in seiner übersicht⸗ nn⸗ Anordnung und seiner katechetischen Form bereits trefflich

ewährt

Gewerbe und Handel.

8 .“

Die Feuerversicherungsgesellschaft Colonia in Cöln hat von dem Betrage der Versicherungsprämien, welche im Jahre 1880 von den bei ihr versicherten Justizbeamten eingegangen sind, wiederum die Summe von Eintausend und achthundert Mark der Justizoffi⸗ zianten⸗Wittwenkasse überwiesen.

Dem Rechenschaftsberichte der Magdeburger Lebens⸗ Versicherugs⸗Gesellschaft entnehmen wir, daß bei der Lebens⸗ und Begräbnißversicherung im Jahre 1880 4332 Anträge auf 10 152 640 Versicherungssumme gestellt und aus dem Vorjahre übernommen wurden, wovon 3322 Anträge auf 7 384 740 An⸗ nahme fanden, während 1010 Anträge auf 2 767 900 theils abge⸗ wiesen oder zurückgezogen wurden, theils aber dem Jahre 1881 zur Erledigung vorbehalten blieben.

Der Versicherungsbestand der Kapitalversicherung belief sich am 31. Dezember 1879 auf 32 003 Policen über 59 765 784 Ver⸗ sicherungssumme und hob sich durch Hinzutritt von 3326 Policen über 7 384 740 auf 35 329 Policen über 67 150 524 Versicherungs⸗ summe. Von diesen Versicherungen erloschen durch Tod 648 Policen über 908 675.ℳ und im Ganzen 2301 Policen über 4 820 703 Versicherungs⸗ summe, so daß Ende 1880 ein icherungsbestand von 33028 Policen

it einer Versicherungssumme von 62 329 821 Jahresprämie von

11“

1 786 092 und einer einmaligen von 2855 vor⸗ handenwar. Zu dem bei der Aussteuerversicherung vorhandenen Versicherungsbestande von 1442 Policen über 2 491 269 Versiche⸗ rungssumme trat im Jahre 1880 ein Nettozugang von 162 Policen über 363 259 Versicherungssumme, so daß am 31. Dezember 1880 1604 Policen über 2 854 528 Versicherungssumme gegen eine ein⸗ malige Prämienzahlung von 6297 und zur Jahresprämie von 118 003 vorhanden waren. Der Bestand der Kinderversorgungs⸗ kasse betrug am 31. Dezember 1880 425 Policen über 672 Antheile mit einem Vermögen von 136 063 Von den am 31. Dezember 1880 vorhandenen 50 Personen, welche an der Rentenversicherung betheiligt sind, beziehen bereits jetzt 27 eine Rente von zusammen 11 100 ℳ, während 8650 für 23 Personen noch den aufgeschobenen Renten angehören. An Prämienreserven wurden 707 532 rech⸗ nungsmäßig zurückgestellt, wodurch sich dieses Conto auf 9 182 351 erhöhte. Die mit Gewinnantheil Versicherten erhalten für das Jahr 1880 eine Dividende von 21 %.

In der ordentlichen Generalversammlung des Commerner Bergwerks⸗ und Hütten⸗Aktien⸗Vereins vom 20. d. Mts. wurde die Bilanz vom 31. Dezember v. J. vorgelegt, welche mit einem Verlust von 26 029 abschließt, nachdem zur theilweisen Tilgung des einschließlich der vorgenommenen Abschreibungen im Ganzen 85 986 betragenden Betriebsverlustes der Resevefonds mit 59 957 herangezogen worden ist. Die Berichte des Vorstandes und Aufsichtsrathes ergaben, daß die Grubenverhältnisse sich schon seit einiger Zeit ungünstiger gestaltet haben, und daß namentlich die Kon⸗ zession Günnersdorf nicht mehr die reichhaltigen Erze liefert, wie ehedem. Die Generalversammlung stellte hierauf auf Grund des Revisionsberichtes die Bilanz fest und er⸗ theilte die Decharge an die Verwaltungsorgane. An die ordentliche Generalversammlung schloß sich eine außerordentliche Generalversamm⸗ lung an mit dem Zwecke, das Grundkapital der Gesellschaft von 3 750 000 durch Herabsetzung des Nominalbetrages jeder Aktie von 600 auf 400 um 1 250 000 ℳ, also auf 2 500 000 zu reduziren. Der hierdurch frei werdende Betrag von 1 250 000 soll zur Deckung des Defizits, zu Abschreibungen und zu Reserven ver⸗ wendet werden. Da in der außerordentlichen Generalversammlung keine drei Viertel aller Aktien vertreten waren, so muß denst als sechs Wochen eine zweite Generalversammlung stattfinden, welche gültig beschließen kann, auch wenn keine drei Viertel des Aktienkapitals darin vertreten sind. .

Nürnberg, 22. April. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held, Hopfenkommissionsgeschäft). Das Geschäft hat im Laufe der letzten acht Tage einen etwas stilleren Charakter angenommen. In Folge der kleinen Frage beziffert sich die Durchschnittszahl der Ver⸗ käufe auf nur ca. 50 Ballen pro Tag. Einige größere Posten 79er sind zum Verkauf an den Markt gelangt, die Frage nach solchen ist aber im Augenblick eine sehr abgeschwächte. In 80er Waare bleiben die Zufuhren nach wie vor hinter der Größe der Verkäufe zurück. Das Exportgeschäft! ist leblos. Die Preise sind unverändert. Die Stimmung ist ruhig, fest.

Antwerpen, 22. April. (W. T. B.) Die heutige Woll⸗ auktion war belebter und fester; 1887 B. wurden angeboten, 1219

B. wurden verkauft.

New⸗York, 22. April. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 56 000 B., Aus⸗ fuhr nach Großbritannien 44 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent

34 000 B., Vorrath 632 000 B.

Berlin, 23. April 1881.

Im Kunstgewerbe⸗Museum ist gegenwärtig für kurze Zeit eine nach speziellen Angaben des mit der dekorativen Kunst des Orients innig vertrauten Architekturmalers Seel von Frau Windscheid zu Düsseldorf mit seltener Kunstfertigkeit gearbeitete kostbare Tisch⸗ decke ausgestellt, die bereits auf der E“ Düsseldorfer Kunst⸗ und Gewerbeausstellung zumal in künstlerischen Kreisen die allge⸗ meinste Beachtung und Anerkennung fand. Den Grund der in Ap⸗ plikation und in Gold⸗, Silber⸗ und Seidenstickerei ausgeführten Decke stattlichen Umfangs bildet verschiedenfarbiger Seidenplüsch, der im mittleren glatten Spiegel und in der äußeren Bordüre einen in Grau gebrochenen röthlichen, in einem breiten Zwischensatz einen tie⸗ feren blauen, in den schmaleren trennenden Streifen einen satten rothen Ton, im Schimmer des Lichts aber die mannigfachsten Nüancirungen dieser Farben zeigt. Goldseidene, Verschnürungen ähnliche Nähte markiren in kunstvoller Weise die Zusammenfügungen dieser Stücke, die der schmückenden, in ihren Motiven an persisch⸗arabische Vorbil⸗ der sich anlehnenden Stickerei als Fond dienen. Sie besteht in der äußeren Bordüre aus einem in Seide gearbeiteten Rankenwerk mit stilisirten Blüthen und Früchten, in dem breiten Zwischensatz aber aus einem Ornament, das, in ebenso reicher wie imposanter, in Zeich⸗ nung und Farbe trefflich gegliederter Komposition sich entwickelnd, mit seinen mannichfach verschlungenen Linien große, in türkisfarbenem und in silberig graugrünem Seidenplüsch applizirte palmettenartige Felder umrahmt und in ihnen wieder auf einem in Gold und Silber gestickten Fond große, streng stilisirte, im Glanz der Seide leuchtende Blumen enthält. Das so entstehende Ensemble entzückt durch den denkbar reichsten und feinsten Farben⸗ reiz; wie durch den Eindruck üppiger und vornehmer Pracht, den sie hervorruft, so fesselt die meisterhafte Arbeit aber auch durch die voll⸗ endete freie und sichere Beherrschung der Technik, die sich in jedem Detail in erfreulichster Weise bekundet. In einer kleinen Kollek⸗ tion verschiedenartiger Stickereien auf Sammet und Seide, auf Leinen⸗ und Wollenstoff bietet das Museum gleichzeitig Gelegenheit, einige Proben von Arbeiten der in England mit glücklichstem Erfolg für die He⸗ bung der künstlerischen weiblichen Handarbeit wirkenden Royal school] of art-needlework kennen zu lernen. Die vorgeführten Stücke ver⸗ mögen zwar in keiner Weise ein auch nur entfernt vollständiges Bild der Leistungen dieses Instituts zu geben; sie sind aber immerhin als charakteristische Beispiele verschiedener in ihm gepflegter Techniken ebenso interessant wie in der Mannigfaltigkeit der für die Dekoration verwandten Motive, die rein geometrische Figuren, stilisirte Thier⸗ und Pflanzenformen und jene an den reizvollen Naturalismus der ja⸗

anischen Kunst sich anlehnenden freieren Bildungen aufweisen und deer wie dort bei geschmackvoller und origineller Farbenstimmung das gleiche, die moderne englische Kunstindustrie auszeichnende Geschick in der selbständig freien Verwendung des verschiedenartigsten Flachorna⸗ ments erkennen lassen.

(Nat. Ztg.) Zur Bewerbung um den Calderon⸗ im Ganzen einhundert und sechzig Gedichte eingelaufen. Die von der Königlich spanischen Gesandtschaft im Auftrage der Akademie zu Madrid ernannten Preisrichter Berthold Auerbach, Heinrich Kruse und Paul Lindau haben nach einstimmigem Beschluß das Gedicht mit dem Motto: „Nord und Süd“ zur Krönung vorgeschlagen. Nach Oeffnung des Briefumschlags hat sich der deutsche Dichter in der Schweiz: Dr. Edmund Dorer in Zürich (Hottingen) als Verfasser ergeben. Die anderen Dichtungen werden, laut Bestimmung des Preisausschreibens, mit den verschlossenen Briefumschlägen vernichtet.

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„Im Residenz⸗Theater wird Fr. Claar⸗Delia angesichts des Erfolges, den die bisherigen Aufführungen von „Fernande“ erzielt haben, noch morgen und am Montag als Clotilde von Roseraie auftreten.

Redacteur: NRiedel.

Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

zum 95.

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den 23. April

chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗A

Berlin, Sonnabend,

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

m5*

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Deffentlicher

Anzeiger.

Industrielle Etablissements,

Fabriken b und Grossbandel.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Preußischen Staats-Anzrigers:

aeicht ermittelt,

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

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4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

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A* u. s. w, von öffentlichen Papieren.

Verschiedene Bekanntmachung

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Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

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3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 8 Literarische Anzeigen. 9.

Theater-Anzeigen. UIn der Börsen-

Annoncen⸗Bureaux.

Familien-Nachrichten.] beilage. .

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter die un⸗ verehelichte Wilhelmine Albertine Caroline Jeske unter dem 30. September 1880 erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 16. April 1881. Königliche Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht I.

Erneuerter Steckbrief. Der unterm 5. März 1879 gegen den wegen Diebstahls zu 2 Monat Ge⸗ fängniß verurtheilten Arbeiter Wilhelm Schulz aus Radusz erlassene Steckbrief wird hierdurch er⸗ neuert. Schulz ist dem nächsten Gericht behufs Strafvollstreckung zuzuführen. Halberstadt, den 19. April 1881. Königliche Staatsanwaltschaft.

Der hinter dem Einlieger Paul Miynarezyk aus Cerekwice Hufen unterm 29. Oktober 1880 sub Nr. 27 453 des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers pro 1880 Nr. 263 er⸗ lassene Steckbrief wird hiermit erneuert. Jarot⸗ schin, den 8. April 1881. Königliches Amtsgericht.

Der Wirthschaftsbeamte Peter Just aus 87 18 s orsücht S 3 Fabianow soll in der Untersuchungssache gegen Szymczak als Zeuge vernommen werden. Es wird ersucht, den Aufenthaltsort desselben zu den Akten II. C. 106/80 anzugeben. Jarotschin, den 11. Fe⸗ bruar 1881. Königliches Amtsgericht.

Steckbrief. In Sachen wider Cempel und Genossen D. 9/81 sind die Steinschläger Michael Wieca, zu Scharkaprzigodzka, Kreis Adelnau geboren, 31 Jahre alt, katholisch und zu⸗ letzt in Teupitz wohnhaft gewesen, und Theophil Dürezewski, zu Dlon, Kreis Krieben geboren, 40 Jahre alt, katholisch und zuletzt in Teupitz aufhalt⸗ sam, durch Erkenntniß des Königlichen Schöffen⸗ gerichts Mittenwalde vom 8. März cr. wegen Forst⸗ diebstahls zu je 30 Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß, 3 Werthsersatz und zu einer Zusatz⸗ strafe von 3 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Der jetzige Aufenthalt derselben ist unbekannt. Es wird daher ersucht, den ꝛc. Wieca und ꝛc. Dürczewski im Betretungsfalle festzunehmen und an ihnen die gegen sie erkannten Strafen zu vollstrecketz. Im Unvermögensfalle wird um sofortige Vollshreckung der substituirten 18n. ersucht. Mitten⸗ walde, den 7. April 1881. Königliches Amts⸗ gericht.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen frü⸗ heren Feuermeister Carl Ernst Meyer aus Söm⸗ merda, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗ gefängniß abzuliefern. (Akt.⸗Z. J. I. 152/81). Flens⸗ burg, den 20. April 1881. Königliche Staats⸗ anwaltschaft. Beschreibung: Alter: 26 Jahre. Größe: 1 m 72 cm, Statur: schlank, Haare: blond, Bart: starker blonder Vollbart, Augen: blau.

Oeffentliche Ladung. 1) Der Wehrmann Jose f Koscielnh aus Sternalitz, Kreis Rosenberg, 2) der Wehrmann Thomas Arndt aus Klein⸗Lasso⸗ witz, 3) der Reservist Lorenz Ksionzek aus Kostellitz, 4) der Reservist Johann Paprotny aus Bischdorf, 5) der Wehrmann Paul Sygulka aus Laskowit, 6) der Reservist Lorenz Oblong aus Neu⸗Karmunkau, werden angeklagt, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung des §. 360 2b des R. Str. G. B. Die Angeklagten werden hierdurch auf Grund der §§. 473, 320, 321 der Str. Pr. Ord. öffentlich zu dem am 12. August 1881, 9 Uhr, vor dem Schöffengericht des Königlichen Amtsgerichts zu Rosenberg O./S. anstehenden Hauptverhandlungstermine unter der Warnung vor⸗ geladen, daß bei unentschuldigtem Ausbleiben in

dem Hauptverhandlungstermine sie auf Grund der Erklärung des Landwehrbezirks⸗Kommandos zu Creuz⸗ blurg 8 G ,welche unterm 17. März 1881 dahin er⸗ gangtn ist: „Daß der Aufenthalt der oben aufgeführten Reservisten und Wehrleute im Deutschen Reich daß denselben eine Erlaubniß zur Autwanderung diesseits nicht ertheilt worden und daß der angestellten Erkundigungen ungeachtet sich keine Umstände ergeben haben, welche die Annahme aus⸗ sschließen, daß dieselben ausgewandert sind“, werden

verurtheilt werden. (E. 15,81) Rosenberg O./S., den 24. März 1881. Kaschun, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

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Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

112021] Oeffentliche Zustellung.

Die unter der Firma Henkell & Cie. in Mainz bestehende Handlung, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinach zu Mainz, klagt gegen die unter der Firma „Internationale Wine Company“ früher in London bestehende Handlung, dermalen unbekannten Aufenthalts, und zwar: 1) eigenen Namens aus der Lieferung von Weinen für den Betrag von 2369 ℳ, 2) als Rechtsinhaberin der unter der Firma C. Bog⸗ ler & Cie. in London bestehenden Handlung, laut

Subrogationsquittung vom 31. Mai 1880 für den

Betrag von 2487 50 ₰, mit dem Antrage auf Perurtheilung der Beklagten zur Zahlung von vier Tausend acht hundert sechs und fünfzig Mark fünf⸗ ne Pfenie nebst Zinsen zu sechs Prozent vom 6. August 18790 an, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen Landgerichts der Provinz Rheinhessen zu Mainz auf

den 7. Juni 1881, Eeheaeg 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 88 Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hürter, Hülfsgerichtsschreiber.

[11905] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Marx Meyer jr., zu Heilbronn, vertreten durch den Rechtsanwalt Julius Löwen⸗ stein D. in Stuttgart, klagt gegen den mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesenden Handlungsreisenden Ernst Laubengaier aus Böblingen, wegen Forderun⸗ gen aus Kauf beziehungsweise Auftrage, mit dem Antrage:

den Beklagten zur Zahlung von 253 25 nebst 6 % Zinsen vom Tage der Klagezu⸗ stellung an, sowie zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen, und dieses Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Böblingen auf den 14. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Den 21. April 1881.

Schelling, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[11889]

Verkaufs⸗Anzeige und 8

Aufgebot. In Zwangsvollstreckungssachen der Ehefrau Doro⸗ thea Kufke zu Haar, Klägerin, wider den Vorbürger Hr. Abel zu Neuhaus a. E., Beklagten, wegen Forderung, wird hierdurch Termin zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der gepfändeten Abelschen Vorbürgerstelle Haus Nr. 56 zu Neuhaus a. E., bestehend aus:

1) einem Wohnhause mit Anbau von Fachwerk mit Steindach, 6 Stuben . *8 Kammern und verschiedene Küchen enthaltend,

2) einer Scheune mit Strohdach,

3) einem Nebenwohnhause aus Fachwerk mit Steindach, eine Stube, eine Kammer und eine Küche enthaltend,

4) den Wiesen, dem Ackerland und den Hol⸗ zungen in einer Gesammtgröße von 5 ha 08 a 6 qm,

auf hiesiger Gerichtsstube angesetzt auf Donnerstag, den 16. Juni 1881, Mittags 12 Uhr.

Kaufliebhaber werden zu diesem Termine mit dem Bemerken vorgeladen, daß die Kaufbedingungen während der Sprechstunden auf hiesiger Gerichts⸗ schreiberei eingesehen werden können.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an der vorbezeichneten Vorbürgerstelle Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Rechte in dem vorbezeichneten Termine geltend zu machen, widrigenfalls für den sich nicht Mel⸗ denden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Der Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag an

Vormittags die hiesige Gerichtstafel bekannt gemacht.

Nenhaus a. E., den 13. April 1881. Königliches Amtsgericht. (gez.) Swart. Beglaubigt: Schoop, Sekretär, Gerichtsschreiber Kgl. Amtsgerichts Neuhaus

leg Aufgebot.

Der Ackerbürger Peter Straburzynski zu Pleschen, welcher das auf den Namen der Roch und Catha⸗ rina Piasecki'schen Eheleute eingetragene Grundstück Pleschen Nr. 401, bestehend aus einem halben Quart Acker in der Größe von 2 h 79 a 30 qm eigenthüm⸗ lich besitzt, hat das Aufgebot des Grundstücks zum Zwecke der Berichtigung des Besitztitels auf seinen Namen beantragt. 4 Deshalb werden alle Diejenigen, welche Eigen⸗ thums⸗ oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte, der Eintragung in das Hypothekenbuch be⸗ dürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf

den 15. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichtsgebäude anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren Rechten auf das Grundstück präkludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.

Pleschen, am 19. April 1881. 1n

Königliches Amtsgericht.

Der Arbeiter Angust Hommel von velce. (geb. den 19. Januar 1836) und der Arbeiter Christoph Hommel, (geb. den 24. November 1841), wesche sich der Erstere in seinem 16. Lebenejahre, der Letztere in seirem 20. Lebensjahre, nach dem

Königreiche Sachsen begeben und seitdem verschollen sind, sowie deren Rechtsnachfolger werden zum Termine

den 30. November ecr., Vormittags 11 Uhr, auf die hiesige Gerichtsstelle geladen, unter der Verwarnung, daß die Verschollenen selbst für todt erklärt und ihr Nachlaß deren Erben zuerkannt wer⸗ den wird. Niesky, den 12. Januar 1881. 8 Königliches Amtsgericht.

1 Aufgebot.

Behufs der ersten Eintragung einer Verpfändung werden auf den Antrag des Schiffers Joachim Lange zu Prerow alle zur Eintragung auf die dem ꝛc. Lange gehörigen 25 ½/60 Parten in dem Brigg⸗ schiff „Harmonie“ von hier, Unterscheidungssignal J. L. P. G., berechtigten Realgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Mittwoch,

den 1. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 4, anbe⸗ raumten Termine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden sollen.

Barth, den 14. Februar 1881.

Königliches Amtsgericht. I.

Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Spar⸗ kassenbuͤcher der hiesigen städtischen Sparkasse 1) Nr. 81,234 auf den Namen des Portiers Friedrich Kitzing über 120 26 ₰, vom Kossäthen Lehmann zu Löwenbruch, 2) Nr. 74,940 auf den Namen Helene Graesling, über 82 87 ₰, vom Fuhrherrn Hein⸗ rich Graefling, 3) Nr. 123,532 auf den Namen des Maschinensteppers Ernst Goerlitz über 48 29 ₰, von dem ꝛc. Goerlitz beantragt worden. Die In⸗ haber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Dezember 1881, Vormit⸗ tags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 1. April 1881. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 54.

[118. Proklam.

Rechte dritter Personen, insbesondere der Erben des Kapitäns Schmidt an den auf den Namen des⸗ selben katastrirten Grundstücken der Gemarkung Volkmarsen:

44) 32. Acker am Iberg 16 226/168. do. unterm Iberg 12 268/252. do. beim hintersten] 6

Erzthal 1 6 4. do. auf der Pläsche 11 188. do. auf der Menge 13 190. do. das. 19 282/238. do. an der schiefen Seite 7 239. do. unterm Ralgesberge 7 84. do. beim Gericht 5 51. do. auf der Strodte 5. 13. do. im hintersten Erz⸗ 15. do. das. 22 240/135. Wiese in der Dreckwiese 17 212. do. im Mersche 16 21. Acker im Roßerloch 20 273 do. das. do. beim Lindenkamp do. das. do. das Glockenseil do. das. do. überm großen Ab⸗ bruch do. das. do. das. 18 do. beim Holzpfad 15 do. auf'm Baumberge 21 do. hinterm Baumberge 21 do. auf den Hagen⸗ kopf stoßend 23 do. das. 18 do. hinterm Eßeberge 17 134. do. das. 24 sind spätestens im Termine den 14. Juli I. J., Morgens 11 Uhr, dahier geltend zu machen, widrigenfalls die Grund⸗ stücke als zum Nachlaß des Pfarrers Georg Theodor Schmidt zu Großenenglis gehörig, im Grundbuch eingetragen werden, dingliche Rechte jedem 3. red⸗ lichen Erwerber und Vorzugsrechte den innerhalb der Ausschlußfrist angemeldeten und eingetragenen Rechten gegenüber erlöschen. G8 Volkmarsen, den 24. März 1881. Koönigliches Amtsgericht.

1118s Bekanntmachung.

Es ist von den nachbenannten Personen das Auf⸗ gebot nachfolgender, angeblich verloren gegangener Wechsel beantragt worden: n1165.

a. Der frühere Gutsbesitzer Theodor Schmidt in

Lipowitz drei Wechselaccepte über beziehungsweise 550, 500 und 120 Auf den beiden der erst⸗ genannten Wechsel waren die betreffenden Summen hineingeschrieben, außerdem der quer⸗ geschriebene Vermerk: „Angenommen für fünf Hundert Fünfzig, resp. Fünfhundert Mark’“. Auf dem dritten Wechsel über 120 war außer dem Accept und der Wechselsumme noch der 20. Januar 1881 als Fälligkeitsdatum und Theodor Schmidt als Bezogener bezeichnet;

b. der Gutsbesitzer Hagemann einen am 23. Juli

1879 von Ascher Pintus als Prokurist

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manns S. Pinkus in Lessen auf den früheren Besitzer Friedrich Stanisch in Gr. Leistenau gezogenen, am 28. Juli 1879 zahlbaren Wechsel über 650 domizilirt bei L. Henschel in Grau⸗ denz. Dieser Wechsel war am 30. Juli 1879 protestirt;

der Kaufmann Leopold Cohn in Magdeburg

drei Wechselaccepte über je 300 ℳ, 300 und 400 Sämmtliche 3 Wechsel und zwar: 1) ein Wechsel über 300 ℳ, ausgestellt d. d. Grau⸗ denz, den 30. April 1878, und fällig am 30. Juli 1878, ein Wechsel über 300 ℳ, ausgestellt am 20. Mai 1878 und fällig am 20. August 1878, und 8 3) ein Wechsel über 400 vom 4. Juni 1878 und fällig am 4. September 1878, waren von Leopold Cohn auf Joseph Marcus in Graudenz gezogen und von Letzterem mit seinem Aeccept versehen.

Den Eigenthümern dieser Wechsel sind dieselben angeblich verloren gegangen.

Alle Diejenigen, welche Ansprüche aus diesen Wechseln zu haben vermeinen, werden aufgefordert dieselben spätestens im Termin

den 17. Dezember cr., Mittags 12, Zimmer 12 des iesigen Amtsgerichts anzuzeigen und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls der Aus⸗ schluß ihrer Ansprüche an den Wechseln und die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Graudenz, den 6. April 1881.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(1189002 Bekanntmachung.

In der Wernickeschen Nachlaßsache W. 2096 1880,

haben sich bisher als Erben der hierselbst am 22. September 1880, soviel bekannt, ohne Hinter⸗ lassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Frau Rechnungsrath Wernicke, Henriette Emilie geborenen Strutwolff folgende Geschwisterkinder derselben mütterlicherseits:;

1) die verwittwete Schiffskapitän Karoline Henriette Hahn, geborene geboren am 17. November 1831,

2) die verwittwete Auguste Charlotte Wilhelmine Schenk, geborene Reitzig, geboren am 26. November 1837,

3) der Eisenbahnarbeiter Carl Friedrich Wilhelm Klotz, geboren am 13. März 1835,

legitimirt. Alle diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche, wie die Vorgenannten, an den Nachlaß der Erblasserin zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 3. August 1881 einschließlich bei dem unterzeichneten Gericht zu der obengenannten Nachlaßsache anzumelden, widrigen⸗ falls nach Ablauf des Termines für diejenigen, welche sich als nächste gesetzliche Erben legitimirt haben, die Ausstellung der Erbbescheinigung erfolgen wird.

Berlin, den 20. April 1881.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 66. Maercker.

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Charlotte Reitzig,

1120012 Bekanntmachung.

Der am 18. Mai 1842 hierselbst geborene Heinrich Wilhelm Schroer ist im Jahre 1867 nach den Niederlanden ausgewandert und seitdem ver⸗ schollen.

Da Seitens des Vormunds des Abwesenden der Antrag auf Todeserklärung gestellt ist, so werden der p. Schroer, dessen Erben und Verwandte auf⸗ gefordert sich bei unterzeichnetem Gericht spätestens in dem auf den

25. Januar 1882, Vormittag 11 Uhr,

Zimmer Nr. 10 bestimmten Termine zu melden, widrigenfalls p. Schroer für todt erklärt und sein Nachlaß dem Fiscus ausgeantwortet werden wird.

Wesel, den 8. April 8831.

Königliches Amtsgericht.

K. Württ. Amtsgericht Neresheim. Vermögensbeschlagnahme.

Durch Seitens des K. Militärrevisionsgerichts Stuttgart bestätigtes Urtheil des Kriegsrechts der Garnison Tübingen vom 6. April 1881 ist der Ge⸗ freite der 12. Kompagnie

Matthäus Friedrich Georg Ott aus Oberdorf, OA. Neresheim, b der Fahnenflucht in contumaciam für schuldig er⸗ klärt, sowie das demselben zustehende oder künftig anfallende Vermögen, unbeschadet der Rechte Dritter, mit Beschlag belegt worden.

Gemäß Art. 175 der St. P. O. vom Jahre 1843 vergl. mit §. 333 der R. St. P. O. wird solches anmit öffentlich bekannt gemach.

881. Amtsrichter: * Herrmann.

[11906]

12027 2 8 d88 Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Cöslin Nr. 10 234 über 936 63 ist durch das am 31. März cr. verkündete Ausschlußurtel von dem⸗ selben Tage für kraftlos erklärt, was hierdurch be⸗ kannt gemacht wird. Neustettin, den 20. April 1881. 1 Brennicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht

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