1881 / 99 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

was dem Lande Elsaß⸗Lothringen geno Gelegenheit die Sache so hingestellt, um ein Verbot des Elsaß⸗Lothringen.

entwurfe nicht im Entferntesten die geschäftliche,

sich an einer Debatte in werde sich in den nächsten Er sei starr, daß man auf diese In Lothringen lebten wo sollten die hier nicht um „sondern um die der drin⸗ Es widerspreche der Logik, die Oeffent⸗ en zu konstatiren, gleichzeitig aber den Ge⸗ zösischen Sprache zu unters daß das Vorlesen solle, ändere nichts an de Frage, ob vorgelesen werden ordnungsfrage sei, tages, sondern des Landesausschusses Haus die Vorlage an, Mitgliedern des Lande

bis 10 mehr oder weniger geeignet, deutscher Sprache zu betheiligen, das Jahren auch nicht ändern. Verhältnisse nicht Rücksicht 200 000 nur französisch sprechende Ein denn ihre Vertreter finden? eine Frage des nationalen Bewußtseins othwendigkeit. lichkeit der Verhandlung brauch der fran liativmittel,

mmen werde, und hat bei dieser als handele es sich gewissermaßen des Französischlernens in avon ist aber in diesem Gesetz⸗ Rede, es handelt sich hier nicht kommerzielle zwei Sprachen

chsprechens und Meine Herren, d

Interessen, nach diesen ausschließlich um die und wenn der Herr Vorredner bei dieser was der Hr. Abg. Guerber gestern kerung Elsaß⸗Lothringens nach der Jahre lang zäh an ihrer Muttersprache end für jene wirken, andesverhältnisse hier dem Gesetz⸗

Es handele si Bedeutung

Richtungen hin, sondern es handelt sich hier parlamentarische Sprache, Gelegenheit das wieder vorgebracht hat, daß die Bevöl Annexion an Frankreich 150 festgehalten habe, so kann d die ohne spezielle Kenntniß entwurfe ihre Zustimmung geben. Meine Herren! gierung habe bei Feststellung der

gendsten 2

Das Pal⸗ deutscher Reden gestattet sein Zudem glaube er, daß die dürfe oder nicht, eine Geschäfts⸗ tscheidung des Reichs⸗ Nehme das so schaffe man drei Kategorien von sprechende, lesende und hringen mit dem zweifel⸗ oder bewillige man zu der der Verhandlungen die Immunität und den ranzösischen Sprache.

Hierauf ergriff der Bevollm Unter⸗Staatssekretär Dr.

ies nur sehr beruhig

H 7 2 8 und nicht der En Der Herr Vorredner sagt dann weiter, die Re⸗

schiedenen Gelegenheiten bemerkt, insbesondere

Geschäftsordnung, Geschäftssprache Ja, meine Herren, die Auffassung nach den jetzigen Verhältnissen die ndesausschusses von Aber, meine Herren, diese Ueber⸗ gesetzlichen Fixirung und die gegenüber dem thatsächlichen

unterliege.

1 ausschusses: dte. Verschone man Elsaß⸗Lot

deshalb dieses Gesetzes gar nich ser Vorlage,

habe ich allerdings auch, daß schon deutsche Sprache als Elsaß⸗Lothringen zeugung bedarf nun noch der Fixirung, welche namentlich ein sehr anderer ist, nothwendig ersche Ihnen verlangt. b kommen, die einz nach dem Maße i einer speziellen

haften Geschenk die Oeffentlichkeit 8 Gebrauch der f

die korrekte Sprache d anzusehen ist. ächtigte zum Bundesrath, von Mayr das Wort:

ne Herren! Gestatten Sie, daß ich, um zur weitern K der thatsächlichen Verhältnisse beizutragen, das Wort wieder ergrei

Zustand, der int, ist in diesem G Der Herr Vorredner ist wieder darauf elnen Personen des Landesausschusses gewi

alsbald nach dem Hrn. 1 8 ch Deutschen und des

fe. Zunächst, meine Herren, denn doch meines Erachtens die Motive um welche es sich handelt, sehr weit davon ent⸗ Meine Herren, gerade der Passus erren Redner hervorgehoben hat, in den Motiven druck gekommen ist. Ich kann mir eine gewisse Art von Verlegen⸗ uinte, bezeichnen kann. Wenn hier

hrer Kenntniß Beobachtung zu unterstellen. schwer, zu einem bestimmten Resultate

Meine Herren! Ich welche der Herr Vo Berührung stimmt, wie der Herr Vorre auch meinerseits

Französischen Es ist außerordentlich zu gelangen. habe auch die Ehre gehabt mit den H rredner im Sinne haben konnte, uf Grund dessen glaube ich ebenso dner die entgegengesetzte Ansicht vertrat, es jedesfalls nicht richtig ist, schusses weder deutsch sprechen noch ebenso bin ich überzeugt, daß nahezu l in der Lage sind, wenn auch ni e mit oratorischer Kunst ihre Ansicht in deutscher arlamentarischen Debatte zur Geltung zu brin die Ansicht theile ich auch mit nicht wünschenswerth gelesen werde in den Verh leider, wie ich schon gestern em Maße der Fall, und liche Errungenschaft dieses solcher gelesenen Reden kürzere R. treten, die in ihrem Ausd kerung geben.

Der Herr Vorredner h Eventualität des Verlesens geglaubt, es solle

Ich glaube, kommen, daß es dies in den §.

lung durch

Abg. Winterer möchte ich konstatiren, der Gesetzesvorlage, fernt sind, Verlegenheiten zu zeigen.

der Motive, den ein anderer der H ch sehr deutlich dafür, daß Selbstbewußtsein voll zum Aus nicht wohl erklären, wie man die heit, wie der Herr Vorredner es na ndesrathstische aus gestern vorzugsweise nur v die Rede war und nicht von der Oeffentlichkeit der des Landesausschusses, so hat das eben darin

in persönliche das nationale

sagen zu können, daß itglieder des Landesaus schreiben, noch lesen können; sämmtliche Mitglieder woh weg in vollem Maß Sprache bei der p Meine Herren,

on der Sprache Verhandlungen seinen Grund, daß

mit dieser und daß ich deshalb das Recht hatte anz übrige Inhalt des Gesetzes, insbesondere soweit es lichkeit der Verhandlungen handelte, den W

dem Herrn Vor⸗ übermäßig ungen des Landesausschusses, gesagt habe, ist das bis je

unehmen, daß der ünschen dieser Herren tzt in ziemlich ich würde es als eine sehr erfreu⸗

Meine Herren, was die 7 der Herr Vorredner zunäch -Verwirklichung der könnte. Da muß ich allerdings zugeben, Blick auf die Art der Verwirklichung der O wäre, wenn der Landesausschuß ü bewilligt hätte zu gebäude; aber, meine Herren, d verständlich sehr weit entfernt, Anreiz zur Bewilligung jenes aus Elsaß⸗Lothrin schuß in den Räumen, in überhaupt nicht

Frage der Oeffentlichkeit betrifft, so hat st die spezielle Frage aufgeworfen, wie es der Verhandlungen stehen daß ein absolut sicherer effentlichkeit dann gegeben seiner ursprünglichen Absicht getreu dem beabsichtigten Landesausschuß⸗ avon ist der Gesetzen daß er etwa dazu dienen so Baues zu bieten. Wie gen insbesondere be

eden und kernige sachliche Debatten Oeffentlichkeit ruck ein Bild der Anschauungen der Bevöl⸗ at bemängelt, daß in dem Ges von Reden geregelt werde, und hat das der Geschäftsordnung überlassen werden. meine Herren, Sie werden zu der Ueberzeugung aus zwei sehr guten Gründen das ang 2 des Gesetzes zu bringen, die Geschäftsordnung werden dadurch Schwie stellung in d gesetzliche B

ü emessenere ist, statt die Sache der Rege⸗ Meine Herren!

2 den Herren kannt ist, kann der Landesaus⸗

etan 8 qus zu überlassen. ich jetzt hefindet, auf längere Zeit

rigkeiten vermieden, die immerhin bei er Geschäftsordnung sich ergeben können, in deutlich dann diese Angelegenheit eugt wird, die möglicherweise sich g in der Geschäftsordnung Bestim⸗ en, die nicht in Uebereinstimmung mit dem §. 1 des e der Sache; auf der anderen eutschen Sprache ohne Rücksicht auf die künftige Recht haben, ihre deutsche Rede das Gesetz durch die Ein⸗ res als es ohne diese Be⸗ lb nur glauben, daß von dem Stand⸗ dners kein Anlaß ist, dieser Bestimmung

zu Stande anderes Interimistikum geschaffen werden, dieses Interimistikums wird selbstverständlich, Gesetz erlassen und der Termin der Wirksam ist, dafür gesorgt werden, d handlungen de

estimmung klar und regelt und dadurch Konflikten vorg ergeben könnten, wenn bei der Regelun mungen getroffen würd Gesetzes stehen. Seite aber, meine § Garantie denjenigen, mächtig sind,

und bei der Schaffung wenn bis dahin dieses eit des Gesetzes erreicht das Publikum den Zutritt zu den Ver⸗ ndesausschusses findet.

die Frage der Immunität im effentlichkeit betrifft,

Das ist die eine Seit Herren, bietet gerade der §. 2 die noch nicht vollständig der d daß sie nun jedenfalls 1 ltung der Geschäftsordnung das 1 In diesem Sinne wird fügung der Bestimmung des §. 2 ein milde stimmung wäre; ich konn des punkte des Herrn Vorre entgegenzutreten. Meine Herren! Geschenk, was

Zusammenhang mit der so kann ich dem Herrn Vorredner daß im Landesausschuß die Oeffentlichkeit nicht ver⸗ i., Der letzte formale Antrag, auf welche rredner sich beipg, accentuirte allerdings Immunität und krwähnte nicht speziell handlungen; bei sehr vielen anderen des Landesausschusses gerade der der Verhandlungen laut geworden. dem Herrn Vorredner entgegen halten, dieser Materie sgesprochen worden sind in der 5. der 6. Session 1879 fünf Mal,

Frage der nicht zugeben, langt worden f n der Herr das ist richti b ie Deffentlichkeit der Ver⸗ Gelegenheiten aber ist im Schoße Wunsch nach der Oeffentlichkeit Ich kann in dieser Beziehung daß nach einer Uebersicht der äftigt haben, derartige Session zwei Mal in der 7. Session 1880 zwei Mal. auf Gewährung der erständlich, daß vor Allem die Oeffent⸗ Nun geht der Herr Vorredner weiter und sei überhaupt keine Ausübung des chusses in richtiger und würdiger Landesausschusses selbst übrigen allerdings die Immunität verlangte, „In demselben Antrag, der dann enommen wurde, des Mandats folgende beachtens⸗

zu verlesen.

er Herr Vorredner hat schließlich

Vorredner gesagt, das Oeffentlichkeit dem L

andesausschuß ange⸗ felhaftes. Nach den vielfältigen andesausschuß gerade bezüglich der Oeffent⸗ „nach der erhöhten Be⸗

hier mit der würde, wäre ein sehr zwei Wünschen, die in dem L lichkeit der Verhandlun deutung, welche dieser Körp lichkeit gewährt wird, möchte ich bezweifeln, darin der Gesammtauffassune Ausdruck gegeben habe. zurückblicke Verfassungsverhältnisse

gen laut geworden sind

dem Antrag erschaft durch die Ei

inräumung der Oeffent⸗ daß der Herr Vorredner thringen einen richtigen alls aber, meine Herren, kann ich, elsaß⸗lothrin⸗

Immunität als absolut selbsto lichkeit geboten werden müsse. öne Einräumung der Immunität Mandats als Mitglied des Landesauss Damit steht der Bes⸗

g von Elsaß⸗Lo

Entwickelung

Weise msali V Weise möglich. mich damit

mittels dessen er im nicht ganz in Ueb einstimmig im Jahre 1880 vom L finden sich bezüglich der

ereinstimmung. Befugnisse

mene Vermehrung Landesvertretung als ein schlimmes solches bemängelte, wäh sachen über seine Ansch zuzugestehen, es sei d Meine Herren Gebotenen werden Sie, ent Vorredners, zu der Ansicht Lothringen nichts genommen wird, weiteren werthvollen Fortschritt in Verhältnisse des Landes führen wird.

Dr. Marquardsen erklärte, er habe nur um das welchen seine Partei zu zu kennzeichnen. Seine Partei werde zustimmen und allen Amendi entgegentreten und zwar en einen tüchtigen Schritt Elsaß⸗Lothringens eiches von der Re⸗ Jahren betreten worden sei und Vertrauen rscheinung,

elsaß⸗lothringischen Geschenk bezeichnete und als rend er hinterher, wenn die Macht der That⸗ auung hinweggegangen war, nicht umhin konnte, ch etwas Bedeutendes an der Sache gewesen. bei vorurtheilsfreier Würdigung des gegengesetzt zu den Anschauungen des K

kommen, daß durch die

andesausschuf

Die Bewilligung der Unverletzlichkeit wird in unsere Debatten keine Veränderung hineintragen. j 8 nur wünschen konnte, und Keiner vo offenen Darlegung seiner Gedanken weder elben verhindert worden. seines Mandats deshalb i der Unverl

Dieselben sind so frei gewesen, n uns ist in der behindert, noch in der⸗ Keinem sind in der völligen Erfüllung Schwierigkeiten begegnet, weil wir nicht etzlichkeit sind. Meine Herren! Dies finden Sie w vom Landesausschuß einstimmig angenom deshalb nicht zugeben, daß die Einräumung

Entwickelung mit Rücksicht auf diese Frage zurück, so finden Sie, daß schon wie sie jetzt durch den Gesetz⸗ 8 damaligen Redner ganz on wurde viel daruͤber Immunität eingeräumt werden es war der ge der Oeffentlichkeit, die damals ielleicht in ein oder zwei Jahren Immunität ganz gewiß eise Entwicklung der politischen zu gestalten, daß dem Landes⸗ g der Verfassung zunächst Oeffentlich⸗ t eingeräumt wird, also genau das, was ist damals schon ganz richtig vorge⸗

;, ich glaube,

die Vorlage Elsaß⸗ wohl aber, daß dieselbe zu einem der Entwickelung der politischen

örtlich in dem Antrag, der men worden ist. Herrn Vorr Immunität

Der Abg. Wort gebeten, dieser Vorlage dieser Vorlage entschieden welche dieselbe gefährden um deswillen, weil man mit derselb vorwärts gehe auf der Bahn, welche unter Rücksichtnahme auf das Woh gierung seit einer Reihe von

um den Standpunkt, einnehme vollständig hme, geschichtliche

Verfassungsverhältnisse insbesondere der parlamentarischen im Jahre 1877 die entwurf geschaffen werden soll, richtig vorausgesehen wurde.

ob dem Landesausschuß die Damals hat einer d Abg. Grumbrecht, bemerkt, die Frag

elsässischen

Unverletzlichkeit Situation, von einem der

Auch damals sch

jolle oder nicht. gefolgt sei. eine auffallende E

nachdem Elsaß⸗Lothrin⸗

auch nicht gewährt wurde, könne v ei entliche

t geee Deutschland

bejahend entschieden Geschäftssprache immer n. gleichen Dinge habe man jenseits d und er halte es geradezu für die P dem Reichstage eine solche Vorla endlich eine so natürliche Lande die Volksvertretun Seine Partei könne sich mit als aus dem Umstande, errschaft der Franzo in Schule und Kirche daß es durchaus nicht ee auch für die Ver⸗ Wenn als daß gerade darin für die gering zu achtendes Deutsche und Fran⸗ nen dieses nicht durch die Vor⸗ ine ihm dieses Kapital für die es bisher ein todtes anzösisch gesprochen n, sich in der deutschen Sprache

gekommen französische sei! Vogesen sehr feine Ohren, flicht der Reichsregierung, ge zu bringen, durch welche „daß in einem deutschen ch spräche, realisirt werde. um so mehr einverstan⸗ trotz der 1 ½ e deutsche

werden, aber Also der Gedanke, die stückw Verhältnisse in Elsaß⸗Lothringen so ausschuß bei weiterer Ausgestaltun keit, aber nicht die Immunitä jetzt der Gesetzentwurf will, sehen worden.

Nun, meine Herren, daran halten die vp auch mit Entschiedenheit fest, lung der elsaß⸗lothringischen Das, was wir in Elaß⸗Lothringen bedürfen, ruhigung der Verhältnisse in Verbindung terung der Machtbefugnisse der Das richtige in dem Gese

Forderung

erbündeten Regierungen ttweise richtige Entwick⸗ g erleiden solle. llem eine Be⸗ mit der thunlichen Erwei⸗ Vertretung d dürfnisse finden Sie hier

daß diese schri

Daß die zrittw den erklären, Berhältnisse keine Störun d, Ermacber

Jahrhundert d Sprache zum großen T habe, der Schluß chwer fallen wür handlungen im

Gegengrund ange Bewohner von Elfaß⸗Lothringen ein eil sie zwei Sprachen, das und man i

gezogen werden dürfe, die deutsche Sprach Landesausschuß

führt worden sei,

nisse der partikularen Kompromiß dieser beiden Bedürfni n welcher auf der einen Seite eine Erw

einzuführen. Landesvertretung

Bedeutung d Oeffentlichkeit 4 Möglichkeit

Einräumung

andererseits Beunruhigungen Kapital liege, w

zösische, sprächen lage verkümmern solle, so s Mitglieder des Landesausschu sein, denn diese hätten stets fr Gebrauch von ihrem Vermöge

ganz genau übersehen lassen. b eewählt worden nach der Meinung durch dieselbe die

Fassung des Gesetz⸗ zung der verbündeten Re⸗ Immunität dem Landesausschusse

entwurfes so gierungen, da nicht gewährt werden soll. Meine Herren!

gewesen zu und keinen

Vorredner hat die Frage aufgeworfen,

auszudrücken, gemacht. Wenn die Regierung in ihren Mo⸗ tiven besonders die aus der Vorlage zu ziehende Konsequenz betone, daß dadurch die deutsche Sprache sich uͤber ganz Elsaß⸗

Lothringen verbreiten würde, so möchte er doch daneben daß dadurch welche an die bis⸗

auch den Grund nicht unbeachtet lassen, endlich auch in den Mißständen, herige Art der Publizität der Verhandlungen geknüpft

seien, ein gründlicher Wandel geschaffen werde; daß ferner die falschen Nachrichten, welche häufig dazu beigetragen hätten,

die Gemüther zu erhitzen, korrigirt würden, dadurch, daß man das Publikum zu den Verhandlungen zulasse, und daß das Interesse an den Verhandlungen des Landesausschusses da

durch, daß sie in deutscher Sprache erfolgten, auch in anderen deutschen Ländern ein größeres sein werde, als bisher. Die 8 Gründe, welche gegen die Vorlage erbracht worden seien, hät⸗

ten insofern sehr angenehm berühren müssen, als sie durch ihre Geringfügigkeit gerade für die Vorlage gesprochen hätten, und man sich dabei nicht des Gedankens erwehren könne, daß bessere Gründe nicht so billig wie Brombeeren sein dürften. Nach den aus den gestrigen und heutigen Verhand⸗ lungen hier im Hause gemachten Mittheilungen habe er die entschiedene Ueberzeugung gewonnen, daß die Interessen des Landes auch würden wahrgenommen werden können,

wenn die Geschäftssprache die deutsche sei. Wenn es aber der

Fall sein sollte, einige Herren, welche deutsch sprechen könnten, aber nicht wollten, nicht als Vertreter im Landesausschuß zu sehen, so würde er das auch nicht für ein allzu großes Uebel ansehen. Einige Uebelstände würden ja nicht ausbleiben, aber wolle man den großen Schritt, daß in einem deutschen

Lande die Landesvertretung deutsch rede, machen, so dürfe

das kein Hinderniß für dieselbe sein, daß vielleicht 1 oder 2 Per⸗ sonen mangels der Beherrschung der deutschen Sprache von

der Vertretung ausgeschlossen würden. Wenn aber der 1 Abg. Winterer gesagt habe, ohne die Immunität sei die

Vorlage unannehmbar, so sehe er nicht ein, warum gerade die deutsche Sprache es sein solle, die solche Parlamentsprivilegien gewähren solle, es würde eine solche Immunität geradezu eine Anomalie in einem diktatorischen regierten Lande, wie es

Elsaß⸗Lothringen sei, sein. Er und seine politischen Freunde

hätten zur Reichsregierung das Vertrauen in dem Sinne, daß sie glaubten, es herrsche bei ihr das Wohlwollen gegen das Land vor, allerdings unter gleichzeitiger gerechter Berück⸗ sichtigung der Interessen, welche das Vaterland erfordere und deshalb bitte er, das Gesetz anzunehmen. Damit schloß die erste Beraͤthung. Das Haus trat sofort in die zweite Berathung ein. Die Vorlage lautet: §. 1. Die Verhandlungen des Landesausschusses für Elsaß⸗ Serhengen sind öffentlich. Die Geschäftssprache desselben ist die eutsche. §. 2. Mitgliedern des Landesausschusses, welche der deutschen

Sprache nicht mächtig sind, ist das Vorlesen schriftlich aufgesetzter

Reden gestattet. Die letzteren müssen in deutscher Sprache abge⸗ faßt sein. . §. 3. Dies Gesetz tritt am 1. März 1882 in Kraft.

Hierzu hatten die Abgg. Bezanson und Gen. folgenden

Antrag gestellt:

Der Reichstag wolle beschließen:

I. in §. 1 die Worte: 8

„die Geschäftssprache ist die deutsche“ zu streichen.

II. §. 2 zu streichen. „Eventuell, im Falle der Annahme des §. 1, §. 2 abzuändern wie folgt:

Mitglieder des Landesausschusses, welche der deutschen Sprache unkundig sind, wird der Gebrauch der französischen Sprache bis zu anderweitiger Regelung gestattet.

III. folgenden §. 3 (eventuell §. 2) einzuschalten:

Kein Mitglied des Landesausschusses darf zu irgend einer Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen der in Ausübung seines Amtes gethanenen Aeußerungen gerichtlich oder disziplinarisch verfolgt oder sonst außerhalb der Versammlung zur Verantwor⸗ tung gezogen werden.

Wahrheitsgetreue Berichte über Verhandlungen in den öffent⸗ lichen Sitzungen des Landesausschusses bleiben von jeder Verant⸗ wortlichkeit frei.

IV. §. 3 (nunmehr §. 4) abzuändern wie folgt:

Das Gesetz tritt am 1. März 1883 in Kraft.

Ferner beantragte der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗

Alst, den §. 2 zu fassen wie folgt: „Mitglieder des Landes⸗ usschusses, welche nach ihrer ausdrücklich abgegebenen Erklä⸗ rung der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist es gestattet, sich der französischen Sprache zu bedienen.“

Der Abg. Dr. Simonis befürwortete die Anträge, indem er zunächst hervorhob, daß eine so wichtige Sache wie die

gegenwärtige Vorlage in einer viel gründlicheren Weise, als

es geschehen sei, hätte behandelt werden müssen, mindestens hätte man doch zur Vorbereitung derselben eine Enquete anstellen sollen, deren Erfahrungen hätten zu Grunde gelegt werden können. Die sranzösische Sprache werde in vielen Landestheilen noch so überwiegend gespro⸗ chen, daß eine Verständigung in deutscher Sprache kaum möglich sein und zu den schwersten Mißständen führen würde. Soweit aber die deutsche Sprache sich erhalten habe, habe sich ein so eigenthümlicher Dialekt, vermischt mit französischen Worten, gebildet, daß ein Deutscher dieses Deutsch ebenso⸗ wenig oder noch weniger als das Französische verstehen würde. Wenn man aber vorschlage, die Mitglieder des Landesausschusses

sollten sich die Reden aufsetzen und nach Uebertragung ins

Deutsche vorlesen, so solle man doch nicht vexgefsen, daß es sich bei den Verhandlungen nicht um hübsches Reden handele, sondern um eine wirkliche Diskussion und Debatte, bei der man Schlag auf Schlag erwidern müsse und nicht Zeit habe, sein französisch Gedachtes so schnell ins Deutsche zu über⸗ tragen. Durch eine solche Vorlage würde einem großen Theil des Landes die Vertretung vollständig entzogen werden.

Der Abg. von Puttkamer (Fraustadt) bemerkte, durch die Reden der Gegner dieser Vorlage ziehe sich wie ein rother Faden die Rücksicht auf die sog. höheren Stände, die gebilde⸗ ten Klassen. Die Gegner hätten ihre Argumente darauf ge⸗ stützt, daß es vielen Mitgliedern des Landesausschusses schwie⸗ rig sein würde, sich in einer Sprache auszudrücken, die ihnen nicht geläufig sei. Man werde ihm aber zugeben müssen, daß die Sprache des Volkes mit geringfügigen Ausnahmen die deutsche sei. Der Entwurf wolle weiter nichts, als daß die Vertreter des Landes in dessen Sprache die Geschäfte führen sollten und nicht in einem fremden Idiom. Die Vorlage sei also in der That viel volksthuͤmlicher, als die Ausführungen ihrer Gegner aus Elsaß⸗Lothringen. Die überwiegend deutsche Bevölkerung Beses Landes habe ein Recht zu verlangen, nachdem die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlungen durch⸗ geführt sei, die Verhandlungen der ersten gesetzgebenden Be⸗ hörde in derselben Sprache zu hören und zu lesen, in der

gepredigt, gelehrt, Recht gesprochen und auch die meisten

billigsten und volksthümlichsten Preßerzeugnisse herausgegeben

in der Landessprache erlassen würden, und daß nur in ausschusses anvertraut werden.

deutscher Fassung über sie abgestimmt werde.

Gesetz anzunehmen und sämmtliche Amendements abzulehnen.

Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst glaubte auch, daß die Geschäftssprache des Landesausschusses die deutsche sein müsse; dagegen möchte er denjenigen Abgeordneten, welche der deutschen Sprache nicht mächtig seien, die Möglichkeit ge⸗ währen, zum Worte zu kommen und ihre Wähler zu ver⸗ treten. Er sei gegen den absoluten Staatszwang, weil derselbe das Gegentheil dessen herbeiführe, was er bezwecke. In keinem Punkte sei das Volk so empfindlich, wie in seiner Sprache, wie das Beispiel Polens zeige. Wenn man die Frage so zu⸗ spitze, wie es hier geschehe, so fürchte er, daß dieselbe leicht zu Landesausschusses, die der deuts einer nationalen gemacht werde. Die Herzen der Elsaß⸗Lothrin⸗

die Gegensätze müßten allmählich ausgeglichen werden, und

deshalb bitte er, seinen Antrag anzunehmen.

legen.

Der Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr entgegnete, durch

diesen Antrag würde die Wahl der Sprache volkkommen dem würden. Er mache auch darauf aufmerksam, daß die Gesetze subjektiven Kriterium der einzelnen Mitglieder des Landes⸗ Man würde durch die An⸗ Er bitte, das nahme des Amendements geradezu verhindern, daß die Mit⸗ glieder, welche an sich nicht abgeneigt seien, deutsch zu reden, dies thun würden, weil sie ihren französisch redenden Kollegen an oratorischer Gewandtheit nicht nachstehen wollten. Er bitte deshalb den Antrag, der die Einheitlichkeit der Ver⸗ handlung unmöglich machen würde, abzulehnen.

Der Abg. Dr. Lasker betonte, es wäre bedenklich, durch diesen Entwurf den jetzt gewählten Mitgliedern des Landes⸗ ausschusses die Ausübung ihres möchte deshalb vorschlagen, um einen Ausgleich herbeizufüh⸗ ren, wenigstens den gegenwärtig

Mandats zu erschweren. Er

chen Sprache nicht mächtig seien, den Gebrauch der französischen Sprache zu gestatten. ger müßten gewonnen werden durch Gerechtigkeit und Liebe; Sollte aber dieser Antrag abgelehnt werden, so werde er be⸗ antragen, den Einführungstermin dieses Gesetzes hinauszu⸗

die Vorlage nach dem Vorschlage der Regierung igenehmigt. Ein Zusatzautrag wegen Straflosigkeit der Aeußerungen der Abgeordneten und der wahrheitsgetreuen Berichte wurde eben⸗ falls abgelehnt.

Darauf wurde die Sitzung vertagt. Der Präsident schlug vor, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen: den Gesetzentwurf, betreffend die Etatskontrole, die Gerichtskosten⸗ gesetz⸗ und die Gewerbeordnungsnovelle, die Besteuerung der Dienstwohnungen und die Wehrsteuer.

Der Abg. Nichter (Hagen) beantragte, die Vorlage wegen der Dienstwohnungen nicht auf eine so späte Stelle der Tagesordnung, sondern an eine frühere Stelle oder auf einen anderen Tag zu verschieben.

Bei der Ahstimmung über diese Frage ergab sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses; es waren nur 152 Mit⸗ glieder anwesend. Der Präsident beraumte also die nächste Sitzung aus eigener Machtvollkommenheit an, und setzte die⸗

gewählten Mitgliedern des

selbe mit der vorgeschlagenen Tagesordnung auf Donnerstag 12 Uhr fest. (Schluß 4 Uhr.)

A.

88

des Beutschen Reichs⸗-Anzrigers und Königli

Preußischen Staats-Anzeigers: .

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32 2

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

.Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 8 u. dergl. 8 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

8

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen. 1““

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten.

5

beilage. 85

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 9 ladungen u. dergl.

28685 42 . 2 1126651 Oeffentliche Zustellung.

Johann Tobias Grün, Friedrich August Grün, Wittwe Johanna Dorothea Friederike Schenk, sämmtlich zu Ingersleben, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Strenge in Gotha, klagen gegen den Bankier Wilhelm Moos, früher in Erfurt, jetzt unbekannt wo, wegen Erfüllung eines Vergleichs mit dem An⸗ trage auf Urtheil dahin: 1) Der Beklagte sei schul⸗ dig, die von ihm eigenthümlich besessenen und ihm zugeschriebenen 7-0 tel folgender Grundstücke zu Ingersleben: a. der Blätter 192, 254, 255, 256 des Grundbuchs daselbst, auf Johann Tobias Grün, b. der Blätter 259, 260, 261 auf Friedrich August Grün daselbst, c. der Blätter 439 und 440 auf die Wittwe Friederike Johanne Dorothea Schenk da⸗ selbst, aufzulassen und ihnen eigenthümlich zu über⸗ geben, auch ihnen allen aus der verzögerten Erfül⸗ lung des Vergleichs erwachsenden Schaden zu er⸗ setzen; 2) die von dem Amtsgericht VIII. zu Gotha erlassene einstweilige Verfügung vom 26. Nopember 1880 sei für rechtmäßig zu erklären und die ihr zu⸗ folge eingetragene Vormerkung auf obigen Blättern des Grundbuchs für Ingersleben zu bestätigen; 3) der Beklagte sei schuldig, die Kosten des Rechts⸗ streits der einstweiligen Verfügung und der Vor⸗ merkung zu tragen und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Herzogl. Landgerichts zu Gotha 8 auf den 11. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen. Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gotha, den 23. April 1881.

Ditel, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

1126631 Oeffentliche Zustellung.

Die Margaretha Gasset, Rentnerin in Plantidères wohnhaft, Ehefrau des Joseph Franz Bernard, Offizier in Paris, vertreten durch Rechtsanwalt Burger in Metz, klagt gegen Viktor August Larché und Karl Franz Larché, Beide früher in Brest wohn⸗ haft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort und Genossen wegen Theilung und Lizitation nit dem Antrage:

Kaiserl. Landgericht wolle die Theilung des Nach⸗ lasses der im Jahre 1873 zu. Plantières verstorbenen Frau Barbara Petrement, Wittwe von Paul Villemorte in der Weise verordnen, daß 4 dem Stamme der Margaretha Petrement, ! dem Stamme des Michael Petrement, ½¼ dem Stamme der Maria Petrement und dem Stamme des Franz Petrement zufällt, die lebenslängliche Nutznießung der ganzen Hinterlassenschaft jedoch der Klägerin überweisen, ferner die öͤffentliche Versteigerurg der zu diesem Nachlasse gehörigen, in der Klageschrift bezeichneten Liegenschaften zu den daselbst angegebenen Schätzungspreisen und Bedingungen verordnen, mit dem Verkauf und den Theilungsoperationen den Rotar Müller in Metz beauftragen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 8 Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz auf den 14. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lichtenthaeler, K

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[12662] Oeffentliche Zustellung 28 Auf Anstehen 1) des Ludwig Lefsvre, Handlanger in Gebling wohnend, 2) des Joseph Leféevre, Hand⸗ langer daselbst wohnend und 23 Genossen, vertreten durch Rechtsanwalt Dourt zu Metz, werden hiermit 1) die Josephine Morhain, Ehefrau Losch, 2) deren Fhemann Losch, 3) Elise Morhain. Ehefrau Fritz Arnould, 4) p. Fritz Arnould; 5) Maria Morhain, Ehefrau von Johann Arnould, 6) p. Johann Ar⸗ nould, 7) Joseph Morhain und 8) Christoph Thirion, sämmtlich ohne Gewerbe und .21 bekann⸗ ten Wohn⸗ noch Aufenthaltsort, aufgefordert, am Samstag, den 2. Juli 1881, um 2 Uhr Nach⸗ mittags, in der Schreibstube des Notars Jaeger zu Dieuze zu erscheinen, um bei Vertheilung und Ent⸗ ennahme der den Parteien nach Maßgabe ihrer Rechte 1) an der zwischen Ludwig Hanrion und Bar⸗ bara Anna Thirion bestandenen Gütergemeinschaft, 2) am Nachlasse des p. Hanrion, 3) an der zwischen der Thirion und ihrem zweiten Ehemann Johann Baptist Lefèvre bestandenen Gütergemeinschaft, 4) am Nachlasse des p. Lefevre und 5) am Nachlasse

der Barbara Anna Thirion zukommenden Antheile anwesend zu sein und ihre Rechte wahrzunehmen.

pecke der öffentlichen Zustellung wird diese

U D2unmt ;

Aufforderung bekannt gemacht.

Metz, den 25. April 1881. Z Der Landgerichts⸗Sekretär: Lichtenthaeler.

Spezialfonkur

es Königlichen Landgerichts zu K ung und Verkauf des dem Klei

Christoph Stahl in Kiel

I. Quartier Nr. 158 am .

Grundstücks produzirt hat, wi

stück der Spezialkonkurs eröffnet. *

aher werden Alle, welche Ansprüche dinglicher an diesem Grundstück oder Einspruch gegen das

Spezialkonkurs⸗Verfahren glauben erheben zu können, insbesondere die Hebungsbeamten und Einnehmer

wegen rückständiger Steuern und Abgaben, allein die protokollirten Gläubiger wegen ihrer eingetrage⸗ nen Forderungen ausgenommen, hiedurch befehligt, solche Ansprüche spätestens in dem auf den

13. Juni 1881, Vormittags 11 Uhr,

anberaumten Aufgebotstermin hieselbst, Zimmer Nr. 11, anzumelden, Ausvärtige unter Bestellung eines hiesigen Vertreters, bei Strafe des Ausschlusses von dieser Masse und des pfandfreien Verkaufs des Grundstücks.

Wegen Verkaufs des Grundstücks wird weiterer Termin vorbehalten. 8 1“ 8 Zum Zwangsverwalter ist der Universitätskopiist

2

Krämer in Kiel bestellt.

Kiel, den 25. April 1881. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. (gez.) Goldbeck⸗Löwe. Veröffentlicht: Sukstorf, Gerichtsschreiber.

Aufgebot. In Sachen

betr. den Zwangsverkauf des dem Vollhöfner Joachim

[12808]

Deden zu Deinstedt angeblich zugehörigen, daselbst.

unter Nr. 7 belegenen Vollhofes, werden alle Die⸗ jenigen, welche an dem bezeichneten Vollhofe und den dazu gehörigen, unter Art. 7 der Grundsteuer⸗ mutterrolle für Deinstedt eingetragenen Grundstücken nebst einem Antheil an der unter Art. 12 daselbst eingetragenen Holzung Eigenthums⸗, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ oder andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch zur Anmeldung ihrer Ansprüche in dem auf Montag, den 13. Juni 1881,

10 Uhr Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Verkaufs⸗ termine unter Androhung des Rechtsnachtheils vor⸗ geladen, daß für den sich nicht Meldenden im Ver⸗ enh zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Bremervörde, 25. April 1881.

Mügge. 1 b Iu

Königl. Amtsgericht .

ZI11 [12678]

8 6 .+ Aufgebot. Erb⸗ oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des

am 18. d. Mts. zu Kollmar verstorbenen Tischlers

Gottlieb Friedrich Heinrich Schädler und

seiner am 2. Februar 1875 vperstorbenen Ehefrau Catharina Schädler, geb. Kölling daselbst, sind innerhalb 6 Wochen und spätestens in dem 82 Montag, den 13. Juni 1881, Vormittags 10 Uhr, . anberaumten Termine hieselbst bei Vermeidung des Ausschlusses von dieser Masse rechtsgehörig anzu⸗ melden. Glückstadt, den 21. April 1885. Königliches Amtsgericht. (geg.) A. Burchardi. 8 Veröffentlicht: Becker, Gerichtsschreiber.

811“ 8 8

12661 In der Strafsache gegen den Rekruten Vietor Andreas Fuhrmanns vom Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando Aachen, ge⸗ boren den 22. Mai 1858, katholisch, Uhrmacher zu Eschweiler, wegen Fahnenflucht, wird, da

der Fuhrmanns beschuldigt ist, als Wehrpflichtiger

in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben und nach erreichtem

militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes⸗ gebiets aufzuhalten, Vergehen gegen §. 140 Absatz 1 es Strafgesetzbuchs, welches nur mit Geldstrafe Dreitausend Mark) wird die Vollziehung dieses Einziehung bedroht ist; da der Angeschuldigte im Arrestes gehemmt und der Angeschuldigte zu d

Sinne des §. 318 der Strafreozeßordnung als ab⸗ Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes be

in Buchstaben: Dreitausend Mark, angeordnet. Durch Hinterlegung von 3000 (in Buchstaben:

esend anzusehen ist, da mithein eine Hauptverhand⸗ rechtigt, das im Deutschen Reiche befindliche Ver ng gegen denselben stattfinden kann, auf Grund mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. §§. 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Aachen, den 6. April 1881. eckung de en Angeschuldigten möglicherweise Königliches Landgericht höchsten Geldstrafe und der Kosten des Strafkammer. r Arrest auf Höhe von 3000 ℳ, gez. Emundts. Longard.

7

est

Victoria zu Berlin,

Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft.

n Mit Rücksicht auf die Bestimmungen der Statuten ist durch Beschluß des Aufsichtsraths vom

.April cr. die Dividende für die Herren Aktionäre pro 1880 auf Ein und zwanzig und ein Sechstel (21 %⅛) Prozent = 127 Mark pro Aktie

gestellt, und kann dieselbe an unserer Hauptkasse, Mohrenstraße Nr. 45, eine Treppe, von den

Mai cr. ab täglich in den Vormittagsstunden von 9— 12 Uhr

gegen Einreichung der Dividenden⸗Scheine Nr. 26, begleitet von einem arithmetisch geordneten Nummern⸗ Verzeichnisse, in Empfang genonunen werden.

Gteichzeitig ist der Jahres⸗Dividenden⸗Prozentsatz für die in 1880 mit Gewinn⸗

Antheil Versicherten auf

*† 8 % der an die Victoria von denselben bisher gezahlten Gesammt⸗Jahres⸗Prämien

festgestellt worden, so daß der Jahrgang 1880 (für 1 Jahresprämie) 8 %, der Jahrgang 1879 (für 2 Jah

8

resprämien) 16 %, der Jahrgang 1878 (für 3 Jahresprämien) 24 % einer Jahresprämie als Dividende erhält. Es gelangt diese Dividende statutengemäß nach zwei Jahren, also 1882/3, zur Verrechnung.

Berlin, den 28. April 1881. 8 8 1“ Victoria zu Berlin, Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft. G. Hartmann.

Märkisch⸗Schlesische Maschinenbau⸗ und Hütten⸗

[12798] 8 vorm. F. A. Egells.

9 2 „— *. 2* Bei der heute durch einen Notar stattgehabten Verloosung unserer 6 % Prioritäts⸗Obligationen

behufs Amortisation sind folgende Nummern gezogen worden:

Emission vom Jahre 1873.

669 141 237 247 248 251 253 273 470 515 591 720 812 872 874 1031 1101 1294 1295

1501 1669 1968 2034 2084 2087 2239 2257 2265 2286 2385 2404 2406 2407 2486 2510 2522 2613 2615 2635 2777 2783 2798 2885 2959 2972 3044 3062 3111 5254 3257 3315 3569 3710 3738 3921 3999 4019 4020 4232 4393 4401 4427 4429 4517 4607 4618 4643 4714 4803 4836.

Emission vom Jahre 1880. 1 4 5045 5052 5277 5337 5343 5432 5697 5771 5825 6042 6382 6444 6657 6702 6784 6801

6846 6882 6954 7109 7136 7181 7238 7332 7346 7390 7625 7739 7824 8153 8182 8292 8562 8566 8610 8633 8718 8749 8754 8755 8978 9131 9142 9180 9226 9427 9428 9473 9638 9774 9823 9871 9941 9949 9956 9967 10067 10513 10556 10574 10582 10741 10792 10820 11233 11282 11321 11448 11574 11587.

Die Auszahlung zum Nennwerthe erfolgt vom 1. Oktober d. J. ab bei unserer Gesell⸗

schaftskasse, Chausseestraße 273, und bei dem Bankhause Feig c Pinkuß hier, Unter

den Linden 78.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß aus der Verloosung pro 1880 die Nummern: 2 Emission vom Jahre 1873. 1 1597 1788 1789 1963 2294 2311 3359 3447 4146 4405 4454 457 Emission vom Jahre 1880. 6486 9143

noch nicht zur Auszahlung prasentirt worden sind.

Berlin, den 26. April 1881. Die Direktion.

[12799]

hierdurch zu der

in dem Saale des Gesellschaftshauses der Magdeburger selbst, Breiteweg 7 und 8, ergebenst eingeladen.

Magdeburger n

Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre der „Magdeburger Allgemeinen Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft werden ordentlichen X. Generalversammlung auf Montag, den 30. Mai cr., Nachmittags 4 Uhr,

Feuerversicherungs⸗Gesellschaft hier⸗

In derselben werden folgende Gegenstände zur Verhandlung gelangen: u 1] Bericht des Verwaltungsraths über den Befund der im vorigen Jahre zur Prüfung vor⸗ 8 3 2. 4 n 8 1879 gelegten Bilanz pro 1879, , E11“ . ] 2) Bericht des Verwaltungsraths über die Lage des Geschäfts und über die Resultate des verflossenen Jahres im Allgemeinen, 24 Bire. 1 3) Vorlage der Jahresrechnung und Bilanz des verflossenen Jahres und Bericht über die speziellen Ergehnisse der einzelnen Geschäftsbranchen Seitens des Vorstandes, 4) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungsrathe. 8 eb Die zum Eintritt in die Generalversammlung legitimirenden Stimmkarten werden am 26., 27.

. E ien i erer. - zZreiteweg 7 8 verabfolgt; und 28. Mai cr. gegen Vorzeigung der Aktien in unserer Hauptkasse, Breiteweg 7 und e Igt; sie koͤnnen aber auch in derselben Zeit bei den auswärtigen General⸗ resp. Haupt Agenturen der Gesell⸗ schaft in Empfang genommen werden, sofern bei denselben bis zum 21. Mai cr. die Vorzeigung der Aktien erfolgt ist.

Magdeburg, den 27. April 1881.

Magdeburger Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Für den Verwaltungsrath: Der General⸗Direktor: 8 August Kalkow. Fr. Koch.