1881 / 120 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

und Norddeutschland süwestliche geltend machten. Die Luftwärme war eine nur mäßig hohe und blieb mehrere Grade Celsius unter der normalen. Niederschläge fanden selten und wenig ergiebig statt. Der schon beim Wochenbeginn hohe Luftdruck stieg, nach mäßiger Ab⸗ nahme in den ersten Tagen, allgemein am 10. und erreichte an den meisten Stationen eine seltene Höhe; er nahm jedoch am 12. wieder ab und blieb bis zum Schluß der Woche langsam sinkend.

Die sanitären Verhältnisse gestalteten sich in den meisten größeren europäischen, namentlich in den deutschen Städten, in der Berichtswoche günstiger, nur in den Städten des süddeutschen Hoch⸗ landes und in Braunschweig nahm die Sterblichkeit erheblicher zu. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deutschen Städte aank auf 25,3 von 27,0 der Vorwoche (auf 1000 Bewohner und aufs Jahr berechnet). Insbesondere wurde die Theilnahme des Säuglings⸗ alters an der Sterblichkeit geringer, so daß von 10 000 Lebenden aufs Jahr berechnet, 76 Kinder unter 1 Jahr starben, gegen 83 der vor⸗ hergegangenen Woche (in Berlin 72).

Unter den Todesursachen wurden von den Infektionskrankheiten Scharlachfieber, Pocken und Flecktyphen (letztere besonders in deutschen Städten) häufiger, diphtherische Affektionen seltener. Die Masern⸗ epidemie in Bremen ist noch im Steigen, in Fürth, Meerane, London hat die Epidemie etwas nachgelassen. Das Scharlachfieber wurde in Breslau, Cöln, Wesel, München, Berlin, Wien, häufig Todesveran⸗ lassung. Diphtherie verlief in Königsberg, Stuttgart, München, Berlin, Hamburg, Budapest, Paris etwas milder, in Danzig, Breslau, Dresden, Düsseldorf, Barmen, Wien stieg die Zahl der Opfer. Todesfälle an typhösen Fiebern waren in St. Petersburg, Budapest, Turin häufiger, in Posen und Paris seltener. Flecktyphus trat in vielen ost⸗ preußischen, der russischen Grenze nahen Orten auf, namentlich in Königs⸗ berg, Danzig, Stettin. Auch aus Thorn, Stolp, Erfurt, Berlin, Potsdam, Pofen, ferner aus Krakau, Warschau, London, Valencia. Murovia, werden einzelne, aus St. Petersburg 56 Todesfälle am Flecktyphus gemeldet. Darmkatarrhe der Kinder bedingten in München, Königs⸗ berg, Breslau, Paris und St. Petersburg zahlreiche Sterbefälle. Die Pocken wurden namentlich in deutschen Städten häufiger Todesveranlassung. Von 16 gemeldeten Todesfällen entfielen auf Königsberg 5, auf Aachen und Berlin je 3, auf Essen 2, auf Beuthen i./ D., München, Charlottenburg je 1. In Wien, Budapest und Paris zeigen Pocken wohl Nachlässe, doch ist die Zahl der durch sie in den genannten Städten hervorgerufenen Todes⸗ fälle noch immer eine bedeutende. In London greift die Epidemie noch weiter um sich und lagen weit uͤber 1000 Erkrankte in den dor⸗ tigen Pockenspitälern. In beschränkterer Zahl kamen Pocken in Preß⸗ burg, Prag, Krakau, Brüssel, Liverpool, St. Petersburg, Warschau, Rom, Bukarest, Malaga, Saragossa, Alexandrien zur Meldung. Aus Krakau wird aus der 1. Maiwoche auch 1 Todesfall an Cholera nostras gemeldet.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Als XLIX. Band der Internationalen wissenschaft⸗ lichen Bibliothek istDas Polarlicht“, von Hermann Fritz, Professor am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich (ECeipzig, F. A. Brockhaus, 1881) erschienen. Der Verfasser aerzichtet auf eine ausführliche Beschreibung des interessanten Phänomens, stellt aber das Wichtigste aus der reichen, viele Jahrhunderte zurückgehenden Literatur über das Polarlicht zusammen, um den Leser mit den bereits ermit⸗ telten Gesetzen bekannt zu machen, gleichzeitig aber auch die Lücken zu zeigen, die in dieser Kenntniß noch vorhanden sind, und zur Ausfüllung derselben durch fortgesetzte Beobachtung anzuregen. In der Einleitungstellt der Verfasser die über das Polarlicht bekannten Gesetze wie folgt zusammen: 1) dessen häufigste Erscheinung in hohen Breiten, 2) über seine Richtung gegen den Pol bezw. Aequator, 3) über die Höbe, 4) Periodizi4tat und Zusammenhang 5) mit den Sonnenflecken sowie 6) mit dem Erdmagnetismus, 7) die bei großen Polarlichtern auftretenden, den Telegraphenverkehr störenden elektrischen Ströme, 8) die eigenthümliche Lichtintensität und 9) deren einzelne Erscheinun⸗ gen, 10) die Eintheilung der Polarlichter nach Entwicklung und Größe in 4 Klassen, 11) die Dauer der Erscheinungen. In den fol⸗ genden Kapiteln werden dann diese Gesetze und Erscheinungen näher erörtert bezw. beschrieben, um zuletzt zur Untersuchung über die Natur des 2r. zu führen, eine Untersuchung, die noch nicht aus dem Ge⸗

iet der Hypothesen herausgekommen ist. Auf vier dem Werke beige⸗ fügten Tafeln sind die Beobachtungen über die Zeit ꝛc. der Nord⸗ ichte graphisch dargestellt; eine Karte weist ihre geographische Ver⸗ breitung nach. usführliche Namen⸗ und Sachregister dienen zur Orientirung in dem reichen Material, welches das Buch bietet.

Die im Verlage von J. Engelhorn in Stuttgart erscheinende „Gewerbehalle“, Organ für den Fortschritt in allen Zweigen der Kunstindustrie, unter Mitwirkung bewährter Fachmänner redigirt von L. Eisenlohr und C. Weigle, hat auch in den 5 bis jetzt er⸗ chienenen Lieferungen des neuen Jahrganges 1881, des XIX. ihres Be⸗ tehens, den deutschen Gewerbtreibenden eine Serie der gediegensten

uster⸗Vorlegeblätter geliefert. Die letzte, 5. Lieferung, bietet in vortrefflichem Holzschnitt die einfach⸗geschmackvollen Entwürfe zu dem hiesigen Goethe⸗Denkmal⸗Gitter sowie zu einem Balkon, beide ent⸗ worfen von den Architekten Kayser und von Großheim und ausgeführt durch die Kunstschmiedeanstalt von Ed. Puls hierselbst; ferner einen prächtigen Renaissance⸗Tisch in italienischem Nußbaum für ein Herren⸗ zimmer sowie eine Tischplatte mit eingelegter Arbeit, entworfen von Ihne und Stegmüller in Berlin, ausgeführt von E. Langer in Schweidnitz. -7. diesen Erzeugnissen heimischen Gewerbefleißes führt die Lieferung auch noch solche französischer und englischer Herkunft vor, nämlich einen Kandelaber in Bronze und eine Buchdecke in Leder⸗ Mosaik. Ferner finden wir eine Reihe von Aufnahmen älterer Meisterstücke des Kunstgewerbes, wie eine prachtvolle reiche Decke aus dem Palazzo Ducale in Mantua (16. Jeseb gezeichnet und mitge⸗ theilt vom Prof. Ewerbeck in Aachen und skulpirte Friesornamente vom Hotel de Ville in Orléans (16. Jahrh.). Der Preis der Lie⸗ ferung beträgt nach wie vor 1,50 ““

Gewerbe und Handel.

„In der Generalversammlung der Spinnerei Vorwärts in 769, vom 18. d. M. wurde die Vertheilung einer Dividende von 6 % oder 36 per Aktie beschlossen. Dem Reservefonds sind 53 537 überwiesen; derselbe erreichte damit eine Höhe von 425 526 Im Jahre 1880 wurden ca. 17 000 Ctr. Rohflachs weniger angekauft als 1879. Die Verkaufsumme für rohe und ge⸗ bleichte Garne betrug 2 211 613 ℳ, und für Bleichlöhne sind 213 028 vereinnahmt worden. Der Gesammtumsatz der Spin⸗ nereien und Bleiche ergab 2 218 997

Nach der Bilanz der Rechten Oderufer⸗Eisenbahn pro 1880 beträgt der Bruttoüberschuß 5 247 930 Hiervon gehen ab: Rücklage in den Erncuerungsfonds und in den Reservefonds 406 054 ℳ, so daß sich der Nettoüberschuß auf 4 841 875 beziffert. Derselbe wird wie folgt verwendet: zur Verzinsung der Prioritäts⸗ Obligationen 676 129 ℳ, vr Flcrnß der Staatsbausubvention (Rest) 154 313 ℳ, zur Zahlung nicht firirter Tantièmen 48 812 ℳ, zur Fahlun der Staats⸗Eisenbahnsteuer 392 271 ℳ, zur Zahlung von 1 ⁄1 92 Proz. Dividende der Stamm⸗ und Prioritäts⸗Stammaktien 3 562 500 ℳ, so daß als Vortrag pro 1880 7849 verbleiben Die Betriebsausgaben nahmen im Jahre 1880 52,54 Proz. in An⸗ spruch, gegen 51,99 Proz. in 1879, 53,32 pCt. in 1878, der Reserve⸗ und Erneuerungsfonds beträgt ult. 1880 6 329 591 ℳ, davon 8* 308 800 nach dem Nennwerth oder 5 323 850 nach dem

u

e in Effekten. tettin, 23. Mai. (W. T. B.) Bei der heutigen Ziehung Pferde⸗ und en⸗Lotterie wurden

der Stettiner r folgende Hauptgewinne gezogen: Nr. 20673 ein Landauer mit 2 Pfer⸗ den, Nr. 1 ein Jaqswagen mit 4 Pferden, Nr. 36529 ein Jagd⸗ wagen mit 2 Pferden, Nr. 9168 ein gen mit einem de, Nr. 44274 ein Packwagen mit 2 Pony, Nr. 16271 ein ston mit einem Pferd und Nr. 12944 ein Felbwagen mit einem Pferd. Wasbhington, 23. Mai. (W. T. —.) Das für den Umtausch von 5 bre⸗ Bonds in 3 ½ proz. festgesetzte Limitu 250 Millionen ist heute erreicht worden!]..

8 8 Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 23. Mai. (W. T. B.)“ Der Lloyddampfer „Apollo“ ist mit der ostindischen Ueberlandpost aus Alexandrien gestern Nachmittag hier eingetroffen.

Plymouth, 23. Mai. (W. T. B.) Der Hamburger Post⸗ dampfer „Lessing“ ist hier Fe

New⸗York, 23. Mai. T. W.) Der Dampfer „England“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagniise (E. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

Berlin, 24. Mai 1881.

8 Ribbeck †. 1—

Am 21. dieses Monats verstarb zu Montreux am Genfer See der Direktor im Ministerium des Innern, Wirkliche Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Ribbeck, im Alter von nahezu 62 Jahren.

Bernhard Julius Friedrich Hartwig Ribbeck, ein Sohn des im Jahre 1860 verstorbenen Wirklichen Ober⸗Konsistorial⸗ Rathes Ribbeck, wurde am 13. Juli 1819 zu Stendal geboren, studirte während der Jahre 1836 bis 1839 auf den Univer⸗ sitäten Breslau und Berlin die Rechts⸗ und Staatswissen⸗ schaften und trat am 27. September 1839 als Auskultator bei dem vormaligen Ober⸗Landesgerichte zu Breslau in den Staatsdienst. Im Jahre 1841 legte er die zweite und im Februar 1844 die dritte juristische Prüfung ab. Zum Kammergerichts⸗Assessor er⸗ nannt, wurde er zunächst bis zum Jahre 1845 bei der Generalkommission zu Berlin, sodann bis 1849 bei der Generalkommission zu Stendal und von letzterem Zeit⸗ punkte ab bei der Regierung zu Liegnitz beschäfligt.

m April 1851 trat er definitiv in die allgemeine

erwaltung über, wurde zum Regierungs⸗Assessor ernannt und als solcher beim Regierungs⸗Kolleginm in Breslau be⸗ schäftigt. Am 2. August 1852 erfolgte seine Ernennung zum Regierungs⸗Rath und im Juli 1855 seine Einberufung als Hülfsarbeiter in das Ministerium des Innern, welchem er seitdem ununterbrochen angehört hat. Am 27. April 1858 wurde er zum Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Rath, am 1. Januar 1862 zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath, am 12. Januar 1876 zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath und endlich am 15. März 1880 zum Ministerial⸗ Direktor befördert, nachdem ihm die Leitung einer Abtheilun des Ministeriums bereits seit dem Jahre 1873 kommissaris übertragen gewesen war. An Allerhöchsten Gnadenbeweisen Sr. Majestät des Kaisers und Königs besaß er den Rothen Adler⸗ Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse am Erinnerungsbande, an Aus⸗ zeichnungen fremder Fürsten das Großkomthurkreuz des König⸗ lich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael und das Commandeurkreuz erster Klasse des Großherzoglich hessi⸗ schen Verdienst⸗Ordens Philipps des Großmüthigen.

Ribbeck war ein Mann von großer Begabung, ausge⸗ zeichnet nicht minder durch Fülle des Wissens und durchdrin⸗ genden Verstand, wie durch hervorragende Geschäftsgewandt⸗ heit und Arbeitskraft, verbunden mit unermüdlicher Pflicht⸗ treue und seltener Gewissenhaftigkeit. Ausgestattet mit solchen Eigenschaften hat er in seiner, durch unerschütterliche Treue gegen seinen König und Herrn getragenen amtlichen Wirksam⸗ keit sich große Verdienste erworben, und sein Andenken wird bei allen, die ihm im amtlichen Leben nahe getreten sind, dauernd sortleben. Aber auch über den Kreis seines Amtes hinaus ist er ohne Unterlaß mit lebendigem Interesse und reichem Erfolge thätig gewesen, wo es galt, edle Bestrebungen zu fördern und gemeinnützigen Zwecken dienstbar zu sein. In ihm ist ein edler Mensch heimgegangen, der seinem himm⸗ Raen, 28 seinem irdischen Herrn mit gleicher Treue ge⸗ ient hat.

Im großen Saale des Evangelischen Vereinshauses (Oranienstr. 106) wurden gegen 10 ½ Uhr die vereinigten Ber⸗ liner Kreissynoden von dem Vorsitzenden, General⸗Superinten⸗ denten D. Brückner mit Gebet eröffnet. Der Namensaufruf ergab die Anwesenheit von 156 stimmberechtigten Mitglieder; die Synode war also beschlußfähig. Als Vertreter des Kirchenregiments fungirte der Konsistorial⸗Präsident Hegel. Der Vorsitzende berief die Prediger Gaertner und Schönberner zu Protokollführern. Es wurde alsdann zur Wahl von vier Vorstandsmitgliedern geschritten. Für den ersten eistlichen Se wurden 166 Stimmen abgegeben. Es erhielten Preäige Licentiat D. Hoßbach 94 und erintendent Pank 2 Stimmen demnach war also wiederum Hr. g⸗ bach zum ersten geistlichen Heiscenden gewählt. Als weltliche Beisitzende wur⸗ den gewählt: Justiz⸗Rath Krebs mit 100, Gymnasial⸗Direktor Dr. Kempf mit 98 und Bureau⸗Vorsteher lhorn mit 94 Stimmen. Von den Gegenkandidaten: Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Bartsch, Redacteur Dr. Heffter und Hofprediger Stöcker erhielten der erstere 70, die beiden anderen je 65, bezw. 63 Stimmen. Zum stellvertretenden geistlichen Beisitzer wurde Prediger Hr. Lisco mit 96 Stimmen gewählt. „Der Gegenkandidat Prediger Vorberg erhielt 69 Stimmen. Zu weltlichen beisitzenden Stellvertretern wurden Ober⸗ lehrer Dr. Pappenheim, Kammergerichts⸗Rath Schröder und Kam⸗ mergerichts⸗Raͤth Keyßner gewählt. Der Kammergerichts⸗Rath Schröder berichtete hierauf über das Regulativ für die vereinigten Kreissynoden und befürwortete im Namen der Kommission sämmtliche Abänderungsvorschläge des Konsistoriums bezüglich des Regulativs. §. 8 desselben wurde, nach längerer Diskuffton über diesen Para⸗ raphen und §. 6, in namentlicher Abstimmung mit 108 gegen 56

timmen angenommen. §. 8 lautet:

„Bei den Verhandlungen der vereinigten Kreissyvnode hat der Kommissar des Konsistoriums das Recht, jederzeit das Wort zu er⸗ greifen und Anträge zu stellen und ist überdem berechtigt, die Schließung der Synode herbeizuführen, indem er den Präses zur Vor⸗ nahme des Schließungsaktes veranlaßt. Das Recht der jederzeitigen Wortergreifung und Antragstellung steht auch dem Geralsuperintendent für die Stadt Berlin und dem Präses der Provinzialsynode zu.*

Demnächst fand auch §. 6 (die Wahl des Vorsitzenden durch die Spnode) Annahme. Auch die übrigen Abänderungsvorschläge des Kon⸗ sistoriums zum Regulativ, zur Geschäftsordnung und zum Beschlusse I., die theilweise Aufhebung der Stolgebühren, Einführung einer Kirchen⸗ steuer ꝛc. betreffend, fanden die bustimaa der Synode. Bei der Abstimmung über Beschluß II., Abends 8 Uhr, ergab sich die Nicht⸗ beschlußfähigkeit der Synode, weshalb die weiteren eerhandlungen auf Freitag, den 27. Mai, vertagt wurden.

Durch die am 28. Mai und 4. Juni d. J., Abends 7 Uhr 15 Minuten, vom Potsdamer Bahnhof via Nordhausen⸗Bebra abgehen⸗ den Fhralüge —½ rankfurt a. M. wird dem Publikum zum ersten Male zu einer Erkursion nach dem Rhein, den Reichslanden und der Schweiz während der für diese Gegenden schönsten Jahres⸗ zeit mit der erheblichen circa 50 % Gelegenheit

eboten. Die Gültigkeitsdauer der Retourbillets für Frankfurt und traßburg beträgt 14 Tage, die für Basel 3 Wochen. Gleichzei werden Rundreisebillets ebenfalls mit 50 % Prei gung und Wochen Gültigkeit von Berlin via Coblenz, Cassel, Berlin, ausgegeben. Die Billets bieten Aufenthaltsberechtigung auf allen Stationen. Durch diese Einrichtung ist dem Publikum nicht los Gelegenheit zu Ausflügen in die an Naturschönheit außerordent⸗

1“

liche reiche Umgebung Frankfurts, sondern auch zum Besuch der K2 * Aus⸗ Kunst⸗ lus 9 „Letzteres b daß zu diesen Erxtrazügen gleichzeitig Billets zum 7maligen Besuch der Aus⸗ - Die erwähnten Rundreise⸗

billets gestatten den Besuch von Wiesbaden, Rüdesheim ( Niederwald), Ems, Cassell; es werden in Heesbern. Wiesbaden und Ems besondere t rankfurt a. M.

reisermäßigung alle ausgegeben werden. raf redigirte 5. Num⸗ rter tellungszeitung enthält Fol⸗ ur Geschichte der Erfindungen. F. Holthoff. Balmains

gemeinen deutschen Patent⸗ und Musterschu stellung, verbunden mit Gartenbau⸗, Industrie⸗ un Ausstellung, geboten. Letzteres wird noch dadurch erleichtert,

stellung für 3 ausgegeben werden.

Festlichkeiten in dieser Zeit stattfinden. Billets nach und Coblenz via Frankfurt werden mit der gleichen und Gültigkeitsdauer auch in Nordhausen und Die soeben erschienene, vom Ingenieur mer der Her ee Patent⸗Au 58 gendes: Leuchtfarbe. Fr. Gr. D

chutzgesetz⸗Entwürfe in Oesterreich. W. M. K. N

Arbeitszeit. Heinrich Becker. B. Bilse. W. M. K

London, 20. Mai. (Allg. Corr.) Ueber den

England unterwegs sind, vor. Darnach fanden an Bord des zeuges zwei Explosionen statt. Die erste wurde muthmaßlich das Bersten eines für Kondensirungszwecke sacht. Die zweite fand in dem im genen Pulvermagazin statt. Der „Doterel“ in eine Tiefe von 8 Faden. Nach der dem Fahrzeuge nichts als einige Planken

und wurden später von Yacht des Bischofs der Falklandinseln aufgenommen.

dem Wasser gezogen. Der gerettete Katastrophe nicht dienstlich beschäftigt.

Madrid, 22. Mai. Heute gonnen.

Sie soll 8 Tage dauern.

edro Calderon de la Barca gestorben ist. storben. Die ersten 3 Tage der Festwoche

zerte statt. Vom 25. bis 27. Mai werden Aufzüge geha ten 3 Tage gehören dann wieder wissenschaftli Vereinigungen an. auch nicht fehlen.

Die Sommersaison des Aufführung der Märchenposse „Der Zauberschleier“

von morgen, Mittwoch, und gleichzeitig der neu

eingerichtete,

und nach der Vorstellung Konzerte verschiedener vorträge ꝛc. statt.

m 25., 26., 28, und 29. Mai findet im Victoria⸗Theater „Der agner statt.

der IV. und letzte Cyklus der Aufführungen des Festspiels: Ring des Nibelungen“ von Richard

Bäder⸗Statistik.

Baden⸗Baden bis zum 20. Mai ..... 8 Elmen (Soolbad bei Gr.⸗Salze, unweit Magde-. uEeee1“”“; Bad Clster, (Eäch Voigtland) bis zum 16. Mai Kreuznach und Bad Münster a. St. (Rheinprovinz) bis vv N—““ Oeynhausen (Rehme in Westfalen) bis zum 20. Mai (nebst 110 Durchreisenden) (Nrn.).. .. Soden (am Taunus in Nassau) bis zum 15. Mai. EI 4“ Weißer Hirsch mit Oberloschwitz (klimatischer Kurort in Sachsen) bis zum 21. Mai (67 Part.)... 8 Bad Lippspringe. Die erst vor etwa 50 Jahren en Arminiusquelle nimmt wegen

Lage des Städtchens, ca. 400 Teutoburgerwaldes und am ebene, welche hier bedingt außerdem

mit der einen

Senne vor

er malerischen heilsamen Schutz

eine weiche zwischen geringen Extremen her eine sich immer wiederholende Wahrnehmung, keit, Hustenreiz und Nervenüberreiztheit sofort nach Kranken gelinder werden. Kranke in Stadium gehören freilich nicht mehr solche haben leider das Bad in einen ebracht. steben sind, werden nach Jahren aus Dankbarkeit zurück. Die chronische Lungenschwindsucht ist des Bades; allein au 42 nach Brustfellentzündung), tene p

nach

nicht schönen

das hervorragend

nicht hyseme, sog. trockene Bronchialkatarrhe, die oft mit Bronchialkatarrhe ꝛc. finden in lung. Fast sämmtliche werth und je den 55— eingerichtet, doch auch viele

Lippspringe meist

der Kranken

Leider werden trotz der strengsten

einem Stande und seinen Seetensen angemessenes wünscht, wende sich an das Wohnungs⸗Nachweisebureau in welches einstweilen mit Genehmigung der Königlichen Regierun der —21 der Polizeiverwaltung (neben der Post) errichtet i unentgeltl

menden

aufmerksam gemacht wird.

*„) Bad Elmen ist 1880 im Ganzen von 2353 Personen als t worden, während an Durchreisende und Besuchende

Kurgästen bes

außerdem 10 oinzelne Bäder verabreicht wurden.

f as Projekt einer Dampfstraßenbahn von Frankfurt a. M. nach Offenbach. R. Busch. Marken⸗ und Muster⸗ 1 t⸗ m 1G euere Apparate der chemischen Industrie. Dr. R. Biedermann (Schluß). Die deae; Kleine Patentchronik. Vom Ausstellungsplatz. Vermischtes. Annoncen.

3 i Untergang des „Doterel“ liegen jetzt weitere Berichte aus dem Munde der geretteten Mannschaften, die mit dem Dampfer „Britannia“ nach Fahr⸗ durch benutzten Kessels verur⸗ Vordertheile des Schiffes gele⸗ sank binnen 3 Minuten zweiten Explosion blieb von rzeug. ¹ übrig. Die Ueberlebenden retteten sich, indem sie nach der ersten Explosion über Bord sprangen Böten einiger Robbenfängerschuner und der ofs Kommodore Evans, der Kapitän des „Doterel“, sprang durch eine Schießscharte und wurde, durch Glassplitter und Schiffstrümmer arg verletzt, aus Maschinist war zur Zeit der

hat die Calderon⸗Feier be⸗ ge dar Fremde von nah und fern sind herbeigeströmt; man schätzt ihre Zahl bereits auf 100 000. Gestern waren der Prado und der Markt beleuchtet, und spanische Studenten pielten ihre Weisen vor dem Hause, in welchem vor 200 Jahren 1 1— Der Dichter ist am 1. Januar 1601 in Madrid geboren und am 25. Mai 1681 dort ge⸗ torben. ersten 3 Tage oche sind akademischen und literarischen Feierlichkeiten sowie der Eröffnung verschiedener Ausstel⸗ lungen gewidmet; Abends finden literarische Iei und Kon⸗

ten; die letz⸗ 1 1 ichen und künstlerischen Bälle und namentlich Stiergefechte werden jedoch

National⸗Theaters wird mit der Toldt

mit effektreicher Beleuchtung und schönen dekorativen Anlagen versehene

Garten eröffnet werden. In demselben finden lich vor, während apellen, Gesangs⸗

Personen.

794 104

81 230 225

136 333

228 1 v tdeckte . ihres kohlensauren und schwefelsauten Kalkgehaltes die erste Stelle unter den Kalkquellen Europas ein. Die Zuß ü. M. am Südwestabhange des ande der großen norddeutschen Tief⸗ beginnt, 1 einen heftigen Winden und ein gleichmäßiges, mehr feuchtes als trockenes Klima,

chwankende Luft. Es ist da⸗ daß Kurzathmig⸗ der Ankunft der zu weit vorgerücktem Lippspri

thma verwechselt werden, das nervöse Asthma, einfache Kenr. fs⸗ ann re 2 vorhandene Hotels sind empfehlens⸗ ord entsprechend illige Privatquartiere zu haben, in denen die Kranken gute und aufmerksame Verpffegung zu erwarten haben. polizeilichen Kontrole von den srdee noch viele Kranke bei ihrer Ankunft verschleppt. Wer ein rivatlogis

ippspringe, auf und cch Auskunft ertheilt. Die Droschken, welche die ankom⸗ Fremden von der Bahnstation Paderborn hierher müssen einen amtlich vidimirten Fahrtarif enthalten, worauf besonders

Nu⸗ uf Bei solchen aber, wo die Krankheiten erst eben im Ent⸗ zier herrliche Erfolge beobachtet; manche kehren eider so verbreitete 1 he. te Kurobjekt die sog. pleuritischen Ersudate (Aus⸗ zu weit voran Fischett

*

Verlag der Expedition (Kessel⸗). Druck: W

Sechs Beilagen -—

l(einschließlich Börsen⸗Beilage), und die Besondere Beilage Nr. 5.

Außerdem ein Herzeichmiß ansgel uberbden gentscen Beaenereegbcef nn

Redacteur: Riedel. L“ Elsner.

udbriefe der Sübd- ünch

ichs⸗An gags

Berlin, Dienstag, den 24. Mai

zeiger und Königlich Preußi

1881.

11“ 8

Preußen. Berlin, 24. Mai. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (47.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Entwurss eines Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Gerichts⸗ kostengesetzes und der für Ge⸗ richtsvollzieher, auf Grund des mündlichen Berichts der XVI. Kommission fort. Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, nach der Reihe der illustren Rechtsgelehrten, die das Haus in dieser Sache gehört habe, würde er das Haus in seiner Eigen⸗ schaft als verdorbener Jurist nicht mit seinen Ansichten be⸗ helligt haben, wenn nicht einige der Vorredner speziell darauf Bezug genommen hätten, daß sein Name unter den Anträgen stehe und daß die Stadt, die er zwar nicht vertrete, mit der er aber in enger Beziehung stehe, Betreffs ihrer Gerichts⸗

vollzieher in einer sehr bemerkenswerthen Weise erwähnt sei?

Es sei bezeichnend für diese Frage, daß ohne Rücksicht auf die Parteistellung diejenigen, welche der Sache durch Lebens⸗ erfahrung näher getreten seien, sich zur Befürwortung des Antrages vereinigt hätten. Er laässe sehr gern den Einwand gelten, daß die Gerichtsvollzieher des linken Rheinufers in einer anderen Lage seien, als wie im übrigen Deutschland. Aber dem entsprechend hätte er seinen Antrag auch nicht dahin gestellt, daß er eine völlige Erhaltung der frü⸗ heren Stellung in den Einnahmen mit demselben her⸗ beizuführen sich versprechen könne, er wolle im Gegen⸗ theil einen bescheidenen billigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Theilen Deutschlands herbeiführen. Beliebt mache man sich nicht dadurch, daß man sich der Gerichtsvollzieher annehme und für ihre Gebühren eintrete, aber das nehme er als Argument in Anspruch, daß nur die korrekteste durchschlagendste Ueberzeugung von der Güte der Sache ihn hätte bewegen können, hier einzutreten. Der Antrag des Abg. Cuny sei in der Kommission deswegen abgelehnt, weil man sich durch die ziffernmäßigen Angaben des Regierungskommissars über das Einkommen der Gerichtsvoll⸗ zieher habe bestimmen lassen. Es sei mitgetheilt, daß in Hessen einige Gerichtsvollzieher 8000 bis 9000 Einkommen hätten. Thatsächlich liege die Sache wesentlich anders. Die Gerichtsvollzieher des Bezirks, dem er persönlich näher stehe, hätten ihm sämmtliche Originalakten in Duplikaten zugeschickt, aus denen die hessische Regierung die Kennerschaft ihrer Zahlen geschöpft habe. Aus diesen gehe hervor, daß die in der Kommission genannten Ziffern durchaus nicht zutreffend seien. Wenn in Preußen einige Gerichtsvollzieher 8000 und 9000 Mark verdienten, so seien das ganz erzeptionelle Fälle; darin liege kein Trost für die armen Teufel, die viel weniger verdienten. Seine Vorschläge bezögen sich auf die Beglau⸗ bigungs⸗ und Pfändungsgebühren. Die Pfändungen gehörten zu den lästigsten und gefährlichsten Geschäften. Wenn das Haus nun Männer, die die Autorität des Gerichts in schwie⸗ rigen Verhältnissen zu vertreten hätten, in eine Stellung herabdrücke, wo sie mit Mangel zu kämpfen hätten, wenn man sie auf bessere Zeiten vertrösten wolle, die ihnen durch die Spezialgesetzgebung ihres Landes gewährt werden könne, so entspreche das nicht der Rücksicht, welche man erfahrenen und unterrichteten Vertretern des Gerichts schuldig sei.

Der Abg. Frhr. von Nordeck zur Rabenau erklärte, er sei der Ansicht, daß es absolut unzulässig sei, daß die Ge⸗ richtsvollzieher auf einer Reise für jedes Geschäft die Reise⸗ kosten liquidirten. Diese hohen Gerichtskosten schadeten dem Reichsgedanken sehr. Er bitte, mit der nothwendigen Erleich⸗ terung der Gerichts⸗, Anwalts⸗ und Gerichtsvollzieherkosten nicht erst fünf Jahre zu warten, sondern sofort den Antrag Kayser anzunehmen, welcher die EEe Gebühren für die Gerichtsvollzieher wenigstens in einer Beziehung herab⸗ setzen wolle. 8 8

Nachdem der Abg. Pfafferott und der Bundeskommissar sich gegen die Anträge ausgesprochen hatten, wurde Art. 3 unter Ablehnung aller dazu gestellten Anträge nach den Be⸗ schlussen der Kommission angenommen. Art. 4 wurde ohne Debatte genehmigt. Damit schloß die zweite Berathung des Gesetzentwurfes. Die zu demselben eingegangenen Petitionen wurden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt.

Es folgte die Berathung folgender Resolution, welche von der Kommission vorgeschlagen war: .-87

Der Reichstag wolle beschließen: 8 der nachfolgenden Resolution seine Zustimmung zu geben: *

die Reichsregierung zu ersuchen, mit der weitergehenden Revision des Gerichtskostengesetzes eine solche der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu verbinden und deeense. Vorlagen womöglich schon in der nächsten Session an den Reichstag gelangen zu lassen;

vom Abg. Dr. Jäger (Reuß) lag hierzu folgender Antrag vor:

Der Reichstag wolle beschließen: 1

zu der eseletüge wegen Revision der Gebührenordnung für Rechtsanwälte folgenden Zusatz hinzuzufügen: 8₰ 2 e bee soll besonders folgende Bestimmungen zur

usführung bringen: 8 1u

8 dies gebührensätze des §. 9 der Gebührenordnung für die Rechtsanwälte werden in den beiden ersten Werthklassen um 50 Prozent, also bei Gegenständen im Werthe bis 20 auf 1 ℳ, bei solchen im Werthe bis 60 auf 1,50 ℳ, bei den übrigen Werthklassen um mindestens 25 Prozent ermäßigt; .

2) die Werthsberechnung in Alimentenklagsachen ist dahin fest⸗ zustellen, daß höchstens der sechsfache Betrag des erkannten jähr⸗ ichen Alimentationsbetrages, bei Abfindungsvergleichen aber ein diesem Satze entsprechender Betrag zu Grunde gelegt wird;

3) in §. 37 bei dem Zustandekommen eines Vergleiches ist nur eine einmalige Gebühr zu gewähren; 1

4) bei Privatklagen (§. 63) sind die Ansätze von 12 resp. 20 (für die r: vor dem Schöffengerichte und vor der Strafkammer) um 25 %, ebenso der Gebührenzuschlag für die Be⸗ weisaufnahme von 6 auf 4 abzumindern;

9).in 8. 17 wird 9 Febübr dün Ertheilung eines Rathes) von drei Zehntel auf ein Ze „endli 58 6) 8 Ansatz gl Fuhrkosten (§. 78 sub III. 1 und 2) um

ec, also as 8 88 S. Reisen auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen von 0,13

auf 0,10 ℳ, 2) außerdem (bei Straßenverbindung) von 0,00 auf 0,40 für das Kilometer erniedrigt;

8

7) die Schreibgebühren sind, wenn nicht ganz zu beseitigen,

doch um ein Bedeutendes zu ermäßigen.

Der Referent Abg. Freiherr von Beaulieu⸗Marconnay empfahl die Annahme der Resolution, während er sich gegen den Antrag Jäger aussprach, der viel zu weit in die einzelnen Details eingehe und auch in der Kommission nicht die Mehr⸗ heit gefunden habe.

Der Abg. Dr. Jäger (Reuß) begründete seinen Antrag damit, daß die Sätze in der Gebührenordnung für Rechts⸗ anwälte so hoch gestellt seien, daß häufig der Werth des Objekts in gar keinem Verhältniß zu der Arbeit stehe. Diese Höhe der Gebühren habe eine be⸗ deutende Rückwirkung auf die Führung der Prozesse, welche dadurch sehr erschwert würden und häufig zu gar keinem reellen Resultat geführt hätten, da der ganze Streitgegenstand oft durch die Rechtsanwaltskosten absorbirt würde. Er sei allerdings auch dafür, daß die Rechtsanwälte pekuniär so ge⸗ stellt seien, daß sie allen Einslüssen bezüglich ihrer Stellung entzogen seien, aber die von ihm spezialisirten Modifikationen seien nicht so weitgreifend, um dies zu hindern. Würde die Resolution und sein Antrag nicht angenommen, so würden sich in der Folge die Beschwerden über die Höhe der Rechtsan⸗ waltsgebühren bedeutend vermehren und die Erbitterung im Volke sich steigern.

Der Abg. Dr. Schröder⸗Friedberg trat gleichfalls für die Annahme der Resolution ein, indem er als besonders reform⸗ bedürftig den §. 94 der Civil⸗Prozeßordnung hinstellte, nach welchem eine Berufung gegen die Kosten als solche unzulässig sei. Es gäbe nun aber zahlreiche Fälle, in denen die materielle Frage erledigt sei, während die Kostenfrage noch Zweisel übrig lasse. Was den Antrag Jäger betreffe, so meine er, daß er zu weit gehe, und es nicht Sache des hohen Hauses sei, über Spoezialitäten hier Bestimmungen zu treffen. Hervorheben wolle er jedoch mit Bezugnahme auf gewisse Zeitungsartikel, daß es sich hier nicht um demagogische Wühlereien handle, sondern daß sogar die Regierungen von Bayern, Hessen, Baden und Württemberg selbst erklärt hätten, daß hier baldigst Abände⸗ rungen eintreten müßten. Er und seine politischen Freunde hätten wegen der großen Schwierigkeiten davon abgesehen, schon jetzt einen Antrag auf prozentuale Ermäßigung sämmt⸗ licher Gebühren zu stellen, aber er empfehle wenigstens für jetzt die vorgeschlagene Resolution.

Nachdem der Abg. Dr. Jäger darauf seinen Zusatzantrag zurückgezogen hatte, erklärte der Präsident, daß die Abstim⸗ mung über die Resolution in der dritten Lesung erfolgen werde.

Es folgte die zweite Berathung der am 31. März 1880 zu Peking abgeschlossenen Zusatz⸗Konvention zu dem Deutsch⸗ Chinesischen Freundschafts⸗, Schiffahrts⸗ und Handelsvertrage vom 2. September 1861.

Der Bundeskommissar, Geheime Legations⸗Rath von Kusserow leitete die Debatte ein, indem er ausführte, daß durch die widerspruchslose Annahme der Konvention in erster Lesung das hohe Haus bezeugt habe, daß Bedenken da⸗ gegen nicht vorlägen. Diese Angelegenheit sei seit 9 Jahren Gegenstand diplomatischer Verhandlungen gewesen, und hoffe die Regierung durch diese Konvention dauernden Nutzen für den deutschen Handel, die deutsche Schiffahrt und In⸗ dustrie zu erzielen. Er bitte, an diese Konvention nicht denselben Maßstab anzulegen, wie an andere Verträge, welche bestimmt seien, die Beziehungen Deutschlands zu anderen mächtigen Reichen zu regeln, ebenso auch nicht die formellen Anforderungen wie an Verträge zu stellen, .* mit Ländern europäischer Kultur abgeschlossen seien. Es handele sich hier, wie Ueberschrift und Eingang sagten, um ein Abkommen, welches bestimmt sei, die bessere Ausführung des Hauptvertrages, welcher demselben zu Grunde liege, zu sichern. Die vorliegende Konvention sei nicht das Ergebniß einer isolirten Aktion des Reiches, sondern bilde einen Theil der Verhandlungen, welche im Namen aller Vertragsmächte seit 1868 in Peking über die Revision der Verträge überhaupt

eführt seien. Mit dem Hauptvertrage sei Deutschland in die

eihe der Vertragsmächte eingetreten. Die Skizze des Hauptver⸗ trags, die man in der Denkschrift finde, gebe gleichzeitig den Haupt⸗ inhalt aller andern Verträge wieder. Gemeinsam allen diesen Ver⸗ trägen seien vorzugsweise das Recht der Meistbegünstigung, der Konventionaltarife mit den dazu gehörigen Handelsbestim⸗ mungen und das Recht auf periodische Revision. Aus der sich hieraus ergebenden Identität der Interessen folge für die Vertragsmächte die Aufforderung, sich als Theile eines größeren Ganzen anzusehen und unter Verzicht auf die Geltend⸗ machung von Sonderwünschen, eine gewisse Solidarität zu beobachten, ohne daß es nöthig wäre, in dieses Wort einen für China unfreundlichen Sinn zu legen. Charakteristisch in allen diesen Verträgen sei, der Gegensatz zwischen den Wünschen des Abendlandes, einerseits das große chinesische Reich immer mehr dem Verkehr zu erschließen und andererseits die Abneigung Chinas, in dieser Beziehung mehr u gewähren, als unter dem Druck des Augenblicks unabweis⸗ sich erscheine. Um so erfreulicher sei es gewesen, daß schon im Jahre 1868 die chinesische Regierung durch Entsendung einer außerordentlichen Botschaft nach Amerika und Europa den Willen bekundet habe, mit dem Abendlande in engeren amtlichen Verkehr zu treten. Die erste Macht, welche über die Revision ihres Vertrags zu verhandeln gehabt habe, sei England gewesen. Die Zusatz⸗Konvention von 1869, welche be⸗ stimmt gewesen sei, den Vertrag von 1858 abzuändern und zu ergänzen, habe jedoch nicht die Ratifikation der englischen Re⸗ ierun gefunden, weil man geglaubt habe, in der Kigfahrigtent gegen China zu weit gegangen * sein. Diese Erfahrung habe für die Kai erliche Regierung die Mahnung u gesteigerter Vorsecht enthalten, als die Reihe an Deutsch⸗ sang gekommen sei, seinen Vertrag zu revidiren. Bei der diplomatischen Behandlung der Angelegenheit hätten sich die verbündeten Regierungen entschlossen, vor dem Eintritt in die eigentlichen veszanzlungen mit China das Revisionsprogramm den übrigen Vertragsmächten mitzutheilen, und sich deren

Eee und ihrer wirksamen Unterstu ung zu ver⸗ ichern. se Unterstützung sei dem Deutschen Reiche be⸗

reitwilligst gewährt worden. Es sei ein Verdienst des Kaiser⸗ lichen Gesandten, durch Verhandlungen im unmittel⸗ baren Anschluß an die Chefoo⸗Konvention die sofortige Inkraftsetzung eines Theiles wesentlicher Verbesserungs⸗ bestimmungen erreicht zu haben. China habe jedoch geglaubt, mit der Chefoo⸗Konvention das Möglichste geleistet zu haben, und sei formell wohl berechtigt gewesen, zu⸗ nächst auf die Ratifikation dieses Abkommens von der andern Seite zu warten. Trotzdem seien die Verhandlungen in Fluß gekommen und Anfangs 1878 sei der Vertragsabschluß nahe erschienen, als aus Opportunitätsgründen, die auf politischem Gebiete gelegen hätten, eine Unterbrechung der Verhandlungen beschlossen sei. Diese Unterbrechung habe sich indeß für die Sache selbst sehr nützlich erwiesen. Denn zufälliger Weise habe sich außer dem Kaiserlichen Gesandten von Brandt auch der großbritannische Gesandte Sir Thomas Wade auf Urlaub in Europa befunden, und dies habe eine Besprechung über die Richtung ermöglicht, in welcher sich die Verhandlungen in Peking wegen derjenigen Fragen bewegen sollten, welche in dem Artikel 8 der Konvention Erwähnung gefunden hätten. Die Ergebnisse der speziell deutsch⸗chinesischen Verhandlungen lägen dem Haufe in der Gestalt der Zusatzkonvention vor, und er dürfe sich in dieser Hinsicht auf die Erläuterungen in der Denkschrift beziehen. Was die Fragen von gemeinsamem Interesse anlange, so sei dies erstens die sogenannte Etiquettenfrage, welche bei den chinesischen Behörden bezüglich der Abmessung der Werthschätzung fremder Nationen von großer Bedeutung sei. Die zweite Frage sei die eines besseren ge⸗ mischten Verfahres zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Fremden und Chinesen und in Anknüpfung hieran die Grund⸗ lage für ein chinesischerseits zu emanirendes Handelsgesetzbuch, an dessen Hand Streitigkeiten auf dem Gebiete des Handels in einer Weise ihre Erledigung finden sollten, welche auch den Rechtsgrundsätzen der europäischen Völker entspreche. Eine weitere Frage sei die der Inlandzölle. Sodann sei verhandelt über die Beseitigung derjenigen Mißstände, welche bei der Erlegung der Zölle dadurch entstanden seien, daß es in China keine allgemeine Landesmünzen gebe. Die wichtigste Frage sei die der Inlandzölle. Nach der übereinstimmenden Interpretation der Verträge Seitens der Vertragsmächte sollten Waaren, für welche außer dem Ein⸗ oder Aus⸗ gangszoll noch ein Transitzoll in der halben Höhe des vertragsmäßigen Ein⸗ und Ausgangszolles erlegt werde, im ganzen chinesischen Reich keiner sonstigen Abgabe unter⸗ worfen werden. Diese vertragsmäßige Zusage sei indeß nicht gehalten worden. Es werde behauptet, der chinesischen Regierung treffe hierfür eine direkte Schuld nicht, die Provinzialbehörden hätten zur Befriedigung ihrer Bedürf⸗ nisse, namentlich ihrer Kriegsbedürfnisse, derartige Abgaben eingeführt und mißbräuchlich erhoben. Die Abstellung dieser Praxis sei im Interesse des Handels dringend nothwendig. Er bitte, an die einzelnen Artikel und an die gesammte Kon⸗ vention den Maßstab zu legen, der sich aus diesen Bemer⸗ kungen ergebe. Wenn das Haus die Konvention genehmige, so bezeuge es damit, daß es in derselben einen erfreulichen Fortschritt in den Beziehungen zwischen Deutschland und China und eine willkommene Abschlagszahlung für die Inter⸗ essen des deutschen Handels erblicke. Er bitte deshalb das Haus, ebenso wie die verbündeten Regierungen durch das Organ des Bundesraths dies gethan hätten, die Konvention einstimmig zu genehmigen. 3

Die Konvention wurde darauf in ihren einzelnen Artikeln ohne weitere Debatte unverändert angenommen. 1

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Zolltarifs.

Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) beantragte, denselben von der Tagesordnung abzusetzen und nicht eher wieder auf die⸗ selbe zu bringen, als bis die weitere Vorlage der sächsischen Regierung wegen Aenderung des Zolltarifs, nämlich die Er⸗ höhung der Gewebezölle, zur Berathung komme, jedenfalls aber mit der Berathung der Vorlage die Berathung der Petitionen aus Glauchau und Meerane über den Gewebezoll zu verbinden. 1 8s

Der Präsident bemerkte, daß nach seinen Erkundigungen der Gesetzentwurf wegen Aenderung des Zolltarifs am Don⸗ nerstag dem Hause vielleicht zugehen werde, so daß am Sonn⸗ abend eine stattfinden könnte.

Hierauf vertagte sich das Haus um 3 ½ Uhr auf Dienstag 11 Uhr.

Nr. 20 des Centralblatts für das Deutsche Reich herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Befugnisse von Zoll⸗ und Steuerstellen. Eisen⸗ bahnwesen: Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung des Bahnpolizeireglements, sowie der Bestimmungen über die Be⸗ fähigung von Bahnpolizeibeamten und Lokomotivführern. Maaß⸗ und Gewichtswesen: Abänderungen in dem Verzeichniß der Aichungs⸗ behörden. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und Verbrauchssteuern des Reichs im Monat April 1881.— Polizei⸗ wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Die Nr. 23 des Amtsblatt des Reichs⸗Postamts hat folgenden Inhalt: Verfügungen: Vom 14. Mai 1881. Unregel⸗ mäßigkeiten im Postanweisungsverkehr mit dem Auslande.

Nr. 10 des Central⸗Blatts der Abgaben⸗, werbe⸗ und Handelsgesetzgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung und im Reichsgesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Schreibweise mehrstelliger Zahlenausdrücke. Verrechnung nachträglich eingezogener Gerichtskosten und Zwangsvollstreckungsgebühren. Indirekte Steuern: Befreiung zollfreier Waaren von der Entrichtung der statistischen Gebühr. Tarifirung auf Schnüre aufgereiheter echter Korallen. Tarifirung von oder Wiegen aus Korbgeflecht. Be⸗ rechnung der statistischen Gebühr für Massengüter. Tarifirung von Znaimer Töpfergeschirr. —— Protestregister sind als öffentliche Urkunden anzusehen. Stempelsteuer. Angeblich im Wege des Briefwechsels zu Stande gekommene, aber schriftlich und in stempelpflichtiger Form geschlossene Verträge. Personalnachrichten.

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