1881 / 100 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

2 1 8 Korke, Korkhölzer, lebende Korkpflanzen in einer eleganten Grotte abhängig ist, erscheint die ursprüngliche Annahme von aus Kork ausgestellt. Die Zahl der bis beute erfolgten Anmeldungen stellern mehr als vollständig gerechtfertigt. beläuft sich bezüglich der Patent⸗ und Musterschutz⸗Ausstellung auf

Hunde außer der Zeit des Gebrauchs festgelegt oder, mit einem siche⸗ ren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. 4) Hunde,

2500 Aus⸗ welche diesen Anordnungen zuwider innerhalb des Polizeibezirks frei

Soweit sich jetzt auch die

umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten.

Frankfurt a. M., 28. April. (P. A.) nittags, definitiv festgesetzt.

und die Gartenanlagen noch bis

wegen, geöffnet bleiben, f

nach 6 Uhr für die meisten Abende auf 40

da in diesen Stunden die Reinigung stattfindet, für die Abonnenten

von keinem Werth sein. Nachdem sich auf eine Umfrage bei

Hrn. Direktor Schiele, die Konstituirung eines Wohnungsausschusses Zum Vorsitzenden desselben wurde Hr. C. L. Schäfer und zum Stellvertreter Hr. Ingenieur Richards, welche bereits im Wohnungs⸗ Der Wohnungsausschuß einen Aufruf und in⸗ mitten der Stadt ein Wohnungsbureau errichten, wo die disponibler Wohnungsräume entgegengenommen werden. Im Ausstellungsgebäude hat unter Leitung des Vorsitzenden des und der seither eingelaufenen Ausstellungs⸗ gegenstände bereits über 20 000 Ctr. ernstlich begonnen. Es ist deshalb dringend zu wünschen, daß die noch fehlenden Güter rasch Das Einräumen der für die Lokalindustrie bestimmten

statt.

ausschuß des urnfestes wirkten, gewählt. wird sofort seine Thätigkeit beginnen,

Ausstellungausschusses, Hrn. Weismüller das Auspacken und Aufstellen der

eintreffen. T 1 Gegenstände kann in 2 bis 3 Tagen vollendet sein,

hiesigen Gewerbetreibenden und der Lokalausschuß, dessen Vorstand

r. Dr. Rößler ist, Alles auf, um ein glänzendes Gesammtbild der Am weitesten vorgeschritten sind die französischen, belgischen und österreichischen Aussteller der Muster⸗ schutz⸗Abtheilung unter der Leitung des Hrn. Ingenieur Askenasy. und Kunstgegenstände dieser Ausstellung, die Bijou⸗ und Silberarbeiten, Fächer und andere elegante Gegenstände bieten eine angenehme Abwechslung mit den Maschinen und Wie anderwärts, so findet sich auch hier die That⸗ letzten Moment der Er⸗ . In der balneologi⸗ schen Halle, wo bereits zahlreiche Ausstellungen vollendet sind, herrscht ein reges Leben und verspricht das Arrangement, das von dem bal⸗ neologischen Comité und dessen Vorsitzenden Hrn. Dr. Kaufmann ge⸗ Wie vorauszusehen, hat ins⸗ besondere die Kurdirektion zu Wiesbaden in Vereinigung mit anderen Verwaltungen unter Leitung des Hrn. Kur⸗Direktor Heyl eine außer⸗ ordentlich interessante Kollektivausstellung veranstaltet. gantesten und kostspieligsten Ausstellungen gehören auch die von Hom⸗

Feierücher Gewerbe zu veranstalten.

Die feinen Luxus⸗ teriewaaren, Gold⸗

Massenfabrikanten. 2 1 sache bestätigt, daß die Aussteller bis zum

öffnung warten, um ihre Sachen einzuräumen.

leitet wird, ein vorzügliches zu werden.

burg und Baden bei Zürich. der Firma Veinyas,

urmrn

In der letzten Sitzung es Hauptausschusses wurde der Eröffnungstermin der Patent⸗ und

usterschutzausstellung auf Sonnabend, den 14. Mai, Vor⸗ Die Abonnements⸗Familienkarten gelten benso wie die Tageskarten à 1 auch nach 6 Uhr Abends. Da die Ausstellungshalle um 6 Uhr geschlossen wird, der Ausstellungsplatz 11 Uhr der Bilse'schen Konzerte o erschien es dem Ausstellungsvorstand un⸗ billig, nach 6 Uhr 1 Eintrittsgeld zu nehmen; dasselbe ist deshalb herabgesetzt worden. Was den Eintritt von 8 10 Uhr Morgens betrifft, so kann derselbe,

den hiesigen Hotels ergeben s zahl von hat, daß sich nach Abzug der für den laufenden Bedarf nothwendigen Zimmer die zur Disposition gestellten Wohnungsräume für den wäh⸗ rend der Ausstellung zu erwartenden Fremdenverkehr als völlig unzu⸗ reichend erweisen, fand gestern durch den Vorsitzenden der Ausstellung,

Huypgen u. Co. in Catalonien, welche verschiedene

2600 Aussteller erhöht.

Betheiligung an der

Davon treffen auf Oberbayern Schwaben und Neuburg 170. aber bei Weitem

Rücksicht auf die mäßigung oder Erlaß der oder sich solchen angeschlossen. nmeldungen

Platzingenieure

und es bieten die

weit derselbe

den 15. Juli festgesetzt. vom 15.— 23. Juli und vom

vorführen werden. Zu den ele⸗

der rechtzeitig

1060, für die Lokalabtheilung auf 420, r stellung auf 250 und für die Gartenbauausstellung auf 450, zusammen auf 2280, welche Ziffer sich durch die

(B. Gew. M.) Die Hoffnungen, welche auf eine umfassende Bayerischen werbe⸗ und Kunst⸗Ausstellung in Nürnberg 1882 gesetzt wurden, haben sich bis jetzt vollauf verwirklicht. Die Zahl der defini⸗ tiven Anmeldungen, welche rechtzeitig eingegangen sind, beträgt 1860.

Pfalz 94, auf Oberpfalz und Regensburg 89, auf Oberfranken 173, auf Mittelfranken 727, auf Unterfranken und Aschaffenburg 228, auf

vermehrt dadurch, daß eine Anmeldungen von

Begutachtung der Hesuche um Er⸗

und daß die Kollektivausstellungen immer als eine Nummer gerechnet sind. Diese Kollektivausstellungen haben gemehrt und zahlreiche Aussteller, die früher für sich angemeldet haben, haben entweder gemeinsame Kollektivausstellungen veranstaltet

enthält solche Kollektivausstellungen; am um angreichsten sind sie in Gruppe I. Gewerbliche Konsumtionsprodukte für Leben und Haus⸗ halt, Gruppe II. Arbeiten aus animalischen und vegetabilischen Fasern, Gruppe III. Arbeiten aus Leder, Gruppe VI. Arbeiten aus Glas und Gruppe XI. Zimmereinrichtungen vertreten.

Nicht eingerechnet in obige Zahl sind die Ausstellungsobjekte der bil⸗ denden Kunst, für welche in der ersten Hälfte des vergangenen Monats be⸗ sondere Anmeldescheine, nebst 1 und Einladungen an die Vor⸗ stände der Münchener und Nürn berger Künstlergenossenschaft zur Verthei⸗ lung an die Künstler versendet wurden. Kunstwerke der Malerei, Plastik und Architektur, des Kupferstiches, der Radirung und des Holzschnittes, oder von Künstlern ausgeführt sind, die in Bayern ihre Schule oder ihre künstlerische Ausbildung genossen haben. Die Anmeldescheine für diese Abtheilung müssen spätestens bis 1. November d. J. an das Bayerische Gewerbemuseum eingeschickt werden. Nicht eingerechnet sind ferner die Anmeldungen für Gruppe XVII. Gartenbau, so⸗ zur Verschönerung der Ausstellung ausgestellt werden kann. Ein auf diese Abtheilung bezügliches Programm, welches von dem Nürnberger Gartenbauverein im Einverständniß mit dem Baye⸗ rischen Gewerbemuseum entworfen wurde, kam mit den hierfür gehö⸗ rigen provisorischen Anmeldekarten zu Ende des vergangenen Monats an die Lokalcomités zur Versendung und ist der Anmeldetermin auf Mit dieser Abtheilung der Ausstellung wer⸗ den 3 temporäre Ausstellungen verbunden, welche, vom 15 23. Mai, 1.— 15. Oktober jeweiligen Erzeugnisse des Gartenbaues, Blumen, Gemüse, Früchte ꝛc.

Im Hinblick auf Vorstehendes und in Berücksichtigung des Um⸗ standes, daß eine durchaus nicht unbedeutende Zahl von Anmeldungen Aeußerst interessant ist die Ausstellung erst verspätet eintraf, deren Berücksichtigung von dem nach Erledigung eingegangenen Anmeldungen noch verfügbaren Raum

für die balneologische Aus⸗

Kollektivausstellungen auf

Landes⸗Industrie⸗Ge⸗

dingt.

291, auf Niederbavern 88, auf die

gestellt.

Die Zahl dieser Anmeldungen wird größere An⸗

einzelnen Lokalcomites mit

Platzmiethe no zurückbehalten,

sich in erfreulicher Weise

Fast jede Gruppe der Ausstellung

Diese Abtheilung enthält welche in Bayern entstanden, erkennung.

tigkeit.

len aufgestellt,

1882 dauernd, die lich zu machen.

in Scene geht

Raumansprüche übersehen lassen, nahmen eher zu tief als zu hoch gegriffen. der 4141 qm haltenden Maschinenh Anspruch genommen, daß für einzel richtung weiterer offener Hallen ins Auge gefaßt werden mußte.

von Ausstellern haben die Errichtung eigener Pa⸗ mfange angemeldet, deren Auf⸗

Eine Reihe villone von mitunter bedeutendem U stellung im Freien deshalb gestattet wurde, weil der Raum im Innern der Gebäude nicht mehr ausreicht. Die Anordnung und Vertheilung

on den Garten⸗ und Parkanlagen be⸗ en ihre Ausstellungsobjekte für die Aus⸗ ervorragenderen Ausstellungsgebäude zur Verfügung

dieser Pavillons ist wesentlich v Andere Aussteller hab stattung der h

„In jüngster Zeit wurde migung der Anmeldungen b

Mit dieser Korresponden

lich wohlthätig erwiesen und

bezogen werden.

in den nächsten theilweise abgebunden, mehr und mehr. in weitesten Kreisen die halb die Veranstaltt Ausstellungsplatz

„Victoria⸗Theater. Die mo führung der „Schwestern“

n Wochen begonnen

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 8

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

u. dergl.

.Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

Subhastationen, Aufgebote, Vor 8 ladungen u. dergl.

Die nachstehenden Grundstückseigenthümer haben behufs Löschung der nachbezeichneten, angeblich getilg⸗ ten Hypothekenposten deren Aufgebot beantragt:

A. Der Eigenthümer Adolf Ferdinand Kuehl

zu Netzbruch, 25 Thaler (= 75 ℳ) Rest der ursprünglichen 100 Thaler rückständiger Kaufgelder, eingetragen für die Johann Voelker'schen Eheleute zu Netzbruch auf Grund der Erbbescheinigung vom 6. Juli 1776, zu⸗ folge Verfügung vom 20. Oktober 1788 in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Netzbruch Band II. Blatt Nr. 51 (früher Band I. Blatt 209 Nr. 53) und von dort mitübertragen auf Netzbruch Band VII. Bl. Nr. 182 (früher Band I. E. Nr. 133) zufolge Verfügung vom 9. November 1874. B. Der Eigenthümer Carl Ludwig Ferdinand Lubitz zu Steinhoefel, 100 Thaler (= 300 ℳ) (Rest der ursprünglich für den Johann Giesecke und dessen Ehefrau Anne Eli⸗ sabeth, geborne Blaesing, ingrossirten 200 Thaler) zinsfreies Leibgedingegeld, eingetragen für den am 8. Januar 1852 verstorbenen Leibgedinger Johann Giesecke zu Steinhoefel in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Steinhoefel Band I. Bl. 57 Nr. 8 auf Grund des Kaufvertrages vom 11. Ja⸗ nuar 1827, zufolge Verfügung vom 7. März 1827. C. Der Eigenthümer August ;2. Friedrich Remus zu Brenkenhofswalde,

50 Thaler Leibgedingsgeld für die Wittwe Glawe, Christine, geborne Matthey, eingetragen auf Grund des Kaufvertrages vom 18. Oktober 1832.

Die der Person oder dem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Inhaber dieser Hypothekenposten, sowie deren Erben, Cessionarien oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche spätestens in dem auf

den 16. September 1881, Vormittags 11 Uhr, im Richterzimmer Nr. 6 anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Posten würden ausgeschlossen und die Posten selbst würden gelöscht werden. Friedeberg R. /M., den 13. April 1881 Königliches Amtsgericht.

18140] Oeffentliche Ladung.

Die Aktien⸗Gesellschaft Schloß⸗Brauerei Schöne⸗ 1 berg bei Berlin, vertreten durch den Re nwalt Westphal zu Luckenwalde, klagt gegen den Restaura⸗ teur Fr. Hagen, früher zu Jüterbog, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, aus der Rechnung vom September 1879 über eine der Klägerin vom Beklagten für Lieferung von Bier angeblich schuldige Summe mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 21 nebst 6 % Zinsen seit 1. Okto⸗ ber 1879, und wird der Beklagte Hagen zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Jüterbog 8

N u. s. w. von öffentlichen Papieren.

auf den 16. Juni 1881, Vormitta geladen. . Jüterbog, den 15. März 1881. Vanoversträten, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Usesa Auf ebohatht

Nr. 5691. Katharina Maurer, ledig von Gaggenau, hat unter Glaubhaftmachung des Verlustes eines auf ihren Namen lautenden von dem Vorschußverein Rastatt am 1. Januar 1876 ausgestellten Schuld⸗ scheins Nr. 1117 über 230 ein Aufgebot beantragt.

Der Inhaber des genannten Schuldscheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 23. Juni 1881, Vorm. 9 Uhr, vor Gr. Amtsgericht Rastatt bestimmten Termin seine Rechte anzumelden und die Schuldurkunde vor⸗ zusegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt würde.

Rastatt, den 26. April 1881.

Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts Schmidt.

[12881] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom 7. April 1881 und in Folge Requi⸗ sitionsschreibens des Königlichen Gerichts der 15. Di⸗ vision zu Cöln vom 25. März cr., wonach der von dem Landwehr⸗Bezirks⸗Kommando Cöln ausgehobene Rekrut Eduard Mejo, geboren am 19. Oktober 1859 zu Coblenz, katholisch, Klempner, entwichen und gegen denselben wegen Fahnenflucht die Contu⸗ macial⸗Untersuchung anhängig ist,

wird hiermit das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen des genannten Eduard Mejo zur Deckung der denselben möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten im Belaufe von 3100 ℳ, in Worten Dreitausend einhundert Mark, für den Fiskus mit Beschlag belegt.

Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu veröffentlichen.

Coblenz, den 13. April 1881.

Königliches Landgericht. II. Strafkammer. gez. Schorn. Remels. Haack. Beglaubigt:

Coblenz, den 19. April 1881.

ereeeeee vahmon, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12880] Beschl

Auf 22. des Königlichen Ersten Staats⸗ anwalts hierselbst vom 11. April cr. und in Folge Requi⸗ sitionsschreibens des Königlichen Gerichts der 16. Di⸗ vision zu Trier vom 23. Februar cr., wonach der Füs lier der 12. Kompagnie 7. Rheinischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 69. Joseph Land, geboren am 25. No⸗ vember 1855 zu Bockenau, Kreis Kreuznach, katholisch, Knopfmacher, entwichen und gegen denselben wegen sebvenfiacht die Contumacialuntersuchung anhängig

2 ——— Deffentlicher Anzeiger. 4 Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. .Verschiedene Bekanntmachungen. . Literarische Anzeigen. .“ . Theater-Anzeigen. In der Börsen- . Familien-Nachrichten. beilage. X

5

Annoncen⸗Bureaux.

Vermögen des ꝛc. Land zur Deckung der denselben möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten bis zum Belaufe von 3100 ℳ, in Worten Dreitausend einhundert Ferr für den Fiskus mit Beschlag be⸗ egt. Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu veröffentlichen. Coblenz, den 13. April 1881. Königliches Landgericht. II. Strafkammer. gez. Schorn. Remelé. Haack. Beglaubigt: Coblenz, den 19. April 1881. Dahme, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[12834] Die Wittwe des

Die weiland Tischlers Johann Heinrich Christoph

einrich ph Schuster zu Niendorf, im Lübeckischen Freistaat, Johanna Margaretha, geb. Becker, Tochter des Schuhmachers Daniel Jakob Becker und dessen Ehefrau Dorothea Elisabeth, geb. Gerdes, zu Lübeck, ist in Lübeck am 31. Dezember 1880 gestorben. Als ihre gesetzlichen Erben haben sich ihre Söhne, der Kaufmann Johann Heinrich Gottfried Schuster und der Baggermeister Christoph Peter Eduard Schuster, Beide zu Hamburg, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. Plitt, sich gemeldet. Auf deren Antrag werden Alle, welche auf den Nachlaß der Wittwe Schuster ein näheres oder leich nahes Erbrecht zu haben glauben, aufgefordert, ihren Erbanspruch beim Landgericht spätestens in dessen Sitzung 8 müestich den 26. April 1882, Rorgens 11 Uhr, 1 anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Antragsteller als die alleinigen Erben der Erblasserin anerkannt werden sollen. Lübeck, den 12. April 1881. Die Civilkammer I. des Landgerichts. Hoppenstedt. Bruhns. Hansen, Dr. Schweiß. Durch Urtheil vom 24. Februar 1881 hat das Königliche Landgericht dahier, III. Civilkammer, in Sachen der zu Deutz wohnenden Kauffrau Christina, ge⸗ borene Maßling, Ehefrau Gerhard Gustorf, Klägerin,

gegen 1) den zu Deutz wohneaben Kaufmann und Kohlen⸗ händler Gerhard Gustorf, im Konkurse be⸗ findlich, 2) den Konkursverwalter des Vermögens des ge⸗ nannten Gerhard Gustorf, Rechtsanwalt Dr. jr. Ernst Lohe in Cöln,

88 Beklagte, für Recht erkannt: die 8 den Eheleuten Gerhard r

d wird das im Deutschen Reiche besindliche

und C 62 geborene Maßling, bestehende

bPöooben erklärt, und statt dessen die vollständige Gütertrennung unter den Parteien ausge⸗ sprochen. Die Parteien werden zum Zwecke der Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar Schlünkes hierselbst verwiesen. 1 Cöln, den 22. April 1881. Müller, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 25. April 1881.

Bau, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

12830

112830 Bekanntmachung.

hh In der Civilklagesache

der Maria Michgely, Ehefrau des Ackerers Johann Sheffrate in Rimmlingen, Klägerin im Armen⸗ rechte,

gegen

ihren vorgenannten Ehemann Johann Schiffmann, Ackerer in Rimmlingen, Beklagten,

* wegen Gütertrennung, hat die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier Termin anberaumt

auf Donnerstag, den 30. Juni 1881, Vormittags 9 uh .

zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin, da⸗

hingehend: „Wolle Königliches Landgericht die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst und die Parteien von nun an in Gütern getrennt erklären; die Parteien zur Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft und vollständigen Liquidation vor Notar Franken in Merzig verweisen, dem Beklagten die Kosten auferlegen.“

Trier, den 25. April 1881. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts: Oppermann.

[12842] Bekanntmachung. Ausschluß⸗Urthe I. Der vermuthlich am 15. Juni 1880 während der Postbeförderung von Kaiserswerth nach Wesel ver⸗ loren gegangene Wechsel vom 27. März v. Js. über 278 ausgestellt von H. Schwab & Söhne in München auf Frledrich Schmidt & Cie. in Augs⸗ burg, nicht acceptirt wird für kraftlos erklärt. Augsburg, den 20. April 1881. Koönigliches Amtsgericht.

Redacteur: Riedel.

ag der Expedition (Kessel.) Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen

eheliche Gütergemeinschaft wird für aufge⸗

(einschließlich Boͤrsen Heilageh. 8 1“

erscheinen die ursprünglichen An⸗ So ist beispielsweise in alle der Raum jetzt so vollständig in ne Ausstellungsobjekte noch die Er⸗

auch mit der programmmäßigen Geneh⸗ laufe der gestrigen (35.) Sitzung 8 egonnen und werden, im Verhältniß zu dem Fortschreiten dieser Arbeit, die Aussteller, entsprechend den Be⸗ stimmungen über Zulassung Satz 4 meldung in Kenntniß gesetzt. Da definitive Zutheilung des Platzes v Ausstellern vorgängige aus Weise ihres Ausste allen gerechten Wünschen der Aussteller zu einzelnen Ausstellungen mit Rücksicht auf d stigen Totaleindruck der Ausstellung anordnen zu können. bisher dabei gemachten Erfahrungen b schläge des Bayerischen Gewerb scheint ein allgemeines

„von der Genehmigung ihrer An⸗ mit dieser Genehmigung auch die erbunden ist, so müssen mit vielen führliche Korrespondenzen über die Art und llungsarrangements gepflogen werden, um sowohl entsprechen, als auch die as Ganze und einen gün⸗ Nach den egegnen die diesbezüglichen Vor⸗ emuseums der besten Aufnahme und es cheint 1 Verständniß dafür sich zu verbreiten, daß in einer systematischen und zugleich zweckmäßigen Anordnung ein Haupt⸗ faktor für die wirthschaftlichen Erfolge einer Ausstellung liegt.

1b 3 über Aufstellung geht auch die Thätig⸗ keit des Zeichenbureaus Hand in Hand. Die von demselben verlang⸗ ten Zeichnungen für Ausstellungsbehälter un ments haben bereits eine ansehnliche Zahl erreicht; Anzahl von Anfragern

nd Ausstellungsarrange⸗ eine noch größere G ragen über Aufstellung findet mündliche Erledigung. Die Errichtung dieses Bureaus hat sich für die Aussteller außerordent⸗ findet allseitige und dankbare An⸗

Die Arbeiten auf dem Ausstellungsplatze sind im rüstigen Fort⸗ schritte begriffen; auf dem ganzen Platze herrscht eine rührige Thä⸗ Das Empfangs⸗ und Verwaltungsgebäude steht unter Dach

und werden die Bureaux in demselben im Laufe des nächsten Monats Die Maschinenhalle ist in ihren konstruktiven Thei⸗ mit dem Bau des Pavillons für bildende Kunst kann werden; das Hauptgebäude ist die gärtnärischen Anlagen vervollständigen sich Das Interesse an dem Fortgang der Arbeiten zieht Aufmerksamkeit auf sich und machte sich des⸗ ing nöthig, an 3 Nachmittagen den abgeschlossenen gegen geringes Eintrittsgeld dem Publikum zugäng⸗

rgige vorletzte und die letzte Auf⸗ am Sonntag finden bei kleinen Preisen statt. Da nach den Nibelungenaufführungen sogleich eine und die „Schwestern“ schwinden, so sei darauf besonders aufmerksam gemacht.

nger neue Feerie für immer vom Repertoire ver⸗

8

. zum Deutschen Reichs⸗

No. 100.

Berlin, Freitag, den 29. April

.

en Staats⸗Anzeiger. 1881.

Nichtamtliches

Preußen. Berlin, 29. April.

Im weiteren Ver⸗ setzte der Reichstag die erste Berathung des Entwurss eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gsrichts⸗ kostengesetzes und der Gebührenordnung für Ge⸗ richtsvollzieher, sort. Der Abg. von Sevdewitz (Bitter⸗ feld) erklärte Namens der deutsch⸗konservativen Partei, daß der vorgelegte Entwurf in vielen Punkten den Anschauungen seiner Fraktion entspreche; Seitens seiner politischen Freunde sei wiederholt den Klagen über die Höhe der Gerichtskosten Ausdruck gegeben worden. Es bringe die Vorlage scheinbar freilich nur wenig Erleichterungen, aber wenn man bedenke, daß gerade die meisten Klagen sich von jeher gegen die Neben⸗ kosten gerichtet hätten, so werde man um so dankbarer an⸗ erkennen müssen, daß die Reichsregierung einen Haupt⸗ beschwerdepunkt zu korrigiren unternommen habe. Schon die Agitation der Gerichtsvollzieher gegen die neuen Bestimmun⸗ gen zeige, daß man es hier doch nicht lediglich mit Kleinig⸗ keiten zu thun habe. Dem Antrage auf Verweisung an eine Vierzehner⸗Kommisssion schließe sich seine Partei an.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bemerkte, da das Gerichtskostenwesen zum großen Theil durch die Prozeßgesetz⸗ gebung selbst bedingt sei, so sollte man füglich vor einer No⸗ velle zur Civilprozeßordnung nicht zurückschrecken; er wenigstens könne eine solche um so weniger für ein großes Uebel halten, als doch der Natur der Sache nach nicht gleich auf den ersten Wurf immer etwas ganz Vollendetes zu Stande zu kommen pflege. Jedenfalls sollten die Prozeßgebühren niemals eine Einnahmequelle für den Staat bilden, wenngleich der Grundsatz der völligen Unentgeltlichkeit der Justiz praktisch den schwersten Bedenken unter⸗ liegen müsse. Wenn man nun vorschlage, die Gebühren der Gerichtsvollzieher herabzusetzen, so warne er davor, Erfah⸗ rungen, die man in einzelnen Fällen gemacht habe, zu genera⸗ lisiren. Auch er habe allerdings Gerichtsvollzieher kennen ge⸗ lernt, die geradezu ein reiches Haus geführt hätten; man dürfe aber nicht vergessen, dan doch die Mehrzahl eine sehr be⸗ scheidene Existenz friste. Mindestens müßte ihnen ein be⸗ stimmtes Minimaleinkommen garantirt werden, da er (Redner) der Ansicht sei, daß für alle diejenigen, welche der Justiz dienten, doch in der Art gesorgt werden müßte, daß sie nicht mit Nahrungssorgen zu kämpfen hätten. Dieser Fall würde aber nach der Meinung der Gerichtsvollzieher eintreten, wenn die Vorlage angenommen würde. Wenn⸗ gleich man sich ein bestimmtes Urtheil hierüber allerdings schwer⸗ lich werde bilden können, so erscheine es doch geboten, nach allen Seiten hin die betreffenden Petitionen eingehend zu prüfen. Jedenfalls sei es viel bedenklicher hohe Gebühren⸗ sätze zu ermäßigen, als von vorn herein niedrige Sätze auf⸗ zustellen. Die ganze Gerichtsvollzieherfrage könnte übrigens sehr wohl so lange aufgeschoben werden, bis die statistischen Ermittelungen abgeschlossen seien, und dem Reichstage in dieser Beziehung das volle Material vorliege.

Der Dr. Abg. Schröder (Friedberg) erklärte, man könne sich nicht verhehlen, daß gegenüber dem Andrängen des Reichs⸗ tags in dieser Frage die Reichsregierung in einiger Verlegen⸗ heit sein müsse, womit sie zuerst aufwarten und das Besser⸗ machen beginnen sollte. Bedauerlicherweise sei bei dieser Vor⸗ lage, wenigstens den Motiven nach, überall nur von finanz⸗ politischen Erwägungen die Rede, Rücksichten, die so wenig wie früher bei dem Gerichtskostengesetze und seinen Anhäng⸗ seln maßgebend sein dürften. Die Höhe der Gerichtskosten und der damit zusammenhängenden Anwaltsgebühren mache es gerade dem kleinen Mann, sofern derselbe nicht gerade arm sei und im Armenrecht klagen könne, un⸗ möglich, sein Recht zu suchen. Dieses Uebel sei so groß und bedenklich, daß die Regierung nicht die Verant⸗ wortlichkeit auf sich laden dürfe, noch zwei Jahre auf stati⸗ stische Erhebungen zu warten und so lange die durchgehende Herabsetzung aller betreffenden Gebührensätze hinauszuschieben. Mit Recht sei in dieser Beziehung auf die Nothwendigkeit einer Novelle zur Civilprozeßordnung hingewiesen worden. Da eine solche indessen nicht von heute auf morgen gemacht werden könne, so würden seine politischen Freunde und er bei der zweiten Lesung in Form einer Resolution oder in anderer Weise eine allgemeine prozentuale Ermäßigung sämmtlicher Gerichtskosten um mindestens 25 bis 30 Proz. beantragen; gleichzeitig halte er auch die Revision der Anwaltsgebührenordnung für eine Nothwendigkeit. In der Vorlage handele es sich leider nur um Minderung von sogenannten Nebenkosten; das Institut und die Kosten⸗ sätze der Gerichtsvollzieher sollten mehr „bluten“. Besonders dem rheinischen Gerichtsvollzieher gegenüber erscheine es nicht blos als eine finanzielle Beeinträchtigung, sondern als ein schwerer Druck, in dieser Weise jetzt vorzugehen. Für den Fall der Annahme der Vorlage müßte jenen Beamten ein nicht zu hohes Minimalgehalt garantirt werden. Er beantrage, die Vorlage nicht einer Kommission von 14, sondern von 21 Mitgliedern zu überweisen. .

Dieser Antrag wurde abgelehnt und die Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern beschlossen.

Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ etzes, betreffendd Abänderung der Gewerbeordnung. er Entwurf lautet:

„An die Stelle des §. 35 der Gewerbeordnung treten folgende Bestimmungen:

eVee Eecheilung von Tanz⸗, Turn⸗ und Schwimmunterricht als Gewerbe, sowie die gewerbsmäßige Besorgung fremder Rechts⸗ angelegenheiten und bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, ins⸗ esondere die Abfassung der darauf bezüglichen schriftlichen Auf⸗ süätze kann untersagt werden, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit 3— Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Ge⸗

werbebetrieb darthun. 8 Unter derselben Voraussetzung können untersagt werden: Der Trödelhandel (Handel mit gebrauchten Kleidern, gebrauchten Betten oder gebrauchter Wäsche, Kleinhandel mit altem Metallgeräth und Metallbruch und dergleichen), sowie der Kleinhandel mit Garn⸗ äumen von Selde, Wolle, Baumwolle oder Leinen.

Das Nämliche gilt von dem Geschäfte eines Gesindevermiethers und von dem Geschäfte eines Auktionators.

Personen, welche die in diesem Paragraphen bezeichneten Ge⸗ werbe beginnen, haben bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes der zuständigen Behörde hiervon Anzeige zu machen.“

Der Abg. Dr. Braun erklärte, man habe die Gewerbe⸗ ordnung schon so oft von konservativer Seite als den Sitz alles Uebels beklagt, dennoch lasse man sie in ihren wesent⸗ lichen Prinzipien unangetastet und beschränke sich auf kleine winzige Amendements, die thatsächlich gar nichts änderten und nur den Zweck hätten einzelne Leute in ihrem Gewerbetriebe zu stören, zu beschränken und zu quälen. Wenn die Klagen der Konservativen wirklich begründet wären, so sollten sie doch den Muth der Ueberzeugung haben und die Aufhebung der Gewerbefreiheit beantragen. Man pflege die Liberalen für die Gewerbefreiheit verantwortlich zu machen, aber nicht die Liberalen hätten das Verdienst der Urheber⸗ schaft sondern Friedrich Wilhelm III., der in einer Zeit der Noth seinem Lande die Gewerbefreiheit gegeben und es dadurch aus tiefem Verfall gerettet habe. Also ihn und nicht die Liberalen möge man anklagen. Man erzähle von Solon, daß derselbe nach Vollendung seiner Gesetzgebung auf lange Zeit ins Ausland gegangen sei, nachdem er sich vorher von seinen Mitbürgern das Versprechen hätte geben lassen, daß während seiner Abwesenheit an den Gesetzen Nichts geändert werden sollte. Die Reichstagsmitglieder schienen keine Solone zu sein, denn an die Nothwendigkeit einer Stabilität der Gesetz⸗ gebung denke man nicht. Heute pflanze man einen Baum, um ihn morgen schon wieder unmzusetzen, und bald nach dieser, bald nach jener Richtung zu beugen. Nach je drei Schritten vorwärts mache man zwei wieder zurück und käme dadurch in eine Zickzackbewegung, die den allgemeinen Inter⸗ essen gewiß nicht förderlich sei. Der Reichstag habe sich in den letzten Jahren fortwährend damit beschäftigt, neue Steuergesetze und neue Strafgesetze zu machen. Verschwöre man sich end⸗ lich, diesem Zustande ein Ende zu machen. Allerdings habe der Reichstag auch in der liberalen Aera eine sehr große Menge neuer Gesetze gemacht, es seien dies aber meist nur Abschaffungen alter schlechter Gesetze gewesen, während die Konservativen jetzt jene alten Gesetze wieder ins Leben rufen möchten. Er möchte die konservative Partei in der That bitten, dem Lande endlich einmal Ruhe zu gönnen und ihren gesetz⸗ geberischen Feuereifer einigermaßen zu zügeln. An die Stelle der in der Gewerbeordnung gewährten Freiheit wolle man einerseits Polizeiwillkür, andererseits korporative Verbände setzen. Gegen diese letzte Forderung würde sich prin⸗ zipiell gar nichts einwenden lassen, wenn sie nur überall durchführbar wäre. Die gegenwärtige Vorlage aber schaffe thatsächlich nichts Anderes als reine Polizei⸗ willkür oder sreies Ermessen, welches mit Willkür sehr nahe verwandt sei. Allen Leuten, welche eines der Gewerbe be⸗ trieben, die im §. 35 der Gewerbeordnung aufgeführt seien, werde der Strick um den Hals gelegt, den die Verwaltung zuziehe, sobald sie es fuͤr angemessen halte. Die Motive er⸗ klärten, daß man auf das frühere Konzessionswesen nicht zurückgreifen dürfe, und er sei darin vollkommen mit denselben einverstanden; die gegenwärtig vorgeschlagenen Bestimmungen aber litten unter denselben Fehlern und gewährten nament⸗ lich nicht die geringste Garantie, daß die angedrohten Beschränkungen des Gewerbebetriebes gerade diejenigen träfen, welche der Gesetzgeber treffen wolle. Die Vorlage mache die Untersuchung gewisser Gewerbebetriebe davon ab⸗ hängig, daß „Thatsachen vorlägen, welche die Unzuverlässig⸗ keit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbe⸗ betrieb darthäten“. Wie und von wem sollten diese Thatsachen festgestellt werden? und wer solle entscheiden, ob⸗ dieselben geeignet seien, die Unzuverlässigkeit darzuthun? In Betreff der Turn⸗ und Schwimmlehrer vermisse er alle sach⸗ lichen GÜünde. Mit der größten Ausführlichkeit seien die Winkelkonsulenten und Winkeladvokaten behandelt. Die Gründe seien auch hier nicht rationell. Diese Klasse von Ge⸗ werbtreibenden könne nicht entbehrt werden, glaube das Volk; ie entsprächen einem großen Bedürfniß. Das Material sei sihe dürftig. Wenn der Entwurf an die Gewerbekommission verwiesen werde, so möchte er bitten, dann von der Regierung die vollständigen Akten einzuziehen. Es gebe keinen Stand in

anz Deutschland, der nicht ein räudiges Schaf enthielte. Wean man gegen die Patentanwälte nur einen Fall an⸗ führen könne, wolle man da die Erfinder und Techniker unter Vormundschaft stellen? Diese wollten solchen Schutz nicht! Für die Beschränkung der Auktionatoren führe man Mißstände in Sachsen und Braunschweig an. Warum wolle man das saubere Rezept dem ganzen Deutschland geben? Wolle man blos Verordnungen auf dem Papier schaffen, so sei das Publikum getäuscht. Man solle die Auklionatoren kontroliren, aber dazu ben e man die Gesetzgebung nicht. Man solle Gesetze machen nicht um vorübergehender Launen willen. Auch die Gesindevermiether würden als böse Leute hingestellt, sie empföhlen schlechtes Gesinde als gutes. Hand aufs Herz; auch alle Mitglieder dieses Hauses hätten Zeugnisse, die sie nachher für falsch erkannt, aber doch nicht widerrufen hätten, ausgestellt. Man schiebe auf die Gesindevermiether die Verschlechterung der Dienstboten: darüber habe man hier kein rechtes Urtheil, denn man sehe die Sache von dem einseitigen Standpunkt der Herrschaft an, die Dienst⸗ boten sprächen vielleicht von einer allgemeinen Verschlechte⸗ rung der Herrschaften. Da gebe es nur ein Rezept: größere Vorsicht! Beim Trödel habe man sich die Sache sehr leicht emacht, man habe geglaubt, mit den „hosenverkaufenden ünglingen“ nicht viel Umstände nöthig zu haben. In der

at sei der Trödler da, um, selbst ein armer Mann, den armen Leuten das Nothwendige zugänglich zu machen! Daher könne er nur bitten, das Gesetz abzulehnen, und empfehle er auch hier die Selbsthülfe. Goönne man dem deutschen Volk ein wenig Ruhe, nach dem Beispiel des weisen Solon, oder, wenn die Konservativen von diesem Nichts hören wollten, nach dem Beispiel des ganz konservativen Tacitus, der stets ein Vertheidiger der Aristokratie gewesen sei, und der gesagt habe: „Pessima respublica, plurimae leges!*

Der Abg. von Helldorff⸗Bedra bemerkte, mit dem Worte

über Tacitus habe der Vorredner allerdings ganz zutreffend den Zustand geschildert, in welchem der Reichstag sich vor einer Reihe von Jahren befunden habe. Er wolle das Prinzip der Gewerbefreiheit nicht beseitigen, aber es sei die Nothwendigkeit hervorgetreten, dem unberechtigten Kampfe des Eigennutzes, der Reklame gegen die ehrliche wirthschaftliche Arbeit entgegenzu⸗ treten. In diesem Sinne begrüße er die Vorlage mit Freu⸗ den. Der Vorredner habe von korporativen Elementen gesprochen und von den Verdiensten des Centrums um die Gewerbe⸗ ordnung.. Auf dem Gebiete des Innungswesens gehöre die Priorität den Konservativen. Hier handele es sich einfach um die polizeiliche Seite der Gewerbeordnung und der könne man natürlich nicht mit korporativen Ordnungen helfen. Der Vor⸗ redner habe gesagt, die Gewerbeordnung habe das Prinzip und bei einer stattgefundenen Bestrafung die Versagung des Gewerbebetriebes zu statuiren. Das sei richtig, aber praktisch absolut ungenügend. Die Fälle, in denen wirklich schon eine Bestrafung wegen Verbrechen oder Vergehen gegen die Sittlichkeit oder das Eigenthum stattgefunden habe, seien verhältnißmäßig selten gegenüber denen, in welchen ein offenkundiger Konflikt mit den Pflichten vorliege, die einem solchen Gewerbtreibenden obliegen sollten, und diesen letzteren gegenüber sei die Obrigkeit völlig machtlos. Der Reichstag beschreite hier nur den Weg, den man bezüglich der Schauspiel⸗Unternehmungen mit dem Gesetz vom 3. Juli 1880 beschritten habe. Ohne eine gewisse Willkür im richtigen Sinne könne nie auf diesem Gebiete etwas geschaffen werden. Würde der Abg. Braun, der das Bedürfniß zu einer Aende⸗ rung der Gesetzgebung leugne, namentlich in Bezug auf die Auktionatoren, die Denkschrift des Bundesraths über die Wanderlager und das Auktionswesen gelesen haben, so würde derselbe wissen, daß in dieser Beziehung die begrün⸗ detsten Beschwerden in einem großen Theil Deutschlands be⸗ ständen. So lange das Auktionswesen vollkommen freigegeben sei, sei auch sein Vorschlag einer Kontrole desselben unmög⸗ lich. Der Abg. Braun habe bei seiner Bemerkung über die Gesindevermiether ganz übersehen, eine wie große Noth in dieser Beziehung existire, indem sich vielfach wirklich äußerst unzuverlässige Personen dieses Gewerbes bemächtigt hätten. Derselbe habe als Rezept für Alles wiederum die Selbsthülfe empfohlen. Auf diesem Gebiete, im Kampfe gegen die Kon⸗ kurrenz der Unredlichkeit und der Unsolidität werde die Selbsthülfe nicht helfen, hier könne das Publikum unmöglich die schützende und ordnende Hand der Obrigkeit entbehren und die Aufgabe des Reichstags sei es, ihr diejenigen Mittel zu gewähren, die es ihr möglich machten, diese Pflicht in Wirklichkeit zu üben. Der Abg. Günther (Sachsen) gab zu, daß allerdings einiger Muth dazu gehören würde, das Prinzip der Gewerbe⸗ freiheit anzugreifen und zu bekämpfen, da diese auf dem Boden der Zeit stehe. Für seine Partei aber komme dieser Punkt gar nicht in Frage, weil Niemand von seiner Partei daran denke, dieses Prinzip anzugreifen. Ganz anders aber liege die Sache, wenn man die großen und schädlichen Aus⸗ wüchse, welche aus der Gewerbefreiheit entstanden seien, be⸗ schränken wolle, wie es z. B. bei den Wanderlagern u. A. bereits geschehen sei. Wenn dann der Abg. Braun sage, die Konservativen würden der Gewerbefreiheit einen Strick um den Hals legen, und ihnen etwas mehr Stabilität empfohlen habe, so sei das für seine Partei, der man sonst immer allzu große Stabilität vorwerfe, äußerst interessant. Was den Hin⸗ weis des Abg. Braun auf den weisen Solon betreffe, der sei⸗ nen Mitbürgern empfohlen habe, bis zu seiner Rückkehr die Gesetze nicht zu ändern, so glaube er doch, daß heute die Uebelstände so schlimm seien, daß auch der Abg. Braun, wenn derselbe die Auswüchse der Gewerbefreiheit mit ihrer ganzen schädlichen Wirkung sähe, von seinem Grundsatze ab⸗ weichen würde. Der Abg. Braun habe dann gewarnt, man solle nicht zu viel Gesetze geben, in der liberalen Aera wären nur dringend nothwendige Gesetze gegeben worden. Er wisse nicht, woher es komme, daß dem Abg. Braun und seinen Freunden jetzt die Gesetzgebung so unbequem werde, er glaube, das habe seinen Grund darin, daß die Gesetz⸗ ebung der Liveralen sich nicht bewährt habe. 8 Die Herren esen immer, es lebe vor Allem das Prinzip! Die Gewerbefreiheit dürfe nicht beschnitten werden, selost wenn viele Leute darüber zu Grunde gehen sollten. Dieses Prinzip aber sei das der unbeschränkten Konkurrenz, das sei das System des reinen Manchesterthums, welches bei einem großen Theil des Publikums in Mißkredit gekommen sei. Das möge allerdings den Herren von der linken Seite unbequem sein. Vor Allem werde von der linken Seite immer gesagt, die Polizei⸗ trete zu viel ein. Nenne man es, wie man wolle, daß aber gewisse Maßregeln nothwendig seien, werde selbst die liberale Partei nicht bestreiten können. Der Abg. Braun hätte aus den Motiven den entgegengesetzten Schluß ziehen müssen, daß man gerade die betreffenden Gewerbe konzessionspflichtig machen müßte. Denke man beispielsweise daran, welchen großen Schaden die Winkeladvokatur hervorrufe, so glaube er, habe der Staat eine doppelte Verpflichtung, hier einen Schutz eintreten zu lassen. Der Abg. Braun habe dann ferner behauptet, es handele sich in den Motiven hauptsächlich um preußische Zustände und in andern Staaten seien derartige nicht vorhanden. Darin müsse er demselben entschieden widersprechen. In seinem engeren Vaterlande seien die Zustände gerade so, wie sie in den Mo⸗ tiven geschildert seien, vielleicht noch schlimmer. Er hätte ge⸗ wünscht, der Abg. Braun hätte lieber, statt so viel die Motive zu studiren und allgemeine Prinzipien auszuführen, das prak⸗ tische Leben kennen gelernt, es würde das entschieden zweck⸗ mäßiger gewesen sein. Was schließlich die Bemerkung des Abg. Braun über Tacitus als Vertheidiger der Aristokratie betreffe, so wisse er nicht, wie dieser Gesetzentwurf gerade mit den Interessen der Aristokratie in Verbindung stehen solle. Auf die Wendung des Abg. Braun von den hosenverkaufen⸗ den Jünglingen wolle er nicht näher eingehen, aber das könne er sagen, daß jetzt Uebelstände herrschten, bei denen nicht blos die Hosen verkauft, sondern Rock und Hosen ausgezogen würden. Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, das Eigenthümliche eines solchen Gesetzes sei, daß die Herren auf der rechten