1881 / 123 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 May 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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und Königlich Preußischen den 28. Mai

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Deutscher Eisenbahnen im Monat April 1881.

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nach diesem Ein

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 28. Mai

1881.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Mai. In der gestrigen

(50.) Sitzung des Reichstags begründete bei der Berathung

des Antrages der Abgg. Richter (Hagen) und Dr. Karsten, betreffend die Einverleibung der Unterelbe in den Zollverein und Aufhebung des Haupt⸗Zollamtes zu Hamburg, der Abg. Mosle seinen auf motivirte Tages⸗ ordnung abzielenden, gestern mitgetheilten Antrag. Seit vor⸗ gestern sei, wie er zwar nicht offiziel,, aber doch aus sehr guter Quelle wisse, ein Ereigniß eingetreten, welches auf die Debatte im Reichstage bestimmend eingreifen müsse. So viel er wisse, sei vorgestern der Präliminarvertrag zwischen den Bevollmäch⸗ tigten Hamburgs und dem Reichskanzler unterzeichnet worden. Am 10. April 1879 habe die „Weser⸗Zeitung“ folgende auf die heutige Situation passende orte ausgesprochen: „Wenn es sich lediglich um ein Urtheil in Sachen politischer Taktik handelte, so würde man des Reichs⸗ kanzlers Lob, ja seine Bewunderung nicht zurück⸗ halten. Wir müssen einräumen, daß Fürst Bismarck die Menschen und die Dinge mit einem Scharfblick beurtheilt, die mannigfaltigsten Motive und Interessen mit einem Ge⸗ schick in Bewegung setzt, die widerstrebensten Kräste mit einer Energie in sein Joch gespannt hat, wie man es nur je den genialsten Staatsmännern hat nachrühmen können. Was uns undenkbar vorkam, erschien ihm Spiel; er hat es unternom⸗ men, er hat es durchgeführt und das Unglaubliche, jetzt ist es Ereigniß. Er hat in allen Stücken Recht behalten, seine Rechnung stimmt, wir haben uns geirrt, wir haben die Größen, mit denen wir zu operiren gedachten überschätzt. Wo wir Ziffern zu sehen glaubten, standen oft Nullen. Wenn solcher Irrthum schimpflich ist, so müssen wir uns schämen.“ Der Erfolg der Verhandlungen mit dem Senat von Hamburg verdiene solche Erwägungen. Er wende sich nun zu der vorgestrigen Verhandlung. Der Abg. Richter habe darin Recht, daß diese Frage keine Frage des Freihandels oder Schutzzolls sei und daß die natio⸗ nale Gesinnung der Hamburger Bürger nicht unzweifelhaft sei, daß ihre Treue im Jahre 1813, ihre Opferbereitwilligkeit von 1870 unvergessen bleiben müsse, daß ihr wohlverdienter Ruhm, die Stellung Deutschlands im Welthandel an erster Stelle begründet zu haben, eine kühne und glückliche Vor⸗ kämpferin für die deutschen Interessen in allen Welttheilen ewesen zu sein, von Mit⸗ und Nachwelt stets willig und ewundernd anerkannt werden müsse. Auch der Ruhm, mit der Eröffnung der Verhandlungen über den Einschluß in den Zollverband, und, wie es jetzt scheine, den Abschluß eines Präliminarvertrages, Seitens des Hamburger Senats und seines ältesten Unterhändlers, Pr. Versmann, dessen echt nationale Gesinnung sich wiederum dabei bethätigt habe, vorgegangen zu sein, müsse anerkannt werden, auch von der Schwesterstadt Bremen, welche sich diesmal habe überflügeln lassen. Auch die Bürger Bremens ständen an nationalem Sinne, an kaufmännischer Tüchtigkeit, an Opferbereitwilligkeit denen Hamburgs nicht nach, und die Zahl derer, welche in seinem Wahlkreise für den Eintritt der beiden Hansestädte in den Zollverein stimmen würden, sei weit größer als die Zahl derjenigen, die in Hamburg dasselbe erstrebten. Er wisse auch positiv, daß der Bremer Senat ebenfalls in Unterhandlung mit dem Reichskanzler und der Reichsregierung stehe; hoffentlich werde dieselbe zu einem segensreichen Ab⸗ schluß führen. Womit wolle aber Hr. Richter beweisen, daß die Anträge des Reichskanzlers im Bundesrath eingebracht seien nicht um ihrer selbst willen, sondern um einen Druck auszuüben auf die freie Entschließung Hamburgs in Bezug auf die Einverleibung in den Zollverband. Habe nicht der Reichskanzler eine ganz andere, rein sachliche Begründung für seine Anträge ausgesprochen; Daß die Kronrechte der Fürsten, wie der Abg. Richter sage, um kein Titelchen heiliger und ehrwürdiger seien, als das Recht eines solchen Einzelstaates, sei niemals bezweifelt worden. Der Reichskanzler habe ja im vorigen Jahre das garantirte Recht der Freihafenstellung der Hansestädte auf Grund des Art. 34 der Verfassung selbst hervorgehoben, während die Abgg. Hänel und Lasker im April 1871 nachgewiesen hätten, daß Art. 34 keineswegs ein solches Reservatrecht gebe, wie die Reservatrechte von Bayern und Württemberg, welche aus Verträgen hervorgingen. Wer sei denn der Beschützer der Reichsverfassung und der Schwachen? Die linke Seite des Hauses oder der Reichskanzler? Ebenso unerwiesen sei die Behauptung des Abg. Richter, daß der Antrag auf Einverleibung St. Paulis ein offener Angriff auf das verfassungsmäßige Recht Hamburgs sei, wäh⸗ rend die jetzigen Anträge von hintenherum das Recht Ham⸗ burgs inhaltslos und kraftlos machten und die Stadt zwingen wollten, ihr Recht selbst an den Reichskanzler auszuliefern. Der Reichskanzler habe stets mit offenem Visir gekämpft. Der Reichskanzler habe schon im Mai 1879 in bundesfreundlichster Weise bei beiden Senaten anfragen lassen, ob sie nicht geneigt seien, ihre Freihafenstellung, die einen vorübergehenden Cha⸗ rakter habe, aufzugeben. Er (Redner betrachte die gestern ab⸗ geschlossenen Verhandlungen als eine Folge dieser Aufforderung, und die Bürgerschaft Hamburgs und Bremens werde sehr bald ihre Besorgniß vor Pressionen aufgeben und nlehem, daß der Reichskanzler nur ihr Wohl wolle. Der Reichstag, welcher in seiner überwiegenden Majorität den Einschluß der Hansestädte wolle, müsse im Gegentheil im Sinne des Reichs⸗ kanzlers auf die Städte einzuwirken suchen, er mache dadurch

den Städten einen für sie natürlich wegen der schwierigen Verhältnisse sehr schweren Entschluß leichter. Er habe stets

die deutlichsten Zeichen davon empfunden, daß der Reichstag in seiner Majorität den Einschluß der Hansestädte wolle, und die Ostseestädte fatzen bis 1879 wenigstens am allerlautesten chluß gerufen. Der Reichstag, das Volk und

die Ostseestädte hätten Recht gehabt, denn es könne gar nichts Ver⸗ kehrteres geben, als wenn ein großes Land seine beiden einzigen roßen Seehäfen wirthschaftlich von sich abschließe und sie aus⸗

schließe. Mit dem Abschluß der Verhandlungen Seitens des

Senats 6. die Frage nicht gelöst. Die Bürgerschaft habe ihr verfassungsmäßiges fiat zu geben, und wenn sie das nicht

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thue, könne aus der Sache nichts werden. Es sei deshalb mit dem Präliminarvertrag mit Hamburg mit Bremen sei es noch nicht so weit nur der erste Schritt geschehen. Gerade der Abg. Richter und seine Parteigenossen seien es gewesen, die nichts weniger als Sympathie mit den Freihäfen bekundet, das Zollaversüum zu einer unerschwinglichen Höhe hätten heben wollen, die den Abgeordneten für Hamburg, Möring, zu der Aeußerung veranlaßt hätten, man scheine es zu lieben, den braven Hansestädten etwas am Zeuge zu flicken. Auch hier bei den Aversen sei der Reichskanzler der Schützer der Hansestädte gewesen, der es verachtet habe, durch die Normi⸗ rung eines hohen Aversums die Freihäfen in das Zollgebiet hineinzupressen. Später habe der Abg. Richter allerdings be⸗ kannt, jetzt würden die Hansestädte von anderer Seite genug⸗ sam gequält. Er (Redner) könne den braven Hanseaten nicht empfehlen, mit der Fortschrittspartei zu gehen. Sie könnten sich mit viel größerer Sicherheit auf den Reichskanzler ver⸗ lassen, der sei ihr wahrer Freund, der sei der wahre Schützer der Schwachen, der Reichsverfassung. Auch die neue Wirth⸗ schaftspolitik werde die Wohlfahrt der Hansestädte för⸗ dern, ebenso wie die Postsubvention und der Unter⸗ scheidungszoll, aber der Reichskanzler habe bei diesen Sachen mit Kurzsichtigkeit und Störrigkeit zu kämpfen. In seinen Verhandlungen mit dem Reichskanzler über Ein⸗ führung des Unterscheidungszolles und andere Maßregeln zum Schutze von Handel und Schiffahrt habe ihm der Reichskanzler geschrieben: „ich habe den Eindruck, daß die Haltung der In⸗ teressenten im Augenblick noch durch fremde fremde unter⸗ strichen Einflüsse, seien es politische, seien es materielle, beeinflußt wird; für jeden bestimmten Vorschlag aus sach⸗ kundigen Kreisen, welcher unsere Gesetzgebung dem von mir angedeuteten Ziele näher führen kann, werde ich sehr dankbar sein.“ Er empfehle seinen hanseatischen Mitbürgern, ihre Vorschläge und Wünsche dem Reichskanzler vorzutragen, sie könnten sicher sein, daß er sie berücksichtigen werde, so weit sie es verdienten. Ja, daß er sie berücksichtigen werde mit besonderer Vorliebe, mit dem Wohlwollen für Handel und Schiffahrt, das ihn stets ausgezeichnet habe. Dem Abg. Wolff⸗ son wolle er auf das juristische Feld nicht folgen. Es habe ihn befremdet, daß der Abg. Wolffson für die Auslands⸗ qualität der Unterelbe plädire; der Mündung dieses großen, schönen, gesegneten deutschen Flusses die Auslandsqualität zu vindiziren, sei wahrlich zum mindesten eine undankbare juristisce Aufgabe. England habe allerdings zur Ab⸗ lösung des Stader Zolles eine Million Thaler gezahlt, aber ein Recht, über die Verhältnisse auf der deut⸗ schen Unterelbe mitzusprechen, könne England hieraus doch nicht deduziren. Er könne nicht in den Beifall einstimmen, den der Abg. Wolffson gefunden habe, als er sagte, „es fühlt jeder den Druck, dem er glaubt mit Manneskraft entgegen⸗ treten zu müssen und es blutet uns das Herz.“ Er seiner⸗ seits rufe den braven Hanseaten zu: „seid ruhig, Bürger, es ist euer bester Freund, der alte bewährte Freund des deut⸗ schen Volkes, der getragen von dem Vertrauen unseres Kaisers Hand anlegt an eine wirthschaftliche Ano⸗ malie.“ Es sei der alterfahrene, äußerst geschickte ge⸗ niale Arzt, der mit scharfem Messer in die Wunde schneide und sich nicht scheue, dem Patienten Schmerzen zu bereiten. Er sei seines Erfolges gewiß und er sei auch gewiß, daß der Patient ihm Dank sagen werde. Die Hanse⸗ städte würden nach einigen Jahren gar nicht mehr wissen, weshalb sie so lange herausgeblieben seien, die Kauf⸗ leute seien nicht immer gleich bei der Hand, um ihren eige⸗ nen Vortheil richtig zu erkennen. Wie oft seien Maßregeln des Reichskanzlers falsch und unrichtig beurtheilt, wie oft hätten die Rhangen und der Reichstag selbst sich sagen müssen: der Reichskanzler habe doch wieder den richtigen Weg gewählt. In seinem Heimatskreise theile der ganze Kern der Bevölkerung seine Ansicht. Es sei eine Fabel, daß die Kaufmannschaft dort nicht mit seinen Ansichten übereinstimme. Auch der Mittelstand, die Handwerker und Detaillisten seien auf seiner Seite. In seiner Vaterstadt habe die Erklärung des Abg. Dr. Delbrück, daß er den Eintritt der Hansestädte in den Zollverein wünsche, eine sehr wohlthätige Folge gehabt. Viel wohlthätiger würde es wirken, wenn der Reichstag in dem jetzigen Stadium, wo gerade die Bürgerschaft beschwichtigt werden müsse, seinerseits die Meinung ausspreche, daß der Eintritt der Hansestädte in den Zollverband nothwendig sei. Auch die veränderte Wirth⸗ schaftspolitik mache das nothwendig. Die wirthschaftliche Reform sei das Hervorrufen eines nationalen Geistes im Handel und Verkehr eines Geistes, wie ihn Eng⸗ land, Frankreich, Rußland, Belgien und Holland bis zum Ex⸗ hätten. Ohne den wirthschaftlichen Anschluß der Hanse⸗ ädte könne aber der nationale Geist im Handel und Verkehr in Deutschland absolut nicht Platz greifen; so lange sich diese beiden ersten Seehandelsplätze von dem wirthschaftlichen Körper ausschlössen, könnten sie keinen wirth⸗ schaftlichen Abschluß in Betreff der Zollpolitik, der Follgesah gebung, der Zollordnung und Zollregulative treffen, die von allen Seiten gewürdigt würden. Das Moment, welches die beiden Hansestädte hineinzuwerfen hätten, sei ein sehr wichtiges und entscheidendes Moment. Der Ausschluß der

ansestädte müsse auf die Dauer den ungesunden Zustand un⸗ eres wirthschaftlichen Körpers immer weiter vermehren, je länger der Anschluß aber aufgeschoben werde, desto schwieriger werde der⸗ selbe. Die Freihafenstellung der Hansestädte sei ein gemein⸗ schädliches Mono ol, es sei ein Ueberbleibsel längst vergange⸗ ner Zeit, ein Privilegium, welches die Gesammtinteressen Deutschlands schädige. Die Emshäfen sowohl wie die Ostsee⸗ städte müßten Lonkurrenzsähig mit den Hansestädten gemacht werden, was sie jetzt nicht seien, und in freiester Konkurrenz müsse dann ein edler Wettstreit zwischen ihnen entstehen, der beiden Theilen Nutzen schaffe. Auch die Binnenstädte müßten, soweit es die Lage erlaube, sich an dem Seegroßhandel betheiligen können. Wenn er im Neichstage für den Anschluß der Hansestädte an den Zollverein spreche, so vertrete er reichsverfassungsmäßig nicht nsestädtische oder bremische Interessen, ondern das Interesse des gesammten deutschen Volkes. Aber er sei

ümit der Majorität seines Wahlkreises dennoch in vollständiger

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Uebereinstimmung. Er verlange in seinem Antrage weiter nichts, als eine reichsverfassungsmäßige bundesfreundliche Ver⸗ handlung zwischen Senat und Reichsregierung, und wenn er diese Forderung stelle, obgleich der Hamburger Senat den Vertrag abgeschlossen haben solle, so geschehe es, um auf die Bürgerschaft der beiden Städte zu wirken. Nehme der Reichstag seinen Antxrag an, so werde sich die Frage des An⸗ schlusses der Hansestädte in angenehmster Weise lösen.

Hierauf ergriff der Abg. Marquardsen das Wort zur Be⸗ gründung seines Antrages, welcher lautet: 8

für den Fall der Ablehnung des Antrages Richter⸗Karsten zu

beschließen: „Angesichts der unmittelbaren Gefahr schwerer Ein⸗ bußen und Schädigungen, welche die Aufhebung des Kaiserlichen Hauptzollamtes in Hamburg und die Beseitigung der dortigen Zoll⸗ vereinsniederlage ohne entsprechenden gleichzeitigen Ersatz nicht blos für den Handel und Verkehr von Hamburg, sondern auch für die Handels⸗ und Gewerbsinteressen des übrigen Deutschlands im Ge⸗ folge haben würde, spricht der Reichstag die Erwartung aus, daß der Bundesrath von dieser Maßregel bis zur Vereinbarung über den Anschluß Hamburgs an das deutsche Zollgebiet, beziehungs⸗ weise bis zur Durchführung dieser Vereinbarung Abstand nehmen werde.“

Der Antrag sei rechtlich und materiell wohl begründet. Niemand werde dem Reichstag das Recht bestreiten wollen, über wichtige Angelegenheiten der Gesetzgebung und Verwal⸗ tung sein Votum abzugeben, in welchem Stadium es sei. Dies bezwecke sein Antrag in einer Frage, deren Zuständig⸗ keit, ob sie eine reine Verwaltungsfrage oder eine Frage der Gesetzgebung sei, zweiselhaft sein möge. Er glaube, daß es sich hier um einen Akt handele, welcher zur Kompetenz des Bundesraths gehöre, aber er nehme für den Reichstag das Recht in Anspruch, auch in solchen Fragen seien Hoffnungen und Befürchtungen zum Ausdruck zu bringen. In materieller Beziehung hielten die Antragsteller die Aufhebung des Haupt⸗ zollamtes und der Zollniederlage für eine schwere Schädigung des deutschen Handels und Verkehrs für Hamburg und anßerhalb. Dieser Verkehr solle nicht für kurze Dauer gestört werden, sondern für unabsehbare Zeit, denn dem jetzigen Provisorium solle ein neues folgen, bis die neue Organisation eintrete. Mit der Mißbilligung dieser Verhältnisse sei keineswegs der Frage präjudizirt, wie der Einzelne zum Anschluß der Hanse⸗ städte stehe. Auch für den Fall des Zustandekommens des Präliminarvertrages wäre die Formulirung seines Antrages am Platze, weil er über diese Frage hinausgreife. Ueber die 3 Frage der Unterelbe sprächen die Antragsteller sich nicht aus. Sie ständen hier auf demselben Standpunkt, den am Schluß der vorigen Session der Reichstag eingenommen habe; sie seien für ein non liqunet. Die Argumente des Abg. Wolffson hätten ihn in dieser Beziehung zu überzeugen nicht vermocht. Mit Unrecht habe derselbe aus der Ablehnung der Art. 3 und 37 geschlossen, daß die dafür stimmende Mehr⸗ heit im Rechtsprinzipe seiner Meinung gewesen sei. Auch bezüglich der Verlegung der Zollgrenze von Wittenberge nach Hamburg sei er anderer Ansicht. Viel einfacher liege die seinem Antrage unterbreitete Frage, ob die Anträge im Bundesrath die Interessen Hamburgs und Deutschlands schädigen. Verhüte man also einen Konflikt mit Hamburg, so handele man auch im Interesse Deutschlands. Komme der Anschluß Hamburgs nicht zu Stande, so zweifele er nicht, daß das Resultat ein willkommenes sein werde. Einstweiter empfehle er seinen Antrag um des Friedens willen. Aus gleichem Grunde würden er und seine politischen Freunde eventuell für den Windthorstschen Antrag stimmen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode, welcher folgenden Antrag:

„In Erwägung, daß es nicht der Stellung des Reichstages entspricht, den Versuch zu machen, durch eine Beschlußfassung seiner seits die Entschließungen des Bundesrathes innerhalb der Zustän⸗ digkeit desselben zu beeinflussen, über den Antrag Richter⸗Karsten zur Tagesordnung überzugehen“ 8 eingebracht hat, führte aus, der Antrag Ausfeld unterscheid sich darin sehr vortheilhaft von dem Antrag Richter, daß er den Reichstag überhaupt in die Lage setze, über ihn im strengen Sinne diskutiren zu können. Er stelle das Prinzip glatt hin, das vor Allem von dem Abg. Delbrück hier vertreten worden sei, dessen Namen zur Zeit unter dem Antrag fehle. Die An⸗ hänger dieses Prinzips sagten: „wir wollen den bestehenden Zustand ändern und diesem Wunsch mit der Autorität des Reichs⸗ tages Nachdruck und Folge geben.“ Indem sie die Veränderung der Zollgrenze auf der Elbe nur bei Uebereinstimmung von Reichs tag und Bundesrath für zulässig hielten, ignorirten sie die bistorische Entwickelung auf diesem Gebiet, er weise auf die Vorgänge bei Verlegung der Zollgrenze von Wittenberge bis oberhalb Hamburg hin, auf die Veränderung der Freihafen⸗ stellung von Brake und die Einbeziehung Lauenburgs in den Zollverein. Er erinnere sich . wohl, welches Schicksal die Elbschiffahrtsakte im vorigen Jahre hier im Foufe gehabt habe, müsse aber doch der Ansicht des Abg. Wolffson entgegen⸗ treten, als ob der Reichstag der Au assung des jetzigen Aus⸗ feldschen Antrages sich damals angeschlossen habe. Dasselbe Prinzip sei damals in einem Antrage der Kommission aus⸗ gesprochen worden, welchen der Reichstag in zweiter Lesung mit 138 gegen 110 Stimmen abgelehnt habe. Der that⸗ sächliche numerische Vorgang spreche also direkt gegen diese Auffassung, wenn er auch nicht behaupten wolle, daß der Reichstag direkt per majora sich für seine Auffassung ent⸗ schieden habe, daß der Reichstag selbständig bei der Ver⸗ legung der Zollgrenze nicht mitzuwirken habe. Redner bat, den Antrag Ausfeld abzulehnen. Der Antrag Richter, der nach den erwähnten Zwischenfällen eigentlich nur noch ein istorisches Interesse habe, setze ihn einigermaßen in Verlegen⸗ wie er ihn sachlich diskutiren solle. Er frage, sei die iktion desselben eine Sprache für eine gesetzgebende Ver⸗ sammlung? Sei es richtig in dieser Form eine Belehrung über bundesstaatliche Verhältnisse und Verfassungsrecht eintreten zu lassen? Sei es klug von der Fortschrittspartei ewesen, die hier im Hause ganz isolirt stehe mit dieser vt assung, dies zu versuchen? Dieselbe Partei trete jetzt part fularistisch gefärbt für das Recht eines Einzelstaates besonders lebhaft ein, die früher vom unitarischen Standpunkt aus be⸗ müht gewesen sei, die Einzelrechte z. B. in Mecklenburg empfindlich zu kränken und die Vesch üsse des Reichstages

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