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gegeben; erst in der diesjährigen Vorlage ständen höhere Sätze. Sodann habe der Abg. Richter den Reichsbeamten anheim⸗ gegeben, zur Abhülse ihrer Beschwerden doch den Weg zu beschrei⸗ ten, welchen ihnen das preußische Gesetz von 1822 selbst offen lasse, indem es bestimme, daß mehr als 2 Proz. des Diensteinkom⸗ mens überhaupt nicht als Kommunalsteuern erhoben wer⸗ den sollen. Dies würde nur den Erfolg haben, daß der Be⸗ treffende an baarem Gelde etwas weniger zahle. Allein die Unbilligkeit der Miethssteuer liege nicht blos in ihrer un⸗ verhältnißmäßigen Höhe, sondern darin, daß ein Besteuerter durch die Art und Weise seiner Einschätzung prägravirt wer⸗ den könne. Alle diejenigen Beamten, welche Miethswohnun⸗ gen benutzten, seien nicht in der Lage, diese letzteren nach völlig freiem Ermessen einzuschätzen. Sie seien zum Theil an ihre Wohnungen gebunden, welche viel umfangreicher und opulenter ausgestattet seien, als es dem Bedürfniß der Beam⸗ ten entspreche.
Der Abg. Frhr. von Mirbach erklärte, er müsse seine Partei gegen einen Vorwurf verwahren, welchen der Abg. Richter seiner Partei in Betreff ihrer Stellung zu dem Abg. von Forckenbeck gemacht habe. Es habe sich allerdings bei dem Abg. von Forckenbeck eine “ gegen früher vollzogen, aus der er demselben indessen keinen Vorwurf machen wolle. Er bekenne offen, daß er (Redner) früher viel liberaler gewesen sei, als jetzt. Das Verhältniß der konservativen Presse zum Abg. von Forckenbeck habe sich allerdings alterirt seit jenem be⸗ kannten Vorgange im botanischen Garten. Man werde ihm zugeben, daß jene Aeußerungen verschieden gewesen seien von den früheren des Abg. von Forckenbeck. In derselben Weise sei der Gegensatz von Stadt und Land nie so fonstruirt worden wie damals. Er wolle die Person des verehrten Kollegen in keiner Weise angreifen und verdächtigen, er glaube aber doch, daß die Stellung desselben seiner Partei gegenüber damals anders gewesen sei als in früheren Jahren. Was die Vorlage selbst betreffe, so nehme seine Fraktion folgende Stellung ein: dieselbe halte das Reich für kompetent diese Frage selbständig zu lösen, es sei dies auch von keiner Seite bestritten worden. Den Vorwurf der Härte gegenüber den Kommunen, welche durch dies Gesetz betroffen würden, halte seine Partei für unbegründet. Zudem sei ja durch die Beschlüsse der Kommission diese Härte durch die Erhöhung der Steuer von 10 auf 15 Prozent ganz außerordentlich ab⸗ geschwächt worden. Hier möge auch daran erinnert werden, welchen Vortheil gerade Berlin in Folge der Centrali⸗ sation der Behörden habe. Was würde Berlin dazu sagen, wenn die Reichsregierung, der Reichstag etwa nach Potsdam ziehen würde? Was nun die Frage betreffe, ob dies Gesetz nicht damit zu umgehen wäre, daß man den Reichsbeamten eine Entschädigung gewähre, so halte es seine Fraktion für inopportun und unzweckmäßig, dergrtige Remunerationen zu zahlen. Dieselben könnten doch nur so bewilligt werden, daß man sie in den Etat aufnehme, in demselben finde er aber nichts davon. Der Abg. Richter habe in einer politischen Ver⸗ sammlung dem Reichskanzler eine Remuneration von 1200 ℳ in Aussicht gestellt als Ersatz für seine Prägravation in der Miethssteuer. Ein derartiger Antrag zum Etat liege aber seines Wissens nicht vor. Was schließlich die Bedürfniß⸗ frage anlange, so scheine dieselbe dadurch nachgewiesen zu sein, daß die Einkünfte der in Frage stehenden Beamten eingeschätzt würden in Höhe von 30 bis 87 Proz. ihres Dienst⸗ einkommens. Jedenfalls sei dadurch, daß die Reichsregierung sich zur Einbringung des Gesetzentwurfes entschlosse habe, die Frage eine brennende geworden, und er glaube, daß es so⸗ wohl für die Beamten, die sich für prägravirt hielten, wie für die Kommunen erwünscht sein müsse, eine Maximalgrenze ihrer Einschätzung auf gesetzlichem Wege zu erlangen. Er könnte hier seine Rede schließen, wenn er nicht mit Erlaub⸗ niß des Herrn Präsidenten der Fortschrittspartei ein paar Worte zu widmen hätte. Er visse als Ostpreuße, welchen Terrorismus die Fortschrittspartei überall da ausübe, wo sie die Majorität besitze und zwar in einem Maße, das nur übertroffen werde durch das Maß der Agitation bei den Wahlen (Rufe links: zur Sache!), wo sie durch polnische und deutsche Gedichte die Personen ihrer Gegenkandidaten zu ver⸗ unglimpfen suchten, was bespielsweise bei einem Minister, der sich augenblicklich im Bereiche seines Gesichtskreises befinde und bei ihm (dem Redner) der Fall gewesen sei. Der Abg. Löwe habe ge⸗ sagt: man könne dreist behaupten, daß der Reichskanzler in wirthschaftlicher Beziehung nicht so viel gethan habe, als gerade die Berliner Stadtverwaltung für Berlin. Er müsse sagen, er beneide den Abg. Löwe um das große Maß seines Selbstbewußtseins. Wenn derselbe aber meine, daß die landwirthschaftlichen Zölle viel schlechter wären, als die Mieths⸗ steuer, so begreife er dies vollends nicht. Die Miethssteuer sei eine Einkommensteuer, welche in Städten mit aufsteigen⸗ der Bewegung, wie Berlin, von den Miethern selbst getragen werde. Wolle man für dieselbe einen Ersatz chaffen, so könnte es allenfalls geschehen durch eine erhebliche Konsum⸗ und Luxussteuer. Redner versuchte nunmehr auf die Zoll⸗ politik des Reichskanzlers näher einzugehen und nachzuweisen, daß dieselbe nicht, wie von linker Seite behauptet werde, den kleinen Mann drücke, wurde jedoch vom Präsidenten mit dem Hinweis, daß es sich um §. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs handele, unterbrochen. Redner bat schließlich, §. 1 des Ge⸗ setzes nach den Beschlüssen der Kommission anzunehmen.
Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck wie folgt das Wort:
Ich will mir nur wenige Worte gestatten, um die prinzipiellen Grundlagen der Gesetzvorlage gegenüber den vielen ausweichenden Deduktionen, die sich an dieselbe geknüpft haben, wieder in den Vordergrund zu stellen. Ich will nicht darauf eingehen, obschon das wohl dazu gehören könnte, die Frage, ob die Miethssteuer eine harte und ungerechte sei und in wie weit, nochmals zu crörtern; das Schärfste, was darüber gesagt werden kann, habe ich mir erlaubt, bei der ersten Diskussion zu verlesen in Gestalt einer Eingabe des Magistrats von Berlin an den Minister des Innern, in der gerade als eine besondere Eigenschaft dieser Steuer hervorgehoben wurde, daß sie mit der Leistungsfähigkeit und dem Vermögen des Besteuerten in gar keinem Zusammenhange stände, sondern im Wesentlichen ungleich wäre. Ich will auch nicht auf die allgemeine Frage der Stellung der Beamten zu den Gemein⸗ den eingehen und der Schädigung, welche die Gemeinden und ihre Finanzen durch die sogenannten Beamtenprivilegien erleiden könnten. Es wird sich ja dazu Gelegenheit finden, wenn die von dem Herrn Vorredner nur obenhin berührte Frage der Verlegung der Reichsregierung, vielleicht auch der prenßischen, nach einem andern Ort wie Berlin uns amtlich beschäftigen wird; ich hoffe, daß das berrits in der nächsten Session der Fall sein wird. Die politischen Nachtheile, die mit den Tagen des Reichstags in Berlin verknüpft sind, aus einander zu setzen, dazu würde ich von der e noch weiter abweichen müssen, wie die Vorredner. Sie bestehen, kann ich hier nur sagen, nicht blos in der äußerlichen Ge⸗
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fährdung der hö mehr in dem Einfluß, welchen das Tagen an einem Ort von mehr als 1 Million Bevölkerung schließlich durch die Bequemlichkeit, hier zu wohnen, auf die Wahlen, also auf die Zusammensetzung des Reichs⸗ tags übt, welche aufhört, die Zusammensetzung des Volkes richtig wiederzugeben, — ich berühre dies nur obiter — wir haben jetzt zu viel Berliner im Reichstage, und es ist ja auch natürlich, denn sie brauchen keine Reisen zu machen, und brauchen sich ihrer sonstigen Beschäftigung nicht zu entziehen, und dabei wird sich ja finden, welchen Werth die Stadt Berlin darauf legt, daß Beamte hier wohnen. Wenn in der That dieses Privilegium ein so lästiges ist, so hoffe ich, daß alle Abgeordnete, die der Stadt angehören, mit dafür stimmen werden, daß eine andere Residenz für diese für die Gemeinde unnützen Brodesser, die Beamten, aufgefunden wird.
Der Hauptgrundsatz, den ich bei diesem Gesetz im Vordergrunde zu halten wünschte, ist der, daß die Bemessung der Besteuerung einer Dienstwohnung nach dem Werthe des Objekts an sich eine Unge⸗ rechtigkeit ist. Es handelt sich hier nicht um eine Finanzfrage, son⸗ dern um eine Frage der Gerechtigkeit, und die Verletzung in Fragen der Gerechtigkeit, die Herunterdrückung auf eine der Ungerechtigkeit ausgesetzte Position durch eine lokale Uebermacht, die Herabdrückung in das Gefühl eines gewissen Helotismus unter den Stadtbewohnern muß verhindert werden, und das ist die Absicht dieses Gesetzes. Na⸗ mentlich für die höchsten Behörden des Landes ist es nicht nützlich, ihnen die Freiheit des Gemüths dadurch zu verkümmern, daß man sie der⸗ gleichen Einwirkungen, wie sie hierbei stattfinden, aussetzt, sie haben mehr zu thun, als sich mit dergleichen herumzuzanken, aber gerade deren Freiheit zu erkämpfen, wenn auch nur für meinen Nachfolger, ist meine Absicht gewesen, indem ich die Vorlage dieses Gesetzes wiederholt urgirt habe, und es liegt im Interesse des ganzen Reiches und des ganzen Landes, daß seine höchsten Beamten von lokalen Ein⸗ drücken und Einflüssen möglichst unabhängig gehalten werden; schon die Würde des Reiches erfordert es, aber namentlich da, wo sie Un⸗ gerechtigkeiten ausgesetzt sind, die nothwendig, auch ohne einen so scharfen Parteigegensatz, wie wir ihn hier bei uns haben, erbitternd auf das Gemüth des Einzelnen wirken müssen.
Die Besteuerung des Beamten nach dem Werth der Dienstwoh⸗ nung zu bemessen, die ihm angewiesen wird, ist um deswillen un⸗ gerecht, weil er gar keine Wahl hat in Bezug auf seine Wohnung; in der Regel wird sie ihm als eine zu große angewiesen, und wenn sie gegen eine frühere kleinere gewechselt wird, wachsen nicht blos seine Unbequemlichkeiten, sondern auch seine Kosten. Ich weiß, daß mehrere meiner Vorgänger im preußischen Ministerium sich gegen Uebertragung desselben, des Auswärtigen Amts, nach größeren Lokalien, wie z. B. die des jetzigen Königlichen Haus⸗Ministeriums es sind und demnächst auch gegen andere, gewehrt haben, weil sie erklärten, mit ihren Ge⸗ hältern den vermehrten Kosten, die die Bewohnung eines größeren Hauses macht, nicht Stand halten zu können. Lediglich die Bewohnung grö⸗ ßerer Räume führt mit sich eine Veränderung in den Ausgaben des Hausstandes, die nicht nur Tausende von Mark, sondern auf Tausende von Thalern sich berechnen. Also je theurer der Mann mit der Dienstwohnung bedacht wird, um so theurer ist das Bewohnen der⸗ selben für seinen Haushalt, und doch hat er desto mehr Steuern zu zahlen bei demselben Gehalt; und wenn Sie ihn nun nachber nach dem objektiven Werthe der ihm aufgedrungenen, mit seinem Amte zu⸗ sammenhängenden Dienstwohnung auch sonst noch höher besteuern wollen, so begehen Sie eine doppelte Ungerechtigkeit, die gar keine Grenze hat, auch dann nicht, wenn der Werth der Wohnung ganz gerecht beurtheilt wird und ohne Abneigung und Vorliebe gegen die Person, die sie bewohnt. Es wäre, wenn ich beispielsweise mein Haus etwas anders bewohnte, als jetzt meine Eintheilung ist, eine Kleinig⸗ keit, mir das ganze Haus für meinen Privatgebrauch anzurechnen. Das sachkundige Urtheil eines „Kastellans“, von dem, wie ich höre, die Herren dabei geleitet worden sind, wird unmöglich dafür maß⸗ gebend sein können, was zu den Amtslokalitäten eines Ministers, was zu den Repräsentationsjzimmern, und was zu seinem persönlichen Gebkauch gehört. Wenn Sie dafür keine weitere Autorität anführen können, als die eines Subalternbeamten, der, wie ich höre, die Herren herumgeführt hat, so muß ich die doch sehr in Zweifel ziehen; es ist das eine Frage, die über seinen Horizont hinausgeht, und nach dem man ganz bestimmt nicht aburtheilen kann. Meines Erachtens ist es für die Abschätzung und den Werth einer Dienstwohnung ganz gleichgültig, wie groß dieselbe ist, welchen Werth sie objektiv hat, und wie theuer sie etwa vermiethet werden könnte. Das bauliche Objekt der Wohnung ist gar nicht das, was einzuschätzen ist; was einzuschätzen ist, ist das Recht, frei zu woh⸗ nen für den Beamten, und dieses Recht, frei zu wohnen, kann nur danach beurtheilt werden, welche Wohnung, zu welchem Werthe der Beamte wahrscheinlich sie nehmen würde, wenn er freie Wahl hätte. Dazu giebt, so lange Sie nicht auf sein Privatvermögen für staat⸗ liche Leistungen rekurriren wollen, allein das Gehalt des Beamten den einzig sicheren Anhaltspunkt. Es ist gesagt worden, gewöhnlich verwendeten Leute 20 % ihres Einkommens für ihre Woh⸗ nung. Deshalb habe ich auch früher schon gesagt: setzen wir es auf 20 oder auf 15 %, darauf kommt es nicht an, wenn wir nur das vernünftige Prinzip an Stelle des unvernünftigen setzen; das vernünftige, wie es das Recht, frei zu wohnen, mit sich bringt, nach Maßgabe des Gehalts und der mit dem Gehalt durchschnittlich verbundenen Lebenshaltung, ohne Rücksicht auf Privatvermögen. In Folge dessen finde ich die Angabe der Kommission durchaus billig und verständig, und würde meinerseits mich auch nicht gewundert haben, wenn sie höher gegangen wäre. Aber beispielsweise, mein Haus könnte, wenn ich es anders bewohnte, und wenn der Kastellan anderer Meinung wäre in Bezug auf die Eintheilung, dann könnte es sehr leicht auf dieselbe Höhe gebracht werden, wie das benachbarte Haus des Fürsten Pleß, welches bekanntlich auf 65 000 ℳ Mieths⸗ werth eingeschätzt ist, obwohl es in ganz Berlin keinen Men⸗ schen giebt, der so thöricht ist, die Annehmlichkeit, hier zu wohnen, mit 65 000 ℳ zu bezahlen, eine solche Miethe zahlt kein Mensch in Berlin; möglicherweise könnte sich Je⸗ mand ein eigenes Haus bauen, welches so viel werth wäre, wenn es grade eine augenblicklich wohnungslose fremde Botschaft gäbe, die ein Haus haben muß, dann könnte man vielleicht einen solchen Kontrakt augenblicklich machen. Diese Botschaften ohne Unterkommen sind aber leider nicht so häufig, wie es für die Hausbesitzer zu wünschen wäre.
Es wäre also eine Kleinigkeit — und ich würde auch das nach den geltenden Prinzipien gar nicht so überraschend finden — wenn die Dienstwohnung des Reichskanzlers, sowie sie einmal ist, ebenso hoch, vielleicht noch höher taxirt würde, wie Fürst Pleß. Denn es ist ja noch ein großes Gartengrundstück dabei, was das Pleßsche Haus nicht hat, und die Annehmlichkeit, im Garten zu spazieren mitten in Ber⸗ lin, ist eine sehr große, die auch ihren Miethswerth hat; wenn man gegen Eintrittskarten das Recht vermiethen wollte, im Garten zu spazieren, ich glaube, es würde das ganz erhebliche Revenüen geben.
Also ist es noch eine außerordentliche Nachsicht, daß die Ber⸗ liner Stadtbehorden die Wohnung des Reichskanzlers nur zu 20 000 oder 21 000 ℳ oder, wenn mir durch einen Schreibfehler mit der Unterschrift „Hagen“ — was ich gegen Hrn. Richter anführe — zuerst mitgetheilt worden war, 23 000 ℳ eingeschätzt haben. Sie hätten sie ebenso gut auf das Dreifache einschätzen köͤnnen, und ich würde gesetz⸗ lich auch nichts dagegen machen koͤnnen. Aber ich komme darauf zurück, es ist ganz einerlei, ob sie mehr oder weniger werth ist. Ich verlange auch keine Opfer für einen Beamten dafür; wenn er etwa 10 000 Thlr. Gehalt hat und also nach dem Prinzip des Kom⸗ missionsantrags seine Wohnung 1500 Thlr. werth sein sollte, so will ich ihm nicht das Recht einräumen, zu sagen: a* Wohnung hat den Miethswerth nicht, ich sollte eine größere und bessere haben. Aber wenn er zufällig in eine für ihn ganz unerschwingliche Wohnung ge⸗ bracht wird, so bitte ich dringend darum, doch dieser Gefühl der unge⸗ rechten Behandlung von uns zu nehmen, was darin liegt, wenn man nach einem Objekt, dessen Werth einen garnichts angeht, ein eschätzt wird. Es muß bei solcher Einschätzung ja nothwendig Willkür cin⸗ treten, denn bestimmte Prinzipien sind für sie gar nicht möglich, und wenn sie angewandt werden, so geben sie falsche, rein
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chsten Behörden und des Reichstags, sondern noch
is
Resultate, wie die Einschätzung des Pleßschen Hauses. Einen solchen Miethswerth wie 65 000 ℳ giebt es in Berlin nicht, weil sie keiner bezahlt. Man muß also die Willkür zulassen, sie tritt ein, aber ich halte es nicht für nützlich, daß leitende Minister in ihren persönlichen Verhältnissen der Willkür von irgend Jemandem, die nicht gesetzlich geregelt ist, unterliegen, am allerwenigsten wie hier, derjenigen ihrer politischen Gegner. Es mögen ja sehr tugendhafte Leute sein, die ihre Gegnerschaft nach Möglichkeit in den Hintergrund treten lassen. Aber ich mag nicht in den Händen meiner Gegner sein; dieses Ge⸗ fühl verdirbt mir jedes Gefallen an und jedes Behagen in meiner Stellung, wenn ich mich für irgend etwas in den Händen meiner politischen Gegner finde, die bei mir Haussuchung halten können in Begleitung meiner Dienerschaft, während meiner Abwesenheit, meine Sachen perlustriren, sich dann ein Bild zu machen, als hätte ich 30 Privatzimmer, während ich das, was ich für meinen Privat⸗ gebrauch neulich wie auch heute auf 7 Zimmer angebe, und vielleicht noch einige leere, die ich nach Belieben ab und zu benutze, um Gäste darin unterzubringen. Aber allerdings, ich habe vielleicht in dem Hause über 20 Dienerschaftszimmer vorgefunden, von denen stehen noch 5 bis 6 leer. Ich habe meistens verheirathete Leute, und gerade diese leeren Räume sind für die Leute die Verführung gewesen, zu heirathen, was für mich neue Belästigungen mit sich bringt. Aber ich habe nicht daran gedacht, diese Wohnungen dabei mit⸗ zurechnen, wenn ich sage, so viel habe ich zu meinem Privatgebrauch — und ich hätte jedenfalls eine viel weniger zahlreiche Dienerschaft wie sie durch das Bewohnen eines so großen Hauses bedingt wird. Ich bin genöthigt, dieses anzuführen, sonst klingt es so, wenn man die wohlwollende Darstellung des Hrn. Abg. Richter gehört hat, als hätte ich über Sachen, die ich wissen muß, Falsches angeführt, und der Kastellan scheint die Herren nicht sachkundig aufgeklärt zu haben, und von selbst scheinen sie nicht gewußt zu haben, daß die Sache so liegt. Ich bitte also dringend, ändern Sie das Prinzip dieser Ein⸗ richtung und ändern Sie das Prinzip dahin, daß das Gehalt die Grundlage der Besteuerung der Miethe ist und nicht der unberechen⸗ bare, unermeßliche, jeder Schätzung sich entziehende, der willkürlichen Schätzung unterworfene Werth einer Dienstwohnung. Ich kann darauf wohl verzichten, und ich würde auch die Zeit und die Kraft nicht haben, der Rede des Abg. Richter in allen ihren Theilen zu folgen. Es wird ja recht oft das Ver⸗ gnügen zu Theil, eine Probe seiner hören, und da habe ich nachgerade dasselbe Gefühl wie bei einer Vor⸗ stellung der Jungfrau von Orleans, wo einen der endlose Triumphzug im Anfange überrascht, bis man beim dritten Vorbeimarsch bemerkt, mein Gott, das sind ja immer dieselben Leute, die nochmals über die Bühne ziehen in demselben Kostüme. So sind es auch die Gründe die in den Reden des Herrn Abgeordneten, mit derfelben Eleganz vorgetragen, stets wiederkehren. Wir kennen sie meist schon vorher aus den Blättern, an welchen der Herr Abgeordnete betheiligt ist, wenn wir Muße haben, sie zu lesen, ich bin deshalb wahrscheinlich auch schon öfter in der Lage gewesen, auf die meisten dieser Gründe zu antworten, und ich kann heute wohl darauf verzichten. Eins will ich aber noch erwähnen, und das hat mich frappirt, er hat sich der Unverhältnißmäßigkeit zwischen der Schätzung der Wohnung und den dienstlichen Einnahmen der Stelle nicht ganz entziehen können, und er hat da an meine Großmuth dem Staate gegenüber in Geldsachen appellirt und mir klar gemacht, daß ich eigentlich nicht meine, sondern die Miethssteuer meines Nachfolgers zahle, der viel mehr Gehalt haben würde, wie ich, und also sachgemäß zu einer höheren Schätzung des Werthes seiner Wohnung berechtigt und auf einem höheren Kothurn überhaupt zu erscheinen berufen sein würde. Er hat dann auch gesagt, es wäre das mit Berücksichtigung meiner Privatverhältnisse geschehen. Nun, meine Herren, ich bin durch meine Lage ohnehin schon genöthigt, aus meinen Privatmitteln, die der Herr Abgeordnete in ungeheuerlich übertriebener Weise geschildert hat, erhebliche Zuschüsse für den Staat zu leisten und Staatskosten aus eigenen Mitteln zu zahlen; ich bin sehr viel mehr Verlusten in meinem Besitz durch meine Abwesenheit ausgesetzt, als der Staat mir Gehalt giebt; aber ich würde darüber nicht weiter reden, wenn es nicht gerade die Wohnung beträfe. Es ist mir das gerade peinlich, weil ich sehr viel bessere und angenehmere Häuser wie das in Berlin besitze, wo ich sehr viel lieber wohnen würde, und die ich mir selbst nach meinem Geschmack ausgebaut und eingerichtet habe und für die ich Steuer zahle, und daß ich nun hier noch in meiner Berliner Wohnung, wo ich ungern bin, wo ich nur auf Wunsch des Kaisers mich aufhalte, daß ich da noch für meinen Nach⸗ folger vorweg schon jetzt die Miethssteuer bezahlen soll, die für ihn gerecht sein wird, weil er sehr viel mehr erhalten werde wie ich; das geht mir doch etwas über das Maß, welches ich mir pekuniär zu⸗ muthen lasse. Mein Privatvermögen hat hiermit nichts zu thun, ich fechte auch nicht für mich, ich fechte für die Zukunft und für den Fall, mögen es 25 ℳ oder 25 000 ℳ sein, das ist mir vollständig gleich⸗ gültig. Ich verlange nur, daß ich von dem willkürlichen Befinden der hiesigen Stadtregierung unabhängig gestellt werde, wie hoch oder wie niedrig ist mir einerlei. Und dann, was er sagte, daß die Stadt⸗ regierung über Alles so außerordentlich wohl unterrichtet wäre. Dann habe ich noch eine kleine Sache erlebt. Es existirt nämlich hier eine Art von Pferdesteuer, und die wird nach einem bestimmten Kalendertage berechnet, wieviel Pferde an diesem Tage im Stalle sind. Wenn ich nicht irre, geschieht es im November, und da habe ich einmal plötzlich die Mit⸗ theilung bekommen, daß in meinem Stalle 10 oder 11 Pferde gewesen sind — es war mir das sehr angenehm, aber ich wußte nichts davon. Ich habe mich weiter erkundigt und habe erfahren, daß die Wissen⸗ schaft des Magistrats auch hier auf dem Zeugnisse jenes Kastellans beruhte, wie gewöhnlich. Es war aber zufällig an diesem Tage gar kein Pferd im Stalle und auch mehrere Monate vorher und einige Monate nachher befand sich auch nicht ein einziges Pferd in demselben. Es ist das zwar nur eine Kleinigkeit, es zeigt das aber doch, wie richtig meine Meinung ist, daß der Herr Ober⸗Bürgermeister nicht alles übersehen kann. Ich halte denselben überhaupt nicht für so einfluß⸗ reich in der Stadt Berlin, daß man ihn dafür verantwortlich machen köͤnnte, ich glaube, daß auch er gegen den bestehenden Ring in keiner Weise aufkommen kann. Die Herrscher in den Versammlungen und die Herrscher der Stadtverordneten sind einmal diejenigen Leute, welche die herrschenden Zeitungen in ihren Händen haben. Mir fiel heute gerade ein interessantes Preßerzeugniß in die Hand — es ist zwar aus Königsberg, aber es paßt auch anderswo — da schreibt Einer: b Geehrter Herr Redacteur! Der Umstand, daß die hiesigen liberalen Zeitungen im Besitz der Führer der liberalen Parteien sind und in Folge dessen über nichts berichten, was den Herren nicht paßt, so bitte ich Sie, als Vertreter der einzigen noch unab⸗ hängigen Zeitung, folgenden Artikel aufzunehmen: und darin wird nun gesagt, wie die Dinge zugehen und gemacht werden. Die Herrscher der Stadtverwaltung sind meines Erachtens weniger der legitime aber sehr konstitutionelle Ober⸗Bürgermeister, sondern es sind diejenigen Herren, welche die Berliner Blätter beherrschen und die durch die Schärfe der Rede, von der wir heute wieder eine Probe gehabt haben und auch neulich schon, die dadurch, daß sie die eloquentesten sind, die durch ihre Beredtsamkeit die Verfammlung be⸗ herrschen, nicht dadurch, daß sie die Stadtverordneten überzeugen, sondern kein Parteigenosse getraut sich gegen den Redner den Mund aufzuthun; jeder sagt, ich möchte mich nicht einer öffentlichen Zurecht⸗ weisung aussetzen, wenn ich mich unterstehen wollte, gegen „ihn“ auf⸗ zutreten. „Metuentes verbera linguae,“ wie es im Horaz heißt. Das ist die Stimmung, die in Fraktionen ja auch so häufig vor⸗ kommt; ich appellire da an Ihre Erfahrung; auch Sie werden das Gefühl gehabt haben, daß Sie Manchez besser wissen wie der beste Redner unter Ihnen. Sie haben vielleicht auch den festen Entschluß gefaßt, es ihm heute zu sagen; vor der Ausführung fährt er gerade mit einem Anderen gewaltig ab, und Sie denken: lieber heut noch nicht. So geht es auch anderswo; der stärkste Ringer, auch im Felde der Rede, schüchtert die Anderen ein. Es ist aber der Redner nicht immer der beste Beurtheiler der Politik. Um ein guter Redner zu sein, gehört ein Stück vom Dichter, eine
mir ja Eloquenz mit anzu⸗
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glänzende Improvisationsgabe dazu, wie wir das wohl früher selbst
ren Unteroffizier Adolph John, welcher sich auch
Berlin, den 27. April 1881.
Beschreibung. Alter geb. im Jahre 1850, Ge⸗
erlebt haben; bei öffentlichen Vorstellungen, wo Musik mit redne⸗ rischen Improvisationen abwechselt, daß ein Thema gegeben wurde,
den er aber Reden hielt, mitunter wirklich brillant, und die mich für den Augenblick, wenn mich die Umgebung nicht enttäuscht hätte, fast überzeugt haben würden. Ich will damit nur sagen, daß man den Meistern in der bloßen Beredtsamkeit so wenig wie solchen Improvi⸗
wenigstens nicht mit offenen Augen, noch viel weniger
Rednern die leitende Stelle als Fraktionschef oder als Minister geben. Ich führe das nur an, um zu beweisen, daß die Beredtsamkeit eine Gabe ist, die heutzutage über ihren Werth Einfluß übt und überschätzt wird über ihren wahren Werth; ein guter Redner muß etwas vom
darf es also mit der Wahrheit nicht ganz mathematisch
Er muß anstachelnd, erregend, leicht entzündlich sein, um zündend zu wirken; aber ich denke mir, daß ein guter Redner selten ein guter Whistspieler, selten ein guter Schachspieler, noch seltener ein sicherer
Staatsmann sein wird. Das gemüthliche Element vorherrschen, nicht der Verstand, und ich glaube, daß
der physischen Konstitution des Menschen es nicht vereint gefunden
wird, daß einer zugleich ein guter Redner und ein
wäre. Ich erinnere an die Aufzählung all' der Eigenschaften von
Mevphisto; des Löwen Muth, des Hirsches Schnelligkeit, es findet sich das nie Alles in einem Körper vereinigt, und so findet sich Beredt⸗ samkeit sehr häufig in einem dem Verstand überwiegend und gefähr⸗ für die
hinreichend Richter
lich beherrschenden Maße Menge, die der Hr. citirte, aber einer genauer, berechnender
vor, G Abg. vorhin
Erwägung, dem
mener Redner sein. 1 gegen dieses Uebel der Beredtsamkeit Remedur finden
nicht, aber es ist schon eine halbe Remedur, wenn man das Uebel 1 vergegenwärtigt das bekannte Beispiel von dem König Friedrich Wilhelm I., der zwei Advokaten hinter einander hörte und hinter Jedes Ausführungen ausrief „der ehat Recht“, und dann so in Zorn gerieth gegen die Wirkung der Beredtsamkeit, daß nach der damaligen monarchischen Verfassung beide Redner, vermöge der in sehr Ich sehe kein gesetzliches Mittel dagegen, aber Uebel erkennen heißt schon, ihm theilweise abhelfen, und ich möchte
erkennt, und wenn man sich stets
Kerl“, wie er sich unehrerbietig ausdrückte,
Uebertreibung ihrer Gabe zu überzeugen, in
gekommen sind. Sie deshalb darauf aufmerksam machen, daß Sie spiel des alten Königs immer gegenwärtig halten,
einer Eloquenz spricht, die so ausgebildet ist, daß er eigentlich für andere Geschäste wenig Zeit haben kann und obschon er das, was er vollständig beherrscht und so beherrschen muß, wie es nur einer beherrschen kann, der mehrere Wochen hindurch stets über dasselbe Thema öffentlich gesprochen und in Zeitungen geschrieben hat. Dann bildet sich eine Sicherheit in ihm aus, daß er keinen Souffleur braucht; er beherrscht seinen Stoff, ihm fällt in der einen Woche noch
vorträgt
satoren den leitenden Einfluß auf große Gemeinwesen einräumen darf,
dann von kühler Besonnenheit und sicherer, man die Leitung gr⸗ wichtiger Geschäfte gern anvertraut, der kann kaum je ein vollkom⸗ Ob man bei unserer heutigen Kulturentwickelung
wenn einer mit der
eine bessere Redewendung ein wie
Rede er sie ganz anders, da war er noch So möchte ich die Ermahnung
soll man den b — I Zeit zu verlieren als wie bisher.
Dichter haben, genau nehmen. Erhöhung in der hungsweise war muß bei ihm ich weiß auch nicht, ob ich schon vermöge l. schwerte.
kühler Richter selbst in der absolutistischsten Zeit,
in der Einkommensteuer reklamirt urtheilslose so richtig
eine so
großer trag ist ja für
kann, weiß ich
Wiederkommen machen.
Gerechtigkeit nicht zu unterschätzen, um einen Pfennig handelte. Der Lagen
das
üble 1 1 mich, wenn es sich das Bei⸗ 8 . Beamten zusammenbringen,
und ich bin bereit, in Partei zu geben, für den von ihr steuer. Aber das ändert ja in der
Beispiel ein, was mich in meiner parlamentarischen Jugend in Erfurt 2 2 72 △‿ *„ 2— „ — 2 52 — 2 C 5 zues * erae eß 8 4 8
irgend ein Gegenstand, der dem Improvisator unbekannt war, über so frappirt, daß ich die Rede eines Heidelberger Professors bewunderte und ein Landsmann und Fraktionsfreund von ihm sagte mir: ach, die hätten Sie im vorigen Jahre von ihm hören sollen, da hielt
amentarischen Leben, wo wir der Zeit nach uns sehr enge gedrängt finden, doch auch mit dieser Schaustellung der Beredtsamkeit weniger Dagegen gäbe es vielleicht Mittel, aber ich bin nicht Mitglied und habe kein Recht, sie vorzuschlagen. Ich will hier noch eine einzige Notiz machen, für die ich dem Hrn. Abg. Richter noch eine Berichtigung schulde. Er b s gewesen, ich hätte — der Herr Regierungskommissar hat schon die Zeitfrage berichtigt, in der der Abgeordnete sich irrte, aber meine Miethssteuer wohl nicht die
habe in ihr vielmehr eine Strafe dafür erkannt, daß ich mich be⸗ Nun ist das bei Staatsbehörden doch eigentlich neu, auch
ihnen gelebt — waren wir damals doch nicht, daß eine schüchterne Beschwerde sofort mit einer Erhöhung von 50 % beantwortet wurde. Die Erhöhung hatte hier noch eine Eigenthümlichkeit, ich hatte auch
meiner Wohnung nun so von 15 000 auf 21 000 ℳ heraufgeschoben wurde, gelang es gerade auch, meine städtische Einkommensteuer um ein oder zwei Stufen höher zu s f reiche n ihren gewaltigen Ausgaben sein muß, kein bedeutender, und ich habe auch da keinen üblen Willen weiter empfunden, als nur Gefühl des Zornes über unbotmäßige Minister gegen die regierenden Stadthäupter, die sich sagten: de f Und wenn man hier von diesen Bagatellen redet, so lange reden muß zu einem Reichstag, der wirklich mehr zu thun hätte, wie sich damit zu beschäftigen, so möchte ich Sie doch immer an meine erste Bitte erinnern, das Gefühl jedes Einzelnen für
lungen, ich weiß nicht, ob das zu meinem Gunsten wäre, da wird er darauf ankommt, es wird im Lande, sagt man, für f onds jetzt gesamt ich bin bereit, zuzuschießen, so viel wie die Herren für die Miethssteuer zuj 1 da soll es mir gar nicht darauf an⸗ kommen, da wollen wir uns gegenseitig keine Kargheit vorwerfen, so viel einem der Diätenfonds einer gegnerischen
Wenn es auf die Gerechtigkeit ankommt, so will ich nicht um einen Pfennig prinzipiell verkürzt werden, und ich will nicht von der Will⸗
kür meiner politischen Gegner abhängig sein. Ich glaube, ich habe
in der vorigen, kurz es tritt das
frisch dabei. 3 an Sie richten, in unserem par⸗
machen können.
Initiative, Verwaltung s 8 Auch in ihrer ganzen Entste⸗ die rage dieses Gesetzentwurfs, Frag gerade gesagt habe, ich
Er ist der Meinung
nach Folge
so zornig — ich habe noch unter
; dadurch, daß der Miethswerth
Be⸗ —,
nach
schrauben — der Stadt, wie es Berlin nur ein gewisses
mü wollen wir doch keine Lust zum
und wenn die Rechtskränkung sich Herr sprach vorher von Samm⸗
sehr freigebig finden, ortschrittliche Fonds jetzt gesammelt,
gesammelt wird für die Mieths⸗
Frage der Gerechtigkeit gar nichts. stimmt.
abend 11 Uhr.
ein Recht darauf in meiner arbeitsamen Thätigkeit für das Gemein⸗ wohl, daß mir dieser ungerechte private Dorn gen nicht nur mir, sondern Allen, die unter derselben Ungerechtigkeit und unter derselben lokalen Willkür leiden.
Der Abg. von Benda bemerkte, er werde zum §. 1 des Kommissionsberichts zurückkehren, denn wie viel man auch über den Werth der Miethssteuer gehört habe, so werde man doch diese überaus schwierige Frage nicht so beiläufig ab⸗
herausgezogen wird,
Wenn von der Opulenz der Dienstwohnun⸗
gen gesprochen worden sei, so müsse er doch konstatiren, daß diese unzulässige Opulenz nicht aus der parlamentarischen sondern und die der n gen geknüpft hätten, werde er nicht eintreten. Er b die feste Zuversicht, daß die deutsche Pflichttreue in der Selbst⸗ verwaltung in Stadt und Land stark genug sei, um diese Diskussion zu vertragen. ma gehört habe, immer das bestehen, daß der Gesetzentwurf ein Gelegenheitsentwurf sei, man möge denselben nun ad hoc ode
des Chefs der hervorgegangen sei. die sich an Dienstwohnun⸗ habe
aus der Hand der Baumeister persönlichen Streitfragen, Einschätzungen und
Es bleibe nach Allem, was man
ad personam nennen, ein Gelegenheitsentwurf, für welchen zu⸗ reichende und dringende Gründe nicht vorhanden seien. E. bleibe ferner bestehen, daß derselbe doch in überwiegender Weise gerade denjenigen Beamten zu Gute komme, G Verleihung von Dienstwohnungen schon ein pekuniärer Vor⸗ theil erwachsen sei, es bleibe bestehen, daß, wenn der Entwurf Gesetz werde, derselbe unfehlbar eine ganze Reihe von Exemplifikationen hervorrufen werde und müsse, deren finanzielle Tragweite man nicht übersehen könne. denn d Frage der Kommunalbesteuerung der Beamten grundsätzlich geregelt werden solle, daß, wenn das später gesehen solle, gegen⸗ wärtig, wenn Uebelstände und Unbilligkeiten vorlägen, der Etat selbst die Mittel gewähre, in der einfachsten Weise Ab⸗ hülfe zu schaffen. d Prozentsatz von 10 auf 15 Proz. zu erhöhen, könne seine Partei keinen Werth legen, sie lege nur Werth auf die prin⸗ zipielle Seite, und wolle ein solches Ausnahmegesetz, für das dringende Gründe nicht vorhanden seien, vor der Frage der definitiven und grundsätzlichen Regelung nicht annehmen. Seine politischen Freunde hätten gegen die Vorlage und in ganz gleicher Weise auch gegen die Kommissionsvorschläge ge⸗
Es vwelchen durch
Endlich bleibe bestehen, daß, wenn die
Auf den Vorschlag der Kommission, den
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ½ Uhr auf Sonn⸗
——
—
Inserate für den Deutschen Reichs⸗
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Stants-Auzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. u. dergl.
.Verloosung, Amortisation, Zinszahlung & u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. Gegen den Arbeiter Matthias Kacz⸗ mareck, geboren am 28. Februar 1836 zu Chemnitz, katholischer Relegion, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Hanusvoigteigefängniß zu Berlin, Hausvoigtei⸗ platz Nr. 14, abzuliefern. Berlin, den 26. April 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem König⸗ lichen Landgerichte. I. Beschreibung: Alter 45 Jahre, Größe 1,76 m, Statur kräftig, Haare schwarz, Stirn frei, Bart schwarzer Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Nase dick, Kinn gewöhnlich, Gesicht rund und dick, Gesichtsfarbe gesund, Sprache polnisch und deutsch, Kleidung grauer Anzug.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Ifrael Goldberg ist inden Akten U. R. I. 1221. 1880 ist die Untersuchungshaft wegen Theil⸗ nahme an einer vorsätzlichen Brandstiftung be⸗ schlossen worden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die Königliche Stadtvoigteidirektion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 26. April 1881. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗ gericht I. Johl. Beschreibung: Alter 33 Jahre, am 9. 9. 1847 in Salloschütz geboren, Größe 150 Centim., Statur untersetzt, klein, Haare schwarz, Bart dunkler Vollbart, Augenbrauen dunkel, Ge⸗ sichtsfarbe gesund, Sprache russisch, gebrochen deutsch.
Besondere Kennzeichen: rechte Schulter höher als
die linke.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen frühe⸗ Moellwitz oder Mehlwitz nennt, ist in den Acten F. R. I. Nr. 487 de 1881 die Untersuchungshaft wegen wiederbolten Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an die König⸗ liche Stadtvoigtei⸗Direction hierselbst abzuliefern. Der Untersuchungs⸗ richter bei dem Königlichen Landgericht I. Johl. burtsort Neusalz, Kr. Freistadt, Größe 170 bis 172 Centimeter, Statur mittel, Haare hell⸗ blond, Stirn hoch, frei, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase und Mund Jensbacc. Zähne gesund, Gesicht rund, Gesichtsfarbe blaß, Syprache deutsch. Kleidung: Matrosenanzug, an der Mütze den Namen Hansen oder Hansa.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der gegen den Töpfer⸗ gesellen Friedrich Wilßelm Karl Huth, am 325. Februar 1853 zu Kvritz geboren, wegen D eb⸗ stahls unter dem 18. März 1881 erlassene Steck⸗ kbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 26. April 1881. Königliches Amtsgericht I., 54. Abtheilung.
DOeer unterm 29. Oktober 1880 hinter den Weber⸗
gessellen Oskar eerg sereses Steckbrief wird sKierd erneuert. Jüterbog, den 22. April önigliches Amtsgericht.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3050 Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Besitzer Pauline Brandenburger
e 2 211 84α Damrath, im Beistande ihres Vaters, des Be⸗ sitzers Carl Damrath zu Dombrowken bei Bobau,
Rechtsanwalt Mangelsdorff hier, klagt gegen ihren Ehemann den Besitzer Gustav Brandenburger, früher zu Montassek, dann zu Neuenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, Verklagten, wegen gröblicher Verletzung der ehelichen Treue, böslicher Verlassung und un⸗ ordentlichen Lebenswandels in Folge dessen er sich außer Stand gesetzt habe, die Klägerin zu ernähren. Sie wird beantragen: das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen, Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihn zu verurtheilen, den vierten Theil des gütergemeinschaftlichen Ver⸗ mögens als Ehescheidungsstrase an die Klägerin herauszugeben. “ Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 30. September 1881, Vormittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Graudenz, den 19. April 1881. Idikowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
113060] Oeffentliche Zustellung.
Die unverehelichte Emma Wilhelm zu Sumatra, vertreten durch den Rechtsanwalt Kette hier, hat gegen das am 19. Januar 1881 verkündete Urtheil des Königlichen Amtgerichts zu Sonnenburg in ihrer Rechtssache gegen den Arbeiter Adolph Uckert, früher zu Sumatra, mit dem Antrage Berufung eingelegt:
das gedachte Urtheil dahin zu ändern, daß der Beklagte verurtheilt wird, der Klägerin 30 ℳ nebst 5 % Zinsen seit Zustellung der Klage zu zahlen und die Prozeßkosten zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. O. auf den 14. Juli 1881, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 1*
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Berufungs⸗Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. O., den 16. April 1881.
eese, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Usn Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Louis Schwarze zu Schleusingen, vertreten durch den Rechtsanwalt Emmrich in Suhl,
gegen
die Erben des
Schlott zu Breitenbach, als: b 1z
8* Johanne Friederite Lisette, verehelichte Valentin
Zitzmann, in Schleusingen, 8
b. gn Elisabeth, verehelichte Adam Heerlein, geb. Schlott, in Breitenbach, 1
c. Dorothee Gottlobine Ernestine, verehelichte Ludwig Sittig, geb. *. Breitenbach, d. Georg Caspar Schlott in Ilmenau, e. Johaan Adam Daniel Schlott und 8 f. Friedrich Wilhelm Schlott, zu e. und f. Aufenthaltsort unbekannt,
aus der Cessionsurkunde vom 3. Februar 1872 über
282 ℳ Resttvporbet mit dem Antrage auf Ver⸗
Johann Gottgetreu
Kreis Pr. Stargard, Klägerin, vertreten durch den es 8.
urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 282 ℳ
Oeffentlicher
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
Anzeiger. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen. .Literarische Apzeigen.
2
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
538
Annoncen⸗Bureaux.
7 66 8. Theater-Anzeigen. — In der Börsen-†¼ 9. Familien-Nachrichten. beilage. 5
Kapital und 60 ℳ 50 ₰ Zinsen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Schleu⸗ singen auf
den 4. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1u
Schlensingen, den 12. April 1881.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[130771 Oeffentliche Zustellung.
In Sachen Cebisch, Franz, Maurer von Hammerau gegen die Gewerkschaft Achthal⸗Hammerau wegen Entschädigung von 42 ℳ, hat das K. Amtsgericht Laufen zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits Termin auf 88 Samstag, den 11. Juni l. Is.,
Vormittags 10 Uhr, ““ in seinem Sitzungssaale anberaumt und wegen unbe⸗ kannten Aufenthaltes des Franz Cebisch die öffent⸗ liche Zustellung bewilligt. 1
Der beklagtische Vertreter hat den Antrag gestellt,
as K. Amtsgericht Laufen wolle die Entscheidung Gemeindebehörde Ainring vom 23. Januar außer Wirksamkeit setzen und dem Franz
Cebisch in sämmtliche Kosten verurtheilen. 1
Zu diesem Termine wird hiermit Franz Cebisch zuletzt Maurer tr. Margegn Fwug
Laufen, den 27. April 1881. 1 8
Fenferg zeibere des K. Amtsgerichts Laufen.
Haggenmüller,
K. Gerichtsschreiber.
112050] Aufgebot.
Die verwittwete Frau v. Kretschmann, geb. v. Gustedt, aus Posen hat das Aufgebot des auf den Namen Jenni von Gustedt auf Garden ausgestellten, über 65,01 ℳ lautenden Sparkassenbuchs Nr. 410, Kreis Rosenberg Westpr., beantragt. b
Die Inhaber der Urkunde werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf ben 17. September 1881, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine zu melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlosigkeit erfolgt.
Rosenberg, den 16. April 1881.
Königliches Amtsgericht. III.
[130058]8 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗
Ferschte. vom 21. April 1881, sind folgende Hypo⸗
eken⸗Dokumente:
b über die Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs von Heilsberg, Abbau Nr. 10, für den Bauer Cornelius Austen in Springborn eingetragene Caution von 133 Thlr.,
.über die Abtheilung III. Nr. 19 des Grund⸗ buchs von Heilsberg, Hufe Nr. 40, 41, 42, für den Maurermeister Bludau in Bartenstein ein⸗ getragene Post von 1000 Thlr. nebst 6 % Zinsen,
uͤber die Abtheilung III. Nr. 7 des Grund⸗ buchs von Heilsberg, Garten Nr. 240, für Herrmann Joseph Puff eingetragene Post von 33 Thlr. 10 Sgr.,
für kraftlos erklärt. 8
Heilsberg, den 26. April 1881.
Königliches Amtsgericht.
[13063] 8 88 4 Verschollenheitsverfahren.
Nr. 6290. Der Schreiner Peter Tröndle von Albert ist im Jahre 1848 nach Amerika ausgewan⸗ dert und hat seit ca. 25 Jahren keine Nachricht von sich gegeben. Auf Antrag des Abwesenheitspflegers Franz Josef Tröndle von Albert wird Peter Tröndle
aufgefordert, B
binnen Jahresfrist ö
von seinem gegenwärtigen Aufenthaltsorte Nachricht
zu geben, widrigenfalls er für verschollen erklärt und
dessen Vermögen seinen nächsten Verwandten in für⸗ sorglichen Besitz übergeben würde.
Waldshut, 11. April 1881. 3 Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Tröndle.
8. 8 113159. Erbvorladung.
U. V. Nr. 27. Felix Mäder, ledig, von Stegen, früher Tagelöhner in Freiburg, seit ca. 3 Jahren vermißt, wird zur Verlassenschafts⸗Verhandlung auf Ableben seiner Schwester Agatha Mäder, ledig, von Stegen mit Frist von 3 Monaten unter dem An⸗ drohen geladen, daß im Falle seines Nichterscheinens die Erbschaft lediglich Denjenigen zugetheilt würde, welchen solche zukäme, wenn der Geladene zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Freiburg, den 13. April 1881.
Großh. Bad. Notar: 1 Straus.
8
[13155] 2 8 Auf Antrag des Kossäthenausgedingers Johann Fiedler zu Reichen ist heute folgendes Ausschluß⸗ urtheil erlassen: 8 Die Hypothekenurkunde, welche über die auf dem Grundstücke der Kossäth Johann Bedurke'schen Ehe⸗ leute Reichen Band I. Blatt Nr. 2 Abtheilung III. Nr. 2 aus der Schuldurkunde vom 7. April 1820 für den Kossäthen Christian Gädicke zu Schönwalde eingetragenen 300 ℳ Darlehn, zu 4 % verzinslich, gebildet worden ist, wird für kraftlos erklärt. Zielenzig, den 28. April 1881. Konigliches Amtsgericht.
[13152]
Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 14. April 1881 ist das Hypothekendokument, welches über die auf Nr. 38 Ullersdorf, Abtheilung III., Nr. 5, aus der Urkunde vom 21. April 1849 einge⸗
tragenen 144 Thlr. 22 Sgr. 10 Pf. väterliche C
gelder gebildet, für worden. Niesky, den 19. April 1881.
8 1 Königliches Amtsgericht.
1 .
112829]
; Der Termin in der Aufgebotssache, betreffend den
von Karl Wegner am 15. Oktober 1880 ausgestell⸗
ten, von Julius Gruenfeld angenommenen. Wechsel
über 900 ℳ wird auf
den 15. Oktober er., um 12 Uhr Vormittags, Thorn, den 22, April 1881.
1 Koönigliches Amtsgericht.