Prioritäts⸗Anleihe 135 000 ℳ, Amortisations⸗Anleihe 15 000 ℳ, Finlage in den Reservefonds 46 500 ℳ, Einlage in den Ernecuerungs⸗ onds 297 835 ℳ, Tantièmen 17 585 ℳ Zur Zahlung von 5 %
Dividende an die Besitzer der Stammprioritäten werden ferner 1 087 500 ℳ verwendet, während dem Fonds für Dividendenrück⸗ ände 137 912 ℳ zufallen. Die Eisenbahnsteuer erfordert 31 126 ℳ, und 10 684 ℳ gehen auf die neue Rechnung über. Außer der 1880er Dividende werden auf den Coupon des Jahres 1872 noch 7 ½ ℳ oder 1¼ % vertheilt; bisher waren bei der Märkisch⸗Posener Bahn nach Salings „Börsen⸗Papiere“ noch 1511⁄120 % Dividenden der Stamm⸗ prioritäten rückständig, deren Ziffer sich demnach auf 14 % ermäßigt; auf den 1872er Coupon bleiben noch 11¼12 % zu bezahlen. G Miainz, 30. April. (W. T. B.) In der heutigen General⸗ versammlung der Hessischen Ludwigsbahn wurde die Tages⸗ ordnung einstimmig genehmigt und die Dividende auf 4 % festgesetzt. Antwerpen, 29. April. (W. T. B.) Die Wollauktion ist heute geschlossen worden; angeboten waren 2835 B., verkauft wur⸗ den 1637 B. Preise unverändert.
New⸗York, 29. April. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 47 000 B., Aus⸗ fuhr nach Großbritannien 32 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 30 000 B., Vorrath 606 000 B.
Verkehrs⸗Anstalten. 8
Bellinzona, 28. April. (N. Zürch. Ztg.) Heute wurde der Kehrtunnel von Freggio bei Faido (Länge 1567 m) durchbrochen.
New⸗York, 29. April. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Herder“ ist hier eingetroffen.
Berlin, 30. April 1881.
über die Thätigkeit der geologischen Landes⸗ anstalt im Jahre 1880.
Die Aufnahmearbeiten der geologischen Landesanstalt sind im Jahre 1880 in denselben Gebieten wie in den Vor⸗ jahren fortgeführt worden, nämlich im Harz, in Thüringen, in der Provinz Hessen⸗Nassau, in der Rheinprovinz, in der Provinz Brandenburg und westlich der Elbe in der Gegend von Stendal und Gardelegen. Die Ausdehnung der Arbeiten auf die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen ist vorbereitet worden. Die Aufnahmen der Anstalt werden sich dort an diejenigen anschließen, welche bisher durch die sehr erfolgreiche Thätigkeit der Königsberger physikalisch⸗ökonomischen Gesell⸗ schaft zu Stande gekommen sind, jedoch wird von dem Maß⸗ stabe 1: 100 000 zu dem von 1:25 000, wie in den übrigen Landestheilen, übergegangen werden.
1) Der Harz.
Im Mittelharze setzte Landesgeologe Dr. Lossen die Untersuchungen östlich der Brockengruppe in den Meßtischblät⸗ tern Elbingerode und Blankenburg unter besonderer Berück⸗ sichtigung der Gliederungs⸗ und Lagerungsverhältnisse der Elbingeroder Devon⸗Mulde, der darin auftretenden Eisenerz⸗ lagerstätten und der hindurchsetzenden Eruptivgesteinsgruppe fort. Es fanden zu diesem Behufe Begehungen, zum Theil gemeinschaftlich mit dem Landesgeologen Dr. Kayser, in der
“ “
Osthälfte des Blattes Elbingerode und in der Westhälfte des
Blattes Blankenburg statt. Außerdem wurden von demselben petrographisch⸗geologische Voruntersuchungen in der Umgegend von Harzburg und Ilsenburg auf der N.⸗ und NW.⸗Seite des Brockens ausgeführt.
Landesgeologe Dr. Kayser vollendete die Revision des Blattes Riefensbeck auf der Grundlage der neuen General⸗ stabsaufnahme desselben, revidirte seine früheren Aufnahmen in dem südöstlichen Theile des Blattes Elbingerode und kar⸗ tirte den südwestlichen Theil des Blattes Blankenburg. So⸗ dann wurde die Revision des südlichen Theiles des Blattes Braunlage, insbesondere in der Gegend von St. Andregs⸗ berg in Angriff genommen.
Im Westharze kartirte Bergrath Dr. von Groddeck die Devon⸗ und Culmbildungen in dem südöstlichen Theile des Blattes Hahausen und in dem nordöstlichen Theile des Blattes Seesen auf Grundlage der neuen topographischen Generalstabsaufnahme.
Innerhalb des Blattes Zellerfeld stellte Sekretär Halfar
den sehr gestörten Verlauf der Calceolaschichten im nordwest⸗
lichen und nordöstlichen Theile des Blattes unter gleichzeitiger
Kartirung der angrenzenden Glieder des Devons und des Culms fest.
Am Nordrande des Harzes brachte Professor Dr. Dames
in dem Blatte Quedlinburg die Kartirung der jüngeren For⸗ mationen bis auf eine letzte Revision zum Abschluß. 2) Das thüringische Becken.
Fritsch die Sektion Teutschenthal in der letzten Revision. Die⸗ selbe bildet den Abschluß einer aus den Blälttern Riestedt, Schraplau, Teutschenthal, Ziegelroda, Querfurt, Schafstedt, Wiehe, Bibra und Freiburg zusammengesetzten Serie, welche nunmehr baldig zur Ausgabe gelangen wird.
Derselbe setzte die Bearbeitung der Blätter Halle, Gröbus, Kölsa, Merseburg, Kötschau und Lützen fort.
Weiter gegen Südwesten, am Oberlaufe der Unstrut, vollendete Landesgeologe Dr. Speyer die Aufnahme des Blattes Tennstedt und brachte auch die neu in Angriff ge⸗ nommene Kartirung der Blätter Gräfen⸗Tonna und Andis⸗ leben zum Abschluß, so daß nunmehr eine aus diesen drei Blättern und dem Blatte Gebesee zusammengesetzte Serie druckfertig vorliegt.
In der Nähe führte Professor Dr. Bauer die Aufnahme der Blätter Henningleben und Gotha zu Ende und maächte Orientirungstouren innerhalb des südlich an Blatt Gotha angrenzenden Blattes Ohrdruf.
Dr. Bornemann führte eine theilweise Revision seiner
Aufnahme innerhalb des Blattes Berka zum Anschluß an Blatt Henningsleben aus. Im Thüringer Walde selbst setzte Landesgeologe Pro⸗ fessor Dr. Weiß die Untersuchungen innerhalb der Blätter Brotterode und Friedrichsroda, und zwar insbesondere in der Umgebung von Klein⸗Schmalkalden und im Georgenthale, sowie in dem Grenzgebiete beider Blätter fort.
Prosessor Dr. von Fritsch führte die Aufnahme der Blät⸗ ter Suhl und Schleusingen weiter durch und unternahm einige Orientirungstouren in dem Blatte Schwarza.
Im Südwesten des Thüringer Waldes wurden von Dr. Bücking in dem ehemaligen Aufnahmegebiete des Hofraths Direktor Dr. Emmrich im Meiningenschen die Blätter Alten⸗ breitungen und Helmershausen, sowie Theile der Blätter Oberkatz und Wasungen revidirt.
Herr Frantzen beschloß die Revision des südlichen Theiles des Blattes Wasungen und setzte diejenige des Blattes Mei⸗
anstoßenden Blattes Dingeleben. Professor Dr. Schmid das Blatt Osthausen.
Untersuchungen innerhalb des Blattes Arnstadt.
innerhalb des Blattes Remda fort.
Professor Dr. Liebe bearbeitete gemeinschaftlich mit Dr. Dathe, welcher zu den Mitarbeitern der Anstalt neu hinzu⸗ getreten ist, einen Theil der Blätter Schleiz und Hirschberg und setzte die Aufnahmen innerhalb der Blätter Greiz und Schönbach fort.
Dr. Dathe kartirte auf den Blättern Naitschau, Greiz und Schönbach unter Anleitung von Prosessor Dr. Liebe das Gebiet um Elsterberg und Greiz und assistirte demselben bei⸗ den Aufnahmen in den Blättern Schleiz und Hirschberg.
Im südlichsten Theile Süd⸗Thüringens beendete Dr. Loretz die Aufnahmen innerhalb der Blätter Eisfeld und Meeder und revidirte die Blätter Steinheid und Neustadt.
3) Die Provinz Hessen⸗Nassau. Im nördlichen Theile des Regierungsbezirks Cassel be⸗ arbeitete Landesgeologe Dr. Moesta einen Theil des Blattes Melsungen, vollendete die Aufnahme des Blattes Lichtenau, setzte diejenige der Blätter Altmorschen und Seifertshausen fort und stellte das früher bearbeitete Blatt Rotenburg durch eine letzte Revision endgültig fest. Weiter südlich wurden von Professor von Koenen die Blätter Hersfeld, Friedewald, Vacha und Lengsfeld druckfertig abgeschlossen, auch Blatt Geisa dem Anschluß nahe geführt und von Blatt Eiterfeld der größte Theil kartirt. In der Rhön setzte Professor Dr. Bauer die Aufnahme des Blattes Tann fort. Von Dr. Bücking wurden in der Nähe der Südgrenze der Provinz innerhalb des Blattes Gelnhausen und der an⸗ stoßenden Blätter die durch den Braunkohlenbergbau gewon⸗ nenen Aufschlüsse besichtigt und dabei zugleich die Kar⸗ tirung des genannten Blattes abgeschlossen. Im Regierungsbezirk Wiesbaden wurden vom Landes⸗ geologen Dr. Koch die Blätter Rödelheim, Frankfurt, Schwan⸗ heim und Sachsenhausen einer letzten Revision unterzogen, welche binnen Kurzem zur Publikation gebracht werden sollen. Von demselben wurden die Blätter Limburg und Eisenbach im Wesentlichen zum Abschluß gebracht, das Blatt Schaumburg in Angriff genommen und auf Blatt Dillenburg in Gemein⸗ schast mit Dr Angelbis Kartirungsarbeiten ausgeführt, welche sich auf die in dessen Arbeitsgebiet hinübergreifenden Grenz⸗ schichten des Ober⸗ und Mittel⸗Devons bezogen. Im nördlichen Theile des Regierungsbezirks Wiesbaden bearbeitete Dr. Angelbis das dem Südrande des Wester⸗ waldes angehörende Blatt Mengerskirchen, revidirte die be⸗ reits vollendeten Blätter Marienberg und Rennerod und begann die Untersuchung des Blattes Westerburg. 4) Die Rheinprovinz. In dem südlichen Theil der Rheinprovinz arbeitete Lan⸗ desgeologe Greobe im Nahe⸗Gebiet innerhalb der Blätter Ge⸗ münden, Manzingen, Kreuznach, Sobernheim und Meisenheim. Derselbe vollendete an der Mosel die Aufnahme der Blätter Welschbillig und Schweich und kartirte die Blätter Bittburg und Wittlich zum größeren Theil. 5) Die Gegend von Berlin und Stendal. Für die im August in Berlin stattgehabte Haupt⸗ versammlung der Deutschen geologischen Gesellschaft sollte als Festgabe eine Uebersichtskarte der geologischen Verhältnisse der Umgegend Berlins im Maßstabe 1: 100 000 hergestellt werden, welche den Flächenraum von 36 Meßtischblättern (= 81 Quadratmeilen) zu umfassen hatte. Von diesen sind 9 den Nordwesten Berlins darstellende Blätter bereits publi⸗ zrt, während von 18 die südliche Umgebung enthaltenden Blättern 16 bearbeitet, die beiden übrigen, sowie die 9 den Nordosten Berlins umfassenden Blätter noch nicht in Angriff genommen waren. Demnach wurde in diesem letzteren noch unbearbeiteten Gebiet die Aufnahme von dem Landesgeologen Professor Dr. Berendt und den Assistenten Dr. Laufer und Dr. Wahnschaffe im Maßstabe 1:100 000 in Angriff genommen und gelang
bis auf die Nordostecke fertiges Uebersichtsblatt in Farben Im nördlichen Thüringen vollendete Professor Dr. von
Berlin sind der 6ö der Deutschen geologischen Gesellschaft noch
des Harzgebirges im karte zu der geologischen Uebersichtskarte desselben ausgegeben
werden soll; und ein geologisch kolorirter Stadtplan von Ber⸗ lin im Maßstabe 1:15 000.
Debit ausgegeben.
ningen fort. —
es, aus der Reduktion der bereits bearbeiteten Meßtisch⸗ blätter und den Neuaufnahmen im kleineren Maßstabe ein
edruckt und von einer von Professor Dr. Berendt und Pro essor Dr. Dames verfaßten Erläuterungsdruckschrift begleitet, den anwesenden Mitgliedern der Deutschen geologischen Ge⸗ sellschaft zu überreichen.
In der zweiten Hälste des Sommers wurden die Spezial⸗ aufnahmen unter Berücksichtigung der agronomischen Boden⸗ verhältnisse unter Leitung des Landesgeologen Professor Dr. Berendt von den Assistenten Dr. Laufer und Dr. Wahnschaffe fortgesetzt und die Blätter Berlin und Cöpenick fertig gestellt, die Blätter Friedrichsfelde und Bernau in Angriff genommen.
In der Gegend westlich der Unter⸗Elbe setzten Professor Dr. Scholz und Dr. Gruner die gleichartigen Aufnahme⸗Arbeiten fort und es wurden die Blätter Klinke und Lüderitz etwa zur Hälfte fertig gestellt.
Der frühere Mitarbeiter der Flachlands⸗Abtheilung Dr. Dulk ist mit dem 1. Mai 1880 aus dem Staatsdienst bei der geologischen Landesanstalt ausgeschieden, um in eine Privat⸗ stellung überzutreten.
Stand der Publikationen. m Laufe des Jahres sind zur Publikation gelangt: Lieferung X., enthaltend die Blätter der Saargegend: Winchringen, Saarburg, Beuren, Freudenburg, Perl, e1ö“] 6 Blätter, Lieferung XV., enthaltend die Taunus⸗Blätter Langenschwalbach, Platte, Eltville, Wies⸗ boaden, Königsstein, Hochheim . . . . 6 DBisher wünen veblhhtot... . . 6 8 Es sind mithin im Ganzen publizirt .76 Blätter. Außer der geologischen Uebersichtskarte der Umgegend von
2
rgebracht worden eine Höhenschichtenkarte
aßstabe 1:100 000, welche als Parallel⸗
Beide Arbeiten sind noch nicht zum buchhändlerischen
Dr. Proescholdt vollendete die Bearbeitung des Blattes Themar und begann die Untersuchung innerhalb des südlich
Im südlichen Thüringen vollendete Geheimer Hofrath Derselbe setzte seine Aufnahmethätigkeit in den Blättern Crawinkel und Plaue fort, von welchen ersteres im südlichen, letteres zum größten Theil kartirt wurde, und begann die
Hofrath Direktor Dr. Richter setzte die Aufnahmearbeiten
Berliner Rennbahn zu Hoppegarten. — Der „Vereiu für Hindernißrennen“, 227 sich vor wenigen Wochen erst hier konstituirt hat, konnte schon am Freitag Nachmittag die Renn⸗ saison für das Jahr 1881 für Berlin eröffnen. Der Unionklub hatte dem jungen Verein seine Rennbahn zu Hoppegarten zur Disposition gestellt, und der Verlauf, welchen die einzelnen Konkurrenzen gestern nahmen, ist als ein sehr günstiger zu bezeichnen. Auf der Rennbahn sind mehrere wesentliche Verbesserungen vorgenommen, namentlich auf dem Höheterrain unmittelbar vor den Tribünen neue Hindernisse an⸗ gelegt worden, so daß jetzt auch Steeple⸗Chases auf diesem Terrain geritten werden können. Die Freitag⸗Rennen wurden bereits auf dieser neuen Steeple⸗Chase⸗Bahn gelaufen. Dieselben begannen um 3 Uhr mit: I. Eröffnnngs⸗Steeple⸗Chase. Preis 1000 ℳ Herren⸗ Reiten. Für 4jährige und ältere Pferde aller Länder, die kein Hin⸗ derniß⸗Rennen im Werthe von mindestens 3000 ℳ gewonnen haben. 40 ℳ Einsatz, 200 ℳ Reugeld. Distanz ca. 3500 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder, das dritte Pferd rettet seinen Einsatz. Das Rennen hatte 18 Unterschriften. Für 7 Pferde wurde Reugeld gezahlt und 11 erschienen am Pfosten, von denen im Laufe des Rennens drei stürzten, ohne jedoch Schaden zu erleiden und zwei den Kampf aufgaben. Das Ziel passirten 6 Pferde, von denen des Hrn. O. Oehlschläger 6jähr. F.⸗St. „Ellen Douglas“ v. Seot⸗ tish Chief a. d. Scarf 75 ½ kg unter Hrn. v. Tepper⸗Laski, d. Hrn. Doan a. br. H. „Handicapper“ v. Breadalbane a. d. Cashbo 77 ⅞kg (geritten vom Referendar Müller) nach hartem Kampfe mit ¾ Längen schlug. Des Hrn. Rittmeister v. Jagow (3. Gde.⸗Ulan.⸗Regt.) a. schwbr. St. „Jilly“ v. Lecturer a. d. The Emu 79 kg (Reit.: Lieut. v. Kramsta) wurde dritte. Werth 1270 ℳ für „Ellen Douglas“, 270 ℳ für „Handicapper“, 40 ℳ für „Jilly“. — Um 3 ½ Uhr folgte diesem Rennen: . II. Hürden⸗Rennen. Preis 1500 ℳ Herren⸗Reiten. Für 4 jährige und ältere Pferde aller Länder: 80 ℳ Einsatz, 40 ℳ Reu⸗ geld. Distanz 2000 m über 5 Hürden. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und Reugelder. — Zu diesem Rennen waren 14 Pferde genannt, für 7 wurde jedoch Reugeld gezahlt und ebenso⸗ viel Pferde erschienen am Start, die auch sämmtlich ins Ziel ein⸗ kamen. Des Hrn. O. Oehlschläger 5 jähr. F. St. „Großfürstin“ v. Rustie a. d. Listleß 73 ½ kg (Reiter: Hr. v. Tepper⸗Laski) war den Konkurrenten entschieden überlegen. Sie steuerte die Gesellschaft vom Anfang bis zum Ziel und siegte nach Gefallen mit ⁄¼ Längen. Des Hrn. Lieut. v. Heyden⸗Linden 1I. (3. Hus.⸗Regt.) 5 jähr. F. H. „Neckar“ v. Rustie a. d. No Chance 78 ½ kg (Reiter: Besitzer) wurde zweiter und erhielt 420 ℳ, während die Siegerin 1920 ℳ in den Stall zu⸗ rückbrachte. — Um 4 Uhr schloß sich diesem Rennen an: 8 „III. Verkaufs⸗Hürden⸗Rennen. Preis 1000 ℳ Für 4 jährige und ältere Pferde aller Länder. 50 ℳ Einsatz, ganz Reu⸗ geld. Der Sieger ist für 8000 ℳ käuflich, wird gleich nach dem Rennen öffentlich versteigert und fällt ein etwaiger Mehrbetrag der Vereinskasse zu. Für jede 500 ℳ billiger eingesetzt sind 1 ½ kg er⸗ laubt. Distanz 1800 m über 4 Hürden. Mit einfachem Einsatz waren 6 Pferde, mit dreifachem Einsatz 2 Pferde nachgenannt. Von den ersteren zahlten 3 Reugeld und 5 Pferde erschienen am Pfosten. Es siegte leicht mit 3 Längen Vorsprung des Capt. Jos 4 jähr. br. H. „Themistokles“ v. Knight of the Garter a. d. Themis, 62 kg (Gillem I.), gegen Baron von Rochows 4 jähr. br. W. „Petworth“ v. Esca a. d. Lady Marry Clifton, 62 kg (Gogh), und nahm den Preis von 1600 ℳ Bei der Auktion wurde der Sieger, welcher mit 3000 ℳ eingesetzt war, für 4500 ℳ vom Grafen M. Schmettow erstanden, so daß der Rennkasse die Summe von 1500 ℳ zufiel. — Den Schluß des Tages bildete um 4 ½ Uhr: IV. Handicap⸗Steeple⸗Chase. Preis 1500 ℳ Herren⸗
werthes zum Diensteinkommen. Tabelle vielfach falsch sei. Es Dienstwohnun geyführt, die gar keine seien, sondern welche in öffentlichen Ge⸗ bäuden an Beamte einfach vermiethet seien. So f der Wohnung des ersten vortragenden Rathes im Reichs⸗Eisen⸗ bahnamt, der für diese sogenannte Dienstwohnung 2100 ℳ Mieethe zahle, so sei es mit den „Dienstwohnungen“ vieler Post⸗ beamten, für die im Etat keine Dienstwohnungen ausgeworsen seien. Damit gehe der ganze Boden für die Gesetzvorlage
Reiten. Für 4jährige u. ältere Pferde aller Länder. 80 ℳ Einsatz, 40 ℳ, Reugeld, Distanz ca. 4500 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze u. Reugelder. Das dritte Pferd rettet seinen Einsatz. Von den 7 Unterschriften, welche das Rennen aufwies, zahlten 2 Reu⸗ geld und 5 Pferde erschienen am Pfosten, von denen jedoch drei das Rennen nach kürzerer oder längerer Distanz aufgaben, so daß die Konkurrenz nur zwischen des Lieut. v. Heyden⸗Linden II. (3. Husar.⸗ Rgt.) 6jähr. F. H. „Nostiz“ v. Rustic a. d. No Chance, 78 kg (Reiter: Besitzer) und des Lieut. v. Goßler (Garde⸗Hus.) a. br. St. „Kühlte“ v. Grimston a. d. Breeze 68 kg (Reiter Lieut. v. Tresckow I.) zum Austrag kam. „Nostiz“ machte ein wunderschönes Finish und siegte nach Gefallen mit 3 Längen; er erhielt 1740 ℳ, während „Kühlte“ sich mit 240 ℳ begnügen mußte. — Die nächsten Rennen finden Morgen (Sonntag, 1. Mai) Nachmittags in Hoppegarten statt.
hat unterm 23. April d. J. folgende Polizeiverordnung erlassen: Auf Grund des §. 5 des Gesetzes über die Polizei⸗Verwaltung vom 11. März 1850 in Verbindung mit §. 78 des Gesetzes über die Or⸗ ganisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 wird unter Zustimmung des Kreisausschusses für den Umfang des Kreises Teltow hierdurch verordnet, was folgt: §. 1. Das öffentliche Ausbieten von Wetten auf Rennplätzen innerhalb des Kreises Teltow wird mit einer Geldstrafe nicht unter 30 ℳ bestraft. Dem öffentlichen Ausbieten von Wetten wird das Halten des Totalisators gleich geachtet. §. 2. Wer den Vorschriften des §. 1 entgegenhandelt, ist von den Rennplätzen zwangsweise zu entfernen.
Der unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin stehende Verein der Berliner Volksküchen von 1866 hielt gestern Abend im Bürgersaale des Rathhauses seine 15. General⸗ versammlung ab. Dem von Frau Lina Morgenstern erstatteten Jah⸗ resbericht zufolge kann der Verein auf das verflossene Jahr mit hoher Befriedigung zurückblicken. Der Konsum der Sgpeisen erreichte seit 8 Jahren die größte Zahl, nämlich vom Januar 1880 — 1881 in Summa 1 784 214 Portionen, vom Januar 1881 bis April in Summa 513 392 Portionen; vom 31. Januar 1881 bis 31. März wurden außerdem 75 046 Portionen Morgen⸗ und Abendsuppen ver⸗ abreicht. Gratis speisten während der letzten 15 Monate in den 14 Volksküchen 45 481 Personen. Die bisherige Zahl der Küchen — 11 — wurde zu Anfang des Vorjahres in Rücksicht auf den damals herr⸗ schenden außerordentlichen Nothstand auf 14 erhöht. Den stärksten Konsum hatte die 11. Küche in der Rathhausstraße, die 30 493 ℳ 15 ₰ für Speisen vereinnahmte. Verbraucht wurden im Jahre 1881 540 Ctr. Rindfleisch, 543 Ctr. Schweinefleisch, 196 Ctr. geräucherter Speck, 27 Ctr. gehacktes Fleisch, 6535 Paar Würstchen, 202 Ctr. Fett, 682 Ctr. weiße Bohnen, 2088 Ctr. Erbsen, 436 Ctr. Linsen, 11 202 Ctr. Kartoffeln, 45 Ctr. Graupen, 72 Ctr. Hirse, 200 Ctr. Reis, 82 Ctr. Nudeln, 123 Ctr. Backobst, 246 Ctr. Mehl, 693 Ctr. Sauerkohl, außerdem frische Gemüse nach der Jahreszeit. Die Einnahmen für Speisen betrugen 287 055,50 ℳ, die Ausgaben 199 187 ℳ, die Un⸗ kosten der 14 Küchen ergaben 66 701 ℳ, die Generalunkosten 8193.ℳ Zuzüglich der Zinsen und Extraeinnahmen und abzüglich der Ab⸗ schreibungen u. dgl. verblieb pro 1880 ein Gewinn von 3232 ℳ Das Vereinsvermögen beträgt 51 304 ℳ
(N. D. Jagdztg.) Die nächste allgemeine Versammlung der Mit⸗ 8
lieder des Deutschen Fischerei⸗Vereins soll am Montag, d. 2. Mai d. J., Abends 7 Uhr, im neuen Vordersaale des Hauses der Abgeordneten, Leipzigerstraße 75, abgehalten werden. Die Tagedord⸗ nung lautet: 1) Eröffnung und geschäftliche Mittheilungen; 2) Vor⸗ trag des Hrn. Stadtrath E. Friedel: „Aus der Vorzeit der Fischerei“, unter Vorlegung und Erklärung vieler alterthümlicher ischereigeräthschaften aus dem hiesigen märkischen Provinzialmuseum; ) Neuwahl des Vorstandet.
Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner
Berlin:
48 Fünf Beilagen
verloren. . b le d Reichskanzler nicht 743 ℳ Miethssteuer, sondern, wie sich jeetzt herausstellt habe nur 679 ℳ Man hätte also eigentlich in ganz anderer Richtung vorgehen müssen. Man habe früher von einer Kabinetsjustiz gesprochen, er fürchte aber, es fange jetzt eine Kabinetsgesetzgebung an, d. h. eine solche, die sich an einzeine Fälle anlehne. Der Reichstag habe sich beim Reichs⸗
Der Landrath des TeltowerKreis es, Prinz Handjery⸗
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Deutsc
Erste Beilage
eiger und Königlich Preußi
schen Staats⸗Anzeiger.
1 1“ 8 “
Preußen. Berlin, 30. April. In der gestrigen (36.) Sitzung des Reichstages, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, sowie mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, trat das Haus zunächst in die zweite Berathung des Entwurss eines Gesetzes ein, betreffend die Besteuerung der Dienst⸗ wohnungen der Reichsbeamten, auf Grund des Be⸗ richtes der IX. Kommission. Dieselbe hatte folgende Fassung des Gesetzentwurss beschlossen:
„§. 1. In Gemeinden, welche eine nach dem Miethswerth der Wohnungen veranlagte Steuer (Miethssteuer) erheben, darf für die Dienstwohnungen der Reichsbeamten der Miethswerth, von welchem die Steuer erhoben wird, nicht höher als mit fünfzehn vom Hun⸗ dert des Diensteinkommens dieser Beamten bemessen werden.
§. 2. Bei Feststellung des Diensteinkommens bleiben diejeni⸗
gen Beträͤge außer Ansatz, welche den Beamten zur Bestreitung von Repräsentations⸗ oder Dienstaufwandskosten gewährt werden. §. 3. Dies Gesetz tritt am 1. Juli 1881 in Kraft.“
Der Referent Abg. von Puttkamer (Lübben) empfahl mit kurzen Worten die Annahme der Kommissionsvorschläge, welche dahin gingen, die Miethssteuer nicht mehr als auf 15 Proz. des Diensteinkommens zu erhöhen, während die ursprüngliche Regierungsvorlage als Maximalgrenze 10 Proz. festgesetzt habe. Er verweise auf den schriftlichen Bericht, an dessen Schluß die Petition des Magistrats von Berlin als durch den amendirt’n §. 1 der Vorlage für erledigt erklärt werde. Dasselbe solle mit den inzwischen eingegangenen Petitionen der Bezirksvereine Oranienplatz und Friedrichsstadt in Berlin geschehen. “
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, die thatsächliche Unter⸗
lage des vorliegenden Gesetzes bilde die Tabelle, die ein Ver⸗ seichniß der Dienstwohnungen enthalte und bei jeder einzelnen
ie Miethssteuer angebe, nebst dem Verhältniß des Mieths⸗ Er habe gefunden, daß diese Es seien da Dienstwohnungen an⸗
So sei es mit
Auch andere Irrthümer lägen vor, so bezahle der
beamtengesetz dahin geeinigt, daß man die Reichsbeamten so besteuern wolle, wie die Landesbeamten in den einzelnen Ländern. Das Abweichen von der bisherigen Gesetzgebungs⸗ praxis äußere sich darin, daß man bis jetzt die Privelegien der Beamten viel zu hoch gefunden habe — der Reichskanzler selbst habe feierlich erklärt, er wolle in Preußen dafür wirken, daß diese Privilegien verringert würden, und jetzt handele es sich um eine weitere Ausdehnung dieser Privi⸗ legien, und noch dazu in einer Anwendung auf Steuern, wo diese Privilegien sich gar nicht rechtfertigten. Als Grund der niedrigeren Besteuerung der Beamten werde angegeben, daß das Einkommen derselben genau bekannt sei, das der Privaten nicht. Er wolle das zugeben. Aber in Bezug auf Wohnungs⸗ schätzung ständen sich Beamte und Nichtbeamte völlig gleich. Man könne zweifelhaft sein, ob der Gesetzgeber 1823 die Privi⸗ legien auf die Miethssteuer der Beamten, also auf eine Be⸗ steuerung nicht des Einkommens, sondern der Ausgaben habe anwenden wollen. Gleichwohl werde der Beamte nur mit dem halben Prozentsatz der Miethsteuer belegt. Würde man das bei der vorliegenden Tabelle beachtet haben, so hätte dieselbe ein ganz anderes Aussehen. Der Reichskanzler bezahle nicht mehr Miethssteuer, als ein Privatmann, der eine Wohnung von 3400 Thlr. habe, der Geheime Rath Tiedemann nicht mehr, als ein solcher mit einer Wohnung von 1200 Thlr., der Bank Präsident nicht mehr als von 1500 Thlr., der Minister von Boetticher nicht mehr als 750 Thlr., der General⸗Postmeister nicht mehr als 600 Thlr. Das solle nun noch nicht Privilegium sein bei den Wohnungsverhältnissen von Berlin. Was die Miethssteuer im Allgemeinen betreffe, so habe das Gesetz von 1815 dieselbe eingeführt und das heute geltende Miethssteuerregulativ sei unter der Manteuffelschen Herrschaft entstanden. Die spätere liberale Entwickelung habe hierin nur Entlastungen eintreten lassen, wie z. B. die Aufhebung der Mahl⸗ und Schlachtsteuer, die auch den Beamten zu Gute gekommen sei. Es gebe überhaupt keine vollkommen gerechte Steuer, aber vergleiche man die Miethssteuer mit dem Ideale des Reichskanzlers, den Verbrauchsabgaben, welche auf den Aermeren gleichmäßig lasteten wie auf den Reichen, so verdiene die erstere doch bei weitem den Vorzug. Der Reichskanzler 8. von Paris gesprochen; derselbe Fehe nicht zu wissen, daß es in Frankreich eine gesetzliche Miethssteuer gebe neben den Verbrauchsabgaben, und daß diese viel höher sei als die hiesige, indem sie 100 Proz. Zuschlag zu der Kommunalsteuer er⸗ hebe. Es komme hinzu, daß für die Beamten sogar ein Maxi⸗ malsatz ihrer Besteuerung bestehe, nämlich daß ihre Mieths⸗ und Gemeinde⸗Einkommensteuer nicht über 2 Proz. des Ein⸗ kommens hinausgehen könne. Schon der Abg. von Forckenbeck habe hervorgehoben, daß, wenn der Geheime x2 Tiede⸗ mann sich auf den Minimalsatz berufen wuͤrde, derselbe besser wegkommen würde als bei dem vorliegenden Gesetz. Die Kommission habe dies nicht weiter klar gestellt. Was habe denn das Gesetz für einen Zweck? Es werde nach einigen Richtungen die Miethssteuer beschränkt, aber damit werde der Spielraum von 2 Proz. vom Einkommen erweitert und um so mehr Gemeinde⸗Einkommensteuer erhoben werden. Ein wei⸗ terer Widerspruch dieses Gesetzes liege in dem Verhältniß der Beamten mit Dienstwohnungen fn den Beamten mit Miethswohnungen. Schon der Abg. Delbrück habe im vorigen
Jahre auf die viel größeren Privilegien der ersteren hinge⸗ wiesen. Auch der Abg. Reichensperger habe schon bei der ersten Berathung gesagt, man solle in dieser Beziehung kein Privilegium für die Reichsbeamten statuiren, es setze das böses Blut. Gleichwohl sei der Abg. Reichensperger in der Kommission für das Gesetz eingetreten. Wie erkläre sich das? Kan bringe dies mit der höheren Politik des Centrums zu⸗ sammen, aber er könne sich nicht denken, daß das Centrum seine heiligen Ziele durch so kleinliche Dinge herabziehen würde. Der Reichskanzler werde auch nach diesem Gesetz von den vollen 20 000 ℳͤ Werth seiner Dienstwohnung zur preußischen Staats⸗ und Einkommensteuer herangezogen. Das sei ein Bestandtheil werde. Die Inkonsequenz werde immer größer, wenn man erwäge, daß der volle Miethswerth, der bei der Einschäzung der Einkommensteuer in Betracht komme, auch für die Ge⸗ meindeeinkommensteuer maßgebend bleibe. Nur wo die Miethssteuer an sich in Betracht komme, werde das gesetzliche Prinzip von 1851 der Einkommensteuer ver⸗ lassen, das ausdrücklich vorschreibe, ortsübliche Preise zu berechnen, und es werde statt dessen ein Maximalsatz be⸗ stimmt, der der Einschätzung des Miethswerths entspreche. Im Wesentlichen seien es drei Fälle, die zur Motivirung dieses Gesetzentwurfs angeführt seien, weil in ihnen die Be⸗ steuerung der Dienstwohnungen in einem besonderen Mißver⸗ hältniß zu dem Einkommen der Beamten stehe. Der erste Fall, wo der geschätzte Miethswerth der Wohnung sich auf 84 Prozent des Einkommens stelle, betreffe einen Todten⸗ gräber, der 360 ℳ Einkommen haben solle und dessen Woh⸗ nung auf 315 ℳ geschätzt sei. Nach seinen Erkundigungen belaufe sich aber das Einkommen desselben durch Emolumente auf 1650 ℳ, wie die Klassensteuer aus⸗ weise. Dieser Fall scheide also aus. Bei der Woh⸗ nung des Reichskanzlers könne es allerdings auf⸗ fallend erscheinen, daß dieselbe auf 20 000 ℳ geschätzt sei, gegenüber einem Diensteinkommen von nur 36 000 ℳ. Hier⸗ bei sei aber die Individualität des jetzigen Reichskanzlers be⸗ rücksichtigt worden. Angesichts der bedeutenden politischen Stellung und dem persönlichen Vermögen des Fürsten Bis⸗ marck habe man das Palais Radziwill für 3 Millionen an⸗ gekauft und dem Reichskanzler eingeräumt, obwohl derselbe als solcher nur 12 000 Thaler Gehalt und 6000 Thaler Re⸗ präsentationskosten erhalte. Lägen hier nicht diese besonderen Verhältnisse vor, so würde man unzweifelhaft für den Reichs⸗ kanzler im Etat ein ganz anderes Gehalt festsetzen müssen, denn man würde keinem Minister zumuthen können, mit 18 000 Thaler jährlich eine solche Dienstwohnung zu beziehen. Es sei somit ganz unrichtig, auf diesen besonderen Fall zu exemplifiziren, und sollte einmal Fürst Bismarck einen Nachfolger erhalten, so werde sich so vieles Andere ändern, daß man sich jetzt noch nicht über die Normirung der Miethssteuer für den künftigen Reichskanzler den Kopf zerbrechen brauche. Der dritte Fall betreffe den Geh. Rath Tiedemann und auch hier liege ein ganz individuelles Festhhmhs dieses Herrn zu dem Reichs⸗ kanzler vor. Im dienstlichen Interesse, dessen Berechtigung er gern anerkenne, seien dem Geh. Rath Tiedemann dispo⸗ nible Räumlichkeiten eines fiskalischen Gebäudes in un⸗ mittelbarster Nähe des Reichskanzlers eingeräaumt. Wenn der geschätzte Miethswerth dieser Wohnung nicht im Verhältniß zu dem Diensteinkommen jenes Beamten stehe, so möge man ihn dafür entschädigen, und dies sei wohl auch durch eine billige Miethe schon geschehen, aber man könne un⸗ möglich aus diesem Falle allgemeine Grundsätze für die Gesetz⸗ gebung ableiten. Der ganze Effekt des Gesetzes würde sich bei Annahme der Regierungsvorlage nach seiner Berechnung auf 1022 ℳ, für den Fall der Annahme der Kommissionsvorlage aber sogar nur auf 250 ℳ belaufen. Er sei überzeugt, wenn der Reichstag die peinlichen Verhandlungen über die Vorlage sich hätte ersparen können, die Mitglieder desselben sehr gerne zusammengeschossen hätten, um wenigstens für dieses Jahr die 250 ℳ anderweitig zu be⸗ schaffen. Von diesen 250 ℳ würden 238 Dienst⸗ wohnungen überhaupt gar nichts profitiren, der ganze Effekt würde sich nur auf 13 Dienstwohnungen vertheilen, und zwar so, daß der Dienstwohnung des Reichskanzlers 116 ℳ und der des Geh. Raths Tiedemann 87 ℳ zu Gutekämen. Auf alle übrigen entfielen im Ganzen nur noch 47 ℳ; das sei Alles, was die armen Beamten, denen das Gesetz zu Hülfe kommen solle, durch dessen Annahme ersparten. Nun sage freilich der Reichskanzler, auf das Geld komme es hierbei gar nicht an, sondern auf die Schonung und die Achtung des Ehrgefühls und der Würde der Beamten. Der Reichskanzler wünsche, daß dieselben gegen willkürliche Einschätzung geschüg würden, bei der politisches Parteitreiben eine Rolle spiele. Der Reichskanzler habe hiermit einen sehr schweren Vorwurf erhoben, der in direktem Gegensatz zu den Erklärungen stehe, die der amtliche Regierungsvertreter Geheime Rath von Möller beim Einbringen des Gesetzentwurfs abgegeben habe. Der Reichskanzler habe gesagt, daß von seiner Wohnung im Palais Radziwill das ganze Erdgeschoß von amtlichen und Repräsentationslokalitäten eingenom⸗ men sei, daß er nur ein einziges Ankleidezimmer oben habe und nur 5 Zimmer, darauf beschränke sich seine ganze Privat⸗ wohnung. Nun aber ergebe sich aus der Petition des Magistrats von Berlin, daß der eigene Kastellan des Reichs⸗ kanzlers angegeben habe als Privatantheil des Reichskanzlers 31 Zimmer mit 48 Fenstern und eine Stallung für 10 Pferde. Der Reichskanzler habe gesagt, wie viel leere Zimmer in dem Hause seien, das wüßten doch die Herren nicht, sie kämen. gar nicht ins Haus hinein, wenn sie taxirten. Aus der Petition erfahre man aber, daß der eigene Kastellan sie herumgeführt habe, daß sie also hineingekommen seien, in der Revisions⸗ instanz, daß sie sich an das gehalten hätten, was der Kastellan . angeführt habe. Der Reichskanzler habe dann ferner gesagt, weil er sich beschwert und dieses Gesetz eingebracht habe, habe man ihn in der Revisions⸗ Instanz auf 23 000 ℳ in die Höhe geschnellt. Nun sei aber das Gesetz erst nach seiner Erhöhung eingebracht worden und man könnte umgekehrt sagen, das Gesetz sei zur Kassation der
in der Revisionsinstanzerfolgten Einschätzung eingebracht worden.
seines Gesammteinkommens, mit dem derselbe veranschlagt
Was den verhältnißmäßigen Werth der Nachbarwohnungen des Reichskanzlers betreffe, so seien dieselben zu 50 — 60 000 ℳ cinge⸗ schätzt und die benachbarte Wohnung eines Mannes, den man, wie er höre, zur Fortschrittspartei zähle, die verhältnißmäßig noch geringere Räume habe, noch höher eingeschätzt, als die des Reichskanzlers. Es habe sich nicht das geringste Moment ergeben, was einen politischen Verdacht rechtfertige. Der Reichskanzler habe den Stadtrath Hagen genannt, wahrend dieser erklärt habe, mit der Sache nichts zu thun zu haben. Was den Vorsitzenden der Steuerdeputation betreffe, so sei derselbe niemals politisch hervorgetreten, er wisse aber, daß er nicht zur Fortschritts⸗ partei zähle. Eine politische Parteibeeinflussung sei in d Stadt Berlin bei der Einschätzung in keiner Weise zur Gel tung gelangt. Der Reichskanzler beurtheile die Berliner Finanzwirthschaft so schlecht, und doch habe der Reichs⸗ kanzler den Mann, der noch bis vor Kurxem an der Spitze derselben gestanden, zum preußischen Finanzminister berufen. Der Tadel spitze sich freilich mehr gegen den der zeitigen Ober⸗Bürgermeister von Forckenbeck zu. Nun, wie hätten sich doch die Zeiten geändert? Noch vor 4 Jahren hätten dieselben Blätter, welche jetzt nicht genug Schimpf für den Ober⸗Bürgermeister von Forckenbeck hätten, ihn für Berlin des Wärmsten zur Wahl empfohlen. Die Angriffe des Reichs⸗ kanzlers gegen die städtischen Behörden hätten eine vollstän⸗ dige Aera der Verleumdung der Berliner Behörden inaugu⸗ rirt. Der Reichskanzler könne unmöglich solches Treiben billigen, habe derselbe doch selbst seiner Zeit über die bekannten Verleumdungsartikel der „Kreuzzeitung“ sich mit Entrüstung vor dem Reichstage ausgesprochen. — Wenn die Vorwürfe des Reichskanzlers gegen die städtischen Behörden begründet wären, dann müßte man nicht nur gegen⸗ wärtiges Gesetz geben, sondern alle Bürger, und nicht blos die Beamten gegen die parteiische Einschätzung schützen. Beim 8 Reichskanzler handle es sich übrigens gar nicht um das Vor⸗ gehen gegen die Fortschrittspartei allein, wie das ja auch der Fall erweise, in dem gegen den Schlawer Kreisausschuß die „Klinke“ der Gesetzgebvung angewendet sei. (Der Redner wurde vom Präsidenten wiederholt ersucht, seine Ausführungen mehr an den zur Diskussion stehenden §. 1 der Vorlage anzulehnen.) In Wirklichkeit gehe dieser Gesetz⸗ entwurf viel weiter, als man nach dem Wortlaute schließen sollte. Derselbe enthalte einen Eingriff in die Selbstverwal⸗ tung überhaupt, den abzuwehren die konservativen Herren dasselbe Interesse hätten wie die Fortschrittspartei. Dieses Vorgehen zeige überhaupt, wie wenig der Kanzler geneigt sei, außerhalb stehende Elemente als selbständig berechtigt an⸗ zuerkennen. Komme es nicht öfters vor, daß der Reichskanzler sich nicht blos einer einzelnen, sondern allen Parteien gegenüberstelle, daß derselbe allen Parteien 8 insgesammt Fraktionspolitik vorwerfe und sich als den alleinigen Vertreter der salus publica hinstelle! In einem Artikel der letzten „Provinzialkorrespondenz“ heiße es: „Keiner sei im Reichstage, der nicht Standes⸗ und Partei⸗ Interessen über die Rücksichten des kleinen Mannes stelle, und deshalb müsse der Kanzler als Anwalt des kleinen Mannes auftreten.“ Der Reichskanzler habe kürzlich gesagt, es gebe Zeiten, wo liberal und solche, wo diktatorisch regiert werden müsse; diese einzelnen Vorgänge schienen ihm den Schatten zu werfen eines diktatorischen Regiments, in dessen Entwickelung man sich befinde. Er wisse, daß der Kern des Gesetzes in ganz anderer Richtung liege, als die amtlichen Motive angäben. Und darum glaube er, daß alle Parteien, im vollen Bewußtsein der Tragweite des Gesetzes zu stimmen hätten, einer Tragweite, die weit hinausgehe über die 200 ℳ6, weit über das Steuerverhältniß der Stadt Berlin in Bezug auf die Dienstvohnungen. Man werde aus dem Verhalten der Mehrheit des Hauses im Lande ein deutliches Merkzeichen dafür entnehmen, ob und in wie weit auch der
eutschland sich befände, Einhalt zu thun.
g Pd eLensenan Geheime Ober⸗NRegierungs⸗Rath Dr. von Moeller entgegnete, der Vorredner habe behauptet, daß die Nachweisung über die Besteuerung der Dienstwohnunger theils unvollständig, theils unrichtig und auf das Privatein⸗ kommen der Beamten keine Rücksicht genommen sei. Es würde aber gar keinen Zweck gehabt haben, neben dem dau⸗ ernden Diensteinkommen auch die Privateinkünfte des jewei⸗ ligen Besitzers der Wohnung aufzunehmen. Als der Präsident des Reichseisenbahnamtes seine Dienstwohnung verlassen e und diese eine Reihe von Jahren unbesetzt geblieben sei, sei sie dem ältesten Rath überwiesen. Darum sei 5. Bemerkung im Etat unterblieben. Der finanzielle Effekt dieses Gesetzentwurfs würde nach seinen Berechnungen nicht eine Differenz von 200 und einige, sondern von etwas über 900 ℳ sein. Auch wolle der Vorredner mit Unrecht die Miethssteuer nach dem jährlichen Nutzungswerth der Miethswohnung festgestellt wissen. Die Molive ließen keinen Zweifel darüber, daß das Dienstein⸗ kommen keineswegs den jährlichen Nutzungswerth. der Woh⸗ 8 nungen mitbegreife, es gei hier vielmehr nur das Baar⸗ einkommen verstanden. Der Vorredner habe sodann auf seine vorjährige Aeußerung hingewiesen, es sei eine Beschwerde gegen die in Berlin vorgenommenen Einschätzun⸗ gen nicht zu erheben gewesen, weil dieselben den bestehenden Vorschriften entsprochen hätten. Er müsse allerdings auch heute noch aufrecht erhalten, daß formell mit Beschwerden gegen die Einschätzungen, welche in den Motiven als unbillige bezeichnet würden, nichts ausgerichtet werden könne; aber er habe damit in keiner Weise zugestanden oder zugestehen wollen, daß nicht materiell die Unbilligkeit sehr wohl böFimper sei. Der Vorredner habe ferner behauptet, daß die inbringung dieser Vorlage erst ersolgt sei, nachdem der Reichskanzler egen seine frühere Einschätzung der Miethssteuer nut⸗ os reklamirt habe. Nach den ihm vorliegenden Daten sei das Zeitverhältniß der entsprechenden Vorgänge ein umgekehrtes. Am 5. April 1880 sei diese Vorlage an den Reichstag gekommen. Damals könne sicher die zweite Er⸗ höhung der Einschätzung des Reichskanzlers nicht vorgele en —35 denn in der vorjährigen Vorlage sei der Werth der
Wohnung des vs vüe über dem 889 Satz an⸗
gegenwärtige Reichstag noch gewillt sei und die Kraft habe, der Entwickelung zum diktatorischen Regiment, in der man in