1881 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Anzeiger

8 3 8

veotinn. 2 .(w ) 8 8 1““ . n, 28. April. ½ 1 Antwerpen, 28. April. (W. T. B

2 B Weizen pr. Erühjahr 220,00, pr. Mai- Petroleummarkt. 3 Eheer n.) Raffinirt T

Juni 220,00. Roggen. pr. Frühjahr 207,00. pr. Mai-Juni 203,00. weiss, loco 20 bez. und Br. pr. Mai 19 ¾ B affinirtes, Type

Rübsen pr. Herbst 257,00. Rüböl 100 Kilogr. pr. Frühjahr 52,70, zember 21 Br. Ruhig k, pe. Septoisber. Do-

Aa Frühjahr 53,70, pr. London, 28 Kpril (W. T. B.)

ai- Juni 53,8980. Petroleum pr. ri 8,40. . Lüste 1h

Posen. 18. Ayril⸗ 8 8) 1 8 der Küste angeboten 18 Weizenladungen.

Spiritus pr. April 51,90, pr. Mai 52,10, pr. Juli 53,40, pr. Havannazucker No. 12 25. Fest 8. 1I1n“ Liverpool, 28. April. (W. T. B.)

Get reidemarkt. Weizen loco 23,25, fremder loco Z“] .0 8000 B., davon für 23,00. pr. Mai 22,50. pr. Juli 22,60, pr. November 21,00. Roggen Juni-Lieferung 5 2% Fesn. Juli.Tices g5 S amerikanische Mai- loco 22.,00. pr. Mai 21.45. pr. Juli 20,55, pr. November 17,50. Glasgow, 28. April (W T. B.)

Hafer loco 17:00. Rüböl loco 28,50, pr. Mai 27,70, pr. Oktober 28,70. Roheisen. Mixed numbers 8 nremen. 28. Aprdl 7. I. 5) 47 sh. 10 ½ d eebe.h Petroleum. (Schlussbericht.) Standard white loco 7,55 à Bradford 28. Apri

760 5h E 1 1 3 28. April. (W. T. B.

7.90 bes., pr. April 7,55 à 7,60 bez, pr. Mai 7,55 à 7,60 bez., Wolle günstiger, Preise e woll G

pr. b— as. Br., pr. 8,25 Br. ruhig.

amburg, 28. April. (W. T. B.) Liverpool, 28. April. (v

1 1 8 1 2 . (W. T. H.

8 äö Weizen loco fest, aber ruhig, auf Ter- (Offizielle Feen ; Upland 18 ordinary 415/⁄16, Upl 1“ ggen loco vnd auf Termine fest. 1 low middl. 511⁄16, Upland middl. 515/16. Mobile middl. 51¹⁵ 8 u“ April-Mai 215,00 Br., 214,00 Gd., pr. Juli-Aungust good ordin. 5, Orleans low middl. 5 ¼, Orleans middl 6- 2 59 8 214,00 Gd. Roggen pr. April-Mai 200,00 Br., 198,00 Gd., middl. fair 7 ¼¾, Pernam fair 6 ¼ MHaceio fair 6 ½ B Maras u I 183,00 Gd. „Hafer fest. Gerste still. 6 ⅜„, Egyptian brown middl. 4 Egyptian brown fair eae ham 8

übs still, loco 55,00, pr. Mai 55,00. Spiritus geschäftslos, brown good fair 6 8, Egyptian lvir 6 ¼ Sn 8 8, Egypt ian pr. April 45 Br., pr. Mai-Juni 45 ½ Br, pr. Juni-Juli 45 ¾ Br., pr. fair 7, Dhollerah middj. 3 ½⅛, Dhollerah good mfaah

b * 8 1 2

Juli-August 46 Br. Kaffee matt. Umsatz 3000 Sack j Petroleum matt, Standard white loco 7,60 Br., 7,40 Gd. 114““ 4 *⁸, Dhollerah good, fair 48,

Wetter: 4 8

New-York, 28. April. (W. T. B.) Nemw-Orleans 10 ½. Petroleum in New-York 8 Gd., do. in Phila- delphia 7 ¼ Gd., rohes Petroleum 6 ½, do. Pi;pe lne gertificats D. 83 C. Mehl 4 D. 75 C. Rother Winterweizen 1 D. 27 C. pr. Juni 1 D. 20 C. Mais (old mixed) 62 C. Zucker (-air 4 . 8 . 8 5 1 8 refining Muscovados) 7 ½. Kaffee (Rio-) 11 ¾. Schmalz Xr 1“ 8 1 8 ““ 8 Wilcox) 1 115/16. do. Fairbanks 11 ¾⅜, do.é Rohe & Brothers 11¹⁵⁄16.

1““ 4 6 Waarenbericht. Baumwolle in New-Yor 10 do. in el Weizen pr. laufenden Monat 1 D. 26 ¾ C., do. pr. Mai 1 D. 22 ½ C., 8— 5 E1’ X““ Speck (short clear) 9 ¼ C. Getreidefracht 4 ¼.

Berlin, 28. April. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen

und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht-

lichem Taxator.) [Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren 8 . 8

Posten frei hier.] Wenn auch in beendeter Woche besserer Be- 8 2

gehr sich zeigte, so war dieser dennoch nicht im Stande auf die 8

Preise einzuwirken. Dieselben sind gegen die Vorwoche nur * 1 1111“ 8 8 6

wenig verändert. Roheisen: Der Glasgower Markt verkehrt in 8 3 88—. 8 b“ 8 1 B 11““ 8 8 2 4

11““ ist ““ Warrants xR 8— W“ 11“ .“ ““ —— .

schwankend notiren sh. 9 d. Cassa pro Ton, Middles b 1 8s 8 111X“; 8 ““ 4 8

recht fest. Bisher ist hier fremdländinches Eisen 6 3 s 9 Sgeeen 8 vessess ee er . die e 8 8 ür das Vierteljahr. r Berlin außer den Post-Anstalten au e Expe-

V

nicht eingetroffen und promptes Eisen macht sich immer seltener, 1“ 8 d 1 i 1 (Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 B₰4S5. 8 dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

von Hamburg wie Stettin sind indess Abladungen schon avisirt. 1

Es gelten auf Lieferung gute und beste Marken schottisches Roh- 8 8 R eisen 7,40 à 8,20, englisches 6,20 à 6,40 und deutsches Giesserei-

eisen 7,40 à 8,40. Eisenbahnschienen in ganzen Längen zu Bauten

8,00 à 8,50. Walzeisen 13,00 à 13,50 und Bleche 18,00 à 22,00.

8

Berlin, S

8 5 2.

..——

schinenmeister H. Geisler. Die

4 bis 6 Uhr: Das Gefängniß. Lustspiel in 4 Akten

Hof⸗Musikdirektors Herrn

pr. April 7,40 Gd., pr. August-Dezember 7,95 Gd. Wetter:

Feucht. Pest, 28. April. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine fest, pr. Frühjahr 11,80 Gd., 11,85 Br., pr. Herbst 10,75 Gd.,

10,80 Br. Mais pr. Mai-Juni 5,97 Gd., 6,00 Br., Wetter: Trübe. Amsterdam, 28. April. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). pr. Oktober 209. Amsterdam, 28. April. (W. T. B.) Bancazinn 52. Antwerpen, 28. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Roggen steigend. Hafer gefragt. Gerste fest.

Roggen pr. Mai 250,

Weizen behauptet.

45 ⁄16, Madras Tinnevelly good

Paxris, 28. April. 3 Produktenmarkt. Mai 29,00, pr. Mai-August 28 5 Mehl fest, pr. April 63,00,

Kohlraps 12 ½.

zember 74,75. Spiritus still,

Rohzucker 880

Dhollerah good 5 ½, Oomra fair 4 316, Oomr ir 4 8 good 5 ¼⁄8, Scinde fair 315⁄16, Bengal fair 41

4 ⁄16, Madras Western good fair 49⁄16. (W. T. B.) Weizen fest,

62,25, pr. September-Dezember Rüböl b 125 2 . Lehauptet, pr. Apri 71,75, pr. Mai 71,75, pr. Mai-August 72,50, pr.

pr. Mai-August 60,75, pr. September- 54 Paris, 28. Aril (W.I T. B. ö“ loco fest, 60,50 à 60 75.

Zucker matt, Nr. 3 pr. 100 kg pr. April 70.0 ei 8 pr. Mai-Angust 71,50, pr. Gtagee pril 70,70, pr. Mai 71,10,

8, Oomra al fa 16, Bengal good fair fair 5 8, Madras Western fair

pr. April 29,25, pr. 0, pr. September-Dezember 27,0.

pr. Mai 62,75, pr. Mai-August 100 kg.

Kupfer etwas ermässigt, englisches und amerikanisches 131,00 à. 134,00. Mansfelder 138.00 à 138,50. Zinn ruhig, Banka 185,00 à 186,00 und prima engl. Lammzinn 180,00 à 181,00. Zink un- verändert, schlesischer Hüttenzink 33,00 à 33,50. Blei ruhig Harzer, Sächsisches und Schlesisches 30,75 à 31,00. Kohlen und Koks ruhig, Schmiedekohlen nach Qualität bis 68,00 pro 40 hect. schlesischer und westfälischer Schmelzkoks 2,00 à 2,20 pro

pr. April 60,00, pr. Mai 60,50, 21. Mai

Weis

anuar 62,75.

Generalversammlungen.

Rheinisch-Westfälischer Lloyd, Transport-Versiche- hhe . in M.'Gladbach- 8 ers. Rheinisch-Westfälische Rückversicherungs-Actien- ö in M.-Gladbach. Ord. zu dan.- adbach.

Ord. Gen.- zu M.-Gladbach. 8

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗

haus. 109. Vorstellung. Zum 1. Male: Coppelia. Phantastisches Ballet in 3 Aufzügen von Ch. Nuit⸗ ter und A. Saint⸗Leon. Musik von Leo Delibes. Für die hiesige Königliche Bühne bearbeitet und in Scene gesetzt von Paul Taglioni. Vorher: Die Eifersüchtigen. Lustspiel in 1 Akt von R. Be⸗ nedir. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 112. Vorstellung. Don Carlos, Infant von Spanien. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 110. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhac und Ludoviec Halévy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Tag⸗ lioni. (Frl. Tagliana, Hr. Ernst, Hr. Krolop). Anfang 7 Uhr.

Vorletztes Auftreten des Frl. Tagliana in dieser Saison.

chauspielhaus. 113. Vorstellung. Der Leib⸗ arzt. Lustspiel in 4 Akten, mit Einfügung einer Riehlschen Idee, von Leopold Günther. Anfang 7 Uhr.

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn Sonnabend: Zum vorletzten Male (kleine Preise): Die Schwestern. Großes Ausstattungsstuück mit Ballets in 9 Bildern, nach dem gleichnamigen Ro⸗ man von G. Ebers. Musik von G. Lehnhardt. Ballets, komponirt und arrangirt vom Balletmeister Brus. Dekorationen gemalt von Hartwig. Die Maschinerien nach Angabe und geleitet vom Ma⸗ ister ostüme entworfen und angefertigt unter Leitung des Ober⸗Garderobiers Happel. Die Requisiten nach Originalen des König⸗ lichen Museums und anderen Vorlagen. Elektrische Beleuchtung vom Inspektor Krämer. In Secene ge⸗ setzt von Emil Hahn.

Residenz-Theater. Sonnabend: Zum 1. Male: Das undankbare Alter. Lustspiel in 3 Akten von Ed. Pailleron.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Sonntag: Bei günstigem Wetter vor der Vorstellung: Concert im Sommer⸗ garten. Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Ostend⸗Theaters. Die Tochter Belial’'s.

Stadt-Theater. Sonnabend: Der Baron aus Amerika. Posse in 3 Aufzügen von R. Fels. e“ Sie weint. Lustspiel in 1 Akt von Si⸗ esius.

Sonntag: Abschieds⸗Vorstellung.

Germania-Theater. Sonnabend: Gaftspiel

des Frl. Clara Bonné und des Hrn. Louis Thimm.

Zum letzten Male: Die Spitzenkönigin. Ori⸗

ginal⸗Lebensbild mit Gesang in 3 Akten (5 Bildern)

von ugo Müller und A. L Arronge. Bial.

Sonntag: Zum 1. Male: Die Kohlenschulz'n. Posse mit Gesang. 8 vIX“

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: En⸗ semble⸗Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗

Thegters. Zum 30. Male: Hopfenrath’'s Erben. Volksstück mit Gesang in 5 Akten von H. Wilken.

Musik von

Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Hopfenrath's Erben. Vor derselben, bei günstiger Witterung: Großes Promenaden⸗ Concert. Während der Pausen: Brillante Illumi⸗ nation der großen Promenade. Nachmittags, von von R. Benedir. I1 Montag: Hopfenrath's Erbeu. *

(oncert-Haus. Concert des Kgal. Bilsec. 80

Schluß der Saison am 30. April.

Familien⸗Nach richten.

Verlobt: Frl. Julie Böhn mit Hrn. Amts⸗ richter Adolf Hante (Groß⸗Borek— Rosenberg O./S.). Frl. Gertrud v. Prittwitz mit Hrn. Pfarrer Otto Hohenthal (Schmoltschütz Frieders⸗ dorf bei Seelow N./M.). 3

Verehelicht: Hr. Landschaftsmaler Otto Rabe mit Frl. Emma v. Lübtow (Königsberg). Hr. Fritz v. d. Osten⸗Penkun mit Frl. Marie Freiin v. Eickstedt⸗Peterswaldt (Hohenholz). Hr. Pastor Johannes v. Scheven mit Frl. Dorotheg Bindemann (Leopoldshagen bei Ducherow). Hr. Diakonus Gottwalt Freiherr v. Teubern

888 Gl Lina Berk (Chemnitz —Alzei in Rhein⸗ Hessen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Oberlehrer Dr. Albracht (Pforta). Eine Tochter: Hrn. Seeehemn Contpagate ⸗Chef Bernhard v. Krosigk (Berlin). Hrn. Hauptme Gevers Ehäresig. (Verlin n. Hauptmann Gevers

Gestorben: Hr. Baumeister Hermann Scheible (Stuttgart). Hrn. Pastor E. Geyer Tochter Dorothee (Kuhz).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Der hinter dem Lehrer Joseph Schmidt aus Eislingen am 4. Dezember 1878 erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert. (A. 5156.) Cassel, den 23. April 1881. Königliche Staatsanwaltschaft. Stintzing.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

112870] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Liquorist Karl Arnould, zu Metz wohnhaft, klagt gegen den Eigenthümer A. Guillaume früher zu Metz, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen gelieferten Waaren, mit dem Antrage auf Zahlung von 107,32 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf

den 4. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. „, e ((Cimos, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

d2srn Oeffentliche Zustellung.

Der Weingroßhändler E. v. Strobel zu Kreuz⸗ nach wohnhaft, klagt gegen die Gebrüder Hirschbühl, ehemals Wirthe, früher zu Metz, jetzt ohne bekann⸗ ten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen gelieferten Waaren mit dem Antrage auf Zahlung von 219,80 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf

den 4. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Al. Kimkenbach, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[12869] Auszug.

Die zu Baventhal ohne besonderes Geschäft wohnende Emma, geb. Fichtel, Ehefrau des daselbst wohnenden Kaufmanns und Fabrikanten Carl Krefft hat am 11. April 1881 unter Bestellung des zu Cöln wohnenden Rechtsanwalts Franz Hauck gegen ihren genannten Ehemann die Klage auf Aufl sung der zwischen ihr und ihrem Ehemanne bestehenden Errungenschaftsgemeinschaft beim Kgl. Landgerichte in Cöln angestellt mit dem Antrage: die völlige Gütertrennung auszusprechen und die Parteien zum

wecke der Auseinandersetzung vor den Kgl. Notar

oecke zu Cöln zu verweisen.

Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage ist die öffentliche Sitzung der III. Civilkammer des §gl. Landgerichts zu Cöln vom 23. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr, bestimmt worden.

Cöln, den 13. April 1881.

Für die Richtigkeit dieses Auszuges: Hauck, eeheheihe d bvu*

Vorstehender Auszug wird hiermit verö icht.

Cöln, den 22. Aprel 1881. Zegüeasn

n Bau, Gerichtsschreiber des Köoöniglichen Landgerichts.

[12873]

Die Firma Michael & Schilling zu Delmenhorst, klagt gegen den Schneider Grönemeyer, früher zu D elmenhorst, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Forderung aus Rechnung für gelieferte Waaren mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 297 15 und ladet denselben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht Delmenhorst, Abth. I auf den

21. Juni d. J., Vorm. 10 Uhr, Vorstehender Klageauszug wird dem Beklagten hiermit öffentlich zugestellt.

Delmenhorst, 1881, April 23. Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Amtsgerichts. Humm,

Gerichtsschreiber⸗Gehülfe.

I““

[13046 Bekanntmachung. In Sachen der Marie Anna Grieselhuber, Ehe⸗ frau von Christoph Legrand, Förster, zu Dieblingen, Klägerin im Armenrechte, vertreten durch Rechtsan⸗ walt Dr. Vohsen hier, gegen den genannten Christoph Legrand, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, hat der durch Urtheil des Landgerichts hier vom 30. März 1881 beauftragte Notar Cullmann zu Forbach zu der verordneten Liquidation Termin anberaumt auf den 3. Mai 1881, Vorm. 9 Uhr, in seiner Amtsstube zu Forbach, was hiermit betannt gemacht wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung. Saargemünd, den 27. April 1881. Der Obersekretär Erren.

[12879) Bekanntmachung.

Die Katharina Handeling, Ehefrau von Johann Schwartz, der Junge, Ackerer, beide in Hambach wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Prinz, hat gegen ihren vorgenannten Ehemann Klage auf Gütertrennung bei dem hiesigen Landgerichte erhoben und ist zur Verhandlung die Sitzung des Kais. Landgerichts von 8* 1—

Montag, den 13. Juni d. J.,

Vormittags 9 Uhr, bestimmt, was hiermit bekannt gemacht wird.

Saargemünd, den 22. April 1881.

Der Obersekretär Erren.

[12824] Bekanntmachung.

Die zum Neubau der General⸗Militär⸗Kasse hier⸗ selbst erforderlichen Schmiedearbeiten sollen im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Bedingungen und der Kostenanschlag sind in unserem Geschäftslokale, Michaelkirchplatz Nr. 17, einzusehen und verschlossene Offerten bis zum 9. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, daselbst einzureichen.

Berlin, den 27. April 1881.

Königl. Garnison⸗Verwaltung.

[12936]

Kündigung, bezw. Convertirung

der sämmtlichen viereinhalbprozentigen An⸗ leihescheine des Waldenburger Kreises 9 III. Emission. Auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 16. April 1881 werden hiermit sämmtliche viereinhalbprozentige

Waldenburger Kreisanleihescheine III. Emission zur Rückzahlung am 1. November 1881 von uns gekündigt.

Die Inhaber derselben werden demgemäß aufge⸗ fordert, den Nennwerth der gekündigten Anlelbe⸗ scheine, deren Verzinsung am 1. November 1881 aufhört, gegen Zurücklieferung der Anleihescheine in kursfähigem Zustande nebst Zinsscheinen Reihe I. Nr. 4 bis inkl. 10 und Anweisungen vom 1. No⸗ vember 1881 ab, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage, bei der Kreis⸗Communalkasse hierselbst gegen Quittung baar in Empfang zu nehmen. Die Stückzinsen für die Zeit vom 1. Juli bis inkl. 31. Oktober 1881 werden bei Einlieferung des Zinsscheines Reihe I. Nr. 4 ausgezahlt werden. Sofern der Zinsschein Reihe I. Nr. 4 nicht mit zur Ablieferung kommt, werden die Zinsen vom 1. No⸗ vember bis ult. Dezember 1881 vom Kapital in Abzug gebracht. Die Beträge etwa fehlender Zins⸗ scheine Reihe I. Nr. 5 bis inkl. 10 werden voll vom Capital abgezogen.

Gleichzeitig wird hiermit den Inhabern vorbe⸗ zeichneter Kreisanleihescheine freigestellt, dieselben in der Zeit vom 1. Juni bis ult. Juli 1881 bei der Kreis⸗Communalkasse hierselbst oder bei der hiesigen Communalständischen Bankagentur behufs Abstem⸗ pelung der Anleihescheine auf 4 % Zinsen pro anno vorzulegen.

„Denjenigen Inhabern solcher Anleihescheine, welche hiervon Gebrauch machen, wird eine Convertirungs⸗ prämie von einem halben Prozent nach erfolgter Ab⸗ stempelung sofort baar ausgezahlt, und der am 2. Ja⸗ nuar 1882 fällige Zinsschein Reihe I. Nr. 4 unver⸗ kürzt belassen, so daß die convertirten Anleihescheine den vollen Zinsgenuß zu 4 ½ % bis inkl. 31. Dezember 1881 behalten. .

Waldenburg, den 28. April 1881.

Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Waldenburg.

In Gemäßheit der Bestimmungen §§. 39, 41, 46 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken (Ges. Samml. de 1850 S. 119/120) wird am 18. Mai d. Js., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Unterwasserstraße 5 hierselbst, die halbjährlich vor⸗ zunehmende Verloosung von Rentenbriefen, so⸗ wie die Vernichtung früher ausgelooster und einge⸗ lieferter Rentenbriefe nebst Coupons unter Zuziehung der von der Provinzial⸗Vertretung gewählten Ab⸗ geordneten und eines Notars stattfinden. Berlin, den 23. April 1881. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg. Heyder. 1

““

Erfurter Eisenbahn.

Die Ausloosung der auf

Grund §. 6 des Allerhöchsten

8 „Privilegiums vom 12. Novem⸗

ber 1879 zu amortisirenden 4 ½ % igen Prioritäts⸗

Obligationen⸗Stücke findet Montag, den 30. Mai

d. Is., Nachmittags 3 ½ Uhr, in unserem Büreau hierselbst statt.

Nordhausen, den 27. April 1881. Die Direktion.

[13043]

sind, hierdurch aufgefordert, längstens

einzureichen. WSLeipzig, den 27. April 1881.

Bekanntmachun

2 Nach eingetretener Erledigung des von Dr. Wilhelm . Krug, weiland ordentlichen essor an hiesiger Universität gestifteten, für solche Studirende, welche entweder von Johann Christian ug, weiland Churfürstlich Sächs. Amtsverwalter und Rentbeamten zu Gräfenhainichen oder von August Wilhelm Hartmann von Zenge, weiland Königl. Preuß. Generalmajor und Gouverneur in Frankfurt a. O. in gerader Linie abstammen, bestimmten Studirenden, welche Kraft ihrer Abstammung einen Anspruch auf dieses Stipendium zu machen gesonnen

Ir., & 8 8 den 14. Mai 1881 ihre Gesuche sammt glaubhaften Nachweisen über ihre Abstammung in der Universitäts⸗Canglei allhier

Familien⸗Stipendii, werden diejenigen

Der akademische Senat. Dr. Luthardt, 88

Dr. Meltzer, Univ.⸗Secr.

Orden zweiter Klasse zu verleihen.

lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen die Erlaubniß

4. Armee⸗Inspektion;

lichen Hoheit, Major von Panwit, à la suite des 1. Garde⸗

vpon Neukirchen genannt von Nyvenheim.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

Reicchsamt des Innern zu ernennen.

Das in Glasgow neu erbaute, mit einer Maschine von

mxmne

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Großherzoglich oldenburgischen Kammerherrn Frei⸗ herrn von Rössing zu Oldenburg den Rothen Adler⸗

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren vom Stabe Sr. Kaiser⸗

zur Anlegung der ihnen verliehenen Kaiserlich russischen Orden zu ertheilen, und zwar: des St. Annen⸗Ordens erster Klasse: dem General⸗Major Mischke, Chef des Stabes der

des St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse: dem persönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlichen und König⸗ Regiments z. F.; sowie . des St. Stanislaus⸗Ordens zweiter Klasse: den persönlichen Adjutanten Sr. Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit, Major von Pfuhlstein und Rittmeister à la suite des 2. Leib⸗Husaren⸗Regiments Nr. 2, Freiherrn

Deutsches Reich.

den Königlich preußischen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath und vortragenden Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe, Theodor Lohmann, zum Kaiserlichen Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im

195 nominellen Pferdekräften versehene eiserne Dampfschiff „Albingia“ von 1201,27 Register⸗Tons Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaftzu Ham⸗ burg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 8. d. M. vom Kaiserlichen Konsulat zu Glasgow ein Flaggenattest ertheilt

worden.

Bekanntmachung. Finheitlicher Packetportotarif im Verkehr zwischen g der ehes und Frankreich.

Vom 1. Mai d. J. ab tritt im Verkehr zwischen Deutsch⸗ land und Frankreich ein einheitlicher Portotarif für Postpackete ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 3 kg in Wirksamkeit. Danach kostet ein Packet bis zum Gewicht von 3 kg 80 oder 1 Fr. Das Porto ist vom Absender im Voraus zu entrichten. Die Postpackete dürfen in keiner Ausdehnung 60 cm überschreiten; ihr Volumen ist auf 20 Kubikdecimeter begrenzt. Ueber die sonstigen Ver⸗ sendungs⸗Bedingungen, Gewährleistung u. s. w. ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.

Berlin W., den 25. April 1881.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Rittmeister der Reserve Grafen Constantin zu Stol⸗ berg⸗Wernigerode in Bunzlau zum Landrath, die Gerichtsassessoren Koch und Brehme zu Amts⸗ ich sowie 1*8 soist rigen Kriminal⸗Polizeiinspektor Hermann Krueger in Berlin zum Polizei⸗Rath zu ernennen; den Rechtsanwälten Meyersburg in Celle und Göt⸗ ting in Hildesheim, sowie den Rechtsanwälten und Notaren Vissering in een Brickwedde in Osnabrück und lmann in Vienenburg, G -— Rechtsanwälten und Notaren Spohr in Cassel, Dr. Wolff in Marburg und Gleim in Rotenburg a. F., den Rechtsanwälten Dr. Friedleben in Frankfurt a./M. und Thoenges in Wiesbaden, den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Berg in Frankfurt a./M., Dr. Müller daselbst und Aßmann in Ehrenbreitstein, Sees den Rechtsanwälten Hagen und Ernst Victor Rath. in Bonn, Bremig in Coblenz und Schauseil in Düssel⸗ dorf den Charakter als Justiz⸗Rath zu verleihen. ½ͥ 2.☚—

lautender A

Ausfertigung auf den Inhaber lautender An⸗

weeeahescheine ber tadt Gumbinnen zum Betrage von 150000

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

von Massenquartieren für ein zweites nach Gumbinnen zu verlegendes Infanterie⸗Bataillon nebst dem Regimentsstab erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats vom 14. Juli 1880 111] zu diesem Zwecke auf jeden Juhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Stadtanleihe⸗ scheine im Betrage von 150 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, zur Ausstellung von Stadtanleihescheinen zum Betrage von 150 000 ℳ, in Buchstaben: Einhundertfünfzigtausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 8

50 000 zu 1000

50 000 zu 500

50 000 zu 200 8. zusammen 150 000 8 8 nach dem anliegenden Muster anzufertigen, mit 4 ½ % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Verloo⸗ sung jährlich vom 1. April 1881 ab mit wenigstens einem und einem halben Prozent des Kapitales, unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Er⸗ theilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Stadtanleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. 1 Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Stadtanleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen. 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 4. April 1881. 1u“ B 111“ 8. 8 Der Minister des Innern. 11u“ Im Allerhöchsten Auftrage: von Bismarck. Bitter. orhn Puttkamer.

Regierungsbezirk Gumbinnen.

(Stadtwappen.) Gumbinner Stadtanleiheschein

dritte Ausgabe

Buchstabe Nr... über . .. Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 4. April 1881 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen pro 1881 Stück .. . . Seite .. .. und Gesetz⸗Sammlung für 1881 Seite.. laufende Nrr. )

Wir Magistrat der Stadt Gumbinnen urkunden unb bekennen hiermit, daß der Inhaber dieses Schuldscheins der hiesigen Stadt ein Darlehn von Mark, schreibe .. .. Mark Reichswährung ge⸗ geben hat, dessen Empfang wir hiermit bescheinigen, indem wir ver⸗ sprechen, dasselbe vom 1. April 1881 ab mit vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und jedem Vorzeiger dieses, unter den folgenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen, prompt binnen spä⸗ testens zwei und dreißig Jahren zurückzuzahlen.

1) Es werden ausgegeben und mit folgenden Nummern von 1 bis

400 versehen: 6 88 50 Stück à 1000 eEeEE1.“ 8 —“—

2) Jedem Anleiheschein werden zehn Zinsscheine für den Zeit⸗ raum vom 1. April 1881 bis dahin 1886 beigegeben, zahlbar post⸗ numerando am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres.

3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden fünf Jahre werden neue 2üeeüscheine für je fünf Jahre nach vorheriger öffentlicher Be⸗ kanntmachung von der Stadt⸗Hauptkasse an die Vorzeiger der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung ausgereicht. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins⸗ scheinreihe an den In sher 5 Schuldverschreibung, sofern deren

orzeigung rechtzeitig geschen ist.

8 88” Zinsscheine⸗ belücsen nur der Unterschrift des Rendanten,

die der Magistratsmitglieder wird auf ihnen durch den Druck her⸗

stellt. 1 1

g- 4) Die Verzinsung erfolgt zu vier und einem halben Prozent in

den gedachten halbjährigen Terminen.

8 Zur Tilgung und Verzinsung dieser 150 000 wird im Stadthaushalts⸗Etat eine Summe von 9000 jährlich ausgewor⸗ en, durch welche in Gemäßheit des aufgestellten Tilgungsplanes, bei sennet Tilgung und abnehmenden Zinszahlungen in spätestens zwei und dreißig Jahren die Schuld getilgt werden wird. Nach Maßgabe des Tilgungsplanes findet jährlich in der 769 Woche des Monats März die veleosaa der Anleihescheine in öffentlicher Stadtverord⸗ netenversammlung statt. 1 8 Persan Aucgahlun 8₰ ausgeloosten Anleihescheine erfolgt am 1. Oktober desselben Jahres und auch in der nach dem Eintritt dieses

aälligkeitstermines folgenden Zeit nach dem Nennwerthe auf der

Stadtkasse gegen Rückgabe der Anleihescheine nebst Zinsscheinen und

den Anweisungen. Sollten die ausgereichten Zinsscheine fehlen, so

wird der Betrag der fehlenden zurü⸗ ehalten und zur Einlösung der⸗ selben verwendet, event. den Gläubigern nachgezahlt.

7) Gleich nach erfolgter Ausloosung werden die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine, unter Bezeichnung ihrer Buch⸗ staben, Nummern und Beträge, sowie des Termines, an

stpreußen.

8) Werden die ausgeloosten Anleihescheine nicht bis zum 1. Ok⸗ tober desselben Jahres zur Einlösung eingereicht, so hört mit diesem Tage die Verzinsung der ausgeloosten Anleihescheine auf.

9) Auf die Beträge der ausgeloosten Anleihescheine, die nicht eingelöst werden, haben die Eigenthümer nur insoweit ein Recht, als sie sich noch binnen dreißig Jahren nach eingetretener Fälligkeit melden und verjähren diese demnächst zu Gunsten der Stadtkommune. 10) Der Stadtgemeinde bleibt das Recht, den Tilgungsstock zu verstärken. 4 1

11) Wenn die Stadtgemelnde es vorziehen sollte, die zu tilgenden Anleihescheine statt der Ausloosung aus freier Hand zu erwerben, so werden die auf diesem Wege getilgten Nummern jedesmal durch die unter Nr. 7 bezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemacht.

12) Den Gläubigern steht kein Kündigungsrecht zu. 8 13) Die getilgten Anleihescheine werden in Gegenwart des Ma gistrats, unter Zuziehung einer Gerichtsperson oder eines Notars vernichtet. 2 . 14) Die fälligen Zinsscheine werden von der Stadtkasse an Za lungsstatt angenommen. 1u“ 15) Der Betrag der fälligen Zinsscheine wird an jeden Vorzeiger gegen Auslieferung derselben zu den festgesetzten Terminen und auch in der nach dem Eintritt dieser Fälligkeitstermine folgenden Zeit aus der Stadtkasse gezahlt. 1 7

16) Die rückständigen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt⸗ kommune, wenn sie nicht in den nächsten vier Kalenderjahren nach dem Fälligkeitsjahre bei der Stadtkasse abgehoben werden.

17) Das Au gebor und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§. 838. und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 (Reichsgesetzblatt S. 83) bezw. nach §. 20 des Ausfüh⸗ rungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 Ges. S. S., 281). 15

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden, doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwal⸗ tung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel⸗ deten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. 1u 2

18) Das gesammte Vermögen und die Steuerkraft der Stadt⸗ gemeinde Gumbinnen haftet den Gläubigern für diese Schuld.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Gumbinnen den .. ten 8 (L. S.) Der Magistrat. u“

(Eigenhändige Unterschrift des Magistratsvorsitz .

und zweier Magistratsmitglieder unter Beifügung der Amtstitel.) Die Stadtkasse

(Unterschrift.) G

Hierzu sind zehn Zinsscheine Eingetragen in die Kassenkon⸗ Setie I. Ne. 1 bis 10 nebct An⸗ teces Peitte.,..,.. weisung ausgereicht. 8

1“ Reihe ... Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Nr. ...

u.. Zinsschein 8 zum Gumbinner Stadtanleiheschein . te Ausgabe Buchstabe .. Nr.. über zu Prozent Zinsen über .

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .ten 18. ab die Winsen des vorbenannten Stadtanleihescheins für das Halbjahr vom . . ten . . . . 18 .. bis . . ten 18.„ mit geschrieben 9 Mark .. Pfennige“ bei der Stadtkasse zu Gumbinnen. Gumbinnen, den . . ten 21 Der Magistrat. (Unterschrift.) Eingetragen Kontrole 1 E“ 2 Dieser Zinsschein ist ung. Die Stadtkasse wenn dessen Geldbetrag nicht inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des (Unterschrift.) Kalenderjahres der Fälligkeit er⸗ EII1163“ b C“] Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen. Anweisung 4 zum Gumbinner Stadtanleiheschein .. . te Ausgabe Buchstabe .. Nr.. über zu Prozent Zinsen.

1“

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zum obigen Gumbinner Stadtanleiheschein die. . . te Reihe von Zins⸗ scheinen für die fünf Jahre vom . . . ten. 18.. bis .. ten 18 ‧„J. bei der Stadtkasse zu Gumbinnen, sofern nicht recht⸗ zeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihe⸗ scheins dagegen Widerspruch erhoben wird. 11“ Gumbinnen, den . . ten Der Magistrat. (Unterschrift.) Eingetragen Kontrole Seite... 4 Pie Stadtkasse.

w

2

elchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt vemacht und die Eigenthümer zur Einl aufgefordert. 84e Vekanntmachung erfolgt 6, 3, 2 und onat vor dem Za lungstermin im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, in der Preußisch⸗Littauischen Zeitung und im Deutschen Reichs⸗ und Hreessiren Staats⸗Anzeiger. 8— eines dieser Blätter eingehen sollte, wird nach Bestimmung der Königlichen Regierung an

die Peeeene en; PFsaee zu Gumbinnen am 3. Juni 1880 beschlossen hat,

1“ 38

zur Beschaffung

dessen Stelle ein entsprechendes anderes treten.

Anmerkung für die Zinsscheine und Anweisungen. Die eene ernerschefües des Magistratsvorsitzenden und der beiden Magistratzmitglieder können mit Lettern oder Faesimile⸗ Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein, bezw. jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 11“ p