3) Für die Provinz Pommern in Greifswald. Ordentliche Mitglieder: Dr. Thomé, Direktor der Kommission, Dr. Kießling, Professor (klassische Philologie), Dr. von Wilamowitz, Professor (klassische Dr. Schuppe, Professor (Philosophie und Pädagogi Dr. Ulmann, Professor (Geschichte und Geographie), Dr. Zöckler, Professor (evangelische Theologie Hebräisch), Dr. Reiffe rscheid, Professor (Deutsch) Dr. Koschwitz, Professor (Französisch), Dr. Münter, Professor (Botanik), —
Dr. Gerstäcker, Professor (Zoologieh, “ Dr. Schwaner:, Prosessor (Chemie und Mineralogie).
Außerordentliche Mitglieder: Dr. Varnhagen, Privatdozent (Englisch).
4) Für die Provinzen Schlesien und Posen in Breslau. 8 Ordentliche Mitglieder: Dr. Sommerbrodt, Regierungs⸗Rath, Direktor der Kommission, Dr. Reifferscheid, Professor (klassische event. Vertreter des Direktors der Kommission, Dr. Roßbach, Professor (klassische Philologie),
Dr. Friedlieb, Professor (katholische Theologie und
Hebräisch), Dr. Schultz, Professor (evangelische Hebräisch), 1 Dr. Schröter, Professor (Mathematik), Dr. Dilthey, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Weinhold, Professor (Deutsch), Dr. Niese, Professor (alte Geschichte), 8 Dr. Dove, Professor (mittlere und neuere Geschichte), Dr. Partsch, Professor (Geographieh, Dr. Gaspary, Professor (Französisch).) Außerordentliche Mitglieder Dr. Schneider, Professor (Zoologie), Dr. Fetn Cohn, Professor (Botanik), .Poleck, Professor (Chemie und Mineralogie), Meyer, Professor (Physik), Kölbing, Professor (Fabrisch, Nehring, Professor (Polnisch). 5) Für die Provinz Sachsen in Halle. Ordentliche Mitglieder: Dr. Kramer, Professor und Geheimer Re (Pädagogik), zugleich Direktor der Kommission, Dr. Keil, Professor (klassische Philologie), „Hiller, Professor (klassische Philologie) „Heine, Professor (Mathematik), Haym, Professor (Philosophie), Thiele, Privatdozent (Philosophie), Zacher, Professor (Deutsch), Dümmler, Professor (Geschichte und Geographie), Dr. Kirchhoff, Professor (Geographie), Dr. Rathke, Professor (Chemie) cfr. Bemerkung, Dr. Elze, Prosessor (Englisch), Dr. Suchier, Professor (Französisch), Dr. Schlottmann, PVrofessor (evangelische Theologie und Hebräisch), g Dr. Oberbeck, Profeffor (Physik), Dr. Kraus, Professor (Botanik), Dr. v. Fritsch, Professor (Zoologie und Mineralogie). Bemerkung: Der Professor Dr. Rathke wird vorläufig durch den Professor Dr. Schmidt vertreten. 6) Für die Provinz Schleswig⸗Holstein in Kiel. Ordentliche Mitglieder: . Dr. Lahmeyer, Provinzial⸗Schulrath (Pädagogik), zu⸗ gleich Direktor der Kommission, Dr. Förster, Professor (klassische Philologie), Dr. Erdmann, Professor (Philosophie), Dr. Pfeiffer, Professor (Deutsch), Dr. Pochhammer, Professor (Mathematik), Dr. Schirren, Professor (mittlere und neuere Geschichte und Geographie), Dr. Klostermann, Professor (evangelische und Hebräisch), Dr. Karsten, Professor (Physik und Mineralogie), Dr. Stimming, Professor (Englisch und Französisch), Dr. Busolt, Professor (alte Geschichte). 8 Außerordentliche Mitglieder: Dr. K. Möbius, Professor (Zoologie), Dr. Ladenburg, Professor (Chemie), Dr. Th. Möbius, Professor (Dänisch), Dr. Engler, Professor (Botanik), 8 Dr. Fischer, Professor (Geographie). 7) Für die Provinz Hannover in Göttingen. Ordentliche Mitglieder: Dr. Volquardsen, Professor (alte Geschichte), zugleich Direktor der Kommission, b Dr. Sauppe, Professor und (klassische Philologieh, Dr. Dilthey, Professor (klassische Philologie), Dr. Baumann, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Weizsäcker, Professor (mittlere und neuere Ge⸗ chichte), Dr. W. Müller, Professor, (Deutsch),
Dr. Ritschl, Professor und Konsistorial⸗Rath (evange⸗ lische Theologie und Hebräisch), “ Dr. Schering, Professor (Mathematik),
Dr. Riecke, Professor (Physik), Dr. 89 bner, Professor (Chemie), 7 Dr. H. Wagner, Professor (Geographie), Dr. Klein, Professor (Mineralogie), Dr. Ehlers, Professor (Zoologie), Dr. Graf zu Solms⸗Laubach, Professor (Botanik). Außerordentliche Mitglieder: Dr. Hugo Andresen, Privatdozent (Englisch und Französisch). 8) Für die Provinz Westfalen in Münster. Ordentliche tstese: Dhr. Schultz, Geheimer Regierungs⸗ und Provinzial⸗ Schulrath (Pädagogik), zugleich Direktor der Kommission, Dr. Storck, Professor (Deutsch), event. Vertreter des Direktors der Kommission Dr. Langen, Professor (klassische Philologie), Dr. Stahl, Professor (klassische Philologie),
Theologie
Geheimer Regierungs⸗Rath
Professor (Mathematik und Physik), zugleich hilologie),
und
Provinzial⸗Schul⸗ und Geheimer Philologie)
Theologie und
₰ 8
Dr. Bachmann, Professor (Mathematik und vertretungs⸗ weise Phgsit) Dr. Lindner, Professor (Geschichte und Geographie), 8 Bisc Bisping, Professor (katholische Theologie und He⸗ räisch), Dr. Spicker, Professor (Philosophie), Dr. Karsch, Professor und Medizinal⸗Rath (Zoologie und Pofess “ 1.“ r. Hittorf, Professor (Physik) 8 Dr. Lörtarf, Professor (Englisch 885 Französisch) Außerordentliche Mitglieder: Dr. Smend, Konsistorial⸗Rath (evangelische Theologie und Hebräisch), 8 Dr. Hosius, Professor (Mineralogie), . Dr. Salkowski, Professor (Chemie). 9) Für die Provinz Hessen⸗Nassau in Marburg. Ordentliche Mitglieder: Dr. Varrentrapp, Professor e und neuere Ge⸗ schichte), zugleich Direktor der Kommi sion, Dr. Lucae, Prufe or (Deutsch), 8 Dr. Caesar, Professor (klassische Philologie), Dr. Bormann, Professor (alte Geschichte), Dr. Heß, Professor (Mathematik), 8 Dr. Stengel, Professor (Englisch und Französisch),
8
stets beantragen
wünschenswerth ist. „Sollte ausnahmsweise in einem ein solcher Antrag wider Erwarten nicht
8 abgelehnt werden, so wollen Ew. älligst Bericht erstatten.
mächtigung erwägen und entscheiden,
treffenden Pferde in dem speziellen Falle vorzunehmen i Berlin, den 18. Mai 1881. . zunehmen ist. Forsten.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und
Lucius. den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten Herrn N. zu N.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Intendant Königlichen Schauspiele, von Hülsen, nach Stettin, 1
der Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Greiff nach Hannover.
Dr. Ranke, Professor (evangelische Theologie und Hebräisch), Dr. Rein, Professor (Geographie), Dr. Bergmann, Professor (Philologie und Pädagogik), Dr. Wigandt, Professor (Zoologie und Botanik), Dr. Zincke, Professor (Chemie und Mineralogie). Außerordentliche Mitglieder: Dr. Melde, Professor (Physik). 10) Für die Rheinprovinz in Bonn. 8 Ordentliche Mitglieder: Dr. Schaefer, Professor (alte Geschichte und Geographie), zugleich Direktor der Kommission, Professor (evangelische Theologie und
Simar, Professor (katholische Theologie und He⸗
Dr. Usener, Professor (klassische Philologie),
Dr. Maurenbrecher, Professor (mittlere und neuere Geschichte und Geographie),
Dr. Lipschitz, Professor (Mathematik),
Dr. Jürgen Bona Meyer, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Wilmanns, Professor (Deutsch),
Dr. Trautmann, Professor (Englisch), 8* Fünh Professor (Französisch), 8 T.
1e
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der 8§. 1 und 6 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Ebelatbefebokrgeg 1b 21. Oktober 1878 wurde von der unterzeichneten Landespolizei⸗ behörde durch Verfügung vom Heutigen der Gesangverein „Frohsinn“ und der Vergnügungsverein „Heiter⸗ keit“ in Mainz verboten.
Mainz, den 28. Mai 1881.
Großherzoglich hessisches Kreisamt Mainz. v. Röder.
“ Bekanntmachung.
Si bisher gesondert bestandene Regierungs⸗Amtsblattkasse hier⸗ selbst ist aufgelöst und die fernere Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben für das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam der hiesigen Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse (Buchhalterei VI.) “ öö“ E111“ ꝛc. sind daher von heute ab an die Regierungs⸗Hauptkasse hierselbst zu richten.
Potsdam, den 27. Mai 1881. “
Dder Königliche Regierungs⸗Präsident. 8.
Frhr. von Schlotheim.
A. Kekulé, Professor und Geheimer Re 8⸗ Nat ,. vnd Min ralofie) 8 9 r. Clausius, Professor und Geheimer Regierungs⸗ Rath (Physik). “ Außerordentliche Mitglieder:
Dr. Langen, Professor (katholische Theologie und He⸗ bräisch),
Dr. Troschel, Professor und Geheimer Regierungs⸗Rath (Zoologie), . V 7 8 Febehbnrg⸗⸗ Fehleper (etontc) 8 b r. Freiherr von Ri ofen, Professor (Geographie). Berlin, den 27. Mai 1881. “ Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ ggelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.
nd Medizinal⸗
1 Hekennimachung
Mit Rücksicht auf das unterm 21. September 1880 er⸗ lassene Konkurrenz⸗Ausschreiben der Königlich ita⸗ lienischen Kommission zur Errichtung eines Denk⸗ mals für König Victor Emanuel II. hat das König⸗ lich italienische Finanz⸗Ministerium die folgenden Bestimmun⸗ gen über die zollamtliche Behandlung der aus dem Auslande kommenden Konkurrenzentwürfe getroffen:
Die aus fremden Staaten eingesandten Entwürfe sind sowohl bei ihrem Eintritt in Italien, wie auch bei der Rück⸗ sendung von allen zollamtlichen Formalitäten und Douane⸗ gebühren befreit, wenn die betreffenden Künstler den Kisten ꝛc., welche ihre Entwürfe enthalten, für den Eingang in Italien eine Geleitsdeklaration und die von einer italienischen Ge⸗ sandtschaft oder einem italienischen Konsulat ausgestellte Be⸗ scheinigung beifügen, welche Inhalt, Signatur und Gewicht der Frachtstücke bestätigt. Die so beglaubigten Sendungen werden erst in Rom zollamtlich revidirt und erhalten den Einlaßschein auf Zeit. Bezüglich der Rückfracht nach Schluß des Konkurrenzgeschästes genügt eine Deklaration der König⸗ lichen Kommission zur Sicherung der zollfreien Ausfuhr so⸗ wohl wie der sorgfältigsten Verladung. Berlin, den 30. Mai 1881.
Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ 8 Angelegenheiten.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Ew. ꝛc. erwidere ich auf den Bericht vom 21. v. M. er⸗
und Medizinal⸗
gebenst, daß nach §. 53 der Instruktion des Bundesraths vom 24. Februar 1881 die Tödtung von Pferden, welche der Ansteckung mit der Rotzkrankheit verdächtig sind, nur dann angeordnet werden soll, wenn der Besitzer die Tödtung bean⸗ tragt und nach dem Ermessen der höheren Behörde die be⸗ schleunigte Unterdrückung der Seuche im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Diese Bestimmung der Instruktion hat durch meinen Er⸗ laß vom 22. März d. t. keine Abänderung, sondern nur eine Erläuterung insofern erfahren, als der eegriff „öffentliches Interesse“ näher erörtert wird. Der von Ew. ꝛc. wörtlich angeführte Absatz meines vor⸗ bezeichneten Erlasses: „Andrerseits werden u. s. w.“ führt nur . Seseiet er.s Fen⸗ I in oe öffentliche Inter⸗ esse in der Regel die Tödtung der der Ansteckung verdächti Pferde erfordern wird. G 2 s „Es darf hiernach die Tödtung der Ansteckung verdächtiger Pferde, abgesehen von dem Falle des §. 13 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 nicht angeordnet werden, wenn der Be⸗ sitzer der Pferde keinen bezüglichen Antrag gestellt hat.
Da 438 die schnelle Beseitigung der der Ansteckung verdächtigen Pferde dem Interesse der Pferdebesitzer entspricht,
Nichtamtliches.
Deutsches RNReich. Preußen. Berlin, 31. Mai.
nach Potsdam, um im dortigen Lustgarten die Parade über die Truppen der Garnison abzunehmen. „Nach dem Diner gedachten Se. Majestät nach Berlin zurückzukehren. Gestern Abend um 7 Uhr empfingen Se. Majestät den auf der Durchreise hier eingetroffenen Kaiserlich russischen Reichskanzler Fürsten Gortschakoff.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing in Baden⸗Baden den Besuch der Großherzoglich ba⸗ dischen Herrschaften und Sr. Hoheit des Prinzen Herrmann von Sachsen⸗Weimar.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Ksronprinzessin mit den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe kamen gestern Vormittag mit dem 9 Uhr⸗Zuge nach Berlin und wohnten der Parade auf dem Tempelhofer Felde bei.
Nachmittags nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz Meldungen und Vorträge entgegen und begab Sich mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin um 4 Uhr zum Parade⸗ Diner in das Königliche Schloß.
Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe kehrten mit dem 4 Uhr⸗Zuge nach Potsdam bezw. Wildpark zurück. „Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin wohnten der Vorstellung im Opernhause bei und 54 Sich demnächst nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.
Vor Beginn der Vorstellung emfing Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz den Kaiserlich russischen Reichskanzler Fürsten Gortschakoff.
Am 30. d. M. trat der Bundesrath unter dem
Vorsitze des Staats⸗Ministers von Boetticher zu einer Plenar⸗
sitzung zusammen, in welcher, nach Ueberweisung einer Mit⸗
theilung des Präsidenten des Reichstags über die Resolution des Reichstags zu den Anträgen wegen der Zollbehandlung der Meß auf der Unterelbe am 23. d.
uf an den Reichskanzler, den d. M. hierselbst unterzeichneten Handelsverträgen mit Oesterreich⸗Ungarn und mit der Schweiz die Genehmigung er⸗ theilt wurde. — Ebenso erhielt ein von dem Vorsitzenden ei
gebrachter Antrag auf theilweise Anrechnung der praktischen Beschäftigung eines Beamten der Admiralität vor seiner A 2 stellung im Reichs⸗ bezw. Staatsdienste, behufs Festsetzung des demselben zu gewährenden Ruhegehalts die Zustimmung. Den Schluß bildeten die Ernennung von Kommissarien zur Berathung der Handelsverträge im Reichstage, Mittheilun gen über eingegangene, den betreffenden Ausschüssen zugetheilte Eingaben sowie endlich die Vorlegung der neuerdings ein
gegangenen Petitionen und die Regelung ihrer geschäftlichen Behandlung. 1
— Der Schlußbericht über die des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (53.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher mehrere Bevollmächtiggte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident zu⸗ nächst den Eingang eines Schreibens des Reichskanzlers mit, in welchem derselbe die Ermächtigung des Reichstags zur strafrechtlichen Verfolgung der in Straßburg erscheinenden
gestrige Sitzung 9.
„Presse“ wegen Beleidigung des Reichstags nachsucht. Das Schreiben wurde der Geschäftsordnungskommission überwiesen. 4
so glaube ich, daß die Letzteren die Tödtun ihrer werden, wenn dies im vfeen sichch 58. Falle esstellt un Stellung auch auf ergangene Aufforberung Seitens d. desen ꝛc. mir darüber ge⸗ ällig Ich werde dann mit Rücksicht auf die in §. 1 der Instruktion des Bundesraths ertheilte Er⸗ ob die Tödtung der be⸗
“ Be — Se. Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Vormittag 10 Uhr
Hierauf begann das Haus die zweite Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung
der Arbeiter, auf Grund des Berichts der XIII. Kommission.
Zur Debatte stand zuvörderst §. 1 der Kommissionsbeschlüsse, welcher lautet: .
Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Brüchen und Gruben, auf Werften, in Anlagen für Bauarbeiten (Bau⸗ höfen), in Fe und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter, sowie diejenigen Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2000 ℳ beträgt, werden gegen die Folgen er beim Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Be⸗ timmungen dieses Gesetzes versichert.
Den vorstehend aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Betriebe gleich, in welchem Dampfkessel oder durch ele⸗ mentare Kraft (Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft u. s. w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme derjenigen Be⸗ triebe, für welche nur vorübergehend eine nicht zu der Betriebsan⸗ age gehörende Kraftmaschine benutzt wird.
Dasselbe gilt vom Baubetriebe, soweit derselbe durch Beschluß es Bundesraths für versicherungspflichtig erklärt wird.
Eisenbahn⸗ und Schiffahrtsbetriebe fallen nur dann unter die Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie als integrirende Theile eines der vorbezeichneten Betriebe lediglich für diesen bestimmt sind.
5 Für Fabriken, deren Betrieb mit Unfallsgefahr für die darin eschäftigten Personen nicht verknüpft ist, kann durch Beschluß des Bundesraths die Versicherungspflicht ausgeschlossen werden. In Verbindung hiermit wurden folgende dazu gestellten Anträge berathen: 1) §. 1 Absatz 1 des Antrages des Abg. Auer und Ge⸗
nossen, welcher lautet:
Der Reichstag wolle beschließen: an dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter — nach den Beschlüssen der Kommission, Nr. 159 der Drucksachen — folgende Abänderungen vorzunehmen:
§. 1. Alle in Bergwerken, Salinen, Brüchen und Gruben, bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Gütern u Wasser oder zu Lande, auf Werften, im Bauwesen, bei der Land⸗ und Forstwirthschaft, bei Herstellung von Chemikalien, Explosivstoffen und Farben und bei gewerblichen Unternehmungen aller Art, in denen dauernd oder vorübergehend durch lementare oder animale Kraft bewegte Triebwerke oder olche Betriebsweisen, bei welchen nachweislich Unfälle vorkommen, zur Verwendung gelangen, beschäftigten Arbeiter, owie diejenigen Betriebsbeamten, deren Jahresarbeitsver⸗ dienst an Lohn oder Gehalt nicht über 2000 ℳ beträgt, werden bei einer vom Reich zu errichtenden und für Rechnung desselben zu ver⸗ waltenden Versicherungsanstalt gegen die Folgen der beim Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert.
Als Gehalt oder Lohn im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Tantisèmen, Naturalbezüge und Wohnung. Der Werth der Na⸗ turalbezüge und der Wohnung ist nach Ortsdurchschnittspreisen in Ansatz zu bringen. 4
Als Jahresarbeitsverdienst gilt, soweit sich derselbe nicht aus nindestens wochenweise fixirten Beträgen zusammensetzt, das 3. des täglichen Arbeitsverdienstes. b
2) Antrag Abg. Eysoldt und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen: 1) in §. 1: 3 a. Absatz 1 hinter dem Worte „Bauhöfen“ einzuschalten: „und bei Bauten“; b. ebendaselbst hinter dem Worte „Hüttenwerken“ folgende Worte hinzuzufügen: nin der Landwirthschaft“, n der Forstwirthschaft, I11X“ und in den auf gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Gütern zu Wasser und zu gerichteten Unternehmungen“; ö“ “ den Absatz 3 zu streichen; 8 cd. den Absatz 4 zu streichen; ““ 3) Antrag Abg. von Kleist⸗Retzow und Genossen: Der Reichstag wolle beschließen: 1) Dem §. 1 nach dem dritten Absatz folgenden Absatz hinzu⸗
die Worte
Die bei der Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter, soweit sie in Vorstehendem nicht schon begriffen sind, unterliegen dem Gesetze ebenfalls, sofern sie bei Maschinen, welche nicht lediglich durch
Mernnschenkräfte bewegt werden, beschäftigt sind. 8 5 2) Im Fall der Annahme dieses Absatzes, den letzten Satz des zweiten Absatzes zu streichen: 8 mit Ausnahme derjenigen Betriebe, für welche nur vorüber⸗ gehend eine nicht zu der Betriebsanlage gehörende Kraftmaschine
bbenutzt wird.
4) Antrag Ausfeld und Genossen, (den wir morgen mit⸗ theilen werden).
Nach dem einleitenden Referat des Berichterstatters, Abg. Dr. Freiherrn von Hertling, führte der Abg. Freund aus, daß keineswegs das Bedürfniß vorliege, zur Deckung des Rechtanspruchs des in seinem Berufe verletzten Arbeiters sich von dem Boden des gemeinen Rechts zu entfernen und zu diesem Zwecke den öffentlichen Versicherungszwang zu statuiren. Zudem habe dieses Prinzip den unwiderleg⸗ baren Nachtheil, daß es den Unternehmer in der Förderung von Schutzvorrichtungen zu Gunsten der Arbeiter lässig mache und sein Interesse in dieser Hinsicht nur soweit wach halte, wie die Hand der Polizei reiche. Es sei genügend, den Unternehmer zu solcher Sicherheit behufs Deckung der eventuellen Entschädigungssummen 8.rd wie sie mit dem bestehenden Civilrecht vereinbar sei. Redner empfahl die Annahme des Ausfeldschen Antrages. Der Abg. von Kleist⸗Retzow glaubte, daß das Prinzip der Haftpflicht unter keinen Umständen zum Ziel führen würde, da dasselbe dem einzelnen Unternehmer in den meisten Fällen un⸗ gerechtfertigte Lasten auflege. Hier lasse sich auf dem Wege der christlichen Barmherzigkeit, der staatlichen Fürsorge, etwas erreichen. Redner befürwortete sodann die
usdehnung des Gesetzes auf ale landwirthschaftlichen Arbeiter, sofern sie bei nicht lediglich durch Menschenkräfte bewegten Maschinen beschäftigt seien. Die Bedenken, welche die Grundbesitzer hiergegen geltend gemacht hätten, und die namentlich darin gipfelten, daß sie dadurch schwerer belastet werden würden als die Fabrikanten, seien ungerechtfertigt. Die Landwirthschaft dürfe, wenn es sich um das Wohl und Wehe des Armen handle, nicht hinter der Industrie zurückstehen, son⸗
in müsse sich vielmehr an die Spitze der Bewegung stellen.
m auf Hereinziehung der Landwirthschaft an sich gerichteten Eysoldtschen Antrage widersprach Redner, da der Antrag eine übermäßige Belastung im Gefolge haben werde. Auch könne unmöglich die Landwirthschaft an sich schon als ein gefähr⸗ licher Betrieb angesehen werden. Der Abg. Wöllmer wies demgegenüber darauf hin, daß gerade bei den einfachen land⸗ wirthschaftlichen Betrieben die ee Fezste größer sei als bei den mit Maschinen arbeitenden. Das Interesse der Land⸗ wirthschaft selber sei überdies mit der diesbezüglichen Aus⸗ dehnung des Gesetzes eng verknüpft, da die land⸗ wirthschaftlichen Arbeiter, angelockt durch die Vor⸗
nur
theile, die ihrer für den Fall eines Unfalles in den Industriecentren warteten, sich hauptsächlich diesen zu⸗ wenden würden, und die Grundbesitzer wegen des hierdurch eintretenden Mangels an Arbeitskräften zu erhöhten Löhnen gezwungen werden würden. Redner empfahl für den g der Ablehnung des Ausfeldschen Prinzipalantrages die An⸗ nahme des Antrages Eysoldt. Der Abg. Liebknecht sprach sich für den Grundgedanken des Gesetzes, das Prinzip der öffent⸗ lichen Unfallversicherung, aus. (Schluß des Blattes.)
— Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 20. April 1881 der Staatsbauver⸗ waltung für die Erwerbung der zur Korrektion des Fluß⸗ laufes der Ilmenau, Provinz Hannover, von Lüneburg bis St. Dionys erforderlichen Grundstücke; 2) unter dem 2. Mai 1881 dem Kreise Ost⸗Sternberg im Regierungsbezirke Frankfurt a./O., welcher den Bau einer Kreis⸗Chaussee von Langenfeld an der Drossen⸗Zielenziger Chaussee über Trebow und Mauskow nach der Frankfurt⸗Krieschkter Aktien⸗Chaussee am sogenannten Burgwall beschlossen hat, für die Grundstücke, welche zu dieser Chaussee nothwendig sind; 3) unter dem 16. Mai 1881 dem kommunalständischen Verbande des Regie⸗ rungsbezirks Wiesbaden, welcher eine Verlegung der Frankfurt⸗Siegener Bezirksstraße auf der Strecke zwischen Usingen im Ober⸗Taunuskreise und Wehrheim aus⸗ zuführen beabsichtigt, zur Erwerbung des hierzu benöthigten Grund und Bodens; 4) unter demselben Datum der Staats⸗ bauverwaltung vehufs Korrektion der Hamme auf der Strecke vom Osterholzer Hafenkanale bis Bitterhude zur Aus⸗ führung der erforderlichen Durchstiche; 5) unter dem 18. Mai 1881 der Gemeinde Fechingen im Kreise Saarbrücken, Re⸗ gierungsbezirk Trier, behufs Erwerbung der zur Ausführung einer im öffentlichen Verkehrsinteresse nothwendigen theilweisen Verlegung des Kommunikationsweges von Fechingen nach Bliesransbach innerhalb der Gemarkung Fechingen erforder⸗ licher Grundstücke.
Dem Kreise Ost⸗Sternberg ist gleichzeitig für die oben unter 2 bezeichnete Chausseestrecke gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße auch das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehältlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — Allerhöchst ver⸗ liehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die gedachte Straße zur An⸗ wendung kommen.
Das Fährgeld, welches für das Uebersetzen über den Gilgestrom bei Endreischken im Kreise Niederung, Regie⸗ rungsbezirk Gumbinnen, zu entrichten ist, ist durch einen unter dem 25. April 1881 Allerhöchst genehmigten Tarif ge⸗ regelt worden.
— Züchtigt Jemand einen strafwürdigen Knaben in der irrthümlichen Annahme, in einem thatsächlichen Verhältniß zu dem Knaben zu stehen, das ihm ein Züchtigungsrecht dem Knaben gegenüber gewährt, (z. B. in der Annahme, der Lehrer des Knaben zu sein), so schließt nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 9. April d. J., diefer Irrthum die Bestrafung des Züchtigers wegen Körper⸗ verletzung aus. Züchtigt er dagegen den Knaben in der irrthümlichen Annahme, daß ihm in Folge der Handlung des Knaben ein Züchtigungsrecht gegen denselben zusteht (z. B. in der Meinung, er habe als Bestohlener das Recht, dem diebischen Knaben zur Strafe und zur Warnung eine Züchti⸗ gung angedeihen zu lassen), so schließt dieser Irrthum nicht die Bestrafung des Züchtigers wegen Körperverletzung aus.
— Der Erbschaftssteuer unterliegt nach einem Er⸗ kenntniß des Reichsgerichts, vom 17. März d. J., ein durch Testament vermachter Nießbrauch nicht, wenn derselbe bereits auf Grund des ehelichen Güterrechts gesetzlich begründet ist.
— Der General⸗Lieutenant von Hartmann, In⸗ specteur der Kriegsschulen, ist von Dienstreisen wieder hierher zurückgekehrt.
— S. M. S. „Ariadne“, 8 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Freiherr von Hollen, ist am 12. April cr. in Valparaiso eingetroffen.
Hessen. Darmstadt, 30. Mai. Der Großherzog und die Großherzogliche Familie beziehen im Laufe des heutigen Nachmittags das Hoflager in Kranichstein.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. Mai. Der Kaiser wird, der „Pr.“ zufolge, erst Dienstag, den 31. d., in Pest eintreffen. — Die Kronprinzessin Stephanie hat sich von ihrer Unpäßlichkeit bereits vollständig erholt; die Abreise des kronprinzlichen Paares nach Prag wird, wie das genannte Blatt berichtet, jedoch erst am 7. oder 8. Juni erfolgen.
Prag, 31. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser hat am 30. d. ein eigenhändiges Schreiben an den Minister⸗ Präsidenten gerichtet, in welchem er seine volle Anerkennung über die zum Empfange des Kronprinzlichen Paares in Prag getroffenen Vorbereitungen ausspricht und gleichzeitig seinem leb⸗ haften Bedauern darüber Ausdruck giebt, einen Theil der beabsich⸗ tigten Festlichkeiten im Namen des Kronprinzlichen Paares dankend ablehnen zu müssen, weil der Gesundheitszustand der Kronprinzessin nach dem Ausspruche der Aerzte gerade jetzt besondere Schonung erheische und ihr nicht gestatte, an anstrengenden, ermüdenden Feierlichkeiten theilzunehmen. Da aber das Kronprinzliche Paar wünscht, sich möglichst bald nach Prag zu begeben, so ordnet der Kaiser an, daß von einem feierlichen Einzuge des Kronprinzlichen Paares in Prag ab⸗ zusehen sei und daß bei der Ankunst desselben daselbst am Mittwoch, den 8. Juni, jeder wie immer geartete offizielle Empfang zu unterbleiben habe.
Großbritannien und Irland. London, 30. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses erwiderte der Unterstaats⸗Sekretär Dilke auf eine Anfrage Otway's: der französische Minister des Auswärtigen, Barthelemy St. Hilaire, habe dem Botschafter Lord Lyans gegenüber erkeärt, daß ein französischer Commandeur aus Mißverständniß ein oder zwei fremde Schiffe unter⸗ sucht habe; es seien neue Instruktione an denselben abge⸗ gangen, um ähnliche Mißverständnisse zur die Folge zu ver⸗ hindern. Dem Deputirten Labouchêre antwortete Dilke: die 4
Regierung sei gegenwärtig noch nicht bereit, ihre Ansicht über das Verhalten des Fürsten von Bulgarien auszudrücken. Lord Hartington erklärte in Beantwortung einer Anfrage Stanhope's: die Meldung der „Times“, daß die Regierung die Räumung des Pishinthales angeordnet habe, sei unbegründet. Hierauf wurde die Einzelberathung der irischen Landbill fortgesetzt. ““
Dublin, 30. Mai. (W. T. B.) Der hauptsächlichste Organisator der irischen Agrarliga, Kettle, ist heute Abend unter der Beschuldigung, die Bevölkerung zum Wider⸗ stand wider die Bezahlung gesetzlicher Schulden aufgereizt zu in Naas verhaftet und ins Gefängniß gebracht worden.
Frankreich. Paris, 30. Mai. (W. T. B.) Die Bureaux des Senats wählten heute die Kommission zur Vorberathung des Bardouxschen Antrags, betreffkend die Wiedereinführung der Listenwahl. Von den gewählten Mitgliedern ist nur ein Mitglied für den Bardouxschen Antrag. In parlamentarischen Kreisen ist man der Ansicht, der Senat werde, in Erwägung, daß die Frage speziell die Wahlen zur Deputirtenkammer betreffe, den An⸗ trag nicht im Prinzipe ablehnen; er werde aber die transito⸗ rische Bestimmung unterdrücken, nach welcher die Zahl der De⸗ putirten um etwa 118 vermehrt werden solle. In den Bu⸗ reaux stimmten 77 Senatoren gegen den Bardouxschen An⸗ trag, 18 für denselben; 86 Senatoren enthielten sich der Abstimmung. Jules Simon erklärte, er werde gegen den An⸗ trag sprechen. 8
— 30. Mai, Abends. (W. T. B.) Der Senat berieth heute die Interpellation des Senators Lambert de SaintCroix (rechtes Centrum), welche sich mißbilligend über die Ersetzung der Nonnen in den Hospitälern von Paris durch weltliche Krankenpflegerinnen ausspricht. Der Minister des Innern lehnte die Verantwortung für Handlungen der Verwaltung öffentlicher Hülfsanstalten ab welche übrigens gesetzmäßige seien. Der Senator Buffet sprach sein Erstaunen uͤber die Erklärung aus, daß der Minister nicht für die Handlungen seiner Agenten verantwortlich sei. Die hierauf beantragte einfache Tagesordnung wurde mit 139 gegen 111 Stimmen abgelehnt und die von Lambert de Sain Croix beantragte motivirte Tagesordnung, welche die Beibe haltung der Nonnen als Krankenpflegerinnen befürwortet, mit 147 gegen 111 Stimmen angenommen.
Griechenland. Athen, 30. Mai. (W. T. B.) Der Kommandant der griechischen Westarmee, General Soutzo, hat sich nach Leukas begeben. — Lesseps hat die Durch⸗ stechung des Isthmus von Korinth nach Maßgabe der in dem Gesetze vom Jahre 1869 enthaltenen Bedingungen übernommen.
Türkei. Konstantinopel, 31. Mai. (W. T. B.) Die Zeitungen veröffentlichen ein offizielles Communiqué, welches sich gegen eine Nachricht des Pariser „Temps“ vom 18. d. richtet, betreffend eine im Jahre 1864 vom damaligen Minister des Aeußeren Aali Pascha dem französischen Bot⸗ schafter, Grafen Moustier, gemachte Mittheilung. Das Com⸗ muniqué bezeichnet die Nachricht des „Temps“ als vollkom⸗ men unrichtig und bemerkt, Graf Moustier habe im Jahre 1864 die Pforte befragt, ob sie sich, wie Frankreich dies erfahren habe, mit der Ab⸗ sicht trage, den status quo in Tunis zu modifiziren. Die Pforte habe hierauf erwidert, daß sie den bestehenden Zustand der Dinge in Tunis in keiner Weise abzuändern gedenke und daß der Sultan die ererbten Rechte auf diese Provinz auf⸗ recht erhalte. Graf Moustier habe von dieser Erklärung mit Vergnügen Kenntniß genommen und in seiner Antwort gegen⸗ über der Bekräftigung der Souveränetätsrechte des Sultans auf die Provinz keinerlei Einwendung gemacht.
Rumänien. Bukarest, 30. Mai. (W. T. B) In der heutigen Sitzung der Kammerlegte der Finanz⸗Minister einen Gesetzentwurf vor, betreffend den Umtausch und die Bezahlung der 6 proz. Schuldverschreibungen der Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft, wogegen ein Betrag von 40 Millionen Staatsobligationen ausgegeben und der Sitz der Gesellschaft von Berlin nach Bukarest verlegt werden soll.
Serbien. Belgrad, 30. Mai. (W. T. B.) Der zum Gesandten in Berlin ernannte bisherige Minister in Bukarest, Petroniewitsch, ist nach seinem neuen Bestimmungsorte abgereist. — Die Skupschtina nahm den Handelsver⸗ trag mit Oesterreich⸗Ungarn mit 112 gegen 22 Stim⸗ men an. 6 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung.
Dänemark. Kopenhagen, 30. Mai. (W. T. B.) Bei der heutigen ersten Lesunz des Budgets im Folke⸗ thing erklärte der Deputirte Holstein⸗Ledreborg von der Linken, daß nach dem Resultat der Neuwahlen ein weiteres Entgegenkommen des Folkething nicht möglich sei. Der Con⸗ seilspräsident erwiderte: wenn das Folkething an seiner bisherigen Stellung festhalte, werde wahrscheinlich auch das Landsthing an seiner bisherigen Stellung festhalten; die Konsequenz davon brauche er nicht weiter auszuführen. In Abgeordnetenkreisen wird diese Aeußerung als die Ankündigung einer abermaligen Auflösung des Folkething angesehen.
Nr. 21 des Central⸗Blatt für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Zollerleichterung bei der Ausfuhr von Mühlen⸗ fabrikaten aus ausländischem Getreide; — Zollabfertigung von Holz⸗ flößen mit eingebundenen Faßstäben; — Befugniß einer Zollstelle; — Ableben eines Stations⸗Controleurs. — Konsulatwesen: Ernennung. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgehbiete. — Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen der Post⸗ und Tele⸗ graphen⸗, sowie der Reichs⸗Eisenbahn⸗Verwaltung und der Einnah⸗ men an Wechselstempelsteuer im Monat April 1881.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von der bei Veit und Comp. in Leipzig erscheinenden „Ge⸗ schichte der Preußischen Politik“, von Johann Gustav Drovysen ist soeben ein neuer Band ausgegeben worden, der 3. Band des V. Theils: „Friedrich der Große“. (Pr. 10 ℳ 80 ₰.) Das weit angelegte Werk führt uns damit in die wichtige Epoche der Vorbereitung des dritten schlesischen oder siebenjährigen Krieges, speziell die Zeit zwischen dem Dresdner und Aachener Frieden. Der Verf. legt hier in seiner alles ihm zugänglich gewesene urkundliche Material erschöpfenden Weise dar, was Friedrich II. zu dem Kriege geführt, ja ezwungen hat, um welche Alternativen es sich dabei für ihn, für Perußen und Deutschland handelte, und welche materiellen Kräfte sein Staat und sein Volk ihm boten, daß er den Kampf wagen konnte.